Goetheschule: Seit Februar 2025 kaum Fortschritte beim Bebauungsplan
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Autor: Thomas Köppl | Quickborn Aktuell
Der Neubau der Goetheschule ist politisch längst auf den Weg gebracht. Doch beim Bebauungsplanverfahren sind seit Februar 2025 kaum wesentliche Fortschritte zu erkennen. Erst im kommenden Jahr sollen die entscheidenden Verfahrensschritte folgen. Das bestätigt die Stadt Quickborn auf Anfrage von Quickborn Aktuell. Trotzdem soll die neue Schule bereits Ende 2029 fertiggestellt sein.
Bebauungsplan: Wesentliche Schritte erst 2027
Am 3. Februar 2025 beschloss die Ratsversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Goetheschule“. Damit sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen modernen Schulneubau geschaffen werden.
Danach wurde es allerdings ruhig um das Verfahren. Zwar beauftragte die Verwaltung nach eigenen Angaben ein Verfahrensbüro und notwendige Gutachten, doch die wesentlichen Schritte der Bauleitplanung blieben bislang aus.
Am 23. September 2026 bestätigte die Politik nach erneuter Diskussion die Entscheidung für den Neubau am bisherigen Standort. Mit 19 zu 8 Stimmen setzte sich die Neubauvariante gegenüber einer Sanierung durch. An dem seit Februar 2025 nur wenig vorangekommenen Bebauungsplanverfahren änderte dieser erneute Beschluss zunächst nichts.
Erst für 2027 kündigt die Stadt nun eine Öffentlichkeitsveranstaltung, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans an. Wann das Verfahren abgeschlossen sein soll, bleibt offen.
Der neue Bebauungsplan soll größere Gestaltungsspielräume für eine moderne Ganztagsgrundschule mit Mensa und Zweifeldsporthalle schaffen. Der bislang geltende Plan stammt aus den 1960er-Jahren und enthält teilweise sehr konkrete Vorgaben zur Anordnung der Schulgebäude.
Eine Neuplanung muss allerdings auch heutigen Anforderungen gerecht werden. Dazu gehören insbesondere die Verkehrserschließung, sichere Schulwege, Umweltbelange und die Interessen der angrenzenden Wohnbebauung. Gerade die engen Zufahrten zum Schulgelände dürften dabei besondere Aufmerksamkeit erfordern.
Trotz des bisherigen Planungsstandes hält die Stadt an ihrem Ziel fest, die neue Goetheschule bis zum 31. Dezember 2029 fertigzustellen. Der Zeitplan ist auch mit Blick auf die angestrebten Fördermittel aus dem Ganztagsprogramm von Bedeutung.
Zwar könnte eine Baugenehmigung unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen bereits vor Abschluss des neuen Bebauungsplanverfahrens erteilt werden. Ob die Stadt einen solchen Weg verfolgt, ist bislang nicht bekannt.
Damit bleibt eine bemerkenswerte zeitliche Entwicklung: Im Februar 2025 wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet, im September 2026 der Neubau erneut politisch bestätigt. Die wesentlichen Planungsschritte sollen jedoch erst 2027 erfolgen.
Für die Stadt bedeutet das, dass sie nach mehr als anderthalb Jahren mit bislang wenig erkennbarem Verfahrensfortschritt nun erheblich Tempo machen muss, wenn die neue Goetheschule tatsächlich Ende 2029 fertig sein soll.
Goethe-Schule: Schulaufsicht hat klare Anforderungen für die Feldbehnstraße gestellt
Goethe-Schule: Schulaufsicht hat klare Anforderungen für die Feldbehnstraße gestellt
Die Planungen für die vorübergehende Unterbringung der Goethe-Grundschule an der Feldbehnstraße scheinen in die richtige Richtung zu laufen. Die Schulaufsicht des Kreises Pinneberg bestätigt auf Anfrage von Quickborn Aktuell, dass sie bereits frühzeitig klare Anforderungen an den künftigen Schulstandort formuliert hat.
12. Oktober 2026 | Quickborn Aktuell | Thomas Köppl
Rund 260 Schülerinnen und Schüler sollen während des Neubaus ihrer Schule für mehrere Jahre an die Feldbehnstraße umziehen. Dort werden bereits Schulen in freier Trägerschaft betrieben.
Schulaufsicht hat Anforderungen formuliert
Positiv ist, dass die Schulaufsicht die Planungen von Anfang an begleitet und ihre Anforderungen deutlich benannt hat. Beim Auftaktgespräch hat die zuständige Schulrätin diese nochmals ausdrücklich hervorgehoben.
Damit steht fest: Die Schulaufsicht begleitet die Planungen nicht nur beratend, sondern hat auch konkrete Rahmenbedingungen für die Interimslösung formuliert.
Mietvertrag und Schulkonferenz: Einige Punkte sind noch offen
Der Mietvertrag zwischen der Stadt Quickborn und dem privaten Schulträger ist noch nicht abgeschlossen. Das ist allerdings Angelegenheit der Stadt und nicht der Schulaufsicht. Hier besteht somit noch eine gewisse Unsicherheit.
Die Schulkonferenz der Goethe-Grundschule soll bei ihrer nächsten Sitzung angehört werden. Das erscheint auch sinnvoll, denn zunächst müssen die wesentlichen Rahmenbedingungen der Unterbringung feststehen. Über konkrete organisatorische Anpassungen kann anschließend beraten werden.
Bildungsministerium prüft Auswirkungen auf die Freie Gemeinschaftsschule
Auch das Bildungsministerium ist inzwischen eingebunden. Es hat bei der Geschäftsführung des privaten Schulträgers eine Stellungnahme angefordert.
Hintergrund ist die Frage, welche Auswirkungen die zusätzliche Unterbringung einer vollständigen öffentlichen Grundschule auf die bestehende Genehmigung der Freien Gemeinschaftsschule haben kann.
Eine Antwort liegt dem Ministerium nach Auskunft des Kreises noch nicht vor.
Insgesamt zeichnet sich eine konstruktive Entwicklung ab. Die Schulaufsicht ist eingebunden, hat ihre Anforderungen formuliert und begleitet die weiteren Abstimmungen.
Quickborn Aktuell hat den Kreis Pinneberg gebeten, uns diese Anforderungen zur Verfügung zu stellen. Schließlich ist gerade für die Eltern interessant, welche Voraussetzungen für einen sicheren und gut organisierten Schulbetrieb erfüllt werden müssen.
Wenn die Anforderungen bekannt sind und die offenen Fragen geklärt werden, lässt sich die geplante Interimslösung auch sachlich bewerten.
Unser Zwischenfazit: Es geht offenbar voran. Noch ist nicht alles geklärt, aber die schulaufsichtliche Begleitung ist ein gutes Zeichen.
Drei Millionen Euro sind kein Pappenstiel. Quickborn hofft beim Neubau der Goethe-Schule weiter auf eine Millionenförderung aus dem Ganztagsprogramm. Das Problem: Beantragt wurde Ende 2025 ein anderes Projekt.
Der Förderantrag für die Goethe-Schule stammt aus einer Planung, die inzwischen überholt ist. Ende 2025 beantragte die Stadt rund sechs Millionen Euro für den Ganztagsausbau auf Grundlage einer Erweiterungs- und Sanierungsplanung.
Seit dem 23. September steht dagegen fest: Die Goethe-Schule soll vollständig neu gebaut werden.
Wie viel Förderung bleibt?
Damit stellt sich eine entscheidende Frage: Wie viel Förderung lässt sich aus dem ursprünglichen Antrag noch für den Neubau nutzen?
Nach den inzwischen bekannten Rahmenbedingungen wird offenbar nur noch mit rund drei Millionen Euro aus dem Ganztagsprogramm gerechnet. Auch das wäre eine erhebliche Summe.
Dass Änderungen am Projekt für die Förderung eine Rolle spielen können, war der Verwaltung bereits vor der Neubauentscheidung bewusst. Noch am 7. September fragte die Stadt bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein nach, ob der beantragte Baukörper auf dem Grundstück verschoben und in seiner Ausführung verändert werden könne.
Der ursprüngliche Antrag war sehr konkret
Die Förderbank prüfte einzelne Räume, Nutzungsanteile und Kostenpositionen. Bei Gruppenräumen, Mensa, Küche, Außenanlagen und Ausstattung verlangte sie weitere Nachweise. Entscheidend ist dabei jeweils, welche Flächen tatsächlich dem Ganztag dienen.
Nun wird nicht mehr erweitert und saniert, sondern neu gebaut. Damit können sich Raumprogramm, Flächen, Kosten und die Zuordnung einzelner Bereiche zum Ganztag grundlegend verändern.
Änderungen sind nicht beliebig möglich
Wie sensibel größere Änderungen im Förderverfahren sein können, zeigt ein anderer Vorgang aus demselben Programm. Als Quickborn im Frühjahr prüfen ließ, ob bereits beantragte Fördermittel auf ein zum Kauf angebotenes anderes Schulgebäude übertragen werden könnten, stellte die Förderbank klar: Das wäre ein Neuantrag. Die Antragsfrist war allerdings bereits Ende 2025 abgelaufen.
Der Neubau am bisherigen Standort ist damit nicht automatisch vergleichbar. Klar ist aber: Das Projekt, das Quickborn heute bauen will, unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von dem Projekt, für das Ende 2025 Förderung beantragt wurde.
Fördermillionen bleiben wichtig
Für den Neubau wurden im Sommer rund 26,35 Millionen Euro kalkuliert. Spezialabriss und Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile waren darin noch nicht enthalten. Im Haushaltsentwurf sind inzwischen rund 1,8 Millionen Euro allein für den Abbruch des Bestandsgebäudes vorgesehen.
Umso wichtiger sind die Fördermittel.
Hoffentlich klappt es. Drei Millionen Euro sind kein Pappenstiel. Entscheidend wird sein, ob und in welchem Umfang die Förderbank den ursprünglichen Antrag auch für den nun beschlossenen Neubau akzeptiert.
Kommentar: Goethe-Schule – hoffentlich geht das gut
Der Neubau der Goethe-Schule ist beschlossen. Ende 2029 soll er fertig sein. Dafür werden derzeit knapp 30 Millionen Euro veranschlagt – einschließlich Abriss und mehrjähriger Zwischenunterbringung. Schon 2024 bewegte sich die Kostenschätzung für einen Neubau in dieser Größenordnung.
30 Millionen Euro – und einige Risiken
Inzwischen sind die Baupreise gestiegen und die Gefahrstoffanalyse der alten Schule weist unter anderem Asbest, PCB, PAK und Schwermetalle in verschiedenen Bauteilen aus. Gerade der Rückbau eines solchen Gebäudes ist kein gewöhnlicher Abriss. In der früheren Kostenprognose waren Spezialabbruch und Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile ausdrücklich noch nicht enthalten.
Die knapp 30 Millionen Euro müssen sich deshalb erst noch als belastbare Größenordnung erweisen.
Hier beginnt bei mir das Unbehagen. Die Goethestraße und die Kleiststraße werden durch einen politischen Beschluss leider nicht breiter. Natürlich kann man darauf verweisen, dass dort seit Jahrzehnten eine Schule steht. Nur gab es vor 40 oder 50 Jahren erheblich weniger Autos, weniger Bring- und Holverkehr, keinen Ganztag in heutiger Form und längst nicht so viele Fahrräder und Roller.
Auch die Anforderungen an Schulwegsicherheit, Rettungswege und Verkehrsführung haben sich verändert. Vielleicht hatten wir bislang schlicht Glück. Ich kann mir jedenfalls nur schwer vorstellen, dass ein moderner dreizügiger Ganztagsstandort dauerhaft über dieselben engen Zufahrten funktioniert.
Ich hoffe, dass die Stadt dafür einen Plan entwickelt hat, der am Ende auch mich überzeugt.
Der Blick zurück auf 2024 bleibt trotzdem ärgerlich. Damals lag die Lösung am Elsensee-Gymnasium auf dem Tisch: rund 19,9 Millionen Euro für einen zusätzlichen Gebäuderiegel und etwa 4 Millionen Euro für die Erweiterung der Sporthalle.
Bei dieser Sporthallenerweiterung wäre eine nachvollziehbare Bedarfsermittlung interessant gewesen. Schließlich gehörte zum Schulzentrum früher zusätzlich die Realschule Heidkamp mit mehreren hundert Schülerinnen und Schülern, die ebenfalls Sportflächen benötigte.
Bei einer Entscheidung für den Riegel hätte die Goethe-Schule zum Schuljahresbeginn 2027 einziehen können. Das ist inzwischen Schnee von gestern. Die damaligen Entscheidungen lassen sich nicht zurückdrehen. Die finanziellen Folgen bezahlen ohnehin nicht diejenigen persönlich, die sie beschlossen haben. Sie landen bei den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt.
Schwer verständlich bleibt auch der Zeitdruck. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wurde 2021 beschlossen. Das große Investitionsprogramm ist ebenfalls seit Jahren bekannt. Trotzdem sollen nun innerhalb weniger Jahre Planung, Vergabe, Interim, Abriss und Neubau abgewickelt werden.
Gleichzeitig konkurriert Quickborn mit zahlreichen anderen Kommunen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen um Planungsbüros, Fachkräfte und Bauunternehmen. Wer spät kommt und gleichzeitig einen festen Endtermin einhalten muss, kauft erfahrungsgemäß nicht besonders günstig ein.
Die Kostenannahmen der Stadt sind deshalb sportlich. Der Zeitplan ist es noch mehr.
Und dann ist da die Feldbehnstraße. Dort sollen rund 260 Goethe-Kinder während der Bauzeit untergebracht werden. Einen abgeschlossenen Mietvertrag gibt es bislang nicht. Trotzdem wird die Ausschreibung für Planung und Bau der neuen Goethe-Schule bereits vorbereitet. Na, hoffentlich geht diese Kombination gut.
Interessant ist auch eine Information aus den inzwischen vorliegenden Unterlagen: Der Stadt wurde am 1. April 2026 ein anderes Schulgebäude zum Kauf angeboten. Das Angebot wurde sehr konkret geprüft. Und dann anscheinend nicht weiterverfolgt.
Legen wir die bekannten Tatsachen nebeneinander und denken den Gedanken einmal weiter. An der Feldbehnstraße befinden sich heute die Freie Grundschule Quickborn, die Freie Gemeinschaftsschule Quickborn und die Kita CampusEulen. Die Freie Grundschule hatte zuletzt amtlich 148 Schülerinnen und Schüler, die Gemeinschaftsschule rund 160. Mit den Goethe-Kindern wären es ungefähr 570 Schülerinnen und Schüler, dazu kommt die Kita.
Das wirft ganz praktische Fragen auf. Drei Schulen und eine Kita an einem Standort, zwei unterschiedliche Schulträger, unterschiedliche Verantwortlichkeiten, Aufsichtspflichten und Organisationsstrukturen: Wer trägt wann für wen die Verantwortung? Wie werden Schulhöfe und Gemeinschaftsflächen getrennt oder gemeinsam genutzt? Werden Bereiche durch Zäune geteilt? Wer beaufsichtigt welche Kinder in den Pausen, beim Ganztag und auf gemeinsam genutzten Wegen? Und wer entscheidet im Alltag, wenn Interessen kollidieren?
Man kann einen Campus gemeinsam nutzen. Aber man sollte vorher ziemlich genau wissen, wie.
Was bedeutet das für die Freie Gemeinschaftsschule?
Für die Freie Gemeinschaftsschule halte ich die Entwicklung wirtschaftlich ebenfalls für schwierig. Sie bietet derzeit keine Oberstufe mehr an. Gleichzeitig lebt eine Privatschule davon, Eltern einen erkennbaren Mehrwert für ihr Schulgeld zu bieten: kleine Strukturen, ein persönliches Umfeld und eine eigene Schulkultur.
Wenn mehr als 260 Kinder einer öffentlichen Grundschule zusätzlich auf denselben Campus ziehen, verändert sich dieses Angebot erheblich.
Warum soll ich als Elternteil für ein besonders überschaubares Umfeld bezahlen, wenn genau diese Überschaubarkeit verloren geht? Warum soll ich für eine weiterführende Privatschule zahlen, wenn mein Kind nach Klasse 10 ohnehin die Schule wechseln muss?
Ich hoffe, dass diese Einschätzung falsch ist. Sollte die Freie Gemeinschaftsschule diese Entwicklung wirtschaftlich nicht überstehen, wäre das sehr bedauerlich – für die Beschäftigten, die Schülerinnen und Schüler und die Schule selbst. Für die Stadt würde sich allerdings eine ganz neue Situation ergeben.
Die Goethe-Schule wäre dann bereits an der Feldbehnstraße. Dort stehen Schulräume, Mensa und Sporthalle bereit, dazu kommen große Außenanlagen und Ganztagsflächen. Für die Kita müsste ein neuer Betreiber gefunden werden. Die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule müssten andere weiterführende Schulen besuchen.
Und dann würde zwangsläufig gerechnet: Was kostet der Erwerb dieses vorhandenen Campus – und was kostet der Neubau an der Goethestraße?
Auf dem Gelände der Freien Gemeinschaftsschule sind Schadstoffe im Boden bekannt. Für einen möglichen Erwerb wäre das kein nebensächlicher Punkt und dürfte den Wert des Grundstücks deutlich beeinflussen. Liegt ein Kaufpreis am Ende erheblich unter den Kosten eines Neubaus, wird diese Variante wirtschaftlich ausgesprochen interessant.
Dann könnte die Geschichte am Ende ganz anders ausgehen: Die Goethe-Schule zieht zunächst als Interim an die Feldbehnstraße – und findet dort schließlich ihren neuen dauerhaften Standort.
Ob es so kommt, weiß heute niemand. Aber angesichts der bekannten Fakten ist die Frage längst nicht mehr abwegig.
Ich hoffe weiterhin, dass die Stadt einen überzeugenden Plan für die Goethestraße hat, dass die Erschließung funktioniert, das Interim organisatorisch und vertraglich trägt und am Ende eine gute neue Goethe-Schule entsteht.
Entscheidend ist aber, dass man anschließend nicht feststellen muss, dass bessere Lösungen für die Schülerinnen und Schüler und zugleich für den Haushalt der Stadt auf dem Tisch lagen, aber nicht ernsthaft verfolgt wurden, weil sie politisch nicht in den eingeschlagenen Kurs passten.
Das wäre schade – nicht für einzelne handelnde Personen, sondern für Quickborn. Denn bezahlen muss es am Ende die Stadt. Und damit wir Bürgerinnen und Bürger.
Und am Ende sitzen unsere Kinder in einer spröden, kostenoptimiert gebauten Schule auf belastetem Grund, weil man auf die Taube auf dem Dach schaute und dabei den Spatz in der Hand fliegen ließ.