Im Quickborner Stadtentwicklungsausschuss ist es zu einem deutlichen Streit über Bürgerbeteiligung und Fragerechte gekommen. Zwei Einwohner wollten vor der politischen Entscheidung Nachfragen zu den Antworten der Verwaltung auf ihre Stellungnahmen zum Masterplan stellen. Der Ausschussvorsitzende ließ dies nicht zu. Der Vorgang soll nun von der Kommunalaufsicht geprüft werden.
Die Bürgerbeteiligung zum Quickborner Masterplan ist bislang überschaubar geblieben. Von knapp 23.000 Einwohnern hatten sich sechs Bürger intensiver mit den Planungen beschäftigt und insgesamt rund 60 Fragen, Hinweise und Stellungnahmen eingereicht. Die Verwaltung beantwortete diese schriftlich. Genau diese Antworten lagen anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vor. Zwei der sechs Bürger waren bei der Sitzung persönlich anwesend. Sie wollten einzelne Antworten hinterfragen, Verständnisfragen stellen und aus ihrer Sicht unvollständige oder falsche Aussagen ansprechen. Eigentlich eine gute Gelegenheit für einen direkten Austausch zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung.
Antrag auf Anhörung abgelehnt
Zu Beginn beantragten die beiden Bürger eine Anhörung als Betroffene. Der Antrag wurde abgelehnt. Der FDP-Ausschussvorsitzende begründete dies sinngemäß damit, dass bei einer anerkannten Betroffenheit möglicherweise auch andere Fragesteller oder Quickborner als betroffen gelten könnten. Die CDU distanzierte sich später ausdrücklich von dieser Argumentation. Sie erklärte, eine Betroffenheit der Bürger durchaus zu sehen, und ließ dies nach den vorliegenden Informationen auch zu Protokoll nehmen. Eine Anhörung fand dennoch nicht statt.
Den Bürgern wurde zunächst erklärt, sie könnten ihre Fragen später beim entsprechenden Tagesordnungspunkt stellen. Darauf warteten sie rund drei Stunden. Erst gegen 21.40 Uhr kam der Punkt auf die Tagesordnung. Einer der Bürger begann mit seiner ersten Wortmeldung. Nach etwa 30 Sekunden wurde er vom Vorsitzenden unterbrochen.
Fragen zu den Verwaltungsantworten nicht zugelassen
Der Vorsitzende vertrat sinngemäß die Auffassung, Fragen zu Inhalten, die bereits in der Vorlage behandelt worden seien, sollten nicht erneut gestellt werden. Zulässig seien vielmehr neue Fragen, die nicht unmittelbar mit den vorliegenden Antworten verbunden seien. Genau hier entstand der zentrale Konflikt. Denn die Vorlage bestand gerade aus den Antworten der Verwaltung auf die zuvor eingereichten Bürgerfragen. Und genau über diese Antworten sollte der Ausschuss anschließend beraten und entscheiden.
Die Bürger wollten keine neuen Themen eröffnen. Sie wollten nachfragen. Sie wollten Aussagen präzisieren lassen und Punkte ansprechen, bei denen sie die Antworten der Verwaltung für unvollständig oder sachlich nicht richtig hielten. Aus ihrer Sicht sollte dies geschehen, bevor die Politik die Antworten übernimmt. Diese Nachfragen wurden nicht zugelassen. Damit entstand eine bemerkenswerte Situation: Der Ausschuss beriet über die Antworten auf Bürgerfragen. Die Bürger selbst durften zu diesen Antworten aber keine weiteren Fragen stellen.
Streit über Geschäftsordnung und Fragerecht
Die beiden Einwohner verwiesen daraufhin auf ihr Fragerecht nach Gemeindeordnung und Quickborner Geschäftsordnung. Nach der in der Sitzung angesprochenen Regelung können Einwohner Fragen, Vorschläge und Anregungen vortragen. Dafür gelten zeitliche Begrenzungen. Die Bürger wollten dieses Recht ausdrücklich vor der anschließenden Entscheidung nutzen. Der Vorsitzende blieb jedoch bei seiner Auffassung.
Als Alternative wurde angeboten, die Fragen nach der Sitzung schriftlich bei der Verwaltung einzureichen. Genau das löst den grundsätzlichen Konflikt jedoch nicht. Eine Frage, die erst nach einer politischen Entscheidung beantwortet wird, kann diese Entscheidung nicht mehr beeinflussen. Bürgerbeteiligung bedeutet deshalb mehr als die Möglichkeit, irgendwann eine Antwort zu erhalten. Entscheidend ist auch der Zeitpunkt. Wenn eine Nachfrage für eine anstehende Beratung relevant ist, muss sie vor der Entscheidung zumindest gehört werden können.
Der Ton wird schärfer
Im weiteren Verlauf verschärfte sich die Auseinandersetzung. Die Bürger bestanden darauf, ihre Fragen noch vor der Abstimmung stellen zu dürfen. Mehrfach wurde ihnen das Wort entzogen. Schließlich wurde sogar mit dem Hausrecht gedroht. Auch dabei stellt sich eine rechtliche Frage: Welche Befugnisse hat ein Ausschussvorsitzender in einer solchen Situation? Darf er einem Einwohner das Wort allein entziehen oder wäre dafür eine Entscheidung des Ausschusses erforderlich? Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt.
Wichtig ist deshalb eine saubere Trennung zwischen politischer Bewertung und rechtlicher Beurteilung. Ob tatsächlich gegen die Geschäftsordnung oder kommunalrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, muss anhand des konkreten Sitzungsverlaufs und der geltenden Regelungen geprüft werden. Genau dafür ist die Kommunalaufsicht zuständig.
Welche Rolle spielten Bürgermeister und Verwaltung?
Der Bürgermeister und mehrere Mitarbeiter der Verwaltung waren während der Sitzung anwesend. Ein Hinweis darauf, dass die Geschäftsordnung möglicherweise Fragen zu konkreten Beratungsgegenständen zulässt, erfolgte nach Darstellung der Beteiligten nicht. Der Bürgermeister verteidigte das Vorgehen vielmehr grundsätzlich und verwies sinngemäß darauf, dass es sich beim Masterplan lediglich um eine grobe Leitlinie handele.
Das macht kritische Nachfragen allerdings nicht weniger wichtig. Der Masterplan schafft zwar kein unmittelbares Baurecht. Er soll aber die städtebauliche Entwicklung Quickborns für viele Jahre beeinflussen und Grundlage späterer Entscheidungen sein. Hinzu kommt der erhebliche Aufwand des gesamten Verfahrens. Nach bisherigen Berechnungen von Quickborn Aktuell liegt der Gesamtaufwand einschließlich externer Leistungen und gebundener Verwaltungsressourcen in einer Größenordnung von rund 400.000 Euro. Bei einem Projekt dieser Bedeutung und Größenordnung sollte eine kritische Nachfrage nicht als Störung verstanden werden. Sie gehört zum Verfahren.
Bürgerbeteiligung zeigt sich erst bei kritischen Fragen
Bürgerbeteiligung besteht nicht darin, Stellungnahmen einzusammeln und anschließend abzuhaken. Entscheidend ist, wie mit ihnen umgegangen wird. Wer Bürger zur Beteiligung auffordert, muss auch damit rechnen, dass Antworten der Verwaltung hinterfragt werden. Nicht jede Kritik ist richtig. Nicht jeder Vorschlag muss übernommen werden. Aber eine ernsthafte Beteiligung setzt voraus, dass Fragen gehört und unterschiedliche Auffassungen ausgetauscht werden können.
Gerade dieser Fall macht das deutlich. Sechs Bürger von knapp 23.000 Einwohnern haben sich intensiv genug mit dem Masterplan beschäftigt, um rund 60 Fragen und Stellungnahmen einzureichen. Zwei von ihnen verbringen anschließend mehrere Stunden in einer Ausschusssitzung, um ihre Fragen persönlich zu erläutern. Ein solches Engagement sollte Kommunalpolitik eigentlich begrüßen. Es ist schwer nachvollziehbar, wenn ausgerechnet an diesem Punkt der Dialog endet.
Jetzt soll die Kommunalaufsicht prüfen
Der Vorgang soll nun der Kommunalaufsicht vorgelegt werden. Dabei geht es um mehrere konkrete Fragen. War die Ablehnung einer Anhörung als Betroffene rechtmäßig? Durften Fragen zu den Verwaltungsantworten ausgeschlossen werden, obwohl diese unmittelbar Gegenstand der politischen Beratung waren? Unter welchen Voraussetzungen darf einem Bürger das Wort entzogen werden? Und welche Verantwortung tragen Bürgermeister und Verwaltung für die Einhaltung der Geschäftsordnung während einer Ausschusssitzung?
Eine abschließende rechtliche Bewertung steht noch aus. Politisch ist der Vorgang aber bereits jetzt bemerkenswert. Gerade bei einem langfristigen Stadtentwicklungsprozess sollte Bürgerbeteiligung nicht dort enden, wo Fragen unbequem werden. Im Gegenteil. Genau dort zeigt sich, wie ernst Beteiligung tatsächlich genommen wird.
Passender Zeitpunkt für einen Workshop zur Bürgerbeteiligung
Eine besondere Pointe bekommt der Vorgang durch einen bereits geplanten Termin. Die Stadt Quickborn veranstaltet im September einen Workshop zur Bürgerbeteiligung. Der Zeitpunkt könnte kaum passender sein. Denn die entscheidende Frage lautet nicht nur, welche Beteiligungsformate eine Stadt anbietet. Entscheidend ist, was passiert, wenn Bürger diese Angebote tatsächlich nutzen, sich intensiv mit einem Thema beschäftigen und anschließend kritisch nachfragen.
Der Vorgang im Stadtentwicklungsausschuss liefert dafür reichlich Anschauungsmaterial. Gute Bürgerbeteiligung zeigt sich nicht an der Zahl von Workshops, Onlineformularen oder Präsentationen. Sie zeigt sich im Umgang mit Widerspruch. Und in der Bereitschaft, auch unbequeme Fragen vor einer Entscheidung zuzulassen.

Schreibe einen Kommentar