Die Schulaufsicht begleitet die Goethe-Schulpläne mit klaren Anforderungen. Mietvertrag, Schulkonferenz und Prüfung der Ersatzschulgenehmigung sind noch offen.

Goethe-Schule: Schulaufsicht hat klare Anforderungen für die Feldbehnstraße gestellt

Goethe-Schule: Schulaufsicht hat klare Anforderungen für die Feldbehnstraße gestellt

Die Planungen für die vorübergehende Unterbringung der Goethe-Grundschule an der Feldbehnstraße scheinen in die richtige Richtung zu laufen. Die Schulaufsicht des Kreises Pinneberg bestätigt auf Anfrage von Quickborn Aktuell, dass sie bereits frühzeitig klare Anforderungen an den künftigen Schulstandort formuliert hat.

12. Oktober 2026 | Quickborn Aktuell | Thomas Köppl

Rund 260 Schülerinnen und Schüler sollen während des Neubaus ihrer Schule für mehrere Jahre an die Feldbehnstraße umziehen. Dort werden bereits Schulen in freier Trägerschaft betrieben.

Schulaufsicht hat Anforderungen formuliert

Positiv ist, dass die Schulaufsicht die Planungen von Anfang an begleitet und ihre Anforderungen deutlich benannt hat. Beim Auftaktgespräch hat die zuständige Schulrätin diese nochmals ausdrücklich hervorgehoben.

Damit steht fest: Die Schulaufsicht begleitet die Planungen nicht nur beratend, sondern hat auch konkrete Rahmenbedingungen für die Interimslösung formuliert.

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Mietvertrag und Schulkonferenz: Einige Punkte sind noch offen

Der Mietvertrag zwischen der Stadt Quickborn und dem privaten Schulträger ist noch nicht abgeschlossen. Das ist allerdings Angelegenheit der Stadt und nicht der Schulaufsicht. Hier besteht somit noch eine gewisse Unsicherheit.

Die Schulkonferenz der Goethe-Grundschule soll bei ihrer nächsten Sitzung angehört werden. Das erscheint auch sinnvoll, denn zunächst müssen die wesentlichen Rahmenbedingungen der Unterbringung feststehen. Über konkrete organisatorische Anpassungen kann anschließend beraten werden.

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Bildungsministerium prüft Auswirkungen auf die Freie Gemeinschaftsschule

Auch das Bildungsministerium ist inzwischen eingebunden. Es hat bei der Geschäftsführung des privaten Schulträgers eine Stellungnahme angefordert.

Hintergrund ist die Frage, welche Auswirkungen die zusätzliche Unterbringung einer vollständigen öffentlichen Grundschule auf die bestehende Genehmigung der Freien Gemeinschaftsschule haben kann.

Eine Antwort liegt dem Ministerium nach Auskunft des Kreises noch nicht vor.

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Es geht in die richtige Richtung

Insgesamt zeichnet sich eine konstruktive Entwicklung ab. Die Schulaufsicht ist eingebunden, hat ihre Anforderungen formuliert und begleitet die weiteren Abstimmungen.

Quickborn Aktuell hat den Kreis Pinneberg gebeten, uns diese Anforderungen zur Verfügung zu stellen. Schließlich ist gerade für die Eltern interessant, welche Voraussetzungen für einen sicheren und gut organisierten Schulbetrieb erfüllt werden müssen.

Wenn die Anforderungen bekannt sind und die offenen Fragen geklärt werden, lässt sich die geplante Interimslösung auch sachlich bewerten.

Unser Zwischenfazit: Es geht offenbar voran. Noch ist nicht alles geklärt, aber die schulaufsichtliche Begleitung ist ein gutes Zeichen.

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