Autor: Thomas Köppl

  • Newsletter Nr. 4

    Liebe Leserinnen und Leser,

    vier Tage nach unserem letzten Newsletter ist schon wieder einiges passiert.

    Eine Umgehungsstraße, von der man kaum noch etwas hört. Neue Klagen bei Hillwood. Millionenfragen bei TO HUUS. Die A7 bleibt ein Nadelöhr. Dazu Fluglärm, Zuschüsse, das Fest der Nationen – und natürlich Carla Columna.

    Also: Newsletter Nr. 4.


    Inhalt

    1. Umgehungsstraße V9: Wie geht es weiter?
    2. Hillwood: Jetzt klagt der Investor
    3. TO HUUS: Was kostet der „Dritte Ort“ wirklich?
    4. Waldschule: Was kostet der Ganztag?
    5. A7: Das Verkehrsproblem betrifft nicht nur Hillwood
    6. Fluglärm: Quickborn sitzt mit am Tisch
    7. Zuschüsse: Wo liegt der große Sparhebel?
    8. 43 Jahre Fest der Nationen
    9. Carla Columna
    10. Kurz gesagt

    🚧 Umgehungsstraße V9: Wie geht es eigentlich weiter?

    Die geplante Umgehungsstraße sollte eines der wichtigen Quickborner Verkehrsprojekte werden.

    Anfang 2026 war noch von einem möglichen Baubeginn im Herbst die Rede. Inzwischen ist es auffällig ruhig geworden.

    Wir wollen deshalb wissen: Wie weit ist das Projekt tatsächlich? Welche Untersuchungen liegen vor? Welche Schritte fehlen noch?

    Quickborn Aktuell hat Akteneinsicht in die Unterlagen beantragt.

    Vielleicht erfahren wir dann auch, warum über eines der größeren Verkehrsprojekte der vergangenen Jahre derzeit so wenig zu hören ist.

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    ⚖️ Hillwood: Jetzt klagt der Investor

    Kaum hatte Quickborn seine eigene Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg zurückgezogen, gibt es die nächste Wendung:

    Hillwood klagt nun selbst – gegen den Kreis Segeberg und gegen die Stadt Quickborn.

    Der Investor möchte den Baustopp für das Logistikzentrum in Ellerau überwinden.

    Statt ursprünglich 1.600 Lkw sollen nach den geänderten Planungen noch rund 700 Lkw täglich über Quickborner und Ellerauer Straßen fahren. Der Baustopp besteht weiter.

    Damit dürfte die Auseinandersetzung noch eine Weile weitergehen.

    Die interessante Frage bleibt: Welcher der inzwischen zahlreichen rechtlichen Wege führt am Ende tatsächlich zu einer Entscheidung?

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    🏠 TO HUUS: Was kostet der „Dritte Ort“ wirklich?

    TO HUUS soll Stadtbücherei, Treffpunkt, Arbeitsort und Veranstaltungsfläche auf rund 2.000 Quadratmetern verbinden.

    Unsere Modellrechnung kommt auf eine Größenordnung von rund 2 Millionen Euro Gesamtkosten pro Jahr.

    Das wären etwa 1,3 Millionen Euro mehr als heute.

    Wichtig: Das ist keine offizielle Kostenberechnung der Stadt. Genau die fehlt bislang.

    Auch im aktuellen Haushaltsentwurf sind die späteren zusätzlichen Kosten des Projekts noch nicht zu erkennen.

    Deshalb bleibt die einfache Frage:

    Was kostet TO HUUS über 20 oder 30 Jahre tatsächlich?


    Mehr zu TO HUUS bei Quickborn Aktuell

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    🏫 Waldschule: Was kostet der Ganztag?

    Auch bei der Waldschule lohnt sich ein Blick auf die Zahlen.

    Für einen freien Träger sind rund 290.000 Euro eingeplant. Dazu kommen weitere Aufwendungen für Kooperationen und Angebote.

    Gleichzeitig steigen die Gesamtkosten der Waldschule deutlich.

    Dabei geht es nicht darum, den Ganztag infrage zu stellen. Interessant ist vielmehr:

    Was kostet die neue Organisationsform insgesamt – und welche finanziellen Veränderungen hat sie gegenüber der bisherigen Lösung gebracht?

    Eine nachvollziehbare Vorher-Nachher-Rechnung wäre dafür hilfreich.

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    🚗 A7: Das Verkehrsproblem betrifft nicht nur Hillwood

    Das Verkehrsgutachten zum Hillwood-Projekt enthält eine Aussage, die für Quickborn weit über Hillwood hinaus wichtig ist:

    Die Anschlussstelle Quickborn der A7 ist bereits heute stark belastet.

    Das betrifft damit auch Quickborns eigene Gewerbeentwicklung.

    EQ Businesspark, Halenberg und weitere Flächen erzeugen ebenfalls zusätzlichen Verkehr.

    Neue Gewerbeflächen sind wichtig. Aber ebenso wichtig ist die Frage, ob Straßen und Anschlussstellen diesen Verkehr überhaupt aufnehmen können.

    Verkehr kennt eben keine Gemeindegrenzen.


    Zum ausführlichen Beitrag bei Quickborn Aktuell

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    ✈️ Fluglärm: Quickborn sitzt mit am Tisch

    Fluglärm ist auch in Quickborn ein Thema – je nach Wetterlage und Flugroute mal mehr, mal weniger.

    Weniger bekannt ist: Quickborn ist in der Fluglärmschutzkommission vertreten.

    Dort geht es unter anderem um Flugrouten, Flughöhen, Verfahren und Möglichkeiten zur Verringerung vermeidbarer Belastungen.

    Entscheidend ist deshalb nicht nur, einen Sitz in der Kommission zu haben.

    Entscheidend ist, wie Quickborn seine Interessen dort vertritt und wie regelmäßig darüber informiert wird.

    Nicht gegen den Flughafen – sondern gemeinsam gegen vermeidbaren Fluglärm.

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    💶 Zuschüsse: Viel Diskussion um vergleichsweise kleine Beträge

    Am 15. September berät der Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales über zahlreiche Zuschüsse an Vereine, Verbände und soziale Einrichtungen.

    Allein zehn der von uns betrachteten Positionen summieren sich auf gut 100.000 Euro. Insgesamt geht es um deutlich mehr.

    Das ist Geld, über das zu Recht genau gesprochen wird.

    Interessant ist aber die Größenordnung: Der Haushaltsentwurf für 2027 weist ein Defizit von 15,24 Millionen Euro aus.

    Die Zuschüsse sind deshalb ein Teil der Haushaltsdebatte – aber sicher nicht deren Lösung.

    Und gerade beim Ehrenamt lohnt auch die umgekehrte Frage:

    Wie viel Leistung bekommt die Stadt für vergleichsweise wenig Geld?


    Zum ausführlichen Beitrag bei Quickborn Aktuell

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    🌍 43 Jahre Fest der Nationen

    Zum Schluss etwas, das einfach Freude machen darf.

    Am 26. September findet rund um die katholische Kirche St. Marien wieder das Fest der Nationen statt.

    Seit inzwischen 43 Jahren treffen sich dort Menschen unterschiedlicher Herkunft zum gemeinsamen Feiern.

    Es gibt internationale Spezialitäten, Musik, Tanz und Begegnung. Bereits am Vortag gehört traditionell auch Fußball zum Programm.

    Ein schönes Stück Quickborn.

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    ✍️ Carla Columna

    Und was sagt Carla zu dieser Woche?

    „Quickborn kann Großprojekte. Man muss sie offenbar nur mit Wasser füllen.“

    Mehr Carla gibt es wie immer bei Quickborn Aktuell.

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    📌 Kurz gesagt

    Es passiert gerade erstaunlich viel.

    Bei einigen Themen geht es um Millionen. Bei anderen um Verkehr, Transparenz oder Lebensqualität. Und manches darf einfach Spaß machen.

    Genau deshalb gibt es diesen Newsletter.

    Die ausführlichen Beiträge und Hintergründe findet Ihr bei Quickborn Aktuell.

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  • Die Brücke über die A7 – ein Quickborner Verkehrsproblem mit langer Geschichte

    Die schmale Brücke der Ulzburger Landstraße über die A7 beschäftigt Quickborn nicht erst seit der heutigen Ampelschaltung. Ein Blick in alte Ausschussprotokolle, Planfeststellungsunterlagen und Verkehrsuntersuchungen zeigt: Über Ampeln, Einbahnregelungen, alternative Verkehrsführungen und einen möglichen Neubau wurde schon vor mehr als 20 Jahren diskutiert.

    Dabei stellt sich eine weitere Frage: Warum konnte die Brücke jahrzehntelang in beiden Richtungen befahren werden – und warum ging das irgendwann nicht mehr vernünftig?

    Die Antwort liegt nicht in einem einzelnen Ereignis. Drei Entwicklungen kamen zusammen: Die Fahrzeuge wurden breiter, die Verkehrsmenge stieg deutlich und gleichzeitig wuchs die Bedeutung des Radverkehrs. Eine Brücke, deren Abmessungen unverändert blieben, musste damit immer mehr Verkehr mit immer größeren Fahrzeugen und zusätzlichen Anforderungen aufnehmen.

    Heute steht mit der Variante V9 eine mögliche dauerhafte Lösung im Raum. Die Vorgeschichte reicht jedoch bis zum Bau der Autobahn zurück.


    Inhaltsverzeichnis


    Eine Brücke aus einer anderen Zeit

    Der Abschnitt der heutigen A7 zwischen Hamburg-Schnelsen und Quickborn wurde 1970 eröffnet. Anschließend wurde die Autobahn weiter nach Norden geführt.

    Die Brücke der Ulzburger Landstraße stammt aus dieser Zeit. In den späteren Planunterlagen wird sie noch als „Überführung des Wirtschaftsweges Ulzburger Landstraße“ bezeichnet. Das sagt einiges über ihre ursprüngliche Bedeutung.

    Mit der Entwicklung von Quickborn-Heide, neuen Wohngebieten, den Gewerbegebieten und der zunehmenden Bedeutung der Anschlussstelle Quickborn änderte sich die Funktion dieser Verbindung grundlegend.

    Aus einer vergleichsweise untergeordneten Verbindung wurde eine wichtige Verkehrsachse zwischen Quickborn-Ort, Quickborn-Heide und der A7.

    Das Bauwerk selbst blieb dagegen praktisch unverändert.

    Heute stehen auf der Brücke nur rund 5,80 Meter tatsächlich nutzbare Fahrbahnbreite zur Verfügung. Zwischen den Geländern beträgt die Gesamtbreite rund 6,50 Meter.

    Was in den 1970er- und 1980er-Jahren noch als schmale, aber im Alltag nutzbare Zweirichtungsverbindung funktionierte, wurde mit den folgenden Jahrzehnten zunehmend problematisch.

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    Warum die alte Zweirichtungsführung irgendwann nicht mehr funktionierte

    Die naheliegende Frage lautet: Wenn die Brücke Jahrzehnte lang in beiden Richtungen befahren wurde, warum konnte man es nicht einfach dabei belassen?

    Die Brücke ist nicht schmaler geworden. Aber die Bedingungen rund um die Brücke haben sich grundlegend verändert.

    Drei Entwicklungen sind dabei besonders wichtig:

    1. Die Fahrzeuge wurden breiter.
    2. Die Zahl der Fahrzeuge und damit die Zahl der Begegnungen nahm zu.
    3. Der Radverkehr bekam eine wesentlich größere Bedeutung und benötigt einen sicheren Verkehrsraum.

    Diese drei Entwicklungen verstärken sich gegenseitig.

    1. Die Autos wurden deutlich breiter

    Ein Punkt wird in der Diskussion häufig unterschätzt: Für eine Begegnung auf einer schmalen Brücke ist nicht die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Karosseriebreite entscheidend, sondern die tatsächliche Breite einschließlich der Außenspiegel.

    Gerade dieser Wert ist in älteren Statistiken kaum systematisch erfasst. Eine amtliche Zeitreihe über die durchschnittliche Fahrzeugbreite einschließlich Außenspiegel seit 1970 gibt es nicht.

    Der Trend ist trotzdem eindeutig.

    Ein VW Käfer aus der Zeit um 1970 war ohne Außenspiegel etwa 1,55 bis 1,59 Meter breit. Schon die Karosserie eines heutigen Kompaktwagens liegt deutlich darüber. Beim Golf VIII beträgt die Karosseriebreite rund 1,79 Meter, die tatsächliche Breite einschließlich Außenspiegel aber rund 2,07 Meter.

    Der ADAC wies bereits 2018 darauf hin, dass rund 70 Prozent der neu zugelassenen Pkw einschließlich Außenspiegel breiter als zwei Meter waren. Selbst viele Kompaktwagen überschreiten diese Marke.

    Die folgende Übersicht ist deshalb keine amtliche Durchschnittsstatistik, sondern eine Orientierung, wie sich die tatsächlichen Fahrzeugabmessungen über die Jahrzehnte entwickelt haben:

    Zeitraum Typische Größenordnung einschließlich Außenspiegel Einordnung
    um 1970 ca. 1,70 bis 1,85 m Viele verbreitete Klein- und Mittelklassewagen hatten Karosseriebreiten von nur rund 1,55 bis 1,65 m.
    um 1980 ca. 1,80 bis 1,90 m Die Fahrzeuge wurden langsam größer und Außenspiegel auf beiden Seiten üblicher.
    um 1990 ca. 1,90 bis 2,00 m Breitere Karosserien und größere Sicherheitsstrukturen erhöhten die Fahrzeugbreite weiter.
    um 2000 ca. 1,95 bis 2,05 m Schon normale Mittel- und Kompaktklassefahrzeuge näherten sich einschließlich Spiegeln der Zwei-Meter-Marke.
    um 2010 ca. 2,00 bis 2,10 m Viele Fahrzeuge überschritten einschließlich Außenspiegel bereits zwei Meter.
    um 2020 ca. 2,00 bis 2,15 m Auch Kompaktwagen liegen häufig über zwei Metern; größere SUV teilweise noch deutlich darüber.

    Hinweis: Die Werte sind Orientierungsgrößen. Insbesondere für ältere Fahrzeuge existiert keine belastbare amtliche Statistik der durchschnittlichen Breite einschließlich Außenspiegel.

    Was das auf einer nur 5,80 Meter breiten Fahrbahn bedeutet, lässt sich einfach veranschaulichen.

    Zwei Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Breite von jeweils etwa 1,75 Metern beanspruchen zusammen rund 3,50 Meter. Zwei heutige Fahrzeuge mit jeweils etwa 2,05 Metern benötigen bereits rund 4,10 Meter.

    Damit bleiben bei heutigen Fahrzeugen auf der gesamten Fahrbahnbreite nur noch rund 1,70 Meter für sämtliche Abstände – zum Fahrbahnrand, zum Gegenverkehr und gegebenenfalls zu weiteren Verkehrsteilnehmern.

    Bei zwei breiteren SUV wird dieser Spielraum nochmals kleiner.

    Die Brücke ist also nicht schmaler geworden. Aber die Fahrzeuge nutzen heute einen wesentlich größeren Anteil der vorhandenen Breite.

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    2. Viel mehr Verkehr bedeutet viel mehr Begegnungen

    Der zweite Punkt ist die Verkehrsmenge.

    Eine vollständige Verkehrszählungsreihe der Brücke von 1970 bis heute liegt öffentlich nicht vor. Die Entwicklung der Funktion der Straße ist jedoch eindeutig: Aus der ehemaligen Wirtschaftswegeverbindung wurde eine wichtige Verbindung zwischen zwei Quickborner Ortsteilen und gleichzeitig eine Zufahrt zur A7.

    Für 2019 wurde auf der Brücke eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von rund 6.000 Kraftfahrzeugen ermittelt.

    Bei einer Zählung im März 2021 wurden an einem Freitag sogar 6.578 Fahrzeuge innerhalb von 24 Stunden registriert.

    Entscheidend ist nicht nur die Tagesmenge, sondern die Gleichzeitigkeit.

    In der stärksten gemessenen Stunde wurden ungefähr 310 Fahrzeuge in der einen und 270 Fahrzeuge in der anderen Richtung gezählt. Das sind zusammen rund 580 Fahrzeuge pro Stunde.

    Anders ausgedrückt: In dieser Spitzenstunde kam im Mittel etwa alle sechs Sekunden ein Kraftfahrzeug aus einer der beiden Richtungen.

    Bei solchen Verkehrsmengen wird aus einer schmalen Begegnungsstelle etwas völlig anderes als bei gelegentlichem Verkehr.

    Wenn nur wenige Fahrzeuge unterwegs sind, können Fahrer Geschwindigkeit reduzieren, aufeinander reagieren und Engstellen nacheinander passieren.

    Bei mehreren hundert Fahrzeugen pro Stunde finden Begegnungen dagegen praktisch ständig statt.

    Genau deshalb ist die Verkehrsmenge entscheidend: Nicht allein die Breite eines einzelnen Autos macht eine schmale Straße problematisch. Entscheidend ist, wie häufig sich zwei dieser Fahrzeuge gleichzeitig begegnen.

    Nach Einrichtung der Ampel sank der gemessene DTV bis 2023 auf etwa 4.550 Fahrzeuge täglich. Die Gutachter halten es für plausibel, dass ein Teil des Verkehrs wegen der zusätzlichen Reisezeit auf andere Routen ausgewichen ist.

    Die Ampel hat damit zwar das unmittelbare Begegnungsproblem auf der Brücke gelöst, gleichzeitig aber die Leistungsfähigkeit der Verbindung reduziert.

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    3. Radverkehr braucht sicheren Raum

    Der dritte Punkt ist der Radverkehr.

    Früher wurde die Brücke im Wesentlichen als Kraftfahrzeugverbindung betrachtet. Radfahrer nutzten sie zwar ebenfalls, hatten aber keinen eigenen geschützten Verkehrsraum.

    Das ist bei einer schmalen Fahrbahn und entgegenkommendem Kraftfahrzeugverkehr problematisch.

    Heute verlangt die Straßenverkehrsordnung beim Überholen von Radfahrenden einen erheblichen Sicherheitsabstand. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind mindestens 1,50 Meter, außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 2,00 Meter Seitenabstand einzuhalten.

    Der untersuchte Abschnitt der Ulzburger Landstraße zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide wird verkehrsplanerisch als Abschnitt außerhalb der geschlossenen Ortslage eingestuft.

    Damit wird sehr schnell deutlich, warum eine gemeinsame Nutzung der 5,80 Meter breiten Fahrbahn durch zwei entgegenkommende Pkw und gleichzeitig einen Radfahrer nicht regelgerecht funktionieren kann.

    Das Problem lässt sich nicht wegmarkieren.

    Vor dem Verkehrsversuch war der Radverkehr auf dieser Verbindung entsprechend gering. Eine Untersuchung aus dem Jahr 2019 erfasste lediglich etwa zwölf Radfahrende pro Tag und Richtung. Bei einer Stichprobe 2020 wurden am Nachmittag nicht mehr als vier Radfahrer pro Stunde und Richtung beobachtet.

    Diese Zahlen bedeuten allerdings nicht zwangsläufig, dass kein Bedarf vorhanden war.

    Sie können auch zeigen, dass eine Verbindung wegen der Verkehrsbedingungen von Radfahrenden gemieden wird.

    Genau dafür gibt es inzwischen einen interessanten Hinweis.

    Nach Einrichtung des eigenen Seitenraumes wurden zwischen April und November 2023 auf der Brücke insgesamt 23.446 nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer innerhalb von 230 Tagen gezählt. Das entspricht im Durchschnitt rund 102 Personen pro Tag.

    Die Gutachter halten ausdrücklich fest, dass insbesondere der Radverkehr deutlich zugenommen habe. Als Ursache könne die Schaffung des neuen geschützten Seitenraumes angenommen werden.

    Ein mathematisch sauberer Vorher-Nachher-Vergleich ist wegen unterschiedlicher Erhebungsmethoden zwar nicht möglich. Der grundsätzliche Zusammenhang liegt aber nahe:

    Eine gefährlich wirkende Radverbindung wird wenig benutzt. Wird sie sicherer, steigt ihre Nutzung.

    Das Quickborner Radverkehrskonzept stuft die Verbindung inzwischen als Hauptroute zwischen Quickborn-Heide und dem übrigen Stadtgebiet ein.

    Damit musste die Brücke eine Aufgabe erfüllen, für die sie ursprünglich überhaupt nicht dimensioniert worden war: gleichzeitig eine stark belastete Kraftfahrzeugverbindung und eine sichere Radverkehrsachse zu sein.

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    2001: Ampel, Einbahnregelung und Schmalmoorweg

    Dass das Problem keineswegs erst mit dem Verkehrsversuch 2021 erkannt wurde, zeigt ein Protokoll des damaligen Ausschusses für Planung und Bau vom 10. Juli 2001.

    Schon damals wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Gefahrensituation auf der Ulzburger Landstraße/Brücke über die BAB A7“ über Unfälle, gefährliche Begegnungen, zu breite Fahrzeuge und die Situation für Fußgänger gesprochen.

    Ratsherr Bernd Kleinhapel schlug ausdrücklich vor, die Brücke „zu beampeln“. Sie sollte zeitversetzt jeweils nur in einer Richtung befahren werden.

    Als weitere Möglichkeit brachte er eine wechselnde Einbahnstraßenregelung nach dem Vorbild der Hamburger Sierichstraße ins Gespräch.

    Auch eine alternative Verkehrsführung tauchte bereits in dieser Sitzung auf. Horst Stahl regte an, über eine entsprechende Verkehrsregelung im Schmalmoorweg nachzudenken, um die Situation an der Autobahnbrücke zu entschärfen.

    Daneben wurde langfristig auch über eine mögliche Verbreiterung der Brücke gesprochen.

    Damit lagen bereits 2001 fast alle Grundideen auf dem Tisch, die Quickborn in den folgenden Jahrzehnten immer wieder beschäftigen sollten: Ampel, Einbahnregelung, alternative Verkehrsführung und ein grundsätzlich größerer Brückenquerschnitt.

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    2010: Die Brücke beim Ausbau der A7

    Eine weitere wichtige Station war der sechsstreifige Ausbau der A7.

    Am 21. April 2010 stellte die DEGES die Planungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt vor.

    Dabei ging es ausdrücklich auch um die Brückenbauwerke auf Quickborner Gebiet.

    Die DEGES erläuterte, dass die bestehenden Bauwerke technisch untersucht würden. Geprüft wurden unter anderem Zustand, Lichtraumprofil, Sicherheitsanforderungen und die Frage, ob Sanierung oder Neubau erforderlich seien.

    Auch die Brücke der Ulzburger Landstraße gehörte zu diesen Bauwerken.

    Für die historische Bewertung ist ein Punkt entscheidend:

    Die vorhandene Brücke musste für den sechsstreifigen Ausbau der Autobahn nicht ersetzt werden.

    Ihre Spannweite war ausreichend, um die verbreiterte A7 darunter hindurchzuführen.

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    Was die Planfeststellungsunterlagen tatsächlich sagen

    Besonders aufschlussreich ist der von der DEGES am 28. September 2009 aufgestellte Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsabschnitt 6 zwischen der Anschlussstelle Quickborn und der Landesgrenze Hamburg.

    Darin wird die Brücke als

    „Überführung des Wirtschaftsweges Ulzburger Landstraße – BW 109“

    geführt.

    Für das Bauwerk werden unter anderem folgende Daten genannt:

    • Bau-km 134+274
    • lichte Weite zwischen den Widerlagern: rund 90,15 Meter
    • lichte Höhe: 4,74 Meter
    • Breite zwischen den Geländern: 6,50 Meter

    Der entscheidende Punkt der Planung: Die lichte Weite des vorhandenen Bauwerks wurde als ausreichend angesehen, um die zusätzlichen Fahrstreifen des sechsstreifigen Autobahnausbaus unterzubringen.

    Für das Autobahnprojekt bestand deshalb kein technischer Anlass für einen Ersatzneubau.

    In der Ausschusssitzung 2010 erläuterte die DEGES zugleich grundsätzlich, dass bei einem tatsächlich notwendigen Ersatzneubau auch über die Breite eines neuen Bauwerks gesprochen werden könne.

    Verbesserungen gegenüber dem vorhandenen Standard konnten allerdings eine finanzielle Beteiligung des Straßenbaulastträgers der querenden Straße auslösen.

    Auch eine mögliche breitere Brücke wurde in der Sitzung öffentlich angesprochen. Ein Bürger warnte davor, dass eine leistungsfähigere Verbindung zusätzlichen Schleich- und Schwerlastverkehr auf die Ulzburger Landstraße ziehen könnte.

    Die DEGES verwies darauf, entsprechende Forderungen im anschließenden Planfeststellungsverfahren einzubringen.

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    Warum sich ein Ersatzneubau damals nicht automatisch stellte

    Genau hier liegt ein wichtiger Unterschied, der in der späteren politischen Diskussion teilweise verloren ging.

    Die vorhandene Brücke konnte stehen bleiben. Sie musste für den Ausbau der A7 weder abgebrochen noch ersetzt werden.

    Damit bestand für den Autobahnträger auch kein Anlass, auf eigene Kosten eine neue und deutlich breitere kommunale Straßenbrücke zu errichten.

    Die Aussagen der DEGES über mögliche veränderte Querschnitte bezogen sich auf den Fall, dass ein Bauwerk wegen des Autobahnausbaus ohnehin ersetzt werden musste.

    Dieser Fall trat bei der Ulzburger Landstraße nicht ein.

    Eine neue und wesentlich breitere Brücke hätte deshalb als zusätzliches Projekt geplant und finanziert werden müssen.

    Aus den bislang öffentlich zugänglichen Unterlagen ist kein Beschluss erkennbar, mit dem Quickborn einen konkret angebotenen und vom Bund finanzierten breiteren Ersatzneubau abgelehnt hätte.

    Die Vorstellung, Quickborn hätte beim A7-Ausbau lediglich eine kostenlose breitere Brücke „mitbestellen“ müssen, lässt sich aus den Planfeststellungsunterlagen nicht ableiten.

    Die öffentlich dokumentierten Forderungen der Stadt im Planfeststellungsverfahren konzentrierten sich insbesondere auf zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen entlang der A7.

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    Welche finanzielle Dimension ein Neubau gehabt hätte

    Wie groß ein solches Projekt gewesen wäre, zeigen spätere Untersuchungen.

    In der Machbarkeitsuntersuchung wurde auch die Variante geprüft, die vorhandene Brücke vollständig abzubrechen und durch ein regelgerechtes neues Bauwerk zu ersetzen.

    Die Kostenschätzungen der späteren Planungen zeigen: Dabei wäre nicht lediglich eine etwas breitere Brückenplatte erforderlich gewesen.

    Zu einem solchen Projekt gehören das eigentliche Ingenieurbauwerk, neue beziehungsweise angepasste Rampen, Straßenanschlüsse, Sicherheitsanlagen, Rad- und Fußverkehrsanlagen sowie weitere Nebenarbeiten.

    Die Untersuchungen kamen deshalb auf einen zweistelligen Millionenbetrag.

    Eine überschlägige Rückrechnung späterer Kostenschätzungen auf das Baupreisniveau um 2010 zeigt ebenfalls, dass schon damals mit einer Größenordnung von deutlich über zehn Millionen Euro hätte gerechnet werden müssen.

    Eine solche Rückrechnung ist keine damalige Kostenschätzung. Sie verdeutlicht lediglich die Dimension.

    Es ging nicht um einige Hunderttausend Euro zusätzlich zum Autobahnausbau, sondern um ein eigenständiges kommunales Großprojekt.

    Für eine Stadt in der Größenordnung Quickborns wäre das bereits damals ein außerordentlich großer Investitionsposten gewesen.

    Spätere städtische Unterlagen halten zudem fest, dass für ein zusätzliches Brückenbauwerk keine Finanzierung durch Bund oder Land zur Verfügung stand und die Stadt die Kosten selbst hätte tragen müssen.

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    2012: Der Blick geht über die Brücke hinaus

    2012 beschäftigten sich Quickborn und Ellerau gemeinsam mit einer umfassenderen Verkehrsuntersuchung.

    Das Büro Masuch & Olbrisch untersuchte verschiedene Netzvarianten.

    Im Oktober 2012 wurde in einem gemeinsamen Workshop unter anderem eine neue Ortsteilverbindungsstraße zwischen Quickborn und Quickborn-Heide diskutiert.

    Vorgesehen war eine Verbindung zwischen der Pascalstraße im Osten und dem Bereich der Malchower Brücke im Westen.

    Das war noch nicht die heutige Variante V9.

    Aber die Fragestellung veränderte sich bereits.

    Es ging zunehmend nicht mehr nur darum, wie der Verkehr über die bestehende Brücke geführt werden könnte. Stattdessen rückte das gesamte Verkehrsnetz zwischen Quickborn, Quickborn-Heide, den Gewerbegebieten und der A7 in den Mittelpunkt.

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    2016: Ohlmöhlenweg und Schmalmoorweg im Ringsystem

    2016 wurde dieser Ansatz weiterentwickelt.

    In einer Studie zu alternativen Netzkonfigurationen untersuchte Masuch & Olbrisch ein mögliches Ringsystem.

    Bestandteile waren unter anderem:

    • Feldbehnstraße
    • eine Gronauquerung
    • Ohlmöhlenweg
    • Schmalmoorweg
    • die Ulzburger Landstraße mit ihrer A7-Brücke

    Untersucht wurden unterschiedliche Fahrtrichtungen innerhalb dieses Systems.

    Damit ist klar: Eine Gegen- oder Alternativroute über Ohlmöhlenweg und Schmalmoorweg war keine spontane Idee aus den Jahren 2020 oder 2021.

    Sie war bereits Jahre zuvor Bestandteil einer fachlichen Verkehrsplanung.

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    2020: Der konkrete Einbahnstraßen-Vorschlag

    Im Mai 2020 wurde aus den früheren Überlegungen ein konkreter Vorschlag.

    Die Stadtverwaltung legte dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt einen Verkehrsversuch vor.

    Die Ulzburger Landstraße sollte im Bereich der Autobahnbrücke für den motorisierten Verkehr nur noch in einer Richtung befahrbar sein.

    Die Gegenrichtung sollte über folgende Strecke geführt werden:

    Ohlmöhlenweg → Schmalmoorweg → Pascalstraße

    Nach Berechnung der Verwaltung hätte sich die betreffende Fahrstrecke dadurch um knapp 500 Meter verlängert.

    Der Vorschlag griff ausdrücklich auf die früheren Verkehrsuntersuchungen zurück.

    Im Ausschuss fand die Lösung keine Mehrheit.

    Damit blieb die grundsätzliche Frage ungelöst.

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    2021: Die alte Ampelidee kommt zurück

    2021 wurden erneut verschiedene Möglichkeiten geprüft.

    Neben einer Einbahnstraßenregelung wurde nun eine einspurige Verkehrsführung mit wechselseitiger Ampelschaltung untersucht.

    Interessant ist die Formulierung der damaligen Beschlussvorlage. Dort wird die Ampelschaltung als weiterer Vorschlag „aus der Diskussion“ bezeichnet.

    Ein einzelner politischer Initiator für die erneute Aufnahme der Ampelidee 2021 ist aus dieser Vorlage nicht erkennbar.

    Die Idee selbst war allerdings bereits 20 Jahre alt.

    Schon 2001 hatte Bernd Kleinhapel im Ausschuss eine solche Ampelregelung vorgeschlagen.

    Am 19. August 2021 wurde schließlich der Verkehrsversuch mit einer wechselseitigen Ampelschaltung beschlossen.

    Der Kraftfahrzeugverkehr wurde auf eine Fahrspur reduziert. Auf der frei werdenden Fläche konnte ein eigener Bereich für den Radverkehr eingerichtet werden.

    Das war ein Kompromiss im vorhandenen Bauwerk. Eine zusätzliche Brückenbreite entstand dadurch natürlich nicht.

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    Das Grundproblem ließ sich mit kleinen Maßnahmen nicht lösen

    Die spätere Entwicklung wird teilweise so dargestellt, als habe erst der Ampelversuch gezeigt, dass das Bauwerk grundsätzlich ungeeignet ist.

    Das greift zu kurz.

    Das Grundproblem war lange vorher erkennbar.

    Die Brücke war zu schmal, um leistungsfähigen zweispurigen Kraftfahrzeugverkehr und gleichzeitig sichere, zeitgemäße Flächen für Fußgänger und Radfahrer aufzunehmen.

    Dieses Problem ließ sich überhaupt nicht mit kleinen baulichen Veränderungen am vorhandenen Bauwerk lösen.

    Eine andere Fahrbahnmarkierung konnte keine zusätzliche Breite schaffen.

    Eine Einbahnregelung konnte nur die Verkehrsrichtung verändern.

    Eine Ampel konnte verhindern, dass sich Kraftfahrzeuge auf der Brücke begegnen.

    Alle diese Varianten konnten den vorhandenen Raum lediglich anders verteilen.

    Im Kern gab es deshalb schon früh nur zwei grundsätzliche Möglichkeiten:

    • ein vollständiger Neubau der Brücke mit einem ausreichenden Querschnitt oder
    • eine andere Verkehrsführung, die den motorisierten Hauptverkehr von der bestehenden Brücke wegnimmt.

    Die späteren Gutachten haben diese bereits erkennbare Ausgangslage fachlich bestätigt und weiter konkretisiert.

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    2024: Die Suche nach einer anderen Trasse

    Die Auswertung des Verkehrsversuchs bestätigte schließlich, dass sich mit dem vorhandenen Bauwerk keine gleichzeitig sichere und leistungsfähige Dauerlösung für alle Verkehrsarten herstellen lässt.

    Am 13. Juni 2024 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt mit großer Mehrheit, alternative Trassenführungen weiter untersuchen zu lassen.

    Im Vordergrund standen zunächst verschiedene Varianten westlich der A7.

    Der Ansatz war nun grundsätzlich anders:

    Die bestehende Brücke könnte künftig vor allem dem Fuß- und Radverkehr dienen. Der motorisierte Verkehr würde über eine andere Strecke geführt.

    Damit verlagerte sich die Planung von der Frage

    „Wie bekommen wir alle Verkehrsarten über diese Brücke?“

    zu der Frage:

    „Wie führen wir den motorisierten Verkehr sinnvoll an dieser Brücke vorbei?“

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    2025: V9 wird Vorzugsvariante

    Im Februar 2025 wurde die weiterentwickelte Machbarkeitsuntersuchung vorgestellt.

    Nach Prüfung zahlreicher Varianten empfahlen die Fachplaner die Variante V9.

    Ein wesentlicher Vorteil dieser Lösung ist, dass sie in erheblichem Umfang vorhandenen Straßenraum nutzt.

    Die Trasse verläuft auf der Westseite der A7 und bindet unter anderem den Bereich des Ohlmöhlenweges und die Straßen im Bereich Halenberg ein.

    Eine zusätzliche neue Querung der A7 für den motorisierten Verkehr wäre bei dieser Variante nicht erforderlich.

    Am 20. März 2025 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt V9 mit breiter Mehrheit als bevorzugte Trassenführung.

    Die Stadt gab die voraussichtlichen Baukosten zu diesem Zeitpunkt mit rund fünf bis sechs Millionen Euro an.

    Weitere Planungs-, Umwelt- und Genehmigungsschritte sind erforderlich.

    Nach der aktuellen Planung soll die bestehende A7-Brücke perspektivisch dem nichtmotorisierten Verkehr vorbehalten werden. Der Kraftfahrzeugverkehr soll die neue Verbindung über Ohlmöhlenweg und den Bereich Halenberg nutzen.

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    Die Entwicklung im Überblick

    Jahr Entwicklung
    um 1970 Die A7 erreicht Quickborn. Die Brücke der Ulzburger Landstraße entsteht für eine völlig andere Verkehrssituation als heute.
    1970er bis 1990er Die Verbindung gewinnt an Bedeutung. Gleichzeitig werden die Fahrzeuge größer und der Verkehr nimmt zu.
    2001 Im Ausschuss werden Ampelschaltung, wechselnde Einbahnregelung, Schmalmoorweg und langfristig auch eine Verbreiterung der Brücke diskutiert.
    2009/2010 Die DEGES stellt fest, dass die vorhandene Spannweite für den sechsstreifigen Ausbau der A7 ausreicht. Ein Ersatzneubau ist für das Autobahnprojekt nicht erforderlich.
    2010 Ein breiteres Bauwerk wird öffentlich diskutiert. Ein vom Bund finanzierter Ersatzneubau ist jedoch nicht Bestandteil der Planung.
    2012 Eine großräumige Ortsteilverbindung zwischen Quickborn und Quickborn-Heide wird untersucht.
    2016 Masuch & Olbrisch untersuchen ein Ringsystem unter Einbeziehung von Ohlmöhlenweg und Schmalmoorweg.
    2019 Auf der Brücke werden rund 6.000 Kraftfahrzeuge täglich ermittelt. Gleichzeitig ist der Radverkehr auf der unsicheren Verbindung gering.
    2020 Die Stadtverwaltung schlägt einen Einbahnversuch mit Gegenrichtung über Ohlmöhlenweg, Schmalmoorweg und Pascalstraße vor.
    2021 Die wechselseitige Ampelschaltung wird beschlossen. Ein eigener Bereich für den Radverkehr entsteht.
    2023 Nach Einrichtung des geschützten Seitenraumes steigt die Nutzung durch nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer deutlich. Gleichzeitig zeigt sich die begrenzte Leistungsfähigkeit der Ampellösung.
    2024 Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Bauwerk keine dauerhaft sichere und leistungsfähige Lösung für alle Verkehrsarten zulässt. Alternative Trassen werden weiterverfolgt.
    2025 V9 wird als Vorzugsvariante ausgewählt.

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    Fazit: Nicht die Brücke wurde schmaler – die Anforderungen wurden größer

    Die Geschichte der Autobahnbrücke lässt sich auf einen einfachen Punkt bringen:

    Die Brücke selbst hat sich kaum verändert. Alles um sie herum schon.

    Die Fahrzeuge wurden im Laufe der Jahrzehnte breiter. Heute sind selbst viele Kompaktwagen einschließlich Außenspiegel mehr als zwei Meter breit.

    Gleichzeitig entwickelte sich die ehemalige Wirtschaftswegeverbindung zu einer stark genutzten Verkehrsachse. Um 2019 wurden rund 6.000 Kraftfahrzeuge täglich gezählt. Zu Spitzenzeiten begegneten sich auf der schmalen Verbindung mehrere hundert Fahrzeuge pro Stunde.

    Hinzu kam eine weitere Aufgabe: Die Verbindung sollte nicht mehr nur Autos aufnehmen, sondern auch eine sichere Radverkehrsverbindung zwischen Quickborn und Quickborn-Heide ermöglichen.

    Gerade die Entwicklung des Radverkehrs zeigt das Dilemma. Solange die Bedingungen auf der Brücke gefährlich waren, wurde die Verbindung vergleichsweise wenig mit dem Fahrrad genutzt. Nach Einrichtung eines geschützten Bereichs nahm der nichtmotorisierte Verkehr deutlich zu.

    Die jahrzehntelang praktizierte zweispurige Führung funktionierte deshalb nicht plötzlich an einem bestimmten Tag nicht mehr.

    Sie wurde Schritt für Schritt immer problematischer:

    breitere Autos + mehr Autos + mehr Anforderungen an sicheren Rad- und Fußverkehr – bei unveränderter Brückenbreite.

    Schon 2001 wurden deshalb Ampel, Einbahnregelung und alternative Verkehrsführungen diskutiert.

    Beim Ausbau der A7 2010 musste die Brücke nicht ersetzt werden. Ihre Spannweite genügte für die verbreiterte Autobahn. Für den Autobahnträger bestand daher kein Anlass für einen vollständigen Neubau.

    Ein neuer, regelgerechter Brückenquerschnitt wäre dagegen ein eigenständiges Großprojekt gewesen – mit Kosten in einer Größenordnung, die für Quickborn erheblich gewesen wäre.

    Auch kleine Veränderungen am vorhandenen Bauwerk konnten das Problem nicht lösen. Sie konnten nur neu verteilen, wer den begrenzten Raum benutzen durfte.

    Im Kern blieben deshalb zwei Möglichkeiten:

    eine neue, wesentlich größere Brücke oder eine alternative Verkehrsführung.

    Mit V9 verfolgt Quickborn inzwischen die zweite Lösung.

    Damit ist V9 nicht der Beginn einer neuen Diskussion. Die Variante ist vielmehr der vorläufige Endpunkt einer Entwicklung, deren Grundproblem in Quickborn schon vor mehr als zwei Jahrzehnten erkannt worden war.

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    Quellen und Hinweise

    • Stadt Quickborn: Protokoll des Ausschusses für Planung und Bau vom 10. Juli 2001.
    • Stadt Quickborn: Protokoll des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt vom 21. April 2010 zum sechsstreifigen Ausbau der A7.
    • DEGES: Planfeststellungsunterlagen für den sechsstreifigen Ausbau der A7, Abschnitt 6, Erläuterungsbericht vom 28. September 2009.
    • Stadt Quickborn: Beschlussvorlage zur Brücke Ulzburger Landstraße und zur Engstellensignalisierung 2021.
    • Stadt Quickborn / Verkehrsplanung: Verkehrstechnische Untersuchung zur Engstellensignalisierung, 2021.
    • Stadt Quickborn / Ingenieurteam Trebes und Plan N: Machbarkeitsuntersuchung „Ausbau der Ulzburger Landstraße zu einer regelgerechten Fahrbahn“, 2023 und Fortschreibung 2025.
    • Stadt Quickborn: Verkehrsgutachten zur Ampelregelung, 2024.
    • Stadt Quickborn: Radverkehrskonzept.
    • Volkswagen Classic: Fahrzeugdaten VW Käfer der Baujahre um 1970.
    • Volkswagen: technische Fahrzeugdaten Golf VIII, Breite einschließlich Außenspiegel 2.073 mm.
    • ADAC: Hinweise zur tatsächlichen Fahrzeugbreite einschließlich Außenspiegel; bereits 2018 waren rund 70 Prozent der neu zugelassenen Pkw breiter als zwei Meter.
    • Straßenverkehrs-Ordnung, § 5: Mindestseitenabstände beim Überholen von Radfahrenden.

    Hinweis zu den Fahrzeugbreiten: Für die durchschnittliche Breite deutscher Pkw einschließlich Außenspiegel existiert keine durchgehende amtliche Zeitreihe seit 1970. Die dargestellten Werte für die einzelnen Jahrzehnte dienen deshalb der Größenordnung und beruhen auf typischen Fahrzeugabmessungen der jeweiligen Zeit. Der grundsätzliche Trend zu breiteren Fahrzeugen ist dagegen eindeutig dokumentiert.

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  • Umgehungsstraße V9: Was ist eigentlich der aktuelle Stand?

    Die geplante neue Straßenverbindung zwischen Quickborn und Quickborn-Heide gehört seit Jahren zu den wichtigen Verkehrsprojekten der Stadt. Seit 2022 wurden Varianten untersucht, Gutachten erstellt und politische Entscheidungen getroffen. Im März 2025 fiel die Entscheidung für die Trasse V9. Anfang 2026 kündigte die Stadt sogar einen Baubeginn im Herbst 2026 an. Doch seitdem sind konkrete Informationen über den Planungsfortschritt rar geworden. Quickborn Aktuell hat deshalb Akteneinsicht beantragt. Bis zu einer Entscheidung können nun rund zwei Monate vergehen.

    Inhalt


    Warum das Thema für Quickborn wichtig ist

    Die Ulzburger Landstraße ist eine der wichtigen Verbindungen zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide. Gleichzeitig führt sie zur Autobahnanschlussstelle Quickborn und damit zu einem Verkehrsbereich, der seit Jahren stark belastet ist.

    Das zentrale Problem ist die schmale Brücke der Ulzburger Landstraße über die A7. Sie wurde ursprünglich nicht für die heutige Verkehrsbelastung ausgelegt. Durch ihre geringe Breite können die verschiedenen Verkehrsarten dort nicht gleichzeitig ausreichend Platz erhalten.

    Die Folge ist die bekannte Ampelregelung. Der motorisierte Verkehr wird wechselseitig über die Brücke geführt. Gleichzeitig muss eine sichere Verbindung für Fuß- und Radverkehr gewährleistet werden.

    Nach Angaben der Stadt wird die Verbindung täglich von bis zu rund 6.000 Verkehrsteilnehmenden genutzt. Die Brücke bildet damit einen Flaschenhals zwischen Quickborn und Quickborn-Heide.

    Das Thema betrifft aber deutlich mehr als nur die Brücke selbst. Es geht auch um die Anbindung an die A7, die Friedrichsgaber Straße, die Bahnstraße, die Gewerbegebiete und die weitere Entwicklung von Quickborn-Heide.

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    Seit 2022 wird nach einer Lösung gesucht

    Die heutige Diskussion begann nicht erst mit der Variante V9.

    Bereits 2022 wurde eine Machbarkeitsstudie zu möglichen alternativen Trassenführungen in Auftrag gegeben. Die Frage war grundsätzlich: Kann der motorisierte Verkehr künftig anders zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide geführt werden, ohne die bestehende Autobahnbrücke aufwendig neu bauen zu müssen?

    Eine erste Untersuchung lag 2023 vor. Parallel lief über einen längeren Zeitraum ein Verkehrsversuch auf der bestehenden Brücke.

    Der Autoverkehr wurde dabei über eine Ampelanlage wechselseitig geführt. Für den Radverkehr wurde zusätzlicher Raum geschaffen.

    Die Stadt ließ anschließend untersuchen, ob diese Lösung langfristig ausreichend leistungsfähig ist.

    Das Ergebnis führte schließlich zu einer grundsätzlicheren Diskussion: Statt die bestehende Brücke für alle Verkehrsarten weiterzuentwickeln, sollte geprüft werden, ob der motorisierte Verkehr künftig über eine neue Verbindung geführt werden kann.

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    2024: Der politische Startschuss

    Am 13. Juni 2024 beauftragte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die Verwaltung mit der Prüfung alternativer Trassenführungen.

    Die Stadt sprach damals vom „offiziellen Startschuss“ für den Planungsprozess.

    Das Ziel wurde klar beschrieben: Die bestehende Brücke sollte langfristig nicht mehr die Hauptverbindung für den motorisierten Verkehr sein. Stattdessen sollte eine leistungsfähigere Straßenverbindung zwischen Quickborn und Quickborn-Heide entstehen.

    Die bestehende Brücke könnte anschließend im Wesentlichen dem Fuß- und Radverkehr dienen.

    Auch der weitere Ablauf wurde damals skizziert. Eine zusätzliche verkehrstechnische Untersuchung sollte zeigen, welche Trassenvarianten tatsächlich geeignet sind und welche Auswirkungen sie auf das gesamte Quickborner Straßennetz haben.

    Zu diesem Zeitpunkt wurde noch mit einem mehrjährigen Planungs- und Genehmigungsverfahren gerechnet.

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    2025: Die Entscheidung für V9

    Am 20. Februar 2025 wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt eine neue Machbarkeitsuntersuchung vorgestellt.

    Sie untersuchte mehrere mögliche Varianten für eine zukünftige Führung der Ulzburger Landstraße.

    Am 20. März 2025 folgte dann die politische Entscheidung: Mit breiter Mehrheit verständigte sich der Ausschuss auf die Variante V9 als bevorzugte Trassenführung.

    Die Stadt veröffentlichte dazu am 1. April 2025 eine ausführliche Pressemitteilung.

    Darin wurde V9 als Lösung dargestellt, die mehrere Ziele miteinander verbinden soll:

    • eine bessere Verbindung zwischen Quickborn und Quickborn-Heide,
    • eine Entlastung des bisherigen Engpasses an der Autobahnbrücke,
    • eine bessere Anbindung an die A7,
    • möglichst geringe Eingriffe in Natur und Landschaft,
    • eine Verbesserung der Erreichbarkeit der Gewerbegebiete,
    • und vergleichsweise überschaubare Baukosten.

    Die Stadt kündigte damals ausdrücklich an, die Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin über den Fortschritt des Projektes zu informieren.

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    Wie V9 verlaufen soll

    V9 soll die bisherige Führung des motorisierten Verkehrs über die schmale Autobahnbrücke ersetzen.

    Nach den veröffentlichten Planungen führt die bevorzugte Verbindung im Wesentlichen über die Ulzburger Landstraße, den Ohlmöhlenweg und Auf dem Halenberg in Richtung Pascalstraße.

    Der motorisierte Verkehr zwischen Quickborn-Ort und Quickborn-Heide könnte damit auf einer neuen Verbindung geführt werden.

    Die bestehende Brücke würde für den motorisierten Durchgangsverkehr deutlich an Bedeutung verlieren. Gleichzeitig könnte sie insbesondere für den Fuß- und Radverkehr genutzt werden.

    Die Lösung hätte darüber hinaus Auswirkungen auf weitere Verkehrsknotenpunkte. Die Stadt erwartet unter anderem eine Verbesserung im Bereich Friedrichsgaber Straße/Ulzburger Landstraße und eine günstigere Anbindung an die Autobahn.

    Gerade deshalb ist V9 kein kleines Straßenbauprojekt irgendwo am Rand der Stadt. Die neue Verkehrsführung könnte das Straßennetz im gesamten östlichen und südöstlichen Bereich Quickborns beeinflussen.

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    Kosten und Vorteile der Variante

    Die Machbarkeitsuntersuchung aus dem Jahr 2025 bezifferte die erwarteten Gesamtbaukosten der Variante V9 auf ungefähr fünf bis sechs Millionen Euro.

    Damit gehörte V9 nach damaligem Untersuchungsstand zu den wirtschaftlicheren Varianten.

    Als weitere Vorteile wurden genannt:

    • ein vergleichsweise kurzer Realisierungszeitraum,
    • eine weitgehende Nutzung vorhandener Straßenräume,
    • dadurch geringere Eingriffe in Natur und Landschaft,
    • eine Verbesserung der Verkehrsführung zur Autobahn,
    • und eine bessere Erreichbarkeit angrenzender Gewerbegebiete.

    Allerdings ist die Trasse nicht völlig unproblematisch.

    Die Gutachter weisen beispielsweise auf teilweise geringe Kurvenradien hin. Die Strecke entspricht damit nicht an jeder Stelle den regulären Anforderungen einer neu gebauten Straße dieser Kategorie.

    Als mögliche Lösungen wurden unter anderem niedrigere zulässige Geschwindigkeiten oder eine Einbeziehung der entsprechenden Bereiche in die geschlossene Ortslage genannt.

    Diese Punkte sollten im weiteren Planungsverfahren geprüft werden.

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    Anfang 2026: Baubeginn im Herbst angekündigt

    Im Januar 2026 wurde es noch einmal sehr konkret.

    Am 23. Januar 2026 veröffentlichte die Stadt eine Pressemitteilung zur Verkehrssituation rund um die Autobahnanschlussstelle Quickborn.

    Darin ging es zwar vor allem um die stark belastete Anschlussstelle und einen möglichen zusätzlichen Autobahnanschluss. Gleichzeitig wurde aber auch die alternative Verbindung zwischen Quickborn-Zentrum und Quickborn-Heide ausdrücklich erwähnt.

    Die Formulierung war bemerkenswert konkret.

    Die Stadt schrieb von einem für Herbst 2026 vorgesehenen Baubeginn der alternativen Trasse zwischen Quickborn-Zentrum und Quickborn-Heide.

    Damit entstand Anfang des Jahres der Eindruck, dass das Projekt bereits weit vorangeschritten ist.

    Ein Baubeginn im Herbst 2026 würde schließlich voraussetzen, dass Planung, Genehmigungen, Finanzierung, Ausschreibung und zahlreiche fachliche Fragen rechtzeitig geklärt werden.

    Genau deshalb stellt sich inzwischen die Frage, wo das Projekt tatsächlich steht.

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    Danach wird es öffentlich ruhig

    Und hier beginnt unsere eigentliche Verwunderung.

    Die Umgehungsstraße beziehungsweise die Variante V9 war über Jahre eines der größeren Quickborner Verkehrsthemen.

    Es gab Untersuchungen, Ausschussberatungen, Pressemitteilungen, Gutachten und schließlich eine politische Entscheidung für eine Vorzugsvariante.

    Noch im Januar 2026 war öffentlich von einem Baubeginn im Herbst dieses Jahres die Rede.

    Seitdem finden sich zwar vereinzelt Hinweise auf das Projekt. Eine umfassende aktuelle Information darüber, wie weit die Planung inzwischen fortgeschritten ist, konnten wir jedoch nicht finden.

    Das ist zumindest bemerkenswert.

    Denn wenn der angekündigte Zeitplan weiterhin gelten sollte, müsste sich das Projekt inzwischen in einer sehr konkreten Phase befinden.

    Sollte sich der Zeitplan dagegen verändert haben, wäre auch das eine relevante Information.

    Es geht schließlich um ein Projekt mit Auswirkungen auf tausende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, Anwohner, Gewerbebetriebe, Naturflächen und die weitere Stadtentwicklung.

    Deshalb wollten wir genauer wissen, was inzwischen passiert ist.

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    Was ist eigentlich ein Scoping-Verfahren?

    Ein wichtiger Schritt ist dabei das sogenannte Scoping.

    Vereinfacht gesagt wird in dieser Phase festgelegt, welche Auswirkungen eines Vorhabens im weiteren Verfahren genauer untersucht werden müssen.

    Dabei können beispielsweise Fragen eine Rolle spielen zu:

    • Natur und Landschaft,
    • Arten- und Biotopschutz,
    • Lärm,
    • Verkehr,
    • Wasser und Boden,
    • bestehenden Leitungen und Infrastruktur,
    • betroffenen Grundstücken,
    • und weiteren öffentlichen Belangen.

    Beteiligt werden dabei regelmäßig verschiedene Behörden und sogenannte Träger öffentlicher Belange.

    Ihre Stellungnahmen können für den weiteren Verlauf eines Projektes wichtig sein. Sie zeigen, welche Probleme gesehen werden, welche zusätzlichen Untersuchungen erforderlich sind und welche Anforderungen im späteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt werden müssen.

    Gerade deshalb interessiert uns die Scoping-Akte.

    Sie kann einen wesentlich besseren Eindruck davon vermitteln, wie weit die Planung tatsächlich ist und welche offenen Fragen es gibt.

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    26. Juli: Quickborn Aktuell beantragt Akteneinsicht

    Am 26. Juli 2026 haben wir deshalb nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein Akteneinsicht beantragt.

    Der Antrag bezog sich auf die Verfahrensakte des Scoping-Verfahrens zur geplanten neuen Straßenverbindung.

    Wir baten insbesondere um Zugang zu:

    • den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange,
    • Protokollen oder Niederschriften von Erörterungs- und Abstimmungsterminen,
    • Vermerken über Besprechungen,
    • der Zusammenstellung und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen,
    • und weiteren Unterlagen, die Ablauf und Ergebnisse des Scoping-Verfahrens dokumentieren.

    Zusätzlich stellten wir eine sehr einfache Frage:

    Ist das Scoping-Verfahren bereits abgeschlossen?

    Falls nicht, baten wir um Mitteilung des aktuellen Verfahrensstandes und des voraussichtlichen Abschlusses.

    Die Anfrage ist öffentlich über das Portal FragDenStaat dokumentiert.

    → Die vollständige Anfrage bei FragDenStaat öffnen

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    Zunächst geht es um mögliche Gebühren

    Bereits einen Tag später, am 27. Juli, bestätigte die Rechtsabteilung der Stadt den Eingang der Anfrage.

    In der Antwort wurde darauf hingewiesen, dass für besonders aufwendige Informationsanträge Gebühren und Auslagen erhoben werden können.

    Die Stadt kündigte an, zunächst den möglichen Kostenaufwand zu ermitteln.

    Eine inhaltliche Antwort zum Stand des Scoping-Verfahrens war damit noch nicht verbunden.

    Am 20. August – also knapp vier Wochen nach der ursprünglichen Anfrage – übersandte die Stadt dann einen Kostenvorbescheid.

    Damit stellte sich für uns die Frage, ob die gewünschte Information nicht auf einem einfacheren Weg zugänglich gemacht werden kann.

    Unser Interesse besteht schließlich nicht darin, der Verwaltung aufwendige zusätzliche Arbeit zu verursachen. Wir möchten wissen, welche Unterlagen bereits vorhanden sind und was daraus für das Projekt hervorgeht.

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    Der Antrag wird auf Akteneinsicht reduziert

    Noch am 20. August haben wir unseren Antrag deshalb konkretisiert.

    Statt einer möglicherweise aufwendigen Zusammenstellung und digitalen Aufbereitung baten wir ausdrücklich um Akteneinsicht vor Ort.

    Das bedeutet praktisch: Wir möchten die vorhandene Akte einsehen.

    Gleichzeitig erklärten wir, dass wir natürlich auch mit einer digitalen Übermittlung vorhandener Unterlagen einverstanden wären, sofern diese ohne Gebühren erfolgen kann.

    Damit sollte der Aufwand für die Verwaltung möglichst gering gehalten werden.

    Die Kostenfrage war damit aus unserer Sicht zunächst zweitrangig. Entscheidend ist der Zugang zu den Informationen.

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    Die Stadt verlängert die Frist

    Am 25. August 2026 erhielten wir die nächste Antwort.

    Die Stadt teilte mit, dass die Bearbeitung unseres Anliegens eine

    „umfangreichere Sichtung und eingehendere Prüfung“

    erfordere.

    Deshalb könne innerhalb der ursprünglichen Monatsfrist keine abschließende Entscheidung getroffen werden.

    Die Bearbeitungsfrist wurde verlängert.

    Die Entscheidung soll nun spätestens bis zum 25. September 2026 erfolgen.

    Zwischen dem ursprünglichen Antrag vom 26. Juli und dem angekündigten spätesten Entscheidungstermin liegen damit rund zwei Monate.

    Eine solche Fristverlängerung ist nach dem Informationszugangsgesetz grundsätzlich möglich, wenn Umfang oder Komplexität der begehrten Informationen dies erforderlich machen.

    Dass eine größere Akte zunächst geprüft werden muss, ist nachvollziehbar. Vor einer Herausgabe oder Einsicht können beispielsweise personenbezogene Daten oder andere rechtlich geschützte Informationen geprüft und gegebenenfalls geschwärzt werden müssen.

    Bemerkenswert bleibt allerdings, dass auch die einfache Frage nach dem aktuellen Stand des Scoping-Verfahrens bislang nicht beantwortet wurde.

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    Welche Fragen weiterhin offen sind

    Uns geht es dabei nicht darum, aus einem Verwaltungsverfahren künstlich einen Konflikt zu machen.

    Die interessanteren Fragen betreffen das Projekt selbst.

    Zum Beispiel:

    • Ist das Scoping-Verfahren inzwischen abgeschlossen?
    • Wann hat es begonnen?
    • Welche Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt?
    • Welche wesentlichen Hinweise oder Bedenken wurden vorgetragen?
    • Welche zusätzlichen Untersuchungen sind notwendig?
    • Gibt es umweltrechtliche oder naturschutzrechtliche Probleme?
    • Sind Grundstücksfragen geklärt?
    • Welche Genehmigungsverfahren sind erforderlich?
    • Wie sieht die aktuelle Kostenschätzung aus?
    • Gibt es bereits Förderzusagen oder Förderanträge?
    • Ist ein Baubeginn 2026 weiterhin realistisch?
    • Wenn nicht: Welcher neue Zeitplan gilt?

    Das sind keine exotischen Detailfragen.

    Es sind die normalen Fragen, die sich bei einem großen öffentlichen Infrastrukturprojekt stellen.

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    Unsere Einordnung: Ein wichtiges Projekt sollte öffentlich begleitet werden

    Die formelle Informationsanfrage ist nur eine Seite des Themas.

    Die grundsätzlichere Frage lautet: Wie wird die Öffentlichkeit über ein solches Projekt informiert?

    Die Stadt hatte nach der Entscheidung für V9 im Frühjahr 2025 ausdrücklich angekündigt, die Bürgerinnen und Bürger weiterhin über den Fortschritt zu informieren.

    Das halten wir auch für richtig.

    Bei einer neuen Verkehrsverbindung dieser Bedeutung sollte die Öffentlichkeit nicht erst dann wieder informiert werden, wenn alle Entscheidungen bereits getroffen sind.

    Gerade Zwischenschritte sind interessant:

    • Welche Untersuchungen laufen?
    • Welche Probleme sind aufgetreten?
    • Welche Lösungen werden geprüft?
    • Welche Termine verschieben sich?
    • Und welche Entscheidungen stehen als Nächstes an?

    Planungsverfahren brauchen Zeit. Zeitpläne können sich ändern. Fachbehörden können zusätzliche Untersuchungen verlangen. Kosten können steigen. Trassen können verändert werden.

    All das wäre bei einem Projekt dieser Größenordnung nicht ungewöhnlich.

    Entscheidend ist, dass diese Entwicklung nachvollziehbar bleibt.

    Deshalb wundert uns weniger, dass eine Akteneinsicht geprüft werden muss. Uns wundert vielmehr, dass ein Projekt, das über Jahre öffentlich intensiv begleitet wurde und für das Anfang 2026 sogar ein Baubeginn im Herbst angekündigt wurde, seitdem öffentlich vergleichsweise wenig sichtbar ist.

    Vielleicht gibt es dafür eine ganz einfache Erklärung.

    Vielleicht läuft das Verfahren planmäßig und eine aktuelle Presseinformation ist bereits vorbereitet.

    Das wäre ausdrücklich zu begrüßen.

    Wir haben überhaupt kein Problem damit, wenn die Stadt Informationen von allgemeinem Interesse zunächst über eine Pressemitteilung allen Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig zugänglich macht und anschließend unsere Informationsanfrage beantwortet.

    Im Gegenteil.

    Bei einem öffentlichen Infrastrukturprojekt sollten wichtige Informationen möglichst auch öffentlich bereitgestellt werden.

    Und selbstverständlich werden wir uns anschließend trotzdem die Akte ansehen.

    Denn die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und die Ergebnisse des Scoping-Verfahrens können noch einmal ein deutlich genaueres Bild davon vermitteln, wo die geplante Trasse V9 tatsächlich steht.

    Spätestens für den 25. September 2026 hat die Stadt eine Entscheidung über unseren Antrag angekündigt.

    Wir werden weiter berichten.

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    Quellen und weiterführende Informationen

    Stand: 11. September 2026. Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald neue Informationen zum Scoping-Verfahren oder zur weiteren Planung der Trasse V9 vorliegen.

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  • ⚖️ Hillwood reagiert – der juristische Streit geht in die nächste Runde

    Der Streit um das geplante Hillwood-Logistikzentrum in Ellerau geht weiter. Nachdem die Stadt Quickborn ihre Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg zurückgenommen hat, geht nun Hillwood wieder in die Offensive.

    Der US-Investor versucht auf zwei Wegen, Bewegung in das festgefahrene Verfahren zu bringen.

    🚛 Hillwood will Entscheidung über geänderten Antrag

    Hillwood hat das Vorhaben inzwischen reduziert. Statt ursprünglich 1.600 zusätzlichen Lkw sollen nach Angaben der Stadt noch 700 Lkw täglich über Ellerauer und Quickborner Straßen fahren.

    Bereits im Herbst 2024 hatte das Unternehmen beim Kreis Segeberg eine Nachtragsbaugenehmigung für das reduzierte Verkehrsaufkommen beantragt. Eine Entscheidung des Kreises steht bis heute aus.

    Nun soll das Gericht dafür sorgen, dass der Kreis über diesen Antrag entscheidet beziehungsweise die beantragte Genehmigung erteilt.

    🏗️ Gleichzeitig soll der Baustopp fallen

    Parallel versucht Hillwood, den bestehenden Baustopp aus dem Weg zu räumen.

    Quickborn hatte 2024 vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig erreicht, dass der Widerspruch der Stadt gegen die ursprüngliche Baugenehmigung aufschiebende Wirkung hat. Seitdem ruhen die Bauarbeiten auf dem Grundstück.

    Hillwood argumentiert nun mit der veränderten Planung. Weil der vorgesehene Lkw-Verkehr deutlich reduziert wurde, soll das Gericht den damaligen Beschluss überprüfen und ändern.

    Hat Hillwood damit Erfolg, könnte auf dem Gelände möglicherweise weitergebaut werden. Die grundsätzliche Frage, ob die Baugenehmigung rechtmäßig ist, wäre damit allerdings noch nicht endgültig geklärt.

    ⚖️ Das Vorgehen von Hillwood ist konsequent

    Aus Sicht des Investors ist der Schritt nachvollziehbar. Hillwood hat sein Projekt verändert und versucht nun, mit der reduzierten Verkehrsbelastung eine neue rechtliche Bewertung zu erreichen.

    Nach jahrelangem Stillstand erhöht das Unternehmen damit den Druck auf den Kreis Segeberg und versucht gleichzeitig, den Baustopp zu beseitigen.

    🚦 Quickborn bleibt bei seiner Ablehnung

    Die Stadt Quickborn hält dagegen. Auch 700 zusätzliche Lkw täglich seien für das vorhandene Straßennetz und die Verkehrssicherheit nicht verträglich.

    Außerdem vertritt die Stadt gemeinsam mit ihren Anwälten die Auffassung, dass der Nachtragsantrag und der erklärte Teilverzicht rechtlich wie ein neuer Bauantrag zu behandeln seien.

    Das wäre für Hillwood problematisch. Denn Ellerau hat inzwischen eine Veränderungssperre für das Gelände beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass während der Neuplanung des Gebietes Vorhaben genehmigt werden, die den neuen Planungszielen widersprechen.

    Ob diese Argumentation trägt, dürfte einer der entscheidenden Punkte im weiteren Verfahren werden.

    ❓ Eine Frage bleibt bei Quickborn offen

    Bemerkenswert ist allerdings das Vorgehen der Stadt Quickborn selbst.

    Erst vor wenigen Tagen hat Quickborn seine Untätigkeitsklage gegen den Kreis Segeberg zurückgenommen. Mit dieser Klage sollte erreicht werden, dass der Kreis endlich über den seit langem anhängigen Widerspruch entscheidet.

    Bürgermeister Thomas Beckmann erklärt nun zu den neuen Verfahren, dass dadurch möglicherweise schneller eine Entscheidung erreicht werde.

    Dann stellt sich allerdings die Frage, warum Quickborn die eigene Klage zur Beschleunigung des Verfahrens kurz zuvor zurückgenommen hat.

    Eine Antwort darauf liefert die aktuelle Bürgerinformation der Stadt nicht.

    🔎 Wie ist die Lage jetzt?

    Der Konflikt ist damit keineswegs beendet. Im Gegenteil: Die juristischen Auseinandersetzungen werden weitergeführt.

    Hillwood versucht, das reduzierte Projekt genehmigt zu bekommen und den Baustopp aufzuheben. Quickborn hält auch die kleinere Variante für verkehrlich nicht vertretbar und setzt zusätzlich auf die Veränderungssperre in Ellerau.

    Eine endgültige Entscheidung über das Logistikzentrum ist weiterhin nicht in Sicht.

    📚 Die ganze Hillwood-Geschichte

    Der Streit läuft inzwischen seit mehreren Jahren. Wer nachvollziehen möchte, wie alles begann, welche Rolle die Verkehrsgutachten spielen und warum Quickborn und Ellerau gegen das Vorhaben vorgehen, findet unsere ausführliche Chronologie hier:

    👉 Hillwood in Ellerau – die ganze Geschichte: Chronologie, Verkehr, Rechtsstreit und Folgen für Quickborn


    Quelle:
    Bürgerinformation der Stadt Quickborn Nr. 264/2026 vom 10. September 2026. [oai_citation:0‡PM 264 Hillwood-Ansiedlung in Ellerau_US-Unternehmen verklagt Stadt Quickborn und Kreis Segeberg.docx](sediment://file_0000000063d8820ebc6262449d788f3b)

  • Fest der Nationen: Seit 43 Jahren begegnet sich Quickborn bei St. Marien

    Am Samstag, 26. September 2026, wird es rund um die katholische Kirche St. Marien wieder international. Das traditionelle „Ausländerfest“, heute ebenso als Fest der Nationen bezeichnet, gehört seit Jahrzehnten fest zum Quickborner Veranstaltungskalender. Ab 13 Uhr stehen Begegnung, Musik, Tanz und natürlich Spezialitäten aus vielen Ländern im Mittelpunkt.

    Was 1983 vergleichsweise klein begann, ist längst zu einer Quickborner Institution geworden. Der damalige Pfarrer Heinrich Hülsmann hatte die Idee, Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammenzubringen. Viele von ihnen waren nach Deutschland und nach Quickborn gekommen, um hier zu arbeiten und eine neue Heimat zu finden.

    Aus diesem Gedanken entstand ein Fest, das bis heute vor allem eines will: Menschen miteinander ins Gespräch bringen. Eine Gedenktafel an der Kirche erinnert an die Entstehung des Festes. Der historische Name „Ausländerfest“ ist dabei bis heute geblieben.

    Start mit Gottesdienst – danach wird gefeiert

    Das eigentliche Fest beginnt am Samstag um 13 Uhr mit einem Gottesdienst in St. Marien am Kurzen Kamp 2.

    Um 14 Uhr öffnen die Verkaufsstände. Dort gibt es kulinarische Spezialitäten aus unterschiedlichen Ländern. In diesem Jahr kommen erstmals auch Angebote aus Holland und Portugal hinzu.

    Parallel läuft auf der Bühne das Musikprogramm. Unter der Regie von Stefan Schwiederski reicht die musikalische Mischung von Rock bis Bigband. Dazu kommen Tanz, Gesang und jede Menge Gelegenheit, einfach zusammenzusitzen und miteinander ins Gespräch zu kommen.

    Um 22 Uhr endet das Fest traditionell mit dem Glockengeläut von St. Marien.

    Eigentlich geht es schon am Freitag los

    Wer genau hinschaut, merkt allerdings: Das Festwochenende beginnt bereits einen Tag früher.

    Am Freitag, 25. September, lädt die Fußballmannschaft der katholischen Gemeinde, die „Boys in Green“, in der Heidkamphalle zu ihrer internationalen „Weltmeisterschaft“ ein. Dabei geht es weniger um große Fußballkarrieren als um Begegnung, Spaß und neue Kontakte.

    Generationswechsel in der Organisation

    Auch hinter den Kulissen gibt es in diesem Jahr eine Veränderung. Nach vielen Jahren ehrenamtlicher Organisation hat Renate Butler die Verantwortung an Michael Malewski übergeben.

    Gemeinsam mit einem großen Team von Ehrenamtlichen soll er die lange Tradition fortführen und gleichzeitig neue Akzente setzen. Ohne diese vielen Helferinnen und Helfer wäre ein Fest dieser Größenordnung kaum möglich.

    Feiern und gleichzeitig helfen

    Das Fest verbindet seit vielen Jahren das gemeinsame Feiern mit sozialem Engagement. Die Erlöse werden gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung gestellt. 2026 sollen damit Projekte in Afrika unterstützt werden.

    Unterstützung gibt es auch von den Stadtwerken Quickborn/tel.quick, die sich an der Finanzierung der Musikbühne beteiligen.

    Mehr als Essen und Musik

    Natürlich kann man das Fest der Nationen einfach besuchen, weil es dort gutes Essen, Musik und einen unterhaltsamen Nachmittag gibt. Seine eigentliche Bedeutung geht aber weiter.

    Seit 1983 treffen sich hier Menschen unterschiedlicher Herkunft, Religion und Lebensgeschichte. Viele Besucher kommen jedes Jahr wieder. Damit ist aus einer Initiative der Kirchengemeinde über die Jahrzehnte ein Stück Quickborner Stadtgeschichte geworden.

    Vielleicht ist genau das die Stärke dieses Festes: Integration wird hier nicht in langen Reden erklärt. Sie findet einfach statt – am Tisch, vor der Bühne, beim Fußball oder beim gemeinsamen Probieren eines Gerichts, dessen Namen man vorher vielleicht noch nie gehört hat.

    Die wichtigsten Informationen

    Fest der Nationen / „Ausländerfest“ 2026
    Samstag, 26. September 2026
    13:00 Uhr: Gottesdienst
    14:00 Uhr: Beginn des Festes und Öffnung der Stände
    22:00 Uhr: Ende mit Glockengeläut
    Ort: Katholische Kirche St. Marien, Kurzer Kamp 2, 25451 Quickborn

    Bereits am Freitag, 25. September:
    Internationales Fußballturnier der „Boys in Green“ in der Heidkamphalle.

    Hinweis zur Anreise: Im Umfeld des Kirchplatzes und des Kurzen Kamps kommt es während des Festes zu Straßensperrungen. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, beim Parken auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen.

    Quellen und weitere Informationen

    Pfarrei Heiliger Martin – aktuelle Ankündigung zum Ausländerfest 2026
    St. Marien Quickborn – Informationen und Helferliste
    Stadtmagazin.SH – „Fest der Nationen an der katholischen Kirche St. Marien“

  • ✈️ Fluglärm in Quickborn – was nach der Diskussion bleibt

    Fluglärm gibt es in Quickborn. Darüber muss man eigentlich nicht streiten.

    Die entscheidende Frage ist eine andere: Wie stark belastet er die Menschen – und was kann getan werden, um vermeidbaren Fluglärm zu reduzieren?

    Unsere bisherigen Beiträge zum Thema haben sehr unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Einige Quickborner berichten von einer deutlichen Belastung. Andere sagen, dass sie Flugzeuge zwar hören, sich dadurch aber kaum oder überhaupt nicht gestört fühlen.

    Beides kann gleichzeitig stimmen.

    Die Wahrnehmung hängt unter anderem davon ab, wo man in Quickborn wohnt, welche Flugroute gerade genutzt wird, in welcher Höhe die Maschinen fliegen und zu welcher Tages- oder Nachtzeit sie unterwegs sind.

    Für QUICKBORN AKTUELL steht deshalb nicht die Frage im Mittelpunkt, ob jeder einzelne Fluglärm als störend empfindet. Es geht um einen vernünftigen Umgang mit einer vorhandenen Belastung.

    Nicht gegen den Flughafen. Gemeinsam mit Flughafen, Airlines, Behörden und Kommunen gegen vermeidbaren Fluglärm.


    Inhalt


    Nicht gegen den Flughafen

    Der Flughafen Hamburg ist Teil der Metropolregion. Er sichert Mobilität, Arbeitsplätze und wirtschaftliche Verbindungen.

    Fluglärmschutz bedeutet deshalb nicht automatisch, den Flughafen infrage zu stellen.

    Es geht vielmehr darum, den notwendigen Flugbetrieb so zu organisieren, dass die Belastung für die Bevölkerung möglichst gering bleibt.

    Das ist kein Widerspruch.

    Ein leistungsfähiger Flughafen und aktiver Fluglärmschutz können durchaus zusammengehören.

    Das Ziel sollte sein: möglichst viel Mobilität bei möglichst wenig vermeidbarer Lärmbelastung.

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    Was kann gegen Fluglärm getan werden?

    Fluglärmschutz besteht aus vielen einzelnen Maßnahmen.

    • ✈️ leisere Flugzeugtypen
    • 🛫 optimierte An- und Abflugrouten
    • 📏 möglichst geeignete Flughöhen und Steigprofile
    • 🌙 weniger besonders belastende Flüge in den Nacht- und Randzeiten
    • 📊 verlässliche Messstellen und nachvollziehbare Daten
    • 🧭 geeignete An- und Abflugverfahren
    • ⚖️ eine möglichst ausgewogene Verteilung unvermeidbarer Belastungen
    • 💶 finanzielle Anreize für den Einsatz leiserer Flugzeuge

    Viele dieser Veränderungen wirken auf den ersten Blick klein.

    Für Menschen unter einer häufig genutzten Flugroute können aber bereits andere Flughöhen, ein verändertes Verfahren oder modernere Flugzeugtypen einen spürbaren Unterschied machen.

    Genau deshalb lohnt sich die Arbeit im Detail.

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    Die Fluglärmschutzkommission

    Eine zentrale Rolle spielt die Fluglärmschutzkommission für den Flughafen Hamburg.

    Sie ist kein beliebiger Gesprächskreis, sondern ein gesetzlich vorgesehenes Beratungsgremium.

    Dort werden Fragen des Fluglärmschutzes beraten. Dazu gehören beispielsweise Flugverfahren, Flugrouten, Messungen, Nachtflüge oder Veränderungen im Flugbetrieb.

    Die Kommission berät unter anderem zuständige Behörden und die Deutsche Flugsicherung. Sie kann eigene Vorschläge einbringen.

    Damit ist sie genau der Ort, an dem die unterschiedlichen Interessen aufeinandertreffen:

    Flughafenbetrieb, Flugsicherheit, wirtschaftliche Interessen der Airlines und der Schutz der Bevölkerung vor unnötigem Fluglärm.

    Und dort müssen auch die Interessen Quickborns vertreten werden.

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    Quickborn sitzt mit am Tisch

    Quickborn gehört zu den vom Hamburger Flughafen betroffenen Kommunen und ist deshalb in der Fluglärmschutzkommission vertreten.

    Das ist wichtig.

    Denn Fluglärm wird nicht nur in Hamburg wahrgenommen. Auch Norderstedt, Quickborn und weitere Kommunen in Schleswig-Holstein liegen im Einflussbereich des Flughafens.

    Entscheidungen, die an einer Stelle für Entlastung sorgen, können an anderer Stelle zusätzliche Belastungen hervorrufen.

    Wenn Flugrouten verändert, Bahnbenutzungen angepasst oder Verfahren optimiert werden, muss deshalb immer betrachtet werden, welche Folgen dies für die einzelnen Gebiete hat.

    Quickborn braucht dabei eine eigene Stimme.

    Nicht möglichst laut – sondern möglichst gut vorbereitet.

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    Fluglärmschutz ist Detailarbeit

    Die Tätigkeit in der Fluglärmschutzkommission ist anspruchsvoller, als es auf den ersten Blick wirken mag.

    Es geht nicht nur darum, einige Male im Jahr an einer Sitzung teilzunehmen.

    Wer Quickborn dort wirkungsvoll vertreten möchte, muss sich mit umfangreichen und teilweise technischen Fragen beschäftigen:

    • Welche Flugrouten werden genutzt?
    • In welcher Höhe werden bestimmte Bereiche überflogen?
    • Wann dürfen Maschinen festgelegte Routen verlassen?
    • Welche Unterschiede gibt es zwischen verschiedenen Flugzeugtypen?
    • Welche Auswirkungen haben Wetter und Windrichtung?
    • Wie verändern Pistensperrungen die Belastung?
    • Was zeigen die Lärmmessstellen tatsächlich?
    • Welche Maßnahmen reduzieren Lärm – und welche verlagern ihn nur?

    Dazu kommt Hintergrundarbeit zwischen den Sitzungen.

    Protokolle und Vorlagen müssen gelesen, technische Erläuterungen verstanden und Entwicklungen über längere Zeit verfolgt werden.

    Eine reine Anwesenheitsquote sagt deshalb nur begrenzt etwas darüber aus, wie gut die Interessen einer Kommune tatsächlich vertreten werden.

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    Warum Kontinuität wichtig ist

    Gerade wegen dieser komplizierten Materie ist Kontinuität wichtig.

    Wer sich neu in das Thema einarbeitet, braucht Zeit.

    Welche Flugroute wurde bereits untersucht? Welche Argumente hat die Deutsche Flugsicherung vorgetragen? Welche Messwerte wurden diskutiert? Welche Veränderungen wurden schon einmal geprüft und verworfen?

    Dieses Wissen entsteht nicht innerhalb weniger Wochen.

    Deshalb sollte bei einer Neubesetzung der Quickborner Vertretung nicht allein entscheidend sein, welche Fraktion gerade jemanden benennt.

    Entscheidend sollte sein, ob jemand bereit ist, sich langfristig, intensiv und fachlich mit dem Thema zu beschäftigen.

    Man kann deshalb durchaus die Frage stellen, ob eine solche Aufgabe ausschließlich über wechselnde ehrenamtliche Kommunalpolitiker organisiert werden sollte.

    Eine Möglichkeit wäre eine dauerhafte fachliche Begleitung aus dem Rathaus.

    Der jeweilige Vertreter könnte die kommunalen Interessen in der Kommission wahrnehmen. Gleichzeitig würde innerhalb der Verwaltung dauerhaft Wissen aufgebaut und gesichert.

    Das wäre auch bei späteren personellen Wechseln hilfreich.

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    Was wir von der Stadt Quickborn vermissen

    Was uns bislang fehlt, ist eine regelmäßige und verständliche Information der Stadt Quickborn über das Thema.

    Die Fluglärmschutzkommission tagt regelmäßig. Dabei werden immer wieder Themen behandelt, die für Quickborn unmittelbar oder mittelbar interessant sind.

    Wenn Quickborn betroffen ist, sollte aus unserer Sicht anschließend kurz informiert werden:

    • Was wurde besprochen?
    • Was bedeutet das für Quickborn?
    • Welche Position hat die Stadt vertreten?
    • Gab es Anträge oder Vorschläge?
    • Welche Punkte bleiben offen?

    Das müsste kein umfangreicher Bericht sein.

    Eine kurze Bürgerinformation nach relevanten Sitzungen würde häufig ausreichen.

    Diese Information findet bislang kaum statt.

    Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass das Thema im Rathaus inzwischen nur noch eine geringe Priorität besitzt.

    Vielleicht ist es Gleichgültigkeit. Vielleicht ist im Laufe der Jahre auch eine gewisse Resignation entstanden, weil viele Entscheidungen letztlich in Hamburg oder auf anderer Ebene getroffen werden.

    Gerade dann wäre Information aber umso wichtiger.

    Quickborn kann den Hamburger Flugverkehr nicht allein steuern.

    Die Stadt kann aber Entwicklungen verfolgen, ihre Interessen vertreten und anschließend erklären, was getan wurde.

    Transparenz gehört aus unserer Sicht deshalb unmittelbar zur kommunalen Interessenvertretung.

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    Viele tragen Verantwortung

    Fluglärm lässt sich nicht von einer einzelnen Institution reduzieren.

    Viele Akteure tragen Verantwortung:

    • 🏢 Hamburg Airport als Flughafenbetreiber
    • 🛫 die Fluggesellschaften
    • 🧭 die Deutsche Flugsicherung
    • 🏛️ der Hamburger Senat und die zuständigen Behörden
    • 🌊 das Land Schleswig-Holstein
    • 🏘️ betroffene Städte, Gemeinden und Kreise
    • 🇩🇪 zuständige Bundesbehörden
    • 👥 Fluglärmschutzverbände und Bürgerinitiativen

    Auch die Airlines gehören ausdrücklich dazu.

    Sie entscheiden beispielsweise darüber, welche Flugzeugtypen auf bestimmten Verbindungen eingesetzt werden und wie Flugpläne organisiert werden.

    Moderne Maschinen können deutlich leiser sein als ältere Modelle.

    Der Einsatz solcher Flugzeuge – besonders in sensiblen Rand- und Nachtzeiten – kann deshalb Teil eines wirksamen Fluglärmschutzes sein.

    Auch lärmabhängige Start- und Landeentgelte können Anreize schaffen.

    Flughafen und Airlines haben also nicht nur wirtschaftliche Interessen. Sie können selbst einen erheblichen Beitrag zur Verringerung der Belastung leisten.

    Genau deshalb gefällt uns der Ansatz:

    Nicht gegen den Flughafen.
    Nicht gegen das Fliegen.
    Gemeinsam gegen vermeidbaren Fluglärm.

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    Wie QUICKBORN AKTUELL das Thema begleiten will

    QUICKBORN AKTUELL wird das Thema Fluglärm künftig intensiver begleiten.

    Auf unserer Homepage soll dazu ein eigener Themenbereich entstehen beziehungsweise weiter ausgebaut werden.

    Dort wollen wir Informationen dauerhaft bündeln:

    • aktuelle Entwicklungen rund um den Hamburger Flughafen
    • relevante Sitzungen der Fluglärmschutzkommission
    • Quickborner Themen aus den Protokollen
    • Informationen zu Flugrouten und Flughöhen
    • Messwerte der Quickborner Fluglärmmessstelle
    • Nachtflüge und verspätete Flüge
    • Pistensperrungen und deren Auswirkungen
    • Beschwerdezahlen
    • Positionen und Aktivitäten der Stadt Quickborn

    Damit soll nach und nach eine nachvollziehbare Informationsbasis entstehen.

    Nicht jeder muss sich täglich mit Fluglärm beschäftigen.

    Wer sich dafür interessiert oder betroffen fühlt, sollte aber schnell nachvollziehen können, was gerade passiert und welche Möglichkeiten überhaupt bestehen.

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    Unser Fazit

    Die Diskussion der vergangenen Tage zeigt vor allem eines:

    Fluglärm wird in Quickborn sehr unterschiedlich wahrgenommen.

    Das ist kein Grund, das Thema größer zu machen, als es ist.

    Es ist aber auch kein Grund, es zu ignorieren.

    Die sinnvollste Linie liegt aus unserer Sicht dazwischen.

    Der Flughafen Hamburg gehört zur Region und soll leistungsfähig bleiben.

    Gleichzeitig sollte jede technisch und organisatorisch sinnvolle Möglichkeit genutzt werden, Fluglärm zu reduzieren.

    Und wenn Belastungen unvermeidbar sind, sollten sie möglichst nachvollziehbar und ausgewogen verteilt werden.

    Damit das funktioniert, braucht Quickborn eine engagierte, fachkundige und möglichst kontinuierliche Vertretung in der Fluglärmschutzkommission.

    Und wir wünschen uns dazu deutlich mehr Information aus dem Rathaus.

    Was betrifft Quickborn? Was wurde besprochen? Was hat die Stadt eingebracht?

    Das wäre keine große zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit.

    Aber eine hilfreiche Information für diejenigen, die Fluglärm nicht nur hören, sondern auch verstehen möchten, was dagegen getan werden kann.

    ✈️ Nicht gegen den Flughafen – gemeinsam gegen vermeidbaren Fluglärm.

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  • Ganztag Waldschule: 290.000 Euro für freien Träger – Wirtschaftlichkeit bleibt offen

    Die Ganztagsbetreuung an der Waldschule ist an die Johanniter übertragen worden. Was der Trägerwechsel Quickborn tatsächlich kostet, lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht nachvollziehen. Eine Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung konnte die Stadt nicht vorlegen.

    📊 Deutlicher Kostensprung bei der Waldschule

    Im Haushaltsentwurf 2027 sind 290.000 Euro für den freien Träger eingeplant. Hinzu kommen 13.200 Euro für Kooperationsverträge und Kurse.

    Die gesamten Aufwendungen der Waldschule steigen von 1,046 Millionen Euro 2026 auf 1,334 Millionen Euro 2027. Das sind 287.600 Euro oder 27,5 Prozent mehr.

    Auch die Personalkosten der Waldschule sinken nicht. Sie steigen von 351.300 auf 373.000 Euro.

    🔄 Kosten verschwinden an anderer Stelle – aber nicht das Gesamtproblem

    Ein Teil der bisherigen Schulkindbetreuung wurde bisher im Produkt „Städtische Kinderbetreuungseinrichtungen“ verbucht. Dort fallen einzelne Kosten weg. Auch ein Personalkonto wird deutlich reduziert.

    Gleichzeitig steigen andere Personalkosten. Insgesamt erhöhen sich die Personalaufwendungen dieses Produkts von 3,261 auf 3,426 Millionen Euro. Auch die Gesamtaufwendungen steigen von 4,357 auf 4,516 Millionen Euro.

    Rechnet man Waldschule und städtische Kinderbetreuung zusammen, steigen die Aufwendungen von rund 5,403 auf 5,850 Millionen Euro. Das sind 446.500 Euro mehr.

    Das gemeinsame Haushaltsergebnis verschlechtert sich um rund 597.000 Euro.

    Diese 597.000 Euro sind nicht automatisch die Kosten des Trägerwechsels. Im Haushalt werden Einnahmen und Ausgaben zwischen verschiedenen Produkten und Grundschulen verschoben. Genau deshalb wäre eine saubere Vorher-Nachher-Rechnung notwendig.

    ❓Was sagt die Haushaltsvorlage?

    Im Erläuterungsteil wird der Trägerwechsel genannt. Dort steht, dass die Betreuung der Grundschulkinder an der Waldschule an einen freien Träger abgegeben wird.

    Eine wirtschaftliche Begründung fehlt. Es gibt keine Gegenüberstellung der bisherigen Kosten mit den künftigen Kosten. Auch eine erwartete Einsparung wird nicht ausgewiesen.

    📄 Nachfrage bei der Stadt bringt keine Kostenrechnung

    Über FragDenStaat wurde deshalb ausdrücklich nach einer Berechnung oder Gegenüberstellung des bisherigen und des künftigen wirtschaftlichen Ergebnisses gefragt.

    Eine entsprechende Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnung konnte nicht vorgelegt werden.

    Wir gehen deshalb davon aus, dass eine solche Berechnung vor der Entscheidung nicht erstellt wurde.

    Das ist der entscheidende Punkt. Es geht nicht um die Arbeit der Johanniter. Es geht um die finanzielle Grundlage einer Entscheidung der Stadt.

    🔎 Viele Zahlen – keine Gesamtbilanz

    Der Haushaltsentwurf enthält die einzelnen Buchungen. Er zeigt neue Zahlungen an den freien Träger, wegfallende Positionen und Verschiebungen bei Personal und Einnahmen.

    Was er nicht zeigt, ist die einfache Rechnung:

    Was kostete die Ganztagsbetreuung vorher – und was kostet sie nach dem Trägerwechsel?

    Bei einem neuen Ansatz von 290.000 Euro und deutlich steigenden Aufwendungen in den betroffenen Produkten sollte diese Frage beantwortet werden können.

    Der Haushaltsentwurf macht die wirtschaftlichen Folgen des Trägerwechsels nicht nachvollziehbar. Die Antwort der Stadt liefert diese Rechnung ebenfalls nicht.

    Quellen

    Stadt Quickborn: 1. Haushaltsplanentwurf 2027 ff., insbesondere Produkte 211010 „Grundschule Waldschule“ und 365010 „Städtische Kinderbetreuungseinrichtungen“.
    FragDenStaat: Ganztagsbetreuung Grundschule Waldschule / Trägerwechsel

  • TO HUUS: Rund 2 Millionen Euro pro Jahr – was kommt auf Quickborn zu?

    TO HUUS soll Quickborns neuer „Dritter Ort“ werden: Stadtbücherei, Treffpunkt, Arbeits- und Aufenthaltsbereiche sowie Veranstaltungen mit bis zu mehr als 300 Menschen auf rund 2.000 Quadratmetern. Die Idee ist ambitioniert. Die Kosten dürften es ebenfalls sein.

    Unsere Modellrechnung kommt auf eine Größenordnung von rund 2 Millionen Euro Gesamtkosten pro Jahr.

    Gegenüber der heutigen Stadtbücherei wären das rund 1,3 Millionen Euro Mehrkosten jährlich.

    Und ausgerechnet diese zukünftigen Kosten sind im aktuellen Haushaltsentwurf bislang noch nicht abgebildet.

    Sagen wir es freundlich: Die Stadt Quickborn hat ihre Ausweisung im Haushalt bisher offenbar übersehen.

    Was ist TO HUUS?

    In der Bahnhofstraße soll ein Neubau entstehen. Im Erdgeschoss plant die Stadt eine rund 2.000 Quadratmeter große Multifunktionsfläche.

    Die heutige Stadtbücherei soll dorthin umziehen. Hinzukommen Lern-, Lese- und Arbeitsbereiche, Treffpunkte, Angebote für Vereine und Initiativen sowie Veranstaltungsflächen.

    Die Stadt selbst spricht von Veranstaltungen für 40 bis über 300 Personen und einer vier Meter hohen Decke.

    TO HUUS wird damit wesentlich mehr als eine größere Bücherei.

    Was kostet die Bücherei heute?

    Für 2027 weist der Quickborner Haushalt für die Stadtbücherei einen Gesamtaufwand von rund 686.500 Euro aus. Dazu gehören Personal, Räume, Medien, Dienstleistungen, Abschreibungen und weitere laufende Kosten.

    Nach Erträgen und internen Verrechnungen liegt der Zuschussbedarf des Produkts bei rund 674.000 Euro.

    Für die Größenordnung kann man deshalb sagen:

    Die heutige Bücherei kostet Quickborn rund 0,7 Millionen Euro im Jahr.

    Die alten Räume werden nicht eingespart

    Normalerweise könnte man bei einem Umzug sagen: Die alte Miete entfällt und finanziert einen Teil des neuen Standortes.

    Genau das passiert hier nicht.

    Der bestehende Mietvertrag für die Büchereiräume im Forum läuft weiter. Die Stadt hat erklärt, die Flächen nach dem Auszug der Bücherei für andere städtische Zwecke nutzen zu wollen.

    Wofür auch immer.

    Damit bleiben auch Miete und Nebenkosten der bisherigen Räume im städtischen Haushalt.

    Im Haushalt 2027 stehen dafür allein rund:

    • 110.000 Euro Miete
    • 63.600 Euro Bewirtschaftung

    Die Kosten verschwinden also nicht. Sie bekommen lediglich einen anderen Verwendungszweck.

    Was kommt mit TO HUUS neu hinzu?

    Hier beginnt unsere Modellrechnung.

    Wichtig: Die folgenden Zahlen sind keine Mietforderung des Bauherrn und keine offizielle Kalkulation der Stadt Quickborn.

    Sie sollen zeigen, welche Größenordnung bei einem solchen Projekt plausibel berücksichtigt werden müsste.

    TO HUUS entsteht nicht in einer vorhandenen einfachen Gewerbefläche. Es handelt sich um einen Neubau mit hoher Raumhöhe und Veranstaltungsnutzung für mehrere hundert Menschen.

    Entsprechend müssen unter anderem Lüftung, Brandschutz, Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung und die technischen Anforderungen eines Veranstaltungsbetriebes berücksichtigt werden.

    Eine normale Laden- oder Büromiete ist deshalb kein sinnvoller Vergleich.

    Für unsere Rechnung setzen wir bewusst vorsichtig an:

    Neue Miete: rund 700.000 Euro jährlich.

    Das entspricht knapp 30 Euro je Quadratmeter im Monat.

    Für einen eigens errichteten Neubau dieser Art ist das keineswegs außergewöhnlich hoch angesetzt.

    Betrieb: weitere rund 200.000 Euro

    Dazu kommen Heizung, Strom, Lüftung, Reinigung, Wartung, technische Unterhaltung und weitere Nebenkosten.

    Bei rund 2.000 Quadratmetern und einem Gebäude, das deutlich intensiver genutzt werden soll als die heutige Bücherei, rechnen wir konservativ mit:

    rund 200.000 Euro jährlich.

    Auch hier gilt: Erst eine konkrete technische Planung und Betriebskostenberechnung kann die tatsächliche Zahl liefern.

    Die Stadt erklärte auf eine Informationsanfrage selbst, dass eine detaillierte Betriebskostenermittlung erst möglich sei, wenn die Detailplanung von Gebäude und technischer Infrastruktur vorliegt.

    Einrichtung: rund 3 Millionen Euro

    Ein leerer Neubau ist noch keine Bibliothek und erst recht kein Dritter Ort.

    Benötigt werden unter anderem:

    • Bibliotheksregale und Möbel
    • Sitz- und Arbeitsbereiche
    • Veranstaltungsbestuhlung
    • Open-Library-Technik
    • RFID und Selbstverbuchung
    • IT- und Medientechnik
    • Präsentations- und Veranstaltungstechnik
    • Einbauten und weitere Ausstattung

    Für unsere Modellrechnung kalkulieren wir dafür rund 3 Millionen Euro Investitionskosten.

    Diese Summe taucht anschließend nicht einfach nur einmal im Finanzhaushalt auf.

    Sie muss nach den kommunalen Doppik-Regeln abgeschrieben werden.

    Bei einer Mischung unterschiedlicher Nutzungsdauern rechnen wir überschlägig mit:

    rund 300.000 Euro Abschreibungen jährlich.

    Kreditfinanzierung kostet zusätzlich Zinsen

    Die Einrichtung müsste voraussichtlich kreditfinanziert werden.

    Bei einem modellhaften Zinssatz von rund 3,5 Prozent entstehen zunächst weitere:

    rund 100.000 Euro Zinsen jährlich.

    Die Tilgung belastet zusätzlich die Liquidität im Finanzhaushalt.

    Die Rechnung auf einen Blick

    Unsere bewusst konservative Arbeitsrechnung für die zusätzlichen Kosten von TO HUUS:

    • Neue Miete: ca. 700.000 Euro
    • Betrieb und Nebenkosten: ca. 200.000 Euro
    • Abschreibungen Einrichtung: ca. 300.000 Euro
    • Zinsen: ca. 100.000 Euro

    Mehrkosten: rund 1,3 Millionen Euro pro Jahr.

    Dazu kommt der bestehende Aufwand der Stadtbücherei beziehungsweise der städtischen Nutzung der bisherigen Räume.

    Damit landet Quickborn in unserer Modellrechnung bei:

    Rund 2 Millionen Euro Gesamtkosten pro Jahr

    Das ist die eigentliche Größenordnung dieses Projektes.

    Kein zusätzliches Personal eingerechnet

    Wir haben dabei bewusst keinen Euro zusätzliches Personal angesetzt.

    Die Stadt hat mitgeteilt, dass nach derzeitigem Kenntnisstand für die Bibliothek kein zusätzliches Personal erforderlich sein soll.

    Der Stellenplan weist derzeit knapp vier Vollzeitstellen für die Stadtbücherei aus.

    Ob dieses Personal künftig neben dem Bibliotheksbetrieb auch einen rund 2.000 Quadratmeter großen Dritten Ort mit erweiterten Öffnungszeiten und Veranstaltungen für mehrere hundert Menschen betreiben kann, bleibt abzuwarten.

    Zusätzliche externe Kosten für Veranstaltungstechnik, Sicherheit, Reinigung oder andere Dienstleistungen sind in unserer Rechnung ebenfalls nicht gesondert enthalten.

    Fördermittel rechnen wir nicht schön

    Natürlich gibt es Förderprogramme für Bibliotheken, Digitalisierung oder einzelne technische Projekte.

    Solange dafür aber keine konkrete Bewilligung für TO HUUS vorliegt, gehört sie aus unserer Sicht nicht als sichere Gegenfinanzierung in die Rechnung.

    Die großen LuKIFG-Mittel der Stadt Quickborn lassen wir vollständig außen vor. Sie sind bereits für die Goethe-Schule verplant.

    Denselben Euro kann man schließlich nur einmal ausgeben.

    Und was steht davon im Haushalt?

    Genau hier liegt das Problem.

    Auf eine Informationsanfrage erklärte die Stadt selbst, dass für TO HUUS noch keine zusätzlichen Kosten im Ergebnisplan veranschlagt seien. Investitionen würden erst eingestellt, wenn konkrete Zahlen vorlägen und die sogenannte Veranschlagungsreife erreicht sei. Eine detaillierte Betriebskostenberechnung existiere ebenfalls noch nicht.

    Gleichzeitig gibt es das Projekt längst, Planungen laufen und die Stadt präsentiert TO HUUS öffentlich als künftigen zentralen Treffpunkt.

    Bei möglichen Mehrkosten in einer Größenordnung von rund 1,3 Millionen Euro jährlich ist die Frage nach den finanziellen Folgen deshalb keine Nebensache.

    Eine gute Idee braucht auch eine gute Kalkulation

    TO HUUS kann für Quickborn ein attraktiver Ort werden.

    Es geht nicht darum, Kultur, Bücherei oder Begegnung grundsätzlich infrage zu stellen.

    Aber gerade bei der angespannten Finanzlage der Stadt muss vor langfristigen Verpflichtungen klar sein:

    • Was kostet das Projekt?
    • Wie hoch ist die tatsächliche Miete?
    • Wer bezahlt welchen Ausbau?
    • Was kostet die Einrichtung?
    • Welche Betriebskosten entstehen?
    • Und wie sieht die Belastung des Haushalts über 20 oder 30 Jahre aus?

    Unsere Modellrechnung lautet derzeit:

    Rund 2 Millionen Euro Gesamtkosten pro Jahr – rund 1,3 Millionen Euro mehr als heute.

    Vielleicht wird es am Ende weniger.

    Vielleicht mehr.

    Eine belastbare Kalkulation der Stadt könnte das aufklären.

    Im aktuellen Haushaltsentwurf ist diese Kostenentwicklung bislang jedenfalls nicht zu erkennen.

    Wir verstehen unsere Rechnung deshalb einfach als kleine Unterstützung bei der Haushaltsplanung.

    Gern geschehen. 😉


    Quellen und weitere Informationen

    Weitere Hintergründe zu wichtigen Quickborner Projekten:
    Quickborn Aktuell – Themen

  • Verkehrsgutachten zur A7: Was die Hillwood-Ergebnisse für Quickborns eigene Gewerbeplanung bedeuten

    Die Verkehrsuntersuchungen rund um das geplante Hillwood-Logistikzentrum in Ellerau haben inzwischen eine Aussage hervorgebracht, die weit über das einzelne Projekt hinausgeht.

    Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Anschlussstelle Quickborn der A7 bereits heute überlastet ist. Zusätzliche Verkehre können dort kaum noch aufgenommen werden, ohne die bestehenden Rückstaus und Überlastungen weiter zu verschärfen.

    Diese Erkenntnis betrifft nicht nur Hillwood.

    Sie betrifft zwangsläufig auch die eigene Gewerbe- und Einzelhandelsentwicklung der Stadt Quickborn, wenn zusätzlicher Verkehr ebenfalls über die Anschlussstelle A7 geführt werden soll.

    Das eigentliche Problem ist bereits heute vorhanden

    Die aktuellen Untersuchungen zeigen, dass die Verkehrssituation an der Anschlussstelle Quickborn nicht erst durch ein mögliches Logistikzentrum in Ellerau problematisch würde.

    Bereits im heutigen Zustand erreichen einzelne Verkehrsbeziehungen die schlechteste Qualitätsstufe F. Besonders problematisch ist der Linksabbiegeverkehr aus östlicher Richtung auf die A7 in Richtung Hamburg.

    Hinzu kommen Rückstaus im Bereich Friedrichsgaber Straße, Pascalstraße und Ellerauer Straße sowie die Belastungen rund um den Bahnübergang in Ellerau.

    Die Gutachter kommen deshalb zu einer sehr deutlichen Einschätzung: Das bestehende Straßennetz verkraftet derzeit praktisch keine zusätzlichen Verkehrszuwächse.

    Das kann nicht nur für Hillwood gelten

    Diese Aussage ist für die Diskussion um Hillwood von großer Bedeutung.

    Sie hat aber gleichzeitig eine Konsequenz für Quickborn selbst.

    Wenn gegenüber einem Projekt in Ellerau argumentiert wird, dass zusätzliche Verkehre über die Anschlussstelle Quickborn nicht mehr verträglich abgewickelt werden können, muss derselbe Maßstab auch bei neuen oder erweiterten Gewerbeprojekten auf Quickborner Stadtgebiet angelegt werden.

    Denn für die Leistungsfähigkeit einer Kreuzung spielt es keine Rolle, auf welcher Seite der Gemeindegrenze ein Fahrzeug gestartet ist.

    Entscheidend ist allein, wie viele zusätzliche Pkw, Lieferfahrzeuge und Lkw am Ende tatsächlich auf dieselben Straßen und dieselbe Autobahnanschlussstelle treffen.

    Der EQ Businesspark ist noch nicht vollständig entwickelt

    Ein wichtiger Punkt ist dabei der EQ Businesspark.

    Das rund 20 Hektar große Gewerbegebiet schließt unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet Nord an und liegt in direkter Nähe zur A7.

    Vorgesehen ist Platz für etwa 25 Unternehmen. Angesprochen werden unter anderem Betriebe aus Dienstleistung, Handel, Handwerk, Produktion und Light Industrial.

    Die ersten größeren Bauvorhaben haben erst 2025 begonnen. Weitere Grundstücksverkäufe und Ansiedlungen stehen noch bevor.

    Damit bildet die heutige Verkehrssituation noch nicht automatisch den Verkehr eines vollständig belegten Businessparks ab.

    Wie groß die zusätzliche Belastung künftig tatsächlich wird, hängt stark von den einzelnen Unternehmen ab.

    Ein Handwerksbetrieb mit wenigen Beschäftigten erzeugt andere Verkehrsströme als ein größerer Produktionsbetrieb, ein Handelsunternehmen oder ein Betrieb mit umfangreichen Lieferverkehren.

    Damit bekommt auch die Auswahl zukünftiger Unternehmen eine neue Bedeutung.

    Nicht nur Arbeitsplätze, Investitionen oder Nachhaltigkeitskriterien sollten betrachtet werden. Auch die Frage, welchen zusätzlichen Verkehr eine Ansiedlung erzeugt, müsste künftig eine wesentlich stärkere Rolle spielen.

    Halenberg liegt direkt am entscheidenden Knoten

    Noch unmittelbarer stellt sich die Frage beim geplanten Bebauungsplan Nr. 118 „Sondergebiet Halenberg“.

    Der Bereich rund um Famila liegt praktisch direkt an der Anschlussstelle Quickborn.

    Geplant ist eine umfassende Weiterentwicklung des Standortes. Vorgesehen sind unter anderem zusätzliche Fachmarktflächen, ein weiterer Baukörper sowie medizinische Nutzungen.

    Der Standort soll gleichzeitig stärker als Versorgungs- und Erledigungsstandort für Beschäftigte, Einwohner, Handwerkskunden und auch Durchreisende entwickelt werden.

    Gerade diese Ausrichtung lebt von guter Erreichbarkeit mit dem Auto.

    Das Handels- und Gastronomiekonzept nennt eine leistungsfähige Zuwegung deshalb selbst als wichtige Voraussetzung für die weitere Entwicklung.

    Genau an dieser Stelle trifft die Planung jedoch unmittelbar auf die Ergebnisse des aktuellen Verkehrsgutachtens.

    Die Gutachter stellen fest, dass die Knoten Pascalstraße, Autobahnanschlussstelle und Ulzburger Landstraße als zusammenhängendes Verkehrssystem betrachtet werden müssen und die vorhandenen Engpässe im bestehenden Straßenraum nicht ausreichend beseitigt werden können.

    Am selben Abend: Verkehrsgutachten und Halenberg-Planung

    Bemerkenswert ist dabei auch die zeitliche Nähe.

    Am 18. Juni 2026 wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zunächst die aktualisierte Verkehrsuntersuchung für Quickborn, Ellerau und die Anschlussstelle A7 vorgestellt.

    Das Ergebnis war eindeutig: Das vorhandene Straßennetz ist bereits heute hoch belastet und zusätzliche Verkehre verschärfen die bestehenden Probleme.

    Im selben Ausschuss wurde anschließend über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 118 „Sondergebiet Halenberg“ beraten.

    Das ist kein Argument gegen die Entwicklung des Halenbergs.

    Es macht aber deutlich, dass die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens nicht ausschließlich als Argument gegen Hillwood verwendet werden können.

    Sie müssen genauso Maßstab für die eigenen Planungen der Stadt Quickborn sein.

    Ein Verkehrsgutachten für Halenberg wird unverzichtbar

    Für den Bebauungsplan Nr. 118 ist richtigerweise ein eigenes Verkehrsgutachten vorgesehen.

    Dieses Gutachten sollte allerdings nicht nur untersuchen, ob die unmittelbaren Zufahrten zum Grundstück funktionieren.

    Entscheidend ist die Gesamtwirkung.

    Zu betrachten wäre deshalb insbesondere, wie viele zusätzliche Fahrzeuge der Standort tatsächlich erzeugt und wie sich diese Verkehre auf die bereits heute überlastete Anschlussstelle auswirken.

    Eine isolierte Betrachtung einzelner Kreuzungen würde dabei zu kurz greifen.

    Auch weitere Gewerbeflächen gehören in die Rechnung

    Hinzu kommt, dass die Gewerbeentwicklung Quickborns nicht beim bereits erschlossenen EQ Businesspark endet.

    Die Stadt verfolgt weitere Entwicklungen im Bereich des Gewerbegebietes Nord und im Umfeld der A7. Dazu gehören auch Verkehrs- und Erschließungsmaßnahmen rund um den Ohlmöhlenweg, die Straße Auf dem Halenberg und die Trasse V9.

    Auch diese Entwicklungen können zusätzliche Verkehrsströme erzeugen.

    Für sich betrachtet mag jedes einzelne Vorhaben überschaubar erscheinen.

    In der Summe entsteht jedoch ein anderes Bild.

    Ein vollständig belegter EQ Businesspark, eine Weiterentwicklung des Halenbergs, zusätzliche Fachmärkte, weitere Gewerbeflächen und die allgemeine Verkehrsentwicklung treffen zumindest teilweise auf dieselbe Anschlussstelle der A7.

    Auch der Masterplan setzt auf weitere Gewerbeentwicklung

    Hinzu kommt eine weitere strategische Entwicklung.

    Im Rahmen des städtebaulichen Masterplans wird vorgeschlagen, bei neuen Bauflächen im Außenbereich Gewerbeflächen gegenüber Wohnbauflächen stärker zu priorisieren.

    Begründet wird dies mit einem Nachholbedarf Quickborns gegenüber anderen Städten entlang der A7.

    Wirtschaftlich kann eine solche Strategie nachvollziehbar sein.

    Sie setzt allerdings voraus, dass die dafür notwendige Verkehrsinfrastruktur vorhanden ist.

    Mehr Gewerbe bedeutet fast immer auch mehr Verkehr.

    Beschäftigte fahren zur Arbeit. Kunden kommen zu den Standorten. Waren werden angeliefert und abgeholt. Handwerks- und Produktionsbetriebe erzeugen Liefer- und Serviceverkehr.

    Gerade Gewerbegebiete an einer Autobahn leben von ihrer guten Straßenanbindung.

    Wenn diese Anbindung jedoch bereits heute an ihrer Belastungsgrenze liegt, muss die Infrastrukturfrage Bestandteil jeder weiteren Gewerbeplanung werden.

    Die bisherigen Untersuchungen reichen dafür noch nicht aus

    Das aktuelle Verkehrsgutachten untersucht im Wesentlichen den bestehenden Verkehr und legt darauf unterschiedliche zusätzliche Hillwood-Verkehre.

    Eine umfassende Prognose für einen vollständig belegten EQ Businesspark, die Erweiterung des Halenberg-Standortes und weitere mögliche Gewerbeentwicklungen ist darin nicht enthalten.

    Das ist kein Mangel des Gutachtens. Dafür war es ursprünglich nicht beauftragt.

    Für die weitere Stadtentwicklung entsteht daraus aber ein neuer Auftrag.

    Quickborn braucht eine kumulative Betrachtung der zukünftigen Verkehrsbelastung.

    Dabei dürfen einzelne Projekte nicht jeweils so behandelt werden, als wären sie die einzige zusätzliche Entwicklung.

    Am Ende treffen sie teilweise alle auf dasselbe Straßennetz.

    Die Verkehrszählung zeigt nur den bisherigen Zustand

    Das ist besonders wichtig, weil die aktuelle Untersuchung auf Verkehrszählungen aus Ende 2025 aufbaut.

    Zu diesem Zeitpunkt war der EQ Businesspark noch längst nicht vollständig entwickelt.

    Auch die geplante Weiterentwicklung des Halenbergs war noch nicht umgesetzt.

    Weitere mögliche Gewerbeflächen waren ebenfalls noch nicht verkehrswirksam.

    Die gemessene heutige Überlastung enthält deshalb noch nicht automatisch sämtliche Verkehrsströme, die aus den bereits bekannten zukünftigen Entwicklungen entstehen können.

    Wenn das Straßennetz bereits im Ausgangszustand keine nennenswerten zusätzlichen Reserven mehr besitzt, wird genau diese Frage für jede weitere Planung entscheidend.

    EQ Businesspark, Halenberg und weitere Entwicklungen gehören zusammen betrachtet

    Für eine belastbare Verkehrsplanung müssten deshalb mindestens folgende Entwicklungen gemeinsam betrachtet werden:

    • die weitere Belegung des EQ Businessparks,
    • die geplante Weiterentwicklung von Halenberg und Famila,
    • weitere mögliche Gewerbeflächen im Umfeld der A7,
    • zusätzlicher Wohnungsbau und damit verbundener Pendlerverkehr,
    • die allgemeine Verkehrsentwicklung in Quickborn, Ellerau und der Region,
    • und gegebenenfalls weiterhin zusätzliche Verkehre aus dem Hillwood-Projekt.

    Erst aus dieser Gesamtbetrachtung lässt sich ableiten, welche Entwicklung die bestehende Infrastruktur tatsächlich noch aufnehmen kann.

    Das Gutachten hat auch Bedeutung für die Bauleitplanung

    Die Ergebnisse der Untersuchung sind für Quickborn nicht nur politisch interessant.

    Sie müssen auch bei zukünftigen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden.

    Wenn der Stadt aufgrund einer eigenen Verkehrsuntersuchung bekannt ist, dass ein zentraler Verkehrsknoten bereits heute an oder über seiner Kapazitätsgrenze liegt, kann diese Erkenntnis bei neuen Planungen nicht ausgeblendet werden.

    Verkehr und Erschließung gehören zu den wesentlichen Belangen, die im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens untersucht und gegeneinander abgewogen werden müssen.

    Das bedeutet nicht automatisch, dass eine weitere Gewerbeentwicklung ausgeschlossen ist.

    Es bedeutet aber, dass nachvollziehbar dargestellt werden muss, welchen zusätzlichen Verkehr eine Planung erzeugt, welche Auswirkungen dieser Verkehr auf die bereits überlastete Anschlussstelle hat und mit welchen Maßnahmen eine verträgliche Abwicklung erreicht werden soll.

    Je deutlicher die bestehenden Kapazitätsprobleme dokumentiert sind, desto wichtiger wird diese Prüfung.

    Die Stadt kennt das Problem

    Die Stadt Quickborn hat inzwischen selbst deutlich gemacht, dass die bestehende Anschlussstelle leistungsfähiger werden muss.

    Kurz- und mittelfristig soll deshalb gemeinsam mit Autobahn GmbH sowie Landes- und Bundesbehörden geprüft werden, wie die Leistungsfähigkeit verbessert werden kann.

    Langfristig wird sogar ein zusätzlicher Autobahnanschluss zwischen Quickborn und Norderstedt diskutiert.

    Auch zusätzliche Fahrstreifen könnten ein Thema werden. Dafür wäre möglicherweise sogar ein Umbau oder Neubau des vorhandenen Brückenbauwerks erforderlich.

    All das zeigt allerdings auch:

    Eine kurzfristige Lösung für das bestehende Verkehrsproblem gibt es derzeit nicht.

    Quickborn muss sich am eigenen Gutachten messen lassen

    Damit bekommt das Hillwood-Verfahren auch für Quickborn selbst eine interessante Bedeutung.

    Die Stadt hat mit erheblichem Aufwand nachgewiesen, dass die Verkehrsbelastung an der A7-Anschlussstelle und im angrenzenden Straßennetz bereits heute kritisch ist.

    Diese Untersuchung war notwendig und hat die Position der Stadt im Hillwood-Verfahren erheblich gestärkt.

    Aber ein Verkehrsgutachten verliert seine Aussagekraft nicht an der Gemeindegrenze.

    Wenn zusätzliche Lkw aus Ellerau nicht mehr aufgenommen werden können, muss ebenso geprüft werden, welche zusätzlichen Pkw, Lieferfahrzeuge und Lkw durch neue Quickborner Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsflächen entstehen.

    Für die Kreuzung ist es schließlich unerheblich, ob der zusätzliche Verkehr aus Ellerau oder aus Quickborn kommt.

    Stadtentwicklung muss sich an der Infrastruktur orientieren

    Damit verändert das Hillwood-Gutachten auch die Diskussion über Quickborns eigene Gewerbeentwicklung.

    Die Frage kann künftig nicht allein lauten, welche neuen Unternehmen angesiedelt oder welche zusätzlichen Gewerbeflächen entwickelt werden sollen.

    Mindestens genauso wichtig ist die Frage, welchen zusätzlichen Verkehr diese Entwicklungen erzeugen und ob die notwendige Infrastruktur dafür vorhanden ist.

    Das bedeutet nicht, dass die wirtschaftliche Entwicklung Quickborns gestoppt werden muss.

    Aber möglicherweise müssen Projekte stärker priorisiert, ihre Verkehrsfolgen genauer untersucht und bestimmte Entwicklungen zeitlich an notwendige Verbesserungen der Verkehrsinfrastruktur gekoppelt werden.

    Unsere Einordnung

    Das Hillwood-Verfahren hat Quickborn eine Erkenntnis geliefert, die weit über das geplante Logistikzentrum hinausreicht.

    Die Anschlussstelle Quickborn der A7 und Teile des angrenzenden Straßennetzes sind bereits heute überlastet. Nach Einschätzung der Gutachter verschärft jede weitere Verkehrszunahme die Situation.

    Diese Feststellung kann nicht nur gegenüber einem Investor in Ellerau gelten.

    Sie muss ebenso Grundlage für die eigene Stadtentwicklung sein.

    Der EQ Businesspark ist noch nicht vollständig belegt. Der Halenberg soll weiterentwickelt werden. Weitere Gewerbeflächen sind vorgesehen. Gleichzeitig wirbt Quickborn gerade mit seiner guten Lage an der A7 als Standortvorteil.

    Genau dieser Standortvorteil droht jedoch zunehmend zum Engpass zu werden.

    Deshalb braucht Quickborn vor weiteren größeren Entwicklungen eine gemeinsame Verkehrsprognose, in der die bereits absehbaren Projekte zusammengeführt werden.

    Erst danach lässt sich seriös beurteilen, welche zusätzlichen Nutzungen noch verträglich sind und welche Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur zuvor notwendig wird.

    Wer gegenüber Hillwood mit der Belastungsgrenze der A7 argumentiert, muss diese Belastungsgrenze auch bei den eigenen Planungen ernst nehmen.

    Die Reihenfolge sollte deshalb eigentlich klar sein:

    Zuerst klären, welche zusätzliche Belastung die vorhandene Infrastruktur noch verträgt und welche Verbesserungen erforderlich sind. Danach entscheiden, welche weitere gewerbliche Entwicklung an diesem Standort sinnvoll und verantwortbar ist.

    Verkehr kennt keine Gemeindegrenzen.

  • Newsletter Nr. 3

    Liebe Leserinnen und Leser,

    schon wieder ein Newsletter? Ja – in Quickborn ist gerade einiges in Bewegung.

    Im Mittelpunkt steht diesmal der Haushalt 2027. Dazu gibt es neue Zahlen zur Goetheschule, Neues bei Hillwood, die Brücke am Harksheider Weg, einen möglichen Triathlon und leider auch einen Baggerbrand im Himmelmoor.


    💶 Haushalt 2027: Wo kann Quickborn ansetzen?

    Der erste Haushaltsentwurf für 2027 sieht ein Minus von 15,24 Millionen Euro vor. Für die Jahre 2028 bis 2030 sind weitere Fehlbeträge von zusammen 44,52 Millionen Euro eingeplant.

    Das ist eine Größenordnung, bei der man sich den Haushalt insgesamt ansehen muss.

    Natürlich entstehen Mehrkosten auch durch Entscheidungen von Bund, Land oder Kreis. Die Frage ist aber: Welchen Teil kann Quickborn selbst beeinflussen?

    Und selbst dort, wo die Stadt für steigende Kosten überhaupt nichts kann, bleibt am Ende ein ziemlich nüchterner Befund:

    Das Haushaltsproblem besteht trotzdem.

    Auf Bund, Land oder Kreis zu zeigen, kann erklären, woher einzelne Belastungen kommen. Es löst aber die Finanzierung des Quickborner Haushalts nicht.

    Dabei führt auch die einfache Unterscheidung zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen nicht besonders weit.

    Bei vielen Pflichtaufgaben ist geregelt, was erledigt werden muss. Wie eine Aufgabe organisiert wird, mit welchem Personaleinsatz und in welcher Intensität sie erfüllt wird, ist damit nicht automatisch bis ins letzte Detail vorgegeben.

    Deshalb könnten die Fragen eher lauten:

    • Brauchen wir diesen Umfang?
    • Ist der bisherige Standard noch finanzierbar?
    • Geht es organisatorisch einfacher?
    • Wo lassen sich Personal- oder Sachkosten begrenzen?

    Das gilt grundsätzlich für den gesamten Haushalt.

    Auch bei Sozialleistungen lohnt ein genauer Blick. Viele Leistungen an Hilfsempfänger werden nicht unmittelbar aus dem Quickborner Haushalt finanziert. Wohngeld wird beispielsweise refinanziert, Sozialhilfeträger ist grundsätzlich der Kreis. Bei der Stadt geht es vor allem um Bearbeitung, Personal und Verwaltung.

    Quickborn startet dabei aus einer vergleichsweise guten Position.

    Für 2027 sind unter anderem rund 20,8 Millionen Euro Gewerbesteuer, knapp 17,95 Millionen Euro Einkommensteueranteil und 4,5 Millionen Euro Grundsteuer B eingeplant. Ende 2025 verfügte die Stadt über rund 68,7 Millionen Euro Eigenkapital.

    Quickborn ist damit weiterhin eine finanzstarke Stadt. Die Ausgangslage ist deutlich besser als in vielen anderen Kommunen.

    Das macht die Aufgabe nicht angenehm – aber vermutlich lösbarer.

    Ein kleines Beispiel ist der Bauhof.

    Mehr Grün, neue Bäume, Blumen und schön gestaltete Flächen wünschen sich viele. Nur muss anschließend auch gepflanzt, gepflegt, geschnitten und im Sommer gegossen werden.

    Beim Bauhof lagen die Gesamtaufwendungen 2022 bei rund 2,41 Millionen Euro. Für 2027 sind rund 3,14 Millionen Euro vorgesehen. Das sind etwa 733.000 Euro mehr – gut 30 Prozent in fünf Jahren.

    Das bedeutet keineswegs, dass der Bauhof zu viel arbeitet. Im Gegenteil: Es gäbe sicher noch eine ganze Reihe sinnvoller und wünschenswerter Arbeiten.

    Genau darin steckt aber die Haushaltsfrage:

    Was können wir uns dauerhaft leisten – und wo müssen Prioritäten gesetzt werden?

    Die Diskussion dürfte uns noch eine Weile begleiten.


    🏫 Goetheschule: Noch fehlen Teile der Rechnung

    Bei der Goetheschule liegen inzwischen weitere Zahlen vor.

    Soll die Schule während eines Neubaus vollständig ausgelagert werden, rechnet das beauftragte Fachbüro allein für die Miete einer Container-Interimsschule über rund dreieinhalb Jahre mit etwa 5,7 Millionen Euro zusätzlich zum Neubau.

    Ein geeigneter Standort müsste zudem gefunden, hergerichtet und erschlossen werden.

    Noch offen ist ein weiterer Kostenpunkt:

    Die bisherige Kostenprognose enthält die besonderen Kosten für den Rückbau und die Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile nicht.

    Das inzwischen vorliegende Gutachten weist unter anderem Asbest in Bodenbelägen, Klebern, Fensterkitten, Fassadenbauteilen sowie weiteren Bauteilen nach.

    Für die normale Nutzung bedeutet das bei unbeschädigten Materialien nicht automatisch eine Gesundheitsgefährdung. Bei Sanierung oder Abriss gelten allerdings besondere Anforderungen.

    Damit bleibt vor einer endgültigen Entscheidung vor allem eine Frage:

    Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtkosten der Varianten, wenn Interim, Schadstoffrückbau und alle Nebenkosten vollständig berücksichtigt werden?


    ⚖️ Hillwood: Klage zurückgezogen – Streit bleibt

    Die Stadt Quickborn hat ihre Klage gegen den Kreis Segeberg zurückgenommen.

    Der Widerspruch gegen die Baugenehmigung bleibt bestehen, ebenso der Baustopp.

    Hillwood hat inzwischen angekündigt, den beantragten Lkw-Verkehr von ursprünglich 1.600 auf 700 Lkw täglich zu reduzieren.

    Damit ist der Konflikt also nicht beendet.

    Interessant bleibt der Zeitpunkt des Klagerückzugs wenige Wochen vor der vorgesehenen mündlichen Verhandlung.

    Warum gerade jetzt? Welche Auswirkungen hat das auf das weitere Verfahren? Und welche Kosten sind bis dahin entstanden?

    Der Kreis Segeberg ist nun wieder am Zug.


    🚧 Harksheider Weg: Tempo 50 soll zurückkommen

    Seit Ende 2023 gilt auf der Brücke über die A7 am Harksheider Weg Tempo 30.

    Die Geschichte der dazugehörigen verkehrsrechtlichen Anordnung war ungewöhnlich lang. Die ursprüngliche Regelung wurde inzwischen korrigiert.

    Nach der angekündigten Sanierung des Rampenbereichs soll dort wieder Tempo 50 möglich sein.

    Damit bleibt eigentlich nur noch die entscheidende Frage:

    Wann wird saniert?

    Denn letztlich geht es weniger um die Zahl auf dem Verkehrsschild als um einen ordentlichen Zustand der Straße.


    🏊🚴🏃 Sie bewegt sich doch

    Die Quickborner Politik beschäftigt sich mit Bewegung – diesmal ganz wörtlich.

    Die SPD hat beantragt, einen Kinder- und Schülertriathlon in Quickborn prüfen zu lassen.

    Im Gespräch sind zwei Varianten: eine Strecke rund um Freibad und Innenstadt sowie eine zweite mit Freizeitsee und Holsten-Stadion.

    Die Idee klingt spannend.

    Jetzt geht es um Strecke, Verkehrssicherheit, Organisation und einen passenden Termin.

    Vielleicht bekommt Quickborn tatsächlich einen neuen Sporttermin.

    Hoffentlich wird aus dem Triathlon kein Prüfmarathon.


    🔥 Himmelmoor: Bagger vollständig ausgebrannt

    Im Himmelmoor ist der bekannte blaue Bagger von Franzi und Dan Zelck vollständig ausgebrannt.

    Die Maschine wurde für zahlreiche Arbeiten rund um das Himmelmoor und die Torfbahn eingesetzt.

    Freunde haben inzwischen eine Spendenaktion ins Leben gerufen.

    Hinweise dazu findet Ihr auf der Facebook-Seite von Quickborn Aktuell.

    Quickborn Aktuell selbst führt keine Spendenaktion durch und sammelt auch kein Geld.

    Zur Facebook-Gruppe Quickborn Aktuell


    ✍️ Carla Columna

    Natürlich hat auch Carla Columna wieder einen Blick auf das Quickborner Geschehen geworfen.

    An Themen mangelt es derzeit jedenfalls nicht.

    Die aktuelle Ausgabe findet Ihr wie gewohnt bei Quickborn Aktuell.


    📌 Das war Newsletter Nr. 3

    Der Haushalt dürfte uns in den nächsten Wochen noch häufiger beschäftigen.

    Dabei wird vermutlich nicht eine einzelne Kürzung die Lösung bringen.

    Interessanter ist die Frage, ob Quickborn den gesamten Haushalt konsequent darauf überprüft, welche Aufgaben notwendig sind, welcher Umfang sinnvoll ist und welcher Aufwand dauerhaft finanzierbar bleibt.

    Nicht jede Kostensteigerung entsteht in Quickborn.

    Die Aufgabe, mit ihr umzugehen, bleibt trotzdem hier.


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