Masterplan Quickborn: Viele Szenarien – aber entscheidende Grundlagen fehlen

Die Stadt Quickborn arbeitet seit Mitte 2024 an einem städtebaulichen Masterplan für die weitere Siedlungsentwicklung. Rund 200.000 Euro externe Sachkosten und noch einmal rund 200.000 Euro Personalkosten ergeben einen geschätzten Gesamtaufwand von etwa 400.000 Euro. Nach fast zwei Jahren Planung ist allerdings noch immer nicht eindeutig erkennbar, was die Politik am Ende tatsächlich als Masterplan…

Die Stadt Quickborn arbeitet seit Mitte 2024 an einem städtebaulichen Masterplan für die weitere Siedlungsentwicklung. Rund 200.000 Euro externe Sachkosten und noch einmal rund 200.000 Euro Personalkosten ergeben einen geschätzten Gesamtaufwand von etwa 400.000 Euro. Nach fast zwei Jahren Planung ist allerdings noch immer nicht eindeutig erkennbar, was die Politik am Ende tatsächlich als Masterplan beschließen soll.

Drei Szenarien für weiteres Wachstum

Die Planungsbüros untersuchen drei Größenordnungen für den Wohnungsbau: 100, 150 oder 200 neue Wohnungen pro Jahr. Beim mittleren Szenario von 150 Wohnungen sollen etwa 112 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und 38 in Ein- und Zweifamilienhäusern entstehen. Dieser Wert von rund 150 Wohnungen jährlich wurde schließlich als Orientierungspfad gewählt. Etwa drei Viertel der Wohnungen sollen in Mehrfamilienhäusern entstehen, ein möglichst großer Teil innerhalb des bestehenden Siedlungsgebietes.

Damit ist die Nachverdichtung bestehender Quartiere ein zentraler Bestandteil der Überlegungen. Die Arbeitsunterlagen unterscheiden Wohngebiete nach ihrem Verdichtungspotenzial und enthalten Aussagen zu Geschossigkeit, Bebauungsdichte und Zahl möglicher Wohnungen. Für die Innenstadt werden beispielsweise grundsätzlich vier Geschosse genannt, an besonderen Standorten sind Ausnahmen bis zu acht Geschossen vorgesehen.

Infrastruktur: Viele Annahmen, wenig öffentlich überprüfbare Grundlage

Die Unterlagen enthalten Berechnungen und Abschätzungen zu Kitas, Schulen, ärztlicher Versorgung und Einzelhandel. Eine detaillierte, öffentlich nachvollziehbare Infrastrukturprüfung mit offengelegten Grunddaten liegt jedoch nicht vor.

Gerade das ist ein wesentlicher Kritikpunkt. Wer beurteilen möchte, ob 100, 150 oder 200 zusätzliche Wohnungen jährlich für Quickborn verträglich sind, müsste nachvollziehen können, auf welchen konkreten Ausgangsdaten die Berechnungen beruhen: vorhandene und zukünftige Schulkapazitäten, Kita-Plätze, Verkehrsbelastungen, Entwässerung, medizinische Versorgung und notwendige kommunale Investitionen.

Beim Verkehr räumt die Stadt selbst ein, dass die Belastung einzelner Straßen im Masterplan nicht differenziert untersucht werden kann. Stattdessen wird inzwischen ein eigener Verkehrsentwicklungsplan empfohlen.

Ein Masterplan soll aber gerade unterschiedliche Entwicklungen zusammenführen. Wenn wesentliche Grunddaten nicht öffentlich verfügbar sind, lässt sich auch das Ergebnis nur eingeschränkt überprüfen.

Bürgerbeteiligung auf Basis eines Zwischenstandes

Das führt zum zweiten zentralen Punkt: der Bürgerbeteiligung. Beim Bürgerdialog am 22. April 2026 wurden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Ergebnisse und Entwicklungsrichtungen vorgestellt. Anschließend konnten Stellungnahmen abgegeben werden.

Die Stadt bezeichnet die damals präsentierten Unterlagen selbst als Arbeits- und Diskussionsfassung. Der vollständige Entwurf des Masterplan-Endberichtes sollte erst nach dem Bürgerdialog erstellt werden.

Damit entstand eine ungewöhnliche Situation: Die Bürger sollten zu einem Masterplan Stellung nehmen, dessen vollständige Grundlagen und endgültige Fassung sie noch gar nicht kannten.

Gerade für eine fundierte Bürgerbeteiligung wären aber die zugrunde liegenden Daten, Analysen, Flächenbewertungen und Annahmen entscheidend. Erst dann lässt sich beurteilen, ob beispielsweise 150 neue Wohnungen pro Jahr sinnvoll sind, welche Quartiere betroffen wären und welche Folgekosten daraus entstehen.

Eine erneute Beteiligungsrunde nach Veröffentlichung des vollständigen Masterplans ist nach Angaben der Stadt nicht vorgesehen.

Sieben Seiten Leitlinien – aber offenbar ein größerer Masterplan

Inzwischen ist auch geklärt, welche sieben Seiten die Stadt auf Anfrage als städtebauliche Leitlinien bezeichnet hat. Sie beschäftigen sich insbesondere mit Vorgärten, Einfriedungen, Bäumen, Versiegelung und Zufahrten.

Gleichzeitig enthalten die umfangreicheren Arbeitsunterlagen wesentlich weitergehende Überlegungen zu Wohnungsbau, Flächenentwicklung, Nachverdichtung und unterschiedlichen Siedlungsbereichen.

Deshalb bleibt die entscheidende Frage offen: Was bekommt die Politik tatsächlich zur Beschlussfassung vorgelegt?

Sind die sieben Seiten Leitlinien das wesentliche Ergebnis? Oder wird ein umfassender Masterplan beschlossen, der die Entwicklung vieler Quickborner Wohngebiete beeinflussen kann?

Die Stadt hat angekündigt, den Masterplan vor einer Beschlussfassung öffentlich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vorzustellen und als Sitzungsvorlage zur Verfügung zu stellen.

Jetzt müssen die vollständigen Unterlagen auf den Tisch

Vor einer abschließenden politischen Entscheidung sollte deshalb vor allem eines selbstverständlich sein: Der vollständige Masterplan einschließlich der entscheidenden Datengrundlagen muss öffentlich nachvollziehbar sein.

Denn Bürgerbeteiligung funktioniert nur, wenn Bürger wissen, worüber sie diskutieren. Und politische Entscheidungen über die langfristige Entwicklung einer Stadt lassen sich nur bewerten, wenn nachvollziehbar ist, auf welchen Daten und Annahmen sie beruhen.

Nach fast zwei Jahren Arbeit und einem geschätzten Gesamtaufwand von rund 400.000 Euro sollte die Beschlussvorlage genau diese Klarheit schaffen.

Quickborn Aktuell wird deshalb nicht nur darauf schauen, was beschlossen werden soll – sondern vor allem darauf, welche Grundlagen dafür tatsächlich öffentlich vorgelegt werden.


Quellen

Stadt Quickborn – Städtebaulicher Masterplan Siedlungsentwicklung
https://www.quickborn.de/Stadtentwicklung/Stadtplanung/Masterplan.html

FragDenStaat – Städtebauliche Leitlinien
https://fragdenstaat.de/anfrage/staedtebauliche-leitlinien/

Weitere Grundlagen: Präsentation zum Bürgerdialog Masterplan Siedlungsentwicklung, Unterlagen von BPW Stadtplanung und GGR sowie die Abwägung der Stellungnahmen zum Bürgerdialog.

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