Mühlenberg: XXL-Höhenplanung à la Quickborn – Kinder nach oben, Kosten nach oben

Fast 18 Millionen Euro stehen für den Erweiterungsbau der Grundschule Mühlenberg im Haushalt. Die Förderung ist noch nicht bewilligt. Gleichzeitig hat die Stadt eine Konstruktion geplant, die Kinder über mehrere Geschosse verteilt, die Mensa ganz nach oben legt und ausgerechnet den großen stützenfreien Bewegungsraum unter weitere massive Geschosse setzt. Eine einfachere und günstigere Anordnung wurde…

Fast 18 Millionen Euro stehen für den Erweiterungsbau der Grundschule Mühlenberg im Haushalt. Die Förderung ist noch nicht bewilligt. Gleichzeitig hat die Stadt eine Konstruktion geplant, die Kinder über mehrere Geschosse verteilt, die Mensa ganz nach oben legt und ausgerechnet den großen stützenfreien Bewegungsraum unter weitere massive Geschosse setzt. Eine einfachere und günstigere Anordnung wurde in den vorliegenden Unterlagen nicht durchgerechnet.

Die Zahlen zeigen inzwischen auch das finanzielle Risiko. Bei einer Förderung von 85 Prozent würde der Neubau den Quickborner Ergebnishaushalt nach unserer Modellrechnung ab 2030 mit rund 320.000 Euro jährlich belasten. Bei nur 30 Prozent Förderung wären es rund 840.000 Euro pro Jahr. Pädagogisches Personal und der eigentliche Mensabetrieb sind darin noch nicht enthalten.

Die wichtigsten Zahlen

Position Betrag / Wert
Bruttogrundfläche Neubau 2.872 m²
Kostenschätzung Neubau vom Dezember 2025 14,67 Mio. €
zusätzliche Umbauten im Bestand laut Stadt ca. 955.000 €
damalige Gesamtsumme ca. 15,63 Mio. €
Haushaltsrahmen 17,7675 Mio. €
Bewegungsraum 437,40 m²
Geräteraum 73,80 m²
jährliche Betriebskosten nach Fortschreibung auf 2030 ca. 130.000 €
Instandsetzung zu Beginn ca. 43.000 € jährlich

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Kinder nach oben – Bewegungsraum nach unten

Im Erdgeschoss ist ein 437 Quadratmeter großer Bewegungsraum geplant. Das Spielfeld ist etwa 15 mal 27 Meter groß. Der Raum benötigt praktisch zwei Geschosshöhen.

Darüber liegen die kleinteiligen Betreuungsräume. Das zweite Obergeschoss liegt rund 8,8 Meter über dem Erdgeschoss. Das dritte Obergeschoss knapp 13 Meter.

Genau dort sollen sich Grundschulkinder täglich aufhalten.

Das erzeugt ständig Wege. Betreuung, Schulhof, Essen und andere Angebote liegen auf verschiedenen Ebenen. Die Kinder müssen hoch und runter.

Für Kinder mit Rollstuhl ist die Planung noch ungünstiger. Sie sind bei jedem Wechsel zwischen Betreuung und Erdgeschoss auf den Aufzug angewiesen. Andere Kinder nehmen die Treppe.

Bei einem Neubau wäre eine andere Grundordnung möglich gewesen: Die stark frequentierten Betreuungsräume nach unten. Der große Bewegungsraum nach oben.

Eine Kosten- und Variantenberechnung dazu findet sich in den vorliegenden Unterlagen nicht.

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Das Tragwerk wird unnötig aufwendig

Hier liegt der teuerste planerische Punkt.

Der Neubau soll als Stahlbetonskelettbau mit massiven Stahlbetondecken entstehen.

Unten liegt aber ausgerechnet der große stützenfreie Bewegungsraum. Darüber stehen anschließend wieder weitere massive Geschosse mit Wänden, Decken, Technik und Nutzlasten.

Diese Lasten können nicht mit einem normalen engen Stützen- und Wandraster bis auf die Fundamente geführt werden. Der Bewegungsraum liegt dazwischen.

Es braucht deshalb eine entsprechend aufwendige Tragkonstruktion über dem großen Raum.

Andersherum wäre das Tragwerk einfacher.

Die kleinteiligen Betreuungsräume könnten unten liegen. Ihre Wände und Stützen könnten mit kurzen Spannweiten durch die Geschosse bis zur Gründung geführt werden.

Darauf könnte die Bewegungsfläche liegen.

Die große freie Spannweite wäre dann im Wesentlichen nur noch beim Dach notwendig. Darüber müssten keine weiteren Geschosse mehr getragen werden.

Das ist konstruktiv einfacher und günstiger.

Wie groß die Ersparnis wäre, lässt sich ohne statische Vergleichsberechnung nicht seriös in Euro beziffern. Genau diese Berechnung fehlt.

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Was eine oben liegende Bewegungsfläche bedeutet

Natürlich muss eine Bewegungsfläche in einem Obergeschoss höhere dynamische Lasten aufnehmen. Springen, Rennen und Ballspiel müssen bei Decke und Tragwerk berücksichtigt werden.

Hinzu kommen Trittschall und Körperschall.

Das ist aber kein ungewöhnliches Sonderproblem.

Ein elastischer Sportboden gehört ohnehin zu einer modernen Bewegungs- oder Sportfläche. Auch bei einer ebenerdigen Halle wird kein normaler Klassenraumboden eingebaut.

Bei einer oberen Halle muss die Geschossdecke passend ausgelegt und bauakustisch entkoppelt werden. Diesem Aufwand steht jedoch ein erheblich einfacheres Tragwerk der darunterliegenden kleinteiligen Geschosse gegenüber.

Auch die Sportgeräte sind kein überzeugendes Argument für das Erdgeschoss. Der Geräteraum würde gemeinsam mit der Halle nach oben verlegt. Die Geräte bleiben dort. Sie werden nicht täglich durch das Gebäude transportiert.

Die Kinder dagegen schon.

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Rettungswege und Barrierefreiheit

Auch die Rettungswege sprechen nicht automatisch für die heutige Planung.

Der Bewegungsraum hat mehr als 437 Quadratmeter. Im normalen Schulbetrieb hält sich dort beispielsweise eine Klasse mit 25 bis 30 Kindern auf.

Bei 30 Personen stehen rechnerisch rund 14,6 Quadratmeter je Person zur Verfügung.

Ein Betreuungsraum mit rund 51 Quadratmetern und 25 Kindern kommt dagegen auf nur rund zwei Quadratmeter je Person.

Die Betreuungsräume sind damit erheblich dichter belegt.

Die genaue zulässige Personenzahl muss natürlich aus dem Brandschutzkonzept kommen. Die Flächen zeigen aber deutlich, dass eine große Halle nicht automatisch die höchste Personenbelegung hat.

Hinzu kommt der große Mehrzweck- beziehungsweise Mensabereich im dritten Obergeschoss.

Dort können viele Kinder gleichzeitig untergebracht werden. Genau diese Nutzung liegt in der heutigen Planung ganz oben.

Ein normaler Personenaufzug steht bei einer Evakuierung zudem nicht einfach als regulärer Fluchtweg zur Verfügung. Für Kinder mit Mobilitätseinschränkungen muss deshalb ohnehin ein entsprechendes Rettungskonzept vorhanden sein.

Auch hier wäre die einfachste Lösung gewesen, die am stärksten und häufigsten genutzten Betreuungsbereiche näher an Erdgeschoss und Außenflächen zu legen.

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Die Mensa ins dritte Obergeschoss

Die Planungsunterlagen sprechen selbst von einer „Mensa im 3. OG mit logistischen Herausforderungen“.

Das beschreibt das Problem ziemlich genau.

Essen muss hoch.

Geschirr muss hoch und wieder herunter.

Reinigung muss hoch.

Abfälle müssen herunter.

Und natürlich müssen auch die Kinder nach oben.

Die Unterlagen halten gleichzeitig fest, dass die Verteilung über vier Geschosse den Herstellungsaufwand erhöht und zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich macht.

Die schwierige Gebäudestruktur ist also nicht nur eine Folge der Anforderungen. Ein Teil der Komplexität entsteht durch die gewählte Planung selbst.

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Sind 14,67 Millionen Euro plausibel?

Ja. Die Kostenschätzung selbst wirkt nicht völlig aus der Luft gegriffen.

Das ist wichtig.

14,67 Millionen Euro bei 2.872 Quadratmetern Bruttogrundfläche entsprechen rund:

5.108 Euro je Quadratmeter BGF.

Allein die Kostengruppen 300 und 400 – Baukonstruktion und technische Anlagen – liegen bei rund 10,31 Millionen Euro brutto.

Das sind:

rund 3.590 Euro je Quadratmeter BGF.

Der obere BKI-Kennwert für allgemeinbildende Schulen lag 2025 in einer veröffentlichten Vergleichsberechnung bei rund 3.520 Euro je Quadratmeter für die Kostengruppen 300 und 400.

Quickborn liegt damit in derselben Größenordnung.

Für einen viergeschossigen Erweiterungsbau mit Bewegungsraum, Bestandsanbindung, umfangreicher Haustechnik und aufwendiger Tragstruktur ist der Kostenansatz plausibel.

Genau darin liegt aber das Problem.

Nicht der Preis je Bauteil fällt aus dem Rahmen. Teuer ist die gewählte Konstruktion selbst.

Wenn ein unnötig kompliziertes Gebäude mit marktüblichen Einheitspreisen gebaut wird, bleibt es ein teures Gebäude.

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Die alte Kostenschätzung reicht nicht mehr

Die 14,67 Millionen Euro stammen vom 3. Dezember 2025.

Dieser Betrag ist inzwischen überholt.

Der Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes für Bürogebäude stieg vom vierten Quartal 2025 bis zum zweiten Quartal 2026 von 137,3 auf 142,7 Punkte.

Das sind rund 3,9 Prozent.

Allein dadurch werden aus den 14,67 Millionen Euro für den Neubau inzwischen rechnerisch rund:

15,25 Millionen Euro.

Die zusätzlich genannten 955.000 Euro für Arbeiten im Bestand steigen auf rund:

993.000 Euro.

Zusammen ergibt das nach dem aktuellen amtlichen Preisindex bereits rund:

16,24 Millionen Euro.

Und der Auftrag ist noch nicht vergeben.

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der Stadt selbst arbeitet für die Bauphase mit einer Preissteigerung von 6,8 Prozent pro Jahr.

Der Generalunternehmer soll nach dem derzeitigen Terminplan erst im August 2027 beauftragt werden.

Schreibt man den aktuellen Wert mit dieser von der Stadt verwendeten Rate bis dahin fort, landet das Projekt rechnerisch in einer Größenordnung von etwa:

17,6 Millionen Euro.

Im Haushalt stehen 17,7675 Millionen Euro.

Damit wäre der heutige Haushaltsrahmen schon bei der Vergabe nahezu ausgeschöpft. Noch bevor der erste größere Nachtrag auf der Baustelle auftaucht.

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Förderung noch offen

Das Land kann über das Ganztagsprogramm II bis zu 85 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten übernehmen.

Das heißt aber nicht, dass 85 Prozent der gesamten 17,7675 Millionen Euro automatisch bezahlt werden.

Gefördert werden nur die Kosten, die vom Fördergeber als förderfähig anerkannt werden.

Und für Quickborn liegt noch kein Bewilligungsbescheid vor.

In einer Anlage zur Beschlussvorlage wird ein möglicher Fördermittelverlust von bis zu 12,83 Millionen Euro genannt. Das zeigt, in welcher Größenordnung der damalige Förderantrag gerechnet wurde.

12,83 Millionen Euro wären deutlich weniger als 85 Prozent des inzwischen im Haushalt vorgesehenen Projektvolumens.

Die Stadt geht deshalb mit einem erheblichen Finanzierungsrisiko in die weitere Planung.

Für die Haushaltsrechnung zeigen wir zwei einfache Szenarien:

85 Prozent Förderung des gesamten Haushaltsrahmens als bestmöglicher Modellfall.

Und:

30 Prozent Förderung als deutlich ungünstigeres Beispiel.

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Was der Betrieb ab 2030 kostet

Der Neubau kostet auch nach der Fertigstellung weiter Geld.

Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung setzt für den Betrieb insgesamt 39,10 Euro je Quadratmeter BGF und Jahr an.

Bei 2.872 Quadratmetern sind das auf Basis der verwendeten 2025er Werte:

rund 112.300 Euro jährlich.

Enthalten sind technisches Gebäudemanagement, Wasser, Wärme, Strom, Abwasser, Abfall, Reinigung, Außenanlagenpflege, Wartung, Sicherheitsdienste, Steuern und Versicherungen.

Die Untersuchung verwendet für diese Kosten unterschiedliche jährliche Preissteigerungen. Sie liegen je nach Position zwischen rund 1,35 und 5,28 Prozent.

Werden diese Ansätze bis 2030 fortgeschrieben, ergeben sich Betriebskosten von rund:

130.000 Euro im Jahr.

Dazu kommen Instandsetzungen.

Für die ersten beiden Betriebsjahre setzt die Untersuchung beim Generalunternehmermodell derzeit 38.104 Euro jährlich an. Bis 2030 fortgeschrieben sind das rund:

43.000 Euro jährlich.

Ab dem dritten Nutzungsjahr steigt der Ansatz deutlich.

Pädagogisches Personal und die laufenden Kosten des eigentlichen Mensabetriebs sind in diesen rund 173.000 Euro noch nicht enthalten.

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Abschreibung und Sonderposten

Auch die Abschreibung belastet den Ergebnishaushalt.

Dabei darf nicht pauschal das gesamte Projekt über einen einzigen Zeitraum abgeschrieben werden.

Nach den Vorschriften des Landes Schleswig-Holstein gelten unterschiedliche Nutzungsdauern.

Ein massives Schulgebäude wird grundsätzlich über 80 Jahre abgeschrieben. Außenanlagen haben teilweise kürzere Laufzeiten. Für Möbel, Ausstattung und Sportgeräte gelten ebenfalls deutlich kürzere Nutzungsdauern.

Die Förderung läuft parallel dazu.

Für die erhaltenen Investitionszuschüsse wird ein Sonderposten gebildet. Dieser wird entsprechend der Nutzungsdauer des jeweils geförderten Vermögensgegenstandes als Ertrag aufgelöst.

Auf Basis der vorliegenden Kostengruppen und des derzeitigen Haushaltsrahmens ergibt sich überschlägig eine jährliche Bruttoabschreibung von rund:

260.000 Euro.

Der endgültige Betrag kann erst nach Fertigstellung und Aufteilung auf die einzelnen Anlagegüter exakt bestimmt werden.

Bei 85 Prozent Förderung würde die parallele Auflösung der Sonderposten davon rund 221.000 Euro jährlich ausgleichen. Im Ergebnishaushalt blieben rund 39.000 Euro.

Bei 30 Prozent Förderung würden rund 79.000 Euro über Sonderposten ausgeglichen. Die verbleibende Abschreibungsbelastung läge bei rund 183.000 Euro jährlich.

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320.000 oder 840.000 Euro pro Jahr

Für die Finanzierung selbst rechnet die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit einem Kommunalkredit über 25 Jahre und einem Zinssatz von 3,9 Prozent.

Damit lässt sich die Belastung des Ergebnishaushalts für das erste volle Betriebsjahr überschlägig darstellen.

Ergebnishaushalt pro Jahr 85 % Förderung 30 % Förderung
städtischer Finanzierungsanteil ca. 2,67 Mio. € ca. 12,44 Mio. €
Zinsaufwand erstes volles Jahr ca. 104.000 € ca. 485.000 €
Bruttoabschreibung ca. 262.000 € ca. 262.000 €
Auflösung Sonderposten ca. –223.000 € ca. –79.000 €
Netto-Abschreibungsbelastung ca. 39.000 € ca. 183.000 €
Betriebskosten 2030 ca. 130.000 € ca. 130.000 €
Instandsetzung 2030 ca. 43.000 € ca. 43.000 €
jährliche Belastung Ergebnishaushalt ca. 320.000 € ca. 840.000 €

Die Tilgung des Kredits kommt für die Liquidität der Stadt zusätzlich hinzu. Sie belastet den Finanzhaushalt, nicht noch einmal den Ergebnishaushalt.

Auch diese Rechnung enthält noch keine zusätzlichen pädagogischen Personalkosten und keine laufenden Kosten des Mensabetriebs.

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Fazit: Erst planen, dann rechnen – und vor der Ausschreibung noch einmal prüfen

Die Kostenschätzung des Mühlenberg-Anbaus ist pro Quadratmeter nicht völlig unrealistisch.

Das Problem liegt woanders.

Quickborn hat eine teure Gebäudestruktur gewählt.

Der große stützenfreie Bewegungsraum liegt unten. Darüber müssen weitere massive Geschosse getragen werden.

Die Betreuungsräume liegen oben. Die Kinder laufen täglich über mehrere Geschosse. Kinder mit Rollstuhl sind ständig auf den Aufzug angewiesen.

Die Mensa liegt im dritten Obergeschoss. Die Unterlagen der Stadt sprechen selbst von logistischen Schwierigkeiten.

Gleichzeitig hält die Planung selbst fest, dass die viergeschossige Lösung den Herstellungsaufwand und den Brandschutzaufwand erhöht.

Eine naheliegende Alternative wurde in den vorliegenden Unterlagen nicht wirtschaftlich gegenübergestellt: Betreuungsräume nach unten, Bewegungsraum nach oben, kurze Spannweiten im unteren Tragwerk und die große Spannweite nur noch beim Dach.

Diese Variante ist tragwerklich einfacher und damit günstiger. Wie viel günstiger, weiß Quickborn bislang nicht. Die entsprechende Vergleichsrechnung fehlt.

Und der finanzielle Spielraum wird knapp.

Die alte Kostenschätzung von 14,67 Millionen Euro entspricht nach Fortschreibung bereits heute rund 15,25 Millionen Euro für den Neubau. Zusammen mit den angekündigten Bestandsarbeiten liegen wir bei rund 16,24 Millionen Euro.

Bis zur geplanten Vergabe im August 2027 führt die von der Stadt selbst verwendete Baukostensteigerung rechnerisch in Richtung 17,6 Millionen Euro.

Der Haushaltsrahmen beträgt 17,7675 Millionen Euro.

Die Förderung ist noch nicht bewilligt.

Im besten Modellfall mit 85 Prozent Förderung bleiben rund 2,67 Millionen Euro bei Quickborn. Der Ergebnishaushalt wird anschließend mit etwa 320.000 Euro jährlich belastet.

Bei nur 30 Prozent Förderung steigt der städtische Anteil auf rund 12,44 Millionen Euro. Die jährliche Belastung des Ergebnishaushalts liegt dann bei ungefähr 840.000 Euro.

Bei fast 18 Millionen Euro Projektvolumen sollte deshalb vor der Ausschreibung eine einfache Frage beantwortet werden:

Warum wurde das Gebäude genau so geplant – und was kostet die konstruktiv einfachere Variante?

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Quellen und Berechnungsgrundlagen

Stadt Quickborn: Beschlussvorlage VO/2026/Q/930-01 einschließlich Baubeschreibung, Bauantragsplanung, Terminplanung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Kostenschätzung.

Stadt Quickborn: Mitteilung zu den Erweiterungen der Quickborner Grundschulen für den Offenen Ganztag, Februar 2026.

Statistisches Bundesamt: Baupreisindizes für Wohn- und Nichtwohngebäude, Stand Juli 2026.

Land Schleswig-Holstein und Investitionsbank Schleswig-Holstein: Investitionsprogramm Ganztagsausbau – Förderung bis zu 85 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten.

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Schleswig-Holstein: Verwaltungsvorschriften über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen der Gemeinden.

BKI Baukosteninformationszentrum: Kostenkennwerte 2025 für allgemeinbildende Schulen; Vergleichswerte KG 300 und 400.

Hinweis zu den Haushaltsberechnungen: Die Werte für Abschreibung und Sonderposten sind eine überschlägige Modellrechnung auf Grundlage der vorliegenden Kostengruppen und der Nutzungsdauern des Landes Schleswig-Holstein. Die endgültigen Abschreibungen ergeben sich erst aus den tatsächlichen Herstellungskosten und der späteren Zuordnung zu den einzelnen Vermögensgegenständen.

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