Kategorie: Schulen

  • Schulhaushalt Quickborn: CDU fragt nach – Ganztag und Krisenvorsorge kosten dauerhaft Geld

    Die CDU hat im Quickborner Ausschuss für Bildung, Kultur und Freizeit größere Positionen des Schulhaushalts hinterfragt. Eine mobile Notstromanlage soll die Investitionskosten senken, höhere Landeszuschüsse die Ganztagsbetreuung entlasten. Doch die laufenden Belastungen bleiben erheblich.

    800.000 Euro für die Notstromversorgung am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium: Diesen Ansatz wollte die CDU-Fraktion bei den Beratungen zum Haushalt 2027 genauer erklärt haben. Auch zur Ganztagsfinanzierung, zu Schulbaukosten und zu den Außenanlagen am Elsensee-Gymnasium legte sie konkrete Fragen vor.

    Der Fragenkatalog vom 29. September ist mit Reinhardt Ax unterzeichnet. In der Ausschusssitzung am 6. Oktober erinnerte der CDU-Ratsherr an die Beantwortung. Angesichts der angespannten Stadtfinanzen sind solche Nachfragen notwendig: Investitionen müssen begründet, günstigere Lösungen geprüft und Folgekosten sichtbar gemacht werden.

    Mobile Notstromanlage soll günstiger werden

    Statt einer fest installierten Netzersatzanlage plant die Verwaltung inzwischen ein mobiles Aggregat. Es soll flexibler einsetzbar und günstiger sein. Unter anderem entfällt ein Kabelgraben.

    Der Ausschuss beschloss einstimmig, die Investitionsplanung um 600.000 Euro zu verringern. Für das mobile Gerät sind zunächst 200.000 Euro vorgesehen. Wegen der Lieferzeit sollen diese im zweiten Haushaltsentwurf vorerst als Verpflichtungsermächtigung erscheinen.

    Damit ist die Gesamtrechnung allerdings noch nicht vollständig. Umbauten am Transformator und an der Elektroverteilung sollen erst für 2028 eingeplant werden. Ihre Kosten werden im Protokoll nicht beziffert.

    Auch die Vorhaltung kostet jedes Jahr Geld

    Mit dem Kaufpreis ist es nicht getan. Abschreibung, Finanzierung, Wartung, Prüfungen und Probeläufe belasten den Haushalt auch dann, wenn kein längerer Stromausfall eintritt.

    Eine Modellrechnung zeigt die Größenordnung: Bei 200.000 Euro Anschaffungskosten, angenommenen 15 Jahren Nutzungsdauer und vollständiger Kreditfinanzierung zu vier Prozent entstehen anfänglich rund 21.300 Euro jährlich für Abschreibung und Zinsen. Die genannten Annahmen sind keine bestätigten Quickborner Kalkulationswerte. Betrieb und Unterhaltung sowie die noch ausstehenden elektrischen Umbauten kommen hinzu.

    Krisenvorsorge kann sinnvoll sein. Quickborn muss sie aber auch finanzieren können. Dazu gehört eine vollständige Rechnung über Anschaffung, notwendige Anschlussarbeiten und jährliche Folgekosten. Was eine umfassende Krisenversorgung des Schulzentrums insgesamt kostet, lässt sich aus den vorliegenden Angaben noch nicht beziffern.

    Unsere Einordnung: Krisenvorsorge gehört zur öffentlichen Sicherheit

    Die Verwaltung will die mobile Anlage weiterhin beim Gymnasium führen. Sie begründet dies mit dem vorgesehenen Haupteinsatzort und damit, dass es kein eigenes Haushaltsprodukt für Krisenmanagement gebe.

    Das überzeugt aus Sicht von Quickborn Aktuell nicht. Allgemeine Krisenvorsorge gehört in den Bereich der öffentlichen Sicherheit. Ein fehlendes Haushaltsprodukt lässt sich einrichten. Es ist kein sachlicher Grund, diese Aufgabe im Schulhaushalt unterzubringen.

    Bei einem längeren Stromausfall kann der Unterricht eingestellt werden. Soll das Schulzentrum dagegen als Anlaufstelle oder zur Versorgung der Bevölkerung dienen, erfüllt es eine andere Aufgabe: Dann geht es um die Krisenbewältigung für die Stadt.

    Diese Aufgabe muss auch im Haushalt erkennbar sein. Das gilt besonders für ein mobiles Aggregat, das an unterschiedlichen Standorten eingesetzt werden kann.

    Die Abgrenzung ist zudem für spätere Schulkostenbeiträge wichtig. Schulbezogene Aufwendungen, Nettoabschreibungen und gesetzlich berechnete Zinsen können grundsätzlich in die Beiträge eingehen, die andere Gemeinden für ihre Schülerinnen und Schüler zahlen. Allgemeine Krisenvorsorge wird aber nicht dadurch zur Schulträgeraufgabe, dass sie beim Gymnasium gebucht wird.

    Bei der geplanten Anschaffung sollte deshalb von Anfang an feststehen, welcher Aufgabe die Anlage dient und wie ihre Kosten abgegrenzt werden. Ein tatsächlicher schulischer Anteil wäre nachvollziehbar auszuweisen. Diese Bewertung ist eine redaktionelle Einordnung von Quickborn Aktuell; der CDU-Fragenkatalog spricht die Zuordnung zu den Schulkostenbeiträgen nicht an.

    Warum die Ganztagsförderung vergleichsweise niedrig bleibt

    Die CDU fragte außerdem, weshalb die Landeszuweisungen für die Ganztagsbetreuung so niedrig ausfallen, obwohl eine Förderung von 75 Prozent angekündigt wurde.

    Die Erklärung liegt vor allem im schrittweisen Aufbau der Förderung. Der Rechtsanspruch beginnt im Schuljahr 2026/27 mit der ersten Klasse. Jährlich kommt ein weiterer Jahrgang hinzu. Erst ab 2029/30 umfasst er alle vier Grundschuljahrgänge.

    Außerdem gelten Fördergrenzen und Pauschalen. Die 75 Prozent beziehen sich deshalb nicht auf sämtliche tatsächlichen Betreuungskosten aller Grundschulkinder. Elternbeiträge werden bei der Finanzierung ebenfalls berücksichtigt.

    Die Verwaltung kündigte für den zweiten Haushaltsentwurf höhere Landeszuweisungen an. Für die drei Grundschulen sollen die vorgesehenen Einnahmen von insgesamt 93.900 auf rund 197.763 Euro steigen. Das verbessert die Planung um knapp 104.000 Euro.

    Rund 289.000 Euro Finanzierungslücke bei zwei Schulen

    Dennoch bleibt ein erheblicher städtischer Zuschussbedarf. Allein für die Betreuung durch freie Träger und ergänzende Kurse an Waldschule und Grundschule Mühlenberg stehen zusammen 484.200 Euro im Haushaltsplan.

    Nach Abzug der korrigierten Landeszuweisungen und der vorgesehenen Elternbeiträge verbleiben bei diesen Positionen rund 289.000 Euro, die Quickborn finanzieren muss.

    Das ist noch nicht das vollständige Ganztagsdefizit. Weitere zugehörige Personal-, Gebäude-, Verwaltungs- und Sachkosten sind in dieser Teilrechnung nicht enthalten. Auch die Goetheschule ist damit nicht vollständig erfasst. Eine gesonderte Gesamtrechnung für die Ganztagsbetreuung aller drei Grundschulen fehlt in den vorliegenden Unterlagen.

    Der Berechnung liegt bei Mühlenberg der Haushaltsansatz von 167.800 Euro für die Trägerbetreuung zugrunde, zuzüglich 13.200 Euro für Kurse. Im CDU-Fragenkatalog wird abweichend ein Betreuungsbetrag von 197.800 Euro genannt.

    Die laufende Betreuung und ihre Finanzierung betreffen den Ergebnishaushalt. Der verbleibende Zuschussbedarf muss Jahr für Jahr gedeckt werden.

    40.000 Euro weniger bei Schulkostenbeiträgen

    Eine weitere einstimmige Entscheidung betrifft die von Quickborn zu zahlenden Schulkostenbeiträge. Der Ansatz wird von 700.000 auf 660.000 Euro gesenkt. Nach Darstellung der Verwaltung lassen die Erfahrungen der vergangenen Haushaltsjahre eine niedrigere Planung zu.

    Die CDU hat mit ihrem Fragenkatalog wichtige Kostenpositionen aufgegriffen. Die günstigere Notstromlösung und die korrigierten Förderansätze sind vernünftige Schritte. Ebenso notwendig bleiben eine vollständige Ganztagsrechnung und ein klarer Ausweis der Kosten für die allgemeine Krisenvorsorge.


    Quellen: Stadt Quickborn: Unterlagen und öffentliches Protokoll des Ausschusses für Bildung, Kultur und Freizeit vom 6. Oktober 2026, Tagesordnungspunkt 8, einschließlich CDU-Fragenkatalog vom 29. September 2026 und Verwaltungsantworten.

  • Stadt Quickborn erwog Kauf eines Schulgebäudes

    Stadt Quickborn erwog Kauf eines Schulgebäudes

    Das Angebot wurde konkret geprüft. Ein Erwerb des Gebäudes wurde ernsthaft in Erwägung gezogen.

    Während öffentlich über Erweiterungen, Sanierungen und Neubauten an den Quickborner Grundschulen gesprochen wurde, lag damit innerhalb der Verwaltung noch eine völlig andere Möglichkeit auf dem Tisch: der Kauf eines bereits bestehenden Schulgebäudes.

    Um welches Gebäude es sich handelte, wer es angeboten hatte und für welche Schule ein Erwerb geprüft wurde, geht aus den bislang vorliegenden Unterlagen nicht hervor.

    Eine mögliche Alternative zum Neubau

    Gerade angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Quickborn hätte ein solcher Kauf eine wirtschaftlich interessante Alternative zu einem Neubau oder einer umfangreichen Erweiterung sein können.

    Ob diese Lösung tatsächlich günstiger, pädagogisch sinnvoll und langfristig tragfähig gewesen wäre, lässt sich ohne Kenntnis des Gebäudes, des Kaufpreises, möglicher Umbau- und Sanierungskosten, des Standortes und des tatsächlichen Raumbedarfs nicht beurteilen.

    Aber genau diese Abwägung hätte in die politische Diskussion gehört.

    Wusste die Quickborner Politik davon?

    Ob die Quickborner Politik über das Kaufangebot und dessen konkrete Prüfung informiert wurde, ist Quickborn Aktuell bislang nicht bekannt.

    Sollten die politischen Gremien darüber nicht informiert worden sein, wäre das ein gravierender Vorgang. Eine mögliche Alternative zum Neubau oder zur Erweiterung eines Schulstandortes ist bei Investitionen in Millionenhöhe eine wesentliche Information für die politische Entscheidungsfindung.

    Ohne Kenntnis einer solchen Option können Kosten, Nutzen und Alternativen nicht vollständig gegeneinander abgewogen werden.

    Sollte die Politik dagegen informiert gewesen sein, stellt sich eine andere Frage: Warum wurde die Öffentlichkeit nicht beteiligt?

    Schulstandorte, Neubauten und Investitionen in dieser Größenordnung betreffen die gesamte Stadt. Wenn eine grundlegende Alternative wie der Kauf eines bestehenden Schulgebäudes geprüft wird, die Bürgerinnen und Bürger davon aber nichts erfahren, ist das ein schwer nachvollziehbarer Umgang mit öffentlicher Beteiligung.

    Bei Millioneninvestitionen gehören alle Varianten auf den Tisch

    Gerade bei der derzeitigen Haushaltslage Quickborns können unterschiedliche Lösungen finanzielle Auswirkungen in Millionenhöhe haben. Deshalb müssen realistische Alternativen transparent auf den Tisch: Neubau, Erweiterung, Sanierung – und eben auch der mögliche Kauf eines vorhandenen Gebäudes.

    Eine verantwortliche Entscheidung setzt voraus, dass alle wesentlichen Varianten bekannt sind und miteinander verglichen werden können. Dazu gehören Kaufpreis, Bau- und Sanierungskosten, Folgekosten, Standort, Verkehr, Schülerzahlen, vorhandene Räume und der tatsächliche zukünftige Bedarf.

    Der jetzt bekannt gewordene Vorgang ist deshalb keine Randnotiz. Er wirft eine grundsätzliche Frage auf:

    Welche Alternativen zur heutigen Schulplanung wurden tatsächlich geprüft – und wer wusste wann davon?

    Quickborn Aktuell liegen die entsprechenden Unterlagen vor. Wir werden den Vorgang weiter aufarbeiten.