Quickborn streicht fünf Stellen – rund 800.000 Euro Einsparungen geplant

Quickborn plant fünf Stellenstreichungen und rund 800.000 Euro Einsparungen. Die Neuorganisation ab 2028 wirft Fragen zu Personal und Verwaltungsleistungen auf.

Die Stadt Quickborn beginnt, beim Personal zu sparen. Der zweite Stellenplanentwurf 2027 sieht fünf Stellenstreichungen vor. Zusammen mit einer sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre sollen rund 800.000 Euro eingespart werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch die Neuorganisation der Verwaltung ab 2028 dürfte deutlich schwieriger werden als die Streichung einiger Planstellen.

Der Stellenplan wird von 288 auf 283 Vollzeitstellen reduziert. Die fünf zur Streichung vorgesehenen Stellen sind unbesetzt beziehungsweise sollen zum Jahresbeginn 2027 vakant sein. Die Stadt errechnet daraus Einsparungen von rund 233.000 Euro jährlich.

Weitere 552.500 Euro sollen dadurch eingespart werden, dass frei werdende Stellen erst nach sechs Monaten wiederbesetzt werden. Die Verwaltung rechnet dabei mit durchschnittlich 17 Personalabgängen pro Jahr.

Ob diese Einsparung tatsächlich in voller Höhe erreicht wird, hängt allerdings davon ab, wann die Beschäftigten ausscheiden und ob eine Wiederbesetzung aus dienstlichen Gründen früher erforderlich wird.

Im zweiten Haushaltsentwurf stehen weiterhin Personalaufwendungen von 25,98 Millionen Euro. Die angekündigten Einsparungen sollen erst in die dritte Fassung eingearbeitet werden.

Wiederbesetzungssperre – passt das zur künftigen Personalentwicklung?

Eine pauschale sechsmonatige Wiederbesetzungssperre wirft Fragen auf.

Ende 2027 sollen die Verwaltungsverträge mit Bönningstedt, Hasloh und Ellerau auslaufen. Damit werden ab 2028 erhebliche Aufgaben entfallen. Ein Teil der bisher dafür eingesetzten Beschäftigten könnte dann in anderen Bereichen der Stadtverwaltung benötigt werden.

Warum also frei werdende Stellen zunächst sechs Monate unbesetzt lassen, wenn sie möglicherweise mit vorhandenem Personal nachbesetzt werden können?

Nicht jede Umsetzung wird möglich sein. Fachliche Qualifikationen und Anforderungen müssen zusammenpassen. Wo das gelingt, könnten jedoch Neueinstellungen vermieden und vorhandene Kenntnisse genutzt werden.

Voraussetzung ist eine frühzeitige Personalplanung.

2027 müssen noch alle Aufgaben erledigt werden

Bis Ende 2027 muss Quickborn die vertraglich vereinbarten Verwaltungsleistungen für die drei Gemeinden weiterhin erbringen. Gleichzeitig ist die Übergabe laufender Verfahren, Akten und Zuständigkeiten vorzubereiten.

Dafür werden gerade die erfahrenen Beschäftigten gebraucht.

Die Unsicherheit über künftige Aufgaben und Arbeitsplätze könnte allerdings dazu führen, dass sich Mitarbeiter anderweitig orientieren. Dann droht der Verlust von Fachwissen, das die Stadt an anderer Stelle weiterhin benötigt.

Die Entscheidung, die Verwaltungsgemeinschaften zu beenden, hat damit erhebliche organisatorische Folgen.

Und Ascheberg benötigt mehr Leistungen

Anders ist die Situation bei Ascheberg. Die Verwaltungsgemeinschaft wurde 2026 langfristig neu vereinbart.

Ascheberg zahlt höhere Verwaltungskosten und erhält dafür zusätzliche Leistungen. Unter anderem soll das Bürgerbüro künftig mit drei statt zwei Stellen besetzt werden.

Diese Verpflichtung muss Quickborn erfüllen.

Auffällig ist daher, dass einige der im neuen Stellenplan mit Wegfallvermerken versehenen Stellen auch Arbeitszeitanteile für Ascheberg enthalten.

Hier muss geklärt werden, welche Stellenanteile tatsächlich entfallen und wie die fortbestehenden Leistungen sichergestellt werden.

Insgesamt erhalten 23 weitere Stellen einen Vermerk „künftig wegfallend“. Wann daraus tatsächliche Einsparungen werden, ist noch offen.

Ein Anfang – mehr aber auch noch nicht

Der zweite Stellenplanentwurf ist eine positive Entwicklung. Erstmals werden konkrete Stellen gestrichen und Einsparbeträge benannt.

Allerdings stammen rund 70 Prozent der angekündigten Einsparungen aus der vorübergehenden Nichtbesetzung frei werdender Stellen. Eine dauerhafte Reduzierung der Personalkosten ist damit noch nicht erreicht.

Die größere Aufgabe beginnt mit der Neuorganisation der Verwaltung. Ab 2028 muss Quickborn mit veränderten Zuständigkeiten, weniger Aufgaben für Nachbargemeinden und zusätzlichen Verpflichtungen gegenüber Ascheberg zurechtkommen.

Fünf Stellen weniger sind ein Anfang. Entscheidend wird sein, ob Quickborn die Verwaltung wirtschaftlicher organisiert, ohne ihre Leistungsfähigkeit und erfahrene Fachkräfte zu verlieren.

Quellen: Stadt Quickborn, zweiter Stellenplanentwurf 2027 (VO/2026/Q/1129-01) und zweiter Haushaltsentwurf 2027 (VO/2026/Q/82-01), jeweils vom 22. Oktober 2026; Vereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft Ascheberg 2026.

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