Kategorie: Goetheschule

  • Goethe-Grundschule an die Feldbehnstraße: Was bedeutet das für die ASG-Schulen

    ?

    Stand: 17. September 2026

    Die mögliche vollständige Verlagerung der Goethe-Grundschule an die Feldbehnstraße nimmt konkrete Formen an. Das Schulamt steht nach eigenen Angaben bereits seit Juli mit der Stadt Quickborn im Austausch, erste Planungen wurden gesichtet und am 16. September fand ein Ortstermin mit Stadt, Bürgermeister, Lehrkräften und politischen Vertretern statt.

    Bislang wird dabei vor allem über die Goethe-Grundschule gesprochen. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die andere Seite: Was bedeutet der Einzug einer kompletten öffentlichen Grundschule für die beiden privaten Schulen, die bereits an der Feldbehnstraße arbeiten?

    Denn die Feldbehnstraße 55 ist kein leerstehendes Schulgebäude. Dort befindet sich ein bestehender Campus der ASG – Anerkannte Schulgesellschaft mbH – mit der Freien Grundschule Quickborn und der Freien Gemeinschaftsschule Quickborn. Auch die Kita CampusEulen gehört zum Campus.

    Quickborn Aktuell hat deshalb bei der ASG und erneut bei der Schulaufsicht nachgefragt.



    1. Die Interimslösung wird konkret

    Die Überlegung ist grundsätzlich nachvollziehbar: Für einen Neubau der Goethe-Grundschule wäre eine vollständige Auslagerung während der Bauzeit organisatorisch erheblich einfacher als ein Neubau bei laufendem Schulbetrieb auf demselben Grundstück.

    Genau deshalb hat die Feldbehnstraße für die weitere Planung eine zentrale Bedeutung bekommen. Nach der Antwort des Schulamtes steht die Stadt hierzu bereits seit Juli 2026 mit der Schulaufsicht im Austausch. Erste Planungen wurden gesichtet. Weitere Informationen sollen nach Angaben des Schulamtes im Zusammenhang mit der Ausschusssitzung am 23. September folgen.

    Das ist inzwischen mehr als eine unverbindliche Idee. Gleichzeitig sind wesentliche organisatorische Fragen noch nicht abschließend geklärt.

    Das Schulamt bestätigt selbst, dass unter anderem Unterrichtsbereiche, Aufsicht, Schulwege, Pausenflächen, Ganztag und Verantwortlichkeiten geregelt werden müssen.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    2. Zwei private Schulen befinden sich bereits am Standort

    In der öffentlichen Diskussion wird teilweise verkürzt von der „ASG-Schule“ gesprochen. Tatsächlich befinden sich an der Feldbehnstraße zwei eigenständige Schulen in privater Trägerschaft:

    • Freie Grundschule Quickborn
    • Freie Gemeinschaftsschule Quickborn

    Träger beider Schulen ist die ASG – Anerkannte Schulgesellschaft mbH. Die Freie Gemeinschaftsschule wird von der Stadt Quickborn als Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe geführt.

    Daneben gehört die Kita CampusEulen zum Standort. Nach Darstellung der ASG verteilen sich die Einrichtungen auf vier Etagen des Gebäudes. Zum Campus gehören außerdem Turnhalle, Mensa, Schulhof und eine Dachterrasse.

    Damit geht es bei der geplanten Verlagerung der Goethe-Grundschule nicht allein um die Frage, ob irgendwo ausreichend freie Klassenräume vorhanden sind. Eine weitere Schule würde in einen bereits bestehenden Bildungsstandort mit eigener Organisation, Infrastruktur und pädagogischem Konzept einziehen.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    3. Der Campus ist Teil des pädagogischen Konzepts

    Das ist auch deshalb von Bedeutung, weil die ASG ihre Schulen ausdrücklich nicht nur über den Unterricht, sondern auch über das schulische Umfeld beschreibt.

    Die Freie Grundschule stellt individuelles Lernen, Lernbegleitung, Projektarbeit und eine angenehme Lernatmosphäre in entsprechend gestalteten Räumen heraus.

    Die Freie Gemeinschaftsschule beschreibt sich als kleine, familiäre und schülerorientierte Schule. Nach ihrem Leitbild sollen Schülerinnen und Schüler individuell begleitet werden. Auch Ganztag, Mensa, Betreuung und gemeinsame schulische Aktivitäten sind Bestandteil des Angebots.

    Eltern, die ihre Kinder dort anmelden, entscheiden sich damit bewusst für eine private Schule mit einem bestimmten Konzept und zahlen dafür auch Schulgeld.

    Das macht die Frage berechtigt, wie weit sich dieses Konzept verändert, wenn zusätzlich rund 260 Kinder einer öffentlichen Grundschule auf den Campus kommen.

    Das muss keineswegs gegen eine gemeinsame Nutzung sprechen. Es sollte aber vor einer Entscheidung transparent geklärt sein.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    4. Wie sollen drei Schulen einen Standort nutzen?

    Bei einer vollständigen Verlagerung der Goethe-Grundschule würden künftig drei Schulen unterschiedlicher Trägerschaft am selben Standort arbeiten: die öffentliche Goethe-Grundschule sowie die Freie Grundschule und die Freie Gemeinschaftsschule der ASG.

    Damit entstehen ganz praktische Fragen.

    Welche Gebäudeteile stehen der Goethe-Grundschule zur Verfügung? Welche Bereiche bleiben ausschließlich den ASG-Schulen vorbehalten? Wie werden Schulhof, Mensa, Turnhalle und andere Gemeinschaftsflächen genutzt? Wie werden Pausenzeiten, Aufsicht und Zugänge geregelt? Wie funktioniert der Ganztag? Und wie werden die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Schulträger voneinander getrennt?

    Gerade bei der Freien Grundschule treffen zudem Kinder derselben Altersgruppe aufeinander – allerdings in zwei rechtlich und organisatorisch vollständig unterschiedlichen Schulen.

    Das Schulamt hat bestätigt, dass diese organisatorischen Fragen noch geklärt werden.

    Damit steht fest: Die grundsätzliche Idee einer Verlagerung ist bereits weit fortgeschritten, das konkrete Betriebsmodell für den gemeinsamen Standort dagegen noch nicht.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    5. Plant die ASG überhaupt einen Rückzug?

    Eine weitere Frage drängt sich auf: Will die ASG ihre beiden Schulen an der Feldbehnstraße dauerhaft im bisherigen Umfang weiterbetreiben?

    Quickborn Aktuell hat die ASG um Stellungnahme zu den Planungen gebeten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.

    Die öffentlich verfügbaren Informationen sprechen derzeit allerdings nicht für einen unmittelbar bevorstehenden Rückzug.

    Die Freie Grundschule bereitet bereits die Einschulung für das Schuljahr 2027/2028 vor. Für November 2026 sind weitere Aufnahmeveranstaltungen vorgesehen. Auch die Freie Gemeinschaftsschule veröffentlicht einen Jahresplan bis in den Sommer 2027 und nimmt weiterhin Anmeldungen entgegen. Für Februar 2027 ist dort ein Tag der offenen Tür angekündigt.

    Auch Stellenangebote der Gemeinschaftsschule sind weiterhin veröffentlicht.

    Nach dem öffentlich erkennbaren Stand gibt es daher derzeit keinen belastbaren Hinweis darauf, dass die ASG den Schulstandort kurzfristig aufgeben will.

    Gerade deshalb ist eine Antwort des Schulträgers wichtig: Wie passt die längerfristige Entwicklung der beiden privaten Schulen mit der geplanten Aufnahme der Goethe-Grundschule zusammen?

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    6. Was wird aus den Genehmigungen der Ersatzschulen?

    Hinzu kommt eine schulrechtliche Frage, die bislang kaum öffentlich behandelt wurde.

    Die Freie Grundschule und die Freie Gemeinschaftsschule sind private Ersatzschulen. Solche Schulen benötigen eine Genehmigung des Landes und unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht.

    Das Bildungsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung dauerhaft eingehalten werden müssen. Dazu gehören nicht nur Lernziele und Unterricht, sondern auch die Einrichtungen einer Ersatzschule.

    Damit stellt sich bei einer erheblichen Veränderung der tatsächlichen Nutzung des Campus die Frage, ob die bestehenden Genehmigungsgrundlagen berührt werden.

    Das bedeutet nicht automatisch, dass eine neue Genehmigung erforderlich wäre. Dafür müsste zunächst feststehen, wie die Aufteilung des Standortes konkret aussehen soll.

    Zu prüfen wäre aber beispielsweise, ob Unterrichtsräume, Fachräume, Sportmöglichkeiten, Pausenflächen, Mensa oder andere für den Schulbetrieb erforderliche Einrichtungen künftig anders oder eingeschränkt zur Verfügung stehen.

    Quickborn Aktuell hat deshalb bei der Schulaufsicht nachgefragt, ob die Auswirkungen der geplanten Nutzung auf die bestehenden Ersatzschulgenehmigungen bereits geprüft wurden, ob eine Änderung oder Ergänzung erforderlich sein könnte und welche Stelle hierfür zuständig ist.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    7. Auch bei der Goethe-Grundschule bleiben schulrechtliche Fragen

    Offen sind außerdem Fragen zur Goethe-Grundschule selbst.

    Auf die erste Anfrage von Quickborn Aktuell erklärte das Schulamt, dass eine formelle Zustimmung oder Prüfung bislang nicht beantragt worden sei. Zur Begründung wurde auf § 48 Absatz 1 und § 33 Absatz 4 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes verwiesen. Danach liegt die Bereitstellung von Schulgebäuden grundsätzlich beim Schulträger; außerdem regelt das Gesetz die Nutzung der Schulgebäude und das Hausrecht.

    Damit ist jedoch noch nicht abschließend beantwortet, wie eine vollständige mehrjährige Verlagerung schulorganisatorisch einzuordnen ist.

    Das Schulgesetz kennt daneben ausdrücklich Regelungen über die Änderung einer Schule und nennt bei den Beteiligungsrechten der Schulkonferenz auch die „Verlegung“ einer Schule.

    Besonders relevant ist deshalb die Frage, ob die Schulkonferenz der Goethe-Grundschule bereits mit dem konkreten Modell befasst worden ist.

    Quickborn Aktuell hat hierzu nachgefragt. Ebenso wollen wir wissen, wie das Schulamt die Maßnahme rechtlich einordnet: als vorübergehende Nutzung anderer Räume oder als schulrechtlich relevante Verlegung beziehungsweise Änderung.

    Diese Fragen sollten beantwortet werden, bevor aus einer Planungsvariante eine mehrjährige Realität wird.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    8. Kann aus dem Interim eine Dauerlösung werden?

    Die Feldbehnstraße wird derzeit als Interimslösung im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Goethe-Grundschule betrachtet.

    Genau darin liegt allerdings eine weitergehende strategische Frage.

    Mit einem vollständigen Auszug der Goethe-Grundschule könnte das vorhandene Gebäude an der Goethestraße unabhängig vom laufenden Schulbetrieb abgerissen werden. Die Neubauplanung würde dadurch erheblich erleichtert und beschleunigt.

    Gleichzeitig ist noch nicht belastbar geklärt, was der Neubau am Ende tatsächlich kosten wird. Der Quickborner Haushaltsentwurf ist ohnehin von erheblichen Defiziten geprägt. Bei einem Schulprojekt dieser Größenordnung können Kostensteigerungen daher schnell grundsätzliche Finanzierungsfragen auslösen.

    Was passiert also, wenn sich nach dem Umzug herausstellt, dass der geplante Neubau deutlich teurer wird als bisher angenommen oder zeitlich nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann?

    Dann dürfte zwangsläufig auch die Frage aufkommen, ob die Feldbehnstraße länger genutzt werden kann als zunächst vorgesehen.

    Ein weiteres denkbares Szenario wäre, dass sich die Nutzung des ASG-Campus in den kommenden Jahren verändert und dadurch zusätzliche Flächen verfügbar werden.

    Für eine solche Entwicklung gibt es derzeit keinen bestätigten Plan und keinen öffentlich bekannten Beschluss.

    Sie sollte deshalb auch nicht als Tatsache dargestellt werden.

    Bei einer auf mehrere Jahre angelegten Zwischenlösung ist die Frage nach der möglichen langfristigen Entwicklung des Standortes dennoch legitim. Gerade angesichts der finanziellen Lage der Stadt wäre es ungewöhnlich, diese Möglichkeit nicht zumindest zu prüfen, falls sich die Rahmenbedingungen verändern.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    9. Die entscheidenden offenen Fragen

    Vor einer Entscheidung über die Verlagerung sollten deshalb aus Sicht von Quickborn Aktuell insbesondere folgende Punkte transparent beantwortet werden:

    • Welche Räume und Flächen an der Feldbehnstraße sollen konkret von der Goethe-Grundschule genutzt werden?
    • Welche Auswirkungen hat dies auf die Freie Grundschule und die Freie Gemeinschaftsschule?
    • Bleiben beide ASG-Schulen dauerhaft und im bisherigen Umfang am Standort?
    • Wie werden Schulhof, Mensa, Turnhalle, Ganztag und sonstige Gemeinschaftsflächen organisiert?
    • Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Genehmigungen der privaten Ersatzschulen?
    • Ist die Schulkonferenz der Goethe-Grundschule bereits formal beteiligt worden?
    • Wie ordnet die Schulaufsicht die mehrjährige vollständige Verlagerung schulrechtlich ein?
    • Wie lange soll die Interimslösung verbindlich dauern?
    • Was geschieht, wenn sich Neubau, Finanzierung oder Zeitplan wesentlich verändern?

    Quickborn Aktuell hat einen Teil dieser Fragen inzwischen erneut an die Schulaufsicht gerichtet. Von der ASG steht eine Stellungnahme weiterhin aus.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

    10. Einordnung

    Die Feldbehnstraße kann für die Goethe-Grundschule eine sinnvolle Interimslösung sein. Ein vollständiger Umzug würde den Schulbetrieb von einer möglichen Baustelle an der Goethestraße trennen und könnte die Planung eines Neubaus deutlich vereinfachen.

    Die Entscheidung betrifft aber nicht nur die Goethe-Grundschule.

    Am Zielstandort bestehen bereits zwei Schulen mit eigenem pädagogischen Profil, eigener Schülerschaft und eigener Infrastruktur. Wenn eine öffentliche Grundschule für mehrere Jahre hinzukommt, muss deshalb auch geklärt sein, wie die Zukunft dieser beiden Schulen aussieht.

    Eine Antwort darauf, ob die ASG langfristig unverändert am Standort bleiben will, liegt bislang nicht vor. Öffentlich tritt sie derzeit jedenfalls weiterhin als aktiver Schulträger in Quickborn auf und plant über das laufende Schuljahr hinaus.

    Ebenso offen ist, ob der gemeinsame Standort lediglich eine zeitlich klar begrenzte Zwischenlösung bleibt oder ob sich daraus später weitere Optionen ergeben.

    Genau darüber sollte gesprochen werden, bevor die ersten Umzugskartons gepackt werden.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Weitere Berichte zur Goethe-Schule

    Quickborn Aktuell begleitet die Entwicklung der Goethe-Grundschule seit längerem. Alle bisherigen Beiträge, Analysen und Originalunterlagen finden sich gesammelt unter unserem Thema:

    👉 Goethe-Schule – alle Beiträge bei Quickborn Aktuell

    Zuletzt unter anderem:

    Goethe-Schule: Neubau unter Zeitdruck – Kosten, Baurecht und Förderung bleiben offene Baustellen

    ↑ Zum Seitenanfang


    Quellen und Grundlagen

    ↑ Zum Seitenanfang

  • Goethe-Schule: Neubau unter Zeitdruck – Kosten, Baurecht und Förderung bleiben offene Baustellen

    Stand: 14. September 2026

    Bei der Goethe-Schule hat sich die Lage innerhalb weniger Wochen erneut deutlich verändert.

    Noch Ende August war offen, ob der Bestand grundlegend transformiert oder ein Neubau errichtet werden soll. Inzwischen empfiehlt die Verwaltung klar den Neubau am Standort Goethestraße 52. Möglich wird das vor allem durch eine neue Option: Die Schule könnte während der Bauzeit vollständig in die leerstehenden Räume der Freien Schule Quickborn in der Feldbehnstraße 55 umziehen.

    Das erleichtert vieles. Gleichzeitig treten jetzt Fragen deutlicher hervor, die bei einem Projekt dieser Größenordnung eigentlich längst geklärt sein müssten: Wo genau soll gebaut werden? Welches Planungsrecht gilt? Wie weit ist der neue Bebauungsplan? Was passiert mit dem alten Baumbestand? Wie belastbar sind die Kosten? Und wie soll das alles bis Ende 2029 fertig werden?

    Hinzu kommt eine neue finanzielle Nachricht: Aus ursprünglich erwarteten rund sechs Millionen Euro Förderung für den Offenen Ganztag werden nach aktuellem Stand nur noch rund drei Millionen Euro.

    Die Verwaltung empfiehlt jetzt eindeutig den Neubau

    Die Machbarkeitsstudie kam zunächst zu einem bemerkenswert ausgewogenen Ergebnis. Danach könnten sowohl eine Transformation des Bestands als auch ein Neubau eine Schule schaffen, die die formulierten Ziele vollständig erfüllt und von der Schulfamilie mitgetragen wird.

    Die Verwaltung empfiehlt inzwischen dennoch den Neubau. Begründet wird dies mit geringeren wirtschaftlichen und zeitlichen Risiken, größerem Gestaltungsspielraum und weniger möglichen Konflikten bei Gewährleistung und Garantie.

    Das ist durchaus nachvollziehbar.

    Es zeigt aber auch, wie stark sich die Bewertung innerhalb kurzer Zeit verändert hat.

    Noch im Februar 2025 hatte die Stadt öffentlich erklärt, eine Sanierung komme nicht in Betracht. Im Sommer 2026 wurde dann wieder ernsthaft zwischen Transformation und Neubau verglichen. Jetzt folgt erneut die klare Empfehlung Neubau.

    Eine solche Entwicklung ist bei einem komplexen Schulprojekt nicht ungewöhnlich. Sie macht aber umso wichtiger, die jeweils neue Entscheidungsgrundlage vollständig offenzulegen.

    Der entscheidende Unterschied: Die Schule könnte komplett ausziehen

    Die mögliche Interimslösung in der Feldbehnstraße verändert die gesamte Bauplanung.

    Die Verwaltung hat geprüft, leerstehende Räume der Freien Schule Quickborn anzumieten. Nach Abstimmung mit der Schulleitung wird dies als gute Möglichkeit angesehen, den Kindern während der Bauzeit einen weitgehend ungestörten Schulbetrieb zu ermöglichen.

    Das ist mehr als nur eine organisatorische Frage.

    Als Anfang 2025 der Bebauungsplan Nr. 114 „Goetheschule“ aufgestellt wurde, sollte die bestehende Schule während der Bauzeit weiter genutzt werden. Deshalb war vorgesehen, den Neubau auf die heutige Sportfläche zu setzen. Die Stadt erklärte ausdrücklich, dass die Nutzungen auf dem Grundstück dafür neu verteilt werden müssten.

    Mit einem vollständigen Umzug in die Feldbehnstraße entfällt diese Voraussetzung.

    Die bestehende Schule könnte leergezogen und abgebrochen werden, bevor der eigentliche Neubau beginnt. Genau darauf deutet inzwischen auch der erste Haushaltsplanentwurf 2027 hin: Dort sind für 2027 bereits 1,8037 Millionen Euro für den Abbruch des Bestandsgebäudes vorgesehen.

    Ob das neue Schulgebäude anschließend tatsächlich auf oder weitgehend auf der heutigen Gebäudegrundfläche entstehen soll, lässt sich daraus noch nicht ableiten.

    Aber es besteht jetzt überhaupt erst die Möglichkeit dazu.

    Das könnte für die weitere Planung erhebliche Vorteile haben. Sport- und Freiflächen könnten anders angeordnet werden. Teile des vorhandenen alten Baumbestandes könnten möglicherweise erhalten bleiben. Auch Abstände zur benachbarten Wohnbebauung ließen sich neu betrachten.

    Die Verwaltung schreibt selbst, dass sich durch den möglichen Interimstandort die Voraussetzungen verändert hätten und die bisherigen Ergebnisse der Leistungsphase Null deshalb neu bewertet würden.

    Und genau hier kommt der Bebauungsplan ins Spiel

    Das Schulgrundstück ist planungsrechtlich keineswegs eine völlig frei bebaubare Fläche.

    Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 aus den 1960er-Jahren ist ungewöhnlich konkret. In der Begründung heißt es ausdrücklich, Art und Maß der baulichen Nutzung des Schulgeländes seien durch die eingezeichnete Bebauung festgelegt.

    Beschrieben werden Schultrakt, Verwaltungstrakt, Turnhalle, Wandel- und Pausengänge, Fahrradunterstände und Hausmeisterhaus. Hinzu kommen Pausenhöfe, Spielplatz, Gymnastikwiese, Laufbahn sowie Anpflanzungen zur Abschirmung der angrenzenden Wohngrundstücke.

    Damit stellt sich eine einfache Frage:

    Passt eine moderne dreizügige Ganztagsgrundschule mit Mensa, zusätzlichen Fach- und Gruppenräumen, Musikschulnutzung und Zweifeldhalle überhaupt in die alten planungsrechtlichen Festsetzungen?

    Offenbar hatte die Stadt daran selbst Zweifel.

    Denn bereits Anfang Februar 2025 wurde eigens der neue Bebauungsplan Nr. 114 „Goetheschule“ aufgestellt. Die Stadt formulierte damals ausdrücklich, damit sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den neuen Schulbau geschaffen werden.

    Rund eineinhalb Jahre später ist öffentlich bislang kein rechtskräftiger B-Plan Nr. 114 erkennbar.

    Das muss nicht bedeuten, dass nicht intensiv daran gearbeitet wurde. Es bedeutet aber, dass für die Öffentlichkeit derzeit nicht nachvollziehbar ist, wie weit dieses für den Neubau wichtige Verfahren tatsächlich fortgeschritten ist.

    Und jetzt hat sich ausgerechnet die Grundlage verändert, auf der dieses Verfahren ursprünglich begonnen wurde.

    Baumbestand, Verkehr und Lärm waren schon 2025 bekannt

    Man sollte an dieser Stelle fair bleiben.

    Es wäre nicht richtig zu behaupten, die möglichen Konflikte seien überhaupt nicht gesehen worden.

    Die Stadt hat bereits im Februar 2025 ausdrücklich angekündigt, im B-Plan-Verfahren Gutachten zum Schutz der vorhandenen Bäume, zum Lärmschutz und zum Verkehr einzuholen. Auch Starkregen, Wegebeziehungen und die außerschulische Nutzung der Freiflächen sollten untersucht werden.

    Das Problem ist ein anderes:

    Diese Fragen sind heute, wenige Jahre vor dem zwingenden Fertigstellungstermin, offenbar noch immer Teil des weiteren Planungsprozesses.

    In der aktuellen Beschlussvorlage heißt es zu den Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Natur lediglich, diese würden untersucht und im weiteren Fortgang des Prozesses dargestellt.

    Gerade beim vorhandenen alten Baumbestand können zusätzlich artenschutzrechtliche Fragen auftreten. Alte Bäume können Brutstätten oder Quartiere geschützter Arten enthalten. Das bedeutet nicht, dass dort deshalb nicht gebaut werden darf. Es bedeutet aber, dass solche Fragen frühzeitig untersucht und gegebenenfalls planerisch gelöst werden müssen.

    Hinzu kommt die unmittelbare Wohnbebauung.

    Ein Schulneubau mit Ganztagsbetrieb, Mensa, Sporthalle, zusätzlichen Nutzungen sowie Bring- und Holverkehr verändert die Situation gegenüber einer Schule aus den 1960er-Jahren.

    Von einer angekündigten Klage betroffener Nachbarn kann derzeit nicht berichtet werden. Ein Konfliktpotenzial lässt sich angesichts der Lage des Grundstücks aber ebenso wenig einfach ausblenden.

    Die nächste Überraschung: Aus sechs Millionen werden drei Millionen Euro

    Mindestens ebenso wichtig ist die Finanzierung.

    Am 30. Dezember 2025 stellte die Stadt einen Förderantrag aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau. Ausgangspunkt war zunächst ein eigenständiges Gebäude für den Offenen Ganztag.

    Die Förderung beträgt grundsätzlich 85 Prozent der förderfähigen Baukosten. Nach der ursprünglichen Berechnung ergab sich daraus ein erwarteter Förderbetrag von rund sechs Millionen Euro.

    Nach einer Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein am 9. September 2026 geht die Verwaltung jetzt nur noch von rund drei Millionen Euro aus. Grund sind unter anderem offene Fragen bei der förderrechtlichen Anerkennung der Doppelnutzung von Räumen. Der Förderantrag soll deshalb angepasst werden.

    Das ist keine kleine Korrektur.

    Die bisher erwartete Förderung hat sich damit zunächst halbiert.

    Dabei gilt auch hier: Die rund drei Millionen Euro sind noch keine sichere Einnahme. Die Sicherung der Förderung hängt ausdrücklich davon ab, dass die optimierte Planung förderrechtlich anerkannt und der Fertigstellungstermin eingehalten wird.

    Fördermittel sollte man deshalb erst dann endgültig einplanen, wenn die Voraussetzungen dafür tatsächlich erfüllt sind.

    Der Haushaltsplanentwurf ist bereits von der Entwicklung überholt

    Besonders interessant wird der Vergleich mit dem 1. Haushaltsplanentwurf 2027, Stand 26. August 2026.

    Dort stehen für den Goethe-Neubau zwei große investive Positionen.

    Für den eigentlichen Neubau sind von 2027 bis 2030 17,7208 Millionen Euro vorgesehen. Für den OGS-Anteil kommen weitere 6,8244 Millionen Euro hinzu.

    Zusammen sind das 24,5452 Millionen Euro investive Bauauszahlungen.

    Damit endet die Rechnung aber nicht.

    Für den Abbruch des Bestandsgebäudes sind zusätzlich 1,8037 Millionen Euro vorgesehen.

    Für die temporäre Unterbringung der Schülerinnen und Schüler plant der Haushalt:

    • 2027: 610.000 Euro
    • 2028: 850.000 Euro
    • 2029: 905.000 Euro
    • 2030: 950.000 Euro

    Das sind weitere 3,315 Millionen Euro.

    Position Betrag
    Neubau Schule und OGS-Anteil 24,545 Mio. €
    Abbruch Bestandsgebäude 1,804 Mio. €
    Interim 2027–2030 3,315 Mio. €
    Bereits erkennbar 29,664 Mio. €

    Damit ist eines schon heute klar:

    Die häufig genannte Größenordnung von rund 25 Millionen Euro kann nicht die vollständigen Kosten des Gesamtprojekts beschreiben.

    Denn der eigene Haushaltsentwurf liegt bereits mit den unmittelbar erkennbaren Positionen bei knapp 29,7 Millionen Euro.

    Und auch diese Summe ist keine abschließende Projektkostenberechnung.

    Im Haushalt stehen noch 5,8 Millionen Euro OGS-Förderung

    Noch deutlicher zeigt sich die Geschwindigkeit der Entwicklung bei den Einnahmen.

    Der erste Haushaltsplanentwurf enthält für die Goethe-Schule 7,8 Millionen Euro LuKIF-Fördermittel sowie weitere 5,8006 Millionen Euro OGS-Fördermittel.

    Zusammen wurden damit im Entwurf rund 13,6 Millionen Euro investive Fördermittel eingeplant.

    Die OGS-Position von 5,8006 Millionen Euro passt ziemlich genau zur damals erwarteten Förderung von rund sechs Millionen Euro.

    Nur rund zwei Wochen nach dem Stand des Haushaltsentwurfs sagt die Verwaltung nun: Erwartet werden aktuell nur noch rund drei Millionen Euro.

    Damit ist der erste Haushaltsentwurf bei dieser Position bereits überholt.

    Bleiben die separat eingeplanten 7,8 Millionen Euro LuKIF unverändert erhalten, sinkt die derzeit erwartete Gesamtförderung rechnerisch von rund 13,6 auf etwa 10,8 Millionen Euro.

    Für Quickborn würde sich der Eigenanteil damit allein durch diese Änderung um rund 2,8 Millionen Euro erhöhen.

    Und der Haushaltsentwurf ist noch lange kein genehmigter Haushalt

    Auch das darf bei der Diskussion nicht untergehen.

    Die genannten Beträge stehen im ersten Entwurf des Haushaltsplans 2027.

    Sie sind weder ein abschließender politischer Beschluss noch eine kommunalaufsichtlich genehmigte Finanzierung.

    Allein für die beiden investiven Goethe-Schul-Positionen enthält der Entwurf 2027 Verpflichtungsermächtigungen von zusammen rund 20,86 Millionen Euro.

    Stadtweit sind Verpflichtungsermächtigungen von rund 45,35 Millionen Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf weist selbst darauf hin, dass Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen kommunalaufsichtlich genehmigt werden müssen.

    Das ist angesichts der allgemeinen Haushaltslage keine Nebensache.

    Quickborn plant von 2027 bis 2030 rund 44,07 Millionen Euro neue Investitionskredite. Gleichzeitig weist der Ergebnishaushalt hohe Defizite auf.

    Die Goethe-Schule ist damit nicht nur eine schulpolitische und bauliche Entscheidung, sondern eines der größten finanziellen Projekte der kommenden Jahre.

    Reichen knapp 30 Millionen Euro?

    Auch diese Frage lässt sich heute noch nicht seriös mit Ja beantworten.

    Die Machbarkeitsstudie arbeitet mit frühen Kostenansätzen. Nach den der Stadt vorliegenden Unterlagen beruhen diese auf BKI-Werten, ergänzt um Regional- und Zeitfaktoren. Gleichzeitig wurde ausdrücklich eine Schwankungsbreite von plus/minus 40 Prozent genannt.

    Quickborn Aktuell hat deshalb bereits in der Haushaltsanalyse darauf hingewiesen, dass Haushaltsansätze nicht mit einer belastbaren Kostenobergrenze verwechselt werden dürfen.

    Unsere eigene Kontrollkalkulation kam für einen vollständigen Neubau unter Einbeziehung weiterer Kosten- und Risikofaktoren im mittleren Szenario auf eine Größenordnung von rund 50 Millionen Euro.

    Das ist keine Kostenberechnung der Stadt und keine Prognose, sondern eine Risiko- und Plausibilitätsbetrachtung.

    Ob es am Ende 35, 40, 45 oder 50 Millionen Euro werden, lässt sich heute nicht belastbar sagen.

    Aber ebenso wenig lässt sich derzeit belastbar sagen, dass das Gesamtprojekt mit rund 25 Millionen Euro abgeschlossen werden kann.

    Schon der erste Haushaltsentwurf zeigt das Gegenteil.

    Auch der Zeitplan hat sich mehrfach verändert

    Im Sommer sah die Planung für Neubau und Transformation noch einen Vorlauf bis 2028 für Wettbewerb, Ausschreibung und Vergabe eines Generalplaners vor. Ein Baubeginn wurde damals erst ab Ende 2028 angenommen.

    Unter diesen Voraussetzungen ließ sich die Förderfrist Ende 2029 beim Neubau nur erreichen, wenn die Goethe-Schule während der Bauphase vollständig an einen anderen Standort umziehen kann.

    Genau diese Möglichkeit gibt es jetzt offenbar mit der Feldbehnstraße.

    Der Haushaltsentwurf geht sogar bereits von Mietkosten und vom Abriss des Bestandsgebäudes im Jahr 2027 aus.

    Das deutet auf eine deutliche Beschleunigung gegenüber dem bisherigen Ablauf hin.

    Wie dieser neue Zeitplan konkret aussieht, ist öffentlich bislang jedoch nicht nachvollziehbar dargestellt.

    Ende 2029 ist keine unverbindliche Zielmarke

    Der 31. Dezember 2029 ist deshalb so wichtig, weil bis dahin die geförderten Maßnahmen für den Offenen Ganztag abgeschlossen sein müssen.

    Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewertet nach Angaben der Verwaltung inzwischen sogar die Durchführung eines Architektenwettbewerbs kritisch. Das zusätzliche Vergabeverfahren könnte den Fertigstellungstermin gefährden.

    Bei weiteren Verzögerungen besteht ausdrücklich das Risiko, dass Fördervoraussetzungen nicht mehr eingehalten werden.

    Damit bleiben von heute aus nur gut drei Jahre.

    In dieser Zeit müssen Planungsrecht, konkrete Gebäudeplanung, Umwelt- und Artenschutz, Verkehr und Lärm, Genehmigungen, Vergaben, Interim, Abriss und Neubau ineinandergreifen.

    Das ist möglich. Aber es ist ambitioniert.

    Die Probleme wurden nicht übersehen – sie wurden nur noch nicht gelöst

    Das ist vielleicht die wichtigste Feststellung.

    Die Stadt wusste bereits Anfang 2025, dass für den Neubau ein neues Planungsrecht benötigt werden könnte. Sie wusste, dass Baum-, Verkehrs- und Lärmfragen untersucht werden müssen. Sie wusste, dass die Ganztagsförderung an eine Fertigstellungsfrist gebunden ist.

    Diese Themen wurden also nicht erst jetzt entdeckt.

    Ärgerlich ist vielmehr, dass zentrale Punkte rund eineinhalb Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss des B-Plans noch immer gleichzeitig unter wachsendem Zeitdruck zusammenlaufen.

    Hinzu kommt, dass sich inzwischen grundlegende Voraussetzungen verändert haben.

    Der Neubau muss möglicherweise nicht mehr auf die heutige Sportfläche. Das Bestandsgebäude soll nach dem Haushaltsentwurf bereits 2027 abgebrochen werden. Die bisherige B-Plan-Konzeption muss deshalb zumindest überprüft werden. Die erwartete OGS-Förderung hat sich halbiert. Und ein endgültiger belastbarer Kostenrahmen liegt weiterhin nicht vor.

    Was jetzt geklärt werden muss

    • Wo genau sollen Schulgebäude und Zweifeldhalle künftig auf dem Grundstück stehen?
    • Reichen die Festsetzungen des alten Bebauungsplans aus oder wird B-Plan Nr. 114 zwingend benötigt?
    • Wie weit ist dieses Verfahren tatsächlich fortgeschritten?
    • Muss die Planung wegen der neuen Interimslösung verändert werden?
    • Welche Ergebnisse liegen zu Baumbestand, Artenschutz, Verkehr und Lärm vor?
    • Welche Fördermittel sind tatsächlich gesichert?
    • Welche Kosten sind in den 24,545 Millionen Euro Bauansatz enthalten – und welche nicht?
    • Wie sieht der konkrete Terminplan vom Auszug der Schule über Abriss und Neubau bis zur Fertigstellung Ende 2029 aus?

    Das sind keine Argumente gegen einen Neubau.

    Im Gegenteil.

    Gerade weil die Goethe-Schule dringend eine langfristig gute Lösung braucht, sollte dieses Projekt jetzt nicht unter Zeitdruck von einer offenen Frage in die nächste laufen.

    Die Entscheidung für Neubau oder Bestand ist nur der erste Schritt.

    Danach muss aus einer politischen Absicht ein genehmigungsfähiges, finanziertes und terminlich belastbares Projekt werden.

    Und genau dort beginnt jetzt die eigentliche Arbeit.

    Quellen und Unterlagen

    Grundlage sind die Beschlussvorlage VO/2026/Q/1116 der Stadt Quickborn vom 9. September 2026, der 1. Haushaltsplanentwurf 2027 der Stadt Quickborn, die Unterlagen zur Leistungsphase Null, die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 sowie die Veröffentlichungen der Stadt Quickborn zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 114 „Goetheschule“.

    Stadt Quickborn: Planung eines Schulneubaus für die Grundschule Goethestraße
    https://www.quickborn.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Quickborn/Pressemitteilungen/PM%2B2025-025.html

    Quickborn Aktuell: Goethe-Schule – In zwei Wochen hat sich das Bild deutlich verändert
    https://quickbornaktuell.de/goethe-schule-in-zwei-wochen-hat-sich-das-bild-deutlich-veraendert/

    Quickborn Aktuell: Haushaltsanalyse 2027
    https://quickbornaktuell.de/quickborns-haushalt-2027-152-millionen-euro-defizit-und-das-eigenkapital-waere-2030-verbraucht/

  • Goetheschule: PCB-Belastung bestätigt – was die neuen Untersuchungen bedeuten

    Goetheschule: PCB-Belastung bestätigt – was die neuen Untersuchungen bedeuten

    Die Diskussion über die Zukunft der Goetheschule bekommt durch die neuesten Schadstoffuntersuchungen eine weitere wichtige Grundlage.
    Die jüngste Bewertung stammt vom 21. August 2026. Sie bestätigt PCB-belastete Baustoffe und erhöhte PCB-Werte in der Raumluft einzelner Räume.

    Wichtig dabei: Die Untersuchungen wurden nicht ohne Anlass immer weiter ausgeweitet.
    Ausgangspunkt war eine orientierende Gefahrstoffuntersuchung im Zusammenhang mit der weiteren Planung für Schulgebäude und Sporthalle.
    Nachdem dabei erhöhte PCB-Gehalte in verschiedenen Baustoffen festgestellt worden waren, hielt der Gutachter Raumluftmessungen für erforderlich.
    Nachdem auch dort erhöhte Werte gefunden wurden, folgten weitere Messungen.

    Und auch damit soll nach Einschätzung der Gutachter noch nicht Schluss sein.
    Die AB – Dr. A. Berg GmbH empfiehlt ausdrücklich weitere Raumluftmessungen.
    Eine abschließende Bewertung sei erst möglich, wenn die PCB-haltigen Verwendungen weiter eingegrenzt und die Primärquellen geklärt worden seien.


    Inhaltsverzeichnis


    Warum wurde überhaupt untersucht?

    Auftraggeber der Untersuchungen ist die Stadt Quickborn.
    Die Gutachter erläutern als Ausgangslage, dass Schulgebäude und Sporthalle in den kommenden Jahren saniert oder zurückgebaut werden sollen.
    Deshalb wurden die Gebäudeteile zunächst orientierend auf Gefahrstoffe untersucht.

    Dabei wurden erhöhte PCB-Gehalte unter anderem in Fassadenfugen, Korrosionsschutzbeschichtungen und alten Holzfenstern festgestellt.
    Aufgrund dieser Materialbefunde hielt der Gutachter zusätzliche Untersuchungen der Raumluft für erforderlich.

    Der Hintergrund ist einfach: Für die gesundheitliche Bewertung reicht es nicht aus zu wissen, wie viel PCB in einem einzelnen Baustoff steckt.
    Entscheidend ist auch, ob PCB aus diesen Materialien freigesetzt wird und in die Raumluft gelangt.

    Nachdem bei den ersten Raumluftmessungen erhöhte Konzentrationen festgestellt worden waren, wurde die Untersuchung am 7. August 2026 auf weitere Räume ausgeweitet.
    Ziel war es ausdrücklich, festzustellen, in welchem Umfang auch in weiteren Räumen erhöhte PCB-Raumluftkonzentrationen zu erwarten sind und gleichzeitig die ersten Ergebnisse abzusichern.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Warum weitere Untersuchungen empfohlen werden

    Bereits die erste Bewertung vom 20. August 2026 kommt zu dem Ergebnis, dass die bisherige Zahl der untersuchten Räume für eine abschließende Beurteilung nicht ausreicht.

    Auch die Bewertung vom 21. August bleibt ausdrücklich vorläufig.
    Die Gutachter schließen nicht aus, dass insbesondere schlecht belüftete oder bislang nicht sanierte Räume, Lagerbereiche oder Technikräume ebenfalls erhöhte PCB-Werte aufweisen können.

    Deshalb empfehlen sie weitere Raumluftmessungen.
    Eine finale Bewertung sei erst möglich, wenn die PCB-haltigen Verwendungen weiter eingegrenzt und insbesondere die Primärquellen genauer geklärt worden seien.

    Mit anderen Worten:
    Die bisherige Untersuchung ist ein wichtiger Zwischenstand – aber keine abschließende Schadstoffbewertung des gesamten Gebäudes.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Welche PCB-Belastungen wurden gefunden?

    PCB wurde nicht nur an einer einzigen Stelle nachgewiesen.

    Gefunden wurden unter anderem:

    Korrosionsschutzbeschichtungen an Heizkörpern: etwa 411 bis 1.063 mg/kg
    Korrosionsschutzbeschichtungen an Türzargen: etwa 510 bis 3.888 mg/kg
    Anschlagdichtungen an Türzargen: bis etwa 630 mg/kg
    Farbanstriche auf alten Holzfensterrahmen: bis etwa 426 mg/kg
    Bohnerwachs: bis etwa 68 mg/kg

    Besonders auffällig ist die flexible Fugenmasse zwischen den Waschbetonplatten der Außenfassade.
    Dort wurden rund 298.500 mg PCB pro Kilogramm Material festgestellt.

    Die Gutachter gehen nach dem derzeitigen Kenntnisstand davon aus, dass eine Primärquelle für die Raumluftbelastung verantwortlich ist.
    Als deutlich PCB-belastete Primärquelle wird insbesondere die außenliegende Fugenabdichtung zwischen den Waschbetonfassadenplatten genannt.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Was zeigen die Raumluftmessungen?

    Die Gutachter nennen für die bisherige PCB-Richtlinie folgende Werte:

    300 ng/m³: Vorsorgewert
    3.000 ng/m³: Interventionswert

    Daneben werden die 2025 veröffentlichten neueren Innenraumrichtwerte genannt:

    80 ng/m³: Richtwert I beziehungsweise Zielwert
    800 ng/m³: Richtwert II beziehungsweise Interventionswert

    Bei der ersten Untersuchung vom 3. Juli 2026 wurden sechs Räume untersucht.
    Vier davon lagen im Erdgeschoss, zwei im ersten Obergeschoss.

    Dabei wurde im Raum R30 der Wert von 80 ng/m³ überschritten.
    Im Raum R40 wurde sogar der bisherige Vorsorgewert von 300 ng/m³ überschritten.

    Bei zusätzlichen Messungen am 7. August wurden je zwei weitere Räume pro Geschoss überprüft.
    Im Erdgeschoss kamen keine weiteren Überschreitungen von 80 ng/m³ hinzu.
    Im ersten Obergeschoss wurde dagegen auch im Raum R43 ein Wert oberhalb von 80 ng/m³ gemessen.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Wie sind die gemessenen Werte einzuordnen?

    Der höchste dokumentierte Wert liegt bei 383,9 ng/m³.

    Weitere im ersten Obergeschoss dokumentierte Messwerte liegen bei:

    92,5 ng/m³
    11,0 ng/m³
    9,95 ng/m³

    Mit 383,9 ng/m³ wird der bislang maßgebliche Vorsorgewert von 300 ng/m³ überschritten.
    Der bisherige Interventionswert von 3.000 ng/m³ wird jedoch deutlich unterschritten.
    Auch der neuere Richtwert II von 800 ng/m³ wird nicht erreicht.

    Eine akute Situation, aus der sich nach dem vorliegenden Gutachten zwingend eine sofortige Schließung der Schule ergeben würde, wird damit nicht festgestellt.

    Für den Raum mit dem höchsten Messwert empfehlen die Gutachter zunächst regelmäßiges Lüften und regelmäßiges Reinigen.

    Interessant ist zugleich, dass gerade dieser Raum zu den wenigen Bereichen gehört, die bislang nicht grundlegend saniert wurden.
    Dort befinden sich unter anderem noch alte Holzfenster, alte Türzargen und alter Teppichboden.
    Eine Lüftungsanlage ist nicht vorhanden.

    Die Gutachter halten es für möglich, dass die ausschließlich manuelle Lüftung zu einer stärkeren Anreicherung ausgasender PCB-Belastungen beitragen kann.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Was macht PCB im Körper?

    PCB steht für polychlorierte Biphenyle.
    Es handelt sich um eine Gruppe chemisch sehr stabiler Verbindungen, die früher wegen ihrer technischen Eigenschaften in zahlreichen Produkten eingesetzt wurden.

    Gerade diese Stabilität ist heute das Problem.
    PCB werden in der Umwelt und im menschlichen Körper nur sehr langsam abgebaut.
    Viele PCB-Verbindungen sind fettlöslich und können sich deshalb insbesondere im Fettgewebe anreichern.

    Bei belasteten Gebäuden kann PCB über die Raumluft und über belastete Staubpartikel aufgenommen werden.
    Eine einmalige kurze Belastung ist dabei anders zu bewerten als eine langfristige Aufnahme über Monate oder Jahre.

    Zu den gesundheitlichen Wirkungen, die bei PCB wissenschaftlich untersucht und beschrieben worden sind, gehören unter anderem Auswirkungen auf:

    das Nervensystem
    das Immunsystem
    die Schilddrüse
    die Leber
    die Fortpflanzung
    die Haut
    das Herz-Kreislauf-System

    PCB besitzen zudem ein krebserzeugendes Potenzial.

    Wichtig bleibt dabei die Unterscheidung:
    Die Überschreitung eines Vorsorge- oder Richtwertes bedeutet nicht automatisch, dass bei einer bestimmten Person bereits eine konkrete Erkrankung oder gesundheitliche Schädigung eingetreten ist.
    Raumluftwerte dienen vielmehr der Bewertung und Vorsorge.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Warum ist PCB bei Kindern besonders relevant?

    Kinder sind gegenüber Umweltbelastungen besonders schutzbedürftig.
    Ihr Körper befindet sich noch in der Entwicklung.
    Das gilt insbesondere für Nervensystem, Immunsystem und Stoffwechsel.

    Gerade deshalb spielen Vorsorgewerte in Schulen eine besondere Rolle.
    Kinder halten sich dort regelmäßig viele Stunden am Tag und über viele Jahre auf.

    Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass aus den an der Goetheschule gemessenen Werten eine konkrete gesundheitliche Schädigung einzelner Schülerinnen oder Schüler abgeleitet werden kann.
    Eine solche Aussage geben die vorhandenen Untersuchungen nicht her.

    Es erklärt aber, warum eine festgestellte PCB-Belastung in einer Grundschule nicht einfach als technisches Detail behandelt werden sollte.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Was bedeutet das für eine Kernsanierung?

    Besonders wichtig werden die Untersuchungen bei der Frage, ob die bestehende Schule umfassend saniert werden sollte.

    Eine Kernsanierung bedeutet, dass zahlreiche Bauteile geöffnet oder entfernt werden.
    Bodenaufbauten werden aufgenommen, Decken geöffnet, technische Anlagen erneuert, Leitungen freigelegt und Verkleidungen entfernt.

    Genau dabei können bislang verdeckte PCB-Quellen freigelegt werden.
    Die Gutachter weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Innenentkernung, Modernisierung oder größeren Instandsetzungsarbeiten Stäube entstehen und bislang abgedeckte Schadstoffquellen freigelegt werden können.

    Für entsprechende Arbeiten müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellt und Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
    Ein Teil der Arbeiten müsste nach Einschätzung der Gutachter ohnehin unter Bedingungen durchgeführt werden, wie sie auch bei einer PCB-Sanierung erforderlich wären.

    Hinzu kommt ein weiterer Punkt:
    Wenn die eigentlichen Primärquellen im Gebäude verbleiben, können sie auch nach einer Modernisierung weiter PCB abgeben.
    Neu eingebaute Materialien können sich dadurch nach Einschätzung der Gutachter im Laufe der Zeit erneut mit PCB anreichern.

    Mit höheren Temperaturen und Hitzeperioden kann dieser Vorgang zusätzlich beschleunigt werden.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Was steckt möglicherweise noch im Gebäude?

    Genau hier liegt aus unserer Sicht eines der größten Risiken einer umfassenden Bestandssanierung.

    PCB ist inzwischen bekannt.
    Aber was wissen wir noch nicht?

    Welche weiteren Schadstoffe könnten erst gefunden werden, wenn Decken, Wände oder Bodenaufbauten geöffnet werden?
    Wie sieht der tatsächliche Zustand der Leitungen und technischen Anlagen aus?
    Gibt es verdeckte Feuchtigkeitsschäden?
    Gibt es konstruktive Schäden oder andere Baumängel?
    Gibt es weitere Altlasten aus früheren Bau- oder Sanierungsphasen?

    Die vorliegenden PCB-Gutachten beantworten diese Fragen nicht.
    Es wäre deshalb falsch zu behaupten, solche Schäden seien vorhanden.

    Ebenso wenig kann man derzeit behaupten, dass solche Risiken ausgeschlossen seien.

    Gerade bei einer umfangreichen Sanierung eines älteren Gebäudes besteht das grundsätzliche Risiko, dass der tatsächliche Zustand einzelner Bauteile erst nach deren Öffnung vollständig sichtbar wird.
    Das kann Kosten, Bauzeiten und gegebenenfalls sogar ein ursprünglich geplantes Sanierungskonzept verändern.

    Eine seriöse Sanierungskalkulation darf deshalb nicht nur aus Quadratmeterpreisen für neue Fenster, neue Leitungen, neue Sanitäranlagen, Elektrik oder Innenausbau bestehen.
    Sie braucht auch eine angemessene Risikovorsorge für Schadstoffe und bislang unbekannte Befunde im Bestand.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Auch ein Abriss wird durch PCB aufwendiger

    Ein Neubau bedeutet nicht, dass die PCB-Problematik beim Abriss einfach verschwindet.

    PCB-belastete Materialien müssen erkannt, getrennt ausgebaut und fachgerecht entsorgt werden.
    Auch darauf weisen die Gutachter ausdrücklich hin.

    Beim Abbruch ist deshalb mit einem erhöhten Aufwand für die Trennung PCB-haltiger Materialien zu rechnen.
    Die Schadstoffproblematik verursacht damit sowohl bei einer Sanierung als auch bei einem Abriss zusätzliche Kosten.

    Der Unterschied liegt darin, was anschließend entsteht.

    Bei einer Sanierung wird erheblich in einen älteren Baukörper investiert, dessen vollständiger Zustand erst im Laufe der Arbeiten sichtbar wird.
    Bei einem Abriss werden die Schadstoffe kontrolliert entfernt und anschließend entsteht ein vollständig neues Schulgebäude.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Sanierung und Neubau müssen vollständig verglichen werden

    Eine Sanierung darf nicht schöngerechnet werden.
    Ein Neubau aber genauso wenig.

    Bei einer Sanierung gehören unter anderem in die Rechnung:

    vollständige weitere Schadstoffdiagnostik
    PCB-Sanierung
    Schutzmaßnahmen
    Entsorgung belasteter Baustoffe
    technische Kernsanierung
    energetische Sanierung
    Brandschutz
    Barrierefreiheit
    Interimslösung für die Schule
    Risikovorsorge für bislang unbekannte Befunde

    Bei einem Neubau gehören unter anderem hinein:

    schadstoffgerechter Rückbau
    Entsorgung
    Neubaukosten
    Außenanlagen
    Ausstattung
    Interimslösung
    Finanzierungskosten

    Erst wenn beide Varianten vollständig und mit denselben Maßstäben betrachtet werden, ist ein belastbarer wirtschaftlicher Vergleich möglich.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Unsere Bewertung

    Die vorliegenden Untersuchungen sind kein Anlass für Panik.
    Sie belegen keine akute Situation, aus der sich nach den bisherigen gutachterlichen Bewertungen zwingend eine sofortige Schließung der Schule ergibt.

    Das sollte genauso klar gesagt werden wie die andere Seite:

    Die Goetheschule ist nachweislich mit PCB belastet.

    PCB wurde in mehreren Baustoffen gefunden.
    PCB wurde in der Raumluft nachgewiesen.
    Ein Raum überschreitet den bisherigen Vorsorgewert von 300 ng/m³.
    Mehrere Räume liegen oberhalb des neueren Richtwertes von 80 ng/m³.
    Und die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.

    Die Gutachter selbst empfehlen weitere Messungen und weitere Untersuchungen.

    Genau deshalb geht es aus unserer Sicht nicht darum, einzelne Messwerte zu dramatisieren.
    Es geht um die langfristige Frage, ob es sinnvoll ist, sehr viel öffentliches Geld in die vollständige Sanierung eines alten und nachweislich schadstoffbelasteten Gebäudes zu investieren, dessen tatsächlicher Zustand noch nicht vollständig bekannt ist.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Unsere Schlussfolgerung: Neubau

    Für Quickborn Aktuell spricht inzwischen sehr viel dafür, eine klare Entscheidung zu treffen:

    Die alte Goetheschule sollte abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.

    Nicht, weil das vorhandene Gutachten eine akute Gefährdung behauptet.
    Das tut es nicht.

    Sondern weil die Stadt vor der Entscheidung steht, sehr viel Geld entweder in einen alten, schadstoffbelasteten Baukörper mit weiterhin bestehenden Unwägbarkeiten zu investieren oder nach einem kontrollierten Rückbau ein neues Schulgebäude für die kommenden Jahrzehnte zu errichten.

    Aus unserer Sicht gehört deshalb noch eine zweite Frage dringend auf den Tisch:

    Wie können die Schülerinnen und Schüler möglichst zügig aus dem alten Gebäude herausgebracht werden?

    Wenn eine vernünftige Interimslösung möglich ist, sollte sie ernsthaft geprüft werden.
    Nicht aus Panik.
    Aber auch nicht nach dem Prinzip: Solange niemand eine sofortige Schließung verlangt, bleibt alles möglichst lange, wie es ist.

    Gerade bei einer Grundschule sollte Vorsorge ein besonderes Gewicht haben.

    Die entscheidende Frage lautet deshalb inzwischen nicht nur:

    Was wissen wir heute?

    Sondern auch:

    Was wissen wir noch nicht – und was entdecken wir möglicherweise erst, wenn dieses Gebäude im Zuge einer Kernsanierung tatsächlich geöffnet wird?

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    Quellen und Originalunterlagen

    AB – Dr. A. Berg GmbH, Planungsbüro für Schadstoffsanierung und Brandschutz

    „Vorläufige Bewertung der Gefahrstoffuntersuchung von Materialproben und PCB-Raumluftmessungen“
    IS26.113-1 vom 20.08.2026

    „Bewertung der zusätzlichen PCB-Raumluftmessungen im Hauptgebäude“
    IS26.113-2 vom 21.08.2026

    Auftraggeber: Stadt Quickborn

    Die Originalunterlagen sind öffentlich über FragDenStaat abrufbar:
    https://fragdenstaat.de/a/377410

    Jeder kann die Gutachten dort selbst nachlesen und sich ein eigenes Bild machen.

    Zur gesundheitlichen Bewertung von PCB siehe außerdem die Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes und des Ausschusses für Innenraumrichtwerte zu PCB in der Innenraumluft.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

  • Goethe-Schule an die Feldbehnstraße? Eine naheliegende Interimslösung mit weitreichenden Folgen

    Die Freie Gemeinschaftsschule Quickborn könnte nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts während einer Sanierungs- oder Neubauphase rund 260 Kinder der Goethe-Schule aufnehmen. Auf den ersten Blick ist das pragmatisch: Ein vorhandenes Schulgebäude verfügt offenbar über freie Räume, während die Stadt ein Ausweichquartier benötigt.

    Bei genauerem Hinsehen stellen sich jedoch grundsätzliche Fragen: Wie funktionieren zwei Schulen unterschiedlicher Trägerschaft unter einem Dach? Was bedeutet der Umzug für Schulwege und Ganztag? Welche Auswirkungen hat er auf die Freie Gemeinschaftsschule? Und könnte aus einem Interim irgendwann eine dauerhafte Standortentscheidung werden?


    Inhaltsverzeichnis


    1. Die Ausgangslage hat sich verändert

    Das Hamburger Abendblatt berichtet am 3. September, dass die Freie Gemeinschaftsschule bereit sei, Schülerinnen und Schüler der Goethe-Schule während einer möglichen Bauphase am Standort Feldbehnstraße aufzunehmen. Dort seien genügend Räume vorhanden.

    Vize-Bürgermeister Eike Kuhrcke wird mit der Aussage zitiert, die Stadt könne dadurch in Ruhe überlegen, ob die Goethe-Schule neu gebaut oder saniert werden solle.

    Das ist zunächst nachvollziehbar. Bevor für mehrere Jahre Container aufgestellt oder andere Gebäude provisorisch hergerichtet werden, sollte geprüft werden, ob vorhandene Schulräume genutzt werden können.

    Allerdings geht es nicht um einige wenige Klassen. Die Goethe-Schule hat aktuell rund 263 Schülerinnen und Schüler. Damit würde praktisch eine vollständige öffentliche Grundschule in einen bestehenden privaten Schulcampus einziehen.

    Noch im Februar 2025 hatte die Stadt erklärt, eine Sanierung der Goethe-Schule komme nicht infrage. Als Gründe wurden unter anderem der Bauzustand, die Anforderungen des Ganztags und die Kosten genannt. Ein wichtiger praktischer Punkt war zudem, dass der Schulbetrieb während der Bauphase am bisherigen Standort weiterlaufen sollte.

    Inzwischen bezeichnet die Stadt die Zukunft des Gebäudes wieder als offen.

    Eine vollständige Auslagerung würde die Ausgangslage nochmals deutlich verändern: Das Goethe-Gebäude könnte leer untersucht, saniert, umgebaut oder abgerissen werden. Damit entfiele ein wesentliches Hindernis früherer Überlegungen.

    Das macht eine Sanierung nicht automatisch sinnvoll und einen Neubau nicht automatisch überflüssig. Aber die Varianten müssten unter den neuen Bedingungen neu bewertet werden.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    2. Der Campus Feldbehnstraße ist groß dimensioniert

    Der Campus an der Feldbehnstraße wurde 2017/2018 errichtet. Nach Angaben des Modulbauunternehmens KLEUSBERG umfasst das viergeschossige Gebäude rund 6.200 Quadratmeter Bruttogeschossfläche und besteht aus 135 Modulen.

    Die ursprüngliche Planung war deutlich größer als der heutige Schulbetrieb. Vorgesehen waren Kita, Grundschule, Gemeinschaftsschule und gymnasiale Oberstufe.

    Zum Campus gehören außerdem unter anderem:

    • Unterrichts- und Fachräume
    • Mensa
    • Sporthalle
    • Schulhof
    • Ganztags- und Funktionsflächen

    Bei der Eröffnung wurde eine mögliche Gesamtkapazität von bis zu 640 Schülerinnen und Schülern genannt.

    Diese historische Zahl bedeutet nicht, dass heute ohne Weiteres dieselbe Zahl an Kindern aufgenommen werden kann. Brandschutz, aktuelle Nutzung, Ganztag und Genehmigungen müssen gesondert betrachtet werden.

    Sie zeigt aber: Der Campus wurde ursprünglich für einen erheblich größeren Schulbetrieb ausgelegt.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    3. Was ist aus der Oberstufe geworden?

    Ein Teil der offenbar vorhandenen Raumreserven dürfte mit der Entwicklung der gymnasialen Oberstufe zusammenhängen.

    Im amtlichen Schulverzeichnis 2023/24 wurde noch eine Oberstufenklasse ausgewiesen. Im Schulverzeichnis 2024/25 erscheinen dagegen nur noch acht Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 10.

    Auch die aktuellen Aufnahmeunterlagen enthalten keine erkennbare Anmeldung zur Oberstufe mehr. In älteren Unterlagen war diese ausdrücklich vorgesehen.

    Die Stadt bezeichnet die Einrichtung weiterhin als „Freie Gemeinschaftsschule Quickborn mit gymnasialer Oberstufe“.

    Öffentlich ist derzeit nicht eindeutig erkennbar, ob die Oberstufe nur ruht oder dauerhaft eingestellt wurde.

    Das ist nicht nur für die aktuelle Raumfrage interessant, sondern auch für die langfristige Entwicklung des privaten Schulstandorts.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    4. Zwei Schulen unter einem Dach

    Die Goethe-Schule würde nicht in ein leer stehendes ehemaliges Schulgebäude einziehen. Am Standort besteht weiterhin privater Schulbetrieb.

    Die Freie Gemeinschaftsschule ist eine staatlich genehmigte Ersatzschule der ASG. Daneben befindet sich am Campus auch die Freie Grundschule Quickborn. Die Goethe-Schule bleibt dagegen eine öffentliche Schule in Trägerschaft der Stadt Quickborn.

    Damit würden nicht einfach zwei Schülergruppen zusammengeführt. Es wären zwei voneinander unabhängige Schulsysteme unterschiedlicher Trägerschaft in einem Gebäude.

    Zu regeln wären unter anderem:

    • Unterrichtsbereiche und Zugänge
    • Aufsicht und Hausrecht
    • Pausenflächen und Schulhof
    • Mensa und Ganztag
    • Sporthalle und Fachräume
    • Brandschutz und Evakuierung
    • Reinigung und Gebäudebetrieb
    • IT-Infrastruktur
    • Versicherung und Haftung

    Entscheidend dürfte sein, wie klar beide Schulen räumlich und organisatorisch voneinander getrennt werden können.

    Ein eigener Bereich mit eigenen Unterrichtsräumen, Toiletten und Aufenthaltsflächen wäre organisatorisch etwas völlig anderes als eine intensive gemeinsame Nutzung von Fluren, Mensa, Schulhof und Nebenräumen.

    Ob und wie eine solche Trennung vorgesehen ist, ist bislang öffentlich nicht bekannt.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    5. Auch die ASG-Schule würde sich verändern

    Bei der Diskussion darf nicht nur auf die Goethe-Schule geschaut werden.

    Die Freie Gemeinschaftsschule wirbt mit überschaubaren Strukturen, persönlicher Betreuung und familiärer Atmosphäre. Genau dieses Umfeld ist für viele Eltern ein Grund, sich bewusst für eine Privatschule und die Zahlung von Schulgeld zu entscheiden.

    Der Einzug von zusätzlich rund 260 Grundschulkindern würde den Campus erheblich verändern.

    Aus einem vergleichsweise überschaubaren privaten Schulstandort würde zumindest für mehrere Jahre ein großer gemeinsamer Campus verschiedener Schulen und Schulträger.

    Das muss nicht scheitern. Aber es stellt Fragen:

    • Bleiben die bisherigen Angebote der ASG vollständig erhalten?
    • Reichen Gemeinschafts- und Ganztagsflächen weiterhin aus?
    • Wie verändert sich die Atmosphäre des Campus?
    • Welche Flächen stehen den ASG-Schülerinnen und -Schülern weiterhin exklusiv zur Verfügung?

    Auch die Interessen der heutigen ASG-Schülerinnen und -Schüler und ihrer Eltern gehören deshalb in die Betrachtung.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    6. Klassenräume allein reichen nicht

    Eine moderne Grundschule mit Ganztag benötigt deutlich mehr als zwölf oder dreizehn freie Klassenräume.

    Benötigt werden zusätzlich unter anderem:

    • Ganztags- und Betreuungsräume
    • Mensa und Essensplätze
    • Gruppen- und Differenzierungsräume
    • Rückzugsmöglichkeiten
    • Personal- und Verwaltungsräume
    • Lager- und Funktionsflächen
    • Sport- und Bewegungsangebote

    Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:

    „Gibt es genügend freie Klassenräume?“

    Sondern:

    „Gibt es genügend geeignete Schulfläche für eine vollständige Grundschule einschließlich Ganztag, ohne den bestehenden privaten Schulbetrieb wesentlich einzuschränken?“

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    7. Der Schulweg verändert sich deutlich

    Die Goethe-Schule ist nach Angaben der Stadt insbesondere für den südlichen Teil Quickborns zuständig.

    Mit einem Umzug an die Feldbehnstraße würde die Schule diesen bisherigen räumlichen Schwerpunkt deutlich verlassen.

    Bei einer kurzen Übergangslösung wäre das möglicherweise überschaubar. Bei drei oder vier Jahren sieht die Sache anders aus.

    Für Kinder, die während dieser Zeit eingeschult werden, könnte die Feldbehnstraße faktisch der Standort ihrer gesamten Grundschulzeit werden.

    Damit werden auch folgende Themen relevant:

    • längere Schulwege
    • Fahrradverkehr
    • Bring- und Holverkehr
    • Schülerbeförderung
    • Verkehrssicherheit rund um den Campus

    Gerade bei Grundschulen spielt Wohnortnähe eine besondere Rolle.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    8. „Kurze Wege“ und der bisherige politische Kurs

    Die Standortfrage hat in Quickborn eine lange politische Vorgeschichte.

    Die FDP Quickborn setzte sich über viele Jahre für den Erhalt der Goethe-Schule am bisherigen Standort ein. Bereits 2016 trug eine Veröffentlichung die Überschrift:

    „Umzug der Goetheschule wider jegliche Vernunft“

    Auch später blieb der Standorterhalt Teil der politischen Programmatik. Thomas Beckmann warb in seinem Bürgermeisterwahlkampf zudem ausdrücklich für eine „Stadt der kurzen Wege“.

    Ein zeitlich begrenzter Umzug widerspricht dem langfristigen Erhalt des Standorts nicht automatisch.

    Sollte das Interim allerdings mehrere Jahre dauern oder anschließend eine dauerhafte Verlagerung diskutiert werden, bekämen diese früheren Positionen eine neue Bedeutung.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    9. Was passiert, wenn das Interim funktioniert?

    Das ist möglicherweise die langfristig wichtigste Frage.

    Angenommen, die Goethe-Schule zieht vollständig in die Feldbehnstraße.

    Der Betrieb funktioniert. Die Räume reichen aus. Ganztag und Betreuung lassen sich organisieren.

    Gleichzeitig stellt die Stadt fest, dass sowohl Neubau als auch umfassende Sanierung am bisherigen Standort sehr hohe Investitionen erfordern.

    Dann wird zwangsläufig irgendwann die Frage entstehen:

    Muss die Goethe-Schule überhaupt wieder zurück?

    Dafür gibt es derzeit keinen bekannten Beschluss und keinen belastbaren Hinweis auf eine bereits geplante dauerhafte Verlagerung.

    Trotzdem würde ein erfolgreiches mehrjähriges Interim eine neue Vergleichsgröße schaffen.

    Dann wären mindestens drei Varianten gegenüberzustellen:

    Variante Grundgedanke
    Neubau Goethestraße Moderner Neubau am bisherigen Standort
    Sanierung und Erweiterung Nutzung und Ergänzung des leer gezogenen Bestands
    Andere dauerhafte Standortlösung Nutzung oder Erwerb einer bereits vorhandenen Schulimmobilie

    Welche Variante langfristig sinnvoll ist, lässt sich derzeit nicht seriös beantworten.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    10. Könnte der ASG-Campus langfristig interessant werden?

    Für Verkaufsabsichten der ASG oder konkrete Gespräche über einen Erwerb des gesamten Campus gibt es derzeit keine öffentlich bekannten Belege.

    Ebenso wenig gibt es einen belastbaren Hinweis darauf, dass die ASG ihre Schulen in Quickborn insgesamt aufgeben will.

    Es wäre deshalb falsch, aus der möglichen Interimslösung bereits einen geplanten Verkauf abzuleiten.

    Sollte die Stadt allerdings über mehrere Jahre einen erheblichen Teil des Gebäudes nutzen und sollte sich dieser Standort als dauerhaft geeignet erweisen, wird sich die Frage nach der langfristigen Perspektive zwangsläufig stellen.

    Dazu gehört auch die Frage, wie sich die ASG selbst entwickeln will:

    • Welche Perspektive hat die Gemeinschaftsschule?
    • Ist die Oberstufe dauerhaft entfallen?
    • Wie entwickeln sich die Schülerzahlen?
    • Welche Flächen benötigt die ASG langfristig selbst?
    • Ist die Nutzung durch die Stadt ausschließlich befristet?

    Quickborn Aktuell hat hierzu eine Presseanfrage an die Zentrale der ASG gerichtet.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    11. Folgen für die Quickborner Grundschulstruktur

    Eine dauerhafte Verlagerung der Goethe-Schule in Richtung Feldbehnstraße wäre keine bloße Immobilienentscheidung.

    Mit der Grundschule Mühlenberg befindet sich bereits eine große öffentliche Grundschule in vergleichsweise geringer Entfernung.

    Eine dauerhafte Verlagerung würde öffentliche Grundschulkapazitäten räumlich stärker konzentrieren. Gleichzeitig könnte der bisherige Goethe-Standort für den südlichen Teil Quickborns entfallen.

    Eine solche Entscheidung müsste deshalb deutlich weiter gehen als ein Vergleich von Baukosten.

    Zu berücksichtigen wären unter anderem:

    • zukünftige Schülerzahlen
    • Wohnungsbau und Bevölkerungsentwicklung
    • räumliche Verteilung der Grundschulkinder
    • Schulwege
    • Verkehr
    • Ganztagsbedarf
    • Erweiterungsmöglichkeiten
    • Sportkapazitäten
    • langfristige Betriebskosten

    Ein günstigeres Gebäude ist nicht automatisch der bessere Schulstandort. Ein traditioneller Standort ist umgekehrt nicht automatisch die wirtschaftlich beste Lösung.

    Beides muss miteinander verglichen werden.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    12. Drei Entscheidungen sollten getrennt werden

    Aus unserer Sicht sollten drei Fragen nicht miteinander vermischt werden:

    1. Ist die Feldbehnstraße als Interim für die Goethe-Schule geeignet?

    2. Kann dort ein organisatorisch sauberer Betrieb von Schulen unterschiedlicher Trägerschaft gewährleistet werden?

    3. Welche Lösung ist für die Goethe-Schule langfristig sinnvoll – Neubau, Sanierung oder eine andere Standortvariante?

    Diese Fragen hängen miteinander zusammen. Sie sind aber nicht identisch.

    Eine gute Interimslösung sollte nicht deshalb verworfen werden, weil daraus später weitere Möglichkeiten entstehen könnten.

    Umgekehrt darf aus einem funktionierenden Interim nicht automatisch eine dauerhafte Standortentscheidung werden.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    13. Was noch geklärt werden muss

    Für eine belastbare Bewertung fehlen bislang wesentliche Informationen.

    • Welche Räume stehen der Goethe-Schule konkret zur Verfügung?
    • Wie sollen die Schulen räumlich getrennt werden?
    • Wie werden Ganztag, Mensa, Sporthalle und Schulhof organisiert?
    • Welche Auswirkungen entstehen für Schulwege und Verkehr?
    • Wie werden Aufsicht, Hausrecht und Haftung geregelt?
    • Für welchen Zeitraum können die Räume verbindlich genutzt werden?
    • Welche Kosten entstehen der Stadt?
    • Welche langfristigen Pläne verfolgt die ASG mit dem Standort?
    • Welche Perspektive hat die Oberstufe?

    Quickborn Aktuell hat deshalb sowohl die zuständige Schulaufsicht als auch die ASG um eine Einordnung gebeten.

    Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich beurteilen, ob aus einer zunächst überzeugenden Idee tatsächlich eine tragfähige Lösung wird.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis


    14. Fazit

    Die Nutzung freier Schulräume an der Feldbehnstraße kann eine vernünftige Interimslösung sein. Der Campus ist groß, verfügt über schulische Infrastruktur und könnte der Stadt möglicherweise erhebliche Kosten für Provisorien ersparen.

    Aber die Frage ist größer als die Zahl freier Klassenräume.

    Eine vollständige öffentliche Grundschule mit rund 263 Kindern würde in einen weiterhin betriebenen privaten Schulcampus einziehen. Das betrifft Schulorganisation, Ganztag, Sport, Aufsicht, Verkehr, Schulwege und das pädagogische Profil der bestehenden Privatschulen.

    Gleichzeitig verändert eine vollständige Auslagerung die Diskussion über die Zukunft der Goethe-Schule selbst.

    Wenn das Gebäude an der Goethestraße leer steht, können Sanierung, Neubau und andere Varianten unter neuen Voraussetzungen bewertet werden.

    Und wenn die Feldbehnstraße über mehrere Jahre funktioniert, wird auch die Frage nach einem dauerhaften Standort irgendwann aufkommen.

    Die Interimslösung könnte Quickborn Zeit verschaffen. Diese Zeit sollte genutzt werden, Neubau, Sanierung und mögliche Alternativen transparent und unter denselben Maßstäben zu vergleichen.

    Denn am Ende geht es nicht nur darum, wo vorübergehend genügend Klassenräume vorhanden sind.

    Es geht darum, wie Quickborn seine Grundschullandschaft für die kommenden Jahrzehnte aufstellen will.

    ↑ Zurück zum Inhaltsverzeichnis

  • 🚻 Goethe-Grundschule: WC-Anlagen werden aufgefrischt – aus Alt wird nicht neu. Und das ist gut so.

    Wir konnten heute die Goethe-Grundschule besichtigen und uns dabei auch ein Bild von den Arbeiten an den WC-Anlagen machen.

    Unser Eindruck vor Ort ist eindeutig: Hier findet keine grundlegende Sanierung statt.

    Die vorhandenen Sanitärobjekte wurden ausgetauscht, die Räume überarbeitet und mit einem frischen, freundlichen Anstrich versehen. Das verbessert den Zustand deutlich. Aus alten WC-Räumen werden dadurch aber keine neuen Sanitäranlagen.

    🔧 Aus knapp 300.000 Euro werden weniger als 35.000 Euro

    Bemerkenswert ist vor allem die Entwicklung der Maßnahme.

    Ursprünglich war für die WC-Anlagen eine umfassendere Sanierung mit Kosten von knapp 300.000 Euro vorgesehen. Die jetzt umgesetzte Lösung liegt nach den uns vorliegenden Informationen bei unter 35.000 Euro.

    Das ist keine kleine Kostenkorrektur. Das ist eine deutliche Änderung der Strategie.

    Und diese Änderung ist nachvollziehbar.

    Denn bei der Goethe-Grundschule steht eine wesentlich größere Entscheidung an: Wird der vorhandene Schulkomplex umfassend saniert oder wird neu gebaut?

    Solange diese Grundsatzentscheidung nicht getroffen ist, macht es wenig Sinn, jetzt mehrere Hunderttausend Euro in eine umfassende Sanierung einzelner Bereiche zu investieren.

    Die jetzt gewählte Lösung erfüllt ihren Zweck: Die Situation für die Schülerinnen und Schüler wird verbessert, ohne einer späteren Entscheidung über die Zukunft der Schule vorzugreifen.

    📣 Eine neue Strategie darf man auch kommunizieren

    Eine Änderung der Planung ist kein Problem. Manchmal ist sie sogar genau richtig.

    Dann sollte man sie allerdings auch der Öffentlichkeit mitteilen.

    Wenn aus einer ursprünglich geplanten Sanierung für knapp 300.000 Euro eine pragmatische Lösung für weniger als 35.000 Euro wird, hätte eine kurze Information ausgereicht:

    Wir verzichten zunächst auf die große Sanierung, verbessern die WC-Anlagen mit begrenztem Aufwand und warten die Entscheidung über Sanierung oder Neubau der Goethe-Grundschule ab.

    Das wäre verständlich gewesen und hätte viele Nachfragen vermieden.

    Auch eine frühere Besichtigung hätte ohne Weiteres Klarheit schaffen können. Warum dies erst jetzt möglich war, bleibt für uns schwer nachvollziehbar.

    🧱 WC-Bereich: keine erkennbaren Eingriffe in die Bausubstanz

    Nach unserer laienhaften Wahrnehmung wurden bei den jetzt sichtbaren Arbeiten in den WC-Bereichen keine wesentlichen Eingriffe in die eigentliche Bausubstanz vorgenommen.

    Die Sanitärobjekte wurden ausgetauscht und die vorhandenen Flächen aufgearbeitet beziehungsweise neu gestaltet.

    Auch unter dem Gesichtspunkt der zuletzt diskutierten möglichen Schadstoffbelastungen machte dieser Bereich auf uns einen unauffälligen und ordentlichen Eindruck.

    Eine fachliche Schadstoffbewertung kann eine Besichtigung durch uns selbstverständlich nicht ersetzen. Für den von uns wahrgenommenen Umfang der Arbeiten an den WC-Anlagen waren jedoch keine problematischen Eingriffe erkennbar.

    🏫 Auch andere Bereiche der Schule werden instand gehalten

    Bei unserem Rundgang konnten wir ebenfalls sehen, dass die Goethe-Grundschule im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten weiter instand gehalten wird.

    So wurde unter anderem ein von einem Wasserschaden betroffener Klassenraum renoviert. Auch im Flurbereich wurden Arbeiten ausgeführt.

    Zu Art und Umfang dieser Arbeiten haben wir bei der Stadt noch einmal nachgefragt.

    📌 Unser Fazit

    Die WC-Anlagen werden sichtbar verbessert.

    Neue Sanitärobjekte, frische Oberflächen und freundlichere Räume sind für die Schülerinnen und Schüler zunächst einmal eine gute Sache.

    Eine umfassende Sanierung ist das nicht – und angesichts der offenen Zukunft der Goethe-Grundschule muss es das derzeit auch nicht sein.

    Der Unterschied zwischen knapp 300.000 Euro und weniger als 35.000 Euro zeigt allerdings auch, wie stark sich die ursprüngliche Planung verändert hat.

    Die entscheidende Frage steht ohnehin noch bevor:

    Sanierung des bestehenden Schulgebäudes oder Neubau?

    Eine geänderte Strategie kann dabei durchaus vernünftig sein. Sie sollte nur rechtzeitig und verständlich erklärt werden.

    Quickborn Aktuell bleibt dran.

  • Goethe-Schule: In zwei Wochen hat sich das Bild deutlich verändert

    Bei der Goethe-Schule ist in den vergangenen zwei Wochen einiges passiert. Einzelne Punkte wirken zunächst klein. Zusammengenommen verändern sie die Diskussion über die Zukunft der Schule deutlich.

    Aus 275.000 Euro wurden 31.000 Euro

    Die ursprünglich geplante umfassende Sanierung der Schüler-WCs wurde aufgegeben. Nach der Ausschreibung hätte sie mehr als 275.000 Euro gekostet.

    Stattdessen investiert die Stadt jetzt rund 31.000 Euro in einfachere Renovierungsarbeiten ohne wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz. Die Jungen-WCs sind fertig. Seit dem 24. August laufen die Arbeiten bei den Mädchen. Sie sollen bis 11. September abgeschlossen sein.

    Begründung der Stadt: Die Zukunft des Gebäudes ist weiterhin offen. Eine große Investition sei deshalb derzeit nicht wirtschaftlich.

    Das ist bemerkenswert. Noch vor wenigen Monaten war der Neubau am heutigen Standort die klare politische Richtung. Jetzt ist ausdrücklich wieder offen, ob neu gebaut oder der Bestand grundlegend saniert wird.

    Das Schadstoffgutachten ist jetzt vollständig bewertet

    Das Gutachten liegt bereits seit Längerem vor. Inzwischen haben wir es vollständig ausgewertet – soweit das auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen und ohne fachgutachterliche Spezialkenntnisse laienhaft möglich ist.

    Es zeigt nicht nur den bereits bekannten hohen PCP-Wert. Gefunden wurden unter anderem Asbest, PCB, PAK, alte Mineralfasern, PCP, Lindan und hohe Bleigehalte.

    Besonders auffällig sind einzelne sehr hohe PCB-Konzentrationen in Bauteilen.

    Das bedeutet keine automatische Gefährdung des laufenden Schulbetriebs. Viele Stoffe sind gebunden. Für eine umfassende Bestandssanierung ist der Befund aber von erheblicher Bedeutung.

    Weitere Untersuchungen und Raumluftmessungen sind deshalb wichtig.

    Auch die Kosten sehen inzwischen anders aus

    Die Machbarkeitsstudie setzt derzeit rund 25,2 Millionen Euro für die Bestandssanierung an.

    Ein dreizügiger Neubau einschließlich Zweifeldhalle soll rund 26,35 Millionen Euro kosten. Mit Erweiterung auf vier Züge werden rund 28,7 Millionen Euro genannt.

    Diese Beträge sind allerdings nur frühe Kostenansätze. Die Studie selbst nennt eine Schwankungsbreite von plus/minus 40 Prozent.

    Noch wichtiger: Spezialrückbau und Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile sind nicht enthalten.

    Wir halten insbesondere die Neubaukosten nach dem Vergleich mit tatsächlich realisierten Schulprojekten für deutlich zu niedrig angesetzt. Das werden wir gesondert aufarbeiten.

    Interim kann weitere Millionen kosten

    Soll die Schule für einen Neubau vollständig ausgelagert werden, wird es teuer.

    Die Machbarkeitsstudie nennt für eine Containerschule über etwa dreieinhalb Jahre allein 5,7 Millionen Euro reine Mietkosten.

    Grundstück, Vorbereitung und Erschließung kommen noch hinzu.

    Damit wird deutlich: Ein vollständiger Kostenvergleich zwischen Bestandssanierung und Neubau liegt noch nicht vor.

    Jetzt sind es 263 Schülerinnen und Schüler

    Auch bei den Schülerzahlen gibt es einen neuen Stand.

    66 Kinder wurden in diesem Schuljahr an der Goethe-Schule eingeschult. Sie verteilen sich auf drei erste Klassen.

    Insgesamt besuchen jetzt 263 Schülerinnen und Schüler die Goethe-Schule. Damit ist die Dreizügigkeit längst Realität. (quickborn.de)

    Im September muss die Politik Farbe bekennen

    Die Stadt hat angekündigt, die weitere Zukunft der Goethe-Schule im September erneut politisch zu beraten. (quickborn.de)

    Dann müssen Neubau und Bestandssanierung sauber gegenübergestellt werden.

    Mit vollständigen Kosten. Mit Schadstoffsanierung. Mit Interim. Mit Sporthalle. Mit Fördermitteln. Und mit einem realistischen Zeitplan.

    Die vergangenen zwei Wochen haben eines gezeigt: Die Entscheidung über die Goethe-Schule ist wieder völlig offen – und deutlich komplizierter geworden.