Kategorie: Aktuelles

  • Neue Notstromanlage für Feuerwehr und Polizei: sinnvoller Schutz – Kostenverteilung noch offen

    Das Wichtigste vorweg: Die neue Netzersatzanlage an der Quickborner Feuerwache kann bei einem längeren Stromausfall sowohl die Feuerwehr als auch die benachbarte Polizeiwache versorgen. Das erhöht die Krisenfestigkeit der Stadt und stellt sicher, dass zwei zentrale Einrichtungen der Gefahrenabwehr arbeitsfähig bleiben. Die Stadt beziffert die Kosten der Anlage auf 465.000 Euro, davon übernimmt die Wohnungsbaugesellschaft Semmelhaack 50.000 Euro. Offen ist allerdings noch, wie sich die verbleibenden Kosten zwischen der kommunalen Aufgabe Feuerwehr und der Nutzung durch die Landespolizei verteilen. Quickborn Aktuell hat dazu bereits bei der Stadt nachgefragt.

    Veröffentlicht am 22. September 2026, 18:22 Uhr · Von Thomas Köppl

    Eine Anlage für Feuerwehr und Polizei

    Mit dem Neubau der Polizeiwache in der Marktstraße hat die Stadt Quickborn gleichzeitig die Notstromversorgung an diesem Standort neu aufgestellt. Auf dem Grundstück der benachbarten Feuerwehr wurde eine leistungsfähige Netzersatzanlage, kurz NEA, installiert.

    Sie versorgt im Fall eines länger andauernden Stromausfalls nicht nur die Feuerwache, sondern auch die neue Polizeistation. Nach Angaben der Stadt war die bisherige Notstromversorgung der Feuerwehr ohnehin in die Jahre gekommen und musste erneuert werden. Der Neubau der Polizeiwache bot deshalb die Möglichkeit, beide Einrichtungen gemeinsam abzusichern.

    Nach Angaben der Stadt handelt es sich um die dritte Notstrommöglichkeit in Quickborn. Neben einer mobilen Anlage verfügt auch die Feuerwache Ost über eine entsprechende Absicherung.

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    Warum die Notstromversorgung wichtig ist

    Feuerwehr und Polizei gehören zu den Einrichtungen, die gerade dann funktionieren müssen, wenn große Teile der normalen Infrastruktur ausfallen. Bei einem längeren Stromausfall geht es nicht nur um Licht und Computer. Kommunikation, Funktechnik, Ladeeinrichtungen, Gebäudetechnik und zahlreiche weitere Systeme sind von einer gesicherten Energieversorgung abhängig.

    Für die Feuerwehr ist eine belastbare Notstromversorgung deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Vorsorge. Auch die Polizei profitiert in Quickborn unmittelbar von der neuen Anlage. Die Stadt weist darauf hin, dass die Beamtinnen und Beamten ohne eine solche Absicherung bei einem länger dauernden Stromausfall gegebenenfalls nach Pinneberg oder Rellingen hätten ausweichen müssen.

    Gerade in einer größeren Krisenlage wäre eine solche Verlagerung wenig hilfreich: Dann werden Feuerwehr und Polizei vor Ort eher mehr als weniger gebraucht.

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    465.000 Euro Gesamtkosten

    Die neue Netzersatzanlage kostet nach Angaben der Stadt insgesamt 465.000 Euro. Die Wohnungsbaugesellschaft Semmelhaack, die auch die neue Polizeiwache errichtet hat, beteiligt sich mit 50.000 Euro.

    Damit bleibt zunächst rechnerisch ein Betrag von 415.000 Euro übrig. Aus der Bürgerinformation der Stadt geht allerdings nicht hervor, ob und in welcher Höhe sich das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise die Landespolizei darüber hinaus an den Investitionskosten beteiligt.

    Ebenso wenig lässt sich daraus ablesen, welcher Anteil der technischen Leistung der Anlage für die Feuerwehr benötigt wird und welcher Anteil auf die Versorgung der Polizeiwache entfällt.

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    Die offene Frage der Kostenverteilung

    Genau an dieser Stelle wird die Sache auch finanziell interessant. Die gemeinsame Versorgung zweier unmittelbar benachbarter Einrichtungen kann technisch und wirtschaftlich sinnvoller sein als der Aufbau zweier vollständig getrennter Systeme. Gleichzeitig treffen hier unterschiedliche Verantwortungsbereiche aufeinander: Die Feuerwehr ist eine kommunale Einrichtung, bei der Polizei handelt es sich um die Landespolizei Schleswig-Holstein.

    Bei einer gemeinsamen Anlage muss deshalb nachvollziehbar sein, wie Investition und laufender Betrieb verteilt werden. Das gilt gerade angesichts der angespannten Haushaltslage der Stadt Quickborn.

    Eine vernünftige Gemeinschaftslösung sollte nicht durch kleinteilige Abgrenzungen unnötig verteuert werden. Umgekehrt sollte die Stadt aber auch keine Kosten übernehmen, die sachgerecht einem anderen Nutzer oder Aufgabenträger zuzuordnen wären. Transparenz über die Berechnung ist deshalb wichtiger als eine Diskussion um jeden einzelnen Euro.

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    Quickborn Aktuell hat nachgefragt

    Quickborn Aktuell hat die Stadt bereits um nähere Angaben zur Finanzierung gebeten. Gefragt wurde insbesondere, welcher Teil der Investitionskosten dem Anschluss und der Versorgung der Polizeiwache zuzurechnen ist, welchen Anteil die Polizei an der verfügbaren Leistung der Anlage beansprucht und ob sich das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise die Landespolizei an den Kosten beteiligt.

    Darüber hinaus haben wir nach den künftigen laufenden Kosten gefragt. Dazu gehören unter anderem Wartung, regelmäßige Prüfungen, Kraftstoff, Betrieb und gegebenenfalls spätere Reparatur- oder Ersatzkosten. Auch hier ist von Interesse, wie diese Aufwendungen zwischen den Nutzern verteilt werden.

    Sobald die Antwort der Stadt vorliegt, werden wir die Angaben ergänzen und die Kostenverteilung nachvollziehbar darstellen.

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    Einordnung

    Unabhängig von der noch offenen Finanzierungsfrage schafft die neue Anlage einen klaren praktischen Nutzen: Feuerwehr und Polizei können auch bei einem längeren Stromausfall am gemeinsamen Standort in der Quickborner Innenstadt weiterarbeiten. Besonders für die Feuerwehr gehört eine verlässliche Ersatzstromversorgung zu einer belastbaren Krisenvorsorge.

    Die gemeinsame technische Lösung vermeidet zudem parallele Infrastruktur unmittelbar nebeneinander. Ob sie auch finanziell für alle Beteiligten angemessen ausgestaltet wurde, lässt sich erst abschließend beurteilen, wenn die Kosten- und Betriebsanteile bekannt sind.

    Die richtige Frage lautet deshalb weniger, ob Feuerwehr und Polizei im Ernstfall mit Strom versorgt werden sollen. Interessant ist vielmehr, wer welchen Anteil dieser gemeinsamen Absicherung trägt. Bei 465.000 Euro Investitionskosten ist das keine Nebensache.

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    Quellen

    • Stadt Quickborn: Bürgerinformation Nr. 291/2026 vom 22. September 2026 – „Für den Ernstfall gerüstet: Innenministerin Magdalena Finke zu Besuch auf der Polizeiwache in Quickborn“.
    • Stadt Quickborn: Haushaltsunterlagen zur Netzersatzanlage der Feuerwache Ort.
    • Quickborn Aktuell: Anfrage an die Stadt Quickborn zur Kostenaufteilung, Leistungszuordnung und zu den laufenden Betriebskosten der Netzersatzanlage vom 22. September 2026.

    Quelle für die Angaben zu Anlage, Kosten, Polizeiwache und Notstromversorgung: Bürgerinformation der Stadt Quickborn Nr. 291/2026 vom 22.09.2026.

  • Goethe-Schule: Erst entscheiden – und die entscheidenden Fragen danach klären?

    Stand: | Thomas Köppl

    Morgen soll für die Goethe-Grundschule eine wichtige Richtung vorgegeben werden: Neubau oder Transformation. Je genauer man auf den Stand des Verfahrens schaut, desto auffälliger wird allerdings die Reihenfolge. Die Schulkonferenz ist noch nicht angehört. Die mehrjährige Auslagerung an die Feldbehnstraße ist organisatorisch nicht durchgeplant. Der Bebauungsplan Nr. 114 steht nicht auf der Tagesordnung und soll nach Auskunft der Stadt erst nach der Grundsatzentscheidung weitergeführt werden. Auch Schulweg, Verkehrsführung, Erschließung sowie Flucht- und Rettungswege sind noch nicht abschließend geklärt.

    Bei einem Millionenprojekt muss vor einer Grundsatzentscheidung nicht jede Steckdose feststehen. Hier geht es aber nicht um Details. Es geht um Punkte, die darüber entscheiden können, ob ein Konzept am Ende überhaupt so funktioniert, wie es heute politisch vorausgesetzt wird.

    1. Was morgen entschieden werden soll

    Am Mittwoch, 23. September, treffen sich der Ausschuss für Bildung, Kultur und Freizeit, der Ausschuss für kommunale Dienstleistungen und der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zu einer gemeinsamen Sitzung. Die Stadt bezeichnet diese gemeinsame Sitzung ausdrücklich als Teil der Willensbildung der beteiligten Gremien.

    Im Mittelpunkt steht die Zukunft der Goethe-Grundschule. Nach der sogenannten Phase Null stehen im Wesentlichen zwei Varianten gegenüber: eine grundlegende Transformation des Bestandes oder ein Neubau. Die Verwaltung favorisiert inzwischen den Neubau.

    Ein wichtiger Grund dafür ist eine neue Möglichkeit: Die Goethe-Schule könnte während der Bauzeit vollständig an die Feldbehnstraße ausgelagert werden. Damit wäre das heutige Schulgelände frei. Abriss, Baustelleneinrichtung und Neubau könnten erheblich einfacher organisiert werden.

    Gerade dadurch hängt die Neubauentscheidung inzwischen eng mit der Frage zusammen, ob die Feldbehnstraße als mehrjähriger Schulstandort tatsächlich funktioniert.

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    2. B-Plan Nr. 114: Morgen nicht auf der Tagesordnung

    Für den Schulstandort wurde bereits Anfang 2025 der Bebauungsplan Nr. 114 „Goetheschule“ aufgestellt. Die Stadt formulierte damals sehr deutlich. Die eigene Pressemitteilung trug die Überschrift: „Planung eines Schulneubaus für die Grundschule Goethestraße ist beschlossen.“

    Der Bebauungsplan sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen zeitgemäßen Neubau schaffen. Angekündigt wurden damals ausdrücklich Gutachten zum Verkehr, zum Lärmschutz und zum vorhandenen Baumbestand.

    Rund eineinhalb Jahre später teilt die Stadt auf Anfrage von Quickborn Aktuell mit, dass nach der jetzt anstehenden Grundsatzentscheidung Neubau oder Transformation mit den weiteren Verfahrensschritten des Bebauungsplans fortgefahren werden soll. Dazu gehören nach Angaben der Stadt auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Auslegung des Entwurfs.

    Der Bebauungsplan Nr. 114 selbst steht am 23. September nicht auf der veröffentlichten Tagesordnung. Auch in den von uns geprüften Sitzungen im August und September war er nicht als eigener Beratungsgegenstand aufgeführt.

    Eine politische Richtungsentscheidung kann einem Bebauungsplanverfahren vorausgehen. Das ist nicht ungewöhnlich. Sie ersetzt dieses Verfahren aber nicht.

    Für einen späteren Neubau muss die Erschließung gesichert sein. Im Bebauungsplanverfahren müssen außerdem die betroffenen Belange ermittelt und gegeneinander abgewogen werden. Der politische Wunsch nach einem Neubau beantwortet deshalb noch nicht die Frage, wie groß, wo und unter welchen Bedingungen tatsächlich gebaut werden kann.

    Bemerkenswert bleibt außerdem die Chronologie: 2025 war nach Darstellung der Stadt die Planung eines Neubaus bereits beschlossen. 2026 steht wieder eine Grundsatzentscheidung zwischen Neubau und Transformation an. Neue Erkenntnisse können selbstverständlich eine frühere Planung verändern. Dann sollte aber klar benannt werden, was sich seit 2025 geändert hat und welche damaligen Annahmen heute nicht mehr gelten.

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    3. Baumbestand und Artenschutz können die Planung verändern

    Der teilweise alte Baumbestand auf dem Schulgrundstück ist dabei mehr als eine gestalterische Frage.

    Schon 2025 kündigte die Stadt an, den Schutz der vorhandenen Bäume im Bebauungsplanverfahren untersuchen zu lassen. Hinzu kommen die gesetzlichen Anforderungen des Natur- und Artenschutzes.

    Gerade ältere Bäume können Höhlen, Spalten und andere Strukturen aufweisen, die Vögeln oder Fledermäusen als Fortpflanzungs- und Ruhestätten dienen. Solche Lebensstätten können artenschutzrechtlich geschützt sein. Das gilt unabhängig davon, ob auf dem Grundstück später lieber ein Gebäude, eine Zufahrt oder eine Feuerwehrfläche entstehen soll.

    Damit können sich ganz praktische Konflikte ergeben: Wo passt das Schulgebäude hin? Wo die Zweifeldhalle? Wo liegen Schulhof und Sportflächen? Welche Bäume können erhalten werden? Wo müssen Feuerwehrzufahrten und Bewegungsflächen liegen?

    Auf einem Grundstück mit begrenzter Fläche können wenige Meter an der falschen Stelle plötzlich erheblich werden.

    Deshalb gehört auch dieser Punkt zu den Fragen, die der weitere Bebauungsplan erst beantworten muss.

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    4. Die Erschließung ist ein Schlüsselthema

    Besondere Aufmerksamkeit verdient die Erschließung des heutigen Standortes.

    Das Schulgelände wird über die Goethestraße und die Kleiststraße erreicht. Beide Straßen liegen in einem gewachsenen Wohngebiet. Wer sich die Situation vor Ort ansieht, erkennt schnell: Der Straßenraum ist begrenzt.

    Bei einem bestehenden Schulgebäude ist das zunächst eine vorhandene Situation. Bei einem neuen, modernen Schulstandort muss die Frage neu betrachtet werden.

    Das Baugesetzbuch verlangt bei der Zulässigkeit eines Vorhabens eine gesicherte Erschließung. § 123 BauGB verlangt außerdem, dass Erschließungsanlagen den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs entsprechen.

    Eine Schule ist dabei kein Gebäude, das morgens von einigen Beschäftigten angefahren wird und abends wieder leerläuft. Innerhalb eines kurzen Zeitfensters kommen mehrere hundert Kinder, Eltern und Beschäftigte gleichzeitig an.

    Ein Neubau mit Ganztag, Mensa, Sporthalle und zusätzlichen Nutzungen verschärft diese Frage eher, als dass sie kleiner wird.

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    5. Schulweg: Vor einer Grundschule kommt alles gleichzeitig zusammen

    Schulwegsicherheit ist kein freundlicher Zusatz zu einer Schulplanung. Schleswig-Holstein hat dazu einen eigenen Erlass über straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung. Kinder gehören im Straßenverkehr zu den besonders schutzbedürftigen Verkehrsteilnehmern.

    Bei einer Grundschule kommt hinzu, dass Kinder Geschwindigkeiten, Abstände und komplexe Verkehrssituationen noch nicht so sicher einschätzen wie Erwachsene.

    Gerade vor der Schule konzentriert sich morgens nahezu alles gleichzeitig:

    • Kinder zu Fuß,
    • Kinder auf Fahrrädern,
    • begleitende Eltern,
    • Hol- und Bringverkehr mit Autos,
    • Beschäftigte,
    • Lieferverkehr
    • und im Notfall Feuerwehr und Rettungsdienst.

    Man kann Elterntaxis kritisieren. Eine Verkehrsplanung darf sie trotzdem nicht einfach wegdenken.

    Viele Eltern verbinden den Schulweg mit dem Arbeitsweg, bringen anschließend ein weiteres Kind in die Kita oder haben andere alltägliche Wege. Ein gutes Schulmobilitätskonzept kann Autofahrten reduzieren. Es wird sie nicht vollständig beseitigen.

    Die Planung muss daher mit dem Verkehr umgehen, der real stattfindet.

    Besonders skeptisch darf man bei der Vorstellung werden, den Radverkehr im unmittelbaren Schulbereich einfach im Mischverkehr mitzunehmen, nur weil dadurch weniger Straßenbreite benötigt wird. Technisch kann Mischverkehr unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Vor einer stark frequentierten Grundschule, in einem engen Straßenraum und während der morgendlichen Spitzenzeit ist das jedoch eine Lösung, die sehr genau begründet werden müsste.

    Ausgerechnet dort, wo unerfahrene Radfahrer, Fußgänger und Kfz-Verkehr auf engstem Raum zusammenkommen, sollte Sicherheit nicht durch eine möglichst knappe Querschnittsberechnung hergestellt werden.

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    6. Wie viel Verkehrsraum braucht eine Schule?

    Eine starre gesetzliche Mindestbreite für eine „Schulstraße“ gibt es nicht. Der notwendige Straßenquerschnitt hängt von Verkehrsstärke, Geschwindigkeit, Fuß- und Radverkehr, Parken, Begegnungsfällen und der konkreten örtlichen Situation ab.

    Trotzdem lassen sich Größenordnungen nennen.

    Für eine eher knapp bemessene zweistreifige Fahrbahn mit Begegnungsverkehr kann planerisch mit etwa 5,50 Metern gerechnet werden. Für einen zeitgemäßen Gehweg werden häufig etwa 2,50 Meter angesetzt.

    Allein daraus ergibt sich:

    5,50 Meter Fahrbahn
    + 2,50 Meter Gehweg
    + 2,50 Meter Gehweg
    = rund 10,50 Meter.

    Das ist bereits eine eher zurückhaltende Betrachtung. Getrennte Radverkehrsanlagen, Parkplätze, Bäume, Sicherheitsräume oder besondere Hol- und Bringbereiche sind darin noch nicht enthalten.

    Für Radfahrstreifen werden in technischen Regelwerken je nach Ausgestaltung Mindestbreiten ab etwa 1,85 Metern genannt. Bei zwei getrennten Radfahrstreifen kämen also weitere rund 3,70 Meter hinzu.

    Dann läge der überschlägige Querschnitt bereits bei ungefähr 14,20 Metern – weiterhin ohne Parken und ohne zusätzliche Sicherheits- oder Grünflächen.

    Diese Zahlen sind keine gesetzlichen Mindestbreiten für Goethe- oder Kleiststraße. Sie zeigen lediglich, welchen Raum eine moderne Verkehrsplanung schnell benötigt, wenn Fußgänger, Radfahrer und Kfz-Verkehr nicht einfach auf dieselben wenigen Meter geschoben werden sollen.

    Wer möchte, kann sich vor Ort selbst ansehen, welche nutzbare Breite an den heutigen Zufahrten vorhanden ist.

    Für die weitere Planung ist deshalb eine einfache Frage entscheidend: Wie soll die notwendige sichere Erschließung innerhalb des tatsächlich vorhandenen Straßenraumes hergestellt werden?

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    7. Rettungsfahrzeuge gegen den Evakuierungsstrom?

    Noch ernster wird das Thema im Gefahrenfall.

    Schulen sind aufgrund ihrer Nutzung und der hohen Zahl gleichzeitig anwesender Menschen brandschutztechnisch besonders anspruchsvoll. Zufahrten, Aufstellflächen und Bewegungsflächen für die Feuerwehr müssen funktionieren und freigehalten werden.

    Bei einer Evakuierung bewegen sich gleichzeitig zwei Ströme in entgegengesetzte Richtungen:

    Mehrere hundert Kinder und Beschäftigte müssen vom Gebäude weg. Feuerwehr und Rettungsdienst müssen zum Gebäude hin.

    Bei großzügigen Verkehrsflächen lässt sich das trennen. Bei engen Zufahrten wird daraus schnell eine ganz praktische Sicherheitsfrage.

    Wie gelangen Löschfahrzeuge zum Schulgelände, wenn morgens gleichzeitig Elternfahrzeuge in der Goethestraße und Kleiststraße stehen oder rangieren?

    Wo befinden sich die Feuerwehrzufahrten?

    Wo werden Einsatzfahrzeuge aufgestellt?

    Über welche Wege verlassen die Kinder das Gelände?

    Wo liegen die Sammelplätze?

    Kreuzen Kinder auf der Flucht vor einer Gefahr ausgerechnet die Anfahrtswege der Feuerwehr?

    Kann ein Rettungswagen jederzeit hinein- und wieder herausfahren, wenn gleichzeitig hunderte Kinder das Gelände verlassen?

    Hier reicht kein Hinweis darauf, dass die Feuerwehr grundsätzlich irgendwie zur Schule gelangen kann. Bei einem Neubau muss das Gesamtsystem funktionieren.

    Für die Goethe-Schule ist bisher öffentlich nicht erkennbar, wie diese Situation unter den räumlichen Bedingungen von Goethe- und Kleiststraße gelöst werden soll.

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    8. Feldbehnstraße: Vier Einrichtungen auf engem Raum

    Die gleichen Fragen stellen sich am möglichen Interim in der Feldbehnstraße – teilweise noch verschärft.

    Dort befindet sich kein leerer Schulcampus.

    Vorhanden sind bereits eine freie Grundschule, eine freie Gemeinschaftsschule und eine Kindertagesstätte. Mit der Goethe-Schule käme eine zweite vollständige Grundschule hinzu.

    Für das Interim ist nach den aktuellen Überlegungen mit rund 290 zusätzlichen Grundschulkindern zu rechnen.

    Damit würden auf engem Raum zwei Grundschulen, eine Gemeinschaftsschule und eine Kita zusammenkommen.

    Das verändert auch die Verkehrssituation.

    Grundschulkinder bewegen sich anders im Straßenverkehr als ältere Schülerinnen und Schüler. Sie werden häufiger begleitet oder gebracht, sind als Radfahrer unerfahrener und benötigen übersichtlichere Wege und sichere Querungen.

    Falls ältere Jahrgänge oder eine Oberstufe am Standort inzwischen geringer vertreten sind oder entfallen, lässt sich daraus deshalb nicht einfach ableiten, dass ausreichend Verkehrsreserve für eine zusätzliche Grundschule vorhanden wäre.

    290 Grundschulkinder erzeugen einen anderen Verkehr als 290 ältere Schülerinnen und Schüler.

    Hinzu kommt der Bring- und Abholverkehr der Kita.

    Auch an der Feldbehnstraße muss deshalb geklärt werden, wie Fußgänger, Fahrräder und Autos geführt werden und wie Feuerwehr und Rettungsdienst im Ernstfall durchkommen.

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    9. Wer beaufsichtigt eigentlich wen?

    Bei der Feldbehnstraße geht es aber längst nicht nur um Verkehr und freie Klassenräume.

    Vier Einrichtungen auf einem Gelände brauchen klare Zuständigkeiten.

    Werden die beiden Grundschulen vollständig getrennt?

    Nutzen sie gemeinsame Flure oder Pausenflächen?

    Welche Schule nutzt welchen Schulhof?

    Wer führt dort Aufsicht?

    Kennt eine Lehrkraft der einen Schule die Kinder der anderen Schule überhaupt?

    Was passiert, wenn ein Kind während der Pause in einen anderen Bereich läuft?

    Wer ist zuständig, wenn sich dort ein Kind verletzt?

    Wer erkennt, ob ein Grundschulkind das Gelände verlassen darf?

    Das mag alles lösbar sein. Aber es muss organisiert werden. Und zwar nicht erst am ersten Schultag des Interims.

    Das Schulamt selbst hat bestätigt, dass Fragen zu Aufsicht, Schulwegen, Pausenflächen, Ganztag und Verantwortlichkeiten noch zu klären sind.

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    10. Zugang, Hausrecht und Datenschutz

    Auch die Zugangssicherheit wird bei mehreren Einrichtungen schwieriger.

    Eltern, Beschäftigte, Lieferdienste und Besucher verschiedener Schulen sowie der Kita bewegen sich auf demselben Campus.

    Wer darf welches Gebäude betreten?

    Wie erkennt eine Lehrkraft, ob eine erwachsene Person zur eigenen Schule, zur anderen Schule oder zur Kita gehört?

    Wie wird verhindert, dass jemand unbemerkt in einen Bereich gelangt, in dem er nichts zu suchen hat?

    Wer übt in gemeinsam genutzten Bereichen das Hausrecht aus?

    Auch beim Datenschutz sind klare Grenzen erforderlich. Schülerlisten, gesundheitliche Informationen, Notfallkontakte oder Abholberechtigungen gehören jeweils zur zuständigen Einrichtung. Gemeinsame Gebäude oder Flächen ändern daran nichts.

    Gerade bei einer mehrjährigen Lösung sollte deshalb bereits vor einer Festlegung erkennbar sein, wie die Schulen organisatorisch und räumlich voneinander getrennt werden.

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    11. Die Schulkonferenz wurde noch nicht angehört

    Während diese Fragen noch offen sind, wurde die Schulkonferenz der Goethe-Grundschule bislang nicht angehört.

    Nach Angaben des Schulamtes stehen Stadt und Schulaufsicht seit Juli wegen der möglichen Verlagerung im Austausch. Erste Planungen wurden gesichtet. Am 16. September fand ein Ortstermin mit Stadtverwaltung, Bürgermeister, Lehrkräften und politischen Vertretern statt.

    Der Schulelternbeirat wurde informiert.

    Das ist jedoch nicht dasselbe wie die Beteiligung der Schulkonferenz.

    Die Schulkonferenz ist ein eigenes gesetzliches Gremium. Nach § 62 Schulgesetz ist sie im Rahmen ihrer Aufgaben das oberste Beschlussgremium der Schule.

    Das Schulamt begründet die bisher fehlende Beteiligung damit, dass man sich noch in einer Sondierungsphase befinde. In der nächsten Schulkonferenz seien Mitteilungen vorgesehen.

    Gleichzeitig erklärt das Schulamt, detailliertere organisatorische Fragen würden nach einer konkreten Beschlussfassung geklärt.

    Diese Reihenfolge ist schwer nachzuvollziehen.

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    12. Was das Schulgesetz tatsächlich verlangt

    § 63 Absatz 2 Nummer 2 Schulgesetz Schleswig-Holstein sieht ausdrücklich eine Anhörung der Schulkonferenz vor, wenn zuständige Behörden Vorschläge unter anderem zur Verlegung oder Änderung einer Schule machen. Die Vorschrift nennt außerdem größere Baumaßnahmen und wichtige organisatorische Änderungen im Schulbetrieb.

    Für die Beteiligungsfrage muss deshalb gar nicht abschließend entschieden werden, ob die mehrjährige Feldbehnstraße juristisch bereits eine förmliche „Verlegung“ im engeren schulorganisationsrechtlichen Sinne darstellt.

    Ein kompletter Schulneubau ist eine größere Baumaßnahme.

    Eine vollständige mehrjährige Unterbringung einer Grundschule an einem anderen Standort ist jedenfalls eine erhebliche organisatorische Veränderung.

    Das Schulgesetz spricht dabei von Anhörung, nicht lediglich von Information.

    Die Schulkonferenz hat kein Vetorecht gegen einen Neubau. Sie ersetzt auch nicht die politischen Gremien.

    Eine Anhörung muss aber zu einem Zeitpunkt stattfinden, zu dem eine Stellungnahme noch berücksichtigt werden kann.

    Wenn Neubau und vollständige mehrjährige Auslagerung bereits endgültig feststehen und die Schulkonferenz anschließend nur noch darüber informiert wird, wäre schwer erkennbar, was die gesetzlich vorgesehene Anhörung noch bewirken soll.

    Anders sieht es aus, wenn morgen lediglich eine politische Vorzugsrichtung festgelegt wird und die endgültige Umsetzung ausdrücklich unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden schulrechtlichen, verkehrlichen, baurechtlichen und organisatorischen Prüfungen bleibt.

    Auch die §§ 58 und 59 Schulgesetz verdienen eine differenzierte Betrachtung. Das Schulamt weist darauf hin, dass die Goethe-Schule nicht aufgelöst wird, der Schulträger gleich bleibt und keine neue Schule entsteht. Ob die vorübergehende Nutzung eines anderen Gebäudes deshalb bereits als formelle Schuländerung nach diesen Vorschriften einzuordnen ist, ist weniger eindeutig.

    Bei § 63 ist die Lage klarer: Dort werden größere Baumaßnahmen und wichtige organisatorische Änderungen ausdrücklich genannt.

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    13. Auch die Ersatzschulen sind noch ein Prüfpunkt

    An der Feldbehnstraße arbeiten bereits Schulen in privater Trägerschaft.

    Quickborn Aktuell hat deshalb beim Schulamt nachgefragt, ob die zusätzliche mehrjährige Unterbringung einer kompletten öffentlichen Grundschule Auswirkungen auf die bestehenden Ersatzschulgenehmigungen haben kann.

    Eine abschließende Prüfung liegt nach der Antwort des Kreises noch nicht vor.

    Das Ministerium ist über die Planungen informiert. Die konkrete Nutzung von Unterrichtsräumen, Fachräumen, Pausenflächen, Sanitäranlagen, Sportflächen und weiteren Einrichtungen soll im weiteren Verfahren geklärt werden.

    Auch hier ist die Lage offen: Es gibt derzeit keinen Beleg dafür, dass die gemeinsame Nutzung unzulässig wäre. Ebenso wenig liegt bislang eine abschließende Prüfung vor, dass alle Voraussetzungen unverändert erfüllt bleiben.

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    14. Was für eine Grundsatzentscheidung spricht – und was dagegen

    Es gibt einen nachvollziehbaren Grund, warum die Stadt jetzt eine Richtung haben möchte.

    Solange Neubau und Transformation parallel betrachtet werden, können viele Planungen nicht sinnvoll vertieft werden. Auch ein Bebauungsplan braucht ein konkretes Planungsziel. Kosten, Termine und Fördermöglichkeiten lassen sich nur belastbar weiterentwickeln, wenn klar ist, welche Variante verfolgt werden soll.

    Eine Grundsatzentscheidung kann deshalb sinnvoll sein.

    Sie muss aber auch als solche behandelt werden.

    Problematisch würde es, wenn aus einer politischen Vorzugsentscheidung bereits eine faktisch unumkehrbare Festlegung wird, obwohl entscheidende Voraussetzungen noch geprüft werden.

    Derzeit stehen auf dieser Liste:

    • das weitere Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 114,
    • die konkrete Lage und Erschließung eines Neubaus,
    • Verkehr und Schulwegsicherheit,
    • Feuerwehrzufahrten, Flucht- und Rettungswege,
    • Baumbestand und Artenschutz,
    • die komplette Organisation des Interims an der Feldbehnstraße,
    • die Auswirkungen auf die vorhandenen Ersatzschulen,
    • Aufsicht, Hausrecht, Zugangssicherheit und Datenschutz,
    • und die gesetzlich vorgesehene Beteiligung der Schulkonferenz.

    Diese Punkte sind zu wichtig, um nach einer endgültigen Festlegung nur noch abgearbeitet zu werden.

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    15. Fazit

    Morgen kann eine politische Richtung für die Goethe-Schule vorgegeben werden. Mehr ist nach dem derzeitigen Stand auch kaum belastbar möglich.

    Der Neubau kann sich am Ende als die richtige und gut umsetzbare Lösung erweisen. Auch die Feldbehnstraße kann sich als geeignetes Interim herausstellen.

    Derzeit sind dafür aber noch zu viele wesentliche Fragen offen.

    Besonders die Erschließung des heutigen Schulgrundstücks verdient deutlich mehr Aufmerksamkeit. Goethe- und Kleiststraße müssen nicht nur den normalen Schulverkehr bewältigen. Im Ernstfall müssen auf denselben Verkehrsflächen Kinder sicher vom Gelände wegkommen, während Feuerwehr und Rettungsdienst in Gegenrichtung anrücken.

    Auch die Feldbehnstraße ist kein einfacher Umzug in ein freies Gebäude. Zwei Grundschulen, eine Gemeinschaftsschule und eine Kita auf einem Campus mit rund 290 zusätzlichen Grundschulkindern verändern Aufsicht, Verkehr, Zugang und Rettungsplanung erheblich.

    Und schließlich ist die Schulkonferenz kein Anhängsel eines bereits abgeschlossenen politischen Verfahrens. Das Schulgesetz sieht ihre Anhörung ausdrücklich vor.

    Die entscheidende Frage für morgen lautet deshalb weniger, ob die Politik eine Richtung festlegen darf.

    Sie lautet: Wie weit darf diese Entscheidung reichen, solange zentrale Voraussetzungen noch nicht geprüft und die gesetzlich vorgesehene Beteiligung noch nicht erfolgt ist?

    Eine Richtungsentscheidung lässt Raum für Prüfung und Korrektur.

    Eine endgültige Festlegung schafft Fakten.

    Zwischen beidem sollte morgen sehr sauber unterschieden werden.

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    Quellen und Rechtsgrundlagen

    • Stadt Quickborn, Pressemitteilung „Planung eines Schulneubaus für die Grundschule Goethestraße ist beschlossen“, 20. Februar 2025:
      https://www.quickborn.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Quickborn/Pressemitteilungen/PM%2B2025-025.html
    • Stadt Quickborn, öffentliche Sitzungen von ABKF, AKD und ASU am 23. September 2026; Hinweis der Stadt: gemeinsame Sitzung zur Willensbildung der beteiligten Gremien:
      ABKF |
      AKD |
      ASU
    • Antwort der Stadt Quickborn an Quickborn Aktuell vom 22. September 2026 zum Bebauungsplan Nr. 114 und zur Verkehrs- und Schulwegplanung.
    • Antworten des Schulamtes des Kreises Pinneberg an Quickborn Aktuell vom 16. und 22. September 2026 zur möglichen Verlagerung an die Feldbehnstraße, zur Schulkonferenz und zu den noch offenen organisatorischen Fragen.
    • Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung Schleswig-Holstein, Schulrecht – Schulgesetz sowie Konferenzen:
      https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulrecht/Glossareintraege/S/schulgesetz
    • Land Schleswig-Holstein, Erlass „Straßenbauliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zur Schulwegsicherung“:
      https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/V/verkehr-sicherheit/Downloads/erlassSchulwegsicherung
    • Baugesetzbuch, insbesondere §§ 30, 33 und 123 – gesicherte Erschließung und Anforderungen an Erschließungsanlagen:
      https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/
    • Land Schleswig-Holstein, Vollzugsbekanntmachung zur Landesbauordnung – Rettungswege sowie Zu-, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr:
      Vollzugsbekanntmachung zur Landesbauordnung
    • Technische Orientierungsgrößen für Straßenquerschnitte: Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) sowie veröffentlichte kommunale Planungsbeispiele. Radfahrstreifen werden dort mit Mindestbreiten ab 1,85 Metern ausgewiesen; für Gehwege finden sich Regelgrößen um 2,50 Meter. Die im Artikel genannten 10,50 beziehungsweise 14,20 Meter sind überschlägige Rechenbeispiele und keine gesetzlichen Mindestbreiten für die Goethe- oder Kleiststraße.


  • 14-Jährige mit getuntem E-Scooter in Quickborn gestoppt – Polizei warnt vor Verkehrsverstößen

    22. September 2026 · 11:47 Uhr · Thomas Köppl

    In der Quickborner Torfstraße hat die Polizei eine 14-Jährige auf einem technisch veränderten E-Scooter gestoppt. Nach Angaben der Polizeidirektion Bad Segeberg war das Fahrzeug auf eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h verändert worden. Die Jugendliche war demnach ohne Licht auf dem Gehweg unterwegs und hatte einen Atemalkoholwert von 1,35 Promille. Der Quickborner Fall ist Teil einer ganzen Reihe von E-Scooter-Verstößen, die die Polizei am vergangenen Wochenende in den Kreisen Pinneberg und Segeberg festgestellt hat.

    Was in Quickborn passiert ist

    Nach Angaben der Polizeidirektion Bad Segeberg fiel die 14-Jährige in der Torfstraße kurz nach 23 Uhr auf. Die Einsatzkräfte forderten sie zum Anhalten auf. Dieser Aufforderung sei sie zunächst nicht nachgekommen, kurze Zeit später habe die Polizei die Jugendliche jedoch stoppen können.

    Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten nach eigenen Angaben mehrere Verstöße fest. Die Jugendliche war demnach mit deutlich mehr als den für E-Scooter zulässigen 20 km/h auf dem Gehweg unterwegs. Außerdem war das Fahrzeug nicht beleuchtet.

    Ein Atemalkoholtest ergab nach Angaben der Polizei einen Wert von 1,35 Promille. Darüber hinaus stellte sich heraus, dass der E-Scooter technisch verändert worden war und eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen konnte.

    Mit einer solchen technischen Veränderung fällt das Fahrzeug nicht mehr unter die üblichen Voraussetzungen für Elektrokleinstfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Nach Angaben der Polizei wäre für das veränderte Fahrzeug eine Fahrerlaubnis erforderlich gewesen, über die die 14-Jährige nicht verfügte.

    Der Jugendlichen droht nach Angaben der Polizei ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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    Mehrere Kontrollen in der Region

    Der Quickborner Vorfall war kein Einzelfall. Die Polizeidirektion Bad Segeberg berichtete am Dienstag über zahlreiche Verstöße mit E-Scootern in den Kreisen Pinneberg und Segeberg. Auffällig ist dabei, dass mehrere der kontrollierten Fahrer Kinder oder Jugendliche waren.

    Die festgestellten Verstöße reichten von fehlendem oder abgelaufenem Versicherungsschutz über unerlaubtes Fahren auf Gehwegen bis hin zu erheblich technisch veränderten Fahrzeugen. In Wedel stellte die Polizei beispielsweise bei einem 15-Jährigen einen E-Scooter sicher, dessen Tacho nach Polizeiangaben eine Maximalgeschwindigkeit von 89 km/h anzeigte. In Norderstedt fiel ein E-Scooter auf, der nach Beobachtung der Einsatzkräfte ungefähr 50 km/h erreichte.

    Daneben registrierte die Polizei auch Unfälle. Unter anderem verletzte sich ein 14-Jähriger in Wedel bei einem Sturz schwer.

    Die Polizei nimmt die aktuellen Fälle zum Anlass, insbesondere Eltern darauf hinzuweisen, gemeinsam mit ihren Kindern die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von E-Scootern zu prüfen.

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    Deutlich mehr E-Scooter-Unfälle

    Auch die Entwicklung der Unfallzahlen zeigt, dass E-Scooter inzwischen ein relevantes Thema der Verkehrssicherheit sind. Nach Angaben der Polizeidirektion Bad Segeberg wurden in Schleswig-Holstein im Jahr 2020 insgesamt 92 Verkehrsunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen polizeilich registriert.

    Im Jahr 2025 waren es bereits 930 Unfälle. Die Polizei weist zugleich darauf hin, dass die tatsächliche Zahl höher liegen dürfte, weil nicht jeder Sturz oder Unfall polizeilich bekannt wird.

    Bislang war nach Angaben der Polizei insbesondere die Altersgruppe der 18- bis unter 35-Jährigen betroffen. Die aktuellen Feststellungen lassen aus Sicht der Polizei allerdings erkennen, dass zunehmend auch jüngere Verkehrsteilnehmer eine Rolle spielen.

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    Welche Regeln für E-Scooter gelten

    Für die Nutzung eines regulären E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr gelten klare Voraussetzungen. Fahrerinnen und Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Das Fahrzeug benötigt eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine entsprechende Straßenzulassung und einen gültigen Haftpflichtversicherungsschutz mit Versicherungsplakette.

    Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines als Elektrokleinstfahrzeug zugelassenen E-Scooters darf 20 km/h nicht überschreiten. Technische Veränderungen, durch die ein Fahrzeug erheblich schneller fahren kann, können deshalb weitreichende rechtliche Folgen haben.

    Auch für die Benutzung der Verkehrsflächen gelten feste Regeln. Gehwege sind grundsätzlich nicht für E-Scooter freigegeben. Soweit vorhanden, sind Radverkehrsflächen zu benutzen. Fehlen diese, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.

    Die Polizei empfiehlt außerdem ausdrücklich das Tragen eines Helms und weist darauf hin, dass beim Kauf – insbesondere im Onlinehandel – auf eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr geachtet werden sollte. Auch vermeintliche Kinder-E-Scooter können Fahrzeuge sein, die ausschließlich auf Privatgelände verwendet werden dürfen.

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    Einordnung von Quickborn Aktuell

    Die folgenden Absätze sind eine redaktionelle Einordnung von Quickborn Aktuell und von den oben dargestellten Angaben der Polizei zu unterscheiden.

    Dass die Polizei das Thema E-Scooter sichtbar aufgreift und Kontrollen durchführt, ist aus Sicht von Quickborn Aktuell zu begrüßen. E-Scooter sind längst ein selbstverständlicher Bestandteil des Straßenverkehrs geworden. Mit ihrer zunehmenden Verbreitung wächst zugleich die Bedeutung einer konsequenten Einhaltung der Verkehrsregeln.

    Auch Quickborn Aktuell erreichen immer wieder Hinweise aus der Bevölkerung auf E-Scooter, die nach Wahrnehmung der Hinweisgeber mit hoher Geschwindigkeit unterwegs seien. Genannt werden dabei insbesondere Begegnungen auf Geh- und Radwegen. Solche einzelnen Rückmeldungen erlauben keine Aussage darüber, wie häufig entsprechende Verstöße tatsächlich vorkommen. Sie zeigen jedoch, dass das Thema auch in Quickborn wahrgenommen wird.

    Regeln entfalten ihre Wirkung vor allem dann, wenn Verkehrsteilnehmer damit rechnen müssen, dass ihre Einhaltung zumindest stichprobenartig überprüft wird. Regelmäßige Kontrollen können deshalb einen wichtigen Beitrag leisten, insbesondere technisch veränderte Fahrzeuge, fehlenden Versicherungsschutz oder die verbotene Nutzung von Gehwegen festzustellen.

    Aus Sicht von Quickborn Aktuell spricht deshalb einiges dafür, den Kontrolldruck in diesem Bereich aufrechtzuerhalten und – soweit es die personellen Möglichkeiten der Polizei zulassen – punktuell zu erhöhen. Dabei sollte es nicht darum gehen, E-Scooter grundsätzlich unter Verdacht zu stellen. Entscheidend ist vielmehr, besonders gefährliche Verstöße gezielt zu erkennen.

    Ein technisch veränderter E-Scooter, der statt der zulässigen 20 km/h Geschwindigkeiten von 40, 45 oder noch mehr Kilometern pro Stunde erreichen kann, unterscheidet sich hinsichtlich Geschwindigkeit und Unfallrisiko erheblich von einem regulären Elektrokleinstfahrzeug. Besonders auf Gehwegen entstehen daraus erhebliche Risiken für Fußgängerinnen und Fußgänger.

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    Fazit

    Der Fall aus der Torfstraße verbindet mehrere erhebliche Verkehrsverstöße: eine technisch deutlich erhöhte Geschwindigkeit, die Benutzung des Gehwegs, fehlende Beleuchtung, Alkoholeinfluss und nach Angaben der Polizei das Fahren ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.

    Gleichzeitig zeigt die größere Zahl der von der Polizei geschilderten Fälle aus den Kreisen Pinneberg und Segeberg, dass sich das Thema nicht auf Quickborn beschränkt. Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Scootern werden Information, Eigenverantwortung und Kontrollen gleichermaßen wichtiger.

    Dass die Polizei dieses Thema aktuell verstärkt öffentlich anspricht und konkrete Verstöße verfolgt, ist ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit.

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    Quelle

    Polizeidirektion Bad Segeberg:
    „Kreis Pinneberg / Kreis Segeberg: Zahlreiche Verkehrsverstöße mit E-Scootern“, veröffentlicht am 22. September 2026 um 11:01 Uhr über Presseportal.
    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/6356733

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  • Quickborn lebt vom Mitmachen – warum Ehrenamt viel mehr ist als ein nettes Extra

    Quickborn lebt vom Mitmachen – warum Ehrenamt viel mehr ist als ein nettes Extra

    21. September 2026, 07:52 Uhr | Thomas Köppl

    Das Wichtigste vorweg: Vieles von dem, was Quickborn lebenswert macht, wird nicht von der Stadt organisiert, sondern von Menschen, die sich freiwillig engagieren. In Vereinen, bei der Feuerwehr, in Schulen und Fördervereinen, in Kirchen, sozialen Einrichtungen, Initiativen, bei Rotary und Lions und an vielen anderen Stellen. Dieses Engagement fällt im Alltag kaum auf. Fehlt es aber, merkt man ziemlich schnell, wie wichtig es ist.

    Ein Vortrag von Dr. Peter Rösner beim Rotary Club Quickborn über Bildungsprojekte in Ruanda liefert einen guten Anlass, einmal über etwas zu schreiben, das im kommunalen Alltag gerne untergeht: Eine Stadt besteht aus Gebäuden, Straßen und Einrichtungen. Eine Gemeinschaft entsteht erst durch Menschen, die sich für andere Menschen einsetzen.


    1. Ein Vortrag, der weit über Ruanda hinausführte

    Dr. Peter Rösner beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Frage, wie junge Menschen gute Bildungschancen erhalten können. Als Leiter der Stiftung Louisenlund reicht sein Blick dabei weit über Schleswig-Holstein hinaus.

    Bei seinem Besuch beim Rotary Club Quickborn berichtete er unter anderem über Bildungsprojekte in Ruanda. Mit der Ntare Louisenlund School ist dort gemeinsam mit der ruandischen Regierung ein außergewöhnliches Bildungsprojekt entstanden. Junge Menschen werden gefördert, sollen selbstständig lernen, forschen und Verantwortung übernehmen.

    Ein weiterer Ansatz verbindet Ruanda und Deutschland noch unmittelbarer: Junge Menschen werden auf eine Berufsausbildung in Deutschland vorbereitet. Dazu gehören Sprachunterricht, Berufsvorbereitung, die Vermittlung an Ausbildungsbetriebe und Begleitung beim Start in Deutschland.

    Man kann darüber aus bildungspolitischer, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Sicht diskutieren. Hinter solchen Projekten steckt aber zunächst eine ziemlich einfache Idee:

    Menschen investieren Zeit, Wissen und Energie, damit andere Menschen bessere Chancen bekommen.

    Und für diese Idee muss man nicht erst nach Kigali fliegen.

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    2. Quickborn funktioniert jeden Tag nach demselben Prinzip

    Auch in Quickborn begegnet uns dieses Engagement überall.

    Bei der Freiwilligen Feuerwehr ebenso wie in Sportvereinen, Kirchengemeinden, sozialen Einrichtungen, Kulturvereinen, Fördervereinen, Schulen, politischen Organisationen, Serviceclubs und privaten Initiativen.

    Menschen trainieren Kinder und Jugendliche, begleiten ältere Menschen, sammeln Spenden, organisieren Veranstaltungen, kümmern sich um Natur und Umwelt, helfen Menschen in schwierigen Situationen oder sorgen schlicht dafür, dass irgendwo etwas stattfindet.

    Rotary und Lions gehören ebenfalls zu diesem Netzwerk ehrenamtlichen Engagements.

    Beim Rotary Club Quickborn läuft beispielsweise das Projekt „Fit fürs Leben durch Schulabschluss“. Dahinter steht eine ähnliche Grundidee wie bei den von Peter Rösner vorgestellten Bildungsprojekten: Bildung entscheidet ganz wesentlich darüber, welche Möglichkeiten ein junger Mensch später einmal hat.

    Andere Vereine und Organisationen setzen ihre Schwerpunkte ganz woanders.

    Und genau das macht Ehrenamt aus.

    Es gibt keinen vorgeschriebenen Weg, sich für eine Gemeinschaft einzusetzen.

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    3. Einer kann rechnen, der nächste kann Kuchen

    Der eine kann hervorragend organisieren. Die andere kann Menschen begeistern. Einer kennt sich mit Finanzen aus, jemand anderes repariert das Vereinsheim. Wieder jemand kann hervorragend mit Kindern umgehen.

    Und irgendwo gibt es ziemlich zuverlässig jemanden, der sagt:

    „Ich bringe einen Kuchen mit.“

    Auch diese Menschen sollte man gesellschaftlich keinesfalls unterschätzen. Ohne Kuchen läuft in Deutschland schließlich erstaunlich wenig. 😉

    Aber genau darin steckt ein ernsthafter Punkt: Ehrenamt besteht nicht nur aus Vorsitzenden, großen Projekten, Ehrungen und feierlichen Scheckübergaben.

    Meistens besteht es aus vielen kleinen Dingen.

    • zwei Stunden Zeit,
    • einer Autofahrt,
    • einem Telefongespräch,
    • einem Training am Mittwochabend,
    • einem Einsatz am Wochenende,
    • einer Veranstaltung, die vorbereitet werden muss,
    • oder einer Idee, die jemand nicht nur hat, sondern anschließend tatsächlich umsetzt.

    Das klingt wenig spektakulär. In der Summe hält genau das eine Stadtgesellschaft zusammen.

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    4. Ehrenamt schafft etwas, das man kaum kaufen kann

    Natürlich könnte eine Kommune theoretisch viele Aufgaben professionell organisieren.

    Es würde allerdings schnell ziemlich teuer.

    Und manches lässt sich mit Geld ohnehin kaum ersetzen.

    Denn Ehrenamt schafft Beziehungen.

    Menschen lernen sich kennen, übernehmen Verantwortung und erleben, dass sie selbst etwas bewegen können. Jugendliche treffen Erwachsene außerhalb von Elternhaus und Schule. Menschen unterschiedlichen Alters, mit unterschiedlichen Berufen und Lebensgeschichten arbeiten plötzlich gemeinsam an einer Sache.

    Aus einem Sportverein wird damit mehr als ein Ort zum Sporttreiben.

    Aus einer Feuerwehr mehr als reine Gefahrenabwehr.

    Aus einem Serviceclub mehr als ein regelmäßiges Treffen.

    Und aus einem Förderverein mehr als eine Vereinskasse.

    Es entstehen Verbindungen zwischen Menschen.

    Das klingt ein wenig abstrakt. Tatsächlich ist es einer der wichtigsten Bausteine einer funktionierenden örtlichen Gemeinschaft.

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    5. Vielleicht müssen wir häufiger darüber sprechen

    Öffentliche Diskussionen drehen sich naturgemäß häufig um Probleme.

    Straßen, Schulen, Finanzen, Verkehr, Bauprojekte – irgendeine Baustelle findet sich zuverlässig. In Quickborn sogar gelegentlich im wörtlichen Sinne.

    Dabei gerät leicht aus dem Blick, wie viel jeden Tag funktioniert, weil Menschen freiwillig Verantwortung übernehmen.

    Sie bekommen dafür meistens kein Geld.

    Manchmal bekommen sie nicht einmal ein Dankeschön.

    Gelegentlich bekommen sie stattdessen erklärt, wie sie es eigentlich hätten machen müssen. Auch das gehört offenbar ein wenig zur deutschen Ehrenamtskultur. 😉

    Und trotzdem machen sie weiter.

    Vielleicht sollten wir deshalb neben all den kommunalpolitischen Themen auch häufiger über diejenigen berichten, die dafür sorgen, dass das gesellschaftliche Leben in Quickborn funktioniert.

    Nicht erst bei einer Ehrung.

    Nicht erst nach 25 Jahren Vereinsmitgliedschaft.

    Sondern auch einfach einmal zwischendurch.

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    6. Engagement beginnt nicht mit einem Amt

    Wer sich engagieren möchte, muss übrigens nicht sofort Vereinsvorsitzender, Präsident, Wehrführer oder Vorstandsmitglied werden.

    Gesellschaftliches Engagement beginnt viel früher.

    Eigentlich mit einer einzigen Frage:

    Kann ich irgendwo etwas beitragen?

    Vielleicht einmal im Jahr.

    Vielleicht einmal im Monat.

    Vielleicht jede Woche.

    Und manchmal entsteht aus einer kleinen Hilfe etwas ziemlich Großes.

    Der Vortrag von Dr. Peter Rösner hat eindrucksvoll gezeigt, was möglich werden kann, wenn Bildung, Verantwortung und persönliches Engagement miteinander verbunden werden.

    In Ruanda entstehen daraus neue Perspektiven für junge Menschen.

    In Quickborn begegnet uns dasselbe Prinzip jeden Tag im Kleinen.

    Auf Sportplätzen. In Schulen. Bei der Feuerwehr. In Vereinen. In Kirchen. Bei Rotary und Lions. In sozialen Projekten, Nachbarschaften und privaten Initiativen.

    Und an vielen Orten, von denen man öffentlich kaum etwas hört.

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    7. Fazit: Eine Stadt braucht Menschen, die mitmachen

    Eine Stadt besteht aus Straßen, Häusern, Schulen, Sporthallen und öffentlichen Einrichtungen.

    Eine Gemeinschaft entsteht erst durch Menschen.

    Durch Menschen, die organisieren, helfen, Verantwortung übernehmen, Ideen entwickeln und bereit sind, einen Teil ihrer eigenen Zeit für andere einzusetzen.

    Das Ehrenamt ist deshalb keine freundliche Zugabe für Quickborn.

    Es gehört zu den Dingen, die diese Stadt überhaupt erst lebenswert machen.

    Vielleicht sollten wir darüber häufiger berichten.

    Und den vielen Menschen, die sich engagieren, zwischendurch einfach einmal sagen:

    Gut, dass Ihr das macht.

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    Grundlage des Beitrags

    Vortrag und Austausch mit Dr. Peter Rösner beim Rotary Club Quickborn zu Bildungsprojekten in Ruanda, zur Ntare Louisenlund School und zur Vorbereitung junger Menschen aus Ruanda auf eine Berufsausbildung in Deutschland sowie Informationen zum gesellschaftlichen Engagement des Rotary Club Quickborn.

  • 43. Ausländerfest in Quickborn: Ein Fest, bei dem man dabei sein muss

    QUICKBORN. Internationale Küche, Musik, Begegnungen und vor allem viele Menschen, die sich ehrenamtlich für ihre Stadt engagieren: Am Samstag, 26. September, wird rund um St. Marien am Kurzen Kamp das 43. Quickborner Ausländerfest gefeiert. Seit mehr als vier Jahrzehnten gehört es fest zur Quickborner Veranstaltungskultur. Unser Tipp ist deshalb ziemlich einfach: Das ist ein Fest, bei dem man dabei sein sollte.

    Veröffentlicht am 22. September 2026 um 07:10 Uhr | Von Thomas Köppl


    Ein Fest, das von Menschen lebt

    Es sind nicht nur die Stände, das Essen oder die Musik, die den besonderen Charakter des Ausländerfestes ausmachen. Es sind die Menschen dahinter. Menschen aus vielen Teilen der Welt, die in Quickborn leben und sich gemeinsam ehrenamtlich engagieren.

    Sie kochen, organisieren, bauen auf, stehen hinter den Ständen, kümmern sich um das Programm und schaffen einen Ort, an dem man miteinander ins Gespräch kommt. Vieles ist handgemacht, persönlich und mit reichlich Herzblut verbunden. Genau das spürt man, wenn man über den Kirchplatz geht.

    Das Ausländerfest ist dadurch weit mehr als ein Veranstaltungstermin im Kalender. Es zeigt ganz praktisch, wie vielfältig Quickborn ist und wie gut gemeinsames Engagement funktionieren kann.

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    Die Welt zu Gast in Quickborns Küchen

    Ein ganz wesentlicher Bestandteil des Festes ist die internationale Küche. An den verschiedenen Ständen werden Spezialitäten aus zahlreichen Ländern angeboten. Hinter vielen Gerichten stehen traditionelle Rezepte, persönliche Geschichten und manchmal sicherlich auch das eine oder andere Familiengeheimnis.

    In diesem Jahr wächst die kulinarische Vielfalt noch einmal: Erstmals sind auch die Niederlande und Portugal vertreten.

    Das Schöne daran: Man muss für eine kleine kulinarische Weltreise keinen Koffer packen. Ein Spaziergang über den Kirchplatz reicht. Und wer neugierig ist, kommt beim Probieren fast automatisch mit den Menschen ins Gespräch, die das Essen zubereitet haben.

    Also: am besten nicht vorher zu viel frühstücken. 😋

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    Das Programm am Wochenende

    Eigentlich beginnt das internationale Wochenende bereits am Freitag, 25. September. Die „Boys in Green“, die Fußballmannschaft der katholischen Kirchengemeinde, laden in der Heidkamphalle zu ihrer internationalen „Weltmeisterschaft“ ein. Auch Freizeitkicker, die neu dazukommen möchten, sind willkommen.

    Am Samstag, 26. September, startet das eigentliche Fest:

    • 13:00 Uhr: Festgottesdienst in St. Marien
    • 14:00 Uhr: Öffnung der internationalen Stände auf dem Kirchplatz unter Glockengeläut
    • Ab 14:00 Uhr: internationale Küche und Begegnungen rund um St. Marien
    • Musikprogramm: von Rock bis Bigband unter der bewährten Regie von Stefan Schwiederski
    • 22:00 Uhr: traditioneller Abschluss mit dem Läuten der Kirchenglocken

    Auch der gute Zweck gehört zum Fest. Die Erlöse kommen gemeinnützigen Projekten zugute. In diesem Jahr werden damit Projekte in Afrika unterstützt.

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    Ein großes Dankeschön an das Ehrenamt

    Ein solches Fest funktioniert nicht von allein. Dahinter stehen Menschen, die ihre Freizeit investieren, Verantwortung übernehmen und über viele Wochen vorbereiten, damit am Ende für die Besucher ein schöner Tag entsteht.

    Deshalb gehört an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön an alle Ehrenamtlichen, die das Quickborner Ausländerfest möglich machen. An diejenigen, die kochen und verkaufen, auf- und abbauen, organisieren, Musik machen, planen, koordinieren und an den vielen Stellen helfen, die man als Besucher vielleicht gar nicht sieht.

    Ein besonderer Dank gilt auch Renate Butler. Sie hat das Ausländerfest über viele Jahre ehrenamtlich organisiert und entscheidend geprägt. In diesem Jahr hat sie den Staffelstab an Michael Malewski weitergegeben, der die Organisation gemeinsam mit einem großen Team Ehrenamtlicher fortführt.

    Dass eine Veranstaltung über Jahrzehnte lebendig bleibt, ist alles andere als selbstverständlich. Dafür braucht es Menschen, die Verantwortung übernehmen – und andere, die bereit sind, diese Verantwortung irgendwann weiterzutragen.

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    Seit 1983 ein Stück Quickborn

    Begonnen hat die Geschichte des Ausländerfestes im Jahr 1983 auf Initiative von Pfarrer Heinrich Hülsmann. Damals ging es darum, Menschen zusammenzubringen, die aus anderen Ländern nach Quickborn gekommen waren, um hier zu arbeiten und zu leben.

    43 Feste später ist daraus eine feste Quickborner Tradition geworden. Generationen haben mitgemacht, gekocht, organisiert und gefeiert. Viele Nationen und Kulturen gehören heute ganz selbstverständlich zu Quickborn – und beim Ausländerfest wird diese Vielfalt sichtbar, hörbar und vor allem schmeckbar.

    Vielleicht liegt genau darin das Erfolgsrezept dieses Festes: Es wird nicht für die Menschen gemacht, sondern von den Menschen selbst.

    Unser Fazit: Wer am Samstag Zeit hat, sollte sich auf den Weg zum Kurzen Kamp machen. Hunger mitbringen, etwas Neues probieren, Musik hören und vor allem Zeit für Begegnungen einplanen. Das Quickborner Ausländerfest ist eines dieser Feste, bei denen man einfach dabei sein sollte. ❤️🌍

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    Quelle

    Stadt Quickborn, Pressemitteilung vom 16. September 2026:
    43. Ausländerfest: Quickborn feiert die Vielfalt der Nationen

  • Verwaltung ab 2028: Einamtung, neues Amt oder Zweckverband – welche Modelle für Bönningstedt, Hasloh und Ellerau möglich sind

    20. September 2026 · 20:09 Uhr · Thomas Köppl

    Fazit vorweg: Für Bönningstedt, Hasloh und Ellerau stellt sich spätestens zum 1. Januar 2028 die Frage, wie ihre Verwaltung künftig organisiert wird. Eine Eingliederung in ein bestehendes Amt, die Bildung eines neuen gemeinsamen Amtes und eine Zusammenarbeit über einen Zweckverband sind rechtlich unterschiedliche Modelle. Eine Einamtung ist dabei keine Eingemeindung: Die Gemeinden bleiben politisch und rechtlich selbstständig. Besonders interessant ist der Unterschied beim Zweckverband. Das schleswig-holsteinische Recht erlaubt, einem Zweckverband auch nur Teile von Verwaltungsaufgaben zu übertragen. Damit kann grundsätzlich eine Konstruktion geschaffen werden, bei der die Gemeinden Aufgabenträger bleiben und ein gemeinsamer Verband definierte interne Verwaltungsleistungen übernimmt. Entscheidend wären eine präzise Aufgabenabgrenzung, eine tragfähige Personalstruktur und eine nachvollziehbare Finanzierung.


    1. Die Ausgangslage ab 2028

    Quickborn hat die bestehenden Verwaltungsgemeinschaften 2025 vorsorglich zum 31. Dezember 2027 gekündigt. Ascheberg hat inzwischen einen neuen Vertrag mit Quickborn geschlossen und bleibt Verwaltungspartner. Für Bönningstedt, Hasloh und Ellerau läuft die bisherige Zusammenarbeit nach dem derzeitigen Stand dagegen Ende 2027 aus.[1][2]

    Damit geht es inzwischen um mehr als die Frage, welche Kommune künftig Rechnungen bezahlt, Pässe ausstellt oder Bauleitplanverfahren begleitet. Es geht um die grundsätzliche Verwaltungsstruktur der drei Gemeinden.

    Die möglichen Modelle unterscheiden sich erheblich. Sie unterscheiden sich bei Zuständigkeiten, Personal, Finanzierung, politischer Einflussnahme und der Frage, wer rechtlich für eine Verwaltungsentscheidung verantwortlich ist.

    Für Quickborn hat diese Neuordnung ebenfalls erhebliche Folgen. Für 2027 sind aus den Kernverträgen mit Bönningstedt, Hasloh und Ellerau noch insgesamt rund 3,424 Millionen Euro an Erstattungen eingeplant. Den drei Verwaltungsgemeinschaften sind zugleich rund 3,27 Millionen Euro Personalkosten zugeordnet. Ab 2028 verändert sich diese Rechnung grundlegend.[2]

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    2. Was die heutige Verwaltungsgemeinschaft eigentlich ist

    Das heutige Quickborner Modell beruht auf der Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit – kurz GkZ.

    Der entscheidende Punkt: Die jeweilige Gemeinde bleibt Trägerin ihrer Aufgaben. Sie benutzt für deren praktische Erledigung die Verwaltung eines anderen Beteiligten – derzeit also die Stadtverwaltung Quickborn.

    Das lässt sich am Beispiel Hasloh besonders anschaulich zeigen. Die Gemeinde beschreibt ihre heutige Konstruktion selbst so: Hasloh bleibt Träger der Verwaltungsaufgaben, während die Quickborner Stadtverwaltung die verwaltungsseitige Abwicklung übernimmt.[3]

    Genau dieses Prinzip erklärt auch, warum eine Verwaltungsgemeinschaft politisch etwas anderes ist als eine Eingliederung in eine andere Gemeinde. Die Gemeindevertretung bleibt bestehen, der Haushalt bleibt ein eigener Gemeindehaushalt und die örtlichen politischen Entscheidungen bleiben Entscheidungen der Gemeinde.

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    3. Einamtung: Die Gemeinde bleibt Gemeinde

    Der Begriff „Einamtung“ klingt zunächst größer, als der Vorgang tatsächlich ist. Eine Gemeinde, die einem Amt beitritt, wird dadurch nicht Teil einer anderen Gemeinde. Sie behält ihren Namen, ihre Gemeindevertretung, ihren Haushalt, ihr Vermögen und ihre kommunalpolitische Verantwortung.

    Das Land Schleswig-Holstein beschreibt Ämter als Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne eigene Gebietshoheit. Ihre Aufgabe besteht vor allem darin, die amtsangehörigen Gemeinden bei der praktischen Verwaltungsarbeit zu unterstützen. Die politischen Entscheidungen über Selbstverwaltungsangelegenheiten verbleiben grundsätzlich bei den Gemeinden.[4]

    Das Amt bereitet gemeinsam mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister die Beschlüsse einer Gemeinde vor und führt diese anschließend verwaltungsseitig aus. Auch Finanzbuchhaltung, Rücklagenverwaltung und die Vorbereitung der Haushaltspläne gehören gesetzlich zu den Aufgaben des Amtes.

    Das ist gegenüber einer Verwaltungsgemeinschaft eine andere Konstruktion, weil das Amt selbst eine kommunale Körperschaft mit eigenen Organen ist.

    Auch die oft gestellte Frage nach einem hauptamtlichen Bürgermeister ist differenzierter, als sie zunächst erscheint. Nach § 48 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein können Gemeinden mit mehr als 4.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auch bei Amtsangehörigkeit beschließen, einen hauptamtlichen Bürgermeister zu wählen.[5]

    Eine Einamtung bedeutet deshalb weder den Verlust der Gemeinde noch automatisch den Verzicht auf einen hauptamtlichen Bürgermeister.

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    4. Ein gemeinsames neues Amt

    Neben dem Eintritt in ein bestehendes Amt könnten mehrere Gemeinden grundsätzlich auch gemeinsam eine neue Amtsstruktur bilden.

    Die Amtsordnung sieht vor, dass Ämter in der Regel mindestens 8.000 Einwohner umfassen sollen. Entscheidend ist eine Verwaltungsgröße, die eine leistungsfähige, sparsame und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung ermöglicht.

    Für Bönningstedt, Hasloh und Ellerau wäre außerdem wichtig, dass die Gemeinden in zwei unterschiedlichen Kreisen liegen: Bönningstedt und Hasloh im Kreis Pinneberg, Ellerau im Kreis Segeberg.

    Auch dafür enthält die Amtsordnung eine Regelung. § 19a AO behandelt ausdrücklich Ämter, deren Gemeinden mehreren Kreisen angehören. Ein kreisübergreifendes Amt ist damit gesetzlich vorgesehen. Zuständig für die Kommunalaufsicht wäre grundsätzlich die Behörde des Kreises, in dem das Amt seinen Sitz hat.[6]

    Ein neues Amt bräuchte eine eigene Organisationsstruktur. Dazu gehören unter anderem Leitung, Finanzverwaltung, Personalverwaltung, IT, Sitzungsdienst, zentrale Dienste und die fachlichen Verwaltungsbereiche.

    Denkbar ist allerdings auch bei einem Amt, dass nicht jede Verwaltungsleistung vollständig in einer neuen eigenen Verwaltungsorganisation aufgebaut wird. Schleswig-Holstein kennt Ämter, die sich für ihre Geschäfte der Verwaltung einer größeren Gemeinde bedienen.[4]

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    5. Der Zweckverband als anderes Modell

    Eine weitere Form kommunaler Zusammenarbeit ist der Zweckverband.

    § 2 GkZ erlaubt Gemeinden, Ämtern und Kreisen, sich zu einem Zweckverband zusammenzuschließen und diesem einzelne oder mehrere zusammenhängende Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ganz oder teilweise zu übertragen.[7]

    Gerade die Worte „ganz oder teilweise“ sind für ein Verwaltungsmodell wichtig.

    Sie ermöglichen eine Konstruktion, bei der nicht sämtliche kommunalen Aufgaben einschließlich der politischen Verantwortung in einen Verband wandern müssen.

    Die Änderung des GkZ wurde bereits 2012 ausdrücklich damit begründet, den Zweckverband auch für verwaltungsinterne Dienstleistungen nutzbar zu machen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat diese Entwicklung später ausführlich beschrieben: Ein Zweckverband könne für definierte Bereiche gewissermaßen als „Erfüllungsgehilfe“ der Kommunen tätig werden, während die Kommune bei den nicht übertragenen Teilen Aufgabenträger bleibt.[8]

    Das eröffnet eine organisatorisch interessante Trennung:

    • Die Gemeindevertretungen treffen weiterhin ihre kommunalpolitischen Entscheidungen.
    • Die Gemeinden behalten klar definierte Aufgaben und Zuständigkeiten.
    • Ein gemeinsamer Zweckverband stellt zentrale Verwaltungsleistungen bereit.
    • Der Zweckverband verwaltet außerdem sich selbst, sein Personal, seine IT und seinen eigenen Haushalt.

    Ein solcher Verband könnte beispielsweise gemeinsame Leistungen in den Bereichen IT, Personalverwaltung, Finanzwesen, Digitalisierung, Beschaffung, Dokumentenmanagement oder weitere zentrale Dienste bündeln.

    Bei hoheitlichen Fachaufgaben müsste dagegen für jeden Bereich exakt festgelegt werden, wer Aufgabenträger, zuständige Behörde und rechtlich Verantwortlicher ist.

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    6. Die entscheidende Frage: Wer bleibt Aufgabenträger?

    Hier liegt der zentrale Unterschied zwischen den Modellen.

    Eine komplette Übertragung von Aufgaben auf einen Zweckverband führt grundsätzlich dazu, dass der Verband für die übertragenen Aufgaben eigene rechtliche Verantwortung übernimmt.

    Das muss bei einem Verwaltungszweckverband aber nicht für die gesamte Gemeindeverwaltung geschehen.

    Das GkZ erlaubt ausdrücklich auch eine teilweise Aufgabenübertragung. Der Verband kann deshalb auf klar definierte Service- und Unterstützungsleistungen begrenzt werden.

    Ein mögliches Organisationsprinzip könnte beispielsweise so aussehen:

    Bereich Gemeinde Zweckverband
    Politische Entscheidungen bleiben bei der Gemeinde keine Zuständigkeit
    Haushaltsbeschlüsse Gemeindevertretung fachliche Vorbereitung möglich
    Bauleitplanung politische Entscheidung bei der Gemeinde Verwaltungsbearbeitung nach festgelegtem Modell möglich
    Personalabrechnung Auftraggeber gemeinsame Dienstleistung möglich
    Finanzbuchhaltung rechtliche Zuständigkeit nach Organisationsmodell operative Bearbeitung möglich
    IT Anforderungen und Steuerung zentrale Bereitstellung möglich
    Digitalisierung fachliche Vorgaben gemeinsame Plattform und Prozesse möglich
    Eigene Verbandsverwaltung – Zweckverband

    Damit ließe sich die kommunalpolitische Verantwortung von der technischen und organisatorischen Verwaltungsproduktion trennen.

    Wie weit diese Trennung gehen kann, müsste allerdings für jeden Aufgabenbereich rechtlich geprüft und anschließend in öffentlich-rechtlichem Vertrag und Verbandssatzung eindeutig beschrieben werden.

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    7. Amt, Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverband im Vergleich

    Punkt Verwaltungsgemeinschaft Amt Verwaltungszweckverband
    Gemeinde bleibt selbstständig Ja Ja Ja
    Eigene Gemeindevertretung Ja Ja Ja
    Eigener Gemeindehaushalt Ja Ja Ja
    Eigene Verwaltungskörperschaft Nein Amt Zweckverband
    Verwaltungsleistungen durch Verwaltung eines Partners durch das Amt bzw. dessen Verwaltung nach Verbandssatzung und Aufgabenübertragung
    Umfang der übertragenen Aufgaben vertraglich durch Amtsordnung geprägt gezielt festlegbar
    Finanzierung vertragliche Erstattung Amtsumlage Verbandsumlage
    Kostenmaßstab Vertrag grundsätzlich Finanzausgleichsrecht, Abweichung vereinbar in Verbandssatzung; grundsätzlich am Nutzen orientiert

    Alle drei Modelle erhalten die politische Existenz der Gemeinden. Sie unterscheiden sich vor allem in der Verwaltungsorganisation und in der Verteilung rechtlicher Zuständigkeiten.

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    8. Wie die Finanzierung organisiert werden kann

    Bei einem Amt wird der nicht anderweitig gedeckte Finanzbedarf grundsätzlich über die Amtsumlage finanziert. Die Amtsordnung verweist dabei auf die Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes. Die beteiligten Gemeinden können allerdings durch öffentlich-rechtlichen Vertrag auch eine abweichende Erhebung vereinbaren.

    Beim Zweckverband funktioniert die Systematik anders.

    Nach § 15 GkZ erhebt der Zweckverband eine Verbandsumlage, soweit seine sonstigen Einnahmen den Finanzbedarf nicht decken. Der Umlagemaßstab muss in der Verbandssatzung festgelegt werden und soll sich am Verhältnis des Nutzens der Verbandsmitglieder orientieren.[9]

    Das eröffnet unterschiedliche Abrechnungsmodelle.

    Ein Verwaltungsverband könnte beispielsweise aus mehreren Komponenten finanziert werden:

    • einem Grundbetrag je Gemeinde,
    • einem Anteil nach Einwohnerzahl,
    • tatsächlich zurechenbaren Stellenanteilen,
    • Fallzahlen bestimmter Verwaltungsleistungen,
    • direkt zurechenbaren Sachkosten,
    • gemeinsam genutzten IT- und Infrastrukturkosten.

    Welche Kombination rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, müsste in der Verbandssatzung und der Finanzierungsvereinbarung festgelegt werden. § 15 GkZ verlangt jedenfalls einen nachvollziehbaren Umlagemaßstab und stellt dabei auf den Nutzen der Verbandsmitglieder ab.

    Damit wäre es möglich, die Finanzierung stärker an tatsächlich beanspruchten Verwaltungsleistungen auszurichten als bei einem rein pauschalen Modell.

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    9. Personal: Übernahme, Gestellung oder Beschäftigung beim Verband

    Einer der schwierigsten Punkte jeder neuen Verwaltungsorganisation ist das Personal.

    Ein neuer Zweckverband müsste nicht zwangsläufig sämtliche Beschäftigten selbst neu einstellen.

    Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst kennt in § 4 Absatz 3 TVöD ausdrücklich die sogenannte Personalgestellung. Werden Aufgaben zu einem Dritten verlagert, kann die Arbeitsleistung bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber dauerhaft bei dem Dritten erbracht werden.[10]

    Damit ergeben sich grundsätzlich mehrere Organisationsvarianten:

    • Beschäftigte werden direkt Arbeitnehmer des Zweckverbandes.
    • Beschäftigte bleiben Arbeitnehmer einer Mitgliedsgemeinde und arbeiten im Wege einer zulässigen Personalgestellung für den Verband.
    • Bestimmte Fachkräfte verbleiben bei einzelnen Gemeinden und werden für definierte Leistungen eingesetzt.
    • Neue Stellen werden unmittelbar beim Verband geschaffen.

    Auch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz enthält für bestimmte Personalgestellungen im öffentlichen Dienst und für Konstellationen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts besondere Regelungen.[11]

    Für die konkrete Umsetzung wären Tarifrecht, Personalvertretungsrecht, Beamtenrecht, Arbeitnehmerüberlassungsrecht und mögliche Betriebsübergänge im Einzelnen zu prüfen.

    Organisatorisch bietet die Personalgestellung jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, qualifiziertes vorhandenes Personal einzusetzen, ohne zwangsläufig sämtliche Arbeitsverhältnisse auf einen neuen Arbeitgeber übertragen zu müssen.

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    10. Zusatzversorgung und VBL

    Auch die betriebliche Altersversorgung gehört in die Rechnung.

    Bei kommunalen Beschäftigten ist die Zusatzversorgung ein relevanter Bestandteil der Personalkosten. Die VBL finanziert die Zusatzversorgung unter anderem über Umlagen und Beiträge der beteiligten Arbeitgeber und Beschäftigten.[12]

    Deshalb müsste vor Gründung eines Zweckverbandes geklärt werden, welche Zusatzversorgung für unmittelbar beim Verband beschäftigte Mitarbeiter gilt und welche Mitgliedschafts- oder Tarifpflichten entstehen.

    Bleiben Beschäftigte dagegen bei einer Mitgliedsgemeinde angestellt und werden lediglich für den Zweckverband eingesetzt, bleibt zunächst auch das bestehende Arbeitsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber erhalten.

    Ob damit im konkreten Fall zusätzliche Belastungen vermieden werden können, hängt von Tarifbindung, Arbeitgeberstruktur, Zusatzversorgung und der konkreten Personalgestaltung ab. Eine alternative Altersversorgung lässt sich nicht allein aus Kostengründen frei wählen, wenn tarifliche oder satzungsrechtliche Verpflichtungen entgegenstehen.

    Gerade dieser Punkt gehört deshalb vor einer Organisationsentscheidung in eine belastbare arbeits- und zusatzversorgungsrechtliche Prüfung.

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    11. Digitalisierung, KI und mögliche Personaleinsparungen

    Eine neue Verwaltung ab 2028 würde außerdem die Gelegenheit bieten, Verwaltungsprozesse nicht einfach aus der bisherigen Struktur zu kopieren.

    Viele Arbeitsschritte können inzwischen zentralisiert, standardisiert und digital abgewickelt werden. Dazu gehören beispielsweise Dokumentenmanagement, Rechnungseingang, Standardanschreiben, Terminsteuerung, Personalabrechnung, Haushaltsauswertungen, Recherchearbeiten und Teile der Vorgangsbearbeitung.

    Auch KI kann dabei eine Rolle spielen – etwa bei der Vorsortierung von Dokumenten, der Suche in Vorgängen, der Erstellung standardisierter Entwürfe, Zusammenfassungen oder der Unterstützung interner Wissenssysteme.

    Für eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung könnte deshalb beispielsweise ein um 30 bis 35 Prozent reduzierter Personalbedarf als Szenario durchgerechnet werden.

    Das wäre allerdings ausdrücklich eine Modellannahme und keine gesicherte Einsparung. Erst eine Aufgaben- und Prozessanalyse kann zeigen, welche Stellenanteile tatsächlich entfallen, reduziert oder für andere Aufgaben benötigt werden.

    Gleichzeitig steigen bei einer stärker digitalisierten Verwaltung regelmäßig die Anforderungen an IT-Sicherheit, Fachverfahren, Schnittstellen, Lizenzen, Datenschutz und Systemadministration.

    Weniger Personalaufwand bedeutet deshalb nicht automatisch im gleichen Umfang weniger Gesamtkosten.

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    12. Was eine Modellrechnung mit den heutigen Quickborner Zahlen zeigt

    Als Größenordnung können die für 2027 bei Quickborn ausgewiesenen Personalkosten der drei Verwaltungsgemeinschaften herangezogen werden. Sie betragen zusammen rund 3,2699 Millionen Euro.[2]

    Gemeinde Erstattung 2027 zugeordnete Personalkosten 2027
    Bönningstedt 830.000 € 821.700 €
    Hasloh 750.000 € 721.000 €
    Ellerau 1.844.000 € 1.727.200 €
    Gesamt 3.424.000 € 3.269.900 €

    Diese Zahlen lassen sich nicht einfach eins zu eins auf eine neue gemeinsame Verwaltung übertragen. Sie zeigen aber eine Größenordnung.

    Würde man rein rechnerisch einen um 30 Prozent niedrigeren Personalaufwand unterstellen, ergäbe sich:

    Szenario rechnerische Personalkosten rechnerische Differenz
    heutige Ausgangsgröße 3.269.900 € –
    30 % Reduzierung ca. 2.289.000 € ca. 981.000 €
    35 % Reduzierung ca. 2.125.000 € ca. 1.145.000 €

    Diese Rechnung ist keine Prognose. Sie zeigt lediglich, welche Größenordnung sich bei einer solchen Annahme ergeben würde.

    Hinzu kämen unter anderem IT, Software, Gebäude, Leitung, Versicherungen, Datenschutz, Personalverwaltung, Rechtsberatung und mögliche einmalige Umstellungskosten.

    Gerade in den ersten Jahren könnten außerdem Kosten für Datenmigration, neue Fachverfahren, Hardware, Lizenzen und Organisationsberatung entstehen.

    Eine seriöse Wirtschaftlichkeitsrechnung müsste deshalb mindestens über mehrere Jahre laufen und Investitionskosten, laufende Kosten sowie tatsächlich vermeidbare Personalkosten getrennt darstellen.

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    13. Wo die rechtlichen Grenzen liegen

    Der Zweckverband ist ein flexibles Instrument. Er ist aber kein beliebig gestaltbarer Ersatz für jede kommunale Verwaltungsstruktur.

    § 2 GkZ spricht von einzelnen oder mehreren zusammenhängenden Aufgaben. Das bedeutet: Die übertragenen Aufgaben müssen eindeutig beschrieben werden.

    Ein Zweckverband, der faktisch ohne nähere Abgrenzung die komplette Verwaltung mehrerer Gemeinden übernehmen soll, müsste deshalb besonders sorgfältig geprüft werden.

    Die rechtlich klarere Konstruktion besteht darin, exakt zu bestimmen, welche Aufgaben beim Verband liegen und welche bei den Gemeinden verbleiben.

    Das betrifft beispielsweise:

    • die Zuständigkeit für Verwaltungsakte,
    • Unterschrifts- und Vertretungsbefugnisse,
    • Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung,
    • Datenschutz und datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit,
    • Personalbefugnisse,
    • Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr,
    • örtliche Zuständigkeiten,
    • Fachaufsicht und Kommunalaufsicht.

    Der Zweckverband selbst wird durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag errichtet. Seine Verbandssatzung muss unter anderem Aufgaben, Mitglieder, Stimmrechte, Organe, Finanzierung sowie Regeln für Austritt und Auflösung enthalten. Vertrag und Verbandssatzung bedürfen der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.[13]

    Damit wäre ein solches Modell kein kurzfristiger Vertragsabschluss, sondern ein eigenes kommunalrechtliches Organisationsprojekt.

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    14. Was bis 2028 geklärt werden müsste

    Unabhängig davon, für welche Organisationsform sich die beteiligten Gemeinden entscheiden, müsste die neue Struktur rechtzeitig vor dem 1. Januar 2028 arbeitsfähig sein.

    Für einen Zweckverband wären insbesondere folgende Punkte zu klären:

    1. Aufgabenkatalog: Welche Aufgaben bleiben vollständig bei den Gemeinden und welche Verwaltungsleistungen werden gemeinsam erbracht?
    2. Verantwortung: Wer ist für Bescheide, Satzungen, Verträge und andere hoheitliche Entscheidungen zuständig?
    3. Personal: Welche Beschäftigten werden benötigt, wer bleibt bei einer Gemeinde und wer arbeitet unmittelbar für den Verband?
    4. Finanzierung: Welche Kosten werden nach Einwohnerzahl, Nutzung, Fallzahl oder tatsächlichem Personalaufwand verteilt?
    5. IT: Welche Fachverfahren werden gemeinsam genutzt und welche Daten müssen migriert werden?
    6. Standorte: Welche Bürgerbüros und Verwaltungsstandorte werden benötigt?
    7. Verbandsorgane: Wie werden Stimmen und politische Vertretung der Gemeinden organisiert?
    8. Übergang: Welche Leistungen muss Quickborn bis zum 31. Dezember 2027 übergeben und wie wird der laufende Betrieb ab dem ersten Arbeitstag 2028 gesichert?

    Gerade der letzte Punkt ist nicht zu unterschätzen. Verwaltung lässt sich nicht am Silvesterabend umschalten. Personalakten, Fachverfahren, offene Vorgänge, Haushaltsdaten, Verträge und zahlreiche digitale Berechtigungen müssen geordnet übergeben werden.

    Deshalb müsste eine neue Organisation bereits deutlich vor dem eigentlichen Start rechtlich gegründet, personell aufgebaut und technisch vorbereitet sein.

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    15. Schlussbetrachtung

    Die Diskussion über die Zukunft der Verwaltung von Bönningstedt, Hasloh und Ellerau lässt sich nicht auf die einfache Frage reduzieren, ob eine Einamtung gut oder schlecht ist.

    Eine Einamtung verändert die kommunale Selbstständigkeit der Gemeinden nicht. Ein gemeinsames neues Amt ist auch über Kreisgrenzen hinweg rechtlich vorgesehen. Eine Verwaltungsgemeinschaft mit einer anderen Kommune bleibt ebenfalls eine gesetzlich vorgesehene Form der Zusammenarbeit.

    Daneben eröffnet das GkZ mit dem Zweckverband eine weitere Organisationsform.

    Gerade die seit 2012 ausdrücklich mögliche teilweise Aufgabenübertragung ermöglicht es, zwischen kommunaler Verantwortung und gemeinsamen Verwaltungsdienstleistungen zu unterscheiden. Die Gemeinden können bei entsprechend enger Aufgabenbeschreibung Aufgabenträger bleiben, während ein Verband gemeinsame interne Leistungen organisiert.

    Die wesentlichen Unterschiede liegen deshalb weniger bei der Frage, ob die Gemeinden ihre politische Selbstständigkeit behalten. Das tun sie bei allen hier beschriebenen Modellen.

    Entscheidend sind vielmehr vier Punkte:

    • Wer trägt welche rechtliche Verantwortung?
    • Wie wird politische Steuerung organisiert?
    • Wie viele Beschäftigte und welche IT-Strukturen werden tatsächlich benötigt?
    • Nach welchem nachvollziehbaren Schlüssel werden die Kosten zwischen den Gemeinden verteilt?

    Erst wenn diese Fragen für die verschiedenen Modelle mit konkreten Zahlen beantwortet sind, lassen sich deren finanzielle und organisatorische Auswirkungen belastbar gegenüberstellen.

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    Quellen und Rechtsgrundlagen

    1. Stadt Quickborn: Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg langfristig gesichert, 22. Mai 2026.
      https://www.quickborn.de/Veröffentlichungen/Quickborn/Pressemitteilungen/PM+2026-133.html
      [oai_citation:0‡Quickborn](https://www.quickborn.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Quickborn/Pressemitteilungen/PM%2B2026-133.html?utm_source=chatgpt.com)
    2. Quickborn Aktuell: Entwicklung und finanzielle Folgen der Quickborner Verwaltungsgemeinschaften.
      https://quickbornaktuell.de/vom-erfolgsmodell-zum-auslaufmodell-die-quickborner-verwaltungsgemeinschaften-seit-2013/
      [oai_citation:1‡quickbornaktuell.de](https://quickbornaktuell.de/vom-erfolgsmodell-zum-auslaufmodell-die-quickborner-verwaltungsgemeinschaften-seit-2013/?utm_source=chatgpt.com)
    3. Gemeinde Hasloh: Beschreibung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft mit Quickborn.
      https://www.hasloh.de/index.php?id=verwaltung
      [oai_citation:2‡Hasloh](https://www.hasloh.de/index.php?id=verwaltung&utm_source=chatgpt.com)
    4. Land Schleswig-Holstein: Die Ämter – Aufgaben, Selbstständigkeit der Gemeinden und Verwaltungsorganisation.
      Land Schleswig-Holstein – Die Ämter
      [oai_citation:3‡schleswig-holstein.de](https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/kommunales/_documents/_unsereKommunen/aemter?nn=59c9be89-eb5f-40bc-851b-cad132d114e6&utm_source=chatgpt.com)
    5. § 48 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein – ehrenamtlich und hauptamtlich verwaltete Gemeinden.
      § 48 GO Schleswig-Holstein
      [oai_citation:4‡Anwalt24](https://www.anwalt24.de/gesetze/go-4/48?utm_source=chatgpt.com)
    6. Amtsordnung Schleswig-Holstein, insbesondere § 19a – kreisgrenzenüberschreitende Ämter.
      Kommunales Verfassungsrecht Schleswig-Holstein
      [oai_citation:5‡Lexaris](https://www.lexaris.de/book/version/documentflat/head/1280460?utm_source=chatgpt.com)
    7. § 2 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit Schleswig-Holstein – Aufgaben und Verbandsmitglieder eines Zweckverbandes.
      § 2 GkZ Schleswig-Holstein
      [oai_citation:6‡Haufe.de News und Fachwissen](https://www.haufe.de/id/norm/gesetz-ueber-kommunale-zusammenarbeit-schleswig-holstein-2-aufgaben-und-verbandsmitglieder-HI2363373_p2.html?utm_source=chatgpt.com)
    8. Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: Zweckverbände für verwaltungsinterne Dienstleistungen und partielle Aufgabenübertragung.
      ULD Schleswig-Holstein – Tätigkeitsbericht
      [oai_citation:7‡Datenschutzzentrum](https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb34/kap04_1.html?utm_source=chatgpt.com)
    9. § 15 GkZ Schleswig-Holstein – Deckung des Finanzbedarfs und Verbandsumlage.
      § 15 GkZ Schleswig-Holstein
      [oai_citation:8‡Haufe.de News und Fachwissen](https://www.haufe.de/id/norm/gesetz-ueber-kommunale-zusammenarbeit-schleswig-holstein-15-deckung-des-finanzbedarfs-HI2363373_p15.html?utm_source=chatgpt.com)
    10. TVöD/VKA, § 4 – Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung.
      TVöD – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
      [oai_citation:9‡VKA](https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_F_iF_%C3%84V_12_Lesefassung_ab%2001_04_19.pdf?utm_source=chatgpt.com)
    11. § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – Sonderregelungen für Personalgestellungen und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
      § 1 AÜG
      [oai_citation:10‡Gesetze im Internet](https://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__1.html?utm_source=chatgpt.com)
    12. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – Finanzierung der Zusatzversorgung.
      VBL – Finanzierung der Zusatzversorgung
      [oai_citation:11‡VBLportal](https://www.vbl.de/de/finanzierung?utm_source=chatgpt.com)
    13. § 5 GkZ Schleswig-Holstein – Errichtung und Verbandssatzung eines Zweckverbandes.
      § 5 GkZ Schleswig-Holstein
      [oai_citation:12‡Anwalt24](https://www.anwalt24.de/gesetze/gkz-1/5?utm_source=chatgpt.com)

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    #Quickborn #News #Verwaltungsgemeinschaft #Zweckverband #Einamtung #Kommunalverwaltung #Bönningstedt #Hasloh #Ellerau


  • Wer soll das bezahlen? Was ein großer Fernwärmeausbau in Quickborn kosten könnte

    Die kommunale Wärmeplanung zeigt für Quickborn ein erhebliches Potenzial für Wärmenetze. Doch ein technisch geeignetes Gebiet ist noch lange kein bezahlbares Wärmenetz. Quickborn Aktuell hat deshalb einmal überschlägig gerechnet: Welche Investition könnte hinter einem größeren Ausbau stehen – und was könnte das am Ende für einen Hauseigentümer bedeuten?

    Die Rechnung ist ausdrücklich keine Kostenprognose der Stadt, von HIC Consulting oder der Stadtwerke Quickborn. Dafür fehlen bislang konkrete Trassenplanungen, Ausbaugebiete, Anschlusszahlen und Angebote. Sie soll vielmehr eine realistische Größenordnung zeigen – mit heutigen Kostenansätzen, einer moderaten Fortschreibung bis 2035 und offen ausgewiesenen Annahmen.


    Inhaltsverzeichnis


    1. 81 GWh – zunächst nur ein technisches Potenzial

    HIC Consulting kommt bei der kommunalen Wärmeplanung zu einem bemerkenswerten Ergebnis. In Quickborn gibt es bebaute Bereiche mit zusammen rund 81 GWh Wärmebedarf pro Jahr, die aufgrund ihrer sogenannten Wärmeliniendichte grundsätzlich für Wärmenetze interessant sein könnten.

    Davon entfallen rund 50 GWh auf Bereiche mit einer Wärmeliniendichte zwischen 2 und 4 MWh je Meter und Jahr und weitere 31 GWh auf besonders wärmedichte Bereiche mit mehr als 4 MWh je Meter und Jahr.

    HIC weist selbst ausdrücklich darauf hin: Das ist eine obere Potenzialgrenze. Entscheidend ist insbesondere die spätere Anschlussquote.

    Das bestehende Quickborner Wärmenetz steht in der Bestandsanalyse derzeit lediglich für rund 10 GWh Wärme pro Jahr.

    Ein weitgehender Ausbau in den von HIC identifizierten Bereichen wäre deshalb kein kleines Erweiterungsprojekt, sondern eine erhebliche zusätzliche Infrastrukturinvestition.

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    2. Was könnte ein größerer Ausbau kosten?

    HIC hat bislang weder einen fertigen Trassenplan noch eine Kostenschätzung für Quickborn veröffentlicht. Eine Größenordnung lässt sich aus den veröffentlichten Wärmeliniendichten aber überschlägig ableiten.

    Aus den 50 GWh im Bereich zwischen 2 und 4 MWh je Trassenmeter und den weiteren 31 GWh oberhalb von 4 MWh ergibt sich – je nachdem, wie die späteren Gebiete zugeschnitten werden – eine Größenordnung von etwa 20 bis 25 Kilometern Wärmetrasse.

    Für unsere Modellrechnung verwenden wir 23 Kilometer.

    Der aktuelle KWW-Technikkatalog und darauf basierende kommunale Wärmeplanungen zeigen für Wärmetrassen in bebauten und überwiegend versiegelten Gebieten je nach Dimension, Oberfläche und örtlichen Bedingungen Kosten von grob 1.300 bis 2.200 Euro je Meter. Für die Rechnung setzen wir mit 1.800 Euro je Meter einen Wert in der Mitte dieser Größenordnung an.

    Damit ergeben sich allein für das Verteilnetz überschlägig:

    23.000 Meter × 1.800 Euro = rund 41 Millionen Euro.

    Damit ist aber noch nicht die gesamte Wärmeversorgung finanziert. Benötigt werden zusätzlich Erzeugungsanlagen für erneuerbare Wärme, Speicher, Pumpen, technische Einrichtungen, Einbindungen und Planung.

    Eine bundesweite Prognos-Untersuchung für AGFW und VKU geht beim Fernwärmeausbau davon aus, dass knapp 60 Prozent der Investitionen auf Wärmenetze und rund 40 Prozent auf Erzeugungsanlagen und deren Einbindung entfallen.

    Übertragen wir dieses Verhältnis lediglich als Orientierungsgröße auf Quickborn, ergibt sich für einen größeren Ausbau eine Investition von rund:

    70 Millionen Euro zu heutigen Preisen.

    Das ist kein präziser Kostenvoranschlag. Abhängig von tatsächlicher Trassenführung, Dimensionierung, Straßenbau, Querungen und Art der künftigen Wärmeerzeugung könnte die tatsächliche Summe deutlich abweichen. Eine vernünftige grobe Spannbreite sehen wir derzeit bei etwa 55 bis 90 Millionen Euro.

    Für die weitere Rechnung bleiben wir aber konsequent bei unserem mittleren Wert von 70 Millionen Euro.

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    3. Förderung hilft – aber bezahlt nicht alles

    Ein solcher Ausbau würde nicht sofort erfolgen. Für eine langfristige Betrachtung rechnen wir deshalb bis zum Jahr 2035.

    Bei einer moderaten Preissteigerung von durchschnittlich zwei Prozent jährlich würden aus heutigen 70 Millionen Euro bis 2035 rechnerisch rund:

    84 Millionen Euro.

    Nach den derzeitigen Regeln der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze können bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben bezuschusst werden. Allerdings ist nicht garantiert, dass sämtliche Kosten förderfähig sind. Die Förderung ist zudem auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt. Und niemand kann heute garantieren, welche Förderbedingungen im Jahr 2035 gelten.

    Wir rechnen deshalb bewusst nicht mit den maximal möglichen 40 Prozent, sondern mit einem effektiven Zuschuss von 30 Prozent der Gesamtinvestition.

    Damit blieben rund:

    84 Millionen Euro Investition
    minus rund 25 Millionen Euro Zuschuss
    = rund 59 Millionen Euro zu finanzierendes Kapital.

    Wird dieser Betrag über 30 Jahre mit vier Prozent finanziert, ergibt sich ein jährlicher Kapitaldienst von rund:

    3,4 Millionen Euro.

    Und genau hier kommt die Anschlussquote ins Spiel.

    HIC weist ein maximales Wärmenetzpotenzial von rund 81 GWh aus. Es wäre wenig realistisch anzunehmen, dass jedes potenziell geeignete Gebäude tatsächlich angeschlossen wird. Für unsere Rechnung unterstellen wir deshalb einen späteren Wärmeabsatz von rund 50 GWh jährlich. Das entspricht ungefähr 60 Prozent des ausgewiesenen theoretischen Potenzials.

    3,4 Millionen Euro Kapitaldienst verteilt auf 50.000 MWh verkaufte Wärme ergeben:

    rund 68 Euro Kapitaldienst je MWh Wärme.

    Das ist eine zentrale Zahl. Sie zeigt, welche zusätzliche Investitionslast ein weitgehender Netzausbau rechnerisch tragen müsste – noch unabhängig davon, wie diese Kosten später tatsächlich über Tarife, Grundpreise, Baukostenzuschüsse oder andere Finanzierungsinstrumente verteilt werden.

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    4. Was könnte das für ein Einfamilienhaus bedeuten?

    Millionenbeträge bleiben abstrakt. Deshalb rechnen wir die Größenordnung einmal auf ein normales Einfamilienhaus herunter.

    Wir nehmen ein Haus mit einer Wohneinheit und einem jährlichen Wärmeverbrauch von 15 MWh beziehungsweise 15.000 kWh.

    Was kostet die Fernwärme heute?

    Die Stadtwerke Quickborn verlangen 2026 brutto 127,99 Euro je MWh Arbeitspreis, 11,72 Euro je MWh Emissionspreis, 59,16 Euro Grundpreis pro Wohneinheit und Monat sowie 101,90 Euro Messpreis im Jahr.

    Bei 15 MWh Jahresverbrauch ergibt sich damit derzeit:

    rund 2.907 Euro im Jahr
    oder rund 242 Euro im Monat.

    Fortgeschrieben bis 2035

    Wir unterstellen auch für diese Rechnung lediglich zwei Prozent jährliche Preissteigerung. Das ist keine Prognose des Fernwärmepreises, sondern eine reine Preisfortschreibung.

    Aus 2.907 Euro würden damit bis 2035 rund:

    3.475 Euro jährlich.

    Jetzt kommt die oben errechnete Kapitalbelastung für den großen Netzausbau hinzu.

    Bei rund 68 Euro je MWh und einem Jahresverbrauch von 15 MWh ergibt das für unser Beispielhaus rechnerisch weitere:

    rund 1.020 Euro jährlich.

    Damit kommen wir in unserer Modellrechnung für 2035 auf laufende Wärmekosten von ungefähr:

    4.500 Euro im Jahr
    oder rund 375 Euro im Monat.

    Das ist der Kernsatz unserer Rechnung: Für ein Einfamilienhaus mit 15.000 kWh Wärmebedarf könnte eine stark ausgebaute Quickborner Fernwärmeversorgung unter den von uns gewählten mittleren Annahmen perspektivisch eine laufende Belastung in der Größenordnung von rund 375 Euro monatlich bedeuten.

    Das ist ausdrücklich kein prognostizierter Fernwärmetarif der Stadtwerke. Die tatsächliche Belastung kann niedriger oder höher liegen. Sie hängt unter anderem von den tatsächlichen Baukosten, Fördermitteln, Finanzierungskonditionen, der Anschlussquote, den Kosten der Wärmeerzeugung und der späteren Tarifgestaltung ab.

    Und dann kommt möglicherweise noch der Hausanschluss

    Die Stadtwerke Quickborn veröffentlichen hierfür derzeit keinen Einheitspreis. Im bestehenden Fernwärmevertrag ist vielmehr geregelt, dass die Kosten für die erstmalige Herstellung eines Hausanschlusses und ein möglicher Baukostenzuschuss gesondert angeboten und in Rechnung gestellt werden.

    Für unsere Modellrechnung setzen wir für eine kurze Hausanschlussleitung einschließlich Übergabestation zunächst 20.000 Euro zu heutigen Preisen an. Dieser Wert ist keine Preisangabe der Stadtwerke, sondern eine Arbeitsannahme auf Grundlage aktueller Kostenkennwerte.

    Mit zwei Prozent jährlicher Preissteigerung wären daraus 2035 rund 24.000 Euro geworden.

    Finanziert ein Eigentümer diese Summe über 20 Jahre zu vier Prozent, entspricht das nochmals ungefähr:

    147 Euro monatlich.

    Während der Finanzierungszeit des Hausanschlusses käme unser Beispielhaushalt damit rechnerisch auf eine Gesamtbelastung von ungefähr:

    520 Euro im Monat.

    Davon entfallen rund 375 Euro auf die modellierten laufenden Wärmekosten und etwa 147 Euro auf die Finanzierung des angenommenen Hausanschlusses.

    Eine mögliche individuelle Förderung des Gebäudeanschlusses haben wir dabei nicht eingerechnet. Umgekehrt sind auch mögliche zusätzliche Umbauten innerhalb des Hauses nicht berücksichtigt.

    Die Rechnung ist damit weder bewusst günstig noch bewusst teuer angesetzt. Sie soll zeigen, in welcher Größenordnung sich ein Eigentümer bewegen könnte, wenn ein größerer Netzausbau tatsächlich umgesetzt und über Jahrzehnte refinanziert werden muss.

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    5. Gibt es dafür genügend Geld und Baukapazitäten?

    Technisch ist ein solcher Ausbau grundsätzlich machbar. Die schwierigere Frage ist, wie viele solcher Projekte gleichzeitig geplant, finanziert und gebaut werden können.

    Quickborn wäre damit keineswegs allein. Prognos beziffert für den bundesweiten Aus- und Umbau von Fernwärmenetzen, Speichern und neuen Erzeugungsanlagen allein bis 2030 einen Investitionsbedarf von rund 43,5 Milliarden Euro.

    Das bedeutet: Stadtwerke und Kommunen konkurrieren bundesweit um Fördermittel, Fremdkapital, Planungsbüros und Bauunternehmen.

    Auch beim Personal ist die Lage nicht beliebig entspannt. Der Fernwärmeverband AGFW verweist ausdrücklich auf Fachkräfteengpässe in für den Ausbau wichtigen Bereichen wie Tiefbau, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie Rohrleitungsbau.

    Das heißt nicht, dass Quickborn ein Wärmenetz nicht bauen könnte. Es bedeutet aber, dass ein sehr ambitioniertes Ausbauprogramm über Jahre geplant und ausgeschrieben werden müsste. Personal- und Baukapazitäten können dabei ebenso zum Kostenfaktor werden wie die eigentliche Investition.

    Und hat Quickborn beziehungsweise haben die Stadtwerke das Geld?

    Auch das lässt sich derzeit noch nicht beantworten.

    Die HIC-Präsentation enthält eine technische Potenzialanalyse. Eine konkrete Investitions- und Finanzierungsplanung für den möglichen Wärmenetzausbau ist darin noch nicht enthalten.

    Bei unserer mittleren Rechnung müssten trotz erheblicher Förderung rund 59 Millionen Euro langfristig finanziert werden. Das wäre auch für ein kommunales Versorgungsunternehmen eine erhebliche Investitionsentscheidung.

    Entscheidend wäre deshalb, wie viel Eigenkapital eingesetzt werden kann, welche Fremdfinanzierung möglich ist, welche Förderung tatsächlich bewilligt wird und welcher Teil über Baukostenzuschüsse beziehungsweise Wärmepreise von den Kunden getragen werden soll.

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    6. Welche Zahlen fehlen noch?

    Genau an dieser Stelle muss die kommunale Wärmeplanung nun konkreter werden.

    Die bisherigen Karten beantworten die Frage, wo ein Wärmenetz aufgrund der Wärmedichte grundsätzlich interessant sein könnte.

    Für Eigentümer und letztlich auch für die Stadtwerke reicht das aber nicht.

    Bevor aus einem Wärmenetzpotenzial eine Investitionsentscheidung werden kann, muss für jedes ernsthaft verfolgte Gebiet dargestellt werden, wie lang das tatsächlich benötigte Netz wäre, wie viele Gebäude angeschlossen werden sollen, welche Anschlussquote realistisch erwartet wird, wie hoch die Investitionskosten sind, welche Wärmeerzeugung vorgesehen ist, welche Förderung eingeplant werden kann und welcher Wärmepreis daraus langfristig entsteht.

    Vor allem die Anschlussquote ist entscheidend.

    Ein Netz kann auf dem Papier hervorragend geeignet sein. Wenn anschließend aber viele Eigentümer eine eigene Wärmepumpe wählen und auf den Fernwärmeanschluss verzichten, verteilt sich ein erheblicher Teil der Investitionskosten auf weniger Kunden.

    Genau deshalb reicht die Aussage „Wärmenetz geeignet“ für eine wirtschaftliche Entscheidung nicht aus.

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    7. Fazit: Die entscheidende Frage kommt erst noch

    Die kommunale Wärmeplanung zeigt, dass Wärmenetze in Quickborn durchaus eine größere Rolle spielen könnten. Das von HIC ausgewiesene technische Potenzial von bis zu 81 GWh ist erheblich.

    Aber Potenzial ist noch keine Planung – und erst recht keine Finanzierung.

    Unsere überschlägige Rechnung zeigt für einen weitgehenden Ausbau eine Größenordnung von rund 70 Millionen Euro zu heutigen Preisen. Bis 2035 können daraus bei moderater Preisentwicklung rund 84 Millionen Euro werden.

    Selbst bei einer erheblichen Förderung bliebe ein zweistelliger Millionenbetrag, der finanziert und anschließend über Jahrzehnte refinanziert werden muss.

    Für einen Eigentümer mit einem Einfamilienhaus und 15.000 kWh Jahreswärmebedarf ergibt unsere mittlere Modellrechnung für 2035 rund 375 Euro laufende Wärmekosten im Monat. Muss zusätzlich ein Hausanschluss in der von uns angenommenen Größenordnung finanziert werden, könnten es während dieser Finanzierungszeit rund 520 Euro monatlich sein.

    Das kann am Ende günstiger ausfallen. Es kann auch teurer werden.

    Entscheidend ist deshalb, dass die nächste Stufe der Quickborner Wärmeplanung nicht nur weitere farbige Flächen auf einer Karte liefert.

    Für jedes geplante Wärmenetzgebiet brauchen Eigentümer eine nachvollziehbare wirtschaftliche Perspektive.

    Was kostet der Ausbau? Wie viele Kunden müssen sich anschließen? Was kostet der Hausanschluss? Und welcher Wärmepreis ergibt sich daraus?

    Erst wenn diese Zahlen auf dem Tisch liegen, lässt sich seriös beurteilen, ob Fernwärme an einem konkreten Standort tatsächlich die wirtschaftlich überzeugende Lösung ist.

    Die spannende Frage der Quickborner Wärmeplanung lautet deshalb nicht nur:

    Wo wäre Fernwärme technisch möglich?

    Sondern ebenso:

    Wer soll das bezahlen – und was kostet es am Ende den einzelnen Haushalt?

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    Quellen und Grundlagen der Modellrechnung

    HIC Consulting – Kommunale Wärmeplanung Quickborn, Präsentation vom 9. September 2026
    Bestandsanalyse, Wärmenetzpotenzial und Wärmeliniendichten. Die Präsentation weist rund 10 GWh bestehenden Wärmenetzverbrauch und eine obere Potenzialgrenze von insgesamt rund 81 GWh in Gebieten mit für Wärmenetze relevanter Wärmeliniendichte aus.

    Stadtwerke Quickborn – Fernwärmepreise 2026
    https://www.stadtwerke-quickborn.de/de/Energie-Wasser/Fernwaerme/Aktuelle-Preise/

    Stadtwerke Quickborn – Fernwärmeversorgungsvertrag
    Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse werden für den jeweiligen Anschluss gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.

    Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende – KWW-Technikkatalog Wärmeplanung
    https://www.kww-halle.de/praxis-kommunale-waermewende/bundesgesetz-zur-waermeplanung

    BAFA – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
    Die derzeitige systemische Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist unter anderem auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.
    https://www.bafa.de/

    AGFW / VKU / Prognos – Perspektive der Fernwärme
    Bundesweiter Investitionsbedarf und Verhältnis zwischen Investitionen in Wärmenetze sowie Wärmeerzeugung und Einbindung.
    https://www.agfw.de/strategien-der-waermewende/perspektive-der-fw-7070-4040

    AGFW – Personalentwicklung und Fachkräftesituation in der Fernwärme
    https://www.agfw.de/technik-normung/personalentwicklung

    Hinweis zur Berechnung: Die genannten zukünftigen Kosten sind keine Prognosen oder Angebote der Stadtwerke Quickborn. Quickborn Aktuell verwendet eine überschlägige Modellrechnung auf Basis der von HIC veröffentlichten Potenziale, aktueller Kostenkennwerte und transparent ausgewiesener Annahmen. Die tatsächlichen Kosten können insbesondere durch Trassenführung, Anschlussquote, Wärmeerzeugung, Baupreise, Zinsen, Förderbedingungen und Tarifgestaltung erheblich abweichen.

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    Die kommunale Wärmeplanung zeigt für Quickborn ein erhebliches Potenzial für Wärmenetze. Doch ein technisch geeignetes Gebiet ist noch lange kein bezahlbares Wärmenetz. Quickborn Aktuell hat deshalb einmal überschlägig gerechnet: Welche Investition könnte hinter einem größeren Ausbau stehen – und was könnte das am Ende für einen Hauseigentümer bedeuten?

    Die Rechnung ist ausdrücklich keine Kostenprognose der Stadt, von HIC Consulting oder der Stadtwerke Quickborn. Dafür fehlen bislang konkrete Trassenplanungen, Ausbaugebiete, Anschlusszahlen und Angebote. Sie soll vielmehr eine realistische Größenordnung zeigen – mit heutigen Kostenansätzen, einer moderaten Fortschreibung bis 2035 und offen ausgewiesenen Annahmen.


    Inhaltsverzeichnis


    1. 81 GWh – zunächst nur ein technisches Potenzial

    HIC Consulting kommt bei der kommunalen Wärmeplanung zu einem bemerkenswerten Ergebnis. In Quickborn gibt es bebaute Bereiche mit zusammen rund 81 GWh Wärmebedarf pro Jahr, die aufgrund ihrer sogenannten Wärmeliniendichte grundsätzlich für Wärmenetze interessant sein könnten.

    Davon entfallen rund 50 GWh auf Bereiche mit einer Wärmeliniendichte zwischen 2 und 4 MWh je Meter und Jahr und weitere 31 GWh auf besonders wärmedichte Bereiche mit mehr als 4 MWh je Meter und Jahr.

    HIC weist selbst ausdrücklich darauf hin: Das ist eine obere Potenzialgrenze. Entscheidend ist insbesondere die spätere Anschlussquote.

    Das bestehende Quickborner Wärmenetz steht in der Bestandsanalyse derzeit lediglich für rund 10 GWh Wärme pro Jahr.

    Ein weitgehender Ausbau in den von HIC identifizierten Bereichen wäre deshalb kein kleines Erweiterungsprojekt, sondern eine erhebliche zusätzliche Infrastrukturinvestition.

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    2. Was könnte ein größerer Ausbau kosten?

    HIC hat bislang weder einen fertigen Trassenplan noch eine Kostenschätzung für Quickborn veröffentlicht. Eine Größenordnung lässt sich aus den veröffentlichten Wärmeliniendichten aber überschlägig ableiten.

    Aus den 50 GWh im Bereich zwischen 2 und 4 MWh je Trassenmeter und den weiteren 31 GWh oberhalb von 4 MWh ergibt sich – je nachdem, wie die späteren Gebiete zugeschnitten werden – eine Größenordnung von etwa 20 bis 25 Kilometern Wärmetrasse.

    Für unsere Modellrechnung verwenden wir 23 Kilometer.

    Der aktuelle KWW-Technikkatalog und darauf basierende kommunale Wärmeplanungen zeigen für Wärmetrassen in bebauten und überwiegend versiegelten Gebieten je nach Dimension, Oberfläche und örtlichen Bedingungen Kosten von grob 1.300 bis 2.200 Euro je Meter. Für die Rechnung setzen wir mit 1.800 Euro je Meter einen Wert in der Mitte dieser Größenordnung an.

    Damit ergeben sich allein für das Verteilnetz überschlägig:

    23.000 Meter × 1.800 Euro = rund 41 Millionen Euro.

    Damit ist aber noch nicht die gesamte Wärmeversorgung finanziert. Benötigt werden zusätzlich Erzeugungsanlagen für erneuerbare Wärme, Speicher, Pumpen, technische Einrichtungen, Einbindungen und Planung.

    Eine bundesweite Prognos-Untersuchung für AGFW und VKU geht beim Fernwärmeausbau davon aus, dass knapp 60 Prozent der Investitionen auf Wärmenetze und rund 40 Prozent auf Erzeugungsanlagen und deren Einbindung entfallen.

    Übertragen wir dieses Verhältnis lediglich als Orientierungsgröße auf Quickborn, ergibt sich für einen größeren Ausbau eine Investition von rund:

    70 Millionen Euro zu heutigen Preisen.

    Das ist kein präziser Kostenvoranschlag. Abhängig von tatsächlicher Trassenführung, Dimensionierung, Straßenbau, Querungen und Art der künftigen Wärmeerzeugung könnte die tatsächliche Summe deutlich abweichen. Eine vernünftige grobe Spannbreite sehen wir derzeit bei etwa 55 bis 90 Millionen Euro.

    Für die weitere Rechnung bleiben wir aber konsequent bei unserem mittleren Wert von 70 Millionen Euro.

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    3. Förderung hilft – aber bezahlt nicht alles

    Ein solcher Ausbau würde nicht sofort erfolgen. Für eine langfristige Betrachtung rechnen wir deshalb bis zum Jahr 2035.

    Bei einer moderaten Preissteigerung von durchschnittlich zwei Prozent jährlich würden aus heutigen 70 Millionen Euro bis 2035 rechnerisch rund:

    84 Millionen Euro.

    Nach den derzeitigen Regeln der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze können bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben bezuschusst werden. Allerdings ist nicht garantiert, dass sämtliche Kosten förderfähig sind. Die Förderung ist zudem auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt. Und niemand kann heute garantieren, welche Förderbedingungen im Jahr 2035 gelten.

    Wir rechnen deshalb bewusst nicht mit den maximal möglichen 40 Prozent, sondern mit einem effektiven Zuschuss von 30 Prozent der Gesamtinvestition.

    Damit blieben rund:

    84 Millionen Euro Investition
    minus rund 25 Millionen Euro Zuschuss
    = rund 59 Millionen Euro zu finanzierendes Kapital.

    Wird dieser Betrag über 30 Jahre mit vier Prozent finanziert, ergibt sich ein jährlicher Kapitaldienst von rund:

    3,4 Millionen Euro.

    Und genau hier kommt die Anschlussquote ins Spiel.

    HIC weist ein maximales Wärmenetzpotenzial von rund 81 GWh aus. Es wäre wenig realistisch anzunehmen, dass jedes potenziell geeignete Gebäude tatsächlich angeschlossen wird. Für unsere Rechnung unterstellen wir deshalb einen späteren Wärmeabsatz von rund 50 GWh jährlich. Das entspricht ungefähr 60 Prozent des ausgewiesenen theoretischen Potenzials.

    3,4 Millionen Euro Kapitaldienst verteilt auf 50.000 MWh verkaufte Wärme ergeben:

    rund 68 Euro Kapitaldienst je MWh Wärme.

    Das ist eine zentrale Zahl. Sie zeigt, welche zusätzliche Investitionslast ein weitgehender Netzausbau rechnerisch tragen müsste – noch unabhängig davon, wie diese Kosten später tatsächlich über Tarife, Grundpreise, Baukostenzuschüsse oder andere Finanzierungsinstrumente verteilt werden.

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    4. Was könnte das für ein Einfamilienhaus bedeuten?

    Millionenbeträge bleiben abstrakt. Deshalb rechnen wir die Größenordnung einmal auf ein normales Einfamilienhaus herunter.

    Wir nehmen ein Haus mit einer Wohneinheit und einem jährlichen Wärmeverbrauch von 15 MWh beziehungsweise 15.000 kWh.

    Was kostet die Fernwärme heute?

    Die Stadtwerke Quickborn verlangen 2026 brutto 127,99 Euro je MWh Arbeitspreis, 11,72 Euro je MWh Emissionspreis, 59,16 Euro Grundpreis pro Wohneinheit und Monat sowie 101,90 Euro Messpreis im Jahr.

    Bei 15 MWh Jahresverbrauch ergibt sich damit derzeit:

    rund 2.907 Euro im Jahr
    oder rund 242 Euro im Monat.

    Fortgeschrieben bis 2035

    Wir unterstellen auch für diese Rechnung lediglich zwei Prozent jährliche Preissteigerung. Das ist keine Prognose des Fernwärmepreises, sondern eine reine Preisfortschreibung.

    Aus 2.907 Euro würden damit bis 2035 rund:

    3.475 Euro jährlich.

    Jetzt kommt die oben errechnete Kapitalbelastung für den großen Netzausbau hinzu.

    Bei rund 68 Euro je MWh und einem Jahresverbrauch von 15 MWh ergibt das für unser Beispielhaus rechnerisch weitere:

    rund 1.020 Euro jährlich.

    Damit kommen wir in unserer Modellrechnung für 2035 auf laufende Wärmekosten von ungefähr:

    4.500 Euro im Jahr
    oder rund 375 Euro im Monat.

    Das ist der Kernsatz unserer Rechnung: Für ein Einfamilienhaus mit 15.000 kWh Wärmebedarf könnte eine stark ausgebaute Quickborner Fernwärmeversorgung unter den von uns gewählten mittleren Annahmen perspektivisch eine laufende Belastung in der Größenordnung von rund 375 Euro monatlich bedeuten.

    Das ist ausdrücklich kein prognostizierter Fernwärmetarif der Stadtwerke. Die tatsächliche Belastung kann niedriger oder höher liegen. Sie hängt unter anderem von den tatsächlichen Baukosten, Fördermitteln, Finanzierungskonditionen, der Anschlussquote, den Kosten der Wärmeerzeugung und der späteren Tarifgestaltung ab.

    Und dann kommt möglicherweise noch der Hausanschluss

    Die Stadtwerke Quickborn veröffentlichen hierfür derzeit keinen Einheitspreis. Im bestehenden Fernwärmevertrag ist vielmehr geregelt, dass die Kosten für die erstmalige Herstellung eines Hausanschlusses und ein möglicher Baukostenzuschuss gesondert angeboten und in Rechnung gestellt werden.

    Für unsere Modellrechnung setzen wir für eine kurze Hausanschlussleitung einschließlich Übergabestation zunächst 20.000 Euro zu heutigen Preisen an. Dieser Wert ist keine Preisangabe der Stadtwerke, sondern eine Arbeitsannahme auf Grundlage aktueller Kostenkennwerte.

    Mit zwei Prozent jährlicher Preissteigerung wären daraus 2035 rund 24.000 Euro geworden.

    Finanziert ein Eigentümer diese Summe über 20 Jahre zu vier Prozent, entspricht das nochmals ungefähr:

    147 Euro monatlich.

    Während der Finanzierungszeit des Hausanschlusses käme unser Beispielhaushalt damit rechnerisch auf eine Gesamtbelastung von ungefähr:

    520 Euro im Monat.

    Davon entfallen rund 375 Euro auf die modellierten laufenden Wärmekosten und etwa 147 Euro auf die Finanzierung des angenommenen Hausanschlusses.

    Eine mögliche individuelle Förderung des Gebäudeanschlusses haben wir dabei nicht eingerechnet. Umgekehrt sind auch mögliche zusätzliche Umbauten innerhalb des Hauses nicht berücksichtigt.

    Die Rechnung ist damit weder bewusst günstig noch bewusst teuer angesetzt. Sie soll zeigen, in welcher Größenordnung sich ein Eigentümer bewegen könnte, wenn ein größerer Netzausbau tatsächlich umgesetzt und über Jahrzehnte refinanziert werden muss.

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    5. Gibt es dafür genügend Geld und Baukapazitäten?

    Technisch ist ein solcher Ausbau grundsätzlich machbar. Die schwierigere Frage ist, wie viele solcher Projekte gleichzeitig geplant, finanziert und gebaut werden können.

    Quickborn wäre damit keineswegs allein. Prognos beziffert für den bundesweiten Aus- und Umbau von Fernwärmenetzen, Speichern und neuen Erzeugungsanlagen allein bis 2030 einen Investitionsbedarf von rund 43,5 Milliarden Euro.

    Das bedeutet: Stadtwerke und Kommunen konkurrieren bundesweit um Fördermittel, Fremdkapital, Planungsbüros und Bauunternehmen.

    Auch beim Personal ist die Lage nicht beliebig entspannt. Der Fernwärmeverband AGFW verweist ausdrücklich auf Fachkräfteengpässe in für den Ausbau wichtigen Bereichen wie Tiefbau, Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie Rohrleitungsbau.

    Das heißt nicht, dass Quickborn ein Wärmenetz nicht bauen könnte. Es bedeutet aber, dass ein sehr ambitioniertes Ausbauprogramm über Jahre geplant und ausgeschrieben werden müsste. Personal- und Baukapazitäten können dabei ebenso zum Kostenfaktor werden wie die eigentliche Investition.

    Und hat Quickborn beziehungsweise haben die Stadtwerke das Geld?

    Auch das lässt sich derzeit noch nicht beantworten.

    Die HIC-Präsentation enthält eine technische Potenzialanalyse. Eine konkrete Investitions- und Finanzierungsplanung für den möglichen Wärmenetzausbau ist darin noch nicht enthalten.

    Bei unserer mittleren Rechnung müssten trotz erheblicher Förderung rund 59 Millionen Euro langfristig finanziert werden. Das wäre auch für ein kommunales Versorgungsunternehmen eine erhebliche Investitionsentscheidung.

    Entscheidend wäre deshalb, wie viel Eigenkapital eingesetzt werden kann, welche Fremdfinanzierung möglich ist, welche Förderung tatsächlich bewilligt wird und welcher Teil über Baukostenzuschüsse beziehungsweise Wärmepreise von den Kunden getragen werden soll.

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    6. Welche Zahlen fehlen noch?

    Genau an dieser Stelle muss die kommunale Wärmeplanung nun konkreter werden.

    Die bisherigen Karten beantworten die Frage, wo ein Wärmenetz aufgrund der Wärmedichte grundsätzlich interessant sein könnte.

    Für Eigentümer und letztlich auch für die Stadtwerke reicht das aber nicht.

    Bevor aus einem Wärmenetzpotenzial eine Investitionsentscheidung werden kann, muss für jedes ernsthaft verfolgte Gebiet dargestellt werden, wie lang das tatsächlich benötigte Netz wäre, wie viele Gebäude angeschlossen werden sollen, welche Anschlussquote realistisch erwartet wird, wie hoch die Investitionskosten sind, welche Wärmeerzeugung vorgesehen ist, welche Förderung eingeplant werden kann und welcher Wärmepreis daraus langfristig entsteht.

    Vor allem die Anschlussquote ist entscheidend.

    Ein Netz kann auf dem Papier hervorragend geeignet sein. Wenn anschließend aber viele Eigentümer eine eigene Wärmepumpe wählen und auf den Fernwärmeanschluss verzichten, verteilt sich ein erheblicher Teil der Investitionskosten auf weniger Kunden.

    Genau deshalb reicht die Aussage „Wärmenetz geeignet“ für eine wirtschaftliche Entscheidung nicht aus.

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    7. Fazit: Die entscheidende Frage kommt erst noch

    Die kommunale Wärmeplanung zeigt, dass Wärmenetze in Quickborn durchaus eine größere Rolle spielen könnten. Das von HIC ausgewiesene technische Potenzial von bis zu 81 GWh ist erheblich.

    Aber Potenzial ist noch keine Planung – und erst recht keine Finanzierung.

    Unsere überschlägige Rechnung zeigt für einen weitgehenden Ausbau eine Größenordnung von rund 70 Millionen Euro zu heutigen Preisen. Bis 2035 können daraus bei moderater Preisentwicklung rund 84 Millionen Euro werden.

    Selbst bei einer erheblichen Förderung bliebe ein zweistelliger Millionenbetrag, der finanziert und anschließend über Jahrzehnte refinanziert werden muss.

    Für einen Eigentümer mit einem Einfamilienhaus und 15.000 kWh Jahreswärmebedarf ergibt unsere mittlere Modellrechnung für 2035 rund 375 Euro laufende Wärmekosten im Monat. Muss zusätzlich ein Hausanschluss in der von uns angenommenen Größenordnung finanziert werden, könnten es während dieser Finanzierungszeit rund 520 Euro monatlich sein.

    Das kann am Ende günstiger ausfallen. Es kann auch teurer werden.

    Entscheidend ist deshalb, dass die nächste Stufe der Quickborner Wärmeplanung nicht nur weitere farbige Flächen auf einer Karte liefert.

    Für jedes geplante Wärmenetzgebiet brauchen Eigentümer eine nachvollziehbare wirtschaftliche Perspektive.

    Was kostet der Ausbau? Wie viele Kunden müssen sich anschließen? Was kostet der Hausanschluss? Und welcher Wärmepreis ergibt sich daraus?

    Erst wenn diese Zahlen auf dem Tisch liegen, lässt sich seriös beurteilen, ob Fernwärme an einem konkreten Standort tatsächlich die wirtschaftlich überzeugende Lösung ist.

    Die spannende Frage der Quickborner Wärmeplanung lautet deshalb nicht nur:

    Wo wäre Fernwärme technisch möglich?

    Sondern ebenso:

    Wer soll das bezahlen – und was kostet es am Ende den einzelnen Haushalt?

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    Quellen und Grundlagen der Modellrechnung

    HIC Consulting – Kommunale Wärmeplanung Quickborn, Präsentation vom 9. September 2026
    Bestandsanalyse, Wärmenetzpotenzial und Wärmeliniendichten. Die Präsentation weist rund 10 GWh bestehenden Wärmenetzverbrauch und eine obere Potenzialgrenze von insgesamt rund 81 GWh in Gebieten mit für Wärmenetze relevanter Wärmeliniendichte aus.

    Stadtwerke Quickborn – Fernwärmepreise 2026
    https://www.stadtwerke-quickborn.de/de/Energie-Wasser/Fernwaerme/Aktuelle-Preise/

    Stadtwerke Quickborn – Fernwärmeversorgungsvertrag
    Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse werden für den jeweiligen Anschluss gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.

    Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende – KWW-Technikkatalog Wärmeplanung
    https://www.kww-halle.de/praxis-kommunale-waermewende/bundesgesetz-zur-waermeplanung

    BAFA – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze
    Die derzeitige systemische Förderung beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben und ist unter anderem auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.
    https://www.bafa.de/

    AGFW / VKU / Prognos – Perspektive der Fernwärme
    Bundesweiter Investitionsbedarf und Verhältnis zwischen Investitionen in Wärmenetze sowie Wärmeerzeugung und Einbindung.
    https://www.agfw.de/strategien-der-waermewende/perspektive-der-fw-7070-4040

    AGFW – Personalentwicklung und Fachkräftesituation in der Fernwärme
    https://www.agfw.de/technik-normung/personalentwicklung

    Hinweis zur Berechnung: Die genannten zukünftigen Kosten sind keine Prognosen oder Angebote der Stadtwerke Quickborn. Quickborn Aktuell verwendet eine überschlägige Modellrechnung auf Basis der von HIC veröffentlichten Potenziale, aktueller Kostenkennwerte und transparent ausgewiesener Annahmen. Die tatsächlichen Kosten können insbesondere durch Trassenführung, Anschlussquote, Wärmeerzeugung, Baupreise, Zinsen, Förderbedingungen und Tarifgestaltung erheblich abweichen.

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  • Bahnhofstraße: 10.000 Euro für einen Baum – beim Standort sollte Quickborn nicht am falschen Ende sparen

    In der Bahnhofstraße soll im Herbst 2027 wieder ein Baum gepflanzt werden. Die Stadt Quickborn kalkuliert dafür rund 10.000 Euro einschließlich fünfjähriger Entwicklungspflege. Gepflanzt werden soll entweder eine Purpur-Erle oder eine Manna-Esche. Beide Arten sind fachlich nachvollziehbar. Auch über die Größe des Baumes muss nicht mehr diskutiert werden: Der Bebauungsplan schreibt bereits einen dreimal verpflanzten Hochstamm mit einem Stammumfang von 18 bis 20 Zentimetern vor.

    Interessanter sind zwei andere Punkte: Warum kostet die Pflanzung rund 10.000 Euro – und wie wird der durch den Brandkrustenpilz belastete Standort dauerhaft wieder fit gemacht?

    Ein Jahr warten – und dann ist der Pilz kein Problem mehr?

    Die frühere Linde musste wegen eines fortgeschrittenen Befalls mit dem Brandkrustenpilz gefällt werden. Der Pilz kann insbesondere Stammfuß und Wurzeln erheblich schädigen und dadurch die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes zerstören.

    Noch im Juni hatte die Stadt darauf hingewiesen, dass der Pilz längere Zeit an Wurzelresten und im Standort überdauern könne. Damals war vor einer Neupflanzung von einem aufwendigen Bodenaustausch die Rede.

    Die aktuelle Beschlussvorlage schlägt nun eine andere Vorgehensweise vor. Der Standort soll ein Jahr unbepflanzt bleiben. Dadurch könne der erforderliche Erdaustausch im Herbst 2027 auf ein „absolutes Minimum“ reduziert werden. Würde bereits 2026 gepflanzt, rechnet die Verwaltung mit zusätzlichen rund 10.000 Euro für Bodenaustausch. Als Begründung verweist sie auf gute Erfahrungen anderer Verwaltungen, ohne diese näher zu benennen. Baum.pdf

    Fachlich ist dabei vor allem eines wichtig: Warten allein saniert einen mit Brandkrustenpilz belasteten Standort nicht. Der Erreger kann in befallenem Holz und Wurzelmaterial weiterleben. Fachinformationen empfehlen deshalb insbesondere bei einer erneuten Pflanzung die Entfernung befallener Stubben und Wurzeln. Bleibt solches Material im Boden, kann der Pilz dort noch über Jahre aktiv bleiben.

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    Vielleicht lieber länger warten und den Standort richtig umbauen?

    Damit stellt sich eine andere Frage: Muss dort überhaupt schon im Herbst 2027 wieder ein Baum stehen?

    Fachlich wäre es durchaus vertretbar, einen problematischen Straßenbaumstandort nicht möglichst schnell wieder zu bepflanzen, sondern zunächst grundlegend herzurichten – sofern die Festsetzungen des Bebauungsplans und eine mögliche Ersatzpflanzungsverpflichtung den späteren Pflanztermin zulassen.

    Das könnte bedeuten: verbliebene Stubben und problematische Wurzelreste entfernen, befestigte Flächen soweit sinnvoll aufnehmen, den Boden auskoffern und statt einer kleinen Öffnung im Pflaster ein vernünftiges Baumquartier beziehungsweise eine größere Pflanzinsel herstellen. Anschließend kann der neue Baum gepflanzt werden, wenn der Standort tatsächlich dafür vorbereitet ist.

    Das hätte sogar unabhängig vom Brandkrustenpilz Vorteile. Bei Straßenbäumen ist der verfügbare Wurzelraum entscheidend für ihre langfristige Entwicklung. Die FLL-Empfehlungen gehen für die Anfangsentwicklung bereits von mindestens etwa 12 Kubikmetern durchwurzelbarem Raum aus. Die GALK weist ausdrücklich darauf hin, dass selbst dieses Volumen nur ein Mindestmaß für die ersten Standjahre ist. Moderne Baumstandorte werden deshalb teilweise erheblich größer angelegt.

    Auch eine größere unversiegelte Pflanzinsel kann sinnvoll sein: mehr Niederschlagswasser erreicht den Boden, der Gasaustausch wird verbessert und der Wurzelbereich ist weniger stark den typischen Belastungen kleiner Baumscheiben ausgesetzt.

    Eine mehrjährige Pause wäre dabei allerdings keine Behandlung des Pilzes. Sie würde lediglich die Möglichkeit schaffen, den Standort ohne Zeitdruck ordentlich herzurichten. Der entscheidende Schritt bleibt die fachgerechte Entfernung belasteten Materials und die Herstellung eines dauerhaft geeigneten Wurzelraumes.

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    Warum kostet die Pflanzung 10.000 Euro?

    Natürlich kostet nicht der Baum selbst 10.000 Euro. Hinzu kommen unter anderem Pflanzgrube, Bodenvorbereitung, Substrat, Transport, Pflanzung, Verankerung, Bewässerung und anschließend fünf Jahre Entwicklungspflege.

    Vergleichbare Straßenbaumpflanzungen werden andernorts teilweise deutlich günstiger angegeben. Ein direkter Vergleich ist wegen unterschiedlicher Standorte und Pflegezeiträume zwar nur eingeschränkt möglich. Umso interessanter wäre, wie sich die rund 10.000 Euro in Quickborn konkret zusammensetzen.

    Berlin nennt beispielsweise für vollständige Straßenbaumpflanzungen einschließlich mehrjähriger Pflege Größenordnungen von etwa 3.000 bis 4.000 Euro. Hamburg gibt für Bodenvorbereitung und Pflanzung durchschnittlich ungefähr 3.500 Euro an. Dort gehören unter anderem eine große Pflanzgrube, geeignetes Substrat, Baumpfähle und Baumschutzbügel zum Aufwand.

    Der Standort in der Quickborner Bahnhofstraße ist allerdings anspruchsvoll. Die Umgebung ist intensiv befestigt und zusätzlich besteht die Vorgeschichte mit dem Brandkrustenpilz. Ein höherer Aufwand kann deshalb fachlich vollkommen nachvollziehbar sein.

    Dann sollte man ihn aber auch betreiben.

    Wenn eine fachgerechte Straßenbaumpflanzung derzeit nicht finanzierbar ist, kann man sie auch verschieben. Einen Baum billig zu pflanzen, obwohl der Standort dafür noch nicht vernünftig vorbereitet ist, wäre jedenfalls keine Sparmaßnahme.

    Oder etwas einfacher formuliert: Wenn man sich einen Baum einschließlich eines dauerhaft geeigneten Standortes nicht leisten kann, kann man ihn eben noch nicht pflanzen. Vielleicht ist das eine Erkenntnis, die ebenso wie der künftige Baum erst noch etwas reifen muss.

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    Wenn Autos ein Risiko sind: Anfahrschutz gleich mitplanen

    Die Verwaltung begründet die vorgesehene Baumqualität unter anderem damit, dass kleinere Bäume im Straßenraum häufiger mechanischen Schäden beispielsweise durch Parkvorgänge ausgesetzt seien.

    Wenn an diesem Standort tatsächlich mit Schäden durch rangierende oder parkende Fahrzeuge gerechnet wird, sollte dieser Punkt gleich bei der Planung berücksichtigt werden.

    Die üblichen Holzpfähle beziehungsweise ein Drei- oder Vierbock dienen vor allem der Stabilisierung eines frisch gepflanzten Baumes während der Anwachsphase. Für einen gezielten Fahrzeugschutz gibt es dagegen Baumschutzbügel oder entsprechende Anfahrschutzelemente.

    Hamburg führt Baumschutzbügel beispielsweise ausdrücklich als Bestandteil von Straßenbaumpflanzungen auf. Auch kommunale Pflanzstandards sehen einen solchen zusätzlichen Schutz dort vor, wo Anfahrschäden zu erwarten sind.

    Wenn ohnehin rund 10.000 Euro investiert werden und das Risiko in der Vorlage selbst angesprochen wird, sollte der neue Baum deshalb nicht nur gepflanzt, sondern gleich vernünftig geschützt werden.

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    Lieber später richtig als zweimal bezahlen

    Die Nachpflanzung in der Bahnhofstraße ist sinnvoll. Und beim Baum wäre der falsche Beginn des Sparens ausgerechnet der Standort.

    Ein Straßenbaum soll dort nicht fünf Jahre stehen, sondern im besten Fall viele Jahrzehnte. Wenn dafür ein größerer Bodenaustausch, die Entfernung alter Wurzeln, eine größere Pflanzinsel, ein besserer Wurzelraum oder ein Anfahrschutz notwendig sind, sollte man das bei einer solchen Investition konsequent umsetzen.

    Vielleicht wäre es sogar wirtschaftlicher, die Fläche noch einige Zeit unbepflanzt zu lassen, den alten Standort vollständig aufzunehmen und daraus ein ordentlich dimensioniertes Baumquartier zu machen. Danach könnte dort unter deutlich besseren Voraussetzungen neu gepflanzt werden.

    Denn 10.000 Euro für einen Baum, der anschließend jahrzehntelang wächst, Schatten spendet und die Bahnhofstraße aufwertet, können gut angelegtes Geld sein.

    10.000 Euro für eine Pflanzung, bei der später festgestellt wird, dass am Wurzelraum, am belasteten Boden oder am Schutz des Baumes gespart wurde, wären es nicht.

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    Und die Sache mit der Hitzeinsel …

    Einen kleinen redaktionellen Treffer liefert die Vorlage ebenfalls.

    Unter „Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Natur“ steht tatsächlich:

    „Schaffen von Hitzeinseln durch Schattenspendende Bäume“. Baum.pdf

    Gemeint ist selbstverständlich genau das Gegenteil: Reduzierung von Hitzeinseln durch schattenspendende Bäume.

    Kann passieren. 😉

    Aber wenn eine öffentliche Beschlussvorlage schon über die langfristige Entwicklung eines Baumes entscheidet, darf vielleicht auch die interne Qualitätskontrolle noch ein wenig wachsen.

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    Quellen

    • Stadt Quickborn: Beschlussvorlage VO/2026/Q/1114 „Ersatzpflanzung Bahnhofstraße“, 08.09.2026. Die Vorlage nennt rund 10.000 Euro für die Pflanzung 2027 einschließlich Entwicklungspflege sowie zusätzlich rund 10.000 Euro Bodenaustausch bei einer Pflanzung 2026. Baum.pdf
    • Stadt Quickborn: Pressemitteilung zum Brandkrustenpilz und zur gefällten Linde in der Bahnhofstraße, Juni 2026.
    • University of Massachusetts Amherst: „Root and Butt Rot caused by Kretzschmaria deusta“. Empfehlung zur Entfernung infizierter Stubben und Wurzeln bei entsprechender Neupflanzung; zurückbleibendes Material kann noch mehrere Jahre Fruchtkörper hervorbringen. [oai_citation:3‡Umass](https://www.umass.edu/agriculture-food-environment/landscape/fact-sheets/root-butt-rot-caused-by-kretzschmaria-deusta?utm_source=chatgpt.com)
    • Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK): Fachbeitrag zu Baumstandorten und Baumrigolen. Die nach FLL häufig angesetzten 12 m³ werden ausdrücklich nur als Mindestvolumen für die Anfangsentwicklung beschrieben. [oai_citation:4‡Galk](https://galk.de/component/jdownloads/send/51-presse-fachartikel/869-baumzeitung-02-2023-baumrigolen-doobe-streckenbach/?utm_source=chatgpt.com)
    • Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz (GALK): Positionspapier zur wassersensiblen Straßenraumgestaltung. Empfohlen werden große, baumbiologisch optimierte Baumgruben und erweiterte Wurzelräume; solche Standortverbesserungen werden ausdrücklich auch bei Ersatzpflanzungen genannt. [oai_citation:5‡Galk](https://www.galk.de/startseite/downloads/?catid=3&id=859%3Aflyer-positionspapier-wassersensible-strassenraumgestaltung-2023&task=download.send&utm_source=chatgpt.com)
    • Land Berlin: Stadtbaumkampagne. Hinweise zu Pflanzgruben, durchwurzelbarem Raum, Substrat, fachgerechter Pflanzung und Bewässerung bei Straßenbäumen. [oai_citation:6‡Berlin.de](https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/stadtgruen/stadtbaeume/stadtbaumkampagne/?utm_source=chatgpt.com)
    • Bezirksamt Pankow von Berlin: „100 Bäume für Pankow“. Für komplette Straßenbaumpflanzungen einschließlich Baumgrube, Pflanzung, Sicherung und dreijähriger Entwicklungspflege werden etwa 3.000 bis 4.000 Euro genannt. [oai_citation:7‡Berlin.de](https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/verwaltung/artikel.222147.php?utm_source=chatgpt.com)
    • Freie und Hansestadt Hamburg: „Mein Baum – Meine Stadt“. Durchschnittlich rund 3.500 Euro für Bodenvorbereitung und Pflanzung; Baumpfähle und Baumschutzbügel gehören dort ausdrücklich zu den Maßnahmen. [oai_citation:8‡Hamburg.de](https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/hamburgs-gruen/baeume/faq-274362?utm_source=chatgpt.com)
    • Bezirksamt Mitte von Berlin: Beispiele für Entsiegelung, Vergrößerung von Baumscheiben und Verbesserung von Versickerungsflächen im Straßenraum. [oai_citation:9‡Berlin.de](https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/planung-entwurf-neubau/mehr-gruen-weniger-beton-entsiegelung-in-mitte-1339314.php?utm_source=chatgpt.com)

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  • Newsletter Nr. 5

    Quickborn Aktuell

    Newsletter Nr. 5

    19. September 2026

    Liebe Leserinnen und Leser,

    seit unserem letzten Newsletter ist wieder einiges zusammengekommen.

    Diesmal geht es um sehr viel Geld: Verwaltungsgemeinschaften, zwei Grundschulen, Kreisumlage und neue Investitionen. Dazu kommen Verkehr, Stadtentwicklung, Wärmeplanung und ein neuer VHH-Betriebshof.

    Also: Newsletter Nr. 5.


    💶 Verwaltungsgemeinschaften: Einnahmen fallen weg – Kosten bleiben

    Bei der Verwaltungsgemeinschaft mit Ellerau bleiben 2027 nach Einbeziehung der internen Verrechnungen ungedeckte Kosten von rund 224.500 Euro.

    Vor diesen internen Verrechnungen weist der Haushalt für Ellerau noch einen Überschuss von 138.000 Euro aus. Hinzu kommen jedoch 362.500 Euro zugerechnete interne Leistungen. Daraus ergibt sich das Defizit.

    Die internen Verrechnungen sind dabei keine zusätzliche Auszahlung. Sie bilden Personal-, IT- und andere zentrale Verwaltungsleistungen ab, die der Verwaltungsgemeinschaft zugerechnet werden.

    Ab 2028 verändert sich die Situation grundsätzlich.

    Bönningstedt, Hasloh und Ellerau scheiden zum 31. Dezember 2027 aus der Verwaltungsgemeinschaft mit Quickborn aus.

    2027 erhält Quickborn noch:
    Bönningstedt: 830.000 Euro
    Hasloh: 750.000 Euro
    Ellerau: 1.844.000 Euro

    Zusammen: 3,424 Millionen Euro

    Ab 2028 fallen diese Einnahmen weg.

    Den drei Gemeinden sind 2027 rund 3,27 Millionen Euro Personalkosten zugeordnet.

    Nach der bisherigen Quickborner Planung werden davon ab 2028 lediglich 30 Prozent eingespart.

    Damit bleiben rechnerisch 70 Prozent der bisherigen Personalkosten bestehen – rund 2,29 Millionen Euro pro Jahr.

    Hinzu kommen IT, Räume, Führung und weitere Verwaltungskosten.

    Ascheberg bleibt bei Quickborn. Ebenso der Gewässerunterhaltungsverband Schwentinegebiet.

    Die Mitarbeiter können künftig andere Aufgaben für Quickborn übernehmen. Eine finanzielle Entlastung entsteht dadurch aber nur, wenn an anderer Stelle tatsächlich Stellen oder Kosten eingespart werden.

    Noch 2023 erzielten die vier Gemeindeprodukte zusammen einen Überschuss von gut einer halben Million Euro.

    Mit dem Ausstieg von drei Gemeinden wird daraus ab 2028 eine völlig neue Rechnung.

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    🏛️ Was kommt danach? Ein Zweckverband wäre möglich

    Mit dem Ende der bisherigen Verwaltungsgemeinschaften stellt sich auch die Frage nach anderen Modellen.

    Wir haben uns deshalb angesehen, wie ein gemeinsamer Verwaltungszweckverband funktionieren könnte.

    Die Aufgaben müssten dabei nicht auf den Zweckverband übertragen werden.

    Die Gemeinden könnten weiterhin selbst entscheiden und politisch verantwortlich bleiben. Der Zweckverband würde gemeinsame Verwaltungsleistungen bereitstellen – beispielsweise Personal, IT, Finanzen oder andere Dienstleistungen.

    Das wäre etwas anderes als eine Einamtung.

    Entscheidend wären Organisation, Personalbedarf und Kosten.

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    🏫 Grundschule Mühlenberg: Bis zu 18 Millionen Euro – und Folgekosten

    An der Grundschule Mühlenberg steht eines der größeren Quickborner Bauprojekte an.

    Geplant ist ein viergeschossiger Erweiterungsbau mit rund 2.872 Quadratmetern Bruttogrundfläche.

    Im Erdgeschoss soll unter anderem ein Bewegungsraum mit rund 437 Quadratmetern entstehen. Darüber sind Betreuungsräume vorgesehen, im dritten Obergeschoss Mensa und Mehrzweckbereich.

    Die Kostenschätzung vom Dezember 2025 lag bei rund 14,67 Millionen Euro.

    Im Haushalt stehen inzwischen rund 17,77 Millionen Euro für das Projekt. Hinzu kommen weitere Mittel für Umbauten im bestehenden Schulgebäude.

    Damit ist aber nur die Investition beschrieben.

    Wir haben deshalb auch ausgerechnet, was der Neubau später jährlich im Haushalt ausmachen kann.

    Jährliche Haushaltsbelastung ab 2030:

    Bei 85 Prozent Förderung: rund 310.000 Euro pro Jahr
    Bei 30 Prozent Förderung: rund 813.000 Euro pro Jahr

    Enthalten sind Finanzierungskosten, Abschreibungen nach Abzug der Förderanteile, rund 130.000 Euro Betriebskosten und etwa 42.000 Euro für laufende Instandhaltung.

    Gerechnet wurde mit einem Kommunalkredit von 3,9 Prozent und einer Laufzeit von 25 Jahren.

    Zusätzliche pädagogische Personalkosten und der Betrieb der Mensa sind darin noch nicht enthalten.

    Die Höhe der Förderung ist deshalb für Quickborn nicht nur bei der Baufinanzierung entscheidend. Sie wirkt über viele Jahre auf den Ergebnishaushalt.

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    🏫 Goethe-Schule: Feldbehnstraße wird konkret

    Auch bei der Goethe-Schule gibt es neue Entwicklungen.

    Über Neubau, Kosten und Schadstoffe haben wir bereits berichtet. Neu ist vor allem die mögliche vollständige Verlagerung während der Bauzeit.

    Das Schulamt steht nach eigenen Angaben bereits seit Juli mit der Stadt im Austausch.

    Am 16. September fand ein Ortstermin an der Feldbehnstraße statt.

    Dort befinden sich bereits die Freie Grundschule Quickborn, die Freie Gemeinschaftsschule Quickborn und die Kita CampusEulen.

    Eine zusätzliche komplette Grundschule mit rund 260 Kindern wäre deshalb keine kleine Zwischenlösung.

    Hinzu kommt die Förderung.

    Statt der ursprünglich erwarteten rund sechs Millionen Euro für den offenen Ganztag stehen inzwischen nur noch ungefähr drei Millionen Euro im Raum.

    Die nächsten Entscheidungen betreffen damit nicht nur den Neubau, sondern auch die Organisation eines mehrjährigen Interims.

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    ⚖️ Kreisumlage: Quickborn will juristisch gegen die Erhöhung vorgehen

    Auch beim Kreis Pinneberg geht es um viel Geld.

    Der Kreisumlagesatz steigt von 29,5 auf 31,5 Prozent.

    Quickborn möchte sich an einem gemeinsamen rechtlichen Vorgehen gegen die Erhöhung beteiligen.

    Zusätzlich steht eine eigene Klage gegen den Kreisumlagebescheid im Raum.

    Das gemeinsame Verfahren würde Quickborn nur einen vergleichsweise kleinen Betrag kosten.

    Eine eigene Klage wäre deutlich teurer. Bei einem angenommenen Streitwert von rund 797.000 Euro läge das Kostenrisiko bei vollständigem Unterliegen überschlägig bei rund 45.000 Euro.

    Damit geht es neben der juristischen Frage auch um das finanzielle Risiko eines eigenen Verfahrens.

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    🚌 VHH: Neuer Betriebshof – alte Fläche wird frei

    Die VHH plant einen neuen Betriebshof an der Kieler Straße.

    Der heutige Betriebshof an der Ellerauer Straße ist über knapp 100 Jahre gewachsen.

    Mit der Verlagerung geht es um deutlich mehr als einen neuen Standort für Busse.

    Die bisherige Fläche könnte anschließend für Wohnen und Gewerbe entwickelt werden.

    Damit würde mitten in Quickborn eine größere Fläche für eine völlig neue Nutzung frei.

    Für die Stadtentwicklung könnte das langfristig wichtiger sein als die eigentliche Verlagerung des Betriebshofs.

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    🗺️ Regionalplan: Quickborn bekommt nicht automatisch neue Flächen

    Der dritte Entwurf des neuen Regionalplans für den Planungsraum III liegt vor.

    Der Regionalplan legt den Rahmen für die räumliche Entwicklung der kommenden Jahre fest.

    Für Quickborn fällt auf: Größere zusätzliche Entwicklungsflächen sind gegenüber dem bisherigen Stand nicht erkennbar.

    Die weitergehenden Entwicklungswünsche der Stadt finden sich im dritten Entwurf jedenfalls nicht in dem Umfang wieder, wie sie politisch beschlossen und diskutiert wurden.

    Damit setzt der Regionalplan auch einen wichtigen Rahmen für den Quickborner Masterplan und die künftige Stadtentwicklung.

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    🚲 Tanneneck: Querungsbedarf amtlich bestätigt

    Am AKN-Bahnhof Tanneneck gibt es nach Jahren der Diskussion inzwischen klare Verkehrszahlen.

    Die Untersuchung bestätigt einen signifikanten Querungsbedarf für Fußgänger und Radfahrer.

    Morgens wurden 627, nachmittags 671 Fahrzeuge pro Stunde gezählt.

    Gleichzeitig queren werktags bis zu 56 Fußgänger pro Stunde die Bahnstraße.

    Der Querungsbedarf ist damit amtlich bestätigt.

    Eine Entscheidung über die konkrete Lösung steht weiter aus.

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    🚧 Brücke Ulzburger Landstraße: Neuer Zeitplan bis 2029

    Für die geplante Umgehung der Brücke Ulzburger Landstraße liegt inzwischen ein neuer Zeitplan vor.

    Der Ausbau des Ohlmöhlenwegs soll im Juni oder Juli 2027 beginnen.

    Die gesamte neue Verbindung soll nach derzeitiger Planung Ende 2029 fertig sein.

    Verkehrsuntersuchungen, Natur- und Artenschutz, Planung, Ausschreibung und Vergabe laufen teilweise nahezu parallel.

    Der Zeitplan ist entsprechend eng.

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    ⚖️ Hillwood: Jetzt rückt Ellerau in den Mittelpunkt

    Beim geplanten Hillwood-Logistikzentrum läuft der Rechtsstreit weiter.

    Neu ist vor allem die Bedeutung der Gemeinde Ellerau.

    Dort besteht eine Veränderungssperre für das Areal.

    Gleichzeitig hat Hillwood sein Vorhaben verändert und die erwartete Verkehrsbelastung von ursprünglich bis zu 1.600 auf rund 700 Lkw-Fahrten täglich reduziert.

    Damit rückt die rechtliche Behandlung der geänderten Planung stärker in den Mittelpunkt.

    Der Baustopp besteht weiterhin.

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    🔥 Himmelmoor bekommt erstmals eine eigene Löschwasserversorgung

    Nach dem Baggerbrand im Himmelmoor gibt es auch eine ganz praktische Entwicklung.

    Am Betriebsgelände der Torfbahn soll erstmals eine eigene Löschwasserversorgung entstehen.

    Geplant ist ein rund 41 Meter tiefer Brunnen.

    Für das große Moorgebiet mit seinen besonderen Anforderungen an den Brandschutz ist das eine wichtige Verbesserung.

    Bislang musste Löschwasser im Ernstfall über andere Wege herangeführt werden.

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    🔥 Wärmeplanung wird konkreter

    Auch bei der kommunalen Wärmeplanung gibt es neue Informationen.

    Die inzwischen veröffentlichte Analyse zeigt genauer, welche Bereiche Quickborns für Wärmenetze interessant sein könnten und wo eher dezentrale Lösungen vorgesehen werden.

    In großen Teilen der Stadt spielen Wärmepumpen eine wichtige Rolle.

    In dichter bebauten Bereichen bestehen gleichzeitig Potenziale für Wärmenetze.

    Für einzelne Grundstücke ist damit noch nichts verbindlich vorgeschrieben.

    Die Richtung wird aber deutlich konkreter.

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    🚍 Mal raus aus Quickborn: Die VHS geht auf Reisen

    Es muss nicht immer Haushalt, Schule oder Gericht sein.

    Die VHS Quickborn bietet gemeinsam mit Schmidt-Westerhorn mehrere Tages- und Mehrtagesfahrten an.

    Auf dem Programm stehen unter anderem der Serengeti-Park, die Mosel, Haithabu, Dithmarschen und Hohenlockstedt.

    Für Quickborner Teilnehmer gibt es Zustiegsmöglichkeiten vor Ort und bei Buchung über die VHS einen kleinen Preisvorteil.

    Auch solche Angebote gehören zum Leben in der Stadt.

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    ✍️ Carla Quickborn: Viel Information – aber kommt sie auch an?

    Carla Quickborn beschäftigt sich diesmal mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt.

    Zu wenig veröffentlicht wird in Quickborn jedenfalls nicht. Die Zahl der Mitteilungen ist beachtlich, auch personell wurde der Bereich verstärkt.

    Carla nimmt deshalb einen anderen Widerspruch aufs Korn: Viel Information auf der einen Seite – und konkrete Fragen von Bürgern oder Medien, auf die Antworten mitunter deutlich schwerer zu bekommen sind.

    „Der Bürger als Störfall im Informationskreislauf.“

    Natürlich meint Carla das nicht ganz ernst.

    Aber genau dafür gibt es sie.

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    📌 Kurz gesagt

    Diese Woche zeigt, wie unterschiedlich kommunale Themen sein können.

    Bei den Verwaltungsgemeinschaften geht es um dauerhafte Millionenbeträge. Mühlenberg und Goethe-Schule werden Quickborn über viele Jahre finanziell beschäftigen.

    Regionalplan, VHH-Betriebshof, Wärmeplanung und Verkehrsprojekte verändern die Stadt langfristig.

    Und manchmal geht es einfach um einen Brunnen im Himmelmoor oder eine Reise mit der VHS.

    Wir bleiben dran.


    Impressum

    Quickborn Aktuell
    Herausgeber und Redaktion: Thomas Köppl
    Jahnstraße 72
    25451 Quickborn

    E-Mail:

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    Internet:

    quickbornaktuell.de

    Verantwortlich für die journalistisch-redaktionellen Inhalte:
    Thomas Köppl

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  • Mühlenberg: XXL-Höhenplanung à la Quickborn – Kinder nach oben, Kosten nach oben

    Fast 18 Millionen Euro stehen für den Erweiterungsbau der Grundschule Mühlenberg im Haushalt. Die Förderung ist noch nicht bewilligt. Gleichzeitig hat die Stadt eine Konstruktion geplant, die Kinder über mehrere Geschosse verteilt, die Mensa ganz nach oben legt und ausgerechnet den großen stützenfreien Bewegungsraum unter weitere massive Geschosse setzt. Eine einfachere und günstigere Anordnung wurde in den vorliegenden Unterlagen nicht durchgerechnet.

    Die Zahlen zeigen inzwischen auch das finanzielle Risiko. Bei einer Förderung von 85 Prozent würde der Neubau den Quickborner Ergebnishaushalt nach unserer Modellrechnung ab 2030 mit rund 320.000 Euro jährlich belasten. Bei nur 30 Prozent Förderung wären es rund 840.000 Euro pro Jahr. Pädagogisches Personal und der eigentliche Mensabetrieb sind darin noch nicht enthalten.

    Die wichtigsten Zahlen

    Position Betrag / Wert
    Bruttogrundfläche Neubau 2.872 m²
    Kostenschätzung Neubau vom Dezember 2025 14,67 Mio. €
    zusätzliche Umbauten im Bestand laut Stadt ca. 955.000 €
    damalige Gesamtsumme ca. 15,63 Mio. €
    Haushaltsrahmen 17,7675 Mio. €
    Bewegungsraum 437,40 m²
    Geräteraum 73,80 m²
    jährliche Betriebskosten nach Fortschreibung auf 2030 ca. 130.000 €
    Instandsetzung zu Beginn ca. 43.000 € jährlich

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    Kinder nach oben – Bewegungsraum nach unten

    Im Erdgeschoss ist ein 437 Quadratmeter großer Bewegungsraum geplant. Das Spielfeld ist etwa 15 mal 27 Meter groß. Der Raum benötigt praktisch zwei Geschosshöhen.

    Darüber liegen die kleinteiligen Betreuungsräume. Das zweite Obergeschoss liegt rund 8,8 Meter über dem Erdgeschoss. Das dritte Obergeschoss knapp 13 Meter.

    Genau dort sollen sich Grundschulkinder täglich aufhalten.

    Das erzeugt ständig Wege. Betreuung, Schulhof, Essen und andere Angebote liegen auf verschiedenen Ebenen. Die Kinder müssen hoch und runter.

    Für Kinder mit Rollstuhl ist die Planung noch ungünstiger. Sie sind bei jedem Wechsel zwischen Betreuung und Erdgeschoss auf den Aufzug angewiesen. Andere Kinder nehmen die Treppe.

    Bei einem Neubau wäre eine andere Grundordnung möglich gewesen: Die stark frequentierten Betreuungsräume nach unten. Der große Bewegungsraum nach oben.

    Eine Kosten- und Variantenberechnung dazu findet sich in den vorliegenden Unterlagen nicht.

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    Das Tragwerk wird unnötig aufwendig

    Hier liegt der teuerste planerische Punkt.

    Der Neubau soll als Stahlbetonskelettbau mit massiven Stahlbetondecken entstehen.

    Unten liegt aber ausgerechnet der große stützenfreie Bewegungsraum. Darüber stehen anschließend wieder weitere massive Geschosse mit Wänden, Decken, Technik und Nutzlasten.

    Diese Lasten können nicht mit einem normalen engen Stützen- und Wandraster bis auf die Fundamente geführt werden. Der Bewegungsraum liegt dazwischen.

    Es braucht deshalb eine entsprechend aufwendige Tragkonstruktion über dem großen Raum.

    Andersherum wäre das Tragwerk einfacher.

    Die kleinteiligen Betreuungsräume könnten unten liegen. Ihre Wände und Stützen könnten mit kurzen Spannweiten durch die Geschosse bis zur Gründung geführt werden.

    Darauf könnte die Bewegungsfläche liegen.

    Die große freie Spannweite wäre dann im Wesentlichen nur noch beim Dach notwendig. Darüber müssten keine weiteren Geschosse mehr getragen werden.

    Das ist konstruktiv einfacher und günstiger.

    Wie groß die Ersparnis wäre, lässt sich ohne statische Vergleichsberechnung nicht seriös in Euro beziffern. Genau diese Berechnung fehlt.

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    Was eine oben liegende Bewegungsfläche bedeutet

    Natürlich muss eine Bewegungsfläche in einem Obergeschoss höhere dynamische Lasten aufnehmen. Springen, Rennen und Ballspiel müssen bei Decke und Tragwerk berücksichtigt werden.

    Hinzu kommen Trittschall und Körperschall.

    Das ist aber kein ungewöhnliches Sonderproblem.

    Ein elastischer Sportboden gehört ohnehin zu einer modernen Bewegungs- oder Sportfläche. Auch bei einer ebenerdigen Halle wird kein normaler Klassenraumboden eingebaut.

    Bei einer oberen Halle muss die Geschossdecke passend ausgelegt und bauakustisch entkoppelt werden. Diesem Aufwand steht jedoch ein erheblich einfacheres Tragwerk der darunterliegenden kleinteiligen Geschosse gegenüber.

    Auch die Sportgeräte sind kein überzeugendes Argument für das Erdgeschoss. Der Geräteraum würde gemeinsam mit der Halle nach oben verlegt. Die Geräte bleiben dort. Sie werden nicht täglich durch das Gebäude transportiert.

    Die Kinder dagegen schon.

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    Rettungswege und Barrierefreiheit

    Auch die Rettungswege sprechen nicht automatisch für die heutige Planung.

    Der Bewegungsraum hat mehr als 437 Quadratmeter. Im normalen Schulbetrieb hält sich dort beispielsweise eine Klasse mit 25 bis 30 Kindern auf.

    Bei 30 Personen stehen rechnerisch rund 14,6 Quadratmeter je Person zur Verfügung.

    Ein Betreuungsraum mit rund 51 Quadratmetern und 25 Kindern kommt dagegen auf nur rund zwei Quadratmeter je Person.

    Die Betreuungsräume sind damit erheblich dichter belegt.

    Die genaue zulässige Personenzahl muss natürlich aus dem Brandschutzkonzept kommen. Die Flächen zeigen aber deutlich, dass eine große Halle nicht automatisch die höchste Personenbelegung hat.

    Hinzu kommt der große Mehrzweck- beziehungsweise Mensabereich im dritten Obergeschoss.

    Dort können viele Kinder gleichzeitig untergebracht werden. Genau diese Nutzung liegt in der heutigen Planung ganz oben.

    Ein normaler Personenaufzug steht bei einer Evakuierung zudem nicht einfach als regulärer Fluchtweg zur Verfügung. Für Kinder mit Mobilitätseinschränkungen muss deshalb ohnehin ein entsprechendes Rettungskonzept vorhanden sein.

    Auch hier wäre die einfachste Lösung gewesen, die am stärksten und häufigsten genutzten Betreuungsbereiche näher an Erdgeschoss und Außenflächen zu legen.

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    Die Mensa ins dritte Obergeschoss

    Die Planungsunterlagen sprechen selbst von einer „Mensa im 3. OG mit logistischen Herausforderungen“.

    Das beschreibt das Problem ziemlich genau.

    Essen muss hoch.

    Geschirr muss hoch und wieder herunter.

    Reinigung muss hoch.

    Abfälle müssen herunter.

    Und natürlich müssen auch die Kinder nach oben.

    Die Unterlagen halten gleichzeitig fest, dass die Verteilung über vier Geschosse den Herstellungsaufwand erhöht und zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich macht.

    Die schwierige Gebäudestruktur ist also nicht nur eine Folge der Anforderungen. Ein Teil der Komplexität entsteht durch die gewählte Planung selbst.

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    Sind 14,67 Millionen Euro plausibel?

    Ja. Die Kostenschätzung selbst wirkt nicht völlig aus der Luft gegriffen.

    Das ist wichtig.

    14,67 Millionen Euro bei 2.872 Quadratmetern Bruttogrundfläche entsprechen rund:

    5.108 Euro je Quadratmeter BGF.

    Allein die Kostengruppen 300 und 400 – Baukonstruktion und technische Anlagen – liegen bei rund 10,31 Millionen Euro brutto.

    Das sind:

    rund 3.590 Euro je Quadratmeter BGF.

    Der obere BKI-Kennwert für allgemeinbildende Schulen lag 2025 in einer veröffentlichten Vergleichsberechnung bei rund 3.520 Euro je Quadratmeter für die Kostengruppen 300 und 400.

    Quickborn liegt damit in derselben Größenordnung.

    Für einen viergeschossigen Erweiterungsbau mit Bewegungsraum, Bestandsanbindung, umfangreicher Haustechnik und aufwendiger Tragstruktur ist der Kostenansatz plausibel.

    Genau darin liegt aber das Problem.

    Nicht der Preis je Bauteil fällt aus dem Rahmen. Teuer ist die gewählte Konstruktion selbst.

    Wenn ein unnötig kompliziertes Gebäude mit marktüblichen Einheitspreisen gebaut wird, bleibt es ein teures Gebäude.

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    Die alte Kostenschätzung reicht nicht mehr

    Die 14,67 Millionen Euro stammen vom 3. Dezember 2025.

    Dieser Betrag ist inzwischen überholt.

    Der Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes für Bürogebäude stieg vom vierten Quartal 2025 bis zum zweiten Quartal 2026 von 137,3 auf 142,7 Punkte.

    Das sind rund 3,9 Prozent.

    Allein dadurch werden aus den 14,67 Millionen Euro für den Neubau inzwischen rechnerisch rund:

    15,25 Millionen Euro.

    Die zusätzlich genannten 955.000 Euro für Arbeiten im Bestand steigen auf rund:

    993.000 Euro.

    Zusammen ergibt das nach dem aktuellen amtlichen Preisindex bereits rund:

    16,24 Millionen Euro.

    Und der Auftrag ist noch nicht vergeben.

    Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Stadt selbst arbeitet für die Bauphase mit einer Preissteigerung von 6,8 Prozent pro Jahr.

    Der Generalunternehmer soll nach dem derzeitigen Terminplan erst im August 2027 beauftragt werden.

    Schreibt man den aktuellen Wert mit dieser von der Stadt verwendeten Rate bis dahin fort, landet das Projekt rechnerisch in einer Größenordnung von etwa:

    17,6 Millionen Euro.

    Im Haushalt stehen 17,7675 Millionen Euro.

    Damit wäre der heutige Haushaltsrahmen schon bei der Vergabe nahezu ausgeschöpft. Noch bevor der erste größere Nachtrag auf der Baustelle auftaucht.

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    Förderung noch offen

    Das Land kann über das Ganztagsprogramm II bis zu 85 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten übernehmen.

    Das heißt aber nicht, dass 85 Prozent der gesamten 17,7675 Millionen Euro automatisch bezahlt werden.

    Gefördert werden nur die Kosten, die vom Fördergeber als förderfähig anerkannt werden.

    Und für Quickborn liegt noch kein Bewilligungsbescheid vor.

    In einer Anlage zur Beschlussvorlage wird ein möglicher Fördermittelverlust von bis zu 12,83 Millionen Euro genannt. Das zeigt, in welcher Größenordnung der damalige Förderantrag gerechnet wurde.

    12,83 Millionen Euro wären deutlich weniger als 85 Prozent des inzwischen im Haushalt vorgesehenen Projektvolumens.

    Die Stadt geht deshalb mit einem erheblichen Finanzierungsrisiko in die weitere Planung.

    Für die Haushaltsrechnung zeigen wir zwei einfache Szenarien:

    85 Prozent Förderung des gesamten Haushaltsrahmens als bestmöglicher Modellfall.

    Und:

    30 Prozent Förderung als deutlich ungünstigeres Beispiel.

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    Was der Betrieb ab 2030 kostet

    Der Neubau kostet auch nach der Fertigstellung weiter Geld.

    Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung setzt für den Betrieb insgesamt 39,10 Euro je Quadratmeter BGF und Jahr an.

    Bei 2.872 Quadratmetern sind das auf Basis der verwendeten 2025er Werte:

    rund 112.300 Euro jährlich.

    Enthalten sind technisches Gebäudemanagement, Wasser, Wärme, Strom, Abwasser, Abfall, Reinigung, Außenanlagenpflege, Wartung, Sicherheitsdienste, Steuern und Versicherungen.

    Die Untersuchung verwendet für diese Kosten unterschiedliche jährliche Preissteigerungen. Sie liegen je nach Position zwischen rund 1,35 und 5,28 Prozent.

    Werden diese Ansätze bis 2030 fortgeschrieben, ergeben sich Betriebskosten von rund:

    130.000 Euro im Jahr.

    Dazu kommen Instandsetzungen.

    Für die ersten beiden Betriebsjahre setzt die Untersuchung beim Generalunternehmermodell derzeit 38.104 Euro jährlich an. Bis 2030 fortgeschrieben sind das rund:

    43.000 Euro jährlich.

    Ab dem dritten Nutzungsjahr steigt der Ansatz deutlich.

    Pädagogisches Personal und die laufenden Kosten des eigentlichen Mensabetriebs sind in diesen rund 173.000 Euro noch nicht enthalten.

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    Abschreibung und Sonderposten

    Auch die Abschreibung belastet den Ergebnishaushalt.

    Dabei darf nicht pauschal das gesamte Projekt über einen einzigen Zeitraum abgeschrieben werden.

    Nach den Vorschriften des Landes Schleswig-Holstein gelten unterschiedliche Nutzungsdauern.

    Ein massives Schulgebäude wird grundsätzlich über 80 Jahre abgeschrieben. Außenanlagen haben teilweise kürzere Laufzeiten. Für Möbel, Ausstattung und Sportgeräte gelten ebenfalls deutlich kürzere Nutzungsdauern.

    Die Förderung läuft parallel dazu.

    Für die erhaltenen Investitionszuschüsse wird ein Sonderposten gebildet. Dieser wird entsprechend der Nutzungsdauer des jeweils geförderten Vermögensgegenstandes als Ertrag aufgelöst.

    Auf Basis der vorliegenden Kostengruppen und des derzeitigen Haushaltsrahmens ergibt sich überschlägig eine jährliche Bruttoabschreibung von rund:

    260.000 Euro.

    Der endgültige Betrag kann erst nach Fertigstellung und Aufteilung auf die einzelnen Anlagegüter exakt bestimmt werden.

    Bei 85 Prozent Förderung würde die parallele Auflösung der Sonderposten davon rund 221.000 Euro jährlich ausgleichen. Im Ergebnishaushalt blieben rund 39.000 Euro.

    Bei 30 Prozent Förderung würden rund 79.000 Euro über Sonderposten ausgeglichen. Die verbleibende Abschreibungsbelastung läge bei rund 183.000 Euro jährlich.

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    320.000 oder 840.000 Euro pro Jahr

    Für die Finanzierung selbst rechnet die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit einem Kommunalkredit über 25 Jahre und einem Zinssatz von 3,9 Prozent.

    Damit lässt sich die Belastung des Ergebnishaushalts für das erste volle Betriebsjahr überschlägig darstellen.

    Ergebnishaushalt pro Jahr 85 % Förderung 30 % Förderung
    städtischer Finanzierungsanteil ca. 2,67 Mio. € ca. 12,44 Mio. €
    Zinsaufwand erstes volles Jahr ca. 104.000 € ca. 485.000 €
    Bruttoabschreibung ca. 262.000 € ca. 262.000 €
    Auflösung Sonderposten ca. –223.000 € ca. –79.000 €
    Netto-Abschreibungsbelastung ca. 39.000 € ca. 183.000 €
    Betriebskosten 2030 ca. 130.000 € ca. 130.000 €
    Instandsetzung 2030 ca. 43.000 € ca. 43.000 €
    jährliche Belastung Ergebnishaushalt ca. 320.000 € ca. 840.000 €

    Die Tilgung des Kredits kommt für die Liquidität der Stadt zusätzlich hinzu. Sie belastet den Finanzhaushalt, nicht noch einmal den Ergebnishaushalt.

    Auch diese Rechnung enthält noch keine zusätzlichen pädagogischen Personalkosten und keine laufenden Kosten des Mensabetriebs.

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    Fazit: Erst planen, dann rechnen – und vor der Ausschreibung noch einmal prüfen

    Die Kostenschätzung des Mühlenberg-Anbaus ist pro Quadratmeter nicht völlig unrealistisch.

    Das Problem liegt woanders.

    Quickborn hat eine teure Gebäudestruktur gewählt.

    Der große stützenfreie Bewegungsraum liegt unten. Darüber müssen weitere massive Geschosse getragen werden.

    Die Betreuungsräume liegen oben. Die Kinder laufen täglich über mehrere Geschosse. Kinder mit Rollstuhl sind ständig auf den Aufzug angewiesen.

    Die Mensa liegt im dritten Obergeschoss. Die Unterlagen der Stadt sprechen selbst von logistischen Schwierigkeiten.

    Gleichzeitig hält die Planung selbst fest, dass die viergeschossige Lösung den Herstellungsaufwand und den Brandschutzaufwand erhöht.

    Eine naheliegende Alternative wurde in den vorliegenden Unterlagen nicht wirtschaftlich gegenübergestellt: Betreuungsräume nach unten, Bewegungsraum nach oben, kurze Spannweiten im unteren Tragwerk und die große Spannweite nur noch beim Dach.

    Diese Variante ist tragwerklich einfacher und damit günstiger. Wie viel günstiger, weiß Quickborn bislang nicht. Die entsprechende Vergleichsrechnung fehlt.

    Und der finanzielle Spielraum wird knapp.

    Die alte Kostenschätzung von 14,67 Millionen Euro entspricht nach Fortschreibung bereits heute rund 15,25 Millionen Euro für den Neubau. Zusammen mit den angekündigten Bestandsarbeiten liegen wir bei rund 16,24 Millionen Euro.

    Bis zur geplanten Vergabe im August 2027 führt die von der Stadt selbst verwendete Baukostensteigerung rechnerisch in Richtung 17,6 Millionen Euro.

    Der Haushaltsrahmen beträgt 17,7675 Millionen Euro.

    Die Förderung ist noch nicht bewilligt.

    Im besten Modellfall mit 85 Prozent Förderung bleiben rund 2,67 Millionen Euro bei Quickborn. Der Ergebnishaushalt wird anschließend mit etwa 320.000 Euro jährlich belastet.

    Bei nur 30 Prozent Förderung steigt der städtische Anteil auf rund 12,44 Millionen Euro. Die jährliche Belastung des Ergebnishaushalts liegt dann bei ungefähr 840.000 Euro.

    Bei fast 18 Millionen Euro Projektvolumen sollte deshalb vor der Ausschreibung eine einfache Frage beantwortet werden:

    Warum wurde das Gebäude genau so geplant – und was kostet die konstruktiv einfachere Variante?

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    Quellen und Berechnungsgrundlagen

    Stadt Quickborn: Beschlussvorlage VO/2026/Q/930-01 einschließlich Baubeschreibung, Bauantragsplanung, Terminplanung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Kostenschätzung.

    Stadt Quickborn: Mitteilung zu den Erweiterungen der Quickborner Grundschulen für den Offenen Ganztag, Februar 2026.

    Statistisches Bundesamt: Baupreisindizes für Wohn- und Nichtwohngebäude, Stand Juli 2026.

    Land Schleswig-Holstein und Investitionsbank Schleswig-Holstein: Investitionsprogramm Ganztagsausbau – Förderung bis zu 85 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten.

    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein: Verwaltungsvorschriften über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen der Gemeinden.

    BKI Baukosteninformationszentrum: Kostenkennwerte 2025 für allgemeinbildende Schulen; Vergleichswerte KG 300 und 400.

    Hinweis zu den Haushaltsberechnungen: Die Werte für Abschreibung und Sonderposten sind eine überschlägige Modellrechnung auf Grundlage der vorliegenden Kostengruppen und der Nutzungsdauern des Landes Schleswig-Holstein. Die endgültigen Abschreibungen ergeben sich erst aus den tatsächlichen Herstellungskosten und der späteren Zuordnung zu den einzelnen Vermögensgegenständen.