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  • Quickborn Aktuell – Newsletter Nr. 13: Finanzkrise, Millionenprojekte und Nachrichten aus unserer Stadt

    QUICKBORN AKTUELL – NEWSLETTER NR. 13
    4. November 2026

    Quickborns Finanzkrise verschärft sich – und die nächsten Millionenprojekte warten schon.

    Neue Haushaltsberatungen, zusätzliche Ausgaben für Schulen und Himmelmoor, Fragen zur Kita Nordlicht und lange Wartezeiten beim Schwerbehindertenausweis. Dazu aktuelle Verkehrsregeln, eine neue Hochspannungsleitung und ein Laternenumzug für die ganze Familie.

    Liebe Leserinnen und Leser,

    eigentlich sollte man meinen, dass ein Haushaltsdefizit von rund 17 Millionen Euro für genügend Gesprächsstoff sorgt. In Quickborn ist das offenbar nicht unbedingt der Fall.

    Der Finanzausschuss hat erneut über die städtischen Finanzen beraten. Die Probleme sind bekannt, die Zahlen liegen auf dem Tisch. Was weiterhin fehlt, ist ein überzeugender Weg, wie die Stadt ihre Einnahmen und Ausgaben dauerhaft wieder ins Gleichgewicht bringen will.

    Dabei geht es längst nicht mehr nur um den Haushalt 2027. Die Stadt steht vor Entscheidungen, die über Jahrzehnte Geld kosten werden. Schulen, öffentliche Gebäude und Investitionen im Himmelmoor müssen nicht nur gebaut oder angeschafft, sondern anschließend auch unterhalten und finanziert werden.

    Und während im Rathaus über Millionen gesprochen wird, beschäftigen die Menschen ganz andere Fragen: Warum dauert die Bearbeitung eines Schwerbehindertenausweises bis zu zehn Monate? Wer bezahlt die Klimatisierung einer angemieteten Kita? Und welche Regeln gelten eigentlich für E-Scooter und Elektrofahrräder?

    Es ist also wieder einiges zusammengekommen. Hier ist unser Newsletter Nr. 13.

    1. Finanzausschuss: Finanzkrise erkannt, Auftrag nicht erfüllt

    Der Quickborner Finanzausschuss hat sich erneut mit dem Haushalt 2027 beschäftigt. Inzwischen liegt bereits ein zweiter Haushaltsentwurf vor. Die finanzielle Situation hat sich dadurch nicht verbessert.

    Das Defizit bewegt sich in einer Größenordnung von rund 17 Millionen Euro. Bei einem Haushaltsvolumen von etwa 89 Millionen Euro fehlt damit rechnerisch fast ein Fünftel der benötigten Einnahmen.

    Das ist kein kleines Warnsignal mehr.

    Die Mitglieder des Finanzausschusses haben die Aufgabe, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt zu sichern und die Haushaltsplanung kritisch zu begleiten. Dazu gehört insbesondere, Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung zu prüfen und entsprechende Entscheidungen vorzubereiten.

    Doch selbst zusätzliche Prüfaufträge, mit denen weitere Einsparmöglichkeiten und höhere Einnahmen untersucht werden sollten, fanden keine Mehrheit.

    Natürlich lassen sich die Finanzprobleme nicht in einer einzigen Sitzung lösen. Aber wenn die Ausgaben dauerhaft deutlich über den Einnahmen liegen, muss die Politik zumindest ernsthaft untersuchen, wie diese Lücke geschlossen werden kann.

    Wer Ausgaben nicht reduzieren will oder kann, muss sich auch mit zusätzlichen Einnahmen beschäftigen. Beides auszuschließen, ist keine Haushaltsstrategie.

    Die redaktionelle Bewertung von Quickborn Aktuell fällt deshalb deutlich aus: Der Finanzausschuss hat seinen eigentlichen Auftrag bislang nicht erfüllt.

    Zum vollständigen Bericht über den Finanzausschuss

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    2. Schulhaushalt: Krisenvorsorge ist sinnvoll – aber wer bezahlt sie?

    Im Ausschuss für Bildung, Kultur und Freizeit geht es auch um die Frage, wie Schulen im Krisenfall technisch ausgestattet werden sollen.

    Dabei steht insbesondere die Notstromversorgung im Mittelpunkt.

    Grundsätzlich ist es sinnvoll, dass sich eine Stadt mit Stromausfällen und anderen Krisensituationen beschäftigt. Allerdings muss klar sein, welche Einrichtungen tatsächlich dauerhaft funktionsfähig bleiben müssen.

    Eine Schule kann bei einem länger andauernden Stromausfall zunächst geschlossen werden. Sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Feuerwehr, Rettungsdienst oder zentrale Stellen der öffentlichen Gefahrenabwehr haben dagegen andere Anforderungen.

    Soll ein Schulzentrum zusätzlich als Krisenstützpunkt dienen, ist das eine eigenständige Aufgabe der öffentlichen Sicherheit. Dann müssen auch die Anforderungen und Kosten entsprechend eingeordnet werden.

    Denn mit der Anschaffung eines Notstromaggregats ist es nicht getan. Hinzu kommen elektrische Anpassungen, Umschalttechnik, Wartung, regelmäßige Prüfungen und die Sicherstellung der Kraftstoffversorgung.

    Positiv fällt auf, dass die CDU im Ausschuss kritische Nachfragen gestellt hat. Genau diese Prüfung ist bei der gegenwärtigen Haushaltslage erforderlich.

    Krisenvorsorge ist wichtig. Aber auch sie muss sich eine Stadt leisten können.

    Zum vollständigen Bericht über Schulhaushalt und Krisenvorsorge

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    3. Himmelmoor: 1,2 Millionen Euro für Waagehaus und Nissenhütte

    Das Himmelmoor ist eines der schönsten und beliebtesten Ausflugsziele in Quickborn. Die historische Torfbahn, die Moorlandschaft und die alten Gebäude ziehen zahlreiche Besucher an.

    Jetzt möchte die Stadt rund 1,2 Millionen Euro investieren.

    Etwa 500.000 Euro sind für die Weiterentwicklung des Waagehauses vorgesehen. Es soll künftig als Besucherzentrum dienen und die Angebote besser miteinander verbinden.

    Weitere rund 700.000 Euro sind für die historische Nissenhütte geplant. Dort sollen unter anderem digitale Projektionen, Klanginstallationen und weitere moderne Ausstellungselemente entstehen.

    Für beide Vorhaben erhofft sich die Stadt erhebliche Fördermittel. Insgesamt stehen Zuschüsse von fast 960.000 Euro im Raum. Bei vollständiger Bewilligung bliebe ein städtischer Eigenanteil von rund 240.000 Euro.

    Das klingt zunächst günstig. Allerdings müssen Fördermittel erst tatsächlich bewilligt werden. Und auch geförderte Investitionen verursachen später laufende Kosten.

    Hinzu kommt ein ungelöstes Problem: Schon heute sind Parkplätze und Verkehrswege bei größeren Veranstaltungen stark belastet. Eine vernünftige Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr fehlt.

    Die Stadt selbst weist darauf hin, dass das Gebiet und die dort aktiven Vereine bereits an ihre Belastungsgrenzen stoßen.

    Das Waagehaus weiterzuentwickeln, ist nachvollziehbar. Ob die Nissenhütte für 700.000 Euro zu einer modernen Erlebniswelt umgebaut werden muss, verdient dagegen eine besonders sorgfältige Prüfung.

    Zum vollständigen Bericht über die Himmelmoor-Projekte

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    4. Kita Nordlicht: Bis zu 35 Grad – und viele offene Fragen

    Die AWO-Kita Nordlicht in Quickborn-Heide wurde 2019 als ökologisches Vorzeigeprojekt eröffnet.

    Heute gibt es dort offenbar erhebliche Probleme mit sommerlicher Hitze.

    Nach Angaben der Stadt sollen in den Gruppenräumen Temperaturen von bis zu 35 Grad erreicht worden sein. Im vergangenen Sommer mussten Eltern ihre Kinder teilweise vorzeitig abholen.

    Jetzt stehen technische Maßnahmen zur Diskussion, darunter eine Kühlung der Räume und eine Photovoltaikanlage.

    Dass Kinder und Beschäftigte vor übermäßiger Hitze geschützt werden müssen, steht außer Frage.

    Ungewöhnlich ist allerdings die Finanzierung: Das Gebäude gehört nicht der Stadt, sondern wird angemietet. Deshalb stellt sich die Frage, weshalb die Stadt die baulichen Verbesserungen vollständig bezahlen soll und welche Verpflichtungen der Eigentümer hat.

    Hinzu kommt ein weiteres Problem. Nach den vorliegenden Unterlagen wurden Durchlauferhitzer wegen einer möglichen Legionellengefahr entfernt. Eine Warmwasseraufbereitung ist deshalb nicht mehr vorhanden.

    Warum die Geräte ausgebaut werden mussten und wie die Warmwasserversorgung künftig sichergestellt werden soll, ist bislang nicht ausreichend erläutert.

    Auch die Kosten der geplanten technischen Maßnahmen waren in der veröffentlichten Beschlussvorlage nicht beziffert.

    Quickborn Aktuell hat deshalb bei der Stadt nachgefragt.

    Zum vollständigen Bericht über die Kita Nordlicht

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    5. Schwerbehindertenausweis: Zehn Monate Wartezeit für eine 95-Jährige

    Ein Bericht des NDR über eine 95-jährige Quickbornerin zeigt, wie belastend lange Verwaltungsverfahren sein können.

    Irma Weiher sitzt im Rollstuhl. Ihr Sohn Bernd holt sie regelmäßig aus dem Pflegeheim ab und unternimmt mit ihr kleine Ausflüge.

    Für die Nutzung eines Behindertenparkplatzes benötigt er einen entsprechenden Parkausweis. Voraussetzung dafür ist in diesem Fall das Merkzeichen „aG“ im Schwerbehindertenausweis seiner Mutter.

    Doch die Bearbeitung eines entsprechenden Antrags könnte bis zu zehn Monate dauern.

    Angesichts des hohen Alters seiner Mutter hat der Sohn schließlich auf den Antrag verzichtet.

    Der Fall steht für ein größeres Problem in Schleswig-Holstein. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag 2025 bei mehr als sechs Monaten. Das Land möchte sie auf höchstens drei Monate reduzieren.

    Zwölf zusätzliche befristete Stellen sollen helfen, die Rückstände abzubauen. Gleichzeitig werden weitere Möglichkeiten zur Digitalisierung der Verfahren geprüft.

    Das ist dringend notwendig.

    Denn zehn Monate sind für eine Verwaltung möglicherweise nur eine Bearbeitungszeit. Für eine 95-jährige Frau können sie einen erheblichen Teil ihrer verbleibenden Lebenszeit bedeuten.

    Quickborn Aktuell hat den Fall und die Hintergründe ausführlich dargestellt. Dort ist auch der Fernsehbeitrag des NDR verlinkt.

    Zum vollständigen Bericht mit NDR-Fernsehbeitrag

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    6. E-Scooter, Pedelec oder E-Bike: Was darf eigentlich auf die Straße?

    Eine aktuelle Polizeimeldung war für uns Anlass, die Verkehrsregeln für elektrisch unterstützte Zweiräder einmal verständlich zusammenzustellen.

    Denn längst nicht alles, was wie ein Fahrrad aussieht, ist rechtlich auch eines.

    Ein gewöhnliches Pedelec, dessen Motor nur beim Treten unterstützt und bei 25 km/h abschaltet, gilt grundsätzlich als Fahrrad. Dafür sind weder ein Versicherungskennzeichen noch ein Führerschein erforderlich.

    Anders sieht es bei schnellen S-Pedelecs aus, die bis zu 45 km/h unterstützen. Sie gehören zu den Kleinkrafträdern. Hier gelten unter anderem eine Versicherungs- und Fahrerlaubnispflicht.

    Auch E-Scooter benötigen eine eigene Haftpflichtversicherung und eine gültige Versicherungsplakette. Sie dürfen grundsätzlich ab 14 Jahren gefahren werden.

    Während gewöhnliche Pedelecs die für Fahrräder geltenden Regeln nutzen, dürfen S-Pedelecs nicht einfach auf normalen Radwegen fahren. Für E-Scooter gelten wiederum besondere Vorschriften.

    Wir haben die wichtigsten Regeln zu Alter, Versicherung, Führerschein und erlaubten Verkehrsflächen übersichtlich zusammengestellt.

    Zum ausführlichen Ratgeber über E-Scooter und Elektrofahrräder

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    7. Neue Hochspannungsleitung am Rantzauer Forst

    Auch beim Ausbau des Stromnetzes gibt es Neuigkeiten.

    Eine neue 110-Kilovolt-Hochspannungsleitung soll den Nordosten Quickborns berühren. Der Rantzauer Forst soll dabei vollständig überspannt werden.

    Der Baubeginn ist nach der bisherigen Planung für 2028 vorgesehen.

    Hintergrund ist der notwendige Ausbau der Stromnetze. Die Elektrifizierung von Verkehr und Wärmeversorgung sowie die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien verändern die Anforderungen an die Infrastruktur.

    Die geplante Trassenführung ist deshalb nicht nur für die Energieversorgung interessant, sondern auch für den Natur- und Landschaftsschutz.

    Quickborn Aktuell hat die Planungen und ihre Bedeutung für unsere Stadt zusammengefasst.

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    8. Samstag wird es gemütlich: Großer Laternenumzug bei famila

    Nach so vielen Haushaltszahlen und politischen Diskussionen gibt es zum Abschluss noch einen schönen Veranstaltungstipp.

    Am Samstag, 7. November, lädt famila Quickborn zum großen Laternenumzug auf dem Gelände an der Pascalstraße ein.

    Bereits ab 16 Uhr beginnt das Familienprogramm mit Feuerwehrfahrzeugen, Kinderschminken, Hüpfburg und weiteren Aktionen.

    Um 18.30 Uhr startet der Laternenumzug. Für die musikalische Begleitung sorgt der Spielmannszug Klein Nordende-Lieth.

    Auch die Quickborner Feuerwehr ist dabei. Ein großes Feuerwerk gehört ebenfalls zum angekündigten Programm.

    Gerade für Familien mit Kindern ist das eine schöne Gelegenheit, gemeinsam einen herbstlichen Abend zu verbringen.

    Also Laternen herausholen, warme Jacken anziehen und auf nach Quickborn!

    Alle Informationen zum famila-Laternenumzug

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    Zum Schluss

    Liebe Leserinnen und Leser,

    die vergangenen Tage zeigen wieder einmal, wie eng die großen politischen Entscheidungen mit dem Alltag in unserer Stadt verbunden sind.

    Wenn die Stadt zusätzliche Millionen ausgeben möchte, geht es nicht nur um Haushaltszahlen. Es geht um die Frage, welche Aufgaben künftig noch finanziert werden können und welche Belastungen auf die Bürgerinnen und Bürger zukommen.

    Gleichzeitig darf bei allen Sparbemühungen nicht vergessen werden, dass es um Menschen geht: um Kinder in Kindertagesstätten, um ältere Menschen, die auf schnelle Verwaltungsentscheidungen angewiesen sind, und um Familien, die eine lebenswerte Stadt erwarten.

    Wir werden die weiteren Haushaltsberatungen kritisch begleiten und auch künftig genau hinschauen, wenn öffentliche Gelder ausgegeben werden sollen.

    Und selbstverständlich berichten wir weiterhin über das, was Quickborn lebendig macht: Vereine, Veranstaltungen, ehrenamtliches Engagement und die vielen Menschen, die sich für unsere Stadt einsetzen.

    Wenn Ihr Hinweise, Anregungen oder interessante Nachrichten habt, schreibt uns gerne.

    Und wenn Euch unser Newsletter gefällt, empfehlt ihn weiter. Er ist kostenlos und soll möglichst viele Menschen in Quickborn erreichen.

    Herzliche Grüße

    Thomas Köppl
    Quickborn Aktuell

    Quickborn Aktuell – unabhängig, kritisch und nah dran.

    Homepage: quickbornaktuell.de

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    E-Mail: redaktion@quickbornaktuell.de

  • Quickborns Finanzausschuss: Finanzkrise erkannt, Auftrag nicht erfüllt

    Rund 15 Millionen Euro Defizit jährlich, wachsende Kreditabhängigkeit und ein nach damaliger Planung bis 2030 aufgezehrtes Eigenkapital: Schon die Unterlagen für Quickborns Finanzausschuss am 6. Oktober ließen an der ernsten Lage keinen Zweifel. Mittlerweile liegt ein zweiter Haushaltsentwurf vor, der die finanzielle Situation noch schlechter darstellt. Doch bereits in der ersten Beratungsrunde fanden nicht einmal zwei Aufträge eine Mehrheit, weitere Einsparungen und Einnahmeverbesserungen auszuarbeiten.

    Die Haushaltsansätze seines Zuständigkeitsbereichs empfahl der Ausschuss dagegen mit fünf gegen drei Stimmen. Ein zusätzlicher Beitrag zur dauerhaften Stabilisierung des Haushalts ist im dokumentierten Beratungsergebnis nicht erkennbar.

    Die Warnung stammt aus der Verwaltung

    Der erste Haushaltsentwurf für 2027 sah Erträge von rund 89,06 Millionen Euro und Aufwendungen von 104,30 Millionen Euro vor. Daraus ergab sich ein Fehlbetrag von 15,24 Millionen Euro. Auch für die drei folgenden Jahre waren jeweils annähernd 15 Millionen Euro Defizit eingeplant.

    Für 2027 bis 2030 summierten sich die vorgesehenen Verluste auf 59,77 Millionen Euro. Zusammen mit dem geplanten Fehlbetrag 2026 würde nach Darstellung der Verwaltung das Ende 2025 ausgewiesene Eigenkapital von rund 68,71 Millionen Euro bis 2030 aufgezehrt.

    Das war keine Warnung einer oppositionellen Fraktion, sondern die Aussage der städtischen Haushaltsvorlage. Und diese Zahlen stammen noch aus dem ersten Entwurf. Der inzwischen vorliegende zweite Entwurf verschärft das Bild.

    Selbst für den laufenden Betrieb fehlt Geld

    Die Schwierigkeiten beschränken sich nicht auf Abschreibungen und andere rechnerische Belastungen. Bereits im ersten Entwurf fehlten im laufenden Zahlungsverkehr 2027 rund 9,22 Millionen Euro. Hinzu kamen rund 3,83 Millionen Euro Kredittilgung. Zusammen mussten damit etwa 13,06 Millionen Euro finanziert werden, bevor neue Investitionen berücksichtigt wurden.

    Der vorgesehene Höchstbetrag der Kassenkredite sollte von 15 auf 30 Millionen Euro steigen. Für Investitionen waren 2027 zusätzlich Kreditaufnahmen von rund 16,59 Millionen Euro eingeplant.

    Die Vorlage beschrieb damit eine Stadt, die ihren laufenden Betrieb und die Tilgung bestehender Investitionskredite nicht mehr aus ihren laufenden Einzahlungen finanzieren konnte.

    In der Sitzung verwies die Verwaltung auf weiter verschärfte Rahmenbedingungen. Insbesondere Kreisumlage und Finanzausgleichsumlage sollten gegenüber dem Vorjahr zusammen um rund 1,4 Millionen Euro steigen. Die Möglichkeiten zur Verbesserung im zweiten Haushaltsentwurf wurden als begrenzt eingeschätzt.

    Nicht einmal weitere Vorschläge werden eingefordert

    Die Grünen beantragten, die Verwaltung mit weiteren Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung zu beauftragen. Geprüft werden sollten zusätzliche Einsparungen bei den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen und Möglichkeiten, die Einnahmesituation zu verbessern.

    Der Antrag erhielt drei Ja-Stimmen bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Damit fand er keine Mehrheit.

    Ebenso erging es einem zweiten Prüfauftrag. Die Verwaltung sollte Vorschläge zur Kürzung weiterer Investitionsmittel vorlegen, insbesondere beim allgemeinen Grunderwerb und bei der Gestaltung von Außenanlagen. Weitgehend förderfinanzierte Vorhaben sollten dabei ausgenommen werden. Auch hier lautete das Ergebnis: drei Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.

    Damit scheiterten keine abschließend ausgearbeiteten Kürzungen einzelner Leistungen. Nicht einmal der Auftrag, weitere Möglichkeiten zu erarbeiten und zur politischen Beratung vorzulegen, setzte sich durch.

    Die Verwaltung erklärte, bereits vor dem ersten Entwurf sei die Planung einem sehr kritischen Prozess unterzogen worden. Welche zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten der Ausschuss selbst sah, welche Alternativen er verlangte oder welche konkreten Konsolidierungsziele er setzen wollte, ist der Niederschrift nicht zu entnehmen. Sie vermerkt eine „rege Diskussion“, gibt deren wesentliche Argumente aber nicht wieder.

    Welche Fraktionen für oder gegen die Anträge stimmten, lässt sich ebenfalls nicht sicher feststellen. Das Protokoll nennt nur die Stimmenzahlen.

    Der Umgang mit der V9 bleibt offen

    Der beigefügte ursprüngliche Investitionsantrag der Grünen enthielt außerdem die Forderung, den Bau der V9 um mehrere Jahre zu verschieben und nach Fertigstellung der Goetheschule neu zu bewerten.

    Im protokollierten Abstimmungstext erscheint diese Forderung jedoch nicht. Dort geht es nur um weitere Investitionskürzungen. Eine gesonderte Entscheidung über die Verschiebung der V9 ist in dieser Niederschrift nicht dokumentiert. Der Umgang mit diesem Teil des ursprünglichen Antrags bleibt damit offen.

    320.530 Euro zusätzlich für Gebäude am Himmelmoor

    Einstimmig empfahl der Ausschuss der Ratsversammlung, 320.530 Euro zusätzlich für die Gebäude Himmelmoorstraße 4 bis 6 bereitzustellen. Hintergrund waren erhebliche Sicherheitsmängel an den elektrischen Anlagen. Betroffen sind unter anderem die Nissenhütte mit Werkstatt, das Henri-Goldstein-Haus und weitere Gebäudeteile einschließlich einer Mietwohnung.

    Die Vorlage nennt beschädigte Leitungsisolierungen, unsachgerechte Leitungsverlegung, offene oder unzureichend verschlossene Klemmdosen und fehlenden Schutz gegen elektrischen Schlag. Nach Darstellung der Verwaltung drohte ohne kurzfristige Abhilfe die Stilllegung des Stromanschlusses.

    Die Dringlichkeit der Arbeiten ist damit nachvollziehbar. Trotzdem wäre eine nähere Betrachtung der Kosten, der bisherigen Kontrollen und der Abgrenzung zu bereits laufenden Sanierungen naheliegend gewesen. Das Protokoll hält zu diesem Tagesordnungspunkt ausdrücklich fest: „Es gibt keine Anmerkungen vom Ausschuss.“

    Finanziert werden soll die Maßnahme unter anderem aus nicht benötigten oder 2026 nicht mehr umsetzbaren Ansätzen für Grundstückserwerb, Schulen und Brandschutz sowie einer zusätzlichen Förderzahlung für das Haus der Jugend. Eine dauerhafte Haushaltsentlastung entsteht daraus überwiegend nicht. Mehrere andere Arbeiten werden lediglich später ausgeführt.

    Besonders deutlich wird der personelle Engpass beim Brandschutz: Planung und Herstellung einer Garage für die mobile Netzersatzanlage an der Feuerwache Quickborn-Heide konnten laut Vorlage 2026 nicht mehr realisiert werden, weil die verfügbaren Personalkapazitäten nun für die sicherheitsrelevanten Arbeiten an der Himmelmoorstraße gebunden waren.

    Günstigere Notstromlösung angekündigt

    Eine mögliche Entlastung wurde unter den Unterrichtungen angekündigt. Für die Notstromversorgung am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium sollte eine mobile Station anstelle einer fest installierten Anlage vorgesehen werden. Dadurch sollte der Kostenansatz von ursprünglich 800.000 auf 200.000 Euro sinken.

    Die Differenz beträgt 600.000 Euro. Ein entsprechender neuer Beschluss wurde jedoch erst angekündigt. Welche Leistungen die mobile Lösung gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Anlage bietet, erläutert der kurze Protokollvermerk nicht.

    Redaktionelle Einordnung: Auftrag nicht erfüllt

    Die gewählten Vertreter tragen die Verantwortung dafür, die Finanzen der Stadt solide und dauerhaft aufzustellen. Der Finanzausschuss hat dabei eine zentrale Aufgabe. Er muss Ausgaben prüfen, Prioritäten setzen und dafür sorgen, dass Einnahmen und Ausgaben wieder zusammenpassen.

    Wer zu dem Ergebnis kommt, die Ausgaben ließen sich nicht ausreichend senken, muss sich mit höheren Einnahmen befassen. Wer höhere Einnahmen ablehnt, muss entsprechend stärker an die Ausgaben heran. Beides zugleich für weitgehend unveränderbar zu erklären, ist keine tragfähige Haushaltspolitik.

    Das Grundprinzip kennen schon Kinder beim Taschengeld: Wer dauerhaft mehr ausgibt, als hereinkommt, muss etwas ändern. Kredite verschieben die Rechnung und machen sie durch Zinsen größer.

    Schon im ersten Entwurf hätten die Erträge um gut 17 Prozent steigen müssen, um die vorgesehenen Aufwendungen zu decken. Beim inzwischen schlechteren zweiten Entwurf verschärft sich der Handlungsdruck weiter. Eine Einnahmelücke in Richtung eines Fünftels ist kein kleines Alarmsignal. Das ist ein ganzes Feuerwerk der Sirenen.

    An diesem Maßstab muss sich die Arbeit des Finanzausschusses messen lassen. Das dokumentierte Ergebnis vom 6. Oktober fällt ernüchternd aus: Die Haushaltsansätze wurden empfohlen, zusätzliche Prüfaufträge fanden keine Mehrheit, ein eigener bezifferter Konsolidierungsschritt ist nicht erkennbar.

    Der Auftrag lautet, den Haushalt dauerhaft ins Gleichgewicht zu bringen. Der dokumentierte zusätzliche Beitrag dieser Sitzung dazu: null. Auftrag nicht erfüllt.

    Quellen

    Stadt Quickborn: Öffentliches Protokoll des Finanzausschusses vom 6. Oktober 2026; Haushaltsvorlage VO/2026/Q/82 mit erstem Haushaltsentwurf 2027 ff.; Vorlagen VO/2026/Q/1115, VO/2026/Q/1135 und VO/2026/Q/1136 einschließlich der beigefügten Anträge. Ergänzend: zweiter Haushaltsentwurf 2027 ff.

  • Polizei warnt vor E-Scootern und schnellen E-Bikes: Was ist erlaubt, was ist verboten?

    Mehrere Verkehrsverstöße in den Kreisen Pinneberg und Segeberg. Die Polizei warnt vor unversicherten E-Scootern, illegalen Elektrorädern und gefährlichen Fahrten von Kindern und Jugendlichen.

    Kreis Pinneberg / Kreis Segeberg. Alkohol am Lenker, minderjährige Fahrer, fehlender Versicherungsschutz und Elektroräder, die Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h erreichen: Die Polizeidirektion Bad Segeberg berichtet am Mittwoch, 4. November 2026, über zahlreiche Verkehrsverstöße in der Region. Besonders betroffen sind E-Scooter und elektrisch angetriebene Fahrräder.

    Die Polizei richtet sich dabei ausdrücklich auch an Eltern. Denn nicht alles, was im Handel als E-Bike, Pedelec oder Kinder-E-Scooter angeboten wird, darf tatsächlich auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

    Quickborn Aktuell erklärt, worin die Unterschiede liegen, wann eine Versicherung vorgeschrieben ist, welches Mindestalter gilt und auf welchen Wegen die Fahrzeuge fahren dürfen.

    Was die Polizei in der Region festgestellt hat

    Die Polizeimeldung nennt mehrere Vorfälle zwischen dem 30. Oktober und dem 2. November:

    • Elmshorn: Ein 28-jähriger E-Scooter-Fahrer verunglückte mit mehr als 1,5 Promille und verletzte sich leicht. Bei einem weiteren 15-jährigen Fahrer bestand nach mehreren Verkehrsverstößen der Verdacht auf Cannabiseinfluss.
    • Pinneberg: Ein zwölfjähriger Junge wurde gemeinsam mit einem weiteren Kind auf einem unversicherten E-Scooter angetroffen. Auch gegen seine Mutter als Fahrzeughalterin drohen nach Polizeiangaben rechtliche Konsequenzen.
    • Halstenbek: Eine 14-Jährige verletzte sich bei einem Unfall mit einem E-Scooter auf einem Gehweg. Außerdem kontrollierte die Polizei einen Zehnjährigen auf einem elektrischen Kinderroller, der laut Hersteller 16 km/h erreichen konnte, aber keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besaß.
    • Halstenbek: Ein weiteres Elektrorad verfügte über einen Gasgriff und sollte laut Anzeige Geschwindigkeiten von bis zu 49 km/h erreichen können. Die Polizei leitete Ermittlungen ein.
    • Norderstedt: Ein Elektrorad war nach polizeilicher Beobachtung mit ungefähr 55 km/h unterwegs, ohne dass der Fahrer in die Pedale trat. Die Beamten beschlagnahmten das Zweirad.
    • Bad Segeberg: Die Polizei stellte unter anderem ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen, eine mutmaßlich gefälschte Versicherungsplakette und weitere Verkehrsverstöße fest.

    Die Fälle zeigen, dass die entscheidende Frage häufig nicht das Aussehen eines Fahrzeugs ist, sondern seine technische Ausstattung und die rechtliche Einordnung.

    Was ist eigentlich ein Pedelec?

    Der Begriff Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle“. Gemeint ist ein Fahrrad mit elektrischer Tretunterstützung.

    Der entscheidende Unterschied zu einem motorisierten Roller: Bei einem normalen Pedelec unterstützt der Elektromotor nur dann, wenn tatsächlich in die Pedale getreten wird.

    Dabei gelten drei wesentliche Grenzen:

    • Die Nenndauerleistung des Elektromotors beträgt höchstens 250 Watt.
    • Die elektrische Unterstützung endet spätestens bei 25 km/h.
    • Ohne Treten darf der Motor grundsätzlich nur im Rahmen einer Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h antreiben.

    Ein solches Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad. Wer durch eigene Muskelkraft beispielsweise bergab schneller als 25 km/h fährt, macht das Fahrzeug dadurch nicht zum Kraftfahrzeug. Entscheidend ist, wann und wie der Motor unterstützt.

    Für normale Pedelecs besteht keine gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht. Es werden weder ein Versicherungskennzeichen noch ein Führerschein benötigt. Auch eine gesetzliche Helmpflicht gibt es nicht.

    Eine private Haftpflichtversicherung ist trotzdem dringend zu empfehlen. Sie kann Schäden abdecken, die beim Radfahren anderen Menschen zugefügt werden. Für Diebstahlschäden kommen je nach Vertrag eine Hausrat- oder Fahrradversicherung infrage.

    S-Pedelecs: Bis 45 km/h und rechtlich ein Kraftfahrzeug

    Anders sieht es bei sogenannten S-Pedelecs aus. Das „S“ steht für Speed, also Geschwindigkeit.

    Diese Fahrzeuge unterstützen beim Treten bis zu 45 km/h. Sie gelten rechtlich als Kleinkrafträder und unterliegen deshalb deutlich strengeren Vorschriften.

    • Mindestalter: 15 Jahre in Deutschland
    • Führerschein: Klasse AM oder eine entsprechende höhere Fahrerlaubnis
    • Versicherung: Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen vorgeschrieben
    • Helm: Geeigneter Schutzhelm vorgeschrieben
    • Verkehrsfläche: Grundsätzlich die Fahrbahn, nicht der normale Radweg
    • Betriebserlaubnis: Erforderlich

    Ein S-Pedelec darf also nicht allein deshalb auf dem Radweg fahren, weil es äußerlich einem gewöhnlichen Fahrrad ähnelt.

    E-Bikes mit Gasgriff: Auch ohne Treten unterwegs

    Im Alltag wird fast jedes elektrisch unterstützte Fahrrad als E-Bike bezeichnet. Rechtlich ist der Begriff allerdings ungenau.

    Im engeren Sinn handelt es sich bei einem E-Bike um ein Zweirad, das auch ohne Pedalbewegung durch einen Elektromotor angetrieben werden kann.

    Ein entsprechend genehmigtes E-Bike mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h kann beispielsweise unter die Regeln für Mofas fallen. Dann gelten grundsätzlich ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Mofa-Prüfbescheinigung beziehungsweise passende Fahrerlaubnis und eine gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherungspflicht. Je nach Fahrzeugklasse besteht auch Helmpflicht.

    Für die Benutzung von Radwegen gelten andere Regeln als beim Fahrrad. Insbesondere dürfen solche Fahrzeuge nicht ohne Weiteres die innerörtlichen Radwege benutzen.

    Ein Elektro-Zweirad, das sich per Gasgriff ohne Treten auf 49 oder 55 km/h beschleunigen lässt, ist dagegen kein normales Pedelec. Ohne die für seine tatsächliche Fahrzeugklasse erforderliche Genehmigung darf es nicht im öffentlichen Verkehr betrieben werden.

    E-Scooter: Ab 14 Jahren, aber nur mit Versicherung

    Für die üblichen E-Tretroller gelten wiederum eigene Regeln. Straßenverkehrsrechtlich handelt es sich um Elektrokleinstfahrzeuge.

    • Mindestalter: 14 Jahre
    • Höchstgeschwindigkeit: Bauartbedingt höchstens 20 km/h
    • Führerschein: Nicht erforderlich
    • Versicherung: Gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben
    • Kennzeichen: Gültige Versicherungsplakette
    • Helmpflicht: Keine gesetzliche Pflicht, aber dringend empfohlen
    • Mitfahrer: Nicht erlaubt, auch nicht Kinder
    • Betriebserlaubnis: Erforderlich

    Damit ist auch klar: Ein zwölfjähriges Kind darf einen solchen E-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht fahren. Das gilt unabhängig davon, ob die Eltern die Fahrt erlauben.

    Ebenso verboten ist es, zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs zu sein.

    Wo dürfen E-Scooter fahren?

    Hier kommt es besonders häufig zu Missverständnissen.

    Nach den im November 2026 geltenden Vorschriften müssen E-Scooter grundsätzlich vorhandene geeignete Radverkehrsflächen benutzen. Dazu gehören baulich angelegte Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen sowie gemeinsame Geh- und Radwege.

    Wenn solche Verkehrsflächen nicht vorhanden sind, darf beziehungsweise muss auf der Fahrbahn gefahren werden.

    Auf normalen Gehwegen dürfen E-Scooter nicht fahren. Das gilt auch dann, wenn der Gehweg lediglich durch das Zusatzschild „Radverkehr frei“ für Fahrräder freigegeben ist. Im November 2026 benötigt ein E-Scooter hier noch eine besondere Freigabe, beispielsweise durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.

    Außerdem müssen die vorgeschriebene Fahrtrichtung und die Verkehrsregeln beachtet werden. Auch ein ausgeschalteter Motor macht den fahrenden E-Scooter nicht automatisch zu einem gewöhnlichen Tretroller.

    Wichtig: Ab März 2027 ändern sich einige Regeln

    Die Bundesregierung hat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung bereits 2026 überarbeitet. Ein Teil der neuen Regelungen gilt jedoch erst ab dem 1. März 2027.

    Dann sollen unter anderem für den Radverkehr freigegebene Gehwege und Fußgängerzonen grundsätzlich auch von E-Scootern genutzt werden dürfen, soweit keine abweichenden örtlichen Beschränkungen bestehen. Dabei müssen Fußgänger Vorrang haben; es gilt Schrittgeschwindigkeit.

    Auch der besondere Grünpfeil für Radfahrer wird dann für E-Scooter nutzbar.

    Bis zum Inkrafttreten dieser Änderungen gelten weiterhin die bisherigen Beschränkungen. Das Mindestalter von 14 Jahren und die Versicherungspflicht bleiben bestehen.

    Normale Tretroller und Fahrräder: Ganz andere Vorschriften

    Ein gewöhnlicher Tretroller ohne Motor ist kein E-Scooter. Er zählt zu den besonderen Fortbewegungsmitteln nach § 24 der Straßenverkehrs-Ordnung.

    Für ihn gelten grundsätzlich die Regeln des Fußgängerverkehrs. Er gehört also auf den Gehweg. Ein Versicherungskennzeichen oder ein Führerschein sind nicht erforderlich. Ein gesetzliches Mindestalter gibt es ebenfalls nicht.

    Für Fahrräder und normale Pedelecs gelten wiederum besondere Vorschriften für Kinder:

    • Unter 8 Jahren: Kinder müssen grundsätzlich den Gehweg benutzen. Alternativ ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg erlaubt.
    • Von 8 bis unter 10 Jahren: Kinder dürfen noch auf dem Gehweg fahren, können aber auch die für den Radverkehr vorgesehenen Flächen beziehungsweise die Fahrbahn benutzen.
    • Ab 10 Jahren: Es gelten die üblichen Regeln für den Radverkehr. Der normale Gehweg darf dann nur bei entsprechender Freigabe befahren werden.

    Eine geeignete Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf ein Kind unter acht Jahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen beide absteigen, wenn sie den Gehweg benutzt haben.

    Versicherung und Mindestalter: Der Überblick

    FahrzeugPflichtversicherungMindestalterErlaubte Verkehrsfläche
    Normales FahrradNeinKeinesRadwege und Fahrbahn nach StVO; für Kinder Sonderregeln
    Pedelec bis 25 km/hNeinKeinesWie Fahrrad
    S-Pedelec bis 45 km/hJa15 Jahre, Klasse AMGrundsätzlich Fahrbahn
    Genehmigtes E-Bike mit eigenständigem Motorantrieb bis 25 km/hJaIn der Regel 15 JahreJe nach Fahrzeugklasse, grundsätzlich Fahrbahn
    E-Scooter bis 20 km/hJa14 JahreRadverkehrsflächen, sonst Fahrbahn
    Tretroller ohne MotorNeinKeinesGehweg
    Nicht genehmigter oder illegal getunter ElektrorollerKeine reguläre Nutzung im öffentlichen Verkehr zulässig–Öffentlicher Verkehrsraum nicht zulässig

    Versicherungskennzeichen: Seit März 2026 gilt Schwarz

    Wer einen versicherungspflichtigen E-Scooter, ein S-Pedelec oder ein entsprechendes E-Bike besitzt, muss außerdem auf die Gültigkeit seines Versicherungskennzeichens achten.

    Das Versicherungsjahr beginnt jeweils am 1. März. Für den Zeitraum vom 1. März 2026 bis zum 28. Februar 2027 sind schwarze Versicherungskennzeichen beziehungsweise schwarze Versicherungsplaketten gültig.

    Die früheren grünen Kennzeichen sind seit März 2026 nicht mehr gültig.

    Die Versicherung muss für das neue Versicherungsjahr rechtzeitig erneuert werden. Wer ohne den vorgeschriebenen Versicherungsschutz fährt, begeht grundsätzlich eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

    Vorsicht beim Kauf von Kinder-E-Scootern im Internet

    Besonders eindringlich warnt die Polizei vor motorisierten Kinderrollern und vermeintlich günstigen Elektrofahrzeugen aus dem Onlinehandel.

    Viele dieser Fahrzeuge sehen normalen E-Scootern ähnlich, verfügen aber nicht über die notwendige Betriebserlaubnis für Deutschland.

    Das betrifft auch Roller, die ausdrücklich für Kinder beworben werden und beispielsweise 16 km/h erreichen können.

    Solche Modelle dürfen ohne entsprechende Genehmigung nicht auf öffentlichen Straßen oder Gehwegen gefahren werden. Sie kommen allenfalls für die Nutzung auf geeignetem, nicht öffentlich zugänglichem Privatgelände infrage.

    Auch ein privater Parkplatz kann rechtlich zum öffentlichen Verkehrsraum gehören, wenn er allgemein zugänglich ist.

    Deshalb sollten Käufer vor der Bestellung prüfen, ob eine gültige Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis für das konkrete Fahrzeug vorliegt. Eine bloße CE-Kennzeichnung ersetzt diese nicht.

    Eltern können ebenfalls rechtliche Konsequenzen drohen

    Die Polizeidirektion Bad Segeberg weist ausdrücklich darauf hin, dass bei unversicherten oder nicht genehmigten Fahrzeugen nicht nur die Fahrer betroffen sein können.

    Auch Fahrzeughalter und damit unter Umständen Eltern müssen mit Ermittlungen rechnen, wenn sie die Benutzung eines versicherungspflichtigen Fahrzeugs ohne erforderlichen Versicherungsschutz zulassen.

    Dabei gilt allerdings eine wichtige strafrechtliche Unterscheidung: Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland strafunmündig. Gegen strafmündige Fahrer und verantwortliche Halter können dagegen entsprechende Verfahren geführt werden.

    Unabhängig davon können bei Unfällen erhebliche zivilrechtliche Haftungsfragen entstehen. Bei unerlaubten technischen Veränderungen können Versicherungen unter bestimmten Voraussetzungen zudem Regressansprüche geltend machen.

    Polizei appelliert an Eltern und Käufer

    Die aktuelle Serie von Vorfällen verdeutlicht, wie leicht die rechtlichen Unterschiede zwischen Fahrrad, Pedelec, E-Bike und E-Scooter übersehen werden.

    Ein normales Pedelec ist rechtlich ein Fahrrad. Ein E-Scooter dagegen ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug. Ein S-Pedelec benötigt sogar eine Fahrerlaubnis.

    Besonders beim Kauf von elektrisch angetriebenen Kinderfahrzeugen und leistungsstarken Elektrorädern sollte deshalb nicht allein auf die Werbung oder die angegebene Höchstgeschwindigkeit geachtet werden.

    Entscheidend sind die tatsächlichen technischen Eigenschaften, die Fahrzeugklasse und eine gültige Genehmigung für den öffentlichen Straßenverkehr.

    Die Polizei empfiehlt Eltern, sich gemeinsam mit ihren Kindern vor der ersten Fahrt über die geltenden Regeln zu informieren. Das kann nicht nur Bußgelder und Strafverfahren, sondern vor allem gefährliche Unfälle verhindern.

    Quellen

    Stand der Rechtslage: 4. November 2026.

  • Schulhaushalt Quickborn: CDU fragt nach – Ganztag und Krisenvorsorge kosten dauerhaft Geld

    Die CDU hat im Quickborner Ausschuss für Bildung, Kultur und Freizeit größere Positionen des Schulhaushalts hinterfragt. Eine mobile Notstromanlage soll die Investitionskosten senken, höhere Landeszuschüsse die Ganztagsbetreuung entlasten. Doch die laufenden Belastungen bleiben erheblich.

    800.000 Euro für die Notstromversorgung am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium: Diesen Ansatz wollte die CDU-Fraktion bei den Beratungen zum Haushalt 2027 genauer erklärt haben. Auch zur Ganztagsfinanzierung, zu Schulbaukosten und zu den Außenanlagen am Elsensee-Gymnasium legte sie konkrete Fragen vor.

    Der Fragenkatalog vom 29. September ist mit Reinhardt Ax unterzeichnet. In der Ausschusssitzung am 6. Oktober erinnerte der CDU-Ratsherr an die Beantwortung. Angesichts der angespannten Stadtfinanzen sind solche Nachfragen notwendig: Investitionen müssen begründet, günstigere Lösungen geprüft und Folgekosten sichtbar gemacht werden.

    Mobile Notstromanlage soll günstiger werden

    Statt einer fest installierten Netzersatzanlage plant die Verwaltung inzwischen ein mobiles Aggregat. Es soll flexibler einsetzbar und günstiger sein. Unter anderem entfällt ein Kabelgraben.

    Der Ausschuss beschloss einstimmig, die Investitionsplanung um 600.000 Euro zu verringern. Für das mobile Gerät sind zunächst 200.000 Euro vorgesehen. Wegen der Lieferzeit sollen diese im zweiten Haushaltsentwurf vorerst als Verpflichtungsermächtigung erscheinen.

    Damit ist die Gesamtrechnung allerdings noch nicht vollständig. Umbauten am Transformator und an der Elektroverteilung sollen erst für 2028 eingeplant werden. Ihre Kosten werden im Protokoll nicht beziffert.

    Auch die Vorhaltung kostet jedes Jahr Geld

    Mit dem Kaufpreis ist es nicht getan. Abschreibung, Finanzierung, Wartung, Prüfungen und Probeläufe belasten den Haushalt auch dann, wenn kein längerer Stromausfall eintritt.

    Eine Modellrechnung zeigt die Größenordnung: Bei 200.000 Euro Anschaffungskosten, angenommenen 15 Jahren Nutzungsdauer und vollständiger Kreditfinanzierung zu vier Prozent entstehen anfänglich rund 21.300 Euro jährlich für Abschreibung und Zinsen. Die genannten Annahmen sind keine bestätigten Quickborner Kalkulationswerte. Betrieb und Unterhaltung sowie die noch ausstehenden elektrischen Umbauten kommen hinzu.

    Krisenvorsorge kann sinnvoll sein. Quickborn muss sie aber auch finanzieren können. Dazu gehört eine vollständige Rechnung über Anschaffung, notwendige Anschlussarbeiten und jährliche Folgekosten. Was eine umfassende Krisenversorgung des Schulzentrums insgesamt kostet, lässt sich aus den vorliegenden Angaben noch nicht beziffern.

    Unsere Einordnung: Krisenvorsorge gehört zur öffentlichen Sicherheit

    Die Verwaltung will die mobile Anlage weiterhin beim Gymnasium führen. Sie begründet dies mit dem vorgesehenen Haupteinsatzort und damit, dass es kein eigenes Haushaltsprodukt für Krisenmanagement gebe.

    Das überzeugt aus Sicht von Quickborn Aktuell nicht. Allgemeine Krisenvorsorge gehört in den Bereich der öffentlichen Sicherheit. Ein fehlendes Haushaltsprodukt lässt sich einrichten. Es ist kein sachlicher Grund, diese Aufgabe im Schulhaushalt unterzubringen.

    Bei einem längeren Stromausfall kann der Unterricht eingestellt werden. Soll das Schulzentrum dagegen als Anlaufstelle oder zur Versorgung der Bevölkerung dienen, erfüllt es eine andere Aufgabe: Dann geht es um die Krisenbewältigung für die Stadt.

    Diese Aufgabe muss auch im Haushalt erkennbar sein. Das gilt besonders für ein mobiles Aggregat, das an unterschiedlichen Standorten eingesetzt werden kann.

    Die Abgrenzung ist zudem für spätere Schulkostenbeiträge wichtig. Schulbezogene Aufwendungen, Nettoabschreibungen und gesetzlich berechnete Zinsen können grundsätzlich in die Beiträge eingehen, die andere Gemeinden für ihre Schülerinnen und Schüler zahlen. Allgemeine Krisenvorsorge wird aber nicht dadurch zur Schulträgeraufgabe, dass sie beim Gymnasium gebucht wird.

    Bei der geplanten Anschaffung sollte deshalb von Anfang an feststehen, welcher Aufgabe die Anlage dient und wie ihre Kosten abgegrenzt werden. Ein tatsächlicher schulischer Anteil wäre nachvollziehbar auszuweisen. Diese Bewertung ist eine redaktionelle Einordnung von Quickborn Aktuell; der CDU-Fragenkatalog spricht die Zuordnung zu den Schulkostenbeiträgen nicht an.

    Warum die Ganztagsförderung vergleichsweise niedrig bleibt

    Die CDU fragte außerdem, weshalb die Landeszuweisungen für die Ganztagsbetreuung so niedrig ausfallen, obwohl eine Förderung von 75 Prozent angekündigt wurde.

    Die Erklärung liegt vor allem im schrittweisen Aufbau der Förderung. Der Rechtsanspruch beginnt im Schuljahr 2026/27 mit der ersten Klasse. Jährlich kommt ein weiterer Jahrgang hinzu. Erst ab 2029/30 umfasst er alle vier Grundschuljahrgänge.

    Außerdem gelten Fördergrenzen und Pauschalen. Die 75 Prozent beziehen sich deshalb nicht auf sämtliche tatsächlichen Betreuungskosten aller Grundschulkinder. Elternbeiträge werden bei der Finanzierung ebenfalls berücksichtigt.

    Die Verwaltung kündigte für den zweiten Haushaltsentwurf höhere Landeszuweisungen an. Für die drei Grundschulen sollen die vorgesehenen Einnahmen von insgesamt 93.900 auf rund 197.763 Euro steigen. Das verbessert die Planung um knapp 104.000 Euro.

    Rund 289.000 Euro Finanzierungslücke bei zwei Schulen

    Dennoch bleibt ein erheblicher städtischer Zuschussbedarf. Allein für die Betreuung durch freie Träger und ergänzende Kurse an Waldschule und Grundschule Mühlenberg stehen zusammen 484.200 Euro im Haushaltsplan.

    Nach Abzug der korrigierten Landeszuweisungen und der vorgesehenen Elternbeiträge verbleiben bei diesen Positionen rund 289.000 Euro, die Quickborn finanzieren muss.

    Das ist noch nicht das vollständige Ganztagsdefizit. Weitere zugehörige Personal-, Gebäude-, Verwaltungs- und Sachkosten sind in dieser Teilrechnung nicht enthalten. Auch die Goetheschule ist damit nicht vollständig erfasst. Eine gesonderte Gesamtrechnung für die Ganztagsbetreuung aller drei Grundschulen fehlt in den vorliegenden Unterlagen.

    Der Berechnung liegt bei Mühlenberg der Haushaltsansatz von 167.800 Euro für die Trägerbetreuung zugrunde, zuzüglich 13.200 Euro für Kurse. Im CDU-Fragenkatalog wird abweichend ein Betreuungsbetrag von 197.800 Euro genannt.

    Die laufende Betreuung und ihre Finanzierung betreffen den Ergebnishaushalt. Der verbleibende Zuschussbedarf muss Jahr für Jahr gedeckt werden.

    40.000 Euro weniger bei Schulkostenbeiträgen

    Eine weitere einstimmige Entscheidung betrifft die von Quickborn zu zahlenden Schulkostenbeiträge. Der Ansatz wird von 700.000 auf 660.000 Euro gesenkt. Nach Darstellung der Verwaltung lassen die Erfahrungen der vergangenen Haushaltsjahre eine niedrigere Planung zu.

    Die CDU hat mit ihrem Fragenkatalog wichtige Kostenpositionen aufgegriffen. Die günstigere Notstromlösung und die korrigierten Förderansätze sind vernünftige Schritte. Ebenso notwendig bleiben eine vollständige Ganztagsrechnung und ein klarer Ausweis der Kosten für die allgemeine Krisenvorsorge.


    Quellen: Stadt Quickborn: Unterlagen und öffentliches Protokoll des Ausschusses für Bildung, Kultur und Freizeit vom 6. Oktober 2026, Tagesordnungspunkt 8, einschließlich CDU-Fragenkatalog vom 29. September 2026 und Verwaltungsantworten.

  • Neues Tanklöschfahrzeug für Quickborn: 600.000 Euro eingeplant

    31 Jahre hat das bisherige Tanklöschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Quickborn inzwischen auf dem Buckel. Nun soll ein Nachfolger angeschafft werden. Die Stadt rechnet mit Kosten von 600.000 Euro. Viel Geld für ein Fahrzeug – doch angesichts der Preise für moderne Feuerwehrtechnik könnte diese Kalkulation sogar knapp ausfallen.

    Das bisherige Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 stammt aus dem Jahr 1995. Die übliche Nutzungsdauer solcher Einsatzfahrzeuge wird mit 25 Jahren angesetzt. Eine Ersatzbeschaffung war deshalb schon länger vorgesehen, wurde jedoch mehrfach zugunsten dringenderer Anschaffungen zurückgestellt.

    Inzwischen machen sich das Alter und die zunehmende Abnutzung bemerkbar. Auch die Unterhaltung wird teurer. Hinzu kommt eine Lieferzeit von voraussichtlich drei Jahren. Wird das neue Fahrzeug wie geplant 2029 ausgeliefert, hat sein Vorgänger rund 34 Dienstjahre hinter sich.

    Mehr Löschwasser und Platz für neun Feuerwehrleute

    Das neue Tanklöschfahrzeug vom Typ TLF 4000 soll künftig an der Feuerwache Ost stationiert werden. Es wird insbesondere bei größeren Bränden, in Gewerbe- und Industriegebieten sowie bei Wald- und Moorbränden eingesetzt.

    Zur Ausstattung gehören ein großer Löschwassertank, eine leistungsfähige Pumpe, ein Schaum-Wasserwerfer und besondere Ausrüstung zur Bekämpfung von Vegetationsbränden.

    Eine Besonderheit ist die geplante Gruppenkabine. Statt der bei diesem Fahrzeugtyp üblichen drei Personen sollen neun Feuerwehrleute mitfahren können. Damit trägt die Feuerwehr ihrer inzwischen auf zwei Standorte verteilten Organisation und den gestiegenen personellen und taktischen Anforderungen Rechnung.

    Das Fahrzeug soll sowohl eigenständig eingesetzt werden können als auch die vorhandenen Löschfahrzeuge unterstützen. Gerade bei größeren Schadenslagen und lang andauernden Einsätzen bedeutet zusätzliche Löschwasserkapazität einen wichtigen Sicherheitsgewinn.

    600.000 Euro – und das könnte knapp werden

    Die veranschlagten 600.000 Euro sind eine erhebliche Summe. Allerdings handelt es sich bei einem Tanklöschfahrzeug nicht um einen gewöhnlichen Lastwagen, sondern um ein aufwendig konstruiertes Spezialfahrzeug mit umfangreicher Löschtechnik.

    Wie teuer solche Fahrzeuge inzwischen geworden sind, zeigen Beschaffungen anderer Kommunen. Die Stadt Giengen vergab im Oktober 2025 ein TLF 4000 für rund 580.000 Euro. Bei einer gemeinsamen Beschaffung mehrerer sächsischer Kommunen lag der Preis bereits 2024 bei rund 619.000 Euro je Fahrzeug.

    Die Ausstattungen sind nicht vollständig vergleichbar. Dennoch zeigen diese Beispiele, dass der Quickborner Ansatz von 600.000 Euro keineswegs großzügig bemessen ist. Gerade die vorgesehene Gruppenkabine könnte zusätzliche Kosten verursachen.

    Ob der Betrag ausreicht, wird sich erst nach der europaweiten Ausschreibung zeigen.

    Dabei spielt auch die lange Lieferzeit eine Rolle. Zwar sollen die Aufträge bereits 2026 erteilt werden, sodass die Preise nicht zwangsläufig erst bei der Lieferung 2029 festgelegt werden. Entscheidend sind jedoch die angebotenen Vertragspreise und mögliche Vereinbarungen über spätere Kostenanpassungen.

    Bezahlung erst in den kommenden Jahren

    Die Verwaltung hat die Beschaffung auf drei Lose aufgeteilt: Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und Beladung. Der Auftrag soll nach einer europaweiten Ausschreibung an die jeweils wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.

    Im Haushalt sind Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 600.000 Euro vorgesehen. Davon entfallen 200.000 Euro auf das Jahr 2028 und weitere 400.000 Euro auf 2029.

    Über den Ausschreibungsbeschluss entscheidet der Ausschuss für kommunale Dienstleistungen am 10. November 2026.

    Investition in die Sicherheit

    Die Ersatzbeschaffung ist sinnvoll. Gerade eine Stadt wie Quickborn mit größeren Gewerbegebieten, Autobahnanschluss und ausgedehnten Wald- und Moorflächen benötigt eine leistungsfähige Feuerwehr.

    Bemerkenswert bleibt allerdings, welche Summen Kommunen inzwischen für moderne Feuerwehrfahrzeuge aufbringen müssen. 600.000 Euro sind eine Menge Geld. Und selbst dafür ist ein entsprechend ausgestattetes Tanklöschfahrzeug heute keineswegs selbstverständlich zu bekommen.

    Umso wichtiger ist es, die Beschaffung rechtzeitig einzuleiten. Die Feuerwehr Quickborn soll schließlich auch in Zukunft zuverlässig und mit moderner Technik helfen können, wenn es darauf ankommt.

    Quellen

  • Feuer in Quickborner Supermarkt – Kriminalpolizei ermittelt wegen Brandstiftungsverdachts

    Quickborn. In einem Quickborner Supermarkt ist am Dienstagabend (3. November 2026) ein Feuer ausgebrochen. Rund 25 Einsatzkräfte waren vor Ort, um den Brand zu bekämpfen. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Allerdings entstanden Schäden am Gebäude und an Waren des Supermarktes.

    Feuer im Toilettenbereich des Supermarktes

    Nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks brach das Feuer im Toilettenbereich des Supermarktes aus. Rund 25 Einsatzkräfte rückten an, um den Brand zu bekämpfen.

    Das Feuer beschädigte das Gebäude. Darüber hinaus wurden Waren in Mitleidenschaft gezogen. Ein Teil des Warenbestandes ist unbrauchbar geworden und kann nicht mehr verkauft werden.

    Wie hoch der entstandene Sachschaden ist, steht bislang nicht fest.

    Kriminalpolizei ermittelt wegen Brandstiftungsverdachts

    Die genaue Brandursache ist noch ungeklärt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachts der Brandstiftung.

    Ob das Feuer tatsächlich vorsätzlich gelegt wurde oder eine andere Ursache vorliegt, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.

    Welcher Supermarkt ist betroffen?

    Welcher Quickborner Supermarkt von dem Feuer betroffen ist, geht aus den bisher vorliegenden Medienberichten nicht hervor.

    Auch darüber, ob und gegebenenfalls wie lange der Markt geschlossen bleiben muss, liegen bislang keine gesicherten Informationen vor.

    Quickborn Aktuell wird über weitere Erkenntnisse berichten, sobald neue bestätigte Informationen vorliegen.

    Quellen

    NDR Schleswig-Holstein, 4. November 2026: Feuer in Quickborner Supermarkt – Ware beschädigt

    WELT/dpa, 4. November 2026: Polizei ermittelt nach Brand in Quickborner Supermarkt

  • Himmelmoor: Fördermillionen locken – doch wer zahlt am Ende?

    Himmelmoor: Fördermillionen locken – doch wer zahlt am Ende?

    Quickborn will rund 1,2 Millionen Euro in das Himmelmoor investieren. Das Waagehaus soll zum Besucherzentrum werden, die historische Nissenhütte eine moderne Ausstellung erhalten. Die Fördergelder locken. Doch die Verkehrsprobleme sind ungelöst, der städtische Haushalt ist tief im Minus. Und selbst die Verwaltung räumt ein: Das Himmelmoor ist bereits am Limit.

    Das Himmelmoor ist längst ein Besuchermagnet. Die historische Torfbahn, die alten Gebäude und die besondere Moorlandschaft ziehen Menschen aus der gesamten Region an. Bei Veranstaltungen sind die Parkplätze regelmäßig knapp. Eine vernünftige Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr fehlt.

    Schon heute wird in Quickborn die Frage gestellt, ob der Tourismus im Himmelmoor nicht langsam seine Grenzen erreicht hat.

    Ausgerechnet die Stadtverwaltung bestätigt diese Sorge. In ihrer Beschlussvorlage zur Nissenhütte heißt es, man wolle ausdrücklich keine zusätzlichen Besucher gewinnen, weil das Gebiet und die Vereine bereits am Limit seien. Wenige Seiten später erwartet dieselbe Verwaltung allerdings steigende Besucherzahlen und zusätzliche wirtschaftliche Impulse.

    Waagehaus sinnvoll – Nissenhütte fragwürdig?

    Für den Ausbau des Waagehauses sind rund 500.000 Euro vorgesehen. Das Gebäude soll Besucher empfangen, informieren und die Angebote im Himmelmoor besser miteinander verbinden. Ein nachvollziehbares Vorhaben, das auch der Besucherlenkung dient. Die beantragte Förderung von knapp 400.000 Euro hat bereits die erste Auswahlhürde genommen.

    Bei der Nissenhütte sieht es anders aus. Rund 700.000 Euro sollen in ihre Restaurierung und touristische Aufwertung fließen. Geplant sind unter anderem Touchscreens, digitale Projektionen und Klanginstallationen.

    Die historische Nissenhütte zu erhalten, steht außer Frage. Aber muss aus jedem alten Gebäude gleich eine moderne Erlebniswelt werden? Gerade der ursprüngliche Charakter, die Gebrauchsspuren und die Geschichte dieser Gebäude machen den besonderen Reiz des Himmelmoores aus. Nicht jede technische Spielerei macht ein Denkmal interessanter.

    Hinzu kommt ein merkwürdiger Zeitplan: Die Stadt stellt erst für 2027 Planungskosten zur Erreichung der Leistungsphase 3 bereit. Diese Planung muss für den Förderantrag aber bereits am 30. November 2026 fertig sein. Wie das funktionieren soll, bleibt offen.

    Fördergeld ist nicht kostenlos

    Für beide Projekte rechnet Quickborn mit insgesamt fast 960.000 Euro Zuschüssen. Bei vollständiger Bewilligung blieben rund 240.000 Euro Eigenanteil. Dazu kommen Zinsen, Betrieb, Unterhaltung und irgendwann die Erneuerung der technischen Ausstattung.

    Und das bei einem Stadthaushalt, der schon heute erhebliche Defizite aufweist.

    Vor allem aber fehlt eine überzeugende Antwort auf die Verkehrsfrage. Zusätzliche Attraktionen schaffen zusätzliche Besuchsanreize. Wo die Menschen parken und wie das empfindliche Moor vor einer Überlastung geschützt werden soll, ist weiterhin ungeklärt.

    Nicht jeder Fördertopf muss ausgeschöpft werden

    Manchmal erinnert kommunale Förderpolitik an ein Kind im Süßwarenladen: Jeder Lolli sieht verlockend aus, also muss man ihn unbedingt haben. Über die Bauchschmerzen wundert man sich erst hinterher.

    Für Quickborn heißt das: Nur weil Land oder EU 80 Prozent einer Investition übernehmen könnten, muss die Stadt nicht automatisch die restlichen 20 Prozent ausgeben – und sich die Folgekosten für viele Jahre ans Bein binden.

    Der Erhalt der historischen Gebäude ist unbestritten. Auch das Waagehaus als zentraler Anlaufpunkt hat seinen Sinn. Bei der geplanten Erlebniswelt in der Nissenhütte darf man dagegen fragen, ob weniger nicht mehr wäre.

    Fördermittel ersetzen keine klugen Entscheidungen. Schon gar nicht, wenn das Geld knapp ist, die Verkehrsprobleme ungelöst sind und die Natur längst an ihre Belastungsgrenzen stößt.

    Quellen

  • Großer Laternenumzug bei famila Quickborn am 7. November – mit Feuerwehr und Feuerwerk

    Großer Laternenumzug bei famila Quickborn am 7. November

    Am Samstag, 7. November 2026, wird es auf dem famila-Gelände an der Pascalstraße in Quickborn wieder bunt. Gemeinsam mit der Quickborner Feuerwehr veranstaltet famila einen großen Laternenumzug mit einem umfangreichen Rahmenprogramm für Familien und Kinder. Auch ein großes Feuerwerk ist angekündigt.

    Ab 16 Uhr beginnt das Familienprogramm

    Bereits um 16 Uhr startet das Programm auf dem famila-Parkplatz. Die Quickborner Feuerwehr präsentiert Feuerwehrfahrzeuge und sorgt gemeinsam mit famila für Essen und Getränke zu familienfreundlichen Preisen.

    Für die jüngeren Besucher gibt es unter anderem Kinderschminken, eine Hüpfburg und weitere Kinderaktionen.

    Laternenumzug startet um 18:30 Uhr

    Um 18:30 Uhr setzt sich der große Laternenumzug in Bewegung. Für die musikalische Begleitung sorgt der Spielmannszug Klein Nordende-Lieth.

    Mit ihren leuchtenden Laternen ziehen die Kinder gemeinsam mit Eltern, Großeltern und Freunden durch die Dunkelheit.

    Ein großes Feuerwerk gehört ebenfalls zum angekündigten Programm. Eine genaue Uhrzeit dafür hat famila bislang nicht veröffentlicht.

    Die Veranstaltung im Überblick

    • Termin: Samstag, 7. November 2026
    • Ort: famila Quickborn, Pascalstraße 9, 25451 Quickborn
    • Ab 16:00 Uhr: Rahmenprogramm mit Feuerwehr, Kinderaktionen sowie Essen und Getränken
    • 18:30 Uhr: Start des Laternenumzugs mit dem Spielmannszug Klein Nordende-Lieth
    • Weiterer Höhepunkt: Großes Feuerwerk

    Wer mit Kindern oder Enkelkindern unterwegs ist, kann sich auf einen abwechslungsreichen Herbstnachmittag und einen stimmungsvollen Laternenabend freuen. Die Laternen sollten jedenfalls schon einmal bereitstehen.

    Quelle

    famila Nordost, offizielle Veranstaltungsankündigung:
    famila Quickborn – Informationen zum Laternenumzug

  • Vortrag: Gut schlafen, gesund bleiben – was unser Gehirn nachts alles leistet

    Vortrag: Gut schlafen, gesund bleiben – was unser Gehirn nachts alles leistet

    Warum guter Schlaf so wichtig ist – Expertenvortrag in Quickborn

    Wir verbringen etwa ein Drittel unseres Lebens mit Schlafen. Doch was passiert während dieser Zeit eigentlich in unserem Körper? Warum brauchen wir Schlaf, um gesund und leistungsfähig zu bleiben? Und weshalb kann eine schlechte Nacht nicht nur müde, sondern auch gereizt, unkonzentriert oder ängstlich machen?

    Diesen und weiteren Fragen widmet sich am Mittwoch, 11. November 2026, um 19.30 Uhr ein Vortrag in der Stadtbücherei Quickborn. Unter dem Titel „Schlafen für die Gesundheit“ gibt der Kieler Schlafmediziner und Wissenschaftler Prof. Dr. Robert Göder Einblicke in die faszinierenden Vorgänge während unserer nächtlichen Ruhe.

    Die Veranstaltung gehört zur Reihe „Wissenschaft in Quickborn“, die von der Stadtbücherei gemeinsam mit der Schleswig-Holsteinischen Universitäts-Gesellschaft angeboten wird. Der Eintritt ist frei.

    Unser Gehirn arbeitet weiter, während wir schlafen

    Schlaf ist keineswegs ein Zustand, in dem unser Gehirn einfach abgeschaltet wird. Im Gegenteil: Während wir schlafen, laufen zahlreiche Prozesse ab, die für unsere körperliche und seelische Gesundheit unverzichtbar sind.

    Das Gehirn verarbeitet Informationen und Erlebnisse des Tages, festigt Erinnerungen und unterstützt Lernprozesse. Gleichzeitig werden wichtige Stoffwechselvorgänge reguliert und körperliche Erholungsprozesse gefördert.

    Dabei durchlaufen wir jede Nacht mehrere Schlafzyklen. Leichtschlaf, Tiefschlaf und sogenannte REM-Phasen, in denen besonders lebhafte Träume auftreten können, wechseln sich ab. Die einzelnen Schlafphasen erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sind für die Erholung von Bedeutung.

    Besonders interessant ist der Zusammenhang zwischen Schlaf und Gedächtnis. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass neu erworbenes Wissen während des Schlafes gefestigt wird. Wer beispielsweise eine neue Sprache lernt oder sich auf eine Prüfung vorbereitet, profitiert deshalb nicht nur vom Lernen selbst, sondern auch von ausreichendem Schlaf.

    Auch unsere Gefühle werden durch Schlaf beeinflusst. Schlafmangel kann dazu führen, dass wir empfindlicher auf Stress reagieren, weniger belastbar sind oder Schwierigkeiten haben, unsere Emotionen zu regulieren.

    Ein ausgewiesener Experte für Schlaf und psychische Gesundheit

    Mit Prof. Dr. Robert Göder kommt ein Wissenschaftler nach Quickborn, der sich seit Jahrzehnten mit der Erforschung des Schlafes beschäftigt.

    Göder ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Oberarzt und Leiter des Schlaflabors an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein am Campus Kiel.

    Er studierte Medizin in Hamburg und Kiel und absolvierte seine ärztliche Weiterbildung in Essen und Kiel. Bereits seit 1996 war er am Aufbau des interdisziplinären Schlaflabors in Kiel beteiligt. Seit 2002 leitet er das Schlaflabor als Oberarzt. Nach seiner Habilitation im Jahr 2009 wurde er 2015 zum außerplanmäßigen Professor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel ernannt.

    Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen insbesondere auf den Zusammenhängen zwischen Schlaf, Gedächtnis und psychischen Erkrankungen.

    Dabei beschäftigt er sich unter anderem mit der Frage, wie Veränderungen des Schlafes mit Erkrankungen wie Depressionen oder Psychosen zusammenhängen und welche Rolle bestimmte Schlafphasen bei der Verarbeitung von Informationen spielen.

    Dass Schlaf und seelische Gesundheit eng miteinander verbunden sind, verdeutlichte Göder auch bei einem Vortrag an der Universität Kiel im November 2025 unter dem Titel „Schlaf als Mutmacher – Wie die Nachtruhe Angst besiegen kann“. Dabei ging es um die Bedeutung des Schlafes für die emotionale Stabilität, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Belastungen und den Umgang mit Ängsten.

    Wenn der Schlaf zum Problem wird

    Nicht jeder Mensch benötigt gleich viel Schlaf. Während für viele Erwachsene ungefähr sieben bis acht Stunden eine gute Orientierung darstellen, gibt es erhebliche individuelle Unterschiede. Entscheidend ist neben der Schlafdauer vor allem, ob der Schlaf tatsächlich erholsam ist.

    Gelegentliche schlechte Nächte sind normalerweise kein Grund zur Sorge. Anders sieht es aus, wenn Einschlafprobleme, häufiges nächtliches Aufwachen oder dauerhaft zu frühes Erwachen über längere Zeit auftreten und die Leistungsfähigkeit am Tag beeinträchtigen.

    Die Ursachen können vielfältig sein. Stress, Sorgen, ungünstige Schlafgewohnheiten oder körperliche Erkrankungen kommen ebenso infrage wie nächtliche Atemaussetzer oder psychische Belastungen.

    Auch die Behandlung von Schlafstörungen hat sich wissenschaftlich weiterentwickelt. Nicht immer sind Schlafmittel die beste Lösung. Bei anhaltenden Ein- und Durchschlafstörungen gilt beispielsweise die speziell auf Schlafprobleme ausgerichtete kognitive Verhaltenstherapie als eine wichtige Behandlungsmöglichkeit.

    Sie setzt unter anderem bei belastenden Gedanken, ungünstigen Schlafgewohnheiten und dem Umgang mit nächtlichen Wachphasen an.

    Im Vortrag wird Prof. Göder erläutern, welche Folgen Schlafmangel und gestörter Schlaf haben können, welche Behandlungsmöglichkeiten bestehen und wie sich die Voraussetzungen für einen gesunden Schlaf verbessern lassen.

    Wissenschaft verständlich erklärt

    Der Abend richtet sich nicht ausschließlich an Menschen mit Schlafproblemen. Auch wer sich dafür interessiert, wie das Gehirn funktioniert, warum wir träumen oder welche Bedeutung ausreichender Schlaf für Gedächtnis, Immunsystem und psychische Gesundheit hat, dürfte interessante Erkenntnisse mitnehmen.

    Neben den wissenschaftlichen Hintergründen sollen auch praktische Hinweise für einen besseren Schlaf vermittelt werden.

    Im Anschluss an den Vortrag besteht Gelegenheit, Fragen zu stellen und mit dem Referenten ins Gespräch zu kommen.

    Termin und Veranstaltungsort

    Mittwoch, 11. November 2026, 19.30 Uhr

    Stadtbücherei Quickborn
    Bahnhofstraße 100 (Forum)
    25451 Quickborn
    Direkt am Forumsplatz

    Eintritt: frei

    Die Veranstaltung wird von den Stadtwerken Quickborn unterstützt. Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.

    Weitere Informationen gibt es bei der Stadtbücherei unter Telefon 04106 611470 oder auf der Internetseite www.stadtbuecherei-quickborn.de.

    Quellen

  • Neue Hochspannungsleitung am Rantzauer Forst: Stromnetz wird für die Zukunft ausgebaut

    Eine neue Hochspannungsleitung soll künftig die Umspannwerke Hamburg/Nord und Ulzburg verbinden. Auch der äußerste Nordosten Quickborns wird von der rund 4,3 Kilometer langen Trasse berührt. Die Planungen nehmen dabei besondere Rücksicht auf den Rantzauer Forst. Die Stadt Quickborn unterstützt das Vorhaben.

    Schleswig-Holstein Netz (SH Netz) plant den Bau einer neuen 110-Kilovolt-Freileitung. Insgesamt 14 neue Strommasten sind vorgesehen. Sie sollen zwischen 30 und 68 Meter hoch werden und vier Stromkreise tragen können.

    Die Leitung verläuft weitgehend parallel zu bereits vorhandenen Hochspannungsleitungen. Damit wird ein Landschaftsbereich genutzt, der schon heute durch Stromtrassen geprägt ist.

    Warum die neue Stromleitung notwendig ist

    Hintergrund ist eine umfangreiche Umstrukturierung des Stromnetzes in der Region. Der Übertragungsnetzbetreiber TenneT modernisiert das Höchstspannungsnetz und stellt bestehende Verbindungen von 220 auf 380 Kilovolt um.

    Gleichzeitig wird der bisherige gemeinsame Betrieb des Umspannwerks Hamburg/Nord an der Edisonstraße in Henstedt-Ulzburg beendet. Der Anschluss an das überregionale Höchstspannungsnetz verlagert sich zum neuen Umspannwerk Ulzburg an der A7.

    Damit die rund 28.000 Einwohnerinnen und Einwohner von Henstedt-Ulzburg sowie die dortigen Gewerbebetriebe weiterhin zuverlässig mit Strom versorgt werden können, muss SH Netz die beiden Umspannwerke durch eine neue Leitung verbinden.

    Der Ausbau dient damit vor allem der Versorgungssicherheit und der Stabilität des regionalen Stromnetzes. Zugleich schafft die Modernisierung bessere Voraussetzungen für die Energiewende.

    Rantzauer Forst wird vollständig überspannt

    Besonders erfreulich ist die vorgesehene Trassenführung im Bereich des Rantzauer Forstes.

    Nach Angaben von SH Netz soll die neue Hochspannungsleitung den Wald vollständig überspannen. Eine zusätzliche breite Leitungsschneise durch den Forst ist damit nicht erforderlich.

    Ermöglicht wird dies durch besondere Mastkonstruktionen, mit denen größere Abstände zwischen den einzelnen Strommasten erreicht werden können.

    Auch die Zahl der benötigten Masten konnte im Zuge der Planung auf 14 reduziert werden. Dabei hat SH Netz Anregungen aus Bürgerdialogen sowie Hinweise von Behörden und Grundstückseigentümern berücksichtigt.

    Während der Bauarbeiten werden kleinere Eingriffe in den Gehölzbestand voraussichtlich nicht vollständig zu vermeiden sein. Nach Angaben des Unternehmens sollen diese jedoch auf ein Minimum beschränkt bleiben.

    Wohnhäuser, Spielplätze und andere dauerhaft genutzte Aufenthaltsorte werden nach der aktuellen Planung nicht von der neuen Leitung überspannt.

    Was bedeutet das für Quickborn?

    Das Quickborner Stadtgebiet wird lediglich im äußersten Nordosten von der neuen Leitung berührt.

    Die Stadtverwaltung hat die Planungsunterlagen geprüft und sieht keine wesentlichen Einwände gegen das Vorhaben.

    In ihrer Stellungnahme legt sie besonderen Wert auf die Erholungs- und Schutzfunktion des Waldgebiets bei Quickborn-Heide.

    Angeregt wird unter anderem, in Bereichen mit Eingriffen neue, abgestufte Waldränder aus Bäumen und Sträuchern anzulegen. Diese können den verbleibenden Baumbestand vor Wind schützen, das Landschaftsbild verbessern und zusätzliche Lebensräume für Tiere schaffen.

    Notwendige Ersatzaufforstungen sollten nach Auffassung der Stadt möglichst in der unmittelbaren Umgebung stattfinden.

    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wird sich am 12. November 2026 mit der Stellungnahme befassen. Die abschließende Entscheidung der Ratsversammlung ist für den 23. November vorgesehen.

    Baubeginn voraussichtlich 2028

    Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren beim Land Schleswig-Holstein. Seit dem 20. Oktober 2026 sind die umfangreichen Planungsunterlagen öffentlich einsehbar.

    Bis zum 4. Dezember 2026 können Betroffene Einwendungen und Stellungnahmen abgeben.

    SH Netz rechnet mit einem Planfeststellungsbeschluss im dritten Quartal 2027. Wenn das Genehmigungsverfahren wie geplant verläuft, könnten die Bauarbeiten im Jahr 2028 beginnen.

    Während der Bauzeit werden vorübergehend Baustellenzufahrten, Arbeitsflächen und Sicherungsmaßnahmen benötigt. Einzelheiten dazu sind Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen.

    Ein sinnvoller Ausbau mit Rücksicht auf die Natur

    Die bisherigen Planungen machen einen durchdachten Eindruck. Die neue Leitung ist für die Umstrukturierung der regionalen Stromversorgung erforderlich. Gleichzeitig wird der Verlauf weitgehend an vorhandenen Hochspannungstrassen ausgerichtet, statt einen völlig neuen Korridor durch die Landschaft zu schaffen.

    Besonders die vollständige Überspannung des Rantzauer Forstes ist eine gute Lösung. Damit lässt sich die Stromversorgung ausbauen, ohne den Wald dauerhaft durch eine zusätzliche Leitungsschneise zu zerschneiden.

    Für Quickborn sind nach dem derzeit bekannten Planungsstand nur begrenzte Auswirkungen zu erwarten. Wie groß die vorübergehenden Eingriffe während der Bauphase tatsächlich werden, ist noch im Genehmigungsverfahren zu klären.

    Die zustimmende Haltung der Stadt ist angesichts dieser Planung nachvollziehbar. Mit ihren Anregungen zum Waldschutz trägt sie dazu bei, die verbleibenden Eingriffe möglichst gering zu halten.

    Weitere Informationen und Quellen

    Die vollständigen Planfeststellungsunterlagen können im Planfeststellungsportal des Landes Schleswig-Holstein eingesehen werden.

    Weitere Quellen: