Kategorie: Brücke Ulzburger Land. / BAB 7 Brücke / V 9

  • Neuer Betriebshof der VHH an der Kieler Straße / Wohnungen und Gewerbe auf der alten Fläche der VHH

    In Quickborn steht eine größere städtebauliche Veränderung bevor. vhh.mobility will den bisherigen Busbetriebshof an der Ellerauer Straße perspektivisch aufgeben und einen neuen Betriebshof am nördlichen Ortsausgang an der Kieler Straße/B4 errichten.

    Für den Busbetrieb ist der Schritt nachvollziehbar. Die Umstellung auf Elektrobusse stellt andere Anforderungen an Abstellflächen, Ladeinfrastruktur, Stromversorgung und Werkstätten. Der neue Standort bietet dafür deutlich bessere Entwicklungsmöglichkeiten.

    Fast noch interessanter ist allerdings, was anschließend mit dem bisherigen Gelände an der Ellerauer Straße passiert. Dort werden seit fast 100 Jahren Busse abgestellt, gewartet und repariert. Für das Gebiet gibt es bereits seit Anfang 2025 einen Aufstellungsbeschluss für eine neue Nutzung mit Wohnen und Gewerbe.



    Das Wichtigste im Überblick

    • Neuer Busbetriebshof östlich der Kieler Straße/B4 am nördlichen Ortsausgang
    • Verwaltung, Werkstatt, Mitarbeiterparkhaus sowie Abstell- und Ladeflächen für Elektrobusse geplant
    • Erweiterung des Betriebshofes in mehreren Ausbaustufen möglich
    • Neuer Bebauungsplan Nr. 115 und Änderung des Flächennutzungsplans notwendig
    • Alter Standort Ellerauer Straße seit 1929 für Busbetrieb und Werkstatt genutzt
    • Für das alte Gelände läuft bereits seit 2025 der Bebauungsplan Nr. 113
    • Planungsziel dort: Wohnen und Gewerbe einschließlich Nahversorgung, Einzelhandel und Dienstleistungen
    • Seit dem Aufstellungsbeschluss 2025 ist öffentlich kein weiterer Verfahrensschritt erkennbar
    • Vor einer neuen Nutzung werden Boden und gegebenenfalls Grundwasser gründlich untersucht werden müssen

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    Neuer Standort direkt an der B4

    Der neue Busbetriebshof soll östlich der Kieler Straße, südlich des Autohauses, westlich des von der Feldstraße abgehenden Wirtschaftsweges und nördlich des Entwässerungsgrabens entstehen.

    Die Stadt will dafür den Bebauungsplan Nr. 115 „Busbetriebshof Kieler Straße“ aufstellen und gleichzeitig den Flächennutzungsplan ändern. Die Flächen liegen bisher planungsrechtlich im Außenbereich. Teile sind im Flächennutzungsplan derzeit als Grün- und Biotopflächen beziehungsweise als Flächen zum Schutz von Boden, Natur und Landschaft dargestellt.

    Der bisherige Entwurf sieht entlang der Kieler Straße ein Verwaltungs- und Werkstattgebäude mit Mitarbeiterparkhaus vor. Auf den rückwärtigen Flächen sollen die Busse abgestellt und geladen werden. Der Betriebshof kann später in mehreren Stufen erweitert werden.

    Die Erschließung erfolgt direkt über die Kieler Straße/B4. Damit liegt der Betriebshof künftig wieder unmittelbar an einer der wichtigsten Verkehrsachsen Quickborns.

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    Elektromobilität verändert die Anforderungen

    Der Neubau hängt unmittelbar mit der Umstellung des Busverkehrs auf emissionsfreie Fahrzeuge zusammen.

    Ein moderner Elektrobusbetriebshof braucht leistungsfähige Stromanschlüsse, zahlreiche Ladepunkte, technische Anlagen zur Steuerung der Ladevorgänge und entsprechend ausgestattete Werkstätten. Auch die Abstellflächen müssen auf das Laden einer größeren Zahl von Fahrzeugen ausgelegt werden.

    Für den neuen Quickborner Standort nennt die Stadt die Umstellung auf eine emissionsfreie Busflotte ausdrücklich als wesentlichen Grund für die Verlagerung.

    Der heutige Betriebshof an der Ellerauer Straße ist über knapp 100 Jahre gewachsen. Für einen vollständigen Umbau auf Elektromobilität und mögliche spätere Erweiterungen sind die Möglichkeiten dort begrenzt. Der neue Standort bietet dafür deutlich mehr Spielraum.

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    Seit fast 100 Jahren Busse an der Ellerauer Straße

    Der heutige Betriebshof ist ein Stück Quickborner Verkehrsgeschichte.

    1926 gründete der aus Estland stammende Ingenieur und Busunternehmer Paul Woldemar Mullikas einen Linienbusverkehr zwischen Hamburg, Quickborn und Barmstedt. Sein erstes Büro befand sich in Schmidt’s Gasthof.

    1928/29 erwarb Mullikas das Grundstück an der Ellerauer Straße. 1929 entstand dort auf den Fundamenten des zuvor abgebrannten Gasthofes Hatje ein eigenes Betriebsgebäude mit Werkstatt.

    1951 übernahm sein Sohn Erik Mullikas den Busbetrieb. 1962 wurde das Unternehmen von den Verkehrsbetrieben Hamburg-Holstein übernommen. Seitdem gehört der Standort zur VHH.

    Damit werden an dieser Stelle seit inzwischen rund 97 Jahren Busse abgestellt, gewartet und repariert.

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    Der alte Betriebshof soll neu entwickelt werden

    Dass über die spätere Nutzung des Geländes bereits nachgedacht wird, ist nicht neu.

    Die Ratsversammlung beschloss am 3. Februar 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113 „Städtebauliche Entwicklung im Bereich Ellerauer Straße, Friedhofsweg, Torfbahnweg“.

    Das Plangebiet reicht über den eigentlichen VHH-Betriebshof hinaus. Es umfasst den Bereich nördlich der Ellerauer Straße, westlich des Torfbahnweges, südlich der Bebauung Am Mühlenberg sowie Flächen am Friedhofsweg.

    Die Stadt formulierte damals zwei zentrale Ziele: eine „innenstadttypische Nachverdichtungsbebauung“ mit Wohnen und Gewerbe sowie den Erhalt und die Weiterentwicklung des ehemaligen Nordfriedhofes als parkähnliche innerstädtische Grünfläche.

    Beim Gewerbe werden ausdrücklich Nahversorgung, Einzelhandel und Dienstleistungen genannt.

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    Wohnungsbau passt an diese Stelle

    Für Wohnungsbau ist das bisherige VHH-Gelände grundsätzlich gut geeignet. Es liegt innenstadtnah, Bahnhof und ZOB sind schnell erreichbar und eine seit fast einem Jahrhundert gewerblich genutzte Fläche kann neu genutzt werden.

    Entscheidend wird allerdings sein, was Quickborn unter „innenstadttypischer Nachverdichtung“ versteht.

    Es geht um Gebäudehöhen, Baukörper, Zahl der Wohnungen, Grünflächen, Stellplätze und die Übergänge zur bestehenden Bebauung. An dieser Stelle darf durchaus dichter gebaut werden. Daraus muss aber nicht automatisch die maximal mögliche Verdichtung werden.

    Gerade die Bauhöhe wird entscheidend dafür sein, ob ein neues Quartier die Umgebung sinnvoll ergänzt oder ihren Charakter deutlich verändert.

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    Einzelhandel und Dienstleistungen: Was bleibt für die Innenstadt?

    Genauer hinsehen sollte die Stadt bei den zusätzlich vorgesehenen gewerblichen Nutzungen.

    Neue Einzelhandels-, Nahversorgungs- und Dienstleistungsflächen schaffen keine zusätzliche Kaufkraft. Sie verlagern Kundenströme.

    Wenn wenige hundert Meter von Bahnhof, Bahnhofstraße und Klöngasse entfernt weitere kundenorientierte Angebote entstehen, muss deshalb klar sein, welche Funktion die eigentliche Innenstadt künftig haben soll.

    Quickborn formuliert seit Jahren das Ziel, das Zentrum zu stärken. Gleichzeitig zusätzliche Standorte für Einzelhandel, Nahversorgung und Dienstleistungen zu entwickeln, passt dazu nur schwer.

    Für Eigentümer und Investoren im Zentrum ist Planungssicherheit wichtig. Wenn sich Kundenströme weiter verteilen, steigt das Risiko zusätzlicher Leerstände.

    Dann müsste man konsequenterweise irgendwann auch darüber sprechen, Erdgeschossflächen im bisherigen Zentrum stärker für Wohnungen zu öffnen. Das wäre zumindest eine klare Reaktion auf die Entwicklung.

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    Seit Februar 2025: öffentlich nichts Neues

    Bemerkenswert ist der zeitliche Ablauf.

    Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 113 wurde am 3. Februar 2025 gefasst und am 5. Februar öffentlich bekannt gemacht.

    Seitdem ist nach unserer Recherche kein weiterer öffentlich dokumentierter Verfahrensschritt erkennbar. Kein Vorentwurf, keine frühzeitige Beteiligung und kein Entwurfs- oder Auslegungsbeschluss.

    Seit mehr als anderthalb Jahren ist damit öffentlich nichts Neues über die konkrete Entwicklung des Gebietes bekannt geworden.

    Was währenddessen intern vorbereitet, besprochen oder geprüft wurde, ist nicht bekannt.

    Wir sind deshalb gespannt, was irgendwann aus der inzwischen berühmten Quickborner Geheimküche der Stadtplanung serviert wird.

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    Fast 100 Jahre Werkstattbetrieb – der Boden muss untersucht werden

    Ein weiterer Punkt gehört von Anfang an auf den Tisch: der Boden.

    Seit 1929 befinden sich auf dem Grundstück Busbetrieb und Werkstatt. Über viele Jahrzehnte wurden dort Fahrzeuge repariert und gewartet sowie Kraftstoffe, Öle, Schmiermittel und andere Betriebsstoffe verwendet.

    Bei einer solchen Nutzungsgeschichte müssen Boden und gegebenenfalls Grundwasser vor einer neuen Nutzung gründlich untersucht werden.

    Erst danach weiß man, ob Belastungen vorhanden sind, welche Bereiche betroffen sind und welcher Aufwand gegebenenfalls für eine Sanierung erforderlich wird.

    Gerade wenn dort später Wohnungen, Gärten oder Spielflächen entstehen sollen, muss diese Frage sauber geklärt werden.

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    Zwei Flächen – eine große städtebauliche Veränderung

    Die Verlagerung des VHH-Betriebshofes eröffnet Quickborn an zwei Stellen neue Möglichkeiten.

    An der Kieler Straße kann ein moderner und erweiterbarer Betriebshof entstehen, der auf die Anforderungen der Elektromobilität ausgerichtet ist. Die Lage unmittelbar an der B4 passt zu dieser Nutzung.

    An der Ellerauer Straße wird gleichzeitig eine große innenstadtnahe Fläche frei, die sich insbesondere für Wohnungsbau anbietet.

    Die entscheidenden Fragen kommen deshalb erst noch: Wie hoch und wie dicht wird gebaut? Wie viel Grün bleibt? Welche gewerblichen Nutzungen werden zugelassen? Was bedeutet das für die Innenstadt? Was ergeben die Bodenuntersuchungen? Und was wurde seit dem Aufstellungsbeschluss 2025 bereits vorbereitet?

    Beim neuen Busbetriebshof werden die Pläne jetzt konkret. Bei der Zukunft des alten Betriebshofes ist nach mehr als anderthalb Jahren öffentlicher Funkstille noch vieles offen.

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    Quellen und Grundlagen

    Stadt Quickborn:
    Beschlussvorlage VO/2026/Q/64, Bebauungsplan Nr. 115 „Busbetriebshof Kieler Straße“, 23.07.2026.

    Stadt Quickborn:
    Bebauungsplan Nr. 113 „Städtebauliche Entwicklung im Bereich Ellerauer Straße, Friedhofsweg, Torfbahnweg“, Aufstellungsbeschluss vom 03.02.2025 und öffentliche Bekanntmachung vom 05.02.2025.

    Quickborner Geschichtswerkstatt:
    „700 Jahre Quickborn A–Z“, Eintrag zur Geschichte des Busunternehmens Mullikas.

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  • Umgehung für die Brücke Ulzburger Landstraße – Variante V9: Der neue Zeitplan ist jetzt da

    Stand: 11. September 2026

    Die Stadt Quickborn plant als Ersatz für die heutige Verkehrsführung über die zu schmale Brücke der Ulzburger Landstraße eine neue Verbindung über den Ohlmöhlenweg und Auf dem Halenberg. In den Planungsunterlagen heißt diese Lösung Variante V9.

    Über den tatsächlichen Fortgang der Planung war öffentlich zuletzt kaum etwas zu erfahren. Ein aktueller Zeitplan war überhaupt nicht erkennbar. Jetzt hat die Stadt eine neue Mitteilungsvorlage vorgelegt. Sie enthält erstmals wieder konkrete Termine.

    Danach soll der Ausbau des Ohlmöhlenwegs bereits im Juni oder Juli 2027 beginnen. Gleichzeitig laufen Artenschutz, Verkehrsuntersuchung, Trassenplanung und Abstimmungen mit den Fachbehörden teilweise noch bis in das zweite Quartal 2027.

    Damit stellen sich einige konkrete Fragen. Vor allem: Wann liegen die notwendigen Grundlagen tatsächlich vollständig vor – und wann beginnt die Ausschreibung der Bauarbeiten?

    Die wichtigsten Termine laut aktuellem Zeitplan:

    Artenschutzgutachten: Ende 2026
    Verkehrsuntersuchung und Prognose: Ende 1. / Anfang 2. Quartal 2027
    Abstimmungen mit Naturschutz- und Forstbehörde: bis Ende 1. / Anfang 2. Quartal 2027
    Abschluss Trassenplanung: 2. Quartal 2027
    Ausschreibung und Vergabe Ohlmöhlenweg: 1. und 2. Quartal 2027
    Baubeginn Ohlmöhlenweg: Juni/Juli 2027
    Baubeginn Auf dem Halenberg: 2028
    Fertigstellung Gesamtprojekt: Ende 2029

    Inhalt


    1. Worum geht es bei der Variante V9?

    Die Brücke der Ulzburger Landstraße über die A7 ist zu schmal. Die heutige Verkehrsführung mit Ampelregelung ist als dauerhafte Lösung nicht vorgesehen.

    Die Stadt ließ deshalb mehrere Alternativen untersuchen. Im März 2025 fiel die Entscheidung für die Variante 9.

    Die Grundidee: Die neue Verbindung soll weitgehend vorhandene Straßen nutzen. Von der Ulzburger Landstraße soll der Verkehr in den Ohlmöhlenweg geführt werden. Von dort geht es weiter über Halenberg und Auf dem Halenberg in Richtung Pascalstraße und Gewerbegebiet.

    Ein neues Brückenbauwerk über die A7 ist bei dieser Lösung nicht erforderlich.

    Ganz ohne bauliche Veränderungen funktioniert die V9 allerdings nicht. Nach der Machbarkeitsuntersuchung muss der bestehende Straßenraum teilweise deutlich verändert werden. Der Ohlmöhlenweg soll für den neuen Verkehr ausgebaut werden. Knotenpunkte müssen umgebaut werden. Für die vorgesehene Straßenbreite muss bestehender Straßenraum erweitert beziehungsweise ersetzt werden. Auch Baumfällungen wurden bereits in der Machbarkeitsuntersuchung beschrieben.

    Die Studie weist außerdem darauf hin, dass die vorhandenen Kurvenradien nicht den üblichen Trassierungsparametern einer entsprechenden außerörtlichen Landstraße entsprechen. Deshalb sind weitere verkehrsrechtliche und planerische Lösungen erforderlich.

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    2. Wie hat sich die Planung entwickelt?

    13. Juni 2024: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beauftragt die Verwaltung, eine alternative Führung der Ulzburger Landstraße zu untersuchen.

    18. Februar 2025: Die Machbarkeitsuntersuchung liegt vor. Insgesamt werden mehrere Varianten untersucht. Die Variante V9 nutzt Ohlmöhlenweg und Auf dem Halenberg weitgehend auf bestehenden Straßenführungen.

    20. März 2025: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt entscheidet sich für die Variante V9 als Vorzugsvariante.

    Mai 2025: Nach Angaben der Stadt beginnt das Scopingverfahren. Dabei sollen Umwelt- und Naturschutzbelange sowie der notwendige Untersuchungsumfang frühzeitig geklärt werden.

    Im Ausschuss für kommunale Dienstleistungen wird außerdem erläutert, dass die Baumaßnahme bewusst in zwei Projekte aufgeteilt werden soll: Ohlmöhlenweg und Auf dem Halenberg.

    September 2025: Ein Planungsbüro wird mit der Planung beider Trassenabschnitte beauftragt.

    April 2026: Das Artenschutzgutachten wird beauftragt.

    Juli 2026: Die großräumige Verkehrsuntersuchung wird beauftragt.

    9. September 2026: Die neue Mitteilungsvorlage zum Projektstand wird erstellt. Sie enthält einen aktualisierten Projektzeitplan bis 2029.

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    3. Was steht im neuen Zeitplan?

    Das Scopingverfahren wird inzwischen als abgeschlossen geführt.

    Die naturschutzrechtliche Untersuchung läuft nach der Zeitplantabelle dagegen noch. Bemerkenswert ist dabei ein Detail: Die Untersuchung wird im Zeitplan bis in das zweite Quartal 2027 dargestellt. Gleichzeitig soll der Bericht zur naturschutzrechtlichen Untersuchung bereits im vierten Quartal 2026 vorgelegt werden.

    Das wirft eine konkrete Frage auf: Was wird nach Vorlage des Berichts bis ins zweite Quartal 2027 noch untersucht?

    Auch die Verkehrsuntersuchung reicht nach dem Zeitplan bis in das zweite Quartal 2027.

    Die Trassenplanung der Gesamtstrecke läuft ebenfalls bis zum zweiten Quartal 2027. Der Abschluss der Trassenplanung ist dort als eigener Meilenstein eingezeichnet.

    Parallel dazu soll jedoch bereits im ersten und zweiten Quartal 2027 das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für den Ohlmöhlenweg stattfinden.

    Der Baubeginn folgt unmittelbar danach.

    Geplant: Juni/Juli 2027.

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    4. Artenschutz: Wann haben die Untersuchungen tatsächlich begonnen?

    Die neue Vorlage nennt einen wichtigen Termin: Das Artenschutzgutachten wurde im April 2026 beauftragt.

    Damit ist allerdings noch nicht gesagt, wann die tatsächlichen Erfassungen vor Ort begonnen haben.

    Diese Unterscheidung ist wichtig. Zwischen Auftragserteilung, Vorbereitung der Untersuchung und erster Kartierung können Zeiträume liegen.

    Interessant ist der Vergleich mit der Machbarkeitsuntersuchung vom Februar 2025. Dort war für die Biotopkartierung von Fauna und Flora ausdrücklich ein Zeitraum von zwölf Monaten vorgesehen: ungefähr von Juni bis Mai.

    Der damalige Terminplan ging also selbst davon aus, dass für die naturschutzfachlichen Untersuchungen ein vollständiger Jahreszyklus eingeplant werden sollte.

    Im aktuellen Verfahren wurde das Artenschutzgutachten erst im April 2026 beauftragt. Gleichzeitig soll es Ende 2026 vorliegen.

    Daraus ergeben sich konkrete Fragen:

    Wann fand die erste Kartierung tatsächlich statt?
    Welche Untersuchungen gab es bereits vor der Auftragserteilung im April 2026?
    Wurde die frühe Brutzeit 2026 vollständig erfasst?
    Welche Vogelarten werden untersucht?
    Werden Fledermäuse untersucht?
    Werden Amphibien oder weitere relevante Artengruppen erfasst?
    Welche jeweiligen Erfassungszeiträume wurden festgelegt?
    Welche Untersuchungen laufen nach Vorlage des Gutachtens Ende 2026 noch bis 2027 weiter?

    Dabei ist wichtig: Nicht jede Art wird zwölf Monate ununterbrochen beobachtet. Die Erfassungszeiträume richten sich nach den jeweiligen Arten und deren Aktivitäts-, Brut-, Wander- oder Überwinterungszeiten.

    Genau deshalb ist entscheidend, welches konkrete Untersuchungsprogramm im Scopingverfahren festgelegt wurde.

    Die Stadt schreibt selbst, dass die Anforderungen an das Artenschutzgutachten Gegenstand der Abstimmungen mit Unterer Naturschutzbehörde und Unterer Forstbehörde sind.

    Diese Abstimmungen sollen bis Ende des ersten beziehungsweise Anfang des zweiten Quartals 2027 weiterlaufen.

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    5. Verkehrsuntersuchung erst seit Juli 2026

    Die Machbarkeitsuntersuchung hatte bereits 2025 darauf hingewiesen, dass sich durch die Variante V9 die Verkehrsströme grundsätzlich verändern.

    Deshalb seien für die weitere Planung zusätzliche Verkehrsuntersuchungen und Verkehrsmodellierungen notwendig.

    Die entsprechende großräumige Verkehrsuntersuchung wurde nach der neuen Vorlage jedoch erst im Juli 2026 beauftragt.

    Die eigentliche Verkehrserhebung ist für Herbst 2026 vorgesehen.

    Anschließend müssen die Daten ausgewertet und eine Verkehrsprognose erstellt werden.

    Die Ergebnisse erwartet die Stadt erst Ende des ersten beziehungsweise Anfang des zweiten Quartals 2027.

    Damit stellt sich auch hier die Frage nach der Reihenfolge:

    Welche Teile der endgültigen Straßenplanung können abgeschlossen werden, bevor die neue Verkehrsprognose vorliegt?

    Zu klären ist insbesondere, welche Verkehrsmengen künftig tatsächlich über Ohlmöhlenweg und Halenberg geführt werden, welche Auswirkungen auf die Knotenpunkte entstehen und welche Anforderungen daraus an Straßenquerschnitte, Radverkehr, Abbiegebeziehungen und angrenzende Straßen folgen.

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    6. Ausschreibung läuft parallel zu noch offenen Untersuchungen

    Der aktuelle Projektzeitplan enthält einen besonders wichtigen Überschneidungsbereich.

    Für den Ohlmöhlenweg soll das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren im ersten und zweiten Quartal 2027 durchgeführt werden.

    In genau diesem Zeitraum laufen laut demselben Zeitplan noch:

    • die naturschutzrechtliche Untersuchung,
    • die Verkehrsuntersuchung,
    • die Abstimmung mit Unterer Naturschutzbehörde und Forstbehörde,
    • die Trassenplanung der Gesamtstrecke.

    Der Abschluss der Trassenplanung ist erst für das zweite Quartal 2027 vorgesehen.

    Ein Vergabeverfahren für Bauleistungen benötigt dagegen konkrete Ausschreibungsunterlagen. Mengen, Bauweise, Straßenquerschnitt, Entwässerung, Nebenanlagen, Ausgleichsmaßnahmen und weitere technische Anforderungen müssen so weit feststehen, dass Unternehmen vergleichbare Angebote abgeben können.

    Deshalb stellt sich die zentrale Frage:

    Was genau soll bereits Anfang 2027 ausgeschrieben werden, wenn mehrere Grundlagen nach dem eigenen Zeitplan erst im Laufe des zweiten Quartals 2027 abgeschlossen werden?

    Ebenso wichtig: Wie werden Ergebnisse aus Artenschutz, Verkehrsuntersuchung oder Behördenabstimmungen berücksichtigt, wenn das Vergabeverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits läuft?

    Zwischen dem Ende des zweiten Quartals und dem geplanten Baubeginn Juni/Juli 2027 bleibt jedenfalls kaum zeitlicher Abstand.

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    7. Der Vergleich: Zeitplan 2025 und Zeitplan 2026

    Besonders deutlich werden die offenen Fragen beim Vergleich mit dem Terminplan aus der Machbarkeitsuntersuchung vom Februar 2025.

    Planungsschritt Machbarkeitsstudie 2025 Aktueller Stand 2026
    Fauna / Flora 12 Monate, ca. Juni 2025 bis Mai 2026 Artenschutzgutachten im April 2026 beauftragt, Bericht Ende 2026
    Naturschutzrechtliche Untersuchung Teil des längeren Planungs- und Genehmigungsablaufs laut Projektzeitplan bis 2. Quartal 2027
    Genehmigungsphase 24 Monate, bezeichnet als Planfeststellungsverfahren kein entsprechender eigener Zeitblock mehr ausgewiesen
    Ausschreibung Bau bis Ende März 2029 vorgesehen Ohlmöhlenweg bereits 1. und 2. Quartal 2027
    Bauende Ende 2030 Gesamtprojekt Ende 2029

    Der Zeitplan wurde damit erheblich verändert.

    Das führt nicht automatisch zu einer Aussage über die Zulässigkeit der Planung. Es führt aber zu einer klaren Sachfrage:

    Welche fachlichen und rechtlichen Annahmen haben sich seit Februar 2025 geändert?

    Warum wurde aus einer damals vorgesehenen zwölfmonatigen Biotopkartierung ein Artenschutzgutachten, das erst im April 2026 beauftragt wurde und Ende 2026 vorliegen soll?

    Warum taucht die im alten Terminplan noch mit 24 Monaten angesetzte Genehmigungsphase im neuen Projektzeitplan nicht mehr als eigener Abschnitt auf?

    Und welche Entscheidungen oder Prüfungen liegen dieser neuen Zeitplanung zugrunde?

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    8. Landschaftsschutzgebiet und Genehmigungsfragen

    Auch das Landschaftsschutzgebiet spielt weiterhin eine wichtige Rolle.

    Die Machbarkeitsuntersuchung stellt fest, dass sich nahezu die gesamte betreffende Neubaustrecke der Variante V9 im Landschaftsschutzgebiet befindet.

    Gleichzeitig ging die Studie davon aus, dass weitgehend bestehende und bereits genehmigte Straßenräume genutzt werden. Deshalb wurde damals angenommen, dass voraussichtlich keine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich sein werde.

    Auch beim Planfeststellungsverfahren formulierte die Studie vorsichtig. Durch die Nutzung bestehender Straßen sollte das Risiko einer notwendigen Planfeststellung reduziert werden.

    Das war eine planerische Einschätzung aus der Machbarkeitsphase.

    Die neue Vorlage zeigt nun, dass Genehmigungsfragen weiterhin Gegenstand der Abstimmung sind. Die Stadt schreibt ausdrücklich, dass ein möglicher Genehmigungsbedarf konkretisiert werde und gegebenenfalls erforderliche Antragsverfahren vorbereitet werden sollen.

    Damit ist die Frage nach dem endgültigen Genehmigungsweg weiterhin aktuell.

    Zu klären wäre deshalb öffentlich:

    Welche Genehmigungen wurden inzwischen als erforderlich eingestuft? Welche wurden ausgeschlossen? Gibt es dazu bereits schriftliche Entscheidungen oder Stellungnahmen der zuständigen Behörden?

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    9. Warum wird das Projekt in zwei Abschnitte geteilt?

    Bereits im Mai 2025 erklärte die Verwaltung im Ausschuss, die Maßnahme werde bewusst in zwei Projekte aufgeteilt.

    Der erste Abschnitt ist der Ohlmöhlenweg.

    Der zweite Abschnitt betrifft Auf dem Halenberg.

    Als Grund wurde damals die unterschiedliche rechtliche Situation genannt. Für Auf dem Halenberg sei ein Bebauungsplan erforderlich. Für den Ohlmöhlenweg wurde dagegen davon ausgegangen, dass dieser schneller ausgebaut werden könne.

    Auch im städtischen Berichtswesen 2025 wurde diese Trennung erläutert. Dort hieß es, beim Ohlmöhlenweg könne der Straßenkörper ohne weitere Genehmigungsverfahren ausgebaut werden, während für Auf dem Halenberg ein Bebauungsplan erforderlich sei.

    Die aktuelle Vorlage formuliert inzwischen offener. Sie spricht von laufenden Abstimmungen über möglichen Genehmigungsbedarf und gegebenenfalls notwendigen Antragsverfahren.

    Der Ohlmöhlenweg soll ab Juni/Juli 2027 gebaut werden.

    Für Auf dem Halenberg ist die Vergabe der Bauleistungen dagegen erst Ende 2027 vorgesehen. Der Baubeginn soll 2028 erfolgen. Mit der Fertigstellung rechnet die Stadt Ende 2029.

    Damit stellt sich auch eine praktische Frage:

    Welche Verkehrsführung ist zwischen dem Ausbau des Ohlmöhlenwegs und der späteren Fertigstellung des Abschnitts Auf dem Halenberg vorgesehen?

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    10. Was sagt der Kreis Pinneberg?

    Quickborn Aktuell hatte beim Kreis Pinneberg Akteneinsicht in die dort vorhandenen Unterlagen zur geplanten Umgehung beantragt.

    Angefordert wurden unter anderem der Schriftwechsel zwischen Kreis und Stadt, Stellungnahmen des Kreises, naturschutzfachliche Bewertungen sowie Protokolle und Vermerke über Besprechungen.

    Der Kreis antwortete mit Bescheid vom 31. August 2026.

    Darin heißt es:

    „Bisher haben hier nur interne Gespräche stattgefunden. Die von Ihnen geforderten Schriftstücke liegen nicht vor.“

    Die neue Vorlage der Stadt beschreibt dagegen eine fortlaufende Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

    Gegenstand dieser Abstimmung seien insbesondere die Anforderungen an das Artenschutzgutachten. Außerdem würden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie möglicher Genehmigungsbedarf konkretisiert.

    Damit bleibt eine konkrete Frage offen:

    Wie finden diese fortlaufenden fachlichen Abstimmungen statt, wenn beim Kreis zu den angeforderten Punkten bislang keine entsprechenden Schriftstücke vorliegen?

    Das gilt besonders für die Anforderungen an das Artenschutzgutachten und die Frage möglicher Genehmigungen.

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    11. Welche Fragen sind jetzt offen?

    Aus den jetzt vorliegenden Unterlagen ergeben sich vor allem diese Fragen:

    1. Wann haben die tatsächlichen artenschutzrechtlichen Kartierungen begonnen?

    2. Welche Tier- und Pflanzenarten werden konkret erfasst?

    3. Welche Erfassungszeiträume wurden im Scoping festgelegt?

    4. Warum soll der Bericht bereits Ende 2026 vorliegen, während die naturschutzrechtliche Untersuchung laut Zeitplan bis ins zweite Quartal 2027 läuft?

    5. Wann liegt die endgültige Verkehrsprognose vor?

    6. Welche Auswirkungen kann diese Prognose noch auf die Trassenplanung haben?

    7. Wann ist die endgültige Planung des Ohlmöhlenwegs abgeschlossen?

    8. Wann beginnt die Ausschreibung der Bauleistungen tatsächlich?

    9. Welche Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen sind noch möglich, wenn Artenschutz, Verkehrsprognose und Behördenabstimmungen parallel weiterlaufen?

    10. Welche Genehmigungen sind für den Ohlmöhlenweg erforderlich?

    11. Welche Prüfungen wurden zum Landschaftsschutzgebiet durchgeführt?

    12. Warum ist im neuen Zeitplan keine eigene Genehmigungsphase mehr enthalten?

    13. Welche Ergebnisse hat das abgeschlossene Scopingverfahren gebracht?

    14. Welche Unterlagen dokumentieren die fortlaufende Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde?

    15. Wie soll die Verkehrsführung zwischen dem Ausbau des Ohlmöhlenwegs und der späteren Fertigstellung von Auf dem Halenberg aussehen?

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    12. Fazit

    Mit der neuen Vorlage gibt es erstmals wieder einen konkreten Überblick über die Planung der Umgehung für die Brücke Ulzburger Landstraße.

    Der Zeitplan ist klar:

    Artenschutzgutachten Ende 2026. Verkehrsuntersuchung und Behördenabstimmungen bis ins Frühjahr 2027. Abschluss der Trassenplanung im zweiten Quartal. Ausschreibung gleichzeitig im ersten und zweiten Quartal. Baubeginn Ohlmöhlenweg bereits im Juni oder Juli 2027.

    Damit rückt weniger die Frage in den Mittelpunkt, ob weiter geplant wird. Die Planung läuft.

    Entscheidend ist jetzt vielmehr, in welcher Reihenfolge Untersuchungen, Planung, Genehmigungen, Ausschreibung und Vergabe tatsächlich abgeschlossen werden.

    Die nächsten Monate werden zeigen müssen, wie die einzelnen Arbeitsschritte zusammengeführt werden und welche Ergebnisse aus Artenschutz, Verkehrsplanung und Behördenabstimmungen noch in die endgültige Bauplanung einfließen.

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    13. Quellen und Unterlagen

    • Stadt Quickborn: Mitteilungsvorlage VO/2026/Q/1118 „Aktueller Sachstand Ulzburger Landstraße V9“, 09.09.2026, einschließlich Projektzeitplan 2025–2029.
    • Stadt Quickborn: Machbarkeitsuntersuchung „Ausbau der Ulzburger Landstraße zu einer regelgerechten Fahrbahn“, Stand 18.02.2025.
    • Stadt Quickborn: Protokoll der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für kommunale Dienstleistungen vom 13.05.2025, TOP „Umfahrung Brücke Ulzburger Landstraße“.
    • Stadt Quickborn: Berichtswesen 2025, Abschnitt „Verkehrslösung Ulzburger Landstraße V9“.
    • Kreis Pinneberg: Bescheid 26UIG.2026-9 vom 31.08.2026 zum Antrag auf Akteneinsicht zur geplanten Umgehungsstraße im Landschaftsschutzgebiet.
    • FragDenStaat: Antrag auf Akteneinsicht zur geplanten Umgehungsstraße der Stadt Quickborn, Anfrage #376810.
    • FragDenStaat: Antrag auf Akteneinsicht in die Verfahrensakte des Scopingverfahrens, Anfrage #376809.

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  • Umgehungsstraße V9: Was ist eigentlich der aktuelle Stand?

    Die geplante neue Straßenverbindung zwischen Quickborn und Quickborn-Heide gehört seit Jahren zu den wichtigen Verkehrsprojekten der Stadt. Seit 2022 wurden Varianten untersucht, Gutachten erstellt und politische Entscheidungen getroffen. Im März 2025 fiel die Entscheidung für die Trasse V9. Anfang 2026 kündigte die Stadt sogar einen Baubeginn im Herbst 2026 an. Doch seitdem sind konkrete Informationen über den Planungsfortschritt rar geworden. Quickborn Aktuell hat deshalb Akteneinsicht beantragt. Bis zu einer Entscheidung können nun rund zwei Monate vergehen.

    Inhalt


    Warum das Thema für Quickborn wichtig ist

    Die Ulzburger Landstraße ist eine der wichtigen Verbindungen zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide. Gleichzeitig führt sie zur Autobahnanschlussstelle Quickborn und damit zu einem Verkehrsbereich, der seit Jahren stark belastet ist.

    Das zentrale Problem ist die schmale Brücke der Ulzburger Landstraße über die A7. Sie wurde ursprünglich nicht für die heutige Verkehrsbelastung ausgelegt. Durch ihre geringe Breite können die verschiedenen Verkehrsarten dort nicht gleichzeitig ausreichend Platz erhalten.

    Die Folge ist die bekannte Ampelregelung. Der motorisierte Verkehr wird wechselseitig über die Brücke geführt. Gleichzeitig muss eine sichere Verbindung für Fuß- und Radverkehr gewährleistet werden.

    Nach Angaben der Stadt wird die Verbindung täglich von bis zu rund 6.000 Verkehrsteilnehmenden genutzt. Die Brücke bildet damit einen Flaschenhals zwischen Quickborn und Quickborn-Heide.

    Das Thema betrifft aber deutlich mehr als nur die Brücke selbst. Es geht auch um die Anbindung an die A7, die Friedrichsgaber Straße, die Bahnstraße, die Gewerbegebiete und die weitere Entwicklung von Quickborn-Heide.

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    Seit 2022 wird nach einer Lösung gesucht

    Die heutige Diskussion begann nicht erst mit der Variante V9.

    Bereits 2022 wurde eine Machbarkeitsstudie zu möglichen alternativen Trassenführungen in Auftrag gegeben. Die Frage war grundsätzlich: Kann der motorisierte Verkehr künftig anders zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide geführt werden, ohne die bestehende Autobahnbrücke aufwendig neu bauen zu müssen?

    Eine erste Untersuchung lag 2023 vor. Parallel lief über einen längeren Zeitraum ein Verkehrsversuch auf der bestehenden Brücke.

    Der Autoverkehr wurde dabei über eine Ampelanlage wechselseitig geführt. Für den Radverkehr wurde zusätzlicher Raum geschaffen.

    Die Stadt ließ anschließend untersuchen, ob diese Lösung langfristig ausreichend leistungsfähig ist.

    Das Ergebnis führte schließlich zu einer grundsätzlicheren Diskussion: Statt die bestehende Brücke für alle Verkehrsarten weiterzuentwickeln, sollte geprüft werden, ob der motorisierte Verkehr künftig über eine neue Verbindung geführt werden kann.

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    2024: Der politische Startschuss

    Am 13. Juni 2024 beauftragte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Verwaltung mit der Prüfung alternativer Trassenführungen.

    Die Stadt sprach damals vom „offiziellen Startschuss“ für den Planungsprozess.

    Das Ziel wurde klar beschrieben: Die bestehende Brücke sollte langfristig nicht mehr die Hauptverbindung für den motorisierten Verkehr sein. Stattdessen sollte eine leistungsfähigere Straßenverbindung zwischen Quickborn und Quickborn-Heide entstehen.

    Die bestehende Brücke könnte anschließend im Wesentlichen dem Fuß- und Radverkehr dienen.

    Auch der weitere Ablauf wurde damals skizziert. Eine zusätzliche verkehrstechnische Untersuchung sollte zeigen, welche Trassenvarianten tatsächlich geeignet sind und welche Auswirkungen sie auf das gesamte Quickborner Straßennetz haben.

    Zu diesem Zeitpunkt wurde noch mit einem mehrjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren gerechnet.

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    2025: Die Entscheidung für V9

    Am 20. Februar 2025 wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt eine neue Machbarkeitsuntersuchung vorgestellt.

    Sie untersuchte mehrere mögliche Varianten für eine zukünftige Führung der Ulzburger Landstraße.

    Am 20. März 2025 folgte dann die politische Entscheidung: Mit breiter Mehrheit verständigte sich der Ausschuss auf die Variante V9 als bevorzugte Trassenführung.

    Die Stadt veröffentlichte dazu am 1. April 2025 eine ausführliche Pressemitteilung.

    Darin wurde V9 als Lösung dargestellt, die mehrere Ziele miteinander verbinden soll:

    • eine bessere Verbindung zwischen Quickborn und Quickborn-Heide,
    • eine Entlastung des bisherigen Engpasses an der Autobahnbrücke,
    • eine bessere Anbindung an die A7,
    • möglichst geringe Eingriffe in Natur und Landschaft,
    • eine Verbesserung der Erreichbarkeit der Gewerbegebiete,
    • und vergleichsweise überschaubare Baukosten.

    Die Stadt kündigte damals ausdrücklich an, die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin über den Fortschritt des Projektes zu informieren.

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    Wie V9 verlaufen soll

    V9 soll die bisherige Führung des motorisierten Verkehrs über die schmale Autobahnbrücke ersetzen.

    Nach den veröffentlichten Planungen führt die bevorzugte Verbindung im Wesentlichen über die Ulzburger Landstraße, den Ohlmöhlenweg und Auf dem Halenberg in Richtung Pascalstraße.

    Der motorisierte Verkehr zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide könnte damit auf einer neuen Verbindung geführt werden.

    Die bestehende Brücke würde für den motorisierten Durchgangsverkehr deutlich an Bedeutung verlieren. Gleichzeitig könnte sie insbesondere für den Fuß- und Radverkehr genutzt werden.

    Die Lösung hätte darüber hinaus Auswirkungen auf weitere Verkehrsknotenpunkte. Die Stadt erwartet unter anderem eine Verbesserung im Bereich Friedrichsgaber Straße/Ulzburger Landstraße und eine günstigere Anbindung an die Autobahn.

    Gerade deshalb ist V9 kein kleines Straßenbauprojekt irgendwo am Rand der Stadt. Die neue Verkehrsführung könnte das Straßennetz im gesamten östlichen und südöstlichen Bereich Quickborns beeinflussen.

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    Kosten und Vorteile der Variante

    Die Machbarkeitsuntersuchung aus dem Jahr 2025 bezifferte die erwarteten Gesamtbaukosten der Variante V9 auf ungefähr fünf bis sechs Millionen Euro.

    Damit gehörte V9 nach damaligem Untersuchungsstand zu den wirtschaftlicheren Varianten.

    Als weitere Vorteile wurden genannt:

    • ein vergleichsweise kurzer Realisierungszeitraum,
    • eine weitgehende Nutzung vorhandener Straßenräume,
    • dadurch geringere Eingriffe in Natur und Landschaft,
    • eine Verbesserung der Verkehrsführung zur Autobahn,
    • und eine bessere Erreichbarkeit angrenzender Gewerbegebiete.

    Allerdings ist die Trasse nicht völlig unproblematisch.

    Die Gutachter weisen beispielsweise auf teilweise geringe Kurvenradien hin. Die Strecke entspricht damit nicht an jeder Stelle den regulären Anforderungen einer neu gebauten Straße dieser Kategorie.

    Als mögliche Lösungen wurden unter anderem niedrigere zulässige Geschwindigkeiten oder eine Einbeziehung der entsprechenden Bereiche in die geschlossene Ortslage genannt.

    Diese Punkte sollten im weiteren Planungsverfahren geprüft werden.

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    Anfang 2026: Baubeginn im Herbst angekündigt

    Im Januar 2026 wurde es noch einmal sehr konkret.

    Am 23. Januar 2026 veröffentlichte die Stadt eine Pressemitteilung zur Verkehrssituation rund um die Autobahnanschlussstelle Quickborn.

    Darin ging es zwar vor allem um die stark belastete Anschlussstelle und einen möglichen zusätzlichen Autobahnanschluss. Gleichzeitig wurde aber auch die alternative Verbindung zwischen Quickborn-Zentrum und Quickborn-Heide ausdrücklich erwähnt.

    Die Formulierung war bemerkenswert konkret.

    Die Stadt schrieb von einem für Herbst 2026 vorgesehenen Baubeginn der alternativen Trasse zwischen Quickborn-Zentrum und Quickborn-Heide.

    Damit entstand Anfang des Jahres der Eindruck, dass das Projekt bereits weit vorangeschritten ist.

    Ein Baubeginn im Herbst 2026 würde schließlich voraussetzen, dass Planung, Genehmigungen, Finanzierung, Ausschreibung und zahlreiche fachliche Fragen rechtzeitig geklärt werden.

    Genau deshalb stellt sich inzwischen die Frage, wo das Projekt tatsächlich steht.

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    Danach wird es öffentlich ruhig

    Und hier beginnt unsere eigentliche Verwunderung.

    Die Umgehungsstraße beziehungsweise die Variante V9 war über Jahre eines der größeren Quickborner Verkehrsthemen.

    Es gab Untersuchungen, Ausschussberatungen, Pressemitteilungen, Gutachten und schließlich eine politische Entscheidung für eine Vorzugsvariante.

    Noch im Januar 2026 war öffentlich von einem Baubeginn im Herbst dieses Jahres die Rede.

    Seitdem finden sich zwar vereinzelt Hinweise auf das Projekt. Eine umfassende aktuelle Information darüber, wie weit die Planung inzwischen fortgeschritten ist, konnten wir jedoch nicht finden.

    Das ist zumindest bemerkenswert.

    Denn wenn der angekündigte Zeitplan weiterhin gelten sollte, müsste sich das Projekt inzwischen in einer sehr konkreten Phase befinden.

    Sollte sich der Zeitplan dagegen verändert haben, wäre auch das eine relevante Information.

    Es geht schließlich um ein Projekt mit Auswirkungen auf tausende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, Anwohner, Gewerbebetriebe, Naturflächen und die weitere Stadtentwicklung.

    Deshalb wollten wir genauer wissen, was inzwischen passiert ist.

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    Was ist eigentlich ein Scoping-Verfahren?

    Ein wichtiger Schritt ist dabei das sogenannte Scoping.

    Vereinfacht gesagt wird in dieser Phase festgelegt, welche Auswirkungen eines Vorhabens im weiteren Verfahren genauer untersucht werden müssen.

    Dabei können beispielsweise Fragen eine Rolle spielen zu:

    • Natur und Landschaft,
    • Arten- und Biotopschutz,
    • Lärm,
    • Verkehr,
    • Wasser und Boden,
    • bestehenden Leitungen und Infrastruktur,
    • betroffenen Grundstücken,
    • und weiteren öffentlichen Belangen.

    Beteiligt werden dabei regelmäßig verschiedene Behörden und sogenannte Träger öffentlicher Belange.

    Ihre Stellungnahmen können für den weiteren Verlauf eines Projektes wichtig sein. Sie zeigen, welche Probleme gesehen werden, welche zusätzlichen Untersuchungen erforderlich sind und welche Anforderungen im späteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden müssen.

    Gerade deshalb interessiert uns die Scoping-Akte.

    Sie kann einen wesentlich besseren Eindruck davon vermitteln, wie weit die Planung tatsächlich ist und welche offenen Fragen es gibt.

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    26. Juli: Quickborn Aktuell beantragt Akteneinsicht

    Am 26. Juli 2026 haben wir deshalb nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein Akteneinsicht beantragt.

    Der Antrag bezog sich auf die Verfahrensakte des Scoping-Verfahrens zur geplanten neuen Straßenverbindung.

    Wir baten insbesondere um Zugang zu:

    • den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange,
    • Protokollen oder Niederschriften von Erörterungs- und Abstimmungsterminen,
    • Vermerken über Besprechungen,
    • der Zusammenstellung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen,
    • und weiteren Unterlagen, die Ablauf und Ergebnisse des Scoping-Verfahrens dokumentieren.

    Zusätzlich stellten wir eine sehr einfache Frage:

    Ist das Scoping-Verfahren bereits abgeschlossen?

    Falls nicht, baten wir um Mitteilung des aktuellen Verfahrensstandes und des voraussichtlichen Abschlusses.

    Die Anfrage ist öffentlich über das Portal FragDenStaat dokumentiert.

    → Die vollständige Anfrage bei FragDenStaat öffnen

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    Zunächst geht es um mögliche Gebühren

    Bereits einen Tag später, am 27. Juli, bestätigte die Rechtsabteilung der Stadt den Eingang der Anfrage.

    In der Antwort wurde darauf hingewiesen, dass für besonders aufwendige Informationsanträge Gebühren und Auslagen erhoben werden können.

    Die Stadt kündigte an, zunächst den möglichen Kostenaufwand zu ermitteln.

    Eine inhaltliche Antwort zum Stand des Scoping-Verfahrens war damit noch nicht verbunden.

    Am 20. August – also knapp vier Wochen nach der ursprünglichen Anfrage – übersandte die Stadt dann einen Kostenvorbescheid.

    Damit stellte sich für uns die Frage, ob die gewünschte Information nicht auf einem einfacheren Weg zugänglich gemacht werden kann.

    Unser Interesse besteht schließlich nicht darin, der Verwaltung aufwendige zusätzliche Arbeit zu verursachen. Wir möchten wissen, welche Unterlagen bereits vorhanden sind und was daraus für das Projekt hervorgeht.

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    Der Antrag wird auf Akteneinsicht reduziert

    Noch am 20. August haben wir unseren Antrag deshalb konkretisiert.

    Statt einer möglicherweise aufwendigen Zusammenstellung und digitalen Aufbereitung baten wir ausdrücklich um Akteneinsicht vor Ort.

    Das bedeutet praktisch: Wir möchten die vorhandene Akte einsehen.

    Gleichzeitig erklärten wir, dass wir natürlich auch mit einer digitalen Übermittlung vorhandener Unterlagen einverstanden wären, sofern diese ohne Gebühren erfolgen kann.

    Damit sollte der Aufwand für die Verwaltung möglichst gering gehalten werden.

    Die Kostenfrage war damit aus unserer Sicht zunächst zweitrangig. Entscheidend ist der Zugang zu den Informationen.

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    Die Stadt verlängert die Frist

    Am 25. August 2026 erhielten wir die nächste Antwort.

    Die Stadt teilte mit, dass die Bearbeitung unseres Anliegens eine

    „umfangreichere Sichtung und eingehendere Prüfung“

    erfordere.

    Deshalb könne innerhalb der ursprünglichen Monatsfrist keine abschließende Entscheidung getroffen werden.

    Die Bearbeitungsfrist wurde verlängert.

    Die Entscheidung soll nun spätestens bis zum 25. September 2026 erfolgen.

    Zwischen dem ursprünglichen Antrag vom 26. Juli und dem angekündigten spätesten Entscheidungstermin liegen damit rund zwei Monate.

    Eine solche Fristverlängerung ist nach dem Informationszugangsgesetz grundsätzlich möglich, wenn Umfang oder Komplexität der begehrten Informationen dies erforderlich machen.

    Dass eine größere Akte zunächst geprüft werden muss, ist nachvollziehbar. Vor einer Herausgabe oder Einsicht können beispielsweise personenbezogene Daten oder andere rechtlich geschützte Informationen geprüft und gegebenenfalls geschwärzt werden müssen.

    Bemerkenswert bleibt allerdings, dass auch die einfache Frage nach dem aktuellen Stand des Scoping-Verfahrens bislang nicht beantwortet wurde.

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    Welche Fragen weiterhin offen sind

    Uns geht es dabei nicht darum, aus einem Verwaltungsverfahren künstlich einen Konflikt zu machen.

    Die interessanteren Fragen betreffen das Projekt selbst.

    Zum Beispiel:

    • Ist das Scoping-Verfahren inzwischen abgeschlossen?
    • Wann hat es begonnen?
    • Welche Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt?
    • Welche wesentlichen Hinweise oder Bedenken wurden vorgetragen?
    • Welche zusätzlichen Untersuchungen sind notwendig?
    • Gibt es umweltrechtliche oder naturschutzrechtliche Probleme?
    • Sind Grundstücksfragen geklärt?
    • Welche Genehmigungsverfahren sind erforderlich?
    • Wie sieht die aktuelle Kostenschätzung aus?
    • Gibt es bereits Förderzusagen oder Förderanträge?
    • Ist ein Baubeginn 2026 weiterhin realistisch?
    • Wenn nicht: Welcher neue Zeitplan gilt?

    Das sind keine exotischen Detailfragen.

    Es sind die normalen Fragen, die sich bei einem großen öffentlichen Infrastrukturprojekt stellen.

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    Unsere Einordnung: Ein wichtiges Projekt sollte öffentlich begleitet werden

    Die formelle Informationsanfrage ist nur eine Seite des Themas.

    Die grundsätzlichere Frage lautet: Wie wird die Öffentlichkeit über ein solches Projekt informiert?

    Die Stadt hatte nach der Entscheidung für V9 im Frühjahr 2025 ausdrücklich angekündigt, die Bürgerinnen und Bürger weiterhin über den Fortschritt zu informieren.

    Das halten wir auch für richtig.

    Bei einer neuen Verkehrsverbindung dieser Bedeutung sollte die Öffentlichkeit nicht erst dann wieder informiert werden, wenn alle Entscheidungen bereits getroffen sind.

    Gerade Zwischenschritte sind interessant:

    • Welche Untersuchungen laufen?
    • Welche Probleme sind aufgetreten?
    • Welche Lösungen werden geprüft?
    • Welche Termine verschieben sich?
    • Und welche Entscheidungen stehen als Nächstes an?

    Planungsverfahren brauchen Zeit. Zeitpläne können sich ändern. Fachbehörden können zusätzliche Untersuchungen verlangen. Kosten können steigen. Trassen können verändert werden.

    All das wäre bei einem Projekt dieser Größenordnung nicht ungewöhnlich.

    Entscheidend ist, dass diese Entwicklung nachvollziehbar bleibt.

    Deshalb wundert uns weniger, dass eine Akteneinsicht geprüft werden muss. Uns wundert vielmehr, dass ein Projekt, das über Jahre öffentlich intensiv begleitet wurde und für das Anfang 2026 sogar ein Baubeginn im Herbst angekündigt wurde, seitdem öffentlich vergleichsweise wenig sichtbar ist.

    Vielleicht gibt es dafür eine ganz einfache Erklärung.

    Vielleicht läuft das Verfahren planmäßig und eine aktuelle Presseinformation ist bereits vorbereitet.

    Das wäre ausdrücklich zu begrüßen.

    Wir haben überhaupt kein Problem damit, wenn die Stadt Informationen von allgemeinem Interesse zunächst über eine Pressemitteilung allen Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig zugänglich macht und anschließend unsere Informationsanfrage beantwortet.

    Im Gegenteil.

    Bei einem öffentlichen Infrastrukturprojekt sollten wichtige Informationen möglichst auch öffentlich bereitgestellt werden.

    Und selbstverständlich werden wir uns anschließend trotzdem die Akte ansehen.

    Denn die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und die Ergebnisse des Scoping-Verfahrens können noch einmal ein deutlich genaueres Bild davon vermitteln, wo die geplante Trasse V9 tatsächlich steht.

    Spätestens für den 25. September 2026 hat die Stadt eine Entscheidung über unseren Antrag angekündigt.

    Wir werden weiter berichten.

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    Quellen und weiterführende Informationen

    Stand: 11. September 2026. Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald neue Informationen zum Scoping-Verfahren oder zur weiteren Planung der Trasse V9 vorliegen.

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