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  • Quickborns Haushalt: 18 Millionen Euro mehr Ausgaben – wo bleibt die Gegensteuerung?

    Die Einnahmen der Stadt Quickborn sind seit 2024 gestiegen. Trotzdem wächst das Haushaltsdefizit dramatisch. Der Grund liegt vor allem auf der Ausgabenseite: Während die Erträge um gut fünf Prozent zulegen, steigen die Aufwendungen um mehr als 21 Prozent. Die allgemeine Preissteigerung erklärt diese Entwicklung nicht. Eine Analyse des Haushaltsentwurfs 2027 zeigt, wie groß die finanzielle Schieflage inzwischen ist – und welche Antworten die Stadt noch schuldig bleibt.

    Quickborn Aktuell | Haushaltsanalyse | Stand: 18. Oktober 2026

    Aus 1,3 Millionen Euro Defizit werden 15,2 Millionen

    Der Jahresabschluss 2024 ist der Ausgangspunkt unserer Betrachtung. Damals erzielte Quickborn Erträge von 84,72 Millionen Euro. Dem standen Aufwendungen von 85,99 Millionen Euro gegenüber. Das Jahr endete mit einem Fehlbetrag von 1,27 Millionen Euro.

    Drei Jahre später sieht die Planung völlig anders aus.

    Für 2027 rechnet die Stadt mit Erträgen von 89,06 Millionen Euro und Aufwendungen von 104,30 Millionen Euro. Das ergibt ein geplantes Defizit von 15,24 Millionen Euro.

    Haushaltskennzahl 2024 Ist 2027 Plan Veränderung
    Gesamterträge 84,72 Mio. € 89,06 Mio. € +5,1 %
    Gesamtaufwendungen 85,99 Mio. € 104,30 Mio. € +21,3 %
    Jahresfehlbetrag 1,27 Mio. € 15,24 Mio. € +13,97 Mio. €

    Die Aufwendungen steigen damit prozentual mehr als viermal so schnell wie die Erträge.

    Natürlich gibt es auch auf der Einnahmenseite Schwankungen. 2025 erzielte Quickborn sogar 91,02 Millionen Euro und damit mehr als für 2027 geplant. Die Einnahmen bleiben also keineswegs jedes Jahr gleich hoch.

    Trotzdem ist die Entwicklung eindeutig: Gegenüber 2024 stehen für 2027 gut 4,3 Millionen Euro zusätzliche Erträge im Haushalt. Gleichzeitig wachsen die Aufwendungen um 18,3 Millionen Euro.

    Die Verschlechterung des Haushalts lässt sich deshalb nicht mit einem allgemeinen Einbruch der Einnahmen erklären.

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    Die Inflation erklärt den Kostenanstieg nicht

    Alles wird teurer. Das gilt für private Haushalte ebenso wie für Städte und Gemeinden. Doch wie groß ist der Einfluss der Inflation tatsächlich?

    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen die Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt 2025 gegenüber 2024 um 2,2 Prozent. Im September 2026 betrug die Inflationsrate gegenüber dem Vorjahresmonat 3,3 Prozent. Vor allem gestiegene Energiepreise trieben sie zuletzt nach oben.

    Das sind erhebliche Belastungen. Aber sie stehen in keinem direkten Verhältnis zu einem Anstieg der städtischen Aufwendungen um 21,3 Prozent zwischen dem Jahresabschluss 2024 und dem Haushaltsansatz 2027.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass kommunale Kosten nicht dem allgemeinen Verbraucherpreisindex folgen. Tarifabschlüsse, Bauleistungen, Sozialausgaben und gesetzliche Standards können sich anders entwickeln.

    Gerade deshalb müsste die Stadt erklären, welcher Teil ihrer Mehraufwendungen tatsächlich auf Preissteigerungen zurückgeht – und welcher auf zusätzliche Leistungen, höhere Standards, neue Investitionen oder eigene Entscheidungen.

    Eine solche Gesamtbetrachtung enthält der erste Haushaltsentwurf 2027 nicht.

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    Wo die zusätzlichen 18 Millionen Euro bleiben

    Die Haushaltszahlen zeigen, welche Ausgabenbereiche besonders stark wachsen.

    Aufwandsart 2024 Ist 2027 Plan Zunahme
    Personal 22,20 Mio. € 25,99 Mio. € +3,80 Mio. €
    Sach- und Dienstleistungen 13,65 Mio. € 18,69 Mio. € +5,04 Mio. €
    Transferaufwendungen 34,82 Mio. € 39,77 Mio. € +4,94 Mio. €
    Sonstige Aufwendungen 6,54 Mio. € 8,23 Mio. € +1,70 Mio. €
    Abschreibungen 5,83 Mio. € 7,49 Mio. € +1,65 Mio. €
    Zinsen und Finanzaufwendungen 1,28 Mio. € 2,61 Mio. € +1,33 Mio. €

    Hinzu kommen Versorgungsaufwendungen, die im Vergleichszeitraum um rund 156.000 Euro sinken.

    Die größten Veränderungen liegen damit bei den Sach- und Dienstleistungen, den Transferleistungen und dem Personal.

    Allein diese drei Bereiche verursachen zusätzliche jährliche Aufwendungen von zusammen rund 13,8 Millionen Euro.

    Das sind nicht ausschließlich neue Ausgaben. Ein Teil entfällt auf allgemeine Kostensteigerungen, ein anderer auf veränderte Aufgaben und höhere Ansätze. Bei der Goethe-Schule kommen beispielsweise außergewöhnliche Ausgaben für Abriss und Zwischenunterbringung hinzu.

    Diese Unterscheidung ist wichtig. Einmalige Aufwendungen belasten den Haushalt anders als dauerhaft steigende Personalkosten, Betriebsausgaben oder Zuschüsse.

    Umso wichtiger wäre eine klare Darstellung, welche Kosten nach Abschluss einzelner Maßnahmen wieder entfallen und welche dauerhaft bestehen bleiben.

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    Einzelne Begründungen ersetzen keine Haushaltsanalyse

    Die Verwaltung erläutert in ihrer Haushaltsvorlage zahlreiche Veränderungen. Sie nennt unter anderem Tarif- und Besoldungsanpassungen, höhere Kita-Zuschüsse, zusätzliche Kosten für Schulprojekte sowie steigende Zinsbelastungen.

    Bei den Zuschüssen an freie Kita-Träger verweist sie beispielsweise auf deren Wirtschaftspläne. Bei anderen Konten werden Ansätze an frühere Jahresergebnisse oder den bisherigen Haushaltsverlauf angepasst.

    Das erklärt, wie einzelne Beträge zustande kommen sollen. Es beantwortet aber noch nicht die entscheidenden Fragen.

    Warum steigen die Kosten einer bestimmten Leistung deutlich stärker als die allgemeinen Preise? Haben sich die Fallzahlen, die betreuten Personen oder die tatsächlich erbrachten Leistungen verändert? Welche Ausgaben entstehen durch neue gesetzliche Verpflichtungen? Welche Alternativen wurden geprüft?

    Und vor allem: Wo wird gegengesteuert, wenn die finanziellen Möglichkeiten der Stadt nicht mehr ausreichen?

    Im ersten Haushaltsentwurf finden sich durchaus einzelne Kürzungen. Der Hauptausschuss hat beispielsweise die jährlichen Zuschüsse an Vereine und Verbände auf 300.000 Euro begrenzt. Auch bei der Tiefbauunterhaltung sind gegenüber der Planung 2026 geringere Ansätze vorgesehen.

    Doch diesen Einzelmaßnahmen steht ein Gesamthaushalt gegenüber, dessen jährlicher Fehlbetrag auf mehr als 15 Millionen Euro anwächst.

    Ein beziffertes Konsolidierungsprogramm, das diese Lücke schließen soll, ist aus der Vorlage nicht ersichtlich.

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    Der Haushalt ist auch ohne neue Investitionen nicht ausgeglichen

    Besonders deutlich wird die Lage beim Blick auf den Finanzplan.

    Dort werden nur tatsächliche Ein- und Auszahlungen berücksichtigt. Buchhalterische Aufwendungen wie Abschreibungen bleiben außen vor.

    Für 2027 erwartet die Stadt aus ihrer laufenden Verwaltungstätigkeit Einzahlungen von 85,42 Millionen Euro. Gleichzeitig plant sie Auszahlungen von 94,65 Millionen Euro.

    Damit fehlen bereits im laufenden Zahlungsverkehr 9,22 Millionen Euro.

    Das ist der entscheidende Befund: Quickborn hat nicht nur ein Problem mit bilanziellen Abschreibungen oder zukünftigen Baukosten. Schon die laufenden Zahlungen übersteigen die laufenden Einnahmen erheblich.

    Hinzu kommen die Tilgungen bestehender Investitionskredite. Dafür sind 2027 weitere 3,83 Millionen Euro vorgesehen.

    Wenn eine Stadt aus ihrem laufenden Geschäft weder ihre Auszahlungen noch ihre Kredittilgungen finanzieren kann, bleibt für neue Investitionen kein selbst erwirtschafteter finanzieller Spielraum.

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    Trotzdem werden weitere Millionen investiert

    Für die Jahre 2027 bis 2030 enthält der Haushaltsentwurf Investitionsauszahlungen von insgesamt rund 72,15 Millionen Euro.

    Der Finanzierungsbedarf ist erheblich. Die Stadt plant deshalb in diesen vier Jahren neue Investitionskredite von zusammen 44,07 Millionen Euro.

    Das bedeutet nicht, dass die Verschuldung um exakt diesen Betrag steigt. Bestehende Kredite werden gleichzeitig getilgt. Nach Abzug der geplanten Tilgungen wächst die Investitionsverschuldung rechnerisch dennoch um rund 29 Millionen Euro.

    Die Zinsbelastung steigt ebenfalls.

    2024 betrugen die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen 1,28 Millionen Euro. Für 2027 sind 2,61 Millionen Euro vorgesehen, für 2030 bereits 3,42 Millionen Euro.

    Immer mehr Geld wird damit für die Finanzierung früherer und neuer Kreditaufnahmen benötigt – Geld, das für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung steht.

    Dabei reichen die Folgekosten großer Investitionen über das Jahr 2030 hinaus.

    Neue Schulen, öffentliche Gebäude, Straßen und andere Einrichtungen verursachen nach ihrer Fertigstellung weitere Aufwendungen für Unterhaltung, Reinigung, Energie, Versicherungen und Personal. Auch Abschreibungen belasten den Ergebnishaushalt über viele Jahre.

    Wer eine Investition beschließt, muss deshalb nicht nur ihre Baukosten kennen. Er muss auch nachweisen können, dass die Stadt die laufenden Kosten dauerhaft tragen kann.

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    Bis 2030 droht der vollständige Verbrauch des Eigenkapitals

    Die Stadt selbst beschreibt in der Haushaltsvorlage, welche Folgen ihre Finanzplanung hätte.

    Für 2027 bis 2030 werden zusammen Fehlbeträge von rund 59,77 Millionen Euro erwartet. Einschließlich des geplanten Defizits 2026 beläuft sich die Summe auf mehr als 72 Millionen Euro.

    Ende 2025 verfügte Quickborn laut Haushaltsvorlage noch über Eigenkapital von 68,71 Millionen Euro.

    Daraus zieht die Verwaltung eine bemerkenswerte Schlussfolgerung: Bei Eintritt der geplanten Ergebnisse wäre das Eigenkapital der Stadt im Jahr 2030 aufgebraucht.

    Das ist keine Prognose über einen unmittelbar bevorstehenden Zahlungsausfall. Es ist aber ein deutliches Warnsignal für die langfristige Entwicklung der städtischen Finanzen.

    Dasselbe gilt für die Liquidität. Der bisherige Höchstbetrag für Kassenkredite soll von 15 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2026 auf 30 Millionen Euro im Jahr 2027 angehoben werden.

    Die Stadt benötigt damit einen erheblich größeren finanziellen Spielraum, um ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.

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    Mehr staatliche Aufgaben – aber welche Kosten entstehen wirklich?

    Bund und Land haben den Kommunen in den vergangenen Jahren zusätzliche Aufgaben übertragen. Der schrittweise Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 ist ein konkretes Beispiel.

    Solche Verpflichtungen können erhebliche Mehrkosten verursachen. Hinzu kommen bestehende gesetzliche Aufgaben, etwa in der Kinderbetreuung und im Sozialbereich.

    Allerdings erhalten Kommunen für verschiedene Aufgaben auch Finanzierungsbeiträge und Zuweisungen.

    Für die Beurteilung des Quickborner Haushalts reicht deshalb der allgemeine Hinweis auf zusätzliche staatliche Verpflichtungen nicht aus.

    Entscheidend wäre eine Aufstellung, welche Aufgaben seit 2024 neu hinzugekommen sind, wie hoch deren Kosten ausfallen und welche Erstattungen oder Fördermittel dagegenstehen.

    Erst daraus ließe sich ablesen, welcher Teil des gewachsenen Defizits auf ungedeckte staatliche Vorgaben zurückzuführen ist.

    Eine solche nachvollziehbare Gesamtrechnung enthält der Haushaltsentwurf nicht.

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    Was jetzt fehlt: Eine Rechnung, wie Quickborn wieder aus den roten Zahlen kommt

    Der erste Haushaltsentwurf 2027 ist in vielen Bereichen detailliert. Er enthält zahlreiche Produktkonten, Planwerte, Erläuterungen und langfristige Prognosen.

    Was fehlt, ist eine überzeugende Verbindung zwischen der dokumentierten Kostenentwicklung und einem finanziellen Gegenkonzept.

    Die Stadt müsste darlegen, welche Aufwendungen dauerhaft steigen, welche Mehrkosten nach Abschluss einzelner Projekte entfallen und wie viel Geld sich durch organisatorische Veränderungen, andere Prioritäten oder den Verzicht auf Vorhaben einsparen ließe.

    Auch die städtischen Aufgaben gehören auf den Prüfstand. Nicht jede Leistung und nicht jeder bisherige Standard muss für alle Zukunft unverändert fortgeführt werden. Dabei sind gesetzliche Pflichten von freiwilligen Leistungen zu unterscheiden.

    Die bisherigen Haushaltszahlen zeigen, dass sich die finanzielle Entwicklung nicht allein mit Inflation oder sinkenden Einnahmen erklären lässt.

    Gleichzeitig steht Quickborn vor einem umfangreichen Investitionsprogramm, das die finanziellen Belastungen der kommenden Jahre weiter erhöhen wird.

    Der Haushalt 2027 wirft deshalb eine einfache Frage auf: Wie will die Stadt ihre laufenden Ausgaben und ihre neuen Investitionen bezahlen, wenn bereits heute jedes Jahr Millionen fehlen?

    Die Zahlen liegen auf dem Tisch. Was fehlt, ist die Antwort, wie Quickborn seine Finanzen wieder dauerhaft ins Gleichgewicht bringen will.

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    Datengrundlage: Jahresabschluss 2024 der Stadt Quickborn, Haushaltsunterlagen 2026 mit dem Ist-Ergebnis 2024 sowie erster Haushaltsentwurf 2027 einschließlich Finanzplanung bis 2030. Preisentwicklung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes. Die Werte für 2027 bis 2030 sind Planansätze, keine bereits eingetretenen Ergebnisse.

    Redaktion: Quickborn Aktuell

    Die Inflationswerte sind mit den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts vom Januar und Oktober 2026 abgeglichen.

  • Gesundheitsministerin ruft zur Impfung auf – Entscheidung bleibt jedem selbst überlassen

    Grippesaison beginnt:

    Die Grippesaison beginnt. Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken und die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) rufen dazu auf, den eigenen Impfstatus überprüfen zu lassen. Die Impfquote bei älteren Menschen ist zuletzt deutlich gesunken.

    Gesundheitsministerin lässt sich impfen

    Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken ging am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in Kiel mit gutem Beispiel voran. Gemeinsam mit der Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, Dr. Bettina Schultz, ließ sie sich in einer Hausarztpraxis gegen Influenza impfen.

    Die Ministerin betonte, Impfungen gehörten zu den wirksamsten Maßnahmen des Gesundheitsschutzes. Sie appellierte an die Bevölkerung, vorhandene Impfangebote zu nutzen und sich individuell beraten zu lassen.

    Impfquote in Schleswig-Holstein gesunken

    Die aktuellen Vergleichszahlen zeigen einen deutlichen Rückgang der Grippeschutzimpfungen.

    In der Saison 2024/2025 waren in Schleswig-Holstein 42,9 Prozent der Menschen ab 60 Jahren gegen Influenza geimpft. In der Saison zuvor lag die Quote noch bei 47,3 Prozent.

    Bundesweit erreichte die Impfquote in dieser Altersgruppe lediglich 34,5 Prozent.

    Auch die Gesamtzahl der Grippeimpfungen in schleswig-holsteinischen Arztpraxen ging zurück. Während in der Saison 2023/2024 noch 471.710 gesetzlich Versicherte geimpft wurden, waren es 2024/2025 nur noch 428.968.

    Eine echte Grippe kann gefährlich werden

    Die Kassenärztliche Vereinigung weist darauf hin, dass eine Influenza nicht mit einer gewöhnlichen Erkältung verwechselt werden sollte.

    Eine echte Grippe kann schwere Krankheitsverläufe verursachen. Zu den möglichen Komplikationen gehören unter anderem Lungenentzündungen und Herzmuskelentzündungen.

    Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen.

    Für wen wird die Grippeimpfung empfohlen?

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine jährliche Grippeschutzimpfung insbesondere für folgende Personengruppen:

    • Menschen ab 60 Jahren
    • Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat
    • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit bestimmten Grunderkrankungen und erhöhtem gesundheitlichem Risiko
    • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen
    • Medizinisches und pflegerisches Personal
    • Menschen mit erhöhtem beruflichem Infektionsrisiko
    • Personen mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen

    Auch Menschen, die keiner dieser Gruppen angehören, können sich gegen Influenza impfen lassen. Ob eine Impfung im Einzelfall sinnvoll ist, sollte im Rahmen einer ärztlichen Beratung besprochen werden.

    Oktober bis Mitte Dezember ist die empfohlene Impfzeit

    Die Grippeschutzimpfung sollte möglichst zwischen Oktober und Mitte Dezember erfolgen.

    Nach der Impfung benötigt der Körper etwa zehn bis vierzehn Tage, um den vollständigen Impfschutz aufzubauen.

    Da sich die zirkulierenden Grippeviren verändern und der Impfschutz im Laufe der Zeit nachlässt, werden die Impfstoffe jährlich angepasst. Deshalb wird auch eine jährliche Auffrischung empfohlen.

    Grippeimpfungen werden insbesondere in Hausarztpraxen angeboten. Je nach Alter und persönlicher Situation kommen auch andere Facharztpraxen sowie entsprechend qualifizierte Apotheken infrage.

    Die Entscheidung über eine Impfung trifft jeder selbst

    Bei allen Empfehlungen gilt selbstverständlich: Ob man sich gegen Grippe impfen lässt oder nicht, ist und bleibt eine persönliche Entscheidung.

    Wie bei jeder medizinischen Maßnahme können auch bei einer Grippeschutzimpfung Nebenwirkungen auftreten. Häufig handelt es sich um vorübergehende Beschwerden wie Schmerzen an der Einstichstelle, Müdigkeit oder leichtes Fieber. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind selten, können aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

    Deshalb gehören zu einer verantwortungsvollen Entscheidung nicht nur Informationen über den möglichen Nutzen einer Impfung, sondern auch über ihre Risiken und Nebenwirkungen.

    Jeder sollte für sich persönlich abwägen können, welches gesundheitliche Risiko eine mögliche Grippeerkrankung darstellt und welchen Schutz eine Impfung bieten kann. Dabei können das Alter, bestehende Erkrankungen und die individuelle gesundheitliche Situation eine wichtige Rolle spielen.

    Eine ärztliche Beratung kann helfen, Nutzen und mögliche Risiken fundiert einzuschätzen.

    Die Entscheidung sollte auf einer sachlichen und umfassenden Information beruhen. Sie liegt letztlich bei jedem Einzelnen.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Grippeschutzimpfung gibt es bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein und beim Robert Koch-Institut.

    www.kvsh.de

    www.rki.de

    Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 8. Oktober 2026.

  • 15 Millionen Minus: Grüne wollen V9 verschieben – FDP und CDU tragen Haushalt mit

    Quickborn. Rund 15 Millionen Euro Defizit im Jahr, wachsende Schulden und deutlich steigende Zinsausgaben: Bei den Beratungen über den Haushalt 2027 verschieben sich in Quickborn die politischen Rollen.

    Die Grünen legten zwei Anträge zur Haushaltskonsolidierung vor. Die SPD stimmte zu. Die FDP lehnte ab. Die CDU stimmte im Ausschuss für kommunale Dienstleistungen dagegen und enthielt sich später im Finanzausschuss.

    Beim Haushaltsentwurf selbst war die Aufstellung umgekehrt: CDU und FDP dafür, Grüne und SPD dagegen.

    Was ist die V9?

    Die V9 ist die geplante neue Straßenverbindung über Ohlmöhlenweg und Halenberg. Sie soll die problematische Verkehrssituation an der zu schmalen A7-Brücke der Ulzburger Landstraße lösen. Die rund 1,5 Kilometer lange Verbindung soll künftig Quickborn-Heide besser mit dem Stadtgebiet verbinden.

    Genau dort wollen die Grünen jetzt sparen.

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    Goetheschule vor V9

    Der erste Antrag sieht vor, den Bau der V9 um mehrere Jahre zu verschieben. Gleichzeitig soll die Verwaltung weitere Einsparmöglichkeiten bei den Investitionen für 2027 vorlegen.

    Die Begründung: Der Neubau der Goetheschule habe Vorrang. Fast fünf Millionen Euro für den Trassenbau der V9 seien angesichts der Finanzlage derzeit nicht vertretbar. Nach Fertigstellung der Goetheschule soll das Straßenprojekt neu bewertet werden.

    Die SPD unterstützte den Antrag. FDP und CDU nicht.

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    Auch im laufenden Haushalt sparen

    Der zweite Antrag geht weiter. Die Verwaltung soll weitere Einsparungen bei den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen erarbeiten und gleichzeitig Vorschläge vorlegen, wie die Einnahmesituation der Stadt verbessert werden kann.

    Der finanzielle Hintergrund ist deutlich: Für 2027 plant Quickborn ein Defizit von 15,24 Millionen Euro. Auch in den Folgejahren bleibt das jährliche Minus bei knapp 15 Millionen Euro.

    Auch diesen Antrag unterstützte die SPD. Die FDP lehnte ihn ab. Die CDU stimmte im Ausschuss für kommunale Dienstleistungen dagegen und enthielt sich später im Finanzausschuss.

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    132,6 Millionen Euro Investitionskredite

    Noch deutlicher wird die Lage beim Blick auf die Verschuldung.

    Anfang 2026 lag der Bestand der Investitionskredite bei rund 96,98 Millionen Euro. Nach dem aktuellen Haushaltsentwurf sollen weitere Kredite aufgenommen werden. Nach Abzug der vorgesehenen Tilgungen steigt der Bestand bis Ende 2029 rechnerisch auf rund 132,6 Millionen Euro.

    Hinzu kommt der Liquiditätsbedarf.

    Investitionskredite Ende 2029: rund 132,6 Millionen Euro.
    Zusätzlicher Liquiditätsbedarf Ende 2029: rund 42,1 Millionen Euro.

    Die Investitionskredite sind in der Liquiditätsplanung bereits berücksichtigt. Muss die verbleibende Lücke vollständig über Kassenkredite finanziert werden, läge die Verschuldung insgesamt bei rund 174,7 Millionen Euro.

    2030 wächst die Liquiditätslücke um weitere 11,8 Millionen Euro auf knapp 53,9 Millionen Euro.

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    Zinsausgaben mehr als verdoppelt

    Schulden haben Folgekosten.

    2025 lagen die Zinsen und sonstigen Finanzauszahlungen bei rund 1,65 Millionen Euro. Bis 2030 steigen sie nach der Haushaltsplanung auf rund 3,42 Millionen Euro.

    Damit haben sich diese Ausgaben innerhalb von fünf Jahren mehr als verdoppelt.

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    Neue Rollen beim Sparen

    Gerade vor diesem Hintergrund fällt das Abstimmungsverhalten auf.

    Haushaltskonsolidierung und Ausgabendisziplin gehörten bei FDP und CDU über Jahre zu den zentralen finanzpolitischen Forderungen.

    Jetzt liegen zwei konkrete Vorschläge auf dem Tisch: Investitionen verschieben, weitere Einsparungen bei den Verwaltungsaufwendungen suchen und die Einnahmesituation verbessern.

    Die FDP lehnt beide Anträge ab. Die CDU trägt sie ebenfalls nicht mit.

    Anschließend stimmen CDU und FDP dem Haushaltsentwurf zu. Grüne und SPD lehnen ihn ab.

    Damit kommen die zusätzlichen Konsolidierungsvorschläge diesmal von den Grünen – unterstützt von der SPD.

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    Was muss jetzt sein – was kann warten?

    Bei der V9 wird die Haushaltsdebatte konkret.

    Die Grünen sagen: Goetheschule zuerst, V9 später.

    CDU und FDP gehen einen anderen Weg.

    Und die Zahlen geben der Debatte Gewicht: knapp 15 Millionen Euro jährliches Defizit, rechnerisch 132,6 Millionen Euro Investitionskredite Ende 2029, zusätzlich 42,1 Millionen Euro Liquiditätsbedarf und Zinsausgaben, die sich bis 2030 mehr als verdoppeln.

    Die entscheidende Frage für Quickborn wird damit immer konkreter:

    Was muss jetzt sein – und was kann warten?


    Veröffentlicht am 7. Oktober 2026 | Quickborn Aktuell | Thomas Köppl