Kategorie: Förderzentren

  • Ganztagsbetreuung an Förderzentren: Kreis setzt auf Schlüssel 1:4 – individuelle Förderbedarfe bleiben entscheidend

    Die Ganztagsbetreuung an den beiden Förderzentren des Kreises Pinneberg soll künftig mit einem durchschnittlichen Betreuungsschlüssel von einer Betreuungskraft für vier Kinder sichergestellt werden. Der Kreis verweist auf die Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein und zusätzliche individuelle Unterstützungsleistungen. Die Freien Wohlfahrtsverbände betonen zugleich die Bedeutung einer am tatsächlichen Förderbedarf der Kinder orientierten Personalplanung.

    Betroffen sind die Heideweg-Schule in Appen und die Raboisenschule in Elmshorn. Beide Einrichtungen betreuen Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

    Auf Anfrage von Quickborn Aktuell teilte der Kreis Pinneberg mit, dass der Kreistag bereits am 10. Dezember 2025 einen durchschnittlichen Betreuungsschlüssel von 1:4 beschlossen habe. Damit sollen die Ganztagsangebote für alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sichergestellt werden.

    Die Landesrichtlinie berücksichtigt den erhöhten Betreuungsbedarf an Förderzentren durch einen entsprechend günstigeren Personalschlüssel. Allerdings stellt das Bildungsministerium klar, dass die Richtlinie selbst keine verbindlichen Standards für die tatsächliche Personalbesetzung festlegt. Über den Personaleinsatz entscheiden die Schulträger in Abstimmung mit den Schulleitungen.

    Unterschiedliche Kinder, unterschiedliche Bedürfnisse

    Ein durchschnittlicher Betreuungsschlüssel berücksichtigt nicht automatisch die unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe der Kinder. Während einige Schülerinnen und Schüler weitgehend selbstständig am Ganztagsangebot teilnehmen können, benötigen andere intensive Begleitung, beispielsweise bei der Kommunikation, der Mobilität, der Körperpflege oder bei alltäglichen Verrichtungen.

    Der rechnerische Schlüssel von 1:4 sagt deshalb allein noch nichts darüber aus, ob die tatsächliche Personalbesetzung den Bedürfnissen aller Kinder gerecht wird.

    Der Kreis Pinneberg verweist auf ergänzende Leistungen der Eingliederungshilfe. Schülerinnen und Schüler mit individuellen Unterstützungsbedarfen erhalten diese zusätzlichen Leistungen, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Auch die Landesregierung hat im Juni 2026 klargestellt, dass notwendige individuelle Unterstützungsleistungen während der schulischen Ganztagsbetreuung als Leistungen zur Teilhabe an Bildung erbracht werden können.

    Damit stehen neben der allgemeinen Ganztagsbetreuung zusätzliche Hilfen für Kinder mit entsprechendem individuellem Bedarf zur Verfügung. Voraussetzung ist allerdings, dass die Leistungen rechtzeitig bewilligt, personell abgesichert und mit der Ganztagsbetreuung abgestimmt werden.

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    Wohlfahrtsverbände fordern bedarfsgerechte Personalplanung

    Die Landes-Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holstein hat bereits in einer Stellungnahme vom April 2024 darauf hingewiesen, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf zusätzliche Unterstützung benötigen.

    Die Verbände fordern ausreichend qualifiziertes Personal und eine gemeinsame Planung von Ganztagsbetreuung, Schulbegleitung und Schulassistenz. Ziel ist eine Betreuung, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht wird und eine gleichberechtigte Teilnahme am Ganztag ermöglicht.

    Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege betonte im Juni 2026, dass die Bedürfnisse und das Wohlergehen der Kinder im Mittelpunkt der Ganztagsförderung stehen müssen.

    Diese fachlichen Anforderungen stehen nicht im Widerspruch zu einem durchschnittlichen Betreuungsschlüssel von 1:4. Entscheidend ist vielmehr, wie dieser Schlüssel in Verbindung mit individuellen Hilfen praktisch umgesetzt wird.

    Die Stellungnahmen der Wohlfahrtsverbände beziehen sich auf die allgemeinen Anforderungen an eine inklusive und bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung. Eine ausdrückliche Bewertung der konkreten Personalplanung des Kreises Pinneberg ist damit nicht verbunden.

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    Betreuung zunächst gesichert

    Nach Angaben des Kreises Pinneberg ist die Ganztagsbetreuung einschließlich der Ferienbetreuung an beiden Förderzentren bis zum 31. Januar 2027 gesichert.

    Ein zuvor eingeleitetes europaweites Vergabeverfahren für drei Schuljahre wurde aufgehoben. Die neue Ausschreibung sieht die anschließende Betreuung vom 1. Februar 2027 bis zum 22. Juni 2029 vor.

    Die Ausschreibung regelt damit die organisatorische Fortsetzung des Angebots. Für die Qualität der Betreuung kommt es darüber hinaus auf die tatsächliche Personalausstattung und die Berücksichtigung individueller Unterstützungsbedarfe an.

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    Entscheidend ist die praktische Umsetzung

    Mit dem durchschnittlichen Betreuungsschlüssel von 1:4 und den ergänzenden Leistungen der Eingliederungshilfe bestehen zwei wesentliche Elemente der künftigen Betreuungsorganisation.

    Die fachlichen Stellungnahmen der Freien Wohlfahrtsverbände verdeutlichen, dass neben der rechnerischen Personalausstattung auch die unterschiedlichen Förderbedarfe, die Qualifikation der Betreuungskräfte und die Abstimmung zwischen Ganztagsbetreuung und individuellen Unterstützungsleistungen berücksichtigt werden müssen.

    Maßgeblich ist deshalb, ob die vorgesehene Personalausstattung zusammen mit den zusätzlichen individuellen Hilfen den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder tatsächlich gerecht wird.

    Konkrete Angaben zur Personalplanung an beiden Förderzentren, zur Verteilung der Betreuungskräfte und zur praktischen Abstimmung mit der Eingliederungshilfe enthält die bisherige Antwort des Kreises nicht.

    Die weitere Umsetzung wird zeigen, wie die beschlossenen Rahmenbedingungen im Betreuungsalltag ausgestaltet werden.

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    Redaktion: Thomas Köppl | Quickborn Aktuell
    Stand: 18. Oktober 2026, 14:00 Uhr