Schlagwort: Stellenplan

  • Quickborns Personal: 30 zusätzliche Stellen, acht Millionen Euro Mehrkosten – und kaum dauerhafte Entlastung

    · Redaktion Quickborn Aktuell · Dokumentation und Haushaltsanalyse

    Quickborns Personal: 30 zusätzliche Stellen, acht Millionen Euro Mehrkosten – und kaum dauerhafte Entlastung

    Zwischen 2022 und dem Haushaltsentwurf 2027 steigt der Stellenplan der Stadt Quickborn um 30 volle Stellen. Die Personalaufwendungen wachsen gegenüber dem tatsächlichen Jahresabschluss 2022 um 8,07 Millionen Euro. Selbst ein großzügiges Tarifmodell erklärt davon nicht alles. Die Finanzplanung bis 2030 zeigt keinen dauerhaften deutlichen Rückgang.

    Quickborn Aktuell hat den Jahresabschluss 2022, den beschlossenen Stellenplan 2021/2022, den Stellenplanentwurf 2027, den ersten Haushaltsentwurf 2027 bis 2030 sowie damalige Presseberichte und öffentliche Äußerungen ausgewertet. Maßstab der Kostenrechnung ist stets das tatsächliche Ergebnis 2022 – nicht der damalige Haushaltsansatz. Bei der Stellenzahl werden die beiden beschlossenen beziehungsweise vorgesehenen Stellenpläne verglichen.

    1. Ausgangsbasis: der Jahresabschluss 2022

    Die Stadt Quickborn hatte für das Jahr 2022 zunächst deutlich geringere Personalaufwendungen veranschlagt, als später tatsächlich anfielen. Für eine belastbare Kostenanalyse ist deshalb allein die Ist-Zahl des Jahresabschlusses der richtige Ausgangspunkt. Die Ratsversammlung bestätigte den Jahresabschluss 2022 am 9. Oktober 2023 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt.

    Die Ergebnisrechnung für 2022 weist unter Position 11 17.924.183,01 Euro Personalaufwendungen aus. Hinzu kommen gesonderte Versorgungsaufwendungen von 2.597.738,34 Euro. In der Finanzrechnung sind 17.218.614,02 Euro tatsächliche Personalauszahlungen ausgewiesen. Diese Größen haben unterschiedliche Bedeutungen; sie dürfen nicht vermischt werden.

    Für 2027 stammen die Vergleichszahlen aus dem ersten Haushaltsentwurf. Damit lautet der Vergleich ausdrücklich Jahresabschluss 2022 (Ist) gegen Haushaltsentwurf 2027 (Plan). Auch die Stellenplanwerte 2027 sind noch nicht endgültig beschlossen.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    2. Acht Millionen Euro mehr Personalaufwendungen

    Kennzahl 2022 · tatsächliches Ergebnis 2027 · Haushaltsentwurf Entwicklung
    Personalaufwendungen 17.924.183 € 25.990.800 € +8.066.617 € / +45,0 %
    Versorgungsaufwendungen 2.597.738 € 1.521.800 € −1.075.938 € / −41,4 %
    Personal und Versorgung zusammen 20.521.921 € 27.512.600 € +6.990.679 € / +34,1 %
    Personalauszahlungen 17.218.614 € 25.175.800 € +7.957.186 € / +46,2 %

    Beträge in den Tabellen auf volle Euro gerundet; die Veränderung wurde jeweils aus den exakten Originalwerten berechnet. Quelle: Jahresabschluss 2022, Anlage 3, Ergebnis- und Finanzrechnung; erster Haushaltsentwurf 2027, Anlage 3.

    45 Prozent höhere Personalaufwendungen bedeuten eine zusätzliche Haushaltsbelastung von gut acht Millionen Euro jährlich gegenüber 2022. Auch bei den tatsächlichen beziehungsweise vorgesehenen Personalauszahlungen liegt der Anstieg bei knapp acht Millionen Euro.

    Die gesonderten Versorgungsaufwendungen sind bewusst zusätzlich dargestellt. Im Jahr 2022 enthielt diese Position hohe Zuführungen zu Rückstellungen. Wer Personal- und Versorgungsaufwendungen zusammen betrachtet, erhält deshalb einen niedrigeren prozentualen Zuwachs. Unabhängig von der Betrachtung steigen die ausgewiesenen Gesamtbeträge erheblich.

    Die Beträge sind Bruttoaufwendungen. Erstattungen anderer Gemeinden werden auf der Ertragsseite gebucht. Auch deshalb ist der Anstieg der Personalaufwendungen nicht mit einer entsprechend hohen zusätzlichen Nettobelastung allein für Quickborn gleichzusetzen.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    3. Wie viel davon ist durch Tarif- und Kostensteigerungen erklärbar?

    Eine reine Gegenüberstellung der Jahre 2022 und 2027 wäre unvollständig. Seit 2022 wurden Tarifentgelte und Besoldung mehrfach angepasst. Hinzu kommen Veränderungen der Sozialabgaben und weitere Kosten. Diesen äußeren Kostenanstieg berücksichtigen wir in einer bewusst großzügigen Modellrechnung.

    Ausgangspunkt bleiben die tatsächlichen Personalaufwendungen von 17.924.183,01 Euro aus dem Jahr 2022. Die Modellrechnung setzt 15 Prozent kumulierte Kostensteigerung bis 2025, 18 Prozent bis 2026 sowie für 2027 eine zusätzliche angenommene Erhöhung von drei Prozent ab April an. Die letztgenannte Annahme wirkt über neun Monate. Daraus ergibt sich für 2027 eine Modellsteigerung von 20,655 Prozent gegenüber 2022.

    Zusätzlich rechnen wir fünf Prozentpunkte Sicherheitszuschlag auf die gesamte kumulierte Entwicklung. Er ist eine zusätzliche Rechenreserve – kein behaupteter Tarifabschluss. Insgesamt lautet die Modellannahme für 2027 daher 25,655 Prozent gegenüber 2022. Das ist eine vorsichtige, großzügige Vergleichsrechnung und keine exakte Lohnabrechnung für die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen.

    Jahr Stadt: Ist beziehungsweise Plan Modell nur Tarif/Kosten Modell + 5 Prozentpunkte Puffer Differenz zur Stadt
    2022 · Ist 17.924.183 € 17.924.183 € 17.924.183 € 0 €
    2025 · Ist 22.558.520 € 20.612.810 € 21.509.020 € 1.049.500 €
    2026 · Plan 25.335.300 € 21.150.536 € 22.046.745 € 3.288.555 €
    2027 · Plan 25.990.800 € 21.626.423 € 22.522.632 € 3.468.168 €

    Die Stadtwerte 2025 bis 2027 stammen aus dem Ergebnisplan des ersten Haushaltsentwurfs 2027. Das Modell wurde aus dem tatsächlichen Basiswert 2022 fortgeschrieben. Rundungsdifferenzen von einem Euro sind möglich.

    Rund 3,47 Millionen Euro
    liegen die für 2027 vorgesehenen Personalaufwendungen über dem Vergleichswert, selbst wenn die Kostenbasis von 2022 pauschal um 25,655 Prozent erhöht wird.

    Diese 3,47 Millionen Euro sind keine nachgewiesenen Kosten einzelner Neueinstellungen. Die Differenz umfasst sämtliche Veränderungen, die das Modell nicht erfasst: zusätzliche Stellen, neue Eingruppierungen, geänderte Arbeitszeiten, Veränderungen bei Rückstellungen und möglicherweise weitere Effekte.

    Genau deshalb benötigt die Ratsversammlung eine Überleitungsrechnung der Verwaltung. Sie muss zeigen, wie sich der Anstieg auf allgemeine Tarif- und Besoldungsentwicklung, zusätzliche Stellen, Höherbewertungen, Beiträge, Rückstellungen und sonstige Veränderungen verteilt. Die derzeitige Stellenplanvorlage enthält diese Zerlegung nicht.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    4. Der Stellenplan wächst um 30 volle Stellen

    Der beschlossene Stellenplan 2021/2022 enthielt 257,9497 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Der Entwurf für 2027 sieht 288,2407 VZÄ vor. Die Differenz beträgt 30,2910 VZÄ beziehungsweise 11,7 Prozent.

    Wie vereinbart werden die Stellenzahlen für die öffentliche Darstellung auf volle Vollzeitstellen abgerundet:

    Kennzahl 2022 2027 beziehungsweise Differenz
    Stellenumfang, auf ganze VZÄ abgerundet 257 288
    Zusätzliche VZÄ, separat abgerundet – 30
    Zuwachs in Prozent – 11,7 %

    Hinweis zur Rundung: Die Summe 257,9497 wird als 257 ausgewiesen, die Summe 288,2407 als 288. Die unabhängig berechnete Differenz beträgt 30,2910 und wird als 30 dargestellt. Deshalb ergibt die Subtraktion der gerundeten Bestände 31, nicht die gerundete Differenz 30.

    VZÄ sind Stellenanteile, nicht die Zahl einzelner Personen. Zwei halbe Stellen entsprechen einer Vollzeitstelle. Die tatsächliche Stellenbesetzung unterscheidet sich ebenfalls von der Zahl der ausgewiesenen Planstellen.

    Die Stadt hat damit gegenüber 2022 eine deutlich größere Personalstruktur im Haushaltsplan. Die weiteren Kostensteigerungen entstehen nicht nur aus der Menge der Stellen, sondern auch aus höheren Bewertungen und allgemeinen Tarifeffekten.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    5. Viele Stellen sind inzwischen deutlich höher bewertet

    Die Stellenpläne erlauben es, identische Stellenplannummern über mehrere Jahre hinweg zu verfolgen. In einigen Fällen blieben Stellenanteile gleich, während die Bewertung erheblich stieg. In anderen Fällen wurden Aufgaben und Leitungsfunktionen verändert.

    Aufgabe / Stelle 2022 2027 Bemerkung
    Kulturverwaltung / Kulturmanagement, Nr. 0.00000.0305.1 E 6 E 11 Stellenumfang unverändert: 0,47 VZÄ
    Büro des Bürgermeisters, Nr. 0.00000.0003.1 E 9a E 12 Sachbearbeitung wurde Fachdienstleitung
    Digitalisierung, Leitung, Nr. 0.00000.0011.1 A 11 A 13 Leitungsfunktion, geänderte Besoldungsbewertung
    Stadtentwicklung, Nr. 0.00000.0005.1 E 11 E 12 Höherbewertung einer bestehenden Stelle
    Liegenschaften, Nr. 0.00000.1007.1 E 9a E 11 Stelle über mehrere Produkte verteilt

    Die Veränderung von E 6 auf E 11 im Kulturmanagement ist besonders auffällig. Die halbe Stelle – genau 0,47 VZÄ – bleibt in der Kapazität unverändert. Ihre neue Bewertung ist erheblich höher. Welche neu übertragenen Tätigkeiten diese Eingruppierung rechtfertigen, ist der Stellenplanübersicht allein nicht zu entnehmen.

    Beim Büro des Bürgermeisters hat sich zugleich die Funktion verändert: Aus einer Sachbearbeitungsstelle wurde eine Fachdienstleitung. Diese organisatorische Veränderung muss von der reinen Höherbewertung unterschieden werden.

    Entgeltgruppen folgen den tariflich bewerteten Tätigkeiten und sind keine frei wählbaren Gehaltsstufen. Eine neue Aufgabenverteilung kann eine andere Eingruppierung auslösen. Sie muss aber auch die wirtschaftlichen Folgen berücksichtigen. Nicht jede zusätzliche Tätigkeit muss unverändert an den vorhandenen Stellenzuschnitt angehängt werden; Aufgaben können gebündelt, neu verteilt oder in ihrem Umfang reduziert werden.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    6. Der Entwurf 2027: keine neuen Stellen, aber weitere Aufwertungen

    In der Beschlussvorlage VO/2026/Q/1129 betont die Verwaltung, dass die Gesamtzahl gegenüber 2026 unverändert bei 288,2407 VZÄ bleibt. Das ist rechnerisch richtig. Es beschreibt jedoch ausschließlich die Veränderung gegenüber einem bereits erhöhten Vorjahresniveau.

    Die beigefügte dreiseitige Veränderungsliste enthält 25 Eingruppierungsänderungen oder Stellenumwandlungen. Darunter sind nach Auszählung 21 Höherbewertungen, zwei Herabbewertungen und zwei Wechsel zwischen Beamten- und Tarifstellen.

    Bereich Bewertung bisher Bewertung 2027
    Rechtsangelegenheiten, Sachbearbeitung E 11 E 13
    Stadtentwicklung, halbe Stelle E 8 E 11
    Wirtschaftsförderung, Sachbearbeitung E 9b E 11
    Büro des Bürgermeisters, Social Media, halbe Stelle E 8 E 11
    Kasse, Abteilungsleitung A 10 A 12
    Digitalisierung, Fachdienstleitung A 12 A 13
    Liegenschaften, Sachbearbeitung E 9a E 11
    Feuerwache, technische Stelle E 9c E 9a

    Die Verwaltung begründet die neuen Eingruppierungen mit extern durchgeführten Stellenbewertungen. Eine Kostenaufstellung je Veränderung ist nicht beigefügt. Unter „Finanzielle Auswirkungen“ steht nur, die erforderlichen Personalaufwendungen seien im Haushaltsentwurf berücksichtigt.

    Für zwei bislang länger vakante Stellen ist außerdem eine neue Verwendung geplant: eine Vollzeitstelle für die Feuerwehr und eine halbe Stelle für Social Media im Büro des Bürgermeisters. Auch wenn dadurch keine zusätzliche Planstelle entsteht, kann die Besetzung zuvor unbesetzter Stellen zusätzliche tatsächliche Auszahlungen auslösen.

    Die Frage für die Haushaltsberatung lautet deshalb nicht nur: Wie viele Stellen gibt es? Sie lautet auch: Welche Aufgaben werden übertragen, zu welchen Bewertungen und mit welchen jährlichen Mehrkosten?

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    7. Welche zusätzlichen Aufgaben erklären den Aufbau?

    Im Januar 2023 wurde der Stellenplan öffentlich kontrovers beraten. Nach dem damaligen Bericht von Quickborn1 erläuterte die Personalverwaltung einen vorgeschlagenen Personalzuwachs von knapp 23 Stellen mit rund 1,3 Millionen Euro jährlichen Mehrkosten. Ein Teil der Stellen war bereits zuvor durch besondere Ermächtigungen ermöglicht worden; andere wurden neu zur Diskussion gestellt. Der Bericht nennt unter anderem Flüchtlingsbetreuung, Finanzen, Schulen, Wirtschaftsförderung, Medienarbeit und Bauverwaltung.

    Wohngeld: eine nachvollziehbare gesetzliche Mehrbelastung

    Die Wohngeldreform ab 2023 erweiterte den Kreis der Anspruchsberechtigten. Für die zuständigen Stellen entstand zusätzliche Arbeit. Wie viele Vollzeitstellen in Quickborn dadurch dauerhaft benötigt werden, müsste allerdings aus den örtlichen Anträgen, Fallzahlen und Bearbeitungszeiten hervorgehen. Eine solche Zeitreihe ist nicht Bestandteil der Stellenplanvorlage 2027.

    Flüchtlingsbetreuung: der dauerhafte Bedarf hängt vom heutigen Arbeitsanfall ab

    Die Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge ab 2022 verursachte zusätzliche Aufgaben. Ob heute der gleiche Personalbedarf besteht, kann nur anhand der aktuellen Unterbringungszahlen, der Entwicklung anderer Flüchtlingsgruppen und der Zuständigkeiten von Stadt, Kreis und Jobcenter beurteilt werden. Ein vorübergehender Spitzenbedarf darf nicht ungeprüft zur dauerhaften Bezugsgröße werden.

    Kämmerei, Stadtkasse und Bauverwaltung: bestehende Aufgaben

    Haushaltsplanung, Buchhaltung, Zahlungsverkehr, Forderungsmanagement, Bauleitplanung und Bauunterhaltung sind keine neu erfundenen kommunalen Aufgaben. Auch hier kann die Arbeit zunehmen. Dafür braucht es jedoch nachvollziehbare Kennzahlen: mehr Vorgänge, geänderte gesetzliche Anforderungen, zusätzliche Projekte oder belegte Rückstände. Die Stellenplanvorlage 2027 bietet keinen durchgehenden Fallzahlenvergleich mit 2022.

    Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit: der Umfang ist politisch gestaltbar

    Bei Wirtschaftsförderung, Marketing, Medienarbeit und weiteren freiwillig gestalteten Tätigkeiten bestehen politische Entscheidungsspielräume. Die Stadt kann Ziele, Umfang und Prioritäten festlegen. Eine wirtschaftliche Bewertung muss deshalb auch fragen, welche zusätzlichen Leistungen und Ergebnisse der Personalaufbau gebracht hat und welche bisherigen Tätigkeiten dafür entfallen konnten.

    Ein größerer Stellenplan belegt für sich genommen weder eine bessere Dienstleistung noch eine ausreichende Aufgabenbegründung. Es fehlt eine nachvollziehbare Verbindung zwischen zusätzlichem Aufwand und messbarer Arbeitsmenge beziehungsweise Ergebnis.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    8. Gegensteuerung beginnt bei der Aufgabe – nicht erst bei der Stelle

    Eine Verwaltung kann Pflichtaufgaben nicht einfach streichen. Sie kann aber vielfach bestimmen, wie sie diese erledigt: durch Vereinfachung von Abläufen, Bündelung von Zuständigkeiten, klare Prioritäten, Kooperation oder zeitlich befristete Unterstützung statt dauerhafter eigener Stellen.

    Hinzu kommen die freiwilligen Aufgaben. Hier kann die Ratsversammlung den Leistungsumfang tatsächlich verändern. Eine konsequente Aufgabenkritik müsste deshalb für jeden größeren Aufgabenbereich beantworten: Was ist gesetzlich vorgeschrieben? Was wird freiwillig angeboten? Was kann vereinfacht werden? Was kann entfallen? Wie viel Zeit und Geld spart das?

    Auch die Digitalisierung muss an ihrer Wirkung auf Personal und Bearbeitungszeit gemessen werden. Neue IT-Systeme, weitere Projektstellen und externe Dienstleistungen sind nur ein Teil der Rechnung. Entscheidend ist, ob im Anschluss weniger manuelle Arbeit anfällt, Doppelarbeiten verschwinden und Stellen bei Fluktuation nicht nachbesetzt werden müssen.

    Aus den ausgewerteten Stellenplan- und Haushaltsunterlagen ist kein durchgerechnetes Programm mit dauerhaften Stellen- und Kostenabbauzielen ersichtlich. Das heißt nicht, dass die Verwaltung keinerlei organisatorische Verbesserungen vornimmt. Es heißt, dass sich deren dauerhafte finanzielle Wirkung in den vorliegenden Dokumenten nicht nachvollziehen lässt.

    Gerade bei einem hohen Haushaltsdefizit reicht es nicht, eine weitere Stellenmehrung für ein Jahr zu vermeiden. Ein wirksames Konsolidierungsprogramm müsste auch den vorhandenen Aufgabenbestand überprüfen und konkrete Einsparungen für die folgenden Jahre benennen.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    9. Die Verwaltungsgemeinschaften verändern den Personalbedarf ab 2028

    Quickborn erledigt bislang zahlreiche Aufgaben für Bönningstedt, Hasloh und Ellerau. Der erste Haushaltsentwurf 2027 führt die betreffenden Einnahmeprodukte ab 2028 vorsorglich nicht mehr fort. Die Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg ist davon nicht in gleicher Weise betroffen.

    Die Stadt rechnet für 2027 noch mit rund 3,4 Millionen Euro Erstattungen aus den drei Verwaltungsverträgen. Diesen Einnahmen stehen erhebliche zugeordnete Aufwendungen gegenüber. Fällt die Zuständigkeit weg, muss der Personalbedarf neu berechnet werden.

    Bemerkenswert ist die Begründung im Haushaltsentwurf: Die bisherigen Personalaufwendungen für die drei Verwaltungsgemeinschaften werden ab 2028 zunächst in das Produkt „Interne Verwaltungsangelegenheiten“ verschoben und dort pauschal um 30 Prozent reduziert. Die Verwaltung schreibt zugleich, die tatsächliche Entwicklung sei noch nicht exakt kalkulierbar.

    „Die Personalaufwendungen der Verwaltungsgemeinschaften wurden in der Vorschauplanung dem Produkt 111020 […] zugeordnet und anschließend um 30 % reduziert.“

    Der zitierte Abschnitt steht auf Seite 13 der Erläuterungen zum ersten Haushaltsentwurf 2027. Damit ist die 30-Prozent-Kürzung ausdrücklich eine Planannahme, nicht das Ergebnis eines konkreten Stellenabbauplans.

    Ab 2028 muss nachvollziehbar werden, welche Aufgaben entfallen, welche Stellenanteile nicht mehr gebraucht werden, welche Beschäftigten andere Tätigkeiten übernehmen und welche Stellen bei Fluktuation gestrichen werden können. Eine Umsetzung auf andere Aufgaben kann Neueinstellungen vermeiden; sie senkt den Aufwand aber nicht automatisch.

    Darum ist der Blick auf die Verwaltungsgemeinschaften zentral für die Konsolidierung: Der Wegfall von Aufgaben muss eine Überprüfung der dafür aufgebauten Personalstruktur auslösen. Eine pauschale Buchung ersetzt das nicht.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    10. Die mittelfristige Planung: erst Rückgang, dann wieder Anstieg

    Jahr Personalaufwendungen Veränderung zum Vorjahr
    2027 · Plan 25.990.800 € –
    2028 · Plan 24.978.800 € −1.012.000 €
    2029 · Plan 25.459.500 € +480.700 €
    2030 · Plan 25.950.400 € +490.900 €

    Für 2028 wird im ersten Entwurf ein Rückgang der Personalaufwendungen geplant. Anschließend steigen die Ansätze wieder an. Im Jahr 2030 liegen sie nur 40.400 Euro unter dem Ansatz 2027.

    Eine dauerhafte substanzielle Reduzierung des Personalaufwands ist damit nicht eingeplant. Für die Jahre 2028 bis 2030 sind weiterhin jeweils rund 25 bis 26 Millionen Euro vorgesehen. Auch die angekündigten Veränderungen bei den Verwaltungsgemeinschaften führen in diesem Zahlenwerk nicht zu einem dauerhaften Abwärtstrend.

    Das ist der Kern der Kritik an der fehlenden Gegensteuerung: Tarifsteigerungen lassen sich kommunal nur begrenzt beeinflussen. Die Stadt kann jedoch die Zahl und den Zuschnitt der Stellen, den Umfang freiwilliger Leistungen sowie die Organisation der Aufgaben verändern. Die mittelfristige Ergebnisplanung zeigt bislang keinen nachhaltigen finanzwirtschaftlichen Effekt solcher Maßnahmen.

    Hinzu kommt das geplante Ergebnisdefizit 2027 von 15,24 Millionen Euro. Bei einer solchen Haushaltslage ist der Personalbereich ein wesentlicher Gegenstand der Konsolidierung – neben Sachaufwendungen, Investitionen, Zuschüssen und Erträgen.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    11. Auch der Stellenplan 2027 enthält offene Punkte

    Die Unterlagen enthalten außerdem eine konkrete Unstimmigkeit: Die Gesamtübersicht im detaillierten Stellenplan weist für 2027 23,80 Beamten-VZÄ aus. Addiert man im beigefügten Stellenplanquerschnitt die Beamtenstellen der Besoldungsordnungen A und B, ergeben sich dagegen 21,80 VZÄ. Die Differenz beträgt zwei Vollzeitäquivalente. Nach dem Vergleich einzelner Stellen scheinen zwei A11-Stellenanteile im Querschnitt nicht berücksichtigt zu sein.

    Das muss vor der Beschlussfassung aufgeklärt und gegebenenfalls berichtigt werden. Die Abweichung beweist nicht, dass zusätzliche Beamte beschäftigt sind. Sie bedeutet aber, dass zwei Anlagen derselben Vorlage unterschiedliche Summen enthalten.

    Weitere offene Punkte: Der Stellenplan 2027 nennt eine aktuelle Besetzung von 282,3419 VZÄ zum Stichtag 30. Juni 2026. Der vorgesehene Planumfang liegt um 5,8988 VZÄ höher. Das sind nicht notwendigerweise sechs vollständig freie Stellen, sondern eine saldierte Differenz, die sich auch aus Teilzeitumfängen ergibt.

    Wer die Personalkosten steuern will, muss deshalb neben dem Stellenplan auch die tatsächliche Besetzung, länger unbesetzte Stellen, die Kosten geplanter Nachbesetzungen und die Entwicklung des Altersausscheidens kennen. Diese Informationen gehören zu einem transparenten Konsolidierungskonzept.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    12. Die Personaldebatte wurde schon früher geführt

    Die Frage nach Stellenabbau und Personalkosten ist nicht neu. In der Haushaltsrede vom 25. Februar 2019 verlangte der damalige FDP-Politiker Thomas Beckmann ausdrücklich Einsparungen „durch Reduzierung von Personal“. Er stellte zudem die Frage, ob Quickborn nicht mit weniger Personal auskommen könne. Ein späterer FDP-Antrag vom Dezember 2020 verlangte die Prüfung von Wiederbesetzungssperren, Stelleneinsparungen und organisatorischen Einsparpotenzialen.

    Nach dem Bürgermeisterwechsel wurde Anfang 2023 über zusätzliche Personalstellen gestritten. Die Personalvertretung verwies dabei auf hohe Arbeitsbelastung und Überstunden. Die damalige Berichterstattung nennt geplante zusätzliche Stellen und einen Mehraufwand von rund 1,3 Millionen Euro jährlich.

    Diese historischen Aussagen zeigen, dass zwei Interessen seit Langem gegenüberstehen: eine leistungsfähige Verwaltung mit ausreichender Personalausstattung und die Verpflichtung, Aufgaben und Ausgaben auf das wirtschaftlich Erforderliche zu begrenzen. Für die heutige Haushaltsberatung kommt es deshalb auf messbare Arbeitsmengen und nachvollziehbare Entscheidungen an – nicht auf die persönliche Bewertung eines einzelnen Amtsinhabers.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    13. Welche Antworten die Ratsversammlung vor einer Entscheidung benötigt

    Für eine sachgerechte Personalentscheidung sollte die Verwaltung eine konkrete, auf das Ausgangsjahr 2022 bezogene Übersicht vorlegen. Sie muss sechs Fragen beantworten:

    1. Neue Stellen: Welche Stellenkapazitäten wurden seit 2022 zusätzlich eingerichtet oder dauerhaft erhöht und mit welchen Aufgaben begründet?
    2. Leistungsmenge: Wie haben sich Antragszahlen, Fallzahlen, Projekte und Bearbeitungszeiten in den betreffenden Bereichen seit 2022 verändert?
    3. Höherbewertungen: Was waren die wesentlichen neuen Tätigkeitsmerkmale, wie viele Stellen wurden höher bewertet und welche dauerhaften jährlichen Kosten entstehen daraus?
    4. Tarif und übrige Kosten: Wie zerlegt sich die Veränderung der Personalaufwendungen von 17,92 Millionen Euro 2022 zu 25,99 Millionen Euro 2027 in Tarife, Besoldung, Stellenentwicklung, Arbeitgeberbeiträge, Rückstellungen und sonstige Effekte?
    5. Aufgabenkritik: Welche freiwilligen Tätigkeiten und Arbeitsabläufe können reduziert, vereinfacht oder digitalisiert werden? Wie hoch sind die bezifferten Einsparziele?
    6. 2028 und danach: Welche Stellenanteile werden nach dem Auslaufen der Verwaltungsgemeinschaften nicht mehr benötigt, was wird verlagert und welche Aufwendungen werden tatsächlich dauerhaft abgebaut?

    Eine solche Übersicht ist nicht nur eine Kontrollfrage. Sie schafft eine Grundlage dafür, Entscheidungen über Aufgaben, Stellen und Haushalt gemeinsam zu treffen.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    14. Fazit: Das Kostenwachstum ist belegt – eine dauerhafte Entlastung nicht

    Die tatsächlichen Personalaufwendungen Quickborns betrugen 2022 17,92 Millionen Euro. Für 2027 sind 25,99 Millionen Euro vorgesehen: 8,07 Millionen Euro beziehungsweise 45 Prozent mehr. Auch die Personalauszahlungen wachsen im Vergleich um fast acht Millionen Euro.

    Seit dem Stellenplan 2021/2022 kommen 30 volle Vollzeitäquivalente hinzu. Zusätzlich wurden zahlreiche vorhandene Stellen höher bewertet, zum Teil erheblich.

    In einer bewusst großzügigen Modellrechnung erklärt die allgemeine Tarif- und Kostenentwicklung einschließlich eines zusätzlichen Sicherheitszuschlags 22,52 Millionen Euro der für 2027 erwarteten Personalaufwendungen. Bis zu den veranschlagten 25,99 Millionen Euro bleibt eine Differenz von 3,47 Millionen Euro, deren Ursachen die Verwaltung offenlegen sollte.

    Einzelne neue gesetzliche Anforderungen und Mehrbelastungen sind dokumentiert. Eine vollständige, nach Aufgaben und Fallzahlen nachvollziehbare Begründung des Stellenzuwachses und der Höherbewertungen liegt in der aktuellen Beschlussvorlage nicht vor.

    Auch die mittelfristige Planung zeigt keine dauerhafte deutliche Senkung. Nach dem vorübergehenden Rückgang 2028 sind für 2030 wieder nahezu 26 Millionen Euro Personalaufwendungen vorgesehen.

    Bei einem für 2027 geplanten Defizit von über 15 Millionen Euro muss die Stadt nicht nur neue Stellenwünsche prüfen, sondern auch bestehende Aufgaben, Arbeitsabläufe und Stellen systematisch auf Einsparmöglichkeiten untersuchen. Ohne diese Gegensteuerung bleibt der Personalaufwand ein dauerhaft hoher Kostenblock.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    15. Dokumentation, Quellen und Rechenweg

    Diese Darstellung unterscheidet zwischen amtlich nachgewiesenen Ist-Werten, amtlichen Planwerten, eigenen Berechnungen und journalistischer Bewertung. Die Zahlen für 2027 bis 2030 sind noch nicht beschlossene Rechnungsergebnisse.

    1. Stadt Quickborn, Jahresabschluss 2022, Anlage 3, Ergebnisrechnung: Personalaufwendungen 17.924.183,01 € (Zeile 11), Versorgungsaufwendungen 2.597.738,34 € (Zeile 12). Finanzrechnung: Personalauszahlungen 17.218.614,02 € (Zeile 10). Beschlossen in der Ratsversammlung am 9. Oktober 2023. Amtliche Bekanntmachung.
    2. Stellenplan 2021/2022, Beschlussvorlage VO/2020/Q/077-01, zweiter Entwurf vom 21. Januar 2021, Gesamtsumme 257,9497 VZÄ, vom Nutzer als unverändert beschlossene Fassung bestätigt. Einzelstellen und Stellenplanquerschnitt.
    3. Stadt Quickborn, 1. Haushaltsentwurf 2027 ff., Beschlussvorlage VO/2026/Q/82 vom 26. August 2026, Anlage 3, Gesamtergebnisplan und Finanzplan. Personalaufwendungen 2025 (Ergebnis): 22.558.519,60 €; 2026 (Ansatz): 25.335.300 €; 2027 (Ansatz): 25.990.800 €. Versorgungsaufwendungen 2027: 1.521.800 €. Personalauszahlungen 2027: 25.175.800 €. Personalaufwendungen 2028–2030: 24.978.800 / 25.459.500 / 25.950.400 €. Jahresergebnis 2027: −15.241.900 €.
    4. Stadt Quickborn, Erläuterungen zum Haushaltsentwurf 2027, Seite 13: Begründung des Personalaufwandanstiegs sowie pauschale Reduzierung der dem auslaufenden Verwaltungsgemeinschaftsbereich zugerechneten Aufwendungen um 30 Prozent ab 2028.
    5. Stellenplanentwurf 2027, Beschlussvorlage VO/2026/Q/1129 vom 23. September 2026, Gesamtumfang 288,2407 VZÄ. Veränderungsliste, Stellenplanquerschnitt und Angaben zur tatsächlichen Besetzung zum 30. Juni 2026.
    6. Quickborn1, 31. Januar 2023: „Heftige Auseinandersetzung um Stellenplan“. Zeitgenössischer Bericht über Stellenaufbau, Arbeitsbelastung und politische Debatte.
    7. FDP Quickborn, Haushaltsrede vom 25. Februar 2019: Originalrede zur Haushalts- und Personalpolitik.
    8. FDP-Antrag vom 11. Dezember 2020: Haushaltskonsolidierung (Originalantrag, PDF).
    9. Quickborn Aktuell, 20. September 2026: „Verwaltungsgemeinschaften: Ab 2028 fehlen Quickborn 3,4 Millionen Euro“, frühere Auswertung der Haushaltsunterlagen.

    Rechenweg Tarifmodell: Basis 2022 = 17.924.183,01 €. 2025: × 1,15. 2026: × 1,18. 2027: 1,18 × (1 + 0,03 × 9/12) = 1,20655. Hinzu kommen fünf Prozentpunkte zum Gesamtanstieg: Faktor 1,25655. 17.924.183,01 € × 1,25655 = 22.522.632,16 €. Differenz zu 25.990.800 € = 3.468.167,84 €. Die Modellannahmen sind keine amtliche tarifliche Kostenaufteilung und begründen für sich genommen keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit einzelner Stellen.

    Recherche- und Dokumentationsstand: 18. Oktober 2026. Alle Geldbeträge in Tabellen sind zur besseren Lesbarkeit auf volle Euro gerundet. Die Stellenwerte werden auf volle VZÄ abgerundet. Die Analyse verwendet ausschließlich das Ist-Ergebnis 2022 als finanzielle Ausgangsbasis und die im ersten Haushaltsentwurf veröffentlichten Planwerte 2027–2030.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis