Ab 2028 verwaltet Quickborn Bönningstedt, Hasloh und Ellerau nicht mehr. Damit entfallen rund 3,4 Millionen Euro Einnahmen aus den drei Kernverwaltungsverträgen. Gleichzeitig geht die Stadt selbst davon aus, dass ein großer Teil der bisherigen Personalkosten in Quickborn verbleibt. Eine Verwaltungsstruktur, die auf fast 40.000 Einwohner angewachsen war, muss künftig deutlich weniger Menschen verwalten.
Der Haushaltsentwurf zeigt damit erstmals die finanzielle Dimension des Ausstiegs. Die Einnahmen verschwinden vollständig. Beim Personal rechnet Quickborn dagegen nur mit einer teilweisen Reduzierung. Mieten, Gebäude, IT und andere zentrale Kosten laufen weiter.
Inhalt
- Die Kostenfolge ab 2028
- Von fast 40.000 auf rund 26.000 Einwohner
- Was passiert mit dem Personal?
- Vom Überschuss zum Defizit
- Früher tatsächliche Kosten – später Durchschnittswerte
- Der haushaltsrechtliche Unterschied
- Drei Gemeinden gehen
- Was für Quickborn bleibt
Die Kostenfolge ab 2028
2027 erhält Quickborn aus den Kernverwaltungsverträgen noch rund 800.000 Euro von Bönningstedt, 800.000 Euro von Hasloh und 1,8 Millionen Euro von Ellerau.
Zusammen rund 3,4 Millionen Euro.
Ab 2028 stehen bei allen drei Produkten null Euro. Auch im Gesamthaushalt ist dieser Sprung deutlich zu erkennen: Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen der Stadt sinken gegenüber 2027 um rund 3,4 Millionen Euro.
Bei Bönningstedt und Ellerau stellt die Stadt in den aktuellen Vorlagen ausdrücklich fest, dass die weiteren Vertragsverhandlungen zu keinem Ergebnis geführt haben. Hasloh hatte bereits zuvor erklärt, keine weiteren Verhandlungen über eine Fortführung oder Neugestaltung des Vertrages führen zu wollen.
Damit steht fest: Alle drei großen Verwaltungspartner scheiden zum Jahresende 2027 aus.
Von fast 40.000 auf rund 26.000 Einwohner
Auch die Größenordnung der Quickborner Verwaltung verändert sich erheblich.
Mit Quickborn, Bönningstedt, Hasloh, Ellerau und Ascheberg verwaltete die Stadt zeitweise ein Gebiet mit fast 40.000 Einwohnern.
Ab 2028 bleiben Quickborn selbst mit rund 23.000 Einwohnern und die Verwaltungsgemeinschaft mit Ascheberg. Damit werden künftig noch ungefähr 26.000 Einwohner über die Quickborner Verwaltung betreut.
Das sind rund 14.000 Einwohner oder etwa 35 Prozent weniger.
Für die zusätzlichen Aufgaben waren die Verwaltungsstrukturen in den vergangenen Jahren ausgebaut worden. Allein mit der Übernahme Elleraus kamen zahlreiche zusätzliche Stellen hinzu. Aufgabenbereiche wurden größer und komplexer, Stellen wurden entsprechend bewertet und teilweise höher eingruppiert.
Wie die Stadt diese gewachsene Verwaltungsstruktur an die deutlich kleinere Aufgabenbasis ab 2028 anpassen will, ist bislang nicht konkret dargestellt.
Was passiert mit dem Personal?
Den drei ausscheidenden Verwaltungsgemeinschaften sind 2027 rund 3,3 Millionen Euro Personalkosten zugeordnet.
Der Haushaltsentwurf beschreibt, wie die Stadt damit ab 2028 zunächst umgehen will: Die Personalkosten werden dem Produkt „Interne Verwaltungsangelegenheiten“ zugeschlagen und anschließend pauschal um 30 Prozent reduziert.
Die Verwaltung erklärt zugleich, dass noch nicht exakt kalkulierbar sei, wie sich die Personalaufwendungen nach dem Ende der Verträge tatsächlich entwickeln werden.
Die Planungsannahme lautet damit:
3,3 Millionen Euro Personalkosten
minus rund 1 Million Euro
gleich rund 2,3 Millionen Euro verbleibende Personalkosten.
Das Verwaltungsgebiet wird also um rund 35 Prozent kleiner. Die den drei Verwaltungsgemeinschaften zugerechneten Personalkosten sollen zunächst nur um 30 Prozent sinken.
Hinzu kommt: Viele Stellen wurden in den vergangenen Jahren gerade wegen der zusätzlichen und komplexeren Aufgaben geschaffen, verändert oder höher bewertet. Welche Stellen, Funktionen oder Leitungsebenen nach dem Wegfall der Aufgaben künftig noch benötigt werden, ist bislang offen.
Vom Überschuss zum Defizit
Über viele Jahre waren die Verwaltungsgemeinschaften für Quickborn kein Verlustgeschäft.
Noch 2023 lagen die vier Verwaltungsgemeinschaften zusammen mit rund 500.000 Euro im Plus.
2024 ergab sich vor der internen Leistungsverrechnung sogar ein Überschuss von rund 600.000 Euro. Erst nach der zusätzlichen Verrechnung zentraler Kosten wurde daraus ein leichtes Minus.
2025 lagen die Verwaltungsgemeinschaften vor interner Verrechnung ungefähr bei null beziehungsweise noch leicht im Plus. Nach der Verrechnung standen dagegen rund 800.000 Euro Minus in den Büchern.
Für 2026 plante Quickborn nach interner Verrechnung bereits ein Defizit von rund 1,4 Millionen Euro.
Damit änderte sich innerhalb weniger Jahre das rechnerische Bild eines zuvor über lange Zeit erfolgreichen Modells grundlegend.
Früher tatsächliche Kosten – später Durchschnittswerte
Die früheren Quickborner Finanzberichte beschreiben die Kostenberechnung eindeutig.
Beim Personal wurden die tatsächlichen Kosten der Personen angesetzt, die der jeweiligen Verwaltungsgemeinschaft zugeordnet waren. Auch Sachkosten wurden konkret verteilt – darunter Raumkosten, Mieten, Versicherungen und weitere Verwaltungsaufwendungen.
Damit ließ sich feststellen, welche Kosten die Verwaltung einer Gemeinde tatsächlich verursachte.
Bei den Neuverhandlungen ging Quickborn einen anderen Weg und verwendete unter anderem die Personalkostentabelle des Landes Schleswig-Holstein.
Diese Tabelle enthält jedoch Durchschnittswerte der Landesverwaltung. Sie dient insbesondere Wirtschaftlichkeitsprüfungen und sonstigen Personalkostenermittlungen.
Sie bildet damit nicht die tatsächlichen Personalkosten eines konkreten Quickborner Mitarbeiters ab.
Eine solche Pauschalkalkulation kann für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung oder eine Vertragsverhandlung verwendet werden. Sie ist aber etwas anderes als die Abrechnung tatsächlich entstandener Kosten.
Der haushaltsrechtliche Unterschied
Für Haushalt und Jahresabschluss ist diese Trennung entscheidend.
Die Personalkostentabelle des Landes ist keine kommunale Abrechnungstabelle für den Quickborner Jahresabschluss. Tatsächlich angefallene Personalaufwendungen können dort nicht einfach durch pauschale Durchschnittskosten ersetzt werden.
Auch bei internen Leistungsverrechnungen müssen die zugrunde gelegten Kosten realistisch und nachvollziehbar sein. Ein Produkt darf nicht durch frei gewählte oder überhöhte Verrechnungssätze rechnerisch in ein Defizit verschoben werden.
Deshalb muss zwischen zwei Dingen unterschieden werden:
Für ein neues Vertragsangebot kann Quickborn mit Durchschnittswerten, Zuschlägen und Annahmen kalkulieren.
Für die tatsächliche haushaltsrechtliche Abrechnung sind dagegen die wirklich entstandenen Personal- und Sachaufwendungen maßgeblich.
Eine pauschale Landestabelle kann deshalb nicht belegen, dass Quickborn in der Vergangenheit tatsächlich entsprechend hohe Kosten für die Verwaltungsgemeinschaften hatte.
Drei Gemeinden gehen
Das Ergebnis der Neuverhandlungen ist inzwischen eindeutig.
Bei Bönningstedt und Ellerau schreibt die Stadt wörtlich:
„Die weiteren Vertragsverhandlungen haben zu keinem Ergebnis geführt.“
Hasloh hatte bereits zuvor mitgeteilt, keine weiteren Verhandlungen führen zu wollen.
Von den drei großen bisherigen Partnergemeinden hat damit keine einen neuen Vertrag mit Quickborn abgeschlossen.
Nur Ascheberg bleibt. Dort wurde ein neuer Vertrag zu deutlich höheren Zahlungen geschlossen.
Was für Quickborn bleibt
Ab 2028 verliert Quickborn rund 3,4 Millionen Euro Einnahmen pro Jahr aus Bönningstedt, Hasloh und Ellerau.
Gleichzeitig zeigt der Haushaltsentwurf, dass die Kosten keineswegs im gleichen Umfang sinken. Rund 2,3 Millionen Euro Personalkosten bleiben nach der eigenen Planannahme zunächst bestehen.
Hinzu kommen zentrale Kosten für IT, Gebäude, Mieten und Verwaltung, die ebenfalls nicht entsprechend verschwinden.
Gleichzeitig verkleinert sich das von Quickborn verwaltete Gebiet von fast 40.000 auf rund 26.000 Einwohner.
Damit liegt die eigentliche Kostenfolge nicht in einer theoretischen Kalkulation, sondern ab 2028 ganz konkret im Quickborner Haushalt.
Die Einnahmen aus drei Gemeinden fallen vollständig weg. Die dafür aufgebaute Verwaltungsstruktur lässt sich dagegen nicht annähernd im gleichen Umfang abbauen.
Genau daran wird sich künftig messen lassen, was die Beendigung der Verwaltungsgemeinschaften Quickborn tatsächlich kostet.
Quellen
Stadt Quickborn, Haushaltsentwurf 2027 ff.
Stadt Quickborn, Beschlussvorlagen zur Beendigung der Verwaltungsgemeinschaften Bönningstedt und Ellerau vom 18. September 2026.
Stadt Quickborn, Mitteilungsvorlage zur Verwaltungsgemeinschaft Hasloh.
Stadt Quickborn, Entwicklungs- und Finanzberichte zu den Verwaltungsgemeinschaften.
Finanzministerium Schleswig-Holstein, Personalkostentabelle des Landes.
Innenministerium Schleswig-Holstein, Gemeindehaushaltsverordnung und Hinweise zur kommunalen Ergebnisrechnung und internen Leistungsverrechnung.
Statistikamt Nord, Bevölkerungszahlen Quickborn und Ascheberg.

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