Die geplante neue Straßenverbindung zwischen Quickborn und Quickborn-Heide gehört seit Jahren zu den wichtigen Verkehrsprojekten der Stadt. Seit 2022 wurden Varianten untersucht, Gutachten erstellt und politische Entscheidungen getroffen. Im März 2025 fiel die Entscheidung für die Trasse V9. Anfang 2026 kündigte die Stadt sogar einen Baubeginn im Herbst 2026 an. Doch seitdem sind konkrete Informationen über den Planungsfortschritt rar geworden. Quickborn Aktuell hat deshalb Akteneinsicht beantragt. Bis zu einer Entscheidung können nun rund zwei Monate vergehen.
Inhalt
- Warum das Thema für Quickborn wichtig ist
- Seit 2022 wird nach einer Lösung gesucht
- 2024: Der politische Startschuss
- 2025: Die Entscheidung für V9
- Wie V9 verlaufen soll
- Kosten und Vorteile der Variante
- Anfang 2026: Baubeginn im Herbst angekündigt
- Danach wird es öffentlich ruhig
- Was ist eigentlich ein Scoping-Verfahren?
- 26. Juli: Quickborn Aktuell beantragt Akteneinsicht
- Zunächst geht es um mögliche Gebühren
- Der Antrag wird auf Akteneinsicht reduziert
- Die Stadt verlängert die Frist
- Welche Fragen weiterhin offen sind
- Unsere Einordnung
- Quellen und weiterführende Informationen
Warum das Thema für Quickborn wichtig ist
Die Ulzburger Landstraße ist eine der wichtigen Verbindungen zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide. Gleichzeitig führt sie zur Autobahnanschlussstelle Quickborn und damit zu einem Verkehrsbereich, der seit Jahren stark belastet ist.
Das zentrale Problem ist die schmale Brücke der Ulzburger Landstraße über die A7. Sie wurde ursprünglich nicht für die heutige Verkehrsbelastung ausgelegt. Durch ihre geringe Breite können die verschiedenen Verkehrsarten dort nicht gleichzeitig ausreichend Platz erhalten.
Die Folge ist die bekannte Ampelregelung. Der motorisierte Verkehr wird wechselseitig über die Brücke geführt. Gleichzeitig muss eine sichere Verbindung für Fuß- und Radverkehr gewährleistet werden.
Nach Angaben der Stadt wird die Verbindung täglich von bis zu rund 6.000 Verkehrsteilnehmenden genutzt. Die Brücke bildet damit einen Flaschenhals zwischen Quickborn und Quickborn-Heide.
Das Thema betrifft aber deutlich mehr als nur die Brücke selbst. Es geht auch um die Anbindung an die A7, die Friedrichsgaber Straße, die Bahnstraße, die Gewerbegebiete und die weitere Entwicklung von Quickborn-Heide.
Seit 2022 wird nach einer Lösung gesucht
Die heutige Diskussion begann nicht erst mit der Variante V9.
Bereits 2022 wurde eine Machbarkeitsstudie zu möglichen alternativen Trassenführungen in Auftrag gegeben. Die Frage war grundsätzlich: Kann der motorisierte Verkehr künftig anders zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide geführt werden, ohne die bestehende Autobahnbrücke aufwendig neu bauen zu müssen?
Eine erste Untersuchung lag 2023 vor. Parallel lief über einen längeren Zeitraum ein Verkehrsversuch auf der bestehenden Brücke.
Der Autoverkehr wurde dabei über eine Ampelanlage wechselseitig geführt. Für den Radverkehr wurde zusätzlicher Raum geschaffen.
Die Stadt ließ anschließend untersuchen, ob diese Lösung langfristig ausreichend leistungsfähig ist.
Das Ergebnis führte schließlich zu einer grundsätzlicheren Diskussion: Statt die bestehende Brücke für alle Verkehrsarten weiterzuentwickeln, sollte geprüft werden, ob der motorisierte Verkehr künftig über eine neue Verbindung geführt werden kann.
2024: Der politische Startschuss
Am 13. Juni 2024 beauftragte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Verwaltung mit der Prüfung alternativer Trassenführungen.
Die Stadt sprach damals vom „offiziellen Startschuss“ für den Planungsprozess.
Das Ziel wurde klar beschrieben: Die bestehende Brücke sollte langfristig nicht mehr die Hauptverbindung für den motorisierten Verkehr sein. Stattdessen sollte eine leistungsfähigere Straßenverbindung zwischen Quickborn und Quickborn-Heide entstehen.
Die bestehende Brücke könnte anschließend im Wesentlichen dem Fuß- und Radverkehr dienen.
Auch der weitere Ablauf wurde damals skizziert. Eine zusätzliche verkehrstechnische Untersuchung sollte zeigen, welche Trassenvarianten tatsächlich geeignet sind und welche Auswirkungen sie auf das gesamte Quickborner Straßennetz haben.
Zu diesem Zeitpunkt wurde noch mit einem mehrjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren gerechnet.
2025: Die Entscheidung für V9
Am 20. Februar 2025 wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt eine neue Machbarkeitsuntersuchung vorgestellt.
Sie untersuchte mehrere mögliche Varianten für eine zukünftige Führung der Ulzburger Landstraße.
Am 20. März 2025 folgte dann die politische Entscheidung: Mit breiter Mehrheit verständigte sich der Ausschuss auf die Variante V9 als bevorzugte Trassenführung.
Die Stadt veröffentlichte dazu am 1. April 2025 eine ausführliche Pressemitteilung.
Darin wurde V9 als Lösung dargestellt, die mehrere Ziele miteinander verbinden soll:
- eine bessere Verbindung zwischen Quickborn und Quickborn-Heide,
- eine Entlastung des bisherigen Engpasses an der Autobahnbrücke,
- eine bessere Anbindung an die A7,
- möglichst geringe Eingriffe in Natur und Landschaft,
- eine Verbesserung der Erreichbarkeit der Gewerbegebiete,
- und vergleichsweise überschaubare Baukosten.
Die Stadt kündigte damals ausdrücklich an, die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin über den Fortschritt des Projektes zu informieren.
Wie V9 verlaufen soll
V9 soll die bisherige Führung des motorisierten Verkehrs über die schmale Autobahnbrücke ersetzen.
Nach den veröffentlichten Planungen führt die bevorzugte Verbindung im Wesentlichen über die Ulzburger Landstraße, den Ohlmöhlenweg und Auf dem Halenberg in Richtung Pascalstraße.
Der motorisierte Verkehr zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide könnte damit auf einer neuen Verbindung geführt werden.
Die bestehende Brücke würde für den motorisierten Durchgangsverkehr deutlich an Bedeutung verlieren. Gleichzeitig könnte sie insbesondere für den Fuß- und Radverkehr genutzt werden.
Die Lösung hätte darüber hinaus Auswirkungen auf weitere Verkehrsknotenpunkte. Die Stadt erwartet unter anderem eine Verbesserung im Bereich Friedrichsgaber Straße/Ulzburger Landstraße und eine günstigere Anbindung an die Autobahn.
Gerade deshalb ist V9 kein kleines Straßenbauprojekt irgendwo am Rand der Stadt. Die neue Verkehrsführung könnte das Straßennetz im gesamten östlichen und südöstlichen Bereich Quickborns beeinflussen.
Kosten und Vorteile der Variante
Die Machbarkeitsuntersuchung aus dem Jahr 2025 bezifferte die erwarteten Gesamtbaukosten der Variante V9 auf ungefähr fünf bis sechs Millionen Euro.
Damit gehörte V9 nach damaligem Untersuchungsstand zu den wirtschaftlicheren Varianten.
Als weitere Vorteile wurden genannt:
- ein vergleichsweise kurzer Realisierungszeitraum,
- eine weitgehende Nutzung vorhandener Straßenräume,
- dadurch geringere Eingriffe in Natur und Landschaft,
- eine Verbesserung der Verkehrsführung zur Autobahn,
- und eine bessere Erreichbarkeit angrenzender Gewerbegebiete.
Allerdings ist die Trasse nicht völlig unproblematisch.
Die Gutachter weisen beispielsweise auf teilweise geringe Kurvenradien hin. Die Strecke entspricht damit nicht an jeder Stelle den regulären Anforderungen einer neu gebauten Straße dieser Kategorie.
Als mögliche Lösungen wurden unter anderem niedrigere zulässige Geschwindigkeiten oder eine Einbeziehung der entsprechenden Bereiche in die geschlossene Ortslage genannt.
Diese Punkte sollten im weiteren Planungsverfahren geprüft werden.
Anfang 2026: Baubeginn im Herbst angekündigt
Im Januar 2026 wurde es noch einmal sehr konkret.
Am 23. Januar 2026 veröffentlichte die Stadt eine Pressemitteilung zur Verkehrssituation rund um die Autobahnanschlussstelle Quickborn.
Darin ging es zwar vor allem um die stark belastete Anschlussstelle und einen möglichen zusätzlichen Autobahnanschluss. Gleichzeitig wurde aber auch die alternative Verbindung zwischen Quickborn-Zentrum und Quickborn-Heide ausdrücklich erwähnt.
Die Formulierung war bemerkenswert konkret.
Die Stadt schrieb von einem für Herbst 2026 vorgesehenen Baubeginn der alternativen Trasse zwischen Quickborn-Zentrum und Quickborn-Heide.
Damit entstand Anfang des Jahres der Eindruck, dass das Projekt bereits weit vorangeschritten ist.
Ein Baubeginn im Herbst 2026 würde schließlich voraussetzen, dass Planung, Genehmigungen, Finanzierung, Ausschreibung und zahlreiche fachliche Fragen rechtzeitig geklärt werden.
Genau deshalb stellt sich inzwischen die Frage, wo das Projekt tatsächlich steht.
Danach wird es öffentlich ruhig
Und hier beginnt unsere eigentliche Verwunderung.
Die Umgehungsstraße beziehungsweise die Variante V9 war über Jahre eines der größeren Quickborner Verkehrsthemen.
Es gab Untersuchungen, Ausschussberatungen, Pressemitteilungen, Gutachten und schließlich eine politische Entscheidung für eine Vorzugsvariante.
Noch im Januar 2026 war öffentlich von einem Baubeginn im Herbst dieses Jahres die Rede.
Seitdem finden sich zwar vereinzelt Hinweise auf das Projekt. Eine umfassende aktuelle Information darüber, wie weit die Planung inzwischen fortgeschritten ist, konnten wir jedoch nicht finden.
Das ist zumindest bemerkenswert.
Denn wenn der angekündigte Zeitplan weiterhin gelten sollte, müsste sich das Projekt inzwischen in einer sehr konkreten Phase befinden.
Sollte sich der Zeitplan dagegen verändert haben, wäre auch das eine relevante Information.
Es geht schließlich um ein Projekt mit Auswirkungen auf tausende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, Anwohner, Gewerbebetriebe, Naturflächen und die weitere Stadtentwicklung.
Deshalb wollten wir genauer wissen, was inzwischen passiert ist.
Was ist eigentlich ein Scoping-Verfahren?
Ein wichtiger Schritt ist dabei das sogenannte Scoping.
Vereinfacht gesagt wird in dieser Phase festgelegt, welche Auswirkungen eines Vorhabens im weiteren Verfahren genauer untersucht werden müssen.
Dabei können beispielsweise Fragen eine Rolle spielen zu:
- Natur und Landschaft,
- Arten- und Biotopschutz,
- Lärm,
- Verkehr,
- Wasser und Boden,
- bestehenden Leitungen und Infrastruktur,
- betroffenen Grundstücken,
- und weiteren öffentlichen Belangen.
Beteiligt werden dabei regelmäßig verschiedene Behörden und sogenannte Träger öffentlicher Belange.
Ihre Stellungnahmen können für den weiteren Verlauf eines Projektes wichtig sein. Sie zeigen, welche Probleme gesehen werden, welche zusätzlichen Untersuchungen erforderlich sind und welche Anforderungen im späteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden müssen.
Gerade deshalb interessiert uns die Scoping-Akte.
Sie kann einen wesentlich besseren Eindruck davon vermitteln, wie weit die Planung tatsächlich ist und welche offenen Fragen es gibt.
26. Juli: Quickborn Aktuell beantragt Akteneinsicht
Am 26. Juli 2026 haben wir deshalb nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein Akteneinsicht beantragt.
Der Antrag bezog sich auf die Verfahrensakte des Scoping-Verfahrens zur geplanten neuen Straßenverbindung.
Wir baten insbesondere um Zugang zu:
- den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange,
- Protokollen oder Niederschriften von Erörterungs- und Abstimmungsterminen,
- Vermerken über Besprechungen,
- der Zusammenstellung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen,
- und weiteren Unterlagen, die Ablauf und Ergebnisse des Scoping-Verfahrens dokumentieren.
Zusätzlich stellten wir eine sehr einfache Frage:
Ist das Scoping-Verfahren bereits abgeschlossen?
Falls nicht, baten wir um Mitteilung des aktuellen Verfahrensstandes und des voraussichtlichen Abschlusses.
Die Anfrage ist öffentlich über das Portal FragDenStaat dokumentiert.
→ Die vollständige Anfrage bei FragDenStaat öffnen
Zunächst geht es um mögliche Gebühren
Bereits einen Tag später, am 27. Juli, bestätigte die Rechtsabteilung der Stadt den Eingang der Anfrage.
In der Antwort wurde darauf hingewiesen, dass für besonders aufwendige Informationsanträge Gebühren und Auslagen erhoben werden können.
Die Stadt kündigte an, zunächst den möglichen Kostenaufwand zu ermitteln.
Eine inhaltliche Antwort zum Stand des Scoping-Verfahrens war damit noch nicht verbunden.
Am 20. August – also knapp vier Wochen nach der ursprünglichen Anfrage – übersandte die Stadt dann einen Kostenvorbescheid.
Damit stellte sich für uns die Frage, ob die gewünschte Information nicht auf einem einfacheren Weg zugänglich gemacht werden kann.
Unser Interesse besteht schließlich nicht darin, der Verwaltung aufwendige zusätzliche Arbeit zu verursachen. Wir möchten wissen, welche Unterlagen bereits vorhanden sind und was daraus für das Projekt hervorgeht.
Der Antrag wird auf Akteneinsicht reduziert
Noch am 20. August haben wir unseren Antrag deshalb konkretisiert.
Statt einer möglicherweise aufwendigen Zusammenstellung und digitalen Aufbereitung baten wir ausdrücklich um Akteneinsicht vor Ort.
Das bedeutet praktisch: Wir möchten die vorhandene Akte einsehen.
Gleichzeitig erklärten wir, dass wir natürlich auch mit einer digitalen Übermittlung vorhandener Unterlagen einverstanden wären, sofern diese ohne Gebühren erfolgen kann.
Damit sollte der Aufwand für die Verwaltung möglichst gering gehalten werden.
Die Kostenfrage war damit aus unserer Sicht zunächst zweitrangig. Entscheidend ist der Zugang zu den Informationen.
Die Stadt verlängert die Frist
Am 25. August 2026 erhielten wir die nächste Antwort.
Die Stadt teilte mit, dass die Bearbeitung unseres Anliegens eine
„umfangreichere Sichtung und eingehendere Prüfung“
erfordere.
Deshalb könne innerhalb der ursprünglichen Monatsfrist keine abschließende Entscheidung getroffen werden.
Die Bearbeitungsfrist wurde verlängert.
Die Entscheidung soll nun spätestens bis zum 25. September 2026 erfolgen.
Zwischen dem ursprünglichen Antrag vom 26. Juli und dem angekündigten spätesten Entscheidungstermin liegen damit rund zwei Monate.
Eine solche Fristverlängerung ist nach dem Informationszugangsgesetz grundsätzlich möglich, wenn Umfang oder Komplexität der begehrten Informationen dies erforderlich machen.
Dass eine größere Akte zunächst geprüft werden muss, ist nachvollziehbar. Vor einer Herausgabe oder Einsicht können beispielsweise personenbezogene Daten oder andere rechtlich geschützte Informationen geprüft und gegebenenfalls geschwärzt werden müssen.
Bemerkenswert bleibt allerdings, dass auch die einfache Frage nach dem aktuellen Stand des Scoping-Verfahrens bislang nicht beantwortet wurde.
Welche Fragen weiterhin offen sind
Uns geht es dabei nicht darum, aus einem Verwaltungsverfahren künstlich einen Konflikt zu machen.
Die interessanteren Fragen betreffen das Projekt selbst.
Zum Beispiel:
- Ist das Scoping-Verfahren inzwischen abgeschlossen?
- Wann hat es begonnen?
- Welche Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt?
- Welche wesentlichen Hinweise oder Bedenken wurden vorgetragen?
- Welche zusätzlichen Untersuchungen sind notwendig?
- Gibt es umweltrechtliche oder naturschutzrechtliche Probleme?
- Sind Grundstücksfragen geklärt?
- Welche Genehmigungsverfahren sind erforderlich?
- Wie sieht die aktuelle Kostenschätzung aus?
- Gibt es bereits Förderzusagen oder Förderanträge?
- Ist ein Baubeginn 2026 weiterhin realistisch?
- Wenn nicht: Welcher neue Zeitplan gilt?
Das sind keine exotischen Detailfragen.
Es sind die normalen Fragen, die sich bei einem großen öffentlichen Infrastrukturprojekt stellen.
Unsere Einordnung: Ein wichtiges Projekt sollte öffentlich begleitet werden
Die formelle Informationsanfrage ist nur eine Seite des Themas.
Die grundsätzlichere Frage lautet: Wie wird die Öffentlichkeit über ein solches Projekt informiert?
Die Stadt hatte nach der Entscheidung für V9 im Frühjahr 2025 ausdrücklich angekündigt, die Bürgerinnen und Bürger weiterhin über den Fortschritt zu informieren.
Das halten wir auch für richtig.
Bei einer neuen Verkehrsverbindung dieser Bedeutung sollte die Öffentlichkeit nicht erst dann wieder informiert werden, wenn alle Entscheidungen bereits getroffen sind.
Gerade Zwischenschritte sind interessant:
- Welche Untersuchungen laufen?
- Welche Probleme sind aufgetreten?
- Welche Lösungen werden geprüft?
- Welche Termine verschieben sich?
- Und welche Entscheidungen stehen als Nächstes an?
Planungsverfahren brauchen Zeit. Zeitpläne können sich ändern. Fachbehörden können zusätzliche Untersuchungen verlangen. Kosten können steigen. Trassen können verändert werden.
All das wäre bei einem Projekt dieser Größenordnung nicht ungewöhnlich.
Entscheidend ist, dass diese Entwicklung nachvollziehbar bleibt.
Deshalb wundert uns weniger, dass eine Akteneinsicht geprüft werden muss. Uns wundert vielmehr, dass ein Projekt, das über Jahre öffentlich intensiv begleitet wurde und für das Anfang 2026 sogar ein Baubeginn im Herbst angekündigt wurde, seitdem öffentlich vergleichsweise wenig sichtbar ist.
Vielleicht gibt es dafür eine ganz einfache Erklärung.
Vielleicht läuft das Verfahren planmäßig und eine aktuelle Presseinformation ist bereits vorbereitet.
Das wäre ausdrücklich zu begrüßen.
Wir haben überhaupt kein Problem damit, wenn die Stadt Informationen von allgemeinem Interesse zunächst über eine Pressemitteilung allen Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig zugänglich macht und anschließend unsere Informationsanfrage beantwortet.
Im Gegenteil.
Bei einem öffentlichen Infrastrukturprojekt sollten wichtige Informationen möglichst auch öffentlich bereitgestellt werden.
Und selbstverständlich werden wir uns anschließend trotzdem die Akte ansehen.
Denn die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und die Ergebnisse des Scoping-Verfahrens können noch einmal ein deutlich genaueres Bild davon vermitteln, wo die geplante Trasse V9 tatsächlich steht.
Spätestens für den 25. September 2026 hat die Stadt eine Entscheidung über unseren Antrag angekündigt.
Wir werden weiter berichten.
Quellen und weiterführende Informationen
-
FragDenStaat: Antrag auf Akteneinsicht – Scoping-Verfahren zur geplanten Umgehungsstraße
https://fragdenstaat.de/a/376809/ -
Stadt Quickborn: Brücke Ulzburger Landstraße – Informationen, Gutachten und Unterlagen zur Variante V9
https://www.quickborn.de/v9.html -
Stadt Quickborn, 25. Juni 2024: Offizieller Startschuss – Prüfung alternativer Trassenführungen zur Brücke Ulzburger Landstraße
Pressemitteilung der Stadt Quickborn -
Stadt Quickborn, 1. April 2025: Ausschuss verständigt sich auf Variante V9
Pressemitteilung der Stadt Quickborn -
Stadt Quickborn: Machbarkeitsuntersuchung „Ausbau der Ulzburger Landstraße zu einer regelgerechten Fahrbahn“, Stand 18. Februar 2025
Machbarkeitsuntersuchung als PDF -
Stadt Quickborn, 23. Januar 2026: Verkehrssituation rund um die Autobahnanschlussstelle Quickborn und angekündigter Baubeginn der alternativen Trasse
Pressemitteilung der Stadt Quickborn
Stand: 11. September 2026. Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald neue Informationen zum Scoping-Verfahren oder zur weiteren Planung der Trasse V9 vorliegen.

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