Kategorie: Aktuelles

  • Neuer Betriebshof der VHH an der Kieler Straße / Wohnungen und Gewerbe auf der alten Fläche der VHH

    In Quickborn steht eine größere städtebauliche Veränderung bevor. vhh.mobility will den bisherigen Busbetriebshof an der Ellerauer Straße perspektivisch aufgeben und einen neuen Betriebshof am nördlichen Ortsausgang an der Kieler Straße/B4 errichten.

    Für den Busbetrieb ist der Schritt nachvollziehbar. Die Umstellung auf Elektrobusse stellt andere Anforderungen an Abstellflächen, Ladeinfrastruktur, Stromversorgung und Werkstätten. Der neue Standort bietet dafür deutlich bessere Entwicklungsmöglichkeiten.

    Fast noch interessanter ist allerdings, was anschließend mit dem bisherigen Gelände an der Ellerauer Straße passiert. Dort werden seit fast 100 Jahren Busse abgestellt, gewartet und repariert. Für das Gebiet gibt es bereits seit Anfang 2025 einen Aufstellungsbeschluss für eine neue Nutzung mit Wohnen und Gewerbe.



    Das Wichtigste im Überblick

    • Neuer Busbetriebshof östlich der Kieler Straße/B4 am nördlichen Ortsausgang
    • Verwaltung, Werkstatt, Mitarbeiterparkhaus sowie Abstell- und Ladeflächen für Elektrobusse geplant
    • Erweiterung des Betriebshofes in mehreren Ausbaustufen möglich
    • Neuer Bebauungsplan Nr. 115 und Änderung des Flächennutzungsplans notwendig
    • Alter Standort Ellerauer Straße seit 1929 für Busbetrieb und Werkstatt genutzt
    • Für das alte Gelände läuft bereits seit 2025 der Bebauungsplan Nr. 113
    • Planungsziel dort: Wohnen und Gewerbe einschließlich Nahversorgung, Einzelhandel und Dienstleistungen
    • Seit dem Aufstellungsbeschluss 2025 ist öffentlich kein weiterer Verfahrensschritt erkennbar
    • Vor einer neuen Nutzung werden Boden und gegebenenfalls Grundwasser gründlich untersucht werden müssen

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    Neuer Standort direkt an der B4

    Der neue Busbetriebshof soll östlich der Kieler Straße, südlich des Autohauses, westlich des von der Feldstraße abgehenden Wirtschaftsweges und nördlich des Entwässerungsgrabens entstehen.

    Die Stadt will dafür den Bebauungsplan Nr. 115 „Busbetriebshof Kieler Straße“ aufstellen und gleichzeitig den Flächennutzungsplan ändern. Die Flächen liegen bisher planungsrechtlich im Außenbereich. Teile sind im Flächennutzungsplan derzeit als Grün- und Biotopflächen beziehungsweise als Flächen zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.

    Der bisherige Entwurf sieht entlang der Kieler Straße ein Verwaltungs- und Werkstattgebäude mit Mitarbeiterparkhaus vor. Auf den rückwärtigen Flächen sollen die Busse abgestellt und geladen werden. Der Betriebshof kann später in mehreren Stufen erweitert werden.

    Die Erschließung erfolgt direkt über die Kieler Straße/B4. Damit liegt der Betriebshof künftig wieder unmittelbar an einer der wichtigsten Verkehrsachsen Quickborns.

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    Elektromobilität verändert die Anforderungen

    Der Neubau hängt unmittelbar mit der Umstellung des Busverkehrs auf emissionsfreie Fahrzeuge zusammen.

    Ein moderner Elektrobusbetriebshof braucht leistungsfähige Stromanschlüsse, zahlreiche Ladepunkte, technische Anlagen zur Steuerung der Ladevorgänge und entsprechend ausgestattete Werkstätten. Auch die Abstellflächen müssen auf das Laden einer größeren Zahl von Fahrzeugen ausgelegt werden.

    Für den neuen Quickborner Standort nennt die Stadt die Umstellung auf eine emissionsfreie Busflotte ausdrücklich als wesentlichen Grund für die Verlagerung.

    Der heutige Betriebshof an der Ellerauer Straße ist über knapp 100 Jahre gewachsen. Für einen vollständigen Umbau auf Elektromobilität und mögliche spätere Erweiterungen sind die Möglichkeiten dort begrenzt. Der neue Standort bietet dafür deutlich mehr Spielraum.

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    Seit fast 100 Jahren Busse an der Ellerauer Straße

    Der heutige Betriebshof ist ein Stück Quickborner Verkehrsgeschichte.

    1926 gründete der aus Estland stammende Ingenieur und Busunternehmer Paul Woldemar Mullikas einen Linienbusverkehr zwischen Hamburg, Quickborn und Barmstedt. Sein erstes Büro befand sich in Schmidt’s Gasthof.

    1928/29 erwarb Mullikas das Grundstück an der Ellerauer Straße. 1929 entstand dort auf den Fundamenten des zuvor abgebrannten Gasthofes Hatje ein eigenes Betriebsgebäude mit Werkstatt.

    1951 übernahm sein Sohn Erik Mullikas den Busbetrieb. 1962 wurde das Unternehmen von den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein übernommen. Seitdem gehört der Standort zur VHH.

    Damit werden an dieser Stelle seit inzwischen rund 97 Jahren Busse abgestellt, gewartet und repariert.

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    Der alte Betriebshof soll neu entwickelt werden

    Dass über die spätere Nutzung des Geländes bereits nachgedacht wird, ist nicht neu.

    Die Ratsversammlung beschloss am 3. Februar 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113 „Städtebauliche Entwicklung im Bereich Ellerauer Straße, Friedhofsweg, Torfbahnweg“.

    Das Plangebiet reicht über den eigentlichen VHH-Betriebshof hinaus. Es umfasst den Bereich nördlich der Ellerauer Straße, westlich des Torfbahnweges, südlich der Bebauung Am Mühlenberg sowie Flächen am Friedhofsweg.

    Die Stadt formulierte damals zwei zentrale Ziele: eine „innenstadttypische Nachverdichtungsbebauung“ mit Wohnen und Gewerbe sowie den Erhalt und die Weiterentwicklung des ehemaligen Nordfriedhofes als parkähnliche innerstädtische Grünfläche.

    Beim Gewerbe werden ausdrücklich Nahversorgung, Einzelhandel und Dienstleistungen genannt.

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    Wohnungsbau passt an diese Stelle

    Für Wohnungsbau ist das bisherige VHH-Gelände grundsätzlich gut geeignet. Es liegt innenstadtnah, Bahnhof und ZOB sind schnell erreichbar und eine seit fast einem Jahrhundert gewerblich genutzte Fläche kann neu genutzt werden.

    Entscheidend wird allerdings sein, was Quickborn unter „innenstadttypischer Nachverdichtung“ versteht.

    Es geht um Gebäudehöhen, Baukörper, Zahl der Wohnungen, Grünflächen, Stellplätze und die Übergänge zur bestehenden Bebauung. An dieser Stelle darf durchaus dichter gebaut werden. Daraus muss aber nicht automatisch die maximal mögliche Verdichtung werden.

    Gerade die Bauhöhe wird entscheidend dafür sein, ob ein neues Quartier die Umgebung sinnvoll ergänzt oder ihren Charakter deutlich verändert.

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    Einzelhandel und Dienstleistungen: Was bleibt für die Innenstadt?

    Genauer hinsehen sollte die Stadt bei den zusätzlich vorgesehenen gewerblichen Nutzungen.

    Neue Einzelhandels-, Nahversorgungs- und Dienstleistungsflächen schaffen keine zusätzliche Kaufkraft. Sie verlagern Kundenströme.

    Wenn wenige hundert Meter von Bahnhof, Bahnhofstraße und Klöngasse entfernt weitere kundenorientierte Angebote entstehen, muss deshalb klar sein, welche Funktion die eigentliche Innenstadt künftig haben soll.

    Quickborn formuliert seit Jahren das Ziel, das Zentrum zu stärken. Gleichzeitig zusätzliche Standorte für Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen zu entwickeln, passt dazu nur schwer.

    Für Eigentümer und Investoren im Zentrum ist Planungssicherheit wichtig. Wenn sich Kundenströme weiter verteilen, steigt das Risiko zusätzlicher Leerstände.

    Dann müsste man konsequenterweise irgendwann auch darüber sprechen, Erdgeschossflächen im bisherigen Zentrum stärker für Wohnungen zu öffnen. Das wäre zumindest eine klare Reaktion auf die Entwicklung.

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    Seit Februar 2025: öffentlich nichts Neues

    Bemerkenswert ist der zeitliche Ablauf.

    Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 113 wurde am 3. Februar 2025 gefasst und am 5. Februar öffentlich bekannt gemacht.

    Seitdem ist nach unserer Recherche kein weiterer öffentlich dokumentierter Verfahrensschritt erkennbar. Kein Vorentwurf, keine frühzeitige Beteiligung und kein Entwurfs- oder Auslegungsbeschluss.

    Seit mehr als anderthalb Jahren ist damit öffentlich nichts Neues über die konkrete Entwicklung des Gebietes bekannt geworden.

    Was währenddessen intern vorbereitet, besprochen oder geprüft wurde, ist nicht bekannt.

    Wir sind deshalb gespannt, was irgendwann aus der inzwischen berühmten Quickborner Geheimküche der Stadtplanung serviert wird.

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    Fast 100 Jahre Werkstattbetrieb – der Boden muss untersucht werden

    Ein weiterer Punkt gehört von Anfang an auf den Tisch: der Boden.

    Seit 1929 befinden sich auf dem Grundstück Busbetrieb und Werkstatt. Über viele Jahrzehnte wurden dort Fahrzeuge repariert und gewartet sowie Kraftstoffe, Öle, Schmiermittel und andere Betriebsstoffe verwendet.

    Bei einer solchen Nutzungsgeschichte müssen Boden und gegebenenfalls Grundwasser vor einer neuen Nutzung gründlich untersucht werden.

    Erst danach weiß man, ob Belastungen vorhanden sind, welche Bereiche betroffen sind und welcher Aufwand gegebenenfalls für eine Sanierung erforderlich wird.

    Gerade wenn dort später Wohnungen, Gärten oder Spielflächen entstehen sollen, muss diese Frage sauber geklärt werden.

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    Zwei Flächen – eine große städtebauliche Veränderung

    Die Verlagerung des VHH-Betriebshofes eröffnet Quickborn an zwei Stellen neue Möglichkeiten.

    An der Kieler Straße kann ein moderner und erweiterbarer Betriebshof entstehen, der auf die Anforderungen der Elektromobilität ausgerichtet ist. Die Lage unmittelbar an der B4 passt zu dieser Nutzung.

    An der Ellerauer Straße wird gleichzeitig eine große innenstadtnahe Fläche frei, die sich insbesondere für Wohnungsbau anbietet.

    Die entscheidenden Fragen kommen deshalb erst noch: Wie hoch und wie dicht wird gebaut? Wie viel Grün bleibt? Welche gewerblichen Nutzungen werden zugelassen? Was bedeutet das für die Innenstadt? Was ergeben die Bodenuntersuchungen? Und was wurde seit dem Aufstellungsbeschluss 2025 bereits vorbereitet?

    Beim neuen Busbetriebshof werden die Pläne jetzt konkret. Bei der Zukunft des alten Betriebshofes ist nach mehr als anderthalb Jahren öffentlicher Funkstille noch vieles offen.

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    Quellen und Grundlagen

    Stadt Quickborn:
    Beschlussvorlage VO/2026/Q/64, Bebauungsplan Nr. 115 „Busbetriebshof Kieler Straße“, 23.07.2026.

    Stadt Quickborn:
    Bebauungsplan Nr. 113 „Städtebauliche Entwicklung im Bereich Ellerauer Straße, Friedhofsweg, Torfbahnweg“, Aufstellungsbeschluss vom 03.02.2025 und öffentliche Bekanntmachung vom 05.02.2025.

    Quickborner Geschichtswerkstatt:
    „700 Jahre Quickborn A–Z“, Eintrag zur Geschichte des Busunternehmens Mullikas.

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  • Kommunale Wärmeplanung in Quickborn: Was die neue Analyse über Wärmepumpen, Wärmenetze und einzelne Wohngebiete zeigt

    Stand: 18. September 2026

    Die kommunale Wärmeplanung in Quickborn wird konkreter. Die inzwischen veröffentlichte Präsentation von HIC Consulting enthält deutlich mehr Informationen als die bisherige Zusammenfassung der Stadt. Erstmals wird sichtbar, wie hoch der Wärmeverbrauch in Quickborn aktuell angesetzt wird, welche Gebiete für Wärmenetze interessant sein könnten und wie groß das Potenzial für Wärmepumpen eingeschätzt wird.

    Für Hauseigentümer ist dabei vor allem eines wichtig: Noch wird kein einzelnes Grundstück verbindlich einer bestimmten Wärmeversorgung zugeordnet. Aber die Richtung wird erkennbarer. In großen Teilen Quickborns dürften dezentrale Wärmepumpen eine wichtige Rolle spielen. In dichter bebauten Bereichen werden gleichzeitig erhebliche Potenziale für Wärmenetze gesehen.

    Wir haben die 30-seitige Präsentation ausgewertet und mit den bisherigen Quickborner Unterlagen, dem Klimaschutzkonzept, den Angaben der Stadtwerke und der bisherigen Berichterstattung von Quickborn Aktuell verglichen.


    Inhaltsverzeichnis


    1. Wo steht die Wärmeplanung derzeit?

    Die kommunale Wärmeplanung besteht aus mehreren Stufen. Bestandsanalyse und Potenzialanalyse sind inzwischen weitgehend bearbeitet. Genau diese Ergebnisse wurden bei der Informationsveranstaltung am 9. September vorgestellt.

    Die wirklich entscheidenden Schritte kommen allerdings erst jetzt.

    Auf Grundlage der bisherigen Daten soll HIC zunächst ein Zielszenario entwickeln. Danach folgt die eigentliche Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog.

    Erst dabei wird konkreter festgelegt, welche Teile Quickborns voraussichtlich für Wärmenetze infrage kommen und wo eher dezentrale Heizungen die langfristige Lösung darstellen.

    Der kommunale Wärmeplan selbst ist dabei eine strategische Fachplanung. Er verpflichtet einen Hauseigentümer nicht dazu, eine funktionierende Heizung auszutauschen oder sich an ein Wärmenetz anzuschließen. Auch eine spätere Einstufung als mögliches Wärmenetzgebiet bedeutet für sich genommen weder eine Anschlussverpflichtung für den Eigentümer noch eine Garantie, dass dort tatsächlich ein Netz gebaut wird.

    Wer sich ausführlicher mit der Rechtslage, den Fristen und den Folgen für Eigentümer beschäftigen möchte, findet unsere bisherige Zusammenstellung hier:

    Kommunale Wärmeplanung in Quickborn – Hintergründe, Rechtslage und praktische Folgen

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    2. Ein digitaler Zwilling für jedes Gebäude

    Technische Grundlage der neuen Untersuchung ist ein digitaler Zwilling der Stadt.

    Nach Angaben von HIC bildet dieses Modell jedes Gebäude in Quickborn ab. Grundlage ist zunächst das Wärmebedarfsmodell des Kreises Pinneberg. Dieses wurde anschließend mit Daten der Stadtwerke Quickborn und der Schornsteinfegerinnung ergänzt. Außerdem wurden reale Verbrauchsdaten in das Gebäudemodell eingearbeitet.

    Damit lassen sich unter anderem Gebäudestruktur, Wärmeverbrauch und Energiebedarf räumlich darstellen.

    Das ist wesentlich genauer als eine reine Gesamtstatistik für Quickborn. Trotzdem bedeutet ein digitaler Zwilling nicht automatisch, dass für jedes einzelne Haus bereits eine vollständige individuelle Energieberatung durchgeführt worden wäre.

    Teilweise handelt es sich weiterhin um Modelle, Gebäudedaten und daraus abgeleitete Annahmen. Für den Eigentümer ersetzt der kommunale Wärmeplan deshalb keine konkrete Heizlastberechnung oder individuelle energetische Beratung.

    Für die Stadtplanung ist dieses Modell dennoch entscheidend. Erst damit lässt sich erkennen, wo besonders viel Wärme auf engem Raum benötigt wird, wo eine Wärmepumpe aufgestellt werden könnte und wo der Bau eines Wärmenetzes wirtschaftlich interessant werden kann.

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    3. Wie viel Wärme verbraucht Quickborn?

    Die neue Bestandsanalyse nennt für Quickborn einen jährlichen Endenergieverbrauch für die dargestellte Wärmeversorgung von insgesamt rund 192.400 MWh beziehungsweise 192,4 GWh.

    Davon entfallen nach der Präsentation:

    • 130.700 MWh pro Jahr auf Erdgas
    • 10.000 MWh pro Jahr auf Wärmenetze
    • 51.700 MWh pro Jahr auf nicht leitungsgebundene Energieträger

    Unter den nicht leitungsgebundenen Anlagen befinden sich nach HIC derzeit rund 400 Wärmepumpen.

    Die mit dieser Wärmeversorgung verbundenen Emissionen einschließlich der Vorketten werden mit insgesamt rund 51.000 Tonnen CO₂ pro Jahr angegeben.

    Die zentrale Feststellung der Gutachter überrascht dabei nicht: Die Wärmeversorgung Quickborns wird weiterhin deutlich von fossilen Energieträgern geprägt.

    Genau diese Struktur soll sich in den kommenden Jahren verändern.

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    4. „Jedes Gebäude für Wärmepumpen geeignet“ – was bedeutet das?

    Eine der auffälligsten Aussagen der gesamten Präsentation steht auf Seite 25:

    „Jedes Gebäude in Quickborn für Wärmepumpen geeignet.“

    Das klingt zunächst ziemlich eindeutig.

    Bei genauerem Hinsehen muss die Aussage allerdings etwas differenzierter gelesen werden.

    HIC hat für jedes Gebäude eine sogenannte 360-Grad-Standortanalyse durchgeführt. Dabei wurde vor allem untersucht, ob rund um ein Gebäude unter Berücksichtigung der notwendigen Abstände ein geeigneter Aufstellort für eine Luft-Wärmepumpe vorhanden ist.

    Im Vordergrund steht damit zunächst die schalltechnische Eignung des Standortes.

    Bei dichter bebauten Reihenhausgebieten gibt es Einschränkungen. HIC nennt ausdrücklich Bereiche an der Lornsenstraße und Berliner Straße als nur bedingt geeignet.

    Die Untersuchung bedeutet dagegen nicht automatisch, dass für jedes einzelne Gebäude bereits geprüft wurde, welche Vorlauftemperatur die vorhandene Heizungsanlage benötigt, wie groß die Heizkörper sind, welche Heizlast vorliegt und ob zuvor energetische Maßnahmen am Gebäude sinnvoll wären.

    Die Aussage lässt sich deshalb eher so verstehen:

    Nach der räumlichen und schalltechnischen Untersuchung lässt sich offenbar für praktisch jedes Quickborner Gebäude grundsätzlich eine Möglichkeit für den Einsatz einer Luft-Wärmepumpe finden.

    Ob sie für das konkrete Haus technisch und wirtschaftlich die sinnvollste Lösung ist, bleibt eine individuelle Frage.

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    5. Bis zu 81 GWh: großes Potenzial für Wärmenetze

    Noch interessanter wird die Präsentation beim Thema Wärmenetze.

    HIC untersucht dafür die sogenannte Wärmeliniendichte. Sie beschreibt vereinfacht, wie viel Wärmebedarf entlang eines bestimmten Leitungsabschnitts vorhanden ist.

    Je mehr Wärme auf möglichst kurzer Leitungslänge abgenommen werden kann, desto eher kann ein Wärmenetz wirtschaftlich interessant werden.

    HIC setzt als Orientierungswert eine Wärmeliniendichte von mindestens 2 MWh je Meter und Jahr an.

    Die Untersuchung kommt dabei auf folgende Größenordnungen:

    • Gebiete mit einer Wärmeliniendichte zwischen 2 und 4 MWh/m*a: rund 50 GWh Wärmebedarf pro Jahr
    • Gebiete mit mehr als 4 MWh/m*a: rund 31 GWh Wärmebedarf pro Jahr

    Zusammen sind das rund 81 GWh pro Jahr.

    Wichtig ist allerdings: HIC bezeichnet dies ausdrücklich als obere Potenzialgrenze. Die 81 GWh sind nicht gleichbedeutend mit einem geplanten Wärmenetz dieser Größe.

    Entscheidend ist die Anschlussquote.

    Wenn in einer Straße theoretisch 100 Gebäude angeschlossen werden könnten, tatsächlich aber nur 20 Eigentümer mitmachen, verändert sich die Wirtschaftlichkeit eines Netzes erheblich.

    Die Karte zeigt die interessantesten Gebiete erwartungsgemäß vor allem in dichter bebauten zentralen Bereichen Quickborns.

    Die Größenordnung ist trotzdem bemerkenswert: Das heute ausgewiesene Wärmenetz kommt laut Bestandsanalyse auf rund 10 GWh jährlich. Das von HIC identifizierte theoretische Wärmenetzpotenzial entspricht damit mehr als dem Achtfachen dieses derzeitigen Wärmenetzverbrauchs.

    Das bedeutet nicht, dass das bestehende Netz um den Faktor acht erweitert wird. Es zeigt aber, dass Wärmenetze in der weiteren Quickborner Planung keineswegs nur eine kleine Nebenrolle spielen.

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    6. Das bestehende Fernwärmenetz wird wichtig

    Quickborn startet beim Thema Wärmenetz nicht bei null.

    Das bestehende Fernwärmenetz liegt nach den Unterlagen vor allem im Stadtzentrum westlich der Bahnstrecke. Hinzu kommen zwei weitere Gebäudenetze.

    In der Potenzialkarte wird außerdem ein separates Quartiersnetz dargestellt.

    Damit wird eine der entscheidenden Fragen des nächsten Planungsschrittes sein:

    Wo lässt sich das bestehende Netz wirtschaftlich erweitern – und wo wäre möglicherweise ein eigenes Quartiersnetz sinnvoller?

    Gleichzeitig darf bei der Diskussion über Fernwärme ein anderer Punkt nicht vergessen werden: Ein Wärmenetz ist nicht automatisch klimaneutral.

    Die Stadtwerke Quickborn weisen für ihre Fernwärme 2026 einen Anteil erneuerbarer Energien von 39 Prozent Biomethan aus. Für 2025 werden Netzverluste von 1.637,6 MWh genannt.

    Wenn das Fernwärmenetz künftig deutlich größer werden sollte, muss deshalb auch beantwortet werden, wie die dafür benötigte Wärme langfristig erzeugt werden soll.

    Die Frage lautet also nicht nur:

    Wo können neue Fernwärmeleitungen gebaut werden?

    Sondern ebenso:

    Woher kommt die Wärme, die künftig durch diese Leitungen fließen soll?

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    7. Marienhöhe, Friedlandstraße und Bungalows fallen auf

    Interessant ist auch die Karte zum spezifischen Wärmebedarf der Gebäude.

    HIC nutzt den spezifischen Wärmebedarf als Hinweis auf den energetischen Zustand eines Gebäudes beziehungsweise eines Gebietes.

    Besonders hervorgehoben werden dabei:

    • Marienhöhe
    • Friedlandstraße
    • Bungalowsiedlungen

    Dort werden vergleichsweise hohe spezifische Wärmebedarfe festgestellt.

    Das heißt nicht, dass jedes einzelne Haus in diesen Bereichen energetisch schlecht ist. Die Auswertung erfolgt teilweise auf Baublockebene und auf Grundlage eines Modells.

    Die Karten zeigen aber durchaus, wo energetische Sanierungsmaßnahmen oder quartiersbezogene Beratungsangebote künftig besonders interessant sein könnten.

    Gerade ältere Bungalows haben häufig ein ungünstiges Verhältnis zwischen beheizter Wohnfläche und Außenfläche. Dach, Bodenplatte und Außenwände ergeben im Verhältnis zur Wohnfläche große wärmeübertragende Flächen.

    Deshalb können sich energetische Verbesserungen dort besonders deutlich auf den Heizenergiebedarf auswirken.

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    8. Sanierung allein löst die Wärmewende nicht

    HIC hat auch modelliert, wie stark sich der Wärmebedarf durch Gebäudesanierungen reduzieren könnte.

    Angenommen wird eine jährliche Sanierungsrate von 1,5 Prozent des Gebäudebestandes. Dabei verfolgt die Modellrechnung einen sogenannten „Worst-first“-Ansatz: Gebäude mit besonders hohem spezifischem Wärmebedarf werden zuerst berücksichtigt.

    Das Ergebnis ist überraschend überschaubar.

    Gegenüber 2026 sinkt der modellierte Wärmebedarf:

    • bis 2030 um rund 3,6 Prozent
    • bis 2040 um rund 8,8 Prozent

    Anders gesagt: Selbst bei einer kontinuierlichen Sanierung bleibt nach dieser Modellrechnung 2040 noch mehr als 90 Prozent des heutigen Wärmebedarfs bestehen.

    Die eigentliche Wärmewende wird deshalb nicht allein dadurch erreicht, dass Häuser weniger Energie benötigen.

    Mindestens ebenso entscheidend ist, wie diese verbleibende Wärme erzeugt wird.

    Genau deshalb spielen Wärmepumpen und klimafreundlich betriebene Wärmenetze in der HIC-Untersuchung eine so große Rolle.

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    9. Bei einigen Zahlen besteht noch Klärungsbedarf

    Die Präsentation liefert viele neue Daten. Einige davon werfen allerdings auch Fragen auf.

    Unterschied zum Klimaschutzkonzept

    HIC kommt bei der aktuellen Bestandsanalyse auf rund 192,4 GWh Wärme-Endenergie pro Jahr.

    Das Quickborner Klimaschutzkonzept arbeitete für das Referenzjahr 2021 noch mit einer deutlich höheren Größenordnung. Dort entfielen rund 52 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs von etwa 525 GWh auf Wärme beziehungsweise Prozesswärme. Allein für Erdgas wurden rund 210 GWh beziehungsweise etwa 77,5 Prozent der damaligen Wärmeversorgung ausgewiesen.

    HIC nennt jetzt für Erdgas noch 130,7 GWh.

    Das ist ein erheblicher Unterschied.

    Er muss nicht bedeuten, dass eine der beiden Berechnungen falsch ist. Möglich sind unterschiedliche Bezugsjahre, andere Datengrundlagen, Witterungseffekte oder unterschiedliche Abgrenzungen der betrachteten Sektoren. Das Klimaschutzkonzept berücksichtigt beispielsweise ausdrücklich auch Prozesswärme.

    Gerade weil die weitere Planung auf diesen Zahlen aufbaut, wäre eine nachvollziehbare Erläuterung der unterschiedlichen Datengrundlagen sinnvoll.

    165 MWh oder 165 GWh?

    Auch auf der Wärmepumpenfolie fällt eine Einheit auf.

    Dort heißt es:

    „Gut bis sehr gut geeignet: 165 MWh“
    „Wahrscheinlich geeignet: 10 MWh“

    Die Potenzialgrafik der vorhergehenden Folien arbeitet dagegen mit Größenordnungen im Bereich von rund 175 GWh für dezentrale Umgebungsluft.

    165 MWh plus 10 MWh wären lediglich 0,175 GWh und damit um den Faktor 1.000 kleiner.

    Es spricht deshalb viel dafür, dass auf dieser Folie nicht MWh, sondern GWh gemeint sind.

    Für die grundsätzliche Aussage der Analyse verändert dieser mutmaßliche Einheitenfehler wenig. In einer technischen Unterlage, die Grundlage weiterer Entscheidungen werden soll, sollte er aber korrigiert beziehungsweise erläutert werden.

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    10. Was bedeutet das jetzt für Hauseigentümer?

    Für Immobilieneigentümer ist die wichtigste Botschaft zunächst beruhigend:

    Der kommunale Wärmeplan zwingt niemanden dazu, eine funktionierende Heizung auszutauschen.

    Er entscheidet auch nicht individuell darüber, welche Heizung in einem bestimmten Haus eingebaut werden muss.

    Der Wärmeplan soll vielmehr Orientierung geben.

    Für einen Eigentümer, dessen Heizung noch viele Jahre zuverlässig funktioniert, besteht deshalb aufgrund der kommunalen Wärmeplanung kein unmittelbarer Handlungsdruck.

    Wer dagegen in absehbarer Zeit eine neue Heizungsanlage benötigt, sollte genauer hinschauen.

    Besonders interessant wird der fertige Wärmeplan für Eigentümer in dichter bebauten Bereichen und in der Nähe bestehender oder möglicher Wärmenetze. Dort kann es sinnvoll sein, vor einer langfristigen Investition zu prüfen, ob für das eigene Quartier eine realistische Wärmenetzperspektive besteht.

    Umgekehrt zeigt die bisherige Untersuchung bereits deutlich, dass die Wärmepumpe für weite Teile Quickborns grundsätzlich eine wichtige Option sein dürfte.

    Wer eine konkrete Investition plant, sollte trotzdem nicht allein auf eine farbige Karte im kommunalen Wärmeplan schauen.

    Wichtig bleiben unter anderem:

    • der tatsächliche Wärmebedarf des Hauses
    • die erforderliche Vorlauftemperatur
    • der Zustand von Dach, Fenstern und Außenwänden
    • die vorhandenen Heizflächen
    • die elektrische Anschlussleistung
    • die Investitionskosten
    • mögliche Förderungen
    • und die langfristigen Betriebskosten

    Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein empfiehlt deshalb ebenfalls, größere Investitionen sorgfältig vorzubereiten und unabhängige Beratung zu nutzen.

    Auch das Thema Gas bleibt vorerst relevant. Quickborn Aktuell hatte bereits bei den Stadtwerken nachgefragt. Mit Q-Gas Bio 15 existiert derzeit ein Tarif mit 15 Prozent bilanziell zugeordnetem Biomethan.

    Unseren Beitrag dazu findet Ihr hier:

    Stadtwerke Quickborn: Q-Gas Bio 15 setzt auf bilanzielles Biomethan

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    11. Wärmeplan soll bis Februar 2027 fertig sein

    Nach der aktuellen HIC-Präsentation soll die kommunale Wärmeplanung bis Februar 2027 abgeschlossen sein.

    Die Stadt hat angekündigt, den Entwurf anschließend noch einmal vier Wochen öffentlich auszulegen. Bürgerinnen und Bürger sollen dann zu den konkreten Maßnahmenvorschlägen Stellung nehmen können. Danach soll der Wärmeplan beschlossen werden.

    Der Zeitplan hat sich damit gegenüber früheren Ankündigungen verändert.

    Bereits am 1. November 2023 hatten Stadt und Stadtwerke im Artur-Grenz-Saal öffentlich über die kommunale Wärmeplanung informiert. Damals kamen knapp 300 Menschen. Die Stadt erklärte zu diesem Zeitpunkt, die eigentliche Wärmeplanung solle im zweiten Quartal 2025 beginnen und bis Mitte 2026 abgeschlossen werden.

    Inzwischen ist Februar 2027 vorgesehen.

    Die gesetzliche Frist wird damit weiterhin eingehalten. Gegenüber der öffentlichen Planung von 2023 ergibt sich aber eine Verschiebung um mehrere Monate.

    Bemerkenswert ist auch die Bezeichnung der Veranstaltung vom 9. September 2026 als „erste öffentliche Informationsveranstaltung“.

    Eine öffentliche Veranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung mit knapp 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern hatte es bereits 2023 gegeben. Vermutlich versteht die Stadt die Veranstaltung 2026 als erste Informationsveranstaltung innerhalb des inzwischen konkret laufenden HIC-Planungsverfahrens.

    Für den Inhalt ist diese Zählweise nicht entscheidend. Für die Chronologie sollte sie trotzdem richtig eingeordnet werden.

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    12. Unser Fazit

    Die kommunale Wärmeplanung ist noch nicht fertig. Trotzdem lässt die neue Präsentation erstmals recht deutlich erkennen, wohin die Reise gehen könnte.

    Quickborn wird voraussichtlich keine einheitliche Wärmelösung bekommen.

    In vielen Einfamilienhausgebieten spricht derzeit vieles für dezentrale Lösungen und insbesondere Wärmepumpen. In dichter bebauten Bereichen können Wärmenetze dagegen eine wichtige Rolle spielen.

    Das theoretische Potenzial dafür ist erheblich.

    Entscheidend wird jetzt das Zielszenario. Dann muss aus den vielen technischen Möglichkeiten eine nachvollziehbare räumliche Strategie werden:

    Wo lohnt sich der Ausbau des bestehenden Fernwärmenetzes?

    Wo sind eigene Quartiersnetze sinnvoll?

    Wo bleibt die individuelle Wärmeversorgung die bessere Lösung?

    Wie soll ein größeres Wärmenetz künftig klimafreundlich mit Wärme versorgt werden?

    Und wie belastbar sind die wirtschaftlichen Annahmen dahinter?

    Für Hauseigentümer wird der Wärmeplan deshalb vor allem dann wertvoll, wenn er am Ende mehr liefert als allgemeine Potenzialkarten.

    Wer mehrere zehntausend Euro in eine neue Heizungsanlage investieren soll, braucht möglichst konkrete Orientierung für das eigene Wohngebiet.

    Die Grundlage dafür ist inzwischen vorhanden.

    Der entscheidende Teil der Arbeit beginnt aber eigentlich erst jetzt.

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    13. Quellen und weitere Informationen

    Stadt Quickborn – Kommunale Wärmeplanung
    https://www.quickborn.de/waermeplanung.html

    HIC Consulting – Präsentation „Kommunale Wärmeplanung Quickborn“, 9. September 2026
    Veröffentlicht als Anlage auf der Internetseite der Stadt Quickborn.

    Stadt Quickborn – Wärmeplanung in Quickborn: Großes Interesse am Bürgerdialog, 16. September 2026
    https://www.quickborn.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Quickborn/Pressemitteilungen/PM%2B2026-276_2.html

    Stadt Quickborn – Veranstaltung zur Wärmewende und kommunalen Wärmeplanung vom 1. November 2023
    https://www.quickborn.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Quickborn/Pressemitteilungen/PM%2B2023-295.html

    Stadt Quickborn – Integriertes Klimaschutzkonzept
    Klimaschutzkonzept der Stadt Quickborn

    Stadtwerke Quickborn – Fernwärme, Preise und Energiedaten 2026
    https://www.stadtwerke-quickborn.de/de/Energie-Wasser/Fernwaerme/Aktuelle-Preise/

    Wärmeplanungsgesetz – § 23 Wärmeplan
    https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/__23.html

    Quickborn Aktuell – bisherige Informationen für Eigentümer
    https://quickbornaktuell.de/kommunale-waermeplanung-in-quickborn-was-eigentuemer-jetzt-wissen-sollten/

    Quickborn Aktuell – Hintergründe, Rechtslage und praktische Folgen
    https://quickbornaktuell.de/kommunale-waermeplanung-in-quickborn-die-erste-informationsveranstaltung-gibt-es-jetzt-zum-zweiten-mal/

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  • Hillwood an der A7: Warum die Entscheidung in Ellerau jetzt wichtig wird

    Der Streit um das geplante Hillwood-Logistikzentrum an der A7 bekommt eine neue Wendung. Während weiter vor Gericht über den Baustopp gestritten wird, rückt jetzt die Gemeinde Ellerau stärker in den Mittelpunkt. Entscheidend könnte die dort geltende Veränderungssperre für das Hillwood-Areal werden.

    Seit Sommer 2024 steht die Baustelle für das geplante Logistikzentrum still. Inzwischen laufen mehrere juristische Verfahren. Gleichzeitig hat sich das Vorhaben in einem wesentlichen Punkt verändert: Hillwood hat die angekündigte Verkehrsbelastung deutlich reduziert.

    Damit laufen derzeit zwei Entwicklungen parallel: Auf der einen Seite geht es um den bestehenden Baustopp und die gerichtlichen Verfahren. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, unter welchen planungsrechtlichen Voraussetzungen das Projekt künftig überhaupt weiterverfolgt werden kann.

    Hillwood geht inzwischen selbst vor Gericht

    Die juristische Ausgangslage hat sich in den vergangenen Monaten verändert. Quickborn hatte seine zuvor erhobene Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg zurückgezogen. Nun geht Hillwood selbst gerichtlich vor.

    Nach dem Bericht des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlags (shz) beantragt das Unternehmen beim Oberverwaltungsgericht Schleswig eine Änderung der bisherigen Entscheidung und damit die Aufhebung des Baustopps. Zusätzlich hat Hillwood den Kreis Segeberg auf Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung verklagt.

    Quickborn befindet sich damit nicht mehr selbst in der Rolle des Klägers, sondern muss auf die von Hillwood eingeleiteten Verfahren reagieren.

    Aus 1.600 werden 700 Lkw-Fahrten

    Ein wichtiger Punkt ist die inzwischen erklärte Reduzierung des Verkehrs.

    Ursprünglich waren für das Logistikzentrum bis zu 1.600 Lkw-Fahrten täglich kalkuliert worden. Hillwood hat inzwischen eine Begrenzung auf 700 Lkw-Fahrten pro Tag erklärt.

    Das ist eine erhebliche Veränderung. Allerdings bedeutet weniger Verkehr nicht automatisch, dass der Streit damit erledigt wäre.

    Die Stadt Quickborn hält auch die reduzierte Verkehrsmenge weiterhin für problematisch und sieht die Verkehrssicherheit gefährdet. Gleichzeitig vertritt die Quickborner Rechtsberatung die Auffassung, dass die deutliche Reduzierung gegenüber dem ursprünglichen Vorhaben eine so wesentliche Änderung darstellt, dass dafür ein neues Baugenehmigungsverfahren erforderlich sein könnte.

    Genau an diesem Punkt wird Ellerau wichtig.

    Die Veränderungssperre wird zum entscheidenden Faktor

    Ende 2024 hatte Ellerau für das Hillwood-Areal im Bereich des Bebauungsplans 30 eine Veränderungssperre beschlossen. Sie soll die laufende Bauleitplanung der Gemeinde sichern und verhindert derzeit, dass das Gebiet unabhängig von dieser Planung baulich weiterentwickelt wird.

    Diese Veränderungssperre läuft allerdings nicht unbegrenzt.

    Nach dem aktuellen shz-Bericht beschäftigt sich die Ellerauer Politik deshalb mit der Frage, wie damit weiter verfahren werden soll. Anfang Oktober soll die Gemeindevertretung darüber entscheiden.

    Damit bekommt eine kommunalpolitische Entscheidung in Ellerau erhebliche Bedeutung für das gesamte Hillwood-Verfahren.

    Was passiert, wenn Ellerau die Sperre nicht verlängert?

    Sollte die Veränderungssperre auslaufen, wäre damit nicht automatisch der Weg für den Bau des Logistikzentrums frei. Eine Veränderungssperre und eine Baugenehmigung sind zwei unterschiedliche Dinge.

    Das Auslaufen der Sperre könnte Hillwood allerdings neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Das Unternehmen könnte einen neuen Bauantrag beim Kreis Segeberg stellen.

    Das wäre gerade deshalb interessant, weil sich das Vorhaben mit der Begrenzung auf 700 Lkw-Fahrten gegenüber der ursprünglichen Planung verändert hat.

    Dann müsste erneut geprüft werden, ob und unter welchen Voraussetzungen das veränderte Vorhaben genehmigungsfähig ist. Die bekannten Fragen zur Verkehrsbelastung und Verkehrssicherheit wären damit keineswegs automatisch erledigt.

    Ellerau sieht den jahrelangen Stillstand kritisch

    Während Quickborn vor allem die Verkehrsfolgen betrachtet, ist die Interessenlage in Ellerau eine andere.

    Das rund zehn Hektar große Areal liegt auf Ellerauer Gemeindegebiet. Seit dem Baustopp geschieht dort praktisch nichts. Elleraus Bürgermeister Ralf Martens macht nach dem shz-Bericht deutlich, dass er diesen Zustand für seine Gemeinde als problematisch ansieht und Bewegung in dem Verfahren begrüßt.

    Gleichzeitig deutet sich an, dass die Entscheidung über die Veränderungssperre politisch keineswegs ein Selbstläufer wird. Martens erwartet nach dem Bericht keine einstimmige Entscheidung der Gemeindevertretung.

    Damit stehen sich unterschiedliche kommunale Interessen gegenüber: Ellerau möchte eine Perspektive für das seit Jahren blockierte Gewerbeareal. Quickborn konzentriert sich auf die Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrs auf das eigene Straßennetz.

    Die Entscheidung in Ellerau löst den Rechtsstreit nicht

    Wichtig ist deshalb die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Verfahren.

    Selbst wenn Ellerau die Veränderungssperre nicht verlängert, wäre damit weder der bestehende Baustopp automatisch aufgehoben noch eine neue Baugenehmigung erteilt.

    Umgekehrt würde eine Verlängerung der Veränderungssperre die laufenden gerichtlichen Verfahren ebenfalls nicht automatisch beenden.

    Der Fall Hillwood besteht inzwischen aus mehreren Ebenen: dem bestehenden Baustopp, den Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, der Frage einer Nachtrags- oder neuen Baugenehmigung und der Bauleitplanung der Gemeinde Ellerau.

    Quickborn hält an seiner Position fest

    Quickborn sieht nach dem shz-Bericht weiterhin keinen Anlass, seine Position grundsätzlich zu ändern.

    Die Stadt hält auch 700 zusätzliche Lkw-Fahrten täglich für eine Belastung, die aus ihrer Sicht die Verkehrssicherheit gefährdet. Sollte der bestehende Baustopp aufgehoben werden, hat Quickborn weitere rechtliche Schritte angekündigt.

    Damit dürfte der Konflikt auch dann nicht beendet sein, wenn in einem der derzeit laufenden Verfahren eine Entscheidung fällt.

    Unsere Einordnung

    Die Frage, ob Ellerau Hillwood jetzt „die Tür öffnet“, eignet sich gut für eine Schlagzeile. Die tatsächliche Situation ist komplizierter.

    Eine Entscheidung gegen die Verlängerung der Veränderungssperre wäre keine Baugenehmigung und kein automatisches Ende des Baustopps. Sie könnte aber eine planungsrechtliche Hürde beseitigen und Hillwood die Möglichkeit eröffnen, mit einem veränderten Vorhaben erneut einen Bauantrag zu stellen.

    Das macht die bevorstehende Entscheidung in Ellerau trotzdem bemerkenswert.

    Bisher konzentrierte sich die öffentliche Diskussion stark auf Quickborn, den Kreis Segeberg und die Gerichte. Nun zeigt sich, dass auch die Bauleitplanung der Gemeinde Ellerau erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf haben kann.

    Besonders interessant wird dabei die Reduzierung von 1.600 auf 700 Lkw-Fahrten täglich. Sie verändert zwar die Größenordnung des Verkehrs erheblich, beantwortet aber noch nicht die entscheidende Frage: Welche zusätzlichen Belastungen kann das Quickborner Straßennetz tatsächlich verkraften und unter welchen Voraussetzungen wäre ein verändertes Hillwood-Projekt genehmigungsfähig?

    Damit stehen in den kommenden Wochen mindestens zwei Entwicklungen im Mittelpunkt: die weitere juristische Auseinandersetzung um den Baustopp und die politische Entscheidung in Ellerau über die Veränderungssperre.

    Anfang Oktober dürfte deshalb ein weiterer wichtiger Termin in der inzwischen langen Geschichte des Hillwood-Projekts anstehen.


    Quellen und weiterführende Informationen

    Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag (shz)
    Jonas Altwein, 15. September 2026:
    „Hillwood-Baustelle an A7: Öffnet Ellerau dem US-Investor jetzt die Tür?“
    https://www.shz.de/lokales/quickborn-norderstedt/artikel/hillwood-baustelle-an-a7-oeffnet-ellerau-dem-us-investor-die-tuer-51406670

    Gemeinde Ellerau
    Informationen und Bekanntmachungen zur Bauleitplanung und zur Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 30:
    https://www.ellerau.de/

    Stadt Quickborn
    Pressemitteilungen und Informationen zum Verfahren um das Hillwood-Logistikzentrum:
    https://www.quickborn.de/

    Rechtsgrundlage Veränderungssperre
    §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB):
    https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/


    Quickborn Aktuell
    Lokales Nachrichtenangebot für Quickborn und Umgebung

    Herausgeber / Redaktion:
    Quickborn Aktuell
    c/o Thomas Köppl
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    Thomas Köppl

  • Goethe-Grundschule an die Feldbehnstraße: Was bedeutet das für die ASG-Schulen

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    Stand: 17. September 2026

    Die mögliche vollständige Verlagerung der Goethe-Grundschule an die Feldbehnstraße nimmt konkrete Formen an. Das Schulamt steht nach eigenen Angaben bereits seit Juli mit der Stadt Quickborn im Austausch, erste Planungen wurden gesichtet und am 16. September fand ein Ortstermin mit Stadt, Bürgermeister, Lehrkräften und politischen Vertretern statt.

    Bislang wird dabei vor allem über die Goethe-Grundschule gesprochen. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die andere Seite: Was bedeutet der Einzug einer kompletten öffentlichen Grundschule für die beiden privaten Schulen, die bereits an der Feldbehnstraße arbeiten?

    Denn die Feldbehnstraße 55 ist kein leerstehendes Schulgebäude. Dort befindet sich ein bestehender Campus der ASG – Anerkannte Schulgesellschaft mbH – mit der Freien Grundschule Quickborn und der Freien Gemeinschaftsschule Quickborn. Auch die Kita CampusEulen gehört zum Campus.

    Quickborn Aktuell hat deshalb bei der ASG und erneut bei der Schulaufsicht nachgefragt.



    1. Die Interimslösung wird konkret

    Die Überlegung ist grundsätzlich nachvollziehbar: Für einen Neubau der Goethe-Grundschule wäre eine vollständige Auslagerung während der Bauzeit organisatorisch erheblich einfacher als ein Neubau bei laufendem Schulbetrieb auf demselben Grundstück.

    Genau deshalb hat die Feldbehnstraße für die weitere Planung eine zentrale Bedeutung bekommen. Nach der Antwort des Schulamtes steht die Stadt hierzu bereits seit Juli 2026 mit der Schulaufsicht im Austausch. Erste Planungen wurden gesichtet. Weitere Informationen sollen nach Angaben des Schulamtes im Zusammenhang mit der Ausschusssitzung am 23. September folgen.

    Das ist inzwischen mehr als eine unverbindliche Idee. Gleichzeitig sind wesentliche organisatorische Fragen noch nicht abschließend geklärt.

    Das Schulamt bestätigt selbst, dass unter anderem Unterrichtsbereiche, Aufsicht, Schulwege, Pausenflächen, Ganztag und Verantwortlichkeiten geregelt werden müssen.

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    2. Zwei private Schulen befinden sich bereits am Standort

    In der öffentlichen Diskussion wird teilweise verkürzt von der „ASG-Schule“ gesprochen. Tatsächlich befinden sich an der Feldbehnstraße zwei eigenständige Schulen in privater Trägerschaft:

    • Freie Grundschule Quickborn
    • Freie Gemeinschaftsschule Quickborn

    Träger beider Schulen ist die ASG – Anerkannte Schulgesellschaft mbH. Die Freie Gemeinschaftsschule wird von der Stadt Quickborn als Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe geführt.

    Daneben gehört die Kita CampusEulen zum Standort. Nach Darstellung der ASG verteilen sich die Einrichtungen auf vier Etagen des Gebäudes. Zum Campus gehören außerdem Turnhalle, Mensa, Schulhof und eine Dachterrasse.

    Damit geht es bei der geplanten Verlagerung der Goethe-Grundschule nicht allein um die Frage, ob irgendwo ausreichend freie Klassenräume vorhanden sind. Eine weitere Schule würde in einen bereits bestehenden Bildungsstandort mit eigener Organisation, Infrastruktur und pädagogischem Konzept einziehen.

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    3. Der Campus ist Teil des pädagogischen Konzepts

    Das ist auch deshalb von Bedeutung, weil die ASG ihre Schulen ausdrücklich nicht nur über den Unterricht, sondern auch über das schulische Umfeld beschreibt.

    Die Freie Grundschule stellt individuelles Lernen, Lernbegleitung, Projektarbeit und eine angenehme Lernatmosphäre in entsprechend gestalteten Räumen heraus.

    Die Freie Gemeinschaftsschule beschreibt sich als kleine, familiäre und schülerorientierte Schule. Nach ihrem Leitbild sollen Schülerinnen und Schüler individuell begleitet werden. Auch Ganztag, Mensa, Betreuung und gemeinsame schulische Aktivitäten sind Bestandteil des Angebots.

    Eltern, die ihre Kinder dort anmelden, entscheiden sich damit bewusst für eine private Schule mit einem bestimmten Konzept und zahlen dafür auch Schulgeld.

    Das macht die Frage berechtigt, wie weit sich dieses Konzept verändert, wenn zusätzlich rund 260 Kinder einer öffentlichen Grundschule auf den Campus kommen.

    Das muss keineswegs gegen eine gemeinsame Nutzung sprechen. Es sollte aber vor einer Entscheidung transparent geklärt sein.

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    4. Wie sollen drei Schulen einen Standort nutzen?

    Bei einer vollständigen Verlagerung der Goethe-Grundschule würden künftig drei Schulen unterschiedlicher Trägerschaft am selben Standort arbeiten: die öffentliche Goethe-Grundschule sowie die Freie Grundschule und die Freie Gemeinschaftsschule der ASG.

    Damit entstehen ganz praktische Fragen.

    Welche Gebäudeteile stehen der Goethe-Grundschule zur Verfügung? Welche Bereiche bleiben ausschließlich den ASG-Schulen vorbehalten? Wie werden Schulhof, Mensa, Turnhalle und andere Gemeinschaftsflächen genutzt? Wie werden Pausenzeiten, Aufsicht und Zugänge geregelt? Wie funktioniert der Ganztag? Und wie werden die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Schulträger voneinander getrennt?

    Gerade bei der Freien Grundschule treffen zudem Kinder derselben Altersgruppe aufeinander – allerdings in zwei rechtlich und organisatorisch vollständig unterschiedlichen Schulen.

    Das Schulamt hat bestätigt, dass diese organisatorischen Fragen noch geklärt werden.

    Damit steht fest: Die grundsätzliche Idee einer Verlagerung ist bereits weit fortgeschritten, das konkrete Betriebsmodell für den gemeinsamen Standort dagegen noch nicht.

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    5. Plant die ASG überhaupt einen Rückzug?

    Eine weitere Frage drängt sich auf: Will die ASG ihre beiden Schulen an der Feldbehnstraße dauerhaft im bisherigen Umfang weiterbetreiben?

    Quickborn Aktuell hat die ASG um Stellungnahme zu den Planungen gebeten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.

    Die öffentlich verfügbaren Informationen sprechen derzeit allerdings nicht für einen unmittelbar bevorstehenden Rückzug.

    Die Freie Grundschule bereitet bereits die Einschulung für das Schuljahr 2027/2028 vor. Für November 2026 sind weitere Aufnahmeveranstaltungen vorgesehen. Auch die Freie Gemeinschaftsschule veröffentlicht einen Jahresplan bis in den Sommer 2027 und nimmt weiterhin Anmeldungen entgegen. Für Februar 2027 ist dort ein Tag der offenen Tür angekündigt.

    Auch Stellenangebote der Gemeinschaftsschule sind weiterhin veröffentlicht.

    Nach dem öffentlich erkennbaren Stand gibt es daher derzeit keinen belastbaren Hinweis darauf, dass die ASG den Schulstandort kurzfristig aufgeben will.

    Gerade deshalb ist eine Antwort des Schulträgers wichtig: Wie passt die längerfristige Entwicklung der beiden privaten Schulen mit der geplanten Aufnahme der Goethe-Grundschule zusammen?

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    6. Was wird aus den Genehmigungen der Ersatzschulen?

    Hinzu kommt eine schulrechtliche Frage, die bislang kaum öffentlich behandelt wurde.

    Die Freie Grundschule und die Freie Gemeinschaftsschule sind private Ersatzschulen. Solche Schulen benötigen eine Genehmigung des Landes und unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht.

    Das Bildungsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung dauerhaft eingehalten werden müssen. Dazu gehören nicht nur Lernziele und Unterricht, sondern auch die Einrichtungen einer Ersatzschule.

    Damit stellt sich bei einer erheblichen Veränderung der tatsächlichen Nutzung des Campus die Frage, ob die bestehenden Genehmigungsgrundlagen berührt werden.

    Das bedeutet nicht automatisch, dass eine neue Genehmigung erforderlich wäre. Dafür müsste zunächst feststehen, wie die Aufteilung des Standortes konkret aussehen soll.

    Zu prüfen wäre aber beispielsweise, ob Unterrichtsräume, Fachräume, Sportmöglichkeiten, Pausenflächen, Mensa oder andere für den Schulbetrieb erforderliche Einrichtungen künftig anders oder eingeschränkt zur Verfügung stehen.

    Quickborn Aktuell hat deshalb bei der Schulaufsicht nachgefragt, ob die Auswirkungen der geplanten Nutzung auf die bestehenden Ersatzschulgenehmigungen bereits geprüft wurden, ob eine Änderung oder Ergänzung erforderlich sein könnte und welche Stelle hierfür zuständig ist.

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    7. Auch bei der Goethe-Grundschule bleiben schulrechtliche Fragen

    Offen sind außerdem Fragen zur Goethe-Grundschule selbst.

    Auf die erste Anfrage von Quickborn Aktuell erklärte das Schulamt, dass eine formelle Zustimmung oder Prüfung bislang nicht beantragt worden sei. Zur Begründung wurde auf § 48 Absatz 1 und § 33 Absatz 4 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes verwiesen. Danach liegt die Bereitstellung von Schulgebäuden grundsätzlich beim Schulträger; außerdem regelt das Gesetz die Nutzung der Schulgebäude und das Hausrecht.

    Damit ist jedoch noch nicht abschließend beantwortet, wie eine vollständige mehrjährige Verlagerung schulorganisatorisch einzuordnen ist.

    Das Schulgesetz kennt daneben ausdrücklich Regelungen über die Änderung einer Schule und nennt bei den Beteiligungsrechten der Schulkonferenz auch die „Verlegung“ einer Schule.

    Besonders relevant ist deshalb die Frage, ob die Schulkonferenz der Goethe-Grundschule bereits mit dem konkreten Modell befasst worden ist.

    Quickborn Aktuell hat hierzu nachgefragt. Ebenso wollen wir wissen, wie das Schulamt die Maßnahme rechtlich einordnet: als vorübergehende Nutzung anderer Räume oder als schulrechtlich relevante Verlegung beziehungsweise Änderung.

    Diese Fragen sollten beantwortet werden, bevor aus einer Planungsvariante eine mehrjährige Realität wird.

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    8. Kann aus dem Interim eine Dauerlösung werden?

    Die Feldbehnstraße wird derzeit als Interimslösung im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Goethe-Grundschule betrachtet.

    Genau darin liegt allerdings eine weitergehende strategische Frage.

    Mit einem vollständigen Auszug der Goethe-Grundschule könnte das vorhandene Gebäude an der Goethestraße unabhängig vom laufenden Schulbetrieb abgerissen werden. Die Neubauplanung würde dadurch erheblich erleichtert und beschleunigt.

    Gleichzeitig ist noch nicht belastbar geklärt, was der Neubau am Ende tatsächlich kosten wird. Der Quickborner Haushaltsentwurf ist ohnehin von erheblichen Defiziten geprägt. Bei einem Schulprojekt dieser Größenordnung können Kostensteigerungen daher schnell grundsätzliche Finanzierungsfragen auslösen.

    Was passiert also, wenn sich nach dem Umzug herausstellt, dass der geplante Neubau deutlich teurer wird als bisher angenommen oder zeitlich nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann?

    Dann dürfte zwangsläufig auch die Frage aufkommen, ob die Feldbehnstraße länger genutzt werden kann als zunächst vorgesehen.

    Ein weiteres denkbares Szenario wäre, dass sich die Nutzung des ASG-Campus in den kommenden Jahren verändert und dadurch zusätzliche Flächen verfügbar werden.

    Für eine solche Entwicklung gibt es derzeit keinen bestätigten Plan und keinen öffentlich bekannten Beschluss.

    Sie sollte deshalb auch nicht als Tatsache dargestellt werden.

    Bei einer auf mehrere Jahre angelegten Zwischenlösung ist die Frage nach der möglichen langfristigen Entwicklung des Standortes dennoch legitim. Gerade angesichts der finanziellen Lage der Stadt wäre es ungewöhnlich, diese Möglichkeit nicht zumindest zu prüfen, falls sich die Rahmenbedingungen verändern.

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    9. Die entscheidenden offenen Fragen

    Vor einer Entscheidung über die Verlagerung sollten deshalb aus Sicht von Quickborn Aktuell insbesondere folgende Punkte transparent beantwortet werden:

    • Welche Räume und Flächen an der Feldbehnstraße sollen konkret von der Goethe-Grundschule genutzt werden?
    • Welche Auswirkungen hat dies auf die Freie Grundschule und die Freie Gemeinschaftsschule?
    • Bleiben beide ASG-Schulen dauerhaft und im bisherigen Umfang am Standort?
    • Wie werden Schulhof, Mensa, Turnhalle, Ganztag und sonstige Gemeinschaftsflächen organisiert?
    • Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Genehmigungen der privaten Ersatzschulen?
    • Ist die Schulkonferenz der Goethe-Grundschule bereits formal beteiligt worden?
    • Wie ordnet die Schulaufsicht die mehrjährige vollständige Verlagerung schulrechtlich ein?
    • Wie lange soll die Interimslösung verbindlich dauern?
    • Was geschieht, wenn sich Neubau, Finanzierung oder Zeitplan wesentlich verändern?

    Quickborn Aktuell hat einen Teil dieser Fragen inzwischen erneut an die Schulaufsicht gerichtet. Von der ASG steht eine Stellungnahme weiterhin aus.

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    10. Einordnung

    Die Feldbehnstraße kann für die Goethe-Grundschule eine sinnvolle Interimslösung sein. Ein vollständiger Umzug würde den Schulbetrieb von einer möglichen Baustelle an der Goethestraße trennen und könnte die Planung eines Neubaus deutlich vereinfachen.

    Die Entscheidung betrifft aber nicht nur die Goethe-Grundschule.

    Am Zielstandort bestehen bereits zwei Schulen mit eigenem pädagogischen Profil, eigener Schülerschaft und eigener Infrastruktur. Wenn eine öffentliche Grundschule für mehrere Jahre hinzukommt, muss deshalb auch geklärt sein, wie die Zukunft dieser beiden Schulen aussieht.

    Eine Antwort darauf, ob die ASG langfristig unverändert am Standort bleiben will, liegt bislang nicht vor. Öffentlich tritt sie derzeit jedenfalls weiterhin als aktiver Schulträger in Quickborn auf und plant über das laufende Schuljahr hinaus.

    Ebenso offen ist, ob der gemeinsame Standort lediglich eine zeitlich klar begrenzte Zwischenlösung bleibt oder ob sich daraus später weitere Optionen ergeben.

    Genau darüber sollte gesprochen werden, bevor die ersten Umzugskartons gepackt werden.

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    Weitere Berichte zur Goethe-Schule

    Quickborn Aktuell begleitet die Entwicklung der Goethe-Grundschule seit längerem. Alle bisherigen Beiträge, Analysen und Originalunterlagen finden sich gesammelt unter unserem Thema:

    👉 Goethe-Schule – alle Beiträge bei Quickborn Aktuell

    Zuletzt unter anderem:

    Goethe-Schule: Neubau unter Zeitdruck – Kosten, Baurecht und Förderung bleiben offene Baustellen

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    Quellen und Grundlagen

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  • Goethe-Schule: Neubau unter Zeitdruck – Kosten, Baurecht und Förderung bleiben offene Baustellen

    Stand: 14. September 2026

    Bei der Goethe-Schule hat sich die Lage innerhalb weniger Wochen erneut deutlich verändert.

    Noch Ende August war offen, ob der Bestand grundlegend transformiert oder ein Neubau errichtet werden soll. Inzwischen empfiehlt die Verwaltung klar den Neubau am Standort Goethestraße 52. Möglich wird das vor allem durch eine neue Option: Die Schule könnte während der Bauzeit vollständig in die leerstehenden Räume der Freien Schule Quickborn in der Feldbehnstraße 55 umziehen.

    Das erleichtert vieles. Gleichzeitig treten jetzt Fragen deutlicher hervor, die bei einem Projekt dieser Größenordnung eigentlich längst geklärt sein müssten: Wo genau soll gebaut werden? Welches Planungsrecht gilt? Wie weit ist der neue Bebauungsplan? Was passiert mit dem alten Baumbestand? Wie belastbar sind die Kosten? Und wie soll das alles bis Ende 2029 fertig werden?

    Hinzu kommt eine neue finanzielle Nachricht: Aus ursprünglich erwarteten rund sechs Millionen Euro Förderung für den Offenen Ganztag werden nach aktuellem Stand nur noch rund drei Millionen Euro.

    Die Verwaltung empfiehlt jetzt eindeutig den Neubau

    Die Machbarkeitsstudie kam zunächst zu einem bemerkenswert ausgewogenen Ergebnis. Danach könnten sowohl eine Transformation des Bestands als auch ein Neubau eine Schule schaffen, die die formulierten Ziele vollständig erfüllt und von der Schulfamilie mitgetragen wird.

    Die Verwaltung empfiehlt inzwischen dennoch den Neubau. Begründet wird dies mit geringeren wirtschaftlichen und zeitlichen Risiken, größerem Gestaltungsspielraum und weniger möglichen Konflikten bei Gewährleistung und Garantie.

    Das ist durchaus nachvollziehbar.

    Es zeigt aber auch, wie stark sich die Bewertung innerhalb kurzer Zeit verändert hat.

    Noch im Februar 2025 hatte die Stadt öffentlich erklärt, eine Sanierung komme nicht in Betracht. Im Sommer 2026 wurde dann wieder ernsthaft zwischen Transformation und Neubau verglichen. Jetzt folgt erneut die klare Empfehlung Neubau.

    Eine solche Entwicklung ist bei einem komplexen Schulprojekt nicht ungewöhnlich. Sie macht aber umso wichtiger, die jeweils neue Entscheidungsgrundlage vollständig offenzulegen.

    Der entscheidende Unterschied: Die Schule könnte komplett ausziehen

    Die mögliche Interimslösung in der Feldbehnstraße verändert die gesamte Bauplanung.

    Die Verwaltung hat geprüft, leerstehende Räume der Freien Schule Quickborn anzumieten. Nach Abstimmung mit der Schulleitung wird dies als gute Möglichkeit angesehen, den Kindern während der Bauzeit einen weitgehend ungestörten Schulbetrieb zu ermöglichen.

    Das ist mehr als nur eine organisatorische Frage.

    Als Anfang 2025 der Bebauungsplan Nr. 114 „Goetheschule“ aufgestellt wurde, sollte die bestehende Schule während der Bauzeit weiter genutzt werden. Deshalb war vorgesehen, den Neubau auf die heutige Sportfläche zu setzen. Die Stadt erklärte ausdrücklich, dass die Nutzungen auf dem Grundstück dafür neu verteilt werden müssten.

    Mit einem vollständigen Umzug in die Feldbehnstraße entfällt diese Voraussetzung.

    Die bestehende Schule könnte leergezogen und abgebrochen werden, bevor der eigentliche Neubau beginnt. Genau darauf deutet inzwischen auch der erste Haushaltsplanentwurf 2027 hin: Dort sind für 2027 bereits 1,8037 Millionen Euro für den Abbruch des Bestandsgebäudes vorgesehen.

    Ob das neue Schulgebäude anschließend tatsächlich auf oder weitgehend auf der heutigen Gebäudegrundfläche entstehen soll, lässt sich daraus noch nicht ableiten.

    Aber es besteht jetzt überhaupt erst die Möglichkeit dazu.

    Das könnte für die weitere Planung erhebliche Vorteile haben. Sport- und Freiflächen könnten anders angeordnet werden. Teile des vorhandenen alten Baumbestandes könnten möglicherweise erhalten bleiben. Auch Abstände zur benachbarten Wohnbebauung ließen sich neu betrachten.

    Die Verwaltung schreibt selbst, dass sich durch den möglichen Interimstandort die Voraussetzungen verändert hätten und die bisherigen Ergebnisse der Leistungsphase Null deshalb neu bewertet würden.

    Und genau hier kommt der Bebauungsplan ins Spiel

    Das Schulgrundstück ist planungsrechtlich keineswegs eine völlig frei bebaubare Fläche.

    Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 aus den 1960er-Jahren ist ungewöhnlich konkret. In der Begründung heißt es ausdrücklich, Art und Maß der baulichen Nutzung des Schulgeländes seien durch die eingezeichnete Bebauung festgelegt.

    Beschrieben werden Schultrakt, Verwaltungstrakt, Turnhalle, Wandel- und Pausengänge, Fahrradunterstände und Hausmeisterhaus. Hinzu kommen Pausenhöfe, Spielplatz, Gymnastikwiese, Laufbahn sowie Anpflanzungen zur Abschirmung der angrenzenden Wohngrundstücke.

    Damit stellt sich eine einfache Frage:

    Passt eine moderne dreizügige Ganztagsgrundschule mit Mensa, zusätzlichen Fach- und Gruppenräumen, Musikschulnutzung und Zweifeldhalle überhaupt in die alten planungsrechtlichen Festsetzungen?

    Offenbar hatte die Stadt daran selbst Zweifel.

    Denn bereits Anfang Februar 2025 wurde eigens der neue Bebauungsplan Nr. 114 „Goetheschule“ aufgestellt. Die Stadt formulierte damals ausdrücklich, damit sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den neuen Schulbau geschaffen werden.

    Rund eineinhalb Jahre später ist öffentlich bislang kein rechtskräftiger B-Plan Nr. 114 erkennbar.

    Das muss nicht bedeuten, dass nicht intensiv daran gearbeitet wurde. Es bedeutet aber, dass für die Öffentlichkeit derzeit nicht nachvollziehbar ist, wie weit dieses für den Neubau wichtige Verfahren tatsächlich fortgeschritten ist.

    Und jetzt hat sich ausgerechnet die Grundlage verändert, auf der dieses Verfahren ursprünglich begonnen wurde.

    Baumbestand, Verkehr und Lärm waren schon 2025 bekannt

    Man sollte an dieser Stelle fair bleiben.

    Es wäre nicht richtig zu behaupten, die möglichen Konflikte seien überhaupt nicht gesehen worden.

    Die Stadt hat bereits im Februar 2025 ausdrücklich angekündigt, im B-Plan-Verfahren Gutachten zum Schutz der vorhandenen Bäume, zum Lärmschutz und zum Verkehr einzuholen. Auch Starkregen, Wegebeziehungen und die außerschulische Nutzung der Freiflächen sollten untersucht werden.

    Das Problem ist ein anderes:

    Diese Fragen sind heute, wenige Jahre vor dem zwingenden Fertigstellungstermin, offenbar noch immer Teil des weiteren Planungsprozesses.

    In der aktuellen Beschlussvorlage heißt es zu den Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Natur lediglich, diese würden untersucht und im weiteren Fortgang des Prozesses dargestellt.

    Gerade beim vorhandenen alten Baumbestand können zusätzlich artenschutzrechtliche Fragen auftreten. Alte Bäume können Brutstätten oder Quartiere geschützter Arten enthalten. Das bedeutet nicht, dass dort deshalb nicht gebaut werden darf. Es bedeutet aber, dass solche Fragen frühzeitig untersucht und gegebenenfalls planerisch gelöst werden müssen.

    Hinzu kommt die unmittelbare Wohnbebauung.

    Ein Schulneubau mit Ganztagsbetrieb, Mensa, Sporthalle, zusätzlichen Nutzungen sowie Bring- und Holverkehr verändert die Situation gegenüber einer Schule aus den 1960er-Jahren.

    Von einer angekündigten Klage betroffener Nachbarn kann derzeit nicht berichtet werden. Ein Konfliktpotenzial lässt sich angesichts der Lage des Grundstücks aber ebenso wenig einfach ausblenden.

    Die nächste Überraschung: Aus sechs Millionen werden drei Millionen Euro

    Mindestens ebenso wichtig ist die Finanzierung.

    Am 30. Dezember 2025 stellte die Stadt einen Förderantrag aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau. Ausgangspunkt war zunächst ein eigenständiges Gebäude für den Offenen Ganztag.

    Die Förderung beträgt grundsätzlich 85 Prozent der förderfähigen Baukosten. Nach der ursprünglichen Berechnung ergab sich daraus ein erwarteter Förderbetrag von rund sechs Millionen Euro.

    Nach einer Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein am 9. September 2026 geht die Verwaltung jetzt nur noch von rund drei Millionen Euro aus. Grund sind unter anderem offene Fragen bei der förderrechtlichen Anerkennung der Doppelnutzung von Räumen. Der Förderantrag soll deshalb angepasst werden.

    Das ist keine kleine Korrektur.

    Die bisher erwartete Förderung hat sich damit zunächst halbiert.

    Dabei gilt auch hier: Die rund drei Millionen Euro sind noch keine sichere Einnahme. Die Sicherung der Förderung hängt ausdrücklich davon ab, dass die optimierte Planung förderrechtlich anerkannt und der Fertigstellungstermin eingehalten wird.

    Fördermittel sollte man deshalb erst dann endgültig einplanen, wenn die Voraussetzungen dafür tatsächlich erfüllt sind.

    Der Haushaltsplanentwurf ist bereits von der Entwicklung überholt

    Besonders interessant wird der Vergleich mit dem 1. Haushaltsplanentwurf 2027, Stand 26. August 2026.

    Dort stehen für den Goethe-Neubau zwei große investive Positionen.

    Für den eigentlichen Neubau sind von 2027 bis 2030 17,7208 Millionen Euro vorgesehen. Für den OGS-Anteil kommen weitere 6,8244 Millionen Euro hinzu.

    Zusammen sind das 24,5452 Millionen Euro investive Bauauszahlungen.

    Damit endet die Rechnung aber nicht.

    Für den Abbruch des Bestandsgebäudes sind zusätzlich 1,8037 Millionen Euro vorgesehen.

    Für die temporäre Unterbringung der Schülerinnen und Schüler plant der Haushalt:

    • 2027: 610.000 Euro
    • 2028: 850.000 Euro
    • 2029: 905.000 Euro
    • 2030: 950.000 Euro

    Das sind weitere 3,315 Millionen Euro.

    Position Betrag
    Neubau Schule und OGS-Anteil 24,545 Mio. €
    Abbruch Bestandsgebäude 1,804 Mio. €
    Interim 2027–2030 3,315 Mio. €
    Bereits erkennbar 29,664 Mio. €

    Damit ist eines schon heute klar:

    Die häufig genannte Größenordnung von rund 25 Millionen Euro kann nicht die vollständigen Kosten des Gesamtprojekts beschreiben.

    Denn der eigene Haushaltsentwurf liegt bereits mit den unmittelbar erkennbaren Positionen bei knapp 29,7 Millionen Euro.

    Und auch diese Summe ist keine abschließende Projektkostenberechnung.

    Im Haushalt stehen noch 5,8 Millionen Euro OGS-Förderung

    Noch deutlicher zeigt sich die Geschwindigkeit der Entwicklung bei den Einnahmen.

    Der erste Haushaltsplanentwurf enthält für die Goethe-Schule 7,8 Millionen Euro LuKIF-Fördermittel sowie weitere 5,8006 Millionen Euro OGS-Fördermittel.

    Zusammen wurden damit im Entwurf rund 13,6 Millionen Euro investive Fördermittel eingeplant.

    Die OGS-Position von 5,8006 Millionen Euro passt ziemlich genau zur damals erwarteten Förderung von rund sechs Millionen Euro.

    Nur rund zwei Wochen nach dem Stand des Haushaltsentwurfs sagt die Verwaltung nun: Erwartet werden aktuell nur noch rund drei Millionen Euro.

    Damit ist der erste Haushaltsentwurf bei dieser Position bereits überholt.

    Bleiben die separat eingeplanten 7,8 Millionen Euro LuKIF unverändert erhalten, sinkt die derzeit erwartete Gesamtförderung rechnerisch von rund 13,6 auf etwa 10,8 Millionen Euro.

    Für Quickborn würde sich der Eigenanteil damit allein durch diese Änderung um rund 2,8 Millionen Euro erhöhen.

    Und der Haushaltsentwurf ist noch lange kein genehmigter Haushalt

    Auch das darf bei der Diskussion nicht untergehen.

    Die genannten Beträge stehen im ersten Entwurf des Haushaltsplans 2027.

    Sie sind weder ein abschließender politischer Beschluss noch eine kommunalaufsichtlich genehmigte Finanzierung.

    Allein für die beiden investiven Goethe-Schul-Positionen enthält der Entwurf 2027 Verpflichtungsermächtigungen von zusammen rund 20,86 Millionen Euro.

    Stadtweit sind Verpflichtungsermächtigungen von rund 45,35 Millionen Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf weist selbst darauf hin, dass Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen kommunalaufsichtlich genehmigt werden müssen.

    Das ist angesichts der allgemeinen Haushaltslage keine Nebensache.

    Quickborn plant von 2027 bis 2030 rund 44,07 Millionen Euro neue Investitionskredite. Gleichzeitig weist der Ergebnishaushalt hohe Defizite auf.

    Die Goethe-Schule ist damit nicht nur eine schulpolitische und bauliche Entscheidung, sondern eines der größten finanziellen Projekte der kommenden Jahre.

    Reichen knapp 30 Millionen Euro?

    Auch diese Frage lässt sich heute noch nicht seriös mit Ja beantworten.

    Die Machbarkeitsstudie arbeitet mit frühen Kostenansätzen. Nach den der Stadt vorliegenden Unterlagen beruhen diese auf BKI-Werten, ergänzt um Regional- und Zeitfaktoren. Gleichzeitig wurde ausdrücklich eine Schwankungsbreite von plus/minus 40 Prozent genannt.

    Quickborn Aktuell hat deshalb bereits in der Haushaltsanalyse darauf hingewiesen, dass Haushaltsansätze nicht mit einer belastbaren Kostenobergrenze verwechselt werden dürfen.

    Unsere eigene Kontrollkalkulation kam für einen vollständigen Neubau unter Einbeziehung weiterer Kosten- und Risikofaktoren im mittleren Szenario auf eine Größenordnung von rund 50 Millionen Euro.

    Das ist keine Kostenberechnung der Stadt und keine Prognose, sondern eine Risiko- und Plausibilitätsbetrachtung.

    Ob es am Ende 35, 40, 45 oder 50 Millionen Euro werden, lässt sich heute nicht belastbar sagen.

    Aber ebenso wenig lässt sich derzeit belastbar sagen, dass das Gesamtprojekt mit rund 25 Millionen Euro abgeschlossen werden kann.

    Schon der erste Haushaltsentwurf zeigt das Gegenteil.

    Auch der Zeitplan hat sich mehrfach verändert

    Im Sommer sah die Planung für Neubau und Transformation noch einen Vorlauf bis 2028 für Wettbewerb, Ausschreibung und Vergabe eines Generalplaners vor. Ein Baubeginn wurde damals erst ab Ende 2028 angenommen.

    Unter diesen Voraussetzungen ließ sich die Förderfrist Ende 2029 beim Neubau nur erreichen, wenn die Goethe-Schule während der Bauphase vollständig an einen anderen Standort umziehen kann.

    Genau diese Möglichkeit gibt es jetzt offenbar mit der Feldbehnstraße.

    Der Haushaltsentwurf geht sogar bereits von Mietkosten und vom Abriss des Bestandsgebäudes im Jahr 2027 aus.

    Das deutet auf eine deutliche Beschleunigung gegenüber dem bisherigen Ablauf hin.

    Wie dieser neue Zeitplan konkret aussieht, ist öffentlich bislang jedoch nicht nachvollziehbar dargestellt.

    Ende 2029 ist keine unverbindliche Zielmarke

    Der 31. Dezember 2029 ist deshalb so wichtig, weil bis dahin die geförderten Maßnahmen für den Offenen Ganztag abgeschlossen sein müssen.

    Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewertet nach Angaben der Verwaltung inzwischen sogar die Durchführung eines Architektenwettbewerbs kritisch. Das zusätzliche Vergabeverfahren könnte den Fertigstellungstermin gefährden.

    Bei weiteren Verzögerungen besteht ausdrücklich das Risiko, dass Fördervoraussetzungen nicht mehr eingehalten werden.

    Damit bleiben von heute aus nur gut drei Jahre.

    In dieser Zeit müssen Planungsrecht, konkrete Gebäudeplanung, Umwelt- und Artenschutz, Verkehr und Lärm, Genehmigungen, Vergaben, Interim, Abriss und Neubau ineinandergreifen.

    Das ist möglich. Aber es ist ambitioniert.

    Die Probleme wurden nicht übersehen – sie wurden nur noch nicht gelöst

    Das ist vielleicht die wichtigste Feststellung.

    Die Stadt wusste bereits Anfang 2025, dass für den Neubau ein neues Planungsrecht benötigt werden könnte. Sie wusste, dass Baum-, Verkehrs- und Lärmfragen untersucht werden müssen. Sie wusste, dass die Ganztagsförderung an eine Fertigstellungsfrist gebunden ist.

    Diese Themen wurden also nicht erst jetzt entdeckt.

    Ärgerlich ist vielmehr, dass zentrale Punkte rund eineinhalb Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss des B-Plans noch immer gleichzeitig unter wachsendem Zeitdruck zusammenlaufen.

    Hinzu kommt, dass sich inzwischen grundlegende Voraussetzungen verändert haben.

    Der Neubau muss möglicherweise nicht mehr auf die heutige Sportfläche. Das Bestandsgebäude soll nach dem Haushaltsentwurf bereits 2027 abgebrochen werden. Die bisherige B-Plan-Konzeption muss deshalb zumindest überprüft werden. Die erwartete OGS-Förderung hat sich halbiert. Und ein endgültiger belastbarer Kostenrahmen liegt weiterhin nicht vor.

    Was jetzt geklärt werden muss

    • Wo genau sollen Schulgebäude und Zweifeldhalle künftig auf dem Grundstück stehen?
    • Reichen die Festsetzungen des alten Bebauungsplans aus oder wird B-Plan Nr. 114 zwingend benötigt?
    • Wie weit ist dieses Verfahren tatsächlich fortgeschritten?
    • Muss die Planung wegen der neuen Interimslösung verändert werden?
    • Welche Ergebnisse liegen zu Baumbestand, Artenschutz, Verkehr und Lärm vor?
    • Welche Fördermittel sind tatsächlich gesichert?
    • Welche Kosten sind in den 24,545 Millionen Euro Bauansatz enthalten – und welche nicht?
    • Wie sieht der konkrete Terminplan vom Auszug der Schule über Abriss und Neubau bis zur Fertigstellung Ende 2029 aus?

    Das sind keine Argumente gegen einen Neubau.

    Im Gegenteil.

    Gerade weil die Goethe-Schule dringend eine langfristig gute Lösung braucht, sollte dieses Projekt jetzt nicht unter Zeitdruck von einer offenen Frage in die nächste laufen.

    Die Entscheidung für Neubau oder Bestand ist nur der erste Schritt.

    Danach muss aus einer politischen Absicht ein genehmigungsfähiges, finanziertes und terminlich belastbares Projekt werden.

    Und genau dort beginnt jetzt die eigentliche Arbeit.

    Quellen und Unterlagen

    Grundlage sind die Beschlussvorlage VO/2026/Q/1116 der Stadt Quickborn vom 9. September 2026, der 1. Haushaltsplanentwurf 2027 der Stadt Quickborn, die Unterlagen zur Leistungsphase Null, die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 sowie die Veröffentlichungen der Stadt Quickborn zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 114 „Goetheschule“.

    Stadt Quickborn: Planung eines Schulneubaus für die Grundschule Goethestraße
    https://www.quickborn.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Quickborn/Pressemitteilungen/PM%2B2025-025.html

    Quickborn Aktuell: Goethe-Schule – In zwei Wochen hat sich das Bild deutlich verändert
    https://quickbornaktuell.de/goethe-schule-in-zwei-wochen-hat-sich-das-bild-deutlich-veraendert/

    Quickborn Aktuell: Haushaltsanalyse 2027
    https://quickbornaktuell.de/quickborns-haushalt-2027-152-millionen-euro-defizit-und-das-eigenkapital-waere-2030-verbraucht/

  • Vom Erfolgsmodell zum Auslaufmodell: Die Quickborner Verwaltungsgemeinschaften seit 2013

    Stand: 14. September 2026

    Was 2013 mit Bönningstedt und Hasloh begann, entwickelte sich zu einem großen Verwaltungsverbund. 2019 kam Ellerau hinzu, 2021 Ascheberg und der Gewässerunterhaltungsverband Schwentinegebiet.

    Heute steht dieses Modell weitgehend vor dem Ende. Hasloh geht. Ellerau sucht eine neue Lösung. Ascheberg bleibt – allerdings zu deutlich höheren Kosten. Nur bei Bönningstedt ist die Entscheidung noch offen.

    Der Rückblick zeigt: Die Verwaltungsgemeinschaften waren keineswegs von Anfang an ein Zuschussgeschäft. Über viele Jahre wurden positive Ergebnisse ausgewiesen. Erst später änderte sich das Bild deutlich.

    2013: Start mit Bönningstedt und Hasloh

    Zum 1. Januar 2013 übernahm Quickborn die Verwaltungsaufgaben für Bönningstedt und Hasloh. Beide Gemeinden gehörten zuvor zum Amt Pinnau.

    Der Start verursachte erheblichen Aufwand. Haushaltsdaten mussten übernommen, fehlende Jahresabschlüsse aufgearbeitet und alte Aktenbestände geprüft werden.

    Trotzdem schlossen die beiden Verwaltungsgemeinschaften in den folgenden Jahren überwiegend positiv ab.

    Jahr Bönningstedt Hasloh
    2013 +62.000 € +35.000 €
    2014 +39.000 € +9.000 €
    2015 rund +95.000 € +30.000 €
    2016 +41.000 € +67.000 €
    2017 +87.000 € +89.000 €
    2018 +17.000 € +84.000 €
    2019 +30.000 € rund +88.000 €
    2020 –51.000 € +23.000 €

    Zusammengerechnet ergibt sich nach den damaligen Produktrechnungen für 2013 bis 2020 ein Überschuss von rund 745.000 Euro.

    Die damaligen Zahlen sind mit einer heutigen Vollkostenrechnung nicht unmittelbar vergleichbar. Sie zeigen aber: Quickborn führte die beiden Verwaltungsgemeinschaften über Jahre nicht als dauerhaftes Defizitgeschäft.

    2019: Ellerau erweitert den Verwaltungsverbund

    Zum 1. Juli 2019 übernahm Quickborn auch die Verwaltung Elleraus.

    Dafür wurden rund 20 zusätzliche Vollzeitstellen kalkuliert. Im Forum entstanden weitere Arbeitsplätze. Quickborn erbrachte anschließend Verwaltungsleistungen für insgesamt rund 36.000 Einwohner.

    Auch Ellerau entwickelte sich zunächst finanziell positiv.

    Jahr Ergebnis Ellerau
    2019, ab Juli +152.000 €
    2020 +233.000 €
    2021 +164.209 €
    2022 rund +187.000 €
    2023 +317.744 €
    2024 +222.585 € vor interner Verrechnung
    2025 +99.382 € vor interner Verrechnung

    Allein 2023 lag der ausgewiesene Überschuss Elleraus bei mehr als 317.000 Euro.

    2021: Ascheberg kommt hinzu

    Zum 1. Januar 2021 übernahm Quickborn zusätzlich die Verwaltung Aschebergs sowie des Gewässerunterhaltungsverbandes Schwentinegebiet.

    Die Quickborner Personalstruktur wurde dafür weiter ausgebaut. Im Jahresabschluss 2021 nennt die Stadt die zusätzlichen Verwaltungsgemeinschaften ausdrücklich als Ursache steigender Personalkosten. Gleichzeitig flossen entsprechende Kostenerstattungen nach Quickborn.

    Auch Ascheberg startete positiv. Für 2021 wurde ein Überschuss von rund 26.000 Euro ausgewiesen.

    Noch 2023 mehr als eine halbe Million Euro im Plus

    Besonders interessant ist das Jahr 2023:

    Verwaltungsgemeinschaft Ergebnis 2023
    Bönningstedt +47.084 €
    Hasloh +17.123 €
    Ellerau +317.744 €
    Ascheberg +126.779 €
    Gesamt +508.730 €

    Nach der damaligen Ergebnisdarstellung lagen die vier Gemeindeprodukte zusammen mehr als eine halbe Million Euro im Plus.

    Nur zwei Jahre später erklärte Quickborn das bisherige Modell für nicht mehr kostendeckend.

    Ab 2024 verändert die interne Kostenverrechnung das Bild

    Ab 2024 wird deutlich, welchen Einfluss die Verrechnung zentraler Quickborner Kosten hat. Dazu gehören unter anderem IT, Personalverwaltung, Führung und weitere interne Leistungen.

    VG Vor interner Verrechnung Interne Verrechnung Ergebnis
    Bönningstedt +56.827 € –177.253 € –120.425 €
    Hasloh +102.619 € –147.714 € –45.095 €
    Ellerau +222.585 € –239.732 € –17.147 €
    Ascheberg +205.573 € –104.189 € +101.383 €

    Vor den internen Verrechnungen lagen die vier Verwaltungsgemeinschaften 2024 zusammen bei rund 588.000 Euro Plus.

    Nach rund 669.000 Euro zugerechneten internen Kosten wurde daraus ein gemeinsames Minus von rund 81.000 Euro.

    Diese Kosten sind real. IT, Gebäude, Führung und zentrale Dienste kosten Geld.

    Die entscheidende wirtschaftliche Frage lautet jedoch: Welche dieser Kosten verschwinden tatsächlich, wenn eine Verwaltungsgemeinschaft endet?

    Vollkosten und echte Einsparungen sind nicht dasselbe

    Eine Vollkostenrechnung berücksichtigt neben den unmittelbar entstehenden Aufwendungen auch zentrale Kosten. Das ist grundsätzlich richtig.

    Aber nicht jede zugerechnete Ausgabe lässt sich bei Wegfall einer Verwaltungsgemeinschaft kurzfristig einsparen.

    Das Rathaus bleibt bestehen. Softwareverträge laufen weiter. Führungskräfte, IT und zentrale Dienste verschwinden nicht automatisch.

    Deshalb kann eine Verwaltungsgemeinschaft in einer Vollkostenrechnung ein Minus ausweisen und Quickborn trotzdem finanziell entlasten – nämlich dann, wenn ihre Einnahmen höher sind als die Kosten, die bei ihrem Wegfall tatsächlich eingespart werden.

    2025: Quickborn kündigt die Verträge

    Im Juni 2025 beschloss die Ratsversammlung, die Verträge mit Bönningstedt, Hasloh, Ellerau und Ascheberg vorsorglich zum 31. Dezember 2027 zu kündigen.

    Begründung: fehlende Kostendeckung.

    Nach damaliger NDR-Berichterstattung erhielt Quickborn von den Partnergemeinden insgesamt rund 3,7 Millionen Euro jährlich. Für eine Fortsetzung verlangte die Stadt in der Summe rund drei Millionen Euro zusätzlich.

    Hasloh und Ellerau kritisierten die neue Kalkulation als nicht ausreichend nachvollziehbar.

    Ascheberg bleibt – und zahlt deutlich mehr

    Ascheberg hat sich inzwischen für Quickborn entschieden.

    Am 18. Mai 2026 wurde ein neuer unbefristeter Vertrag geschlossen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Vereinbarung.

    Die finanzielle Veränderung ist erheblich:

    2025 erhielt Quickborn aus Ascheberg rund 461.000 Euro. Für 2027 sind rund 1,086 Millionen Euro vorgesehen.

    Die Zahlung hat sich damit mehr als verdoppelt.

    Hasloh geht

    Bei Hasloh ist die Entscheidung gefallen.

    Der Quickborner Haushaltsentwurf stellt fest, dass die Gemeinde keine Fortsetzung der Verwaltungsgemeinschaft wünscht.

    Zum 1. Januar 2028 endet die Zusammenarbeit.

    2027 erhält Quickborn noch rund 750.000 Euro aus dem Kernverwaltungsvertrag. Danach entfällt diese Einnahme.

    Ellerau sucht eine neue Verwaltung

    Auch Ellerau plant inzwischen ohne Quickborn.

    Nach der aktuellen Berichterstattung des Quickborner Tageblatts hat die Gemeindevertretung folgende Reihenfolge festgelegt:

    1. Zusammenarbeit mit Barmstedt-Hörnerkirchen
    2. ein gemeinsames neues Amt mit Hasloh und Bönningstedt
    3. gegebenenfalls eine andere staatlich begleitete Amtslösung
    4. erst danach ein neuer Vertrag mit Quickborn

    Für die Zusammenarbeit mit Barmstedt-Hörnerkirchen stimmte die Gemeindevertretung mit 16 zu 1 Stimmen.

    Ein neuer Vertrag mit Quickborn steht damit derzeit an letzter Stelle.

    Bönningstedt bleibt die offene Frage

    Bönningstedt ist damit die einzige der bisherigen drei Nachbargemeinden, bei der noch keine abschließende Entscheidung gefallen ist.

    Für 2027 sind noch 830.000 Euro Einnahmen aus dem Kernverwaltungsvertrag vorgesehen.

    Ab 2028 setzt Quickborn diese Einnahmen vorsorglich mit null an. Sollte die Zusammenarbeit fortgeführt werden, müsste die Planung entsprechend geändert werden.

    Ab 2028 fehlen möglicherweise 3,4 Millionen Euro

    Für 2027 erwartet Quickborn aus den drei Verträgen:

    Gemeinde Erstattung 2027
    Bönningstedt 830.000 €
    Hasloh 750.000 €
    Ellerau 1.844.000 €
    Gesamt 3.424.000 €

    Ab 2028 stehen diese Einnahmen in der derzeitigen Haushaltsplanung bei null.

    Bei Hasloh ist der Wegfall sicher. Bei Ellerau ist eine Fortsetzung mit Quickborn derzeit wenig wahrscheinlich. Nur Bönningstedt bleibt offen.

    Das Personal wird nicht im gleichen Umfang abgebaut

    Genau hier liegt das finanzielle Risiko.

    Für 2027 sind den drei Verwaltungsgemeinschaften folgende Personalkosten zugeordnet:

    Gemeinde Personalkosten 2027
    Bönningstedt 821.700 €
    Hasloh 721.000 €
    Ellerau 1.727.200 €
    Gesamt 3.269.900 €

    Quickborn plant diese Kosten ab 2028 nicht vollständig weg.

    Die Aufwendungen werden zunächst in den Bereich „Interne Verwaltungsangelegenheiten“ verschoben. Anschließend nimmt die Stadt pauschal eine Reduzierung um 30 Prozent an.

    Rechnerisch würden von rund 3,27 Millionen Euro Personalkosten zunächst nur etwa 981.000 Euro entfallen.

    Etwa 2,29 Millionen Euro blieben bestehen.

    IT-, Gebäude-, Miet- und weitere Gemeinkosten sind dabei noch nicht berücksichtigt.

    Die entscheidende Rechnung kommt 2028

    Deshalb lässt sich heute noch nicht abschließend beurteilen, ob die Kündigung der Verwaltungsgemeinschaften für Quickborn wirtschaftlich richtig war.

    Wenn Personal und weitere Kosten entsprechend reduziert werden können, kann der Schritt sinnvoll sein.

    Wenn jedoch Millionen an Einnahmen verschwinden und ein großer Teil der bisherigen Kosten bestehen bleibt, belastet das den Quickborner Haushalt.

    Dann wären zwar die Verwaltungsgemeinschaften weg – die dafür aufgebauten Strukturen aber nur teilweise.

    Fazit: Entscheidend ist, was wirklich eingespart wird

    Die Entwicklung seit 2013 zeigt ein differenziertes Bild.

    Bönningstedt, Hasloh und später Ellerau und Ascheberg wurden über viele Jahre mit positiven Ergebnissen geführt. Noch 2023 lagen die vier Gemeindeprodukte zusammen bei mehr als einer halben Million Euro Überschuss.

    Erst durch höhere Kosten und die stärkere Verrechnung zentraler Quickborner Aufwendungen veränderte sich das Bild.

    2025 verlangte Quickborn deshalb deutlich höhere Zahlungen.

    Ascheberg akzeptierte die neuen Bedingungen. Hasloh geht. Ellerau sucht bereits eine andere Lösung. Bönningstedt ist noch offen.

    Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, welche Kosten bislang rechnerisch auf die Verwaltungsgemeinschaften verteilt wurden.

    Entscheidend ist, welche Kosten Quickborn ab 2028 tatsächlich einsparen kann.

    Denn Einnahmen in Millionenhöhe können schnell verschwinden. Personal, IT, Gebäude und Verwaltungsstrukturen lassen sich deutlich schwerer abbauen.

    Genau daran wird sich am Ende messen lassen, ob die Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaften den Quickborner Haushalt entlastet – oder belastet.

    Quellen und Dokumente

    Grundlage der Zusammenstellung sind insbesondere die Finanzberichte und Haushaltsunterlagen der Stadt Quickborn seit 2013, die Jahresabschlüsse sowie die Haushaltspläne 2024 bis 2026 und der Entwurf für 2027 ff.

    Ergänzend wurden die NDR-Berichterstattung vom 4. Juli 2025, die Pressemitteilung der Stadt Quickborn zur neuen Vereinbarung mit Ascheberg vom 22. Mai 2026 sowie der Bericht des Quickborner Tageblatts vom 14. September 2026 zum weiteren Vorgehen Elleraus ausgewertet.

  • Bahnübergang Tanneneck zwischen Ellerau und Quickborn: Querungsbedarf jetzt amtlich bestätigt – Entscheidung fehlt weiter

    Am AKN-Bahnhof Tanneneck ist der Bedarf für eine sichere Querung der Bahnstraße jetzt auch mit aktuellen Verkehrszahlen amtlich dokumentiert. Bemerkenswert daran ist weniger das Ergebnis als die lange Vorgeschichte: Bereits seit Jahren beschäftigen sich Quickborn, Ellerau, Kreis Segeberg, AKN und Land mit genau diesem Problem.

    Die aktuelle Verkehrszählung kommt zu einem klaren Ergebnis: Im Bereich Bahnstraße/Buchenweg besteht ein „signifikanter Querungsbedarf des Rad- und Fußverkehrs“. drucksache-20-04760.pdf

    Mehr als 600 Fahrzeuge pro Stunde

    Die neuen Zahlen zeigen die Belastung des Knotenpunktes:

    • 627 Fahrzeuge pro Stunde am Morgen
    • 671 Fahrzeuge pro Stunde am Nachmittag
    • 43 bis 56 Fußgängerquerungen pro Stunde montags bis freitags
    • 26 bis 30 Fußgängerquerungen pro Stunde am Wochenende

    Auch die Landesregierung formuliert die Situation deutlich: Radfahrer und Fußgänger haben es insbesondere in den Spitzenstunden schwer, die dreistreifige Bahnstraße zu überqueren. [oai_citation:1‡drucksache-20-04760.pdf](sediment://file_0000000003c482109935116843437379)

    Damit ist das eigentliche Problem kaum noch strittig. Offen bleibt allerdings weiterhin, welche konkrete Maßnahme daraus folgt.

    Die Zahlen sind da – die Entscheidung noch nicht

    Die Zusammenfassung der Verkehrszählung mit Bearbeitungsstand 14. August 2026 wurde dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein am 17. August übermittelt.

    Ein abschließendes Prüfungsergebnis des Kreises Segeberg lag zum Zeitpunkt der Antwort der Landesregierung dennoch nicht vor. Die untere Straßenverkehrsbehörde wertet die Verkehrszahlen weiterhin aus und prüft die möglichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen. drucksache-20-04760.pdf

    Die Entscheidung darüber, wie die Situation verbessert wird, liegt damit weiterhin beim Kreis Segeberg.

    Das Problem war bereits 2020 bekannt

    Neu ist der Querungsbedarf allerdings keineswegs.

    Bereits eine Quickborner Beschlussvorlage vom August 2020 beschäftigte sich ausdrücklich mit einer sicheren Fußgängerquerung am Bahnhof Tanneneck. Die Ratsversammlung sollte damals die Eisenbahnkreuzungsmaßnahme Bahnstraße/Buchenweg beschließen und für den Quickborner Kostenanteil 350.000 Euro bereitstellen. [oai_citation:4‡Quickborn](https://www.quickborn.de/Stadtentwicklung/Verkehrsplanung/Bahnsteigzugang%2BTanneneck/_/VO_2020_Q_035.pdf?utm_source=chatgpt.com)

    Der grundsätzliche Handlungsbedarf wurde damit bereits vor sechs Jahren gesehen. Aus damaliger Sicht ging es nicht mehr darum, ob eine Lösung gebraucht wird, sondern darum, wie sie technisch umgesetzt und finanziert werden kann.

    2021 begann die konkrete Planung

    2021 startete die AKN mit der Entwurfsplanung für eine sogenannte BÜSTRA-Anlage. Dabei werden Bahnübergang und Straßenkreuzung technisch miteinander verbunden und die Verkehrsströme durch Lichtsignale gesteuert.

    Ende 2022 war die Planung bereits weit fortgeschritten: Nach Angaben der Landesregierung lag eine funktionsfähige Gesamtlösung vor, die mit den Projektbeteiligten abgestimmt war. [oai_citation:5‡Landtag Schleswig-Holstein](https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01500/drucksache-20-01502.pdf?utm_source=chatgpt.com)

    Eigentlich hätte damit eine gute Grundlage für die Umsetzung bestanden.

    2023 änderte Hillwood die Rahmenbedingungen

    Dann kam die geplante große Gewerbeansiedlung in Ellerau hinzu.

    Im Februar 2023 erhielt die AKN Informationen über das geplante Logistikprojekt und die damit erwarteten zusätzlichen Verkehrsbelastungen. Die bereits entwickelte Lösung musste deshalb erneut betrachtet werden. [oai_citation:6‡Landtag Schleswig-Holstein](https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01500/drucksache-20-01502.pdf?utm_source=chatgpt.com)

    Das war fachlich nachvollziehbar. Zusätzlicher Schwerlastverkehr verändert Verkehrsströme und kann Auswirkungen auf Rückstau, Bahnübergang und angrenzende Kreuzungen haben.

    Die Landesregierung stellte Ende 2023 trotzdem ausdrücklich fest, dass eine Verbesserung der fußläufigen Erreichbarkeit des Haltepunktes Tanneneck die Verkehrssicherheit erhöhen würde. Eine zeitnahe Umsetzung wurde ausdrücklich begrüßt. [oai_citation:7‡Landtag Schleswig-Holstein](https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01600/drucksache-20-01627.pdf?utm_source=chatgpt.com)

    Das ursprüngliche Ziel war also weiterhin vorhanden: eine sichere Querung für Fußgänger und Radfahrer.

    Aus einer Lösung wurde wieder eine Prüfung

    In den folgenden Jahren verlagerte sich die Diskussion zunehmend auf Gutachten, Verkehrsprognosen, Zuständigkeiten und die Auswirkungen der geplanten Gewerbeansiedlung.

    Im Juni 2025 wurde der Kreis Segeberg schließlich über den LBV.SH aufgefordert, die aktuelle Situation am Knoten Bahnstraße/Buchenweg erneut zu prüfen. Genau auf diesen Prüfauftrag bezieht sich die aktuelle Landtagsdrucksache. drucksache-20-04760.pdf

    Die Ergebnisse ließen auf sich warten.

    Im April 2026 wurde erneut parlamentarisch nachgefragt. Im Mai folgte die nächste Anfrage. Im Juli lag noch immer kein abschließendes Ergebnis vor. Die Landtagsdatenbank dokumentiert diese Folge unter anderem mit den Drucksachen 20/4298, 20/4451 und 20/4575. [oai_citation:9‡Landtag Schleswig-Holstein](https://www.landtag.ltsh.de/parlament/drucksachen-online/?paramSeite=45&sort=D&utm_source=chatgpt.com)

    Erst im August 2026 wurde die aktuelle Verkehrszählung übermittelt.

    Warum überhaupt noch einmal zählen?

    Die erneute Erhebung war nicht völlig unbegründet. Dem LBV.SH lagen mehrere Verkehrszählungen aus den Jahren 2018 bis 2024 vor, die teilweise erheblich voneinander abwichen.

    Bei den Fußgängern reichten die Werte beispielsweise von lediglich 11 Querungen pro Stunde im Jahr 2023 bis zu 181 Querungen pro Stunde im Jahr 2018. Die Daten stammten aus unterschiedlichen Quellen und waren teilweise nicht eindeutig.

    Deshalb sollte eine neue Zählung ein möglichst objektives Bild der heutigen Situation liefern. drucksache-20-04760.pdf

    Dieses Bild liegt jetzt vor.

    Die eigentliche Frage ist heute eine andere

    Nach sechs Jahren Diskussion stellt sich deshalb kaum noch die Frage, ob an dieser Stelle Menschen die Bahnstraße queren müssen.

    Das ist jetzt erneut belegt.

    Interessanter ist die Frage, warum aus einer bereits weit entwickelten und Ende 2022 abgestimmten Lösung anschließend ein Verfahren wurde, das sich über Jahre hingezogen hat.

    Das Hillwood-Projekt hat die Rahmenbedingungen zweifellos verändert. Doch der Bedarf für eine sichere Querung bestand davor – und er besteht auch danach.

    Wenn das gemeinsame Ziel aus dem Blick gerät

    Bei diesem Vorgang lohnt sich deshalb auch ein Blick über die rein technischen Fragen hinaus.

    Kommunen, Kreis, Land, Verkehrsunternehmen und weitere Beteiligte haben jeweils eigene Zuständigkeiten, Interessen und rechtliche Positionen. Es gehört zu einem funktionierenden Gemeinwesen, dass diese Positionen vertreten werden – auch hart in der Sache.

    Schwierig wird es allerdings, wenn Konflikte aus einem Themenbereich beginnen, die Zusammenarbeit an anderer Stelle zu prägen. Von außen kann dann der Eindruck entstehen, dass rechtliche und institutionelle Möglichkeiten zunehmend bis an ihre Grenzen ausgeschöpft werden, während die Bereitschaft zum pragmatischen Ausgleich abnimmt.

    Ob dies bei Tanneneck tatsächlich eine Rolle gespielt hat, lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht belegen. Der zeitliche Verlauf lässt aber zumindest erkennen, dass die zuvor weit fortgeschrittene Zusammenarbeit ab 2023 erheblich schwieriger wurde.

    Dabei wäre gerade bei unterschiedlichen Interessen eine alte politische Tugend hilfreich: hart in der Sache, aber verbindlich im Umgang.

    Ein Konflikt an einer Stelle sollte möglichst nicht dazu führen, dass an einer anderen Stelle nur noch Zuständigkeiten, Fristen und formale Positionen gegeneinanderstehen. Gute Zusammenarbeit bedeutet nicht, unterschiedliche Interessen aufzugeben. Sie bedeutet, trotz dieser Unterschiede ein gemeinsames Ziel nicht aus den Augen zu verlieren.

    Und dieses gemeinsame Ziel dürfte in Tanneneck eigentlich leicht zu formulieren sein:

    Menschen sollen den Bahnhof sicher erreichen und die Bahnstraße sicher überqueren können.

    Das Bürgerinteresse muss wieder in den Mittelpunkt

    In den vergangenen Jahren entsteht zunehmend der Eindruck, dass dieses einfache Bürgerinteresse zwischen Verkehrsplanung, Gewerbeentwicklung, unterschiedlichen Zuständigkeiten und institutionellen Auseinandersetzungen in den Hintergrund geraten ist.

    Das wäre bedauerlich.

    Es wäre deshalb zu begrüßen, wenn alle Beteiligten wieder zu jener konstruktiven Zusammenarbeit zurückfinden könnten, die offenbar bereits einmal möglich war. Unterschiede müssen nicht verschwinden. Aber sie sollten dort ausgetragen werden, wo sie hingehören – und nicht dauerhaft die Lösung eines Problems blockieren, über dessen Existenz kaum noch Zweifel bestehen.

    Die Ausgangslage ist jetzt klar

    Die aktuellen Verkehrszahlen liegen vor.

    Der erhebliche Querungsbedarf ist bestätigt.

    Die Schwierigkeiten für Fußgänger und Radfahrer sind amtlich beschrieben.

    Und eine technische Lösung wurde bereits vor Jahren intensiv vorbereitet.

    Was jetzt noch fehlt, ist die Entscheidung.

    Nach sechs Jahren sollte die nächste Nachricht aus Tanneneck deshalb möglichst nicht von einer weiteren Prüfung handeln – sondern davon, wann und wie eine sichere Querung umgesetzt wird.


    Quellen:

    Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 20/4760 vom 8. September 2026 – Kleine Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Annabell Krämer und Antwort der Landesregierung.

    Stadt Quickborn, Beschlussvorlage VO/2020/Q/035 vom 31. August 2020 – Fußgängerquerung Bahnstraße am Bahnhof Tanneneck / Eisenbahnkreuzungsmaßnahme.

    Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 20/1502 vom 24. Oktober 2023 – Fußgängerquerung am AKN-Bahnhof Tanneneck.

    Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache 20/1627 vom 27. November 2023 – Verzögerungen bei der Errichtung einer BÜSTRA-Anlage am AKN-Bahnhof Tanneneck.

    Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksachen 20/4298, 20/4451 und 20/4575 aus dem Jahr 2026 – Prüfergebnisse des Kreises Segeberg.

  • Umgehung für die Brücke Ulzburger Landstraße – Variante V9: Der neue Zeitplan ist jetzt da

    Stand: 11. September 2026

    Die Stadt Quickborn plant als Ersatz für die heutige Verkehrsführung über die zu schmale Brücke der Ulzburger Landstraße eine neue Verbindung über den Ohlmöhlenweg und Auf dem Halenberg. In den Planungsunterlagen heißt diese Lösung Variante V9.

    Über den tatsächlichen Fortgang der Planung war öffentlich zuletzt kaum etwas zu erfahren. Ein aktueller Zeitplan war überhaupt nicht erkennbar. Jetzt hat die Stadt eine neue Mitteilungsvorlage vorgelegt. Sie enthält erstmals wieder konkrete Termine.

    Danach soll der Ausbau des Ohlmöhlenwegs bereits im Juni oder Juli 2027 beginnen. Gleichzeitig laufen Artenschutz, Verkehrsuntersuchung, Trassenplanung und Abstimmungen mit den Fachbehörden teilweise noch bis in das zweite Quartal 2027.

    Damit stellen sich einige konkrete Fragen. Vor allem: Wann liegen die notwendigen Grundlagen tatsächlich vollständig vor – und wann beginnt die Ausschreibung der Bauarbeiten?

    Die wichtigsten Termine laut aktuellem Zeitplan:

    Artenschutzgutachten: Ende 2026
    Verkehrsuntersuchung und Prognose: Ende 1. / Anfang 2. Quartal 2027
    Abstimmungen mit Naturschutz- und Forstbehörde: bis Ende 1. / Anfang 2. Quartal 2027
    Abschluss Trassenplanung: 2. Quartal 2027
    Ausschreibung und Vergabe Ohlmöhlenweg: 1. und 2. Quartal 2027
    Baubeginn Ohlmöhlenweg: Juni/Juli 2027
    Baubeginn Auf dem Halenberg: 2028
    Fertigstellung Gesamtprojekt: Ende 2029

    Inhalt


    1. Worum geht es bei der Variante V9?

    Die Brücke der Ulzburger Landstraße über die A7 ist zu schmal. Die heutige Verkehrsführung mit Ampelregelung ist als dauerhafte Lösung nicht vorgesehen.

    Die Stadt ließ deshalb mehrere Alternativen untersuchen. Im März 2025 fiel die Entscheidung für die Variante 9.

    Die Grundidee: Die neue Verbindung soll weitgehend vorhandene Straßen nutzen. Von der Ulzburger Landstraße soll der Verkehr in den Ohlmöhlenweg geführt werden. Von dort geht es weiter über Halenberg und Auf dem Halenberg in Richtung Pascalstraße und Gewerbegebiet.

    Ein neues Brückenbauwerk über die A7 ist bei dieser Lösung nicht erforderlich.

    Ganz ohne bauliche Veränderungen funktioniert die V9 allerdings nicht. Nach der Machbarkeitsuntersuchung muss der bestehende Straßenraum teilweise deutlich verändert werden. Der Ohlmöhlenweg soll für den neuen Verkehr ausgebaut werden. Knotenpunkte müssen umgebaut werden. Für die vorgesehene Straßenbreite muss bestehender Straßenraum erweitert beziehungsweise ersetzt werden. Auch Baumfällungen wurden bereits in der Machbarkeitsuntersuchung beschrieben.

    Die Studie weist außerdem darauf hin, dass die vorhandenen Kurvenradien nicht den üblichen Trassierungsparametern einer entsprechenden außerörtlichen Landstraße entsprechen. Deshalb sind weitere verkehrsrechtliche und planerische Lösungen erforderlich.

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    2. Wie hat sich die Planung entwickelt?

    13. Juni 2024: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragt die Verwaltung, eine alternative Führung der Ulzburger Landstraße zu untersuchen.

    18. Februar 2025: Die Machbarkeitsuntersuchung liegt vor. Insgesamt werden mehrere Varianten untersucht. Die Variante V9 nutzt Ohlmöhlenweg und Auf dem Halenberg weitgehend auf bestehenden Straßenführungen.

    20. März 2025: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt entscheidet sich für die Variante V9 als Vorzugsvariante.

    Mai 2025: Nach Angaben der Stadt beginnt das Scopingverfahren. Dabei sollen Umwelt- und Naturschutzbelange sowie der notwendige Untersuchungsumfang frühzeitig geklärt werden.

    Im Ausschuss für kommunale Dienstleistungen wird außerdem erläutert, dass die Baumaßnahme bewusst in zwei Projekte aufgeteilt werden soll: Ohlmöhlenweg und Auf dem Halenberg.

    September 2025: Ein Planungsbüro wird mit der Planung beider Trassenabschnitte beauftragt.

    April 2026: Das Artenschutzgutachten wird beauftragt.

    Juli 2026: Die großräumige Verkehrsuntersuchung wird beauftragt.

    9. September 2026: Die neue Mitteilungsvorlage zum Projektstand wird erstellt. Sie enthält einen aktualisierten Projektzeitplan bis 2029.

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    3. Was steht im neuen Zeitplan?

    Das Scopingverfahren wird inzwischen als abgeschlossen geführt.

    Die naturschutzrechtliche Untersuchung läuft nach der Zeitplantabelle dagegen noch. Bemerkenswert ist dabei ein Detail: Die Untersuchung wird im Zeitplan bis in das zweite Quartal 2027 dargestellt. Gleichzeitig soll der Bericht zur naturschutzrechtlichen Untersuchung bereits im vierten Quartal 2026 vorgelegt werden.

    Das wirft eine konkrete Frage auf: Was wird nach Vorlage des Berichts bis ins zweite Quartal 2027 noch untersucht?

    Auch die Verkehrsuntersuchung reicht nach dem Zeitplan bis in das zweite Quartal 2027.

    Die Trassenplanung der Gesamtstrecke läuft ebenfalls bis zum zweiten Quartal 2027. Der Abschluss der Trassenplanung ist dort als eigener Meilenstein eingezeichnet.

    Parallel dazu soll jedoch bereits im ersten und zweiten Quartal 2027 das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für den Ohlmöhlenweg stattfinden.

    Der Baubeginn folgt unmittelbar danach.

    Geplant: Juni/Juli 2027.

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    4. Artenschutz: Wann haben die Untersuchungen tatsächlich begonnen?

    Die neue Vorlage nennt einen wichtigen Termin: Das Artenschutzgutachten wurde im April 2026 beauftragt.

    Damit ist allerdings noch nicht gesagt, wann die tatsächlichen Erfassungen vor Ort begonnen haben.

    Diese Unterscheidung ist wichtig. Zwischen Auftragserteilung, Vorbereitung der Untersuchung und erster Kartierung können Zeiträume liegen.

    Interessant ist der Vergleich mit der Machbarkeitsuntersuchung vom Februar 2025. Dort war für die Biotopkartierung von Fauna und Flora ausdrücklich ein Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen: ungefähr von Juni bis Mai.

    Der damalige Terminplan ging also selbst davon aus, dass für die naturschutzfachlichen Untersuchungen ein vollständiger Jahreszyklus eingeplant werden sollte.

    Im aktuellen Verfahren wurde das Artenschutzgutachten erst im April 2026 beauftragt. Gleichzeitig soll es Ende 2026 vorliegen.

    Daraus ergeben sich konkrete Fragen:

    Wann fand die erste Kartierung tatsächlich statt?
    Welche Untersuchungen gab es bereits vor der Auftragserteilung im April 2026?
    Wurde die frühe Brutzeit 2026 vollständig erfasst?
    Welche Vogelarten werden untersucht?
    Werden Fledermäuse untersucht?
    Werden Amphibien oder weitere relevante Artengruppen erfasst?
    Welche jeweiligen Erfassungszeiträume wurden festgelegt?
    Welche Untersuchungen laufen nach Vorlage des Gutachtens Ende 2026 noch bis 2027 weiter?

    Dabei ist wichtig: Nicht jede Art wird zwölf Monate ununterbrochen beobachtet. Die Erfassungszeiträume richten sich nach den jeweiligen Arten und deren Aktivitäts-, Brut-, Wander- oder Überwinterungszeiten.

    Genau deshalb ist entscheidend, welches konkrete Untersuchungsprogramm im Scopingverfahren festgelegt wurde.

    Die Stadt schreibt selbst, dass die Anforderungen an das Artenschutzgutachten Gegenstand der Abstimmungen mit Unterer Naturschutzbehörde und Unterer Forstbehörde sind.

    Diese Abstimmungen sollen bis Ende des ersten beziehungsweise Anfang des zweiten Quartals 2027 weiterlaufen.

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    5. Verkehrsuntersuchung erst seit Juli 2026

    Die Machbarkeitsuntersuchung hatte bereits 2025 darauf hingewiesen, dass sich durch die Variante V9 die Verkehrsströme grundsätzlich verändern.

    Deshalb seien für die weitere Planung zusätzliche Verkehrsuntersuchungen und Verkehrsmodellierungen notwendig.

    Die entsprechende großräumige Verkehrsuntersuchung wurde nach der neuen Vorlage jedoch erst im Juli 2026 beauftragt.

    Die eigentliche Verkehrserhebung ist für Herbst 2026 vorgesehen.

    Anschließend müssen die Daten ausgewertet und eine Verkehrsprognose erstellt werden.

    Die Ergebnisse erwartet die Stadt erst Ende des ersten beziehungsweise Anfang des zweiten Quartals 2027.

    Damit stellt sich auch hier die Frage nach der Reihenfolge:

    Welche Teile der endgültigen Straßenplanung können abgeschlossen werden, bevor die neue Verkehrsprognose vorliegt?

    Zu klären ist insbesondere, welche Verkehrsmengen künftig tatsächlich über Ohlmöhlenweg und Halenberg geführt werden, welche Auswirkungen auf die Knotenpunkte entstehen und welche Anforderungen daraus an Straßenquerschnitte, Radverkehr, Abbiegebeziehungen und angrenzende Straßen folgen.

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    6. Ausschreibung läuft parallel zu noch offenen Untersuchungen

    Der aktuelle Projektzeitplan enthält einen besonders wichtigen Überschneidungsbereich.

    Für den Ohlmöhlenweg soll das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren im ersten und zweiten Quartal 2027 durchgeführt werden.

    In genau diesem Zeitraum laufen laut demselben Zeitplan noch:

    • die naturschutzrechtliche Untersuchung,
    • die Verkehrsuntersuchung,
    • die Abstimmung mit Unterer Naturschutzbehörde und Forstbehörde,
    • die Trassenplanung der Gesamtstrecke.

    Der Abschluss der Trassenplanung ist erst für das zweite Quartal 2027 vorgesehen.

    Ein Vergabeverfahren für Bauleistungen benötigt dagegen konkrete Ausschreibungsunterlagen. Mengen, Bauweise, Straßenquerschnitt, Entwässerung, Nebenanlagen, Ausgleichsmaßnahmen und weitere technische Anforderungen müssen so weit feststehen, dass Unternehmen vergleichbare Angebote abgeben können.

    Deshalb stellt sich die zentrale Frage:

    Was genau soll bereits Anfang 2027 ausgeschrieben werden, wenn mehrere Grundlagen nach dem eigenen Zeitplan erst im Laufe des zweiten Quartals 2027 abgeschlossen werden?

    Ebenso wichtig: Wie werden Ergebnisse aus Artenschutz, Verkehrsuntersuchung oder Behördenabstimmungen berücksichtigt, wenn das Vergabeverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits läuft?

    Zwischen dem Ende des zweiten Quartals und dem geplanten Baubeginn Juni/Juli 2027 bleibt jedenfalls kaum zeitlicher Abstand.

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    7. Der Vergleich: Zeitplan 2025 und Zeitplan 2026

    Besonders deutlich werden die offenen Fragen beim Vergleich mit dem Terminplan aus der Machbarkeitsuntersuchung vom Februar 2025.

    Planungsschritt Machbarkeitsstudie 2025 Aktueller Stand 2026
    Fauna / Flora 12 Monate, ca. Juni 2025 bis Mai 2026 Artenschutzgutachten im April 2026 beauftragt, Bericht Ende 2026
    Naturschutzrechtliche Untersuchung Teil des längeren Planungs- und Genehmigungsablaufs laut Projektzeitplan bis 2. Quartal 2027
    Genehmigungsphase 24 Monate, bezeichnet als Planfeststellungsverfahren kein entsprechender eigener Zeitblock mehr ausgewiesen
    Ausschreibung Bau bis Ende März 2029 vorgesehen Ohlmöhlenweg bereits 1. und 2. Quartal 2027
    Bauende Ende 2030 Gesamtprojekt Ende 2029

    Der Zeitplan wurde damit erheblich verändert.

    Das führt nicht automatisch zu einer Aussage über die Zulässigkeit der Planung. Es führt aber zu einer klaren Sachfrage:

    Welche fachlichen und rechtlichen Annahmen haben sich seit Februar 2025 geändert?

    Warum wurde aus einer damals vorgesehenen zwölfmonatigen Biotopkartierung ein Artenschutzgutachten, das erst im April 2026 beauftragt wurde und Ende 2026 vorliegen soll?

    Warum taucht die im alten Terminplan noch mit 24 Monaten angesetzte Genehmigungsphase im neuen Projektzeitplan nicht mehr als eigener Abschnitt auf?

    Und welche Entscheidungen oder Prüfungen liegen dieser neuen Zeitplanung zugrunde?

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    8. Landschaftsschutzgebiet und Genehmigungsfragen

    Auch das Landschaftsschutzgebiet spielt weiterhin eine wichtige Rolle.

    Die Machbarkeitsuntersuchung stellt fest, dass sich nahezu die gesamte betreffende Neubaustrecke der Variante V9 im Landschaftsschutzgebiet befindet.

    Gleichzeitig ging die Studie davon aus, dass weitgehend bestehende und bereits genehmigte Straßenräume genutzt werden. Deshalb wurde damals angenommen, dass voraussichtlich keine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich sein werde.

    Auch beim Planfeststellungsverfahren formulierte die Studie vorsichtig. Durch die Nutzung bestehender Straßen sollte das Risiko einer notwendigen Planfeststellung reduziert werden.

    Das war eine planerische Einschätzung aus der Machbarkeitsphase.

    Die neue Vorlage zeigt nun, dass Genehmigungsfragen weiterhin Gegenstand der Abstimmung sind. Die Stadt schreibt ausdrücklich, dass ein möglicher Genehmigungsbedarf konkretisiert werde und gegebenenfalls erforderliche Antragsverfahren vorbereitet werden sollen.

    Damit ist die Frage nach dem endgültigen Genehmigungsweg weiterhin aktuell.

    Zu klären wäre deshalb öffentlich:

    Welche Genehmigungen wurden inzwischen als erforderlich eingestuft? Welche wurden ausgeschlossen? Gibt es dazu bereits schriftliche Entscheidungen oder Stellungnahmen der zuständigen Behörden?

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    9. Warum wird das Projekt in zwei Abschnitte geteilt?

    Bereits im Mai 2025 erklärte die Verwaltung im Ausschuss, die Maßnahme werde bewusst in zwei Projekte aufgeteilt.

    Der erste Abschnitt ist der Ohlmöhlenweg.

    Der zweite Abschnitt betrifft Auf dem Halenberg.

    Als Grund wurde damals die unterschiedliche rechtliche Situation genannt. Für Auf dem Halenberg sei ein Bebauungsplan erforderlich. Für den Ohlmöhlenweg wurde dagegen davon ausgegangen, dass dieser schneller ausgebaut werden könne.

    Auch im städtischen Berichtswesen 2025 wurde diese Trennung erläutert. Dort hieß es, beim Ohlmöhlenweg könne der Straßenkörper ohne weitere Genehmigungsverfahren ausgebaut werden, während für Auf dem Halenberg ein Bebauungsplan erforderlich sei.

    Die aktuelle Vorlage formuliert inzwischen offener. Sie spricht von laufenden Abstimmungen über möglichen Genehmigungsbedarf und gegebenenfalls notwendigen Antragsverfahren.

    Der Ohlmöhlenweg soll ab Juni/Juli 2027 gebaut werden.

    Für Auf dem Halenberg ist die Vergabe der Bauleistungen dagegen erst Ende 2027 vorgesehen. Der Baubeginn soll 2028 erfolgen. Mit der Fertigstellung rechnet die Stadt Ende 2029.

    Damit stellt sich auch eine praktische Frage:

    Welche Verkehrsführung ist zwischen dem Ausbau des Ohlmöhlenwegs und der späteren Fertigstellung des Abschnitts Auf dem Halenberg vorgesehen?

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    10. Was sagt der Kreis Pinneberg?

    Quickborn Aktuell hatte beim Kreis Pinneberg Akteneinsicht in die dort vorhandenen Unterlagen zur geplanten Umgehung beantragt.

    Angefordert wurden unter anderem der Schriftwechsel zwischen Kreis und Stadt, Stellungnahmen des Kreises, naturschutzfachliche Bewertungen sowie Protokolle und Vermerke über Besprechungen.

    Der Kreis antwortete mit Bescheid vom 31. August 2026.

    Darin heißt es:

    „Bisher haben hier nur interne Gespräche stattgefunden. Die von Ihnen geforderten Schriftstücke liegen nicht vor.“

    Die neue Vorlage der Stadt beschreibt dagegen eine fortlaufende Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

    Gegenstand dieser Abstimmung seien insbesondere die Anforderungen an das Artenschutzgutachten. Außerdem würden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie möglicher Genehmigungsbedarf konkretisiert.

    Damit bleibt eine konkrete Frage offen:

    Wie finden diese fortlaufenden fachlichen Abstimmungen statt, wenn beim Kreis zu den angeforderten Punkten bislang keine entsprechenden Schriftstücke vorliegen?

    Das gilt besonders für die Anforderungen an das Artenschutzgutachten und die Frage möglicher Genehmigungen.

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    11. Welche Fragen sind jetzt offen?

    Aus den jetzt vorliegenden Unterlagen ergeben sich vor allem diese Fragen:

    1. Wann haben die tatsächlichen artenschutzrechtlichen Kartierungen begonnen?

    2. Welche Tier- und Pflanzenarten werden konkret erfasst?

    3. Welche Erfassungszeiträume wurden im Scoping festgelegt?

    4. Warum soll der Bericht bereits Ende 2026 vorliegen, während die naturschutzrechtliche Untersuchung laut Zeitplan bis ins zweite Quartal 2027 läuft?

    5. Wann liegt die endgültige Verkehrsprognose vor?

    6. Welche Auswirkungen kann diese Prognose noch auf die Trassenplanung haben?

    7. Wann ist die endgültige Planung des Ohlmöhlenwegs abgeschlossen?

    8. Wann beginnt die Ausschreibung der Bauleistungen tatsächlich?

    9. Welche Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen sind noch möglich, wenn Artenschutz, Verkehrsprognose und Behördenabstimmungen parallel weiterlaufen?

    10. Welche Genehmigungen sind für den Ohlmöhlenweg erforderlich?

    11. Welche Prüfungen wurden zum Landschaftsschutzgebiet durchgeführt?

    12. Warum ist im neuen Zeitplan keine eigene Genehmigungsphase mehr enthalten?

    13. Welche Ergebnisse hat das abgeschlossene Scopingverfahren gebracht?

    14. Welche Unterlagen dokumentieren die fortlaufende Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde?

    15. Wie soll die Verkehrsführung zwischen dem Ausbau des Ohlmöhlenwegs und der späteren Fertigstellung von Auf dem Halenberg aussehen?

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    12. Fazit

    Mit der neuen Vorlage gibt es erstmals wieder einen konkreten Überblick über die Planung der Umgehung für die Brücke Ulzburger Landstraße.

    Der Zeitplan ist klar:

    Artenschutzgutachten Ende 2026. Verkehrsuntersuchung und Behördenabstimmungen bis ins Frühjahr 2027. Abschluss der Trassenplanung im zweiten Quartal. Ausschreibung gleichzeitig im ersten und zweiten Quartal. Baubeginn Ohlmöhlenweg bereits im Juni oder Juli 2027.

    Damit rückt weniger die Frage in den Mittelpunkt, ob weiter geplant wird. Die Planung läuft.

    Entscheidend ist jetzt vielmehr, in welcher Reihenfolge Untersuchungen, Planung, Genehmigungen, Ausschreibung und Vergabe tatsächlich abgeschlossen werden.

    Die nächsten Monate werden zeigen müssen, wie die einzelnen Arbeitsschritte zusammengeführt werden und welche Ergebnisse aus Artenschutz, Verkehrsplanung und Behördenabstimmungen noch in die endgültige Bauplanung einfließen.

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    13. Quellen und Unterlagen

    • Stadt Quickborn: Mitteilungsvorlage VO/2026/Q/1118 „Aktueller Sachstand Ulzburger Landstraße V9“, 09.09.2026, einschließlich Projektzeitplan 2025–2029.
    • Stadt Quickborn: Machbarkeitsuntersuchung „Ausbau der Ulzburger Landstraße zu einer regelgerechten Fahrbahn“, Stand 18.02.2025.
    • Stadt Quickborn: Protokoll der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für kommunale Dienstleistungen vom 13.05.2025, TOP „Umfahrung Brücke Ulzburger Landstraße“.
    • Stadt Quickborn: Berichtswesen 2025, Abschnitt „Verkehrslösung Ulzburger Landstraße V9“.
    • Kreis Pinneberg: Bescheid 26UIG.2026-9 vom 31.08.2026 zum Antrag auf Akteneinsicht zur geplanten Umgehungsstraße im Landschaftsschutzgebiet.
    • FragDenStaat: Antrag auf Akteneinsicht zur geplanten Umgehungsstraße der Stadt Quickborn, Anfrage #376810.
    • FragDenStaat: Antrag auf Akteneinsicht in die Verfahrensakte des Scopingverfahrens, Anfrage #376809.

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  • Newsletter Nr. 4

    Liebe Leserinnen und Leser,

    vier Tage nach unserem letzten Newsletter ist schon wieder einiges passiert.

    Eine Umgehungsstraße, von der man kaum noch etwas hört. Neue Klagen bei Hillwood. Millionenfragen bei TO HUUS. Die A7 bleibt ein Nadelöhr. Dazu Fluglärm, Zuschüsse, das Fest der Nationen – und natürlich Carla Columna.

    Also: Newsletter Nr. 4.


    Inhalt

    1. Umgehungsstraße V9: Wie geht es weiter?
    2. Hillwood: Jetzt klagt der Investor
    3. TO HUUS: Was kostet der „Dritte Ort“ wirklich?
    4. Waldschule: Was kostet der Ganztag?
    5. A7: Das Verkehrsproblem betrifft nicht nur Hillwood
    6. Fluglärm: Quickborn sitzt mit am Tisch
    7. Zuschüsse: Wo liegt der große Sparhebel?
    8. 43 Jahre Fest der Nationen
    9. Carla Columna
    10. Kurz gesagt

    🚧 Umgehungsstraße V9: Wie geht es eigentlich weiter?

    Die geplante Umgehungsstraße sollte eines der wichtigen Quickborner Verkehrsprojekte werden.

    Anfang 2026 war noch von einem möglichen Baubeginn im Herbst die Rede. Inzwischen ist es auffällig ruhig geworden.

    Wir wollen deshalb wissen: Wie weit ist das Projekt tatsächlich? Welche Untersuchungen liegen vor? Welche Schritte fehlen noch?

    Quickborn Aktuell hat Akteneinsicht in die Unterlagen beantragt.

    Vielleicht erfahren wir dann auch, warum über eines der größeren Verkehrsprojekte der vergangenen Jahre derzeit so wenig zu hören ist.

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    ⚖️ Hillwood: Jetzt klagt der Investor

    Kaum hatte Quickborn seine eigene Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg zurückgezogen, gibt es die nächste Wendung:

    Hillwood klagt nun selbst – gegen den Kreis Segeberg und gegen die Stadt Quickborn.

    Der Investor möchte den Baustopp für das Logistikzentrum in Ellerau überwinden.

    Statt ursprünglich 1.600 Lkw sollen nach den geänderten Planungen noch rund 700 Lkw täglich über Quickborner und Ellerauer Straßen fahren. Der Baustopp besteht weiter.

    Damit dürfte die Auseinandersetzung noch eine Weile weitergehen.

    Die interessante Frage bleibt: Welcher der inzwischen zahlreichen rechtlichen Wege führt am Ende tatsächlich zu einer Entscheidung?

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    🏠 TO HUUS: Was kostet der „Dritte Ort“ wirklich?

    TO HUUS soll Stadtbücherei, Treffpunkt, Arbeitsort und Veranstaltungsfläche auf rund 2.000 Quadratmetern verbinden.

    Unsere Modellrechnung kommt auf eine Größenordnung von rund 2 Millionen Euro Gesamtkosten pro Jahr.

    Das wären etwa 1,3 Millionen Euro mehr als heute.

    Wichtig: Das ist keine offizielle Kostenberechnung der Stadt. Genau die fehlt bislang.

    Auch im aktuellen Haushaltsentwurf sind die späteren zusätzlichen Kosten des Projekts noch nicht zu erkennen.

    Deshalb bleibt die einfache Frage:

    Was kostet TO HUUS über 20 oder 30 Jahre tatsächlich?


    Mehr zu TO HUUS bei Quickborn Aktuell

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    🏫 Waldschule: Was kostet der Ganztag?

    Auch bei der Waldschule lohnt sich ein Blick auf die Zahlen.

    Für einen freien Träger sind rund 290.000 Euro eingeplant. Dazu kommen weitere Aufwendungen für Kooperationen und Angebote.

    Gleichzeitig steigen die Gesamtkosten der Waldschule deutlich.

    Dabei geht es nicht darum, den Ganztag infrage zu stellen. Interessant ist vielmehr:

    Was kostet die neue Organisationsform insgesamt – und welche finanziellen Veränderungen hat sie gegenüber der bisherigen Lösung gebracht?

    Eine nachvollziehbare Vorher-Nachher-Rechnung wäre dafür hilfreich.

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    🚗 A7: Das Verkehrsproblem betrifft nicht nur Hillwood

    Das Verkehrsgutachten zum Hillwood-Projekt enthält eine Aussage, die für Quickborn weit über Hillwood hinaus wichtig ist:

    Die Anschlussstelle Quickborn der A7 ist bereits heute stark belastet.

    Das betrifft damit auch Quickborns eigene Gewerbeentwicklung.

    EQ Businesspark, Halenberg und weitere Flächen erzeugen ebenfalls zusätzlichen Verkehr.

    Neue Gewerbeflächen sind wichtig. Aber ebenso wichtig ist die Frage, ob Straßen und Anschlussstellen diesen Verkehr überhaupt aufnehmen können.

    Verkehr kennt eben keine Gemeindegrenzen.


    Zum ausführlichen Beitrag bei Quickborn Aktuell

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    ✈️ Fluglärm: Quickborn sitzt mit am Tisch

    Fluglärm ist auch in Quickborn ein Thema – je nach Wetterlage und Flugroute mal mehr, mal weniger.

    Weniger bekannt ist: Quickborn ist in der Fluglärmschutzkommission vertreten.

    Dort geht es unter anderem um Flugrouten, Flughöhen, Verfahren und Möglichkeiten zur Verringerung vermeidbarer Belastungen.

    Entscheidend ist deshalb nicht nur, einen Sitz in der Kommission zu haben.

    Entscheidend ist, wie Quickborn seine Interessen dort vertritt und wie regelmäßig darüber informiert wird.

    Nicht gegen den Flughafen – sondern gemeinsam gegen vermeidbaren Fluglärm.

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    💶 Zuschüsse: Viel Diskussion um vergleichsweise kleine Beträge

    Am 15. September berät der Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales über zahlreiche Zuschüsse an Vereine, Verbände und soziale Einrichtungen.

    Allein zehn der von uns betrachteten Positionen summieren sich auf gut 100.000 Euro. Insgesamt geht es um deutlich mehr.

    Das ist Geld, über das zu Recht genau gesprochen wird.

    Interessant ist aber die Größenordnung: Der Haushaltsentwurf für 2027 weist ein Defizit von 15,24 Millionen Euro aus.

    Die Zuschüsse sind deshalb ein Teil der Haushaltsdebatte – aber sicher nicht deren Lösung.

    Und gerade beim Ehrenamt lohnt auch die umgekehrte Frage:

    Wie viel Leistung bekommt die Stadt für vergleichsweise wenig Geld?


    Zum ausführlichen Beitrag bei Quickborn Aktuell

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    🌍 43 Jahre Fest der Nationen

    Zum Schluss etwas, das einfach Freude machen darf.

    Am 26. September findet rund um die katholische Kirche St. Marien wieder das Fest der Nationen statt.

    Seit inzwischen 43 Jahren treffen sich dort Menschen unterschiedlicher Herkunft zum gemeinsamen Feiern.

    Es gibt internationale Spezialitäten, Musik, Tanz und Begegnung. Bereits am Vortag gehört traditionell auch Fußball zum Programm.

    Ein schönes Stück Quickborn.

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    ✍️ Carla Columna

    Und was sagt Carla zu dieser Woche?

    „Quickborn kann Großprojekte. Man muss sie offenbar nur mit Wasser füllen.“

    Mehr Carla gibt es wie immer bei Quickborn Aktuell.

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    📌 Kurz gesagt

    Es passiert gerade erstaunlich viel.

    Bei einigen Themen geht es um Millionen. Bei anderen um Verkehr, Transparenz oder Lebensqualität. Und manches darf einfach Spaß machen.

    Genau deshalb gibt es diesen Newsletter.

    Die ausführlichen Beiträge und Hintergründe findet Ihr bei Quickborn Aktuell.

    Aktuelles:

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    Thomas Köppl
    Jahnstraße 72
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  • Umgehungsstraße V9: Was ist eigentlich der aktuelle Stand?

    Die geplante neue Straßenverbindung zwischen Quickborn und Quickborn-Heide gehört seit Jahren zu den wichtigen Verkehrsprojekten der Stadt. Seit 2022 wurden Varianten untersucht, Gutachten erstellt und politische Entscheidungen getroffen. Im März 2025 fiel die Entscheidung für die Trasse V9. Anfang 2026 kündigte die Stadt sogar einen Baubeginn im Herbst 2026 an. Doch seitdem sind konkrete Informationen über den Planungsfortschritt rar geworden. Quickborn Aktuell hat deshalb Akteneinsicht beantragt. Bis zu einer Entscheidung können nun rund zwei Monate vergehen.

    Inhalt


    Warum das Thema für Quickborn wichtig ist

    Die Ulzburger Landstraße ist eine der wichtigen Verbindungen zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide. Gleichzeitig führt sie zur Autobahnanschlussstelle Quickborn und damit zu einem Verkehrsbereich, der seit Jahren stark belastet ist.

    Das zentrale Problem ist die schmale Brücke der Ulzburger Landstraße über die A7. Sie wurde ursprünglich nicht für die heutige Verkehrsbelastung ausgelegt. Durch ihre geringe Breite können die verschiedenen Verkehrsarten dort nicht gleichzeitig ausreichend Platz erhalten.

    Die Folge ist die bekannte Ampelregelung. Der motorisierte Verkehr wird wechselseitig über die Brücke geführt. Gleichzeitig muss eine sichere Verbindung für Fuß- und Radverkehr gewährleistet werden.

    Nach Angaben der Stadt wird die Verbindung täglich von bis zu rund 6.000 Verkehrsteilnehmenden genutzt. Die Brücke bildet damit einen Flaschenhals zwischen Quickborn und Quickborn-Heide.

    Das Thema betrifft aber deutlich mehr als nur die Brücke selbst. Es geht auch um die Anbindung an die A7, die Friedrichsgaber Straße, die Bahnstraße, die Gewerbegebiete und die weitere Entwicklung von Quickborn-Heide.

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    Seit 2022 wird nach einer Lösung gesucht

    Die heutige Diskussion begann nicht erst mit der Variante V9.

    Bereits 2022 wurde eine Machbarkeitsstudie zu möglichen alternativen Trassenführungen in Auftrag gegeben. Die Frage war grundsätzlich: Kann der motorisierte Verkehr künftig anders zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide geführt werden, ohne die bestehende Autobahnbrücke aufwendig neu bauen zu müssen?

    Eine erste Untersuchung lag 2023 vor. Parallel lief über einen längeren Zeitraum ein Verkehrsversuch auf der bestehenden Brücke.

    Der Autoverkehr wurde dabei über eine Ampelanlage wechselseitig geführt. Für den Radverkehr wurde zusätzlicher Raum geschaffen.

    Die Stadt ließ anschließend untersuchen, ob diese Lösung langfristig ausreichend leistungsfähig ist.

    Das Ergebnis führte schließlich zu einer grundsätzlicheren Diskussion: Statt die bestehende Brücke für alle Verkehrsarten weiterzuentwickeln, sollte geprüft werden, ob der motorisierte Verkehr künftig über eine neue Verbindung geführt werden kann.

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    2024: Der politische Startschuss

    Am 13. Juni 2024 beauftragte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Verwaltung mit der Prüfung alternativer Trassenführungen.

    Die Stadt sprach damals vom „offiziellen Startschuss“ für den Planungsprozess.

    Das Ziel wurde klar beschrieben: Die bestehende Brücke sollte langfristig nicht mehr die Hauptverbindung für den motorisierten Verkehr sein. Stattdessen sollte eine leistungsfähigere Straßenverbindung zwischen Quickborn und Quickborn-Heide entstehen.

    Die bestehende Brücke könnte anschließend im Wesentlichen dem Fuß- und Radverkehr dienen.

    Auch der weitere Ablauf wurde damals skizziert. Eine zusätzliche verkehrstechnische Untersuchung sollte zeigen, welche Trassenvarianten tatsächlich geeignet sind und welche Auswirkungen sie auf das gesamte Quickborner Straßennetz haben.

    Zu diesem Zeitpunkt wurde noch mit einem mehrjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren gerechnet.

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    2025: Die Entscheidung für V9

    Am 20. Februar 2025 wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt eine neue Machbarkeitsuntersuchung vorgestellt.

    Sie untersuchte mehrere mögliche Varianten für eine zukünftige Führung der Ulzburger Landstraße.

    Am 20. März 2025 folgte dann die politische Entscheidung: Mit breiter Mehrheit verständigte sich der Ausschuss auf die Variante V9 als bevorzugte Trassenführung.

    Die Stadt veröffentlichte dazu am 1. April 2025 eine ausführliche Pressemitteilung.

    Darin wurde V9 als Lösung dargestellt, die mehrere Ziele miteinander verbinden soll:

    • eine bessere Verbindung zwischen Quickborn und Quickborn-Heide,
    • eine Entlastung des bisherigen Engpasses an der Autobahnbrücke,
    • eine bessere Anbindung an die A7,
    • möglichst geringe Eingriffe in Natur und Landschaft,
    • eine Verbesserung der Erreichbarkeit der Gewerbegebiete,
    • und vergleichsweise überschaubare Baukosten.

    Die Stadt kündigte damals ausdrücklich an, die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin über den Fortschritt des Projektes zu informieren.

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    Wie V9 verlaufen soll

    V9 soll die bisherige Führung des motorisierten Verkehrs über die schmale Autobahnbrücke ersetzen.

    Nach den veröffentlichten Planungen führt die bevorzugte Verbindung im Wesentlichen über die Ulzburger Landstraße, den Ohlmöhlenweg und Auf dem Halenberg in Richtung Pascalstraße.

    Der motorisierte Verkehr zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide könnte damit auf einer neuen Verbindung geführt werden.

    Die bestehende Brücke würde für den motorisierten Durchgangsverkehr deutlich an Bedeutung verlieren. Gleichzeitig könnte sie insbesondere für den Fuß- und Radverkehr genutzt werden.

    Die Lösung hätte darüber hinaus Auswirkungen auf weitere Verkehrsknotenpunkte. Die Stadt erwartet unter anderem eine Verbesserung im Bereich Friedrichsgaber Straße/Ulzburger Landstraße und eine günstigere Anbindung an die Autobahn.

    Gerade deshalb ist V9 kein kleines Straßenbauprojekt irgendwo am Rand der Stadt. Die neue Verkehrsführung könnte das Straßennetz im gesamten östlichen und südöstlichen Bereich Quickborns beeinflussen.

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    Kosten und Vorteile der Variante

    Die Machbarkeitsuntersuchung aus dem Jahr 2025 bezifferte die erwarteten Gesamtbaukosten der Variante V9 auf ungefähr fünf bis sechs Millionen Euro.

    Damit gehörte V9 nach damaligem Untersuchungsstand zu den wirtschaftlicheren Varianten.

    Als weitere Vorteile wurden genannt:

    • ein vergleichsweise kurzer Realisierungszeitraum,
    • eine weitgehende Nutzung vorhandener Straßenräume,
    • dadurch geringere Eingriffe in Natur und Landschaft,
    • eine Verbesserung der Verkehrsführung zur Autobahn,
    • und eine bessere Erreichbarkeit angrenzender Gewerbegebiete.

    Allerdings ist die Trasse nicht völlig unproblematisch.

    Die Gutachter weisen beispielsweise auf teilweise geringe Kurvenradien hin. Die Strecke entspricht damit nicht an jeder Stelle den regulären Anforderungen einer neu gebauten Straße dieser Kategorie.

    Als mögliche Lösungen wurden unter anderem niedrigere zulässige Geschwindigkeiten oder eine Einbeziehung der entsprechenden Bereiche in die geschlossene Ortslage genannt.

    Diese Punkte sollten im weiteren Planungsverfahren geprüft werden.

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    Anfang 2026: Baubeginn im Herbst angekündigt

    Im Januar 2026 wurde es noch einmal sehr konkret.

    Am 23. Januar 2026 veröffentlichte die Stadt eine Pressemitteilung zur Verkehrssituation rund um die Autobahnanschlussstelle Quickborn.

    Darin ging es zwar vor allem um die stark belastete Anschlussstelle und einen möglichen zusätzlichen Autobahnanschluss. Gleichzeitig wurde aber auch die alternative Verbindung zwischen Quickborn-Zentrum und Quickborn-Heide ausdrücklich erwähnt.

    Die Formulierung war bemerkenswert konkret.

    Die Stadt schrieb von einem für Herbst 2026 vorgesehenen Baubeginn der alternativen Trasse zwischen Quickborn-Zentrum und Quickborn-Heide.

    Damit entstand Anfang des Jahres der Eindruck, dass das Projekt bereits weit vorangeschritten ist.

    Ein Baubeginn im Herbst 2026 würde schließlich voraussetzen, dass Planung, Genehmigungen, Finanzierung, Ausschreibung und zahlreiche fachliche Fragen rechtzeitig geklärt werden.

    Genau deshalb stellt sich inzwischen die Frage, wo das Projekt tatsächlich steht.

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    Danach wird es öffentlich ruhig

    Und hier beginnt unsere eigentliche Verwunderung.

    Die Umgehungsstraße beziehungsweise die Variante V9 war über Jahre eines der größeren Quickborner Verkehrsthemen.

    Es gab Untersuchungen, Ausschussberatungen, Pressemitteilungen, Gutachten und schließlich eine politische Entscheidung für eine Vorzugsvariante.

    Noch im Januar 2026 war öffentlich von einem Baubeginn im Herbst dieses Jahres die Rede.

    Seitdem finden sich zwar vereinzelt Hinweise auf das Projekt. Eine umfassende aktuelle Information darüber, wie weit die Planung inzwischen fortgeschritten ist, konnten wir jedoch nicht finden.

    Das ist zumindest bemerkenswert.

    Denn wenn der angekündigte Zeitplan weiterhin gelten sollte, müsste sich das Projekt inzwischen in einer sehr konkreten Phase befinden.

    Sollte sich der Zeitplan dagegen verändert haben, wäre auch das eine relevante Information.

    Es geht schließlich um ein Projekt mit Auswirkungen auf tausende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, Anwohner, Gewerbebetriebe, Naturflächen und die weitere Stadtentwicklung.

    Deshalb wollten wir genauer wissen, was inzwischen passiert ist.

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    Was ist eigentlich ein Scoping-Verfahren?

    Ein wichtiger Schritt ist dabei das sogenannte Scoping.

    Vereinfacht gesagt wird in dieser Phase festgelegt, welche Auswirkungen eines Vorhabens im weiteren Verfahren genauer untersucht werden müssen.

    Dabei können beispielsweise Fragen eine Rolle spielen zu:

    • Natur und Landschaft,
    • Arten- und Biotopschutz,
    • Lärm,
    • Verkehr,
    • Wasser und Boden,
    • bestehenden Leitungen und Infrastruktur,
    • betroffenen Grundstücken,
    • und weiteren öffentlichen Belangen.

    Beteiligt werden dabei regelmäßig verschiedene Behörden und sogenannte Träger öffentlicher Belange.

    Ihre Stellungnahmen können für den weiteren Verlauf eines Projektes wichtig sein. Sie zeigen, welche Probleme gesehen werden, welche zusätzlichen Untersuchungen erforderlich sind und welche Anforderungen im späteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden müssen.

    Gerade deshalb interessiert uns die Scoping-Akte.

    Sie kann einen wesentlich besseren Eindruck davon vermitteln, wie weit die Planung tatsächlich ist und welche offenen Fragen es gibt.

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    26. Juli: Quickborn Aktuell beantragt Akteneinsicht

    Am 26. Juli 2026 haben wir deshalb nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein Akteneinsicht beantragt.

    Der Antrag bezog sich auf die Verfahrensakte des Scoping-Verfahrens zur geplanten neuen Straßenverbindung.

    Wir baten insbesondere um Zugang zu:

    • den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange,
    • Protokollen oder Niederschriften von Erörterungs- und Abstimmungsterminen,
    • Vermerken über Besprechungen,
    • der Zusammenstellung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen,
    • und weiteren Unterlagen, die Ablauf und Ergebnisse des Scoping-Verfahrens dokumentieren.

    Zusätzlich stellten wir eine sehr einfache Frage:

    Ist das Scoping-Verfahren bereits abgeschlossen?

    Falls nicht, baten wir um Mitteilung des aktuellen Verfahrensstandes und des voraussichtlichen Abschlusses.

    Die Anfrage ist öffentlich über das Portal FragDenStaat dokumentiert.

    → Die vollständige Anfrage bei FragDenStaat öffnen

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    Zunächst geht es um mögliche Gebühren

    Bereits einen Tag später, am 27. Juli, bestätigte die Rechtsabteilung der Stadt den Eingang der Anfrage.

    In der Antwort wurde darauf hingewiesen, dass für besonders aufwendige Informationsanträge Gebühren und Auslagen erhoben werden können.

    Die Stadt kündigte an, zunächst den möglichen Kostenaufwand zu ermitteln.

    Eine inhaltliche Antwort zum Stand des Scoping-Verfahrens war damit noch nicht verbunden.

    Am 20. August – also knapp vier Wochen nach der ursprünglichen Anfrage – übersandte die Stadt dann einen Kostenvorbescheid.

    Damit stellte sich für uns die Frage, ob die gewünschte Information nicht auf einem einfacheren Weg zugänglich gemacht werden kann.

    Unser Interesse besteht schließlich nicht darin, der Verwaltung aufwendige zusätzliche Arbeit zu verursachen. Wir möchten wissen, welche Unterlagen bereits vorhanden sind und was daraus für das Projekt hervorgeht.

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    Der Antrag wird auf Akteneinsicht reduziert

    Noch am 20. August haben wir unseren Antrag deshalb konkretisiert.

    Statt einer möglicherweise aufwendigen Zusammenstellung und digitalen Aufbereitung baten wir ausdrücklich um Akteneinsicht vor Ort.

    Das bedeutet praktisch: Wir möchten die vorhandene Akte einsehen.

    Gleichzeitig erklärten wir, dass wir natürlich auch mit einer digitalen Übermittlung vorhandener Unterlagen einverstanden wären, sofern diese ohne Gebühren erfolgen kann.

    Damit sollte der Aufwand für die Verwaltung möglichst gering gehalten werden.

    Die Kostenfrage war damit aus unserer Sicht zunächst zweitrangig. Entscheidend ist der Zugang zu den Informationen.

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    Die Stadt verlängert die Frist

    Am 25. August 2026 erhielten wir die nächste Antwort.

    Die Stadt teilte mit, dass die Bearbeitung unseres Anliegens eine

    „umfangreichere Sichtung und eingehendere Prüfung“

    erfordere.

    Deshalb könne innerhalb der ursprünglichen Monatsfrist keine abschließende Entscheidung getroffen werden.

    Die Bearbeitungsfrist wurde verlängert.

    Die Entscheidung soll nun spätestens bis zum 25. September 2026 erfolgen.

    Zwischen dem ursprünglichen Antrag vom 26. Juli und dem angekündigten spätesten Entscheidungstermin liegen damit rund zwei Monate.

    Eine solche Fristverlängerung ist nach dem Informationszugangsgesetz grundsätzlich möglich, wenn Umfang oder Komplexität der begehrten Informationen dies erforderlich machen.

    Dass eine größere Akte zunächst geprüft werden muss, ist nachvollziehbar. Vor einer Herausgabe oder Einsicht können beispielsweise personenbezogene Daten oder andere rechtlich geschützte Informationen geprüft und gegebenenfalls geschwärzt werden müssen.

    Bemerkenswert bleibt allerdings, dass auch die einfache Frage nach dem aktuellen Stand des Scoping-Verfahrens bislang nicht beantwortet wurde.

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    Welche Fragen weiterhin offen sind

    Uns geht es dabei nicht darum, aus einem Verwaltungsverfahren künstlich einen Konflikt zu machen.

    Die interessanteren Fragen betreffen das Projekt selbst.

    Zum Beispiel:

    • Ist das Scoping-Verfahren inzwischen abgeschlossen?
    • Wann hat es begonnen?
    • Welche Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt?
    • Welche wesentlichen Hinweise oder Bedenken wurden vorgetragen?
    • Welche zusätzlichen Untersuchungen sind notwendig?
    • Gibt es umweltrechtliche oder naturschutzrechtliche Probleme?
    • Sind Grundstücksfragen geklärt?
    • Welche Genehmigungsverfahren sind erforderlich?
    • Wie sieht die aktuelle Kostenschätzung aus?
    • Gibt es bereits Förderzusagen oder Förderanträge?
    • Ist ein Baubeginn 2026 weiterhin realistisch?
    • Wenn nicht: Welcher neue Zeitplan gilt?

    Das sind keine exotischen Detailfragen.

    Es sind die normalen Fragen, die sich bei einem großen öffentlichen Infrastrukturprojekt stellen.

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    Unsere Einordnung: Ein wichtiges Projekt sollte öffentlich begleitet werden

    Die formelle Informationsanfrage ist nur eine Seite des Themas.

    Die grundsätzlichere Frage lautet: Wie wird die Öffentlichkeit über ein solches Projekt informiert?

    Die Stadt hatte nach der Entscheidung für V9 im Frühjahr 2025 ausdrücklich angekündigt, die Bürgerinnen und Bürger weiterhin über den Fortschritt zu informieren.

    Das halten wir auch für richtig.

    Bei einer neuen Verkehrsverbindung dieser Bedeutung sollte die Öffentlichkeit nicht erst dann wieder informiert werden, wenn alle Entscheidungen bereits getroffen sind.

    Gerade Zwischenschritte sind interessant:

    • Welche Untersuchungen laufen?
    • Welche Probleme sind aufgetreten?
    • Welche Lösungen werden geprüft?
    • Welche Termine verschieben sich?
    • Und welche Entscheidungen stehen als Nächstes an?

    Planungsverfahren brauchen Zeit. Zeitpläne können sich ändern. Fachbehörden können zusätzliche Untersuchungen verlangen. Kosten können steigen. Trassen können verändert werden.

    All das wäre bei einem Projekt dieser Größenordnung nicht ungewöhnlich.

    Entscheidend ist, dass diese Entwicklung nachvollziehbar bleibt.

    Deshalb wundert uns weniger, dass eine Akteneinsicht geprüft werden muss. Uns wundert vielmehr, dass ein Projekt, das über Jahre öffentlich intensiv begleitet wurde und für das Anfang 2026 sogar ein Baubeginn im Herbst angekündigt wurde, seitdem öffentlich vergleichsweise wenig sichtbar ist.

    Vielleicht gibt es dafür eine ganz einfache Erklärung.

    Vielleicht läuft das Verfahren planmäßig und eine aktuelle Presseinformation ist bereits vorbereitet.

    Das wäre ausdrücklich zu begrüßen.

    Wir haben überhaupt kein Problem damit, wenn die Stadt Informationen von allgemeinem Interesse zunächst über eine Pressemitteilung allen Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig zugänglich macht und anschließend unsere Informationsanfrage beantwortet.

    Im Gegenteil.

    Bei einem öffentlichen Infrastrukturprojekt sollten wichtige Informationen möglichst auch öffentlich bereitgestellt werden.

    Und selbstverständlich werden wir uns anschließend trotzdem die Akte ansehen.

    Denn die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und die Ergebnisse des Scoping-Verfahrens können noch einmal ein deutlich genaueres Bild davon vermitteln, wo die geplante Trasse V9 tatsächlich steht.

    Spätestens für den 25. September 2026 hat die Stadt eine Entscheidung über unseren Antrag angekündigt.

    Wir werden weiter berichten.

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    Quellen und weiterführende Informationen

    Stand: 11. September 2026. Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald neue Informationen zum Scoping-Verfahren oder zur weiteren Planung der Trasse V9 vorliegen.

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