Schlagwort: Umgehungsstraße

  • Quickborn rechnet mit Millionen aus neuen Gewerbeflächen – Landesplanung weiß von nichts

    Die Flächen liegen südlich des Ohlmöhlenwegs, beidseits der Straßen Halenberg und Auf dem Halenberg. Sie gehören nicht zu den bisher im regionalen Gewerbeflächenkonzept A7-Süd vorgesehenen Erweiterungsflächen.

    Das Ministerium verweist auf die grundsätzlich günstigen Voraussetzungen Quickborns als Gewerbestandort auf der Siedlungsachse Hamburg–Norderstedt–Kaltenkirchen. Gegen eine gewerbliche Entwicklung innerhalb dieser Achse bestehen aus landesplanerischer Sicht nicht grundsätzlich Bedenken.

    Doch die konkrete Planung entlang der V9 ist der Landesplanung bisher nicht bekannt.

    Gewerbeflächen für die Straßenfinanzierung

    Bemerkenswert ist vor allem die Reihenfolge: Die Stadt kalkuliert bereits mit Millionen aus Grundstücksverkäufen, obwohl die dafür vorgesehenen zusätzlichen Gewerbeflächen noch gar nicht planungsrechtlich entwickelt sind.

    Dabei verfügt Quickborn bereits über erhebliche Gewerbeflächenpotenziale.

    Nach Informationen von Quickborn Aktuell hat die Stadt inzwischen Grundstücke für rund vier Millionen Euro erworben, um das Gewerbegebiet Nord weiterzuentwickeln.

    Diese Grundstücke liegen nicht an der geplanten V9, sondern im Erweiterungsbereich des Gewerbegebiets Nord in Richtung Ellerau. Auch die im regionalen Gewerbeflächenkonzept ausgewiesenen weiteren 8,5 Hektar befinden sich auf der anderen Seite der Autobahn. Die jetzt zur Finanzierung der V9 vorgesehenen 3,2 Hektar gehören nicht zu diesen abgestimmten Potenzialflächen.

    Auch im bestehenden EQ Businesspark ist die Vermarktung noch nicht abgeschlossen. Die Stadt und die Wirtschaftsförderung WEP wählen dort gezielt Unternehmen aus, die zum Standortkonzept passen. Ende 2025 waren von 20 Grundstücken erst vier verkauft.

    Nun sollen weitere 3,2 Hektar hinzukommen – diesmal im Zusammenhang mit einer geplanten Straße, deren Finanzierung auf die erwarteten Verkaufserlöse angewiesen ist.

    Kurzfristige Einnahmen, langfristige Stadtentwicklung

    Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Soll die Gewerbeentwicklung dem langfristigen Bedarf der Stadt folgen oder kurzfristig eine Finanzierungslücke beim Straßenbau schließen?

    Neue Gewerbegebiete verändern Verkehrsströme, Landschaft und Stadtstruktur dauerhaft. Die erwarteten Verkaufserlöse fließen dagegen nur einmal.

    Dass die Landesplanung von dieser konkreten Erweiterung bislang nichts weiß, macht deutlich, wie früh die Stadt bereits mit Einnahmen aus diesen Flächen rechnet.

    Eine Straße über Grundstücksverkäufe finanzieren zu wollen, ist das eine. Eine langfristig sinnvolle Gewerbeentwicklung sicherzustellen, das andere. Beides muss zusammenpassen.

    Quickborn Aktuell bedankt sich ausdrücklich bei der Landesplanungsbehörde des schleswig-holsteinischen Innenministeriums für die schnelle, ausführliche und hilfreiche Beantwortung der Anfrage.


    Quelle: Innenministerium Schleswig-Holstein, Antwort auf Anfrage von Quickborn Aktuell, Oktober 2026; Gewerbeflächenkonzept A7-Süd; Angaben der Stadt Quickborn und der WEP zum EQ Businesspark.

  • V9: Kreis bestätigt Abstimmungen seit 2025 – FFH-Prüfung wird zum Knackpunkt


    QUICKBORN. Die sogenannte V9 ist die derzeit diskutierte neue Umgehungsstraße für den Bereich der Ulzburger Landstraße. Sie soll zusätzlichen Verkehr aufnehmen und eine neue Verbindung schaffen. Ein wesentlicher Teil der Strecke würde dabei durch einen naturschutzrechtlich besonders empfindlichen Bereich rund um die Gronau führen.

    Jetzt bestätigt der Kreis Pinneberg auf Anfrage von Quickborn Aktuell: Bereits seit Mitte 2025 wird die Planung mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Dabei geht es um verschiedene Trassenführungen, die Minimierung von Eingriffen, den Artenschutz und die mögliche Betroffenheit des europäischen FFH-Gebiets „Pinnau/Gronau“.

    Auch die zuständige Forstbehörde des Landes ist beteiligt.

    Veröffentlicht: 7. Oktober 2026 | Autor: Thomas Köppl, Quickborn Aktuell

    Noch keine Genehmigung

    Die V9 befindet sich weiterhin in der Vorplanung. Eine endgültige Trasse steht noch nicht fest, ein formales Genehmigungsverfahren läuft noch nicht.

    Für eine Straße im Landschaftsschutzgebiet ist nach Angaben des Kreises eine Genehmigung nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich. Zusätzlich müssen die Eingriffe nach Bundes- und Landesnaturschutzrecht geprüft werden.

    Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig werden, lässt sich erst beurteilen, wenn die konkrete Planung vorliegt.

    ↑ Zurück nach oben

    FFH-Gebiet wird zum wichtigen Prüfpunkt

    Besondere Bedeutung hat das FFH-Gebiet „Pinnau/Gronau“. Der Kreis bestätigt, dass dessen mögliche Betroffenheit bereits Gegenstand der Abstimmungen mit der Stadt Quickborn ist.

    Dazu gehören fachliche Untersuchungen zum Artenschutz und eine FFH-Vorprüfung.

    Ein wichtiger Prüfpunkt dürfte auch der zusätzliche Straßenverkehr sein. Besonders im Bereich der geplanten Gronauquerung kann eine deutliche Zunahme des Lkw-Verkehrs zu zusätzlichen verkehrsbedingten Stickstoffeinträgen in empfindliche Lebensräume führen.

    Ob dadurch geschützte Lebensräume erheblich beeinträchtigt werden können, muss im weiteren Verfahren untersucht werden.

    ↑ Zurück nach oben

    Gewerbeflächen offenbar außerhalb des Landschaftsschutzgebietes

    Nach den Informationen des Kreises ist kein Gewerbe innerhalb des Landschaftsschutzgebietes vorgesehen.

    Die geplanten Gewerbeflächen könnten insbesondere im Bereich zwischen Am Hahlenberg und dem Schmalmoorweg liegen.

    Die rund 3,2 Hektar Gewerbeflächen sollen nach den bisher bekannten Planungen einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der V9 leisten.

    ↑ Zurück nach oben

    Naturschutzrechtlich noch nichts entschieden

    Die Antwort des Kreises zeigt: Die Planungen laufen bereits seit Mitte 2025, naturschutzrechtlich entschieden ist aber noch nichts.

    Die endgültige Trasse steht nicht fest. Die konkreten Eingriffe sind noch nicht abschließend bewertet. Auch die erforderlichen Genehmigungen liegen noch nicht vor.

    Vor allem die geplante Querung des Naturraums rund um die Gronau und die mögliche Belastung des FFH-Gebiets werden damit zu wichtigen Punkten der weiteren Planung.

    Die V9 ist naturschutzrechtlich noch keineswegs durchgewunken. Die entscheidenden Prüfungen stehen erst bevor.