Der Streit um das geplante Hillwood-Logistikzentrum an der A7 bekommt eine neue Wendung. Während weiter vor Gericht über den Baustopp gestritten wird, rückt jetzt die Gemeinde Ellerau stärker in den Mittelpunkt. Entscheidend könnte die dort geltende Veränderungssperre für das Hillwood-Areal werden.
Seit Sommer 2024 steht die Baustelle für das geplante Logistikzentrum still. Inzwischen laufen mehrere juristische Verfahren. Gleichzeitig hat sich das Vorhaben in einem wesentlichen Punkt verändert: Hillwood hat die angekündigte Verkehrsbelastung deutlich reduziert.
Damit laufen derzeit zwei Entwicklungen parallel: Auf der einen Seite geht es um den bestehenden Baustopp und die gerichtlichen Verfahren. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, unter welchen planungsrechtlichen Voraussetzungen das Projekt künftig überhaupt weiterverfolgt werden kann.
Hillwood geht inzwischen selbst vor Gericht
Die juristische Ausgangslage hat sich in den vergangenen Monaten verändert. Quickborn hatte seine zuvor erhobene Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg zurückgezogen. Nun geht Hillwood selbst gerichtlich vor.
Nach dem Bericht des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags (shz) beantragt das Unternehmen beim Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Änderung der bisherigen Entscheidung und damit die Aufhebung des Baustopps. Zusätzlich hat Hillwood den Kreis Segeberg auf Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung verklagt.
Quickborn befindet sich damit nicht mehr selbst in der Rolle des Klägers, sondern muss auf die von Hillwood eingeleiteten Verfahren reagieren.
Aus 1.600 werden 700 Lkw-Fahrten
Ein wichtiger Punkt ist die inzwischen erklärte Reduzierung des Verkehrs.
Ursprünglich waren für das Logistikzentrum bis zu 1.600 Lkw-Fahrten täglich kalkuliert worden. Hillwood hat inzwischen eine Begrenzung auf 700 Lkw-Fahrten pro Tag erklärt.
Das ist eine erhebliche Veränderung. Allerdings bedeutet weniger Verkehr nicht automatisch, dass der Streit damit erledigt wäre.
Die Stadt Quickborn hält auch die reduzierte Verkehrsmenge weiterhin für problematisch und sieht die Verkehrssicherheit gefährdet. Gleichzeitig vertritt die Quickborner Rechtsberatung die Auffassung, dass die deutliche Reduzierung gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben eine so wesentliche Änderung darstellt, dass dafür ein neues Baugenehmigungsverfahren erforderlich sein könnte.
Genau an diesem Punkt wird Ellerau wichtig.
Die Veränderungssperre wird zum entscheidenden Faktor
Ende 2024 hatte Ellerau für das Hillwood-Areal im Bereich des Bebauungsplans 30 eine Veränderungssperre beschlossen. Sie soll die laufende Bauleitplanung der Gemeinde sichern und verhindert derzeit, dass das Gebiet unabhängig von dieser Planung baulich weiterentwickelt wird.
Diese Veränderungssperre läuft allerdings nicht unbegrenzt.
Nach dem aktuellen shz-Bericht beschäftigt sich die Ellerauer Politik deshalb mit der Frage, wie damit weiter verfahren werden soll. Anfang Oktober soll die Gemeindevertretung darüber entscheiden.
Damit bekommt eine kommunalpolitische Entscheidung in Ellerau erhebliche Bedeutung für das gesamte Hillwood-Verfahren.
Was passiert, wenn Ellerau die Sperre nicht verlängert?
Sollte die Veränderungssperre auslaufen, wäre damit nicht automatisch der Weg für den Bau des Logistikzentrums frei. Eine Veränderungssperre und eine Baugenehmigung sind zwei unterschiedliche Dinge.
Das Auslaufen der Sperre könnte Hillwood allerdings neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Das Unternehmen könnte einen neuen Bauantrag beim Kreis Segeberg stellen.
Das wäre gerade deshalb interessant, weil sich das Vorhaben mit der Begrenzung auf 700 Lkw-Fahrten gegenüber der ursprünglichen Planung verändert hat.
Dann müsste erneut geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen das veränderte Vorhaben genehmigungsfähig ist. Die bekannten Fragen zur Verkehrsbelastung und Verkehrssicherheit wären damit keineswegs automatisch erledigt.
Ellerau sieht den jahrelangen Stillstand kritisch
Während Quickborn vor allem die Verkehrsfolgen betrachtet, ist die Interessenlage in Ellerau eine andere.
Das rund zehn Hektar große Areal liegt auf Ellerauer Gemeindegebiet. Seit dem Baustopp geschieht dort praktisch nichts. Elleraus Bürgermeister Ralf Martens macht nach dem shz-Bericht deutlich, dass er diesen Zustand für seine Gemeinde als problematisch ansieht und Bewegung in dem Verfahren begrüßt.
Gleichzeitig deutet sich an, dass die Entscheidung über die Veränderungssperre politisch keineswegs ein Selbstläufer wird. Martens erwartet nach dem Bericht keine einstimmige Entscheidung der Gemeindevertretung.
Damit stehen sich unterschiedliche kommunale Interessen gegenüber: Ellerau möchte eine Perspektive für das seit Jahren blockierte Gewerbeareal. Quickborn konzentriert sich auf die Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrs auf das eigene Straßennetz.
Die Entscheidung in Ellerau löst den Rechtsstreit nicht
Wichtig ist deshalb die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Verfahren.
Selbst wenn Ellerau die Veränderungssperre nicht verlängert, wäre damit weder der bestehende Baustopp automatisch aufgehoben noch eine neue Baugenehmigung erteilt.
Umgekehrt würde eine Verlängerung der Veränderungssperre die laufenden gerichtlichen Verfahren ebenfalls nicht automatisch beenden.
Der Fall Hillwood besteht inzwischen aus mehreren Ebenen: dem bestehenden Baustopp, den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, der Frage einer Nachtrags- oder neuen Baugenehmigung und der Bauleitplanung der Gemeinde Ellerau.
Quickborn hält an seiner Position fest
Quickborn sieht nach dem shz-Bericht weiterhin keinen Anlass, seine Position grundsätzlich zu ändern.
Die Stadt hält auch 700 zusätzliche Lkw-Fahrten täglich für eine Belastung, die aus ihrer Sicht die Verkehrssicherheit gefährdet. Sollte der bestehende Baustopp aufgehoben werden, hat Quickborn weitere rechtliche Schritte angekündigt.
Damit dürfte der Konflikt auch dann nicht beendet sein, wenn in einem der derzeit laufenden Verfahren eine Entscheidung fällt.
Unsere Einordnung
Die Frage, ob Ellerau Hillwood jetzt „die Tür öffnet“, eignet sich gut für eine Schlagzeile. Die tatsächliche Situation ist komplizierter.
Eine Entscheidung gegen die Verlängerung der Veränderungssperre wäre keine Baugenehmigung und kein automatisches Ende des Baustopps. Sie könnte aber eine planungsrechtliche Hürde beseitigen und Hillwood die Möglichkeit eröffnen, mit einem veränderten Vorhaben erneut einen Bauantrag zu stellen.
Das macht die bevorstehende Entscheidung in Ellerau trotzdem bemerkenswert.
Bisher konzentrierte sich die öffentliche Diskussion stark auf Quickborn, den Kreis Segeberg und die Gerichte. Nun zeigt sich, dass auch die Bauleitplanung der Gemeinde Ellerau erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf haben kann.
Besonders interessant wird dabei die Reduzierung von 1.600 auf 700 Lkw-Fahrten täglich. Sie verändert zwar die Größenordnung des Verkehrs erheblich, beantwortet aber noch nicht die entscheidende Frage: Welche zusätzlichen Belastungen kann das Quickborner Straßennetz tatsächlich verkraften und unter welchen Voraussetzungen wäre ein verändertes Hillwood-Projekt genehmigungsfähig?
Damit stehen in den kommenden Wochen mindestens zwei Entwicklungen im Mittelpunkt: die weitere juristische Auseinandersetzung um den Baustopp und die politische Entscheidung in Ellerau über die Veränderungssperre.
Anfang Oktober dürfte deshalb ein weiterer wichtiger Termin in der inzwischen langen Geschichte des Hillwood-Projekts anstehen.
Quellen und weiterführende Informationen
Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag (shz)
Jonas Altwein, 15. September 2026:
„Hillwood-Baustelle an A7: Öffnet Ellerau dem US-Investor jetzt die Tür?“
https://www.shz.de/lokales/quickborn-norderstedt/artikel/hillwood-baustelle-an-a7-oeffnet-ellerau-dem-us-investor-die-tuer-51406670
Gemeinde Ellerau
Informationen und Bekanntmachungen zur Bauleitplanung und zur Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 30:
https://www.ellerau.de/
Stadt Quickborn
Pressemitteilungen und Informationen zum Verfahren um das Hillwood-Logistikzentrum:
https://www.quickborn.de/
Rechtsgrundlage Veränderungssperre
§§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB):
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
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