Stand: 11. September 2026
Die Stadt Quickborn plant als Ersatz für die heutige Verkehrsführung über die zu schmale Brücke der Ulzburger Landstraße eine neue Verbindung über den Ohlmöhlenweg und Auf dem Halenberg. In den Planungsunterlagen heißt diese Lösung Variante V9.
Über den tatsächlichen Fortgang der Planung war öffentlich zuletzt kaum etwas zu erfahren. Ein aktueller Zeitplan war überhaupt nicht erkennbar. Jetzt hat die Stadt eine neue Mitteilungsvorlage vorgelegt. Sie enthält erstmals wieder konkrete Termine.
Danach soll der Ausbau des Ohlmöhlenwegs bereits im Juni oder Juli 2027 beginnen. Gleichzeitig laufen Artenschutz, Verkehrsuntersuchung, Trassenplanung und Abstimmungen mit den Fachbehörden teilweise noch bis in das zweite Quartal 2027.
Damit stellen sich einige konkrete Fragen. Vor allem: Wann liegen die notwendigen Grundlagen tatsächlich vollständig vor – und wann beginnt die Ausschreibung der Bauarbeiten?
Artenschutzgutachten: Ende 2026
Verkehrsuntersuchung und Prognose: Ende 1. / Anfang 2. Quartal 2027
Abstimmungen mit Naturschutz- und Forstbehörde: bis Ende 1. / Anfang 2. Quartal 2027
Abschluss Trassenplanung: 2. Quartal 2027
Ausschreibung und Vergabe Ohlmöhlenweg: 1. und 2. Quartal 2027
Baubeginn Ohlmöhlenweg: Juni/Juli 2027
Baubeginn Auf dem Halenberg: 2028
Fertigstellung Gesamtprojekt: Ende 2029
Inhalt
- 1. Worum geht es bei der Variante V9?
- 2. Wie hat sich die Planung entwickelt?
- 3. Was steht im neuen Zeitplan?
- 4. Artenschutz: Wann haben die Untersuchungen tatsächlich begonnen?
- 5. Verkehrsuntersuchung erst seit Juli 2026
- 6. Ausschreibung läuft parallel zu noch offenen Untersuchungen
- 7. Der Vergleich: Zeitplan 2025 und Zeitplan 2026
- 8. Landschaftsschutzgebiet und Genehmigungsfragen
- 9. Warum wird das Projekt in zwei Abschnitte geteilt?
- 10. Was sagt der Kreis Pinneberg?
- 11. Welche Fragen sind jetzt offen?
- 12. Fazit
- 13. Quellen und Unterlagen
1. Worum geht es bei der Variante V9?
Die Brücke der Ulzburger Landstraße über die A7 ist zu schmal. Die heutige Verkehrsführung mit Ampelregelung ist als dauerhafte Lösung nicht vorgesehen.
Die Stadt ließ deshalb mehrere Alternativen untersuchen. Im März 2025 fiel die Entscheidung für die Variante 9.
Die Grundidee: Die neue Verbindung soll weitgehend vorhandene Straßen nutzen. Von der Ulzburger Landstraße soll der Verkehr in den Ohlmöhlenweg geführt werden. Von dort geht es weiter über Halenberg und Auf dem Halenberg in Richtung Pascalstraße und Gewerbegebiet.
Ein neues Brückenbauwerk über die A7 ist bei dieser Lösung nicht erforderlich.
Ganz ohne bauliche Veränderungen funktioniert die V9 allerdings nicht. Nach der Machbarkeitsuntersuchung muss der bestehende Straßenraum teilweise deutlich verändert werden. Der Ohlmöhlenweg soll für den neuen Verkehr ausgebaut werden. Knotenpunkte müssen umgebaut werden. Für die vorgesehene Straßenbreite muss bestehender Straßenraum erweitert beziehungsweise ersetzt werden. Auch Baumfällungen wurden bereits in der Machbarkeitsuntersuchung beschrieben.
Die Studie weist außerdem darauf hin, dass die vorhandenen Kurvenradien nicht den üblichen Trassierungsparametern einer entsprechenden außerörtlichen Landstraße entsprechen. Deshalb sind weitere verkehrsrechtliche und planerische Lösungen erforderlich.
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2. Wie hat sich die Planung entwickelt?
13. Juni 2024: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragt die Verwaltung, eine alternative Führung der Ulzburger Landstraße zu untersuchen.
18. Februar 2025: Die Machbarkeitsuntersuchung liegt vor. Insgesamt werden mehrere Varianten untersucht. Die Variante V9 nutzt Ohlmöhlenweg und Auf dem Halenberg weitgehend auf bestehenden Straßenführungen.
20. März 2025: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt entscheidet sich für die Variante V9 als Vorzugsvariante.
Mai 2025: Nach Angaben der Stadt beginnt das Scopingverfahren. Dabei sollen Umwelt- und Naturschutzbelange sowie der notwendige Untersuchungsumfang frühzeitig geklärt werden.
Im Ausschuss für kommunale Dienstleistungen wird außerdem erläutert, dass die Baumaßnahme bewusst in zwei Projekte aufgeteilt werden soll: Ohlmöhlenweg und Auf dem Halenberg.
September 2025: Ein Planungsbüro wird mit der Planung beider Trassenabschnitte beauftragt.
April 2026: Das Artenschutzgutachten wird beauftragt.
Juli 2026: Die großräumige Verkehrsuntersuchung wird beauftragt.
9. September 2026: Die neue Mitteilungsvorlage zum Projektstand wird erstellt. Sie enthält einen aktualisierten Projektzeitplan bis 2029.
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3. Was steht im neuen Zeitplan?
Das Scopingverfahren wird inzwischen als abgeschlossen geführt.
Die naturschutzrechtliche Untersuchung läuft nach der Zeitplantabelle dagegen noch. Bemerkenswert ist dabei ein Detail: Die Untersuchung wird im Zeitplan bis in das zweite Quartal 2027 dargestellt. Gleichzeitig soll der Bericht zur naturschutzrechtlichen Untersuchung bereits im vierten Quartal 2026 vorgelegt werden.
Das wirft eine konkrete Frage auf: Was wird nach Vorlage des Berichts bis ins zweite Quartal 2027 noch untersucht?
Auch die Verkehrsuntersuchung reicht nach dem Zeitplan bis in das zweite Quartal 2027.
Die Trassenplanung der Gesamtstrecke läuft ebenfalls bis zum zweiten Quartal 2027. Der Abschluss der Trassenplanung ist dort als eigener Meilenstein eingezeichnet.
Parallel dazu soll jedoch bereits im ersten und zweiten Quartal 2027 das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für den Ohlmöhlenweg stattfinden.
Der Baubeginn folgt unmittelbar danach.
Geplant: Juni/Juli 2027.
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4. Artenschutz: Wann haben die Untersuchungen tatsächlich begonnen?
Die neue Vorlage nennt einen wichtigen Termin: Das Artenschutzgutachten wurde im April 2026 beauftragt.
Damit ist allerdings noch nicht gesagt, wann die tatsächlichen Erfassungen vor Ort begonnen haben.
Diese Unterscheidung ist wichtig. Zwischen Auftragserteilung, Vorbereitung der Untersuchung und erster Kartierung können Zeiträume liegen.
Interessant ist der Vergleich mit der Machbarkeitsuntersuchung vom Februar 2025. Dort war für die Biotopkartierung von Fauna und Flora ausdrücklich ein Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen: ungefähr von Juni bis Mai.
Der damalige Terminplan ging also selbst davon aus, dass für die naturschutzfachlichen Untersuchungen ein vollständiger Jahreszyklus eingeplant werden sollte.
Im aktuellen Verfahren wurde das Artenschutzgutachten erst im April 2026 beauftragt. Gleichzeitig soll es Ende 2026 vorliegen.
Wann fand die erste Kartierung tatsächlich statt?
Welche Untersuchungen gab es bereits vor der Auftragserteilung im April 2026?
Wurde die frühe Brutzeit 2026 vollständig erfasst?
Welche Vogelarten werden untersucht?
Werden Fledermäuse untersucht?
Werden Amphibien oder weitere relevante Artengruppen erfasst?
Welche jeweiligen Erfassungszeiträume wurden festgelegt?
Welche Untersuchungen laufen nach Vorlage des Gutachtens Ende 2026 noch bis 2027 weiter?
Dabei ist wichtig: Nicht jede Art wird zwölf Monate ununterbrochen beobachtet. Die Erfassungszeiträume richten sich nach den jeweiligen Arten und deren Aktivitäts-, Brut-, Wander- oder Überwinterungszeiten.
Genau deshalb ist entscheidend, welches konkrete Untersuchungsprogramm im Scopingverfahren festgelegt wurde.
Die Stadt schreibt selbst, dass die Anforderungen an das Artenschutzgutachten Gegenstand der Abstimmungen mit Unterer Naturschutzbehörde und Unterer Forstbehörde sind.
Diese Abstimmungen sollen bis Ende des ersten beziehungsweise Anfang des zweiten Quartals 2027 weiterlaufen.
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5. Verkehrsuntersuchung erst seit Juli 2026
Die Machbarkeitsuntersuchung hatte bereits 2025 darauf hingewiesen, dass sich durch die Variante V9 die Verkehrsströme grundsätzlich verändern.
Deshalb seien für die weitere Planung zusätzliche Verkehrsuntersuchungen und Verkehrsmodellierungen notwendig.
Die entsprechende großräumige Verkehrsuntersuchung wurde nach der neuen Vorlage jedoch erst im Juli 2026 beauftragt.
Die eigentliche Verkehrserhebung ist für Herbst 2026 vorgesehen.
Anschließend müssen die Daten ausgewertet und eine Verkehrsprognose erstellt werden.
Die Ergebnisse erwartet die Stadt erst Ende des ersten beziehungsweise Anfang des zweiten Quartals 2027.
Damit stellt sich auch hier die Frage nach der Reihenfolge:
Welche Teile der endgültigen Straßenplanung können abgeschlossen werden, bevor die neue Verkehrsprognose vorliegt?
Zu klären ist insbesondere, welche Verkehrsmengen künftig tatsächlich über Ohlmöhlenweg und Halenberg geführt werden, welche Auswirkungen auf die Knotenpunkte entstehen und welche Anforderungen daraus an Straßenquerschnitte, Radverkehr, Abbiegebeziehungen und angrenzende Straßen folgen.
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6. Ausschreibung läuft parallel zu noch offenen Untersuchungen
Der aktuelle Projektzeitplan enthält einen besonders wichtigen Überschneidungsbereich.
Für den Ohlmöhlenweg soll das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren im ersten und zweiten Quartal 2027 durchgeführt werden.
In genau diesem Zeitraum laufen laut demselben Zeitplan noch:
- die naturschutzrechtliche Untersuchung,
- die Verkehrsuntersuchung,
- die Abstimmung mit Unterer Naturschutzbehörde und Forstbehörde,
- die Trassenplanung der Gesamtstrecke.
Der Abschluss der Trassenplanung ist erst für das zweite Quartal 2027 vorgesehen.
Ein Vergabeverfahren für Bauleistungen benötigt dagegen konkrete Ausschreibungsunterlagen. Mengen, Bauweise, Straßenquerschnitt, Entwässerung, Nebenanlagen, Ausgleichsmaßnahmen und weitere technische Anforderungen müssen so weit feststehen, dass Unternehmen vergleichbare Angebote abgeben können.
Deshalb stellt sich die zentrale Frage:
Was genau soll bereits Anfang 2027 ausgeschrieben werden, wenn mehrere Grundlagen nach dem eigenen Zeitplan erst im Laufe des zweiten Quartals 2027 abgeschlossen werden?
Ebenso wichtig: Wie werden Ergebnisse aus Artenschutz, Verkehrsuntersuchung oder Behördenabstimmungen berücksichtigt, wenn das Vergabeverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits läuft?
Zwischen dem Ende des zweiten Quartals und dem geplanten Baubeginn Juni/Juli 2027 bleibt jedenfalls kaum zeitlicher Abstand.
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7. Der Vergleich: Zeitplan 2025 und Zeitplan 2026
Besonders deutlich werden die offenen Fragen beim Vergleich mit dem Terminplan aus der Machbarkeitsuntersuchung vom Februar 2025.
| Planungsschritt | Machbarkeitsstudie 2025 | Aktueller Stand 2026 |
|---|---|---|
| Fauna / Flora | 12 Monate, ca. Juni 2025 bis Mai 2026 | Artenschutzgutachten im April 2026 beauftragt, Bericht Ende 2026 |
| Naturschutzrechtliche Untersuchung | Teil des längeren Planungs- und Genehmigungsablaufs | laut Projektzeitplan bis 2. Quartal 2027 |
| Genehmigungsphase | 24 Monate, bezeichnet als Planfeststellungsverfahren | kein entsprechender eigener Zeitblock mehr ausgewiesen |
| Ausschreibung Bau | bis Ende März 2029 vorgesehen | Ohlmöhlenweg bereits 1. und 2. Quartal 2027 |
| Bauende | Ende 2030 | Gesamtprojekt Ende 2029 |
Der Zeitplan wurde damit erheblich verändert.
Das führt nicht automatisch zu einer Aussage über die Zulässigkeit der Planung. Es führt aber zu einer klaren Sachfrage:
Welche fachlichen und rechtlichen Annahmen haben sich seit Februar 2025 geändert?
Warum wurde aus einer damals vorgesehenen zwölfmonatigen Biotopkartierung ein Artenschutzgutachten, das erst im April 2026 beauftragt wurde und Ende 2026 vorliegen soll?
Warum taucht die im alten Terminplan noch mit 24 Monaten angesetzte Genehmigungsphase im neuen Projektzeitplan nicht mehr als eigener Abschnitt auf?
Und welche Entscheidungen oder Prüfungen liegen dieser neuen Zeitplanung zugrunde?
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8. Landschaftsschutzgebiet und Genehmigungsfragen
Auch das Landschaftsschutzgebiet spielt weiterhin eine wichtige Rolle.
Die Machbarkeitsuntersuchung stellt fest, dass sich nahezu die gesamte betreffende Neubaustrecke der Variante V9 im Landschaftsschutzgebiet befindet.
Gleichzeitig ging die Studie davon aus, dass weitgehend bestehende und bereits genehmigte Straßenräume genutzt werden. Deshalb wurde damals angenommen, dass voraussichtlich keine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich sein werde.
Auch beim Planfeststellungsverfahren formulierte die Studie vorsichtig. Durch die Nutzung bestehender Straßen sollte das Risiko einer notwendigen Planfeststellung reduziert werden.
Das war eine planerische Einschätzung aus der Machbarkeitsphase.
Die neue Vorlage zeigt nun, dass Genehmigungsfragen weiterhin Gegenstand der Abstimmung sind. Die Stadt schreibt ausdrücklich, dass ein möglicher Genehmigungsbedarf konkretisiert werde und gegebenenfalls erforderliche Antragsverfahren vorbereitet werden sollen.
Damit ist die Frage nach dem endgültigen Genehmigungsweg weiterhin aktuell.
Zu klären wäre deshalb öffentlich:
Welche Genehmigungen wurden inzwischen als erforderlich eingestuft? Welche wurden ausgeschlossen? Gibt es dazu bereits schriftliche Entscheidungen oder Stellungnahmen der zuständigen Behörden?
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9. Warum wird das Projekt in zwei Abschnitte geteilt?
Bereits im Mai 2025 erklärte die Verwaltung im Ausschuss, die Maßnahme werde bewusst in zwei Projekte aufgeteilt.
Der erste Abschnitt ist der Ohlmöhlenweg.
Der zweite Abschnitt betrifft Auf dem Halenberg.
Als Grund wurde damals die unterschiedliche rechtliche Situation genannt. Für Auf dem Halenberg sei ein Bebauungsplan erforderlich. Für den Ohlmöhlenweg wurde dagegen davon ausgegangen, dass dieser schneller ausgebaut werden könne.
Auch im städtischen Berichtswesen 2025 wurde diese Trennung erläutert. Dort hieß es, beim Ohlmöhlenweg könne der Straßenkörper ohne weitere Genehmigungsverfahren ausgebaut werden, während für Auf dem Halenberg ein Bebauungsplan erforderlich sei.
Die aktuelle Vorlage formuliert inzwischen offener. Sie spricht von laufenden Abstimmungen über möglichen Genehmigungsbedarf und gegebenenfalls notwendigen Antragsverfahren.
Der Ohlmöhlenweg soll ab Juni/Juli 2027 gebaut werden.
Für Auf dem Halenberg ist die Vergabe der Bauleistungen dagegen erst Ende 2027 vorgesehen. Der Baubeginn soll 2028 erfolgen. Mit der Fertigstellung rechnet die Stadt Ende 2029.
Damit stellt sich auch eine praktische Frage:
Welche Verkehrsführung ist zwischen dem Ausbau des Ohlmöhlenwegs und der späteren Fertigstellung des Abschnitts Auf dem Halenberg vorgesehen?
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10. Was sagt der Kreis Pinneberg?
Quickborn Aktuell hatte beim Kreis Pinneberg Akteneinsicht in die dort vorhandenen Unterlagen zur geplanten Umgehung beantragt.
Angefordert wurden unter anderem der Schriftwechsel zwischen Kreis und Stadt, Stellungnahmen des Kreises, naturschutzfachliche Bewertungen sowie Protokolle und Vermerke über Besprechungen.
Der Kreis antwortete mit Bescheid vom 31. August 2026.
Darin heißt es:
„Bisher haben hier nur interne Gespräche stattgefunden. Die von Ihnen geforderten Schriftstücke liegen nicht vor.“
Die neue Vorlage der Stadt beschreibt dagegen eine fortlaufende Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Gegenstand dieser Abstimmung seien insbesondere die Anforderungen an das Artenschutzgutachten. Außerdem würden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie möglicher Genehmigungsbedarf konkretisiert.
Damit bleibt eine konkrete Frage offen:
Wie finden diese fortlaufenden fachlichen Abstimmungen statt, wenn beim Kreis zu den angeforderten Punkten bislang keine entsprechenden Schriftstücke vorliegen?
Das gilt besonders für die Anforderungen an das Artenschutzgutachten und die Frage möglicher Genehmigungen.
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11. Welche Fragen sind jetzt offen?
1. Wann haben die tatsächlichen artenschutzrechtlichen Kartierungen begonnen?
2. Welche Tier- und Pflanzenarten werden konkret erfasst?
3. Welche Erfassungszeiträume wurden im Scoping festgelegt?
4. Warum soll der Bericht bereits Ende 2026 vorliegen, während die naturschutzrechtliche Untersuchung laut Zeitplan bis ins zweite Quartal 2027 läuft?
5. Wann liegt die endgültige Verkehrsprognose vor?
6. Welche Auswirkungen kann diese Prognose noch auf die Trassenplanung haben?
7. Wann ist die endgültige Planung des Ohlmöhlenwegs abgeschlossen?
8. Wann beginnt die Ausschreibung der Bauleistungen tatsächlich?
9. Welche Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen sind noch möglich, wenn Artenschutz, Verkehrsprognose und Behördenabstimmungen parallel weiterlaufen?
10. Welche Genehmigungen sind für den Ohlmöhlenweg erforderlich?
11. Welche Prüfungen wurden zum Landschaftsschutzgebiet durchgeführt?
12. Warum ist im neuen Zeitplan keine eigene Genehmigungsphase mehr enthalten?
13. Welche Ergebnisse hat das abgeschlossene Scopingverfahren gebracht?
14. Welche Unterlagen dokumentieren die fortlaufende Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde?
15. Wie soll die Verkehrsführung zwischen dem Ausbau des Ohlmöhlenwegs und der späteren Fertigstellung von Auf dem Halenberg aussehen?
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12. Fazit
Mit der neuen Vorlage gibt es erstmals wieder einen konkreten Überblick über die Planung der Umgehung für die Brücke Ulzburger Landstraße.
Der Zeitplan ist klar:
Artenschutzgutachten Ende 2026. Verkehrsuntersuchung und Behördenabstimmungen bis ins Frühjahr 2027. Abschluss der Trassenplanung im zweiten Quartal. Ausschreibung gleichzeitig im ersten und zweiten Quartal. Baubeginn Ohlmöhlenweg bereits im Juni oder Juli 2027.
Damit rückt weniger die Frage in den Mittelpunkt, ob weiter geplant wird. Die Planung läuft.
Entscheidend ist jetzt vielmehr, in welcher Reihenfolge Untersuchungen, Planung, Genehmigungen, Ausschreibung und Vergabe tatsächlich abgeschlossen werden.
Die nächsten Monate werden zeigen müssen, wie die einzelnen Arbeitsschritte zusammengeführt werden und welche Ergebnisse aus Artenschutz, Verkehrsplanung und Behördenabstimmungen noch in die endgültige Bauplanung einfließen.
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13. Quellen und Unterlagen
- Stadt Quickborn: Mitteilungsvorlage VO/2026/Q/1118 „Aktueller Sachstand Ulzburger Landstraße V9“, 09.09.2026, einschließlich Projektzeitplan 2025–2029.
- Stadt Quickborn: Machbarkeitsuntersuchung „Ausbau der Ulzburger Landstraße zu einer regelgerechten Fahrbahn“, Stand 18.02.2025.
- Stadt Quickborn: Protokoll der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für kommunale Dienstleistungen vom 13.05.2025, TOP „Umfahrung Brücke Ulzburger Landstraße“.
- Stadt Quickborn: Berichtswesen 2025, Abschnitt „Verkehrslösung Ulzburger Landstraße V9“.
- Kreis Pinneberg: Bescheid 26UIG.2026-9 vom 31.08.2026 zum Antrag auf Akteneinsicht zur geplanten Umgehungsstraße im Landschaftsschutzgebiet.
- FragDenStaat: Antrag auf Akteneinsicht zur geplanten Umgehungsstraße der Stadt Quickborn, Anfrage #376810.
- FragDenStaat: Antrag auf Akteneinsicht in die Verfahrensakte des Scopingverfahrens, Anfrage #376809.

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