Schlagwort: Gemeindeordnung

  • Bönningstedt plant neue Verwaltung – doch das Quickborn-Modell hat einen Haken

    Stand: 5. Oktober 2026 | Quickborn Aktuell

    Bönningstedt will seine Verwaltung neu ordnen. Ein eigener Kommunalbetrieb, mehr Aufgaben vor Ort und möglicherweise nur noch ausgewählte Leistungen aus Quickborn: So sieht eine der derzeit diskutierten Varianten aus. Doch gerade dieser Mittelweg wirft Fragen auf – rechtlich und finanziell.

    Hauptamtlicher Bürgermeister seit Oktober

    Seit dem 1. Oktober hat Bönningstedt mit Helge Tiemann erstmals einen hauptamtlichen Bürgermeister. Nach einem Bericht des Quickborner Tageblatts kostet die neue Stelle rund 120.000 Euro im Jahr.

    Für eine Gemeinde mit knapp 4.600 Einwohnern ist das ungewöhnlich. Tiemann soll nicht nur die politische Führung übernehmen, sondern auch Ordnung in Verwaltungsabläufe und Finanzen bringen.

    Deutliche Kritik an Quickborn

    Aus Quickborner Sicht fällt vor allem die Kritik an der bisherigen Verwaltungsgemeinschaft auf.

    Grünen-Fraktionschef Michael Terrey erklärte gegenüber dem Quickborner Tageblatt, die Liste nicht umgesetzter Beschlüsse umfasse inzwischen rund 20 Seiten. Besonders bei Immobilien und Liegenschaften gebe es Probleme.

    Damit geht es längst nicht mehr nur um die Kosten der Zusammenarbeit. In Bönningstedt steht auch die Frage im Raum, ob die Gemeinde ihre politischen Entscheidungen mit einer eigenen Struktur schneller umsetzen könnte.

    Diskutiert wird deshalb unter anderem ein Kommunalbetrieb. Er könnte sich vor allem um kommunale Gebäude und Liegenschaften kümmern.

    Quickborn nur noch für einzelne Aufgaben?

    Bemerkenswert ist eine weitere Überlegung: Bönningstedt könnte nach 2027 möglicherweise doch teilweise bei Quickborn bleiben.

    Die Idee: Bestimmte Aufgaben würden nach Bönningstedt zurückgeholt, andere weiterhin von Quickborn erledigt. So könnten die derzeit rund 900.000 Euro jährlichen Verwaltungskosten sinken.

    Politisch klingt das zunächst einfach. Bönningstedt bestellt weniger Leistungen, Quickborn erledigt weniger Arbeit und die Rechnung wird kleiner.

    Ob es tatsächlich so funktioniert, ist eine andere Frage.

    Rechtliche Fragen bleiben

    Bönningstedt ist weiterhin eine Gemeinde ohne eigene Verwaltung. Daran ändert auch der neue hauptamtliche Bürgermeister zunächst nichts.

    Die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein enthält für diese Konstruktion besondere Regeln. Nach § 48 GO sollen Gemeinden mit eigener hauptamtlicher Verwaltung grundsätzlich mindestens 8.000 Einwohner betreuen. Bönningstedt liegt deutlich darunter.

    Damit stellt sich die Frage, wie viele Verwaltungsaufgaben die Gemeinde selbst übernehmen kann, bevor aus einzelnen eigenen Strukturen faktisch eine eigene Gemeindeverwaltung wird.

    Ein Kommunalbetrieb für operative Aufgaben wie Gebäudeunterhaltung oder Liegenschaftsmanagement ist etwas anderes als eine eigene Kernverwaltung. Wo genau die Grenze liegt, dürfte vor einer Neuordnung geklärt werden müssen.

    Quickborn Aktuell kann diese kommunalrechtliche Frage nicht abschließend beurteilen. Zweifel an einem Modell, bei dem Bönningstedt große Teile der Verwaltung selbst übernimmt und sich nur noch einzelne Kernleistungen aus Quickborn einkauft, sind aber durchaus angebracht.

    Hinzu kommt: Selbst wenn eine solche Konstruktion zulässig wäre, müsste Quickborn mitmachen.

    Der bestehende Vertrag endet Ende 2027. Für jede weitere Zusammenarbeit wäre eine neue Vereinbarung notwendig. Bönningstedt kann daher nicht einseitig bestimmen, welche Leistungen Quickborn künftig noch erbringen soll und zu welchem Preis.

    Was das für Quickborn bedeutet

    Für Quickborn ist die Entwicklung finanziell wichtig. Mit dem Ende der bisherigen Verwaltungsgemeinschaften fallen erhebliche Einnahmen weg. Gleichzeitig muss die Stadt ihre Personal- und Verwaltungsstruktur an die geringere Aufgabenmenge anpassen.

    Eine kleinere Zusammenarbeit mit Bönningstedt könnte deshalb durchaus interessant sein. Allerdings nur dann, wenn sie organisatorisch sinnvoll, rechtlich zulässig und für Quickborn wirtschaftlich ist.

    Auch die Rechnung aus Bönningstedt – weniger Verwaltungsleistungen könnten ungefähr die Kosten des neuen Bürgermeisters einsparen – ist bisher nicht mehr als eine Annahme. Verwaltungskosten sinken nicht automatisch im gleichen Verhältnis wie einzelne Aufgaben wegfallen. Personal, IT und Fachverfahren verursachen Fixkosten.

    Am Ende stehen deshalb drei Fragen: Was darf Bönningstedt selbst übernehmen? Was will Quickborn weiterhin anbieten? Und was kostet das tatsächlich?

    Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, wird sich zeigen, ob aus der vollständigen Trennung doch noch eine kleinere Verwaltungsgemeinschaft werden kann.


    Quelle: Quickborner Tageblatt / shz, Claudia Ellersiek, „Umbruch in Bönningstedt: Helge Tiemann soll Verwaltungschaos und Finanzen in den Griff kriegen“, 5. Oktober 2026.

    Rechtlicher Hintergrund: Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, insbesondere § 48, sowie Gesetz über kommunale Zusammenarbeit Schleswig-Holstein.