V9: Kreis bestätigt Abstimmungen seit 2025 – FFH-Prüfung wird zum Knackpunkt

Für die geplante Umgehungsstraße V9 laufen seit Mitte 2025 Naturschutz-Abstimmungen. Besonders im Fokus: Landschaftsschutz und FFH-Gebiet Pinnau/Gronau.


QUICKBORN. Die sogenannte V9 ist die derzeit diskutierte neue Umgehungsstraße für den Bereich der Ulzburger Landstraße. Sie soll zusätzlichen Verkehr aufnehmen und eine neue Verbindung schaffen. Ein wesentlicher Teil der Strecke würde dabei durch einen naturschutzrechtlich besonders empfindlichen Bereich rund um die Gronau führen.

Jetzt bestätigt der Kreis Pinneberg auf Anfrage von Quickborn Aktuell: Bereits seit Mitte 2025 wird die Planung mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Dabei geht es um verschiedene Trassenführungen, die Minimierung von Eingriffen, den Artenschutz und die mögliche Betroffenheit des europäischen FFH-Gebiets „Pinnau/Gronau“.

Auch die zuständige Forstbehörde des Landes ist beteiligt.

Veröffentlicht: 7. Oktober 2026 | Autor: Thomas Köppl, Quickborn Aktuell

Noch keine Genehmigung

Die V9 befindet sich weiterhin in der Vorplanung. Eine endgültige Trasse steht noch nicht fest, ein formales Genehmigungsverfahren läuft noch nicht.

Für eine Straße im Landschaftsschutzgebiet ist nach Angaben des Kreises eine Genehmigung nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich. Zusätzlich müssen die Eingriffe nach Bundes- und Landesnaturschutzrecht geprüft werden.

Welche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen notwendig werden, lässt sich erst beurteilen, wenn die konkrete Planung vorliegt.

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FFH-Gebiet wird zum wichtigen Prüfpunkt

Besondere Bedeutung hat das FFH-Gebiet „Pinnau/Gronau“. Der Kreis bestätigt, dass dessen mögliche Betroffenheit bereits Gegenstand der Abstimmungen mit der Stadt Quickborn ist.

Dazu gehören fachliche Untersuchungen zum Artenschutz und eine FFH-Vorprüfung.

Ein wichtiger Prüfpunkt dürfte auch der zusätzliche Straßenverkehr sein. Besonders im Bereich der geplanten Gronauquerung kann eine deutliche Zunahme des Lkw-Verkehrs zu zusätzlichen verkehrsbedingten Stickstoffeinträgen in empfindliche Lebensräume führen.

Ob dadurch geschützte Lebensräume erheblich beeinträchtigt werden können, muss im weiteren Verfahren untersucht werden.

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Gewerbeflächen offenbar außerhalb des Landschaftsschutzgebietes

Nach den Informationen des Kreises ist kein Gewerbe innerhalb des Landschaftsschutzgebietes vorgesehen.

Die geplanten Gewerbeflächen könnten insbesondere im Bereich zwischen Am Hahlenberg und dem Schmalmoorweg liegen.

Die rund 3,2 Hektar Gewerbeflächen sollen nach den bisher bekannten Planungen einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der V9 leisten.

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Naturschutzrechtlich noch nichts entschieden

Die Antwort des Kreises zeigt: Die Planungen laufen bereits seit Mitte 2025, naturschutzrechtlich entschieden ist aber noch nichts.

Die endgültige Trasse steht nicht fest. Die konkreten Eingriffe sind noch nicht abschließend bewertet. Auch die erforderlichen Genehmigungen liegen noch nicht vor.

Vor allem die geplante Querung des Naturraums rund um die Gronau und die mögliche Belastung des FFH-Gebiets werden damit zu wichtigen Punkten der weiteren Planung.

Die V9 ist naturschutzrechtlich noch keineswegs durchgewunken. Die entscheidenden Prüfungen stehen erst bevor.

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