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Hillwood in Ellerau: Die ganze Geschichte – Chronologie, Verkehr, Rechtsstreit und Folgen für Quickborn
Das geplante Hillwood-Logistikzentrum in Ellerau beschäftigt Quickborn inzwischen seit mehreren Jahren. Aus einem Bauvorhaben auf einem alten Industriegrundstück ist ein komplexer Streit über Baugenehmigungen, Verkehrsbelastungen, kommunale Zuständigkeiten und die Leistungsfähigkeit der A7-Anschlussstelle geworden.
Inzwischen geht es längst nicht mehr nur um Hillwood.
Die von Quickborn veranlassten Verkehrsuntersuchungen zeigen, dass die Anschlussstelle Quickborn der A7 und Teile des angrenzenden Straßennetzes bereits heute überlastet sind. Damit bekommen die Ergebnisse auch Bedeutung für die eigenen Planungen der Stadt: für den EQ Businesspark, den Halenberg, weitere Gewerbeflächen und neue Verkehrsführungen.
Wir haben deshalb die gesamte Entwicklung noch einmal chronologisch zusammengetragen und die wichtigsten rechtlichen und verkehrlichen Fragen eingeordnet.
Inhaltsverzeichnis
- Einordnung
- Das Hillwood-Gelände
- 2023: Die Baugenehmigung
- Quickborn legt Widerspruch ein
- Warum der Verkehr Quickborn betrifft
- 2023/2024: Der Streit geht vor Gericht
- Juni 2024: Das OVG stoppt das Projekt
- Ellerau beginnt neu zu planen
- Hillwood reduziert die Verkehrszahlen
- Das aktualisierte Verkehrsgutachten 2026
- Die A7-Anschlussstelle ist bereits heute überlastet
- Bahnstraße und Ellerauer Bahnübergang
- Tanneneck und Schulwegsicherheit
- August 2026: Hillwood erklärt Teilverzicht
- September 2026: Quickborn zieht die Klage zurück
- Die Veränderungssperre in Ellerau
- Was das Gutachten für Quickborn selbst bedeutet
- EQ Businesspark
- Was bedeutet das für neue Baugenehmigungen?
- Halenberg/Famila
- Trasse V9 und neue Verkehrsführungen
- Warum eine Gesamtprognose notwendig wird
- Unsere Einordnung
Einordnung
Das Hillwood-Verfahren lässt sich nicht sinnvoll auf die einfache Formel „Gewerbe gegen Anwohner“ reduzieren.
Das Gelände ist seit Jahrzehnten gewerblich beziehungsweise industriell geprägt. Eine wirtschaftliche Nachnutzung des alten Industrieareals ist grundsätzlich nachvollziehbar.
Ebenso nachvollziehbar ist aber, dass ein Projekt dieser Größenordnung eine gesicherte Verkehrsanbindung benötigt.
Genau daran bestehen inzwischen erhebliche Zweifel.
Die Diskussion hat außerdem ein Problem sichtbar gemacht, das unabhängig von Hillwood besteht: Die Anschlussstelle Quickborn der A7 ist bereits heute überlastet.
Damit ist aus einem Streit um ein Logistikzentrum gleichzeitig eine grundsätzliche Diskussion über die weitere Entwicklung Quickborns geworden.
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Das Hillwood-Gelände
Das Hillwood-Areal liegt auf dem ehemaligen Devalit-Gelände in Ellerau, unmittelbar an der Grenze zu Quickborn und in der Nähe des AKN-Haltepunktes Tanneneck.
Vorgesehen sind mehrere große Logistikhallen auf einem rund zehn Hektar großen Grundstück.
Für die Verkehrsfrage ist entscheidend: Die Erschließung des geplanten Logistikstandortes erfolgt im Wesentlichen über die Straße.
Damit müssen erhebliche Teile des Güterverkehrs über das Straßennetz von Ellerau und Quickborn in Richtung A7 geführt werden.
Planungsrechtlich beruht die bisherige Nutzung des Geländes teilweise auf jahrzehntealten Bebauungsplänen. Die damaligen Rahmenbedingungen unterscheiden sich erheblich von der heutigen Verkehrs- und Siedlungsstruktur.
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2023: Die Baugenehmigung
Am 28. Februar 2023 erteilte der Kreis Segeberg die Baugenehmigung für das Hillwood-Projekt.
Für die spätere gerichtliche Beurteilung spielte insbesondere die erwartete Verkehrsmenge eine Rolle.
Im ursprünglichen Genehmigungsstand musste von bis zu rund 1.600 zusätzlichen Lkw-Fahrten werktäglich sowie weiteren Pkw-Fahrten ausgegangen werden.
Eine Fahrt bedeutet dabei jeweils eine einzelne Fahrbewegung.
Der überwiegende Teil des Schwerlastverkehrs sollte in Richtung A7 geführt werden.
Damit war von Anfang an klar, dass die Auswirkungen nicht allein auf Ellerauer Gemeindegebiet bleiben würden.
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Quickborn legt Widerspruch ein
Am 10. März 2023 legte die Stadt Quickborn Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein.
Auch in Ellerau bestanden erhebliche Bedenken.
Quickborn machte insbesondere geltend, dass die Stadt von den verkehrlichen Auswirkungen unmittelbar betroffen sei.
Die wesentlichen Kritikpunkte betrafen:
- die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes,
- die Belastung der A7-Anschlussstelle,
- den zusätzlichen Schwerlastverkehr,
- die Verkehrssicherheit,
- mögliche Auswirkungen auf Straßen und Brücken,
- und die Frage, ob die Erschließung des Vorhabens tatsächlich gesichert ist.
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Warum der Verkehr Quickborn betrifft
Der Lkw-Verkehr vom Hillwood-Gelände verschwindet nicht an der Quickborner Stadtgrenze.
Der Verkehr in Richtung Autobahn führt über beziehungsweise durch mehrere sensible Bereiche.
Dazu gehören insbesondere:
- der Bereich Buchenweg/Bahnstraße in Tanneneck,
- die Bahnstraße,
- der Knoten Bahnstraße/Friedrichsgaber Straße,
- der Bahnübergang Ellerau,
- die Friedrichsgaber Straße,
- die Pascalstraße,
- und schließlich die Anschlussstelle Quickborn der A7.
Damit trifft zusätzlicher Schwerlastverkehr auf eine Verkehrsachse, die bereits heute stark belastet ist.
Das Problem besteht also nicht allein in der Zahl der Lastwagen.
Entscheidend ist, dass diese Fahrzeuge auf ein System treffen, das an mehreren Stellen bereits heute kaum noch Reserven besitzt.
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2023/2024: Der Streit geht vor Gericht
Nachdem der Widerspruch die Bauarbeiten nicht automatisch stoppte, beantragte Quickborn Ende 2023 einstweiligen Rechtsschutz.
Das Verwaltungsgericht Schleswig lehnte den Antrag im Februar 2024 zunächst ab.
Hillwood durfte damit vorerst weiterarbeiten.
Quickborn akzeptierte diese Entscheidung jedoch nicht und legte Beschwerde beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht ein.
Parallel wurde die Verkehrssituation wesentlich genauer untersucht.
Dabei ging es nicht nur um theoretische Verkehrsmengen, sondern um die tatsächliche Leistungsfähigkeit des gesamten Straßensystems.
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Juni 2024: Das OVG stoppt das Projekt
Am 27. Juni 2024 änderte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht die Entscheidung der ersten Instanz.
Der Widerspruch Quickborns erhielt aufschiebende Wirkung.
Damit durfte auf Grundlage der bestehenden Baugenehmigung nicht weitergebaut werden.
Der entscheidende Punkt war die verkehrliche Erschließung.
Nach dem damaligen Erkenntnisstand sah das Gericht diese nicht als ausreichend gesichert an.
Insbesondere der zusätzliche Verkehr und die bereits vorhandenen Belastungen des Straßennetzes spielten eine wesentliche Rolle.
Die Entscheidung bedeutete allerdings nicht die endgültige Aufhebung der Baugenehmigung.
Sie bedeutete zunächst, dass die Genehmigung nicht vollzogen werden durfte.
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Ellerau beginnt neu zu planen
Parallel zum Gerichtsverfahren begann auch die Gemeinde Ellerau, die städtebauliche Situation neu zu ordnen.
Für das Gebiet wurde der Bebauungsplan Nr. 30 aufgestellt.
Zur Sicherung dieser Planung beschloss Ellerau zusätzlich eine Veränderungssperre.
Damit soll verhindert werden, dass während der laufenden Bauleitplanung bauliche Entwicklungen entstehen, die den neuen Planungszielen entgegenstehen.
Die Gemeinde möchte damit wieder stärkeren Einfluss auf die künftige Nutzung des Gebietes gewinnen.
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Hillwood reduziert die Verkehrszahlen
Nach dem gerichtlichen Baustopp änderte Hillwood die verkehrliche Beschreibung des Projektes.
Die ursprünglich zugrunde gelegten hohen Lkw-Zahlen wurden deutlich reduziert.
Zunächst standen rund 780 Lkw-Fahrten täglich im Raum.
Später wurde die Zahl weiter auf 700 Fahrten reduziert.
Damit entstand eine neue Streitfrage.
Handelt es sich lediglich um eine Änderung innerhalb der bestehenden Baugenehmigung?
Oder wird das Vorhaben dadurch so wesentlich verändert, dass eine neue oder geänderte Baugenehmigung erforderlich wird?
Diese Frage ist rechtlich deshalb wichtig, weil sich zwischenzeitlich die planerische Situation in Ellerau verändert hat.
Hinzu kommt die fachliche Frage, ob die deutlich niedrigeren Verkehrszahlen bei weitgehend unveränderten baulichen Rahmenbedingungen plausibel sind.
Die Quickborner Gutachter äußerten hier Zweifel.
Entscheidend ist letztlich auch, welcher Nutzer die Hallen später tatsächlich betreibt.
Ein Projektentwickler kann Hallen bauen. Wie viel Verkehr später entsteht, hängt jedoch stark vom konkreten Logistik- oder Gewerbebetrieb ab.
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Das aktualisierte Verkehrsgutachten 2026
Für die weitere Bewertung wurden Ende 2025 neue Verkehrszählungen durchgeführt.
Anfang 2026 folgten zusätzliche Rückstaumessungen.
Im Frühjahr wurden Verkehrsprognosen und Verkehrsflusssimulationen aktualisiert.
Am 18. Juni 2026 wurden die Ergebnisse im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vorgestellt.
Das Ergebnis war ausgesprochen deutlich.
Das Straßennetz ist bereits im heutigen Zustand hoch belastet.
Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass zusätzliche Verkehrszuwächse die vorhandenen Probleme weiter verschärfen.
In den Simulationen wurden verschiedene zusätzliche Lkw-Mengen betrachtet.
Bereits vergleichsweise geringe zusätzliche Belastungen führen zu einer Verschärfung der Rückstau- und Überlastungssituation.
Bei höheren zusätzlichen Belastungen zeigt die Simulation morgens und nachmittags einen Verkehrszusammenbruch im Umfeld der A7-Anschlussstelle und der Friedrichsgaber Straße.
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Die A7-Anschlussstelle ist bereits heute überlastet
Die wichtigste Erkenntnis des Gutachtens betrifft die Anschlussstelle Quickborn selbst.
Die Überlastung besteht bereits ohne Hillwood.
Einige Verkehrsbeziehungen erreichen die schlechteste Qualitätsstufe F.
Diese Einstufung bedeutet, dass die nachgefragte Verkehrsstärke die vorhandene Kapazität übersteigt und die Rückstaus weiter anwachsen.
Besonders kritisch ist der Linksabbiegeverkehr aus östlicher Richtung auf die A7 in Richtung Hamburg.
Die Gutachter stellen außerdem fest, dass sich die Überlastung gegenüber 2024 teilweise weiter verschärft hat.
Auch eine reine Veränderung von Ampelschaltungen kann dieses strukturelle Problem nicht lösen.
Damit ist die A7-Anschlussstelle kein zukünftiges Hillwood-Problem.
Sie ist bereits heute ein Quickborner Verkehrsproblem.
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Bahnstraße und Ellerauer Bahnübergang
Auch der Bereich Bahnstraße/Ellerauer Straße erreicht bereits heute seine Grenzen.
Der Knoten liegt morgens an der Kapazitätsgrenze und ist nachmittags überlastet.
Die Bahnschranken verstärken die Rückstaus zusätzlich.
Dabei fällt ein zunächst widersprüchlicher Effekt auf.
Auf einzelnen Straßenabschnitten wurden teilweise geringere Verkehrsmengen gemessen als in früheren Jahren.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dort neue Kapazitäten entstanden sind.
Die Gutachter erklären den Rückgang teilweise mit den bestehenden „Flaschenhälsen“.
Wenn vorne nicht mehr Fahrzeuge durchkommen, können dahinter zwangsläufig auch weniger Fahrzeuge gezählt werden.
Weniger gemessener Verkehr kann deshalb gerade ein Zeichen der Überlastung sein.
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Tanneneck und Schulwegsicherheit
Eine besondere Rolle spielt der Bereich Tanneneck.
Hier treffen Bahnverkehr, Pkw, Lkw, Fußgänger und Radfahrer unmittelbar aufeinander.
Für viele Kinder gehört dieser Bereich zum täglichen Schulweg.
Zusätzlicher Schwerlastverkehr erhöht deshalb nicht nur die Verkehrsbelastung, sondern auch das Konfliktpotenzial.
Eine vollständige Signalisierung des Bereiches kann die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer verbessern.
Sie schafft allerdings kaum zusätzliche Verkehrskapazität.
Anders gesagt:
Eine bessere Ampel kann den Übergang sicherer machen. Sie beseitigt aber nicht die Überlastung des Straßennetzes.
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August 2026: Hillwood erklärt Teilverzicht
Am 21. August 2026 kam eine weitere wichtige Wendung.
Hillwood erklärte einen formellen Teilverzicht.
Die ursprünglich wesentlich höheren Lkw-Verkehre sollen nun auf 700 Lkw-Fahrten täglich begrenzt werden.
Damit wurde nicht lediglich eine neue Verkehrsprognose vorgelegt.
Hillwood verzichtet vielmehr auf einen Teil des ursprünglich beantragten beziehungsweise genehmigten Nutzungsumfangs.
Damit veränderte sich auch die rechtliche Ausgangslage.
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September 2026: Quickborn zieht die Klage zurück
Für Ende September 2026 war ursprünglich ein weiterer Gerichtstermin vorgesehen.
Dazu kommt es zunächst nicht.
Nach dem Teilverzicht Hillwoods zog Quickborn seine Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg zurück.
Das bedeutet allerdings ausdrücklich nicht, dass Quickborn dem Hillwood-Projekt zugestimmt hat.
Auch der Widerspruch gegen die Baugenehmigung wurde nicht zurückgenommen.
Zurückgenommen wurde lediglich das gerichtliche Verfahren, mit dem der Kreis zu einer Entscheidung über den Widerspruch bewegt werden sollte.
Der Kreis soll nun zunächst selbst über die veränderte Situation entscheiden.
Auch der vom Oberverwaltungsgericht angeordnete Baustopp verschwindet dadurch nicht automatisch.
Die Hillwood-Geschichte ist damit nicht beendet.
Sie ist lediglich in eine neue rechtliche Phase eingetreten.
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Die Veränderungssperre in Ellerau
Für die weitere Entwicklung spielt die Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 30 eine wichtige Rolle.
Eine Veränderungssperre gilt nach dem Baugesetzbuch zunächst grundsätzlich zwei Jahre.
Sie kann anschließend um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Liegen besondere Umstände vor, ist darüber hinaus nochmals eine Verlängerung um höchstens ein weiteres Jahr möglich.
Bei Ellerau fällt die konkrete Zeitrechnung auf.
Die Satzung stammt bereits aus dem Mai 2024. In einer späteren amtlichen Bekanntmachung nennt die Gemeinde jedoch den 21. Dezember 2024 als Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Wenn dieses Datum für die Frist maßgeblich ist, läuft die reguläre Zweijahresfrist grundsätzlich erst im Dezember 2026 aus.
Eine Verlängerung wäre danach möglich.
Für Hillwood ist aber ein weiterer Punkt besonders wichtig:
Bereits vor Inkrafttreten einer Veränderungssperre genehmigte Vorhaben bleiben grundsätzlich geschützt.
Die ursprüngliche Hillwood-Genehmigung stammt aus dem Jahr 2023.
Damit kommt es entscheidend darauf an, ob das heute noch verfolgte Vorhaben weiterhin von dieser alten Genehmigung gedeckt ist.
Ist die Reduzierung auf 700 Lkw-Fahrten lediglich eine zulässige Änderung der bestehenden Genehmigung, greift die Veränderungssperre nicht ohne Weiteres.
Ist das Vorhaben dagegen so wesentlich verändert, dass eine neue oder wesentlich geänderte Genehmigung erforderlich wird, kann die Veränderungssperre zu einem entscheidenden Hindernis werden.
Genau diese Frage dürfte für die nächste Entscheidung des Kreises Segeberg von erheblicher Bedeutung sein.
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Was das Gutachten für Quickborn selbst bedeutet
Die vielleicht wichtigste Erkenntnis aus dem gesamten Hillwood-Verfahren betrifft inzwischen Quickborn selbst.
Das Verkehrsgutachten sagt nicht lediglich:
„Hillwood erzeugt zu viel Verkehr.“
Die Aussage geht weiter:
Das vorhandene Straßennetz ist bereits heute überlastet und besitzt kaum noch Reserven für zusätzliche Verkehrszuwächse.
Diese Aussage kann nicht an der Gemeindegrenze enden.
Wenn zusätzliche Lkw aus Ellerau ein Problem für die Anschlussstelle darstellen, dann müssen auch zusätzliche Verkehre aus Quickborn selbst betrachtet werden.
Damit wird die eigene Argumentation aus dem Hillwood-Verfahren gleichzeitig zum Maßstab für die eigene Stadt- und Gewerbeentwicklung.
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EQ Businesspark
Besonders deutlich wird das beim EQ Businesspark.
Das rund 20 Hektar große Gewerbegebiet liegt unmittelbar an der A7 und ist noch nicht vollständig entwickelt.
Vorgesehen ist Platz für ungefähr 25 Unternehmen.
Die ersten größeren Bauprojekte wurden erst 2025 begonnen.
Weitere Unternehmen sollen folgen.
Damit ist der Verkehr eines vollständig belegten Businessparks in den bisherigen Verkehrszählungen noch nicht vollständig enthalten.
Welche zusätzlichen Verkehrsmengen künftig entstehen, hängt stark von den einzelnen Betrieben ab.
Ein Handwerksbetrieb erzeugt andere Verkehre als ein Handelsunternehmen, ein größerer Produktionsbetrieb oder ein Unternehmen mit umfangreichem Lieferverkehr.
Damit bekommt die Auswahl neuer Unternehmen eine zusätzliche Bedeutung.
Neben Arbeitsplätzen, Investitionen und Nachhaltigkeit muss auch die Frage gestellt werden:
Wie viel zusätzlichen Verkehr erzeugt der Betrieb?
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Was bedeutet das für neue Baugenehmigungen?
Diese Frage stellt sich nicht erst, wenn der Businesspark vollständig bebaut ist.
Sie stellt sich bereits bei jeder weiteren größeren Ansiedlung.
Wenn ein neuer Betrieb erhebliche Pkw-, Liefer- oder Lkw-Verkehre erzeugt, muss geprüft werden, welchen Anteil dieser Verkehr über die A7-Anschlussstelle führt.
Das bedeutet nicht, dass jede neue Baugenehmigung automatisch problematisch wäre.
Aber eine bekannte und durch ein eigenes Gutachten dokumentierte Überlastung kann bei neuen verkehrsrelevanten Vorhaben nicht einfach ausgeblendet werden.
Bei größeren Ansiedlungen muss deshalb nachvollziehbar geprüft werden:
- Wie viele zusätzliche Pkw-Fahrten entstehen?
- Wie viele Lieferfahrzeuge und Lkw kommen hinzu?
- Zu welchen Zeiten entstehen diese Fahrten?
- Wie groß ist der Anteil des Verkehrs zur A7?
- Wie wirkt sich dieser Verkehr auf die Spitzenstunden aus?
Je verkehrsintensiver ein Unternehmen ist, desto wichtiger wird diese Prüfung.
Das Hillwood-Gutachten ist damit nicht nur ein Argument gegenüber Ellerau.
Es ist auch ein Prüfmaßstab für Quickborn selbst.
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Halenberg/Famila
Noch unmittelbarer ist der Zusammenhang beim Halenberg.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 118 soll der Bereich rund um Famila weiterentwickelt werden.
Geplant sind zusätzliche Fachmarktflächen, weitere Dienstleistungen und medizinische Nutzungen.
Der Standort soll stärker als Versorgungs- und Erledigungsstandort entwickelt werden.
Angesprochen werden ausdrücklich nicht nur Einwohner und Beschäftigte, sondern auch Kunden aus dem Umland und Durchreisende.
Damit lebt die Planung gerade von ihrer guten Erreichbarkeit mit dem Auto.
Der Standort liegt jedoch unmittelbar an dem Verkehrsbereich, dessen Überlastung das Hillwood-Gutachten dokumentiert.
Bemerkenswert ist dabei auch die zeitliche Nähe:
Am 18. Juni 2026 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zunächst das Verkehrsgutachten vorgestellt.
Anschließend wurde im selben Ausschuss über die weitere Entwicklung des Halenbergs beraten.
Das ist kein Argument gegen die Planung.
Es zeigt aber, dass dieselben Maßstäbe gelten müssen.
Für den Bebauungsplan ist deshalb richtigerweise ein eigenes Verkehrsgutachten vorgesehen.
Dabei darf allerdings nicht nur die unmittelbare Grundstückszufahrt betrachtet werden.
Entscheidend ist die Wirkung auf das gesamte System aus Halenberg, Pascalstraße, Ulzburger Landstraße und A7-Anschlussstelle.
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Trasse V9 und neue Verkehrsführungen
Hinzu kommt die geplante neue Verkehrsführung über die sogenannte Trasse V9.
Mit ihr sollen Verkehrsströme innerhalb Quickborns neu geordnet und bestehende Straßen entlastet werden.
Vorgesehen sind dabei unter anderem Maßnahmen im Bereich Ohlmöhlenweg und Auf dem Halenberg.
Solche neuen Verkehrsführungen können sinnvoll sein.
Sie verändern aber zwangsläufig Verkehrsströme.
Deshalb reicht es nicht, nur zu untersuchen, welche Straßen durch eine neue Trasse entlastet werden.
Ebenso wichtig ist die Frage, wohin der Verkehr anschließend geführt wird.
Wenn eine neue oder attraktivere Verbindung Verkehr stärker in Richtung Halenberg und Pascalstraße lenkt, kann sie gleichzeitig zu zusätzlichen Belastungen an der bestehenden A7-Anschlussstelle führen.
Das muss nicht zwangsläufig passieren.
Aber es muss untersucht werden.
Eine neue Verkehrsführung darf deshalb nicht isoliert von Halenberg, EQ Businesspark und der bereits heute überlasteten Autobahnanschlussstelle betrachtet werden.
Gerade wenn sich Verkehrswege verändern, kann ein Projekt an einer Stelle entlasten und an anderer Stelle neue Belastungen erzeugen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: Wo wird Verkehr weggenommen? Sondern auch: Wo kommt er anschließend an?
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Warum eine Gesamtprognose notwendig wird
Das bisherige Verkehrsgutachten war im Wesentlichen auf die Hillwood-Frage ausgerichtet.
Das ist nachvollziehbar.
Für die weitere Entwicklung Quickborns reicht diese Einzelbetrachtung jedoch nicht mehr.
Mehrere Entwicklungen treffen künftig zumindest teilweise auf dasselbe Straßennetz:
- die weitere Belegung des EQ Businessparks,
- die Entwicklung Halenberg/Famila,
- weitere Gewerbeflächen,
- neue Verkehrsführungen wie die V9,
- weitere Wohnbauentwicklung,
- zusätzlicher Pendlerverkehr,
- die allgemeine Verkehrsentwicklung in der Region,
- und möglicherweise weiterhin Hillwood-Verkehre.
Jedes einzelne Vorhaben kann für sich betrachtet noch überschaubar erscheinen.
Entscheidend ist aber die Summe.
Quickborn braucht deshalb eine kumulative Verkehrsprognose, in der die bereits bekannten und realistisch absehbaren Entwicklungen gemeinsam untersucht werden.
Erst daraus lässt sich ableiten, welche zusätzlichen Nutzungen die vorhandene Infrastruktur noch verträgt.
Und erst daraus lässt sich entscheiden, welche Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur vor weiteren größeren Entwicklungen notwendig werden.
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Unsere Einordnung
Das Hillwood-Verfahren hat Quickborn über mehrere Jahre beschäftigt und dürfte noch nicht abgeschlossen sein.
Rechtlich ist nach dem Teilverzicht Hillwoods und der Klagerücknahme Quickborns vieles weiterhin offen.
Der Kreis Segeberg muss nun insbesondere klären, welche Auswirkungen die erhebliche Änderung des Projektes auf die bestehende Baugenehmigung hat.
Auch die Veränderungssperre in Ellerau kann dabei noch eine wichtige Rolle spielen.
Die vielleicht nachhaltigste Erkenntnis des gesamten Verfahrens ist jedoch inzwischen eine andere.
Die A7-Anschlussstelle Quickborn ist bereits heute ein struktureller Engpass.
Das Problem wurde nicht von Hillwood geschaffen.
Hillwood hat aber dazu geführt, dass es inzwischen sehr deutlich dokumentiert ist.
Genau deshalb kann die Argumentation der Stadt nicht an der Grenze zu Ellerau enden.
Wer gegenüber Hillwood mit einer fehlenden Verkehrskapazität argumentiert, muss dieselbe Belastungsgrenze auch bei den eigenen Planungen berücksichtigen.
Das gilt für den EQ Businesspark.
Es gilt für neue Baugenehmigungen mit erheblichem Verkehrsaufkommen.
Es gilt für Halenberg.
Es gilt für weitere Gewerbeflächen.
Und es gilt auch für neue Verkehrsführungen, die Verkehr möglicherweise stärker zur A7 lenken.
Damit wird die eigene Argumentation aus dem Hillwood-Verfahren teilweise zum Gegenargument für die eigene Planung – jedenfalls solange die Infrastruktur nicht entsprechend verbessert wird.
Das bedeutet nicht, dass Quickborn keine wirtschaftliche Entwicklung mehr betreiben kann.
Aber die Reihenfolge sollte künftig klar sein:
Zuerst muss geklärt werden, wie viel zusätzlichen Verkehr die vorhandene Infrastruktur tatsächlich noch aufnehmen kann und welche Verbesserungen notwendig sind. Danach sollte entschieden werden, welche weiteren Entwicklungen an diesem Standort vertretbar sind.
Ein Verkehrsgutachten kennt keine Gemeindegrenzen.
Und eine überlastete Kreuzung leider auch nicht.
