Kategorie: Gesundheit

  • Zehn Monate Wartezeit für Schwerbehindertenausweis – Quickborner Fall im NDR

    Eine 95-jährige Frau aus Quickborn sitzt im Rollstuhl. Damit ihr Sohn für sie einen Behindertenparkplatz nutzen kann, benötigt sie das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis. Doch die Bearbeitung eines entsprechenden Antrags könnte bis zu zehn Monate dauern. Der NDR berichtete darüber am Sonntagabend im Schleswig-Holstein Magazin.

    📺 Der dreiminütige Fernsehbeitrag vom 1. November 2026:

    ▶ NDR-Fernsehbeitrag: Behindertenausweis – Lange Wartezeiten in Schleswig-Holstein ansehen

    Ein Quickborner Fall mit landesweiter Bedeutung

    Bernd Weiher holt seine 95-jährige Mutter Irma regelmäßig aus dem Pflegeheim ab. Sie sitzt im Rollstuhl. Weil in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „aG“ fehlt, kann er für sie keinen entsprechenden Parkausweis beantragen.

    Auf Nachfrage beim Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit wurde ihm eine mögliche Bearbeitungszeit von bis zu zehn Monaten genannt. Angesichts des Alters seiner Mutter verzichtete er schließlich auf den Antrag.

    Der Fall steht für ein landesweites Problem. Auch Sozialverbände kritisieren die langen Bearbeitungszeiten.

    Nach Angaben des Landesamtes ist die Zahl der Anträge deutlich gestiegen. 2024 waren es fast 70.000. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag 2025 bei mehr als sechs Monaten. Angestrebt werden höchstens drei Monate.

    Digitalisierung muss auch in der Verwaltung ankommen

    Das Land hat inzwischen zwölf zusätzliche befristete Stellen geschaffen, um die Rückstände abzubauen. Gleichzeitig sollen die Verwaltungsabläufe stärker digitalisiert werden. Auch der Einsatz künstlicher Intelligenz wird geprüft.

    Dennoch stellt sich die Frage, weshalb solche Verfahren im Jahr 2026 noch immer so zeitaufwendig sind. Medizinische Unterlagen müssen von verschiedenen Stellen angefordert werden. Die Bearbeitung hängt von zahlreichen Beteiligten ab, und viele Arbeitsschritte sind weiterhin aufwendig.

    Schleswig-Holstein hat sich bei der Verwaltungsdigitalisierung eine Vorreiterrolle erarbeitet. Diese gilt es zu erhalten und weiter auszubauen. Verwaltungsverfahren, die noch immer erheblich von manuellen Arbeitsschritten und langwierigen Abstimmungen geprägt sind, passen kaum noch in unsere digitale Zeit.

    Wie die Verfahren modernisiert und beschleunigt werden, ist Aufgabe des Landes. Die technischen Möglichkeiten für erhebliche Verbesserungen sind jedenfalls vorhanden.

    Und eines sollte bei allen organisatorischen Fragen nicht vergessen werden: Für eine 95-jährige Frau sind zehn Monate Wartezeit keine Kleinigkeit.

    Quelle und Fernsehbericht

    NDR Schleswig-Holstein, 1. November 2026:

    Antragsflut: Schwerbehinderte müssen monatelang auf Ausweise warten

    Fernsehbeitrag im Schleswig-Holstein Magazin vom 1. November 2026

  • Gesundheitsministerin ruft zur Impfung auf – Entscheidung bleibt jedem selbst überlassen

    Grippesaison beginnt:

    Die Grippesaison beginnt. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken und die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) rufen dazu auf, den eigenen Impfstatus überprüfen zu lassen. Die Impfquote bei älteren Menschen ist zuletzt deutlich gesunken.

    Gesundheitsministerin lässt sich impfen

    Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken ging am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in Kiel mit gutem Beispiel voran. Gemeinsam mit der Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, Dr. Bettina Schultz, ließ sie sich in einer Hausarztpraxis gegen Influenza impfen.

    Die Ministerin betonte, Impfungen gehörten zu den wirksamsten Maßnahmen des Gesundheitsschutzes. Sie appellierte an die Bevölkerung, vorhandene Impfangebote zu nutzen und sich individuell beraten zu lassen.

    Impfquote in Schleswig-Holstein gesunken

    Die aktuellen Vergleichszahlen zeigen einen deutlichen Rückgang der Grippeschutzimpfungen.

    In der Saison 2024/2025 waren in Schleswig-Holstein 42,9 Prozent der Menschen ab 60 Jahren gegen Influenza geimpft. In der Saison zuvor lag die Quote noch bei 47,3 Prozent.

    Bundesweit erreichte die Impfquote in dieser Altersgruppe lediglich 34,5 Prozent.

    Auch die Gesamtzahl der Grippeimpfungen in schleswig-holsteinischen Arztpraxen ging zurück. Während in der Saison 2023/2024 noch 471.710 gesetzlich Versicherte geimpft wurden, waren es 2024/2025 nur noch 428.968.

    Eine echte Grippe kann gefährlich werden

    Die Kassenärztliche Vereinigung weist darauf hin, dass eine Influenza nicht mit einer gewöhnlichen Erkältung verwechselt werden sollte.

    Eine echte Grippe kann schwere Krankheitsverläufe verursachen. Zu den möglichen Komplikationen gehören unter anderem Lungenentzündungen und Herzmuskelentzündungen.

    Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen.

    Für wen wird die Grippeimpfung empfohlen?

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine jährliche Grippeschutzimpfung insbesondere für folgende Personengruppen:

    • Menschen ab 60 Jahren
    • Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat
    • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit bestimmten Grunderkrankungen und erhöhtem gesundheitlichem Risiko
    • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
    • Medizinisches und pflegerisches Personal
    • Menschen mit erhöhtem beruflichem Infektionsrisiko
    • Personen mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen

    Auch Menschen, die keiner dieser Gruppen angehören, können sich gegen Influenza impfen lassen. Ob eine Impfung im Einzelfall sinnvoll ist, sollte im Rahmen einer ärztlichen Beratung besprochen werden.

    Oktober bis Mitte Dezember ist die empfohlene Impfzeit

    Die Grippeschutzimpfung sollte möglichst zwischen Oktober und Mitte Dezember erfolgen.

    Nach der Impfung benötigt der Körper etwa zehn bis vierzehn Tage, um den vollständigen Impfschutz aufzubauen.

    Da sich die zirkulierenden Grippeviren verändern und der Impfschutz im Laufe der Zeit nachlässt, werden die Impfstoffe jährlich angepasst. Deshalb wird auch eine jährliche Auffrischung empfohlen.

    Grippeimpfungen werden insbesondere in Hausarztpraxen angeboten. Je nach Alter und persönlicher Situation kommen auch andere Facharztpraxen sowie entsprechend qualifizierte Apotheken infrage.

    Die Entscheidung über eine Impfung trifft jeder selbst

    Bei allen Empfehlungen gilt selbstverständlich: Ob man sich gegen Grippe impfen lässt oder nicht, ist und bleibt eine persönliche Entscheidung.

    Wie bei jeder medizinischen Maßnahme können auch bei einer Grippeschutzimpfung Nebenwirkungen auftreten. Häufig handelt es sich um vorübergehende Beschwerden wie Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit oder leichtes Fieber. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind selten, können aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

    Deshalb gehören zu einer verantwortungsvollen Entscheidung nicht nur Informationen über den möglichen Nutzen einer Impfung, sondern auch über ihre Risiken und Nebenwirkungen.

    Jeder sollte für sich persönlich abwägen können, welches gesundheitliche Risiko eine mögliche Grippeerkrankung darstellt und welchen Schutz eine Impfung bieten kann. Dabei können das Alter, bestehende Erkrankungen und die individuelle gesundheitliche Situation eine wichtige Rolle spielen.

    Eine ärztliche Beratung kann helfen, Nutzen und mögliche Risiken fundiert einzuschätzen.

    Die Entscheidung sollte auf einer sachlichen und umfassenden Information beruhen. Sie liegt letztlich bei jedem Einzelnen.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Grippeschutzimpfung gibt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und beim Robert Koch-Institut.

    www.kvsh.de

    www.rki.de

    Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 8. Oktober 2026.