Schlagwort: Haushaltskonsolidierung

  • Quickborns Finanzausschuss: Finanzkrise erkannt, Auftrag nicht erfüllt

    Rund 15 Millionen Euro Defizit jährlich, wachsende Kreditabhängigkeit und ein nach damaliger Planung bis 2030 aufgezehrtes Eigenkapital: Schon die Unterlagen für Quickborns Finanzausschuss am 6. Oktober ließen an der ernsten Lage keinen Zweifel. Mittlerweile liegt ein zweiter Haushaltsentwurf vor, der die finanzielle Situation noch schlechter darstellt. Doch bereits in der ersten Beratungsrunde fanden nicht einmal zwei Aufträge eine Mehrheit, weitere Einsparungen und Einnahmeverbesserungen auszuarbeiten.

    Die Haushaltsansätze seines Zuständigkeitsbereichs empfahl der Ausschuss dagegen mit fünf gegen drei Stimmen. Ein zusätzlicher Beitrag zur dauerhaften Stabilisierung des Haushalts ist im dokumentierten Beratungsergebnis nicht erkennbar.

    Die Warnung stammt aus der Verwaltung

    Der erste Haushaltsentwurf für 2027 sah Erträge von rund 89,06 Millionen Euro und Aufwendungen von 104,30 Millionen Euro vor. Daraus ergab sich ein Fehlbetrag von 15,24 Millionen Euro. Auch für die drei folgenden Jahre waren jeweils annähernd 15 Millionen Euro Defizit eingeplant.

    Für 2027 bis 2030 summierten sich die vorgesehenen Verluste auf 59,77 Millionen Euro. Zusammen mit dem geplanten Fehlbetrag 2026 würde nach Darstellung der Verwaltung das Ende 2025 ausgewiesene Eigenkapital von rund 68,71 Millionen Euro bis 2030 aufgezehrt.

    Das war keine Warnung einer oppositionellen Fraktion, sondern die Aussage der städtischen Haushaltsvorlage. Und diese Zahlen stammen noch aus dem ersten Entwurf. Der inzwischen vorliegende zweite Entwurf verschärft das Bild.

    Selbst für den laufenden Betrieb fehlt Geld

    Die Schwierigkeiten beschränken sich nicht auf Abschreibungen und andere rechnerische Belastungen. Bereits im ersten Entwurf fehlten im laufenden Zahlungsverkehr 2027 rund 9,22 Millionen Euro. Hinzu kamen rund 3,83 Millionen Euro Kredittilgung. Zusammen mussten damit etwa 13,06 Millionen Euro finanziert werden, bevor neue Investitionen berücksichtigt wurden.

    Der vorgesehene Höchstbetrag der Kassenkredite sollte von 15 auf 30 Millionen Euro steigen. Für Investitionen waren 2027 zusätzlich Kreditaufnahmen von rund 16,59 Millionen Euro eingeplant.

    Die Vorlage beschrieb damit eine Stadt, die ihren laufenden Betrieb und die Tilgung bestehender Investitionskredite nicht mehr aus ihren laufenden Einzahlungen finanzieren konnte.

    In der Sitzung verwies die Verwaltung auf weiter verschärfte Rahmenbedingungen. Insbesondere Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage sollten gegenüber dem Vorjahr zusammen um rund 1,4 Millionen Euro steigen. Die Möglichkeiten zur Verbesserung im zweiten Haushaltsentwurf wurden als begrenzt eingeschätzt.

    Nicht einmal weitere Vorschläge werden eingefordert

    Die Grünen beantragten, die Verwaltung mit weiteren Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung zu beauftragen. Geprüft werden sollten zusätzliche Einsparungen bei den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und Möglichkeiten, die Einnahmesituation zu verbessern.

    Der Antrag erhielt drei Ja-Stimmen bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Damit fand er keine Mehrheit.

    Ebenso erging es einem zweiten Prüfauftrag. Die Verwaltung sollte Vorschläge zur Kürzung weiterer Investitionsmittel vorlegen, insbesondere beim allgemeinen Grunderwerb und bei der Gestaltung von Außenanlagen. Weitgehend förderfinanzierte Vorhaben sollten dabei ausgenommen werden. Auch hier lautete das Ergebnis: drei Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.

    Damit scheiterten keine abschließend ausgearbeiteten Kürzungen einzelner Leistungen. Nicht einmal der Auftrag, weitere Möglichkeiten zu erarbeiten und zur politischen Beratung vorzulegen, setzte sich durch.

    Die Verwaltung erklärte, bereits vor dem ersten Entwurf sei die Planung einem sehr kritischen Prozess unterzogen worden. Welche zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten der Ausschuss selbst sah, welche Alternativen er verlangte oder welche konkreten Konsolidierungsziele er setzen wollte, ist der Niederschrift nicht zu entnehmen. Sie vermerkt eine „rege Diskussion“, gibt deren wesentliche Argumente aber nicht wieder.

    Welche Fraktionen für oder gegen die Anträge stimmten, lässt sich ebenfalls nicht sicher feststellen. Das Protokoll nennt nur die Stimmenzahlen.

    Der Umgang mit der V9 bleibt offen

    Der beigefügte ursprüngliche Investitionsantrag der Grünen enthielt außerdem die Forderung, den Bau der V9 um mehrere Jahre zu verschieben und nach Fertigstellung der Goetheschule neu zu bewerten.

    Im protokollierten Abstimmungstext erscheint diese Forderung jedoch nicht. Dort geht es nur um weitere Investitionskürzungen. Eine gesonderte Entscheidung über die Verschiebung der V9 ist in dieser Niederschrift nicht dokumentiert. Der Umgang mit diesem Teil des ursprünglichen Antrags bleibt damit offen.

    320.530 Euro zusätzlich für Gebäude am Himmelmoor

    Einstimmig empfahl der Ausschuss der Ratsversammlung, 320.530 Euro zusätzlich für die Gebäude Himmelmoorstraße 4 bis 6 bereitzustellen. Hintergrund waren erhebliche Sicherheitsmängel an den elektrischen Anlagen. Betroffen sind unter anderem die Nissenhütte mit Werkstatt, das Henri-Goldstein-Haus und weitere Gebäudeteile einschließlich einer Mietwohnung.

    Die Vorlage nennt beschädigte Leitungsisolierungen, unsachgerechte Leitungsverlegung, offene oder unzureichend verschlossene Klemmdosen und fehlenden Schutz gegen elektrischen Schlag. Nach Darstellung der Verwaltung drohte ohne kurzfristige Abhilfe die Stilllegung des Stromanschlusses.

    Die Dringlichkeit der Arbeiten ist damit nachvollziehbar. Trotzdem wäre eine nähere Betrachtung der Kosten, der bisherigen Kontrollen und der Abgrenzung zu bereits laufenden Sanierungen naheliegend gewesen. Das Protokoll hält zu diesem Tagesordnungspunkt ausdrücklich fest: „Es gibt keine Anmerkungen vom Ausschuss.“

    Finanziert werden soll die Maßnahme unter anderem aus nicht benötigten oder 2026 nicht mehr umsetzbaren Ansätzen für Grundstückserwerb, Schulen und Brandschutz sowie einer zusätzlichen Förderzahlung für das Haus der Jugend. Eine dauerhafte Haushaltsentlastung entsteht daraus überwiegend nicht. Mehrere andere Arbeiten werden lediglich später ausgeführt.

    Besonders deutlich wird der personelle Engpass beim Brandschutz: Planung und Herstellung einer Garage für die mobile Netzersatzanlage an der Feuerwache Quickborn-Heide konnten laut Vorlage 2026 nicht mehr realisiert werden, weil die verfügbaren Personalkapazitäten nun für die sicherheitsrelevanten Arbeiten an der Himmelmoorstraße gebunden waren.

    Günstigere Notstromlösung angekündigt

    Eine mögliche Entlastung wurde unter den Unterrichtungen angekündigt. Für die Notstromversorgung am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium sollte eine mobile Station anstelle einer fest installierten Anlage vorgesehen werden. Dadurch sollte der Kostenansatz von ursprünglich 800.000 auf 200.000 Euro sinken.

    Die Differenz beträgt 600.000 Euro. Ein entsprechender neuer Beschluss wurde jedoch erst angekündigt. Welche Leistungen die mobile Lösung gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Anlage bietet, erläutert der kurze Protokollvermerk nicht.

    Redaktionelle Einordnung: Auftrag nicht erfüllt

    Die gewählten Vertreter tragen die Verantwortung dafür, die Finanzen der Stadt solide und dauerhaft aufzustellen. Der Finanzausschuss hat dabei eine zentrale Aufgabe. Er muss Ausgaben prüfen, Prioritäten setzen und dafür sorgen, dass Einnahmen und Ausgaben wieder zusammenpassen.

    Wer zu dem Ergebnis kommt, die Ausgaben ließen sich nicht ausreichend senken, muss sich mit höheren Einnahmen befassen. Wer höhere Einnahmen ablehnt, muss entsprechend stärker an die Ausgaben heran. Beides zugleich für weitgehend unveränderbar zu erklären, ist keine tragfähige Haushaltspolitik.

    Das Grundprinzip kennen schon Kinder beim Taschengeld: Wer dauerhaft mehr ausgibt, als hereinkommt, muss etwas ändern. Kredite verschieben die Rechnung und machen sie durch Zinsen größer.

    Schon im ersten Entwurf hätten die Erträge um gut 17 Prozent steigen müssen, um die vorgesehenen Aufwendungen zu decken. Beim inzwischen schlechteren zweiten Entwurf verschärft sich der Handlungsdruck weiter. Eine Einnahmelücke in Richtung eines Fünftels ist kein kleines Alarmsignal. Das ist ein ganzes Feuerwerk der Sirenen.

    An diesem Maßstab muss sich die Arbeit des Finanzausschusses messen lassen. Das dokumentierte Ergebnis vom 6. Oktober fällt ernüchternd aus: Die Haushaltsansätze wurden empfohlen, zusätzliche Prüfaufträge fanden keine Mehrheit, ein eigener bezifferter Konsolidierungsschritt ist nicht erkennbar.

    Der Auftrag lautet, den Haushalt dauerhaft ins Gleichgewicht zu bringen. Der dokumentierte zusätzliche Beitrag dieser Sitzung dazu: null. Auftrag nicht erfüllt.

    Quellen

    Stadt Quickborn: Öffentliches Protokoll des Finanzausschusses vom 6. Oktober 2026; Haushaltsvorlage VO/2026/Q/82 mit erstem Haushaltsentwurf 2027 ff.; Vorlagen VO/2026/Q/1115, VO/2026/Q/1135 und VO/2026/Q/1136 einschließlich der beigefügten Anträge. Ergänzend: zweiter Haushaltsentwurf 2027 ff.

  • Quickborns Haushalt: Die Zügel aus der Hand gelassen

    Die Sachkosten der Stadt Quickborn haben sich innerhalb von fünf Jahren nahezu verdoppelt. 2022 waren es 9,2 Millionen Euro, für 2027 sind 18,3 Millionen Euro eingeplant. Offenbar fällt es leichter, Geld auszugeben, als Ausgaben wieder zu reduzieren.

    Quickborn Aktuell hat den Jahresabschluss 2022 mit dem zweiten Haushaltsentwurf 2027 verglichen. Selbst unter Berücksichtigung der Preissteigerungen liegt der neue Ansatz um rund 7,6 Millionen Euro höher.

    Darin enthalten sind 1,8 Millionen Euro für den einmaligen Abriss der Goethe-Schule. Auch ohne diese Kosten bleibt eine Differenz von rund 5,8 Millionen Euro gegenüber dem inflationsbereinigten Aufwand von 2022.

    Wo ist dieses Geld geblieben? Was bekommt die Stadt dafür zusätzlich?

    In der Verwaltung verdreifacht, bei den Straßen auch

    Einige Beispiele aus den Haushaltsunterlagen:

    Bereich 2022 Plan 2027
    Innere Verwaltung 288.000 € 858.000 €
    Gemeindestraßen 583.000 € 1.756.000 €
    Freibad 259.000 € 527.000 €
    Kulturpflege 90.000 € 181.000 €

    Es geht ausschließlich um Sach- und Dienstleistungen. Personalaufwendungen kommen hinzu.

    Allein für Fortbildung stehen 147.200 Euro im Haushalt 2027. Hinzu kommen Mittel für externe Beratung. Bei den Gemeindestraßen wurden die Unterhaltungsansätze im zweiten Haushaltsentwurf immerhin um 200.000 Euro gekürzt.

    Dass Straßen, Gebäude und Einrichtungen Geld kosten, ist keine neue Erkenntnis. Die Frage ist, warum die Ausgaben so viel schneller steigen als die allgemeinen Preise.

    Goethe-Schule: Was wird eigentlich eingespart?

    Für den Abriss der Goethe-Schule sind 1,8 Millionen Euro vorgesehen. Diese einmalige Belastung erklärt einen Teil des Anstiegs.

    Hinzu kommen 550.000 Euro Miete und 120.000 Euro Bewirtschaftung für den Interimsstandort.

    Das sind laufende Kosten für den Schulbetrieb während der Bauzeit, keine Herstellungskosten des neuen Schulgebäudes.

    Aber wenn die Schule vollständig auszieht, müssten doch wenigstens die bisherigen Kosten für Heizung, Reinigung und Betrieb am alten Standort weitgehend entfallen.

    Wo sind diese Einsparungen berücksichtigt?

    352.000 Euro weniger. Reicht das?

    Im zweiten Haushaltsentwurf hat die Verwaltung die Sachkosten gegenüber der ersten Fassung um 352.000 Euro reduziert.

    Das ist immerhin ein Anfang. Bei 18,3 Millionen Euro Sachaufwendungen und einem geplanten Gesamtdefizit von 16,5 Millionen Euro bleibt es allerdings bescheiden.

    Die Verwaltung verweist darauf, dass sie die Mittelanforderungen bereits kritisch geprüft habe. Trotzdem wachsen die Ausgaben weiter.

    Vielleicht müsste man weniger darüber reden, warum alles teurer geworden ist, und mehr darüber, weshalb einmal erhöhte Ausgabenansätze nicht wieder zurückgeführt werden.

    Personal, Sachkosten, externe Dienstleistungen und die Organisation der Verwaltung gehören dabei zusammen. Wer Arbeit anders organisiert, kann möglicherweise Personal sparen. Wer Leistungen auslagert, muss dafür an anderer Stelle bezahlen.

    Politik und Verwaltungsführung müssen die Zügel wieder aufnehmen

    Eine Verwaltung kann leicht ins Galoppieren geraten. Nicht aus Bösartigkeit oder Verschwendungssucht. Im Gegenteil: Die Beschäftigten stehen hinter ihren Aufgaben und wollen sie möglichst gut erfüllen. Das ist ihnen nicht vorzuwerfen.

    Nur: Das Bestmögliche kann sich keine Stadt auf Dauer leisten.

    Jeder Fachbereich hat gute Gründe für seine Wünsche. Hier eine bessere Ausstattung, dort zusätzliche Leistungen, mehr Personal oder höhere Standards. Für sich betrachtet mag vieles sinnvoll sein. Zusammengerechnet wird es unbezahlbar.

    Genau deshalb gibt es politische Verantwortung und Verwaltungsführung. Sie müssen Prioritäten setzen, Grenzen ziehen und auch einmal Nein sagen.

    Am 3. November berät der Finanzausschuss erneut über den Haushalt 2027.

    Was 2022 noch mit 9,2 Millionen Euro möglich war, soll 2027 rund 18,3 Millionen Euro kosten. Diesen Anstieg kann man nicht allein mit Inflation erklären.

    Politik und Verwaltungsführung müssen die Zügel wieder in die Hand nehmen. Sonst galoppiert der Haushalt weiter davon – und die Rechnung bezahlen am Ende die Bürger und die kommenden Generationen.

    Quellen und Berechnungsgrundlagen

    Stadt Quickborn: Jahresabschluss 2022, Anlage 3, Gesamtrechnung lang, Kontengruppe 52 – Sach- und Dienstleistungen.

    Stadt Quickborn: Zweiter Haushaltsentwurf 2027, Beschlussvorlage VO/2026/Q/82-01 vom 22. Oktober 2026, einschließlich Ergebnisplan und Veränderungsübersicht.

    Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreisindex 2023 bis 2025.

    Bundesregierung: Herbstprojektion vom 8. Oktober 2026 für die Jahre 2026 und 2027.

  • SPD fordert Kurswechsel: Quickborns Haushaltsprobleme verschärfen die politische Debatte

    SPD fordert Verantwortung statt Wunschdenken

    Die Diskussion über die finanzielle Zukunft Quickborns verschärft sich. In einer ausführlichen Stellungnahme vom 26. Oktober 2026 fordert die SPD einen konsequenten Konsolidierungskurs und wirft insbesondere CDU und FDP vor, weiterhin zu stark auf künftiges Wirtschaftswachstum und steigende Einnahmen zu setzen.

    Unter der Überschrift „Quo vadis, Quickborn? Verantwortung statt Wunschdenken“ erinnert die SPD daran, dass sie bereits im November 2024 eine deutliche Reduzierung des Haushaltsdefizits gefordert hatte. Damals sollte der erwartete Fehlbetrag von rund zehn auf sechs Millionen Euro gesenkt werden. Der entsprechende Antrag fand keine Mehrheit.

    Heute ist die finanzielle Situation wesentlich schwieriger.

    Die Zahlen zeigen den Handlungsbedarf

    Die SPD spricht in ihrer aktuellen Veröffentlichung von rund 17 Millionen Euro Defizit. Der erste Haushaltsentwurf für 2027 vom August 2026 weist einen Fehlbetrag von 15,24 Millionen Euro aus. Aus der SPD-Veröffentlichung geht nicht hervor, ob ihre höhere Angabe auf einer inzwischen aktualisierten Planung beruht.

    Die Entwicklung ist unabhängig davon besorgniserregend.

    Haushaltskennzahl 2027 – erster Entwurf
    Geplante Erträge 89,06 Mio. Euro
    Geplante Aufwendungen 104,30 Mio. Euro
    Jahresfehlbetrag 15,24 Mio. Euro
    Liquiditätsdefizit im laufenden Betrieb 9,22 Mio. Euro
    Geplante Fehlbeträge 2027–2030 59,77 Mio. Euro

    Bereits eine Analyse von Quickborn Aktuell vom 21. Oktober zeigte, dass die städtischen Aufwendungen zwischen 2024 und 2027 um rund 18,3 Millionen Euro steigen sollen. Die Erträge wachsen im gleichen Zeitraum lediglich um rund 4,3 Millionen Euro.

    Damit wird deutlich: Die finanziellen Schwierigkeiten lassen sich nicht allein mit fehlenden Gewerbesteuereinnahmen erklären. Auch die Ausgabenentwicklung muss überprüft werden.

    SPD und Grüne fordern einen anderen Haushaltskurs

    Politisch haben sich inzwischen zwei unterschiedliche Positionen herausgebildet.

    SPD und Grüne drängen auf zusätzliche Einsparungen und eine stärkere Priorisierung der städtischen Vorhaben. CDU und FDP unterstützen dagegen bislang den eingeschlagenen Haushaltskurs.

    Bereits Anfang Oktober hatten die Grünen zwei Anträge zur Haushaltskonsolidierung eingebracht. Einer davon sah vor, die geplante Umgehungsstraße V9 zunächst um mehrere Jahre zu verschieben und dem Neubau der Goetheschule Vorrang einzuräumen.

    Der zweite Antrag forderte zusätzliche Einsparvorschläge bei den Verwaltungsaufwendungen sowie eine Überprüfung der Einnahmemöglichkeiten.

    Die SPD unterstützte beide Anträge. CDU und FDP folgten dieser Linie in den Ausschussberatungen nicht.

    Die SPD erinnert an ihre Warnungen von 2024

    In ihrer aktuellen Veröffentlichung kritisiert die SPD, dass frühere Warnungen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

    Zugleich wehrt sie sich gegen den Vorwurf, ein Sparkurs bedeute zwangsläufig die Schließung sozialer Einrichtungen oder den Abbau wichtiger kommunaler Leistungen.

    Die Sozialdemokraten verweisen auf die Bedeutung von Kinderbetreuung, Schulen, Jugendarbeit, Vereinen und kulturellen Angeboten. Gerade diese Bereiche könnten langfristig gefährdet werden, wenn die Stadt ihre finanzielle Handlungsfähigkeit verliere.

    Darin liegt allerdings auch die Schwierigkeit der anstehenden Haushaltsberatungen: Wer wichtige Leistungen erhalten will, muss an anderer Stelle entsprechende Einsparungen erreichen.

    Wo sollen die Millionen eingespart werden?

    So deutlich die SPD ihre Kritik formuliert, so offen bleibt im aktuellen Beitrag die praktische Umsetzung.

    Die Sozialdemokraten erinnern an ihre frühere Forderung, das Defizit um mehrere Millionen Euro zu reduzieren. Einen aktuellen, nach Einzelmaßnahmen und finanziellen Auswirkungen aufgeschlüsselten Konsolidierungsplan enthält ihre Stellungnahme jedoch nicht.

    Die politischen Positionen unterscheiden sich damit bereits bei der Frage, wie dringend zusätzliche Einsparungen notwendig sind. Noch schwieriger dürfte die Verständigung darüber werden, welche Ausgaben tatsächlich reduziert werden sollen.

    Dabei reichen kleinere Kürzungen bei freiwilligen Zuschüssen kaum aus, um ein jährliches Defizit in zweistelliger Millionenhöhe auszugleichen.

    Auch die Verschiebung von Investitionen kann zwar den künftigen Kreditbedarf und die damit verbundenen Finanzierungskosten reduzieren. Die laufenden Ausgaben der Stadt werden dadurch aber nicht automatisch im erforderlichen Umfang gesenkt.

    Ein wirksames Konsolidierungsprogramm müsste deshalb insbesondere die dauerhaften Aufwendungen und die Organisation der kommunalen Leistungen einbeziehen.

    Entscheidend sind die nächsten Haushaltsberatungen

    Mit ihrer Veröffentlichung macht die SPD deutlich, dass sie den bisherigen finanzpolitischen Kurs nicht mittragen will.

    Damit wächst der politische Druck auf alle Fraktionen, konkrete Alternativen zu benennen.

    Denn letztlich muss die Ratsversammlung entscheiden, welche Leistungen und Investitionen Vorrang haben, welche Vorhaben verschoben werden können und an welchen Stellen die Stadt dauerhaft wirtschaftlicher arbeiten muss.

    Die zentrale Frage lautet deshalb nicht mehr, ob Quickborn ein erhebliches Haushaltsproblem hat. Das zeigen bereits die Zahlen.

    Entscheidend ist, welche politischen Mehrheiten sich für nachvollziehbare und finanziell wirksame Maßnahmen finden lassen.

    Weitere Beiträge zu Haushalt und Finanzen

    Quickborn Aktuell begleitet die Haushaltsentwicklung mit eigenen Analysen, Berichten über die politischen Beratungen und Untersuchungen einzelner Ausgabenbereiche.

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    Quellen und weiterführende Informationen

  • Quickborns Personal: 30 zusätzliche Stellen und acht Millionen Euro mehr Kosten in 5 Jahren

    Titel:

    WordPress-Auszug:

    Die Stadt Quickborn hat ihre Personalkapazität seit 2022 erheblich ausgeweitet. Der Stellenplan wächst um 30 Vollzeitstellen. Die jährlichen Personalaufwendungen steigen von tatsächlich 17,92 Millionen Euro im Jahr 2022 auf geplante 25,99 Millionen Euro im Jahr 2027. Das sind 45 Prozent mehr. Selbst nach großzügiger Berücksichtigung der Tarifsteigerungen bleiben rund 3,47 Millionen Euro jährliche Aufwendungen, die sich durch die allgemeine Tarifentwicklung allein nicht erklären lassen.

    Quickborn Aktuell hat den beschlossenen Stellenplan 2021/2022, den Jahresabschluss 2022 und den Haushaltsentwurf 2027 miteinander verglichen.

    Inhaltsübersicht

    30 zusätzliche Stellen und 45 Prozent höhere Kosten

    Die Zahlen aus den amtlichen Unterlagen zeigen die Entwicklung zwischen 2022 und 2027:

    Kennzahl 2022 2027
    Stellenplan, volle VZÄ (abgerundet) 257 288
    Personalaufwendungen 17,92 Mio. € 25,99 Mio. €
    Kostensteigerung – +45 %

    Der Nettozuwachs beträgt 30 volle Vollzeitäquivalente, berechnet aus den ungerundeten Stellenplänen und anschließend abgerundet. Die Personalaufwendungen für 2022 stammen aus dem Jahresabschluss, die Werte für 2027 aus dem Haushaltsentwurf.

    Der Stellenzuwachs beträgt 11,7 Prozent. Die Personalaufwendungen steigen im gleichen Zeitraum um 8,07 Millionen Euro jährlich.

    Damit wächst nicht nur die Verwaltung. Auch die durchschnittlichen Aufwendungen für die vorhandenen Stellen steigen deutlich.

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    Tarifsteigerungen erklären nur einen Teil

    Natürlich ist der öffentliche Dienst seit 2022 teurer geworden. Tarifabschlüsse, Besoldungsanpassungen und höhere Arbeitgeberbelastungen müssen berücksichtigt werden.

    Quickborn Aktuell hat deshalb die tatsächlichen Personalaufwendungen von 2022 mit einer großzügigen Kostenentwicklung bis 2027 fortgeschrieben.

    Das Modell berücksichtigt kumulierte Steigerungen von 18 Prozent bis 2026 und zusätzlich eine angenommene Tariferhöhung von drei Prozent ab April 2027. Hinzu kommt ein weiterer Sicherheitszuschlag von fünf Prozentpunkten.

    Das Ergebnis:

    Berechnung für 2027 Betrag
    Tatsächliche Personalaufwendungen 2022 17,92 Mio. €
    Fortschreibung einschließlich Tarifsteigerungen und Sicherheitszuschlag 22,52 Mio. €
    Haushaltsansatz der Stadt 2027 25,99 Mio. €
    Zusätzlicher, durch das Modell nicht erklärter Aufwand 3,47 Mio. €

    Selbst nach großzügiger Berücksichtigung der allgemeinen Personalkostenentwicklung liegen die geplanten Aufwendungen rund 3,47 Millionen Euro über dem Vergleichswert.

    Diese Differenz ist keine exakte Berechnung der zusätzlichen Stellenkosten. Sie umfasst auch mögliche Auswirkungen von Höherbewertungen, Veränderungen der Arbeitszeiten, Rückstellungen und weiteren strukturellen Entwicklungen.

    Eine entsprechende Aufschlüsselung dieser Kosten legt die Stadt mit dem Stellenplanentwurf jedoch nicht vor.

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    Mehr Stellen und höhere Eingruppierungen

    Neben dem Personalaufbau hat sich die Stellenstruktur erheblich verändert. Zahlreiche Stellen wurden seit 2022 höher bewertet.

    So stieg beispielsweise eine Stelle im Kulturbereich von Entgeltgruppe E 6 auf E 11. Die Stelle umfasst weiterhin denselben Arbeitszeitanteil.

    Auch mehrere Leitungsstellen wurden deutlich höher eingruppiert. Im Bereich Digitalisierung entwickelte sich eine Leitungsstelle von A 11 auf A 13. Bei verschiedenen Fachbereichsleitungen sind höhere Bewertungen dokumentiert.

    Allein der Stellenplanentwurf 2027 enthält weitere 21 Höherbewertungen. Dazu gehören unter anderem Veränderungen von E 11 auf E 13 in den Rechtsangelegenheiten sowie von E 8 auf E 11 bei einer halben Stelle für Social Media im Büro des Bürgermeisters.

    Die Verwaltung verweist auf externe Stellenbewertungen. Welche zusätzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten die Veränderungen im Einzelnen begründen und welche jährlichen Mehrkosten daraus entstehen, wird in der Beschlussvorlage nicht aufgeschlüsselt.

    Damit fehlt eine wichtige Grundlage, um die langfristigen finanziellen Auswirkungen beurteilen zu können.

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    Und wo bleibt die Gegensteuerung?

    Besonders auffällig ist die mittelfristige Finanzplanung. Trotz der angespannten Haushaltslage rechnet die Stadt auch für 2030 mit Personalaufwendungen von knapp 26 Millionen Euro.

    Für 2028 ist zunächst ein Rückgang vorgesehen. Bereits 2029 steigen die Personalkosten erneut, und 2030 erreichen sie nahezu wieder das Niveau von 2027.

    Eine dauerhafte Reduzierung der Personalaufwendungen ist damit nicht erkennbar.

    Dabei können und müssen auch kommunale Aufgaben überprüft werden. Nicht jede bisherige Tätigkeit muss dauerhaft im gleichen Umfang wahrgenommen werden.

    Digitalisierung, veränderte Zuständigkeiten und vereinfachte Verwaltungsabläufe sollten auch zu einem geringeren Personalbedarf führen.

    Hinzu kommt eine erhebliche Veränderung ab 2028: In der Haushaltsplanung werden die Verwaltungsleistungen für Bönningstedt, Hasloh und Ellerau nicht mehr fortgeführt.

    Die Stadt berücksichtigt die daraus folgenden Veränderungen der Personalaufwendungen bisher lediglich durch eine pauschale Reduzierung um 30 Prozent. Eine konkrete stellenbezogene Planung wird nicht vorgelegt.

    Wenn Aufgaben entfallen, muss auch überprüft werden, welche Stellen künftig noch benötigt werden und welche durch natürliche Fluktuation oder organisatorische Veränderungen eingespart werden können.

    Eine solche systematische Aufgabenkritik mit konkreten Einsparzielen ist in den vorliegenden Unterlagen nicht dokumentiert.

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    Fazit: Personalaufbau ist dokumentiert – eine dauerhafte Entlastung nicht

    30 zusätzliche Vollzeitstellen, acht Millionen Euro höhere jährliche Personalaufwendungen und zahlreiche Höherbewertungen innerhalb von fünf Jahren: Diese Entwicklung verlangt eine nachvollziehbare Personalbedarfsrechnung.

    Die Stadt muss darlegen, welche zusätzlichen Aufgaben den Stellenaufbau rechtfertigen, welche Leistungen dadurch verbessert wurden und wo künftig Personal eingespart werden kann.

    Gerade bei einem für 2027 geplanten Haushaltsdefizit von mehr als 15 Millionen Euro kann die Personalentwicklung nicht von der Haushaltskonsolidierung ausgenommen werden.

    Denn Haushaltskonsolidierung bedeutet nicht nur, neue Ausgaben zu begrenzen. Auch bestehende Aufgaben, Verwaltungsabläufe und Stellen müssen auf den Prüfstand.

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    Quellen und Berechnungsgrundlagen

    • Stadt Quickborn, Jahresabschluss 2022, Anlage 3, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung.
    • Stadt Quickborn, beschlossener Stellenplan 2021/2022, Vorlage VO/2020/Q/077-01.
    • Stadt Quickborn, Haushaltsentwurf 2027 ff., Vorlage VO/2026/Q/82, Anlage 3.
    • Stadt Quickborn, Stellenplanentwurf 2027, Vorlage VO/2026/Q/1129, einschließlich Veränderungsliste.
    • Quickborn Aktuell: Stellenplan 2027: Keine neuen Stellen – aber viele offene Fragen.

    Methodik: Die Berechnung verwendet die tatsächlichen Personalaufwendungen des Jahresabschlusses 2022 als Ausgangspunkt. Die Tariffortschreibung einschließlich Sicherheitszuschlag ist eine Modellrechnung und keine amtliche Kostenzerlegung. Die Stellenzahlen wurden auf volle Vollzeitäquivalente abgerundet.

    Stand: 23. Oktober 2026 | Autor: Redaktion Quickborn Aktuell

  • Quickborns Personal: 30 zusätzliche Stellen, acht Millionen Euro Mehrkosten – und kaum dauerhafte Entlastung

    · Redaktion Quickborn Aktuell · Dokumentation und Haushaltsanalyse

    Quickborns Personal: 30 zusätzliche Stellen, acht Millionen Euro Mehrkosten – und kaum dauerhafte Entlastung

    Zwischen 2022 und dem Haushaltsentwurf 2027 steigt der Stellenplan der Stadt Quickborn um 30 volle Stellen. Die Personalaufwendungen wachsen gegenüber dem tatsächlichen Jahresabschluss 2022 um 8,07 Millionen Euro. Selbst ein großzügiges Tarifmodell erklärt davon nicht alles. Die Finanzplanung bis 2030 zeigt keinen dauerhaften deutlichen Rückgang.

    Quickborn Aktuell hat den Jahresabschluss 2022, den beschlossenen Stellenplan 2021/2022, den Stellenplanentwurf 2027, den ersten Haushaltsentwurf 2027 bis 2030 sowie damalige Presseberichte und öffentliche Äußerungen ausgewertet. Maßstab der Kostenrechnung ist stets das tatsächliche Ergebnis 2022 – nicht der damalige Haushaltsansatz. Bei der Stellenzahl werden die beiden beschlossenen beziehungsweise vorgesehenen Stellenpläne verglichen.

    1. Ausgangsbasis: der Jahresabschluss 2022

    Die Stadt Quickborn hatte für das Jahr 2022 zunächst deutlich geringere Personalaufwendungen veranschlagt, als später tatsächlich anfielen. Für eine belastbare Kostenanalyse ist deshalb allein die Ist-Zahl des Jahresabschlusses der richtige Ausgangspunkt. Die Ratsversammlung bestätigte den Jahresabschluss 2022 am 9. Oktober 2023 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt.

    Die Ergebnisrechnung für 2022 weist unter Position 11 17.924.183,01 Euro Personalaufwendungen aus. Hinzu kommen gesonderte Versorgungsaufwendungen von 2.597.738,34 Euro. In der Finanzrechnung sind 17.218.614,02 Euro tatsächliche Personalauszahlungen ausgewiesen. Diese Größen haben unterschiedliche Bedeutungen; sie dürfen nicht vermischt werden.

    Für 2027 stammen die Vergleichszahlen aus dem ersten Haushaltsentwurf. Damit lautet der Vergleich ausdrücklich Jahresabschluss 2022 (Ist) gegen Haushaltsentwurf 2027 (Plan). Auch die Stellenplanwerte 2027 sind noch nicht endgültig beschlossen.

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    2. Acht Millionen Euro mehr Personalaufwendungen

    Kennzahl 2022 · tatsächliches Ergebnis 2027 · Haushaltsentwurf Entwicklung
    Personalaufwendungen 17.924.183 € 25.990.800 € +8.066.617 € / +45,0 %
    Versorgungsaufwendungen 2.597.738 € 1.521.800 € −1.075.938 € / −41,4 %
    Personal und Versorgung zusammen 20.521.921 € 27.512.600 € +6.990.679 € / +34,1 %
    Personalauszahlungen 17.218.614 € 25.175.800 € +7.957.186 € / +46,2 %

    Beträge in den Tabellen auf volle Euro gerundet; die Veränderung wurde jeweils aus den exakten Originalwerten berechnet. Quelle: Jahresabschluss 2022, Anlage 3, Ergebnis- und Finanzrechnung; erster Haushaltsentwurf 2027, Anlage 3.

    45 Prozent höhere Personalaufwendungen bedeuten eine zusätzliche Haushaltsbelastung von gut acht Millionen Euro jährlich gegenüber 2022. Auch bei den tatsächlichen beziehungsweise vorgesehenen Personalauszahlungen liegt der Anstieg bei knapp acht Millionen Euro.

    Die gesonderten Versorgungsaufwendungen sind bewusst zusätzlich dargestellt. Im Jahr 2022 enthielt diese Position hohe Zuführungen zu Rückstellungen. Wer Personal- und Versorgungsaufwendungen zusammen betrachtet, erhält deshalb einen niedrigeren prozentualen Zuwachs. Unabhängig von der Betrachtung steigen die ausgewiesenen Gesamtbeträge erheblich.

    Die Beträge sind Bruttoaufwendungen. Erstattungen anderer Gemeinden werden auf der Ertragsseite gebucht. Auch deshalb ist der Anstieg der Personalaufwendungen nicht mit einer entsprechend hohen zusätzlichen Nettobelastung allein für Quickborn gleichzusetzen.

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    3. Wie viel davon ist durch Tarif- und Kostensteigerungen erklärbar?

    Eine reine Gegenüberstellung der Jahre 2022 und 2027 wäre unvollständig. Seit 2022 wurden Tarifentgelte und Besoldung mehrfach angepasst. Hinzu kommen Veränderungen der Sozialabgaben und weitere Kosten. Diesen äußeren Kostenanstieg berücksichtigen wir in einer bewusst großzügigen Modellrechnung.

    Ausgangspunkt bleiben die tatsächlichen Personalaufwendungen von 17.924.183,01 Euro aus dem Jahr 2022. Die Modellrechnung setzt 15 Prozent kumulierte Kostensteigerung bis 2025, 18 Prozent bis 2026 sowie für 2027 eine zusätzliche angenommene Erhöhung von drei Prozent ab April an. Die letztgenannte Annahme wirkt über neun Monate. Daraus ergibt sich für 2027 eine Modellsteigerung von 20,655 Prozent gegenüber 2022.

    Zusätzlich rechnen wir fünf Prozentpunkte Sicherheitszuschlag auf die gesamte kumulierte Entwicklung. Er ist eine zusätzliche Rechenreserve – kein behaupteter Tarifabschluss. Insgesamt lautet die Modellannahme für 2027 daher 25,655 Prozent gegenüber 2022. Das ist eine vorsichtige, großzügige Vergleichsrechnung und keine exakte Lohnabrechnung für die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen.

    Jahr Stadt: Ist beziehungsweise Plan Modell nur Tarif/Kosten Modell + 5 Prozentpunkte Puffer Differenz zur Stadt
    2022 · Ist 17.924.183 € 17.924.183 € 17.924.183 € 0 €
    2025 · Ist 22.558.520 € 20.612.810 € 21.509.020 € 1.049.500 €
    2026 · Plan 25.335.300 € 21.150.536 € 22.046.745 € 3.288.555 €
    2027 · Plan 25.990.800 € 21.626.423 € 22.522.632 € 3.468.168 €

    Die Stadtwerte 2025 bis 2027 stammen aus dem Ergebnisplan des ersten Haushaltsentwurfs 2027. Das Modell wurde aus dem tatsächlichen Basiswert 2022 fortgeschrieben. Rundungsdifferenzen von einem Euro sind möglich.

    Rund 3,47 Millionen Euro
    liegen die für 2027 vorgesehenen Personalaufwendungen über dem Vergleichswert, selbst wenn die Kostenbasis von 2022 pauschal um 25,655 Prozent erhöht wird.

    Diese 3,47 Millionen Euro sind keine nachgewiesenen Kosten einzelner Neueinstellungen. Die Differenz umfasst sämtliche Veränderungen, die das Modell nicht erfasst: zusätzliche Stellen, neue Eingruppierungen, geänderte Arbeitszeiten, Veränderungen bei Rückstellungen und möglicherweise weitere Effekte.

    Genau deshalb benötigt die Ratsversammlung eine Überleitungsrechnung der Verwaltung. Sie muss zeigen, wie sich der Anstieg auf allgemeine Tarif- und Besoldungsentwicklung, zusätzliche Stellen, Höherbewertungen, Beiträge, Rückstellungen und sonstige Veränderungen verteilt. Die derzeitige Stellenplanvorlage enthält diese Zerlegung nicht.

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    4. Der Stellenplan wächst um 30 volle Stellen

    Der beschlossene Stellenplan 2021/2022 enthielt 257,9497 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Der Entwurf für 2027 sieht 288,2407 VZÄ vor. Die Differenz beträgt 30,2910 VZÄ beziehungsweise 11,7 Prozent.

    Wie vereinbart werden die Stellenzahlen für die öffentliche Darstellung auf volle Vollzeitstellen abgerundet:

    Kennzahl 2022 2027 beziehungsweise Differenz
    Stellenumfang, auf ganze VZÄ abgerundet 257 288
    Zusätzliche VZÄ, separat abgerundet – 30
    Zuwachs in Prozent – 11,7 %

    Hinweis zur Rundung: Die Summe 257,9497 wird als 257 ausgewiesen, die Summe 288,2407 als 288. Die unabhängig berechnete Differenz beträgt 30,2910 und wird als 30 dargestellt. Deshalb ergibt die Subtraktion der gerundeten Bestände 31, nicht die gerundete Differenz 30.

    VZÄ sind Stellenanteile, nicht die Zahl einzelner Personen. Zwei halbe Stellen entsprechen einer Vollzeitstelle. Die tatsächliche Stellenbesetzung unterscheidet sich ebenfalls von der Zahl der ausgewiesenen Planstellen.

    Die Stadt hat damit gegenüber 2022 eine deutlich größere Personalstruktur im Haushaltsplan. Die weiteren Kostensteigerungen entstehen nicht nur aus der Menge der Stellen, sondern auch aus höheren Bewertungen und allgemeinen Tarifeffekten.

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    5. Viele Stellen sind inzwischen deutlich höher bewertet

    Die Stellenpläne erlauben es, identische Stellenplannummern über mehrere Jahre hinweg zu verfolgen. In einigen Fällen blieben Stellenanteile gleich, während die Bewertung erheblich stieg. In anderen Fällen wurden Aufgaben und Leitungsfunktionen verändert.

    Aufgabe / Stelle 2022 2027 Bemerkung
    Kulturverwaltung / Kulturmanagement, Nr. 0.00000.0305.1 E 6 E 11 Stellenumfang unverändert: 0,47 VZÄ
    Büro des Bürgermeisters, Nr. 0.00000.0003.1 E 9a E 12 Sachbearbeitung wurde Fachdienstleitung
    Digitalisierung, Leitung, Nr. 0.00000.0011.1 A 11 A 13 Leitungsfunktion, geänderte Besoldungsbewertung
    Stadtentwicklung, Nr. 0.00000.0005.1 E 11 E 12 Höherbewertung einer bestehenden Stelle
    Liegenschaften, Nr. 0.00000.1007.1 E 9a E 11 Stelle über mehrere Produkte verteilt

    Die Veränderung von E 6 auf E 11 im Kulturmanagement ist besonders auffällig. Die halbe Stelle – genau 0,47 VZÄ – bleibt in der Kapazität unverändert. Ihre neue Bewertung ist erheblich höher. Welche neu übertragenen Tätigkeiten diese Eingruppierung rechtfertigen, ist der Stellenplanübersicht allein nicht zu entnehmen.

    Beim Büro des Bürgermeisters hat sich zugleich die Funktion verändert: Aus einer Sachbearbeitungsstelle wurde eine Fachdienstleitung. Diese organisatorische Veränderung muss von der reinen Höherbewertung unterschieden werden.

    Entgeltgruppen folgen den tariflich bewerteten Tätigkeiten und sind keine frei wählbaren Gehaltsstufen. Eine neue Aufgabenverteilung kann eine andere Eingruppierung auslösen. Sie muss aber auch die wirtschaftlichen Folgen berücksichtigen. Nicht jede zusätzliche Tätigkeit muss unverändert an den vorhandenen Stellenzuschnitt angehängt werden; Aufgaben können gebündelt, neu verteilt oder in ihrem Umfang reduziert werden.

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    6. Der Entwurf 2027: keine neuen Stellen, aber weitere Aufwertungen

    In der Beschlussvorlage VO/2026/Q/1129 betont die Verwaltung, dass die Gesamtzahl gegenüber 2026 unverändert bei 288,2407 VZÄ bleibt. Das ist rechnerisch richtig. Es beschreibt jedoch ausschließlich die Veränderung gegenüber einem bereits erhöhten Vorjahresniveau.

    Die beigefügte dreiseitige Veränderungsliste enthält 25 Eingruppierungsänderungen oder Stellenumwandlungen. Darunter sind nach Auszählung 21 Höherbewertungen, zwei Herabbewertungen und zwei Wechsel zwischen Beamten- und Tarifstellen.

    Bereich Bewertung bisher Bewertung 2027
    Rechtsangelegenheiten, Sachbearbeitung E 11 E 13
    Stadtentwicklung, halbe Stelle E 8 E 11
    Wirtschaftsförderung, Sachbearbeitung E 9b E 11
    Büro des Bürgermeisters, Social Media, halbe Stelle E 8 E 11
    Kasse, Abteilungsleitung A 10 A 12
    Digitalisierung, Fachdienstleitung A 12 A 13
    Liegenschaften, Sachbearbeitung E 9a E 11
    Feuerwache, technische Stelle E 9c E 9a

    Die Verwaltung begründet die neuen Eingruppierungen mit extern durchgeführten Stellenbewertungen. Eine Kostenaufstellung je Veränderung ist nicht beigefügt. Unter „Finanzielle Auswirkungen“ steht nur, die erforderlichen Personalaufwendungen seien im Haushaltsentwurf berücksichtigt.

    Für zwei bislang länger vakante Stellen ist außerdem eine neue Verwendung geplant: eine Vollzeitstelle für die Feuerwehr und eine halbe Stelle für Social Media im Büro des Bürgermeisters. Auch wenn dadurch keine zusätzliche Planstelle entsteht, kann die Besetzung zuvor unbesetzter Stellen zusätzliche tatsächliche Auszahlungen auslösen.

    Die Frage für die Haushaltsberatung lautet deshalb nicht nur: Wie viele Stellen gibt es? Sie lautet auch: Welche Aufgaben werden übertragen, zu welchen Bewertungen und mit welchen jährlichen Mehrkosten?

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    7. Welche zusätzlichen Aufgaben erklären den Aufbau?

    Im Januar 2023 wurde der Stellenplan öffentlich kontrovers beraten. Nach dem damaligen Bericht von Quickborn1 erläuterte die Personalverwaltung einen vorgeschlagenen Personalzuwachs von knapp 23 Stellen mit rund 1,3 Millionen Euro jährlichen Mehrkosten. Ein Teil der Stellen war bereits zuvor durch besondere Ermächtigungen ermöglicht worden; andere wurden neu zur Diskussion gestellt. Der Bericht nennt unter anderem Flüchtlingsbetreuung, Finanzen, Schulen, Wirtschaftsförderung, Medienarbeit und Bauverwaltung.

    Wohngeld: eine nachvollziehbare gesetzliche Mehrbelastung

    Die Wohngeldreform ab 2023 erweiterte den Kreis der Anspruchsberechtigten. Für die zuständigen Stellen entstand zusätzliche Arbeit. Wie viele Vollzeitstellen in Quickborn dadurch dauerhaft benötigt werden, müsste allerdings aus den örtlichen Anträgen, Fallzahlen und Bearbeitungszeiten hervorgehen. Eine solche Zeitreihe ist nicht Bestandteil der Stellenplanvorlage 2027.

    Flüchtlingsbetreuung: der dauerhafte Bedarf hängt vom heutigen Arbeitsanfall ab

    Die Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge ab 2022 verursachte zusätzliche Aufgaben. Ob heute der gleiche Personalbedarf besteht, kann nur anhand der aktuellen Unterbringungszahlen, der Entwicklung anderer Flüchtlingsgruppen und der Zuständigkeiten von Stadt, Kreis und Jobcenter beurteilt werden. Ein vorübergehender Spitzenbedarf darf nicht ungeprüft zur dauerhaften Bezugsgröße werden.

    Kämmerei, Stadtkasse und Bauverwaltung: bestehende Aufgaben

    Haushaltsplanung, Buchhaltung, Zahlungsverkehr, Forderungsmanagement, Bauleitplanung und Bauunterhaltung sind keine neu erfundenen kommunalen Aufgaben. Auch hier kann die Arbeit zunehmen. Dafür braucht es jedoch nachvollziehbare Kennzahlen: mehr Vorgänge, geänderte gesetzliche Anforderungen, zusätzliche Projekte oder belegte Rückstände. Die Stellenplanvorlage 2027 bietet keinen durchgehenden Fallzahlenvergleich mit 2022.

    Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit: der Umfang ist politisch gestaltbar

    Bei Wirtschaftsförderung, Marketing, Medienarbeit und weiteren freiwillig gestalteten Tätigkeiten bestehen politische Entscheidungsspielräume. Die Stadt kann Ziele, Umfang und Prioritäten festlegen. Eine wirtschaftliche Bewertung muss deshalb auch fragen, welche zusätzlichen Leistungen und Ergebnisse der Personalaufbau gebracht hat und welche bisherigen Tätigkeiten dafür entfallen konnten.

    Ein größerer Stellenplan belegt für sich genommen weder eine bessere Dienstleistung noch eine ausreichende Aufgabenbegründung. Es fehlt eine nachvollziehbare Verbindung zwischen zusätzlichem Aufwand und messbarer Arbeitsmenge beziehungsweise Ergebnis.

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    8. Gegensteuerung beginnt bei der Aufgabe – nicht erst bei der Stelle

    Eine Verwaltung kann Pflichtaufgaben nicht einfach streichen. Sie kann aber vielfach bestimmen, wie sie diese erledigt: durch Vereinfachung von Abläufen, Bündelung von Zuständigkeiten, klare Prioritäten, Kooperation oder zeitlich befristete Unterstützung statt dauerhafter eigener Stellen.

    Hinzu kommen die freiwilligen Aufgaben. Hier kann die Ratsversammlung den Leistungsumfang tatsächlich verändern. Eine konsequente Aufgabenkritik müsste deshalb für jeden größeren Aufgabenbereich beantworten: Was ist gesetzlich vorgeschrieben? Was wird freiwillig angeboten? Was kann vereinfacht werden? Was kann entfallen? Wie viel Zeit und Geld spart das?

    Auch die Digitalisierung muss an ihrer Wirkung auf Personal und Bearbeitungszeit gemessen werden. Neue IT-Systeme, weitere Projektstellen und externe Dienstleistungen sind nur ein Teil der Rechnung. Entscheidend ist, ob im Anschluss weniger manuelle Arbeit anfällt, Doppelarbeiten verschwinden und Stellen bei Fluktuation nicht nachbesetzt werden müssen.

    Aus den ausgewerteten Stellenplan- und Haushaltsunterlagen ist kein durchgerechnetes Programm mit dauerhaften Stellen- und Kostenabbauzielen ersichtlich. Das heißt nicht, dass die Verwaltung keinerlei organisatorische Verbesserungen vornimmt. Es heißt, dass sich deren dauerhafte finanzielle Wirkung in den vorliegenden Dokumenten nicht nachvollziehen lässt.

    Gerade bei einem hohen Haushaltsdefizit reicht es nicht, eine weitere Stellenmehrung für ein Jahr zu vermeiden. Ein wirksames Konsolidierungsprogramm müsste auch den vorhandenen Aufgabenbestand überprüfen und konkrete Einsparungen für die folgenden Jahre benennen.

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    9. Die Verwaltungsgemeinschaften verändern den Personalbedarf ab 2028

    Quickborn erledigt bislang zahlreiche Aufgaben für Bönningstedt, Hasloh und Ellerau. Der erste Haushaltsentwurf 2027 führt die betreffenden Einnahmeprodukte ab 2028 vorsorglich nicht mehr fort. Die Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg ist davon nicht in gleicher Weise betroffen.

    Die Stadt rechnet für 2027 noch mit rund 3,4 Millionen Euro Erstattungen aus den drei Verwaltungsverträgen. Diesen Einnahmen stehen erhebliche zugeordnete Aufwendungen gegenüber. Fällt die Zuständigkeit weg, muss der Personalbedarf neu berechnet werden.

    Bemerkenswert ist die Begründung im Haushaltsentwurf: Die bisherigen Personalaufwendungen für die drei Verwaltungsgemeinschaften werden ab 2028 zunächst in das Produkt „Interne Verwaltungsangelegenheiten“ verschoben und dort pauschal um 30 Prozent reduziert. Die Verwaltung schreibt zugleich, die tatsächliche Entwicklung sei noch nicht exakt kalkulierbar.

    „Die Personalaufwendungen der Verwaltungsgemeinschaften wurden in der Vorschauplanung dem Produkt 111020 […] zugeordnet und anschließend um 30 % reduziert.“

    Der zitierte Abschnitt steht auf Seite 13 der Erläuterungen zum ersten Haushaltsentwurf 2027. Damit ist die 30-Prozent-Kürzung ausdrücklich eine Planannahme, nicht das Ergebnis eines konkreten Stellenabbauplans.

    Ab 2028 muss nachvollziehbar werden, welche Aufgaben entfallen, welche Stellenanteile nicht mehr gebraucht werden, welche Beschäftigten andere Tätigkeiten übernehmen und welche Stellen bei Fluktuation gestrichen werden können. Eine Umsetzung auf andere Aufgaben kann Neueinstellungen vermeiden; sie senkt den Aufwand aber nicht automatisch.

    Darum ist der Blick auf die Verwaltungsgemeinschaften zentral für die Konsolidierung: Der Wegfall von Aufgaben muss eine Überprüfung der dafür aufgebauten Personalstruktur auslösen. Eine pauschale Buchung ersetzt das nicht.

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    10. Die mittelfristige Planung: erst Rückgang, dann wieder Anstieg

    Jahr Personalaufwendungen Veränderung zum Vorjahr
    2027 · Plan 25.990.800 € –
    2028 · Plan 24.978.800 € −1.012.000 €
    2029 · Plan 25.459.500 € +480.700 €
    2030 · Plan 25.950.400 € +490.900 €

    Für 2028 wird im ersten Entwurf ein Rückgang der Personalaufwendungen geplant. Anschließend steigen die Ansätze wieder an. Im Jahr 2030 liegen sie nur 40.400 Euro unter dem Ansatz 2027.

    Eine dauerhafte substanzielle Reduzierung des Personalaufwands ist damit nicht eingeplant. Für die Jahre 2028 bis 2030 sind weiterhin jeweils rund 25 bis 26 Millionen Euro vorgesehen. Auch die angekündigten Veränderungen bei den Verwaltungsgemeinschaften führen in diesem Zahlenwerk nicht zu einem dauerhaften Abwärtstrend.

    Das ist der Kern der Kritik an der fehlenden Gegensteuerung: Tarifsteigerungen lassen sich kommunal nur begrenzt beeinflussen. Die Stadt kann jedoch die Zahl und den Zuschnitt der Stellen, den Umfang freiwilliger Leistungen sowie die Organisation der Aufgaben verändern. Die mittelfristige Ergebnisplanung zeigt bislang keinen nachhaltigen finanzwirtschaftlichen Effekt solcher Maßnahmen.

    Hinzu kommt das geplante Ergebnisdefizit 2027 von 15,24 Millionen Euro. Bei einer solchen Haushaltslage ist der Personalbereich ein wesentlicher Gegenstand der Konsolidierung – neben Sachaufwendungen, Investitionen, Zuschüssen und Erträgen.

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    11. Auch der Stellenplan 2027 enthält offene Punkte

    Die Unterlagen enthalten außerdem eine konkrete Unstimmigkeit: Die Gesamtübersicht im detaillierten Stellenplan weist für 2027 23,80 Beamten-VZÄ aus. Addiert man im beigefügten Stellenplanquerschnitt die Beamtenstellen der Besoldungsordnungen A und B, ergeben sich dagegen 21,80 VZÄ. Die Differenz beträgt zwei Vollzeitäquivalente. Nach dem Vergleich einzelner Stellen scheinen zwei A11-Stellenanteile im Querschnitt nicht berücksichtigt zu sein.

    Das muss vor der Beschlussfassung aufgeklärt und gegebenenfalls berichtigt werden. Die Abweichung beweist nicht, dass zusätzliche Beamte beschäftigt sind. Sie bedeutet aber, dass zwei Anlagen derselben Vorlage unterschiedliche Summen enthalten.

    Weitere offene Punkte: Der Stellenplan 2027 nennt eine aktuelle Besetzung von 282,3419 VZÄ zum Stichtag 30. Juni 2026. Der vorgesehene Planumfang liegt um 5,8988 VZÄ höher. Das sind nicht notwendigerweise sechs vollständig freie Stellen, sondern eine saldierte Differenz, die sich auch aus Teilzeitumfängen ergibt.

    Wer die Personalkosten steuern will, muss deshalb neben dem Stellenplan auch die tatsächliche Besetzung, länger unbesetzte Stellen, die Kosten geplanter Nachbesetzungen und die Entwicklung des Altersausscheidens kennen. Diese Informationen gehören zu einem transparenten Konsolidierungskonzept.

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    12. Die Personaldebatte wurde schon früher geführt

    Die Frage nach Stellenabbau und Personalkosten ist nicht neu. In der Haushaltsrede vom 25. Februar 2019 verlangte der damalige FDP-Politiker Thomas Beckmann ausdrücklich Einsparungen „durch Reduzierung von Personal“. Er stellte zudem die Frage, ob Quickborn nicht mit weniger Personal auskommen könne. Ein späterer FDP-Antrag vom Dezember 2020 verlangte die Prüfung von Wiederbesetzungssperren, Stelleneinsparungen und organisatorischen Einsparpotenzialen.

    Nach dem Bürgermeisterwechsel wurde Anfang 2023 über zusätzliche Personalstellen gestritten. Die Personalvertretung verwies dabei auf hohe Arbeitsbelastung und Überstunden. Die damalige Berichterstattung nennt geplante zusätzliche Stellen und einen Mehraufwand von rund 1,3 Millionen Euro jährlich.

    Diese historischen Aussagen zeigen, dass zwei Interessen seit Langem gegenüberstehen: eine leistungsfähige Verwaltung mit ausreichender Personalausstattung und die Verpflichtung, Aufgaben und Ausgaben auf das wirtschaftlich Erforderliche zu begrenzen. Für die heutige Haushaltsberatung kommt es deshalb auf messbare Arbeitsmengen und nachvollziehbare Entscheidungen an – nicht auf die persönliche Bewertung eines einzelnen Amtsinhabers.

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    13. Welche Antworten die Ratsversammlung vor einer Entscheidung benötigt

    Für eine sachgerechte Personalentscheidung sollte die Verwaltung eine konkrete, auf das Ausgangsjahr 2022 bezogene Übersicht vorlegen. Sie muss sechs Fragen beantworten:

    1. Neue Stellen: Welche Stellenkapazitäten wurden seit 2022 zusätzlich eingerichtet oder dauerhaft erhöht und mit welchen Aufgaben begründet?
    2. Leistungsmenge: Wie haben sich Antragszahlen, Fallzahlen, Projekte und Bearbeitungszeiten in den betreffenden Bereichen seit 2022 verändert?
    3. Höherbewertungen: Was waren die wesentlichen neuen Tätigkeitsmerkmale, wie viele Stellen wurden höher bewertet und welche dauerhaften jährlichen Kosten entstehen daraus?
    4. Tarif und übrige Kosten: Wie zerlegt sich die Veränderung der Personalaufwendungen von 17,92 Millionen Euro 2022 zu 25,99 Millionen Euro 2027 in Tarife, Besoldung, Stellenentwicklung, Arbeitgeberbeiträge, Rückstellungen und sonstige Effekte?
    5. Aufgabenkritik: Welche freiwilligen Tätigkeiten und Arbeitsabläufe können reduziert, vereinfacht oder digitalisiert werden? Wie hoch sind die bezifferten Einsparziele?
    6. 2028 und danach: Welche Stellenanteile werden nach dem Auslaufen der Verwaltungsgemeinschaften nicht mehr benötigt, was wird verlagert und welche Aufwendungen werden tatsächlich dauerhaft abgebaut?

    Eine solche Übersicht ist nicht nur eine Kontrollfrage. Sie schafft eine Grundlage dafür, Entscheidungen über Aufgaben, Stellen und Haushalt gemeinsam zu treffen.

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    14. Fazit: Das Kostenwachstum ist belegt – eine dauerhafte Entlastung nicht

    Die tatsächlichen Personalaufwendungen Quickborns betrugen 2022 17,92 Millionen Euro. Für 2027 sind 25,99 Millionen Euro vorgesehen: 8,07 Millionen Euro beziehungsweise 45 Prozent mehr. Auch die Personalauszahlungen wachsen im Vergleich um fast acht Millionen Euro.

    Seit dem Stellenplan 2021/2022 kommen 30 volle Vollzeitäquivalente hinzu. Zusätzlich wurden zahlreiche vorhandene Stellen höher bewertet, zum Teil erheblich.

    In einer bewusst großzügigen Modellrechnung erklärt die allgemeine Tarif- und Kostenentwicklung einschließlich eines zusätzlichen Sicherheitszuschlags 22,52 Millionen Euro der für 2027 erwarteten Personalaufwendungen. Bis zu den veranschlagten 25,99 Millionen Euro bleibt eine Differenz von 3,47 Millionen Euro, deren Ursachen die Verwaltung offenlegen sollte.

    Einzelne neue gesetzliche Anforderungen und Mehrbelastungen sind dokumentiert. Eine vollständige, nach Aufgaben und Fallzahlen nachvollziehbare Begründung des Stellenzuwachses und der Höherbewertungen liegt in der aktuellen Beschlussvorlage nicht vor.

    Auch die mittelfristige Planung zeigt keine dauerhafte deutliche Senkung. Nach dem vorübergehenden Rückgang 2028 sind für 2030 wieder nahezu 26 Millionen Euro Personalaufwendungen vorgesehen.

    Bei einem für 2027 geplanten Defizit von über 15 Millionen Euro muss die Stadt nicht nur neue Stellenwünsche prüfen, sondern auch bestehende Aufgaben, Arbeitsabläufe und Stellen systematisch auf Einsparmöglichkeiten untersuchen. Ohne diese Gegensteuerung bleibt der Personalaufwand ein dauerhaft hoher Kostenblock.

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    15. Dokumentation, Quellen und Rechenweg

    Diese Darstellung unterscheidet zwischen amtlich nachgewiesenen Ist-Werten, amtlichen Planwerten, eigenen Berechnungen und journalistischer Bewertung. Die Zahlen für 2027 bis 2030 sind noch nicht beschlossene Rechnungsergebnisse.

    1. Stadt Quickborn, Jahresabschluss 2022, Anlage 3, Ergebnisrechnung: Personalaufwendungen 17.924.183,01 € (Zeile 11), Versorgungsaufwendungen 2.597.738,34 € (Zeile 12). Finanzrechnung: Personalauszahlungen 17.218.614,02 € (Zeile 10). Beschlossen in der Ratsversammlung am 9. Oktober 2023. Amtliche Bekanntmachung.
    2. Stellenplan 2021/2022, Beschlussvorlage VO/2020/Q/077-01, zweiter Entwurf vom 21. Januar 2021, Gesamtsumme 257,9497 VZÄ, vom Nutzer als unverändert beschlossene Fassung bestätigt. Einzelstellen und Stellenplanquerschnitt.
    3. Stadt Quickborn, 1. Haushaltsentwurf 2027 ff., Beschlussvorlage VO/2026/Q/82 vom 26. August 2026, Anlage 3, Gesamtergebnisplan und Finanzplan. Personalaufwendungen 2025 (Ergebnis): 22.558.519,60 €; 2026 (Ansatz): 25.335.300 €; 2027 (Ansatz): 25.990.800 €. Versorgungsaufwendungen 2027: 1.521.800 €. Personalauszahlungen 2027: 25.175.800 €. Personalaufwendungen 2028–2030: 24.978.800 / 25.459.500 / 25.950.400 €. Jahresergebnis 2027: −15.241.900 €.
    4. Stadt Quickborn, Erläuterungen zum Haushaltsentwurf 2027, Seite 13: Begründung des Personalaufwandanstiegs sowie pauschale Reduzierung der dem auslaufenden Verwaltungsgemeinschaftsbereich zugerechneten Aufwendungen um 30 Prozent ab 2028.
    5. Stellenplanentwurf 2027, Beschlussvorlage VO/2026/Q/1129 vom 23. September 2026, Gesamtumfang 288,2407 VZÄ. Veränderungsliste, Stellenplanquerschnitt und Angaben zur tatsächlichen Besetzung zum 30. Juni 2026.
    6. Quickborn1, 31. Januar 2023: „Heftige Auseinandersetzung um Stellenplan“. Zeitgenössischer Bericht über Stellenaufbau, Arbeitsbelastung und politische Debatte.
    7. FDP Quickborn, Haushaltsrede vom 25. Februar 2019: Originalrede zur Haushalts- und Personalpolitik.
    8. FDP-Antrag vom 11. Dezember 2020: Haushaltskonsolidierung (Originalantrag, PDF).
    9. Quickborn Aktuell, 20. September 2026: „Verwaltungsgemeinschaften: Ab 2028 fehlen Quickborn 3,4 Millionen Euro“, frühere Auswertung der Haushaltsunterlagen.

    Rechenweg Tarifmodell: Basis 2022 = 17.924.183,01 €. 2025: × 1,15. 2026: × 1,18. 2027: 1,18 × (1 + 0,03 × 9/12) = 1,20655. Hinzu kommen fünf Prozentpunkte zum Gesamtanstieg: Faktor 1,25655. 17.924.183,01 € × 1,25655 = 22.522.632,16 €. Differenz zu 25.990.800 € = 3.468.167,84 €. Die Modellannahmen sind keine amtliche tarifliche Kostenaufteilung und begründen für sich genommen keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit einzelner Stellen.

    Recherche- und Dokumentationsstand: 18. Oktober 2026. Alle Geldbeträge in Tabellen sind zur besseren Lesbarkeit auf volle Euro gerundet. Die Stellenwerte werden auf volle VZÄ abgerundet. Die Analyse verwendet ausschließlich das Ist-Ergebnis 2022 als finanzielle Ausgangsbasis und die im ersten Haushaltsentwurf veröffentlichten Planwerte 2027–2030.

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  • Quickborns Haushalt: 18 Millionen Euro mehr Ausgaben – wo bleibt die Gegensteuerung?

    Die Einnahmen der Stadt Quickborn sind seit 2024 gestiegen. Trotzdem wächst das Haushaltsdefizit dramatisch. Der Grund liegt vor allem auf der Ausgabenseite: Während die Erträge um gut fünf Prozent zulegen, steigen die Aufwendungen um mehr als 21 Prozent. Die allgemeine Preissteigerung erklärt diese Entwicklung nicht. Eine Analyse des Haushaltsentwurfs 2027 zeigt, wie groß die finanzielle Schieflage inzwischen ist – und welche Antworten die Stadt noch schuldig bleibt.

    Quickborn Aktuell | Haushaltsanalyse | Stand: 18. Oktober 2026

    Aus 1,3 Millionen Euro Defizit werden 15,2 Millionen

    Der Jahresabschluss 2024 ist der Ausgangspunkt unserer Betrachtung. Damals erzielte Quickborn Erträge von 84,72 Millionen Euro. Dem standen Aufwendungen von 85,99 Millionen Euro gegenüber. Das Jahr endete mit einem Fehlbetrag von 1,27 Millionen Euro.

    Drei Jahre später sieht die Planung völlig anders aus.

    Für 2027 rechnet die Stadt mit Erträgen von 89,06 Millionen Euro und Aufwendungen von 104,30 Millionen Euro. Das ergibt ein geplantes Defizit von 15,24 Millionen Euro.

    Haushaltskennzahl 2024 Ist 2027 Plan Veränderung
    Gesamterträge 84,72 Mio. € 89,06 Mio. € +5,1 %
    Gesamtaufwendungen 85,99 Mio. € 104,30 Mio. € +21,3 %
    Jahresfehlbetrag 1,27 Mio. € 15,24 Mio. € +13,97 Mio. €

    Die Aufwendungen steigen damit prozentual mehr als viermal so schnell wie die Erträge.

    Natürlich gibt es auch auf der Einnahmenseite Schwankungen. 2025 erzielte Quickborn sogar 91,02 Millionen Euro und damit mehr als für 2027 geplant. Die Einnahmen bleiben also keineswegs jedes Jahr gleich hoch.

    Trotzdem ist die Entwicklung eindeutig: Gegenüber 2024 stehen für 2027 gut 4,3 Millionen Euro zusätzliche Erträge im Haushalt. Gleichzeitig wachsen die Aufwendungen um 18,3 Millionen Euro.

    Die Verschlechterung des Haushalts lässt sich deshalb nicht mit einem allgemeinen Einbruch der Einnahmen erklären.

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    Die Inflation erklärt den Kostenanstieg nicht

    Alles wird teurer. Das gilt für private Haushalte ebenso wie für Städte und Gemeinden. Doch wie groß ist der Einfluss der Inflation tatsächlich?

    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen die Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt 2025 gegenüber 2024 um 2,2 Prozent. Im September 2026 betrug die Inflationsrate gegenüber dem Vorjahresmonat 3,3 Prozent. Vor allem gestiegene Energiepreise trieben sie zuletzt nach oben.

    Das sind erhebliche Belastungen. Aber sie stehen in keinem direkten Verhältnis zu einem Anstieg der städtischen Aufwendungen um 21,3 Prozent zwischen dem Jahresabschluss 2024 und dem Haushaltsansatz 2027.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass kommunale Kosten nicht dem allgemeinen Verbraucherpreisindex folgen. Tarifabschlüsse, Bauleistungen, Sozialausgaben und gesetzliche Standards können sich anders entwickeln.

    Gerade deshalb müsste die Stadt erklären, welcher Teil ihrer Mehraufwendungen tatsächlich auf Preissteigerungen zurückgeht – und welcher auf zusätzliche Leistungen, höhere Standards, neue Investitionen oder eigene Entscheidungen.

    Eine solche Gesamtbetrachtung enthält der erste Haushaltsentwurf 2027 nicht.

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    Wo die zusätzlichen 18 Millionen Euro bleiben

    Die Haushaltszahlen zeigen, welche Ausgabenbereiche besonders stark wachsen.

    Aufwandsart 2024 Ist 2027 Plan Zunahme
    Personal 22,20 Mio. € 25,99 Mio. € +3,80 Mio. €
    Sach- und Dienstleistungen 13,65 Mio. € 18,69 Mio. € +5,04 Mio. €
    Transferaufwendungen 34,82 Mio. € 39,77 Mio. € +4,94 Mio. €
    Sonstige Aufwendungen 6,54 Mio. € 8,23 Mio. € +1,70 Mio. €
    Abschreibungen 5,83 Mio. € 7,49 Mio. € +1,65 Mio. €
    Zinsen und Finanzaufwendungen 1,28 Mio. € 2,61 Mio. € +1,33 Mio. €

    Hinzu kommen Versorgungsaufwendungen, die im Vergleichszeitraum um rund 156.000 Euro sinken.

    Die größten Veränderungen liegen damit bei den Sach- und Dienstleistungen, den Transferleistungen und dem Personal.

    Allein diese drei Bereiche verursachen zusätzliche jährliche Aufwendungen von zusammen rund 13,8 Millionen Euro.

    Das sind nicht ausschließlich neue Ausgaben. Ein Teil entfällt auf allgemeine Kostensteigerungen, ein anderer auf veränderte Aufgaben und höhere Ansätze. Bei der Goethe-Schule kommen beispielsweise außergewöhnliche Ausgaben für Abriss und Zwischenunterbringung hinzu.

    Diese Unterscheidung ist wichtig. Einmalige Aufwendungen belasten den Haushalt anders als dauerhaft steigende Personalkosten, Betriebsausgaben oder Zuschüsse.

    Umso wichtiger wäre eine klare Darstellung, welche Kosten nach Abschluss einzelner Maßnahmen wieder entfallen und welche dauerhaft bestehen bleiben.

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    Einzelne Begründungen ersetzen keine Haushaltsanalyse

    Die Verwaltung erläutert in ihrer Haushaltsvorlage zahlreiche Veränderungen. Sie nennt unter anderem Tarif- und Besoldungsanpassungen, höhere Kita-Zuschüsse, zusätzliche Kosten für Schulprojekte sowie steigende Zinsbelastungen.

    Bei den Zuschüssen an freie Kita-Träger verweist sie beispielsweise auf deren Wirtschaftspläne. Bei anderen Konten werden Ansätze an frühere Jahresergebnisse oder den bisherigen Haushaltsverlauf angepasst.

    Das erklärt, wie einzelne Beträge zustande kommen sollen. Es beantwortet aber noch nicht die entscheidenden Fragen.

    Warum steigen die Kosten einer bestimmten Leistung deutlich stärker als die allgemeinen Preise? Haben sich die Fallzahlen, die betreuten Personen oder die tatsächlich erbrachten Leistungen verändert? Welche Ausgaben entstehen durch neue gesetzliche Verpflichtungen? Welche Alternativen wurden geprüft?

    Und vor allem: Wo wird gegengesteuert, wenn die finanziellen Möglichkeiten der Stadt nicht mehr ausreichen?

    Im ersten Haushaltsentwurf finden sich durchaus einzelne Kürzungen. Der Hauptausschuss hat beispielsweise die jährlichen Zuschüsse an Vereine und Verbände auf 300.000 Euro begrenzt. Auch bei der Tiefbauunterhaltung sind gegenüber der Planung 2026 geringere Ansätze vorgesehen.

    Doch diesen Einzelmaßnahmen steht ein Gesamthaushalt gegenüber, dessen jährlicher Fehlbetrag auf mehr als 15 Millionen Euro anwächst.

    Ein beziffertes Konsolidierungsprogramm, das diese Lücke schließen soll, ist aus der Vorlage nicht ersichtlich.

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    Der Haushalt ist auch ohne neue Investitionen nicht ausgeglichen

    Besonders deutlich wird die Lage beim Blick auf den Finanzplan.

    Dort werden nur tatsächliche Ein- und Auszahlungen berücksichtigt. Buchhalterische Aufwendungen wie Abschreibungen bleiben außen vor.

    Für 2027 erwartet die Stadt aus ihrer laufenden Verwaltungstätigkeit Einzahlungen von 85,42 Millionen Euro. Gleichzeitig plant sie Auszahlungen von 94,65 Millionen Euro.

    Damit fehlen bereits im laufenden Zahlungsverkehr 9,22 Millionen Euro.

    Das ist der entscheidende Befund: Quickborn hat nicht nur ein Problem mit bilanziellen Abschreibungen oder zukünftigen Baukosten. Schon die laufenden Zahlungen übersteigen die laufenden Einnahmen erheblich.

    Hinzu kommen die Tilgungen bestehender Investitionskredite. Dafür sind 2027 weitere 3,83 Millionen Euro vorgesehen.

    Wenn eine Stadt aus ihrem laufenden Geschäft weder ihre Auszahlungen noch ihre Kredittilgungen finanzieren kann, bleibt für neue Investitionen kein selbst erwirtschafteter finanzieller Spielraum.

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    Trotzdem werden weitere Millionen investiert

    Für die Jahre 2027 bis 2030 enthält der Haushaltsentwurf Investitionsauszahlungen von insgesamt rund 72,15 Millionen Euro.

    Der Finanzierungsbedarf ist erheblich. Die Stadt plant deshalb in diesen vier Jahren neue Investitionskredite von zusammen 44,07 Millionen Euro.

    Das bedeutet nicht, dass die Verschuldung um exakt diesen Betrag steigt. Bestehende Kredite werden gleichzeitig getilgt. Nach Abzug der geplanten Tilgungen wächst die Investitionsverschuldung rechnerisch dennoch um rund 29 Millionen Euro.

    Die Zinsbelastung steigt ebenfalls.

    2024 betrugen die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen 1,28 Millionen Euro. Für 2027 sind 2,61 Millionen Euro vorgesehen, für 2030 bereits 3,42 Millionen Euro.

    Immer mehr Geld wird damit für die Finanzierung früherer und neuer Kreditaufnahmen benötigt – Geld, das für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung steht.

    Dabei reichen die Folgekosten großer Investitionen über das Jahr 2030 hinaus.

    Neue Schulen, öffentliche Gebäude, Straßen und andere Einrichtungen verursachen nach ihrer Fertigstellung weitere Aufwendungen für Unterhaltung, Reinigung, Energie, Versicherungen und Personal. Auch Abschreibungen belasten den Ergebnishaushalt über viele Jahre.

    Wer eine Investition beschließt, muss deshalb nicht nur ihre Baukosten kennen. Er muss auch nachweisen können, dass die Stadt die laufenden Kosten dauerhaft tragen kann.

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    Bis 2030 droht der vollständige Verbrauch des Eigenkapitals

    Die Stadt selbst beschreibt in der Haushaltsvorlage, welche Folgen ihre Finanzplanung hätte.

    Für 2027 bis 2030 werden zusammen Fehlbeträge von rund 59,77 Millionen Euro erwartet. Einschließlich des geplanten Defizits 2026 beläuft sich die Summe auf mehr als 72 Millionen Euro.

    Ende 2025 verfügte Quickborn laut Haushaltsvorlage noch über Eigenkapital von 68,71 Millionen Euro.

    Daraus zieht die Verwaltung eine bemerkenswerte Schlussfolgerung: Bei Eintritt der geplanten Ergebnisse wäre das Eigenkapital der Stadt im Jahr 2030 aufgebraucht.

    Das ist keine Prognose über einen unmittelbar bevorstehenden Zahlungsausfall. Es ist aber ein deutliches Warnsignal für die langfristige Entwicklung der städtischen Finanzen.

    Dasselbe gilt für die Liquidität. Der bisherige Höchstbetrag für Kassenkredite soll von 15 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2026 auf 30 Millionen Euro im Jahr 2027 angehoben werden.

    Die Stadt benötigt damit einen erheblich größeren finanziellen Spielraum, um ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.

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    Mehr staatliche Aufgaben – aber welche Kosten entstehen wirklich?

    Bund und Land haben den Kommunen in den vergangenen Jahren zusätzliche Aufgaben übertragen. Der schrittweise Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 ist ein konkretes Beispiel.

    Solche Verpflichtungen können erhebliche Mehrkosten verursachen. Hinzu kommen bestehende gesetzliche Aufgaben, etwa in der Kinderbetreuung und im Sozialbereich.

    Allerdings erhalten Kommunen für verschiedene Aufgaben auch Finanzierungsbeiträge und Zuweisungen.

    Für die Beurteilung des Quickborner Haushalts reicht deshalb der allgemeine Hinweis auf zusätzliche staatliche Verpflichtungen nicht aus.

    Entscheidend wäre eine Aufstellung, welche Aufgaben seit 2024 neu hinzugekommen sind, wie hoch deren Kosten ausfallen und welche Erstattungen oder Fördermittel dagegenstehen.

    Erst daraus ließe sich ablesen, welcher Teil des gewachsenen Defizits auf ungedeckte staatliche Vorgaben zurückzuführen ist.

    Eine solche nachvollziehbare Gesamtrechnung enthält der Haushaltsentwurf nicht.

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    Was jetzt fehlt: Eine Rechnung, wie Quickborn wieder aus den roten Zahlen kommt

    Der erste Haushaltsentwurf 2027 ist in vielen Bereichen detailliert. Er enthält zahlreiche Produktkonten, Planwerte, Erläuterungen und langfristige Prognosen.

    Was fehlt, ist eine überzeugende Verbindung zwischen der dokumentierten Kostenentwicklung und einem finanziellen Gegenkonzept.

    Die Stadt müsste darlegen, welche Aufwendungen dauerhaft steigen, welche Mehrkosten nach Abschluss einzelner Projekte entfallen und wie viel Geld sich durch organisatorische Veränderungen, andere Prioritäten oder den Verzicht auf Vorhaben einsparen ließe.

    Auch die städtischen Aufgaben gehören auf den Prüfstand. Nicht jede Leistung und nicht jeder bisherige Standard muss für alle Zukunft unverändert fortgeführt werden. Dabei sind gesetzliche Pflichten von freiwilligen Leistungen zu unterscheiden.

    Die bisherigen Haushaltszahlen zeigen, dass sich die finanzielle Entwicklung nicht allein mit Inflation oder sinkenden Einnahmen erklären lässt.

    Gleichzeitig steht Quickborn vor einem umfangreichen Investitionsprogramm, das die finanziellen Belastungen der kommenden Jahre weiter erhöhen wird.

    Der Haushalt 2027 wirft deshalb eine einfache Frage auf: Wie will die Stadt ihre laufenden Ausgaben und ihre neuen Investitionen bezahlen, wenn bereits heute jedes Jahr Millionen fehlen?

    Die Zahlen liegen auf dem Tisch. Was fehlt, ist die Antwort, wie Quickborn seine Finanzen wieder dauerhaft ins Gleichgewicht bringen will.

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    Datengrundlage: Jahresabschluss 2024 der Stadt Quickborn, Haushaltsunterlagen 2026 mit dem Ist-Ergebnis 2024 sowie erster Haushaltsentwurf 2027 einschließlich Finanzplanung bis 2030. Preisentwicklung nach Angaben des Statistischen Bundesamtes. Die Werte für 2027 bis 2030 sind Planansätze, keine bereits eingetretenen Ergebnisse.

    Redaktion: Quickborn Aktuell

    Die Inflationswerte sind mit den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts vom Januar und Oktober 2026 abgeglichen.

  • 🍬 Süße Bonbons heute – bittere Pillen für morgen?

    🍬 Süße Bonbons heute – bittere Pillen für morgen?

    Ein Kommentar von Thomas Köppl – Quickborn Aktuell

    Liebe Quickbornerinnen und Quickborner,

    es ist mal wieder Zeit für einen kurzen, prägnanten Kommentar. Zumindest aus meiner Sicht ist der jetzt kurz und prägnant. 😉

    Süße Bonbons verkaufen sich besser als bittere Pillen. Das gilt offenbar auch für Verwaltung und Kommunalpolitik. Über Feste, Veranstaltungen und schöne Projekte lässt sich wunderbar sprechen. Über die eigene Haushaltsmisere dagegen deutlich weniger.

    Dabei wurden die politisch Verantwortlichen nicht als Entertainment-Team gewählt, sondern um die Probleme unserer Stadt zu lösen. Für die Verwaltungsführung gilt dieselbe Verantwortung.

    Die Quickborner Haushaltsmisere ist hausgemacht. Es gab keinen dramatischen Einbruch der Steuereinnahmen und keine Katastrophe. Die Einnahmen steigen sogar weiter. Trotzdem plant unsere Stadt Jahr für Jahr Millionendefizite. Das ist das Ergebnis eigener Entscheidungen und einer Prioritätensetzung, die sich weit von unseren finanziellen Möglichkeiten entfernt hat.

    Bund und Land setzen finanzielle Rahmenbedingungen. Innerhalb dieser muss eine Stadt wirtschaften.

    Dass dies nicht immer einfach ist, weiß ich aus eigener Erfahrung. Auch früher hätten wir gerne mehr in Schulen, Straßen und andere Infrastruktur investiert. Aber nicht alles war bezahlbar.

    Ich erinnere mich noch gut an das Jahr 2009. Damals haben wir die Grundsteuer B um satte 51,1 Prozent erhöht, von 225 auf 340 Hebesatzpunkte. Unter anderem, um die Belastungen durch Schulneubauten und Schulsanierungen finanzieren zu können. Das war wahrlich kein Zuckerschlecken, aber eine schwierige Entscheidung mit einem klaren finanziellen Ziel.

    Über viele Jahre konnte Quickborn so eine erhebliche finanzielle Substanz bewahren. 2023 erreichte das Eigenkapital mit rund 73 Millionen Euro seinen Höchststand innerhalb der vorliegenden Vergleichsjahre. Ende 2025 waren davon noch rund 68,7 Millionen Euro vorhanden. Nach der aktuellen Haushaltsplanung könnte das gesamte Eigenkapital bereits 2030 vollständig aufgebraucht sein.

    Ein Vergleich macht die Dimension deutlich: Die Stadtwerke Quickborn haben seit 1928 ein Unternehmen mit zuletzt rund 24 Millionen Euro Eigenkapital aufgebaut. Die Stadt plant allein für 2026 und 2027 Defizite von insgesamt rund 27,8 Millionen Euro. Zwei unterschiedliche Rechnungen, aber ein bemerkenswerter Größenvergleich.

    Das ist unser Vermögen! Über Generationen erarbeitet, erwirtschaftet und bewahrt. Und jetzt droht es innerhalb weniger Jahre verjubelt zu werden.

    Für mich ist das keine Petitesse, sondern ein politischer Skandal, über den viel zu wenig gesprochen wird.

    Ich könnte zahlreiche konkrete Entscheidungen und Fehlentwicklungen benennen. Das würde hier allerdings jeden Rahmen sprengen. Wer es genauer wissen möchte, findet auf unserer Homepage unter Haushalt und Finanzen zahlreiche Berichte und Analysen:

    👉 Alle Berichte und Analysen zum Quickborner Haushalt und den Stadtfinanzen

    Natürlich sind Eulenfest, Weihnachtsmarkt und ein lebendiges Stadtleben wichtig. Aber die Qualität einer Stadtführung misst sich nicht an Besucherzahlen, sondern daran, wie gut Schulen, Straßen, Verwaltung und öffentliche Einrichtungen funktionieren – und ob wir uns das alles dauerhaft leisten können.

    Teuer und ineffektiv kann jeder. Verantwortungsbewusst wirtschaften ist die eigentliche Kunst.

    Unsere Kinder und Enkel dürfen nicht diejenigen sein, die die heute großzügig verteilten Sahnebonbons später ein Leben lang als bittere Pillen bezahlen müssen.

    Quickborn braucht weniger schöne Verpackung, mehr finanzielle Vernunft und endlich eine Verwaltung und Kommunalpolitik, die ihre Prioritäten an dem ausrichten, was unsere Stadt tatsächlich bezahlen kann.

    Es geht um unser Geld, unser Vermögen und die Zukunft unserer Stadt. ❤️

    Thomas Köppl
    Quickborn Aktuell

  • Quickborns Haushalt: Grüne warnen vor Überschuldung und fordern Konsequenzen

    89 Millionen Euro Erträge, mehr als 104 Millionen Euro Aufwendungen und rund 15 Millionen Euro Defizit: Die Grünen in Quickborn warnen vor einer dramatischen Entwicklung der Stadtfinanzen. Sie fordern einen konsequenten Konsolidierungskurs und haben dazu zwei konkrete Anträge gestellt. Unterstützung erhielten sie von der SPD. CDU und FDP tragen den bisherigen Haushaltskurs weiter mit.

    13. Oktober 2026 | Quickborn Aktuell | Redaktion: Thomas Köppl

    Stadt droht 2030 die Überschuldung

    Die Grünen haben sich in einem aktuellen Facebook-Beitrag deutlich zur finanziellen Lage Quickborns geäußert. Grundlage sind die Haushaltsplanungen für 2027 mit einem vorgesehenen Defizit von rund 15 Millionen Euro.

    Nach den aktuellen Planungen droht der Stadt bis 2030 die bilanzielle Überschuldung. Die Verbindlichkeiten würden dann das gesamte städtische Vermögen übersteigen.

    Hinzu kommen erhebliche neue Investitionskredite und steigende Zinsaufwendungen. Bereits heute schränken die finanziellen Verpflichtungen die Handlungsmöglichkeiten der Stadt zunehmend ein.

    Die Grünen warnen deshalb davor, dass Quickborn in wenigen Jahren finanziell weitgehend handlungsunfähig werden könnte.

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    Zwei Anträge für einen anderen Haushaltskurs

    Die Grünen haben ihre Forderungen bereits mit zwei konkreten Anträgen in die politischen Beratungen eingebracht. Beide Anträge liegen Quickborn Aktuell vor und wurden bereits ausgewertet.

    Der erste Antrag betrifft die geplante Umgehungsstraße V9. Angesichts der angespannten Haushaltslage und des beschlossenen Neubaus der Goetheschule soll die Straßenbaumaßnahme um mehrere Jahre verschoben werden. Außerdem sollen weitere Investitionen auf Einsparmöglichkeiten überprüft werden.

    Die Grünen begründen ihren Vorstoß mit der notwendigen Priorisierung städtischer Investitionen. Für die V9 sind zudem wesentliche Finanzierungsfragen offen. Auch die erforderlichen naturschutzrechtlichen Untersuchungen stehen noch aus.

    Der zweite Antrag setzt bei den laufenden Ausgaben und Einnahmen an. Die Fraktion fordert konkrete Vorschläge zur Senkung der Verwaltungsaufwendungen und zur Verbesserung der Einnahmesituation.

    Damit geht es nicht allein um die Verschiebung einzelner Bauprojekte, sondern auch um die dauerhafte Entlastung des städtischen Haushalts.

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    SPD unterstützt – CDU und FDP folgen nicht

    Die politischen Positionen wurden bereits in den Ausschussberatungen deutlich.

    Die SPD unterstützte beide Anträge der Grünen. Die FDP lehnte sie ab. Die CDU stimmte im Ausschuss für kommunale Dienstleistungen gegen den entsprechenden Vorstoß und enthielt sich im Finanzausschuss.

    Auch bei der Beratung des Haushaltsentwurfs zeigte sich die unterschiedliche Bewertung der Finanzpolitik: Während CDU und FDP den Entwurf unterstützten, lehnten Grüne und SPD ihn ab.

    Damit stehen zwei unterschiedliche politische Ansätze gegenüber. Grüne und SPD fordern stärkere Einschnitte und eine Überprüfung bisheriger Planungen. CDU und FDP halten am eingeschlagenen Haushaltskurs fest.

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    Klimaschutz bleibt auf der Tagesordnung

    Auf einen Kommentar zu den ökologischen Auswirkungen der kommunalen Planungen erklärten die Grünen ergänzend, dass Klimaschutz weiterhin ein wichtiges Element ihrer politischen Entscheidungen sei.

    Der aktuelle Beitrag konzentriere sich bewusst auf die finanziellen Auswirkungen.

    Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass zusätzliche Straßen und die geplante Gewerbeentwicklung entlang der V9 auch zu mehr Verkehr führen werden.

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    Die finanzielle Belastung wächst weiter

    Das Haushaltsdefizit von rund 15 Millionen Euro im Jahr 2027 ist nur ein Teil der finanziellen Herausforderungen.

    Die Stadt plant bis 2029 einen Anstieg der Investitionskredite um rund 53,9 Millionen Euro. Gleichzeitig steigen die jährlichen Zinsaufwendungen nach der Finanzplanung von rund 1,65 Millionen Euro im Jahr 2025 auf etwa 3,42 Millionen Euro im Jahr 2030.

    Diese Entwicklung belastet die künftigen Haushalte zusätzlich. Geld, das für Zinsen ausgegeben werden muss, steht für andere kommunale Aufgaben nicht mehr zur Verfügung.

    Die Grünen fordern deshalb einen Kurswechsel, bevor die finanziellen Handlungsspielräume weiter schrumpfen.

    Die entscheidende politische Auseinandersetzung dreht sich inzwischen nicht mehr um die Feststellung der Haushaltsprobleme, sondern um die Konsequenzen daraus. Die Grünen haben dazu konkrete Anträge eingebracht. Die politischen Mehrheiten für einen solchen Kurswechsel fehlen bislang.

    Quellen

  • 15 Millionen Euro Minus – Quickborn macht weiter, die Sparbilanz bleibt offen

    15 Millionen Euro Minus – Quickborn macht weiter, die Sparbilanz bleibt offen

    Quickborn sollte 2,5 Millionen Euro einsparen. Stattdessen wächst das geplante Haushaltsdefizit von 12,5 auf 15,2 Millionen Euro. Drei Verwaltungsgemeinschaften sind gekündigt, Millionen an Einnahmen fallen künftig weg, die Fördermittel für die Goethe-Schule stehen auf der Kippe. Gleichzeitig treibt die Stadt neue Großprojekte voran, deren Kosten teilweise noch nicht einmal berechnet wurden. Und aus Kiel? Das Innenministerium verweist auf Sparmaßnahmen, die irgendwann Wirkung zeigen sollen.

    10. Oktober 2026 | Von Thomas Köppl | Quickborn Aktuell

    Sparauflage aus Kiel – Ergebnisse unbekannt

    Bereits 2025 verlangte das Innenministerium von Quickborn Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 2,5 Millionen Euro. Zunächst hatte die Stadt Sparmaßnahmen von knapp einer Million Euro beschlossen, weitere sollten folgen. Anfang 2026 wurde der Haushalt dann ohne neue Auflagen genehmigt. Die Stadt wertete dies als Anerkennung ihrer Bemühungen.

    Inzwischen liegt der Haushaltsentwurf für 2027 vor. Aus einem geplanten Defizit von 12,5 Millionen Euro im Jahr 2026 werden 15,2 Millionen Euro im kommenden Jahr. Bis 2030 summieren sich die erwarteten Fehlbeträge auf rund 60 Millionen Euro. Das Eigenkapital wäre damit nach der mittelfristigen Finanzplanung aufgebraucht.

    Quickborn Aktuell wollte deshalb vom Innenministerium wissen, welche Ergebnisse die bereits 2025 geforderten Sparmaßnahmen inzwischen erbracht haben. Pressesprecher Tim Radtke bestätigt, dass entsprechende Maßnahmen eingeleitet wurden. Ihre finanzielle Wirkung könne allerdings teilweise erst mittel- bis langfristig eintreten. Konkrete Einsparergebnisse nennt das Ministerium nicht.

    Beschlossene Sparmaßnahmen sind aber noch keine eingesparten Millionen. Gerade bei einer Stadt, deren Haushaltslage sich weiter verschlechtert, wäre eine nachvollziehbare Erfolgskontrolle angebracht.

    Der Haushaltsentwurf 2027 war nicht Gegenstand unserer Anfrage. Wie die Kommunalaufsicht die neue Finanzplanung bewertet, bleibt deshalb abzuwarten.

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    Ausgaben wachsen schneller als Einnahmen

    Die Zahlen des Haushaltsentwurfs zeigen ein deutliches Missverhältnis. Während die Einnahmen gegenüber 2026 um rund drei Prozent steigen, wachsen die Ausgaben um 5,3 Prozent. Für 2027 wird eine allgemeine Inflation von drei Prozent erwartet.

    Die Personalaufwendungen erhöhen sich um rund 2,8 Prozent auf 26 Millionen Euro. Von den zusätzlichen 700.000 Euro entfallen allerdings etwa 400.000 Euro auf Rückstellungen. Die tatsächlich auszahlungswirksamen Personalkosten steigen nur um rund 300.000 Euro. Angesichts der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst ist das eine auffallend knappe Steigerung.

    Bei den übrigen Aufwendungen sieht es anders aus. Sie wachsen um rund 6,2 Prozent und damit erheblich schneller als die allgemeine Preisentwicklung. Natürlich gibt es Kostensteigerungen, die eine Kommune nicht beeinflussen kann. Gerade deshalb müsste deutlich werden, welche Mehrausgaben unvermeidbar sind und an welchen Stellen die Stadt selbst gegensteuert.

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    Verwaltungsgemeinschaften: Einnahmen weg, Personal bleibt

    Besonders bemerkenswert ist die Entwicklung bei den Verwaltungsgemeinschaften mit Bönningstedt, Hasloh und Ellerau. Die Verträge wurden gekündigt, eine Fortsetzung der Zusammenarbeit ist gescheitert. Zum Jahresende 2027 scheiden die drei Gemeinden aus der Quickborner Verwaltung aus. Damit ist auch der Wegfall der bisherigen Einnahmen ab 2028 besiegelt.

    Das sind rund 3,4 Millionen Euro jährlich. Gleichzeitig sieht die Stadt zunächst nur eine Reduzierung der bisher zugeordneten Personalkosten um 30 Prozent vor. Rund 70 Prozent, entsprechend etwa 2,3 Millionen Euro jährlich, bleiben rechnerisch bestehen. Hinzu kommen weitere Kosten für Gebäude, IT und zentrale Verwaltungsleistungen.

    Besonders pikant: Noch 2023 hatten die vier damaligen Verwaltungsgemeinschaften zusammen einen Überschuss von rund einer halben Million Euro erwirtschaftet. Auch in früheren Jahren waren positive Ergebnisse erzielt worden. Erst durch veränderte Kostenberechnungen und die stärkere interne Verrechnung von Verwaltungsleistungen verschlechterte sich das Bild erheblich.

    Ausgerechnet die Beendigung dieser Zusammenarbeit wurde anschließend als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung behandelt.

    Nun stellt sich die Frage, wo die Einsparungen entstehen sollen, wenn die Einnahmen vollständig entfallen, der größte Teil der Personalkosten zunächst erhalten bleibt und vor allem die Fixkosten unverändert weiterlaufen. Das Quickborner Rathaus wird nicht kleiner, und auch die angemieteten Flächen werden nach Aussage der Stadt nicht reduziert. Die Kosten für Gebäude, Unterhaltung und zentrale Verwaltungsleistungen bleiben damit weitgehend bestehen, obwohl die Einnahmen aus den Verwaltungsgemeinschaften wegfallen.

    Beschäftigte können selbstverständlich andere Aufgaben übernehmen. Eine finanzielle Entlastung entsteht dadurch jedoch nur, wenn andernorts tatsächlich Kosten eingespart werden.

    Die Verwaltungsgemeinschaften werden beendet, die dafür aufgebauten Strukturen bleiben zu großen Teilen bestehen. Wie diese Rechnung den Quickborner Haushalt sanieren soll, ist bislang nicht überzeugend erklärt. Ob und in welchem Umfang das Innenministerium die früheren Überschüsse, die veränderten Kostenberechnungen und die tatsächlichen Einsparmöglichkeiten geprüft hat, geht aus seiner Antwort nicht hervor.

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    Millionenprojekte ohne vollständige Finanzierung

    Während die Stadt sparen soll, werden weitere Millionenprojekte vorangetrieben. Dabei bildet der Haushaltsentwurf längst nicht alle Vorhaben ab, die politisch bereits vorbereitet werden. Häufig fehlen konkrete Ansätze, weil die erforderliche Planungs- und Veranschlagungsreife noch nicht erreicht ist. Haushaltsrechtlich mag das richtig sein. An den späteren finanziellen Belastungen ändert es nichts.

    TO HUUS: Noch immer keine Kostenberechnung

    Ein Beispiel ist der geplante Dritte Ort TO HUUS an der Bahnhofstraße. Gemeinsam mit der ADLERSHORST Baugenossenschaft arbeitet die Stadt an einem neuen Standort für die Bücherei und weitere öffentliche Angebote. Eine Kostenberechnung liegt nach Aussage der Stadt nicht vor. Trotzdem wird das Projekt weiterentwickelt.

    Quickborn Aktuell hat deshalb selbst nachgerechnet. Unsere Modellrechnung ergibt einen jährlichen Gesamtaufwand von rund zwei Millionen Euro, etwa 1,4 Millionen Euro mehr als beim bisherigen Büchereibetrieb. Das sind keine bestätigten Projektkosten, sondern Annahmen auf Grundlage der bekannten Planungen. Aber sie zeigen die Größenordnung möglicher Verpflichtungen. Hinzu kommt der bestehende Mietvertrag für die Bücherei im Forum, der noch bis Mitte 2037 läuft.

    Goethe-Schule: Knapp sechs Millionen Euro Förderung gefährdet

    Auch bei der Goethe-Grundschule droht eine erhebliche Finanzierungslücke. Ursprünglich waren knapp sechs Millionen Euro Fördermittel eingeplant. Inzwischen ist nur noch von etwa drei Millionen Euro die Rede. Nach Auswertung der Förderunterlagen und angesichts des grundlegend veränderten Bauvorhabens geht Quickborn Aktuell allerdings davon aus, dass die Förderung im Ergebnis vollständig ausfallen könnte. Dann würden nahezu sechs Millionen Euro fehlen.

    V9: Die erhofften Grundstückserlöse

    Die von der V9 zur Goethe-Schule verschobenen 1,9 Millionen Euro lösen das Problem nicht. Das Geld steht anschließend für die Straße nicht mehr zur Verfügung. Deren Finanzierung wiederum baut auf erwarteten Grundstückserlösen zwischen drei und 4,5 Millionen Euro auf. Solange die entsprechenden Gewerbeflächen nicht entwickelt und verkauft sind, bleibt das eine Kalkulation mit künftigen Einnahmen.

    Trotz der offenen Finanzierung halten insbesondere CDU und FDP an der Fortführung der Investitionsplanungen fest. Dabei geht es längst nicht mehr allein darum, welche Projekte wünschenswert sind. Es geht darum, welche Vorhaben Quickborn bezahlen kann und welche Prioritäten die Stadt angesichts ihrer finanziellen Lage setzen muss.

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    Die Zinsausgaben werden steigen – und das dicke Ende fehlt noch

    Besonders problematisch ist die Entwicklung des Schuldendienstes. Die Zinsausgaben werden in den kommenden Jahren erheblich steigen. Die Stadt kalkuliert bis 2030 bereits mit Zins- und sonstigen Finanzaufwendungen von rund 3,4 Millionen Euro jährlich. Schon das ist eine erhebliche Belastung.

    Doch dabei sind die großen Investitionsvorhaben, die noch gar nicht vollständig in der Finanzplanung stehen, mit ihrem zusätzlichen Finanzierungsbedarf und den daraus entstehenden Zinskosten ebenfalls noch nicht vollständig berücksichtigt. Wenn weitere Schulneubauten, Verkehrsprojekte oder andere Millionenmaßnahmen über Kredite finanziert werden, steigen auch die Zinsausgaben. Die tatsächliche Belastung kann deshalb deutlich über den bislang ausgewiesenen Beträgen liegen.

    Ausgerechnet in dieser Situation hat der Schleswig-Holsteinische Landtag am 7. Oktober beschlossen, finanzschwachen Kommunen die Kreditaufnahme für bestimmte notwendige Investitionen zu erleichtern. Die Landesregierung will verhindern, dass dringend benötigte Schulen, Feuerwehren oder andere Einrichtungen auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Das ist nachvollziehbar, denn aufgeschobene Sanierungen können noch teurer werden.

    Die zusätzliche Verschuldung muss aber trotzdem bezahlt werden. Wer die Kreditaufnahme erleichtert, ohne gleichzeitig für eine tragfähige Finanzierung zu sorgen, verlagert Belastungen in spätere Haushaltsjahre.

    Warum nicht Kredite zu 0,5 oder einem Prozent?

    Eine wirkliche Entlastung könnten dagegen langfristige Investitionskredite mit besonders niedrigen Zinsen schaffen. Warum nicht Programme mit einem oder sogar nur 0,5 Prozent? Bei zehn Millionen Euro Kreditvolumen würde ein Zinssatz von 0,5 Prozent anfänglich nur 50.000 Euro Jahreszinsen verursachen, gegenüber 225.000 Euro bei 2,25 Prozent. Der Unterschied beträgt 175.000 Euro jährlich, solange die volle Kreditsumme aussteht.

    Natürlich müsste das Land die Zinsverbilligung finanzieren. Dafür käme die Entlastung unmittelbar bei den Kommunen an. Noch besser wäre eine Kombination aus günstigen Krediten und verlässlichen Investitionszuschüssen.

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    Der dritte Weg: Verwaltung wirtschaftlicher machen

    Bleibt die Frage, wie Quickborn seinen laufenden Haushalt wieder in den Griff bekommen will. In der politischen Diskussion tauchen gewöhnlich zwei Möglichkeiten auf: Einnahmen erhöhen oder Ausgaben reduzieren. Höhere Steuern und Gebühren sind bei den Bürgern unbeliebt, Kürzungen bei Personal und freiwilligen Leistungen ebenfalls.

    Der dritte Weg kommt dagegen auffallend selten vor: die systematische Rationalisierung der Verwaltung.

    Dabei geht es um die Organisation der Arbeit, überflüssige Abstimmungen, doppelte Aufgaben, Digitalisierung, Automatisierung und eine tatsächliche Überprüfung des Personalbedarfs. Gerade beim Wegfall der Verwaltungsgemeinschaften müsste die Stadt ihre bisherigen Strukturen grundlegend hinterfragen.

    Solche Reformen sind ausgesprochen unbequem. Eingespielte Zuständigkeiten müssen verändert, Stellen kritisch überprüft und Aufgaben neu verteilt werden. Innerhalb einer Verwaltung schafft man sich damit kaum Freunde. Das dürfte einer der Gründe sein, weshalb Rationalisierung deutlich seltener auf der Tagesordnung steht als allgemeine Sparappelle.

    Doch gerade hier liegt ein Ansatz, um dauerhaft Kosten zu reduzieren, ohne bei jeder Haushaltsberatung erneut über Steuererhöhungen oder die Streichung öffentlicher Angebote zu streiten.

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    Quickborn braucht keine weiteren Wunschlisten

    Was bleibt von der Antwort des Innenministeriums? Die Bestätigung, dass Quickborn Sparmaßnahmen eingeleitet hat. Wie viel dadurch tatsächlich gespart wurde, erfahren wir nicht.

    Für den konkreten Fall Quickborn entsteht damit ein ernüchternder Eindruck. Die Kommunalaufsicht verlangt Konsolidierungsmaßnahmen, konkrete Ergebnisse werden in ihrer Antwort jedoch nicht benannt. Über die Praxis in anderen Kommunen sagt das nichts aus. Für Quickborn bleiben entscheidende Fragen offen.

    Unterdessen werden die finanziellen Risiken größer. Die drei Verwaltungsgemeinschaften sind gekündigt, die Einnahmen gehen ab 2028 verloren. Die Förderung der Goethe-Schule könnte vollständig ausfallen. Bei TO HUUS fehlt nach Aussage der Stadt eine Kostenberechnung. Weitere Investitionen sind in der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht vollständig berücksichtigt, ebenso wenig deren mögliche Auswirkungen auf den Schuldendienst.

    Die Entscheidung über neue Projekte liegt bei der Quickborner Ratsversammlung. Sie muss Prioritäten setzen und dafür sorgen, dass aus politischen Wünschen finanzierbare Vorhaben werden.

    Das Innenministerium wiederum wird bei der anstehenden Bewertung des Haushalts 2027 Gelegenheit haben, die tatsächlichen Konsolidierungsergebnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt genauer unter die Lupe zu nehmen.

    Denn Quickborn hat kein Problem damit, immer neue Millionenprojekte zu planen. Das Problem beginnt bei der Frage, wer sie bezahlen soll.

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