Kategorie: Aktuelles

  • ⚖️ Hillwood reagiert – der juristische Streit geht in die nächste Runde

    Der Streit um das geplante Hillwood-Logistikzentrum in Ellerau geht weiter. Nachdem die Stadt Quickborn ihre Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg zurückgenommen hat, geht nun Hillwood wieder in die Offensive.

    Der US-Investor versucht auf zwei Wegen, Bewegung in das festgefahrene Verfahren zu bringen.

    🚛 Hillwood will Entscheidung über geänderten Antrag

    Hillwood hat das Vorhaben inzwischen reduziert. Statt ursprünglich 1.600 zusätzlichen Lkw sollen nach Angaben der Stadt noch 700 Lkw täglich über Ellerauer und Quickborner Straßen fahren.

    Bereits im Herbst 2024 hatte das Unternehmen beim Kreis Segeberg eine Nachtragsbaugenehmigung für das reduzierte Verkehrsaufkommen beantragt. Eine Entscheidung des Kreises steht bis heute aus.

    Nun soll das Gericht dafür sorgen, dass der Kreis über diesen Antrag entscheidet beziehungsweise die beantragte Genehmigung erteilt.

    🏗️ Gleichzeitig soll der Baustopp fallen

    Parallel versucht Hillwood, den bestehenden Baustopp aus dem Weg zu räumen.

    Quickborn hatte 2024 vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig erreicht, dass der Widerspruch der Stadt gegen die ursprüngliche Baugenehmigung aufschiebende Wirkung hat. Seitdem ruhen die Bauarbeiten auf dem Grundstück.

    Hillwood argumentiert nun mit der veränderten Planung. Weil der vorgesehene Lkw-Verkehr deutlich reduziert wurde, soll das Gericht den damaligen Beschluss überprüfen und ändern.

    Hat Hillwood damit Erfolg, könnte auf dem Gelände möglicherweise weitergebaut werden. Die grundsätzliche Frage, ob die Baugenehmigung rechtmäßig ist, wäre damit allerdings noch nicht endgültig geklärt.

    ⚖️ Das Vorgehen von Hillwood ist konsequent

    Aus Sicht des Investors ist der Schritt nachvollziehbar. Hillwood hat sein Projekt verändert und versucht nun, mit der reduzierten Verkehrsbelastung eine neue rechtliche Bewertung zu erreichen.

    Nach jahrelangem Stillstand erhöht das Unternehmen damit den Druck auf den Kreis Segeberg und versucht gleichzeitig, den Baustopp zu beseitigen.

    🚦 Quickborn bleibt bei seiner Ablehnung

    Die Stadt Quickborn hält dagegen. Auch 700 zusätzliche Lkw täglich seien für das vorhandene Straßennetz und die Verkehrssicherheit nicht verträglich.

    Außerdem vertritt die Stadt gemeinsam mit ihren Anwälten die Auffassung, dass der Nachtragsantrag und der erklärte Teilverzicht rechtlich wie ein neuer Bauantrag zu behandeln seien.

    Das wäre für Hillwood problematisch. Denn Ellerau hat inzwischen eine Veränderungssperre für das Gelände beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass während der Neuplanung des Gebietes Vorhaben genehmigt werden, die den neuen Planungszielen widersprechen.

    Ob diese Argumentation trägt, dürfte einer der entscheidenden Punkte im weiteren Verfahren werden.

    ❓ Eine Frage bleibt bei Quickborn offen

    Bemerkenswert ist allerdings das Vorgehen der Stadt Quickborn selbst.

    Erst vor wenigen Tagen hat Quickborn seine Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg zurückgenommen. Mit dieser Klage sollte erreicht werden, dass der Kreis endlich über den seit langem anhängigen Widerspruch entscheidet.

    Bürgermeister Thomas Beckmann erklärt nun zu den neuen Verfahren, dass dadurch möglicherweise schneller eine Entscheidung erreicht werde.

    Dann stellt sich allerdings die Frage, warum Quickborn die eigene Klage zur Beschleunigung des Verfahrens kurz zuvor zurückgenommen hat.

    Eine Antwort darauf liefert die aktuelle Bürgerinformation der Stadt nicht.

    🔎 Wie ist die Lage jetzt?

    Der Konflikt ist damit keineswegs beendet. Im Gegenteil: Die juristischen Auseinandersetzungen werden weitergeführt.

    Hillwood versucht, das reduzierte Projekt genehmigt zu bekommen und den Baustopp aufzuheben. Quickborn hält auch die kleinere Variante für verkehrlich nicht vertretbar und setzt zusätzlich auf die Veränderungssperre in Ellerau.

    Eine endgültige Entscheidung über das Logistikzentrum ist weiterhin nicht in Sicht.

    📚 Die ganze Hillwood-Geschichte

    Der Streit läuft inzwischen seit mehreren Jahren. Wer nachvollziehen möchte, wie alles begann, welche Rolle die Verkehrsgutachten spielen und warum Quickborn und Ellerau gegen das Vorhaben vorgehen, findet unsere ausführliche Chronologie hier:

    👉 Hillwood in Ellerau – die ganze Geschichte: Chronologie, Verkehr, Rechtsstreit und Folgen für Quickborn


    Quelle:
    Bürgerinformation der Stadt Quickborn Nr. 264/2026 vom 10. September 2026. [oai_citation:0‡PM 264 Hillwood-Ansiedlung in Ellerau_US-Unternehmen verklagt Stadt Quickborn und Kreis Segeberg.docx](sediment://file_0000000063d8820ebc6262449d788f3b)

  • Fest der Nationen: Seit 43 Jahren begegnet sich Quickborn bei St. Marien

    Am Samstag, 26. September 2026, wird es rund um die katholische Kirche St. Marien wieder international. Das traditionelle „Ausländerfest“, heute ebenso als Fest der Nationen bezeichnet, gehört seit Jahrzehnten fest zum Quickborner Veranstaltungskalender. Ab 13 Uhr stehen Begegnung, Musik, Tanz und natürlich Spezialitäten aus vielen Ländern im Mittelpunkt.

    Was 1983 vergleichsweise klein begann, ist längst zu einer Quickborner Institution geworden. Der damalige Pfarrer Heinrich Hülsmann hatte die Idee, Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammenzubringen. Viele von ihnen waren nach Deutschland und nach Quickborn gekommen, um hier zu arbeiten und eine neue Heimat zu finden.

    Aus diesem Gedanken entstand ein Fest, das bis heute vor allem eines will: Menschen miteinander ins Gespräch bringen. Eine Gedenktafel an der Kirche erinnert an die Entstehung des Festes. Der historische Name „Ausländerfest“ ist dabei bis heute geblieben.

    Start mit Gottesdienst – danach wird gefeiert

    Das eigentliche Fest beginnt am Samstag um 13 Uhr mit einem Gottesdienst in St. Marien am Kurzen Kamp 2.

    Um 14 Uhr öffnen die Verkaufsstände. Dort gibt es kulinarische Spezialitäten aus unterschiedlichen Ländern. In diesem Jahr kommen erstmals auch Angebote aus Holland und Portugal hinzu.

    Parallel läuft auf der Bühne das Musikprogramm. Unter der Regie von Stefan Schwiederski reicht die musikalische Mischung von Rock bis Bigband. Dazu kommen Tanz, Gesang und jede Menge Gelegenheit, einfach zusammenzusitzen und miteinander ins Gespräch zu kommen.

    Um 22 Uhr endet das Fest traditionell mit dem Glockengeläut von St. Marien.

    Eigentlich geht es schon am Freitag los

    Wer genau hinschaut, merkt allerdings: Das Festwochenende beginnt bereits einen Tag früher.

    Am Freitag, 25. September, lädt die Fußballmannschaft der katholischen Gemeinde, die „Boys in Green“, in der Heidkamphalle zu ihrer internationalen „Weltmeisterschaft“ ein. Dabei geht es weniger um große Fußballkarrieren als um Begegnung, Spaß und neue Kontakte.

    Generationswechsel in der Organisation

    Auch hinter den Kulissen gibt es in diesem Jahr eine Veränderung. Nach vielen Jahren ehrenamtlicher Organisation hat Renate Butler die Verantwortung an Michael Malewski übergeben.

    Gemeinsam mit einem großen Team von Ehrenamtlichen soll er die lange Tradition fortführen und gleichzeitig neue Akzente setzen. Ohne diese vielen Helferinnen und Helfer wäre ein Fest dieser Größenordnung kaum möglich.

    Feiern und gleichzeitig helfen

    Das Fest verbindet seit vielen Jahren das gemeinsame Feiern mit sozialem Engagement. Die Erlöse werden gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung gestellt. 2026 sollen damit Projekte in Afrika unterstützt werden.

    Unterstützung gibt es auch von den Stadtwerken Quickborn/tel.quick, die sich an der Finanzierung der Musikbühne beteiligen.

    Mehr als Essen und Musik

    Natürlich kann man das Fest der Nationen einfach besuchen, weil es dort gutes Essen, Musik und einen unterhaltsamen Nachmittag gibt. Seine eigentliche Bedeutung geht aber weiter.

    Seit 1983 treffen sich hier Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion und Lebensgeschichte. Viele Besucher kommen jedes Jahr wieder. Damit ist aus einer Initiative der Kirchengemeinde über die Jahrzehnte ein Stück Quickborner Stadtgeschichte geworden.

    Vielleicht ist genau das die Stärke dieses Festes: Integration wird hier nicht in langen Reden erklärt. Sie findet einfach statt – am Tisch, vor der Bühne, beim Fußball oder beim gemeinsamen Probieren eines Gerichts, dessen Namen man vorher vielleicht noch nie gehört hat.

    Die wichtigsten Informationen

    Fest der Nationen / „Ausländerfest“ 2026
    Samstag, 26. September 2026
    13:00 Uhr: Gottesdienst
    14:00 Uhr: Beginn des Festes und Öffnung der Stände
    22:00 Uhr: Ende mit Glockengeläut
    Ort: Katholische Kirche St. Marien, Kurzer Kamp 2, 25451 Quickborn

    Bereits am Freitag, 25. September:
    Internationales Fußballturnier der „Boys in Green“ in der Heidkamphalle.

    Hinweis zur Anreise: Im Umfeld des Kirchplatzes und des Kurzen Kamps kommt es während des Festes zu Straßensperrungen. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, beim Parken auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen.

    Quellen und weitere Informationen

    Pfarrei Heiliger Martin – aktuelle Ankündigung zum Ausländerfest 2026
    St. Marien Quickborn – Informationen und Helferliste
    Stadtmagazin.SH – „Fest der Nationen an der katholischen Kirche St. Marien“

  • ✈️ Fluglärm in Quickborn – was nach der Diskussion bleibt

    Fluglärm gibt es in Quickborn. Darüber muss man eigentlich nicht streiten.

    Die entscheidende Frage ist eine andere: Wie stark belastet er die Menschen – und was kann getan werden, um vermeidbaren Fluglärm zu reduzieren?

    Unsere bisherigen Beiträge zum Thema haben sehr unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Einige Quickborner berichten von einer deutlichen Belastung. Andere sagen, dass sie Flugzeuge zwar hören, sich dadurch aber kaum oder überhaupt nicht gestört fühlen.

    Beides kann gleichzeitig stimmen.

    Die Wahrnehmung hängt unter anderem davon ab, wo man in Quickborn wohnt, welche Flugroute gerade genutzt wird, in welcher Höhe die Maschinen fliegen und zu welcher Tages- oder Nachtzeit sie unterwegs sind.

    Für QUICKBORN AKTUELL steht deshalb nicht die Frage im Mittelpunkt, ob jeder einzelne Fluglärm als störend empfindet. Es geht um einen vernünftigen Umgang mit einer vorhandenen Belastung.

    Nicht gegen den Flughafen. Gemeinsam mit Flughafen, Airlines, Behörden und Kommunen gegen vermeidbaren Fluglärm.


    Inhalt


    Nicht gegen den Flughafen

    Der Flughafen Hamburg ist Teil der Metropolregion. Er sichert Mobilität, Arbeitsplätze und wirtschaftliche Verbindungen.

    Fluglärmschutz bedeutet deshalb nicht automatisch, den Flughafen infrage zu stellen.

    Es geht vielmehr darum, den notwendigen Flugbetrieb so zu organisieren, dass die Belastung für die Bevölkerung möglichst gering bleibt.

    Das ist kein Widerspruch.

    Ein leistungsfähiger Flughafen und aktiver Fluglärmschutz können durchaus zusammengehören.

    Das Ziel sollte sein: möglichst viel Mobilität bei möglichst wenig vermeidbarer Lärmbelastung.

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    Was kann gegen Fluglärm getan werden?

    Fluglärmschutz besteht aus vielen einzelnen Maßnahmen.

    • ✈️ leisere Flugzeugtypen
    • 🛫 optimierte An- und Abflugrouten
    • 📏 möglichst geeignete Flughöhen und Steigprofile
    • 🌙 weniger besonders belastende Flüge in den Nacht- und Randzeiten
    • 📊 verlässliche Messstellen und nachvollziehbare Daten
    • 🧭 geeignete An- und Abflugverfahren
    • ⚖️ eine möglichst ausgewogene Verteilung unvermeidbarer Belastungen
    • 💶 finanzielle Anreize für den Einsatz leiserer Flugzeuge

    Viele dieser Veränderungen wirken auf den ersten Blick klein.

    Für Menschen unter einer häufig genutzten Flugroute können aber bereits andere Flughöhen, ein verändertes Verfahren oder modernere Flugzeugtypen einen spürbaren Unterschied machen.

    Genau deshalb lohnt sich die Arbeit im Detail.

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    Die Fluglärmschutzkommission

    Eine zentrale Rolle spielt die Fluglärmschutzkommission für den Flughafen Hamburg.

    Sie ist kein beliebiger Gesprächskreis, sondern ein gesetzlich vorgesehenes Beratungsgremium.

    Dort werden Fragen des Fluglärmschutzes beraten. Dazu gehören beispielsweise Flugverfahren, Flugrouten, Messungen, Nachtflüge oder Veränderungen im Flugbetrieb.

    Die Kommission berät unter anderem zuständige Behörden und die Deutsche Flugsicherung. Sie kann eigene Vorschläge einbringen.

    Damit ist sie genau der Ort, an dem die unterschiedlichen Interessen aufeinandertreffen:

    Flughafenbetrieb, Flugsicherheit, wirtschaftliche Interessen der Airlines und der Schutz der Bevölkerung vor unnötigem Fluglärm.

    Und dort müssen auch die Interessen Quickborns vertreten werden.

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    Quickborn sitzt mit am Tisch

    Quickborn gehört zu den vom Hamburger Flughafen betroffenen Kommunen und ist deshalb in der Fluglärmschutzkommission vertreten.

    Das ist wichtig.

    Denn Fluglärm wird nicht nur in Hamburg wahrgenommen. Auch Norderstedt, Quickborn und weitere Kommunen in Schleswig-Holstein liegen im Einflussbereich des Flughafens.

    Entscheidungen, die an einer Stelle für Entlastung sorgen, können an anderer Stelle zusätzliche Belastungen hervorrufen.

    Wenn Flugrouten verändert, Bahnbenutzungen angepasst oder Verfahren optimiert werden, muss deshalb immer betrachtet werden, welche Folgen dies für die einzelnen Gebiete hat.

    Quickborn braucht dabei eine eigene Stimme.

    Nicht möglichst laut – sondern möglichst gut vorbereitet.

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    Fluglärmschutz ist Detailarbeit

    Die Tätigkeit in der Fluglärmschutzkommission ist anspruchsvoller, als es auf den ersten Blick wirken mag.

    Es geht nicht nur darum, einige Male im Jahr an einer Sitzung teilzunehmen.

    Wer Quickborn dort wirkungsvoll vertreten möchte, muss sich mit umfangreichen und teilweise technischen Fragen beschäftigen:

    • Welche Flugrouten werden genutzt?
    • In welcher Höhe werden bestimmte Bereiche überflogen?
    • Wann dürfen Maschinen festgelegte Routen verlassen?
    • Welche Unterschiede gibt es zwischen verschiedenen Flugzeugtypen?
    • Welche Auswirkungen haben Wetter und Windrichtung?
    • Wie verändern Pistensperrungen die Belastung?
    • Was zeigen die Lärmmessstellen tatsächlich?
    • Welche Maßnahmen reduzieren Lärm – und welche verlagern ihn nur?

    Dazu kommt Hintergrundarbeit zwischen den Sitzungen.

    Protokolle und Vorlagen müssen gelesen, technische Erläuterungen verstanden und Entwicklungen über längere Zeit verfolgt werden.

    Eine reine Anwesenheitsquote sagt deshalb nur begrenzt etwas darüber aus, wie gut die Interessen einer Kommune tatsächlich vertreten werden.

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    Warum Kontinuität wichtig ist

    Gerade wegen dieser komplizierten Materie ist Kontinuität wichtig.

    Wer sich neu in das Thema einarbeitet, braucht Zeit.

    Welche Flugroute wurde bereits untersucht? Welche Argumente hat die Deutsche Flugsicherung vorgetragen? Welche Messwerte wurden diskutiert? Welche Veränderungen wurden schon einmal geprüft und verworfen?

    Dieses Wissen entsteht nicht innerhalb weniger Wochen.

    Deshalb sollte bei einer Neubesetzung der Quickborner Vertretung nicht allein entscheidend sein, welche Fraktion gerade jemanden benennt.

    Entscheidend sollte sein, ob jemand bereit ist, sich langfristig, intensiv und fachlich mit dem Thema zu beschäftigen.

    Man kann deshalb durchaus die Frage stellen, ob eine solche Aufgabe ausschließlich über wechselnde ehrenamtliche Kommunalpolitiker organisiert werden sollte.

    Eine Möglichkeit wäre eine dauerhafte fachliche Begleitung aus dem Rathaus.

    Der jeweilige Vertreter könnte die kommunalen Interessen in der Kommission wahrnehmen. Gleichzeitig würde innerhalb der Verwaltung dauerhaft Wissen aufgebaut und gesichert.

    Das wäre auch bei späteren personellen Wechseln hilfreich.

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    Was wir von der Stadt Quickborn vermissen

    Was uns bislang fehlt, ist eine regelmäßige und verständliche Information der Stadt Quickborn über das Thema.

    Die Fluglärmschutzkommission tagt regelmäßig. Dabei werden immer wieder Themen behandelt, die für Quickborn unmittelbar oder mittelbar interessant sind.

    Wenn Quickborn betroffen ist, sollte aus unserer Sicht anschließend kurz informiert werden:

    • Was wurde besprochen?
    • Was bedeutet das für Quickborn?
    • Welche Position hat die Stadt vertreten?
    • Gab es Anträge oder Vorschläge?
    • Welche Punkte bleiben offen?

    Das müsste kein umfangreicher Bericht sein.

    Eine kurze Bürgerinformation nach relevanten Sitzungen würde häufig ausreichen.

    Diese Information findet bislang kaum statt.

    Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass das Thema im Rathaus inzwischen nur noch eine geringe Priorität besitzt.

    Vielleicht ist es Gleichgültigkeit. Vielleicht ist im Laufe der Jahre auch eine gewisse Resignation entstanden, weil viele Entscheidungen letztlich in Hamburg oder auf anderer Ebene getroffen werden.

    Gerade dann wäre Information aber umso wichtiger.

    Quickborn kann den Hamburger Flugverkehr nicht allein steuern.

    Die Stadt kann aber Entwicklungen verfolgen, ihre Interessen vertreten und anschließend erklären, was getan wurde.

    Transparenz gehört aus unserer Sicht deshalb unmittelbar zur kommunalen Interessenvertretung.

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    Viele tragen Verantwortung

    Fluglärm lässt sich nicht von einer einzelnen Institution reduzieren.

    Viele Akteure tragen Verantwortung:

    • 🏢 Hamburg Airport als Flughafenbetreiber
    • 🛫 die Fluggesellschaften
    • 🧭 die Deutsche Flugsicherung
    • 🏛️ der Hamburger Senat und die zuständigen Behörden
    • 🌊 das Land Schleswig-Holstein
    • 🏘️ betroffene Städte, Gemeinden und Kreise
    • 🇩🇪 zuständige Bundesbehörden
    • 👥 Fluglärmschutzverbände und Bürgerinitiativen

    Auch die Airlines gehören ausdrücklich dazu.

    Sie entscheiden beispielsweise darüber, welche Flugzeugtypen auf bestimmten Verbindungen eingesetzt werden und wie Flugpläne organisiert werden.

    Moderne Maschinen können deutlich leiser sein als ältere Modelle.

    Der Einsatz solcher Flugzeuge – besonders in sensiblen Rand- und Nachtzeiten – kann deshalb Teil eines wirksamen Fluglärmschutzes sein.

    Auch lärmabhängige Start- und Landeentgelte können Anreize schaffen.

    Flughafen und Airlines haben also nicht nur wirtschaftliche Interessen. Sie können selbst einen erheblichen Beitrag zur Verringerung der Belastung leisten.

    Genau deshalb gefällt uns der Ansatz:

    Nicht gegen den Flughafen.
    Nicht gegen das Fliegen.
    Gemeinsam gegen vermeidbaren Fluglärm.

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    Wie QUICKBORN AKTUELL das Thema begleiten will

    QUICKBORN AKTUELL wird das Thema Fluglärm künftig intensiver begleiten.

    Auf unserer Homepage soll dazu ein eigener Themenbereich entstehen beziehungsweise weiter ausgebaut werden.

    Dort wollen wir Informationen dauerhaft bündeln:

    • aktuelle Entwicklungen rund um den Hamburger Flughafen
    • relevante Sitzungen der Fluglärmschutzkommission
    • Quickborner Themen aus den Protokollen
    • Informationen zu Flugrouten und Flughöhen
    • Messwerte der Quickborner Fluglärmmessstelle
    • Nachtflüge und verspätete Flüge
    • Pistensperrungen und deren Auswirkungen
    • Beschwerdezahlen
    • Positionen und Aktivitäten der Stadt Quickborn

    Damit soll nach und nach eine nachvollziehbare Informationsbasis entstehen.

    Nicht jeder muss sich täglich mit Fluglärm beschäftigen.

    Wer sich dafür interessiert oder betroffen fühlt, sollte aber schnell nachvollziehen können, was gerade passiert und welche Möglichkeiten überhaupt bestehen.

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    Unser Fazit

    Die Diskussion der vergangenen Tage zeigt vor allem eines:

    Fluglärm wird in Quickborn sehr unterschiedlich wahrgenommen.

    Das ist kein Grund, das Thema größer zu machen, als es ist.

    Es ist aber auch kein Grund, es zu ignorieren.

    Die sinnvollste Linie liegt aus unserer Sicht dazwischen.

    Der Flughafen Hamburg gehört zur Region und soll leistungsfähig bleiben.

    Gleichzeitig sollte jede technisch und organisatorisch sinnvolle Möglichkeit genutzt werden, Fluglärm zu reduzieren.

    Und wenn Belastungen unvermeidbar sind, sollten sie möglichst nachvollziehbar und ausgewogen verteilt werden.

    Damit das funktioniert, braucht Quickborn eine engagierte, fachkundige und möglichst kontinuierliche Vertretung in der Fluglärmschutzkommission.

    Und wir wünschen uns dazu deutlich mehr Information aus dem Rathaus.

    Was betrifft Quickborn? Was wurde besprochen? Was hat die Stadt eingebracht?

    Das wäre keine große zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit.

    Aber eine hilfreiche Information für diejenigen, die Fluglärm nicht nur hören, sondern auch verstehen möchten, was dagegen getan werden kann.

    ✈️ Nicht gegen den Flughafen – gemeinsam gegen vermeidbaren Fluglärm.

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  • Ganztag Waldschule: 290.000 Euro für freien Träger – Wirtschaftlichkeit bleibt offen

    Die Ganztagsbetreuung an der Waldschule ist an die Johanniter übertragen worden. Was der Trägerwechsel Quickborn tatsächlich kostet, lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht nachvollziehen. Eine Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung konnte die Stadt nicht vorlegen.

    📊 Deutlicher Kostensprung bei der Waldschule

    Im Haushaltsentwurf 2027 sind 290.000 Euro für den freien Träger eingeplant. Hinzu kommen 13.200 Euro für Kooperationsverträge und Kurse.

    Die gesamten Aufwendungen der Waldschule steigen von 1,046 Millionen Euro 2026 auf 1,334 Millionen Euro 2027. Das sind 287.600 Euro oder 27,5 Prozent mehr.

    Auch die Personalkosten der Waldschule sinken nicht. Sie steigen von 351.300 auf 373.000 Euro.

    🔄 Kosten verschwinden an anderer Stelle – aber nicht das Gesamtproblem

    Ein Teil der bisherigen Schulkindbetreuung wurde bisher im Produkt „Städtische Kinderbetreuungseinrichtungen“ verbucht. Dort fallen einzelne Kosten weg. Auch ein Personalkonto wird deutlich reduziert.

    Gleichzeitig steigen andere Personalkosten. Insgesamt erhöhen sich die Personalaufwendungen dieses Produkts von 3,261 auf 3,426 Millionen Euro. Auch die Gesamtaufwendungen steigen von 4,357 auf 4,516 Millionen Euro.

    Rechnet man Waldschule und städtische Kinderbetreuung zusammen, steigen die Aufwendungen von rund 5,403 auf 5,850 Millionen Euro. Das sind 446.500 Euro mehr.

    Das gemeinsame Haushaltsergebnis verschlechtert sich um rund 597.000 Euro.

    Diese 597.000 Euro sind nicht automatisch die Kosten des Trägerwechsels. Im Haushalt werden Einnahmen und Ausgaben zwischen verschiedenen Produkten und Grundschulen verschoben. Genau deshalb wäre eine saubere Vorher-Nachher-Rechnung notwendig.

    ❓Was sagt die Haushaltsvorlage?

    Im Erläuterungsteil wird der Trägerwechsel genannt. Dort steht, dass die Betreuung der Grundschulkinder an der Waldschule an einen freien Träger abgegeben wird.

    Eine wirtschaftliche Begründung fehlt. Es gibt keine Gegenüberstellung der bisherigen Kosten mit den künftigen Kosten. Auch eine erwartete Einsparung wird nicht ausgewiesen.

    📄 Nachfrage bei der Stadt bringt keine Kostenrechnung

    Über FragDenStaat wurde deshalb ausdrücklich nach einer Berechnung oder Gegenüberstellung des bisherigen und des künftigen wirtschaftlichen Ergebnisses gefragt.

    Eine entsprechende Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung konnte nicht vorgelegt werden.

    Wir gehen deshalb davon aus, dass eine solche Berechnung vor der Entscheidung nicht erstellt wurde.

    Das ist der entscheidende Punkt. Es geht nicht um die Arbeit der Johanniter. Es geht um die finanzielle Grundlage einer Entscheidung der Stadt.

    🔎 Viele Zahlen – keine Gesamtbilanz

    Der Haushaltsentwurf enthält die einzelnen Buchungen. Er zeigt neue Zahlungen an den freien Träger, wegfallende Positionen und Verschiebungen bei Personal und Einnahmen.

    Was er nicht zeigt, ist die einfache Rechnung:

    Was kostete die Ganztagsbetreuung vorher – und was kostet sie nach dem Trägerwechsel?

    Bei einem neuen Ansatz von 290.000 Euro und deutlich steigenden Aufwendungen in den betroffenen Produkten sollte diese Frage beantwortet werden können.

    Der Haushaltsentwurf macht die wirtschaftlichen Folgen des Trägerwechsels nicht nachvollziehbar. Die Antwort der Stadt liefert diese Rechnung ebenfalls nicht.

    Quellen

    Stadt Quickborn: 1. Haushaltsplanentwurf 2027 ff., insbesondere Produkte 211010 „Grundschule Waldschule“ und 365010 „Städtische Kinderbetreuungseinrichtungen“.
    FragDenStaat: Ganztagsbetreuung Grundschule Waldschule / Trägerwechsel

  • TO HUUS: Rund 2 Millionen Euro pro Jahr – was kommt auf Quickborn zu?

    TO HUUS soll Quickborns neuer „Dritter Ort“ werden: Stadtbücherei, Treffpunkt, Arbeits- und Aufenthaltsbereiche sowie Veranstaltungen mit bis zu mehr als 300 Menschen auf rund 2.000 Quadratmetern. Die Idee ist ambitioniert. Die Kosten dürften es ebenfalls sein.

    Unsere Modellrechnung kommt auf eine Größenordnung von rund 2 Millionen Euro Gesamtkosten pro Jahr.

    Gegenüber der heutigen Stadtbücherei wären das rund 1,3 Millionen Euro Mehrkosten jährlich.

    Und ausgerechnet diese zukünftigen Kosten sind im aktuellen Haushaltsentwurf bislang noch nicht abgebildet.

    Sagen wir es freundlich: Die Stadt Quickborn hat ihre Ausweisung im Haushalt bisher offenbar übersehen.

    Was ist TO HUUS?

    In der Bahnhofstraße soll ein Neubau entstehen. Im Erdgeschoss plant die Stadt eine rund 2.000 Quadratmeter große Multifunktionsfläche.

    Die heutige Stadtbücherei soll dorthin umziehen. Hinzukommen Lern-, Lese- und Arbeitsbereiche, Treffpunkte, Angebote für Vereine und Initiativen sowie Veranstaltungsflächen.

    Die Stadt selbst spricht von Veranstaltungen für 40 bis über 300 Personen und einer vier Meter hohen Decke.

    TO HUUS wird damit wesentlich mehr als eine größere Bücherei.

    Was kostet die Bücherei heute?

    Für 2027 weist der Quickborner Haushalt für die Stadtbücherei einen Gesamtaufwand von rund 686.500 Euro aus. Dazu gehören Personal, Räume, Medien, Dienstleistungen, Abschreibungen und weitere laufende Kosten.

    Nach Erträgen und internen Verrechnungen liegt der Zuschussbedarf des Produkts bei rund 674.000 Euro.

    Für die Größenordnung kann man deshalb sagen:

    Die heutige Bücherei kostet Quickborn rund 0,7 Millionen Euro im Jahr.

    Die alten Räume werden nicht eingespart

    Normalerweise könnte man bei einem Umzug sagen: Die alte Miete entfällt und finanziert einen Teil des neuen Standortes.

    Genau das passiert hier nicht.

    Der bestehende Mietvertrag für die Büchereiräume im Forum läuft weiter. Die Stadt hat erklärt, die Flächen nach dem Auszug der Bücherei für andere städtische Zwecke nutzen zu wollen.

    Wofür auch immer.

    Damit bleiben auch Miete und Nebenkosten der bisherigen Räume im städtischen Haushalt.

    Im Haushalt 2027 stehen dafür allein rund:

    • 110.000 Euro Miete
    • 63.600 Euro Bewirtschaftung

    Die Kosten verschwinden also nicht. Sie bekommen lediglich einen anderen Verwendungszweck.

    Was kommt mit TO HUUS neu hinzu?

    Hier beginnt unsere Modellrechnung.

    Wichtig: Die folgenden Zahlen sind keine Mietforderung des Bauherrn und keine offizielle Kalkulation der Stadt Quickborn.

    Sie sollen zeigen, welche Größenordnung bei einem solchen Projekt plausibel berücksichtigt werden müsste.

    TO HUUS entsteht nicht in einer vorhandenen einfachen Gewerbefläche. Es handelt sich um einen Neubau mit hoher Raumhöhe und Veranstaltungsnutzung für mehrere hundert Menschen.

    Entsprechend müssen unter anderem Lüftung, Brandschutz, Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung und die technischen Anforderungen eines Veranstaltungsbetriebes berücksichtigt werden.

    Eine normale Laden- oder Büromiete ist deshalb kein sinnvoller Vergleich.

    Für unsere Rechnung setzen wir bewusst vorsichtig an:

    Neue Miete: rund 700.000 Euro jährlich.

    Das entspricht knapp 30 Euro je Quadratmeter im Monat.

    Für einen eigens errichteten Neubau dieser Art ist das keineswegs außergewöhnlich hoch angesetzt.

    Betrieb: weitere rund 200.000 Euro

    Dazu kommen Heizung, Strom, Lüftung, Reinigung, Wartung, technische Unterhaltung und weitere Nebenkosten.

    Bei rund 2.000 Quadratmetern und einem Gebäude, das deutlich intensiver genutzt werden soll als die heutige Bücherei, rechnen wir konservativ mit:

    rund 200.000 Euro jährlich.

    Auch hier gilt: Erst eine konkrete technische Planung und Betriebskostenberechnung kann die tatsächliche Zahl liefern.

    Die Stadt erklärte auf eine Informationsanfrage selbst, dass eine detaillierte Betriebskostenermittlung erst möglich sei, wenn die Detailplanung von Gebäude und technischer Infrastruktur vorliegt.

    Einrichtung: rund 3 Millionen Euro

    Ein leerer Neubau ist noch keine Bibliothek und erst recht kein Dritter Ort.

    Benötigt werden unter anderem:

    • Bibliotheksregale und Möbel
    • Sitz- und Arbeitsbereiche
    • Veranstaltungsbestuhlung
    • Open-Library-Technik
    • RFID und Selbstverbuchung
    • IT- und Medientechnik
    • Präsentations- und Veranstaltungstechnik
    • Einbauten und weitere Ausstattung

    Für unsere Modellrechnung kalkulieren wir dafür rund 3 Millionen Euro Investitionskosten.

    Diese Summe taucht anschließend nicht einfach nur einmal im Finanzhaushalt auf.

    Sie muss nach den kommunalen Doppik-Regeln abgeschrieben werden.

    Bei einer Mischung unterschiedlicher Nutzungsdauern rechnen wir überschlägig mit:

    rund 300.000 Euro Abschreibungen jährlich.

    Kreditfinanzierung kostet zusätzlich Zinsen

    Die Einrichtung müsste voraussichtlich kreditfinanziert werden.

    Bei einem modellhaften Zinssatz von rund 3,5 Prozent entstehen zunächst weitere:

    rund 100.000 Euro Zinsen jährlich.

    Die Tilgung belastet zusätzlich die Liquidität im Finanzhaushalt.

    Die Rechnung auf einen Blick

    Unsere bewusst konservative Arbeitsrechnung für die zusätzlichen Kosten von TO HUUS:

    • Neue Miete: ca. 700.000 Euro
    • Betrieb und Nebenkosten: ca. 200.000 Euro
    • Abschreibungen Einrichtung: ca. 300.000 Euro
    • Zinsen: ca. 100.000 Euro

    Mehrkosten: rund 1,3 Millionen Euro pro Jahr.

    Dazu kommt der bestehende Aufwand der Stadtbücherei beziehungsweise der städtischen Nutzung der bisherigen Räume.

    Damit landet Quickborn in unserer Modellrechnung bei:

    Rund 2 Millionen Euro Gesamtkosten pro Jahr

    Das ist die eigentliche Größenordnung dieses Projektes.

    Kein zusätzliches Personal eingerechnet

    Wir haben dabei bewusst keinen Euro zusätzliches Personal angesetzt.

    Die Stadt hat mitgeteilt, dass nach derzeitigem Kenntnisstand für die Bibliothek kein zusätzliches Personal erforderlich sein soll.

    Der Stellenplan weist derzeit knapp vier Vollzeitstellen für die Stadtbücherei aus.

    Ob dieses Personal künftig neben dem Bibliotheksbetrieb auch einen rund 2.000 Quadratmeter großen Dritten Ort mit erweiterten Öffnungszeiten und Veranstaltungen für mehrere hundert Menschen betreiben kann, bleibt abzuwarten.

    Zusätzliche externe Kosten für Veranstaltungstechnik, Sicherheit, Reinigung oder andere Dienstleistungen sind in unserer Rechnung ebenfalls nicht gesondert enthalten.

    Fördermittel rechnen wir nicht schön

    Natürlich gibt es Förderprogramme für Bibliotheken, Digitalisierung oder einzelne technische Projekte.

    Solange dafür aber keine konkrete Bewilligung für TO HUUS vorliegt, gehört sie aus unserer Sicht nicht als sichere Gegenfinanzierung in die Rechnung.

    Die großen LuKIFG-Mittel der Stadt Quickborn lassen wir vollständig außen vor. Sie sind bereits für die Goethe-Schule verplant.

    Denselben Euro kann man schließlich nur einmal ausgeben.

    Und was steht davon im Haushalt?

    Genau hier liegt das Problem.

    Auf eine Informationsanfrage erklärte die Stadt selbst, dass für TO HUUS noch keine zusätzlichen Kosten im Ergebnisplan veranschlagt seien. Investitionen würden erst eingestellt, wenn konkrete Zahlen vorlägen und die sogenannte Veranschlagungsreife erreicht sei. Eine detaillierte Betriebskostenberechnung existiere ebenfalls noch nicht.

    Gleichzeitig gibt es das Projekt längst, Planungen laufen und die Stadt präsentiert TO HUUS öffentlich als künftigen zentralen Treffpunkt.

    Bei möglichen Mehrkosten in einer Größenordnung von rund 1,3 Millionen Euro jährlich ist die Frage nach den finanziellen Folgen deshalb keine Nebensache.

    Eine gute Idee braucht auch eine gute Kalkulation

    TO HUUS kann für Quickborn ein attraktiver Ort werden.

    Es geht nicht darum, Kultur, Bücherei oder Begegnung grundsätzlich infrage zu stellen.

    Aber gerade bei der angespannten Finanzlage der Stadt muss vor langfristigen Verpflichtungen klar sein:

    • Was kostet das Projekt?
    • Wie hoch ist die tatsächliche Miete?
    • Wer bezahlt welchen Ausbau?
    • Was kostet die Einrichtung?
    • Welche Betriebskosten entstehen?
    • Und wie sieht die Belastung des Haushalts über 20 oder 30 Jahre aus?

    Unsere Modellrechnung lautet derzeit:

    Rund 2 Millionen Euro Gesamtkosten pro Jahr – rund 1,3 Millionen Euro mehr als heute.

    Vielleicht wird es am Ende weniger.

    Vielleicht mehr.

    Eine belastbare Kalkulation der Stadt könnte das aufklären.

    Im aktuellen Haushaltsentwurf ist diese Kostenentwicklung bislang jedenfalls nicht zu erkennen.

    Wir verstehen unsere Rechnung deshalb einfach als kleine Unterstützung bei der Haushaltsplanung.

    Gern geschehen. 😉


    Quellen und weitere Informationen

    Weitere Hintergründe zu wichtigen Quickborner Projekten:
    Quickborn Aktuell – Themen

  • Verkehrsgutachten zur A7: Was die Hillwood-Ergebnisse für Quickborns eigene Gewerbeplanung bedeuten

    Die Verkehrsuntersuchungen rund um das geplante Hillwood-Logistikzentrum in Ellerau haben inzwischen eine Aussage hervorgebracht, die weit über das einzelne Projekt hinausgeht.

    Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Anschlussstelle Quickborn der A7 bereits heute überlastet ist. Zusätzliche Verkehre können dort kaum noch aufgenommen werden, ohne die bestehenden Rückstaus und Überlastungen weiter zu verschärfen.

    Diese Erkenntnis betrifft nicht nur Hillwood.

    Sie betrifft zwangsläufig auch die eigene Gewerbe- und Einzelhandelsentwicklung der Stadt Quickborn, wenn zusätzlicher Verkehr ebenfalls über die Anschlussstelle A7 geführt werden soll.

    Das eigentliche Problem ist bereits heute vorhanden

    Die aktuellen Untersuchungen zeigen, dass die Verkehrssituation an der Anschlussstelle Quickborn nicht erst durch ein mögliches Logistikzentrum in Ellerau problematisch würde.

    Bereits im heutigen Zustand erreichen einzelne Verkehrsbeziehungen die schlechteste Qualitätsstufe F. Besonders problematisch ist der Linksabbiegeverkehr aus östlicher Richtung auf die A7 in Richtung Hamburg.

    Hinzu kommen Rückstaus im Bereich Friedrichsgaber Straße, Pascalstraße und Ellerauer Straße sowie die Belastungen rund um den Bahnübergang in Ellerau.

    Die Gutachter kommen deshalb zu einer sehr deutlichen Einschätzung: Das bestehende Straßennetz verkraftet derzeit praktisch keine zusätzlichen Verkehrszuwächse.

    Das kann nicht nur für Hillwood gelten

    Diese Aussage ist für die Diskussion um Hillwood von großer Bedeutung.

    Sie hat aber gleichzeitig eine Konsequenz für Quickborn selbst.

    Wenn gegenüber einem Projekt in Ellerau argumentiert wird, dass zusätzliche Verkehre über die Anschlussstelle Quickborn nicht mehr verträglich abgewickelt werden können, muss derselbe Maßstab auch bei neuen oder erweiterten Gewerbeprojekten auf Quickborner Stadtgebiet angelegt werden.

    Denn für die Leistungsfähigkeit einer Kreuzung spielt es keine Rolle, auf welcher Seite der Gemeindegrenze ein Fahrzeug gestartet ist.

    Entscheidend ist allein, wie viele zusätzliche Pkw, Lieferfahrzeuge und Lkw am Ende tatsächlich auf dieselben Straßen und dieselbe Autobahnanschlussstelle treffen.

    Der EQ Businesspark ist noch nicht vollständig entwickelt

    Ein wichtiger Punkt ist dabei der EQ Businesspark.

    Das rund 20 Hektar große Gewerbegebiet schließt unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet Nord an und liegt in direkter Nähe zur A7.

    Vorgesehen ist Platz für etwa 25 Unternehmen. Angesprochen werden unter anderem Betriebe aus Dienstleistung, Handel, Handwerk, Produktion und Light Industrial.

    Die ersten größeren Bauvorhaben haben erst 2025 begonnen. Weitere Grundstücksverkäufe und Ansiedlungen stehen noch bevor.

    Damit bildet die heutige Verkehrssituation noch nicht automatisch den Verkehr eines vollständig belegten Businessparks ab.

    Wie groß die zusätzliche Belastung künftig tatsächlich wird, hängt stark von den einzelnen Unternehmen ab.

    Ein Handwerksbetrieb mit wenigen Beschäftigten erzeugt andere Verkehrsströme als ein größerer Produktionsbetrieb, ein Handelsunternehmen oder ein Betrieb mit umfangreichen Lieferverkehren.

    Damit bekommt auch die Auswahl zukünftiger Unternehmen eine neue Bedeutung.

    Nicht nur Arbeitsplätze, Investitionen oder Nachhaltigkeitskriterien sollten betrachtet werden. Auch die Frage, welchen zusätzlichen Verkehr eine Ansiedlung erzeugt, müsste künftig eine wesentlich stärkere Rolle spielen.

    Halenberg liegt direkt am entscheidenden Knoten

    Noch unmittelbarer stellt sich die Frage beim geplanten Bebauungsplan Nr. 118 „Sondergebiet Halenberg“.

    Der Bereich rund um Famila liegt praktisch direkt an der Anschlussstelle Quickborn.

    Geplant ist eine umfassende Weiterentwicklung des Standortes. Vorgesehen sind unter anderem zusätzliche Fachmarktflächen, ein weiterer Baukörper sowie medizinische Nutzungen.

    Der Standort soll gleichzeitig stärker als Versorgungs- und Erledigungsstandort für Beschäftigte, Einwohner, Handwerkskunden und auch Durchreisende entwickelt werden.

    Gerade diese Ausrichtung lebt von guter Erreichbarkeit mit dem Auto.

    Das Handels- und Gastronomiekonzept nennt eine leistungsfähige Zuwegung deshalb selbst als wichtige Voraussetzung für die weitere Entwicklung.

    Genau an dieser Stelle trifft die Planung jedoch unmittelbar auf die Ergebnisse des aktuellen Verkehrsgutachtens.

    Die Gutachter stellen fest, dass die Knoten Pascalstraße, Autobahnanschlussstelle und Ulzburger Landstraße als zusammenhängendes Verkehrssystem betrachtet werden müssen und die vorhandenen Engpässe im bestehenden Straßenraum nicht ausreichend beseitigt werden können.

    Am selben Abend: Verkehrsgutachten und Halenberg-Planung

    Bemerkenswert ist dabei auch die zeitliche Nähe.

    Am 18. Juni 2026 wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zunächst die aktualisierte Verkehrsuntersuchung für Quickborn, Ellerau und die Anschlussstelle A7 vorgestellt.

    Das Ergebnis war eindeutig: Das vorhandene Straßennetz ist bereits heute hoch belastet und zusätzliche Verkehre verschärfen die bestehenden Probleme.

    Im selben Ausschuss wurde anschließend über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Sondergebiet Halenberg“ beraten.

    Das ist kein Argument gegen die Entwicklung des Halenbergs.

    Es macht aber deutlich, dass die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens nicht ausschließlich als Argument gegen Hillwood verwendet werden können.

    Sie müssen genauso Maßstab für die eigenen Planungen der Stadt Quickborn sein.

    Ein Verkehrsgutachten für Halenberg wird unverzichtbar

    Für den Bebauungsplan Nr. 118 ist richtigerweise ein eigenes Verkehrsgutachten vorgesehen.

    Dieses Gutachten sollte allerdings nicht nur untersuchen, ob die unmittelbaren Zufahrten zum Grundstück funktionieren.

    Entscheidend ist die Gesamtwirkung.

    Zu betrachten wäre deshalb insbesondere, wie viele zusätzliche Fahrzeuge der Standort tatsächlich erzeugt und wie sich diese Verkehre auf die bereits heute überlastete Anschlussstelle auswirken.

    Eine isolierte Betrachtung einzelner Kreuzungen würde dabei zu kurz greifen.

    Auch weitere Gewerbeflächen gehören in die Rechnung

    Hinzu kommt, dass die Gewerbeentwicklung Quickborns nicht beim bereits erschlossenen EQ Businesspark endet.

    Die Stadt verfolgt weitere Entwicklungen im Bereich des Gewerbegebietes Nord und im Umfeld der A7. Dazu gehören auch Verkehrs- und Erschließungsmaßnahmen rund um den Ohlmöhlenweg, die Straße Auf dem Halenberg und die Trasse V9.

    Auch diese Entwicklungen können zusätzliche Verkehrsströme erzeugen.

    Für sich betrachtet mag jedes einzelne Vorhaben überschaubar erscheinen.

    In der Summe entsteht jedoch ein anderes Bild.

    Ein vollständig belegter EQ Businesspark, eine Weiterentwicklung des Halenbergs, zusätzliche Fachmärkte, weitere Gewerbeflächen und die allgemeine Verkehrsentwicklung treffen zumindest teilweise auf dieselbe Anschlussstelle der A7.

    Auch der Masterplan setzt auf weitere Gewerbeentwicklung

    Hinzu kommt eine weitere strategische Entwicklung.

    Im Rahmen des städtebaulichen Masterplans wird vorgeschlagen, bei neuen Bauflächen im Außenbereich Gewerbeflächen gegenüber Wohnbauflächen stärker zu priorisieren.

    Begründet wird dies mit einem Nachholbedarf Quickborns gegenüber anderen Städten entlang der A7.

    Wirtschaftlich kann eine solche Strategie nachvollziehbar sein.

    Sie setzt allerdings voraus, dass die dafür notwendige Verkehrsinfrastruktur vorhanden ist.

    Mehr Gewerbe bedeutet fast immer auch mehr Verkehr.

    Beschäftigte fahren zur Arbeit. Kunden kommen zu den Standorten. Waren werden angeliefert und abgeholt. Handwerks- und Produktionsbetriebe erzeugen Liefer- und Serviceverkehr.

    Gerade Gewerbegebiete an einer Autobahn leben von ihrer guten Straßenanbindung.

    Wenn diese Anbindung jedoch bereits heute an ihrer Belastungsgrenze liegt, muss die Infrastrukturfrage Bestandteil jeder weiteren Gewerbeplanung werden.

    Die bisherigen Untersuchungen reichen dafür noch nicht aus

    Das aktuelle Verkehrsgutachten untersucht im Wesentlichen den bestehenden Verkehr und legt darauf unterschiedliche zusätzliche Hillwood-Verkehre.

    Eine umfassende Prognose für einen vollständig belegten EQ Businesspark, die Erweiterung des Halenberg-Standortes und weitere mögliche Gewerbeentwicklungen ist darin nicht enthalten.

    Das ist kein Mangel des Gutachtens. Dafür war es ursprünglich nicht beauftragt.

    Für die weitere Stadtentwicklung entsteht daraus aber ein neuer Auftrag.

    Quickborn braucht eine kumulative Betrachtung der zukünftigen Verkehrsbelastung.

    Dabei dürfen einzelne Projekte nicht jeweils so behandelt werden, als wären sie die einzige zusätzliche Entwicklung.

    Am Ende treffen sie teilweise alle auf dasselbe Straßennetz.

    Die Verkehrszählung zeigt nur den bisherigen Zustand

    Das ist besonders wichtig, weil die aktuelle Untersuchung auf Verkehrszählungen aus Ende 2025 aufbaut.

    Zu diesem Zeitpunkt war der EQ Businesspark noch längst nicht vollständig entwickelt.

    Auch die geplante Weiterentwicklung des Halenbergs war noch nicht umgesetzt.

    Weitere mögliche Gewerbeflächen waren ebenfalls noch nicht verkehrswirksam.

    Die gemessene heutige Überlastung enthält deshalb noch nicht automatisch sämtliche Verkehrsströme, die aus den bereits bekannten zukünftigen Entwicklungen entstehen können.

    Wenn das Straßennetz bereits im Ausgangszustand keine nennenswerten zusätzlichen Reserven mehr besitzt, wird genau diese Frage für jede weitere Planung entscheidend.

    EQ Businesspark, Halenberg und weitere Entwicklungen gehören zusammen betrachtet

    Für eine belastbare Verkehrsplanung müssten deshalb mindestens folgende Entwicklungen gemeinsam betrachtet werden:

    • die weitere Belegung des EQ Businessparks,
    • die geplante Weiterentwicklung von Halenberg und Famila,
    • weitere mögliche Gewerbeflächen im Umfeld der A7,
    • zusätzlicher Wohnungsbau und damit verbundener Pendlerverkehr,
    • die allgemeine Verkehrsentwicklung in Quickborn, Ellerau und der Region,
    • und gegebenenfalls weiterhin zusätzliche Verkehre aus dem Hillwood-Projekt.

    Erst aus dieser Gesamtbetrachtung lässt sich ableiten, welche Entwicklung die bestehende Infrastruktur tatsächlich noch aufnehmen kann.

    Das Gutachten hat auch Bedeutung für die Bauleitplanung

    Die Ergebnisse der Untersuchung sind für Quickborn nicht nur politisch interessant.

    Sie müssen auch bei zukünftigen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden.

    Wenn der Stadt aufgrund einer eigenen Verkehrsuntersuchung bekannt ist, dass ein zentraler Verkehrsknoten bereits heute an oder über seiner Kapazitätsgrenze liegt, kann diese Erkenntnis bei neuen Planungen nicht ausgeblendet werden.

    Verkehr und Erschließung gehören zu den wesentlichen Belangen, die im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens untersucht und gegeneinander abgewogen werden müssen.

    Das bedeutet nicht automatisch, dass eine weitere Gewerbeentwicklung ausgeschlossen ist.

    Es bedeutet aber, dass nachvollziehbar dargestellt werden muss, welchen zusätzlichen Verkehr eine Planung erzeugt, welche Auswirkungen dieser Verkehr auf die bereits überlastete Anschlussstelle hat und mit welchen Maßnahmen eine verträgliche Abwicklung erreicht werden soll.

    Je deutlicher die bestehenden Kapazitätsprobleme dokumentiert sind, desto wichtiger wird diese Prüfung.

    Die Stadt kennt das Problem

    Die Stadt Quickborn hat inzwischen selbst deutlich gemacht, dass die bestehende Anschlussstelle leistungsfähiger werden muss.

    Kurz- und mittelfristig soll deshalb gemeinsam mit Autobahn GmbH sowie Landes- und Bundesbehörden geprüft werden, wie die Leistungsfähigkeit verbessert werden kann.

    Langfristig wird sogar ein zusätzlicher Autobahnanschluss zwischen Quickborn und Norderstedt diskutiert.

    Auch zusätzliche Fahrstreifen könnten ein Thema werden. Dafür wäre möglicherweise sogar ein Umbau oder Neubau des vorhandenen Brückenbauwerks erforderlich.

    All das zeigt allerdings auch:

    Eine kurzfristige Lösung für das bestehende Verkehrsproblem gibt es derzeit nicht.

    Quickborn muss sich am eigenen Gutachten messen lassen

    Damit bekommt das Hillwood-Verfahren auch für Quickborn selbst eine interessante Bedeutung.

    Die Stadt hat mit erheblichem Aufwand nachgewiesen, dass die Verkehrsbelastung an der A7-Anschlussstelle und im angrenzenden Straßennetz bereits heute kritisch ist.

    Diese Untersuchung war notwendig und hat die Position der Stadt im Hillwood-Verfahren erheblich gestärkt.

    Aber ein Verkehrsgutachten verliert seine Aussagekraft nicht an der Gemeindegrenze.

    Wenn zusätzliche Lkw aus Ellerau nicht mehr aufgenommen werden können, muss ebenso geprüft werden, welche zusätzlichen Pkw, Lieferfahrzeuge und Lkw durch neue Quickborner Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsflächen entstehen.

    Für die Kreuzung ist es schließlich unerheblich, ob der zusätzliche Verkehr aus Ellerau oder aus Quickborn kommt.

    Stadtentwicklung muss sich an der Infrastruktur orientieren

    Damit verändert das Hillwood-Gutachten auch die Diskussion über Quickborns eigene Gewerbeentwicklung.

    Die Frage kann künftig nicht allein lauten, welche neuen Unternehmen angesiedelt oder welche zusätzlichen Gewerbeflächen entwickelt werden sollen.

    Mindestens genauso wichtig ist die Frage, welchen zusätzlichen Verkehr diese Entwicklungen erzeugen und ob die notwendige Infrastruktur dafür vorhanden ist.

    Das bedeutet nicht, dass die wirtschaftliche Entwicklung Quickborns gestoppt werden muss.

    Aber möglicherweise müssen Projekte stärker priorisiert, ihre Verkehrsfolgen genauer untersucht und bestimmte Entwicklungen zeitlich an notwendige Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur gekoppelt werden.

    Unsere Einordnung

    Das Hillwood-Verfahren hat Quickborn eine Erkenntnis geliefert, die weit über das geplante Logistikzentrum hinausreicht.

    Die Anschlussstelle Quickborn der A7 und Teile des angrenzenden Straßennetzes sind bereits heute überlastet. Nach Einschätzung der Gutachter verschärft jede weitere Verkehrszunahme die Situation.

    Diese Feststellung kann nicht nur gegenüber einem Investor in Ellerau gelten.

    Sie muss ebenso Grundlage für die eigene Stadtentwicklung sein.

    Der EQ Businesspark ist noch nicht vollständig belegt. Der Halenberg soll weiterentwickelt werden. Weitere Gewerbeflächen sind vorgesehen. Gleichzeitig wirbt Quickborn gerade mit seiner guten Lage an der A7 als Standortvorteil.

    Genau dieser Standortvorteil droht jedoch zunehmend zum Engpass zu werden.

    Deshalb braucht Quickborn vor weiteren größeren Entwicklungen eine gemeinsame Verkehrsprognose, in der die bereits absehbaren Projekte zusammengeführt werden.

    Erst danach lässt sich seriös beurteilen, welche zusätzlichen Nutzungen noch verträglich sind und welche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zuvor notwendig wird.

    Wer gegenüber Hillwood mit der Belastungsgrenze der A7 argumentiert, muss diese Belastungsgrenze auch bei den eigenen Planungen ernst nehmen.

    Die Reihenfolge sollte deshalb eigentlich klar sein:

    Zuerst klären, welche zusätzliche Belastung die vorhandene Infrastruktur noch verträgt und welche Verbesserungen erforderlich sind. Danach entscheiden, welche weitere gewerbliche Entwicklung an diesem Standort sinnvoll und verantwortbar ist.

    Verkehr kennt keine Gemeindegrenzen.

  • Newsletter Nr. 3

    Liebe Leserinnen und Leser,

    schon wieder ein Newsletter? Ja – in Quickborn ist gerade einiges in Bewegung.

    Im Mittelpunkt steht diesmal der Haushalt 2027. Dazu gibt es neue Zahlen zur Goetheschule, Neues bei Hillwood, die Brücke am Harksheider Weg, einen möglichen Triathlon und leider auch einen Baggerbrand im Himmelmoor.


    💶 Haushalt 2027: Wo kann Quickborn ansetzen?

    Der erste Haushaltsentwurf für 2027 sieht ein Minus von 15,24 Millionen Euro vor. Für die Jahre 2028 bis 2030 sind weitere Fehlbeträge von zusammen 44,52 Millionen Euro eingeplant.

    Das ist eine Größenordnung, bei der man sich den Haushalt insgesamt ansehen muss.

    Natürlich entstehen Mehrkosten auch durch Entscheidungen von Bund, Land oder Kreis. Die Frage ist aber: Welchen Teil kann Quickborn selbst beeinflussen?

    Und selbst dort, wo die Stadt für steigende Kosten überhaupt nichts kann, bleibt am Ende ein ziemlich nüchterner Befund:

    Das Haushaltsproblem besteht trotzdem.

    Auf Bund, Land oder Kreis zu zeigen, kann erklären, woher einzelne Belastungen kommen. Es löst aber die Finanzierung des Quickborner Haushalts nicht.

    Dabei führt auch die einfache Unterscheidung zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen nicht besonders weit.

    Bei vielen Pflichtaufgaben ist geregelt, was erledigt werden muss. Wie eine Aufgabe organisiert wird, mit welchem Personaleinsatz und in welcher Intensität sie erfüllt wird, ist damit nicht automatisch bis ins letzte Detail vorgegeben.

    Deshalb könnten die Fragen eher lauten:

    • Brauchen wir diesen Umfang?
    • Ist der bisherige Standard noch finanzierbar?
    • Geht es organisatorisch einfacher?
    • Wo lassen sich Personal- oder Sachkosten begrenzen?

    Das gilt grundsätzlich für den gesamten Haushalt.

    Auch bei Sozialleistungen lohnt ein genauer Blick. Viele Leistungen an Hilfsempfänger werden nicht unmittelbar aus dem Quickborner Haushalt finanziert. Wohngeld wird beispielsweise refinanziert, Sozialhilfeträger ist grundsätzlich der Kreis. Bei der Stadt geht es vor allem um Bearbeitung, Personal und Verwaltung.

    Quickborn startet dabei aus einer vergleichsweise guten Position.

    Für 2027 sind unter anderem rund 20,8 Millionen Euro Gewerbesteuer, knapp 17,95 Millionen Euro Einkommensteueranteil und 4,5 Millionen Euro Grundsteuer B eingeplant. Ende 2025 verfügte die Stadt über rund 68,7 Millionen Euro Eigenkapital.

    Quickborn ist damit weiterhin eine finanzstarke Stadt. Die Ausgangslage ist deutlich besser als in vielen anderen Kommunen.

    Das macht die Aufgabe nicht angenehm – aber vermutlich lösbarer.

    Ein kleines Beispiel ist der Bauhof.

    Mehr Grün, neue Bäume, Blumen und schön gestaltete Flächen wünschen sich viele. Nur muss anschließend auch gepflanzt, gepflegt, geschnitten und im Sommer gegossen werden.

    Beim Bauhof lagen die Gesamtaufwendungen 2022 bei rund 2,41 Millionen Euro. Für 2027 sind rund 3,14 Millionen Euro vorgesehen. Das sind etwa 733.000 Euro mehr – gut 30 Prozent in fünf Jahren.

    Das bedeutet keineswegs, dass der Bauhof zu viel arbeitet. Im Gegenteil: Es gäbe sicher noch eine ganze Reihe sinnvoller und wünschenswerter Arbeiten.

    Genau darin steckt aber die Haushaltsfrage:

    Was können wir uns dauerhaft leisten – und wo müssen Prioritäten gesetzt werden?

    Die Diskussion dürfte uns noch eine Weile begleiten.


    🏫 Goetheschule: Noch fehlen Teile der Rechnung

    Bei der Goetheschule liegen inzwischen weitere Zahlen vor.

    Soll die Schule während eines Neubaus vollständig ausgelagert werden, rechnet das beauftragte Fachbüro allein für die Miete einer Container-Interimsschule über rund dreieinhalb Jahre mit etwa 5,7 Millionen Euro zusätzlich zum Neubau.

    Ein geeigneter Standort müsste zudem gefunden, hergerichtet und erschlossen werden.

    Noch offen ist ein weiterer Kostenpunkt:

    Die bisherige Kostenprognose enthält die besonderen Kosten für den Rückbau und die Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile nicht.

    Das inzwischen vorliegende Gutachten weist unter anderem Asbest in Bodenbelägen, Klebern, Fensterkitten, Fassadenbauteilen sowie weiteren Bauteilen nach.

    Für die normale Nutzung bedeutet das bei unbeschädigten Materialien nicht automatisch eine Gesundheitsgefährdung. Bei Sanierung oder Abriss gelten allerdings besondere Anforderungen.

    Damit bleibt vor einer endgültigen Entscheidung vor allem eine Frage:

    Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtkosten der Varianten, wenn Interim, Schadstoffrückbau und alle Nebenkosten vollständig berücksichtigt werden?


    ⚖️ Hillwood: Klage zurückgezogen – Streit bleibt

    Die Stadt Quickborn hat ihre Klage gegen den Kreis Segeberg zurückgenommen.

    Der Widerspruch gegen die Baugenehmigung bleibt bestehen, ebenso der Baustopp.

    Hillwood hat inzwischen angekündigt, den beantragten Lkw-Verkehr von ursprünglich 1.600 auf 700 Lkw täglich zu reduzieren.

    Damit ist der Konflikt also nicht beendet.

    Interessant bleibt der Zeitpunkt des Klagerückzugs wenige Wochen vor der vorgesehenen mündlichen Verhandlung.

    Warum gerade jetzt? Welche Auswirkungen hat das auf das weitere Verfahren? Und welche Kosten sind bis dahin entstanden?

    Der Kreis Segeberg ist nun wieder am Zug.


    🚧 Harksheider Weg: Tempo 50 soll zurückkommen

    Seit Ende 2023 gilt auf der Brücke über die A7 am Harksheider Weg Tempo 30.

    Die Geschichte der dazugehörigen verkehrsrechtlichen Anordnung war ungewöhnlich lang. Die ursprüngliche Regelung wurde inzwischen korrigiert.

    Nach der angekündigten Sanierung des Rampenbereichs soll dort wieder Tempo 50 möglich sein.

    Damit bleibt eigentlich nur noch die entscheidende Frage:

    Wann wird saniert?

    Denn letztlich geht es weniger um die Zahl auf dem Verkehrsschild als um einen ordentlichen Zustand der Straße.


    🏊🚴🏃 Sie bewegt sich doch

    Die Quickborner Politik beschäftigt sich mit Bewegung – diesmal ganz wörtlich.

    Die SPD hat beantragt, einen Kinder- und Schülertriathlon in Quickborn prüfen zu lassen.

    Im Gespräch sind zwei Varianten: eine Strecke rund um Freibad und Innenstadt sowie eine zweite mit Freizeitsee und Holsten-Stadion.

    Die Idee klingt spannend.

    Jetzt geht es um Strecke, Verkehrssicherheit, Organisation und einen passenden Termin.

    Vielleicht bekommt Quickborn tatsächlich einen neuen Sporttermin.

    Hoffentlich wird aus dem Triathlon kein Prüfmarathon.


    🔥 Himmelmoor: Bagger vollständig ausgebrannt

    Im Himmelmoor ist der bekannte blaue Bagger von Franzi und Dan Zelck vollständig ausgebrannt.

    Die Maschine wurde für zahlreiche Arbeiten rund um das Himmelmoor und die Torfbahn eingesetzt.

    Freunde haben inzwischen eine Spendenaktion ins Leben gerufen.

    Hinweise dazu findet Ihr auf der Facebook-Seite von Quickborn Aktuell.

    Quickborn Aktuell selbst führt keine Spendenaktion durch und sammelt auch kein Geld.

    Zur Facebook-Gruppe Quickborn Aktuell


    ✍️ Carla Columna

    Natürlich hat auch Carla Columna wieder einen Blick auf das Quickborner Geschehen geworfen.

    An Themen mangelt es derzeit jedenfalls nicht.

    Die aktuelle Ausgabe findet Ihr wie gewohnt bei Quickborn Aktuell.


    📌 Das war Newsletter Nr. 3

    Der Haushalt dürfte uns in den nächsten Wochen noch häufiger beschäftigen.

    Dabei wird vermutlich nicht eine einzelne Kürzung die Lösung bringen.

    Interessanter ist die Frage, ob Quickborn den gesamten Haushalt konsequent darauf überprüft, welche Aufgaben notwendig sind, welcher Umfang sinnvoll ist und welcher Aufwand dauerhaft finanzierbar bleibt.

    Nicht jede Kostensteigerung entsteht in Quickborn.

    Die Aufgabe, mit ihr umzugehen, bleibt trotzdem hier.


    Quickborn Aktuell

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    Thomas Köppl
    Jahnstraße 72
    25451 Quickborn

  • 💶 Haushalt 2027: Bei den Zuschüssen wird es konkret – aber liegt hier wirklich der große Sparhebel?

    Am 15. September 2026 berät der Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales über eine ganze Reihe von Zuschüssen für Vereine, Verbände und soziale Einrichtungen.

    Bei mehreren Tagesordnungspunkten sind die eigentlichen Einzelvorlagen derzeit noch gar nicht veröffentlicht. Die Tagesordnung nennt bislang lediglich die jeweiligen Empfänger.

    Wir waren trotzdem neugierig und haben schon einmal im Haushaltsentwurf 2027 nachgesehen. Dort findet sich als Anlage eine Gesamtübersicht über die vorgesehenen Zuschüsse. Genau daher stammen die folgenden Beträge – nicht aus den noch fehlenden Einzelvorlagen.

    🔹 Diakonisches Werk – Projekt „Die Werkstatt“: 22.500 Euro
    🔹 ATS-Suchtberatung – „Kleine Riesen“: 10.000 Euro
    🔹 Jugend-Brassband Quickborn: 17.500 Euro
    🔹 Spiel-i-othek Quickborn: 11.500 Euro
    🔹 Lebenshilfe Norderstedt: 4.750 Euro
    🔹 DRK Ortsverein Quickborn: 3.800 Euro
    🔹 DRK Familienzentrum: 3.800 Euro
    🔹 Johanniter-Unfall-Hilfe Quickborn: 2.000 Euro
    🔹 Wendepunkt – Beratung gegen sexuelle und häusliche Gewalt: 17.000 Euro
    🔹 Wendepunkt – Präventionsprojekte an Quickborner Schulen: 7.350 Euro

    Allein bei diesen zehn Positionen geht es damit um 100.200 Euro.

    🤝 Ein Euro kann hier mehr als einen Euro wert sein

    Bei Zuschüssen lohnt sich allerdings ein genauerer Blick.

    Vereine und ehrenamtliche Organisationen vervielfachen mit vergleichsweise kleinen öffentlichen Beträgen häufig deren Wirkung. Räume, Material oder Ausbildung werden bezuschusst – einen erheblichen Teil der eigentlichen Arbeit leisten Menschen unentgeltlich.

    Auch bei professionell getragenen sozialen Angeboten greift eine Betrachtung allein nach Euro und Cent zu kurz. Suchtprävention, Unterstützung von Familien, Hilfe für Menschen mit Behinderungen oder Beratung bei häuslicher und sexueller Gewalt haben eine Art soziale Rendite.

    Sie helfen unmittelbar Menschen in schwierigen Lebenssituationen und können zugleich dazu beitragen, später wesentlich größere gesellschaftliche und finanzielle Probleme zu vermeiden.

    Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass Zuschüsse nicht geprüft werden sollten. Auch hier müssen Bedarf, Wirkung und Höhe nachvollziehbar sein.

    ⚖️ Der Maßstab muss für den ganzen Haushalt gelten

    Genau hier beginnt allerdings die schwierigere Diskussion.

    Quickborn befindet sich in einer ausgesprochen angespannten Haushaltslage. Der erste Entwurf für 2027 weist einen Fehlbetrag von rund 15,24 Millionen Euro aus. Für die Jahre 2027 bis 2030 summieren sich die geplanten Fehlbeträge auf knapp 60 Millionen Euro. Nach der eigenen Prognose der Stadt wäre das Eigenkapital bei dieser Entwicklung 2030 aufgezehrt.

    Gleichzeitig hat die Politik die laufenden Zuschüsse an Vereine und Verbände auf insgesamt 300.000 Euro begrenzt. Genau diese 300.000 Euro werden im Haushaltsentwurf 2027 ausgeschöpft. 2026 waren 262.100 Euro vorgesehen.

    Das klingt zunächst nach einer relevanten Summe. Im Verhältnis zum geplanten Jahresfehlbetrag entsprechen allerdings selbst sämtliche Zuschüsse zusammen nicht einmal zwei Prozent des Defizits.

    Damit wird deutlich: Die Sanierung des Quickborner Haushalts kann nicht im Wesentlichen über Zuschüsse an Vereine und soziale Einrichtungen gelingen.

    🔎 Sparen dort, wo der Hebel groß ist

    Gerade freiwillige Leistungen sind in Haushaltsberatungen besonders sichtbar. Über 2.000, 5.000 oder 15.000 Euro lässt sich sehr konkret diskutieren und abstimmen.

    Die entscheidende Frage wird deshalb sein, ob dieselbe Intensität auch dort ankommt, wo die wesentlich größeren Beträge bewegt werden: bei Verwaltungsstrukturen, laufenden Standards, Personal- und Sachaufwendungen, Planungen, Projekten und Investitionen.

    Denn selbstverständlich darf sich eine Stadt auch Dinge leisten, die schön, sinnvoll und wünschenswert sind. In einer finanziell stabilen Situation gehört das zu kommunaler Lebensqualität.

    Wenn allerdings gleichzeitig die laufenden Ausgaben nicht mehr aus den laufenden Einnahmen finanziert werden können, verändert sich der Maßstab.

    Für 2027 sieht der Haushaltsentwurf bereits eine Kassenkreditermächtigung von 30 Millionen Euro vor – doppelt so viel wie 2026.

    Dann gehört nicht nur jeder Zuschuss, sondern letztlich jede größere Ausgabe auf den Prüfstand.

    Und vielleicht sollte gerade bei den vergleichsweise kleinen Zuschüssen immer noch eine zusätzliche Frage gestellt werden:

    Wie viel Leistung bekommt die Stadt eigentlich für diesen Euro zurück?

    Beim Ehrenamt und bei vielen sozialen Projekten dürfte die Antwort darauf durchaus interessant sein.


    Quellen:
    Tagesordnung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales am 15.09.2026
    Haushaltsentwurf 2027 der Stadt Quickborn

    #QuickbornAktuell #Quickborn #Haushalt2027 #Ehrenamt #Soziales #Vereine #Stadtpolitik

  • Haushalt und Finanzen: Quickborn unter wachsendem Druck

    Die finanzielle Lage der Stadt Quickborn wird zunehmend schwieriger. Im Haushalt 2026 stehen rund 86 Millionen Euro Einnahmen etwa 99 Millionen Euro Ausgaben gegenüber. Damit plant die Stadt mit einem Defizit von rund 12,6 Millionen Euro.

    Dabei geht es längst nicht mehr nur um einzelne große Bauvorhaben. Auch die laufenden Kosten steigen deutlich. Personal, Schulen und Betreuung, Unterhaltung der städtischen Gebäude und Straßen sowie zahlreiche weitere kommunale Aufgaben belasten den Ergebnishaushalt dauerhaft.

    Gleichzeitig stehen in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen an. Schulen müssen saniert oder neu gebaut, Straßen und öffentliche Einrichtungen erhalten und weitere große Projekte finanziert werden. Je stärker diese Investitionen über Kredite finanziert werden müssen, desto stärker steigen langfristig auch Zins- und Tilgungsbelastungen.

    Damit wird die Frage nach den politischen Prioritäten immer wichtiger. Was muss kurzfristig umgesetzt werden? Welche Projekte können verschoben werden? Und welche zusätzlichen Ausgaben kann sich Quickborn angesichts der angespannten Haushaltslage überhaupt noch leisten?

    Wir haben deshalb die Entwicklung der städtischen Finanzen, wichtige Einnahmen und Ausgaben sowie die größeren finanziellen Risiken näher betrachtet und übersichtlich zusammengestellt.

    Weitere Zahlen, Hintergründe und unsere ausführliche Analyse findet Ihr unter „Themen → Haushalt und Finanzen“.

    👉 Zu Haushalt und Finanzen

  • Goetheschule: PCB-Belastung bestätigt – was die neuen Untersuchungen bedeuten

    Goetheschule: PCB-Belastung bestätigt – was die neuen Untersuchungen bedeuten

    Die Diskussion über die Zukunft der Goetheschule bekommt durch die neuesten Schadstoffuntersuchungen eine weitere wichtige Grundlage.
    Die jüngste Bewertung stammt vom 21. August 2026. Sie bestätigt PCB-belastete Baustoffe und erhöhte PCB-Werte in der Raumluft einzelner Räume.

    Wichtig dabei: Die Untersuchungen wurden nicht ohne Anlass immer weiter ausgeweitet.
    Ausgangspunkt war eine orientierende Gefahrstoffuntersuchung im Zusammenhang mit der weiteren Planung für Schulgebäude und Sporthalle.
    Nachdem dabei erhöhte PCB-Gehalte in verschiedenen Baustoffen festgestellt worden waren, hielt der Gutachter Raumluftmessungen für erforderlich.
    Nachdem auch dort erhöhte Werte gefunden wurden, folgten weitere Messungen.

    Und auch damit soll nach Einschätzung der Gutachter noch nicht Schluss sein.
    Die AB – Dr. A. Berg GmbH empfiehlt ausdrücklich weitere Raumluftmessungen.
    Eine abschließende Bewertung sei erst möglich, wenn die PCB-haltigen Verwendungen weiter eingegrenzt und die Primärquellen geklärt worden seien.


    Inhaltsverzeichnis


    Warum wurde überhaupt untersucht?

    Auftraggeber der Untersuchungen ist die Stadt Quickborn.
    Die Gutachter erläutern als Ausgangslage, dass Schulgebäude und Sporthalle in den kommenden Jahren saniert oder zurückgebaut werden sollen.
    Deshalb wurden die Gebäudeteile zunächst orientierend auf Gefahrstoffe untersucht.

    Dabei wurden erhöhte PCB-Gehalte unter anderem in Fassadenfugen, Korrosionsschutzbeschichtungen und alten Holzfenstern festgestellt.
    Aufgrund dieser Materialbefunde hielt der Gutachter zusätzliche Untersuchungen der Raumluft für erforderlich.

    Der Hintergrund ist einfach: Für die gesundheitliche Bewertung reicht es nicht aus zu wissen, wie viel PCB in einem einzelnen Baustoff steckt.
    Entscheidend ist auch, ob PCB aus diesen Materialien freigesetzt wird und in die Raumluft gelangt.

    Nachdem bei den ersten Raumluftmessungen erhöhte Konzentrationen festgestellt worden waren, wurde die Untersuchung am 7. August 2026 auf weitere Räume ausgeweitet.
    Ziel war es ausdrücklich, festzustellen, in welchem Umfang auch in weiteren Räumen erhöhte PCB-Raumluftkonzentrationen zu erwarten sind und gleichzeitig die ersten Ergebnisse abzusichern.

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    Warum weitere Untersuchungen empfohlen werden

    Bereits die erste Bewertung vom 20. August 2026 kommt zu dem Ergebnis, dass die bisherige Zahl der untersuchten Räume für eine abschließende Beurteilung nicht ausreicht.

    Auch die Bewertung vom 21. August bleibt ausdrücklich vorläufig.
    Die Gutachter schließen nicht aus, dass insbesondere schlecht belüftete oder bislang nicht sanierte Räume, Lagerbereiche oder Technikräume ebenfalls erhöhte PCB-Werte aufweisen können.

    Deshalb empfehlen sie weitere Raumluftmessungen.
    Eine finale Bewertung sei erst möglich, wenn die PCB-haltigen Verwendungen weiter eingegrenzt und insbesondere die Primärquellen genauer geklärt worden seien.

    Mit anderen Worten:
    Die bisherige Untersuchung ist ein wichtiger Zwischenstand – aber keine abschließende Schadstoffbewertung des gesamten Gebäudes.

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    Welche PCB-Belastungen wurden gefunden?

    PCB wurde nicht nur an einer einzigen Stelle nachgewiesen.

    Gefunden wurden unter anderem:

    Korrosionsschutzbeschichtungen an Heizkörpern: etwa 411 bis 1.063 mg/kg
    Korrosionsschutzbeschichtungen an Türzargen: etwa 510 bis 3.888 mg/kg
    Anschlagdichtungen an Türzargen: bis etwa 630 mg/kg
    Farbanstriche auf alten Holzfensterrahmen: bis etwa 426 mg/kg
    Bohnerwachs: bis etwa 68 mg/kg

    Besonders auffällig ist die flexible Fugenmasse zwischen den Waschbetonplatten der Außenfassade.
    Dort wurden rund 298.500 mg PCB pro Kilogramm Material festgestellt.

    Die Gutachter gehen nach dem derzeitigen Kenntnisstand davon aus, dass eine Primärquelle für die Raumluftbelastung verantwortlich ist.
    Als deutlich PCB-belastete Primärquelle wird insbesondere die außenliegende Fugenabdichtung zwischen den Waschbetonfassadenplatten genannt.

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    Was zeigen die Raumluftmessungen?

    Die Gutachter nennen für die bisherige PCB-Richtlinie folgende Werte:

    300 ng/m³: Vorsorgewert
    3.000 ng/m³: Interventionswert

    Daneben werden die 2025 veröffentlichten neueren Innenraumrichtwerte genannt:

    80 ng/m³: Richtwert I beziehungsweise Zielwert
    800 ng/m³: Richtwert II beziehungsweise Interventionswert

    Bei der ersten Untersuchung vom 3. Juli 2026 wurden sechs Räume untersucht.
    Vier davon lagen im Erdgeschoss, zwei im ersten Obergeschoss.

    Dabei wurde im Raum R30 der Wert von 80 ng/m³ überschritten.
    Im Raum R40 wurde sogar der bisherige Vorsorgewert von 300 ng/m³ überschritten.

    Bei zusätzlichen Messungen am 7. August wurden je zwei weitere Räume pro Geschoss überprüft.
    Im Erdgeschoss kamen keine weiteren Überschreitungen von 80 ng/m³ hinzu.
    Im ersten Obergeschoss wurde dagegen auch im Raum R43 ein Wert oberhalb von 80 ng/m³ gemessen.

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    Wie sind die gemessenen Werte einzuordnen?

    Der höchste dokumentierte Wert liegt bei 383,9 ng/m³.

    Weitere im ersten Obergeschoss dokumentierte Messwerte liegen bei:

    92,5 ng/m³
    11,0 ng/m³
    9,95 ng/m³

    Mit 383,9 ng/m³ wird der bislang maßgebliche Vorsorgewert von 300 ng/m³ überschritten.
    Der bisherige Interventionswert von 3.000 ng/m³ wird jedoch deutlich unterschritten.
    Auch der neuere Richtwert II von 800 ng/m³ wird nicht erreicht.

    Eine akute Situation, aus der sich nach dem vorliegenden Gutachten zwingend eine sofortige Schließung der Schule ergeben würde, wird damit nicht festgestellt.

    Für den Raum mit dem höchsten Messwert empfehlen die Gutachter zunächst regelmäßiges Lüften und regelmäßiges Reinigen.

    Interessant ist zugleich, dass gerade dieser Raum zu den wenigen Bereichen gehört, die bislang nicht grundlegend saniert wurden.
    Dort befinden sich unter anderem noch alte Holzfenster, alte Türzargen und alter Teppichboden.
    Eine Lüftungsanlage ist nicht vorhanden.

    Die Gutachter halten es für möglich, dass die ausschließlich manuelle Lüftung zu einer stärkeren Anreicherung ausgasender PCB-Belastungen beitragen kann.

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    Was macht PCB im Körper?

    PCB steht für polychlorierte Biphenyle.
    Es handelt sich um eine Gruppe chemisch sehr stabiler Verbindungen, die früher wegen ihrer technischen Eigenschaften in zahlreichen Produkten eingesetzt wurden.

    Gerade diese Stabilität ist heute das Problem.
    PCB werden in der Umwelt und im menschlichen Körper nur sehr langsam abgebaut.
    Viele PCB-Verbindungen sind fettlöslich und können sich deshalb insbesondere im Fettgewebe anreichern.

    Bei belasteten Gebäuden kann PCB über die Raumluft und über belastete Staubpartikel aufgenommen werden.
    Eine einmalige kurze Belastung ist dabei anders zu bewerten als eine langfristige Aufnahme über Monate oder Jahre.

    Zu den gesundheitlichen Wirkungen, die bei PCB wissenschaftlich untersucht und beschrieben worden sind, gehören unter anderem Auswirkungen auf:

    das Nervensystem
    das Immunsystem
    die Schilddrüse
    die Leber
    die Fortpflanzung
    die Haut
    das Herz-Kreislauf-System

    PCB besitzen zudem ein krebserzeugendes Potenzial.

    Wichtig bleibt dabei die Unterscheidung:
    Die Überschreitung eines Vorsorge- oder Richtwertes bedeutet nicht automatisch, dass bei einer bestimmten Person bereits eine konkrete Erkrankung oder gesundheitliche Schädigung eingetreten ist.
    Raumluftwerte dienen vielmehr der Bewertung und Vorsorge.

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    Warum ist PCB bei Kindern besonders relevant?

    Kinder sind gegenüber Umweltbelastungen besonders schutzbedürftig.
    Ihr Körper befindet sich noch in der Entwicklung.
    Das gilt insbesondere für Nervensystem, Immunsystem und Stoffwechsel.

    Gerade deshalb spielen Vorsorgewerte in Schulen eine besondere Rolle.
    Kinder halten sich dort regelmäßig viele Stunden am Tag und über viele Jahre auf.

    Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass aus den an der Goetheschule gemessenen Werten eine konkrete gesundheitliche Schädigung einzelner Schülerinnen oder Schüler abgeleitet werden kann.
    Eine solche Aussage geben die vorhandenen Untersuchungen nicht her.

    Es erklärt aber, warum eine festgestellte PCB-Belastung in einer Grundschule nicht einfach als technisches Detail behandelt werden sollte.

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    Was bedeutet das für eine Kernsanierung?

    Besonders wichtig werden die Untersuchungen bei der Frage, ob die bestehende Schule umfassend saniert werden sollte.

    Eine Kernsanierung bedeutet, dass zahlreiche Bauteile geöffnet oder entfernt werden.
    Bodenaufbauten werden aufgenommen, Decken geöffnet, technische Anlagen erneuert, Leitungen freigelegt und Verkleidungen entfernt.

    Genau dabei können bislang verdeckte PCB-Quellen freigelegt werden.
    Die Gutachter weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Innenentkernung, Modernisierung oder größeren Instandsetzungsarbeiten Stäube entstehen und bislang abgedeckte Schadstoffquellen freigelegt werden können.

    Für entsprechende Arbeiten müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellt und Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
    Ein Teil der Arbeiten müsste nach Einschätzung der Gutachter ohnehin unter Bedingungen durchgeführt werden, wie sie auch bei einer PCB-Sanierung erforderlich wären.

    Hinzu kommt ein weiterer Punkt:
    Wenn die eigentlichen Primärquellen im Gebäude verbleiben, können sie auch nach einer Modernisierung weiter PCB abgeben.
    Neu eingebaute Materialien können sich dadurch nach Einschätzung der Gutachter im Laufe der Zeit erneut mit PCB anreichern.

    Mit höheren Temperaturen und Hitzeperioden kann dieser Vorgang zusätzlich beschleunigt werden.

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    Was steckt möglicherweise noch im Gebäude?

    Genau hier liegt aus unserer Sicht eines der größten Risiken einer umfassenden Bestandssanierung.

    PCB ist inzwischen bekannt.
    Aber was wissen wir noch nicht?

    Welche weiteren Schadstoffe könnten erst gefunden werden, wenn Decken, Wände oder Bodenaufbauten geöffnet werden?
    Wie sieht der tatsächliche Zustand der Leitungen und technischen Anlagen aus?
    Gibt es verdeckte Feuchtigkeitsschäden?
    Gibt es konstruktive Schäden oder andere Baumängel?
    Gibt es weitere Altlasten aus früheren Bau- oder Sanierungsphasen?

    Die vorliegenden PCB-Gutachten beantworten diese Fragen nicht.
    Es wäre deshalb falsch zu behaupten, solche Schäden seien vorhanden.

    Ebenso wenig kann man derzeit behaupten, dass solche Risiken ausgeschlossen seien.

    Gerade bei einer umfangreichen Sanierung eines älteren Gebäudes besteht das grundsätzliche Risiko, dass der tatsächliche Zustand einzelner Bauteile erst nach deren Öffnung vollständig sichtbar wird.
    Das kann Kosten, Bauzeiten und gegebenenfalls sogar ein ursprünglich geplantes Sanierungskonzept verändern.

    Eine seriöse Sanierungskalkulation darf deshalb nicht nur aus Quadratmeterpreisen für neue Fenster, neue Leitungen, neue Sanitäranlagen, Elektrik oder Innenausbau bestehen.
    Sie braucht auch eine angemessene Risikovorsorge für Schadstoffe und bislang unbekannte Befunde im Bestand.

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    Auch ein Abriss wird durch PCB aufwendiger

    Ein Neubau bedeutet nicht, dass die PCB-Problematik beim Abriss einfach verschwindet.

    PCB-belastete Materialien müssen erkannt, getrennt ausgebaut und fachgerecht entsorgt werden.
    Auch darauf weisen die Gutachter ausdrücklich hin.

    Beim Abbruch ist deshalb mit einem erhöhten Aufwand für die Trennung PCB-haltiger Materialien zu rechnen.
    Die Schadstoffproblematik verursacht damit sowohl bei einer Sanierung als auch bei einem Abriss zusätzliche Kosten.

    Der Unterschied liegt darin, was anschließend entsteht.

    Bei einer Sanierung wird erheblich in einen älteren Baukörper investiert, dessen vollständiger Zustand erst im Laufe der Arbeiten sichtbar wird.
    Bei einem Abriss werden die Schadstoffe kontrolliert entfernt und anschließend entsteht ein vollständig neues Schulgebäude.

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    Sanierung und Neubau müssen vollständig verglichen werden

    Eine Sanierung darf nicht schöngerechnet werden.
    Ein Neubau aber genauso wenig.

    Bei einer Sanierung gehören unter anderem in die Rechnung:

    vollständige weitere Schadstoffdiagnostik
    PCB-Sanierung
    Schutzmaßnahmen
    Entsorgung belasteter Baustoffe
    technische Kernsanierung
    energetische Sanierung
    Brandschutz
    Barrierefreiheit
    Interimslösung für die Schule
    Risikovorsorge für bislang unbekannte Befunde

    Bei einem Neubau gehören unter anderem hinein:

    schadstoffgerechter Rückbau
    Entsorgung
    Neubaukosten
    Außenanlagen
    Ausstattung
    Interimslösung
    Finanzierungskosten

    Erst wenn beide Varianten vollständig und mit denselben Maßstäben betrachtet werden, ist ein belastbarer wirtschaftlicher Vergleich möglich.

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    Unsere Bewertung

    Die vorliegenden Untersuchungen sind kein Anlass für Panik.
    Sie belegen keine akute Situation, aus der sich nach den bisherigen gutachterlichen Bewertungen zwingend eine sofortige Schließung der Schule ergibt.

    Das sollte genauso klar gesagt werden wie die andere Seite:

    Die Goetheschule ist nachweislich mit PCB belastet.

    PCB wurde in mehreren Baustoffen gefunden.
    PCB wurde in der Raumluft nachgewiesen.
    Ein Raum überschreitet den bisherigen Vorsorgewert von 300 ng/m³.
    Mehrere Räume liegen oberhalb des neueren Richtwertes von 80 ng/m³.
    Und die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.

    Die Gutachter selbst empfehlen weitere Messungen und weitere Untersuchungen.

    Genau deshalb geht es aus unserer Sicht nicht darum, einzelne Messwerte zu dramatisieren.
    Es geht um die langfristige Frage, ob es sinnvoll ist, sehr viel öffentliches Geld in die vollständige Sanierung eines alten und nachweislich schadstoffbelasteten Gebäudes zu investieren, dessen tatsächlicher Zustand noch nicht vollständig bekannt ist.

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    Unsere Schlussfolgerung: Neubau

    Für Quickborn Aktuell spricht inzwischen sehr viel dafür, eine klare Entscheidung zu treffen:

    Die alte Goetheschule sollte abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.

    Nicht, weil das vorhandene Gutachten eine akute Gefährdung behauptet.
    Das tut es nicht.

    Sondern weil die Stadt vor der Entscheidung steht, sehr viel Geld entweder in einen alten, schadstoffbelasteten Baukörper mit weiterhin bestehenden Unwägbarkeiten zu investieren oder nach einem kontrollierten Rückbau ein neues Schulgebäude für die kommenden Jahrzehnte zu errichten.

    Aus unserer Sicht gehört deshalb noch eine zweite Frage dringend auf den Tisch:

    Wie können die Schülerinnen und Schüler möglichst zügig aus dem alten Gebäude herausgebracht werden?

    Wenn eine vernünftige Interimslösung möglich ist, sollte sie ernsthaft geprüft werden.
    Nicht aus Panik.
    Aber auch nicht nach dem Prinzip: Solange niemand eine sofortige Schließung verlangt, bleibt alles möglichst lange, wie es ist.

    Gerade bei einer Grundschule sollte Vorsorge ein besonderes Gewicht haben.

    Die entscheidende Frage lautet deshalb inzwischen nicht nur:

    Was wissen wir heute?

    Sondern auch:

    Was wissen wir noch nicht – und was entdecken wir möglicherweise erst, wenn dieses Gebäude im Zuge einer Kernsanierung tatsächlich geöffnet wird?

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    Quellen und Originalunterlagen

    AB – Dr. A. Berg GmbH, Planungsbüro für Schadstoffsanierung und Brandschutz

    „Vorläufige Bewertung der Gefahrstoffuntersuchung von Materialproben und PCB-Raumluftmessungen“
    IS26.113-1 vom 20.08.2026

    „Bewertung der zusätzlichen PCB-Raumluftmessungen im Hauptgebäude“
    IS26.113-2 vom 21.08.2026

    Auftraggeber: Stadt Quickborn

    Die Originalunterlagen sind öffentlich über FragDenStaat abrufbar:
    https://fragdenstaat.de/a/377410

    Jeder kann die Gutachten dort selbst nachlesen und sich ein eigenes Bild machen.

    Zur gesundheitlichen Bewertung von PCB siehe außerdem die Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes und des Ausschusses für Innenraumrichtwerte zu PCB in der Innenraumluft.

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