Kategorie: Wärmeplanung

  • Wer soll das bezahlen? Was ein großer Fernwärmeausbau in Quickborn kosten könnte

    Die kommunale Wärmeplanung zeigt für Quickborn ein erhebliches Potenzial für Wärmenetze. Doch ein technisch geeignetes Gebiet ist noch lange kein bezahlbares Wärmenetz. Quickborn Aktuell hat deshalb einmal überschlägig gerechnet: Welche Investition könnte hinter einem größeren Ausbau stehen – und was könnte das am Ende für einen Hauseigentümer bedeuten?

    Die Rechnung ist ausdrücklich keine Kostenprognose der Stadt, von HIC Consulting oder der Stadtwerke Quickborn. Dafür fehlen bislang konkrete Trassenplanungen, Ausbaugebiete, Anschlusszahlen und Angebote. Sie soll vielmehr eine realistische Größenordnung zeigen – mit heutigen Kostenansätzen, einer moderaten Fortschreibung bis 2035 und offen ausgewiesenen Annahmen.


    Inhaltsverzeichnis


    1. 81 GWh – zunächst nur ein technisches Potenzial

    HIC Consulting kommt bei der kommunalen Wärmeplanung zu einem bemerkenswerten Ergebnis. In Quickborn gibt es bebaute Bereiche mit zusammen rund 81 GWh Wärmebedarf pro Jahr, die aufgrund ihrer sogenannten Wärmeliniendichte grundsätzlich für Wärmenetze interessant sein könnten.

    Davon entfallen rund 50 GWh auf Bereiche mit einer Wärmeliniendichte zwischen 2 und 4 MWh je Meter und Jahr und weitere 31 GWh auf besonders wärmedichte Bereiche mit mehr als 4 MWh je Meter und Jahr.

    HIC weist selbst ausdrücklich darauf hin: Das ist eine obere Potenzialgrenze. Entscheidend ist insbesondere die spätere Anschlussquote.

    Das bestehende Quickborner Wärmenetz steht in der Bestandsanalyse derzeit lediglich für rund 10 GWh Wärme pro Jahr.

    Ein weitgehender Ausbau in den von HIC identifizierten Bereichen wäre deshalb kein kleines Erweiterungsprojekt, sondern eine erhebliche zusätzliche Infrastrukturinvestition.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    2. Was könnte ein größerer Ausbau kosten?

    HIC hat bislang weder einen fertigen Trassenplan noch eine Kostenschätzung für Quickborn veröffentlicht. Eine Größenordnung lässt sich aus den veröffentlichten Wärmeliniendichten aber überschlägig ableiten.

    Aus den 50 GWh im Bereich zwischen 2 und 4 MWh je Trassenmeter und den weiteren 31 GWh oberhalb von 4 MWh ergibt sich – je nachdem, wie die späteren Gebiete zugeschnitten werden – eine Größenordnung von etwa 20 bis 25 Kilometern Wärmetrasse.

    Für unsere Modellrechnung verwenden wir 23 Kilometer.

    Der aktuelle KWW-Technikkatalog und darauf basierende kommunale Wärmeplanungen zeigen für Wärmetrassen in bebauten und überwiegend versiegelten Gebieten je nach Dimension, Oberfläche und örtlichen Bedingungen Kosten von grob 1.300 bis 2.200 Euro je Meter. Für die Rechnung setzen wir mit 1.800 Euro je Meter einen Wert in der Mitte dieser Größenordnung an.

    Damit ergeben sich allein für das Verteilnetz überschlägig:

    23.000 Meter × 1.800 Euro = rund 41 Millionen Euro.

    Damit ist aber noch nicht die gesamte Wärmeversorgung finanziert. Benötigt werden zusätzlich Erzeugungsanlagen für erneuerbare Wärme, Speicher, Pumpen, technische Einrichtungen, Einbindungen und Planung.

    Eine bundesweite Prognos-Untersuchung für AGFW und VKU geht beim Fernwärmeausbau davon aus, dass knapp 60 Prozent der Investitionen auf Wärmenetze und rund 40 Prozent auf Erzeugungsanlagen und deren Einbindung entfallen.

    Übertragen wir dieses Verhältnis lediglich als Orientierungsgröße auf Quickborn, ergibt sich für einen größeren Ausbau eine Investition von rund:

    70 Millionen Euro zu heutigen Preisen.

    Das ist kein präziser Kostenvoranschlag. Abhängig von tatsächlicher Trassenführung, Dimensionierung, Straßenbau, Querungen und Art der künftigen Wärmeerzeugung könnte die tatsächliche Summe deutlich abweichen. Eine vernünftige grobe Spannbreite sehen wir derzeit bei etwa 55 bis 90 Millionen Euro.

    Für die weitere Rechnung bleiben wir aber konsequent bei unserem mittleren Wert von 70 Millionen Euro.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    3. Förderung hilft – aber bezahlt nicht alles

    Ein solcher Ausbau würde nicht sofort erfolgen. Für eine langfristige Betrachtung rechnen wir deshalb bis zum Jahr 2035.

    Bei einer moderaten Preissteigerung von durchschnittlich zwei Prozent jährlich würden aus heutigen 70 Millionen Euro bis 2035 rechnerisch rund:

    84 Millionen Euro.

    Nach den derzeitigen Regeln der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze können bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben bezuschusst werden. Allerdings ist nicht garantiert, dass sämtliche Kosten förderfähig sind. Die Förderung ist zudem auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt. Und niemand kann heute garantieren, welche Förderbedingungen im Jahr 2035 gelten.

    Wir rechnen deshalb bewusst nicht mit den maximal möglichen 40 Prozent, sondern mit einem effektiven Zuschuss von 30 Prozent der Gesamtinvestition.

    Damit blieben rund:

    84 Millionen Euro Investition
    minus rund 25 Millionen Euro Zuschuss
    = rund 59 Millionen Euro zu finanzierendes Kapital.

    Wird dieser Betrag über 30 Jahre mit vier Prozent finanziert, ergibt sich ein jährlicher Kapitaldienst von rund:

    3,4 Millionen Euro.

    Und genau hier kommt die Anschlussquote ins Spiel.

    HIC weist ein maximales Wärmenetzpotenzial von rund 81 GWh aus. Es wäre wenig realistisch anzunehmen, dass jedes potenziell geeignete Gebäude tatsächlich angeschlossen wird. Für unsere Rechnung unterstellen wir deshalb einen späteren Wärmeabsatz von rund 50 GWh jährlich. Das entspricht ungefähr 60 Prozent des ausgewiesenen theoretischen Potenzials.

    3,4 Millionen Euro Kapitaldienst verteilt auf 50.000 MWh verkaufte Wärme ergeben:

    rund 68 Euro Kapitaldienst je MWh Wärme.

    Das ist eine zentrale Zahl. Sie zeigt, welche zusätzliche Investitionslast ein weitgehender Netzausbau rechnerisch tragen müsste – noch unabhängig davon, wie diese Kosten später tatsächlich über Tarife, Grundpreise, Baukostenzuschüsse oder andere Finanzierungsinstrumente verteilt werden.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    4. Was könnte das für ein Einfamilienhaus bedeuten?

    Millionenbeträge bleiben abstrakt. Deshalb rechnen wir die Größenordnung einmal auf ein normales Einfamilienhaus herunter.

    Wir nehmen ein Haus mit einer Wohneinheit und einem jährlichen Wärmeverbrauch von 15 MWh beziehungsweise 15.000 kWh.

    Was kostet die Fernwärme heute?

    Die Stadtwerke Quickborn verlangen 2026 brutto 127,99 Euro je MWh Arbeitspreis, 11,72 Euro je MWh Emissionspreis, 59,16 Euro Grundpreis pro Wohneinheit und Monat sowie 101,90 Euro Messpreis im Jahr.

    Bei 15 MWh Jahresverbrauch ergibt sich damit derzeit:

    rund 2.907 Euro im Jahr
    oder rund 242 Euro im Monat.

    Fortgeschrieben bis 2035

    Wir unterstellen auch für diese Rechnung lediglich zwei Prozent jährliche Preissteigerung. Das ist keine Prognose des Fernwärmepreises, sondern eine reine Preisfortschreibung.

    Aus 2.907 Euro würden damit bis 2035 rund:

    3.475 Euro jährlich.

    Jetzt kommt die oben errechnete Kapitalbelastung für den großen Netzausbau hinzu.

    Bei rund 68 Euro je MWh und einem Jahresverbrauch von 15 MWh ergibt das für unser Beispielhaus rechnerisch weitere:

    rund 1.020 Euro jährlich.

    Damit kommen wir in unserer Modellrechnung für 2035 auf laufende Wärmekosten von ungefähr:

    4.500 Euro im Jahr
    oder rund 375 Euro im Monat.

    Das ist der Kernsatz unserer Rechnung: Für ein Einfamilienhaus mit 15.000 kWh Wärmebedarf könnte eine stark ausgebaute Quickborner Fernwärmeversorgung unter den von uns gewählten mittleren Annahmen perspektivisch eine laufende Belastung in der Größenordnung von rund 375 Euro monatlich bedeuten.

    Das ist ausdrücklich kein prognostizierter Fernwärmetarif der Stadtwerke. Die tatsächliche Belastung kann niedriger oder höher liegen. Sie hängt unter anderem von den tatsächlichen Baukosten, Fördermitteln, Finanzierungskonditionen, der Anschlussquote, den Kosten der Wärmeerzeugung und der späteren Tarifgestaltung ab.

    Und dann kommt möglicherweise noch der Hausanschluss

    Die Stadtwerke Quickborn veröffentlichen hierfür derzeit keinen Einheitspreis. Im bestehenden Fernwärmevertrag ist vielmehr geregelt, dass die Kosten für die erstmalige Herstellung eines Hausanschlusses und ein möglicher Baukostenzuschuss gesondert angeboten und in Rechnung gestellt werden.

    Für unsere Modellrechnung setzen wir für eine kurze Hausanschlussleitung einschließlich Übergabestation zunächst 20.000 Euro zu heutigen Preisen an. Dieser Wert ist keine Preisangabe der Stadtwerke, sondern eine Arbeitsannahme auf Grundlage aktueller Kostenkennwerte.

    Mit zwei Prozent jährlicher Preissteigerung wären daraus 2035 rund 24.000 Euro geworden.

    Finanziert ein Eigentümer diese Summe über 20 Jahre zu vier Prozent, entspricht das nochmals ungefähr:

    147 Euro monatlich.

    Während der Finanzierungszeit des Hausanschlusses käme unser Beispielhaushalt damit rechnerisch auf eine Gesamtbelastung von ungefähr:

    520 Euro im Monat.

    Davon entfallen rund 375 Euro auf die modellierten laufenden Wärmekosten und etwa 147 Euro auf die Finanzierung des angenommenen Hausanschlusses.

    Eine mögliche individuelle Förderung des Gebäudeanschlusses haben wir dabei nicht eingerechnet. Umgekehrt sind auch mögliche zusätzliche Umbauten innerhalb des Hauses nicht berücksichtigt.

    Die Rechnung ist damit weder bewusst günstig noch bewusst teuer angesetzt. Sie soll zeigen, in welcher Größenordnung sich ein Eigentümer bewegen könnte, wenn ein größerer Netzausbau tatsächlich umgesetzt und über Jahrzehnte refinanziert werden muss.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    5. Gibt es dafür genügend Geld und Baukapazitäten?

    Technisch ist ein solcher Ausbau grundsätzlich machbar. Die schwierigere Frage ist, wie viele solcher Projekte gleichzeitig geplant, finanziert und gebaut werden können.

    Quickborn wäre damit keineswegs allein. Prognos beziffert für den bundesweiten Aus- und Umbau von Fernwärmenetzen, Speichern und neuen Erzeugungsanlagen allein bis 2030 einen Investitionsbedarf von rund 43,5 Milliarden Euro.

    Das bedeutet: Stadtwerke und Kommunen konkurrieren bundesweit um Fördermittel, Fremdkapital, Planungsbüros und Bauunternehmen.

    Auch beim Personal ist die Lage nicht beliebig entspannt. Der Fernwärmeverband AGFW verweist ausdrücklich auf Fachkräfteengpässe in für den Ausbau wichtigen Bereichen wie Tiefbau, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie Rohrleitungsbau.

    Das heißt nicht, dass Quickborn ein Wärmenetz nicht bauen könnte. Es bedeutet aber, dass ein sehr ambitioniertes Ausbauprogramm über Jahre geplant und ausgeschrieben werden müsste. Personal- und Baukapazitäten können dabei ebenso zum Kostenfaktor werden wie die eigentliche Investition.

    Und hat Quickborn beziehungsweise haben die Stadtwerke das Geld?

    Auch das lässt sich derzeit noch nicht beantworten.

    Die HIC-Präsentation enthält eine technische Potenzialanalyse. Eine konkrete Investitions- und Finanzierungsplanung für den möglichen Wärmenetzausbau ist darin noch nicht enthalten.

    Bei unserer mittleren Rechnung müssten trotz erheblicher Förderung rund 59 Millionen Euro langfristig finanziert werden. Das wäre auch für ein kommunales Versorgungsunternehmen eine erhebliche Investitionsentscheidung.

    Entscheidend wäre deshalb, wie viel Eigenkapital eingesetzt werden kann, welche Fremdfinanzierung möglich ist, welche Förderung tatsächlich bewilligt wird und welcher Teil über Baukostenzuschüsse beziehungsweise Wärmepreise von den Kunden getragen werden soll.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    6. Welche Zahlen fehlen noch?

    Genau an dieser Stelle muss die kommunale Wärmeplanung nun konkreter werden.

    Die bisherigen Karten beantworten die Frage, wo ein Wärmenetz aufgrund der Wärmedichte grundsätzlich interessant sein könnte.

    Für Eigentümer und letztlich auch für die Stadtwerke reicht das aber nicht.

    Bevor aus einem Wärmenetzpotenzial eine Investitionsentscheidung werden kann, muss für jedes ernsthaft verfolgte Gebiet dargestellt werden, wie lang das tatsächlich benötigte Netz wäre, wie viele Gebäude angeschlossen werden sollen, welche Anschlussquote realistisch erwartet wird, wie hoch die Investitionskosten sind, welche Wärmeerzeugung vorgesehen ist, welche Förderung eingeplant werden kann und welcher Wärmepreis daraus langfristig entsteht.

    Vor allem die Anschlussquote ist entscheidend.

    Ein Netz kann auf dem Papier hervorragend geeignet sein. Wenn anschließend aber viele Eigentümer eine eigene Wärmepumpe wählen und auf den Fernwärmeanschluss verzichten, verteilt sich ein erheblicher Teil der Investitionskosten auf weniger Kunden.

    Genau deshalb reicht die Aussage „Wärmenetz geeignet“ für eine wirtschaftliche Entscheidung nicht aus.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    7. Fazit: Die entscheidende Frage kommt erst noch

    Die kommunale Wärmeplanung zeigt, dass Wärmenetze in Quickborn durchaus eine größere Rolle spielen könnten. Das von HIC ausgewiesene technische Potenzial von bis zu 81 GWh ist erheblich.

    Aber Potenzial ist noch keine Planung – und erst recht keine Finanzierung.

    Unsere überschlägige Rechnung zeigt für einen weitgehenden Ausbau eine Größenordnung von rund 70 Millionen Euro zu heutigen Preisen. Bis 2035 können daraus bei moderater Preisentwicklung rund 84 Millionen Euro werden.

    Selbst bei einer erheblichen Förderung bliebe ein zweistelliger Millionenbetrag, der finanziert und anschließend über Jahrzehnte refinanziert werden muss.

    Für einen Eigentümer mit einem Einfamilienhaus und 15.000 kWh Jahreswärmebedarf ergibt unsere mittlere Modellrechnung für 2035 rund 375 Euro laufende Wärmekosten im Monat. Muss zusätzlich ein Hausanschluss in der von uns angenommenen Größenordnung finanziert werden, könnten es während dieser Finanzierungszeit rund 520 Euro monatlich sein.

    Das kann am Ende günstiger ausfallen. Es kann auch teurer werden.

    Entscheidend ist deshalb, dass die nächste Stufe der Quickborner Wärmeplanung nicht nur weitere farbige Flächen auf einer Karte liefert.

    Für jedes geplante Wärmenetzgebiet brauchen Eigentümer eine nachvollziehbare wirtschaftliche Perspektive.

    Was kostet der Ausbau? Wie viele Kunden müssen sich anschließen? Was kostet der Hausanschluss? Und welcher Wärmepreis ergibt sich daraus?

    Erst wenn diese Zahlen auf dem Tisch liegen, lässt sich seriös beurteilen, ob Fernwärme an einem konkreten Standort tatsächlich die wirtschaftlich überzeugende Lösung ist.

    Die spannende Frage der Quickborner Wärmeplanung lautet deshalb nicht nur:

    Wo wäre Fernwärme technisch möglich?

    Sondern ebenso:

    Wer soll das bezahlen – und was kostet es am Ende den einzelnen Haushalt?

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Quellen und Grundlagen der Modellrechnung

    HIC Consulting – Kommunale Wärmeplanung Quickborn, Präsentation vom 9. September 2026
    Bestandsanalyse, Wärmenetzpotenzial und Wärmeliniendichten. Die Präsentation weist rund 10 GWh bestehenden Wärmenetzverbrauch und eine obere Potenzialgrenze von insgesamt rund 81 GWh in Gebieten mit für Wärmenetze relevanter Wärmeliniendichte aus.

    Stadtwerke Quickborn – Fernwärmepreise 2026
    https://www.stadtwerke-quickborn.de/de/Energie-Wasser/Fernwaerme/Aktuelle-Preise/

    Stadtwerke Quickborn – Fernwärmeversorgungsvertrag
    Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse werden für den jeweiligen Anschluss gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.

    Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende – KWW-Technikkatalog Wärmeplanung
    https://www.kww-halle.de/praxis-kommunale-waermewende/bundesgesetz-zur-waermeplanung

    BAFA – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
    Die derzeitige systemische Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist unter anderem auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.
    https://www.bafa.de/

    AGFW / VKU / Prognos – Perspektive der Fernwärme
    Bundesweiter Investitionsbedarf und Verhältnis zwischen Investitionen in Wärmenetze sowie Wärmeerzeugung und Einbindung.
    https://www.agfw.de/strategien-der-waermewende/perspektive-der-fw-7070-4040

    AGFW – Personalentwicklung und Fachkräftesituation in der Fernwärme
    https://www.agfw.de/technik-normung/personalentwicklung

    Hinweis zur Berechnung: Die genannten zukünftigen Kosten sind keine Prognosen oder Angebote der Stadtwerke Quickborn. Quickborn Aktuell verwendet eine überschlägige Modellrechnung auf Basis der von HIC veröffentlichten Potenziale, aktueller Kostenkennwerte und transparent ausgewiesener Annahmen. Die tatsächlichen Kosten können insbesondere durch Trassenführung, Anschlussquote, Wärmeerzeugung, Baupreise, Zinsen, Förderbedingungen und Tarifgestaltung erheblich abweichen.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    Die kommunale Wärmeplanung zeigt für Quickborn ein erhebliches Potenzial für Wärmenetze. Doch ein technisch geeignetes Gebiet ist noch lange kein bezahlbares Wärmenetz. Quickborn Aktuell hat deshalb einmal überschlägig gerechnet: Welche Investition könnte hinter einem größeren Ausbau stehen – und was könnte das am Ende für einen Hauseigentümer bedeuten?

    Die Rechnung ist ausdrücklich keine Kostenprognose der Stadt, von HIC Consulting oder der Stadtwerke Quickborn. Dafür fehlen bislang konkrete Trassenplanungen, Ausbaugebiete, Anschlusszahlen und Angebote. Sie soll vielmehr eine realistische Größenordnung zeigen – mit heutigen Kostenansätzen, einer moderaten Fortschreibung bis 2035 und offen ausgewiesenen Annahmen.


    Inhaltsverzeichnis


    1. 81 GWh – zunächst nur ein technisches Potenzial

    HIC Consulting kommt bei der kommunalen Wärmeplanung zu einem bemerkenswerten Ergebnis. In Quickborn gibt es bebaute Bereiche mit zusammen rund 81 GWh Wärmebedarf pro Jahr, die aufgrund ihrer sogenannten Wärmeliniendichte grundsätzlich für Wärmenetze interessant sein könnten.

    Davon entfallen rund 50 GWh auf Bereiche mit einer Wärmeliniendichte zwischen 2 und 4 MWh je Meter und Jahr und weitere 31 GWh auf besonders wärmedichte Bereiche mit mehr als 4 MWh je Meter und Jahr.

    HIC weist selbst ausdrücklich darauf hin: Das ist eine obere Potenzialgrenze. Entscheidend ist insbesondere die spätere Anschlussquote.

    Das bestehende Quickborner Wärmenetz steht in der Bestandsanalyse derzeit lediglich für rund 10 GWh Wärme pro Jahr.

    Ein weitgehender Ausbau in den von HIC identifizierten Bereichen wäre deshalb kein kleines Erweiterungsprojekt, sondern eine erhebliche zusätzliche Infrastrukturinvestition.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    2. Was könnte ein größerer Ausbau kosten?

    HIC hat bislang weder einen fertigen Trassenplan noch eine Kostenschätzung für Quickborn veröffentlicht. Eine Größenordnung lässt sich aus den veröffentlichten Wärmeliniendichten aber überschlägig ableiten.

    Aus den 50 GWh im Bereich zwischen 2 und 4 MWh je Trassenmeter und den weiteren 31 GWh oberhalb von 4 MWh ergibt sich – je nachdem, wie die späteren Gebiete zugeschnitten werden – eine Größenordnung von etwa 20 bis 25 Kilometern Wärmetrasse.

    Für unsere Modellrechnung verwenden wir 23 Kilometer.

    Der aktuelle KWW-Technikkatalog und darauf basierende kommunale Wärmeplanungen zeigen für Wärmetrassen in bebauten und überwiegend versiegelten Gebieten je nach Dimension, Oberfläche und örtlichen Bedingungen Kosten von grob 1.300 bis 2.200 Euro je Meter. Für die Rechnung setzen wir mit 1.800 Euro je Meter einen Wert in der Mitte dieser Größenordnung an.

    Damit ergeben sich allein für das Verteilnetz überschlägig:

    23.000 Meter × 1.800 Euro = rund 41 Millionen Euro.

    Damit ist aber noch nicht die gesamte Wärmeversorgung finanziert. Benötigt werden zusätzlich Erzeugungsanlagen für erneuerbare Wärme, Speicher, Pumpen, technische Einrichtungen, Einbindungen und Planung.

    Eine bundesweite Prognos-Untersuchung für AGFW und VKU geht beim Fernwärmeausbau davon aus, dass knapp 60 Prozent der Investitionen auf Wärmenetze und rund 40 Prozent auf Erzeugungsanlagen und deren Einbindung entfallen.

    Übertragen wir dieses Verhältnis lediglich als Orientierungsgröße auf Quickborn, ergibt sich für einen größeren Ausbau eine Investition von rund:

    70 Millionen Euro zu heutigen Preisen.

    Das ist kein präziser Kostenvoranschlag. Abhängig von tatsächlicher Trassenführung, Dimensionierung, Straßenbau, Querungen und Art der künftigen Wärmeerzeugung könnte die tatsächliche Summe deutlich abweichen. Eine vernünftige grobe Spannbreite sehen wir derzeit bei etwa 55 bis 90 Millionen Euro.

    Für die weitere Rechnung bleiben wir aber konsequent bei unserem mittleren Wert von 70 Millionen Euro.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    3. Förderung hilft – aber bezahlt nicht alles

    Ein solcher Ausbau würde nicht sofort erfolgen. Für eine langfristige Betrachtung rechnen wir deshalb bis zum Jahr 2035.

    Bei einer moderaten Preissteigerung von durchschnittlich zwei Prozent jährlich würden aus heutigen 70 Millionen Euro bis 2035 rechnerisch rund:

    84 Millionen Euro.

    Nach den derzeitigen Regeln der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze können bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben bezuschusst werden. Allerdings ist nicht garantiert, dass sämtliche Kosten förderfähig sind. Die Förderung ist zudem auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt. Und niemand kann heute garantieren, welche Förderbedingungen im Jahr 2035 gelten.

    Wir rechnen deshalb bewusst nicht mit den maximal möglichen 40 Prozent, sondern mit einem effektiven Zuschuss von 30 Prozent der Gesamtinvestition.

    Damit blieben rund:

    84 Millionen Euro Investition
    minus rund 25 Millionen Euro Zuschuss
    = rund 59 Millionen Euro zu finanzierendes Kapital.

    Wird dieser Betrag über 30 Jahre mit vier Prozent finanziert, ergibt sich ein jährlicher Kapitaldienst von rund:

    3,4 Millionen Euro.

    Und genau hier kommt die Anschlussquote ins Spiel.

    HIC weist ein maximales Wärmenetzpotenzial von rund 81 GWh aus. Es wäre wenig realistisch anzunehmen, dass jedes potenziell geeignete Gebäude tatsächlich angeschlossen wird. Für unsere Rechnung unterstellen wir deshalb einen späteren Wärmeabsatz von rund 50 GWh jährlich. Das entspricht ungefähr 60 Prozent des ausgewiesenen theoretischen Potenzials.

    3,4 Millionen Euro Kapitaldienst verteilt auf 50.000 MWh verkaufte Wärme ergeben:

    rund 68 Euro Kapitaldienst je MWh Wärme.

    Das ist eine zentrale Zahl. Sie zeigt, welche zusätzliche Investitionslast ein weitgehender Netzausbau rechnerisch tragen müsste – noch unabhängig davon, wie diese Kosten später tatsächlich über Tarife, Grundpreise, Baukostenzuschüsse oder andere Finanzierungsinstrumente verteilt werden.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    4. Was könnte das für ein Einfamilienhaus bedeuten?

    Millionenbeträge bleiben abstrakt. Deshalb rechnen wir die Größenordnung einmal auf ein normales Einfamilienhaus herunter.

    Wir nehmen ein Haus mit einer Wohneinheit und einem jährlichen Wärmeverbrauch von 15 MWh beziehungsweise 15.000 kWh.

    Was kostet die Fernwärme heute?

    Die Stadtwerke Quickborn verlangen 2026 brutto 127,99 Euro je MWh Arbeitspreis, 11,72 Euro je MWh Emissionspreis, 59,16 Euro Grundpreis pro Wohneinheit und Monat sowie 101,90 Euro Messpreis im Jahr.

    Bei 15 MWh Jahresverbrauch ergibt sich damit derzeit:

    rund 2.907 Euro im Jahr
    oder rund 242 Euro im Monat.

    Fortgeschrieben bis 2035

    Wir unterstellen auch für diese Rechnung lediglich zwei Prozent jährliche Preissteigerung. Das ist keine Prognose des Fernwärmepreises, sondern eine reine Preisfortschreibung.

    Aus 2.907 Euro würden damit bis 2035 rund:

    3.475 Euro jährlich.

    Jetzt kommt die oben errechnete Kapitalbelastung für den großen Netzausbau hinzu.

    Bei rund 68 Euro je MWh und einem Jahresverbrauch von 15 MWh ergibt das für unser Beispielhaus rechnerisch weitere:

    rund 1.020 Euro jährlich.

    Damit kommen wir in unserer Modellrechnung für 2035 auf laufende Wärmekosten von ungefähr:

    4.500 Euro im Jahr
    oder rund 375 Euro im Monat.

    Das ist der Kernsatz unserer Rechnung: Für ein Einfamilienhaus mit 15.000 kWh Wärmebedarf könnte eine stark ausgebaute Quickborner Fernwärmeversorgung unter den von uns gewählten mittleren Annahmen perspektivisch eine laufende Belastung in der Größenordnung von rund 375 Euro monatlich bedeuten.

    Das ist ausdrücklich kein prognostizierter Fernwärmetarif der Stadtwerke. Die tatsächliche Belastung kann niedriger oder höher liegen. Sie hängt unter anderem von den tatsächlichen Baukosten, Fördermitteln, Finanzierungskonditionen, der Anschlussquote, den Kosten der Wärmeerzeugung und der späteren Tarifgestaltung ab.

    Und dann kommt möglicherweise noch der Hausanschluss

    Die Stadtwerke Quickborn veröffentlichen hierfür derzeit keinen Einheitspreis. Im bestehenden Fernwärmevertrag ist vielmehr geregelt, dass die Kosten für die erstmalige Herstellung eines Hausanschlusses und ein möglicher Baukostenzuschuss gesondert angeboten und in Rechnung gestellt werden.

    Für unsere Modellrechnung setzen wir für eine kurze Hausanschlussleitung einschließlich Übergabestation zunächst 20.000 Euro zu heutigen Preisen an. Dieser Wert ist keine Preisangabe der Stadtwerke, sondern eine Arbeitsannahme auf Grundlage aktueller Kostenkennwerte.

    Mit zwei Prozent jährlicher Preissteigerung wären daraus 2035 rund 24.000 Euro geworden.

    Finanziert ein Eigentümer diese Summe über 20 Jahre zu vier Prozent, entspricht das nochmals ungefähr:

    147 Euro monatlich.

    Während der Finanzierungszeit des Hausanschlusses käme unser Beispielhaushalt damit rechnerisch auf eine Gesamtbelastung von ungefähr:

    520 Euro im Monat.

    Davon entfallen rund 375 Euro auf die modellierten laufenden Wärmekosten und etwa 147 Euro auf die Finanzierung des angenommenen Hausanschlusses.

    Eine mögliche individuelle Förderung des Gebäudeanschlusses haben wir dabei nicht eingerechnet. Umgekehrt sind auch mögliche zusätzliche Umbauten innerhalb des Hauses nicht berücksichtigt.

    Die Rechnung ist damit weder bewusst günstig noch bewusst teuer angesetzt. Sie soll zeigen, in welcher Größenordnung sich ein Eigentümer bewegen könnte, wenn ein größerer Netzausbau tatsächlich umgesetzt und über Jahrzehnte refinanziert werden muss.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    5. Gibt es dafür genügend Geld und Baukapazitäten?

    Technisch ist ein solcher Ausbau grundsätzlich machbar. Die schwierigere Frage ist, wie viele solcher Projekte gleichzeitig geplant, finanziert und gebaut werden können.

    Quickborn wäre damit keineswegs allein. Prognos beziffert für den bundesweiten Aus- und Umbau von Fernwärmenetzen, Speichern und neuen Erzeugungsanlagen allein bis 2030 einen Investitionsbedarf von rund 43,5 Milliarden Euro.

    Das bedeutet: Stadtwerke und Kommunen konkurrieren bundesweit um Fördermittel, Fremdkapital, Planungsbüros und Bauunternehmen.

    Auch beim Personal ist die Lage nicht beliebig entspannt. Der Fernwärmeverband AGFW verweist ausdrücklich auf Fachkräfteengpässe in für den Ausbau wichtigen Bereichen wie Tiefbau, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie Rohrleitungsbau.

    Das heißt nicht, dass Quickborn ein Wärmenetz nicht bauen könnte. Es bedeutet aber, dass ein sehr ambitioniertes Ausbauprogramm über Jahre geplant und ausgeschrieben werden müsste. Personal- und Baukapazitäten können dabei ebenso zum Kostenfaktor werden wie die eigentliche Investition.

    Und hat Quickborn beziehungsweise haben die Stadtwerke das Geld?

    Auch das lässt sich derzeit noch nicht beantworten.

    Die HIC-Präsentation enthält eine technische Potenzialanalyse. Eine konkrete Investitions- und Finanzierungsplanung für den möglichen Wärmenetzausbau ist darin noch nicht enthalten.

    Bei unserer mittleren Rechnung müssten trotz erheblicher Förderung rund 59 Millionen Euro langfristig finanziert werden. Das wäre auch für ein kommunales Versorgungsunternehmen eine erhebliche Investitionsentscheidung.

    Entscheidend wäre deshalb, wie viel Eigenkapital eingesetzt werden kann, welche Fremdfinanzierung möglich ist, welche Förderung tatsächlich bewilligt wird und welcher Teil über Baukostenzuschüsse beziehungsweise Wärmepreise von den Kunden getragen werden soll.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    6. Welche Zahlen fehlen noch?

    Genau an dieser Stelle muss die kommunale Wärmeplanung nun konkreter werden.

    Die bisherigen Karten beantworten die Frage, wo ein Wärmenetz aufgrund der Wärmedichte grundsätzlich interessant sein könnte.

    Für Eigentümer und letztlich auch für die Stadtwerke reicht das aber nicht.

    Bevor aus einem Wärmenetzpotenzial eine Investitionsentscheidung werden kann, muss für jedes ernsthaft verfolgte Gebiet dargestellt werden, wie lang das tatsächlich benötigte Netz wäre, wie viele Gebäude angeschlossen werden sollen, welche Anschlussquote realistisch erwartet wird, wie hoch die Investitionskosten sind, welche Wärmeerzeugung vorgesehen ist, welche Förderung eingeplant werden kann und welcher Wärmepreis daraus langfristig entsteht.

    Vor allem die Anschlussquote ist entscheidend.

    Ein Netz kann auf dem Papier hervorragend geeignet sein. Wenn anschließend aber viele Eigentümer eine eigene Wärmepumpe wählen und auf den Fernwärmeanschluss verzichten, verteilt sich ein erheblicher Teil der Investitionskosten auf weniger Kunden.

    Genau deshalb reicht die Aussage „Wärmenetz geeignet“ für eine wirtschaftliche Entscheidung nicht aus.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    7. Fazit: Die entscheidende Frage kommt erst noch

    Die kommunale Wärmeplanung zeigt, dass Wärmenetze in Quickborn durchaus eine größere Rolle spielen könnten. Das von HIC ausgewiesene technische Potenzial von bis zu 81 GWh ist erheblich.

    Aber Potenzial ist noch keine Planung – und erst recht keine Finanzierung.

    Unsere überschlägige Rechnung zeigt für einen weitgehenden Ausbau eine Größenordnung von rund 70 Millionen Euro zu heutigen Preisen. Bis 2035 können daraus bei moderater Preisentwicklung rund 84 Millionen Euro werden.

    Selbst bei einer erheblichen Förderung bliebe ein zweistelliger Millionenbetrag, der finanziert und anschließend über Jahrzehnte refinanziert werden muss.

    Für einen Eigentümer mit einem Einfamilienhaus und 15.000 kWh Jahreswärmebedarf ergibt unsere mittlere Modellrechnung für 2035 rund 375 Euro laufende Wärmekosten im Monat. Muss zusätzlich ein Hausanschluss in der von uns angenommenen Größenordnung finanziert werden, könnten es während dieser Finanzierungszeit rund 520 Euro monatlich sein.

    Das kann am Ende günstiger ausfallen. Es kann auch teurer werden.

    Entscheidend ist deshalb, dass die nächste Stufe der Quickborner Wärmeplanung nicht nur weitere farbige Flächen auf einer Karte liefert.

    Für jedes geplante Wärmenetzgebiet brauchen Eigentümer eine nachvollziehbare wirtschaftliche Perspektive.

    Was kostet der Ausbau? Wie viele Kunden müssen sich anschließen? Was kostet der Hausanschluss? Und welcher Wärmepreis ergibt sich daraus?

    Erst wenn diese Zahlen auf dem Tisch liegen, lässt sich seriös beurteilen, ob Fernwärme an einem konkreten Standort tatsächlich die wirtschaftlich überzeugende Lösung ist.

    Die spannende Frage der Quickborner Wärmeplanung lautet deshalb nicht nur:

    Wo wäre Fernwärme technisch möglich?

    Sondern ebenso:

    Wer soll das bezahlen – und was kostet es am Ende den einzelnen Haushalt?

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Quellen und Grundlagen der Modellrechnung

    HIC Consulting – Kommunale Wärmeplanung Quickborn, Präsentation vom 9. September 2026
    Bestandsanalyse, Wärmenetzpotenzial und Wärmeliniendichten. Die Präsentation weist rund 10 GWh bestehenden Wärmenetzverbrauch und eine obere Potenzialgrenze von insgesamt rund 81 GWh in Gebieten mit für Wärmenetze relevanter Wärmeliniendichte aus.

    Stadtwerke Quickborn – Fernwärmepreise 2026
    https://www.stadtwerke-quickborn.de/de/Energie-Wasser/Fernwaerme/Aktuelle-Preise/

    Stadtwerke Quickborn – Fernwärmeversorgungsvertrag
    Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse werden für den jeweiligen Anschluss gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.

    Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende – KWW-Technikkatalog Wärmeplanung
    https://www.kww-halle.de/praxis-kommunale-waermewende/bundesgesetz-zur-waermeplanung

    BAFA – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
    Die derzeitige systemische Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist unter anderem auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.
    https://www.bafa.de/

    AGFW / VKU / Prognos – Perspektive der Fernwärme
    Bundesweiter Investitionsbedarf und Verhältnis zwischen Investitionen in Wärmenetze sowie Wärmeerzeugung und Einbindung.
    https://www.agfw.de/strategien-der-waermewende/perspektive-der-fw-7070-4040

    AGFW – Personalentwicklung und Fachkräftesituation in der Fernwärme
    https://www.agfw.de/technik-normung/personalentwicklung

    Hinweis zur Berechnung: Die genannten zukünftigen Kosten sind keine Prognosen oder Angebote der Stadtwerke Quickborn. Quickborn Aktuell verwendet eine überschlägige Modellrechnung auf Basis der von HIC veröffentlichten Potenziale, aktueller Kostenkennwerte und transparent ausgewiesener Annahmen. Die tatsächlichen Kosten können insbesondere durch Trassenführung, Anschlussquote, Wärmeerzeugung, Baupreise, Zinsen, Förderbedingungen und Tarifgestaltung erheblich abweichen.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

  • Kommunale Wärmeplanung in Quickborn: Was die neue Analyse über Wärmepumpen, Wärmenetze und einzelne Wohngebiete zeigt

    Stand: 18. September 2026

    Die kommunale Wärmeplanung in Quickborn wird konkreter. Die inzwischen veröffentlichte Präsentation von HIC Consulting enthält deutlich mehr Informationen als die bisherige Zusammenfassung der Stadt. Erstmals wird sichtbar, wie hoch der Wärmeverbrauch in Quickborn aktuell angesetzt wird, welche Gebiete für Wärmenetze interessant sein könnten und wie groß das Potenzial für Wärmepumpen eingeschätzt wird.

    Für Hauseigentümer ist dabei vor allem eines wichtig: Noch wird kein einzelnes Grundstück verbindlich einer bestimmten Wärmeversorgung zugeordnet. Aber die Richtung wird erkennbarer. In großen Teilen Quickborns dürften dezentrale Wärmepumpen eine wichtige Rolle spielen. In dichter bebauten Bereichen werden gleichzeitig erhebliche Potenziale für Wärmenetze gesehen.

    Wir haben die 30-seitige Präsentation ausgewertet und mit den bisherigen Quickborner Unterlagen, dem Klimaschutzkonzept, den Angaben der Stadtwerke und der bisherigen Berichterstattung von Quickborn Aktuell verglichen.


    Inhaltsverzeichnis


    1. Wo steht die Wärmeplanung derzeit?

    Die kommunale Wärmeplanung besteht aus mehreren Stufen. Bestandsanalyse und Potenzialanalyse sind inzwischen weitgehend bearbeitet. Genau diese Ergebnisse wurden bei der Informationsveranstaltung am 9. September vorgestellt.

    Die wirklich entscheidenden Schritte kommen allerdings erst jetzt.

    Auf Grundlage der bisherigen Daten soll HIC zunächst ein Zielszenario entwickeln. Danach folgt die eigentliche Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog.

    Erst dabei wird konkreter festgelegt, welche Teile Quickborns voraussichtlich für Wärmenetze infrage kommen und wo eher dezentrale Heizungen die langfristige Lösung darstellen.

    Der kommunale Wärmeplan selbst ist dabei eine strategische Fachplanung. Er verpflichtet einen Hauseigentümer nicht dazu, eine funktionierende Heizung auszutauschen oder sich an ein Wärmenetz anzuschließen. Auch eine spätere Einstufung als mögliches Wärmenetzgebiet bedeutet für sich genommen weder eine Anschlussverpflichtung für den Eigentümer noch eine Garantie, dass dort tatsächlich ein Netz gebaut wird.

    Wer sich ausführlicher mit der Rechtslage, den Fristen und den Folgen für Eigentümer beschäftigen möchte, findet unsere bisherige Zusammenstellung hier:

    Kommunale Wärmeplanung in Quickborn – Hintergründe, Rechtslage und praktische Folgen

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    2. Ein digitaler Zwilling für jedes Gebäude

    Technische Grundlage der neuen Untersuchung ist ein digitaler Zwilling der Stadt.

    Nach Angaben von HIC bildet dieses Modell jedes Gebäude in Quickborn ab. Grundlage ist zunächst das Wärmebedarfsmodell des Kreises Pinneberg. Dieses wurde anschließend mit Daten der Stadtwerke Quickborn und der Schornsteinfegerinnung ergänzt. Außerdem wurden reale Verbrauchsdaten in das Gebäudemodell eingearbeitet.

    Damit lassen sich unter anderem Gebäudestruktur, Wärmeverbrauch und Energiebedarf räumlich darstellen.

    Das ist wesentlich genauer als eine reine Gesamtstatistik für Quickborn. Trotzdem bedeutet ein digitaler Zwilling nicht automatisch, dass für jedes einzelne Haus bereits eine vollständige individuelle Energieberatung durchgeführt worden wäre.

    Teilweise handelt es sich weiterhin um Modelle, Gebäudedaten und daraus abgeleitete Annahmen. Für den Eigentümer ersetzt der kommunale Wärmeplan deshalb keine konkrete Heizlastberechnung oder individuelle energetische Beratung.

    Für die Stadtplanung ist dieses Modell dennoch entscheidend. Erst damit lässt sich erkennen, wo besonders viel Wärme auf engem Raum benötigt wird, wo eine Wärmepumpe aufgestellt werden könnte und wo der Bau eines Wärmenetzes wirtschaftlich interessant werden kann.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    3. Wie viel Wärme verbraucht Quickborn?

    Die neue Bestandsanalyse nennt für Quickborn einen jährlichen Endenergieverbrauch für die dargestellte Wärmeversorgung von insgesamt rund 192.400 MWh beziehungsweise 192,4 GWh.

    Davon entfallen nach der Präsentation:

    • 130.700 MWh pro Jahr auf Erdgas
    • 10.000 MWh pro Jahr auf Wärmenetze
    • 51.700 MWh pro Jahr auf nicht leitungsgebundene Energieträger

    Unter den nicht leitungsgebundenen Anlagen befinden sich nach HIC derzeit rund 400 Wärmepumpen.

    Die mit dieser Wärmeversorgung verbundenen Emissionen einschließlich der Vorketten werden mit insgesamt rund 51.000 Tonnen CO₂ pro Jahr angegeben.

    Die zentrale Feststellung der Gutachter überrascht dabei nicht: Die Wärmeversorgung Quickborns wird weiterhin deutlich von fossilen Energieträgern geprägt.

    Genau diese Struktur soll sich in den kommenden Jahren verändern.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    4. „Jedes Gebäude für Wärmepumpen geeignet“ – was bedeutet das?

    Eine der auffälligsten Aussagen der gesamten Präsentation steht auf Seite 25:

    „Jedes Gebäude in Quickborn für Wärmepumpen geeignet.“

    Das klingt zunächst ziemlich eindeutig.

    Bei genauerem Hinsehen muss die Aussage allerdings etwas differenzierter gelesen werden.

    HIC hat für jedes Gebäude eine sogenannte 360-Grad-Standortanalyse durchgeführt. Dabei wurde vor allem untersucht, ob rund um ein Gebäude unter Berücksichtigung der notwendigen Abstände ein geeigneter Aufstellort für eine Luft-Wärmepumpe vorhanden ist.

    Im Vordergrund steht damit zunächst die schalltechnische Eignung des Standortes.

    Bei dichter bebauten Reihenhausgebieten gibt es Einschränkungen. HIC nennt ausdrücklich Bereiche an der Lornsenstraße und Berliner Straße als nur bedingt geeignet.

    Die Untersuchung bedeutet dagegen nicht automatisch, dass für jedes einzelne Gebäude bereits geprüft wurde, welche Vorlauftemperatur die vorhandene Heizungsanlage benötigt, wie groß die Heizkörper sind, welche Heizlast vorliegt und ob zuvor energetische Maßnahmen am Gebäude sinnvoll wären.

    Die Aussage lässt sich deshalb eher so verstehen:

    Nach der räumlichen und schalltechnischen Untersuchung lässt sich offenbar für praktisch jedes Quickborner Gebäude grundsätzlich eine Möglichkeit für den Einsatz einer Luft-Wärmepumpe finden.

    Ob sie für das konkrete Haus technisch und wirtschaftlich die sinnvollste Lösung ist, bleibt eine individuelle Frage.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    5. Bis zu 81 GWh: großes Potenzial für Wärmenetze

    Noch interessanter wird die Präsentation beim Thema Wärmenetze.

    HIC untersucht dafür die sogenannte Wärmeliniendichte. Sie beschreibt vereinfacht, wie viel Wärmebedarf entlang eines bestimmten Leitungsabschnitts vorhanden ist.

    Je mehr Wärme auf möglichst kurzer Leitungslänge abgenommen werden kann, desto eher kann ein Wärmenetz wirtschaftlich interessant werden.

    HIC setzt als Orientierungswert eine Wärmeliniendichte von mindestens 2 MWh je Meter und Jahr an.

    Die Untersuchung kommt dabei auf folgende Größenordnungen:

    • Gebiete mit einer Wärmeliniendichte zwischen 2 und 4 MWh/m*a: rund 50 GWh Wärmebedarf pro Jahr
    • Gebiete mit mehr als 4 MWh/m*a: rund 31 GWh Wärmebedarf pro Jahr

    Zusammen sind das rund 81 GWh pro Jahr.

    Wichtig ist allerdings: HIC bezeichnet dies ausdrücklich als obere Potenzialgrenze. Die 81 GWh sind nicht gleichbedeutend mit einem geplanten Wärmenetz dieser Größe.

    Entscheidend ist die Anschlussquote.

    Wenn in einer Straße theoretisch 100 Gebäude angeschlossen werden könnten, tatsächlich aber nur 20 Eigentümer mitmachen, verändert sich die Wirtschaftlichkeit eines Netzes erheblich.

    Die Karte zeigt die interessantesten Gebiete erwartungsgemäß vor allem in dichter bebauten zentralen Bereichen Quickborns.

    Die Größenordnung ist trotzdem bemerkenswert: Das heute ausgewiesene Wärmenetz kommt laut Bestandsanalyse auf rund 10 GWh jährlich. Das von HIC identifizierte theoretische Wärmenetzpotenzial entspricht damit mehr als dem Achtfachen dieses derzeitigen Wärmenetzverbrauchs.

    Das bedeutet nicht, dass das bestehende Netz um den Faktor acht erweitert wird. Es zeigt aber, dass Wärmenetze in der weiteren Quickborner Planung keineswegs nur eine kleine Nebenrolle spielen.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    6. Das bestehende Fernwärmenetz wird wichtig

    Quickborn startet beim Thema Wärmenetz nicht bei null.

    Das bestehende Fernwärmenetz liegt nach den Unterlagen vor allem im Stadtzentrum westlich der Bahnstrecke. Hinzu kommen zwei weitere Gebäudenetze.

    In der Potenzialkarte wird außerdem ein separates Quartiersnetz dargestellt.

    Damit wird eine der entscheidenden Fragen des nächsten Planungsschrittes sein:

    Wo lässt sich das bestehende Netz wirtschaftlich erweitern – und wo wäre möglicherweise ein eigenes Quartiersnetz sinnvoller?

    Gleichzeitig darf bei der Diskussion über Fernwärme ein anderer Punkt nicht vergessen werden: Ein Wärmenetz ist nicht automatisch klimaneutral.

    Die Stadtwerke Quickborn weisen für ihre Fernwärme 2026 einen Anteil erneuerbarer Energien von 39 Prozent Biomethan aus. Für 2025 werden Netzverluste von 1.637,6 MWh genannt.

    Wenn das Fernwärmenetz künftig deutlich größer werden sollte, muss deshalb auch beantwortet werden, wie die dafür benötigte Wärme langfristig erzeugt werden soll.

    Die Frage lautet also nicht nur:

    Wo können neue Fernwärmeleitungen gebaut werden?

    Sondern ebenso:

    Woher kommt die Wärme, die künftig durch diese Leitungen fließen soll?

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    7. Marienhöhe, Friedlandstraße und Bungalows fallen auf

    Interessant ist auch die Karte zum spezifischen Wärmebedarf der Gebäude.

    HIC nutzt den spezifischen Wärmebedarf als Hinweis auf den energetischen Zustand eines Gebäudes beziehungsweise eines Gebietes.

    Besonders hervorgehoben werden dabei:

    • Marienhöhe
    • Friedlandstraße
    • Bungalowsiedlungen

    Dort werden vergleichsweise hohe spezifische Wärmebedarfe festgestellt.

    Das heißt nicht, dass jedes einzelne Haus in diesen Bereichen energetisch schlecht ist. Die Auswertung erfolgt teilweise auf Baublockebene und auf Grundlage eines Modells.

    Die Karten zeigen aber durchaus, wo energetische Sanierungsmaßnahmen oder quartiersbezogene Beratungsangebote künftig besonders interessant sein könnten.

    Gerade ältere Bungalows haben häufig ein ungünstiges Verhältnis zwischen beheizter Wohnfläche und Außenfläche. Dach, Bodenplatte und Außenwände ergeben im Verhältnis zur Wohnfläche große wärmeübertragende Flächen.

    Deshalb können sich energetische Verbesserungen dort besonders deutlich auf den Heizenergiebedarf auswirken.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    8. Sanierung allein löst die Wärmewende nicht

    HIC hat auch modelliert, wie stark sich der Wärmebedarf durch Gebäudesanierungen reduzieren könnte.

    Angenommen wird eine jährliche Sanierungsrate von 1,5 Prozent des Gebäudebestandes. Dabei verfolgt die Modellrechnung einen sogenannten „Worst-first“-Ansatz: Gebäude mit besonders hohem spezifischem Wärmebedarf werden zuerst berücksichtigt.

    Das Ergebnis ist überraschend überschaubar.

    Gegenüber 2026 sinkt der modellierte Wärmebedarf:

    • bis 2030 um rund 3,6 Prozent
    • bis 2040 um rund 8,8 Prozent

    Anders gesagt: Selbst bei einer kontinuierlichen Sanierung bleibt nach dieser Modellrechnung 2040 noch mehr als 90 Prozent des heutigen Wärmebedarfs bestehen.

    Die eigentliche Wärmewende wird deshalb nicht allein dadurch erreicht, dass Häuser weniger Energie benötigen.

    Mindestens ebenso entscheidend ist, wie diese verbleibende Wärme erzeugt wird.

    Genau deshalb spielen Wärmepumpen und klimafreundlich betriebene Wärmenetze in der HIC-Untersuchung eine so große Rolle.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    9. Bei einigen Zahlen besteht noch Klärungsbedarf

    Die Präsentation liefert viele neue Daten. Einige davon werfen allerdings auch Fragen auf.

    Unterschied zum Klimaschutzkonzept

    HIC kommt bei der aktuellen Bestandsanalyse auf rund 192,4 GWh Wärme-Endenergie pro Jahr.

    Das Quickborner Klimaschutzkonzept arbeitete für das Referenzjahr 2021 noch mit einer deutlich höheren Größenordnung. Dort entfielen rund 52 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs von etwa 525 GWh auf Wärme beziehungsweise Prozesswärme. Allein für Erdgas wurden rund 210 GWh beziehungsweise etwa 77,5 Prozent der damaligen Wärmeversorgung ausgewiesen.

    HIC nennt jetzt für Erdgas noch 130,7 GWh.

    Das ist ein erheblicher Unterschied.

    Er muss nicht bedeuten, dass eine der beiden Berechnungen falsch ist. Möglich sind unterschiedliche Bezugsjahre, andere Datengrundlagen, Witterungseffekte oder unterschiedliche Abgrenzungen der betrachteten Sektoren. Das Klimaschutzkonzept berücksichtigt beispielsweise ausdrücklich auch Prozesswärme.

    Gerade weil die weitere Planung auf diesen Zahlen aufbaut, wäre eine nachvollziehbare Erläuterung der unterschiedlichen Datengrundlagen sinnvoll.

    165 MWh oder 165 GWh?

    Auch auf der Wärmepumpenfolie fällt eine Einheit auf.

    Dort heißt es:

    „Gut bis sehr gut geeignet: 165 MWh“
    „Wahrscheinlich geeignet: 10 MWh“

    Die Potenzialgrafik der vorhergehenden Folien arbeitet dagegen mit Größenordnungen im Bereich von rund 175 GWh für dezentrale Umgebungsluft.

    165 MWh plus 10 MWh wären lediglich 0,175 GWh und damit um den Faktor 1.000 kleiner.

    Es spricht deshalb viel dafür, dass auf dieser Folie nicht MWh, sondern GWh gemeint sind.

    Für die grundsätzliche Aussage der Analyse verändert dieser mutmaßliche Einheitenfehler wenig. In einer technischen Unterlage, die Grundlage weiterer Entscheidungen werden soll, sollte er aber korrigiert beziehungsweise erläutert werden.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    10. Was bedeutet das jetzt für Hauseigentümer?

    Für Immobilieneigentümer ist die wichtigste Botschaft zunächst beruhigend:

    Der kommunale Wärmeplan zwingt niemanden dazu, eine funktionierende Heizung auszutauschen.

    Er entscheidet auch nicht individuell darüber, welche Heizung in einem bestimmten Haus eingebaut werden muss.

    Der Wärmeplan soll vielmehr Orientierung geben.

    Für einen Eigentümer, dessen Heizung noch viele Jahre zuverlässig funktioniert, besteht deshalb aufgrund der kommunalen Wärmeplanung kein unmittelbarer Handlungsdruck.

    Wer dagegen in absehbarer Zeit eine neue Heizungsanlage benötigt, sollte genauer hinschauen.

    Besonders interessant wird der fertige Wärmeplan für Eigentümer in dichter bebauten Bereichen und in der Nähe bestehender oder möglicher Wärmenetze. Dort kann es sinnvoll sein, vor einer langfristigen Investition zu prüfen, ob für das eigene Quartier eine realistische Wärmenetzperspektive besteht.

    Umgekehrt zeigt die bisherige Untersuchung bereits deutlich, dass die Wärmepumpe für weite Teile Quickborns grundsätzlich eine wichtige Option sein dürfte.

    Wer eine konkrete Investition plant, sollte trotzdem nicht allein auf eine farbige Karte im kommunalen Wärmeplan schauen.

    Wichtig bleiben unter anderem:

    • der tatsächliche Wärmebedarf des Hauses
    • die erforderliche Vorlauftemperatur
    • der Zustand von Dach, Fenstern und Außenwänden
    • die vorhandenen Heizflächen
    • die elektrische Anschlussleistung
    • die Investitionskosten
    • mögliche Förderungen
    • und die langfristigen Betriebskosten

    Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein empfiehlt deshalb ebenfalls, größere Investitionen sorgfältig vorzubereiten und unabhängige Beratung zu nutzen.

    Auch das Thema Gas bleibt vorerst relevant. Quickborn Aktuell hatte bereits bei den Stadtwerken nachgefragt. Mit Q-Gas Bio 15 existiert derzeit ein Tarif mit 15 Prozent bilanziell zugeordnetem Biomethan.

    Unseren Beitrag dazu findet Ihr hier:

    Stadtwerke Quickborn: Q-Gas Bio 15 setzt auf bilanzielles Biomethan

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    11. Wärmeplan soll bis Februar 2027 fertig sein

    Nach der aktuellen HIC-Präsentation soll die kommunale Wärmeplanung bis Februar 2027 abgeschlossen sein.

    Die Stadt hat angekündigt, den Entwurf anschließend noch einmal vier Wochen öffentlich auszulegen. Bürgerinnen und Bürger sollen dann zu den konkreten Maßnahmenvorschlägen Stellung nehmen können. Danach soll der Wärmeplan beschlossen werden.

    Der Zeitplan hat sich damit gegenüber früheren Ankündigungen verändert.

    Bereits am 1. November 2023 hatten Stadt und Stadtwerke im Artur-Grenz-Saal öffentlich über die kommunale Wärmeplanung informiert. Damals kamen knapp 300 Menschen. Die Stadt erklärte zu diesem Zeitpunkt, die eigentliche Wärmeplanung solle im zweiten Quartal 2025 beginnen und bis Mitte 2026 abgeschlossen werden.

    Inzwischen ist Februar 2027 vorgesehen.

    Die gesetzliche Frist wird damit weiterhin eingehalten. Gegenüber der öffentlichen Planung von 2023 ergibt sich aber eine Verschiebung um mehrere Monate.

    Bemerkenswert ist auch die Bezeichnung der Veranstaltung vom 9. September 2026 als „erste öffentliche Informationsveranstaltung“.

    Eine öffentliche Veranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung mit knapp 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hatte es bereits 2023 gegeben. Vermutlich versteht die Stadt die Veranstaltung 2026 als erste Informationsveranstaltung innerhalb des inzwischen konkret laufenden HIC-Planungsverfahrens.

    Für den Inhalt ist diese Zählweise nicht entscheidend. Für die Chronologie sollte sie trotzdem richtig eingeordnet werden.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    12. Unser Fazit

    Die kommunale Wärmeplanung ist noch nicht fertig. Trotzdem lässt die neue Präsentation erstmals recht deutlich erkennen, wohin die Reise gehen könnte.

    Quickborn wird voraussichtlich keine einheitliche Wärmelösung bekommen.

    In vielen Einfamilienhausgebieten spricht derzeit vieles für dezentrale Lösungen und insbesondere Wärmepumpen. In dichter bebauten Bereichen können Wärmenetze dagegen eine wichtige Rolle spielen.

    Das theoretische Potenzial dafür ist erheblich.

    Entscheidend wird jetzt das Zielszenario. Dann muss aus den vielen technischen Möglichkeiten eine nachvollziehbare räumliche Strategie werden:

    Wo lohnt sich der Ausbau des bestehenden Fernwärmenetzes?

    Wo sind eigene Quartiersnetze sinnvoll?

    Wo bleibt die individuelle Wärmeversorgung die bessere Lösung?

    Wie soll ein größeres Wärmenetz künftig klimafreundlich mit Wärme versorgt werden?

    Und wie belastbar sind die wirtschaftlichen Annahmen dahinter?

    Für Hauseigentümer wird der Wärmeplan deshalb vor allem dann wertvoll, wenn er am Ende mehr liefert als allgemeine Potenzialkarten.

    Wer mehrere zehntausend Euro in eine neue Heizungsanlage investieren soll, braucht möglichst konkrete Orientierung für das eigene Wohngebiet.

    Die Grundlage dafür ist inzwischen vorhanden.

    Der entscheidende Teil der Arbeit beginnt aber eigentlich erst jetzt.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    13. Quellen und weitere Informationen

    Stadt Quickborn – Kommunale Wärmeplanung
    https://www.quickborn.de/waermeplanung.html

    HIC Consulting – Präsentation „Kommunale Wärmeplanung Quickborn“, 9. September 2026
    Veröffentlicht als Anlage auf der Internetseite der Stadt Quickborn.

    Stadt Quickborn – Wärmeplanung in Quickborn: Großes Interesse am Bürgerdialog, 16. September 2026
    https://www.quickborn.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Quickborn/Pressemitteilungen/PM%2B2026-276_2.html

    Stadt Quickborn – Veranstaltung zur Wärmewende und kommunalen Wärmeplanung vom 1. November 2023
    https://www.quickborn.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Quickborn/Pressemitteilungen/PM%2B2023-295.html

    Stadt Quickborn – Integriertes Klimaschutzkonzept
    Klimaschutzkonzept der Stadt Quickborn

    Stadtwerke Quickborn – Fernwärme, Preise und Energiedaten 2026
    https://www.stadtwerke-quickborn.de/de/Energie-Wasser/Fernwaerme/Aktuelle-Preise/

    Wärmeplanungsgesetz – § 23 Wärmeplan
    https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__23.html

    Quickborn Aktuell – bisherige Informationen für Eigentümer
    https://quickbornaktuell.de/kommunale-waermeplanung-in-quickborn-was-eigentuemer-jetzt-wissen-sollten/

    Quickborn Aktuell – Hintergründe, Rechtslage und praktische Folgen
    https://quickbornaktuell.de/kommunale-waermeplanung-in-quickborn-die-erste-informationsveranstaltung-gibt-es-jetzt-zum-zweiten-mal/

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

  • Stadtwerke Quickborn: Q-Gas Bio 15 setzt auf bilanzielles Biomethan

    Stadtwerke Quickborn: Q-Gas Bio 15 setzt auf bilanzielles Biomethan

    Die Stadtwerke Quickborn bieten bereits heute einen Gastarif an, der einen Anteil von Biomethan einbezieht. Das hat das Unternehmen auf Nachfrage von Quickborn Aktuell bestätigt.

    Beim Tarif Q-Gas Bio 15 beträgt der bilanzielle Biomethananteil 15 Prozent. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht lediglich um eine CO₂-Kompensation.

    „Es handelt sich um eine bilanzielle Biomethanlieferung und nicht um eine reine CO₂-Kompensation.“

    Das ist ein wichtiger Unterschied. Beim bilanziellen Verfahren wird die entsprechende Menge Biomethan in das Gasnetz eingespeist und dem jeweiligen Produkt rechnerisch zugeordnet. Da Erdgas und Biomethan innerhalb des Gasnetzes gemeinsam transportiert werden, kommt beim einzelnen Haushalt physikalisch nicht ausschließlich Biomethan aus der Leitung. Entscheidend ist vielmehr, dass die dem Tarif entsprechende Biomethanmenge bilanziell in das System eingebracht und nachgewiesen wird.

    🌱 Nachweise für Kundinnen und Kunden

    Nach Angaben der Stadtwerke Quickborn werden die erforderlichen Nachweise im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt.

    Damit schaffen die Stadtwerke Transparenz darüber, auf welcher Grundlage der ausgewiesene Biomethananteil des Tarifs beruht.

    Die aktuellen Konditionen und weitere Informationen zu Q-Gas Bio 15 veröffentlicht das Unternehmen auf seiner Internetseite.

    ⚖️ Gesetzliche Anforderungen werden sich weiterentwickeln

    Interessant ist die Antwort der Stadtwerke auch mit Blick auf die zukünftige Entwicklung des Gasmarktes.

    Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wärme- und Gasversorgung werden sich in den kommenden Jahren weiter verändern. Dabei geht es unter anderem um mögliche neue Anforderungen an Gaslieferanten, Nachweissysteme und eine angekündigte Grüngasquote.

    Wie diese Verpflichtungen im Einzelnen ausgestaltet werden, ist derzeit noch nicht abschließend geregelt.

    „Unser Produktportfolio werden wir auch künftig an die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen anpassen.“

    Gleichzeitig weisen die Stadtwerke darauf hin, dass die konkrete Ausgestaltung künftiger Lieferantenpflichten, Nachweissysteme und der angekündigten Grüngasquote noch offen ist.

    Sobald entsprechende Verordnungen oder verbindliche Regelungen vorliegen, wollen die Stadtwerke ihre Kundinnen und Kunden informieren.

    🏠 Bedeutung für Hauseigentümer

    Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist zunächst wichtig: Mit Q-Gas Bio 15 existiert in Quickborn bereits ein Angebot, bei dem ein klar ausgewiesener Anteil von Biomethan Bestandteil der Gaslieferung ist.

    Positiv ist dabei auch die klare Unterscheidung zwischen einer bilanziellen Biomethanlieferung und einer reinen CO₂-Kompensation.

    Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion über kommunale Wärmeplanung, zukünftige Heizsysteme und die langfristige Rolle des Gasnetzes ist diese Klarstellung hilfreich.

    Für Hauseigentümer bedeutet das allerdings nicht, dass heute bereits abschließend feststeht, welche Rolle Erdgas, Biomethan oder andere erneuerbare Gase in zehn oder zwanzig Jahren spielen werden. Viele rechtliche, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen befinden sich weiterhin in Bewegung.

    📌 Unser Fazit

    Mit Q-Gas Bio 15 bieten die Stadtwerke Quickborn bereits heute einen Tarif mit 15 Prozent bilanziell zugeordnetem Biomethan an.

    Die Stadtwerke stellen klar, dass es sich dabei nicht lediglich um eine CO₂-Kompensation handelt und dass entsprechende Nachweise im Rahmen der geltenden Vorgaben zur Verfügung gestellt werden.

    Gleichzeitig will das Unternehmen sein Produktportfolio an die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen anpassen.

    Ein sachlicher und transparenter Umgang mit einem Energiemarkt, der sich in den kommenden Jahren deutlich verändern wird.

    Quickborn Aktuell bleibt dran.

  • Kommunale Wärmeplanung in Quickborn: Was Eigentümer jetzt wissen sollten

    Kommunale Wärmeplanung in Quickborn: Was Eigentümer jetzt wissen sollten

    Die Stadt Quickborn lädt am Mittwoch, 9. September 2026, um 18 Uhr zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung in die Mensa der Comenius-Schule ein. Dabei soll über den aktuellen Stand der Planung, mögliche Wärmenetze, dezentrale Lösungen und verschiedene Heiztechnologien informiert werden.

    Ganz neu ist das Thema allerdings nicht: Bereits im November 2023 fand eine große öffentliche Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung mit knapp 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Die jetzige Veranstaltung wird von der Stadt dennoch als „erste öffentliche Informationsveranstaltung“ bezeichnet – möglicherweise beginnt die Zählung mit dem inzwischen konkret laufenden Planungsverfahren einfach noch einmal von vorn.

    Für Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften ist vor allem wichtig: Der kommunale Wärmeplan selbst verpflichtet weder zum Austausch einer Heizung noch automatisch zum Anschluss an ein Wärmenetz. Gleichzeitig hat sich die Rechtslage für neue Heizungen im Sommer 2026 erheblich verändert. In Schleswig-Holstein bestehen zusätzlich eigene Vorgaben, insbesondere bei älteren Gebäuden.

    Quickborn Aktuell hat die Rechtsgrundlagen, Fristen, Chancen und Risiken der Wärmeplanung sowie die Folgen für Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Stadt und Energieversorger ausführlich aufgearbeitet.

    Außerdem haben wir bei den Stadtwerken Quickborn angefragt, ob ein Gastarif mit einem entsprechend anrechenbaren Biogas- beziehungsweise Biomethananteil angeboten wird, mit dem die schleswig-holsteinischen Anforderungen beim Austausch einer älteren Gasheizung erfüllt werden können. Über die Antwort werden wir berichten.

    Ausführliche Informationen findet Ihr unter „Themen – Kommunale Wärmeplanung“:

    Kommunale Wärmeplanung in Quickborn – Hintergründe, Rechtslage und praktische Folgen