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Stand: 17. September 2026
Die mögliche vollständige Verlagerung der Goethe-Grundschule an die Feldbehnstraße nimmt konkrete Formen an. Das Schulamt steht nach eigenen Angaben bereits seit Juli mit der Stadt Quickborn im Austausch, erste Planungen wurden gesichtet und am 16. September fand ein Ortstermin mit Stadt, Bürgermeister, Lehrkräften und politischen Vertretern statt.
Bislang wird dabei vor allem über die Goethe-Grundschule gesprochen. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die andere Seite: Was bedeutet der Einzug einer kompletten öffentlichen Grundschule für die beiden privaten Schulen, die bereits an der Feldbehnstraße arbeiten?
Denn die Feldbehnstraße 55 ist kein leerstehendes Schulgebäude. Dort befindet sich ein bestehender Campus der ASG – Anerkannte Schulgesellschaft mbH – mit der Freien Grundschule Quickborn und der Freien Gemeinschaftsschule Quickborn. Auch die Kita CampusEulen gehört zum Campus.
Quickborn Aktuell hat deshalb bei der ASG und erneut bei der Schulaufsicht nachgefragt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Interimslösung wird konkret
- 2. Zwei private Schulen befinden sich bereits am Standort
- 3. Der Campus ist Teil des pädagogischen Konzepts
- 4. Wie sollen drei Schulen einen Standort nutzen?
- 5. Plant die ASG überhaupt einen Rückzug?
- 6. Was wird aus den Genehmigungen der Ersatzschulen?
- 7. Auch bei der Goethe-Grundschule bleiben schulrechtliche Fragen
- 8. Kann aus dem Interim eine Dauerlösung werden?
- 9. Die entscheidenden offenen Fragen
- 10. Einordnung
- Weitere Berichte zur Goethe-Schule
- Quellen und Grundlagen
1. Die Interimslösung wird konkret
Die Überlegung ist grundsätzlich nachvollziehbar: Für einen Neubau der Goethe-Grundschule wäre eine vollständige Auslagerung während der Bauzeit organisatorisch erheblich einfacher als ein Neubau bei laufendem Schulbetrieb auf demselben Grundstück.
Genau deshalb hat die Feldbehnstraße für die weitere Planung eine zentrale Bedeutung bekommen. Nach der Antwort des Schulamtes steht die Stadt hierzu bereits seit Juli 2026 mit der Schulaufsicht im Austausch. Erste Planungen wurden gesichtet. Weitere Informationen sollen nach Angaben des Schulamtes im Zusammenhang mit der Ausschusssitzung am 23. September folgen.
Das ist inzwischen mehr als eine unverbindliche Idee. Gleichzeitig sind wesentliche organisatorische Fragen noch nicht abschließend geklärt.
Das Schulamt bestätigt selbst, dass unter anderem Unterrichtsbereiche, Aufsicht, Schulwege, Pausenflächen, Ganztag und Verantwortlichkeiten geregelt werden müssen.
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2. Zwei private Schulen befinden sich bereits am Standort
In der öffentlichen Diskussion wird teilweise verkürzt von der „ASG-Schule“ gesprochen. Tatsächlich befinden sich an der Feldbehnstraße zwei eigenständige Schulen in privater Trägerschaft:
- Freie Grundschule Quickborn
- Freie Gemeinschaftsschule Quickborn
Träger beider Schulen ist die ASG – Anerkannte Schulgesellschaft mbH. Die Freie Gemeinschaftsschule wird von der Stadt Quickborn als Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe geführt.
Daneben gehört die Kita CampusEulen zum Standort. Nach Darstellung der ASG verteilen sich die Einrichtungen auf vier Etagen des Gebäudes. Zum Campus gehören außerdem Turnhalle, Mensa, Schulhof und eine Dachterrasse.
Damit geht es bei der geplanten Verlagerung der Goethe-Grundschule nicht allein um die Frage, ob irgendwo ausreichend freie Klassenräume vorhanden sind. Eine weitere Schule würde in einen bereits bestehenden Bildungsstandort mit eigener Organisation, Infrastruktur und pädagogischem Konzept einziehen.
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3. Der Campus ist Teil des pädagogischen Konzepts
Das ist auch deshalb von Bedeutung, weil die ASG ihre Schulen ausdrücklich nicht nur über den Unterricht, sondern auch über das schulische Umfeld beschreibt.
Die Freie Grundschule stellt individuelles Lernen, Lernbegleitung, Projektarbeit und eine angenehme Lernatmosphäre in entsprechend gestalteten Räumen heraus.
Die Freie Gemeinschaftsschule beschreibt sich als kleine, familiäre und schülerorientierte Schule. Nach ihrem Leitbild sollen Schülerinnen und Schüler individuell begleitet werden. Auch Ganztag, Mensa, Betreuung und gemeinsame schulische Aktivitäten sind Bestandteil des Angebots.
Eltern, die ihre Kinder dort anmelden, entscheiden sich damit bewusst für eine private Schule mit einem bestimmten Konzept und zahlen dafür auch Schulgeld.
Das macht die Frage berechtigt, wie weit sich dieses Konzept verändert, wenn zusätzlich rund 260 Kinder einer öffentlichen Grundschule auf den Campus kommen.
Das muss keineswegs gegen eine gemeinsame Nutzung sprechen. Es sollte aber vor einer Entscheidung transparent geklärt sein.
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4. Wie sollen drei Schulen einen Standort nutzen?
Bei einer vollständigen Verlagerung der Goethe-Grundschule würden künftig drei Schulen unterschiedlicher Trägerschaft am selben Standort arbeiten: die öffentliche Goethe-Grundschule sowie die Freie Grundschule und die Freie Gemeinschaftsschule der ASG.
Damit entstehen ganz praktische Fragen.
Welche Gebäudeteile stehen der Goethe-Grundschule zur Verfügung? Welche Bereiche bleiben ausschließlich den ASG-Schulen vorbehalten? Wie werden Schulhof, Mensa, Turnhalle und andere Gemeinschaftsflächen genutzt? Wie werden Pausenzeiten, Aufsicht und Zugänge geregelt? Wie funktioniert der Ganztag? Und wie werden die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Schulträger voneinander getrennt?
Gerade bei der Freien Grundschule treffen zudem Kinder derselben Altersgruppe aufeinander – allerdings in zwei rechtlich und organisatorisch vollständig unterschiedlichen Schulen.
Das Schulamt hat bestätigt, dass diese organisatorischen Fragen noch geklärt werden.
Damit steht fest: Die grundsätzliche Idee einer Verlagerung ist bereits weit fortgeschritten, das konkrete Betriebsmodell für den gemeinsamen Standort dagegen noch nicht.
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5. Plant die ASG überhaupt einen Rückzug?
Eine weitere Frage drängt sich auf: Will die ASG ihre beiden Schulen an der Feldbehnstraße dauerhaft im bisherigen Umfang weiterbetreiben?
Quickborn Aktuell hat die ASG um Stellungnahme zu den Planungen gebeten. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.
Die öffentlich verfügbaren Informationen sprechen derzeit allerdings nicht für einen unmittelbar bevorstehenden Rückzug.
Die Freie Grundschule bereitet bereits die Einschulung für das Schuljahr 2027/2028 vor. Für November 2026 sind weitere Aufnahmeveranstaltungen vorgesehen. Auch die Freie Gemeinschaftsschule veröffentlicht einen Jahresplan bis in den Sommer 2027 und nimmt weiterhin Anmeldungen entgegen. Für Februar 2027 ist dort ein Tag der offenen Tür angekündigt.
Auch Stellenangebote der Gemeinschaftsschule sind weiterhin veröffentlicht.
Nach dem öffentlich erkennbaren Stand gibt es daher derzeit keinen belastbaren Hinweis darauf, dass die ASG den Schulstandort kurzfristig aufgeben will.
Gerade deshalb ist eine Antwort des Schulträgers wichtig: Wie passt die längerfristige Entwicklung der beiden privaten Schulen mit der geplanten Aufnahme der Goethe-Grundschule zusammen?
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6. Was wird aus den Genehmigungen der Ersatzschulen?
Hinzu kommt eine schulrechtliche Frage, die bislang kaum öffentlich behandelt wurde.
Die Freie Grundschule und die Freie Gemeinschaftsschule sind private Ersatzschulen. Solche Schulen benötigen eine Genehmigung des Landes und unterliegen der staatlichen Rechtsaufsicht.
Das Bildungsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung dauerhaft eingehalten werden müssen. Dazu gehören nicht nur Lernziele und Unterricht, sondern auch die Einrichtungen einer Ersatzschule.
Damit stellt sich bei einer erheblichen Veränderung der tatsächlichen Nutzung des Campus die Frage, ob die bestehenden Genehmigungsgrundlagen berührt werden.
Das bedeutet nicht automatisch, dass eine neue Genehmigung erforderlich wäre. Dafür müsste zunächst feststehen, wie die Aufteilung des Standortes konkret aussehen soll.
Zu prüfen wäre aber beispielsweise, ob Unterrichtsräume, Fachräume, Sportmöglichkeiten, Pausenflächen, Mensa oder andere für den Schulbetrieb erforderliche Einrichtungen künftig anders oder eingeschränkt zur Verfügung stehen.
Quickborn Aktuell hat deshalb bei der Schulaufsicht nachgefragt, ob die Auswirkungen der geplanten Nutzung auf die bestehenden Ersatzschulgenehmigungen bereits geprüft wurden, ob eine Änderung oder Ergänzung erforderlich sein könnte und welche Stelle hierfür zuständig ist.
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7. Auch bei der Goethe-Grundschule bleiben schulrechtliche Fragen
Offen sind außerdem Fragen zur Goethe-Grundschule selbst.
Auf die erste Anfrage von Quickborn Aktuell erklärte das Schulamt, dass eine formelle Zustimmung oder Prüfung bislang nicht beantragt worden sei. Zur Begründung wurde auf § 48 Absatz 1 und § 33 Absatz 4 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes verwiesen. Danach liegt die Bereitstellung von Schulgebäuden grundsätzlich beim Schulträger; außerdem regelt das Gesetz die Nutzung der Schulgebäude und das Hausrecht.
Damit ist jedoch noch nicht abschließend beantwortet, wie eine vollständige mehrjährige Verlagerung schulorganisatorisch einzuordnen ist.
Das Schulgesetz kennt daneben ausdrücklich Regelungen über die Änderung einer Schule und nennt bei den Beteiligungsrechten der Schulkonferenz auch die „Verlegung“ einer Schule.
Besonders relevant ist deshalb die Frage, ob die Schulkonferenz der Goethe-Grundschule bereits mit dem konkreten Modell befasst worden ist.
Quickborn Aktuell hat hierzu nachgefragt. Ebenso wollen wir wissen, wie das Schulamt die Maßnahme rechtlich einordnet: als vorübergehende Nutzung anderer Räume oder als schulrechtlich relevante Verlegung beziehungsweise Änderung.
Diese Fragen sollten beantwortet werden, bevor aus einer Planungsvariante eine mehrjährige Realität wird.
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8. Kann aus dem Interim eine Dauerlösung werden?
Die Feldbehnstraße wird derzeit als Interimslösung im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Goethe-Grundschule betrachtet.
Genau darin liegt allerdings eine weitergehende strategische Frage.
Mit einem vollständigen Auszug der Goethe-Grundschule könnte das vorhandene Gebäude an der Goethestraße unabhängig vom laufenden Schulbetrieb abgerissen werden. Die Neubauplanung würde dadurch erheblich erleichtert und beschleunigt.
Gleichzeitig ist noch nicht belastbar geklärt, was der Neubau am Ende tatsächlich kosten wird. Der Quickborner Haushaltsentwurf ist ohnehin von erheblichen Defiziten geprägt. Bei einem Schulprojekt dieser Größenordnung können Kostensteigerungen daher schnell grundsätzliche Finanzierungsfragen auslösen.
Was passiert also, wenn sich nach dem Umzug herausstellt, dass der geplante Neubau deutlich teurer wird als bisher angenommen oder zeitlich nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann?
Dann dürfte zwangsläufig auch die Frage aufkommen, ob die Feldbehnstraße länger genutzt werden kann als zunächst vorgesehen.
Ein weiteres denkbares Szenario wäre, dass sich die Nutzung des ASG-Campus in den kommenden Jahren verändert und dadurch zusätzliche Flächen verfügbar werden.
Für eine solche Entwicklung gibt es derzeit keinen bestätigten Plan und keinen öffentlich bekannten Beschluss.
Sie sollte deshalb auch nicht als Tatsache dargestellt werden.
Bei einer auf mehrere Jahre angelegten Zwischenlösung ist die Frage nach der möglichen langfristigen Entwicklung des Standortes dennoch legitim. Gerade angesichts der finanziellen Lage der Stadt wäre es ungewöhnlich, diese Möglichkeit nicht zumindest zu prüfen, falls sich die Rahmenbedingungen verändern.
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9. Die entscheidenden offenen Fragen
Vor einer Entscheidung über die Verlagerung sollten deshalb aus Sicht von Quickborn Aktuell insbesondere folgende Punkte transparent beantwortet werden:
- Welche Räume und Flächen an der Feldbehnstraße sollen konkret von der Goethe-Grundschule genutzt werden?
- Welche Auswirkungen hat dies auf die Freie Grundschule und die Freie Gemeinschaftsschule?
- Bleiben beide ASG-Schulen dauerhaft und im bisherigen Umfang am Standort?
- Wie werden Schulhof, Mensa, Turnhalle, Ganztag und sonstige Gemeinschaftsflächen organisiert?
- Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Genehmigungen der privaten Ersatzschulen?
- Ist die Schulkonferenz der Goethe-Grundschule bereits formal beteiligt worden?
- Wie ordnet die Schulaufsicht die mehrjährige vollständige Verlagerung schulrechtlich ein?
- Wie lange soll die Interimslösung verbindlich dauern?
- Was geschieht, wenn sich Neubau, Finanzierung oder Zeitplan wesentlich verändern?
Quickborn Aktuell hat einen Teil dieser Fragen inzwischen erneut an die Schulaufsicht gerichtet. Von der ASG steht eine Stellungnahme weiterhin aus.
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10. Einordnung
Die Feldbehnstraße kann für die Goethe-Grundschule eine sinnvolle Interimslösung sein. Ein vollständiger Umzug würde den Schulbetrieb von einer möglichen Baustelle an der Goethestraße trennen und könnte die Planung eines Neubaus deutlich vereinfachen.
Die Entscheidung betrifft aber nicht nur die Goethe-Grundschule.
Am Zielstandort bestehen bereits zwei Schulen mit eigenem pädagogischen Profil, eigener Schülerschaft und eigener Infrastruktur. Wenn eine öffentliche Grundschule für mehrere Jahre hinzukommt, muss deshalb auch geklärt sein, wie die Zukunft dieser beiden Schulen aussieht.
Eine Antwort darauf, ob die ASG langfristig unverändert am Standort bleiben will, liegt bislang nicht vor. Öffentlich tritt sie derzeit jedenfalls weiterhin als aktiver Schulträger in Quickborn auf und plant über das laufende Schuljahr hinaus.
Ebenso offen ist, ob der gemeinsame Standort lediglich eine zeitlich klar begrenzte Zwischenlösung bleibt oder ob sich daraus später weitere Optionen ergeben.
Genau darüber sollte gesprochen werden, bevor die ersten Umzugskartons gepackt werden.
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Weitere Berichte zur Goethe-Schule
Quickborn Aktuell begleitet die Entwicklung der Goethe-Grundschule seit längerem. Alle bisherigen Beiträge, Analysen und Originalunterlagen finden sich gesammelt unter unserem Thema:
👉 Goethe-Schule – alle Beiträge bei Quickborn Aktuell
Zuletzt unter anderem:
Goethe-Schule: Neubau unter Zeitdruck – Kosten, Baurecht und Förderung bleiben offene Baustellen
Quellen und Grundlagen
- Antwort des zuständigen Schulamtes auf die Presseanfrage von Quickborn Aktuell, September 2026
- Stadt Quickborn: Schulverzeichnis – Freie Grundschule Quickborn, Freie Gemeinschaftsschule Quickborn und Goethe-Grundschule
https://www.quickborn.de/Leben%2Bin%2BQuickborn/Schulen/Schulverzeichnis.html - Freie Grundschule Quickborn: Standort und Campus
https://freie-grundschule-quickborn.de/unsereschule/lage - Freie Grundschule Quickborn: Schulprofil und Informationen zur Einschulung 2027/2028
https://freie-grundschule-quickborn.de/ - Freie Grundschule Quickborn: Terminplanung 2026/2027
https://freie-grundschule-quickborn.de/aktuelles/kalender - Freie Grundschule Quickborn: Ganztag und Mensa
https://freie-grundschule-quickborn.de/schulleben/ganztag - Freie Gemeinschaftsschule Quickborn: Angaben zum Status als genehmigte Ersatzschule
https://www.freie-gemeinschaftsschule-quickborn.de/ - Freie Gemeinschaftsschule Quickborn: Leitbild
https://www.freie-gemeinschaftsschule-quickborn.de/das-sind-wir/leitbild - Freie Gemeinschaftsschule Quickborn: Jahresplanung 2026/2027
https://www.freie-gemeinschaftsschule-quickborn.de/aktuelles/termine - Freie Gemeinschaftsschule Quickborn: Anmeldung
https://www.freie-gemeinschaftsschule-quickborn.de/info/anmeldung - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein: Genehmigungsverfahren für Ersatzschulen
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/P/privatschulen/genehmigungsverfahren - Land Schleswig-Holstein: Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/schulverwaltung/schulgesetz - Quickborn Aktuell: Goethe-Schule – Neubau unter Zeitdruck, Kosten, Baurecht und Förderung bleiben offene Baustellen
https://quickbornaktuell.de/goethe-schule-neubau-unter-zeitdruck-kosten-baurecht-und-foerderung-bleiben-offene-baustellen/

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