Schlagwort: Haushalt 2027

  • Quickborn Aktuell – Newsletter Nr. 13: Finanzkrise, Millionenprojekte und Nachrichten aus unserer Stadt

    QUICKBORN AKTUELL – NEWSLETTER NR. 13
    4. November 2026

    Quickborns Finanzkrise verschärft sich – und die nächsten Millionenprojekte warten schon.

    Neue Haushaltsberatungen, zusätzliche Ausgaben für Schulen und Himmelmoor, Fragen zur Kita Nordlicht und lange Wartezeiten beim Schwerbehindertenausweis. Dazu aktuelle Verkehrsregeln, eine neue Hochspannungsleitung und ein Laternenumzug für die ganze Familie.

    Liebe Leserinnen und Leser,

    eigentlich sollte man meinen, dass ein Haushaltsdefizit von rund 17 Millionen Euro für genügend Gesprächsstoff sorgt. In Quickborn ist das offenbar nicht unbedingt der Fall.

    Der Finanzausschuss hat erneut über die städtischen Finanzen beraten. Die Probleme sind bekannt, die Zahlen liegen auf dem Tisch. Was weiterhin fehlt, ist ein überzeugender Weg, wie die Stadt ihre Einnahmen und Ausgaben dauerhaft wieder ins Gleichgewicht bringen will.

    Dabei geht es längst nicht mehr nur um den Haushalt 2027. Die Stadt steht vor Entscheidungen, die über Jahrzehnte Geld kosten werden. Schulen, öffentliche Gebäude und Investitionen im Himmelmoor müssen nicht nur gebaut oder angeschafft, sondern anschließend auch unterhalten und finanziert werden.

    Und während im Rathaus über Millionen gesprochen wird, beschäftigen die Menschen ganz andere Fragen: Warum dauert die Bearbeitung eines Schwerbehindertenausweises bis zu zehn Monate? Wer bezahlt die Klimatisierung einer angemieteten Kita? Und welche Regeln gelten eigentlich für E-Scooter und Elektrofahrräder?

    Es ist also wieder einiges zusammengekommen. Hier ist unser Newsletter Nr. 13.

    1. Finanzausschuss: Finanzkrise erkannt, Auftrag nicht erfüllt

    Der Quickborner Finanzausschuss hat sich erneut mit dem Haushalt 2027 beschäftigt. Inzwischen liegt bereits ein zweiter Haushaltsentwurf vor. Die finanzielle Situation hat sich dadurch nicht verbessert.

    Das Defizit bewegt sich in einer Größenordnung von rund 17 Millionen Euro. Bei einem Haushaltsvolumen von etwa 89 Millionen Euro fehlt damit rechnerisch fast ein Fünftel der benötigten Einnahmen.

    Das ist kein kleines Warnsignal mehr.

    Die Mitglieder des Finanzausschusses haben die Aufgabe, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt zu sichern und die Haushaltsplanung kritisch zu begleiten. Dazu gehört insbesondere, Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung zu prüfen und entsprechende Entscheidungen vorzubereiten.

    Doch selbst zusätzliche Prüfaufträge, mit denen weitere Einsparmöglichkeiten und höhere Einnahmen untersucht werden sollten, fanden keine Mehrheit.

    Natürlich lassen sich die Finanzprobleme nicht in einer einzigen Sitzung lösen. Aber wenn die Ausgaben dauerhaft deutlich über den Einnahmen liegen, muss die Politik zumindest ernsthaft untersuchen, wie diese Lücke geschlossen werden kann.

    Wer Ausgaben nicht reduzieren will oder kann, muss sich auch mit zusätzlichen Einnahmen beschäftigen. Beides auszuschließen, ist keine Haushaltsstrategie.

    Die redaktionelle Bewertung von Quickborn Aktuell fällt deshalb deutlich aus: Der Finanzausschuss hat seinen eigentlichen Auftrag bislang nicht erfüllt.

    Zum vollständigen Bericht über den Finanzausschuss

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    2. Schulhaushalt: Krisenvorsorge ist sinnvoll – aber wer bezahlt sie?

    Im Ausschuss für Bildung, Kultur und Freizeit geht es auch um die Frage, wie Schulen im Krisenfall technisch ausgestattet werden sollen.

    Dabei steht insbesondere die Notstromversorgung im Mittelpunkt.

    Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass sich eine Stadt mit Stromausfällen und anderen Krisensituationen beschäftigt. Allerdings muss klar sein, welche Einrichtungen tatsächlich dauerhaft funktionsfähig bleiben müssen.

    Eine Schule kann bei einem länger andauernden Stromausfall zunächst geschlossen werden. Sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Feuerwehr, Rettungsdienst oder zentrale Stellen der öffentlichen Gefahrenabwehr haben dagegen andere Anforderungen.

    Soll ein Schulzentrum zusätzlich als Krisenstützpunkt dienen, ist das eine eigenständige Aufgabe der öffentlichen Sicherheit. Dann müssen auch die Anforderungen und Kosten entsprechend eingeordnet werden.

    Denn mit der Anschaffung eines Notstromaggregats ist es nicht getan. Hinzu kommen elektrische Anpassungen, Umschalttechnik, Wartung, regelmäßige Prüfungen und die Sicherstellung der Kraftstoffversorgung.

    Positiv fällt auf, dass die CDU im Ausschuss kritische Nachfragen gestellt hat. Genau diese Prüfung ist bei der gegenwärtigen Haushaltslage erforderlich.

    Krisenvorsorge ist wichtig. Aber auch sie muss sich eine Stadt leisten können.

    Zum vollständigen Bericht über Schulhaushalt und Krisenvorsorge

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    3. Himmelmoor: 1,2 Millionen Euro für Waagehaus und Nissenhütte

    Das Himmelmoor ist eines der schönsten und beliebtesten Ausflugsziele in Quickborn. Die historische Torfbahn, die Moorlandschaft und die alten Gebäude ziehen zahlreiche Besucher an.

    Jetzt möchte die Stadt rund 1,2 Millionen Euro investieren.

    Etwa 500.000 Euro sind für die Weiterentwicklung des Waagehauses vorgesehen. Es soll künftig als Besucherzentrum dienen und die Angebote besser miteinander verbinden.

    Weitere rund 700.000 Euro sind für die historische Nissenhütte geplant. Dort sollen unter anderem digitale Projektionen, Klanginstallationen und weitere moderne Ausstellungselemente entstehen.

    Für beide Vorhaben erhofft sich die Stadt erhebliche Fördermittel. Insgesamt stehen Zuschüsse von fast 960.000 Euro im Raum. Bei vollständiger Bewilligung bliebe ein städtischer Eigenanteil von rund 240.000 Euro.

    Das klingt zunächst günstig. Allerdings müssen Fördermittel erst tatsächlich bewilligt werden. Und auch geförderte Investitionen verursachen später laufende Kosten.

    Hinzu kommt ein ungelöstes Problem: Schon heute sind Parkplätze und Verkehrswege bei größeren Veranstaltungen stark belastet. Eine vernünftige Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr fehlt.

    Die Stadt selbst weist darauf hin, dass das Gebiet und die dort aktiven Vereine bereits an ihre Belastungsgrenzen stoßen.

    Das Waagehaus weiterzuentwickeln, ist nachvollziehbar. Ob die Nissenhütte für 700.000 Euro zu einer modernen Erlebniswelt umgebaut werden muss, verdient dagegen eine besonders sorgfältige Prüfung.

    Zum vollständigen Bericht über die Himmelmoor-Projekte

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    4. Kita Nordlicht: Bis zu 35 Grad – und viele offene Fragen

    Die AWO-Kita Nordlicht in Quickborn-Heide wurde 2019 als ökologisches Vorzeigeprojekt eröffnet.

    Heute gibt es dort offenbar erhebliche Probleme mit sommerlicher Hitze.

    Nach Angaben der Stadt sollen in den Gruppenräumen Temperaturen von bis zu 35 Grad erreicht worden sein. Im vergangenen Sommer mussten Eltern ihre Kinder teilweise vorzeitig abholen.

    Jetzt stehen technische Maßnahmen zur Diskussion, darunter eine Kühlung der Räume und eine Photovoltaikanlage.

    Dass Kinder und Beschäftigte vor übermäßiger Hitze geschützt werden müssen, steht außer Frage.

    Ungewöhnlich ist allerdings die Finanzierung: Das Gebäude gehört nicht der Stadt, sondern wird angemietet. Deshalb stellt sich die Frage, weshalb die Stadt die baulichen Verbesserungen vollständig bezahlen soll und welche Verpflichtungen der Eigentümer hat.

    Hinzu kommt ein weiteres Problem. Nach den vorliegenden Unterlagen wurden Durchlauferhitzer wegen einer möglichen Legionellengefahr entfernt. Eine Warmwasseraufbereitung ist deshalb nicht mehr vorhanden.

    Warum die Geräte ausgebaut werden mussten und wie die Warmwasserversorgung künftig sichergestellt werden soll, ist bislang nicht ausreichend erläutert.

    Auch die Kosten der geplanten technischen Maßnahmen waren in der veröffentlichten Beschlussvorlage nicht beziffert.

    Quickborn Aktuell hat deshalb bei der Stadt nachgefragt.

    Zum vollständigen Bericht über die Kita Nordlicht

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    5. Schwerbehindertenausweis: Zehn Monate Wartezeit für eine 95-Jährige

    Ein Bericht des NDR über eine 95-jährige Quickbornerin zeigt, wie belastend lange Verwaltungsverfahren sein können.

    Irma Weiher sitzt im Rollstuhl. Ihr Sohn Bernd holt sie regelmäßig aus dem Pflegeheim ab und unternimmt mit ihr kleine Ausflüge.

    Für die Nutzung eines Behindertenparkplatzes benötigt er einen entsprechenden Parkausweis. Voraussetzung dafür ist in diesem Fall das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis seiner Mutter.

    Doch die Bearbeitung eines entsprechenden Antrags könnte bis zu zehn Monate dauern.

    Angesichts des hohen Alters seiner Mutter hat der Sohn schließlich auf den Antrag verzichtet.

    Der Fall steht für ein größeres Problem in Schleswig-Holstein. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag 2025 bei mehr als sechs Monaten. Das Land möchte sie auf höchstens drei Monate reduzieren.

    Zwölf zusätzliche befristete Stellen sollen helfen, die Rückstände abzubauen. Gleichzeitig werden weitere Möglichkeiten zur Digitalisierung der Verfahren geprüft.

    Das ist dringend notwendig.

    Denn zehn Monate sind für eine Verwaltung möglicherweise nur eine Bearbeitungszeit. Für eine 95-jährige Frau können sie einen erheblichen Teil ihrer verbleibenden Lebenszeit bedeuten.

    Quickborn Aktuell hat den Fall und die Hintergründe ausführlich dargestellt. Dort ist auch der Fernsehbeitrag des NDR verlinkt.

    Zum vollständigen Bericht mit NDR-Fernsehbeitrag

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    6. E-Scooter, Pedelec oder E-Bike: Was darf eigentlich auf die Straße?

    Eine aktuelle Polizeimeldung war für uns Anlass, die Verkehrsregeln für elektrisch unterstützte Zweiräder einmal verständlich zusammenzustellen.

    Denn längst nicht alles, was wie ein Fahrrad aussieht, ist rechtlich auch eines.

    Ein gewöhnliches Pedelec, dessen Motor nur beim Treten unterstützt und bei 25 km/h abschaltet, gilt grundsätzlich als Fahrrad. Dafür sind weder ein Versicherungskennzeichen noch ein Führerschein erforderlich.

    Anders sieht es bei schnellen S-Pedelecs aus, die bis zu 45 km/h unterstützen. Sie gehören zu den Kleinkrafträdern. Hier gelten unter anderem eine Versicherungs- und Fahrerlaubnispflicht.

    Auch E-Scooter benötigen eine eigene Haftpflichtversicherung und eine gültige Versicherungsplakette. Sie dürfen grundsätzlich ab 14 Jahren gefahren werden.

    Während gewöhnliche Pedelecs die für Fahrräder geltenden Regeln nutzen, dürfen S-Pedelecs nicht einfach auf normalen Radwegen fahren. Für E-Scooter gelten wiederum besondere Vorschriften.

    Wir haben die wichtigsten Regeln zu Alter, Versicherung, Führerschein und erlaubten Verkehrsflächen übersichtlich zusammengestellt.

    Zum ausführlichen Ratgeber über E-Scooter und Elektrofahrräder

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    7. Neue Hochspannungsleitung am Rantzauer Forst

    Auch beim Ausbau des Stromnetzes gibt es Neuigkeiten.

    Eine neue 110-Kilovolt-Hochspannungsleitung soll den Nordosten Quickborns berühren. Der Rantzauer Forst soll dabei vollständig überspannt werden.

    Der Baubeginn ist nach der bisherigen Planung für 2028 vorgesehen.

    Hintergrund ist der notwendige Ausbau der Stromnetze. Die Elektrifizierung von Verkehr und Wärmeversorgung sowie die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien verändern die Anforderungen an die Infrastruktur.

    Die geplante Trassenführung ist deshalb nicht nur für die Energieversorgung interessant, sondern auch für den Natur- und Landschaftsschutz.

    Quickborn Aktuell hat die Planungen und ihre Bedeutung für unsere Stadt zusammengefasst.

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    8. Samstag wird es gemütlich: Großer Laternenumzug bei famila

    Nach so vielen Haushaltszahlen und politischen Diskussionen gibt es zum Abschluss noch einen schönen Veranstaltungstipp.

    Am Samstag, 7. November, lädt famila Quickborn zum großen Laternenumzug auf dem Gelände an der Pascalstraße ein.

    Bereits ab 16 Uhr beginnt das Familienprogramm mit Feuerwehrfahrzeugen, Kinderschminken, Hüpfburg und weiteren Aktionen.

    Um 18.30 Uhr startet der Laternenumzug. Für die musikalische Begleitung sorgt der Spielmannszug Klein Nordende-Lieth.

    Auch die Quickborner Feuerwehr ist dabei. Ein großes Feuerwerk gehört ebenfalls zum angekündigten Programm.

    Gerade für Familien mit Kindern ist das eine schöne Gelegenheit, gemeinsam einen herbstlichen Abend zu verbringen.

    Also Laternen herausholen, warme Jacken anziehen und auf nach Quickborn!

    Alle Informationen zum famila-Laternenumzug

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    Zum Schluss

    Liebe Leserinnen und Leser,

    die vergangenen Tage zeigen wieder einmal, wie eng die großen politischen Entscheidungen mit dem Alltag in unserer Stadt verbunden sind.

    Wenn die Stadt zusätzliche Millionen ausgeben möchte, geht es nicht nur um Haushaltszahlen. Es geht um die Frage, welche Aufgaben künftig noch finanziert werden können und welche Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen.

    Gleichzeitig darf bei allen Sparbemühungen nicht vergessen werden, dass es um Menschen geht: um Kinder in Kindertagesstätten, um ältere Menschen, die auf schnelle Verwaltungsentscheidungen angewiesen sind, und um Familien, die eine lebenswerte Stadt erwarten.

    Wir werden die weiteren Haushaltsberatungen kritisch begleiten und auch künftig genau hinschauen, wenn öffentliche Gelder ausgegeben werden sollen.

    Und selbstverständlich berichten wir weiterhin über das, was Quickborn lebendig macht: Vereine, Veranstaltungen, ehrenamtliches Engagement und die vielen Menschen, die sich für unsere Stadt einsetzen.

    Wenn Ihr Hinweise, Anregungen oder interessante Nachrichten habt, schreibt uns gerne.

    Und wenn Euch unser Newsletter gefällt, empfehlt ihn weiter. Er ist kostenlos und soll möglichst viele Menschen in Quickborn erreichen.

    Herzliche Grüße

    Thomas Köppl
    Quickborn Aktuell

    Quickborn Aktuell – unabhängig, kritisch und nah dran.

    Homepage: quickbornaktuell.de

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  • Quickborns Finanzausschuss: Finanzkrise erkannt, Auftrag nicht erfüllt

    Rund 15 Millionen Euro Defizit jährlich, wachsende Kreditabhängigkeit und ein nach damaliger Planung bis 2030 aufgezehrtes Eigenkapital: Schon die Unterlagen für Quickborns Finanzausschuss am 6. Oktober ließen an der ernsten Lage keinen Zweifel. Mittlerweile liegt ein zweiter Haushaltsentwurf vor, der die finanzielle Situation noch schlechter darstellt. Doch bereits in der ersten Beratungsrunde fanden nicht einmal zwei Aufträge eine Mehrheit, weitere Einsparungen und Einnahmeverbesserungen auszuarbeiten.

    Die Haushaltsansätze seines Zuständigkeitsbereichs empfahl der Ausschuss dagegen mit fünf gegen drei Stimmen. Ein zusätzlicher Beitrag zur dauerhaften Stabilisierung des Haushalts ist im dokumentierten Beratungsergebnis nicht erkennbar.

    Die Warnung stammt aus der Verwaltung

    Der erste Haushaltsentwurf für 2027 sah Erträge von rund 89,06 Millionen Euro und Aufwendungen von 104,30 Millionen Euro vor. Daraus ergab sich ein Fehlbetrag von 15,24 Millionen Euro. Auch für die drei folgenden Jahre waren jeweils annähernd 15 Millionen Euro Defizit eingeplant.

    Für 2027 bis 2030 summierten sich die vorgesehenen Verluste auf 59,77 Millionen Euro. Zusammen mit dem geplanten Fehlbetrag 2026 würde nach Darstellung der Verwaltung das Ende 2025 ausgewiesene Eigenkapital von rund 68,71 Millionen Euro bis 2030 aufgezehrt.

    Das war keine Warnung einer oppositionellen Fraktion, sondern die Aussage der städtischen Haushaltsvorlage. Und diese Zahlen stammen noch aus dem ersten Entwurf. Der inzwischen vorliegende zweite Entwurf verschärft das Bild.

    Selbst für den laufenden Betrieb fehlt Geld

    Die Schwierigkeiten beschränken sich nicht auf Abschreibungen und andere rechnerische Belastungen. Bereits im ersten Entwurf fehlten im laufenden Zahlungsverkehr 2027 rund 9,22 Millionen Euro. Hinzu kamen rund 3,83 Millionen Euro Kredittilgung. Zusammen mussten damit etwa 13,06 Millionen Euro finanziert werden, bevor neue Investitionen berücksichtigt wurden.

    Der vorgesehene Höchstbetrag der Kassenkredite sollte von 15 auf 30 Millionen Euro steigen. Für Investitionen waren 2027 zusätzlich Kreditaufnahmen von rund 16,59 Millionen Euro eingeplant.

    Die Vorlage beschrieb damit eine Stadt, die ihren laufenden Betrieb und die Tilgung bestehender Investitionskredite nicht mehr aus ihren laufenden Einzahlungen finanzieren konnte.

    In der Sitzung verwies die Verwaltung auf weiter verschärfte Rahmenbedingungen. Insbesondere Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage sollten gegenüber dem Vorjahr zusammen um rund 1,4 Millionen Euro steigen. Die Möglichkeiten zur Verbesserung im zweiten Haushaltsentwurf wurden als begrenzt eingeschätzt.

    Nicht einmal weitere Vorschläge werden eingefordert

    Die Grünen beantragten, die Verwaltung mit weiteren Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung zu beauftragen. Geprüft werden sollten zusätzliche Einsparungen bei den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und Möglichkeiten, die Einnahmesituation zu verbessern.

    Der Antrag erhielt drei Ja-Stimmen bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Damit fand er keine Mehrheit.

    Ebenso erging es einem zweiten Prüfauftrag. Die Verwaltung sollte Vorschläge zur Kürzung weiterer Investitionsmittel vorlegen, insbesondere beim allgemeinen Grunderwerb und bei der Gestaltung von Außenanlagen. Weitgehend förderfinanzierte Vorhaben sollten dabei ausgenommen werden. Auch hier lautete das Ergebnis: drei Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.

    Damit scheiterten keine abschließend ausgearbeiteten Kürzungen einzelner Leistungen. Nicht einmal der Auftrag, weitere Möglichkeiten zu erarbeiten und zur politischen Beratung vorzulegen, setzte sich durch.

    Die Verwaltung erklärte, bereits vor dem ersten Entwurf sei die Planung einem sehr kritischen Prozess unterzogen worden. Welche zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten der Ausschuss selbst sah, welche Alternativen er verlangte oder welche konkreten Konsolidierungsziele er setzen wollte, ist der Niederschrift nicht zu entnehmen. Sie vermerkt eine „rege Diskussion“, gibt deren wesentliche Argumente aber nicht wieder.

    Welche Fraktionen für oder gegen die Anträge stimmten, lässt sich ebenfalls nicht sicher feststellen. Das Protokoll nennt nur die Stimmenzahlen.

    Der Umgang mit der V9 bleibt offen

    Der beigefügte ursprüngliche Investitionsantrag der Grünen enthielt außerdem die Forderung, den Bau der V9 um mehrere Jahre zu verschieben und nach Fertigstellung der Goetheschule neu zu bewerten.

    Im protokollierten Abstimmungstext erscheint diese Forderung jedoch nicht. Dort geht es nur um weitere Investitionskürzungen. Eine gesonderte Entscheidung über die Verschiebung der V9 ist in dieser Niederschrift nicht dokumentiert. Der Umgang mit diesem Teil des ursprünglichen Antrags bleibt damit offen.

    320.530 Euro zusätzlich für Gebäude am Himmelmoor

    Einstimmig empfahl der Ausschuss der Ratsversammlung, 320.530 Euro zusätzlich für die Gebäude Himmelmoorstraße 4 bis 6 bereitzustellen. Hintergrund waren erhebliche Sicherheitsmängel an den elektrischen Anlagen. Betroffen sind unter anderem die Nissenhütte mit Werkstatt, das Henri-Goldstein-Haus und weitere Gebäudeteile einschließlich einer Mietwohnung.

    Die Vorlage nennt beschädigte Leitungsisolierungen, unsachgerechte Leitungsverlegung, offene oder unzureichend verschlossene Klemmdosen und fehlenden Schutz gegen elektrischen Schlag. Nach Darstellung der Verwaltung drohte ohne kurzfristige Abhilfe die Stilllegung des Stromanschlusses.

    Die Dringlichkeit der Arbeiten ist damit nachvollziehbar. Trotzdem wäre eine nähere Betrachtung der Kosten, der bisherigen Kontrollen und der Abgrenzung zu bereits laufenden Sanierungen naheliegend gewesen. Das Protokoll hält zu diesem Tagesordnungspunkt ausdrücklich fest: „Es gibt keine Anmerkungen vom Ausschuss.“

    Finanziert werden soll die Maßnahme unter anderem aus nicht benötigten oder 2026 nicht mehr umsetzbaren Ansätzen für Grundstückserwerb, Schulen und Brandschutz sowie einer zusätzlichen Förderzahlung für das Haus der Jugend. Eine dauerhafte Haushaltsentlastung entsteht daraus überwiegend nicht. Mehrere andere Arbeiten werden lediglich später ausgeführt.

    Besonders deutlich wird der personelle Engpass beim Brandschutz: Planung und Herstellung einer Garage für die mobile Netzersatzanlage an der Feuerwache Quickborn-Heide konnten laut Vorlage 2026 nicht mehr realisiert werden, weil die verfügbaren Personalkapazitäten nun für die sicherheitsrelevanten Arbeiten an der Himmelmoorstraße gebunden waren.

    Günstigere Notstromlösung angekündigt

    Eine mögliche Entlastung wurde unter den Unterrichtungen angekündigt. Für die Notstromversorgung am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium sollte eine mobile Station anstelle einer fest installierten Anlage vorgesehen werden. Dadurch sollte der Kostenansatz von ursprünglich 800.000 auf 200.000 Euro sinken.

    Die Differenz beträgt 600.000 Euro. Ein entsprechender neuer Beschluss wurde jedoch erst angekündigt. Welche Leistungen die mobile Lösung gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Anlage bietet, erläutert der kurze Protokollvermerk nicht.

    Redaktionelle Einordnung: Auftrag nicht erfüllt

    Die gewählten Vertreter tragen die Verantwortung dafür, die Finanzen der Stadt solide und dauerhaft aufzustellen. Der Finanzausschuss hat dabei eine zentrale Aufgabe. Er muss Ausgaben prüfen, Prioritäten setzen und dafür sorgen, dass Einnahmen und Ausgaben wieder zusammenpassen.

    Wer zu dem Ergebnis kommt, die Ausgaben ließen sich nicht ausreichend senken, muss sich mit höheren Einnahmen befassen. Wer höhere Einnahmen ablehnt, muss entsprechend stärker an die Ausgaben heran. Beides zugleich für weitgehend unveränderbar zu erklären, ist keine tragfähige Haushaltspolitik.

    Das Grundprinzip kennen schon Kinder beim Taschengeld: Wer dauerhaft mehr ausgibt, als hereinkommt, muss etwas ändern. Kredite verschieben die Rechnung und machen sie durch Zinsen größer.

    Schon im ersten Entwurf hätten die Erträge um gut 17 Prozent steigen müssen, um die vorgesehenen Aufwendungen zu decken. Beim inzwischen schlechteren zweiten Entwurf verschärft sich der Handlungsdruck weiter. Eine Einnahmelücke in Richtung eines Fünftels ist kein kleines Alarmsignal. Das ist ein ganzes Feuerwerk der Sirenen.

    An diesem Maßstab muss sich die Arbeit des Finanzausschusses messen lassen. Das dokumentierte Ergebnis vom 6. Oktober fällt ernüchternd aus: Die Haushaltsansätze wurden empfohlen, zusätzliche Prüfaufträge fanden keine Mehrheit, ein eigener bezifferter Konsolidierungsschritt ist nicht erkennbar.

    Der Auftrag lautet, den Haushalt dauerhaft ins Gleichgewicht zu bringen. Der dokumentierte zusätzliche Beitrag dieser Sitzung dazu: null. Auftrag nicht erfüllt.

    Quellen

    Stadt Quickborn: Öffentliches Protokoll des Finanzausschusses vom 6. Oktober 2026; Haushaltsvorlage VO/2026/Q/82 mit erstem Haushaltsentwurf 2027 ff.; Vorlagen VO/2026/Q/1115, VO/2026/Q/1135 und VO/2026/Q/1136 einschließlich der beigefügten Anträge. Ergänzend: zweiter Haushaltsentwurf 2027 ff.

  • Schulhaushalt Quickborn: CDU fragt nach – Ganztag und Krisenvorsorge kosten dauerhaft Geld

    Die CDU hat im Quickborner Ausschuss für Bildung, Kultur und Freizeit größere Positionen des Schulhaushalts hinterfragt. Eine mobile Notstromanlage soll die Investitionskosten senken, höhere Landeszuschüsse die Ganztagsbetreuung entlasten. Doch die laufenden Belastungen bleiben erheblich.

    800.000 Euro für die Notstromversorgung am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium: Diesen Ansatz wollte die CDU-Fraktion bei den Beratungen zum Haushalt 2027 genauer erklärt haben. Auch zur Ganztagsfinanzierung, zu Schulbaukosten und zu den Außenanlagen am Elsensee-Gymnasium legte sie konkrete Fragen vor.

    Der Fragenkatalog vom 29. September ist mit Reinhardt Ax unterzeichnet. In der Ausschusssitzung am 6. Oktober erinnerte der CDU-Ratsherr an die Beantwortung. Angesichts der angespannten Stadtfinanzen sind solche Nachfragen notwendig: Investitionen müssen begründet, günstigere Lösungen geprüft und Folgekosten sichtbar gemacht werden.

    Mobile Notstromanlage soll günstiger werden

    Statt einer fest installierten Netzersatzanlage plant die Verwaltung inzwischen ein mobiles Aggregat. Es soll flexibler einsetzbar und günstiger sein. Unter anderem entfällt ein Kabelgraben.

    Der Ausschuss beschloss einstimmig, die Investitionsplanung um 600.000 Euro zu verringern. Für das mobile Gerät sind zunächst 200.000 Euro vorgesehen. Wegen der Lieferzeit sollen diese im zweiten Haushaltsentwurf vorerst als Verpflichtungsermächtigung erscheinen.

    Damit ist die Gesamtrechnung allerdings noch nicht vollständig. Umbauten am Transformator und an der Elektroverteilung sollen erst für 2028 eingeplant werden. Ihre Kosten werden im Protokoll nicht beziffert.

    Auch die Vorhaltung kostet jedes Jahr Geld

    Mit dem Kaufpreis ist es nicht getan. Abschreibung, Finanzierung, Wartung, Prüfungen und Probeläufe belasten den Haushalt auch dann, wenn kein längerer Stromausfall eintritt.

    Eine Modellrechnung zeigt die Größenordnung: Bei 200.000 Euro Anschaffungskosten, angenommenen 15 Jahren Nutzungsdauer und vollständiger Kreditfinanzierung zu vier Prozent entstehen anfänglich rund 21.300 Euro jährlich für Abschreibung und Zinsen. Die genannten Annahmen sind keine bestätigten Quickborner Kalkulationswerte. Betrieb und Unterhaltung sowie die noch ausstehenden elektrischen Umbauten kommen hinzu.

    Krisenvorsorge kann sinnvoll sein. Quickborn muss sie aber auch finanzieren können. Dazu gehört eine vollständige Rechnung über Anschaffung, notwendige Anschlussarbeiten und jährliche Folgekosten. Was eine umfassende Krisenversorgung des Schulzentrums insgesamt kostet, lässt sich aus den vorliegenden Angaben noch nicht beziffern.

    Unsere Einordnung: Krisenvorsorge gehört zur öffentlichen Sicherheit

    Die Verwaltung will die mobile Anlage weiterhin beim Gymnasium führen. Sie begründet dies mit dem vorgesehenen Haupteinsatzort und damit, dass es kein eigenes Haushaltsprodukt für Krisenmanagement gebe.

    Das überzeugt aus Sicht von Quickborn Aktuell nicht. Allgemeine Krisenvorsorge gehört in den Bereich der öffentlichen Sicherheit. Ein fehlendes Haushaltsprodukt lässt sich einrichten. Es ist kein sachlicher Grund, diese Aufgabe im Schulhaushalt unterzubringen.

    Bei einem längeren Stromausfall kann der Unterricht eingestellt werden. Soll das Schulzentrum dagegen als Anlaufstelle oder zur Versorgung der Bevölkerung dienen, erfüllt es eine andere Aufgabe: Dann geht es um die Krisenbewältigung für die Stadt.

    Diese Aufgabe muss auch im Haushalt erkennbar sein. Das gilt besonders für ein mobiles Aggregat, das an unterschiedlichen Standorten eingesetzt werden kann.

    Die Abgrenzung ist zudem für spätere Schulkostenbeiträge wichtig. Schulbezogene Aufwendungen, Nettoabschreibungen und gesetzlich berechnete Zinsen können grundsätzlich in die Beiträge eingehen, die andere Gemeinden für ihre Schülerinnen und Schüler zahlen. Allgemeine Krisenvorsorge wird aber nicht dadurch zur Schulträgeraufgabe, dass sie beim Gymnasium gebucht wird.

    Bei der geplanten Anschaffung sollte deshalb von Anfang an feststehen, welcher Aufgabe die Anlage dient und wie ihre Kosten abgegrenzt werden. Ein tatsächlicher schulischer Anteil wäre nachvollziehbar auszuweisen. Diese Bewertung ist eine redaktionelle Einordnung von Quickborn Aktuell; der CDU-Fragenkatalog spricht die Zuordnung zu den Schulkostenbeiträgen nicht an.

    Warum die Ganztagsförderung vergleichsweise niedrig bleibt

    Die CDU fragte außerdem, weshalb die Landeszuweisungen für die Ganztagsbetreuung so niedrig ausfallen, obwohl eine Förderung von 75 Prozent angekündigt wurde.

    Die Erklärung liegt vor allem im schrittweisen Aufbau der Förderung. Der Rechtsanspruch beginnt im Schuljahr 2026/27 mit der ersten Klasse. Jährlich kommt ein weiterer Jahrgang hinzu. Erst ab 2029/30 umfasst er alle vier Grundschuljahrgänge.

    Außerdem gelten Fördergrenzen und Pauschalen. Die 75 Prozent beziehen sich deshalb nicht auf sämtliche tatsächlichen Betreuungskosten aller Grundschulkinder. Elternbeiträge werden bei der Finanzierung ebenfalls berücksichtigt.

    Die Verwaltung kündigte für den zweiten Haushaltsentwurf höhere Landeszuweisungen an. Für die drei Grundschulen sollen die vorgesehenen Einnahmen von insgesamt 93.900 auf rund 197.763 Euro steigen. Das verbessert die Planung um knapp 104.000 Euro.

    Rund 289.000 Euro Finanzierungslücke bei zwei Schulen

    Dennoch bleibt ein erheblicher städtischer Zuschussbedarf. Allein für die Betreuung durch freie Träger und ergänzende Kurse an Waldschule und Grundschule Mühlenberg stehen zusammen 484.200 Euro im Haushaltsplan.

    Nach Abzug der korrigierten Landeszuweisungen und der vorgesehenen Elternbeiträge verbleiben bei diesen Positionen rund 289.000 Euro, die Quickborn finanzieren muss.

    Das ist noch nicht das vollständige Ganztagsdefizit. Weitere zugehörige Personal-, Gebäude-, Verwaltungs- und Sachkosten sind in dieser Teilrechnung nicht enthalten. Auch die Goetheschule ist damit nicht vollständig erfasst. Eine gesonderte Gesamtrechnung für die Ganztagsbetreuung aller drei Grundschulen fehlt in den vorliegenden Unterlagen.

    Der Berechnung liegt bei Mühlenberg der Haushaltsansatz von 167.800 Euro für die Trägerbetreuung zugrunde, zuzüglich 13.200 Euro für Kurse. Im CDU-Fragenkatalog wird abweichend ein Betreuungsbetrag von 197.800 Euro genannt.

    Die laufende Betreuung und ihre Finanzierung betreffen den Ergebnishaushalt. Der verbleibende Zuschussbedarf muss Jahr für Jahr gedeckt werden.

    40.000 Euro weniger bei Schulkostenbeiträgen

    Eine weitere einstimmige Entscheidung betrifft die von Quickborn zu zahlenden Schulkostenbeiträge. Der Ansatz wird von 700.000 auf 660.000 Euro gesenkt. Nach Darstellung der Verwaltung lassen die Erfahrungen der vergangenen Haushaltsjahre eine niedrigere Planung zu.

    Die CDU hat mit ihrem Fragenkatalog wichtige Kostenpositionen aufgegriffen. Die günstigere Notstromlösung und die korrigierten Förderansätze sind vernünftige Schritte. Ebenso notwendig bleiben eine vollständige Ganztagsrechnung und ein klarer Ausweis der Kosten für die allgemeine Krisenvorsorge.


    Quellen: Stadt Quickborn: Unterlagen und öffentliches Protokoll des Ausschusses für Bildung, Kultur und Freizeit vom 6. Oktober 2026, Tagesordnungspunkt 8, einschließlich CDU-Fragenkatalog vom 29. September 2026 und Verwaltungsantworten.

  • Quickborns Haushalt: Die Zügel aus der Hand gelassen

    Die Sachkosten der Stadt Quickborn haben sich innerhalb von fünf Jahren nahezu verdoppelt. 2022 waren es 9,2 Millionen Euro, für 2027 sind 18,3 Millionen Euro eingeplant. Offenbar fällt es leichter, Geld auszugeben, als Ausgaben wieder zu reduzieren.

    Quickborn Aktuell hat den Jahresabschluss 2022 mit dem zweiten Haushaltsentwurf 2027 verglichen. Selbst unter Berücksichtigung der Preissteigerungen liegt der neue Ansatz um rund 7,6 Millionen Euro höher.

    Darin enthalten sind 1,8 Millionen Euro für den einmaligen Abriss der Goethe-Schule. Auch ohne diese Kosten bleibt eine Differenz von rund 5,8 Millionen Euro gegenüber dem inflationsbereinigten Aufwand von 2022.

    Wo ist dieses Geld geblieben? Was bekommt die Stadt dafür zusätzlich?

    In der Verwaltung verdreifacht, bei den Straßen auch

    Einige Beispiele aus den Haushaltsunterlagen:

    Bereich 2022 Plan 2027
    Innere Verwaltung 288.000 € 858.000 €
    Gemeindestraßen 583.000 € 1.756.000 €
    Freibad 259.000 € 527.000 €
    Kulturpflege 90.000 € 181.000 €

    Es geht ausschließlich um Sach- und Dienstleistungen. Personalaufwendungen kommen hinzu.

    Allein für Fortbildung stehen 147.200 Euro im Haushalt 2027. Hinzu kommen Mittel für externe Beratung. Bei den Gemeindestraßen wurden die Unterhaltungsansätze im zweiten Haushaltsentwurf immerhin um 200.000 Euro gekürzt.

    Dass Straßen, Gebäude und Einrichtungen Geld kosten, ist keine neue Erkenntnis. Die Frage ist, warum die Ausgaben so viel schneller steigen als die allgemeinen Preise.

    Goethe-Schule: Was wird eigentlich eingespart?

    Für den Abriss der Goethe-Schule sind 1,8 Millionen Euro vorgesehen. Diese einmalige Belastung erklärt einen Teil des Anstiegs.

    Hinzu kommen 550.000 Euro Miete und 120.000 Euro Bewirtschaftung für den Interimsstandort.

    Das sind laufende Kosten für den Schulbetrieb während der Bauzeit, keine Herstellungskosten des neuen Schulgebäudes.

    Aber wenn die Schule vollständig auszieht, müssten doch wenigstens die bisherigen Kosten für Heizung, Reinigung und Betrieb am alten Standort weitgehend entfallen.

    Wo sind diese Einsparungen berücksichtigt?

    352.000 Euro weniger. Reicht das?

    Im zweiten Haushaltsentwurf hat die Verwaltung die Sachkosten gegenüber der ersten Fassung um 352.000 Euro reduziert.

    Das ist immerhin ein Anfang. Bei 18,3 Millionen Euro Sachaufwendungen und einem geplanten Gesamtdefizit von 16,5 Millionen Euro bleibt es allerdings bescheiden.

    Die Verwaltung verweist darauf, dass sie die Mittelanforderungen bereits kritisch geprüft habe. Trotzdem wachsen die Ausgaben weiter.

    Vielleicht müsste man weniger darüber reden, warum alles teurer geworden ist, und mehr darüber, weshalb einmal erhöhte Ausgabenansätze nicht wieder zurückgeführt werden.

    Personal, Sachkosten, externe Dienstleistungen und die Organisation der Verwaltung gehören dabei zusammen. Wer Arbeit anders organisiert, kann möglicherweise Personal sparen. Wer Leistungen auslagert, muss dafür an anderer Stelle bezahlen.

    Politik und Verwaltungsführung müssen die Zügel wieder aufnehmen

    Eine Verwaltung kann leicht ins Galoppieren geraten. Nicht aus Bösartigkeit oder Verschwendungssucht. Im Gegenteil: Die Beschäftigten stehen hinter ihren Aufgaben und wollen sie möglichst gut erfüllen. Das ist ihnen nicht vorzuwerfen.

    Nur: Das Bestmögliche kann sich keine Stadt auf Dauer leisten.

    Jeder Fachbereich hat gute Gründe für seine Wünsche. Hier eine bessere Ausstattung, dort zusätzliche Leistungen, mehr Personal oder höhere Standards. Für sich betrachtet mag vieles sinnvoll sein. Zusammengerechnet wird es unbezahlbar.

    Genau deshalb gibt es politische Verantwortung und Verwaltungsführung. Sie müssen Prioritäten setzen, Grenzen ziehen und auch einmal Nein sagen.

    Am 3. November berät der Finanzausschuss erneut über den Haushalt 2027.

    Was 2022 noch mit 9,2 Millionen Euro möglich war, soll 2027 rund 18,3 Millionen Euro kosten. Diesen Anstieg kann man nicht allein mit Inflation erklären.

    Politik und Verwaltungsführung müssen die Zügel wieder in die Hand nehmen. Sonst galoppiert der Haushalt weiter davon – und die Rechnung bezahlen am Ende die Bürger und die kommenden Generationen.

    Quellen und Berechnungsgrundlagen

    Stadt Quickborn: Jahresabschluss 2022, Anlage 3, Gesamtrechnung lang, Kontengruppe 52 – Sach- und Dienstleistungen.

    Stadt Quickborn: Zweiter Haushaltsentwurf 2027, Beschlussvorlage VO/2026/Q/82-01 vom 22. Oktober 2026, einschließlich Ergebnisplan und Veränderungsübersicht.

    Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreisindex 2023 bis 2025.

    Bundesregierung: Herbstprojektion vom 8. Oktober 2026 für die Jahre 2026 und 2027.

  • Newsletter Nr. 12 – Quickborn streicht Stellen und sperrt Straßen

    QUICKBORN AKTUELL · NEWSLETTER NR. 12

    Quickborn streicht Stellen – und sperrt Straßen

    1. November 2026

    Neue Haushaltszahlen, Ärger um die Autobahnbrücke, Probleme mit dem AKN-Ersatzverkehr und junge Menschen, die Verantwortung übernehmen.

    Liebe Leserinnen und Leser,

    wer in Quickborn derzeit unterwegs ist, braucht Geduld. Die AKN fährt teilweise mit Ersatzbussen, mehrere Straßen sind gesperrt und ab Montag ist auch die Autobahnbrücke im Harksheider Weg nicht mehr befahrbar.

    Im Rathaus bewegt sich ebenfalls einiges. Die Stadt will fünf Stellen streichen und damit rund 800.000 Euro jährlich einsparen. Gleichzeitig wachsen die Haushaltsprobleme weiter. Die politischen Parteien streiten darüber, wie die Stadt ihre Finanzen wieder in den Griff bekommen soll.

    Es gibt aber auch gute Nachrichten: Elf junge Menschen möchten sich im Kinder- und Jugendbeirat engagieren, und die Volkshochschule bietet im November wieder ein abwechslungsreiches Programm.

    Hier kommen die wichtigsten neuen Nachrichten seit unserem letzten Newsletter vom 25. Oktober.


    1. Quickborn streicht fünf Stellen – rund 800.000 Euro Einsparungen geplant

    Erstmals gibt es bei der Personalplanung der Stadt einen erkennbaren Schritt in Richtung Kostensenkung.

    Im zweiten Stellenplanentwurf für 2027 soll die Zahl der Stellen von 288 auf 283 sinken. Zusätzlich ist eine sechsmonatige Wiederbesetzungssperre vorgesehen. Insgesamt kalkuliert die Stadt mit Einsparungen von rund 800.000 Euro jährlich, davon etwa 233.000 Euro durch die Stellenreduzierung und weitere 552.500 Euro durch die verzögerte Wiederbesetzung.

    Das ist angesichts der angespannten Haushaltslage zu begrüßen. Allerdings wird die Umsetzung nicht einfach.

    Zum Jahresende 2027 enden die Verwaltungsgemeinschaften mit Ellerau, Hasloh und Bönningstedt. Ab 2028 muss Quickborn die entsprechenden Verwaltungsleistungen nicht mehr erbringen. Gleichzeitig fallen rund 3,4 Millionen Euro jährliche Einnahmen weg.

    Die Stadt muss deshalb ihre Verwaltungsorganisation neu aufstellen. Personal, das bislang Aufgaben für die Nachbargemeinden erledigt, könnte künftig in anderen Bereichen eingesetzt werden. Das setzt allerdings voraus, dass Qualifikationen und Aufgaben zusammenpassen.

    Eine pauschale Wiederbesetzungssperre kann diesen Umbau sogar erschweren, wenn dringend benötigte Fachkräfte nicht rechtzeitig ersetzt werden dürfen.

    Fünf Stellen weniger sind ein Anfang. Die eigentliche Herausforderung ist eine Verwaltung, die ab 2028 mit weniger Aufgaben, weniger Einnahmen und einer angepassten Personalstruktur auskommt.


    2. Haushalt 2027: Die Schulden wachsen weiter

    Die zweite Fassung des Quickborner Haushaltsentwurfs bringt keine Entwarnung.

    Das geplante Defizit für 2027 liegt weiterhin bei deutlich über 16 Millionen Euro. Hinzu kommen hohe Investitionen, die in erheblichem Umfang durch zusätzliche Kredite finanziert werden sollen.

    Nach der bisherigen Finanzplanung könnten die Investitionskredite bis 2030 um rund 53,9 Millionen Euro steigen. Die jährlichen Zinsaufwendungen würden von etwa 1,65 Millionen Euro im Jahr 2025 auf rund 3,42 Millionen Euro im Jahr 2030 wachsen.

    Das bedeutet: Ein immer größerer Teil der laufenden Einnahmen wird künftig für Zinsen benötigt und steht nicht mehr für Schulen, Straßen, Sportanlagen oder andere Aufgaben zur Verfügung.

    Besonders schwierig wird die Situation durch das Ende der Verwaltungsgemeinschaften. Die bisherigen Einnahmen fallen weg, während die Personalkosten nur schrittweise sinken sollen.

    Die Stadt braucht deshalb nicht nur einzelne Einsparungen, sondern eine nachvollziehbare Reihenfolge für ihre Investitionen. Welche Projekte sind zwingend notwendig? Welche lassen sich verschieben? Und wo können laufende Ausgaben dauerhaft reduziert werden?

    Das sind die entscheidenden Fragen für die kommenden Haushaltsberatungen.

    Weitere Berichte zur Quickborner Haushaltsplanung


    3. SPD fordert einen Kurswechsel – der Streit ums Sparen wird schärfer

    Auch politisch verschärft sich die Auseinandersetzung über Quickborns Finanzen.

    Die SPD fordert einen konsequenten Sparkurs und kritisiert die Haushaltspolitik von CDU und FDP. Die Sozialdemokraten sehen die Stadt angesichts der wachsenden Defizite unter erheblichem Handlungsdruck.

    Allerdings bleibt auch bei den Forderungen nach einem Kurswechsel die entscheidende Frage, welche konkreten Ausgaben reduziert werden sollen.

    Allein mit dem Hinweis auf die schlechte Finanzlage lässt sich noch kein Haushalt sanieren. Die großen Kostenblöcke liegen unter anderem beim Personal, bei den laufenden Leistungen und bei den geplanten Investitionen.

    Wer dauerhaft sparen will, muss deshalb auch benennen, welche Aufgaben künftig anders, später oder möglicherweise gar nicht mehr erfüllt werden sollen.

    Die anstehenden Haushaltsberatungen werden zeigen, ob aus den politischen Forderungen tatsächlich mehrheitsfähige Entscheidungen werden.


    4. Autobahnbrücke Harksheider Weg: Fünf Tage Vollsperrung

    Ab morgen, Montag, 2. November, wird die Autobahnbrücke im Harksheider Weg vollständig gesperrt. Die Arbeiten sollen bis Freitag, 6. November, dauern.

    Betroffen ist der Abschnitt zwischen Kugelfang und Kurzer Weg einschließlich der Zufahrt zum Parkplatz des Sporthotels. Die Stadt lässt die beschädigte Asphaltdecke erneuern.

    Seit längerer Zeit gilt auf der Brücke Tempo 30. Grund sind Schäden an der Fahrbahnoberfläche. Untersuchungen der Brückenkonstruktion hatten im Sommer dagegen keine Auffälligkeiten ergeben.

    Nach der Sanierung soll wieder Tempo 50 gelten.

    Problematisch ist vor allem die kurzfristige Ankündigung. Für Autofahrer bedeutet die Sperrung erhebliche Umwege, teilweise mit rund 15 Minuten zusätzlicher Fahrzeit. Auch die Buslinie 594 muss umgeleitet werden. Mehrere Haltestellen entfallen vorübergehend.

    Die Stadt verweist auf eine ausgeschilderte Umleitung über die Feldbehnstraße. Ob diese Verkehrsführung den zusätzlichen Verkehr problemlos aufnehmen kann, ist fraglich.

    Besonders ärgerlich ist, dass betroffene Sportvereine nach den uns vorliegenden Informationen nicht rechtzeitig über die Sperrung informiert wurden.

    Dass die Fahrbahn erneuert wird, ist erfreulich. Die Vorbereitung und Information der Betroffenen hätten allerdings besser laufen können.

    Sperrabschnitt und Busumleitung im Detail


    5. Straßensperrungen: Auch im November wird es eng

    Die Brücke im Harksheider Weg ist nicht die einzige Baustelle.

    In der Heidkampstraße ist zwischen Hausnummer 20 und dem AKN-Bahnübergang eine Vollsperrung im Zeitraum vom 29. Oktober bis zum 30. November angekündigt. Dort wird die Fahrbahn erneuert.

    Am 18. November kommt eine weitere Sperrung unmittelbar am Bahnübergang hinzu. Zwischen 7 und 17 Uhr sind dort Kranarbeiten vorgesehen.

    Auch die Klaus-Groth-Straße steht im November auf dem Asphaltprogramm der Stadt. Weitere Einschränkungen bestehen unter anderem im Bereich des Birkenwegs.

    Wer mit dem Auto durch Quickborn fährt, sollte sich deshalb vor allem in den kommenden Wochen über die aktuelle Verkehrsführung informieren. Das gilt besonders für Wege zu Schulen, Sportstätten und Arbeitsplätzen.

    Unsere Übersicht enthält die bekannten laufenden und angekündigten Sperrungen. Sie wird bei neuen Informationen ergänzt.

    Wichtig: Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wer weitere Sperrungen oder wichtige Verkehrsbehinderungen kennt, kann sie gerne in den Kommentaren melden.

    Die aktuelle Übersicht aller bekannten Straßensperrungen


    6. AKN-Ersatzverkehr: 1.758 Zugausfälle – aber nicht 1.758 ersatzlos gestrichene Verbindungen

    Die FDP Quickborn fordert einen zuverlässigeren Schienenersatzverkehr zwischen Quickborn und Ulzburg Süd. Seit dem 26. Oktober ist die Bahnstrecke erneut gesperrt. Bis zum 12. Dezember fahren Ersatzbusse.

    Die FDP verweist auf 1.758 ausgefallene AKN-Zugfahrten im vergangenen Winter. Diese Zahl ist korrekt. Sie stammt aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Annabell Krämer.

    Allerdings enthält die Landtagsantwort eine wichtige Ergänzung: Die ausgefallenen Zugleistungen konnten nahezu vollständig durch Ersatzbusse kompensiert werden. Die 1.758 Zugausfälle bedeuten also nicht, dass ebenso viele Verbindungen vollständig ersatzlos gestrichen wurden.

    Ursachen der damaligen Probleme waren unter anderem Schäden an Gleisanlagen in Ellerau, technische Störungen in Hamburg-Eidelstedt und ein außergewöhnlich hoher Krankenstand beim Fahrpersonal.

    Die AKN räumt ein, dass der Ersatzverkehr nicht immer zufriedenstellend funktioniert hat. Durch einen neuen Busanbieter erhofft sich das Unternehmen eine Stabilisierung.

    Unsere Nachfrage brachte noch eine weitere Erkenntnis: Die von der FDP geschilderten konkreten Beschwerden aus den vergangenen Monaten waren nach Auskunft der AKN vor der Pressemitteilung nicht unmittelbar an das Unternehmen weitergegeben worden.

    Die Forderung nach zuverlässigen Ersatzbussen ist berechtigt. Konkrete Beschwerden sollten aber auch dort ankommen, wo sie bearbeitet werden können.

    Unsere vollständige Recherche zur AKN


    7. Kinder- und Jugendbeirat: Elf junge Menschen wollen Quickborn mitgestalten

    Jetzt kommen wir zu einer ausgesprochen erfreulichen Nachricht.

    Vom 24. bis 26. November wird in Quickborn der Kinder- und Jugendbeirat neu gewählt. Elf junge Menschen haben sich zur Kandidatur bereit erklärt.

    Wahlberechtigt sind Kinder und Jugendliche zwischen sieben und 21 Jahren mit Hauptwohnsitz in Quickborn, sofern sie im Wählerverzeichnis stehen.

    Jede wahlberechtigte Person hat bis zu fünf Stimmen. Pro Kandidatin oder Kandidat darf höchstens eine Stimme vergeben werden.

    Gewählt wird an mehreren Quickborner Schulen. Zusätzlich gibt es am 24. und 25. November jeweils von 15 bis 19 Uhr eine Wahlmöglichkeit im Kinder- und Jugendbüro Haus 25, Am Freibad 25.

    Der Kinder- und Jugendbeirat ist keine bloße Gesprächsrunde. Seine Mitglieder können eigene Vorschläge entwickeln, in politischen Ausschüssen mitreden und Anträge stellen.

    Dass daraus konkrete Ergebnisse entstehen, zeigt die bisherige Arbeit: Die Outdoor-Fitnessgeräte am Prophetensee gehen auf eine Initiative des Beirates zurück. Auch die Öffnung von Schulhöfen und Sportflächen außerhalb der Unterrichtszeiten wurde von ihm vorangetrieben.

    Wer sich schon in jungen Jahren für seine Stadt engagiert, verdient Anerkennung.

    Wir wünschen allen Kandidatinnen und Kandidaten viel Erfolg – und hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung.

    Alle Informationen zur Jugendbeiratswahl


    8. VHS Quickborn: Von Psychologie bis Entspannung

    Die Volkshochschule Quickborn bietet im November wieder ein abwechslungsreiches Programm. Neben Bewegung und Gesundheit geht es auch um gesellschaftliche Fragen und persönliche Begegnungen.

    Ein besonders interessantes Angebot ist die Gesprächsrunde „Sprechen & Zuhören“ am Mittwoch, 25. November, von 15.30 bis 17 Uhr.

    Dabei können Menschen über persönliche Erfahrungen sprechen, ohne unterbrochen oder bewertet zu werden. In kleinen Gruppen hat jede Person vier Minuten Zeit, während die anderen zuhören. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung erforderlich.

    Am Freitag, 27. November, stehen von 18 bis 20 Uhr zwei Entspannungsangebote zur Auswahl: „Wochenausklang für Körper und Seele“ sowie „Yin Yoga mit Klangschalen“. Beide Workshops eignen sich auch für Menschen ohne Vorkenntnisse.

    Veranstaltungsort ist jeweils die VHS im Forum, Bahnhofstraße 112, im ersten Obergeschoss. Der Zugang befindet sich am AKN-Bahnsteig.

    Das weitere Novemberprogramm umfasst unter anderem Bewegungsangebote wie Pickleball und Veranstaltungen rund um psychologische Themen.

    Das vollständige VHS-Programm mit Terminen und Kursnummern


    9. Carla Quickborn: Hier bewegt sich was. Nur wohin?

    Unsere Carla hat sich in ihrer aktuellen Kolumne wieder durch die Quickborner Nachrichten gearbeitet.

    Die Autobahnbrücke wird gesperrt, die AKN fährt mit Ersatzbussen und der Haushalt bewegt sich zuverlässig in eine Richtung: abwärts.

    Carla sieht darin durchaus eine Form von Beständigkeit. Während Autofahrer neue Umwege kennenlernen, dürfen Bahnreisende den öffentlichen Nahverkehr aus einer anderen Perspektive erleben.

    Beim Haushalt dagegen scheint es keine Umleitung zu geben.

    Zum Glück gibt es auch erfreuliche Nachrichten. Die jungen Kandidatinnen und Kandidaten für den Kinder- und Jugendbeirat machen Hoffnung. Und zwei Quickborner Feuerwehrleute zeigen bei einem sportlichen Wettbewerb, dass man mit Einsatz und guter Vorbereitung erstaunlich schnell ans Ziel kommen kann.

    Carla fragt sich, ob sich davon vielleicht etwas auf die Kommunalpolitik übertragen ließe.

    Ihr Vorschlag für die Verwaltung: Zwei Worte an möglichst vielen Bürotüren – „Einfach machen“. 😉

    Carlas vollständige Wochenkolumne lesen


    Zum Schluss

    Liebe Leserinnen und Leser,

    die nächsten Wochen werden für Quickborn spannend. Die Haushaltsberatungen gehen weiter, die Verkehrsbehinderungen nehmen zu und die Stadt muss wichtige Entscheidungen über ihre künftige Verwaltungsorganisation treffen.

    Wir werden die Entwicklung begleiten, Unterlagen auswerten und dort nachfragen, wo Zahlen oder Entscheidungen einer Erklärung bedürfen.

    Genauso gerne berichten wir aber über die Menschen, die Quickborn lebenswert machen: über engagierte Jugendliche, erfolgreiche Sportler, aktive Vereine, kulturelle Veranstaltungen und besondere Leistungen unserer Feuerwehr.

    Wenn Ihr Hinweise, Anregungen oder Nachrichten für uns habt, schreibt uns gerne.

    Und wenn Euch unser Newsletter gefällt, empfehlt ihn weiter. Er ist kostenlos und soll möglichst viele Quickbornerinnen und Quickborner erreichen.

    Herzliche Grüße

    Thomas Köppl
    Quickborn Aktuell


    Weitere Informationen

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  • Quickborn streicht fünf Stellen – rund 800.000 Euro Einsparungen geplant

    Die Stadt Quickborn beginnt, beim Personal zu sparen. Der zweite Stellenplanentwurf 2027 sieht fünf Stellenstreichungen vor. Zusammen mit einer sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre sollen rund 800.000 Euro eingespart werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch die Neuorganisation der Verwaltung ab 2028 dürfte deutlich schwieriger werden als die Streichung einiger Planstellen.

    Der Stellenplan wird von 288 auf 283 Vollzeitstellen reduziert. Die fünf zur Streichung vorgesehenen Stellen sind unbesetzt beziehungsweise sollen zum Jahresbeginn 2027 vakant sein. Die Stadt errechnet daraus Einsparungen von rund 233.000 Euro jährlich.

    Weitere 552.500 Euro sollen dadurch eingespart werden, dass frei werdende Stellen erst nach sechs Monaten wiederbesetzt werden. Die Verwaltung rechnet dabei mit durchschnittlich 17 Personalabgängen pro Jahr.

    Ob diese Einsparung tatsächlich in voller Höhe erreicht wird, hängt allerdings davon ab, wann die Beschäftigten ausscheiden und ob eine Wiederbesetzung aus dienstlichen Gründen früher erforderlich wird.

    Im zweiten Haushaltsentwurf stehen weiterhin Personalaufwendungen von 25,98 Millionen Euro. Die angekündigten Einsparungen sollen erst in die dritte Fassung eingearbeitet werden.

    Wiederbesetzungssperre – passt das zur künftigen Personalentwicklung?

    Eine pauschale sechsmonatige Wiederbesetzungssperre wirft Fragen auf.

    Ende 2027 sollen die Verwaltungsverträge mit Bönningstedt, Hasloh und Ellerau auslaufen. Damit werden ab 2028 erhebliche Aufgaben entfallen. Ein Teil der bisher dafür eingesetzten Beschäftigten könnte dann in anderen Bereichen der Stadtverwaltung benötigt werden.

    Warum also frei werdende Stellen zunächst sechs Monate unbesetzt lassen, wenn sie möglicherweise mit vorhandenem Personal nachbesetzt werden können?

    Nicht jede Umsetzung wird möglich sein. Fachliche Qualifikationen und Anforderungen müssen zusammenpassen. Wo das gelingt, könnten jedoch Neueinstellungen vermieden und vorhandene Kenntnisse genutzt werden.

    Voraussetzung ist eine frühzeitige Personalplanung.

    2027 müssen noch alle Aufgaben erledigt werden

    Bis Ende 2027 muss Quickborn die vertraglich vereinbarten Verwaltungsleistungen für die drei Gemeinden weiterhin erbringen. Gleichzeitig ist die Übergabe laufender Verfahren, Akten und Zuständigkeiten vorzubereiten.

    Dafür werden gerade die erfahrenen Beschäftigten gebraucht.

    Die Unsicherheit über künftige Aufgaben und Arbeitsplätze könnte allerdings dazu führen, dass sich Mitarbeiter anderweitig orientieren. Dann droht der Verlust von Fachwissen, das die Stadt an anderer Stelle weiterhin benötigt.

    Die Entscheidung, die Verwaltungsgemeinschaften zu beenden, hat damit erhebliche organisatorische Folgen.

    Und Ascheberg benötigt mehr Leistungen

    Anders ist die Situation bei Ascheberg. Die Verwaltungsgemeinschaft wurde 2026 langfristig neu vereinbart.

    Ascheberg zahlt höhere Verwaltungskosten und erhält dafür zusätzliche Leistungen. Unter anderem soll das Bürgerbüro künftig mit drei statt zwei Stellen besetzt werden.

    Diese Verpflichtung muss Quickborn erfüllen.

    Auffällig ist daher, dass einige der im neuen Stellenplan mit Wegfallvermerken versehenen Stellen auch Arbeitszeitanteile für Ascheberg enthalten.

    Hier muss geklärt werden, welche Stellenanteile tatsächlich entfallen und wie die fortbestehenden Leistungen sichergestellt werden.

    Insgesamt erhalten 23 weitere Stellen einen Vermerk „künftig wegfallend“. Wann daraus tatsächliche Einsparungen werden, ist noch offen.

    Ein Anfang – mehr aber auch noch nicht

    Der zweite Stellenplanentwurf ist eine positive Entwicklung. Erstmals werden konkrete Stellen gestrichen und Einsparbeträge benannt.

    Allerdings stammen rund 70 Prozent der angekündigten Einsparungen aus der vorübergehenden Nichtbesetzung frei werdender Stellen. Eine dauerhafte Reduzierung der Personalkosten ist damit noch nicht erreicht.

    Die größere Aufgabe beginnt mit der Neuorganisation der Verwaltung. Ab 2028 muss Quickborn mit veränderten Zuständigkeiten, weniger Aufgaben für Nachbargemeinden und zusätzlichen Verpflichtungen gegenüber Ascheberg zurechtkommen.

    Fünf Stellen weniger sind ein Anfang. Entscheidend wird sein, ob Quickborn die Verwaltung wirtschaftlicher organisiert, ohne ihre Leistungsfähigkeit und erfahrene Fachkräfte zu verlieren.

    Quellen: Stadt Quickborn, zweiter Stellenplanentwurf 2027 (VO/2026/Q/1129-01) und zweiter Haushaltsentwurf 2027 (VO/2026/Q/82-01), jeweils vom 22. Oktober 2026; Vereinbarung zur Verwaltungsgemeinschaft Ascheberg 2026.

  • SPD fordert Kurswechsel: Quickborns Haushaltsprobleme verschärfen die politische Debatte

    SPD fordert Verantwortung statt Wunschdenken

    Die Diskussion über die finanzielle Zukunft Quickborns verschärft sich. In einer ausführlichen Stellungnahme vom 26. Oktober 2026 fordert die SPD einen konsequenten Konsolidierungskurs und wirft insbesondere CDU und FDP vor, weiterhin zu stark auf künftiges Wirtschaftswachstum und steigende Einnahmen zu setzen.

    Unter der Überschrift „Quo vadis, Quickborn? Verantwortung statt Wunschdenken“ erinnert die SPD daran, dass sie bereits im November 2024 eine deutliche Reduzierung des Haushaltsdefizits gefordert hatte. Damals sollte der erwartete Fehlbetrag von rund zehn auf sechs Millionen Euro gesenkt werden. Der entsprechende Antrag fand keine Mehrheit.

    Heute ist die finanzielle Situation wesentlich schwieriger.

    Die Zahlen zeigen den Handlungsbedarf

    Die SPD spricht in ihrer aktuellen Veröffentlichung von rund 17 Millionen Euro Defizit. Der erste Haushaltsentwurf für 2027 vom August 2026 weist einen Fehlbetrag von 15,24 Millionen Euro aus. Aus der SPD-Veröffentlichung geht nicht hervor, ob ihre höhere Angabe auf einer inzwischen aktualisierten Planung beruht.

    Die Entwicklung ist unabhängig davon besorgniserregend.

    Haushaltskennzahl 2027 – erster Entwurf
    Geplante Erträge 89,06 Mio. Euro
    Geplante Aufwendungen 104,30 Mio. Euro
    Jahresfehlbetrag 15,24 Mio. Euro
    Liquiditätsdefizit im laufenden Betrieb 9,22 Mio. Euro
    Geplante Fehlbeträge 2027–2030 59,77 Mio. Euro

    Bereits eine Analyse von Quickborn Aktuell vom 21. Oktober zeigte, dass die städtischen Aufwendungen zwischen 2024 und 2027 um rund 18,3 Millionen Euro steigen sollen. Die Erträge wachsen im gleichen Zeitraum lediglich um rund 4,3 Millionen Euro.

    Damit wird deutlich: Die finanziellen Schwierigkeiten lassen sich nicht allein mit fehlenden Gewerbesteuereinnahmen erklären. Auch die Ausgabenentwicklung muss überprüft werden.

    SPD und Grüne fordern einen anderen Haushaltskurs

    Politisch haben sich inzwischen zwei unterschiedliche Positionen herausgebildet.

    SPD und Grüne drängen auf zusätzliche Einsparungen und eine stärkere Priorisierung der städtischen Vorhaben. CDU und FDP unterstützen dagegen bislang den eingeschlagenen Haushaltskurs.

    Bereits Anfang Oktober hatten die Grünen zwei Anträge zur Haushaltskonsolidierung eingebracht. Einer davon sah vor, die geplante Umgehungsstraße V9 zunächst um mehrere Jahre zu verschieben und dem Neubau der Goetheschule Vorrang einzuräumen.

    Der zweite Antrag forderte zusätzliche Einsparvorschläge bei den Verwaltungsaufwendungen sowie eine Überprüfung der Einnahmemöglichkeiten.

    Die SPD unterstützte beide Anträge. CDU und FDP folgten dieser Linie in den Ausschussberatungen nicht.

    Die SPD erinnert an ihre Warnungen von 2024

    In ihrer aktuellen Veröffentlichung kritisiert die SPD, dass frühere Warnungen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.

    Zugleich wehrt sie sich gegen den Vorwurf, ein Sparkurs bedeute zwangsläufig die Schließung sozialer Einrichtungen oder den Abbau wichtiger kommunaler Leistungen.

    Die Sozialdemokraten verweisen auf die Bedeutung von Kinderbetreuung, Schulen, Jugendarbeit, Vereinen und kulturellen Angeboten. Gerade diese Bereiche könnten langfristig gefährdet werden, wenn die Stadt ihre finanzielle Handlungsfähigkeit verliere.

    Darin liegt allerdings auch die Schwierigkeit der anstehenden Haushaltsberatungen: Wer wichtige Leistungen erhalten will, muss an anderer Stelle entsprechende Einsparungen erreichen.

    Wo sollen die Millionen eingespart werden?

    So deutlich die SPD ihre Kritik formuliert, so offen bleibt im aktuellen Beitrag die praktische Umsetzung.

    Die Sozialdemokraten erinnern an ihre frühere Forderung, das Defizit um mehrere Millionen Euro zu reduzieren. Einen aktuellen, nach Einzelmaßnahmen und finanziellen Auswirkungen aufgeschlüsselten Konsolidierungsplan enthält ihre Stellungnahme jedoch nicht.

    Die politischen Positionen unterscheiden sich damit bereits bei der Frage, wie dringend zusätzliche Einsparungen notwendig sind. Noch schwieriger dürfte die Verständigung darüber werden, welche Ausgaben tatsächlich reduziert werden sollen.

    Dabei reichen kleinere Kürzungen bei freiwilligen Zuschüssen kaum aus, um ein jährliches Defizit in zweistelliger Millionenhöhe auszugleichen.

    Auch die Verschiebung von Investitionen kann zwar den künftigen Kreditbedarf und die damit verbundenen Finanzierungskosten reduzieren. Die laufenden Ausgaben der Stadt werden dadurch aber nicht automatisch im erforderlichen Umfang gesenkt.

    Ein wirksames Konsolidierungsprogramm müsste deshalb insbesondere die dauerhaften Aufwendungen und die Organisation der kommunalen Leistungen einbeziehen.

    Entscheidend sind die nächsten Haushaltsberatungen

    Mit ihrer Veröffentlichung macht die SPD deutlich, dass sie den bisherigen finanzpolitischen Kurs nicht mittragen will.

    Damit wächst der politische Druck auf alle Fraktionen, konkrete Alternativen zu benennen.

    Denn letztlich muss die Ratsversammlung entscheiden, welche Leistungen und Investitionen Vorrang haben, welche Vorhaben verschoben werden können und an welchen Stellen die Stadt dauerhaft wirtschaftlicher arbeiten muss.

    Die zentrale Frage lautet deshalb nicht mehr, ob Quickborn ein erhebliches Haushaltsproblem hat. Das zeigen bereits die Zahlen.

    Entscheidend ist, welche politischen Mehrheiten sich für nachvollziehbare und finanziell wirksame Maßnahmen finden lassen.

    Weitere Beiträge zu Haushalt und Finanzen

    Quickborn Aktuell begleitet die Haushaltsentwicklung mit eigenen Analysen, Berichten über die politischen Beratungen und Untersuchungen einzelner Ausgabenbereiche.

    Zur Übersicht: Beiträge zu Haushalt und Finanzen

    Quellen und weiterführende Informationen

  • Quickborns Schuldenfalle: 2026 – das Jahr, in dem die Stadt sehenden Auges ins Schuldenloch springt

    24. Oktober 2026 | Redaktion Quickborn Aktuell

    2026 könnte als das Jahr in die Quickborner Stadtgeschichte eingehen, in dem die Stadt sehenden Auges in eine Schuldenfalle steuerte. Die finanziellen Warnzeichen sind längst unübersehbar. Trotzdem sieht der neue Haushaltsentwurf weitere erhebliche Kreditaufnahmen vor. Das eigentliche Problem: Schon für den laufenden Betrieb und die Tilgung bestehender Schulden reicht das Geld nicht mehr aus. Die daraus entstehende Schuldenspirale droht die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt auf Jahrzehnte hinaus einzuschränken.

    Wir wissen, dass wir unsere Leserinnen und Leser mit dem Thema Stadtfinanzen inzwischen ziemlich häufig beschäftigen. Und es tut uns leid, schon wieder mit schlechten Nachrichten kommen zu müssen. Aber die Stadtverwaltung hat jetzt den zweiten Entwurf für den Haushalt 2027 vorgelegt. Fast gleichzeitig liegt der Bericht zur Jahresmitte 2026 vor.

    Beide Dokumente gehören zusammen. Der eine zeigt, wo Quickborn bereits steht. Der andere zeigt, wohin die Reise nach den Vorstellungen der Haushaltsplanung weitergehen soll.

    Und die Zahlen bestätigen unsere bisherigen Befürchtungen.

    Was bisher wie eine düstere Prognose wirkte, nimmt zunehmend konkrete Gestalt an.

    2026 – ein Jahr, das in Erinnerung bleiben könnte

    Es spricht einiges dafür, dass 2026 einmal als das Jahr in die Quickborner Stadtgeschichte eingeht, in dem die Stadt sehenden Auges in eine Schuldenfalle geraten ist.

    Nicht, weil niemand die Gefahren erkennen konnte. Sondern weil die Warnzeichen längst auf dem Tisch liegen und trotzdem weiterhin erhebliche zusätzliche finanzielle Verpflichtungen geplant werden.

    Bereits zur Jahresmitte 2026 hatte Quickborn 94,16 Millionen Euro Schulden aus Investitionskrediten. Zusätzlich war ein Kassenkredit über fünf Millionen Euro aufgenommen worden. Der rechnerische Zahlungsmittelbestand lag zum 30. Juni bei minus 7,33 Millionen Euro.

    Nun kommt der zweite Haushaltsentwurf 2027 hinzu.

    Das geplante Jahresdefizit steigt gegenüber dem ersten Entwurf nochmals um 1,25 Millionen Euro auf 16,49 Millionen Euro.

    Bis 2030 summieren sich die geplanten Jahresfehlbeträge auf rund 66,6 Millionen Euro.

    Das sind Größenordnungen, bei denen man irgendwann das Gefühl für die Wirklichkeit verliert.

    Deshalb ein einfaches Beispiel.

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    Wenn einer Familie jeden Monat 661 Euro fehlen

    Stellen wir uns eine Familie vor, die monatlich 4.000 Euro zur Verfügung hat.

    Sie lebt nicht besonders verschwenderisch. Sie bezahlt ihre Wohnung, die laufenden Rechnungen, Versicherungen, Lebensmittel und die Zinsen für bereits bestehende Kredite.

    Dafür benötigt sie allerdings jeden Monat 4.482 Euro.

    Zusätzlich muss sie 179 Euro für die Tilgung ihrer alten Darlehen aufbringen.

    Am Monatsende fehlen ihr 661 Euro. Jeden Monat.

    Und dabei hat sie noch nichts Neues angeschafft.

    Die Familie könnte versuchen, das fehlende Geld durch einen weiteren Kredit zu beschaffen. Vielleicht funktioniert das eine Zeit lang.

    Nur werden dadurch die Schulden nicht kleiner. Im Gegenteil. Die neuen Kredite verursachen zusätzliche Zinsen. Diese müssen ebenfalls bezahlt werden.

    Im nächsten Monat reicht das Einkommen wieder nicht aus.

    Das Problem wächst.

    Die Beträge in diesem Beispiel sind keine frei erfundenen Zahlen. Wir haben sie proportional aus der Quickborner Finanzplanung für 2027 auf einen privaten Haushalt mit 4.000 Euro monatlichen Einnahmen umgerechnet.

    Denn genau das passiert in Quickborn: Die laufenden Einzahlungen reichen bereits nicht mehr aus, um die laufenden Auszahlungen zu finanzieren. Für die Rückzahlung bestehender Investitionskredite fehlt ebenfalls ein entsprechender Überschuss.

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    Die Stadt nimmt Schulden auf, um zahlungsfähig zu bleiben

    Für 2027 plant Quickborn einen Fehlbetrag aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von 10,34 Millionen Euro.

    Hinzu kommen 3,83 Millionen Euro Tilgungen für Investitionskredite.

    Zusammen ergibt das einen jährlichen Finanzmittelfehlbetrag von 14,17 Millionen Euro.

    Umgerechnet sind das fast 39.000 Euro an jedem einzelnen Kalendertag.

    Und damit ist noch keine einzige neue Investition finanziert.

    Die Stadt plant gleichzeitig weitere Investitionskredite von insgesamt 52,84 Millionen Euro bis 2030.

    Das bedeutet nicht, dass die alten Kredite nicht mehr bedient werden. Die Tilgungen sind ausdrücklich eingeplant.

    Aber wenn eine Stadt laufende Ausgaben und Kredittilgungen nur noch mithilfe zusätzlicher Liquiditätskredite decken kann, entsteht ein gefährlicher Kreislauf.

    Alte Schulden werden zurückgezahlt. Gleichzeitig entstehen an anderer Stelle neue Schulden.

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    Die Zinsen machen alles noch schlimmer

    Im zweiten Haushaltsentwurf rechnet die Verwaltung für die Jahre 2027 bis 2030 mit jährlich unverändert 700.000 Euro Zinsen für Kassenkredite.

    Dabei steigt der geplante negative Finanzmittelbestand von 21,17 Millionen Euro Ende 2027 auf 62,72 Millionen Euro Ende 2030.

    Diese Finanzmittelbestände entsprechen nicht automatisch der tatsächlichen Höhe der aufgenommenen Kassenkredite. Sie zeigen aber, wie groß die rechnerische Finanzierungslücke werden könnte.

    Wir haben deshalb eine einfache Modellrechnung vorgenommen.

    Wenn diese Liquiditätslücken vollständig durch Kassenkredite finanziert werden müssten und der Zinssatz konstant vier Prozent betrüge, könnten die jährlichen Kassenkreditzinsen bis 2030 auf rund 2,3 Millionen Euro steigen.

    Das wären rund 1,6 Millionen Euro mehr als eingeplant.

    Allein für Kassenkredite. Die Zinsen für langfristige Investitionskredite kommen hinzu.

    Das Entscheidende ist: Dafür müssen die Zinssätze nicht einmal weiter steigen.

    Schon die zunehmende Kreditmenge reicht aus, um die Zinsbelastung wachsen zu lassen.

    Mehr Schulden verursachen mehr Zinsen. Mehr Zinsen vergrößern das Defizit. Ein größeres Defizit führt zu weiterem Kreditbedarf.

    Das ist die selbstverstärkende Schuldenspirale.

    Und aus einer solchen Entwicklung kommt man nicht durch weiteres Schuldenmachen heraus.

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    Eine Stadt kann nicht insolvent werden. Aber was bedeutet das wirklich?

    Anders als ein Unternehmen kann eine Stadt in Schleswig-Holstein kein Insolvenzverfahren durchlaufen.

    Das klingt beruhigend. Ist es aber nicht.

    Denn Zahlungsfähigkeit allein bedeutet noch lange nicht finanzielle Handlungsfähigkeit.

    Wenn immer größere Teile des Haushalts für bestehende Verpflichtungen, Zinsen und Tilgungen benötigt werden, bleibt immer weniger Geld für eigene Entscheidungen.

    Das kann erhebliche Folgen haben.

    Was geschieht mit der Unterhaltung von Straßen, Schulen und öffentlichen Gebäuden? Mit Sportstätten, Kulturangeboten, Vereinsförderung und freiwilligen Leistungen? Welche Gebühren oder Steuern müssten möglicherweise steigen?

    Und wer entscheidet am Ende noch über die Prioritäten der Stadt, wenn die Kommunalaufsicht wegen der Haushaltslage immer stärkeren Einfluss auf die Finanzplanung nehmen muss?

    Quickborn würde nicht von der Landkarte verschwinden.

    Aber die Stadt könnte einen erheblichen Teil ihrer finanziellen Selbstständigkeit verlieren – und das möglicherweise auf Jahrzehnte hinaus.

    Das wäre für die Bürgerinnen und Bürger sehr viel konkreter spürbar als irgendeine abstrakte Millionenzahl im Haushaltsplan.

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    Neue Projekte? Wovon eigentlich?

    Quickborn hat wichtige Aufgaben. Schulen müssen funktionieren, Straßen müssen sicher sein und die öffentliche Infrastruktur muss erhalten werden.

    Doch jedes neue Projekt verursacht nicht nur Baukosten.

    Nach der Fertigstellung folgen Unterhaltung, Betrieb, Instandhaltung und Abschreibungen. Hinzu kommen gegebenenfalls neue Personalaufwendungen und weitere Zinsen.

    Bei den vorgesehenen Schulbauprojekten und Straßeninvestitionen lassen sich die vollständigen langfristigen Folgekosten aus den veröffentlichten Haushaltsunterlagen nicht ausreichend nachvollziehen.

    Die finanziellen Belastungen enden aber nicht im Jahr 2030, nur weil dort die derzeitige Finanzplanung endet.

    Im Gegenteil: Ein Teil der neuen Einrichtungen soll erst gegen Ende dieses Zeitraums fertiggestellt werden.

    Wie will Quickborn zusätzliche Projekte aus eigener Kraft finanzieren, wenn schon für den laufenden Betrieb und die Tilgung bestehender Kredite jährlich zweistellige Millionenbeträge fehlen?

    Ohne eine grundlegende Verbesserung des laufenden Haushalts ist für weitere kreditfinanzierte Vorhaben praktisch kein tragfähiger finanzieller Spielraum erkennbar.

    Dabei sprechen wir nicht über Einsparungen von 100.000 oder 200.000 Euro.

    Wir sprechen über einen strukturellen Finanzierungsbedarf in einer Größenordnung, die tiefgreifende Veränderungen notwendig macht.

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    Wo bleibt die Gegensteuerung?

    Natürlich verweist die Verwaltung auf ihre Konsolidierungsbemühungen. Sie beschreibt gestiegene Belastungen, rückläufige Fördermittel und begrenzte finanzielle Möglichkeiten.

    Ein Teil dieser Belastungen entsteht tatsächlich außerhalb des direkten Einflussbereichs der Stadt.

    Aber das ändert nichts an der entscheidenden Frage: Wie soll der Haushalt wieder aus eigener Kraft finanzierbar werden?

    Eine Antwort, die der Größenordnung der Probleme gerecht wird, ist im zweiten Haushaltsentwurf nicht erkennbar.

    Das wirkt hilflos, kraftlos und mutlos.

    Es entsteht der Eindruck, dass Verwaltungsspitze und Politik zwar immer neue Zahlen über die Verschlechterung der Finanzlage zur Kenntnis nehmen, die notwendigen grundlegenden Entscheidungen aber weiter vor sich herschieben.

    Vielleicht fehlt es an politischem Handlungswillen. Vielleicht an der Bereitschaft, unbequeme Prioritäten zu setzen. Vielleicht auch an der Fantasie, gewachsene Verwaltungsstrukturen und Ausgaben kritisch zu überprüfen.

    Jedenfalls fehlt bislang eine erkennbare finanzpolitische Antwort auf die Entwicklung, die die Stadt selbst beschreibt.

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    Und fast alle schauen zu

    Wir hätten sehr viel lieber über eine Wende zum Besseren berichtet.

    Über einen Haushaltsentwurf, der ernsthafte Einsparungen beziffert. Der Investitionen an der finanziellen Leistungsfähigkeit misst. Der zeigt, wie Quickborn wieder einen Überschuss aus seiner laufenden Tätigkeit erwirtschaften kann.

    Stattdessen liegt ein zweiter Entwurf vor, der die Finanzlage gegenüber dem ersten nochmals verschlechtert.

    Die Zahlen stehen schwarz auf weiß in den Unterlagen der Stadt.

    2026 könnte deshalb tatsächlich als das Jahr in Erinnerung bleiben, in dem Quickborn wusste, wohin die Entwicklung führt – und dennoch keinen ausreichenden Kurswechsel einleitete.

    Noch ist eine Gegensteuerung möglich. Aber je länger sie ausbleibt, desto größer werden die notwendigen Einschnitte.

    Und desto weniger kann die Stadt irgendwann noch selbst entscheiden, wo sie spart.

    Das ist die eigentliche Gefahr der Quickborner Schuldenfalle.

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    Quellen: Stadt Quickborn, Berichte zur Jahresmitte 2026 (VO/2026/Q/1141), insbesondere Finanzbericht und Verschuldungsentwicklung; zweiter Haushaltsentwurf 2027 vom 22. Oktober 2026 (VO/2026/Q/82-01). Umrechnung auf den Privathaushalt und Modellrechnung zu den Kassenkreditzinsen: eigene Berechnungen von Quickborn Aktuell.

  • Quickborns Personal: 30 zusätzliche Stellen, acht Millionen Euro Mehrkosten – und kaum dauerhafte Entlastung

    · Redaktion Quickborn Aktuell · Dokumentation und Haushaltsanalyse

    Quickborns Personal: 30 zusätzliche Stellen, acht Millionen Euro Mehrkosten – und kaum dauerhafte Entlastung

    Zwischen 2022 und dem Haushaltsentwurf 2027 steigt der Stellenplan der Stadt Quickborn um 30 volle Stellen. Die Personalaufwendungen wachsen gegenüber dem tatsächlichen Jahresabschluss 2022 um 8,07 Millionen Euro. Selbst ein großzügiges Tarifmodell erklärt davon nicht alles. Die Finanzplanung bis 2030 zeigt keinen dauerhaften deutlichen Rückgang.

    Quickborn Aktuell hat den Jahresabschluss 2022, den beschlossenen Stellenplan 2021/2022, den Stellenplanentwurf 2027, den ersten Haushaltsentwurf 2027 bis 2030 sowie damalige Presseberichte und öffentliche Äußerungen ausgewertet. Maßstab der Kostenrechnung ist stets das tatsächliche Ergebnis 2022 – nicht der damalige Haushaltsansatz. Bei der Stellenzahl werden die beiden beschlossenen beziehungsweise vorgesehenen Stellenpläne verglichen.

    1. Ausgangsbasis: der Jahresabschluss 2022

    Die Stadt Quickborn hatte für das Jahr 2022 zunächst deutlich geringere Personalaufwendungen veranschlagt, als später tatsächlich anfielen. Für eine belastbare Kostenanalyse ist deshalb allein die Ist-Zahl des Jahresabschlusses der richtige Ausgangspunkt. Die Ratsversammlung bestätigte den Jahresabschluss 2022 am 9. Oktober 2023 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt.

    Die Ergebnisrechnung für 2022 weist unter Position 11 17.924.183,01 Euro Personalaufwendungen aus. Hinzu kommen gesonderte Versorgungsaufwendungen von 2.597.738,34 Euro. In der Finanzrechnung sind 17.218.614,02 Euro tatsächliche Personalauszahlungen ausgewiesen. Diese Größen haben unterschiedliche Bedeutungen; sie dürfen nicht vermischt werden.

    Für 2027 stammen die Vergleichszahlen aus dem ersten Haushaltsentwurf. Damit lautet der Vergleich ausdrücklich Jahresabschluss 2022 (Ist) gegen Haushaltsentwurf 2027 (Plan). Auch die Stellenplanwerte 2027 sind noch nicht endgültig beschlossen.

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    2. Acht Millionen Euro mehr Personalaufwendungen

    Kennzahl 2022 · tatsächliches Ergebnis 2027 · Haushaltsentwurf Entwicklung
    Personalaufwendungen 17.924.183 € 25.990.800 € +8.066.617 € / +45,0 %
    Versorgungsaufwendungen 2.597.738 € 1.521.800 € −1.075.938 € / −41,4 %
    Personal und Versorgung zusammen 20.521.921 € 27.512.600 € +6.990.679 € / +34,1 %
    Personalauszahlungen 17.218.614 € 25.175.800 € +7.957.186 € / +46,2 %

    Beträge in den Tabellen auf volle Euro gerundet; die Veränderung wurde jeweils aus den exakten Originalwerten berechnet. Quelle: Jahresabschluss 2022, Anlage 3, Ergebnis- und Finanzrechnung; erster Haushaltsentwurf 2027, Anlage 3.

    45 Prozent höhere Personalaufwendungen bedeuten eine zusätzliche Haushaltsbelastung von gut acht Millionen Euro jährlich gegenüber 2022. Auch bei den tatsächlichen beziehungsweise vorgesehenen Personalauszahlungen liegt der Anstieg bei knapp acht Millionen Euro.

    Die gesonderten Versorgungsaufwendungen sind bewusst zusätzlich dargestellt. Im Jahr 2022 enthielt diese Position hohe Zuführungen zu Rückstellungen. Wer Personal- und Versorgungsaufwendungen zusammen betrachtet, erhält deshalb einen niedrigeren prozentualen Zuwachs. Unabhängig von der Betrachtung steigen die ausgewiesenen Gesamtbeträge erheblich.

    Die Beträge sind Bruttoaufwendungen. Erstattungen anderer Gemeinden werden auf der Ertragsseite gebucht. Auch deshalb ist der Anstieg der Personalaufwendungen nicht mit einer entsprechend hohen zusätzlichen Nettobelastung allein für Quickborn gleichzusetzen.

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    3. Wie viel davon ist durch Tarif- und Kostensteigerungen erklärbar?

    Eine reine Gegenüberstellung der Jahre 2022 und 2027 wäre unvollständig. Seit 2022 wurden Tarifentgelte und Besoldung mehrfach angepasst. Hinzu kommen Veränderungen der Sozialabgaben und weitere Kosten. Diesen äußeren Kostenanstieg berücksichtigen wir in einer bewusst großzügigen Modellrechnung.

    Ausgangspunkt bleiben die tatsächlichen Personalaufwendungen von 17.924.183,01 Euro aus dem Jahr 2022. Die Modellrechnung setzt 15 Prozent kumulierte Kostensteigerung bis 2025, 18 Prozent bis 2026 sowie für 2027 eine zusätzliche angenommene Erhöhung von drei Prozent ab April an. Die letztgenannte Annahme wirkt über neun Monate. Daraus ergibt sich für 2027 eine Modellsteigerung von 20,655 Prozent gegenüber 2022.

    Zusätzlich rechnen wir fünf Prozentpunkte Sicherheitszuschlag auf die gesamte kumulierte Entwicklung. Er ist eine zusätzliche Rechenreserve – kein behaupteter Tarifabschluss. Insgesamt lautet die Modellannahme für 2027 daher 25,655 Prozent gegenüber 2022. Das ist eine vorsichtige, großzügige Vergleichsrechnung und keine exakte Lohnabrechnung für die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen.

    Jahr Stadt: Ist beziehungsweise Plan Modell nur Tarif/Kosten Modell + 5 Prozentpunkte Puffer Differenz zur Stadt
    2022 · Ist 17.924.183 € 17.924.183 € 17.924.183 € 0 €
    2025 · Ist 22.558.520 € 20.612.810 € 21.509.020 € 1.049.500 €
    2026 · Plan 25.335.300 € 21.150.536 € 22.046.745 € 3.288.555 €
    2027 · Plan 25.990.800 € 21.626.423 € 22.522.632 € 3.468.168 €

    Die Stadtwerte 2025 bis 2027 stammen aus dem Ergebnisplan des ersten Haushaltsentwurfs 2027. Das Modell wurde aus dem tatsächlichen Basiswert 2022 fortgeschrieben. Rundungsdifferenzen von einem Euro sind möglich.

    Rund 3,47 Millionen Euro
    liegen die für 2027 vorgesehenen Personalaufwendungen über dem Vergleichswert, selbst wenn die Kostenbasis von 2022 pauschal um 25,655 Prozent erhöht wird.

    Diese 3,47 Millionen Euro sind keine nachgewiesenen Kosten einzelner Neueinstellungen. Die Differenz umfasst sämtliche Veränderungen, die das Modell nicht erfasst: zusätzliche Stellen, neue Eingruppierungen, geänderte Arbeitszeiten, Veränderungen bei Rückstellungen und möglicherweise weitere Effekte.

    Genau deshalb benötigt die Ratsversammlung eine Überleitungsrechnung der Verwaltung. Sie muss zeigen, wie sich der Anstieg auf allgemeine Tarif- und Besoldungsentwicklung, zusätzliche Stellen, Höherbewertungen, Beiträge, Rückstellungen und sonstige Veränderungen verteilt. Die derzeitige Stellenplanvorlage enthält diese Zerlegung nicht.

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    4. Der Stellenplan wächst um 30 volle Stellen

    Der beschlossene Stellenplan 2021/2022 enthielt 257,9497 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Der Entwurf für 2027 sieht 288,2407 VZÄ vor. Die Differenz beträgt 30,2910 VZÄ beziehungsweise 11,7 Prozent.

    Wie vereinbart werden die Stellenzahlen für die öffentliche Darstellung auf volle Vollzeitstellen abgerundet:

    Kennzahl 2022 2027 beziehungsweise Differenz
    Stellenumfang, auf ganze VZÄ abgerundet 257 288
    Zusätzliche VZÄ, separat abgerundet – 30
    Zuwachs in Prozent – 11,7 %

    Hinweis zur Rundung: Die Summe 257,9497 wird als 257 ausgewiesen, die Summe 288,2407 als 288. Die unabhängig berechnete Differenz beträgt 30,2910 und wird als 30 dargestellt. Deshalb ergibt die Subtraktion der gerundeten Bestände 31, nicht die gerundete Differenz 30.

    VZÄ sind Stellenanteile, nicht die Zahl einzelner Personen. Zwei halbe Stellen entsprechen einer Vollzeitstelle. Die tatsächliche Stellenbesetzung unterscheidet sich ebenfalls von der Zahl der ausgewiesenen Planstellen.

    Die Stadt hat damit gegenüber 2022 eine deutlich größere Personalstruktur im Haushaltsplan. Die weiteren Kostensteigerungen entstehen nicht nur aus der Menge der Stellen, sondern auch aus höheren Bewertungen und allgemeinen Tarifeffekten.

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    5. Viele Stellen sind inzwischen deutlich höher bewertet

    Die Stellenpläne erlauben es, identische Stellenplannummern über mehrere Jahre hinweg zu verfolgen. In einigen Fällen blieben Stellenanteile gleich, während die Bewertung erheblich stieg. In anderen Fällen wurden Aufgaben und Leitungsfunktionen verändert.

    Aufgabe / Stelle 2022 2027 Bemerkung
    Kulturverwaltung / Kulturmanagement, Nr. 0.00000.0305.1 E 6 E 11 Stellenumfang unverändert: 0,47 VZÄ
    Büro des Bürgermeisters, Nr. 0.00000.0003.1 E 9a E 12 Sachbearbeitung wurde Fachdienstleitung
    Digitalisierung, Leitung, Nr. 0.00000.0011.1 A 11 A 13 Leitungsfunktion, geänderte Besoldungsbewertung
    Stadtentwicklung, Nr. 0.00000.0005.1 E 11 E 12 Höherbewertung einer bestehenden Stelle
    Liegenschaften, Nr. 0.00000.1007.1 E 9a E 11 Stelle über mehrere Produkte verteilt

    Die Veränderung von E 6 auf E 11 im Kulturmanagement ist besonders auffällig. Die halbe Stelle – genau 0,47 VZÄ – bleibt in der Kapazität unverändert. Ihre neue Bewertung ist erheblich höher. Welche neu übertragenen Tätigkeiten diese Eingruppierung rechtfertigen, ist der Stellenplanübersicht allein nicht zu entnehmen.

    Beim Büro des Bürgermeisters hat sich zugleich die Funktion verändert: Aus einer Sachbearbeitungsstelle wurde eine Fachdienstleitung. Diese organisatorische Veränderung muss von der reinen Höherbewertung unterschieden werden.

    Entgeltgruppen folgen den tariflich bewerteten Tätigkeiten und sind keine frei wählbaren Gehaltsstufen. Eine neue Aufgabenverteilung kann eine andere Eingruppierung auslösen. Sie muss aber auch die wirtschaftlichen Folgen berücksichtigen. Nicht jede zusätzliche Tätigkeit muss unverändert an den vorhandenen Stellenzuschnitt angehängt werden; Aufgaben können gebündelt, neu verteilt oder in ihrem Umfang reduziert werden.

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    6. Der Entwurf 2027: keine neuen Stellen, aber weitere Aufwertungen

    In der Beschlussvorlage VO/2026/Q/1129 betont die Verwaltung, dass die Gesamtzahl gegenüber 2026 unverändert bei 288,2407 VZÄ bleibt. Das ist rechnerisch richtig. Es beschreibt jedoch ausschließlich die Veränderung gegenüber einem bereits erhöhten Vorjahresniveau.

    Die beigefügte dreiseitige Veränderungsliste enthält 25 Eingruppierungsänderungen oder Stellenumwandlungen. Darunter sind nach Auszählung 21 Höherbewertungen, zwei Herabbewertungen und zwei Wechsel zwischen Beamten- und Tarifstellen.

    Bereich Bewertung bisher Bewertung 2027
    Rechtsangelegenheiten, Sachbearbeitung E 11 E 13
    Stadtentwicklung, halbe Stelle E 8 E 11
    Wirtschaftsförderung, Sachbearbeitung E 9b E 11
    Büro des Bürgermeisters, Social Media, halbe Stelle E 8 E 11
    Kasse, Abteilungsleitung A 10 A 12
    Digitalisierung, Fachdienstleitung A 12 A 13
    Liegenschaften, Sachbearbeitung E 9a E 11
    Feuerwache, technische Stelle E 9c E 9a

    Die Verwaltung begründet die neuen Eingruppierungen mit extern durchgeführten Stellenbewertungen. Eine Kostenaufstellung je Veränderung ist nicht beigefügt. Unter „Finanzielle Auswirkungen“ steht nur, die erforderlichen Personalaufwendungen seien im Haushaltsentwurf berücksichtigt.

    Für zwei bislang länger vakante Stellen ist außerdem eine neue Verwendung geplant: eine Vollzeitstelle für die Feuerwehr und eine halbe Stelle für Social Media im Büro des Bürgermeisters. Auch wenn dadurch keine zusätzliche Planstelle entsteht, kann die Besetzung zuvor unbesetzter Stellen zusätzliche tatsächliche Auszahlungen auslösen.

    Die Frage für die Haushaltsberatung lautet deshalb nicht nur: Wie viele Stellen gibt es? Sie lautet auch: Welche Aufgaben werden übertragen, zu welchen Bewertungen und mit welchen jährlichen Mehrkosten?

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    7. Welche zusätzlichen Aufgaben erklären den Aufbau?

    Im Januar 2023 wurde der Stellenplan öffentlich kontrovers beraten. Nach dem damaligen Bericht von Quickborn1 erläuterte die Personalverwaltung einen vorgeschlagenen Personalzuwachs von knapp 23 Stellen mit rund 1,3 Millionen Euro jährlichen Mehrkosten. Ein Teil der Stellen war bereits zuvor durch besondere Ermächtigungen ermöglicht worden; andere wurden neu zur Diskussion gestellt. Der Bericht nennt unter anderem Flüchtlingsbetreuung, Finanzen, Schulen, Wirtschaftsförderung, Medienarbeit und Bauverwaltung.

    Wohngeld: eine nachvollziehbare gesetzliche Mehrbelastung

    Die Wohngeldreform ab 2023 erweiterte den Kreis der Anspruchsberechtigten. Für die zuständigen Stellen entstand zusätzliche Arbeit. Wie viele Vollzeitstellen in Quickborn dadurch dauerhaft benötigt werden, müsste allerdings aus den örtlichen Anträgen, Fallzahlen und Bearbeitungszeiten hervorgehen. Eine solche Zeitreihe ist nicht Bestandteil der Stellenplanvorlage 2027.

    Flüchtlingsbetreuung: der dauerhafte Bedarf hängt vom heutigen Arbeitsanfall ab

    Die Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge ab 2022 verursachte zusätzliche Aufgaben. Ob heute der gleiche Personalbedarf besteht, kann nur anhand der aktuellen Unterbringungszahlen, der Entwicklung anderer Flüchtlingsgruppen und der Zuständigkeiten von Stadt, Kreis und Jobcenter beurteilt werden. Ein vorübergehender Spitzenbedarf darf nicht ungeprüft zur dauerhaften Bezugsgröße werden.

    Kämmerei, Stadtkasse und Bauverwaltung: bestehende Aufgaben

    Haushaltsplanung, Buchhaltung, Zahlungsverkehr, Forderungsmanagement, Bauleitplanung und Bauunterhaltung sind keine neu erfundenen kommunalen Aufgaben. Auch hier kann die Arbeit zunehmen. Dafür braucht es jedoch nachvollziehbare Kennzahlen: mehr Vorgänge, geänderte gesetzliche Anforderungen, zusätzliche Projekte oder belegte Rückstände. Die Stellenplanvorlage 2027 bietet keinen durchgehenden Fallzahlenvergleich mit 2022.

    Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit: der Umfang ist politisch gestaltbar

    Bei Wirtschaftsförderung, Marketing, Medienarbeit und weiteren freiwillig gestalteten Tätigkeiten bestehen politische Entscheidungsspielräume. Die Stadt kann Ziele, Umfang und Prioritäten festlegen. Eine wirtschaftliche Bewertung muss deshalb auch fragen, welche zusätzlichen Leistungen und Ergebnisse der Personalaufbau gebracht hat und welche bisherigen Tätigkeiten dafür entfallen konnten.

    Ein größerer Stellenplan belegt für sich genommen weder eine bessere Dienstleistung noch eine ausreichende Aufgabenbegründung. Es fehlt eine nachvollziehbare Verbindung zwischen zusätzlichem Aufwand und messbarer Arbeitsmenge beziehungsweise Ergebnis.

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    8. Gegensteuerung beginnt bei der Aufgabe – nicht erst bei der Stelle

    Eine Verwaltung kann Pflichtaufgaben nicht einfach streichen. Sie kann aber vielfach bestimmen, wie sie diese erledigt: durch Vereinfachung von Abläufen, Bündelung von Zuständigkeiten, klare Prioritäten, Kooperation oder zeitlich befristete Unterstützung statt dauerhafter eigener Stellen.

    Hinzu kommen die freiwilligen Aufgaben. Hier kann die Ratsversammlung den Leistungsumfang tatsächlich verändern. Eine konsequente Aufgabenkritik müsste deshalb für jeden größeren Aufgabenbereich beantworten: Was ist gesetzlich vorgeschrieben? Was wird freiwillig angeboten? Was kann vereinfacht werden? Was kann entfallen? Wie viel Zeit und Geld spart das?

    Auch die Digitalisierung muss an ihrer Wirkung auf Personal und Bearbeitungszeit gemessen werden. Neue IT-Systeme, weitere Projektstellen und externe Dienstleistungen sind nur ein Teil der Rechnung. Entscheidend ist, ob im Anschluss weniger manuelle Arbeit anfällt, Doppelarbeiten verschwinden und Stellen bei Fluktuation nicht nachbesetzt werden müssen.

    Aus den ausgewerteten Stellenplan- und Haushaltsunterlagen ist kein durchgerechnetes Programm mit dauerhaften Stellen- und Kostenabbauzielen ersichtlich. Das heißt nicht, dass die Verwaltung keinerlei organisatorische Verbesserungen vornimmt. Es heißt, dass sich deren dauerhafte finanzielle Wirkung in den vorliegenden Dokumenten nicht nachvollziehen lässt.

    Gerade bei einem hohen Haushaltsdefizit reicht es nicht, eine weitere Stellenmehrung für ein Jahr zu vermeiden. Ein wirksames Konsolidierungsprogramm müsste auch den vorhandenen Aufgabenbestand überprüfen und konkrete Einsparungen für die folgenden Jahre benennen.

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    9. Die Verwaltungsgemeinschaften verändern den Personalbedarf ab 2028

    Quickborn erledigt bislang zahlreiche Aufgaben für Bönningstedt, Hasloh und Ellerau. Der erste Haushaltsentwurf 2027 führt die betreffenden Einnahmeprodukte ab 2028 vorsorglich nicht mehr fort. Die Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg ist davon nicht in gleicher Weise betroffen.

    Die Stadt rechnet für 2027 noch mit rund 3,4 Millionen Euro Erstattungen aus den drei Verwaltungsverträgen. Diesen Einnahmen stehen erhebliche zugeordnete Aufwendungen gegenüber. Fällt die Zuständigkeit weg, muss der Personalbedarf neu berechnet werden.

    Bemerkenswert ist die Begründung im Haushaltsentwurf: Die bisherigen Personalaufwendungen für die drei Verwaltungsgemeinschaften werden ab 2028 zunächst in das Produkt „Interne Verwaltungsangelegenheiten“ verschoben und dort pauschal um 30 Prozent reduziert. Die Verwaltung schreibt zugleich, die tatsächliche Entwicklung sei noch nicht exakt kalkulierbar.

    „Die Personalaufwendungen der Verwaltungsgemeinschaften wurden in der Vorschauplanung dem Produkt 111020 […] zugeordnet und anschließend um 30 % reduziert.“

    Der zitierte Abschnitt steht auf Seite 13 der Erläuterungen zum ersten Haushaltsentwurf 2027. Damit ist die 30-Prozent-Kürzung ausdrücklich eine Planannahme, nicht das Ergebnis eines konkreten Stellenabbauplans.

    Ab 2028 muss nachvollziehbar werden, welche Aufgaben entfallen, welche Stellenanteile nicht mehr gebraucht werden, welche Beschäftigten andere Tätigkeiten übernehmen und welche Stellen bei Fluktuation gestrichen werden können. Eine Umsetzung auf andere Aufgaben kann Neueinstellungen vermeiden; sie senkt den Aufwand aber nicht automatisch.

    Darum ist der Blick auf die Verwaltungsgemeinschaften zentral für die Konsolidierung: Der Wegfall von Aufgaben muss eine Überprüfung der dafür aufgebauten Personalstruktur auslösen. Eine pauschale Buchung ersetzt das nicht.

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    10. Die mittelfristige Planung: erst Rückgang, dann wieder Anstieg

    Jahr Personalaufwendungen Veränderung zum Vorjahr
    2027 · Plan 25.990.800 € –
    2028 · Plan 24.978.800 € −1.012.000 €
    2029 · Plan 25.459.500 € +480.700 €
    2030 · Plan 25.950.400 € +490.900 €

    Für 2028 wird im ersten Entwurf ein Rückgang der Personalaufwendungen geplant. Anschließend steigen die Ansätze wieder an. Im Jahr 2030 liegen sie nur 40.400 Euro unter dem Ansatz 2027.

    Eine dauerhafte substanzielle Reduzierung des Personalaufwands ist damit nicht eingeplant. Für die Jahre 2028 bis 2030 sind weiterhin jeweils rund 25 bis 26 Millionen Euro vorgesehen. Auch die angekündigten Veränderungen bei den Verwaltungsgemeinschaften führen in diesem Zahlenwerk nicht zu einem dauerhaften Abwärtstrend.

    Das ist der Kern der Kritik an der fehlenden Gegensteuerung: Tarifsteigerungen lassen sich kommunal nur begrenzt beeinflussen. Die Stadt kann jedoch die Zahl und den Zuschnitt der Stellen, den Umfang freiwilliger Leistungen sowie die Organisation der Aufgaben verändern. Die mittelfristige Ergebnisplanung zeigt bislang keinen nachhaltigen finanzwirtschaftlichen Effekt solcher Maßnahmen.

    Hinzu kommt das geplante Ergebnisdefizit 2027 von 15,24 Millionen Euro. Bei einer solchen Haushaltslage ist der Personalbereich ein wesentlicher Gegenstand der Konsolidierung – neben Sachaufwendungen, Investitionen, Zuschüssen und Erträgen.

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    11. Auch der Stellenplan 2027 enthält offene Punkte

    Die Unterlagen enthalten außerdem eine konkrete Unstimmigkeit: Die Gesamtübersicht im detaillierten Stellenplan weist für 2027 23,80 Beamten-VZÄ aus. Addiert man im beigefügten Stellenplanquerschnitt die Beamtenstellen der Besoldungsordnungen A und B, ergeben sich dagegen 21,80 VZÄ. Die Differenz beträgt zwei Vollzeitäquivalente. Nach dem Vergleich einzelner Stellen scheinen zwei A11-Stellenanteile im Querschnitt nicht berücksichtigt zu sein.

    Das muss vor der Beschlussfassung aufgeklärt und gegebenenfalls berichtigt werden. Die Abweichung beweist nicht, dass zusätzliche Beamte beschäftigt sind. Sie bedeutet aber, dass zwei Anlagen derselben Vorlage unterschiedliche Summen enthalten.

    Weitere offene Punkte: Der Stellenplan 2027 nennt eine aktuelle Besetzung von 282,3419 VZÄ zum Stichtag 30. Juni 2026. Der vorgesehene Planumfang liegt um 5,8988 VZÄ höher. Das sind nicht notwendigerweise sechs vollständig freie Stellen, sondern eine saldierte Differenz, die sich auch aus Teilzeitumfängen ergibt.

    Wer die Personalkosten steuern will, muss deshalb neben dem Stellenplan auch die tatsächliche Besetzung, länger unbesetzte Stellen, die Kosten geplanter Nachbesetzungen und die Entwicklung des Altersausscheidens kennen. Diese Informationen gehören zu einem transparenten Konsolidierungskonzept.

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    12. Die Personaldebatte wurde schon früher geführt

    Die Frage nach Stellenabbau und Personalkosten ist nicht neu. In der Haushaltsrede vom 25. Februar 2019 verlangte der damalige FDP-Politiker Thomas Beckmann ausdrücklich Einsparungen „durch Reduzierung von Personal“. Er stellte zudem die Frage, ob Quickborn nicht mit weniger Personal auskommen könne. Ein späterer FDP-Antrag vom Dezember 2020 verlangte die Prüfung von Wiederbesetzungssperren, Stelleneinsparungen und organisatorischen Einsparpotenzialen.

    Nach dem Bürgermeisterwechsel wurde Anfang 2023 über zusätzliche Personalstellen gestritten. Die Personalvertretung verwies dabei auf hohe Arbeitsbelastung und Überstunden. Die damalige Berichterstattung nennt geplante zusätzliche Stellen und einen Mehraufwand von rund 1,3 Millionen Euro jährlich.

    Diese historischen Aussagen zeigen, dass zwei Interessen seit Langem gegenüberstehen: eine leistungsfähige Verwaltung mit ausreichender Personalausstattung und die Verpflichtung, Aufgaben und Ausgaben auf das wirtschaftlich Erforderliche zu begrenzen. Für die heutige Haushaltsberatung kommt es deshalb auf messbare Arbeitsmengen und nachvollziehbare Entscheidungen an – nicht auf die persönliche Bewertung eines einzelnen Amtsinhabers.

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    13. Welche Antworten die Ratsversammlung vor einer Entscheidung benötigt

    Für eine sachgerechte Personalentscheidung sollte die Verwaltung eine konkrete, auf das Ausgangsjahr 2022 bezogene Übersicht vorlegen. Sie muss sechs Fragen beantworten:

    1. Neue Stellen: Welche Stellenkapazitäten wurden seit 2022 zusätzlich eingerichtet oder dauerhaft erhöht und mit welchen Aufgaben begründet?
    2. Leistungsmenge: Wie haben sich Antragszahlen, Fallzahlen, Projekte und Bearbeitungszeiten in den betreffenden Bereichen seit 2022 verändert?
    3. Höherbewertungen: Was waren die wesentlichen neuen Tätigkeitsmerkmale, wie viele Stellen wurden höher bewertet und welche dauerhaften jährlichen Kosten entstehen daraus?
    4. Tarif und übrige Kosten: Wie zerlegt sich die Veränderung der Personalaufwendungen von 17,92 Millionen Euro 2022 zu 25,99 Millionen Euro 2027 in Tarife, Besoldung, Stellenentwicklung, Arbeitgeberbeiträge, Rückstellungen und sonstige Effekte?
    5. Aufgabenkritik: Welche freiwilligen Tätigkeiten und Arbeitsabläufe können reduziert, vereinfacht oder digitalisiert werden? Wie hoch sind die bezifferten Einsparziele?
    6. 2028 und danach: Welche Stellenanteile werden nach dem Auslaufen der Verwaltungsgemeinschaften nicht mehr benötigt, was wird verlagert und welche Aufwendungen werden tatsächlich dauerhaft abgebaut?

    Eine solche Übersicht ist nicht nur eine Kontrollfrage. Sie schafft eine Grundlage dafür, Entscheidungen über Aufgaben, Stellen und Haushalt gemeinsam zu treffen.

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    14. Fazit: Das Kostenwachstum ist belegt – eine dauerhafte Entlastung nicht

    Die tatsächlichen Personalaufwendungen Quickborns betrugen 2022 17,92 Millionen Euro. Für 2027 sind 25,99 Millionen Euro vorgesehen: 8,07 Millionen Euro beziehungsweise 45 Prozent mehr. Auch die Personalauszahlungen wachsen im Vergleich um fast acht Millionen Euro.

    Seit dem Stellenplan 2021/2022 kommen 30 volle Vollzeitäquivalente hinzu. Zusätzlich wurden zahlreiche vorhandene Stellen höher bewertet, zum Teil erheblich.

    In einer bewusst großzügigen Modellrechnung erklärt die allgemeine Tarif- und Kostenentwicklung einschließlich eines zusätzlichen Sicherheitszuschlags 22,52 Millionen Euro der für 2027 erwarteten Personalaufwendungen. Bis zu den veranschlagten 25,99 Millionen Euro bleibt eine Differenz von 3,47 Millionen Euro, deren Ursachen die Verwaltung offenlegen sollte.

    Einzelne neue gesetzliche Anforderungen und Mehrbelastungen sind dokumentiert. Eine vollständige, nach Aufgaben und Fallzahlen nachvollziehbare Begründung des Stellenzuwachses und der Höherbewertungen liegt in der aktuellen Beschlussvorlage nicht vor.

    Auch die mittelfristige Planung zeigt keine dauerhafte deutliche Senkung. Nach dem vorübergehenden Rückgang 2028 sind für 2030 wieder nahezu 26 Millionen Euro Personalaufwendungen vorgesehen.

    Bei einem für 2027 geplanten Defizit von über 15 Millionen Euro muss die Stadt nicht nur neue Stellenwünsche prüfen, sondern auch bestehende Aufgaben, Arbeitsabläufe und Stellen systematisch auf Einsparmöglichkeiten untersuchen. Ohne diese Gegensteuerung bleibt der Personalaufwand ein dauerhaft hoher Kostenblock.

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    15. Dokumentation, Quellen und Rechenweg

    Diese Darstellung unterscheidet zwischen amtlich nachgewiesenen Ist-Werten, amtlichen Planwerten, eigenen Berechnungen und journalistischer Bewertung. Die Zahlen für 2027 bis 2030 sind noch nicht beschlossene Rechnungsergebnisse.

    1. Stadt Quickborn, Jahresabschluss 2022, Anlage 3, Ergebnisrechnung: Personalaufwendungen 17.924.183,01 € (Zeile 11), Versorgungsaufwendungen 2.597.738,34 € (Zeile 12). Finanzrechnung: Personalauszahlungen 17.218.614,02 € (Zeile 10). Beschlossen in der Ratsversammlung am 9. Oktober 2023. Amtliche Bekanntmachung.
    2. Stellenplan 2021/2022, Beschlussvorlage VO/2020/Q/077-01, zweiter Entwurf vom 21. Januar 2021, Gesamtsumme 257,9497 VZÄ, vom Nutzer als unverändert beschlossene Fassung bestätigt. Einzelstellen und Stellenplanquerschnitt.
    3. Stadt Quickborn, 1. Haushaltsentwurf 2027 ff., Beschlussvorlage VO/2026/Q/82 vom 26. August 2026, Anlage 3, Gesamtergebnisplan und Finanzplan. Personalaufwendungen 2025 (Ergebnis): 22.558.519,60 €; 2026 (Ansatz): 25.335.300 €; 2027 (Ansatz): 25.990.800 €. Versorgungsaufwendungen 2027: 1.521.800 €. Personalauszahlungen 2027: 25.175.800 €. Personalaufwendungen 2028–2030: 24.978.800 / 25.459.500 / 25.950.400 €. Jahresergebnis 2027: −15.241.900 €.
    4. Stadt Quickborn, Erläuterungen zum Haushaltsentwurf 2027, Seite 13: Begründung des Personalaufwandanstiegs sowie pauschale Reduzierung der dem auslaufenden Verwaltungsgemeinschaftsbereich zugerechneten Aufwendungen um 30 Prozent ab 2028.
    5. Stellenplanentwurf 2027, Beschlussvorlage VO/2026/Q/1129 vom 23. September 2026, Gesamtumfang 288,2407 VZÄ. Veränderungsliste, Stellenplanquerschnitt und Angaben zur tatsächlichen Besetzung zum 30. Juni 2026.
    6. Quickborn1, 31. Januar 2023: „Heftige Auseinandersetzung um Stellenplan“. Zeitgenössischer Bericht über Stellenaufbau, Arbeitsbelastung und politische Debatte.
    7. FDP Quickborn, Haushaltsrede vom 25. Februar 2019: Originalrede zur Haushalts- und Personalpolitik.
    8. FDP-Antrag vom 11. Dezember 2020: Haushaltskonsolidierung (Originalantrag, PDF).
    9. Quickborn Aktuell, 20. September 2026: „Verwaltungsgemeinschaften: Ab 2028 fehlen Quickborn 3,4 Millionen Euro“, frühere Auswertung der Haushaltsunterlagen.

    Rechenweg Tarifmodell: Basis 2022 = 17.924.183,01 €. 2025: × 1,15. 2026: × 1,18. 2027: 1,18 × (1 + 0,03 × 9/12) = 1,20655. Hinzu kommen fünf Prozentpunkte zum Gesamtanstieg: Faktor 1,25655. 17.924.183,01 € × 1,25655 = 22.522.632,16 €. Differenz zu 25.990.800 € = 3.468.167,84 €. Die Modellannahmen sind keine amtliche tarifliche Kostenaufteilung und begründen für sich genommen keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit einzelner Stellen.

    Recherche- und Dokumentationsstand: 18. Oktober 2026. Alle Geldbeträge in Tabellen sind zur besseren Lesbarkeit auf volle Euro gerundet. Die Stellenwerte werden auf volle VZÄ abgerundet. Die Analyse verwendet ausschließlich das Ist-Ergebnis 2022 als finanzielle Ausgangsbasis und die im ersten Haushaltsentwurf veröffentlichten Planwerte 2027–2030.

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