Quickborn will 550.000 Euro für den Umbau des Geh- und Radwegs an der Heinrich-Lohse-Straße in den Haushalt 2027 einstellen. Die Maßnahme soll insbesondere den Schulweg sichern, wenn rund 260 Kinder der Goethe-Schule während des Neubaus an die Feldbehnstraße umziehen. Doch ausgerechnet der Zeitplan fehlt. Ebenso offen bleibt, wie die Planung mit dem noch laufenden Schulmobilitätskonzept abgestimmt ist, ob Versorgungsträger beteiligt wurden und warum mehrere Kastanien gefällt werden müssen. Die nur zwei Seiten lange Beschlussvorlage wirft damit mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
Stand: 2. Oktober 2026, 15:19 Uhr
Autor: Thomas Köppl
550.000 Euro für 440 Meter
Der Ausschuss für kommunale Dienstleistungen soll am 6. Oktober entscheiden, ob für 2027 insgesamt 550.000 Euro für den Umbau des Geh- und Radwegs entlang der Heinrich-Lohse-Straße in den Haushalt aufgenommen werden.
Der betroffene Abschnitt ist rund 440 Meter lang. Nach den Angaben der Verwaltung ist der vorhandene Radweg besonders schmal, auch der Gehweg erreiche nur eingeschränkt eine ausreichende Breite. Vorgesehen ist deshalb ein weitgehender Neuaufbau des Seitenraums. Der Radweg soll anschließend etwa 2,10 Meter, der Gehweg rund 1,80 Meter breit sein.
Rechnerisch geht es damit um rund 1.250 Euro je laufendem Meter.
Die Verwaltung begründet die Maßnahme vor allem mit dem bevorstehenden Umzug der Goethe-Schule. Während Abriss und Neubau sollen die Schülerinnen und Schüler auf dem Campus der Schulen in freier Trägerschaft an der Feldbehnstraße untergebracht werden. Dadurch verändern sich die Schulwege und das Umfeld der ASG wird stärker genutzt.
Schulwegsicherung – aber wann?
Die entscheidende Frage beantwortet die Vorlage allerdings nicht: Wann soll der Weg eigentlich gebaut werden?
Die 550.000 Euro sollen zunächst in den Haushalt 2027 aufgenommen werden. Einen vorgesehenen Baubeginn, einen Fertigstellungstermin oder einen Bauzeitenplan enthält die Vorlage nicht. Auch ist nicht erkennbar, ob Ausschreibungsunterlagen bereits vorbereitet werden oder wann eine Vergabe erfolgen soll.
Das ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Maßnahme ausdrücklich mit dem Interim der Goethe-Schule begründet wird. Nach der aktuellen Planung sollen die derzeit rund 260 Kinder während der Bauzeit an die Feldbehnstraße wechseln. Die Stadt strebt eine Fertigstellung der neuen Goethe-Schule bis Ende 2029 an. Einen konkreten Termin für den Umzug an den Interimsstandort nennt sie bislang nicht.
Damit lässt sich derzeit nicht beantworten, ob der Geh- und Radweg bereits fertig sein wird, wenn die Kinder ihn benötigen.
Im ungünstigsten Fall könnten Ausschreibung und Straßenbau 2027 genau in den Zeitraum fallen, in dem die Goethe-Schule an den Interimsstandort wechselt. Dann wäre ausgerechnet der Weg, der für die zusätzlichen Grundschulkinder sicherer gemacht werden soll, während des Schulbetriebs zumindest abschnittsweise Baustelle.
Ob dieses Szenario tatsächlich droht, ist derzeit offen. Genau deshalb wäre ein belastbarer Zeitplan Bestandteil einer nachvollziehbaren Beschlussvorlage gewesen.
Auch eine mögliche Ersatzführung für Fußgänger und Radfahrer während der Bauarbeiten wird nicht beschrieben.
Das Schulmobilitätskonzept läuft noch
Hinzu kommt ein weiterer Punkt: Die Stadt Quickborn hat bereits ein Schulmobilitätskonzept zur Verbesserung der Schulwegsicherheit und zur Entschärfung der Verkehrssituation im Umfeld der Schulen beauftragt.
Auf eine Informationsanfrage erklärte die Stadt am 4. Mai 2026 ausdrücklich, dass im Rahmen dieses Gutachtens unter anderem die Goethe-Schule betrachtet werde. Auch Fragen des Bring- und Holverkehrs sollen darin untersucht werden. Der Abschluss des Konzeptes sei für Ende 2026 vorgesehen.
Das beauftragte Fachbüro bueffee führt das „Schulische Mobilitätsmanagement in der Stadt Quickborn“ weiterhin als laufendes Projekt.
In der neuen Vorlage über die Heinrich-Lohse-Straße wird dieses Gutachten dagegen mit keinem Wort erwähnt.
Es ist nicht dargestellt, ob bereits Zwischenergebnisse vorliegen. Es gibt keinen Hinweis darauf, ob die Heinrich-Lohse-Straße vom Gutachter untersucht wurde und ob der jetzt geplante Ausbau aus dessen Erkenntnissen entstanden ist.
Ebenso fehlen Angaben zu Schülerströmen, Verkehrszahlen, Querungsstellen, Bring- und Holverkehr oder konkret festgestellten Gefahrenpunkten.
Das bedeutet nicht, dass der Ausbau fachlich falsch ist. Falls die jetzt vorgeschlagene Lösung bereits auf Erkenntnissen des Gutachters beruht, wäre das eine wichtige Information für den Ausschuss.
Falls diese Erkenntnisse noch nicht vorliegen, stellt sich dagegen die Frage, warum über eine konkrete 550.000-Euro-Maßnahme entschieden werden soll, obwohl das eigens beauftragte Schulmobilitätskonzept wenige Monate später abgeschlossen werden soll.
Schulmobilität wird seit Jahren untersucht
Auch grundsätzlich beginnt die Beschäftigung mit sicheren Schulwegen in Quickborn nicht erst 2026.
Bereits 2021 beteiligte sich Quickborn am Reallabor „Schulisches Mobilitätsmanagement“ des Nachbarschaftsforums Südholstein/Hamburg. Für das Projekt wurde ein externes Verkehrsplanungsbüro beauftragt. Die Bearbeitung sollte 2022 mit einer flächendeckenden Befragung von Schulen und Kindertagesstätten beginnen.
Noch im Berichtswesen für das erste Halbjahr 2024 teilte die Stadt mit, dass die Ergebnisse des Projektes im September 2024 vorgestellt werden sollten.
Aus dem rund dreijährigen Reallabor entstand schließlich ein Leitfaden zum schulischen Mobilitätsmanagement. Das Verfahren setzte gerade darauf, zunächst Mobilitätsverhalten und Probleme zu erfassen, Standorte genauer zu untersuchen und anschließend gemeinsam mit den Beteiligten Maßnahmen zu entwickeln.
Welche Erkenntnisse aus diesem Projekt für die jetzige Planung der Heinrich-Lohse-Straße verwendet wurden, lässt sich der Beschlussvorlage ebenfalls nicht entnehmen.
Damit stellt sich inzwischen eine grundsätzliche Frage: Welche vorhandenen Untersuchungen und welche Ergebnisse des neuen Schulmobilitätskonzeptes bilden eigentlich die fachliche Grundlage für die jetzt vorgeschlagene Maßnahme?
Was liegt unter dem neuen Weg?
Eine weitere wesentliche Frage wird in der Vorlage ebenfalls nicht behandelt: Ist der Umbau mit den Versorgungsträgern abgestimmt?
Auf rund 440 Metern sollen die vorhandenen Flächen aufgenommen, der Untergrund vorbereitet und Geh- und Radweg neu aufgebaut werden.
Bei einer solchen Tiefbaumaßnahme wäre von Bedeutung, ob Stadtwerke und weitere Versorgungsträger in absehbarer Zeit Arbeiten an Wasser-, Abwasser-, Strom-, Wärme- oder Telekommunikationsleitungen planen.
Gleiches gilt für Glasfaserausbau und möglicherweise anstehende Erneuerungen von Hausanschlüssen.
Es wäre wenig wirtschaftlich, einen Geh- und Radweg für 550.000 Euro vollständig neu herzustellen und ihn kurze Zeit später für Leitungsarbeiten erneut öffnen zu müssen.
Aus der Vorlage geht weder hervor, ob eine Leitungsabfrage erfolgt ist, noch ob anstehende Arbeiten koordiniert werden sollen. Auch eine mögliche vorsorgliche Verlegung von Leerrohren wird nicht erwähnt.
Auch hier gilt: Diese Abstimmung kann intern längst erfolgt sein. Für die Mitglieder des Ausschusses ist sie anhand der vorgelegten Unterlagen allerdings nicht erkennbar.
Mehrere Kastanien sollen weichen
Besonders knapp fällt die Betrachtung von Klima, Umwelt und Natur aus.
Sie besteht in der Beschlussvorlage aus einem einzigen Satz:
„Es werden mehrere Kastanien gefällt.“
Wie viele Bäume gemeint sind, wird nicht genannt. Angaben zu Alter, Zustand oder Bedeutung der Kastanien fehlen. Ebenso ist nicht dargestellt, ob Ersatzpflanzungen vorgesehen sind oder ob Varianten untersucht wurden, mit denen einzelne oder sämtliche Bäume erhalten werden könnten.
Der Vorlage ist auch kein Lageplan, kein Straßenquerschnitt, keine Baumkartierung und kein Variantenvergleich beigefügt. Als Anlagen wird ausdrücklich „Keine“ angegeben.
Die Zeitplanung der Baumfällungen ist ebenfalls von Bedeutung. Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz gilt grundsätzlich ein Schutzzeitraum vom 1. März bis zum 30. September, in dem Bäume außerhalb der dort genannten Ausnahmen nicht beseitigt werden dürfen. Das Gesetz sieht allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen beispielsweise für behördliche oder im öffentlichen Interesse notwendige Maßnahmen vor. Weitergehende artenschutzrechtliche Anforderungen bleiben davon unberührt.
Damit gehört auch die Frage nach dem vorgesehenen Fälltermin in den Zeitplan der Gesamtmaßnahme.
Sollen die Kastanien bereits im Winter 2026/27 gefällt werden? Oder erfolgt die Fällung erst im Herbst 2027? Welche Untersuchungen liegen dazu vor? Und soll tatsächlich gefällt werden, bevor die abschließenden Ergebnisse des Schulmobilitätskonzeptes vorliegen?
Auch darauf gibt die Vorlage keine Antwort.
550.000 Euro – und viele offene Fragen
Vor einer Entscheidung über die Aufnahme von 550.000 Euro in den Haushalt wären deshalb insbesondere folgende Punkte zu klären:
- Wann soll die Goethe-Schule tatsächlich an die Feldbehnstraße umziehen?
- Wann ist der Abriss der bestehenden Goethe-Schule vorgesehen?
- Wann soll der Umbau der Heinrich-Lohse-Straße beginnen und wann abgeschlossen sein?
- Ist sichergestellt, dass der neue Geh- und Radweg vor dem Umzug der Goethe-Schule vollständig nutzbar ist?
- Wie wird der Schulweg während der Bauarbeiten geführt, falls sich Straßenbau und Interimsschulbetrieb überschneiden?
- Welche Erkenntnisse des derzeit laufenden Schulmobilitätskonzeptes sind bereits in die Planung eingeflossen?
- Ist die Maßnahme an der Heinrich-Lohse-Straße eine Empfehlung des beauftragten Fachbüros?
- Welche Erkenntnisse aus dem früheren Reallabor Schulisches Mobilitätsmanagement wurden berücksichtigt?
- Welche Ausbauvarianten wurden untersucht?
- Wie viele Kastanien sollen gefällt werden und welche Alternativen beziehungsweise Ersatzpflanzungen wurden geprüft?
- Wann sollen die Bäume gefällt werden und welche naturschutz- beziehungsweise artenschutzrechtlichen Untersuchungen liegen vor?
- Wurde die Planung mit Stadtwerken und anderen Versorgungsträgern abgestimmt?
- Welche Leitungs-, Glasfaser- oder Hausanschlussarbeiten sind in diesem Bereich in den kommenden Jahren geplant?
- Wie setzen sich die veranschlagten 550.000 Euro im Einzelnen zusammen?
Schulwegsicherheit ist wichtig. Gerade deshalb sollte eine solche Maßnahme nachvollziehbar geplant, zeitlich koordiniert und mit den ohnehin laufenden Untersuchungen abgestimmt werden.
Die entscheidende Frage ist nicht, ob an der Heinrich-Lohse-Straße Verbesserungen notwendig sind. Die entscheidende Frage lautet: Warum genau diese Lösung, zu diesem Zeitpunkt, für 550.000 Euro – und auf welcher abschließend nachvollziehbaren fachlichen Grundlage?
Die bisherige Beschlussvorlage beantwortet das nur in Teilen.
Für eine Investition dieser Größenordnung ist das erstaunlich wenig.
Und die Kastanien? Die sollen nach dem bisherigen Plan zunächst einmal weichen.
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