Die Goethe-Schule soll am Standort Goethestraße neu gebaut werden. Nach der Entscheidung vom 23. September haben sich CDU und FDP ausdrücklich für den Neubau ausgesprochen. Damit ist die Grundsatzfrage erneut beantwortet. Jetzt entscheidet sich, wie schnell aus dem politischen Beschluss ein tatsächlich umsetzbares Bauprojekt wird.
Ganz neu ist die Richtung allerdings nicht. Bereits 2024 hatte sich die CDU öffentlich für einen Neubau am bisherigen Standort ausgesprochen. Auch FDP und Grüne hatten damals den Neubau positiv aufgenommen. Anfang 2025 folgte der nächste entscheidende Schritt: Die Ratsversammlung beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Goetheschule“. Die Stadt überschrieb ihre damalige Mitteilung bereits mit den Worten: „Planung eines Schulneubaus für die Grundschule Goethestraße ist beschlossen.“
Der Neubau ist damit politisch keineswegs erst seit dieser Woche ein Thema. Umso wichtiger ist, dass jetzt nicht noch eine weitere Grundsatzrunde folgt, sondern die notwendigen Verfahren zügig vorankommen.
Haushalt muss das Projekt absichern
Der politische Beschluss allein reicht für die nächsten Planungsschritte nicht aus. Die notwendigen Mittel und Verpflichtungsermächtigungen müssen haushaltsrechtlich abgesichert sein.
Deshalb muss kurzfristig geklärt werden, was noch aus dem Haushalt 2026 finanziert werden kann und ob dafür ein Nachtrag erforderlich wird. Alternativ müsste der Haushalt 2027 so rechtzeitig beschlossen und genehmigt werden, dass Vergaben und Planungsaufträge nicht ins Stocken geraten.
Bei einem Projekt dieser Größenordnung können schon wenige Monate Verzögerung den gesamten Ablauf verschieben.
Förderfristen setzen den Zeitplan
Zusätzlichen Druck erzeugen die Förderprogramme für den Ausbau des Ganztags. Die Stadt hatte bereits im Februar darauf hingewiesen, dass entscheidende Schritte noch 2026 erfolgen müssen, damit die vorgesehenen Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 umgesetzt werden können.
Damit läuft inzwischen mehr als nur ein politischer Zeitplan. Planung, Vergabe, Genehmigungen, Interim, Abriss und Neubau müssen so aufeinander abgestimmt werden, dass Fördermöglichkeiten nicht durch Verzögerungen gefährdet werden.
Baurecht bleibt der Flaschenhals
Besonders wichtig bleibt das Baurecht. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 114 stammt bereits aus dem Februar 2025. Er sollte den planungsrechtlichen Rahmen für einen neuen Schulbau auf dem heutigen Gelände schaffen.
Seitdem ist zumindest öffentlich nur begrenzter konkreter Fortschritt des Bebauungsplanverfahrens sichtbar. Im Februar 2026 berichtete die Stadt von einer ersten Bauvorbesprechung. Im März stand im zuständigen Ausschuss ein Sachstandsbericht zur sogenannten Leistungsphase 0 für den Neubau auf der Tagesordnung. Noch im August wurde die Zukunft des Schulgebäudes jedoch ausdrücklich als politisch offen bezeichnet.
Das bedeutet nicht, dass intern nichts gearbeitet wurde. Öffentlich erkennbar ist aber bisher kein abgeschlossenes Baurecht für den Neubau.
Genau hier liegt weiterhin ein möglicher Flaschenhals. Ein neuer Schulkomplex mit Ganztag, Sporthalle und den erforderlichen Außenflächen muss planungsrechtlich auf das Grundstück passen. Verkehr, Erschließung, Lärmschutz, Baumbestand, Artenschutz, Rettungswege und weitere Anforderungen müssen berücksichtigt werden.
Baurecht bleibt Baurecht. Ein politischer Beschluss kann diese Verfahren nicht ersetzen. Umso gespannter darf man sein, wie die Stadt diesen Knoten jetzt löst und wie schnell belastbare Voraussetzungen geschaffen werden können.
Interim muss belastbar funktionieren
Parallel dazu muss die vorgesehene Interimslösung an der Feldbehnstraße endgültig tragfähig gemacht werden. Die vollständige Auslagerung der Goethe-Schule würde den Neubau am bisherigen Standort deutlich erleichtern. Dafür muss allerdings sichergestellt sein, dass der Schulbetrieb am Ersatzstandort über mehrere Jahre zuverlässig funktioniert.
Dazu gehören Unterricht und Ganztag ebenso wie Schulweg, Bring- und Holverkehr, Pausen- und Sportflächen sowie die organisatorische Abstimmung mit den bereits am Standort vorhandenen Einrichtungen.
Gerade weil ein Interim mehrere Jahre dauern kann, darf diese Lösung nicht nur auf dem Papier funktionieren.
Jetzt sollte die Umsetzung beginnen
Die politische Richtung ist erneut klar. Bereits 2024 wurde der Neubau gefordert, 2025 leitete die Ratsversammlung mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Vorbereitungen ein, und 2026 wurde die Grundsatzentscheidung nun noch einmal bestätigt.
Jetzt zählen Haushalt, Förderung, Baurecht, Interim und konkrete Planung. Diese Aufgaben müssen weitgehend parallel bearbeitet werden. Für weitere lange Grundsatzdebatten lässt der Zeitplan kaum noch Raum.
Quickborn Aktuell hat die Entwicklung der Goethe-Schule bereits ausführlich begleitet. Weitere Berichte zu Kosten, Fördermitteln, Bebauungsplan, Interim, Verkehr und der Vorgeschichte finden interessierte Leser gesammelt unter dem Thema Goetheschule auf Quickborn Aktuell.
Quellen
Stadt Quickborn, „Planung eines Schulneubaus für die Grundschule Goethestraße ist beschlossen“, 20.02.2025:
https://www.quickborn.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Quickborn/Pressemitteilungen/PM%2B2025-025.html
Stadt Quickborn, „Erweiterungen der Quickborner Grundschulen für den Offenen Ganztag“, 20.02.2026:
https://www.quickborn.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Quickborn/Pressemitteilungen/PM%2B2026-041.html
CDU Quickborn, „CDU für Neubau der Goethe-Schule am aktuellen Standort!“, 03.09.2024:
https://www.cdu-quickborn.de/artikel/cdu-fuer-neubau-der-goethe-schule-am-aktuellen-standort
FDP Quickborn, „Neubau der Goethe-Schule“, September 2024:
https://www.fdp-quickborn.de/neubau-der-goethe-schule
Stadt Quickborn, Bekanntmachung zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 12.03.2026 – Sachstand Leistungsphase 0 Neubau Goetheschule.
Stadt Quickborn, „Goetheschule: Renovierung läuft auf Hochtouren“, 14.08.2026:
https://www.quickborn.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Quickborn/Pressemitteilungen/PM%2B2026-219.html
FDP Quickborn, Mitteilung zur Entscheidung über den Neubau der Goethe-Schule vom 23.09.2026.


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