Kategorie: Pressefreiheit

  • Pressearbeit in Quickborn: Wer entscheidet eigentlich, wer für ein Medium journalistisch arbeitet?

    QUICKBORN. Für Mittwoch, 30. September, 17.30 Uhr, hatte die Stadt Quickborn zu einem gesonderten Pressegespräch über das geplante „Parkquartier Marktstraße“ eingeladen. Eine Stunde später sollte die öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung in der Mensa der Comenius-Schule beginnen.

    Das Pressegespräch findet nun nicht statt. Die Stadt hat den Termin kurzfristig abgesagt. Man habe eigentlich geplant, den Medien bereits Neuigkeiten mitteilen zu können. Diese seien jedoch „noch nicht spruchreif“. Deshalb wolle man die Zeit der Presse nicht unnötig strapazieren.

    Die Bürgerinformationsveranstaltung um 18.30 Uhr findet dagegen wie geplant statt.

    Damit endet vorerst auch eine ungewöhnliche Auseinandersetzung darüber, wer Quickborn Aktuell bei einem solchen Pressegespräch journalistisch vertreten darf. Denn die Stadt Quickborn hatte einen von unserer Redaktion benannten Mitarbeiter nicht als journalistisch tätigen Vertreter akzeptieren wollen.

    Pressegespräch abgesagt

    Die Mitteilung der Stadt ist kurz und eindeutig. Das für 17.30 Uhr angesetzte Pressegespräch entfällt vollständig.

    „Die Stadt Quickborn hatte eigentlich geplant, Ihnen schon Neuigkeiten verkünden zu können, doch die sind noch nicht spruchreif.“

    So begründete Pressesprecherin Jorid Hoops die Absage gegenüber den eingeladenen Medien.

    Bemerkenswert ist dabei die zeitliche Konstellation: Um 17.30 Uhr sollte es einen eigenen Termin für die Presse geben. Um 18.30 Uhr beginnt am selben Abend die öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung. Diese findet unverändert statt.

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    Wer bestimmt über redaktionelle Mitarbeiter?

    Dem abgesagten Pressegespräch war ein Schriftwechsel zwischen der Stadt Quickborn und Quickborn Aktuell vorausgegangen.

    Quickborn Aktuell hatte für den Termin einen redaktionell tätigen Mitarbeiter als Vertreter benannt. Dabei handelt es sich nicht um jemanden, der kurzfristig für diesen einen Termin zum Journalisten erklärt worden wäre. Der Mitarbeiter ist seit Gründung von Quickborn Aktuell an der redaktionellen Arbeit beteiligt und liefert insbesondere Informationen und Hintergründe für die Berichterstattung.

    Für das Pressegespräch sollte er ausdrücklich als Vertreter von Quickborn Aktuell auftreten.

    Die Stadt Quickborn wollte diese Benennung nicht akzeptieren. Sie vertrat die Auffassung, der benannte Mitarbeiter trete nach den ihr bekannten tatsächlichen Umständen nicht als journalistisch tätiger Mitarbeiter auf.

    Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage, die weit über diesen einzelnen Termin hinausgeht:

    Wer entscheidet eigentlich darüber, welche Personen innerhalb eines Pressemediums journalistisch oder redaktionell tätig sind?

    Die Zusammensetzung einer Redaktion, die Verteilung journalistischer Aufgaben und die Entscheidung darüber, wer ein Medium bei einem Termin vertritt, sind zunächst Angelegenheiten des jeweiligen Presseorgans.

    Das Bundesverfassungsgericht zählt die Entscheidung über Auswahl und Beschäftigung der an der publizistischen Arbeit beteiligten Mitarbeiter ausdrücklich zur geschützten redaktionellen Eigenständigkeit. Auch Informationen über interne redaktionelle Arbeitsabläufe und die Identität redaktioneller Mitarbeiter können vom Schutz der Redaktionsarbeit erfasst sein.

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    Was die Stadt prüfen kann – und wo die Grenze liegt

    Das bedeutet nicht, dass eine Stadt bei einem ausschließlich für Medien bestimmten Termin überhaupt nichts prüfen dürfte.

    Wenn ein Pressegespräch nur Journalistinnen und Journalisten offensteht, kann der Veranstalter grundsätzlich feststellen wollen, ob eine angemeldete Person tatsächlich für ein Pressemedium erscheint. Es muss schließlich möglich sein, einen geschlossenen Pressetermin von einer allgemeinen öffentlichen Veranstaltung zu unterscheiden.

    Das ist allerdings etwas anderes als die Frage, wie ein Pressemedium seine Redaktion organisiert.

    Quickborn Aktuell hatte gegenüber der Stadt eindeutig erklärt, dass der benannte Mitarbeiter redaktionell tätig ist, für Quickborn Aktuell an dem Termin teilnehmen soll und dort ausschließlich in dieser Funktion auftreten wird.

    Die Stadt blieb dennoch bei ihrer eigenen Einschätzung der journalistischen Tätigkeit.

    Damit ging es am Ende nicht mehr darum, für welches Medium die Person an dem Pressegespräch teilnehmen wollte. Das war unstreitig Quickborn Aktuell.

    Es ging vielmehr darum, ob die Stadt die von Quickborn Aktuell mitgeteilte redaktionelle Funktion dieses Mitarbeiters anerkennt.

    Genau darin liegt der ungewöhnliche Punkt dieses Vorgangs.

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    Redaktionelle Unabhängigkeit gehört zur Pressefreiheit

    Pressefreiheit besteht nicht erst in dem Moment, in dem ein fertiger Artikel veröffentlicht wird.

    Journalistische Arbeit beginnt deutlich früher: mit der Informationsbeschaffung, mit Gesprächen, Hintergrundrecherchen, der Auswahl von Themen und Quellen und mit der Organisation der redaktionellen Arbeit.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in verschiedenen Entscheidungen hervorgehoben, dass gerade die Eigenständigkeit redaktioneller Arbeit geschützt ist. Staatliche Stellen sollen grundsätzlich keinen Einblick in interne redaktionelle Abläufe erhalten oder darauf Einfluss nehmen, wie journalistische Arbeit innerhalb eines Mediums organisiert wird.

    Für Quickborn Aktuell ist deshalb ein Punkt wichtig:

    Wer für unsere Redaktion recherchiert, Informationen beschafft, Hintergründe liefert oder uns bei einem journalistischen Termin vertritt, wird innerhalb unserer Redaktion festgelegt.

    Das schließt selbstverständlich nicht aus, dass sich ein Veranstalter vergewissert, ob eine Person tatsächlich im Auftrag des jeweiligen Mediums erscheint.

    Hier bestand darüber allerdings kein Zweifel. Quickborn Aktuell selbst hatte den Mitarbeiter benannt und seine journalistische Funktion gegenüber der Stadt bestätigt.

    Die Stadt kam dennoch zu einer anderen Bewertung.

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    Worum es beim Parkquartier geht

    Das Thema des abgesagten Pressegesprächs ist für die Stadtentwicklung durchaus relevant.

    Für das Gebiet der sogenannten „Ostermannschen Wiese“ östlich der Marktstraße, südlich und westlich der Gärtnerstraße sowie westlich der Bebauung an der Pinneberger Straße hat die Quickborner Ratsversammlung bereits am 23. März 2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 „Parkquartier Marktstraße“ beschlossen. Die Stadt veröffentlichte die entsprechende Bekanntmachung im September.

    Für den heutigen Pressetermin waren offenbar weitere Informationen vorgesehen.

    Welche Neuigkeiten die Stadt ursprünglich mitteilen wollte, ist bislang nicht bekannt. Genau diese Neuigkeiten seien, so die Pressestelle, noch nicht „spruchreif“.

    Das Pressegespräch wurde deshalb vollständig gestrichen.

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    Bürgerinformation findet statt

    Die öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung beginnt dagegen wie vorgesehen um 18.30 Uhr in der Mensa der Comenius-Schule.

    Die Stadt hat ausdrücklich mitgeteilt, dass dieser Termin nicht von der Absage betroffen ist. Auch Vertreter der Medien können daran teilnehmen.

    Damit ergibt sich für diesen Mittwoch ein ungewöhnliches Bild:

    Um 17.30 Uhr war ein gesondertes Pressegespräch vorgesehen. Dort sollte es Neuigkeiten zum Parkquartier geben. Gleichzeitig bestand zwischen der Stadt und Quickborn Aktuell Uneinigkeit darüber, ob ein von unserer Redaktion benannter Mitarbeiter als journalistischer Vertreter teilnehmen darf.

    Das Pressegespräch ist nun abgesagt.

    Eine Stunde später findet die öffentliche Veranstaltung statt.

    Und die angekündigten Neuigkeiten?

    Die sind nach Angaben der Stadt noch nicht spruchreif.

    Quickborn Aktuell wird die weitere Entwicklung des Parkquartiers Marktstraße und die Informationspolitik der Stadt weiter journalistisch begleiten.

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    Veröffentlicht am 30. September 2026 | Quickborn Aktuell


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