Bahnübergang Tanneneck zwischen Ellerau und Quickborn: Querungsbedarf jetzt amtlich bestätigt – Entscheidung fehlt weiter

Am AKN-Bahnhof Tanneneck ist der Bedarf für eine sichere Querung der Bahnstraße jetzt auch mit aktuellen Verkehrszahlen amtlich dokumentiert. Bemerkenswert daran ist weniger das Ergebnis als die lange Vorgeschichte: Bereits seit Jahren beschäftigen sich Quickborn, Ellerau, Kreis Segeberg, AKN und Land mit genau diesem Problem. Die aktuelle Verkehrszählung kommt zu einem klaren Ergebnis: Im Bereich…

Am AKN-Bahnhof Tanneneck ist der Bedarf für eine sichere Querung der Bahnstraße jetzt auch mit aktuellen Verkehrszahlen amtlich dokumentiert. Bemerkenswert daran ist weniger das Ergebnis als die lange Vorgeschichte: Bereits seit Jahren beschäftigen sich Quickborn, Ellerau, Kreis Segeberg, AKN und Land mit genau diesem Problem.

Die aktuelle Verkehrszählung kommt zu einem klaren Ergebnis: Im Bereich Bahnstraße/Buchenweg besteht ein „signifikanter Querungsbedarf des Rad- und Fußverkehrs“. drucksache-20-04760.pdf

Mehr als 600 Fahrzeuge pro Stunde

Die neuen Zahlen zeigen die Belastung des Knotenpunktes:

  • 627 Fahrzeuge pro Stunde am Morgen
  • 671 Fahrzeuge pro Stunde am Nachmittag
  • 43 bis 56 Fußgängerquerungen pro Stunde montags bis freitags
  • 26 bis 30 Fußgängerquerungen pro Stunde am Wochenende

Auch die Landesregierung formuliert die Situation deutlich: Radfahrer und Fußgänger haben es insbesondere in den Spitzenstunden schwer, die dreistreifige Bahnstraße zu überqueren. [oai_citation:1‡drucksache-20-04760.pdf](sediment://file_0000000003c482109935116843437379)

Damit ist das eigentliche Problem kaum noch strittig. Offen bleibt allerdings weiterhin, welche konkrete Maßnahme daraus folgt.

Die Zahlen sind da – die Entscheidung noch nicht

Die Zusammenfassung der Verkehrszählung mit Bearbeitungsstand 14. August 2026 wurde dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein am 17. August übermittelt.

Ein abschließendes Prüfungsergebnis des Kreises Segeberg lag zum Zeitpunkt der Antwort der Landesregierung dennoch nicht vor. Die untere Straßenverkehrsbehörde wertet die Verkehrszahlen weiterhin aus und prüft die möglichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen. drucksache-20-04760.pdf

Die Entscheidung darüber, wie die Situation verbessert wird, liegt damit weiterhin beim Kreis Segeberg.

Das Problem war bereits 2020 bekannt

Neu ist der Querungsbedarf allerdings keineswegs.

Bereits eine Quickborner Beschlussvorlage vom August 2020 beschäftigte sich ausdrücklich mit einer sicheren Fußgängerquerung am Bahnhof Tanneneck. Die Ratsversammlung sollte damals die Eisenbahnkreuzungsmaßnahme Bahnstraße/Buchenweg beschließen und für den Quickborner Kostenanteil 350.000 Euro bereitstellen. [oai_citation:4‡Quickborn](https://www.quickborn.de/Stadtentwicklung/Verkehrsplanung/Bahnsteigzugang%2BTanneneck/_/VO_2020_Q_035.pdf?utm_source=chatgpt.com)

Der grundsätzliche Handlungsbedarf wurde damit bereits vor sechs Jahren gesehen. Aus damaliger Sicht ging es nicht mehr darum, ob eine Lösung gebraucht wird, sondern darum, wie sie technisch umgesetzt und finanziert werden kann.

2021 begann die konkrete Planung

2021 startete die AKN mit der Entwurfsplanung für eine sogenannte BÜSTRA-Anlage. Dabei werden Bahnübergang und Straßenkreuzung technisch miteinander verbunden und die Verkehrsströme durch Lichtsignale gesteuert.

Ende 2022 war die Planung bereits weit fortgeschritten: Nach Angaben der Landesregierung lag eine funktionsfähige Gesamtlösung vor, die mit den Projektbeteiligten abgestimmt war. [oai_citation:5‡Landtag Schleswig-Holstein](https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01500/drucksache-20-01502.pdf?utm_source=chatgpt.com)

Eigentlich hätte damit eine gute Grundlage für die Umsetzung bestanden.

2023 änderte Hillwood die Rahmenbedingungen

Dann kam die geplante große Gewerbeansiedlung in Ellerau hinzu.

Im Februar 2023 erhielt die AKN Informationen über das geplante Logistikprojekt und die damit erwarteten zusätzlichen Verkehrsbelastungen. Die bereits entwickelte Lösung musste deshalb erneut betrachtet werden. [oai_citation:6‡Landtag Schleswig-Holstein](https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01500/drucksache-20-01502.pdf?utm_source=chatgpt.com)

Das war fachlich nachvollziehbar. Zusätzlicher Schwerlastverkehr verändert Verkehrsströme und kann Auswirkungen auf Rückstau, Bahnübergang und angrenzende Kreuzungen haben.

Die Landesregierung stellte Ende 2023 trotzdem ausdrücklich fest, dass eine Verbesserung der fußläufigen Erreichbarkeit des Haltepunktes Tanneneck die Verkehrssicherheit erhöhen würde. Eine zeitnahe Umsetzung wurde ausdrücklich begrüßt. [oai_citation:7‡Landtag Schleswig-Holstein](https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01600/drucksache-20-01627.pdf?utm_source=chatgpt.com)

Das ursprüngliche Ziel war also weiterhin vorhanden: eine sichere Querung für Fußgänger und Radfahrer.

Aus einer Lösung wurde wieder eine Prüfung

In den folgenden Jahren verlagerte sich die Diskussion zunehmend auf Gutachten, Verkehrsprognosen, Zuständigkeiten und die Auswirkungen der geplanten Gewerbeansiedlung.

Im Juni 2025 wurde der Kreis Segeberg schließlich über den LBV.SH aufgefordert, die aktuelle Situation am Knoten Bahnstraße/Buchenweg erneut zu prüfen. Genau auf diesen Prüfauftrag bezieht sich die aktuelle Landtagsdrucksache. drucksache-20-04760.pdf

Die Ergebnisse ließen auf sich warten.

Im April 2026 wurde erneut parlamentarisch nachgefragt. Im Mai folgte die nächste Anfrage. Im Juli lag noch immer kein abschließendes Ergebnis vor. Die Landtagsdatenbank dokumentiert diese Folge unter anderem mit den Drucksachen 20/4298, 20/4451 und 20/4575. [oai_citation:9‡Landtag Schleswig-Holstein](https://www.landtag.ltsh.de/parlament/drucksachen-online/?paramSeite=45&sort=D&utm_source=chatgpt.com)

Erst im August 2026 wurde die aktuelle Verkehrszählung übermittelt.

Warum überhaupt noch einmal zählen?

Die erneute Erhebung war nicht völlig unbegründet. Dem LBV.SH lagen mehrere Verkehrszählungen aus den Jahren 2018 bis 2024 vor, die teilweise erheblich voneinander abwichen.

Bei den Fußgängern reichten die Werte beispielsweise von lediglich 11 Querungen pro Stunde im Jahr 2023 bis zu 181 Querungen pro Stunde im Jahr 2018. Die Daten stammten aus unterschiedlichen Quellen und waren teilweise nicht eindeutig.

Deshalb sollte eine neue Zählung ein möglichst objektives Bild der heutigen Situation liefern. drucksache-20-04760.pdf

Dieses Bild liegt jetzt vor.

Die eigentliche Frage ist heute eine andere

Nach sechs Jahren Diskussion stellt sich deshalb kaum noch die Frage, ob an dieser Stelle Menschen die Bahnstraße queren müssen.

Das ist jetzt erneut belegt.

Interessanter ist die Frage, warum aus einer bereits weit entwickelten und Ende 2022 abgestimmten Lösung anschließend ein Verfahren wurde, das sich über Jahre hingezogen hat.

Das Hillwood-Projekt hat die Rahmenbedingungen zweifellos verändert. Doch der Bedarf für eine sichere Querung bestand davor – und er besteht auch danach.

Wenn das gemeinsame Ziel aus dem Blick gerät

Bei diesem Vorgang lohnt sich deshalb auch ein Blick über die rein technischen Fragen hinaus.

Kommunen, Kreis, Land, Verkehrsunternehmen und weitere Beteiligte haben jeweils eigene Zuständigkeiten, Interessen und rechtliche Positionen. Es gehört zu einem funktionierenden Gemeinwesen, dass diese Positionen vertreten werden – auch hart in der Sache.

Schwierig wird es allerdings, wenn Konflikte aus einem Themenbereich beginnen, die Zusammenarbeit an anderer Stelle zu prägen. Von außen kann dann der Eindruck entstehen, dass rechtliche und institutionelle Möglichkeiten zunehmend bis an ihre Grenzen ausgeschöpft werden, während die Bereitschaft zum pragmatischen Ausgleich abnimmt.

Ob dies bei Tanneneck tatsächlich eine Rolle gespielt hat, lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht belegen. Der zeitliche Verlauf lässt aber zumindest erkennen, dass die zuvor weit fortgeschrittene Zusammenarbeit ab 2023 erheblich schwieriger wurde.

Dabei wäre gerade bei unterschiedlichen Interessen eine alte politische Tugend hilfreich: hart in der Sache, aber verbindlich im Umgang.

Ein Konflikt an einer Stelle sollte möglichst nicht dazu führen, dass an einer anderen Stelle nur noch Zuständigkeiten, Fristen und formale Positionen gegeneinanderstehen. Gute Zusammenarbeit bedeutet nicht, unterschiedliche Interessen aufzugeben. Sie bedeutet, trotz dieser Unterschiede ein gemeinsames Ziel nicht aus den Augen zu verlieren.

Und dieses gemeinsame Ziel dürfte in Tanneneck eigentlich leicht zu formulieren sein:

Menschen sollen den Bahnhof sicher erreichen und die Bahnstraße sicher überqueren können.

Das Bürgerinteresse muss wieder in den Mittelpunkt

In den vergangenen Jahren entsteht zunehmend der Eindruck, dass dieses einfache Bürgerinteresse zwischen Verkehrsplanung, Gewerbeentwicklung, unterschiedlichen Zuständigkeiten und institutionellen Auseinandersetzungen in den Hintergrund geraten ist.

Das wäre bedauerlich.

Es wäre deshalb zu begrüßen, wenn alle Beteiligten wieder zu jener konstruktiven Zusammenarbeit zurückfinden könnten, die offenbar bereits einmal möglich war. Unterschiede müssen nicht verschwinden. Aber sie sollten dort ausgetragen werden, wo sie hingehören – und nicht dauerhaft die Lösung eines Problems blockieren, über dessen Existenz kaum noch Zweifel bestehen.

Die Ausgangslage ist jetzt klar

Die aktuellen Verkehrszahlen liegen vor.

Der erhebliche Querungsbedarf ist bestätigt.

Die Schwierigkeiten für Fußgänger und Radfahrer sind amtlich beschrieben.

Und eine technische Lösung wurde bereits vor Jahren intensiv vorbereitet.

Was jetzt noch fehlt, ist die Entscheidung.

Nach sechs Jahren sollte die nächste Nachricht aus Tanneneck deshalb möglichst nicht von einer weiteren Prüfung handeln – sondern davon, wann und wie eine sichere Querung umgesetzt wird.


Quellen:

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 20/4760 vom 8. September 2026 – Kleine Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Annabell Krämer und Antwort der Landesregierung.

Stadt Quickborn, Beschlussvorlage VO/2020/Q/035 vom 31. August 2020 – Fußgängerquerung Bahnstraße am Bahnhof Tanneneck / Eisenbahnkreuzungsmaßnahme.

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 20/1502 vom 24. Oktober 2023 – Fußgängerquerung am AKN-Bahnhof Tanneneck.

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 20/1627 vom 27. November 2023 – Verzögerungen bei der Errichtung einer BÜSTRA-Anlage am AKN-Bahnhof Tanneneck.

Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksachen 20/4298, 20/4451 und 20/4575 aus dem Jahr 2026 – Prüfergebnisse des Kreises Segeberg.

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