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  • Quickborns Personal: 30 zusätzliche Stellen und acht Millionen Euro mehr Kosten in 5 Jahren

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    Die Stadt Quickborn hat ihre Personalkapazität seit 2022 erheblich ausgeweitet. Der Stellenplan wächst um 30 Vollzeitstellen. Die jährlichen Personalaufwendungen steigen von tatsächlich 17,92 Millionen Euro im Jahr 2022 auf geplante 25,99 Millionen Euro im Jahr 2027. Das sind 45 Prozent mehr. Selbst nach großzügiger Berücksichtigung der Tarifsteigerungen bleiben rund 3,47 Millionen Euro jährliche Aufwendungen, die sich durch die allgemeine Tarifentwicklung allein nicht erklären lassen.

    Quickborn Aktuell hat den beschlossenen Stellenplan 2021/2022, den Jahresabschluss 2022 und den Haushaltsentwurf 2027 miteinander verglichen.

    Inhaltsübersicht

    30 zusätzliche Stellen und 45 Prozent höhere Kosten

    Die Zahlen aus den amtlichen Unterlagen zeigen die Entwicklung zwischen 2022 und 2027:

    Kennzahl 2022 2027
    Stellenplan, volle VZÄ (abgerundet) 257 288
    Personalaufwendungen 17,92 Mio. € 25,99 Mio. €
    Kostensteigerung – +45 %

    Der Nettozuwachs beträgt 30 volle Vollzeitäquivalente, berechnet aus den ungerundeten Stellenplänen und anschließend abgerundet. Die Personalaufwendungen für 2022 stammen aus dem Jahresabschluss, die Werte für 2027 aus dem Haushaltsentwurf.

    Der Stellenzuwachs beträgt 11,7 Prozent. Die Personalaufwendungen steigen im gleichen Zeitraum um 8,07 Millionen Euro jährlich.

    Damit wächst nicht nur die Verwaltung. Auch die durchschnittlichen Aufwendungen für die vorhandenen Stellen steigen deutlich.

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    Tarifsteigerungen erklären nur einen Teil

    Natürlich ist der öffentliche Dienst seit 2022 teurer geworden. Tarifabschlüsse, Besoldungsanpassungen und höhere Arbeitgeberbelastungen müssen berücksichtigt werden.

    Quickborn Aktuell hat deshalb die tatsächlichen Personalaufwendungen von 2022 mit einer großzügigen Kostenentwicklung bis 2027 fortgeschrieben.

    Das Modell berücksichtigt kumulierte Steigerungen von 18 Prozent bis 2026 und zusätzlich eine angenommene Tariferhöhung von drei Prozent ab April 2027. Hinzu kommt ein weiterer Sicherheitszuschlag von fünf Prozentpunkten.

    Das Ergebnis:

    Berechnung für 2027 Betrag
    Tatsächliche Personalaufwendungen 2022 17,92 Mio. €
    Fortschreibung einschließlich Tarifsteigerungen und Sicherheitszuschlag 22,52 Mio. €
    Haushaltsansatz der Stadt 2027 25,99 Mio. €
    Zusätzlicher, durch das Modell nicht erklärter Aufwand 3,47 Mio. €

    Selbst nach großzügiger Berücksichtigung der allgemeinen Personalkostenentwicklung liegen die geplanten Aufwendungen rund 3,47 Millionen Euro über dem Vergleichswert.

    Diese Differenz ist keine exakte Berechnung der zusätzlichen Stellenkosten. Sie umfasst auch mögliche Auswirkungen von Höherbewertungen, Veränderungen der Arbeitszeiten, Rückstellungen und weiteren strukturellen Entwicklungen.

    Eine entsprechende Aufschlüsselung dieser Kosten legt die Stadt mit dem Stellenplanentwurf jedoch nicht vor.

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    Mehr Stellen und höhere Eingruppierungen

    Neben dem Personalaufbau hat sich die Stellenstruktur erheblich verändert. Zahlreiche Stellen wurden seit 2022 höher bewertet.

    So stieg beispielsweise eine Stelle im Kulturbereich von Entgeltgruppe E 6 auf E 11. Die Stelle umfasst weiterhin denselben Arbeitszeitanteil.

    Auch mehrere Leitungsstellen wurden deutlich höher eingruppiert. Im Bereich Digitalisierung entwickelte sich eine Leitungsstelle von A 11 auf A 13. Bei verschiedenen Fachbereichsleitungen sind höhere Bewertungen dokumentiert.

    Allein der Stellenplanentwurf 2027 enthält weitere 21 Höherbewertungen. Dazu gehören unter anderem Veränderungen von E 11 auf E 13 in den Rechtsangelegenheiten sowie von E 8 auf E 11 bei einer halben Stelle für Social Media im Büro des Bürgermeisters.

    Die Verwaltung verweist auf externe Stellenbewertungen. Welche zusätzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten die Veränderungen im Einzelnen begründen und welche jährlichen Mehrkosten daraus entstehen, wird in der Beschlussvorlage nicht aufgeschlüsselt.

    Damit fehlt eine wichtige Grundlage, um die langfristigen finanziellen Auswirkungen beurteilen zu können.

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    Und wo bleibt die Gegensteuerung?

    Besonders auffällig ist die mittelfristige Finanzplanung. Trotz der angespannten Haushaltslage rechnet die Stadt auch für 2030 mit Personalaufwendungen von knapp 26 Millionen Euro.

    Für 2028 ist zunächst ein Rückgang vorgesehen. Bereits 2029 steigen die Personalkosten erneut, und 2030 erreichen sie nahezu wieder das Niveau von 2027.

    Eine dauerhafte Reduzierung der Personalaufwendungen ist damit nicht erkennbar.

    Dabei können und müssen auch kommunale Aufgaben überprüft werden. Nicht jede bisherige Tätigkeit muss dauerhaft im gleichen Umfang wahrgenommen werden.

    Digitalisierung, veränderte Zuständigkeiten und vereinfachte Verwaltungsabläufe sollten auch zu einem geringeren Personalbedarf führen.

    Hinzu kommt eine erhebliche Veränderung ab 2028: In der Haushaltsplanung werden die Verwaltungsleistungen für Bönningstedt, Hasloh und Ellerau nicht mehr fortgeführt.

    Die Stadt berücksichtigt die daraus folgenden Veränderungen der Personalaufwendungen bisher lediglich durch eine pauschale Reduzierung um 30 Prozent. Eine konkrete stellenbezogene Planung wird nicht vorgelegt.

    Wenn Aufgaben entfallen, muss auch überprüft werden, welche Stellen künftig noch benötigt werden und welche durch natürliche Fluktuation oder organisatorische Veränderungen eingespart werden können.

    Eine solche systematische Aufgabenkritik mit konkreten Einsparzielen ist in den vorliegenden Unterlagen nicht dokumentiert.

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    Fazit: Personalaufbau ist dokumentiert – eine dauerhafte Entlastung nicht

    30 zusätzliche Vollzeitstellen, acht Millionen Euro höhere jährliche Personalaufwendungen und zahlreiche Höherbewertungen innerhalb von fünf Jahren: Diese Entwicklung verlangt eine nachvollziehbare Personalbedarfsrechnung.

    Die Stadt muss darlegen, welche zusätzlichen Aufgaben den Stellenaufbau rechtfertigen, welche Leistungen dadurch verbessert wurden und wo künftig Personal eingespart werden kann.

    Gerade bei einem für 2027 geplanten Haushaltsdefizit von mehr als 15 Millionen Euro kann die Personalentwicklung nicht von der Haushaltskonsolidierung ausgenommen werden.

    Denn Haushaltskonsolidierung bedeutet nicht nur, neue Ausgaben zu begrenzen. Auch bestehende Aufgaben, Verwaltungsabläufe und Stellen müssen auf den Prüfstand.

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    Quellen und Berechnungsgrundlagen

    • Stadt Quickborn, Jahresabschluss 2022, Anlage 3, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung.
    • Stadt Quickborn, beschlossener Stellenplan 2021/2022, Vorlage VO/2020/Q/077-01.
    • Stadt Quickborn, Haushaltsentwurf 2027 ff., Vorlage VO/2026/Q/82, Anlage 3.
    • Stadt Quickborn, Stellenplanentwurf 2027, Vorlage VO/2026/Q/1129, einschließlich Veränderungsliste.
    • Quickborn Aktuell: Stellenplan 2027: Keine neuen Stellen – aber viele offene Fragen.

    Methodik: Die Berechnung verwendet die tatsächlichen Personalaufwendungen des Jahresabschlusses 2022 als Ausgangspunkt. Die Tariffortschreibung einschließlich Sicherheitszuschlag ist eine Modellrechnung und keine amtliche Kostenzerlegung. Die Stellenzahlen wurden auf volle Vollzeitäquivalente abgerundet.

    Stand: 23. Oktober 2026 | Autor: Redaktion Quickborn Aktuell

  • Quickborns Personal: 30 zusätzliche Stellen, acht Millionen Euro Mehrkosten – und kaum dauerhafte Entlastung

    · Redaktion Quickborn Aktuell · Dokumentation und Haushaltsanalyse

    Quickborns Personal: 30 zusätzliche Stellen, acht Millionen Euro Mehrkosten – und kaum dauerhafte Entlastung

    Zwischen 2022 und dem Haushaltsentwurf 2027 steigt der Stellenplan der Stadt Quickborn um 30 volle Stellen. Die Personalaufwendungen wachsen gegenüber dem tatsächlichen Jahresabschluss 2022 um 8,07 Millionen Euro. Selbst ein großzügiges Tarifmodell erklärt davon nicht alles. Die Finanzplanung bis 2030 zeigt keinen dauerhaften deutlichen Rückgang.

    Quickborn Aktuell hat den Jahresabschluss 2022, den beschlossenen Stellenplan 2021/2022, den Stellenplanentwurf 2027, den ersten Haushaltsentwurf 2027 bis 2030 sowie damalige Presseberichte und öffentliche Äußerungen ausgewertet. Maßstab der Kostenrechnung ist stets das tatsächliche Ergebnis 2022 – nicht der damalige Haushaltsansatz. Bei der Stellenzahl werden die beiden beschlossenen beziehungsweise vorgesehenen Stellenpläne verglichen.

    1. Ausgangsbasis: der Jahresabschluss 2022

    Die Stadt Quickborn hatte für das Jahr 2022 zunächst deutlich geringere Personalaufwendungen veranschlagt, als später tatsächlich anfielen. Für eine belastbare Kostenanalyse ist deshalb allein die Ist-Zahl des Jahresabschlusses der richtige Ausgangspunkt. Die Ratsversammlung bestätigte den Jahresabschluss 2022 am 9. Oktober 2023 nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt.

    Die Ergebnisrechnung für 2022 weist unter Position 11 17.924.183,01 Euro Personalaufwendungen aus. Hinzu kommen gesonderte Versorgungsaufwendungen von 2.597.738,34 Euro. In der Finanzrechnung sind 17.218.614,02 Euro tatsächliche Personalauszahlungen ausgewiesen. Diese Größen haben unterschiedliche Bedeutungen; sie dürfen nicht vermischt werden.

    Für 2027 stammen die Vergleichszahlen aus dem ersten Haushaltsentwurf. Damit lautet der Vergleich ausdrücklich Jahresabschluss 2022 (Ist) gegen Haushaltsentwurf 2027 (Plan). Auch die Stellenplanwerte 2027 sind noch nicht endgültig beschlossen.

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    2. Acht Millionen Euro mehr Personalaufwendungen

    Kennzahl 2022 · tatsächliches Ergebnis 2027 · Haushaltsentwurf Entwicklung
    Personalaufwendungen 17.924.183 € 25.990.800 € +8.066.617 € / +45,0 %
    Versorgungsaufwendungen 2.597.738 € 1.521.800 € −1.075.938 € / −41,4 %
    Personal und Versorgung zusammen 20.521.921 € 27.512.600 € +6.990.679 € / +34,1 %
    Personalauszahlungen 17.218.614 € 25.175.800 € +7.957.186 € / +46,2 %

    Beträge in den Tabellen auf volle Euro gerundet; die Veränderung wurde jeweils aus den exakten Originalwerten berechnet. Quelle: Jahresabschluss 2022, Anlage 3, Ergebnis- und Finanzrechnung; erster Haushaltsentwurf 2027, Anlage 3.

    45 Prozent höhere Personalaufwendungen bedeuten eine zusätzliche Haushaltsbelastung von gut acht Millionen Euro jährlich gegenüber 2022. Auch bei den tatsächlichen beziehungsweise vorgesehenen Personalauszahlungen liegt der Anstieg bei knapp acht Millionen Euro.

    Die gesonderten Versorgungsaufwendungen sind bewusst zusätzlich dargestellt. Im Jahr 2022 enthielt diese Position hohe Zuführungen zu Rückstellungen. Wer Personal- und Versorgungsaufwendungen zusammen betrachtet, erhält deshalb einen niedrigeren prozentualen Zuwachs. Unabhängig von der Betrachtung steigen die ausgewiesenen Gesamtbeträge erheblich.

    Die Beträge sind Bruttoaufwendungen. Erstattungen anderer Gemeinden werden auf der Ertragsseite gebucht. Auch deshalb ist der Anstieg der Personalaufwendungen nicht mit einer entsprechend hohen zusätzlichen Nettobelastung allein für Quickborn gleichzusetzen.

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    3. Wie viel davon ist durch Tarif- und Kostensteigerungen erklärbar?

    Eine reine Gegenüberstellung der Jahre 2022 und 2027 wäre unvollständig. Seit 2022 wurden Tarifentgelte und Besoldung mehrfach angepasst. Hinzu kommen Veränderungen der Sozialabgaben und weitere Kosten. Diesen äußeren Kostenanstieg berücksichtigen wir in einer bewusst großzügigen Modellrechnung.

    Ausgangspunkt bleiben die tatsächlichen Personalaufwendungen von 17.924.183,01 Euro aus dem Jahr 2022. Die Modellrechnung setzt 15 Prozent kumulierte Kostensteigerung bis 2025, 18 Prozent bis 2026 sowie für 2027 eine zusätzliche angenommene Erhöhung von drei Prozent ab April an. Die letztgenannte Annahme wirkt über neun Monate. Daraus ergibt sich für 2027 eine Modellsteigerung von 20,655 Prozent gegenüber 2022.

    Zusätzlich rechnen wir fünf Prozentpunkte Sicherheitszuschlag auf die gesamte kumulierte Entwicklung. Er ist eine zusätzliche Rechenreserve – kein behaupteter Tarifabschluss. Insgesamt lautet die Modellannahme für 2027 daher 25,655 Prozent gegenüber 2022. Das ist eine vorsichtige, großzügige Vergleichsrechnung und keine exakte Lohnabrechnung für die unterschiedlichen Beschäftigtengruppen.

    Jahr Stadt: Ist beziehungsweise Plan Modell nur Tarif/Kosten Modell + 5 Prozentpunkte Puffer Differenz zur Stadt
    2022 · Ist 17.924.183 € 17.924.183 € 17.924.183 € 0 €
    2025 · Ist 22.558.520 € 20.612.810 € 21.509.020 € 1.049.500 €
    2026 · Plan 25.335.300 € 21.150.536 € 22.046.745 € 3.288.555 €
    2027 · Plan 25.990.800 € 21.626.423 € 22.522.632 € 3.468.168 €

    Die Stadtwerte 2025 bis 2027 stammen aus dem Ergebnisplan des ersten Haushaltsentwurfs 2027. Das Modell wurde aus dem tatsächlichen Basiswert 2022 fortgeschrieben. Rundungsdifferenzen von einem Euro sind möglich.

    Rund 3,47 Millionen Euro
    liegen die für 2027 vorgesehenen Personalaufwendungen über dem Vergleichswert, selbst wenn die Kostenbasis von 2022 pauschal um 25,655 Prozent erhöht wird.

    Diese 3,47 Millionen Euro sind keine nachgewiesenen Kosten einzelner Neueinstellungen. Die Differenz umfasst sämtliche Veränderungen, die das Modell nicht erfasst: zusätzliche Stellen, neue Eingruppierungen, geänderte Arbeitszeiten, Veränderungen bei Rückstellungen und möglicherweise weitere Effekte.

    Genau deshalb benötigt die Ratsversammlung eine Überleitungsrechnung der Verwaltung. Sie muss zeigen, wie sich der Anstieg auf allgemeine Tarif- und Besoldungsentwicklung, zusätzliche Stellen, Höherbewertungen, Beiträge, Rückstellungen und sonstige Veränderungen verteilt. Die derzeitige Stellenplanvorlage enthält diese Zerlegung nicht.

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    4. Der Stellenplan wächst um 30 volle Stellen

    Der beschlossene Stellenplan 2021/2022 enthielt 257,9497 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Der Entwurf für 2027 sieht 288,2407 VZÄ vor. Die Differenz beträgt 30,2910 VZÄ beziehungsweise 11,7 Prozent.

    Wie vereinbart werden die Stellenzahlen für die öffentliche Darstellung auf volle Vollzeitstellen abgerundet:

    Kennzahl 2022 2027 beziehungsweise Differenz
    Stellenumfang, auf ganze VZÄ abgerundet 257 288
    Zusätzliche VZÄ, separat abgerundet – 30
    Zuwachs in Prozent – 11,7 %

    Hinweis zur Rundung: Die Summe 257,9497 wird als 257 ausgewiesen, die Summe 288,2407 als 288. Die unabhängig berechnete Differenz beträgt 30,2910 und wird als 30 dargestellt. Deshalb ergibt die Subtraktion der gerundeten Bestände 31, nicht die gerundete Differenz 30.

    VZÄ sind Stellenanteile, nicht die Zahl einzelner Personen. Zwei halbe Stellen entsprechen einer Vollzeitstelle. Die tatsächliche Stellenbesetzung unterscheidet sich ebenfalls von der Zahl der ausgewiesenen Planstellen.

    Die Stadt hat damit gegenüber 2022 eine deutlich größere Personalstruktur im Haushaltsplan. Die weiteren Kostensteigerungen entstehen nicht nur aus der Menge der Stellen, sondern auch aus höheren Bewertungen und allgemeinen Tarifeffekten.

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    5. Viele Stellen sind inzwischen deutlich höher bewertet

    Die Stellenpläne erlauben es, identische Stellenplannummern über mehrere Jahre hinweg zu verfolgen. In einigen Fällen blieben Stellenanteile gleich, während die Bewertung erheblich stieg. In anderen Fällen wurden Aufgaben und Leitungsfunktionen verändert.

    Aufgabe / Stelle 2022 2027 Bemerkung
    Kulturverwaltung / Kulturmanagement, Nr. 0.00000.0305.1 E 6 E 11 Stellenumfang unverändert: 0,47 VZÄ
    Büro des Bürgermeisters, Nr. 0.00000.0003.1 E 9a E 12 Sachbearbeitung wurde Fachdienstleitung
    Digitalisierung, Leitung, Nr. 0.00000.0011.1 A 11 A 13 Leitungsfunktion, geänderte Besoldungsbewertung
    Stadtentwicklung, Nr. 0.00000.0005.1 E 11 E 12 Höherbewertung einer bestehenden Stelle
    Liegenschaften, Nr. 0.00000.1007.1 E 9a E 11 Stelle über mehrere Produkte verteilt

    Die Veränderung von E 6 auf E 11 im Kulturmanagement ist besonders auffällig. Die halbe Stelle – genau 0,47 VZÄ – bleibt in der Kapazität unverändert. Ihre neue Bewertung ist erheblich höher. Welche neu übertragenen Tätigkeiten diese Eingruppierung rechtfertigen, ist der Stellenplanübersicht allein nicht zu entnehmen.

    Beim Büro des Bürgermeisters hat sich zugleich die Funktion verändert: Aus einer Sachbearbeitungsstelle wurde eine Fachdienstleitung. Diese organisatorische Veränderung muss von der reinen Höherbewertung unterschieden werden.

    Entgeltgruppen folgen den tariflich bewerteten Tätigkeiten und sind keine frei wählbaren Gehaltsstufen. Eine neue Aufgabenverteilung kann eine andere Eingruppierung auslösen. Sie muss aber auch die wirtschaftlichen Folgen berücksichtigen. Nicht jede zusätzliche Tätigkeit muss unverändert an den vorhandenen Stellenzuschnitt angehängt werden; Aufgaben können gebündelt, neu verteilt oder in ihrem Umfang reduziert werden.

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    6. Der Entwurf 2027: keine neuen Stellen, aber weitere Aufwertungen

    In der Beschlussvorlage VO/2026/Q/1129 betont die Verwaltung, dass die Gesamtzahl gegenüber 2026 unverändert bei 288,2407 VZÄ bleibt. Das ist rechnerisch richtig. Es beschreibt jedoch ausschließlich die Veränderung gegenüber einem bereits erhöhten Vorjahresniveau.

    Die beigefügte dreiseitige Veränderungsliste enthält 25 Eingruppierungsänderungen oder Stellenumwandlungen. Darunter sind nach Auszählung 21 Höherbewertungen, zwei Herabbewertungen und zwei Wechsel zwischen Beamten- und Tarifstellen.

    Bereich Bewertung bisher Bewertung 2027
    Rechtsangelegenheiten, Sachbearbeitung E 11 E 13
    Stadtentwicklung, halbe Stelle E 8 E 11
    Wirtschaftsförderung, Sachbearbeitung E 9b E 11
    Büro des Bürgermeisters, Social Media, halbe Stelle E 8 E 11
    Kasse, Abteilungsleitung A 10 A 12
    Digitalisierung, Fachdienstleitung A 12 A 13
    Liegenschaften, Sachbearbeitung E 9a E 11
    Feuerwache, technische Stelle E 9c E 9a

    Die Verwaltung begründet die neuen Eingruppierungen mit extern durchgeführten Stellenbewertungen. Eine Kostenaufstellung je Veränderung ist nicht beigefügt. Unter „Finanzielle Auswirkungen“ steht nur, die erforderlichen Personalaufwendungen seien im Haushaltsentwurf berücksichtigt.

    Für zwei bislang länger vakante Stellen ist außerdem eine neue Verwendung geplant: eine Vollzeitstelle für die Feuerwehr und eine halbe Stelle für Social Media im Büro des Bürgermeisters. Auch wenn dadurch keine zusätzliche Planstelle entsteht, kann die Besetzung zuvor unbesetzter Stellen zusätzliche tatsächliche Auszahlungen auslösen.

    Die Frage für die Haushaltsberatung lautet deshalb nicht nur: Wie viele Stellen gibt es? Sie lautet auch: Welche Aufgaben werden übertragen, zu welchen Bewertungen und mit welchen jährlichen Mehrkosten?

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    7. Welche zusätzlichen Aufgaben erklären den Aufbau?

    Im Januar 2023 wurde der Stellenplan öffentlich kontrovers beraten. Nach dem damaligen Bericht von Quickborn1 erläuterte die Personalverwaltung einen vorgeschlagenen Personalzuwachs von knapp 23 Stellen mit rund 1,3 Millionen Euro jährlichen Mehrkosten. Ein Teil der Stellen war bereits zuvor durch besondere Ermächtigungen ermöglicht worden; andere wurden neu zur Diskussion gestellt. Der Bericht nennt unter anderem Flüchtlingsbetreuung, Finanzen, Schulen, Wirtschaftsförderung, Medienarbeit und Bauverwaltung.

    Wohngeld: eine nachvollziehbare gesetzliche Mehrbelastung

    Die Wohngeldreform ab 2023 erweiterte den Kreis der Anspruchsberechtigten. Für die zuständigen Stellen entstand zusätzliche Arbeit. Wie viele Vollzeitstellen in Quickborn dadurch dauerhaft benötigt werden, müsste allerdings aus den örtlichen Anträgen, Fallzahlen und Bearbeitungszeiten hervorgehen. Eine solche Zeitreihe ist nicht Bestandteil der Stellenplanvorlage 2027.

    Flüchtlingsbetreuung: der dauerhafte Bedarf hängt vom heutigen Arbeitsanfall ab

    Die Aufnahme ukrainischer Kriegsflüchtlinge ab 2022 verursachte zusätzliche Aufgaben. Ob heute der gleiche Personalbedarf besteht, kann nur anhand der aktuellen Unterbringungszahlen, der Entwicklung anderer Flüchtlingsgruppen und der Zuständigkeiten von Stadt, Kreis und Jobcenter beurteilt werden. Ein vorübergehender Spitzenbedarf darf nicht ungeprüft zur dauerhaften Bezugsgröße werden.

    Kämmerei, Stadtkasse und Bauverwaltung: bestehende Aufgaben

    Haushaltsplanung, Buchhaltung, Zahlungsverkehr, Forderungsmanagement, Bauleitplanung und Bauunterhaltung sind keine neu erfundenen kommunalen Aufgaben. Auch hier kann die Arbeit zunehmen. Dafür braucht es jedoch nachvollziehbare Kennzahlen: mehr Vorgänge, geänderte gesetzliche Anforderungen, zusätzliche Projekte oder belegte Rückstände. Die Stellenplanvorlage 2027 bietet keinen durchgehenden Fallzahlenvergleich mit 2022.

    Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit: der Umfang ist politisch gestaltbar

    Bei Wirtschaftsförderung, Marketing, Medienarbeit und weiteren freiwillig gestalteten Tätigkeiten bestehen politische Entscheidungsspielräume. Die Stadt kann Ziele, Umfang und Prioritäten festlegen. Eine wirtschaftliche Bewertung muss deshalb auch fragen, welche zusätzlichen Leistungen und Ergebnisse der Personalaufbau gebracht hat und welche bisherigen Tätigkeiten dafür entfallen konnten.

    Ein größerer Stellenplan belegt für sich genommen weder eine bessere Dienstleistung noch eine ausreichende Aufgabenbegründung. Es fehlt eine nachvollziehbare Verbindung zwischen zusätzlichem Aufwand und messbarer Arbeitsmenge beziehungsweise Ergebnis.

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    8. Gegensteuerung beginnt bei der Aufgabe – nicht erst bei der Stelle

    Eine Verwaltung kann Pflichtaufgaben nicht einfach streichen. Sie kann aber vielfach bestimmen, wie sie diese erledigt: durch Vereinfachung von Abläufen, Bündelung von Zuständigkeiten, klare Prioritäten, Kooperation oder zeitlich befristete Unterstützung statt dauerhafter eigener Stellen.

    Hinzu kommen die freiwilligen Aufgaben. Hier kann die Ratsversammlung den Leistungsumfang tatsächlich verändern. Eine konsequente Aufgabenkritik müsste deshalb für jeden größeren Aufgabenbereich beantworten: Was ist gesetzlich vorgeschrieben? Was wird freiwillig angeboten? Was kann vereinfacht werden? Was kann entfallen? Wie viel Zeit und Geld spart das?

    Auch die Digitalisierung muss an ihrer Wirkung auf Personal und Bearbeitungszeit gemessen werden. Neue IT-Systeme, weitere Projektstellen und externe Dienstleistungen sind nur ein Teil der Rechnung. Entscheidend ist, ob im Anschluss weniger manuelle Arbeit anfällt, Doppelarbeiten verschwinden und Stellen bei Fluktuation nicht nachbesetzt werden müssen.

    Aus den ausgewerteten Stellenplan- und Haushaltsunterlagen ist kein durchgerechnetes Programm mit dauerhaften Stellen- und Kostenabbauzielen ersichtlich. Das heißt nicht, dass die Verwaltung keinerlei organisatorische Verbesserungen vornimmt. Es heißt, dass sich deren dauerhafte finanzielle Wirkung in den vorliegenden Dokumenten nicht nachvollziehen lässt.

    Gerade bei einem hohen Haushaltsdefizit reicht es nicht, eine weitere Stellenmehrung für ein Jahr zu vermeiden. Ein wirksames Konsolidierungsprogramm müsste auch den vorhandenen Aufgabenbestand überprüfen und konkrete Einsparungen für die folgenden Jahre benennen.

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    9. Die Verwaltungsgemeinschaften verändern den Personalbedarf ab 2028

    Quickborn erledigt bislang zahlreiche Aufgaben für Bönningstedt, Hasloh und Ellerau. Der erste Haushaltsentwurf 2027 führt die betreffenden Einnahmeprodukte ab 2028 vorsorglich nicht mehr fort. Die Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg ist davon nicht in gleicher Weise betroffen.

    Die Stadt rechnet für 2027 noch mit rund 3,4 Millionen Euro Erstattungen aus den drei Verwaltungsverträgen. Diesen Einnahmen stehen erhebliche zugeordnete Aufwendungen gegenüber. Fällt die Zuständigkeit weg, muss der Personalbedarf neu berechnet werden.

    Bemerkenswert ist die Begründung im Haushaltsentwurf: Die bisherigen Personalaufwendungen für die drei Verwaltungsgemeinschaften werden ab 2028 zunächst in das Produkt „Interne Verwaltungsangelegenheiten“ verschoben und dort pauschal um 30 Prozent reduziert. Die Verwaltung schreibt zugleich, die tatsächliche Entwicklung sei noch nicht exakt kalkulierbar.

    „Die Personalaufwendungen der Verwaltungsgemeinschaften wurden in der Vorschauplanung dem Produkt 111020 […] zugeordnet und anschließend um 30 % reduziert.“

    Der zitierte Abschnitt steht auf Seite 13 der Erläuterungen zum ersten Haushaltsentwurf 2027. Damit ist die 30-Prozent-Kürzung ausdrücklich eine Planannahme, nicht das Ergebnis eines konkreten Stellenabbauplans.

    Ab 2028 muss nachvollziehbar werden, welche Aufgaben entfallen, welche Stellenanteile nicht mehr gebraucht werden, welche Beschäftigten andere Tätigkeiten übernehmen und welche Stellen bei Fluktuation gestrichen werden können. Eine Umsetzung auf andere Aufgaben kann Neueinstellungen vermeiden; sie senkt den Aufwand aber nicht automatisch.

    Darum ist der Blick auf die Verwaltungsgemeinschaften zentral für die Konsolidierung: Der Wegfall von Aufgaben muss eine Überprüfung der dafür aufgebauten Personalstruktur auslösen. Eine pauschale Buchung ersetzt das nicht.

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    10. Die mittelfristige Planung: erst Rückgang, dann wieder Anstieg

    Jahr Personalaufwendungen Veränderung zum Vorjahr
    2027 · Plan 25.990.800 € –
    2028 · Plan 24.978.800 € −1.012.000 €
    2029 · Plan 25.459.500 € +480.700 €
    2030 · Plan 25.950.400 € +490.900 €

    Für 2028 wird im ersten Entwurf ein Rückgang der Personalaufwendungen geplant. Anschließend steigen die Ansätze wieder an. Im Jahr 2030 liegen sie nur 40.400 Euro unter dem Ansatz 2027.

    Eine dauerhafte substanzielle Reduzierung des Personalaufwands ist damit nicht eingeplant. Für die Jahre 2028 bis 2030 sind weiterhin jeweils rund 25 bis 26 Millionen Euro vorgesehen. Auch die angekündigten Veränderungen bei den Verwaltungsgemeinschaften führen in diesem Zahlenwerk nicht zu einem dauerhaften Abwärtstrend.

    Das ist der Kern der Kritik an der fehlenden Gegensteuerung: Tarifsteigerungen lassen sich kommunal nur begrenzt beeinflussen. Die Stadt kann jedoch die Zahl und den Zuschnitt der Stellen, den Umfang freiwilliger Leistungen sowie die Organisation der Aufgaben verändern. Die mittelfristige Ergebnisplanung zeigt bislang keinen nachhaltigen finanzwirtschaftlichen Effekt solcher Maßnahmen.

    Hinzu kommt das geplante Ergebnisdefizit 2027 von 15,24 Millionen Euro. Bei einer solchen Haushaltslage ist der Personalbereich ein wesentlicher Gegenstand der Konsolidierung – neben Sachaufwendungen, Investitionen, Zuschüssen und Erträgen.

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    11. Auch der Stellenplan 2027 enthält offene Punkte

    Die Unterlagen enthalten außerdem eine konkrete Unstimmigkeit: Die Gesamtübersicht im detaillierten Stellenplan weist für 2027 23,80 Beamten-VZÄ aus. Addiert man im beigefügten Stellenplanquerschnitt die Beamtenstellen der Besoldungsordnungen A und B, ergeben sich dagegen 21,80 VZÄ. Die Differenz beträgt zwei Vollzeitäquivalente. Nach dem Vergleich einzelner Stellen scheinen zwei A11-Stellenanteile im Querschnitt nicht berücksichtigt zu sein.

    Das muss vor der Beschlussfassung aufgeklärt und gegebenenfalls berichtigt werden. Die Abweichung beweist nicht, dass zusätzliche Beamte beschäftigt sind. Sie bedeutet aber, dass zwei Anlagen derselben Vorlage unterschiedliche Summen enthalten.

    Weitere offene Punkte: Der Stellenplan 2027 nennt eine aktuelle Besetzung von 282,3419 VZÄ zum Stichtag 30. Juni 2026. Der vorgesehene Planumfang liegt um 5,8988 VZÄ höher. Das sind nicht notwendigerweise sechs vollständig freie Stellen, sondern eine saldierte Differenz, die sich auch aus Teilzeitumfängen ergibt.

    Wer die Personalkosten steuern will, muss deshalb neben dem Stellenplan auch die tatsächliche Besetzung, länger unbesetzte Stellen, die Kosten geplanter Nachbesetzungen und die Entwicklung des Altersausscheidens kennen. Diese Informationen gehören zu einem transparenten Konsolidierungskonzept.

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    12. Die Personaldebatte wurde schon früher geführt

    Die Frage nach Stellenabbau und Personalkosten ist nicht neu. In der Haushaltsrede vom 25. Februar 2019 verlangte der damalige FDP-Politiker Thomas Beckmann ausdrücklich Einsparungen „durch Reduzierung von Personal“. Er stellte zudem die Frage, ob Quickborn nicht mit weniger Personal auskommen könne. Ein späterer FDP-Antrag vom Dezember 2020 verlangte die Prüfung von Wiederbesetzungssperren, Stelleneinsparungen und organisatorischen Einsparpotenzialen.

    Nach dem Bürgermeisterwechsel wurde Anfang 2023 über zusätzliche Personalstellen gestritten. Die Personalvertretung verwies dabei auf hohe Arbeitsbelastung und Überstunden. Die damalige Berichterstattung nennt geplante zusätzliche Stellen und einen Mehraufwand von rund 1,3 Millionen Euro jährlich.

    Diese historischen Aussagen zeigen, dass zwei Interessen seit Langem gegenüberstehen: eine leistungsfähige Verwaltung mit ausreichender Personalausstattung und die Verpflichtung, Aufgaben und Ausgaben auf das wirtschaftlich Erforderliche zu begrenzen. Für die heutige Haushaltsberatung kommt es deshalb auf messbare Arbeitsmengen und nachvollziehbare Entscheidungen an – nicht auf die persönliche Bewertung eines einzelnen Amtsinhabers.

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    13. Welche Antworten die Ratsversammlung vor einer Entscheidung benötigt

    Für eine sachgerechte Personalentscheidung sollte die Verwaltung eine konkrete, auf das Ausgangsjahr 2022 bezogene Übersicht vorlegen. Sie muss sechs Fragen beantworten:

    1. Neue Stellen: Welche Stellenkapazitäten wurden seit 2022 zusätzlich eingerichtet oder dauerhaft erhöht und mit welchen Aufgaben begründet?
    2. Leistungsmenge: Wie haben sich Antragszahlen, Fallzahlen, Projekte und Bearbeitungszeiten in den betreffenden Bereichen seit 2022 verändert?
    3. Höherbewertungen: Was waren die wesentlichen neuen Tätigkeitsmerkmale, wie viele Stellen wurden höher bewertet und welche dauerhaften jährlichen Kosten entstehen daraus?
    4. Tarif und übrige Kosten: Wie zerlegt sich die Veränderung der Personalaufwendungen von 17,92 Millionen Euro 2022 zu 25,99 Millionen Euro 2027 in Tarife, Besoldung, Stellenentwicklung, Arbeitgeberbeiträge, Rückstellungen und sonstige Effekte?
    5. Aufgabenkritik: Welche freiwilligen Tätigkeiten und Arbeitsabläufe können reduziert, vereinfacht oder digitalisiert werden? Wie hoch sind die bezifferten Einsparziele?
    6. 2028 und danach: Welche Stellenanteile werden nach dem Auslaufen der Verwaltungsgemeinschaften nicht mehr benötigt, was wird verlagert und welche Aufwendungen werden tatsächlich dauerhaft abgebaut?

    Eine solche Übersicht ist nicht nur eine Kontrollfrage. Sie schafft eine Grundlage dafür, Entscheidungen über Aufgaben, Stellen und Haushalt gemeinsam zu treffen.

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    14. Fazit: Das Kostenwachstum ist belegt – eine dauerhafte Entlastung nicht

    Die tatsächlichen Personalaufwendungen Quickborns betrugen 2022 17,92 Millionen Euro. Für 2027 sind 25,99 Millionen Euro vorgesehen: 8,07 Millionen Euro beziehungsweise 45 Prozent mehr. Auch die Personalauszahlungen wachsen im Vergleich um fast acht Millionen Euro.

    Seit dem Stellenplan 2021/2022 kommen 30 volle Vollzeitäquivalente hinzu. Zusätzlich wurden zahlreiche vorhandene Stellen höher bewertet, zum Teil erheblich.

    In einer bewusst großzügigen Modellrechnung erklärt die allgemeine Tarif- und Kostenentwicklung einschließlich eines zusätzlichen Sicherheitszuschlags 22,52 Millionen Euro der für 2027 erwarteten Personalaufwendungen. Bis zu den veranschlagten 25,99 Millionen Euro bleibt eine Differenz von 3,47 Millionen Euro, deren Ursachen die Verwaltung offenlegen sollte.

    Einzelne neue gesetzliche Anforderungen und Mehrbelastungen sind dokumentiert. Eine vollständige, nach Aufgaben und Fallzahlen nachvollziehbare Begründung des Stellenzuwachses und der Höherbewertungen liegt in der aktuellen Beschlussvorlage nicht vor.

    Auch die mittelfristige Planung zeigt keine dauerhafte deutliche Senkung. Nach dem vorübergehenden Rückgang 2028 sind für 2030 wieder nahezu 26 Millionen Euro Personalaufwendungen vorgesehen.

    Bei einem für 2027 geplanten Defizit von über 15 Millionen Euro muss die Stadt nicht nur neue Stellenwünsche prüfen, sondern auch bestehende Aufgaben, Arbeitsabläufe und Stellen systematisch auf Einsparmöglichkeiten untersuchen. Ohne diese Gegensteuerung bleibt der Personalaufwand ein dauerhaft hoher Kostenblock.

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    15. Dokumentation, Quellen und Rechenweg

    Diese Darstellung unterscheidet zwischen amtlich nachgewiesenen Ist-Werten, amtlichen Planwerten, eigenen Berechnungen und journalistischer Bewertung. Die Zahlen für 2027 bis 2030 sind noch nicht beschlossene Rechnungsergebnisse.

    1. Stadt Quickborn, Jahresabschluss 2022, Anlage 3, Ergebnisrechnung: Personalaufwendungen 17.924.183,01 € (Zeile 11), Versorgungsaufwendungen 2.597.738,34 € (Zeile 12). Finanzrechnung: Personalauszahlungen 17.218.614,02 € (Zeile 10). Beschlossen in der Ratsversammlung am 9. Oktober 2023. Amtliche Bekanntmachung.
    2. Stellenplan 2021/2022, Beschlussvorlage VO/2020/Q/077-01, zweiter Entwurf vom 21. Januar 2021, Gesamtsumme 257,9497 VZÄ, vom Nutzer als unverändert beschlossene Fassung bestätigt. Einzelstellen und Stellenplanquerschnitt.
    3. Stadt Quickborn, 1. Haushaltsentwurf 2027 ff., Beschlussvorlage VO/2026/Q/82 vom 26. August 2026, Anlage 3, Gesamtergebnisplan und Finanzplan. Personalaufwendungen 2025 (Ergebnis): 22.558.519,60 €; 2026 (Ansatz): 25.335.300 €; 2027 (Ansatz): 25.990.800 €. Versorgungsaufwendungen 2027: 1.521.800 €. Personalauszahlungen 2027: 25.175.800 €. Personalaufwendungen 2028–2030: 24.978.800 / 25.459.500 / 25.950.400 €. Jahresergebnis 2027: −15.241.900 €.
    4. Stadt Quickborn, Erläuterungen zum Haushaltsentwurf 2027, Seite 13: Begründung des Personalaufwandanstiegs sowie pauschale Reduzierung der dem auslaufenden Verwaltungsgemeinschaftsbereich zugerechneten Aufwendungen um 30 Prozent ab 2028.
    5. Stellenplanentwurf 2027, Beschlussvorlage VO/2026/Q/1129 vom 23. September 2026, Gesamtumfang 288,2407 VZÄ. Veränderungsliste, Stellenplanquerschnitt und Angaben zur tatsächlichen Besetzung zum 30. Juni 2026.
    6. Quickborn1, 31. Januar 2023: „Heftige Auseinandersetzung um Stellenplan“. Zeitgenössischer Bericht über Stellenaufbau, Arbeitsbelastung und politische Debatte.
    7. FDP Quickborn, Haushaltsrede vom 25. Februar 2019: Originalrede zur Haushalts- und Personalpolitik.
    8. FDP-Antrag vom 11. Dezember 2020: Haushaltskonsolidierung (Originalantrag, PDF).
    9. Quickborn Aktuell, 20. September 2026: „Verwaltungsgemeinschaften: Ab 2028 fehlen Quickborn 3,4 Millionen Euro“, frühere Auswertung der Haushaltsunterlagen.

    Rechenweg Tarifmodell: Basis 2022 = 17.924.183,01 €. 2025: × 1,15. 2026: × 1,18. 2027: 1,18 × (1 + 0,03 × 9/12) = 1,20655. Hinzu kommen fünf Prozentpunkte zum Gesamtanstieg: Faktor 1,25655. 17.924.183,01 € × 1,25655 = 22.522.632,16 €. Differenz zu 25.990.800 € = 3.468.167,84 €. Die Modellannahmen sind keine amtliche tarifliche Kostenaufteilung und begründen für sich genommen keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit einzelner Stellen.

    Recherche- und Dokumentationsstand: 18. Oktober 2026. Alle Geldbeträge in Tabellen sind zur besseren Lesbarkeit auf volle Euro gerundet. Die Stellenwerte werden auf volle VZÄ abgerundet. Die Analyse verwendet ausschließlich das Ist-Ergebnis 2022 als finanzielle Ausgangsbasis und die im ersten Haushaltsentwurf veröffentlichten Planwerte 2027–2030.

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  • Einbruchssaison hat begonnen: Wohnungseinbrüche und Trickbetrüger in Quickborn und Umgebung

    Einbruchssaison hat begonnen: Wohnungseinbrüche und Trickbetrüger in Quickborn und Umgebung

    Die Einbruchssaison hat begonnen. In Quickborn und der Umgebung meldet die Polizei mehrere Wohnungseinbrüche innerhalb weniger Tage. Gleichzeitig häufen sich Taschendiebstähle in der Pinneberger Innenstadt. Dazu kommen falsche Handwerker, Schockanrufe und eine neue Betrugsmasche mit angeblichen Finanzbeamten.

    Die Tage werden kürzer, es wird früher dunkel. Für Wohnungseinbrecher beginnt damit die besonders günstige Jahreszeit. Die jüngsten Polizeimeldungen aus unserer Region zeigen, dass die Täter bereits unterwegs sind. Dabei schlagen sie keineswegs nur nachts zu. Mehrere Einbrüche ereigneten sich am helllichten Tag.

    Wohnungseinbrüche in Quickborn und Umgebung

    Quickborn: Am 29. September gegen 21 Uhr versuchten zwei dunkel gekleidete Personen, die Haustür eines Einfamilienhauses in der Talstraße aufzuhebeln. Der Bewohner bemerkte verdächtige Geräusche. Die Täter brachen ihren Einbruchsversuch ab und flüchteten nach Polizeiangaben mit einem weißen SUV in Richtung Harksheider Weg.

    Kummerfeld: Am 5. Oktober drangen Unbekannte zwischen 11:30 und 14:20 Uhr in ein Einfamilienhaus in der Straße Am Sportplatz ein. Sie durchsuchten die Räume und stahlen Schmuck und Bargeld.

    Pinneberg: Am 13. Oktober brachen Täter zwischen 7:50 und 12:20 Uhr in eine Wohnung in der Friedrich-Ebert-Straße ein. Sie durchsuchten die Räume und entwendeten unter anderem Bargeld.

    Halstenbek: Am 14. Oktober traf es eine Wohnung in der Bahnhofstraße. Zwischen 6 und 16 Uhr drangen Unbekannte gewaltsam über die Wohnungstür ein und durchsuchten die Räume.

    Norderstedt: Ebenfalls am 13. Oktober wurden im Heidehofweg gleich zwei Wohnungen eines Mehrfamilienhauses aufgebrochen. Die Täter benötigten dafür offenbar nur ein kurzes Zeitfenster zwischen 11:25 und 12 Uhr. Gestohlen wurden unter anderem Bargeld und eine Spielkonsole.

    Die Fälle machen deutlich: Einbrecher nutzen auch die Stunden, in denen die Bewohner arbeiten, einkaufen oder anderweitig unterwegs sind.

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    Wie entwickeln sich die Einbruchszahlen?

    Die aktuellen Polizeimeldungen zeigen mehrere Einbrüche innerhalb kurzer Zeit. Eine statistische Einordnung ist allerdings wichtig.

    Im Jahr 2024 registrierte die Polizei im Kreis Pinneberg 390 Wohnungseinbrüche. Im Jahr 2025 ging die Zahl auf 233 zurück. Das waren 157 Fälle weniger, ein Rückgang um rund 40 Prozent.

    Für das laufende Jahr 2026 liegt noch keine abgeschlossene Jahresstatistik vor. Die aktuellen Einbrüche sollten deshalb nicht mit einer bereits nachgewiesenen Zunahme im gesamten Kreis verwechselt werden.

    Unabhängig davon hat die dunkle Jahreszeit begonnen. Die Polizei empfiehlt gerade im Herbst und Winter besondere Aufmerksamkeit und einen wirksamen Einbruchschutz.

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    Pinneberger Innenstadt: Polizei verstärkt Kontrollen wegen Taschendiebstählen

    Auch in der Pinneberger Innenstadt gibt es Probleme mit Diebstählen.

    Am 16. Oktober meldete die Polizeidirektion Bad Segeberg ausdrücklich eine Häufung von Taschendiebstählen, besonders im Innenstadtbereich.

    Allein in der betreffenden Woche wurden in Pinneberg, Bönningstedt und Schenefeld vier Taschendiebstähle angezeigt. Alle ereigneten sich beim Einkaufen. Zusätzlich wurden bei der Polizei vier gefundene Geldbörsen abgegeben, deren Besitzer zunächst nicht ermittelt werden konnten.

    Insgesamt liegt die Zahl der bekannt gewordenen Taschendiebstähle der vergangenen Wochen nach Polizeiangaben im niedrigen zweistelligen Bereich.

    Die Polizei reagierte mit zusätzlichen Kontrollen. Dabei waren sowohl zivile als auch uniformierte Einsatzkräfte unterwegs.

    Bereits Ende August hatte die Polizei außerdem den besonderen Kontrollbereich in der Pinneberger Innenstadt und im Bahnhofsumfeld bis zum 28. Februar 2027 verlängert. Hintergrund ist die anhaltend hohe Kriminalitätsbelastung in diesem Gebiet.

    Unsere Empfehlung: Geldbörsen, Smartphones und Wertsachen gehören beim Einkaufen nicht in offene Jackentaschen oder leicht zugängliche Außentaschen. Handtaschen sollten geschlossen und möglichst vor dem Körper getragen werden.

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    Falsche Handwerker und Schockanrufe

    Neben Einbrechern sind auch Trickbetrüger in der Region unterwegs.

    Ende September meldete die Polizei mehrere Vorfälle aus Klein Nordende, Heede und Bullenkuhlen. Dort hatten sich drei Männer als Handwerker ausgegeben und angebliche Dach- oder Dachrinnenarbeiten angeboten.

    In einem Fall folgte einer der Männer einem älteren Hausbewohner unter einem Vorwand ins Haus und suchte nach Wertgegenständen. Die vermeintlichen Handwerker verlangten außerdem Geld für Arbeiten, die teilweise ohne Zustimmung der Eigentümer begonnen worden waren.

    Die Polizei warnt ausdrücklich davor, unbekannte Handwerker ohne vorherige Vereinbarung ins Haus zu lassen oder Bargeld für unangekündigte Arbeiten auszuhändigen.

    Hinzu kommen sogenannte Schockanrufe. Dabei behaupten Betrüger beispielsweise, ein Familienmitglied habe einen schweren Unfall verursacht oder befinde sich in einer Notlage. Als angebliche Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Ärzte verlangen die Anrufer anschließend Geld oder Wertsachen.

    Wer einen solchen Anruf erhält, sollte sofort auflegen und den betroffenen Angehörigen selbst anrufen. Niemals Geld oder Schmuck an unbekannte Personen übergeben!

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    Neue Betrugsmasche: Falsche Finanzbeamte rufen an

    Am 16. Oktober veröffentlichte das Finanzministerium Schleswig-Holstein eine weitere Warnung.

    Unbekannte geben sich am Telefon als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Finanzamts aus. Sie versuchen, persönliche Informationen, Steuernummern und Bankverbindungen zu erfragen.

    Das Finanzministerium stellt klar: Das Finanzamt fordert niemals unvermittelt telefonisch zu Zahlungen auf und fragt am Telefon keine sensiblen Daten wie Bankverbindungen oder Steuernummern ab.

    Auch bei unerwarteten E-Mails oder SMS mit Zahlungsaufforderungen oder der Bitte um persönliche Daten ist Vorsicht geboten.

    Die Steuerverwaltung empfiehlt, bei verdächtigen Anrufen sofort aufzulegen. Wer unsicher ist, ob eine Kontaktaufnahme tatsächlich vom Finanzamt stammt, sollte sich selbst über die offiziellen Kontaktdaten an sein zuständiges Finanzamt wenden.

    Die Warnung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein wurde am 16. Oktober veröffentlicht.

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    So schützt Ihr Euch vor Einbrechern und Betrügern

    Einige einfache Maßnahmen können helfen, Einbrüche und Betrugsversuche zu verhindern:

    • Haustüren abschließen: Auch bei kurzer Abwesenheit. Eine nur zugezogene Tür ist schnell geöffnet.
    • Fenster sichern: Gekippte Fenster sind für Einbrecher praktisch offene Fenster.
    • Aufmerksamkeit zeigen: Unbekannte Personen oder Fahrzeuge, die sich auffällig für Nachbarhäuser interessieren, können ein Anlass sein, genauer hinzuschauen.
    • Keine Fremden ins Haus lassen: Besonders bei unangekündigten Handwerkern oder angeblichen Behördenmitarbeitern vorsichtig sein.
    • Keine sensiblen Daten herausgeben: Weder am Telefon noch per E-Mail oder SMS.
    • Nicht unter Druck setzen lassen: Betrüger arbeiten häufig mit angeblicher Eile, Drohungen oder erfundenen Notfällen.
    • Verdächtige Beobachtungen melden: Bei akuter Gefahr oder einem Einbruch sofort die Polizei unter 110 verständigen.

    Wer Hinweise zu den geschilderten Wohnungseinbrüchen geben kann, erreicht die Kriminalpolizei Pinneberg unter 04101 202-0.

    Niemand sollte versuchen, Einbrecher selbst aufzuhalten oder zu verfolgen.

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    Bitte weitersagen – besonders an ältere Menschen!

    Quickborn Aktuell bittet alle Leserinnen und Leser, diese Warnungen auch im Familien- und Freundeskreis weiterzugeben.

    Sprecht mit Euren Eltern, Großeltern, Nachbarn und Bekannten über die aktuellen Betrugsmaschen. Gerade ältere Menschen werden von Trickbetrügern häufig gezielt angesprochen.

    Wer allein lebt, freut sich vielleicht auch über einen aufmerksamen Nachbarn, der gelegentlich ein Auge auf das Haus wirft.

    Eine gute Nachbarschaft ist kein Ersatz für wirksamen Einbruchschutz. Aber Aufmerksamkeit und gegenseitige Unterstützung können helfen, Straftaten zu verhindern.

    Also: Passt auf Euch auf, achtet auf Eure Nachbarn und gebt die Warnungen bitte weiter!

    Bei einem laufenden Einbruch, akuter Gefahr oder anderen Notfällen gilt: Polizeinotruf 110.

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    Quickborn Aktuell informiert über aktuelle Entwicklungen in Quickborn und der Region. Grundlage dieses Berichts sind Polizeimeldungen der Polizeidirektion Bad Segeberg, die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 und die Medieninformation des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 16. Oktober 2026.

  • Quickborn rechnet mit Millionen aus neuen Gewerbeflächen – Landesplanung weiß von nichts

    Die Flächen liegen südlich des Ohlmöhlenwegs, beidseits der Straßen Halenberg und Auf dem Halenberg. Sie gehören nicht zu den bisher im regionalen Gewerbeflächenkonzept A7-Süd vorgesehenen Erweiterungsflächen.

    Das Ministerium verweist auf die grundsätzlich günstigen Voraussetzungen Quickborns als Gewerbestandort auf der Siedlungsachse Hamburg–Norderstedt–Kaltenkirchen. Gegen eine gewerbliche Entwicklung innerhalb dieser Achse bestehen aus landesplanerischer Sicht nicht grundsätzlich Bedenken.

    Doch die konkrete Planung entlang der V9 ist der Landesplanung bisher nicht bekannt.

    Gewerbeflächen für die Straßenfinanzierung

    Bemerkenswert ist vor allem die Reihenfolge: Die Stadt kalkuliert bereits mit Millionen aus Grundstücksverkäufen, obwohl die dafür vorgesehenen zusätzlichen Gewerbeflächen noch gar nicht planungsrechtlich entwickelt sind.

    Dabei verfügt Quickborn bereits über erhebliche Gewerbeflächenpotenziale.

    Nach Informationen von Quickborn Aktuell hat die Stadt inzwischen Grundstücke für rund vier Millionen Euro erworben, um das Gewerbegebiet Nord weiterzuentwickeln.

    Diese Grundstücke liegen nicht an der geplanten V9, sondern im Erweiterungsbereich des Gewerbegebiets Nord in Richtung Ellerau. Auch die im regionalen Gewerbeflächenkonzept ausgewiesenen weiteren 8,5 Hektar befinden sich auf der anderen Seite der Autobahn. Die jetzt zur Finanzierung der V9 vorgesehenen 3,2 Hektar gehören nicht zu diesen abgestimmten Potenzialflächen.

    Auch im bestehenden EQ Businesspark ist die Vermarktung noch nicht abgeschlossen. Die Stadt und die Wirtschaftsförderung WEP wählen dort gezielt Unternehmen aus, die zum Standortkonzept passen. Ende 2025 waren von 20 Grundstücken erst vier verkauft.

    Nun sollen weitere 3,2 Hektar hinzukommen – diesmal im Zusammenhang mit einer geplanten Straße, deren Finanzierung auf die erwarteten Verkaufserlöse angewiesen ist.

    Kurzfristige Einnahmen, langfristige Stadtentwicklung

    Damit stellt sich eine grundsätzliche Frage: Soll die Gewerbeentwicklung dem langfristigen Bedarf der Stadt folgen oder kurzfristig eine Finanzierungslücke beim Straßenbau schließen?

    Neue Gewerbegebiete verändern Verkehrsströme, Landschaft und Stadtstruktur dauerhaft. Die erwarteten Verkaufserlöse fließen dagegen nur einmal.

    Dass die Landesplanung von dieser konkreten Erweiterung bislang nichts weiß, macht deutlich, wie früh die Stadt bereits mit Einnahmen aus diesen Flächen rechnet.

    Eine Straße über Grundstücksverkäufe finanzieren zu wollen, ist das eine. Eine langfristig sinnvolle Gewerbeentwicklung sicherzustellen, das andere. Beides muss zusammenpassen.

    Quickborn Aktuell bedankt sich ausdrücklich bei der Landesplanungsbehörde des schleswig-holsteinischen Innenministeriums für die schnelle, ausführliche und hilfreiche Beantwortung der Anfrage.


    Quelle: Innenministerium Schleswig-Holstein, Antwort auf Anfrage von Quickborn Aktuell, Oktober 2026; Gewerbeflächenkonzept A7-Süd; Angaben der Stadt Quickborn und der WEP zum EQ Businesspark.

  • 🍬 Süße Bonbons heute – bittere Pillen für morgen?

    🍬 Süße Bonbons heute – bittere Pillen für morgen?

    Ein Kommentar von Thomas Köppl – Quickborn Aktuell

    Liebe Quickbornerinnen und Quickborner,

    es ist mal wieder Zeit für einen kurzen, prägnanten Kommentar. Zumindest aus meiner Sicht ist der jetzt kurz und prägnant. 😉

    Süße Bonbons verkaufen sich besser als bittere Pillen. Das gilt offenbar auch für Verwaltung und Kommunalpolitik. Über Feste, Veranstaltungen und schöne Projekte lässt sich wunderbar sprechen. Über die eigene Haushaltsmisere dagegen deutlich weniger.

    Dabei wurden die politisch Verantwortlichen nicht als Entertainment-Team gewählt, sondern um die Probleme unserer Stadt zu lösen. Für die Verwaltungsführung gilt dieselbe Verantwortung.

    Die Quickborner Haushaltsmisere ist hausgemacht. Es gab keinen dramatischen Einbruch der Steuereinnahmen und keine Katastrophe. Die Einnahmen steigen sogar weiter. Trotzdem plant unsere Stadt Jahr für Jahr Millionendefizite. Das ist das Ergebnis eigener Entscheidungen und einer Prioritätensetzung, die sich weit von unseren finanziellen Möglichkeiten entfernt hat.

    Bund und Land setzen finanzielle Rahmenbedingungen. Innerhalb dieser muss eine Stadt wirtschaften.

    Dass dies nicht immer einfach ist, weiß ich aus eigener Erfahrung. Auch früher hätten wir gerne mehr in Schulen, Straßen und andere Infrastruktur investiert. Aber nicht alles war bezahlbar.

    Ich erinnere mich noch gut an das Jahr 2009. Damals haben wir die Grundsteuer B um satte 51,1 Prozent erhöht, von 225 auf 340 Hebesatzpunkte. Unter anderem, um die Belastungen durch Schulneubauten und Schulsanierungen finanzieren zu können. Das war wahrlich kein Zuckerschlecken, aber eine schwierige Entscheidung mit einem klaren finanziellen Ziel.

    Über viele Jahre konnte Quickborn so eine erhebliche finanzielle Substanz bewahren. 2023 erreichte das Eigenkapital mit rund 73 Millionen Euro seinen Höchststand innerhalb der vorliegenden Vergleichsjahre. Ende 2025 waren davon noch rund 68,7 Millionen Euro vorhanden. Nach der aktuellen Haushaltsplanung könnte das gesamte Eigenkapital bereits 2030 vollständig aufgebraucht sein.

    Ein Vergleich macht die Dimension deutlich: Die Stadtwerke Quickborn haben seit 1928 ein Unternehmen mit zuletzt rund 24 Millionen Euro Eigenkapital aufgebaut. Die Stadt plant allein für 2026 und 2027 Defizite von insgesamt rund 27,8 Millionen Euro. Zwei unterschiedliche Rechnungen, aber ein bemerkenswerter Größenvergleich.

    Das ist unser Vermögen! Über Generationen erarbeitet, erwirtschaftet und bewahrt. Und jetzt droht es innerhalb weniger Jahre verjubelt zu werden.

    Für mich ist das keine Petitesse, sondern ein politischer Skandal, über den viel zu wenig gesprochen wird.

    Ich könnte zahlreiche konkrete Entscheidungen und Fehlentwicklungen benennen. Das würde hier allerdings jeden Rahmen sprengen. Wer es genauer wissen möchte, findet auf unserer Homepage unter Haushalt und Finanzen zahlreiche Berichte und Analysen:

    👉 Alle Berichte und Analysen zum Quickborner Haushalt und den Stadtfinanzen

    Natürlich sind Eulenfest, Weihnachtsmarkt und ein lebendiges Stadtleben wichtig. Aber die Qualität einer Stadtführung misst sich nicht an Besucherzahlen, sondern daran, wie gut Schulen, Straßen, Verwaltung und öffentliche Einrichtungen funktionieren – und ob wir uns das alles dauerhaft leisten können.

    Teuer und ineffektiv kann jeder. Verantwortungsbewusst wirtschaften ist die eigentliche Kunst.

    Unsere Kinder und Enkel dürfen nicht diejenigen sein, die die heute großzügig verteilten Sahnebonbons später ein Leben lang als bittere Pillen bezahlen müssen.

    Quickborn braucht weniger schöne Verpackung, mehr finanzielle Vernunft und endlich eine Verwaltung und Kommunalpolitik, die ihre Prioritäten an dem ausrichten, was unsere Stadt tatsächlich bezahlen kann.

    Es geht um unser Geld, unser Vermögen und die Zukunft unserer Stadt. ❤️

    Thomas Köppl
    Quickborn Aktuell

  • Buslinie 594: Kreis Pinneberg plant längst Verbesserungen – Quickborn bleibt erstaunlich zurückhaltend

    Buslinie 594: Kreis Pinneberg plant längst Verbesserungen – Quickborn bleibt erstaunlich zurückhaltend

    Ein 30-Minuten-Takt, eine mögliche Schnellbusverbindung und konkrete Kostenschätzungen: Der Kreis Pinneberg hat für die Buslinie 594 längst Vorschläge auf dem Tisch. Die Stadt Quickborn verweist dagegen auf das nächste Beteiligungsverfahren im Jahr 2027. Dabei stehen die wesentlichen Ansätze bereits seit Jahren im Nahverkehrsplan.

    13. Oktober 2026 | Quickborn Aktuell | Thomas Köppl

    Fahrgäste warten auf bessere Anschlüsse

    Die Buslinie 594 verbindet Wedel und Pinneberg über Quickborn mit Norderstedt Mitte. Für viele Fahrgäste ist sie eine wichtige Ost-West-Verbindung. Doch wer seinen Anschluss an die S-Bahn in Pinneberg oder die U-Bahn in Norderstedt verpasst, muss teilweise lange warten.

    Auf diese Probleme hatte eine Leserin Quickborn Aktuell bereits im April aufmerksam gemacht. Wir fragten deshalb am 25. April 2026 bei der Stadt nach, ob die Schwierigkeiten bekannt seien, wie die Verwaltung die Situation einschätze und welche Verbesserungen angestrebt würden.

    Nach einer Erinnerung im Mai und einer erneuten Nachfrage im Oktober liegt nun die Antwort vor.

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    Die Stadt verweist auf 2027

    Die Stadt Quickborn bestätigt die Bedeutung der Linie 594. Für die Planung sei allerdings der Kreis Pinneberg zuständig. Der nächste Regionale Nahverkehrsplan werde vorbereitet, das Beteiligungsverfahren sei für das dritte Quartal 2027 vorgesehen.

    Konkrete Aussagen zu Fahrplanänderungen, Taktverdichtungen oder Umsetzungsterminen seien derzeit nicht möglich.

    Was die Stadt selbst verbessern möchte, welche Probleme sie bereits gegenüber dem Kreis angesprochen hat oder welche Forderungen sie in das Verfahren einbringen will, bleibt unbeantwortet.

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    Der Kreis ist planerisch längst weiter

    Dabei lohnt sich ein Blick in genau den Nahverkehrsplan, auf den die Stadt in ihrer Antwort verweist.

    Im 5. Regionalen Nahverkehrsplan für die Jahre 2022 bis 2026 sind bereits konkrete Maßnahmen für die Linie 594 beschrieben.

    Vorgeschlagen wird unter anderem eine Verdichtung auf einen 30-Minuten-Takt von Montag bis Sonnabend. Die geschätzten jährlichen Mehrkosten liegen bei 490.000 Euro. Die Maßnahme ist mit Priorität 2 eingestuft.

    Darüber hinaus enthält der Plan die Prüfung einer neuen Schnellbuslinie X94 zwischen Pinneberg, Quickborn und Norderstedt Mitte, möglicherweise mit Verlängerung Richtung Wedel.

    Die schnellere Verbindung soll mit weniger Zwischenhalten und einer direkteren Streckenführung die Reisezeiten verkürzen. Allerdings müsste zunächst nachgewiesen werden, dass damit tatsächlich ein ausreichender Zeitvorteil entsteht.

    Diese Maßnahme hat Priorität 3. Als Alternative nennt der Nahverkehrsplan ausdrücklich die Stärkung der bestehenden Linie 594.

    Das sind keine verbindlichen Umsetzungsbeschlüsse. Aber es sind konkrete, mit Prioritäten und teilweise auch mit Kosten hinterlegte Verbesserungsvorschläge.

    Den vollständigen Nahverkehrsplan stellt der Kreis Pinneberg öffentlich zur Verfügung:

    5. Regionaler Nahverkehrsplan 2022–2026 (PDF)

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    Und was möchte Quickborn?

    Genau hier liegt der Unterschied zwischen der Planung des Kreises und der Antwort der Stadt.

    Während der Kreis bereits unterschiedliche Verbesserungsmöglichkeiten beschrieben und bewertet hat, beschränkt sich Quickborn auf die Aussage, Hinweise aus der Bevölkerung aufnehmen und weitergeben zu wollen.

    Ob die Stadt den vorgeschlagenen 30-Minuten-Takt unterstützt, eine Schnellbusverbindung bevorzugt oder besonderen Wert auf bessere Anschlüsse legt, erfahren wir nicht.

    Dabei müsste die Stadt keine eigene Buslinie betreiben, um ihre Interessen deutlich zu machen. Auch ohne die formale Zuständigkeit für den Busverkehr kann sie gegenüber dem Kreis konkrete Verbesserungen einfordern.

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    Fünf Monate für einen Verweis auf die Zuständigkeit

    Fast sechs Monate nach unserer ersten Anfrage wissen wir nun, dass der Kreis zuständig ist und die Stadt sich am nächsten Beteiligungsverfahren beteiligen darf.

    Das ist wenig überraschend.

    Überraschender ist, dass die Stadt auf die bereits vorliegenden konkreten Planungen nicht näher eingeht.

    Für die Fahrgäste bleibt damit alles beim Alten. Wann die vorgeschlagenen Verbesserungen umgesetzt werden, ist weiterhin offen.

    Der Kreis Pinneberg hat die möglichen Lösungen längst beschrieben. Jetzt wäre interessant zu erfahren, welche davon die Stadt Quickborn eigentlich haben möchte.

    Denn für einen besseren Busanschluss braucht es nicht nur einen Nahverkehrsplan. Es braucht auch Kommunen, die sich dafür einsetzen.

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  • Goetheschule: Seit Februar 2025 kaum Fortschritte beim Bebauungsplan

    Goetheschule: Seit Februar 2025 kaum Fortschritte beim Bebauungsplan

    Goetheschule: Seit Februar 2025 kaum Fortschritte beim Bebauungsplan

    Veröffentlicht:

    Autor: Thomas Köppl | Quickborn Aktuell

    Der Neubau der Goetheschule ist politisch längst auf den Weg gebracht. Doch beim Bebauungsplanverfahren sind seit Februar 2025 kaum wesentliche Fortschritte zu erkennen. Erst im kommenden Jahr sollen die entscheidenden Verfahrensschritte folgen. Das bestätigt die Stadt Quickborn auf Anfrage von Quickborn Aktuell. Trotzdem soll die neue Schule bereits Ende 2029 fertiggestellt sein.

    Bebauungsplan: Wesentliche Schritte erst 2027

    Am 3. Februar 2025 beschloss die Ratsversammlung die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Goetheschule“. Damit sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen modernen Schulneubau geschaffen werden.

    Danach wurde es allerdings ruhig um das Verfahren. Zwar beauftragte die Verwaltung nach eigenen Angaben ein Verfahrensbüro und notwendige Gutachten, doch die wesentlichen Schritte der Bauleitplanung blieben bislang aus.

    Am 23. September 2026 bestätigte die Politik nach erneuter Diskussion die Entscheidung für den Neubau am bisherigen Standort. Mit 19 zu 8 Stimmen setzte sich die Neubauvariante gegenüber einer Sanierung durch. An dem seit Februar 2025 nur wenig vorangekommenen Bebauungsplanverfahren änderte dieser erneute Beschluss zunächst nichts.

    Erst für 2027 kündigt die Stadt nun eine Öffentlichkeitsveranstaltung, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans an. Wann das Verfahren abgeschlossen sein soll, bleibt offen.

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    Neuer Bebauungsplan bietet mehr Möglichkeiten

    Der neue Bebauungsplan soll größere Gestaltungsspielräume für eine moderne Ganztagsgrundschule mit Mensa und Zweifeldsporthalle schaffen. Der bislang geltende Plan stammt aus den 1960er-Jahren und enthält teilweise sehr konkrete Vorgaben zur Anordnung der Schulgebäude.

    Eine Neuplanung muss allerdings auch heutigen Anforderungen gerecht werden. Dazu gehören insbesondere die Verkehrserschließung, sichere Schulwege, Umweltbelange und die Interessen der angrenzenden Wohnbebauung. Gerade die engen Zufahrten zum Schulgelände dürften dabei besondere Aufmerksamkeit erfordern.

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    Fertigstellung trotzdem bis Ende 2029

    Trotz des bisherigen Planungsstandes hält die Stadt an ihrem Ziel fest, die neue Goetheschule bis zum 31. Dezember 2029 fertigzustellen. Der Zeitplan ist auch mit Blick auf die angestrebten Fördermittel aus dem Ganztagsprogramm von Bedeutung.

    Zwar könnte eine Baugenehmigung unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen bereits vor Abschluss des neuen Bebauungsplanverfahrens erteilt werden. Ob die Stadt einen solchen Weg verfolgt, ist bislang nicht bekannt.

    Damit bleibt eine bemerkenswerte zeitliche Entwicklung: Im Februar 2025 wurde das Bebauungsplanverfahren eingeleitet, im September 2026 der Neubau erneut politisch bestätigt. Die wesentlichen Planungsschritte sollen jedoch erst 2027 erfolgen.

    Für die Stadt bedeutet das, dass sie nach mehr als anderthalb Jahren mit bislang wenig erkennbarem Verfahrensfortschritt nun erheblich Tempo machen muss, wenn die neue Goetheschule tatsächlich Ende 2029 fertig sein soll.

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  • Newsletter Nr. 10 – Quickborns nächste Millionenbaustelle, gute Nachrichten für die Waldschule und Streit um den Haushalt


    Newsletter Nr. 10 – Quickborn Aktuell


    QUICKBORN AKTUELL

    Newsletter Nr. 10

    15. Oktober 2026

    Quickborns nächste Millionenbaustelle, gute Nachrichten
    für die Waldschule und Streit um den Haushalt

    Liebe Leserinnen und Leser,

    die vergangenen Tage haben wieder einmal gezeigt,
    wie dicht gute und weniger gute Nachrichten in
    Quickborn beieinanderliegen.

    Während für die Waldschule eine wichtige Hürde
    bei der Millionenförderung genommen wurde,
    zeichnet sich an der Gronau die nächste
    kostspielige Baustelle ab.
    Die Grünen warnen angesichts der Haushaltslage
    vor einer Überschuldung, und bei der Goethe-Schule
    gibt es neue Erkenntnisse zur geplanten Übergangslösung.

    Dazu kommen eine erstaunlich langwierige Angelegenheit
    vor dem Rathaus, politische Nachrichten und natürlich
    Carla Quickborn.

    15. Oktober 2026

    1. Gronaubrücke: Die nächste Millionenbaustelle wartet schon

    Die geplante Umgehungsstraße V9 soll den Verkehr
    im Bereich der Autobahn A7 neu ordnen.
    Doch auf der vorgesehenen Verkehrsverbindung wartet
    bereits ein Problem: die sanierungsbedürftige Brücke
    über die Gronau an der Feldbehnstraße.

    Eine Instandsetzung könnte nach bisherigen Angaben
    rund 100.000 Euro kosten. Sollte die Brücke wegen
    der künftigen Verkehrsanforderungen ersetzt werden
    müssen, wäre mit einer ganz anderen Größenordnung
    zu rechnen.

    Ein Ersatzneubau könnte nach überschlägiger
    Einschätzung rund zwei Millionen Euro kosten.
    Eine amtliche Kostenberechnung liegt bislang nicht vor.

    Hinzu kommt, dass die Gronau in diesem Bereich
    zu einem europäischen FFH-Schutzgebiet gehört.
    Ein Brückenneubau müsste deshalb auch naturschutz-
    und wasserrechtliche Anforderungen erfüllen.
    Welche zusätzlichen Kosten dadurch entstehen könnten,
    ist noch offen.

    Die Verkehrsuntersuchung für die V9 soll erst 2027
    Ergebnisse liefern. Ob die vorhandene Brücke den
    künftig vorgesehenen Verkehr aufnehmen kann,
    ist daher noch nicht abschließend geklärt.

    Die eigentliche Kostenfrage:
    Was nützt eine neue Umgehungsstraße, wenn ihre
    anschließende Verkehrsinfrastruktur anschließend
    ebenfalls für Millionenbeträge erneuert werden muss?


    Den vollständigen Brückenbericht lesen →

    12. Oktober 2026

    2. Waldschule: Gute Nachrichten bei 4,92 Millionen Euro Förderung

    Für die Waldschule gibt es erfreuliche Nachrichten.
    Die Stadt Quickborn hat für den Ausbau der
    Ganztagsbetreuung rund 4,92 Millionen Euro
    Fördermittel beantragt.

    Eine zentrale Berechnungsgrundlage hat die erste
    Prüfung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein
    (IB.SH) bestanden.

    Die Stadt hat 20,8 Prozent der gesamten Baukosten
    dem Offenen Ganztag zugeordnet.
    Maßgeblich ist der Anteil der Gebäudeflächen,
    der künftig für die Ganztagsbetreuung genutzt werden soll.
    Die Förderbank bewertet diesen Ansatz als
    grundsätzlich nachvollziehbar.

    Das ist ein wichtiger Fortschritt. Denn bei den großen
    Schulprojekten entscheidet nicht allein die Höhe der
    Baukosten, sondern auch, welcher Anteil tatsächlich
    förderfähig ist.

    Eine endgültige Förderzusage ist damit noch nicht
    verbunden. Die erste positive Bewertung schafft aber
    eine deutlich bessere Grundlage für das weitere Verfahren.


    Alle Einzelheiten zur Waldschulförderung →

    12. Oktober 2026

    3. Goethe-Schule: Schulaufsicht begleitet die Übergangslösung

    Rund 260 Kinder der Goethe-Grundschule sollen
    während des geplanten Schulneubaus vorübergehend
    in Räume an der Feldbehnstraße umziehen.
    Dort werden bereits Schulen in freier Trägerschaft betrieben.

    Die Schulaufsicht des Kreises Pinneberg hat nun bestätigt,
    dass sie die Planungen begleitet und bereits konkrete
    Anforderungen an die künftige Unterbringung formuliert hat.

    Noch sind allerdings wichtige Punkte offen.
    Der Mietvertrag zwischen der Stadt und dem privaten
    Schulträger ist nicht abgeschlossen.
    Die Schulkonferenz der Goethe-Grundschule soll bei ihrer
    nächsten Sitzung angehört werden.

    Auch das Bildungsministerium ist eingebunden.
    Es prüft, welche Auswirkungen die Unterbringung einer
    zusätzlichen öffentlichen Grundschule auf die bestehende
    Genehmigung der Freien Gemeinschaftsschule haben könnte.
    Eine Stellungnahme des privaten Schulträgers wurde angefordert.

    Positiv ist, dass die Schulaufsicht frühzeitig beteiligt wurde.
    Jetzt kommt es darauf an, die organisatorischen und
    rechtlichen Voraussetzungen für einen sicheren Schulbetrieb
    rechtzeitig zu klären.


    Zum vollständigen Bericht über die Schulaufsicht →

    13. Oktober 2026

    4. Haushalt: Grüne warnen vor Überschuldung – SPD unterstützt Kurswechsel

    Die Quickborner Grünen schlagen angesichts der
    Finanzplanung Alarm. Für 2027 stehen rund
    89 Millionen Euro Erträge mehr als 104 Millionen Euro
    Aufwendungen gegenüber.

    Das geplante Defizit liegt damit bei etwa
    15 Millionen Euro. Nach der mittelfristigen Planung
    könnte das Eigenkapital der Stadt bis 2030 aufgebraucht sein.

    Die Grünen fordern deshalb, die geplante
    Umgehungsstraße V9 um mehrere Jahre zu verschieben
    und den Neubau der Goethe-Schule zu priorisieren.
    Ein zweiter Antrag verlangt konkrete Vorschläge zur
    Verringerung der Verwaltungsausgaben und zur
    Verbesserung der Einnahmen.

    Die SPD unterstützte beide Anträge.
    Die FDP lehnte sie ab, die CDU stimmte im Ausschuss
    für kommunale Dienstleistungen dagegen und enthielt
    sich im Finanzausschuss.

    Beim Haushaltsentwurf standen schließlich CDU und FDP
    auf der einen sowie SPD und Grüne auf der anderen Seite.
    Damit wird die Auseinandersetzung um Quickborns Finanzen
    zunehmend zu einer Debatte über politische Prioritäten.


    Zum ausführlichen Bericht →

    10. Oktober 2026

    5. 15,2 Millionen Euro Defizit: Wo bleiben die Einsparergebnisse?

    Bereits 2025 hatte das Innenministerium von Quickborn
    Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von mindestens
    2,5 Millionen Euro verlangt.
    Eine aktuelle Anfrage von Quickborn Aktuell sollte klären,
    welche Einsparungen tatsächlich erreicht wurden.

    Das Ministerium bestätigte zwar eingeleitete Maßnahmen,
    nannte aber keine konkreten finanziellen Ergebnisse.
    Ihre Wirkung könne teilweise erst mittel- bis
    langfristig eintreten.

    Unterdessen steigt das geplante Defizit von
    12,5 Millionen Euro für 2026 auf 15,2 Millionen Euro
    im Entwurf für 2027.
    Bis 2030 summieren sich die erwarteten Fehlbeträge
    auf rund 60 Millionen Euro.

    Besonders problematisch ist die Beendigung der
    Verwaltungsgemeinschaften mit Ellerau, Hasloh
    und Bönningstedt.
    Ab 2028 entfallen dadurch rund 3,4 Millionen Euro
    jährliche Einnahmen.
    Gleichzeitig sollen zunächst rund 70 Prozent der
    bislang zugeordneten Personalkosten bestehen bleiben.

    Hinzu kommen weitere Projekte wie der geplante
    Dritte Ort „TO HUUS“, für den noch keine
    Kostenberechnung vorliegt.
    Die finanzielle Gesamtbelastung der Stadt könnte
    daher über die bisherige Planung hinausgehen.


    Die vollständige Haushaltsanalyse lesen →

    12. Oktober 2026

    6. AKN: Wieder Zugverkehr – aber ab 26. Oktober die nächste Sperrung

    Seit dem 10. Oktober fährt die AKN-Linie A1
    nach fast acht Wochen Schienenersatzverkehr
    wieder durch Quickborn.
    Für Pendler und Schüler ist das eine willkommene Erleichterung.

    Allerdings nur vorübergehend:
    Vom 26. Oktober bis zum 12. Dezember 2026
    wird die Strecke zwischen Quickborn und Ulzburg Süd
    erneut gesperrt.
    Grund sind weitere Oberleitungsarbeiten für die künftige S5.
    Während dieser Zeit fahren Ersatzbusse.

    Auch vom 16. bis 21. November sind weitere Arbeiten
    im Bahnhof Quickborn vorgesehen, die zusätzliche
    Einschränkungen mit sich bringen.

    Ab 2028 soll die S5 Quickborn im 15-Minuten-Takt
    mit Hamburg verbinden.
    Bis dahin bleibt der Ausbau für viele Fahrgäste
    eine Geduldsprobe.


    Alle Sperrzeiten und Hintergründe →

    13. Oktober 2026

    7. Rathaus: 48.544 Euro für Poller – und noch immer fehlt die Erklärung

    Vor dem Quickborner Rathaus steht eine hydraulische
    Polleranlage, die 48.544,40 Euro gekostet hat.
    Die Poller können abgesenkt werden, damit Menschen
    mit Gehbehinderung möglichst nah an das Rathaus
    heranfahren können.

    Das ist sinnvoll. Allerdings fehlt weiterhin eine
    verständliche öffentliche Information darüber,
    wie Betroffene diese Möglichkeit nutzen können.

    Bereits im Mai 2025 wurde im zuständigen Ausschuss
    angeregt, die Bedienung beziehungsweise Anmeldung
    auf der städtischen Homepage zu erklären.
    Im Juni 2026 kündigte die Stadt nach unserer Anfrage
    an, die Informationen zeitnah zu veröffentlichen.

    Bei unserer erneuten Prüfung am 12. Oktober
    war der Hinweis auf den naheliegenden Internetseiten
    noch immer nicht auffindbar.

    Fast 17 Monate für eine einfache Information
    zur Barrierefreiheit – ein bemerkenswerter Zeitraum.


    Den vollständigen Bericht lesen →

    12. Oktober 2026

    8. CDU Quickborn: Neuer Vorstand mit fünf statt neun Mitgliedern

    Die CDU Quickborn hat am 7. Oktober ihren
    Ortsvorstand neu gewählt und dabei deutlich verkleinert.

    Mirko Beckmann bleibt Vorsitzender,
    Barbara Peña de Müller seine Stellvertreterin
    und Andi Wendt Schatzmeister.
    Birgit Hanke und Dr. Reinhardt Ax gehören dem Vorstand
    als Beisitzer an.

    Aus neun Vorstandsmitgliedern wurden damit fünf.
    Neue Gesichter gibt es nicht.
    Warum der Vorstand verkleinert wurde, geht aus
    der veröffentlichten Mitteilung nicht hervor.

    Sechs Monate vor der Landtagswahl standen in der
    öffentlichen Berichterstattung vor allem Personalien
    und Ehrungen im Mittelpunkt.
    Konkrete politische Schwerpunkte zu den aktuellen
    Quickborner Problemen wurden nicht vorgestellt.


    Weitere politische Nachrichten →

    14. Oktober 2026

    9. Annabell Krämer: Eine Rede über die Schulden von morgen

    Die FDP-Landtagsabgeordnete Annabell Krämer hat
    im Schleswig-Holsteinischen Landtag vor einer
    zunehmenden kommunalen Verschuldung gewarnt.

    Ihre Aussagen treffen auch in Quickborn einen
    empfindlichen Punkt.
    Die Stadt plant hohe Investitionen, während
    die laufenden Defizite wachsen und die künftigen
    Zinsbelastungen steigen.

    Die Rede wirft damit eine grundsätzliche Frage auf:
    Wie lange können Kommunen ihre notwendigen
    Investitionen über zusätzliche Schulden finanzieren,
    ohne ihre zukünftige Handlungsfähigkeit einzuschränken?

    Wir haben die Rede aufgegriffen, weil sie auch in
    der Quickborner Ratsversammlung eine wichtige
    Diskussion auslösen könnte.


    Zum Beitrag über die Rede →

    15. Oktober 2026

    10. Carla Quickborn: Was bedeutet eigentlich „zeitnah“?

    Unsere Carla hat sich diesmal ein besonders schönes
    Wort aus dem Quickborner Verwaltungsalltag
    vorgenommen: zeitnah.

    Bei den Rathauspollern bedeutet das offenbar,
    dass zwischen Ankündigung und Umsetzung schon einmal
    viele Monate vergehen können.

    Dazu kommen die AKN-Baustellen, ein Silent Book Club
    und natürlich Carlas gewohnt scharfer Blick auf das
    Geschehen in der Stadt.

    Eine unterhaltsame Wochenrückschau, die zeigt,
    dass Quickborn auch abseits der großen politischen
    Debatten genügend Stoff für ein Schmunzeln liefert.


    Die aktuelle Carla-Kolumne lesen →

    Zum Schluss

    Liebe Leserinnen und Leser,

    zwischen Millionenprojekten und Baustellen gibt es
    in Quickborn auch erfreuliche Entwicklungen.
    Die positive Rückmeldung der Förderbank zur Waldschule
    ist dafür ein gutes Beispiel.

    Ebenso wichtig sind die vielen Menschen,
    die sich in Vereinen, Schulen, Unternehmen
    und Nachbarschaften engagieren.

    Wir freuen uns deshalb ausdrücklich auch über Hinweise
    auf Veranstaltungen, Jubiläen, besondere Leistungen
    und gute Nachrichten aus unserer Stadt.

    Empfehlt unseren kostenlosen Newsletter gerne weiter.
    Je mehr Menschen informiert sind, desto lebendiger
    wird die Diskussion über Quickborn.

    Herzliche Grüße
    Thomas Köppl
    Quickborn Aktuell


  • Quickborns nächste Millionenbrücke: Rathaus wirft Nebelkerzen – und verschweigt die Vorgeschichte

    100.000 Euro für die Sanierung einer alten Brücke – oder doch gleich ein millionenschwerer Neubau? Die Stadt Quickborn hat auf eine Anfrage von Quickborn Aktuell zur Feldbehnstraßenbrücke mit einer Bürgerinformation reagiert. Doch statt die entscheidenden Fragen zu beantworten, präsentiert das Rathaus eine freundlich verpackte Zukunftsvision. Die jahrelange Vorgeschichte, frühere Planungsankündigungen und die möglichen Kosten eines Neubaus bleiben weitgehend ausgeblendet. Quickborns Märchenstunde geht weiter.

    15. Oktober 2026 | Thomas Köppl | Quickborn Aktuell

    Nebelkerzen statt Antworten

    QUICKBORN. Bereits am 6. Oktober hatte Quickborn Aktuell die Stadtverwaltung um konkrete Auskünfte zum Zustand der Feldbehnstraßenbrücke, zu Sanierung und Ersatzneubau sowie zu den Auswirkungen der geplanten Umgehungsstraße V9 gebeten. Jetzt hat das Rathaus mit seiner Bürgerinformation Nr. 341 reagiert. Doch die Mitteilung beantwortet nur einen Teil unserer Fragen. Während die Stadt ausführlich über verantwortungsvolle Infrastrukturplanung und Zukunftsperspektiven spricht, fehlen ausgerechnet die entscheidenden Informationen zur bisherigen Planung, den Verkehrsfolgen und den möglichen Millionenbeträgen. Es wird kräftig genebelt.

    Immerhin bestätigt die Verwaltung, dass die 64 Jahre alte Brücke über die Gronau Schäden an Betonflächen, Fugen und Mauerwerken aufweist. Eine Untersuchung vom Juni 2026 habe dies ergeben. Die gute Nachricht: Die Brücke ist bei Einhaltung der bestehenden Gewichtsbeschränkung von 3,5 Tonnen weiterhin tragfähig. Für rund 100.000 Euro einschließlich Ingenieurleistungen und Mehrwertsteuer könnte sie saniert werden. So weit, so erfreulich.

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    100.000 Euro Sanierung – oder gleich eine Millionenbrücke?

    Doch dann kommt die eigentliche Botschaft. Weil für die geplante Radwegeverbindung zwischen Quickborn-Heide und der Innenstadt ohnehin eine zusätzliche Brücke über die Gronau benötigt werde, stellt die Verwaltung plötzlich einen vollständigen Neubau zur Diskussion. Statt die vorhandene Straßenbrücke zu sanieren und daneben eine Radwegbrücke zu errichten, könnte gleich ein gemeinsames Bauwerk für Autos, Fahrräder und Fußgänger entstehen.

    Das mag wirtschaftlich durchaus sinnvoll sein. Nur müsste man dafür die Kosten kennen. Während die Stadt die Sanierung mit 100.000 Euro beziffert, nennt sie für den Neubau keinen einzigen Betrag. Eine überschlägige Betrachtung ergibt für ein solches Bauwerk eine mögliche Größenordnung von 1,5 bis 2,5 Millionen Euro. Das ist ausdrücklich keine amtliche Kostenschätzung, zeigt aber, über welche Dimensionen hier möglicherweise gesprochen wird.

    Die kleine Rechnung wird präsentiert, die große bleibt im Nebel. Dabei wäre gerade angesichts der angespannten städtischen Finanzen eine nachvollziehbare Gegenüberstellung der Varianten erforderlich.

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    Die verschwiegene Vorgeschichte: Im Februar klang alles noch anders

    Besonders bemerkenswert ist der Umgang mit der eigenen Planungsgeschichte. Bereits 2021 beschloss die Stadt ihr Radverkehrskonzept. Im Mai 2025 erklärte sie die Verbindung über Ohlmöhlenweg und Feldbehnstraße zu einem Vorhaben mit höchster Priorität. Und am 19. Februar 2026 kündigte das Rathaus in seiner Pressemitteilung Nr. 040/2026 ausdrücklich an, die Planungen für diese Radwegeverbindung im Frühjahr aufzunehmen. Über die konkrete Umsetzung und den Bau sollte im Rahmen der Haushaltsberatungen 2027 entschieden werden.

    Jetzt haben wir Oktober 2026. Doch plötzlich sollen erst noch Varianten verglichen und Entscheidungsgrundlagen erarbeitet werden. Ein konkreter Zeitplan stehe nicht fest. Was ist aus dem angekündigten Planungsbeginn im Frühjahr geworden? Welche Ergebnisse liegen inzwischen vor? Und weshalb wird der Öffentlichkeit davon nichts berichtet?

    Die Ankündigung vom Februar betraf zwar die Radwegeverbindung und noch keinen vollständigen Ersatzneubau der Straßenbrücke. Gerade deshalb müsste die Verwaltung erklären, wie beide Projekte inzwischen zusammenhängen. Auch die Brückenschäden waren längst bekannt: Bereits am 27. August 2026 wurde im Ausschuss für kommunale Dienstleistungen über stärkere Mängel und Sanierungsbedarf berichtet.

    In der neuesten Bürgerinformation wird diese Vorgeschichte praktisch vollständig ausgeblendet. Stattdessen klingt es, als beginne die Zukunftsplanung gerade erst. Aus einem jahrelang bekannten Vorhaben wird plötzlich eine neue Idee. Das ist bemerkenswerte Öffentlichkeitsarbeit.

    ↑ Zurück zum Inhalt

    V9, Verkehrsströme und Naturschutz bleiben außen vor

    Vollständig offen bleibt auch der Zusammenhang mit der geplanten Umgehungsstraße V9. Unser ursprünglicher Bericht beschäftigte sich ausdrücklich mit der Verkehrsführung über den Ohlmöhlenweg, dem Bereich Auf dem Halenberg und den möglichen Folgen für die Gronaubrücke. Wer neue Straßenverbindungen plant, muss schließlich wissen, wohin der Verkehr anschließend fließt. Doch die Stadt erklärt weder, ob die Feldbehnstraßenbrücke in den Verkehrsprognosen berücksichtigt wurde, noch, für welche künftigen Belastungen ein Neubau ausgelegt werden müsste. Die V9 kommt in der Mitteilung nicht einmal vor.

    Auch der Naturschutz bleibt unerwähnt. Die Gronau gehört zu einem ökologisch empfindlichen Gewässersystem im Zusammenhang mit dem FFH-Gebiet Pinnau/Gronau. Im offiziellen Managementplan wird die Feldbehnstraßenbrücke ausdrücklich im Hinblick auf mögliche Verbesserungen für die Durchgängigkeit des Fischotters genannt. Ein Neubau könnte deshalb zusätzliche wasserrechtliche und naturschutzfachliche Anforderungen auslösen – mit entsprechenden Auswirkungen auf Planung und Kosten. Auch hierzu hatten wir ausdrücklich gefragt. Eine konkrete Antwort fehlt.

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    Quickborns Märchenstunde geht weiter

    Quickborn steht finanziell unter erheblichem Druck. Der Haushaltsentwurf 2027 sieht ein Ergebnisdefizit von rund 15 Millionen Euro vor, während Schulen, Feuerwehr und weitere Infrastrukturprojekte bereits erhebliche Investitionen erfordern. Ausgerechnet jetzt wird bei einer weiterhin tragfähigen Brücke, deren Sanierung 100.000 Euro kosten soll, ein möglicherweise millionenschwerer Neubau ins Gespräch gebracht. Ohne Kostenschätzung, ohne Zeitplan und ohne erkennbare Einordnung in die übrigen Investitionsvorhaben.

    Niemand kritisiert, dass die Verwaltung verschiedene Brückenlösungen untersucht. Das ist ihre Aufgabe. Kritikwürdig ist allerdings eine Informationspolitik, die frühere Ankündigungen verschweigt, wesentliche Zusammenhänge ausblendet und selbst auf konkrete Nachfragen nur einen Ausschnitt der Geschichte liefert.

    Das ist der eigentliche Skandal: Die Stadt erzählt nicht unbedingt etwas Falsches. Sie erzählt nur längst nicht die ganze Wahrheit.

    Der Eindruck drängt sich auf, dass die Quickborner vorsichtig auf die nächste Millioneninvestition vorbereitet werden sollen. Erst die beruhigende Nachricht über die tragfähige Brücke, dann die schöne Zukunftsvision und irgendwann vielleicht die Rechnung.

    Quickborns Märchenstunde geht weiter. Diesmal mit einer alten Brücke, einer neuen Zukunftsvision und einer Rechnung, die noch niemand kennt. Die Nebelkerzen über der Gronau sind jedenfalls gezündet.

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  • Traumschiff Landtag Schleswig-Holstein: Muss Quickborns Ordnungsamt jetzt auf allen Vieren durchs Gebüsch?

    Traumschiff Landtag Schleswig-Holstein: Muss Quickborns Ordnungsamt jetzt auf allen Vieren durchs Gebüsch?

    15. Oktober 2026 | Thomas Köppl | Quickborn Aktuell

    Schleswig-Holstein hat eine neue Katzenschutzverordnung. Spätestens ab dem 1. Januar 2027 müssen bereits gehaltene Freigängerkatzen kastriert, gechippt und registriert sein. Der Tierschutzgedanke ist vernünftig. Aber wer kontrolliert das eigentlich? Und woran erkennt das Quickborner Ordnungsamt, ob eine Katze tatsächlich kastriert ist?

    Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat einstimmig eine landesweite Regelung zum Katzenschutz gefordert. Die Landesregierung hat geliefert. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Verordnung. Für bereits gehaltene Freigängerkatzen endet die Übergangsfrist zum Jahreswechsel.

    Das Ziel ist durchaus sinnvoll. Unkontrollierte Vermehrung, verwilderte Katzen, Krankheiten und überlastete Tierheime sind reale Probleme.

    Aber zwischen einem guten Gedanken und seiner praktischen Umsetzung liegt bekanntlich manchmal eine ganze Landesverwaltung.

    Meine Katze? Welche Katze?

    Man stelle sich einen freundlichen Mitarbeiter des Quickborner Ordnungsamtes vor, der vor einer Haustür steht.

    „Guten Tag, wir haben festgestellt, dass Ihre Katze regelmäßig draußen herumläuft. Ist sie denn kastriert und registriert?“

    „Meine Katze? Welche Katze?“

    „Na, die schwarze, die immer bei Ihnen im Garten sitzt.“

    „Ach, die! Die habe ich in meinem Leben noch nie gesehen.“

    „Aber die Nachbarn sagen, Sie würden sie regelmäßig füttern.“

    „Na gut, ein bisschen Futter habe ich ihr mal hingestellt. Man ist ja schließlich kein Unmensch. Aber meine Katze? Ich als Katzenbesitzer? Um Gottes Willen! Niemals!“

    Und schon steht das Ordnungsamt vor der nächsten Aufgabe. Es muss nicht nur die Katze finden, sondern auch noch jemanden, der sich zu ihr bekennt.

    Immerhin: Eine gelegentliche Fütterung macht einen Menschen rechtlich noch nicht automatisch zum Katzenhalter.

    ↑ Zur Übersicht

    Grundkurs Tiermedizin für das Ordnungsamt?

    Noch spannender wird die nächste Frage: Woran erkennt man eigentlich, ob eine Katze kastriert ist?

    Den vorgeschriebenen Mikrochip kann man mit einem Lesegerät auslesen. Aber der Chip verrät nicht von selbst, ob die Katze tatsächlich kastriert wurde.

    Bei einem Kater lässt sich anhand der fehlenden Hoden eine Kastration häufig erkennen. Bei einer weiblichen Katze wird es erheblich schwieriger.

    Eine Operationsnarbe kann ein Hinweis sein. Sie ist aber nicht immer sichtbar und keineswegs ein sicherer Nachweis. Selbst Tierärzte können eine frühere Kastration nicht in jedem Fall durch bloßes Anschauen feststellen. Gegebenenfalls sind spezielle Hormonuntersuchungen erforderlich.

    Und eine Sterilisation ist noch einmal etwas anderes. Dabei werden lediglich Ei- beziehungsweise Samenleiter durchtrennt. Sie reicht nach der neuen Verordnung ausdrücklich nicht aus.

    Für das Quickborner Ordnungsamt ergibt sich damit ein völlig neues Fortbildungsprogramm.

    „Grundkurs Katzenanatomie – Kastration erkennen für Verwaltungsfachangestellte“.

    Vielleicht mit anschließender praktischer Prüfung im Stadtpark.

    Wobei der Gesetzgeber offenbar auch hier eine gewisse Vorsorge getroffen hat: Als Nachweis der Kastration wird beispielsweise eine Tierarztrechnung oder eine entsprechende Bescheinigung anerkannt.

    Das setzt allerdings voraus, dass man zunächst die Katze, anschließend den Halter und schließlich auch noch die passende Rechnung findet.

    ↑ Zur Übersicht

    Da fehlt doch noch ein Register!

    Eigentlich erstaunlich, dass die deutsche Bürokratie an dieser Stelle nicht konsequenter gedacht hat.

    Ein bundesweites Katzenkastrations- und Sterilisationsregister wäre doch eine hervorragende Ergänzung.

    Mit zentraler Datenbank, elektronischer Kastrationsbescheinigung, jährlicher Bestandsmeldung und einer Schnittstelle zwischen Tierarztpraxis, Katzenregister und kommunalem Ordnungsamt.

    Selbstverständlich einschließlich einer Verordnung über die ordnungsgemäße Übermittlung von Katzenkastrationsnachweisen.

    Und weil die Sterilisation ohnehin nicht ausreicht, müsste man sie im Register natürlich besonders kennzeichnen. Mit einem roten Warnhinweis.

    Ganz ohne Register kommt die Verordnung allerdings schon heute nicht aus: Die anerkannten Haustierregister müssen neben den Chipdaten und Angaben zur Haltungsperson auch Angaben zur Fortpflanzungsfähigkeit erfassen. Die Ordnungsbehörden dürfen diese Daten bei Bedarf abfragen.

    Ein eigenes Bundeskatzenkastrationsamt mit zentraler Prüfstelle und amtlichem Kastrationssiegel bleibt uns damit vorerst erspart.

    Die deutsche Bürokratie war auch schon einmal erfindungsreicher.

    Bis dahin müssen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes eben mit Chiplesegerät, Transportbox, Taschenlampe und Leckerlis durchs Gebüsch.

    Und wenn die Katze nicht mitmacht? Dann wird es schwierig. Denn anders als ein falsch geparktes Auto wartet sie selten geduldig auf ihre Kontrolle.

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    Entbürokratisierung auf Schleswig-Holsteinisch

    Das eigentliche Problem liegt nicht im Tierschutz. Die Kastration von Freigängerkatzen ist sinnvoll. Wer das Katzenelend kennt, weiß, wie wichtig die Arbeit der Tierheime, Tierschutzvereine und engagierten Ehrenamtlichen ist.

    Aber eine sinnvolle Maßnahme wird nicht automatisch wirksam, nur weil sie gesetzlich vorgeschrieben wird.

    Wer verantwortungsvoll mit seinem Tier umgeht, hat sich vermutlich längst mit Kastration, Kennzeichnung und Registrierung beschäftigt.

    Wer das bisher konsequent ignoriert hat, wird sich wahrscheinlich auch von einer neuen Landesverordnung wenig beeindrucken lassen.

    Die Kontrolle wird schwierig. Die Umsetzung landet bei den Kommunen. Und die Verwaltung bekommt eine weitere Aufgabe.

    Dabei gibt es bereits erfolgreiche Kastrationsaktionen und Menschen, die sich ehrenamtlich um freilebende Katzen kümmern. Dort wird ganz praktisch geholfen.

    Vielleicht wäre zusätzliche Unterstützung an dieser Stelle wirksamer als die Erwartung, dass sich durch eine Verordnung plötzlich alle Katzenhalter gesetzestreu verhalten.

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    Willkommen auf dem Traumschiff Landtag Schleswig-Holstein

    Manchmal entsteht der Eindruck, dass sich politische Probleme besonders leicht lösen lassen, wenn man sie in Paragrafen verpackt.

    Ein Problem wird erkannt. Eine Verordnung wird erlassen. Eine Zuständigkeit wird festgelegt. Und schon darf man sich über eine erfolgreiche politische Initiative freuen.

    Die Hoffnung scheint zu sein: Wenn etwas geregelt ist, dann passiert auch etwas.

    Diese Hoffnung teile ich nur begrenzt.

    Vielleicht wäre es manchmal sinnvoller, zunächst zu überlegen, wie eine Regelung überhaupt kontrolliert und umgesetzt werden kann, bevor man sie beschließt.

    Immerhin soll die Katzenschutzverordnung nach zwei Jahren überprüft werden.

    Bis dahin bleibt abzuwarten, ob sich in Quickborn tatsächlich etwas verändert oder lediglich der Verwaltungsaufwand steigt.

    Und falls demnächst ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit Taschenlampe und Chiplesegerät aus einer Hecke krabbelt, sollten wir verständnisvoll bleiben.

    Er erfüllt möglicherweise nur einen Auftrag aus Kiel.

    Die Katze wird ihn interessiert beobachten. Und anschließend verschwinden.

    Denn eine Sache hat der Schleswig-Holsteinische Landtag offenbar übersehen: Katzen halten sich grundsätzlich nicht für zuständig.

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    🐈 Was Katzenhalter jetzt tatsächlich wissen müssen

    Bei aller Satire: Die Katzenschutzverordnung ist verbindlich. Sie gilt seit dem 1. Juli 2026 in ganz Schleswig-Holstein. Für bereits gehaltene Freigängerkatzen endet die Übergangsfrist am 1. Januar 2027.

    1. Kastrationspflicht

    Wer einer fortpflanzungsfähigen Katze unkontrollierten Freigang ermöglicht, muss sie kastrieren lassen.

    Die Pflicht betrifft grundsätzlich Katzen ab einem Alter von fünf Monaten. Auch jüngere Katzen können nach tierärztlicher Einschätzung bereits fortpflanzungsfähig sein.

    Eine Sterilisation oder eine chemische Behandlung genügt nicht. Vorgeschrieben ist die operative Entfernung der Hoden beziehungsweise Eierstöcke.

    2. Kennzeichnung mit Mikrochip

    Freigängerkatzen müssen durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem elektronisch lesbaren Mikrochip gekennzeichnet werden.

    Die Kennzeichnungspflicht gilt auch für bereits kastrierte Freigängerkatzen.

    3. Registrierung

    Der Mikrochip allein reicht nicht. Zusätzlich muss die Katze bei einem anerkannten Haustierregister angemeldet werden.

    Das ist beispielsweise bei folgenden Registern kostenlos möglich:

    4. Wie wird die Kastration nachgewiesen?

    Die zuständige Behörde kann einen tierärztlichen Nachweis der Kastration verlangen.

    Anerkannt werden beispielsweise eine Tierarztrechnung oder eine schriftliche tierärztliche Bestätigung. Daraus müssen die Kastration und die Identität der Katze eindeutig hervorgehen.

    Es empfiehlt sich deshalb, diese Unterlagen aufzubewahren.

    5. Was gilt bereits jetzt?

    Die Verordnung ist seit dem 1. Juli 2026 in Kraft. Die sechsmonatige Übergangsfrist gilt für Katzen, die zu diesem Zeitpunkt bereits als Freigänger gehalten wurden.

    Wer danach eine Katze mit unkontrolliertem Freigang hält, muss die entsprechenden Pflichten bereits erfüllen.

    6. Welche Katzen sind ausgenommen?

    Reine Wohnungskatzen sind nicht betroffen. Auch Tiere, die ausschließlich an der Leine oder in einem ausbruchsicher abgegrenzten Bereich nach draußen dürfen, haben keinen unkontrollierten Freigang.

    Kann eine Katze aus gesundheitlichen Gründen nicht kastriert werden, darf sie keinen unkontrollierten Freigang erhalten.

    7. Wer bezahlt die Kastration?

    Die Kosten für Kastration und Kennzeichnung trägt die Haltungsperson.

    Die vom Land unterstützten Kastrationsaktionen sind für herrenlose, freilebende Katzen vorgesehen, nicht für private Haustiere.

    8. Was passiert bei Verstößen?

    Wird eine Freigängerkatze aufgegriffen, darf die zuständige Ordnungsbehörde überprüfen, ob die Vorschriften eingehalten wurden.

    Kann bei einer nicht gekennzeichneten und registrierten Katze die Haltungsperson innerhalb von fünf Tagen nicht ermittelt und erreicht werden, kann die Behörde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Kastration veranlassen.

    Die anfallenden Kosten können der Haltungsperson in Rechnung gestellt werden.

    9. Und wem gehört die Katze, die regelmäßig vorbeikommt?

    Die Verordnung unterscheidet zwischen gehaltenen Freigängerkatzen und herrenlosen, freilebenden Katzen.

    Als Haltungsperson gilt, wer tatsächlich und nicht nur vorübergehend die Bestimmungsmacht über das Tier im eigenen Interesse ausübt und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt.

    Wer gelegentlich einer fremden Katze Futter hinstellt, wird dadurch nicht automatisch zur Haltungsperson.

    Die gute Nachricht für alle Quickborner Katzenfreunde: Man darf weiterhin nett zu einer Katze sein, ohne sie gleich adoptieren zu müssen.

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    Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen

    Landesverordnung über den Schutz freilebender Katzen in Schleswig-Holstein vom 23. Juni 2026:

    Katzenschutzverordnung im amtlichen Verkündungsportal Schleswig-Holstein

    Fragen und Antworten der Landesregierung:

    FAQ zur Katzenschutzverordnung Schleswig-Holstein

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    Ein kleiner Hinweis in eigener Sache: Ja, der Beitrag ist diesmal ganz schön lang geworden. Aber manchmal gibt es einfach so viel zu sagen, dass die Kürze der Würze weichen muss. Das musste jetzt mal sein. 🐈😉