Schlagwort: Stellenplan 2027

  • Quickborn streicht fünf Stellen – rund 800.000 Euro Einsparungen geplant

    Die Stadt Quickborn beginnt, beim Personal zu sparen. Der zweite Stellenplanentwurf 2027 sieht fünf Stellenstreichungen vor. Zusammen mit einer sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre sollen rund 800.000 Euro eingespart werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch die Neuorganisation der Verwaltung ab 2028 dürfte deutlich schwieriger werden als die Streichung einiger Planstellen.

    Der Stellenplan wird von 288 auf 283 Vollzeitstellen reduziert. Die fünf zur Streichung vorgesehenen Stellen sind unbesetzt beziehungsweise sollen zum Jahresbeginn 2027 vakant sein. Die Stadt errechnet daraus Einsparungen von rund 233.000 Euro jährlich.

    Weitere 552.500 Euro sollen dadurch eingespart werden, dass frei werdende Stellen erst nach sechs Monaten wiederbesetzt werden. Die Verwaltung rechnet dabei mit durchschnittlich 17 Personalabgängen pro Jahr.

    Ob diese Einsparung tatsächlich in voller Höhe erreicht wird, hängt allerdings davon ab, wann die Beschäftigten ausscheiden und ob eine Wiederbesetzung aus dienstlichen Gründen früher erforderlich wird.

    Im zweiten Haushaltsentwurf stehen weiterhin Personalaufwendungen von 25,98 Millionen Euro. Die angekündigten Einsparungen sollen erst in die dritte Fassung eingearbeitet werden.

    Wiederbesetzungssperre – passt das zur künftigen Personalentwicklung?

    Eine pauschale sechsmonatige Wiederbesetzungssperre wirft Fragen auf.

    Ende 2027 sollen die Verwaltungsverträge mit Bönningstedt, Hasloh und Ellerau auslaufen. Damit werden ab 2028 erhebliche Aufgaben entfallen. Ein Teil der bisher dafür eingesetzten Beschäftigten könnte dann in anderen Bereichen der Stadtverwaltung benötigt werden.

    Warum also frei werdende Stellen zunächst sechs Monate unbesetzt lassen, wenn sie möglicherweise mit vorhandenem Personal nachbesetzt werden können?

    Nicht jede Umsetzung wird möglich sein. Fachliche Qualifikationen und Anforderungen müssen zusammenpassen. Wo das gelingt, könnten jedoch Neueinstellungen vermieden und vorhandene Kenntnisse genutzt werden.

    Voraussetzung ist eine frühzeitige Personalplanung.

    2027 müssen noch alle Aufgaben erledigt werden

    Bis Ende 2027 muss Quickborn die vertraglich vereinbarten Verwaltungsleistungen für die drei Gemeinden weiterhin erbringen. Gleichzeitig ist die Übergabe laufender Verfahren, Akten und Zuständigkeiten vorzubereiten.

    Dafür werden gerade die erfahrenen Beschäftigten gebraucht.

    Die Unsicherheit über künftige Aufgaben und Arbeitsplätze könnte allerdings dazu führen, dass sich Mitarbeiter anderweitig orientieren. Dann droht der Verlust von Fachwissen, das die Stadt an anderer Stelle weiterhin benötigt.

    Die Entscheidung, die Verwaltungsgemeinschaften zu beenden, hat damit erhebliche organisatorische Folgen.

    Und Ascheberg benötigt mehr Leistungen

    Anders ist die Situation bei Ascheberg. Die Verwaltungsgemeinschaft wurde 2026 langfristig neu vereinbart.

    Ascheberg zahlt höhere Verwaltungskosten und erhält dafür zusätzliche Leistungen. Unter anderem soll das Bürgerbüro künftig mit drei statt zwei Stellen besetzt werden.

    Diese Verpflichtung muss Quickborn erfüllen.

    Auffällig ist daher, dass einige der im neuen Stellenplan mit Wegfallvermerken versehenen Stellen auch Arbeitszeitanteile für Ascheberg enthalten.

    Hier muss geklärt werden, welche Stellenanteile tatsächlich entfallen und wie die fortbestehenden Leistungen sichergestellt werden.

    Insgesamt erhalten 23 weitere Stellen einen Vermerk „künftig wegfallend“. Wann daraus tatsächliche Einsparungen werden, ist noch offen.

    Ein Anfang – mehr aber auch noch nicht

    Der zweite Stellenplanentwurf ist eine positive Entwicklung. Erstmals werden konkrete Stellen gestrichen und Einsparbeträge benannt.

    Allerdings stammen rund 70 Prozent der angekündigten Einsparungen aus der vorübergehenden Nichtbesetzung frei werdender Stellen. Eine dauerhafte Reduzierung der Personalkosten ist damit noch nicht erreicht.

    Die größere Aufgabe beginnt mit der Neuorganisation der Verwaltung. Ab 2028 muss Quickborn mit veränderten Zuständigkeiten, weniger Aufgaben für Nachbargemeinden und zusätzlichen Verpflichtungen gegenüber Ascheberg zurechtkommen.

    Fünf Stellen weniger sind ein Anfang. Entscheidend wird sein, ob Quickborn die Verwaltung wirtschaftlicher organisiert, ohne ihre Leistungsfähigkeit und erfahrene Fachkräfte zu verlieren.

    Quellen: Stadt Quickborn, zweiter Stellenplanentwurf 2027 (VO/2026/Q/1129-01) und zweiter Haushaltsentwurf 2027 (VO/2026/Q/82-01), jeweils vom 22. Oktober 2026; Vereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft Ascheberg 2026.

  • Quickborns Personal: 30 zusätzliche Stellen und acht Millionen Euro mehr Kosten in 5 Jahren

    Titel:

    WordPress-Auszug:

    Die Stadt Quickborn hat ihre Personalkapazität seit 2022 erheblich ausgeweitet. Der Stellenplan wächst um 30 Vollzeitstellen. Die jährlichen Personalaufwendungen steigen von tatsächlich 17,92 Millionen Euro im Jahr 2022 auf geplante 25,99 Millionen Euro im Jahr 2027. Das sind 45 Prozent mehr. Selbst nach großzügiger Berücksichtigung der Tarifsteigerungen bleiben rund 3,47 Millionen Euro jährliche Aufwendungen, die sich durch die allgemeine Tarifentwicklung allein nicht erklären lassen.

    Quickborn Aktuell hat den beschlossenen Stellenplan 2021/2022, den Jahresabschluss 2022 und den Haushaltsentwurf 2027 miteinander verglichen.

    Inhaltsübersicht

    30 zusätzliche Stellen und 45 Prozent höhere Kosten

    Die Zahlen aus den amtlichen Unterlagen zeigen die Entwicklung zwischen 2022 und 2027:

    Kennzahl 2022 2027
    Stellenplan, volle VZÄ (abgerundet) 257 288
    Personalaufwendungen 17,92 Mio. € 25,99 Mio. €
    Kostensteigerung – +45 %

    Der Nettozuwachs beträgt 30 volle Vollzeitäquivalente, berechnet aus den ungerundeten Stellenplänen und anschließend abgerundet. Die Personalaufwendungen für 2022 stammen aus dem Jahresabschluss, die Werte für 2027 aus dem Haushaltsentwurf.

    Der Stellenzuwachs beträgt 11,7 Prozent. Die Personalaufwendungen steigen im gleichen Zeitraum um 8,07 Millionen Euro jährlich.

    Damit wächst nicht nur die Verwaltung. Auch die durchschnittlichen Aufwendungen für die vorhandenen Stellen steigen deutlich.

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    Tarifsteigerungen erklären nur einen Teil

    Natürlich ist der öffentliche Dienst seit 2022 teurer geworden. Tarifabschlüsse, Besoldungsanpassungen und höhere Arbeitgeberbelastungen müssen berücksichtigt werden.

    Quickborn Aktuell hat deshalb die tatsächlichen Personalaufwendungen von 2022 mit einer großzügigen Kostenentwicklung bis 2027 fortgeschrieben.

    Das Modell berücksichtigt kumulierte Steigerungen von 18 Prozent bis 2026 und zusätzlich eine angenommene Tariferhöhung von drei Prozent ab April 2027. Hinzu kommt ein weiterer Sicherheitszuschlag von fünf Prozentpunkten.

    Das Ergebnis:

    Berechnung für 2027 Betrag
    Tatsächliche Personalaufwendungen 2022 17,92 Mio. €
    Fortschreibung einschließlich Tarifsteigerungen und Sicherheitszuschlag 22,52 Mio. €
    Haushaltsansatz der Stadt 2027 25,99 Mio. €
    Zusätzlicher, durch das Modell nicht erklärter Aufwand 3,47 Mio. €

    Selbst nach großzügiger Berücksichtigung der allgemeinen Personalkostenentwicklung liegen die geplanten Aufwendungen rund 3,47 Millionen Euro über dem Vergleichswert.

    Diese Differenz ist keine exakte Berechnung der zusätzlichen Stellenkosten. Sie umfasst auch mögliche Auswirkungen von Höherbewertungen, Veränderungen der Arbeitszeiten, Rückstellungen und weiteren strukturellen Entwicklungen.

    Eine entsprechende Aufschlüsselung dieser Kosten legt die Stadt mit dem Stellenplanentwurf jedoch nicht vor.

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    Mehr Stellen und höhere Eingruppierungen

    Neben dem Personalaufbau hat sich die Stellenstruktur erheblich verändert. Zahlreiche Stellen wurden seit 2022 höher bewertet.

    So stieg beispielsweise eine Stelle im Kulturbereich von Entgeltgruppe E 6 auf E 11. Die Stelle umfasst weiterhin denselben Arbeitszeitanteil.

    Auch mehrere Leitungsstellen wurden deutlich höher eingruppiert. Im Bereich Digitalisierung entwickelte sich eine Leitungsstelle von A 11 auf A 13. Bei verschiedenen Fachbereichsleitungen sind höhere Bewertungen dokumentiert.

    Allein der Stellenplanentwurf 2027 enthält weitere 21 Höherbewertungen. Dazu gehören unter anderem Veränderungen von E 11 auf E 13 in den Rechtsangelegenheiten sowie von E 8 auf E 11 bei einer halben Stelle für Social Media im Büro des Bürgermeisters.

    Die Verwaltung verweist auf externe Stellenbewertungen. Welche zusätzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten die Veränderungen im Einzelnen begründen und welche jährlichen Mehrkosten daraus entstehen, wird in der Beschlussvorlage nicht aufgeschlüsselt.

    Damit fehlt eine wichtige Grundlage, um die langfristigen finanziellen Auswirkungen beurteilen zu können.

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    Und wo bleibt die Gegensteuerung?

    Besonders auffällig ist die mittelfristige Finanzplanung. Trotz der angespannten Haushaltslage rechnet die Stadt auch für 2030 mit Personalaufwendungen von knapp 26 Millionen Euro.

    Für 2028 ist zunächst ein Rückgang vorgesehen. Bereits 2029 steigen die Personalkosten erneut, und 2030 erreichen sie nahezu wieder das Niveau von 2027.

    Eine dauerhafte Reduzierung der Personalaufwendungen ist damit nicht erkennbar.

    Dabei können und müssen auch kommunale Aufgaben überprüft werden. Nicht jede bisherige Tätigkeit muss dauerhaft im gleichen Umfang wahrgenommen werden.

    Digitalisierung, veränderte Zuständigkeiten und vereinfachte Verwaltungsabläufe sollten auch zu einem geringeren Personalbedarf führen.

    Hinzu kommt eine erhebliche Veränderung ab 2028: In der Haushaltsplanung werden die Verwaltungsleistungen für Bönningstedt, Hasloh und Ellerau nicht mehr fortgeführt.

    Die Stadt berücksichtigt die daraus folgenden Veränderungen der Personalaufwendungen bisher lediglich durch eine pauschale Reduzierung um 30 Prozent. Eine konkrete stellenbezogene Planung wird nicht vorgelegt.

    Wenn Aufgaben entfallen, muss auch überprüft werden, welche Stellen künftig noch benötigt werden und welche durch natürliche Fluktuation oder organisatorische Veränderungen eingespart werden können.

    Eine solche systematische Aufgabenkritik mit konkreten Einsparzielen ist in den vorliegenden Unterlagen nicht dokumentiert.

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    Fazit: Personalaufbau ist dokumentiert – eine dauerhafte Entlastung nicht

    30 zusätzliche Vollzeitstellen, acht Millionen Euro höhere jährliche Personalaufwendungen und zahlreiche Höherbewertungen innerhalb von fünf Jahren: Diese Entwicklung verlangt eine nachvollziehbare Personalbedarfsrechnung.

    Die Stadt muss darlegen, welche zusätzlichen Aufgaben den Stellenaufbau rechtfertigen, welche Leistungen dadurch verbessert wurden und wo künftig Personal eingespart werden kann.

    Gerade bei einem für 2027 geplanten Haushaltsdefizit von mehr als 15 Millionen Euro kann die Personalentwicklung nicht von der Haushaltskonsolidierung ausgenommen werden.

    Denn Haushaltskonsolidierung bedeutet nicht nur, neue Ausgaben zu begrenzen. Auch bestehende Aufgaben, Verwaltungsabläufe und Stellen müssen auf den Prüfstand.

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    Quellen und Berechnungsgrundlagen

    • Stadt Quickborn, Jahresabschluss 2022, Anlage 3, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung.
    • Stadt Quickborn, beschlossener Stellenplan 2021/2022, Vorlage VO/2020/Q/077-01.
    • Stadt Quickborn, Haushaltsentwurf 2027 ff., Vorlage VO/2026/Q/82, Anlage 3.
    • Stadt Quickborn, Stellenplanentwurf 2027, Vorlage VO/2026/Q/1129, einschließlich Veränderungsliste.
    • Quickborn Aktuell: Stellenplan 2027: Keine neuen Stellen – aber viele offene Fragen.

    Methodik: Die Berechnung verwendet die tatsächlichen Personalaufwendungen des Jahresabschlusses 2022 als Ausgangspunkt. Die Tariffortschreibung einschließlich Sicherheitszuschlag ist eine Modellrechnung und keine amtliche Kostenzerlegung. Die Stellenzahlen wurden auf volle Vollzeitäquivalente abgerundet.

    Stand: 23. Oktober 2026 | Autor: Redaktion Quickborn Aktuell