Goethe-Schule: Neubau unter Zeitdruck – Kosten, Baurecht und Förderung bleiben offene Baustellen

Stand: 14. September 2026 Bei der Goethe-Schule hat sich die Lage innerhalb weniger Wochen erneut deutlich verändert. Noch Ende August war offen, ob der Bestand grundlegend transformiert oder ein Neubau errichtet werden soll. Inzwischen empfiehlt die Verwaltung klar den Neubau am Standort Goethestraße 52. Möglich wird das vor allem durch eine neue Option: Die Schule…

Stand: 14. September 2026

Bei der Goethe-Schule hat sich die Lage innerhalb weniger Wochen erneut deutlich verändert.

Noch Ende August war offen, ob der Bestand grundlegend transformiert oder ein Neubau errichtet werden soll. Inzwischen empfiehlt die Verwaltung klar den Neubau am Standort Goethestraße 52. Möglich wird das vor allem durch eine neue Option: Die Schule könnte während der Bauzeit vollständig in die leerstehenden Räume der Freien Schule Quickborn in der Feldbehnstraße 55 umziehen.

Das erleichtert vieles. Gleichzeitig treten jetzt Fragen deutlicher hervor, die bei einem Projekt dieser Größenordnung eigentlich längst geklärt sein müssten: Wo genau soll gebaut werden? Welches Planungsrecht gilt? Wie weit ist der neue Bebauungsplan? Was passiert mit dem alten Baumbestand? Wie belastbar sind die Kosten? Und wie soll das alles bis Ende 2029 fertig werden?

Hinzu kommt eine neue finanzielle Nachricht: Aus ursprünglich erwarteten rund sechs Millionen Euro Förderung für den Offenen Ganztag werden nach aktuellem Stand nur noch rund drei Millionen Euro.

Die Verwaltung empfiehlt jetzt eindeutig den Neubau

Die Machbarkeitsstudie kam zunächst zu einem bemerkenswert ausgewogenen Ergebnis. Danach könnten sowohl eine Transformation des Bestands als auch ein Neubau eine Schule schaffen, die die formulierten Ziele vollständig erfüllt und von der Schulfamilie mitgetragen wird.

Die Verwaltung empfiehlt inzwischen dennoch den Neubau. Begründet wird dies mit geringeren wirtschaftlichen und zeitlichen Risiken, größerem Gestaltungsspielraum und weniger möglichen Konflikten bei Gewährleistung und Garantie.

Das ist durchaus nachvollziehbar.

Es zeigt aber auch, wie stark sich die Bewertung innerhalb kurzer Zeit verändert hat.

Noch im Februar 2025 hatte die Stadt öffentlich erklärt, eine Sanierung komme nicht in Betracht. Im Sommer 2026 wurde dann wieder ernsthaft zwischen Transformation und Neubau verglichen. Jetzt folgt erneut die klare Empfehlung Neubau.

Eine solche Entwicklung ist bei einem komplexen Schulprojekt nicht ungewöhnlich. Sie macht aber umso wichtiger, die jeweils neue Entscheidungsgrundlage vollständig offenzulegen.

Der entscheidende Unterschied: Die Schule könnte komplett ausziehen

Die mögliche Interimslösung in der Feldbehnstraße verändert die gesamte Bauplanung.

Die Verwaltung hat geprüft, leerstehende Räume der Freien Schule Quickborn anzumieten. Nach Abstimmung mit der Schulleitung wird dies als gute Möglichkeit angesehen, den Kindern während der Bauzeit einen weitgehend ungestörten Schulbetrieb zu ermöglichen.

Das ist mehr als nur eine organisatorische Frage.

Als Anfang 2025 der Bebauungsplan Nr. 114 „Goetheschule“ aufgestellt wurde, sollte die bestehende Schule während der Bauzeit weiter genutzt werden. Deshalb war vorgesehen, den Neubau auf die heutige Sportfläche zu setzen. Die Stadt erklärte ausdrücklich, dass die Nutzungen auf dem Grundstück dafür neu verteilt werden müssten.

Mit einem vollständigen Umzug in die Feldbehnstraße entfällt diese Voraussetzung.

Die bestehende Schule könnte leergezogen und abgebrochen werden, bevor der eigentliche Neubau beginnt. Genau darauf deutet inzwischen auch der erste Haushaltsplanentwurf 2027 hin: Dort sind für 2027 bereits 1,8037 Millionen Euro für den Abbruch des Bestandsgebäudes vorgesehen.

Ob das neue Schulgebäude anschließend tatsächlich auf oder weitgehend auf der heutigen Gebäudegrundfläche entstehen soll, lässt sich daraus noch nicht ableiten.

Aber es besteht jetzt überhaupt erst die Möglichkeit dazu.

Das könnte für die weitere Planung erhebliche Vorteile haben. Sport- und Freiflächen könnten anders angeordnet werden. Teile des vorhandenen alten Baumbestandes könnten möglicherweise erhalten bleiben. Auch Abstände zur benachbarten Wohnbebauung ließen sich neu betrachten.

Die Verwaltung schreibt selbst, dass sich durch den möglichen Interimstandort die Voraussetzungen verändert hätten und die bisherigen Ergebnisse der Leistungsphase Null deshalb neu bewertet würden.

Und genau hier kommt der Bebauungsplan ins Spiel

Das Schulgrundstück ist planungsrechtlich keineswegs eine völlig frei bebaubare Fläche.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 aus den 1960er-Jahren ist ungewöhnlich konkret. In der Begründung heißt es ausdrücklich, Art und Maß der baulichen Nutzung des Schulgeländes seien durch die eingezeichnete Bebauung festgelegt.

Beschrieben werden Schultrakt, Verwaltungstrakt, Turnhalle, Wandel- und Pausengänge, Fahrradunterstände und Hausmeisterhaus. Hinzu kommen Pausenhöfe, Spielplatz, Gymnastikwiese, Laufbahn sowie Anpflanzungen zur Abschirmung der angrenzenden Wohngrundstücke.

Damit stellt sich eine einfache Frage:

Passt eine moderne dreizügige Ganztagsgrundschule mit Mensa, zusätzlichen Fach- und Gruppenräumen, Musikschulnutzung und Zweifeldhalle überhaupt in die alten planungsrechtlichen Festsetzungen?

Offenbar hatte die Stadt daran selbst Zweifel.

Denn bereits Anfang Februar 2025 wurde eigens der neue Bebauungsplan Nr. 114 „Goetheschule“ aufgestellt. Die Stadt formulierte damals ausdrücklich, damit sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den neuen Schulbau geschaffen werden.

Rund eineinhalb Jahre später ist öffentlich bislang kein rechtskräftiger B-Plan Nr. 114 erkennbar.

Das muss nicht bedeuten, dass nicht intensiv daran gearbeitet wurde. Es bedeutet aber, dass für die Öffentlichkeit derzeit nicht nachvollziehbar ist, wie weit dieses für den Neubau wichtige Verfahren tatsächlich fortgeschritten ist.

Und jetzt hat sich ausgerechnet die Grundlage verändert, auf der dieses Verfahren ursprünglich begonnen wurde.

Baumbestand, Verkehr und Lärm waren schon 2025 bekannt

Man sollte an dieser Stelle fair bleiben.

Es wäre nicht richtig zu behaupten, die möglichen Konflikte seien überhaupt nicht gesehen worden.

Die Stadt hat bereits im Februar 2025 ausdrücklich angekündigt, im B-Plan-Verfahren Gutachten zum Schutz der vorhandenen Bäume, zum Lärmschutz und zum Verkehr einzuholen. Auch Starkregen, Wegebeziehungen und die außerschulische Nutzung der Freiflächen sollten untersucht werden.

Das Problem ist ein anderes:

Diese Fragen sind heute, wenige Jahre vor dem zwingenden Fertigstellungstermin, offenbar noch immer Teil des weiteren Planungsprozesses.

In der aktuellen Beschlussvorlage heißt es zu den Auswirkungen auf Klima, Umwelt und Natur lediglich, diese würden untersucht und im weiteren Fortgang des Prozesses dargestellt.

Gerade beim vorhandenen alten Baumbestand können zusätzlich artenschutzrechtliche Fragen auftreten. Alte Bäume können Brutstätten oder Quartiere geschützter Arten enthalten. Das bedeutet nicht, dass dort deshalb nicht gebaut werden darf. Es bedeutet aber, dass solche Fragen frühzeitig untersucht und gegebenenfalls planerisch gelöst werden müssen.

Hinzu kommt die unmittelbare Wohnbebauung.

Ein Schulneubau mit Ganztagsbetrieb, Mensa, Sporthalle, zusätzlichen Nutzungen sowie Bring- und Holverkehr verändert die Situation gegenüber einer Schule aus den 1960er-Jahren.

Von einer angekündigten Klage betroffener Nachbarn kann derzeit nicht berichtet werden. Ein Konfliktpotenzial lässt sich angesichts der Lage des Grundstücks aber ebenso wenig einfach ausblenden.

Die nächste Überraschung: Aus sechs Millionen werden drei Millionen Euro

Mindestens ebenso wichtig ist die Finanzierung.

Am 30. Dezember 2025 stellte die Stadt einen Förderantrag aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau. Ausgangspunkt war zunächst ein eigenständiges Gebäude für den Offenen Ganztag.

Die Förderung beträgt grundsätzlich 85 Prozent der förderfähigen Baukosten. Nach der ursprünglichen Berechnung ergab sich daraus ein erwarteter Förderbetrag von rund sechs Millionen Euro.

Nach einer Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein am 9. September 2026 geht die Verwaltung jetzt nur noch von rund drei Millionen Euro aus. Grund sind unter anderem offene Fragen bei der förderrechtlichen Anerkennung der Doppelnutzung von Räumen. Der Förderantrag soll deshalb angepasst werden.

Das ist keine kleine Korrektur.

Die bisher erwartete Förderung hat sich damit zunächst halbiert.

Dabei gilt auch hier: Die rund drei Millionen Euro sind noch keine sichere Einnahme. Die Sicherung der Förderung hängt ausdrücklich davon ab, dass die optimierte Planung förderrechtlich anerkannt und der Fertigstellungstermin eingehalten wird.

Fördermittel sollte man deshalb erst dann endgültig einplanen, wenn die Voraussetzungen dafür tatsächlich erfüllt sind.

Der Haushaltsplanentwurf ist bereits von der Entwicklung überholt

Besonders interessant wird der Vergleich mit dem 1. Haushaltsplanentwurf 2027, Stand 26. August 2026.

Dort stehen für den Goethe-Neubau zwei große investive Positionen.

Für den eigentlichen Neubau sind von 2027 bis 2030 17,7208 Millionen Euro vorgesehen. Für den OGS-Anteil kommen weitere 6,8244 Millionen Euro hinzu.

Zusammen sind das 24,5452 Millionen Euro investive Bauauszahlungen.

Damit endet die Rechnung aber nicht.

Für den Abbruch des Bestandsgebäudes sind zusätzlich 1,8037 Millionen Euro vorgesehen.

Für die temporäre Unterbringung der Schülerinnen und Schüler plant der Haushalt:

  • 2027: 610.000 Euro
  • 2028: 850.000 Euro
  • 2029: 905.000 Euro
  • 2030: 950.000 Euro

Das sind weitere 3,315 Millionen Euro.

Position Betrag
Neubau Schule und OGS-Anteil 24,545 Mio. €
Abbruch Bestandsgebäude 1,804 Mio. €
Interim 2027–2030 3,315 Mio. €
Bereits erkennbar 29,664 Mio. €

Damit ist eines schon heute klar:

Die häufig genannte Größenordnung von rund 25 Millionen Euro kann nicht die vollständigen Kosten des Gesamtprojekts beschreiben.

Denn der eigene Haushaltsentwurf liegt bereits mit den unmittelbar erkennbaren Positionen bei knapp 29,7 Millionen Euro.

Und auch diese Summe ist keine abschließende Projektkostenberechnung.

Im Haushalt stehen noch 5,8 Millionen Euro OGS-Förderung

Noch deutlicher zeigt sich die Geschwindigkeit der Entwicklung bei den Einnahmen.

Der erste Haushaltsplanentwurf enthält für die Goethe-Schule 7,8 Millionen Euro LuKIF-Fördermittel sowie weitere 5,8006 Millionen Euro OGS-Fördermittel.

Zusammen wurden damit im Entwurf rund 13,6 Millionen Euro investive Fördermittel eingeplant.

Die OGS-Position von 5,8006 Millionen Euro passt ziemlich genau zur damals erwarteten Förderung von rund sechs Millionen Euro.

Nur rund zwei Wochen nach dem Stand des Haushaltsentwurfs sagt die Verwaltung nun: Erwartet werden aktuell nur noch rund drei Millionen Euro.

Damit ist der erste Haushaltsentwurf bei dieser Position bereits überholt.

Bleiben die separat eingeplanten 7,8 Millionen Euro LuKIF unverändert erhalten, sinkt die derzeit erwartete Gesamtförderung rechnerisch von rund 13,6 auf etwa 10,8 Millionen Euro.

Für Quickborn würde sich der Eigenanteil damit allein durch diese Änderung um rund 2,8 Millionen Euro erhöhen.

Und der Haushaltsentwurf ist noch lange kein genehmigter Haushalt

Auch das darf bei der Diskussion nicht untergehen.

Die genannten Beträge stehen im ersten Entwurf des Haushaltsplans 2027.

Sie sind weder ein abschließender politischer Beschluss noch eine kommunalaufsichtlich genehmigte Finanzierung.

Allein für die beiden investiven Goethe-Schul-Positionen enthält der Entwurf 2027 Verpflichtungsermächtigungen von zusammen rund 20,86 Millionen Euro.

Stadtweit sind Verpflichtungsermächtigungen von rund 45,35 Millionen Euro vorgesehen. Der Haushaltsentwurf weist selbst darauf hin, dass Kreditermächtigungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen kommunalaufsichtlich genehmigt werden müssen.

Das ist angesichts der allgemeinen Haushaltslage keine Nebensache.

Quickborn plant von 2027 bis 2030 rund 44,07 Millionen Euro neue Investitionskredite. Gleichzeitig weist der Ergebnishaushalt hohe Defizite auf.

Die Goethe-Schule ist damit nicht nur eine schulpolitische und bauliche Entscheidung, sondern eines der größten finanziellen Projekte der kommenden Jahre.

Reichen knapp 30 Millionen Euro?

Auch diese Frage lässt sich heute noch nicht seriös mit Ja beantworten.

Die Machbarkeitsstudie arbeitet mit frühen Kostenansätzen. Nach den der Stadt vorliegenden Unterlagen beruhen diese auf BKI-Werten, ergänzt um Regional- und Zeitfaktoren. Gleichzeitig wurde ausdrücklich eine Schwankungsbreite von plus/minus 40 Prozent genannt.

Quickborn Aktuell hat deshalb bereits in der Haushaltsanalyse darauf hingewiesen, dass Haushaltsansätze nicht mit einer belastbaren Kostenobergrenze verwechselt werden dürfen.

Unsere eigene Kontrollkalkulation kam für einen vollständigen Neubau unter Einbeziehung weiterer Kosten- und Risikofaktoren im mittleren Szenario auf eine Größenordnung von rund 50 Millionen Euro.

Das ist keine Kostenberechnung der Stadt und keine Prognose, sondern eine Risiko- und Plausibilitätsbetrachtung.

Ob es am Ende 35, 40, 45 oder 50 Millionen Euro werden, lässt sich heute nicht belastbar sagen.

Aber ebenso wenig lässt sich derzeit belastbar sagen, dass das Gesamtprojekt mit rund 25 Millionen Euro abgeschlossen werden kann.

Schon der erste Haushaltsentwurf zeigt das Gegenteil.

Auch der Zeitplan hat sich mehrfach verändert

Im Sommer sah die Planung für Neubau und Transformation noch einen Vorlauf bis 2028 für Wettbewerb, Ausschreibung und Vergabe eines Generalplaners vor. Ein Baubeginn wurde damals erst ab Ende 2028 angenommen.

Unter diesen Voraussetzungen ließ sich die Förderfrist Ende 2029 beim Neubau nur erreichen, wenn die Goethe-Schule während der Bauphase vollständig an einen anderen Standort umziehen kann.

Genau diese Möglichkeit gibt es jetzt offenbar mit der Feldbehnstraße.

Der Haushaltsentwurf geht sogar bereits von Mietkosten und vom Abriss des Bestandsgebäudes im Jahr 2027 aus.

Das deutet auf eine deutliche Beschleunigung gegenüber dem bisherigen Ablauf hin.

Wie dieser neue Zeitplan konkret aussieht, ist öffentlich bislang jedoch nicht nachvollziehbar dargestellt.

Ende 2029 ist keine unverbindliche Zielmarke

Der 31. Dezember 2029 ist deshalb so wichtig, weil bis dahin die geförderten Maßnahmen für den Offenen Ganztag abgeschlossen sein müssen.

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewertet nach Angaben der Verwaltung inzwischen sogar die Durchführung eines Architektenwettbewerbs kritisch. Das zusätzliche Vergabeverfahren könnte den Fertigstellungstermin gefährden.

Bei weiteren Verzögerungen besteht ausdrücklich das Risiko, dass Fördervoraussetzungen nicht mehr eingehalten werden.

Damit bleiben von heute aus nur gut drei Jahre.

In dieser Zeit müssen Planungsrecht, konkrete Gebäudeplanung, Umwelt- und Artenschutz, Verkehr und Lärm, Genehmigungen, Vergaben, Interim, Abriss und Neubau ineinandergreifen.

Das ist möglich. Aber es ist ambitioniert.

Die Probleme wurden nicht übersehen – sie wurden nur noch nicht gelöst

Das ist vielleicht die wichtigste Feststellung.

Die Stadt wusste bereits Anfang 2025, dass für den Neubau ein neues Planungsrecht benötigt werden könnte. Sie wusste, dass Baum-, Verkehrs- und Lärmfragen untersucht werden müssen. Sie wusste, dass die Ganztagsförderung an eine Fertigstellungsfrist gebunden ist.

Diese Themen wurden also nicht erst jetzt entdeckt.

Ärgerlich ist vielmehr, dass zentrale Punkte rund eineinhalb Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss des B-Plans noch immer gleichzeitig unter wachsendem Zeitdruck zusammenlaufen.

Hinzu kommt, dass sich inzwischen grundlegende Voraussetzungen verändert haben.

Der Neubau muss möglicherweise nicht mehr auf die heutige Sportfläche. Das Bestandsgebäude soll nach dem Haushaltsentwurf bereits 2027 abgebrochen werden. Die bisherige B-Plan-Konzeption muss deshalb zumindest überprüft werden. Die erwartete OGS-Förderung hat sich halbiert. Und ein endgültiger belastbarer Kostenrahmen liegt weiterhin nicht vor.

Was jetzt geklärt werden muss

  • Wo genau sollen Schulgebäude und Zweifeldhalle künftig auf dem Grundstück stehen?
  • Reichen die Festsetzungen des alten Bebauungsplans aus oder wird B-Plan Nr. 114 zwingend benötigt?
  • Wie weit ist dieses Verfahren tatsächlich fortgeschritten?
  • Muss die Planung wegen der neuen Interimslösung verändert werden?
  • Welche Ergebnisse liegen zu Baumbestand, Artenschutz, Verkehr und Lärm vor?
  • Welche Fördermittel sind tatsächlich gesichert?
  • Welche Kosten sind in den 24,545 Millionen Euro Bauansatz enthalten – und welche nicht?
  • Wie sieht der konkrete Terminplan vom Auszug der Schule über Abriss und Neubau bis zur Fertigstellung Ende 2029 aus?

Das sind keine Argumente gegen einen Neubau.

Im Gegenteil.

Gerade weil die Goethe-Schule dringend eine langfristig gute Lösung braucht, sollte dieses Projekt jetzt nicht unter Zeitdruck von einer offenen Frage in die nächste laufen.

Die Entscheidung für Neubau oder Bestand ist nur der erste Schritt.

Danach muss aus einer politischen Absicht ein genehmigungsfähiges, finanziertes und terminlich belastbares Projekt werden.

Und genau dort beginnt jetzt die eigentliche Arbeit.

Quellen und Unterlagen

Grundlage sind die Beschlussvorlage VO/2026/Q/1116 der Stadt Quickborn vom 9. September 2026, der 1. Haushaltsplanentwurf 2027 der Stadt Quickborn, die Unterlagen zur Leistungsphase Null, die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 sowie die Veröffentlichungen der Stadt Quickborn zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 114 „Goetheschule“.

Stadt Quickborn: Planung eines Schulneubaus für die Grundschule Goethestraße
https://www.quickborn.de/Ver%C3%B6ffentlichungen/Quickborn/Pressemitteilungen/PM%2B2025-025.html

Quickborn Aktuell: Goethe-Schule – In zwei Wochen hat sich das Bild deutlich verändert
https://quickbornaktuell.de/goethe-schule-in-zwei-wochen-hat-sich-das-bild-deutlich-veraendert/

Quickborn Aktuell: Haushaltsanalyse 2027
https://quickbornaktuell.de/quickborns-haushalt-2027-152-millionen-euro-defizit-und-das-eigenkapital-waere-2030-verbraucht/

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