Kategorie: Masterplan

  • Verkehrsgutachten zur A7: Was die Hillwood-Ergebnisse für Quickborns eigene Gewerbeplanung bedeuten

    Die Verkehrsuntersuchungen rund um das geplante Hillwood-Logistikzentrum in Ellerau haben inzwischen eine Aussage hervorgebracht, die weit über das einzelne Projekt hinausgeht.

    Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Anschlussstelle Quickborn der A7 bereits heute überlastet ist. Zusätzliche Verkehre können dort kaum noch aufgenommen werden, ohne die bestehenden Rückstaus und Überlastungen weiter zu verschärfen.

    Diese Erkenntnis betrifft nicht nur Hillwood.

    Sie betrifft zwangsläufig auch die eigene Gewerbe- und Einzelhandelsentwicklung der Stadt Quickborn, wenn zusätzlicher Verkehr ebenfalls über die Anschlussstelle A7 geführt werden soll.

    Das eigentliche Problem ist bereits heute vorhanden

    Die aktuellen Untersuchungen zeigen, dass die Verkehrssituation an der Anschlussstelle Quickborn nicht erst durch ein mögliches Logistikzentrum in Ellerau problematisch würde.

    Bereits im heutigen Zustand erreichen einzelne Verkehrsbeziehungen die schlechteste Qualitätsstufe F. Besonders problematisch ist der Linksabbiegeverkehr aus östlicher Richtung auf die A7 in Richtung Hamburg.

    Hinzu kommen Rückstaus im Bereich Friedrichsgaber Straße, Pascalstraße und Ellerauer Straße sowie die Belastungen rund um den Bahnübergang in Ellerau.

    Die Gutachter kommen deshalb zu einer sehr deutlichen Einschätzung: Das bestehende Straßennetz verkraftet derzeit praktisch keine zusätzlichen Verkehrszuwächse.

    Das kann nicht nur für Hillwood gelten

    Diese Aussage ist für die Diskussion um Hillwood von großer Bedeutung.

    Sie hat aber gleichzeitig eine Konsequenz für Quickborn selbst.

    Wenn gegenüber einem Projekt in Ellerau argumentiert wird, dass zusätzliche Verkehre über die Anschlussstelle Quickborn nicht mehr verträglich abgewickelt werden können, muss derselbe Maßstab auch bei neuen oder erweiterten Gewerbeprojekten auf Quickborner Stadtgebiet angelegt werden.

    Denn für die Leistungsfähigkeit einer Kreuzung spielt es keine Rolle, auf welcher Seite der Gemeindegrenze ein Fahrzeug gestartet ist.

    Entscheidend ist allein, wie viele zusätzliche Pkw, Lieferfahrzeuge und Lkw am Ende tatsächlich auf dieselben Straßen und dieselbe Autobahnanschlussstelle treffen.

    Der EQ Businesspark ist noch nicht vollständig entwickelt

    Ein wichtiger Punkt ist dabei der EQ Businesspark.

    Das rund 20 Hektar große Gewerbegebiet schließt unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet Nord an und liegt in direkter Nähe zur A7.

    Vorgesehen ist Platz für etwa 25 Unternehmen. Angesprochen werden unter anderem Betriebe aus Dienstleistung, Handel, Handwerk, Produktion und Light Industrial.

    Die ersten größeren Bauvorhaben haben erst 2025 begonnen. Weitere Grundstücksverkäufe und Ansiedlungen stehen noch bevor.

    Damit bildet die heutige Verkehrssituation noch nicht automatisch den Verkehr eines vollständig belegten Businessparks ab.

    Wie groß die zusätzliche Belastung künftig tatsächlich wird, hängt stark von den einzelnen Unternehmen ab.

    Ein Handwerksbetrieb mit wenigen Beschäftigten erzeugt andere Verkehrsströme als ein größerer Produktionsbetrieb, ein Handelsunternehmen oder ein Betrieb mit umfangreichen Lieferverkehren.

    Damit bekommt auch die Auswahl zukünftiger Unternehmen eine neue Bedeutung.

    Nicht nur Arbeitsplätze, Investitionen oder Nachhaltigkeitskriterien sollten betrachtet werden. Auch die Frage, welchen zusätzlichen Verkehr eine Ansiedlung erzeugt, müsste künftig eine wesentlich stärkere Rolle spielen.

    Halenberg liegt direkt am entscheidenden Knoten

    Noch unmittelbarer stellt sich die Frage beim geplanten Bebauungsplan Nr. 118 „Sondergebiet Halenberg“.

    Der Bereich rund um Famila liegt praktisch direkt an der Anschlussstelle Quickborn.

    Geplant ist eine umfassende Weiterentwicklung des Standortes. Vorgesehen sind unter anderem zusätzliche Fachmarktflächen, ein weiterer Baukörper sowie medizinische Nutzungen.

    Der Standort soll gleichzeitig stärker als Versorgungs- und Erledigungsstandort für Beschäftigte, Einwohner, Handwerkskunden und auch Durchreisende entwickelt werden.

    Gerade diese Ausrichtung lebt von guter Erreichbarkeit mit dem Auto.

    Das Handels- und Gastronomiekonzept nennt eine leistungsfähige Zuwegung deshalb selbst als wichtige Voraussetzung für die weitere Entwicklung.

    Genau an dieser Stelle trifft die Planung jedoch unmittelbar auf die Ergebnisse des aktuellen Verkehrsgutachtens.

    Die Gutachter stellen fest, dass die Knoten Pascalstraße, Autobahnanschlussstelle und Ulzburger Landstraße als zusammenhängendes Verkehrssystem betrachtet werden müssen und die vorhandenen Engpässe im bestehenden Straßenraum nicht ausreichend beseitigt werden können.

    Am selben Abend: Verkehrsgutachten und Halenberg-Planung

    Bemerkenswert ist dabei auch die zeitliche Nähe.

    Am 18. Juni 2026 wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zunächst die aktualisierte Verkehrsuntersuchung für Quickborn, Ellerau und die Anschlussstelle A7 vorgestellt.

    Das Ergebnis war eindeutig: Das vorhandene Straßennetz ist bereits heute hoch belastet und zusätzliche Verkehre verschärfen die bestehenden Probleme.

    Im selben Ausschuss wurde anschließend über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Sondergebiet Halenberg“ beraten.

    Das ist kein Argument gegen die Entwicklung des Halenbergs.

    Es macht aber deutlich, dass die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens nicht ausschließlich als Argument gegen Hillwood verwendet werden können.

    Sie müssen genauso Maßstab für die eigenen Planungen der Stadt Quickborn sein.

    Ein Verkehrsgutachten für Halenberg wird unverzichtbar

    Für den Bebauungsplan Nr. 118 ist richtigerweise ein eigenes Verkehrsgutachten vorgesehen.

    Dieses Gutachten sollte allerdings nicht nur untersuchen, ob die unmittelbaren Zufahrten zum Grundstück funktionieren.

    Entscheidend ist die Gesamtwirkung.

    Zu betrachten wäre deshalb insbesondere, wie viele zusätzliche Fahrzeuge der Standort tatsächlich erzeugt und wie sich diese Verkehre auf die bereits heute überlastete Anschlussstelle auswirken.

    Eine isolierte Betrachtung einzelner Kreuzungen würde dabei zu kurz greifen.

    Auch weitere Gewerbeflächen gehören in die Rechnung

    Hinzu kommt, dass die Gewerbeentwicklung Quickborns nicht beim bereits erschlossenen EQ Businesspark endet.

    Die Stadt verfolgt weitere Entwicklungen im Bereich des Gewerbegebietes Nord und im Umfeld der A7. Dazu gehören auch Verkehrs- und Erschließungsmaßnahmen rund um den Ohlmöhlenweg, die Straße Auf dem Halenberg und die Trasse V9.

    Auch diese Entwicklungen können zusätzliche Verkehrsströme erzeugen.

    Für sich betrachtet mag jedes einzelne Vorhaben überschaubar erscheinen.

    In der Summe entsteht jedoch ein anderes Bild.

    Ein vollständig belegter EQ Businesspark, eine Weiterentwicklung des Halenbergs, zusätzliche Fachmärkte, weitere Gewerbeflächen und die allgemeine Verkehrsentwicklung treffen zumindest teilweise auf dieselbe Anschlussstelle der A7.

    Auch der Masterplan setzt auf weitere Gewerbeentwicklung

    Hinzu kommt eine weitere strategische Entwicklung.

    Im Rahmen des städtebaulichen Masterplans wird vorgeschlagen, bei neuen Bauflächen im Außenbereich Gewerbeflächen gegenüber Wohnbauflächen stärker zu priorisieren.

    Begründet wird dies mit einem Nachholbedarf Quickborns gegenüber anderen Städten entlang der A7.

    Wirtschaftlich kann eine solche Strategie nachvollziehbar sein.

    Sie setzt allerdings voraus, dass die dafür notwendige Verkehrsinfrastruktur vorhanden ist.

    Mehr Gewerbe bedeutet fast immer auch mehr Verkehr.

    Beschäftigte fahren zur Arbeit. Kunden kommen zu den Standorten. Waren werden angeliefert und abgeholt. Handwerks- und Produktionsbetriebe erzeugen Liefer- und Serviceverkehr.

    Gerade Gewerbegebiete an einer Autobahn leben von ihrer guten Straßenanbindung.

    Wenn diese Anbindung jedoch bereits heute an ihrer Belastungsgrenze liegt, muss die Infrastrukturfrage Bestandteil jeder weiteren Gewerbeplanung werden.

    Die bisherigen Untersuchungen reichen dafür noch nicht aus

    Das aktuelle Verkehrsgutachten untersucht im Wesentlichen den bestehenden Verkehr und legt darauf unterschiedliche zusätzliche Hillwood-Verkehre.

    Eine umfassende Prognose für einen vollständig belegten EQ Businesspark, die Erweiterung des Halenberg-Standortes und weitere mögliche Gewerbeentwicklungen ist darin nicht enthalten.

    Das ist kein Mangel des Gutachtens. Dafür war es ursprünglich nicht beauftragt.

    Für die weitere Stadtentwicklung entsteht daraus aber ein neuer Auftrag.

    Quickborn braucht eine kumulative Betrachtung der zukünftigen Verkehrsbelastung.

    Dabei dürfen einzelne Projekte nicht jeweils so behandelt werden, als wären sie die einzige zusätzliche Entwicklung.

    Am Ende treffen sie teilweise alle auf dasselbe Straßennetz.

    Die Verkehrszählung zeigt nur den bisherigen Zustand

    Das ist besonders wichtig, weil die aktuelle Untersuchung auf Verkehrszählungen aus Ende 2025 aufbaut.

    Zu diesem Zeitpunkt war der EQ Businesspark noch längst nicht vollständig entwickelt.

    Auch die geplante Weiterentwicklung des Halenbergs war noch nicht umgesetzt.

    Weitere mögliche Gewerbeflächen waren ebenfalls noch nicht verkehrswirksam.

    Die gemessene heutige Überlastung enthält deshalb noch nicht automatisch sämtliche Verkehrsströme, die aus den bereits bekannten zukünftigen Entwicklungen entstehen können.

    Wenn das Straßennetz bereits im Ausgangszustand keine nennenswerten zusätzlichen Reserven mehr besitzt, wird genau diese Frage für jede weitere Planung entscheidend.

    EQ Businesspark, Halenberg und weitere Entwicklungen gehören zusammen betrachtet

    Für eine belastbare Verkehrsplanung müssten deshalb mindestens folgende Entwicklungen gemeinsam betrachtet werden:

    • die weitere Belegung des EQ Businessparks,
    • die geplante Weiterentwicklung von Halenberg und Famila,
    • weitere mögliche Gewerbeflächen im Umfeld der A7,
    • zusätzlicher Wohnungsbau und damit verbundener Pendlerverkehr,
    • die allgemeine Verkehrsentwicklung in Quickborn, Ellerau und der Region,
    • und gegebenenfalls weiterhin zusätzliche Verkehre aus dem Hillwood-Projekt.

    Erst aus dieser Gesamtbetrachtung lässt sich ableiten, welche Entwicklung die bestehende Infrastruktur tatsächlich noch aufnehmen kann.

    Das Gutachten hat auch Bedeutung für die Bauleitplanung

    Die Ergebnisse der Untersuchung sind für Quickborn nicht nur politisch interessant.

    Sie müssen auch bei zukünftigen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden.

    Wenn der Stadt aufgrund einer eigenen Verkehrsuntersuchung bekannt ist, dass ein zentraler Verkehrsknoten bereits heute an oder über seiner Kapazitätsgrenze liegt, kann diese Erkenntnis bei neuen Planungen nicht ausgeblendet werden.

    Verkehr und Erschließung gehören zu den wesentlichen Belangen, die im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens untersucht und gegeneinander abgewogen werden müssen.

    Das bedeutet nicht automatisch, dass eine weitere Gewerbeentwicklung ausgeschlossen ist.

    Es bedeutet aber, dass nachvollziehbar dargestellt werden muss, welchen zusätzlichen Verkehr eine Planung erzeugt, welche Auswirkungen dieser Verkehr auf die bereits überlastete Anschlussstelle hat und mit welchen Maßnahmen eine verträgliche Abwicklung erreicht werden soll.

    Je deutlicher die bestehenden Kapazitätsprobleme dokumentiert sind, desto wichtiger wird diese Prüfung.

    Die Stadt kennt das Problem

    Die Stadt Quickborn hat inzwischen selbst deutlich gemacht, dass die bestehende Anschlussstelle leistungsfähiger werden muss.

    Kurz- und mittelfristig soll deshalb gemeinsam mit Autobahn GmbH sowie Landes- und Bundesbehörden geprüft werden, wie die Leistungsfähigkeit verbessert werden kann.

    Langfristig wird sogar ein zusätzlicher Autobahnanschluss zwischen Quickborn und Norderstedt diskutiert.

    Auch zusätzliche Fahrstreifen könnten ein Thema werden. Dafür wäre möglicherweise sogar ein Umbau oder Neubau des vorhandenen Brückenbauwerks erforderlich.

    All das zeigt allerdings auch:

    Eine kurzfristige Lösung für das bestehende Verkehrsproblem gibt es derzeit nicht.

    Quickborn muss sich am eigenen Gutachten messen lassen

    Damit bekommt das Hillwood-Verfahren auch für Quickborn selbst eine interessante Bedeutung.

    Die Stadt hat mit erheblichem Aufwand nachgewiesen, dass die Verkehrsbelastung an der A7-Anschlussstelle und im angrenzenden Straßennetz bereits heute kritisch ist.

    Diese Untersuchung war notwendig und hat die Position der Stadt im Hillwood-Verfahren erheblich gestärkt.

    Aber ein Verkehrsgutachten verliert seine Aussagekraft nicht an der Gemeindegrenze.

    Wenn zusätzliche Lkw aus Ellerau nicht mehr aufgenommen werden können, muss ebenso geprüft werden, welche zusätzlichen Pkw, Lieferfahrzeuge und Lkw durch neue Quickborner Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsflächen entstehen.

    Für die Kreuzung ist es schließlich unerheblich, ob der zusätzliche Verkehr aus Ellerau oder aus Quickborn kommt.

    Stadtentwicklung muss sich an der Infrastruktur orientieren

    Damit verändert das Hillwood-Gutachten auch die Diskussion über Quickborns eigene Gewerbeentwicklung.

    Die Frage kann künftig nicht allein lauten, welche neuen Unternehmen angesiedelt oder welche zusätzlichen Gewerbeflächen entwickelt werden sollen.

    Mindestens genauso wichtig ist die Frage, welchen zusätzlichen Verkehr diese Entwicklungen erzeugen und ob die notwendige Infrastruktur dafür vorhanden ist.

    Das bedeutet nicht, dass die wirtschaftliche Entwicklung Quickborns gestoppt werden muss.

    Aber möglicherweise müssen Projekte stärker priorisiert, ihre Verkehrsfolgen genauer untersucht und bestimmte Entwicklungen zeitlich an notwendige Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur gekoppelt werden.

    Unsere Einordnung

    Das Hillwood-Verfahren hat Quickborn eine Erkenntnis geliefert, die weit über das geplante Logistikzentrum hinausreicht.

    Die Anschlussstelle Quickborn der A7 und Teile des angrenzenden Straßennetzes sind bereits heute überlastet. Nach Einschätzung der Gutachter verschärft jede weitere Verkehrszunahme die Situation.

    Diese Feststellung kann nicht nur gegenüber einem Investor in Ellerau gelten.

    Sie muss ebenso Grundlage für die eigene Stadtentwicklung sein.

    Der EQ Businesspark ist noch nicht vollständig belegt. Der Halenberg soll weiterentwickelt werden. Weitere Gewerbeflächen sind vorgesehen. Gleichzeitig wirbt Quickborn gerade mit seiner guten Lage an der A7 als Standortvorteil.

    Genau dieser Standortvorteil droht jedoch zunehmend zum Engpass zu werden.

    Deshalb braucht Quickborn vor weiteren größeren Entwicklungen eine gemeinsame Verkehrsprognose, in der die bereits absehbaren Projekte zusammengeführt werden.

    Erst danach lässt sich seriös beurteilen, welche zusätzlichen Nutzungen noch verträglich sind und welche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zuvor notwendig wird.

    Wer gegenüber Hillwood mit der Belastungsgrenze der A7 argumentiert, muss diese Belastungsgrenze auch bei den eigenen Planungen ernst nehmen.

    Die Reihenfolge sollte deshalb eigentlich klar sein:

    Zuerst klären, welche zusätzliche Belastung die vorhandene Infrastruktur noch verträgt und welche Verbesserungen erforderlich sind. Danach entscheiden, welche weitere gewerbliche Entwicklung an diesem Standort sinnvoll und verantwortbar ist.

    Verkehr kennt keine Gemeindegrenzen.

  • Bürgerbeteiligung beim Masterplan: Streit um das Fragerecht im Stadtentwicklungsausschuss

    Im Quickborner Stadtentwicklungsausschuss ist es zu einem deutlichen Streit über Bürgerbeteiligung und Fragerechte gekommen. Zwei Einwohner wollten vor der politischen Entscheidung Nachfragen zu den Antworten der Verwaltung auf ihre Stellungnahmen zum Masterplan stellen. Der Ausschussvorsitzende ließ dies nicht zu. Der Vorgang soll nun von der Kommunalaufsicht geprüft werden.

    Die Bürgerbeteiligung zum Quickborner Masterplan ist bislang überschaubar geblieben. Von knapp 23.000 Einwohnern hatten sich sechs Bürger intensiver mit den Planungen beschäftigt und insgesamt rund 60 Fragen, Hinweise und Stellungnahmen eingereicht. Die Verwaltung beantwortete diese schriftlich. Genau diese Antworten lagen anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vor. Zwei der sechs Bürger waren bei der Sitzung persönlich anwesend. Sie wollten einzelne Antworten hinterfragen, Verständnisfragen stellen und aus ihrer Sicht unvollständige oder falsche Aussagen ansprechen. Eigentlich eine gute Gelegenheit für einen direkten Austausch zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung.

    Antrag auf Anhörung abgelehnt

    Zu Beginn beantragten die beiden Bürger eine Anhörung als Betroffene. Der Antrag wurde abgelehnt. Der FDP-Ausschussvorsitzende begründete dies sinngemäß damit, dass bei einer anerkannten Betroffenheit möglicherweise auch andere Fragesteller oder Quickborner als betroffen gelten könnten. Die CDU distanzierte sich später ausdrücklich von dieser Argumentation. Sie erklärte, eine Betroffenheit der Bürger durchaus zu sehen, und ließ dies nach den vorliegenden Informationen auch zu Protokoll nehmen. Eine Anhörung fand dennoch nicht statt.

    Den Bürgern wurde zunächst erklärt, sie könnten ihre Fragen später beim entsprechenden Tagesordnungspunkt stellen. Darauf warteten sie rund drei Stunden. Erst gegen 21.40 Uhr kam der Punkt auf die Tagesordnung. Einer der Bürger begann mit seiner ersten Wortmeldung. Nach etwa 30 Sekunden wurde er vom Vorsitzenden unterbrochen.

    Fragen zu den Verwaltungsantworten nicht zugelassen

    Der Vorsitzende vertrat sinngemäß die Auffassung, Fragen zu Inhalten, die bereits in der Vorlage behandelt worden seien, sollten nicht erneut gestellt werden. Zulässig seien vielmehr neue Fragen, die nicht unmittelbar mit den vorliegenden Antworten verbunden seien. Genau hier entstand der zentrale Konflikt. Denn die Vorlage bestand gerade aus den Antworten der Verwaltung auf die zuvor eingereichten Bürgerfragen. Und genau über diese Antworten sollte der Ausschuss anschließend beraten und entscheiden.

    Die Bürger wollten keine neuen Themen eröffnen. Sie wollten nachfragen. Sie wollten Aussagen präzisieren lassen und Punkte ansprechen, bei denen sie die Antworten der Verwaltung für unvollständig oder sachlich nicht richtig hielten. Aus ihrer Sicht sollte dies geschehen, bevor die Politik die Antworten übernimmt. Diese Nachfragen wurden nicht zugelassen. Damit entstand eine bemerkenswerte Situation: Der Ausschuss beriet über die Antworten auf Bürgerfragen. Die Bürger selbst durften zu diesen Antworten aber keine weiteren Fragen stellen.

    Streit über Geschäftsordnung und Fragerecht

    Die beiden Einwohner verwiesen daraufhin auf ihr Fragerecht nach Gemeindeordnung und Quickborner Geschäftsordnung. Nach der in der Sitzung angesprochenen Regelung können Einwohner Fragen, Vorschläge und Anregungen vortragen. Dafür gelten zeitliche Begrenzungen. Die Bürger wollten dieses Recht ausdrücklich vor der anschließenden Entscheidung nutzen. Der Vorsitzende blieb jedoch bei seiner Auffassung.

    Als Alternative wurde angeboten, die Fragen nach der Sitzung schriftlich bei der Verwaltung einzureichen. Genau das löst den grundsätzlichen Konflikt jedoch nicht. Eine Frage, die erst nach einer politischen Entscheidung beantwortet wird, kann diese Entscheidung nicht mehr beeinflussen. Bürgerbeteiligung bedeutet deshalb mehr als die Möglichkeit, irgendwann eine Antwort zu erhalten. Entscheidend ist auch der Zeitpunkt. Wenn eine Nachfrage für eine anstehende Beratung relevant ist, muss sie vor der Entscheidung zumindest gehört werden können.

    Der Ton wird schärfer

    Im weiteren Verlauf verschärfte sich die Auseinandersetzung. Die Bürger bestanden darauf, ihre Fragen noch vor der Abstimmung stellen zu dürfen. Mehrfach wurde ihnen das Wort entzogen. Schließlich wurde sogar mit dem Hausrecht gedroht. Auch dabei stellt sich eine rechtliche Frage: Welche Befugnisse hat ein Ausschussvorsitzender in einer solchen Situation? Darf er einem Einwohner das Wort allein entziehen oder wäre dafür eine Entscheidung des Ausschusses erforderlich? Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt.

    Wichtig ist deshalb eine saubere Trennung zwischen politischer Bewertung und rechtlicher Beurteilung. Ob tatsächlich gegen die Geschäftsordnung oder kommunalrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, muss anhand des konkreten Sitzungsverlaufs und der geltenden Regelungen geprüft werden. Genau dafür ist die Kommunalaufsicht zuständig.

    Welche Rolle spielten Bürgermeister und Verwaltung?

    Der Bürgermeister und mehrere Mitarbeiter der Verwaltung waren während der Sitzung anwesend. Ein Hinweis darauf, dass die Geschäftsordnung möglicherweise Fragen zu konkreten Beratungsgegenständen zulässt, erfolgte nach Darstellung der Beteiligten nicht. Der Bürgermeister verteidigte das Vorgehen vielmehr grundsätzlich und verwies sinngemäß darauf, dass es sich beim Masterplan lediglich um eine grobe Leitlinie handele.

    Das macht kritische Nachfragen allerdings nicht weniger wichtig. Der Masterplan schafft zwar kein unmittelbares Baurecht. Er soll aber die städtebauliche Entwicklung Quickborns für viele Jahre beeinflussen und Grundlage späterer Entscheidungen sein. Hinzu kommt der erhebliche Aufwand des gesamten Verfahrens. Nach bisherigen Berechnungen von Quickborn Aktuell liegt der Gesamtaufwand einschließlich externer Leistungen und gebundener Verwaltungsressourcen in einer Größenordnung von rund 400.000 Euro. Bei einem Projekt dieser Bedeutung und Größenordnung sollte eine kritische Nachfrage nicht als Störung verstanden werden. Sie gehört zum Verfahren.

    Bürgerbeteiligung zeigt sich erst bei kritischen Fragen

    Bürgerbeteiligung besteht nicht darin, Stellungnahmen einzusammeln und anschließend abzuhaken. Entscheidend ist, wie mit ihnen umgegangen wird. Wer Bürger zur Beteiligung auffordert, muss auch damit rechnen, dass Antworten der Verwaltung hinterfragt werden. Nicht jede Kritik ist richtig. Nicht jeder Vorschlag muss übernommen werden. Aber eine ernsthafte Beteiligung setzt voraus, dass Fragen gehört und unterschiedliche Auffassungen ausgetauscht werden können.

    Gerade dieser Fall macht das deutlich. Sechs Bürger von knapp 23.000 Einwohnern haben sich intensiv genug mit dem Masterplan beschäftigt, um rund 60 Fragen und Stellungnahmen einzureichen. Zwei von ihnen verbringen anschließend mehrere Stunden in einer Ausschusssitzung, um ihre Fragen persönlich zu erläutern. Ein solches Engagement sollte Kommunalpolitik eigentlich begrüßen. Es ist schwer nachvollziehbar, wenn ausgerechnet an diesem Punkt der Dialog endet.

    Jetzt soll die Kommunalaufsicht prüfen

    Der Vorgang soll nun der Kommunalaufsicht vorgelegt werden. Dabei geht es um mehrere konkrete Fragen. War die Ablehnung einer Anhörung als Betroffene rechtmäßig? Durften Fragen zu den Verwaltungsantworten ausgeschlossen werden, obwohl diese unmittelbar Gegenstand der politischen Beratung waren? Unter welchen Voraussetzungen darf einem Bürger das Wort entzogen werden? Und welche Verantwortung tragen Bürgermeister und Verwaltung für die Einhaltung der Geschäftsordnung während einer Ausschusssitzung?

    Eine abschließende rechtliche Bewertung steht noch aus. Politisch ist der Vorgang aber bereits jetzt bemerkenswert. Gerade bei einem langfristigen Stadtentwicklungsprozess sollte Bürgerbeteiligung nicht dort enden, wo Fragen unbequem werden. Im Gegenteil. Genau dort zeigt sich, wie ernst Beteiligung tatsächlich genommen wird.

    Passender Zeitpunkt für einen Workshop zur Bürgerbeteiligung

    Eine besondere Pointe bekommt der Vorgang durch einen bereits geplanten Termin. Die Stadt Quickborn veranstaltet im September einen Workshop zur Bürgerbeteiligung. Der Zeitpunkt könnte kaum passender sein. Denn die entscheidende Frage lautet nicht nur, welche Beteiligungsformate eine Stadt anbietet. Entscheidend ist, was passiert, wenn Bürger diese Angebote tatsächlich nutzen, sich intensiv mit einem Thema beschäftigen und anschließend kritisch nachfragen.

    Der Vorgang im Stadtentwicklungsausschuss liefert dafür reichlich Anschauungsmaterial. Gute Bürgerbeteiligung zeigt sich nicht an der Zahl von Workshops, Onlineformularen oder Präsentationen. Sie zeigt sich im Umgang mit Widerspruch. Und in der Bereitschaft, auch unbequeme Fragen vor einer Entscheidung zuzulassen.

  • Masterplan Quickborn: Viele Szenarien – aber entscheidende Grundlagen fehlen

    Die Stadt Quickborn arbeitet seit Mitte 2024 an einem städtebaulichen Masterplan für die weitere Siedlungsentwicklung. Rund 200.000 Euro externe Sachkosten und noch einmal rund 200.000 Euro Personalkosten ergeben einen geschätzten Gesamtaufwand von etwa 400.000 Euro. Nach fast zwei Jahren Planung ist allerdings noch immer nicht eindeutig erkennbar, was die Politik am Ende tatsächlich als Masterplan beschließen soll.

    Drei Szenarien für weiteres Wachstum

    Die Planungsbüros untersuchen drei Größenordnungen für den Wohnungsbau: 100, 150 oder 200 neue Wohnungen pro Jahr. Beim mittleren Szenario von 150 Wohnungen sollen etwa 112 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und 38 in Ein- und Zweifamilienhäusern entstehen. Dieser Wert von rund 150 Wohnungen jährlich wurde schließlich als Orientierungspfad gewählt. Etwa drei Viertel der Wohnungen sollen in Mehrfamilienhäusern entstehen, ein möglichst großer Teil innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes.

    Damit ist die Nachverdichtung bestehender Quartiere ein zentraler Bestandteil der Überlegungen. Die Arbeitsunterlagen unterscheiden Wohngebiete nach ihrem Verdichtungspotenzial und enthalten Aussagen zu Geschossigkeit, Bebauungsdichte und Zahl möglicher Wohnungen. Für die Innenstadt werden beispielsweise grundsätzlich vier Geschosse genannt, an besonderen Standorten sind Ausnahmen bis zu acht Geschossen vorgesehen.

    Infrastruktur: Viele Annahmen, wenig öffentlich überprüfbare Grundlage

    Die Unterlagen enthalten Berechnungen und Abschätzungen zu Kitas, Schulen, ärztlicher Versorgung und Einzelhandel. Eine detaillierte, öffentlich nachvollziehbare Infrastrukturprüfung mit offengelegten Grunddaten liegt jedoch nicht vor.

    Gerade das ist ein wesentlicher Kritikpunkt. Wer beurteilen möchte, ob 100, 150 oder 200 zusätzliche Wohnungen jährlich für Quickborn verträglich sind, müsste nachvollziehen können, auf welchen konkreten Ausgangsdaten die Berechnungen beruhen: vorhandene und zukünftige Schulkapazitäten, Kita-Plätze, Verkehrsbelastungen, Entwässerung, medizinische Versorgung und notwendige kommunale Investitionen.

    Beim Verkehr räumt die Stadt selbst ein, dass die Belastung einzelner Straßen im Masterplan nicht differenziert untersucht werden kann. Stattdessen wird inzwischen ein eigener Verkehrsentwicklungsplan empfohlen.

    Ein Masterplan soll aber gerade unterschiedliche Entwicklungen zusammenführen. Wenn wesentliche Grunddaten nicht öffentlich verfügbar sind, lässt sich auch das Ergebnis nur eingeschränkt überprüfen.

    Bürgerbeteiligung auf Basis eines Zwischenstandes

    Das führt zum zweiten zentralen Punkt: der Bürgerbeteiligung. Beim Bürgerdialog am 22. April 2026 wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Ergebnisse und Entwicklungsrichtungen vorgestellt. Anschließend konnten Stellungnahmen abgegeben werden.

    Die Stadt bezeichnet die damals präsentierten Unterlagen selbst als Arbeits- und Diskussionsfassung. Der vollständige Entwurf des Masterplan-Endberichtes sollte erst nach dem Bürgerdialog erstellt werden.

    Damit entstand eine ungewöhnliche Situation: Die Bürger sollten zu einem Masterplan Stellung nehmen, dessen vollständige Grundlagen und endgültige Fassung sie noch gar nicht kannten.

    Gerade für eine fundierte Bürgerbeteiligung wären aber die zugrunde liegenden Daten, Analysen, Flächenbewertungen und Annahmen entscheidend. Erst dann lässt sich beurteilen, ob beispielsweise 150 neue Wohnungen pro Jahr sinnvoll sind, welche Quartiere betroffen wären und welche Folgekosten daraus entstehen.

    Eine erneute Beteiligungsrunde nach Veröffentlichung des vollständigen Masterplans ist nach Angaben der Stadt nicht vorgesehen.

    Sieben Seiten Leitlinien – aber offenbar ein größerer Masterplan

    Inzwischen ist auch geklärt, welche sieben Seiten die Stadt auf Anfrage als städtebauliche Leitlinien bezeichnet hat. Sie beschäftigen sich insbesondere mit Vorgärten, Einfriedungen, Bäumen, Versiegelung und Zufahrten.

    Gleichzeitig enthalten die umfangreicheren Arbeitsunterlagen wesentlich weitergehende Überlegungen zu Wohnungsbau, Flächenentwicklung, Nachverdichtung und unterschiedlichen Siedlungsbereichen.

    Deshalb bleibt die entscheidende Frage offen: Was bekommt die Politik tatsächlich zur Beschlussfassung vorgelegt?

    Sind die sieben Seiten Leitlinien das wesentliche Ergebnis? Oder wird ein umfassender Masterplan beschlossen, der die Entwicklung vieler Quickborner Wohngebiete beeinflussen kann?

    Die Stadt hat angekündigt, den Masterplan vor einer Beschlussfassung öffentlich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vorzustellen und als Sitzungsvorlage zur Verfügung zu stellen.

    Jetzt müssen die vollständigen Unterlagen auf den Tisch

    Vor einer abschließenden politischen Entscheidung sollte deshalb vor allem eines selbstverständlich sein: Der vollständige Masterplan einschließlich der entscheidenden Datengrundlagen muss öffentlich nachvollziehbar sein.

    Denn Bürgerbeteiligung funktioniert nur, wenn Bürger wissen, worüber sie diskutieren. Und politische Entscheidungen über die langfristige Entwicklung einer Stadt lassen sich nur bewerten, wenn nachvollziehbar ist, auf welchen Daten und Annahmen sie beruhen.

    Nach fast zwei Jahren Arbeit und einem geschätzten Gesamtaufwand von rund 400.000 Euro sollte die Beschlussvorlage genau diese Klarheit schaffen.

    Quickborn Aktuell wird deshalb nicht nur darauf schauen, was beschlossen werden soll – sondern vor allem darauf, welche Grundlagen dafür tatsächlich öffentlich vorgelegt werden.


    Quellen

    Stadt Quickborn – Städtebaulicher Masterplan Siedlungsentwicklung
    https://www.quickborn.de/Stadtentwicklung/Stadtplanung/Masterplan.html

    FragDenStaat – Städtebauliche Leitlinien
    https://fragdenstaat.de/anfrage/staedtebauliche-leitlinien/

    Weitere Grundlagen: Präsentation zum Bürgerdialog Masterplan Siedlungsentwicklung, Unterlagen von BPW Stadtplanung und GGR sowie die Abwägung der Stellungnahmen zum Bürgerdialog.