Einwohnerfragestunde in Quickborn: Erst eingeschränkt, später anders erklärt

Die Stadt Quickborn stellt im Protokoll der Ratsversammlung selbst klar: Für die Einwohnerfragestunde ist keine besondere persönliche Betroffenheit erforderlich. Einwohner dürfen Fragen stellen sowie Vorschläge und Anregungen zu Beratungsgegenständen vorbringen. Genau diese Rechte waren zuvor in einer Ausschusssitzung enger ausgelegt worden. Eine überzeugende Begründung dafür liefert die Stadt bis heute nicht.