Stadtwerke Quickborn: Q-Gas Bio 15 setzt auf bilanzielles Biomethan
Die Stadtwerke Quickborn bieten bereits heute einen Gastarif an, der einen Anteil von Biomethan einbezieht. Das hat das Unternehmen auf Nachfrage von Quickborn Aktuell bestätigt.
Beim Tarif Q-Gas Bio 15 beträgt der bilanzielle Biomethananteil 15 Prozent. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht lediglich um eine CO₂-Kompensation.
„Es handelt sich um eine bilanzielle Biomethanlieferung und nicht um eine reine CO₂-Kompensation.“
Das ist ein wichtiger Unterschied. Beim bilanziellen Verfahren wird die entsprechende Menge Biomethan in das Gasnetz eingespeist und dem jeweiligen Produkt rechnerisch zugeordnet. Da Erdgas und Biomethan innerhalb des Gasnetzes gemeinsam transportiert werden, kommt beim einzelnen Haushalt physikalisch nicht ausschließlich Biomethan aus der Leitung. Entscheidend ist vielmehr, dass die dem Tarif entsprechende Biomethanmenge bilanziell in das System eingebracht und nachgewiesen wird.
🌱 Nachweise für Kundinnen und Kunden
Nach Angaben der Stadtwerke Quickborn werden die erforderlichen Nachweise im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt.
Damit schaffen die Stadtwerke Transparenz darüber, auf welcher Grundlage der ausgewiesene Biomethananteil des Tarifs beruht.
Die aktuellen Konditionen und weitere Informationen zu Q-Gas Bio 15 veröffentlicht das Unternehmen auf seiner Internetseite.
⚖️ Gesetzliche Anforderungen werden sich weiterentwickeln
Interessant ist die Antwort der Stadtwerke auch mit Blick auf die zukünftige Entwicklung des Gasmarktes.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wärme- und Gasversorgung werden sich in den kommenden Jahren weiter verändern. Dabei geht es unter anderem um mögliche neue Anforderungen an Gaslieferanten, Nachweissysteme und eine angekündigte Grüngasquote.
Wie diese Verpflichtungen im Einzelnen ausgestaltet werden, ist derzeit noch nicht abschließend geregelt.
„Unser Produktportfolio werden wir auch künftig an die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen anpassen.“
Gleichzeitig weisen die Stadtwerke darauf hin, dass die konkrete Ausgestaltung künftiger Lieferantenpflichten, Nachweissysteme und der angekündigten Grüngasquote noch offen ist.
Sobald entsprechende Verordnungen oder verbindliche Regelungen vorliegen, wollen die Stadtwerke ihre Kundinnen und Kunden informieren.
🏠 Bedeutung für Hauseigentümer
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist zunächst wichtig: Mit Q-Gas Bio 15 existiert in Quickborn bereits ein Angebot, bei dem ein klar ausgewiesener Anteil von Biomethan Bestandteil der Gaslieferung ist.
Positiv ist dabei auch die klare Unterscheidung zwischen einer bilanziellen Biomethanlieferung und einer reinen CO₂-Kompensation.
Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion über kommunale Wärmeplanung, zukünftige Heizsysteme und die langfristige Rolle des Gasnetzes ist diese Klarstellung hilfreich.
Für Hauseigentümer bedeutet das allerdings nicht, dass heute bereits abschließend feststeht, welche Rolle Erdgas, Biomethan oder andere erneuerbare Gase in zehn oder zwanzig Jahren spielen werden. Viele rechtliche, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen befinden sich weiterhin in Bewegung.
📌 Unser Fazit
Mit Q-Gas Bio 15 bieten die Stadtwerke Quickborn bereits heute einen Tarif mit 15 Prozent bilanziell zugeordnetem Biomethan an.
Die Stadtwerke stellen klar, dass es sich dabei nicht lediglich um eine CO₂-Kompensation handelt und dass entsprechende Nachweise im Rahmen der geltenden Vorgaben zur Verfügung gestellt werden.
Gleichzeitig will das Unternehmen sein Produktportfolio an die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen anpassen.
Ein sachlicher und transparenter Umgang mit einem Energiemarkt, der sich in den kommenden Jahren deutlich verändern wird.
Quickborn Aktuell bleibt dran.

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