Schlagwort: Fördermittel

  • Himmelmoor: Fördermillionen locken – doch wer zahlt am Ende?

    Himmelmoor: Fördermillionen locken – doch wer zahlt am Ende?

    Quickborn will rund 1,2 Millionen Euro in das Himmelmoor investieren. Das Waagehaus soll zum Besucherzentrum werden, die historische Nissenhütte eine moderne Ausstellung erhalten. Die Fördergelder locken. Doch die Verkehrsprobleme sind ungelöst, der städtische Haushalt ist tief im Minus. Und selbst die Verwaltung räumt ein: Das Himmelmoor ist bereits am Limit.

    Das Himmelmoor ist längst ein Besuchermagnet. Die historische Torfbahn, die alten Gebäude und die besondere Moorlandschaft ziehen Menschen aus der gesamten Region an. Bei Veranstaltungen sind die Parkplätze regelmäßig knapp. Eine vernünftige Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr fehlt.

    Schon heute wird in Quickborn die Frage gestellt, ob der Tourismus im Himmelmoor nicht langsam seine Grenzen erreicht hat.

    Ausgerechnet die Stadtverwaltung bestätigt diese Sorge. In ihrer Beschlussvorlage zur Nissenhütte heißt es, man wolle ausdrücklich keine zusätzlichen Besucher gewinnen, weil das Gebiet und die Vereine bereits am Limit seien. Wenige Seiten später erwartet dieselbe Verwaltung allerdings steigende Besucherzahlen und zusätzliche wirtschaftliche Impulse.

    Waagehaus sinnvoll – Nissenhütte fragwürdig?

    Für den Ausbau des Waagehauses sind rund 500.000 Euro vorgesehen. Das Gebäude soll Besucher empfangen, informieren und die Angebote im Himmelmoor besser miteinander verbinden. Ein nachvollziehbares Vorhaben, das auch der Besucherlenkung dient. Die beantragte Förderung von knapp 400.000 Euro hat bereits die erste Auswahlhürde genommen.

    Bei der Nissenhütte sieht es anders aus. Rund 700.000 Euro sollen in ihre Restaurierung und touristische Aufwertung fließen. Geplant sind unter anderem Touchscreens, digitale Projektionen und Klanginstallationen.

    Die historische Nissenhütte zu erhalten, steht außer Frage. Aber muss aus jedem alten Gebäude gleich eine moderne Erlebniswelt werden? Gerade der ursprüngliche Charakter, die Gebrauchsspuren und die Geschichte dieser Gebäude machen den besonderen Reiz des Himmelmoores aus. Nicht jede technische Spielerei macht ein Denkmal interessanter.

    Hinzu kommt ein merkwürdiger Zeitplan: Die Stadt stellt erst für 2027 Planungskosten zur Erreichung der Leistungsphase 3 bereit. Diese Planung muss für den Förderantrag aber bereits am 30. November 2026 fertig sein. Wie das funktionieren soll, bleibt offen.

    Fördergeld ist nicht kostenlos

    Für beide Projekte rechnet Quickborn mit insgesamt fast 960.000 Euro Zuschüssen. Bei vollständiger Bewilligung blieben rund 240.000 Euro Eigenanteil. Dazu kommen Zinsen, Betrieb, Unterhaltung und irgendwann die Erneuerung der technischen Ausstattung.

    Und das bei einem Stadthaushalt, der schon heute erhebliche Defizite aufweist.

    Vor allem aber fehlt eine überzeugende Antwort auf die Verkehrsfrage. Zusätzliche Attraktionen schaffen zusätzliche Besuchsanreize. Wo die Menschen parken und wie das empfindliche Moor vor einer Überlastung geschützt werden soll, ist weiterhin ungeklärt.

    Nicht jeder Fördertopf muss ausgeschöpft werden

    Manchmal erinnert kommunale Förderpolitik an ein Kind im Süßwarenladen: Jeder Lolli sieht verlockend aus, also muss man ihn unbedingt haben. Über die Bauchschmerzen wundert man sich erst hinterher.

    Für Quickborn heißt das: Nur weil Land oder EU 80 Prozent einer Investition übernehmen könnten, muss die Stadt nicht automatisch die restlichen 20 Prozent ausgeben – und sich die Folgekosten für viele Jahre ans Bein binden.

    Der Erhalt der historischen Gebäude ist unbestritten. Auch das Waagehaus als zentraler Anlaufpunkt hat seinen Sinn. Bei der geplanten Erlebniswelt in der Nissenhütte darf man dagegen fragen, ob weniger nicht mehr wäre.

    Fördermittel ersetzen keine klugen Entscheidungen. Schon gar nicht, wenn das Geld knapp ist, die Verkehrsprobleme ungelöst sind und die Natur längst an ihre Belastungsgrenzen stößt.

    Quellen

  • Goetheschule: Seit Februar 2025 kaum Fortschritte beim Bebauungsplan

    Goetheschule: Seit Februar 2025 kaum Fortschritte beim Bebauungsplan

    Goetheschule: Seit Februar 2025 kaum Fortschritte beim Bebauungsplan

    Veröffentlicht:

    Autor: Thomas Köppl | Quickborn Aktuell

    Der Neubau der Goetheschule ist politisch längst auf den Weg gebracht. Doch beim Bebauungsplanverfahren sind seit Februar 2025 kaum wesentliche Fortschritte zu erkennen. Erst im kommenden Jahr sollen die entscheidenden Verfahrensschritte folgen. Das bestätigt die Stadt Quickborn auf Anfrage von Quickborn Aktuell. Trotzdem soll die neue Schule bereits Ende 2029 fertiggestellt sein.

    Bebauungsplan: Wesentliche Schritte erst 2027

    Am 3. Februar 2025 beschloss die Ratsversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Goetheschule“. Damit sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen modernen Schulneubau geschaffen werden.

    Danach wurde es allerdings ruhig um das Verfahren. Zwar beauftragte die Verwaltung nach eigenen Angaben ein Verfahrensbüro und notwendige Gutachten, doch die wesentlichen Schritte der Bauleitplanung blieben bislang aus.

    Am 23. September 2026 bestätigte die Politik nach erneuter Diskussion die Entscheidung für den Neubau am bisherigen Standort. Mit 19 zu 8 Stimmen setzte sich die Neubauvariante gegenüber einer Sanierung durch. An dem seit Februar 2025 nur wenig vorangekommenen Bebauungsplanverfahren änderte dieser erneute Beschluss zunächst nichts.

    Erst für 2027 kündigt die Stadt nun eine Öffentlichkeitsveranstaltung, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans an. Wann das Verfahren abgeschlossen sein soll, bleibt offen.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    Neuer Bebauungsplan bietet mehr Möglichkeiten

    Der neue Bebauungsplan soll größere Gestaltungsspielräume für eine moderne Ganztagsgrundschule mit Mensa und Zweifeldsporthalle schaffen. Der bislang geltende Plan stammt aus den 1960er-Jahren und enthält teilweise sehr konkrete Vorgaben zur Anordnung der Schulgebäude.

    Eine Neuplanung muss allerdings auch heutigen Anforderungen gerecht werden. Dazu gehören insbesondere die Verkehrserschließung, sichere Schulwege, Umweltbelange und die Interessen der angrenzenden Wohnbebauung. Gerade die engen Zufahrten zum Schulgelände dürften dabei besondere Aufmerksamkeit erfordern.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    Fertigstellung trotzdem bis Ende 2029

    Trotz des bisherigen Planungsstandes hält die Stadt an ihrem Ziel fest, die neue Goetheschule bis zum 31. Dezember 2029 fertigzustellen. Der Zeitplan ist auch mit Blick auf die angestrebten Fördermittel aus dem Ganztagsprogramm von Bedeutung.

    Zwar könnte eine Baugenehmigung unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen bereits vor Abschluss des neuen Bebauungsplanverfahrens erteilt werden. Ob die Stadt einen solchen Weg verfolgt, ist bislang nicht bekannt.

    Damit bleibt eine bemerkenswerte zeitliche Entwicklung: Im Februar 2025 wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet, im September 2026 der Neubau erneut politisch bestätigt. Die wesentlichen Planungsschritte sollen jedoch erst 2027 erfolgen.

    Für die Stadt bedeutet das, dass sie nach mehr als anderthalb Jahren mit bislang wenig erkennbarem Verfahrensfortschritt nun erheblich Tempo machen muss, wenn die neue Goetheschule tatsächlich Ende 2029 fertig sein soll.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    Kopieren

  • Waldschule: Gute Nachrichten bei der Millionenförderung – IB.SH bestätigt Quickborns Berechnung

    12. Oktober 2026 | Quickborn Aktuell

    Gute Nachrichten für die Waldschule: Die Investitionsbank Schleswig-Holstein hält die Förderberechnung der Stadt Quickborn für grundsätzlich nachvollziehbar. Rund 4,92 Millionen Euro Zuschuss sind beantragt. Unsere Akteneinsicht zeigt: Die zentrale Berechnungsgrundlage hat die erste Prüfung bestanden.

    Quickborn Aktuell hat die Förderakten für alle drei Quickborner Grundschulen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingesehen. Bei der Waldschule gibt es dabei eine erfreuliche Feststellung.

    Die Stadt hat 20,8 Prozent der gesamten Baukosten dem Offenen Ganztag zugerechnet. Grundlage ist der Anteil der Gebäudeflächen, der künftig für die Ganztagsbetreuung vorgesehen ist.

    Die Förderbank schreibt dazu ausdrücklich: „Dieser Ansatz ist grundsätzlich nachvollziehbar.“

    Das ist noch keine Förderzusage. Aber ein gutes Signal.

    Knapp fünf Millionen Euro beantragt

    Aus der Berechnung ergeben sich rund 5,78 Millionen Euro Kosten für den Ganztagsanteil. Bei einer Förderung von 85 Prozent stehen damit rund 4,92 Millionen Euro Zuschuss im Raum.

    Die Stadt hat den Ganztagsanteil anhand der vorgesehenen Flächen ermittelt. Genau diese Herleitung bezeichnet die Förderbank als grundsätzlich nachvollziehbar.

    Die IB.SH möchte noch bestätigt haben, dass die dem Ganztag zugeordneten Flächen tatsächlich vollständig für diesen Zweck genutzt werden.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    Einige Fragen bleiben offen

    Ganz ohne Nachfragen geht es auch bei der Waldschule nicht.

    Die Förderbank verlangt unter anderem eine detaillierte Ausstattungsliste. Außerdem möchte sie wissen, ob ein beantragter Transportbus ausschließlich dem Ganztag dient und wie die geplante Photovoltaikanlage genutzt und finanziert werden soll.

    Weitere Angaben sind zur Nutzung vorhandener Räume und zur Finanzierung der nicht förderfähigen Baukosten erforderlich.

    Hinzu kommt der Zeitplan. Nach dem Antrag sollen die geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein. Die IB.SH fordert deshalb einen detaillierten Bauzeitenplan.

    Diese Punkte muss Quickborn noch klären. Die grundsätzliche Berechnung des Ganztagsanteils hat die Förderbank bislang jedoch nicht beanstandet.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    Bei Goethe und Mühlenberg wackeln Millionen

    Wie wichtig eine nachvollziehbare Förderberechnung ist, zeigen die beiden anderen Quickborner Grundschulen.

    Bei der Mühlenberg-Grundschule wurden unter anderem Bewegungsraum, Mensa und Küche vollständig dem Ganztag zugerechnet. Die Förderbank verlangte dafür zusätzliche Nachweise.

    Ursprünglich wurden rund 12,83 Millionen Euro Förderung beantragt. Bürgermeister Thomas Beckmann rechnet inzwischen offenbar nur noch mit etwa der Hälfte. Damit könnten rund 6,4 Millionen Euro der ursprünglich erhofften Zuschüsse wegfallen.

    Bei der Goethe-Schule ist die Lage ebenfalls schwierig. Dort wurden ursprünglich rund sechs Millionen Euro beantragt. Inzwischen hofft die Stadt auf etwa drei Millionen Euro.

    Ob selbst diese Summe erreicht wird, bleibt offen. Schließlich wurde ursprünglich eine Erweiterung mit Sanierungsmaßnahmen beantragt. Inzwischen ist ein vollständiger Neubau beschlossen worden.

    Das ist ein grundlegend verändertes Projekt. Quickborn Aktuell sieht deshalb auch das Risiko, dass aus dem ursprünglichen Ganztagsantrag am Ende überhaupt keine Förderung bewilligt wird. Eine entsprechende Entscheidung der Förderbank liegt bislang nicht vor.

    Hoffen wir, dass wenigstens die drei Millionen Euro noch kommen. Auch das wäre kein Pappenstiel.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    Ein gutes Signal für die Waldschule

    Bei der Waldschule sieht die Ausgangslage erfreulicher aus. Die Stadt hat ihren Ganztagsanteil klar abgegrenzt und dafür von der Förderbank eine positive erste Bewertung erhalten.

    Jetzt müssen die offenen Fragen beantwortet und der Bauzeitenplan abgestimmt werden.

    Rund 4,92 Millionen Euro sind beantragt. Wenn daraus eine verbindliche Förderzusage wird, wäre das eine richtig gute Nachricht für die Waldschule und für Quickborn.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

  • Mühlenberg: Millionen-Förderung auf dem Prüfstand

    Quickborn hat für den Ausbau der Mühlenberg-Grundschule kräftig Fördermittel beantragt. Bürgermeister Thomas Beckmann rechnet inzwischen offenbar nur noch mit rund der Hälfte. Nach Akteneinsicht bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein wird deutlich, wo das Problem liegt.

    Quickborn Aktuell hat die Förderakten für die drei Grundschulen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein eingesehen. Bei der Mühlenberg-Grundschule fällt dabei eines besonders auf: Die Stadt hat zahlreiche Räume mit sehr hohen Ganztagsanteilen angesetzt. Die Förderbank wollte dafür Belege.

    Der Antrag war Ende Juli noch nicht bewilligungsreif. Es ging nicht um fehlende Unterschriften oder Kleinigkeiten. Die IB.SH stellte Fragen zur Nutzung von Räumen, zu den angesetzten Quoten und damit unmittelbar zur Höhe der Förderung.

    100 Prozent für einen Bewegungsraum

    Ein Beispiel ist der geplante Bewegungsraum.

    Quickborn rechnete ihn vollständig dem Offenen Ganztag zu – 100 Prozent. Die Investitionsbank fragte nach: Wird dieser Raum wirklich nicht für regulären Schulsport oder andere Zwecke genutzt?

    Zum Vergleich verwies die Förderbank für Sportflächen auf einen Orientierungswert von lediglich 35 Prozent Ganztagsnutzung. Wer deutlich darüber liegt, muss das nachvollziehbar begründen.

    Auch bei Gruppenräumen, Lernlandschaften und Fachräumen schaute die IB.SH genau hin. Für Räume, die Schule und Ganztag gemeinsam nutzen, ist regelmäßig eine deutlich niedrigere Förderquote anzusetzen.

    Mensa und Küche ebenfalls voll angesetzt

    Dasselbe Bild bei Mensa und Schulküche.

    Auch diese Bereiche wurden nach den Unterlagen vollständig dem Ganztag zugerechnet. Die Förderbank wollte wissen, ob dort tatsächlich ausschließlich Ganztagskinder versorgt werden – oder ob Mensa und Küche auch während des normalen Schulbetriebs, bei Veranstaltungen oder für andere Zwecke genutzt werden.

    Das klingt technisch. Ist es aber nur auf den ersten Blick.

    Denn jeder Prozentpunkt entscheidet darüber, welcher Teil der Baukosten überhaupt förderfähig ist. Bei einem Millionenprojekt können aus unterschiedlichen Nutzungsquoten schnell Millionenbeträge werden.

    Beckmann rechnet nur noch mit rund der Hälfte

    Bürgermeister Thomas Beckmann hat inzwischen selbst deutlich gemacht, dass Quickborn bei der Mühlenberg-Grundschule wohl nicht mehr mit der ursprünglich erhofften Förderung rechnen kann. Im Raum stehen nur noch etwa 50 Prozent der beantragten Summe.

    Nach der Akteneinsicht überrascht das nicht.

    Der Antrag wurde Ende 2025 fristgerecht gestellt. Doch noch sieben Monate später musste die Stadt wesentliche Nutzungsanteile gegenüber der Förderbank näher erklären. Die IB.SH hatte die Anträge aller drei Schulen am 30. Juli noch nicht als bewilligungsreif eingestuft.

    Jetzt zählt, was anerkannt wird

    Für Quickborn geht es damit um viel Geld.

    Die Stadt hatte für den Ausbau der Mühlenberg-Grundschule mit erheblichen Zuschüssen gerechnet. Entscheidend ist jetzt aber nicht mehr, was beantragt wurde.

    Entscheidend ist, was die Investitionsbank am Ende anerkennt.

    Und gerade bei der Mühlenberg-Grundschule zeigt die Akte: Bei mehreren großen Flächen wollte die Förderbank genauer wissen, ob tatsächlich 100 Prozent Ganztag drinstecken, wo Quickborn 100 Prozent Ganztag draufgeschrieben hat.

    Wenn am Ende tatsächlich nur ungefähr die Hälfte der beantragten Förderung übrig bleibt, wäre das kein kleiner Abschlag. Es ginge um mehrere Millionen Euro.

    Und genau deshalb lohnt sich der Blick in die Akten.

  • Hoffentlich klappt das mit den Fördergeldern: Goethe-Neubau weicht grundlegend vom Antrag ab

    Drei Millionen Euro sind kein Pappenstiel. Quickborn hofft beim Neubau der Goethe-Schule weiter auf eine Millionenförderung aus dem Ganztagsprogramm. Das Problem: Beantragt wurde Ende 2025 ein anderes Projekt.

    Der Förderantrag für die Goethe-Schule stammt aus einer Planung, die inzwischen überholt ist. Ende 2025 beantragte die Stadt rund sechs Millionen Euro für den Ganztagsausbau auf Grundlage einer Erweiterungs- und Sanierungsplanung.

    Seit dem 23. September steht dagegen fest: Die Goethe-Schule soll vollständig neu gebaut werden.

    Wie viel Förderung bleibt?

    Damit stellt sich eine entscheidende Frage: Wie viel Förderung lässt sich aus dem ursprünglichen Antrag noch für den Neubau nutzen?

    Nach den inzwischen bekannten Rahmenbedingungen wird offenbar nur noch mit rund drei Millionen Euro aus dem Ganztagsprogramm gerechnet. Auch das wäre eine erhebliche Summe.

    Dass Änderungen am Projekt für die Förderung eine Rolle spielen können, war der Verwaltung bereits vor der Neubauentscheidung bewusst. Noch am 7. September fragte die Stadt bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein nach, ob der beantragte Baukörper auf dem Grundstück verschoben und in seiner Ausführung verändert werden könne.

    Der ursprüngliche Antrag war sehr konkret

    Die Förderbank prüfte einzelne Räume, Nutzungsanteile und Kostenpositionen. Bei Gruppenräumen, Mensa, Küche, Außenanlagen und Ausstattung verlangte sie weitere Nachweise. Entscheidend ist dabei jeweils, welche Flächen tatsächlich dem Ganztag dienen.

    Nun wird nicht mehr erweitert und saniert, sondern neu gebaut. Damit können sich Raumprogramm, Flächen, Kosten und die Zuordnung einzelner Bereiche zum Ganztag grundlegend verändern.

    Änderungen sind nicht beliebig möglich

    Wie sensibel größere Änderungen im Förderverfahren sein können, zeigt ein anderer Vorgang aus demselben Programm. Als Quickborn im Frühjahr prüfen ließ, ob bereits beantragte Fördermittel auf ein zum Kauf angebotenes anderes Schulgebäude übertragen werden könnten, stellte die Förderbank klar: Das wäre ein Neuantrag. Die Antragsfrist war allerdings bereits Ende 2025 abgelaufen.

    Der Neubau am bisherigen Standort ist damit nicht automatisch vergleichbar. Klar ist aber: Das Projekt, das Quickborn heute bauen will, unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von dem Projekt, für das Ende 2025 Förderung beantragt wurde.

    Fördermillionen bleiben wichtig

    Für den Neubau wurden im Sommer rund 26,35 Millionen Euro kalkuliert. Spezialabriss und Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile waren darin noch nicht enthalten. Im Haushaltsentwurf sind inzwischen rund 1,8 Millionen Euro allein für den Abbruch des Bestandsgebäudes vorgesehen.

    Umso wichtiger sind die Fördermittel.

    Hoffentlich klappt es. Drei Millionen Euro sind kein Pappenstiel. Entscheidend wird sein, ob und in welchem Umfang die Förderbank den ursprünglichen Antrag auch für den nun beschlossenen Neubau akzeptiert.