Bei einem Schulprojekt von 30 oder 40 Millionen Euro ist die reine Bausumme nur die eine Seite. Für die Stadt Quickborn ist mindestens ebenso wichtig, wann das Geld tatsächlich benötigt wird, wie viel davon über Zuschüsse finanziert werden kann, wie hoch der verbleibende Kreditbedarf ist und welche jährlichen Belastungen daraus für den Haushalt entstehen.
Dabei muss zwischen zwei völlig unterschiedlichen Ebenen unterschieden werden:
- Liquidität beziehungsweise Finanzhaushalt: Hier müssen während der Bauzeit die Rechnungen tatsächlich bezahlt werden. Kredite und Fördermittel bringen Liquidität herein, Tilgungen führen später wieder zu Auszahlungen.
- Ergebnishaushalt: Hier erscheint nicht die gesamte Investition sofort als Aufwand. Belastend wirken vor allem Zinsen und nach Fertigstellung die jährlichen Abschreibungen. Die Tilgung eines Kredits belastet dagegen zwar die Liquidität, ist aber kein Aufwand des Ergebnishaushalts.
Schleswig-Holstein weist Investitionskredite, Tilgungen und Zinszahlungen entsprechend getrennt in der kommunalen Finanzrechnung aus.
Das ist entscheidend: Ein Schulneubau für beispielsweise 39 Millionen Euro verursacht nicht im Jahr der Fertigstellung einen Aufwand von 39 Millionen Euro im Ergebnishaushalt. Er verursacht aber einen erheblichen Kapitalbedarf und anschließend über Jahrzehnte Zins-, Tilgungs- und Abschreibungsbelastungen.
Inhalt
- 1. Ausgangspunkt unserer Rechnung
- 2. Neubau: Aus 34,5 Millionen Euro werden rund 38,9 Millionen Euro
- 3. Sanierung: rund 36,9 Millionen Euro Zahlungsbedarf
- 4. Was bedeutet diese Größenordnung für Quickborn?
- 5. Vollständige Kreditfinanzierung ist grundsätzlich möglich
- 6. Mit welchem Zinssatz sollte man rechnen?
- 7. Auch während der Bauphase fallen bereits Zinsen an
- 8. Ganztagsförderung für die Goethe-Schule
- 9. Problem: Förderfrist 31. Dezember 2029
- 10. Quickborns LuKIFG-Budget
- 11. Fördermittel müssen teilweise vorfinanziert werden
- 12. Können Förderprogramme kombiniert werden?
- 13. Kommunaler Investitionsfonds
- 14. KfW-Förderung beim Neubau
- 15. KfW-Förderung bei der Sanierung
- 16. Vier Finanzierungsszenarien für den Neubau
- 17. Finanzierungsszenarien für die Sanierung
- 18. Was kostet ein 40-jähriges Kommunaldarlehen jährlich?
- 19. Was passiert bei höheren Zinsen?
- 20. Was belastet den Ergebnishaushalt nach Fertigstellung?
- 21. Ergebnisbelastung im mittleren Finanzierungsszenario
- 22. Sanierung: Interimskosten kommen zusätzlich hinzu
- 23. Ein möglicher Finanzierungsfahrplan
- 24. Was heißt vollständige Kreditfinanzierung?
- 25. Fördermittel machen den entscheidenden Unterschied
- 26. Neubau oder Sanierung – was sagt die Haushaltsrechnung?
- 27. Das eigentliche Problem ist Quickborns Ausgangslage
- 28. Fazit
1. Ausgangspunkt unserer Rechnung
Für die beiden zuvor untersuchten Varianten hatten wir auf Preisstand 2026 folgende Größenordnungen ermittelt:
| Variante | Kosten Preisstand 2026 |
|---|---|
| Neubau einschließlich Zweifeldhalle, Außenanlagen und Abriss | ca. 34,5 Mio. € |
| Kernsanierung einschließlich Erweiterung, Sporthallenlösung, Interim und Schadstoffrisiko | ca. 32,75 Mio. € |
Für diese Haushaltsrechnung gehen wir davon aus, dass die eigentlichen Arbeiten 2028 beginnen und sich schwerpunktmäßig über die Jahre 2028 bis 2030 erstrecken.
Eine Bauausgabe von 34,5 Millionen Euro auf Preisstand 2026 darf dann nicht einfach unverändert in den Haushalt 2028 eingestellt werden. Die einzelnen Bauleistungen werden zu den Preisen der Jahre bezahlt, in denen sie tatsächlich ausgeführt werden.
Wir rechnen weiterhin vorsichtig mit durchschnittlich 4 Prozent Baupreissteigerung pro Jahr.
Als vereinfachte Mittelabflusskurve nehmen wir an:
- 2028: 25 Prozent
- 2029: 45 Prozent
- 2030: 30 Prozent
Das ist keine Bauzeitenplanung der Stadt, sondern eine plausible Modellverteilung für ein mehrjähriges Großprojekt.
2. Neubau: Aus 34,5 Millionen Euro werden während der Bauzeit rund 38,9 Millionen Euro
Die Preissteigerung wird für jede Jahresrate einzeln berechnet.
2028
25 Prozent von 34,5 Mio. € = 8,625 Mio. €
Preisfaktor 2026 bis 2028:
1,04² = 1,0816
8,625 Mio. € × 1,0816 = 9,33 Mio. €
2029
45 Prozent von 34,5 Mio. € = 15,525 Mio. €
Preisfaktor:
1,04³ = 1,124864
15,525 Mio. € × 1,124864 = 17,46 Mio. €
2030
30 Prozent von 34,5 Mio. € = 10,35 Mio. €
Preisfaktor:
1,04⁴ = 1,169859
10,35 Mio. € × 1,169859 = 12,11 Mio. €
| Neubau | Voraussichtlicher Mittelabfluss |
|---|---|
| 2028 | 9,33 Mio. € |
| 2029 | 17,46 Mio. € |
| 2030 | 12,11 Mio. € |
| Gesamt | 38,90 Mio. € |
Das ist genauer als die pauschale Aussage, dass die gesamte Baumaßnahme irgendwann den Preisstand 2030 erreicht. Tatsächlich werden frühe Rechnungen noch zu niedrigeren Preisständen bezahlt.
Unser Arbeitswert für den tatsächlichen Finanzierungsbedarf des Neubaus bei Baubeginn 2028 beträgt damit rund 38,9 Millionen Euro.
3. Sanierung: rund 36,9 Millionen Euro Zahlungsbedarf
Bei der Sanierung müssen wir haushalterisch genauer unterscheiden.
Von den bisher angesetzten 32,75 Millionen Euro entfallen rund 29,55 Millionen Euro auf langfristig nutzbare Bau- und Investitionsmaßnahmen. Rund 3,20 Millionen Euro entfallen auf Interimslösung, Anmietungen, Umzüge und vergleichbare Übergangskosten.
Mit derselben Preisentwicklung und Bauphasenverteilung ergibt sich:
| Sanierung | 2028 | 2029 | 2030 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| investive Baukosten | 7,99 Mio. € | 14,96 Mio. € | 10,37 Mio. € | 33,32 Mio. € |
| Interim / Umzüge / laufende Übergangskosten | 0,87 Mio. € | 1,62 Mio. € | 1,12 Mio. € | 3,61 Mio. € |
| Gesamtzahlungsbedarf | 8,86 Mio. € | 16,58 Mio. € | 11,49 Mio. € | 36,93 Mio. € |
Der Unterschied zum Neubau beträgt über die gesamte Bauzeit damit lediglich rund:
38,90 Mio. € – 36,93 Mio. € = 1,97 Mio. €
Das bestätigt unsere vorherige Kostenanalyse: Eine vollständige Kernsanierung ist einschließlich Interim nicht plötzlich zehn oder fünfzehn Millionen Euro günstiger als ein Neubau.
Haushalterisch gibt es allerdings einen wichtigen Unterschied: Die Interimskosten schaffen grundsätzlich kein langfristig nutzbares städtisches Vermögen. Mieten für Ausweichräume sind laufender Aufwand. Bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen hängt die genaue bilanzielle Einordnung dagegen von Art, Umfang und Förderung ab und muss im konkreten Haushalt geprüft werden.
4. Was bedeutet diese Größenordnung für Quickborn?
Zum Vergleich lohnt sich der Blick in den aktuellen Quickborner Haushalt 2026.
Der Ergebnisplan sieht Erträge von 86,44 Millionen Euro und Aufwendungen von 99,01 Millionen Euro vor. Das ergibt einen Jahresfehlbetrag von 12,58 Millionen Euro.
Auch die laufende Liquidität ist negativ: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 83,57 Millionen Euro stehen Auszahlungen von 91,90 Millionen Euro gegenüber. Das entspricht einem negativen Saldo von rund 8,34 Millionen Euro.
Für Investitionen wurden 2026 Kreditaufnahmen bis zu 10,34 Millionen Euro genehmigt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 15 Millionen Euro.
Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Quickborn 2026.
Das bedeutet nicht, dass diese Beträge 2028 oder 2029 unverändert gelten. Sie zeigen aber die Größenordnung.
Allein der modellierte Investitionsbedarf der Goethe-Schule im Jahr 2029 würde betragen:
- Neubau: 17,46 Mio. €
- Sanierung: 14,96 Mio. €
Der Neubau würde damit allein in seinem finanzstärksten Baujahr etwa dem 1,69-Fachen der gesamten für 2026 genehmigten Investitionskreditaufnahme der Stadt entsprechen.
Bei der Sanierung wären es immer noch etwa das 1,45-Fache.
Die Goethe-Schule wäre damit nicht einfach eine weitere Position im Investitionsprogramm, sondern über mehrere Jahre eines der finanzwirtschaftlich prägendsten Projekte der Stadt.
5. Vollständige Kreditfinanzierung ist grundsätzlich möglich
Für ein kommunales Schulprojekt ist eine langfristige Kreditfinanzierung grundsätzlich möglich.
Besonders interessant ist das im August 2026 neu angebotene IB.SH-Kommunaldarlehen „Zukunftsfähige Infrastruktur“.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein nennt ausdrücklich öffentliche Schulen als förderfähige Infrastruktur. Finanziert werden Neubau, Ersatzneubau, Erweiterung, Instandsetzung und energetische Modernisierung.
- bis zu 100 Prozent der Investitionskosten,
- Laufzeiten und Sollzinsbindungen bis zu 40 Jahren,
- an der Abschreibungsdauer orientierte Finanzierung.
Quelle: IB.SH – Kommunaldarlehen Zukunftsfähige Infrastruktur.
Die IB.SH veröffentlicht hierfür allerdings keinen allgemein verbindlichen Zinssatz. Außerdem müssen Kommunen mehrere Angebote einholen und hinsichtlich Marktüblichkeit und Tragbarkeit vergleichen.
Damit könnte Quickborn theoretisch auch den nach Zuschüssen verbleibenden großen Finanzierungsblock über ein langfristiges Kommunaldarlehen abbilden.
Aber: Ein günstiger Kredit ist kein Zuschuss.
Der Kredit verringert nicht die Schulden. Er verteilt lediglich die Zahlung über viele Jahre.
6. Mit welchem Zinssatz sollte man rechnen?
Den Zinssatz des Jahres 2028 kennt heute niemand.
Deshalb wäre es unseriös, für die Goethe-Schule heute beispielsweise einen angeblich sicheren IB.SH-Zins von 2 oder 2,5 Prozent anzusetzen.
Als aktuelle Marktindikation weist die DZ HYP Mitte August 2026 für Kommunaldarlehen folgende Nominalzinsen aus:
| Zinsbindung | Indikativer Nominalzins |
|---|---|
| 10 Jahre | 3,85 % |
| 20 Jahre | 4,12 % |
| 30 Jahre | 4,17 % |
Quelle: DZ HYP – indikative Kommunalkreditkonditionen.
Für unsere langfristige Modellrechnung verwenden wir trotzdem einen etwas günstigeren Planungszinssatz von 3,5 Prozent.
Das ist ausdrücklich keine heutige Kreditzusage der IB.SH, sondern ein Rechenwert. Er unterstellt, dass Quickborn Förderdarlehen, günstige Kommunalkredite und lange Laufzeiten vernünftig kombiniert.
Zur Risikobetrachtung sollte daneben mindestens mit einem Zinsszenario von etwa 4,0 bis 4,5 Prozent gerechnet werden.
7. Auch während der Bauphase fallen bereits Zinsen an
Ein häufiger Fehler bei solchen Rechnungen ist, erst ab Fertigstellung mit Zinsen zu rechnen.
Tatsächlich muss die Stadt bereits 2028 die ersten Rechnungen bezahlen. Sinnvoll wäre, Kredite nicht am ersten Bautag vollständig aufzunehmen, sondern entsprechend dem tatsächlichen Mittelbedarf schrittweise abzurufen.
Bei unserem Planungszins von 3,5 Prozent und einer vereinfachten unterjährigen Aufnahme ergibt sich beim Neubau:
| Jahr | Neuer Kreditbedarf | Geschätzte Zinsen während der Bauphase |
|---|---|---|
| 2028 | 9,33 Mio. € | ca. 0,16 Mio. € |
| 2029 | 17,46 Mio. € | ca. 0,63 Mio. € |
| 2030 | 12,11 Mio. € | ca. 1,15 Mio. € |
| Summe | ca. 1,95 Mio. € |
Bei einem Zinssatz von 4,17 Prozent wären es bereits rund 2,32 Millionen Euro.
Für die investiven Bestandteile der Sanierungsvariante ergeben sich bei 3,5 Prozent Bauzeitzinsen von rund:
- 2028: 0,14 Mio. €
- 2029: 0,54 Mio. €
- 2030: 0,98 Mio. €
Gesamt: ca. 1,67 Mio. €
Zusätzlich muss Quickborn bei der Sanierung während dieser drei Jahre die rund 3,61 Millionen Euro für Interim und Übergangslösungen bezahlen.
Damit entstehen bei der Sanierung bereits während der Bauphase erhebliche laufende Haushaltsbelastungen.
Bilanzrechtlich kann bei bestimmten Herstellungsmaßnahmen geprüft werden, ob Bauzeitzinsen aktiviert werden. Das ändert allerdings nichts daran, dass die Stadt das Geld tatsächlich zahlen muss. Es würde lediglich die zeitliche Belastung des Ergebnishaushalts verändern.
8. Fördermittel: Für die Goethe-Schule liegt bereits ein sehr interessanter Antrag vor
Für die Goethe-Schule hat die Stadt Quickborn am 30. Dezember 2025 einen Antrag im Ganztagsprogramm II mit Gesamtkosten von 7.244.400 Euro eingereicht. Das ergibt sich aus einer Antwort der Landesregierung an den Landtag.
Quelle: Schleswig-Holsteinischer Landtag – Drucksache 20/3921.
Schleswig-Holstein übernimmt bei anerkannten förderfähigen Investitionen bis zu 85 Prozent.
Quelle: Land Schleswig-Holstein – Ganztagsförderung.
Würden die gesamten 7.244.400 Euro als förderfähig anerkannt, ergäbe sich rechnerisch:
7.244.400 € × 85 % = 6.157.740 € Zuschuss
Eigenanteil:
7.244.400 € × 15 % = 1.086.660 €
Das wäre ein erheblicher echter Zuschuss.
Allerdings ist Vorsicht erforderlich.
Die 7,244 Millionen Euro sind die von Quickborn angemeldeten Gesamtkosten. Die Landesregierung hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beantragte Kosten und später tatsächlich als förderfähig anerkannte Beträge voneinander abweichen können.
Mit Stand 1. September 2026 wurden landesweit bereits 252 Anträge mit einem Fördervolumen von 184 Millionen Euro bewilligt; weitere Anträge werden noch bearbeitet. Einen öffentlich belegbaren endgültigen Bewilligungsbescheid für die Goethe-Schule konnten wir bislang nicht feststellen.
Für unsere Modellrechnung verwenden wir die 6,16 Millionen Euro deshalb als mögliches Fördermaximum, nicht als bereits gesicherte Einnahme.
9. Das große Problem: Die Ganztagsförderung endet am 31. Dezember 2029
Die Ganztagsförderung hat eine entscheidende zeitliche Grenze.
Alle geförderten Maßnahmen müssen spätestens am 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein. Ausgaben, die danach entstehen, können aus diesem Programm nicht mehr gefördert werden.
Quelle: Land Schleswig-Holstein – FAQ zur Ganztags-Investitionsförderung.
Das kollidiert mit unserer Modellannahme einer Bauphase 2028 bis 2030.
Das bedeutet nicht automatisch, dass die Förderung verloren wäre. Es müsste jedoch bereits bei der Projektplanung sichergestellt werden, dass der ganztagsbezogene und geförderte Teil des Projekts technisch, finanziell und tatsächlich als eigenständiger Abschnitt bis Ende 2029 fertiggestellt wird.
Genau das müsste vor einer Investitionsentscheidung geklärt werden.
Hinzu kommt: Quickborns Antrag wurde ursprünglich für die damals vorgesehene bauliche Erweiterung der Goethe-Schule gestellt. Bei einem vollständigen Neubau oder einer wesentlich veränderten Sanierungskonzeption wäre zu klären, inwieweit der Antrag angepasst beziehungsweise die Förderfähigkeit erneut bestätigt werden muss.
Die möglichen 6,16 Millionen Euro sollten deshalb nicht einfach schon heute vom Neubaupreis abgezogen werden.
10. Ein zweiter großer Topf: Quickborns LuKIFG-Budget
Noch interessanter ist das neue Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – kurz LuKIFG.
Schleswig-Holstein stellt aus der kommunalen Säule rund 2,144 Milliarden Euro für kommunale Infrastruktur bereit. Jede Kommune erhält ein eigenes Budget und kann innerhalb dieses Budgets selbst entscheiden, welche förderfähigen Projekte sie anmeldet. Eine Förderung kann grundsätzlich bis zur Vollfinanzierung eines Vorhabens reichen.
Quelle: Land Schleswig-Holstein – kommunale Säule des Infrastrukturprogramms.
Nach der offiziellen Verteilung entfällt auf Quickborn ein kommunales Einzelbudget von rund:
9,79 Millionen Euro.
Das ist allerdings kein ausschließlich für die Goethe-Schule reservierter Betrag.
Quickborn kann damit auch andere Schulen, Straßen, Gebäude oder sonstige förderfähige kommunale Infrastruktur finanzieren. Würde das gesamte Budget für die Goethe-Schule verwendet, stünde es für andere Projekte nicht mehr zur Verfügung.
Für eine realistische Modellrechnung verwenden wir deshalb zunächst lediglich:
5,0 Millionen Euro LuKIFG-Mittel für die Goethe-Schule.
Dann blieben knapp 4,8 Millionen Euro für andere Quickborner Investitionen.
Das ist keine Empfehlung, sondern ein Finanzierungsszenario.
11. LuKIFG ist echtes Geld – aber Quickborn muss zunächst vorfinanzieren
Anders als ein Kommunaldarlehen handelt es sich beim LuKIFG um einen echten Zuschuss.
Die Besonderheit liegt allerdings beim Zahlungsablauf.
Die Kommune kann LuKIFG-Mittel grundsätzlich erst für bereits bezahlte Rechnungen abrufen. Der tatsächliche Bedarf aus den im Vormonat bezahlten Rechnungen wird gemeldet; die Auszahlung erfolgt anschließend nach dem Mittelabruf des Landes beim Bund.
Beispiel:
Eine Baufirma stellt eine Rechnung über 2 Millionen Euro.
Quickborn bezahlt die Rechnung.
Erst danach kann die Stadt den entsprechenden LuKIFG-Betrag abrufen.
Das bedeutet: Auch ein vollständig geförderter Bauabschnitt kann für einige Wochen oder Monate Liquidität binden.
Dafür sollte eine kurzfristige Investitions-Zwischenfinanzierung beziehungsweise Kreditlinie vorgesehen werden.
Dauerhaft über Kassenkredite sollte ein solches Investitionsprojekt dagegen nicht finanziert werden. Das Innenministerium stellt ausdrücklich klar, dass Kassenkredite der Liquiditätssicherung dienen und keine eigentlichen Finanzierungsmittel darstellen.
12. Darf man Ganztagsförderung, LuKIFG und günstige Kredite kombinieren?
Grundsätzlich ja – aber nicht beliebig.
Beim Ganztagsprogramm gilt insbesondere bei Bundesförderungen ein Doppelförderungsverbot. Dieselbe Rechnung kann also nicht gleichzeitig beispielsweise über das Ganztagsprogramm und einen bundesfinanzierten KfW-Förderkredit subventioniert werden.
Möglich sind dagegen voneinander sauber abgegrenzte, selbstständige Projektabschnitte.
Das Land erläutert ausdrücklich, dass verschiedene in sich abgeschlossene Maßnahmenabschnitte aus unterschiedlichen Fördertöpfen finanziert werden können. Landesfinanzierte Darlehensprogramme sind zudem grundsätzlich anders zu behandeln als Bundesförderprogramme.
Für Quickborn wäre deshalb eine Finanzierungsmatrix notwendig, in der jede Kostenposition genau einem Finanzierungstopf zugeordnet wird.
| Projektteil | Mögliche Finanzierung |
|---|---|
| Ganztagsflächen | Ganztagsprogramm |
| anderer abgegrenzter Bauabschnitt | LuKIFG |
| energetisch abgrenzbare Sanierung | gegebenenfalls KfW / BEG |
| verbleibender Eigenanteil | IB.SH- oder sonstiges Kommunaldarlehen |
Einfach sämtliche Fördersätze auf die gesamte Bausumme zu addieren wäre dagegen unzulässig.
13. Kommunaler Investitionsfonds: 2,25 Prozent – derzeit ausgesprochen interessant
Zusätzlich gibt es den Kommunalen Investitionsfonds des Landes Schleswig-Holstein – KIF.
Aktuell gelten für 2026:
- Förderung von bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten einer Investition,
- Zinssatz 2,25 Prozent nominal,
- Laufzeit 20 Jahre,
- zwei tilgungsfreie Anfangsjahre.
Anträge müssen grundsätzlich bis zum 31. Dezember für Maßnahmen des folgenden Jahres eingereicht werden.
Quelle: IB.SH – Kommunaler Investitionsfonds.
Auch Schulbauten können grundsätzlich in Betracht kommen.
Für einen Baubeginn 2028 müsste eine entsprechende Antragstellung rechtzeitig vorbereitet werden.
Aber auch hier gilt: Der Zinssatz von 2,25 Prozent gilt für 2026. Niemand kann heute garantieren, dass er 2028 noch gilt.
Außerdem ist der KIF ein Darlehen und kein Zuschuss.
Ein Vorteil niedriger Zinsen kann sogar mit einer höheren jährlichen Tilgungsbelastung verbunden sein, weil die Laufzeit mit 20 Jahren deutlich kürzer ist als bei einem 40-jährigen Kommunaldarlehen.
Beispiel für 10 Millionen Euro:
Bei 2,25 Prozent betragen die Zinsen zunächst rund 225.000 Euro jährlich.
Nach den zwei tilgungsfreien Jahren müssten bei gleichmäßiger Tilgung über die verbleibenden 18 Jahre zusätzlich rund 556.000 Euro Tilgung jährlich geleistet werden.
Ein günstiger Zinssatz ist deshalb nicht automatisch gleichbedeutend mit einer geringeren jährlichen Liquiditätsbelastung.
14. KfW beim Neubau
Auch beim Neubau gibt es aktuell Fördermöglichkeiten.
Die KfW fördert klimafreundliche kommunale Nichtwohngebäude derzeit mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten.
Beim klimafreundlichen Nichtwohngebäude mit QNG können derzeit bis zu 10 Millionen Euro Kosten je Vorhaben berücksichtigt werden. Das entspricht theoretisch einem maximalen Zuschuss von:
1,0 Million Euro.
Quelle: KfW – Klimafreundlicher Neubau Kommunen.
Das wäre für einen Neubau interessant.
Wir nehmen diesen Betrag trotzdem nicht in unsere Basisfinanzierung auf, denn das Projekt startet nach unserer Annahme erst 2028. Ob dieses KfW-Programm und seine heutigen Konditionen dann noch bestehen, ist offen.
Außerdem muss die Abgrenzung zur Ganztagsförderung beachtet werden.
15. KfW könnte die Sanierung besonders interessant machen
Bei einer umfassenden energetischen Kernsanierung gibt es aktuell sogar noch stärkere Förderinstrumente.
Das KfW-Programm BEG Kommunen Kredit 264 fördert die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden mit:
- bis zu 10 Millionen Euro Kreditbetrag,
- Laufzeiten bis 30 Jahre,
- und – je nach erreichtem Effizienzstandard und Programmkonstellation – einem erheblichen Tilgungszuschuss.
Die KfW weist aktuell einen möglichen Tilgungszuschuss von bis zu 40 Prozent aus, wobei Förderbedingungen und Zuschusssätze verändert werden können.
Quelle: KfW – BEG Kommunen Kredit 264.
Das bedeutet:
Bei einer Kernsanierung sollte die energetische Förderung zwingend detailliert untersucht werden.
Hier könnte die Sanierungsvariante gegenüber dem Neubau einen zusätzlichen Finanzierungsvorteil bekommen.
Aber auch diesen rechnen wir nicht bereits als sicheren Zuschuss ein, weil weder der tatsächlich erreichbare Effizienzstandard noch die Förderbedingungen 2028 feststehen.
16. Vier Finanzierungsszenarien für den Neubau
Der voraussichtliche Investitionsbedarf des Neubaus während der Jahre 2028 bis 2030 beträgt nach unserer Modellrechnung:
38,90 Millionen Euro.
| Szenario | Berechnung | Verbleibender Kreditbedarf |
|---|---|---|
| A – keinerlei Zuschüsse | 38,90 Mio. € | 38,90 Mio. € |
| B – Ganztagsförderung vollständig anerkannt | 38,90 – 6,16 Mio. € | 32,74 Mio. € |
| C – Ganztag + 5 Mio. € LuKIFG | 38,90 – 6,16 – 5,00 Mio. € | 27,74 Mio. € |
| D – Ganztag + gesamtes LuKIFG-Budget | 38,90 – 6,16 – 9,79 Mio. € | 22,95 Mio. € |
Szenario D zeigt lediglich das rechnerische Maximum. Es würde bedeuten, dass Quickborn nahezu sein gesamtes kommunales LuKIFG-Budget auf dieses eine Projekt konzentriert.
17. Und wie sieht dieselbe Rechnung bei der Sanierung aus?
Bei der Sanierung beträgt der investive Anteil unserer Modellrechnung rund:
33,32 Millionen Euro.
Die rund 3,61 Millionen Euro Interim und Übergangskosten kommen zusätzlich aus der laufenden Liquidität hinzu.
| Finanzierung | Neubau | Sanierung – investiver Kredit |
|---|---|---|
| ohne Zuschüsse | 38,90 Mio. € | 33,32 Mio. € |
| mögliche Ganztagsförderung | 32,74 Mio. € | 27,16 Mio. € |
| Ganztag + 5 Mio. € LuKIFG | 27,74 Mio. € | 22,16 Mio. € |
| Ganztag + gesamtes LuKIFG-Budget | 22,95 Mio. € | 17,37 Mio. € |
Auf den ersten Blick sieht die Sanierung damit deutlich günstiger aus.
Aber genau hier darf man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen:
Bei der Sanierung wurden zusätzlich rund 3,61 Millionen Euro für Interim und Übergangskosten bereits während der Bauphase verbraucht.
Mittleres Szenario C
Neubau:
38,90 Mio. € – 6,16 Mio. € – 5,00 Mio. € = 27,74 Mio. €
Sanierung:
36,93 Mio. € – 6,16 Mio. € – 5,00 Mio. € = 25,77 Mio. €
Differenz:
nur rund 1,97 Millionen Euro.
Damit bleibt die zentrale Erkenntnis bestehen:
Auch nach Betrachtung der Finanzierung liegen Neubau und vollständige Kernsanierung wirtschaftlich erstaunlich dicht beieinander.
18. Was kostet ein 40-jähriges Kommunaldarlehen jährlich?
Für die langfristige Betrachtung rechnen wir mit einem einfachen Ratendarlehen:
- Laufzeit: 40 Jahre
- Planungszins: 3,5 Prozent
- jährliche Tilgung: 1/40 des ursprünglichen Kreditbetrags = 2,5 Prozent
Der Zins sinkt später mit der Restschuld. Die folgende Tabelle zeigt deshalb jeweils das erste volle Finanzierungsjahr.
Neubau
| Szenario | Kredit | Tilgung im ersten Jahr | Zinsen bei 3,5 % | Kapitaldienst |
|---|---|---|---|---|
| keine Zuschüsse | 38,90 Mio. € | 0,97 Mio. € | 1,36 Mio. € | 2,33 Mio. € |
| Ganztag | 32,74 Mio. € | 0,82 Mio. € | 1,15 Mio. € | 1,96 Mio. € |
| Ganztag + 5 Mio. € LuKIFG | 27,74 Mio. € | 0,69 Mio. € | 0,97 Mio. € | 1,66 Mio. € |
| maximale LuKIFG-Nutzung | 22,95 Mio. € | 0,57 Mio. € | 0,80 Mio. € | 1,38 Mio. € |
Sanierung
| Szenario | Kredit | Tilgung | Zinsen | Kapitaldienst |
|---|---|---|---|---|
| keine Zuschüsse | 33,32 Mio. € | 0,83 Mio. € | 1,17 Mio. € | 2,00 Mio. € |
| Ganztag | 27,16 Mio. € | 0,68 Mio. € | 0,95 Mio. € | 1,63 Mio. € |
| Ganztag + 5 Mio. € LuKIFG | 22,16 Mio. € | 0,55 Mio. € | 0,78 Mio. € | 1,33 Mio. € |
| maximale LuKIFG-Nutzung | 17,37 Mio. € | 0,43 Mio. € | 0,61 Mio. € | 1,04 Mio. € |
Noch einmal wichtig: Der Kapitaldienst ist nicht identisch mit der Belastung des Ergebnishaushalts.
Die Tilgung belastet die Liquidität, aber nicht das Jahresergebnis.
19. Was passiert, wenn die Zinsen 2028 höher liegen?
Unser 3,5-Prozent-Szenario ist eher freundlich.
Bei einem Zinssatz von 4,17 Prozent – also etwa dem heutigen indikativen Niveau eines langfristigen Kommunalkredits – würde der erste jährliche Kapitaldienst entsprechend höher ausfallen.
Im mittleren Förderszenario C:
- Neubau: statt rund 1,66 Mio. € etwa 1,85 Mio. € jährlich
- Sanierung: statt rund 1,33 Mio. € etwa 1,48 Mio. € jährlich
Eine Zinsänderung um weniger als einen Prozentpunkt macht bei einem Kredit von 20 bis 30 Millionen Euro also schnell einen sechsstelligen Betrag pro Jahr aus.
Deshalb ist die Finanzierung kein Nebenthema des Projekts.
20. Was belastet den Ergebnishaushalt nach Fertigstellung?
Nach Fertigstellung wirken vor allem drei Positionen:
Zinsen
Sie sind echter Aufwand und belasten gleichzeitig die Liquidität.
Abschreibungen
Das Gebäude wird über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibung ist Aufwand im Ergebnishaushalt, verursacht aber im jeweiligen Jahr keine Auszahlung.
Auflösung von Förder-Sonderposten
Investitionszuschüsse werden nicht vollständig im Jahr des Zahlungseingangs als normaler Ertrag verbraucht. Sie werden bilanziell dem geförderten Vermögensgegenstand zugeordnet und über dessen Nutzungsdauer ergebniswirksam aufgelöst. Dadurch wird ein Teil der Abschreibung kompensiert.
Die tatsächliche Abschreibung kann erst nach einer fertigen Anlagenbuchhaltung genau berechnet werden. Ein Schulprojekt besteht nicht aus einem einzigen Vermögensgegenstand mit einer einheitlichen Nutzungsdauer. Baukörper, technische Anlagen, Sporthalle und Außenanlagen können unterschiedlich lange abgeschrieben werden.
Für einen Neubau dieser Größenordnung erscheint als grobe Mischrechnung eine jährliche Bruttoabschreibung von etwa:
1,0 bis 1,2 Millionen Euro
plausibel.
Bei der Sanierung könnte sie – abhängig von der Aktivierung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und der verbleibenden Nutzungsdauer des Bestands – etwa:
0,9 bis 1,2 Millionen Euro
betragen.
Die genaue Zahl kann erheblich abweichen und muss aus der späteren Anlagenbuchhaltung kommen.
21. Ergebnisbelastung im realistischen mittleren Finanzierungsszenario
Nehmen wir Szenario C:
- mögliche Ganztagsförderung von rund 6,16 Millionen Euro,
- 5 Millionen Euro LuKIFG,
- restliche Finanzierung über langfristige Kommunaldarlehen,
- Planungszins 3,5 Prozent.
Neubau
Langfristiger Kredit: 27,74 Mio. €
Zins im ersten Jahr: ca. 0,97 Mio. €
Bruttoabschreibung: grob 1,0–1,2 Mio. €
Dem stehen Erträge aus der jährlichen Auflösung der Förder-Sonderposten gegenüber.
Je nachdem, welchen Gebäudeteilen die rund 11,16 Millionen Euro Zuschüsse zugeordnet werden und über welche Nutzungsdauern diese aufgelöst werden, dürfte die Nettobelastung des Ergebnishaushalts aus Zins und Abschreibung grob in einer Größenordnung von:
etwa 1,4 bis 2,0 Millionen Euro jährlich
liegen.
Sanierung
Langfristiger Kredit: 22,16 Mio. €
Zins im ersten Jahr: ca. 0,78 Mio. €
Abschreibung: grob 0,9–1,2 Mio. €
abzüglich Auflösung der Förder-Sonderposten.
Daraus ergibt sich grob:
etwa 1,1 bis 1,8 Millionen Euro jährliche zusätzliche Ergebnisbelastung.
Diese Werte enthalten ausdrücklich noch nicht mögliche Veränderungen bei:
- Energie- und Heizkosten,
- Gebäudeunterhaltung,
- Reinigung,
- Versicherungen,
- Personal,
- Ganztagsbetrieb,
- Folgekosten der Außenanlagen.
Beim Neubau könnten insbesondere Energie- und Instandhaltungskosten zunächst günstiger ausfallen als bei einem kernsanierten Altbau.
22. Bei der Sanierung kommt die Interimslösung vorher noch oben drauf
Die jährliche Ergebnisbelastung nach Fertigstellung zeigt nur einen Teil des Bildes.
Bei der Sanierung entstehen bereits während der Bauphase die von uns angesetzten Interimskosten:
- 2028: ca. 865.000 €
- 2029: ca. 1,62 Mio. €
- 2030: ca. 1,12 Mio. €
Gesamt: rund 3,61 Mio. €
Hinzu kommen – sofern nicht aktiviert – die Bauzeitzinsen.
Bei unserem 3,5-Prozent-Modell ergäbe sich während der Sanierungsphase ungefähr:
| Jahr | Interim / Übergang | Bauzeitzinsen | Zusammen |
|---|---|---|---|
| 2028 | 0,87 Mio. € | 0,14 Mio. € | 1,01 Mio. € |
| 2029 | 1,62 Mio. € | 0,54 Mio. € | 2,16 Mio. € |
| 2030 | 1,12 Mio. € | 0,98 Mio. € | 2,11 Mio. € |
| Summe | 3,61 Mio. € | 1,67 Mio. € | 5,28 Mio. € |
Gerade im ohnehin defizitären Quickborner Ergebnishaushalt wäre das eine erhebliche zusätzliche Belastung während der Sanierungsjahre.
Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zum Neubau.
23. Ein möglicher Finanzierungsfahrplan
- Ganztagsförderung verbindlich klären: Es muss feststehen, welcher Betrag tatsächlich bewilligt wird und welche Maßnahme bis spätestens 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein muss.
- LuKIFG-Anteil politisch festlegen: Quickborn muss entscheiden, welcher Anteil des rund 9,79 Millionen Euro großen Budgets für die Goethe-Schule eingesetzt werden soll. Für unsere Rechnung sind 5 Millionen Euro ein mittlerer Modellwert.
- Kommunalen Investitionsfonds prüfen: Eine KIF-Tranche könnte den Zinsaufwand reduzieren, allerdings mit kürzerer Tilgungsdauer.
- KfW-Förderung prüfen: Beim Neubau insbesondere klimafreundlicher Neubau, bei der Sanierung BEG-Förderung für die energetische Effizienzgebäudesanierung.
- Restfinanzierung langfristig strukturieren: IB.SH-Kommunaldarlehen und konkurrierende Kommunalkreditangebote vergleichen. Laufzeiten bis 40 Jahre können die jährliche Liquiditätsbelastung reduzieren.
- Kredite während der Bauzeit bedarfsgerecht abrufen: Millionenbeträge Jahre vor ihrer Verwendung vollständig aufzunehmen, würde unnötige Zinskosten verursachen.
- Zwischenfinanzierung für Fördermittel vorhalten: Gerade Programme, bei denen Rechnungen zunächst bezahlt werden müssen, erfordern kurzfristige Liquidität.
24. Was heißt „vollständige Kreditfinanzierung“ konkret?
Es ist wichtig, auch den ungünstigen Fall zu betrachten.
Sollten keine nennenswerten Zuschüsse zur Verfügung stehen, müsste Quickborn nach unserem Modell beim Neubau knapp:
39 Millionen Euro
langfristig finanzieren.
Bei 3,5 Prozent Zins und 40 Jahren linearer Tilgung wäre im ersten vollen Jahr zu zahlen:
| Position | Jährliche Belastung |
|---|---|
| Zinsen | ca. 1,36 Mio. € |
| Tilgung | ca. 0,97 Mio. € |
| Kapitaldienst | ca. 2,33 Mio. € |
Bei einem Zinssatz von 4,17 Prozent läge der erste Kapitaldienst bereits bei rund:
2,60 Mio. € jährlich.
Die Tilgungsbelastung sinkt bei einem Ratendarlehen nicht; lediglich der Zinsanteil nimmt mit der Restschuld ab.
Eine vollständige Kreditfinanzierung wäre also technisch machbar. Für einen bereits heute stark defizitären Haushalt wäre sie aber eine sehr erhebliche zusätzliche Dauerbelastung.
25. Fördermittel machen den entscheidenden Unterschied
Das mittlere Szenario zeigt sehr deutlich, welchen Wert echte Zuschüsse haben.
Ohne Zuschüsse:
Neubau – Kreditbedarf rund 38,9 Mio. €
Mit möglicher Ganztagsförderung und 5 Mio. € LuKIFG:
Neubau – Kreditbedarf nur noch rund 27,7 Mio. €
Differenz:
11,16 Mio. € weniger Schulden
Bei 3,5 Prozent Zins bedeutet das allein im ersten Jahr etwa:
390.000 Euro weniger Zinsaufwand.
Hinzu kommt eine um rund:
279.000 Euro niedrigere jährliche Tilgung
bei 40 Jahren Laufzeit.
Zusammen reduziert eine Förderung von 11,16 Millionen Euro den anfänglichen jährlichen Liquiditätsbedarf aus Zins und Tilgung um rund:
670.000 Euro pro Jahr.
Deshalb wäre es finanzwirtschaftlich kaum vertretbar, mit dem Projekt so zu starten, dass vorhandene Fördermöglichkeiten wegen Fristversäumnissen oder einer nicht förderfähigen Projektstruktur verloren gehen.
26. Neubau oder Sanierung – was sagt die Haushaltsrechnung?
Die Finanzierungsrechnung liefert ein überraschend klares Bild.
| Neubau | Kernsanierung | |
|---|---|---|
| Gesamtzahlungsbedarf 2028–2030 | ca. 38,9 Mio. € | ca. 36,9 Mio. € |
| davon langfristig investiv | ca. 38,9 Mio. € | ca. 33,3 Mio. € |
| Kredit im mittleren Förderszenario | ca. 27,7 Mio. € | ca. 22,2 Mio. € |
| erster Kapitaldienst bei 3,5 % / 40 Jahren | ca. 1,66 Mio. € | ca. 1,33 Mio. € |
| zusätzliche Interimskosten | – | ca. 3,61 Mio. € |
Die Sanierung sieht deshalb beim langfristigen Schuldenstand zunächst rund 5,6 Millionen Euro günstiger aus.
Wirtschaftlich beträgt der Unterschied der beiden Projekte in unserer Gesamtbetrachtung aber weiterhin lediglich rund:
2 Millionen Euro.
Ein wesentlicher Teil der scheinbaren Finanzierungslücke entsteht nur deshalb, weil die Interimskosten der Sanierung bereits während der Bauphase verbraucht werden und anschließend nicht mehr als Kredit für einen Vermögenswert in der Bilanz stehen.
27. Das eigentliche Problem ist Quickborns Ausgangslage
Ein Kredit von 25 oder 30 Millionen Euro wäre für eine finanziell kerngesunde Kommune eine große, aber grundsätzlich beherrschbare Investition.
Quickborn startet jedoch nach dem Haushaltsplan 2026 mit:
12,58 Mio. € Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt
und
8,34 Mio. € negativem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Das ist der entscheidende Hintergrund.
Eine zusätzliche Ergebnisbelastung von möglicherweise 1,5 bis 2 Millionen Euro pro Jahr lässt sich in einem bereits strukturell defizitären Haushalt nicht einfach wegfinanzieren.
Und eine jährliche zusätzliche Liquiditätsbelastung aus Zins und Tilgung von 1,3 bis 2,3 Millionen Euro konkurriert unmittelbar mit anderen Investitionen und mit der Fähigkeit der Stadt, ihre bestehenden Kredite zu bedienen.
Deshalb muss die Goethe-Schule zwingend Bestandteil einer langfristigen Finanzplanung werden – und nicht lediglich eines Baukostenbeschlusses.
28. Unser Fazit
Eine vollständige Finanzierung des Neubaus oder einer Kernsanierung ist grundsätzlich möglich.
Mit dem neuen IB.SH-Kommunaldarlehen können kommunale Schulprojekte derzeit sogar bis zu 100 Prozent der Investitionskosten mit Laufzeiten und Zinsbindungen von bis zu 40 Jahren finanziert werden. Der Kommunale Investitionsfonds kann zusätzlich besonders günstige Darlehen bieten. Neubau und Sanierung haben darüber hinaus unterschiedliche Chancen bei der KfW-Förderung.
Aber günstige Kredite lösen das eigentliche Problem nicht. Sie verteilen die Kosten lediglich über Jahrzehnte.
Entscheidend sind deshalb echte Zuschüsse.
Für die Goethe-Schule liegen dabei zwei besonders interessante Ansätze auf dem Tisch:
- Die mögliche Ganztagsförderung auf Basis der angemeldeten 7,244 Millionen Euro könnte rechnerisch bis zu rund 6,16 Millionen Euro betragen.
- Zusätzlich verfügt Quickborn über ein kommunales LuKIFG-Budget von insgesamt rund 9,79 Millionen Euro, dessen Verwendung die Stadt innerhalb der Fördervorgaben selbst priorisieren kann.
Würde Quickborn beispielsweise 5 Millionen Euro davon für die Goethe-Schule einsetzen, könnte der langfristige Kreditbedarf eines Neubaus von knapp 39 Millionen Euro auf rund 27,7 Millionen Euro sinken.
Das wäre immer noch eine enorme Investition.
Bei 3,5 Prozent Zins und 40 Jahren Tilgung ergäbe sich zunächst ein jährlicher Kapitaldienst von rund 1,66 Millionen Euro. Davon würden rund 970.000 Euro als Zins den Ergebnishaushalt belasten, während rund 694.000 Euro Tilgung ausschließlich die Liquidität beanspruchen.
Hinzu kommen die Abschreibungen.
Bei der Kernsanierung könnte der langfristige Kreditbedarf im selben Förderszenario auf rund 22,2 Millionen Euro sinken. Dafür müsste Quickborn während der Sanierungsphase zusätzlich mehr als 3,6 Millionen Euro für Ausweichquartiere, Mobilklassen, Anmietungen und Umzüge aufbringen.
Damit bestätigt auch die Haushaltsrechnung unsere bisherige Analyse:
Der finanzielle Abstand zwischen einer konsequenten Kernsanierung und einem vollständigen Neubau ist kleiner, als es der erste Blick auf die Baukosten vermuten lässt.
Unter unseren Annahmen beträgt die tatsächliche Differenz lediglich rund 2 Millionen Euro.
Bei einer Investitionsentscheidung über 30 bis 40 Millionen Euro sollte deshalb nicht allein gefragt werden:
„Welche Variante kostet zwei Millionen Euro weniger?“
Entscheidend ist vielmehr:
Welche Variante bietet Quickborn für die nächsten 50 oder 60 Jahre den höheren Gegenwert, das geringere Bau- und Schadstoffrisiko, die besseren pädagogischen Möglichkeiten und die geringeren späteren Unterhaltungs- und Energiekosten?
Und mindestens genauso wichtig:
Wie viel Förderung kann Quickborn tatsächlich sichern, bevor 2028 die ersten Millionenrechnungen auf dem Tisch liegen?
Denn zwischen einem vollständig kreditfinanzierten Neubau mit knapp 39 Millionen Euro Schulden und einer intelligent geförderten Finanzierung mit vielleicht 27 oder 28 Millionen Euro Kreditbedarf liegen mehr als 11 Millionen Euro.
Diese Frage dürfte für den Quickborner Haushalt am Ende wichtiger sein als manche Diskussion über einzelne Baukostenpositionen.
Quellen:
- Stadt Quickborn – Haushaltssatzung 2026
- IB.SH – Kommunaldarlehen Zukunftsfähige Infrastruktur
- DZ HYP – indikative Kommunalkreditkonditionen
- Schleswig-Holsteinischer Landtag – Ganztagsförderung / Goethe-Schule Quickborn
- Land Schleswig-Holstein – FAQ Investitionsprogramm Ganztag
- Land Schleswig-Holstein – kommunale Säule / LuKIFG
- IB.SH – Kommunaler Investitionsfonds
- KfW – Klimafreundlicher Neubau Kommunen
- KfW – BEG Kommunen Kredit 264
Stand der Berechnung: 3. September 2026. Alle Beträge sind brutto und gerundet. Die Berechnung ist eine redaktionelle Modellrechnung und keine Haushalts-, Förder- oder Kreditplanung der Stadt Quickborn. Baukostenentwicklung, Zinssätze, Förderbedingungen und Förderentscheidungen können sich bis 2028 verändern. Insbesondere die Ganztagsförderung ist erst dann als gesicherte Finanzierung anzusetzen, wenn ein entsprechender Förderbescheid und die konkrete Förderfähigkeit des gewählten Baukonzeptes feststehen.
