QUICKBORN..
Das Innenministerium hat Quickborn Aktuell bestätigt, dass es auch im Zuge der Neufassung des Brandschutzgesetzes keinen Anlass für eine stärkere gesetzliche Verankerung sieht. Die bisherige Regelung über den Organisationserlass reiche aus. Die Hilfsfrist beruhe auf einer fachlichen Empfehlung und diene den Gemeinden insbesondere bei der Feuerwehrbedarfsplanung als Maßstab.
Dabei geht es ausdrücklich nicht um Zweifel an der Leistungsfähigkeit der Quickborner Feuerwehr. Im Gegenteil: Die Feuerwehr Quickborn ist leistungsfähig aufgestellt. Mit der inzwischen fertiggestellten Feuerwache in Quickborn-Heide verfügt sie über zwei Standorte, deren Ausrückebereiche aufeinander abgestimmt sind und sich im Stadtgebiet ergänzen.
Beim Rettungsdienst ist es verbindlicher
Interessant ist der Vergleich mit dem Rettungsdienst. Dort ist die Verpflichtung zur Einhaltung einer Hilfsfrist bereits gesetzlich verankert; ihre konkrete Dauer wird durch Rechtsverordnung festgelegt. Bei der Feuerwehr bleibt es dagegen bei einer Verwaltungsvorschrift.
Gerade die laufende Reform des Brandschutzgesetzes wäre die Gelegenheit, auch hier einen verbindlicheren gesetzlichen Maßstab zu schaffen. Das Land sieht dafür allerdings keinen Bedarf.
Eine stärkere gesetzliche Vorgabe könnte zugleich die Finanzierungsfrage neu aufwerfen. Hier kommt das Konnexitätsprinzip ins Spiel. Vereinfacht bedeutet es: Überträgt das Land den Kommunen neue Aufgaben oder verschärft verbindlich bestehende Anforderungen und entstehen dadurch zusätzliche Kosten, stellt sich die Frage nach einem finanziellen Ausgleich durch das Land.
Das Innenministerium erklärt allerdings ausdrücklich, dass solche Konnexitätserwägungen für die heutige Regelung der Hilfsfrist keine Rolle gespielt hätten.
Quickborn steht ohnehin vor der nächsten großen Feuerwehrinvestition
Für Quickborn ist diese Diskussion auch finanziell interessant. Die heutige Hauptwache an der Marktstraße stammt aus dem Jahr 1980 und entspricht in mehreren Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Dort sind derzeit 14 der insgesamt 17 Einsatzfahrzeuge beziehungsweise Abrollcontainer sowie unter anderem Atemschutzwerkstatt, Lager und Schulungsräume untergebracht. Ziel der Feuerwehr ist es, bis zum Jahr 2040 eine komplett neue Hauptwache zu beziehen. Bereits im März 2025 war davon die Rede, dass Quickborn in zehn bis fünfzehn Jahren eine neue Hauptwache benötigen werde.
Welche Kosten auf Quickborn zukommen, ist bislang nicht konkret beziffert. Vergleichbare aktuelle Projekte zeigen jedoch, in welcher Größenordnung sich ein solcher Neubau bewegen kann.
In Bargteheide wird eine neue Feuerwache mit 13 Fahrzeugstellplätzen sowie Werkstätten, Lager-, Verwaltungs- und Schulungsbereichen mit rund 22,1 Millionen Euro veranschlagt.
Noch näher an der Größenordnung einer künftigen Quickborner Hauptwache liegt das aktuelle Projekt der Stadt Pinneberg. Dort ist eine neue Wache für 17 Fahrzeuge und acht Betriebswohnungen vorgesehen. Die veröffentlichten Gesamtbaukosten liegen bei rund 32,9 Millionen Euro netto – der eigentliche Grundstückswert ist dabei noch nicht enthalten.
Damit ist klar: Auch ohne ein aktuelles Problem bei der Hilfsfrist wird der Brandschutz Quickborn in den kommenden Jahren finanziell erheblich beschäftigen.
Gerade deshalb wäre eine klarere gesetzliche Regelung der Anforderungen – verbunden mit einer ebenso klaren Antwort auf die Finanzierung – aus kommunaler Sicht durchaus interessant.
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