Kategorie: Gewerbe Ellerau Hillwood

  • Hillwood an der A7: Warum die Entscheidung in Ellerau jetzt wichtig wird

    Der Streit um das geplante Hillwood-Logistikzentrum an der A7 bekommt eine neue Wendung. Während weiter vor Gericht über den Baustopp gestritten wird, rückt jetzt die Gemeinde Ellerau stärker in den Mittelpunkt. Entscheidend könnte die dort geltende Veränderungssperre für das Hillwood-Areal werden.

    Seit Sommer 2024 steht die Baustelle für das geplante Logistikzentrum still. Inzwischen laufen mehrere juristische Verfahren. Gleichzeitig hat sich das Vorhaben in einem wesentlichen Punkt verändert: Hillwood hat die angekündigte Verkehrsbelastung deutlich reduziert.

    Damit laufen derzeit zwei Entwicklungen parallel: Auf der einen Seite geht es um den bestehenden Baustopp und die gerichtlichen Verfahren. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, unter welchen planungsrechtlichen Voraussetzungen das Projekt künftig überhaupt weiterverfolgt werden kann.

    Hillwood geht inzwischen selbst vor Gericht

    Die juristische Ausgangslage hat sich in den vergangenen Monaten verändert. Quickborn hatte seine zuvor erhobene Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg zurückgezogen. Nun geht Hillwood selbst gerichtlich vor.

    Nach dem Bericht des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags (shz) beantragt das Unternehmen beim Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Änderung der bisherigen Entscheidung und damit die Aufhebung des Baustopps. Zusätzlich hat Hillwood den Kreis Segeberg auf Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung verklagt.

    Quickborn befindet sich damit nicht mehr selbst in der Rolle des Klägers, sondern muss auf die von Hillwood eingeleiteten Verfahren reagieren.

    Aus 1.600 werden 700 Lkw-Fahrten

    Ein wichtiger Punkt ist die inzwischen erklärte Reduzierung des Verkehrs.

    Ursprünglich waren für das Logistikzentrum bis zu 1.600 Lkw-Fahrten täglich kalkuliert worden. Hillwood hat inzwischen eine Begrenzung auf 700 Lkw-Fahrten pro Tag erklärt.

    Das ist eine erhebliche Veränderung. Allerdings bedeutet weniger Verkehr nicht automatisch, dass der Streit damit erledigt wäre.

    Die Stadt Quickborn hält auch die reduzierte Verkehrsmenge weiterhin für problematisch und sieht die Verkehrssicherheit gefährdet. Gleichzeitig vertritt die Quickborner Rechtsberatung die Auffassung, dass die deutliche Reduzierung gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben eine so wesentliche Änderung darstellt, dass dafür ein neues Baugenehmigungsverfahren erforderlich sein könnte.

    Genau an diesem Punkt wird Ellerau wichtig.

    Die Veränderungssperre wird zum entscheidenden Faktor

    Ende 2024 hatte Ellerau für das Hillwood-Areal im Bereich des Bebauungsplans 30 eine Veränderungssperre beschlossen. Sie soll die laufende Bauleitplanung der Gemeinde sichern und verhindert derzeit, dass das Gebiet unabhängig von dieser Planung baulich weiterentwickelt wird.

    Diese Veränderungssperre läuft allerdings nicht unbegrenzt.

    Nach dem aktuellen shz-Bericht beschäftigt sich die Ellerauer Politik deshalb mit der Frage, wie damit weiter verfahren werden soll. Anfang Oktober soll die Gemeindevertretung darüber entscheiden.

    Damit bekommt eine kommunalpolitische Entscheidung in Ellerau erhebliche Bedeutung für das gesamte Hillwood-Verfahren.

    Was passiert, wenn Ellerau die Sperre nicht verlängert?

    Sollte die Veränderungssperre auslaufen, wäre damit nicht automatisch der Weg für den Bau des Logistikzentrums frei. Eine Veränderungssperre und eine Baugenehmigung sind zwei unterschiedliche Dinge.

    Das Auslaufen der Sperre könnte Hillwood allerdings neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Das Unternehmen könnte einen neuen Bauantrag beim Kreis Segeberg stellen.

    Das wäre gerade deshalb interessant, weil sich das Vorhaben mit der Begrenzung auf 700 Lkw-Fahrten gegenüber der ursprünglichen Planung verändert hat.

    Dann müsste erneut geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen das veränderte Vorhaben genehmigungsfähig ist. Die bekannten Fragen zur Verkehrsbelastung und Verkehrssicherheit wären damit keineswegs automatisch erledigt.

    Ellerau sieht den jahrelangen Stillstand kritisch

    Während Quickborn vor allem die Verkehrsfolgen betrachtet, ist die Interessenlage in Ellerau eine andere.

    Das rund zehn Hektar große Areal liegt auf Ellerauer Gemeindegebiet. Seit dem Baustopp geschieht dort praktisch nichts. Elleraus Bürgermeister Ralf Martens macht nach dem shz-Bericht deutlich, dass er diesen Zustand für seine Gemeinde als problematisch ansieht und Bewegung in dem Verfahren begrüßt.

    Gleichzeitig deutet sich an, dass die Entscheidung über die Veränderungssperre politisch keineswegs ein Selbstläufer wird. Martens erwartet nach dem Bericht keine einstimmige Entscheidung der Gemeindevertretung.

    Damit stehen sich unterschiedliche kommunale Interessen gegenüber: Ellerau möchte eine Perspektive für das seit Jahren blockierte Gewerbeareal. Quickborn konzentriert sich auf die Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrs auf das eigene Straßennetz.

    Die Entscheidung in Ellerau löst den Rechtsstreit nicht

    Wichtig ist deshalb die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Verfahren.

    Selbst wenn Ellerau die Veränderungssperre nicht verlängert, wäre damit weder der bestehende Baustopp automatisch aufgehoben noch eine neue Baugenehmigung erteilt.

    Umgekehrt würde eine Verlängerung der Veränderungssperre die laufenden gerichtlichen Verfahren ebenfalls nicht automatisch beenden.

    Der Fall Hillwood besteht inzwischen aus mehreren Ebenen: dem bestehenden Baustopp, den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, der Frage einer Nachtrags- oder neuen Baugenehmigung und der Bauleitplanung der Gemeinde Ellerau.

    Quickborn hält an seiner Position fest

    Quickborn sieht nach dem shz-Bericht weiterhin keinen Anlass, seine Position grundsätzlich zu ändern.

    Die Stadt hält auch 700 zusätzliche Lkw-Fahrten täglich für eine Belastung, die aus ihrer Sicht die Verkehrssicherheit gefährdet. Sollte der bestehende Baustopp aufgehoben werden, hat Quickborn weitere rechtliche Schritte angekündigt.

    Damit dürfte der Konflikt auch dann nicht beendet sein, wenn in einem der derzeit laufenden Verfahren eine Entscheidung fällt.

    Unsere Einordnung

    Die Frage, ob Ellerau Hillwood jetzt „die Tür öffnet“, eignet sich gut für eine Schlagzeile. Die tatsächliche Situation ist komplizierter.

    Eine Entscheidung gegen die Verlängerung der Veränderungssperre wäre keine Baugenehmigung und kein automatisches Ende des Baustopps. Sie könnte aber eine planungsrechtliche Hürde beseitigen und Hillwood die Möglichkeit eröffnen, mit einem veränderten Vorhaben erneut einen Bauantrag zu stellen.

    Das macht die bevorstehende Entscheidung in Ellerau trotzdem bemerkenswert.

    Bisher konzentrierte sich die öffentliche Diskussion stark auf Quickborn, den Kreis Segeberg und die Gerichte. Nun zeigt sich, dass auch die Bauleitplanung der Gemeinde Ellerau erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf haben kann.

    Besonders interessant wird dabei die Reduzierung von 1.600 auf 700 Lkw-Fahrten täglich. Sie verändert zwar die Größenordnung des Verkehrs erheblich, beantwortet aber noch nicht die entscheidende Frage: Welche zusätzlichen Belastungen kann das Quickborner Straßennetz tatsächlich verkraften und unter welchen Voraussetzungen wäre ein verändertes Hillwood-Projekt genehmigungsfähig?

    Damit stehen in den kommenden Wochen mindestens zwei Entwicklungen im Mittelpunkt: die weitere juristische Auseinandersetzung um den Baustopp und die politische Entscheidung in Ellerau über die Veränderungssperre.

    Anfang Oktober dürfte deshalb ein weiterer wichtiger Termin in der inzwischen langen Geschichte des Hillwood-Projekts anstehen.


    Quellen und weiterführende Informationen

    Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag (shz)
    Jonas Altwein, 15. September 2026:
    „Hillwood-Baustelle an A7: Öffnet Ellerau dem US-Investor jetzt die Tür?“
    https://www.shz.de/lokales/quickborn-norderstedt/artikel/hillwood-baustelle-an-a7-oeffnet-ellerau-dem-us-investor-die-tuer-51406670

    Gemeinde Ellerau
    Informationen und Bekanntmachungen zur Bauleitplanung und zur Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 30:
    https://www.ellerau.de/

    Stadt Quickborn
    Pressemitteilungen und Informationen zum Verfahren um das Hillwood-Logistikzentrum:
    https://www.quickborn.de/

    Rechtsgrundlage Veränderungssperre
    §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB):
    https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/


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  • ⚖️ Hillwood reagiert – der juristische Streit geht in die nächste Runde

    Der Streit um das geplante Hillwood-Logistikzentrum in Ellerau geht weiter. Nachdem die Stadt Quickborn ihre Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg zurückgenommen hat, geht nun Hillwood wieder in die Offensive.

    Der US-Investor versucht auf zwei Wegen, Bewegung in das festgefahrene Verfahren zu bringen.

    🚛 Hillwood will Entscheidung über geänderten Antrag

    Hillwood hat das Vorhaben inzwischen reduziert. Statt ursprünglich 1.600 zusätzlichen Lkw sollen nach Angaben der Stadt noch 700 Lkw täglich über Ellerauer und Quickborner Straßen fahren.

    Bereits im Herbst 2024 hatte das Unternehmen beim Kreis Segeberg eine Nachtragsbaugenehmigung für das reduzierte Verkehrsaufkommen beantragt. Eine Entscheidung des Kreises steht bis heute aus.

    Nun soll das Gericht dafür sorgen, dass der Kreis über diesen Antrag entscheidet beziehungsweise die beantragte Genehmigung erteilt.

    🏗️ Gleichzeitig soll der Baustopp fallen

    Parallel versucht Hillwood, den bestehenden Baustopp aus dem Weg zu räumen.

    Quickborn hatte 2024 vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig erreicht, dass der Widerspruch der Stadt gegen die ursprüngliche Baugenehmigung aufschiebende Wirkung hat. Seitdem ruhen die Bauarbeiten auf dem Grundstück.

    Hillwood argumentiert nun mit der veränderten Planung. Weil der vorgesehene Lkw-Verkehr deutlich reduziert wurde, soll das Gericht den damaligen Beschluss überprüfen und ändern.

    Hat Hillwood damit Erfolg, könnte auf dem Gelände möglicherweise weitergebaut werden. Die grundsätzliche Frage, ob die Baugenehmigung rechtmäßig ist, wäre damit allerdings noch nicht endgültig geklärt.

    ⚖️ Das Vorgehen von Hillwood ist konsequent

    Aus Sicht des Investors ist der Schritt nachvollziehbar. Hillwood hat sein Projekt verändert und versucht nun, mit der reduzierten Verkehrsbelastung eine neue rechtliche Bewertung zu erreichen.

    Nach jahrelangem Stillstand erhöht das Unternehmen damit den Druck auf den Kreis Segeberg und versucht gleichzeitig, den Baustopp zu beseitigen.

    🚦 Quickborn bleibt bei seiner Ablehnung

    Die Stadt Quickborn hält dagegen. Auch 700 zusätzliche Lkw täglich seien für das vorhandene Straßennetz und die Verkehrssicherheit nicht verträglich.

    Außerdem vertritt die Stadt gemeinsam mit ihren Anwälten die Auffassung, dass der Nachtragsantrag und der erklärte Teilverzicht rechtlich wie ein neuer Bauantrag zu behandeln seien.

    Das wäre für Hillwood problematisch. Denn Ellerau hat inzwischen eine Veränderungssperre für das Gelände beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass während der Neuplanung des Gebietes Vorhaben genehmigt werden, die den neuen Planungszielen widersprechen.

    Ob diese Argumentation trägt, dürfte einer der entscheidenden Punkte im weiteren Verfahren werden.

    ❓ Eine Frage bleibt bei Quickborn offen

    Bemerkenswert ist allerdings das Vorgehen der Stadt Quickborn selbst.

    Erst vor wenigen Tagen hat Quickborn seine Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg zurückgenommen. Mit dieser Klage sollte erreicht werden, dass der Kreis endlich über den seit langem anhängigen Widerspruch entscheidet.

    Bürgermeister Thomas Beckmann erklärt nun zu den neuen Verfahren, dass dadurch möglicherweise schneller eine Entscheidung erreicht werde.

    Dann stellt sich allerdings die Frage, warum Quickborn die eigene Klage zur Beschleunigung des Verfahrens kurz zuvor zurückgenommen hat.

    Eine Antwort darauf liefert die aktuelle Bürgerinformation der Stadt nicht.

    🔎 Wie ist die Lage jetzt?

    Der Konflikt ist damit keineswegs beendet. Im Gegenteil: Die juristischen Auseinandersetzungen werden weitergeführt.

    Hillwood versucht, das reduzierte Projekt genehmigt zu bekommen und den Baustopp aufzuheben. Quickborn hält auch die kleinere Variante für verkehrlich nicht vertretbar und setzt zusätzlich auf die Veränderungssperre in Ellerau.

    Eine endgültige Entscheidung über das Logistikzentrum ist weiterhin nicht in Sicht.

    📚 Die ganze Hillwood-Geschichte

    Der Streit läuft inzwischen seit mehreren Jahren. Wer nachvollziehen möchte, wie alles begann, welche Rolle die Verkehrsgutachten spielen und warum Quickborn und Ellerau gegen das Vorhaben vorgehen, findet unsere ausführliche Chronologie hier:

    👉 Hillwood in Ellerau – die ganze Geschichte: Chronologie, Verkehr, Rechtsstreit und Folgen für Quickborn


    Quelle:
    Bürgerinformation der Stadt Quickborn Nr. 264/2026 vom 10. September 2026. [oai_citation:0‡PM 264 Hillwood-Ansiedlung in Ellerau_US-Unternehmen verklagt Stadt Quickborn und Kreis Segeberg.docx](sediment://file_0000000063d8820ebc6262449d788f3b)