Schlagwort: Notstromversorgung

  • Quickborns Finanzausschuss: Finanzkrise erkannt, Auftrag nicht erfüllt

    Rund 15 Millionen Euro Defizit jährlich, wachsende Kreditabhängigkeit und ein nach damaliger Planung bis 2030 aufgezehrtes Eigenkapital: Schon die Unterlagen für Quickborns Finanzausschuss am 6. Oktober ließen an der ernsten Lage keinen Zweifel. Mittlerweile liegt ein zweiter Haushaltsentwurf vor, der die finanzielle Situation noch schlechter darstellt. Doch bereits in der ersten Beratungsrunde fanden nicht einmal zwei Aufträge eine Mehrheit, weitere Einsparungen und Einnahmeverbesserungen auszuarbeiten.

    Die Haushaltsansätze seines Zuständigkeitsbereichs empfahl der Ausschuss dagegen mit fünf gegen drei Stimmen. Ein zusätzlicher Beitrag zur dauerhaften Stabilisierung des Haushalts ist im dokumentierten Beratungsergebnis nicht erkennbar.

    Die Warnung stammt aus der Verwaltung

    Der erste Haushaltsentwurf für 2027 sah Erträge von rund 89,06 Millionen Euro und Aufwendungen von 104,30 Millionen Euro vor. Daraus ergab sich ein Fehlbetrag von 15,24 Millionen Euro. Auch für die drei folgenden Jahre waren jeweils annähernd 15 Millionen Euro Defizit eingeplant.

    Für 2027 bis 2030 summierten sich die vorgesehenen Verluste auf 59,77 Millionen Euro. Zusammen mit dem geplanten Fehlbetrag 2026 würde nach Darstellung der Verwaltung das Ende 2025 ausgewiesene Eigenkapital von rund 68,71 Millionen Euro bis 2030 aufgezehrt.

    Das war keine Warnung einer oppositionellen Fraktion, sondern die Aussage der städtischen Haushaltsvorlage. Und diese Zahlen stammen noch aus dem ersten Entwurf. Der inzwischen vorliegende zweite Entwurf verschärft das Bild.

    Selbst für den laufenden Betrieb fehlt Geld

    Die Schwierigkeiten beschränken sich nicht auf Abschreibungen und andere rechnerische Belastungen. Bereits im ersten Entwurf fehlten im laufenden Zahlungsverkehr 2027 rund 9,22 Millionen Euro. Hinzu kamen rund 3,83 Millionen Euro Kredittilgung. Zusammen mussten damit etwa 13,06 Millionen Euro finanziert werden, bevor neue Investitionen berücksichtigt wurden.

    Der vorgesehene Höchstbetrag der Kassenkredite sollte von 15 auf 30 Millionen Euro steigen. Für Investitionen waren 2027 zusätzlich Kreditaufnahmen von rund 16,59 Millionen Euro eingeplant.

    Die Vorlage beschrieb damit eine Stadt, die ihren laufenden Betrieb und die Tilgung bestehender Investitionskredite nicht mehr aus ihren laufenden Einzahlungen finanzieren konnte.

    In der Sitzung verwies die Verwaltung auf weiter verschärfte Rahmenbedingungen. Insbesondere Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage sollten gegenüber dem Vorjahr zusammen um rund 1,4 Millionen Euro steigen. Die Möglichkeiten zur Verbesserung im zweiten Haushaltsentwurf wurden als begrenzt eingeschätzt.

    Nicht einmal weitere Vorschläge werden eingefordert

    Die Grünen beantragten, die Verwaltung mit weiteren Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung zu beauftragen. Geprüft werden sollten zusätzliche Einsparungen bei den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und Möglichkeiten, die Einnahmesituation zu verbessern.

    Der Antrag erhielt drei Ja-Stimmen bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Damit fand er keine Mehrheit.

    Ebenso erging es einem zweiten Prüfauftrag. Die Verwaltung sollte Vorschläge zur Kürzung weiterer Investitionsmittel vorlegen, insbesondere beim allgemeinen Grunderwerb und bei der Gestaltung von Außenanlagen. Weitgehend förderfinanzierte Vorhaben sollten dabei ausgenommen werden. Auch hier lautete das Ergebnis: drei Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.

    Damit scheiterten keine abschließend ausgearbeiteten Kürzungen einzelner Leistungen. Nicht einmal der Auftrag, weitere Möglichkeiten zu erarbeiten und zur politischen Beratung vorzulegen, setzte sich durch.

    Die Verwaltung erklärte, bereits vor dem ersten Entwurf sei die Planung einem sehr kritischen Prozess unterzogen worden. Welche zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten der Ausschuss selbst sah, welche Alternativen er verlangte oder welche konkreten Konsolidierungsziele er setzen wollte, ist der Niederschrift nicht zu entnehmen. Sie vermerkt eine „rege Diskussion“, gibt deren wesentliche Argumente aber nicht wieder.

    Welche Fraktionen für oder gegen die Anträge stimmten, lässt sich ebenfalls nicht sicher feststellen. Das Protokoll nennt nur die Stimmenzahlen.

    Der Umgang mit der V9 bleibt offen

    Der beigefügte ursprüngliche Investitionsantrag der Grünen enthielt außerdem die Forderung, den Bau der V9 um mehrere Jahre zu verschieben und nach Fertigstellung der Goetheschule neu zu bewerten.

    Im protokollierten Abstimmungstext erscheint diese Forderung jedoch nicht. Dort geht es nur um weitere Investitionskürzungen. Eine gesonderte Entscheidung über die Verschiebung der V9 ist in dieser Niederschrift nicht dokumentiert. Der Umgang mit diesem Teil des ursprünglichen Antrags bleibt damit offen.

    320.530 Euro zusätzlich für Gebäude am Himmelmoor

    Einstimmig empfahl der Ausschuss der Ratsversammlung, 320.530 Euro zusätzlich für die Gebäude Himmelmoorstraße 4 bis 6 bereitzustellen. Hintergrund waren erhebliche Sicherheitsmängel an den elektrischen Anlagen. Betroffen sind unter anderem die Nissenhütte mit Werkstatt, das Henri-Goldstein-Haus und weitere Gebäudeteile einschließlich einer Mietwohnung.

    Die Vorlage nennt beschädigte Leitungsisolierungen, unsachgerechte Leitungsverlegung, offene oder unzureichend verschlossene Klemmdosen und fehlenden Schutz gegen elektrischen Schlag. Nach Darstellung der Verwaltung drohte ohne kurzfristige Abhilfe die Stilllegung des Stromanschlusses.

    Die Dringlichkeit der Arbeiten ist damit nachvollziehbar. Trotzdem wäre eine nähere Betrachtung der Kosten, der bisherigen Kontrollen und der Abgrenzung zu bereits laufenden Sanierungen naheliegend gewesen. Das Protokoll hält zu diesem Tagesordnungspunkt ausdrücklich fest: „Es gibt keine Anmerkungen vom Ausschuss.“

    Finanziert werden soll die Maßnahme unter anderem aus nicht benötigten oder 2026 nicht mehr umsetzbaren Ansätzen für Grundstückserwerb, Schulen und Brandschutz sowie einer zusätzlichen Förderzahlung für das Haus der Jugend. Eine dauerhafte Haushaltsentlastung entsteht daraus überwiegend nicht. Mehrere andere Arbeiten werden lediglich später ausgeführt.

    Besonders deutlich wird der personelle Engpass beim Brandschutz: Planung und Herstellung einer Garage für die mobile Netzersatzanlage an der Feuerwache Quickborn-Heide konnten laut Vorlage 2026 nicht mehr realisiert werden, weil die verfügbaren Personalkapazitäten nun für die sicherheitsrelevanten Arbeiten an der Himmelmoorstraße gebunden waren.

    Günstigere Notstromlösung angekündigt

    Eine mögliche Entlastung wurde unter den Unterrichtungen angekündigt. Für die Notstromversorgung am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium sollte eine mobile Station anstelle einer fest installierten Anlage vorgesehen werden. Dadurch sollte der Kostenansatz von ursprünglich 800.000 auf 200.000 Euro sinken.

    Die Differenz beträgt 600.000 Euro. Ein entsprechender neuer Beschluss wurde jedoch erst angekündigt. Welche Leistungen die mobile Lösung gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Anlage bietet, erläutert der kurze Protokollvermerk nicht.

    Redaktionelle Einordnung: Auftrag nicht erfüllt

    Die gewählten Vertreter tragen die Verantwortung dafür, die Finanzen der Stadt solide und dauerhaft aufzustellen. Der Finanzausschuss hat dabei eine zentrale Aufgabe. Er muss Ausgaben prüfen, Prioritäten setzen und dafür sorgen, dass Einnahmen und Ausgaben wieder zusammenpassen.

    Wer zu dem Ergebnis kommt, die Ausgaben ließen sich nicht ausreichend senken, muss sich mit höheren Einnahmen befassen. Wer höhere Einnahmen ablehnt, muss entsprechend stärker an die Ausgaben heran. Beides zugleich für weitgehend unveränderbar zu erklären, ist keine tragfähige Haushaltspolitik.

    Das Grundprinzip kennen schon Kinder beim Taschengeld: Wer dauerhaft mehr ausgibt, als hereinkommt, muss etwas ändern. Kredite verschieben die Rechnung und machen sie durch Zinsen größer.

    Schon im ersten Entwurf hätten die Erträge um gut 17 Prozent steigen müssen, um die vorgesehenen Aufwendungen zu decken. Beim inzwischen schlechteren zweiten Entwurf verschärft sich der Handlungsdruck weiter. Eine Einnahmelücke in Richtung eines Fünftels ist kein kleines Alarmsignal. Das ist ein ganzes Feuerwerk der Sirenen.

    An diesem Maßstab muss sich die Arbeit des Finanzausschusses messen lassen. Das dokumentierte Ergebnis vom 6. Oktober fällt ernüchternd aus: Die Haushaltsansätze wurden empfohlen, zusätzliche Prüfaufträge fanden keine Mehrheit, ein eigener bezifferter Konsolidierungsschritt ist nicht erkennbar.

    Der Auftrag lautet, den Haushalt dauerhaft ins Gleichgewicht zu bringen. Der dokumentierte zusätzliche Beitrag dieser Sitzung dazu: null. Auftrag nicht erfüllt.

    Quellen

    Stadt Quickborn: Öffentliches Protokoll des Finanzausschusses vom 6. Oktober 2026; Haushaltsvorlage VO/2026/Q/82 mit erstem Haushaltsentwurf 2027 ff.; Vorlagen VO/2026/Q/1115, VO/2026/Q/1135 und VO/2026/Q/1136 einschließlich der beigefügten Anträge. Ergänzend: zweiter Haushaltsentwurf 2027 ff.

  • Schulhaushalt Quickborn: CDU fragt nach – Ganztag und Krisenvorsorge kosten dauerhaft Geld

    Die CDU hat im Quickborner Ausschuss für Bildung, Kultur und Freizeit größere Positionen des Schulhaushalts hinterfragt. Eine mobile Notstromanlage soll die Investitionskosten senken, höhere Landeszuschüsse die Ganztagsbetreuung entlasten. Doch die laufenden Belastungen bleiben erheblich.

    800.000 Euro für die Notstromversorgung am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium: Diesen Ansatz wollte die CDU-Fraktion bei den Beratungen zum Haushalt 2027 genauer erklärt haben. Auch zur Ganztagsfinanzierung, zu Schulbaukosten und zu den Außenanlagen am Elsensee-Gymnasium legte sie konkrete Fragen vor.

    Der Fragenkatalog vom 29. September ist mit Reinhardt Ax unterzeichnet. In der Ausschusssitzung am 6. Oktober erinnerte der CDU-Ratsherr an die Beantwortung. Angesichts der angespannten Stadtfinanzen sind solche Nachfragen notwendig: Investitionen müssen begründet, günstigere Lösungen geprüft und Folgekosten sichtbar gemacht werden.

    Mobile Notstromanlage soll günstiger werden

    Statt einer fest installierten Netzersatzanlage plant die Verwaltung inzwischen ein mobiles Aggregat. Es soll flexibler einsetzbar und günstiger sein. Unter anderem entfällt ein Kabelgraben.

    Der Ausschuss beschloss einstimmig, die Investitionsplanung um 600.000 Euro zu verringern. Für das mobile Gerät sind zunächst 200.000 Euro vorgesehen. Wegen der Lieferzeit sollen diese im zweiten Haushaltsentwurf vorerst als Verpflichtungsermächtigung erscheinen.

    Damit ist die Gesamtrechnung allerdings noch nicht vollständig. Umbauten am Transformator und an der Elektroverteilung sollen erst für 2028 eingeplant werden. Ihre Kosten werden im Protokoll nicht beziffert.

    Auch die Vorhaltung kostet jedes Jahr Geld

    Mit dem Kaufpreis ist es nicht getan. Abschreibung, Finanzierung, Wartung, Prüfungen und Probeläufe belasten den Haushalt auch dann, wenn kein längerer Stromausfall eintritt.

    Eine Modellrechnung zeigt die Größenordnung: Bei 200.000 Euro Anschaffungskosten, angenommenen 15 Jahren Nutzungsdauer und vollständiger Kreditfinanzierung zu vier Prozent entstehen anfänglich rund 21.300 Euro jährlich für Abschreibung und Zinsen. Die genannten Annahmen sind keine bestätigten Quickborner Kalkulationswerte. Betrieb und Unterhaltung sowie die noch ausstehenden elektrischen Umbauten kommen hinzu.

    Krisenvorsorge kann sinnvoll sein. Quickborn muss sie aber auch finanzieren können. Dazu gehört eine vollständige Rechnung über Anschaffung, notwendige Anschlussarbeiten und jährliche Folgekosten. Was eine umfassende Krisenversorgung des Schulzentrums insgesamt kostet, lässt sich aus den vorliegenden Angaben noch nicht beziffern.

    Unsere Einordnung: Krisenvorsorge gehört zur öffentlichen Sicherheit

    Die Verwaltung will die mobile Anlage weiterhin beim Gymnasium führen. Sie begründet dies mit dem vorgesehenen Haupteinsatzort und damit, dass es kein eigenes Haushaltsprodukt für Krisenmanagement gebe.

    Das überzeugt aus Sicht von Quickborn Aktuell nicht. Allgemeine Krisenvorsorge gehört in den Bereich der öffentlichen Sicherheit. Ein fehlendes Haushaltsprodukt lässt sich einrichten. Es ist kein sachlicher Grund, diese Aufgabe im Schulhaushalt unterzubringen.

    Bei einem längeren Stromausfall kann der Unterricht eingestellt werden. Soll das Schulzentrum dagegen als Anlaufstelle oder zur Versorgung der Bevölkerung dienen, erfüllt es eine andere Aufgabe: Dann geht es um die Krisenbewältigung für die Stadt.

    Diese Aufgabe muss auch im Haushalt erkennbar sein. Das gilt besonders für ein mobiles Aggregat, das an unterschiedlichen Standorten eingesetzt werden kann.

    Die Abgrenzung ist zudem für spätere Schulkostenbeiträge wichtig. Schulbezogene Aufwendungen, Nettoabschreibungen und gesetzlich berechnete Zinsen können grundsätzlich in die Beiträge eingehen, die andere Gemeinden für ihre Schülerinnen und Schüler zahlen. Allgemeine Krisenvorsorge wird aber nicht dadurch zur Schulträgeraufgabe, dass sie beim Gymnasium gebucht wird.

    Bei der geplanten Anschaffung sollte deshalb von Anfang an feststehen, welcher Aufgabe die Anlage dient und wie ihre Kosten abgegrenzt werden. Ein tatsächlicher schulischer Anteil wäre nachvollziehbar auszuweisen. Diese Bewertung ist eine redaktionelle Einordnung von Quickborn Aktuell; der CDU-Fragenkatalog spricht die Zuordnung zu den Schulkostenbeiträgen nicht an.

    Warum die Ganztagsförderung vergleichsweise niedrig bleibt

    Die CDU fragte außerdem, weshalb die Landeszuweisungen für die Ganztagsbetreuung so niedrig ausfallen, obwohl eine Förderung von 75 Prozent angekündigt wurde.

    Die Erklärung liegt vor allem im schrittweisen Aufbau der Förderung. Der Rechtsanspruch beginnt im Schuljahr 2026/27 mit der ersten Klasse. Jährlich kommt ein weiterer Jahrgang hinzu. Erst ab 2029/30 umfasst er alle vier Grundschuljahrgänge.

    Außerdem gelten Fördergrenzen und Pauschalen. Die 75 Prozent beziehen sich deshalb nicht auf sämtliche tatsächlichen Betreuungskosten aller Grundschulkinder. Elternbeiträge werden bei der Finanzierung ebenfalls berücksichtigt.

    Die Verwaltung kündigte für den zweiten Haushaltsentwurf höhere Landeszuweisungen an. Für die drei Grundschulen sollen die vorgesehenen Einnahmen von insgesamt 93.900 auf rund 197.763 Euro steigen. Das verbessert die Planung um knapp 104.000 Euro.

    Rund 289.000 Euro Finanzierungslücke bei zwei Schulen

    Dennoch bleibt ein erheblicher städtischer Zuschussbedarf. Allein für die Betreuung durch freie Träger und ergänzende Kurse an Waldschule und Grundschule Mühlenberg stehen zusammen 484.200 Euro im Haushaltsplan.

    Nach Abzug der korrigierten Landeszuweisungen und der vorgesehenen Elternbeiträge verbleiben bei diesen Positionen rund 289.000 Euro, die Quickborn finanzieren muss.

    Das ist noch nicht das vollständige Ganztagsdefizit. Weitere zugehörige Personal-, Gebäude-, Verwaltungs- und Sachkosten sind in dieser Teilrechnung nicht enthalten. Auch die Goetheschule ist damit nicht vollständig erfasst. Eine gesonderte Gesamtrechnung für die Ganztagsbetreuung aller drei Grundschulen fehlt in den vorliegenden Unterlagen.

    Der Berechnung liegt bei Mühlenberg der Haushaltsansatz von 167.800 Euro für die Trägerbetreuung zugrunde, zuzüglich 13.200 Euro für Kurse. Im CDU-Fragenkatalog wird abweichend ein Betreuungsbetrag von 197.800 Euro genannt.

    Die laufende Betreuung und ihre Finanzierung betreffen den Ergebnishaushalt. Der verbleibende Zuschussbedarf muss Jahr für Jahr gedeckt werden.

    40.000 Euro weniger bei Schulkostenbeiträgen

    Eine weitere einstimmige Entscheidung betrifft die von Quickborn zu zahlenden Schulkostenbeiträge. Der Ansatz wird von 700.000 auf 660.000 Euro gesenkt. Nach Darstellung der Verwaltung lassen die Erfahrungen der vergangenen Haushaltsjahre eine niedrigere Planung zu.

    Die CDU hat mit ihrem Fragenkatalog wichtige Kostenpositionen aufgegriffen. Die günstigere Notstromlösung und die korrigierten Förderansätze sind vernünftige Schritte. Ebenso notwendig bleiben eine vollständige Ganztagsrechnung und ein klarer Ausweis der Kosten für die allgemeine Krisenvorsorge.


    Quellen: Stadt Quickborn: Unterlagen und öffentliches Protokoll des Ausschusses für Bildung, Kultur und Freizeit vom 6. Oktober 2026, Tagesordnungspunkt 8, einschließlich CDU-Fragenkatalog vom 29. September 2026 und Verwaltungsantworten.