Autor: Thomas Köppl

  • 💶 Haushalt 2027: Bei den Zuschüssen wird es konkret – aber liegt hier wirklich der große Sparhebel?

    Am 15. September 2026 berät der Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales über eine ganze Reihe von Zuschüssen für Vereine, Verbände und soziale Einrichtungen.

    Bei mehreren Tagesordnungspunkten sind die eigentlichen Einzelvorlagen derzeit noch gar nicht veröffentlicht. Die Tagesordnung nennt bislang lediglich die jeweiligen Empfänger.

    Wir waren trotzdem neugierig und haben schon einmal im Haushaltsentwurf 2027 nachgesehen. Dort findet sich als Anlage eine Gesamtübersicht über die vorgesehenen Zuschüsse. Genau daher stammen die folgenden Beträge – nicht aus den noch fehlenden Einzelvorlagen.

    🔹 Diakonisches Werk – Projekt „Die Werkstatt“: 22.500 Euro
    🔹 ATS-Suchtberatung – „Kleine Riesen“: 10.000 Euro
    🔹 Jugend-Brassband Quickborn: 17.500 Euro
    🔹 Spiel-i-othek Quickborn: 11.500 Euro
    🔹 Lebenshilfe Norderstedt: 4.750 Euro
    🔹 DRK Ortsverein Quickborn: 3.800 Euro
    🔹 DRK Familienzentrum: 3.800 Euro
    🔹 Johanniter-Unfall-Hilfe Quickborn: 2.000 Euro
    🔹 Wendepunkt – Beratung gegen sexuelle und häusliche Gewalt: 17.000 Euro
    🔹 Wendepunkt – Präventionsprojekte an Quickborner Schulen: 7.350 Euro

    Allein bei diesen zehn Positionen geht es damit um 100.200 Euro.

    🤝 Ein Euro kann hier mehr als einen Euro wert sein

    Bei Zuschüssen lohnt sich allerdings ein genauerer Blick.

    Vereine und ehrenamtliche Organisationen vervielfachen mit vergleichsweise kleinen öffentlichen Beträgen häufig deren Wirkung. Räume, Material oder Ausbildung werden bezuschusst – einen erheblichen Teil der eigentlichen Arbeit leisten Menschen unentgeltlich.

    Auch bei professionell getragenen sozialen Angeboten greift eine Betrachtung allein nach Euro und Cent zu kurz. Suchtprävention, Unterstützung von Familien, Hilfe für Menschen mit Behinderungen oder Beratung bei häuslicher und sexueller Gewalt haben eine Art soziale Rendite.

    Sie helfen unmittelbar Menschen in schwierigen Lebenssituationen und können zugleich dazu beitragen, später wesentlich größere gesellschaftliche und finanzielle Probleme zu vermeiden.

    Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass Zuschüsse nicht geprüft werden sollten. Auch hier müssen Bedarf, Wirkung und Höhe nachvollziehbar sein.

    ⚖️ Der Maßstab muss für den ganzen Haushalt gelten

    Genau hier beginnt allerdings die schwierigere Diskussion.

    Quickborn befindet sich in einer ausgesprochen angespannten Haushaltslage. Der erste Entwurf für 2027 weist einen Fehlbetrag von rund 15,24 Millionen Euro aus. Für die Jahre 2027 bis 2030 summieren sich die geplanten Fehlbeträge auf knapp 60 Millionen Euro. Nach der eigenen Prognose der Stadt wäre das Eigenkapital bei dieser Entwicklung 2030 aufgezehrt.

    Gleichzeitig hat die Politik die laufenden Zuschüsse an Vereine und Verbände auf insgesamt 300.000 Euro begrenzt. Genau diese 300.000 Euro werden im Haushaltsentwurf 2027 ausgeschöpft. 2026 waren 262.100 Euro vorgesehen.

    Das klingt zunächst nach einer relevanten Summe. Im Verhältnis zum geplanten Jahresfehlbetrag entsprechen allerdings selbst sämtliche Zuschüsse zusammen nicht einmal zwei Prozent des Defizits.

    Damit wird deutlich: Die Sanierung des Quickborner Haushalts kann nicht im Wesentlichen über Zuschüsse an Vereine und soziale Einrichtungen gelingen.

    🔎 Sparen dort, wo der Hebel groß ist

    Gerade freiwillige Leistungen sind in Haushaltsberatungen besonders sichtbar. Über 2.000, 5.000 oder 15.000 Euro lässt sich sehr konkret diskutieren und abstimmen.

    Die entscheidende Frage wird deshalb sein, ob dieselbe Intensität auch dort ankommt, wo die wesentlich größeren Beträge bewegt werden: bei Verwaltungsstrukturen, laufenden Standards, Personal- und Sachaufwendungen, Planungen, Projekten und Investitionen.

    Denn selbstverständlich darf sich eine Stadt auch Dinge leisten, die schön, sinnvoll und wünschenswert sind. In einer finanziell stabilen Situation gehört das zu kommunaler Lebensqualität.

    Wenn allerdings gleichzeitig die laufenden Ausgaben nicht mehr aus den laufenden Einnahmen finanziert werden können, verändert sich der Maßstab.

    Für 2027 sieht der Haushaltsentwurf bereits eine Kassenkreditermächtigung von 30 Millionen Euro vor – doppelt so viel wie 2026.

    Dann gehört nicht nur jeder Zuschuss, sondern letztlich jede größere Ausgabe auf den Prüfstand.

    Und vielleicht sollte gerade bei den vergleichsweise kleinen Zuschüssen immer noch eine zusätzliche Frage gestellt werden:

    Wie viel Leistung bekommt die Stadt eigentlich für diesen Euro zurück?

    Beim Ehrenamt und bei vielen sozialen Projekten dürfte die Antwort darauf durchaus interessant sein.


    Quellen:
    Tagesordnung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales am 15.09.2026
    Haushaltsentwurf 2027 der Stadt Quickborn

    #QuickbornAktuell #Quickborn #Haushalt2027 #Ehrenamt #Soziales #Vereine #Stadtpolitik

  • Haushalt und Finanzen: Quickborn unter wachsendem Druck

    Die finanzielle Lage der Stadt Quickborn wird zunehmend schwieriger. Im Haushalt 2026 stehen rund 86 Millionen Euro Einnahmen etwa 99 Millionen Euro Ausgaben gegenüber. Damit plant die Stadt mit einem Defizit von rund 12,6 Millionen Euro.

    Dabei geht es längst nicht mehr nur um einzelne große Bauvorhaben. Auch die laufenden Kosten steigen deutlich. Personal, Schulen und Betreuung, Unterhaltung der städtischen Gebäude und Straßen sowie zahlreiche weitere kommunale Aufgaben belasten den Ergebnishaushalt dauerhaft.

    Gleichzeitig stehen in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen an. Schulen müssen saniert oder neu gebaut, Straßen und öffentliche Einrichtungen erhalten und weitere große Projekte finanziert werden. Je stärker diese Investitionen über Kredite finanziert werden müssen, desto stärker steigen langfristig auch Zins- und Tilgungsbelastungen.

    Damit wird die Frage nach den politischen Prioritäten immer wichtiger. Was muss kurzfristig umgesetzt werden? Welche Projekte können verschoben werden? Und welche zusätzlichen Ausgaben kann sich Quickborn angesichts der angespannten Haushaltslage überhaupt noch leisten?

    Wir haben deshalb die Entwicklung der städtischen Finanzen, wichtige Einnahmen und Ausgaben sowie die größeren finanziellen Risiken näher betrachtet und übersichtlich zusammengestellt.

    Weitere Zahlen, Hintergründe und unsere ausführliche Analyse findet Ihr unter „Themen → Haushalt und Finanzen“.

    👉 Zu Haushalt und Finanzen

  • Goetheschule: PCB-Belastung bestätigt – was die neuen Untersuchungen bedeuten

    Goetheschule: PCB-Belastung bestätigt – was die neuen Untersuchungen bedeuten

    Die Diskussion über die Zukunft der Goetheschule bekommt durch die neuesten Schadstoffuntersuchungen eine weitere wichtige Grundlage.
    Die jüngste Bewertung stammt vom 21. August 2026. Sie bestätigt PCB-belastete Baustoffe und erhöhte PCB-Werte in der Raumluft einzelner Räume.

    Wichtig dabei: Die Untersuchungen wurden nicht ohne Anlass immer weiter ausgeweitet.
    Ausgangspunkt war eine orientierende Gefahrstoffuntersuchung im Zusammenhang mit der weiteren Planung für Schulgebäude und Sporthalle.
    Nachdem dabei erhöhte PCB-Gehalte in verschiedenen Baustoffen festgestellt worden waren, hielt der Gutachter Raumluftmessungen für erforderlich.
    Nachdem auch dort erhöhte Werte gefunden wurden, folgten weitere Messungen.

    Und auch damit soll nach Einschätzung der Gutachter noch nicht Schluss sein.
    Die AB – Dr. A. Berg GmbH empfiehlt ausdrücklich weitere Raumluftmessungen.
    Eine abschließende Bewertung sei erst möglich, wenn die PCB-haltigen Verwendungen weiter eingegrenzt und die Primärquellen geklärt worden seien.


    Inhaltsverzeichnis


    Warum wurde überhaupt untersucht?

    Auftraggeber der Untersuchungen ist die Stadt Quickborn.
    Die Gutachter erläutern als Ausgangslage, dass Schulgebäude und Sporthalle in den kommenden Jahren saniert oder zurückgebaut werden sollen.
    Deshalb wurden die Gebäudeteile zunächst orientierend auf Gefahrstoffe untersucht.

    Dabei wurden erhöhte PCB-Gehalte unter anderem in Fassadenfugen, Korrosionsschutzbeschichtungen und alten Holzfenstern festgestellt.
    Aufgrund dieser Materialbefunde hielt der Gutachter zusätzliche Untersuchungen der Raumluft für erforderlich.

    Der Hintergrund ist einfach: Für die gesundheitliche Bewertung reicht es nicht aus zu wissen, wie viel PCB in einem einzelnen Baustoff steckt.
    Entscheidend ist auch, ob PCB aus diesen Materialien freigesetzt wird und in die Raumluft gelangt.

    Nachdem bei den ersten Raumluftmessungen erhöhte Konzentrationen festgestellt worden waren, wurde die Untersuchung am 7. August 2026 auf weitere Räume ausgeweitet.
    Ziel war es ausdrücklich, festzustellen, in welchem Umfang auch in weiteren Räumen erhöhte PCB-Raumluftkonzentrationen zu erwarten sind und gleichzeitig die ersten Ergebnisse abzusichern.

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    Warum weitere Untersuchungen empfohlen werden

    Bereits die erste Bewertung vom 20. August 2026 kommt zu dem Ergebnis, dass die bisherige Zahl der untersuchten Räume für eine abschließende Beurteilung nicht ausreicht.

    Auch die Bewertung vom 21. August bleibt ausdrücklich vorläufig.
    Die Gutachter schließen nicht aus, dass insbesondere schlecht belüftete oder bislang nicht sanierte Räume, Lagerbereiche oder Technikräume ebenfalls erhöhte PCB-Werte aufweisen können.

    Deshalb empfehlen sie weitere Raumluftmessungen.
    Eine finale Bewertung sei erst möglich, wenn die PCB-haltigen Verwendungen weiter eingegrenzt und insbesondere die Primärquellen genauer geklärt worden seien.

    Mit anderen Worten:
    Die bisherige Untersuchung ist ein wichtiger Zwischenstand – aber keine abschließende Schadstoffbewertung des gesamten Gebäudes.

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    Welche PCB-Belastungen wurden gefunden?

    PCB wurde nicht nur an einer einzigen Stelle nachgewiesen.

    Gefunden wurden unter anderem:

    Korrosionsschutzbeschichtungen an Heizkörpern: etwa 411 bis 1.063 mg/kg
    Korrosionsschutzbeschichtungen an Türzargen: etwa 510 bis 3.888 mg/kg
    Anschlagdichtungen an Türzargen: bis etwa 630 mg/kg
    Farbanstriche auf alten Holzfensterrahmen: bis etwa 426 mg/kg
    Bohnerwachs: bis etwa 68 mg/kg

    Besonders auffällig ist die flexible Fugenmasse zwischen den Waschbetonplatten der Außenfassade.
    Dort wurden rund 298.500 mg PCB pro Kilogramm Material festgestellt.

    Die Gutachter gehen nach dem derzeitigen Kenntnisstand davon aus, dass eine Primärquelle für die Raumluftbelastung verantwortlich ist.
    Als deutlich PCB-belastete Primärquelle wird insbesondere die außenliegende Fugenabdichtung zwischen den Waschbetonfassadenplatten genannt.

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    Was zeigen die Raumluftmessungen?

    Die Gutachter nennen für die bisherige PCB-Richtlinie folgende Werte:

    300 ng/m³: Vorsorgewert
    3.000 ng/m³: Interventionswert

    Daneben werden die 2025 veröffentlichten neueren Innenraumrichtwerte genannt:

    80 ng/m³: Richtwert I beziehungsweise Zielwert
    800 ng/m³: Richtwert II beziehungsweise Interventionswert

    Bei der ersten Untersuchung vom 3. Juli 2026 wurden sechs Räume untersucht.
    Vier davon lagen im Erdgeschoss, zwei im ersten Obergeschoss.

    Dabei wurde im Raum R30 der Wert von 80 ng/m³ überschritten.
    Im Raum R40 wurde sogar der bisherige Vorsorgewert von 300 ng/m³ überschritten.

    Bei zusätzlichen Messungen am 7. August wurden je zwei weitere Räume pro Geschoss überprüft.
    Im Erdgeschoss kamen keine weiteren Überschreitungen von 80 ng/m³ hinzu.
    Im ersten Obergeschoss wurde dagegen auch im Raum R43 ein Wert oberhalb von 80 ng/m³ gemessen.

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    Wie sind die gemessenen Werte einzuordnen?

    Der höchste dokumentierte Wert liegt bei 383,9 ng/m³.

    Weitere im ersten Obergeschoss dokumentierte Messwerte liegen bei:

    92,5 ng/m³
    11,0 ng/m³
    9,95 ng/m³

    Mit 383,9 ng/m³ wird der bislang maßgebliche Vorsorgewert von 300 ng/m³ überschritten.
    Der bisherige Interventionswert von 3.000 ng/m³ wird jedoch deutlich unterschritten.
    Auch der neuere Richtwert II von 800 ng/m³ wird nicht erreicht.

    Eine akute Situation, aus der sich nach dem vorliegenden Gutachten zwingend eine sofortige Schließung der Schule ergeben würde, wird damit nicht festgestellt.

    Für den Raum mit dem höchsten Messwert empfehlen die Gutachter zunächst regelmäßiges Lüften und regelmäßiges Reinigen.

    Interessant ist zugleich, dass gerade dieser Raum zu den wenigen Bereichen gehört, die bislang nicht grundlegend saniert wurden.
    Dort befinden sich unter anderem noch alte Holzfenster, alte Türzargen und alter Teppichboden.
    Eine Lüftungsanlage ist nicht vorhanden.

    Die Gutachter halten es für möglich, dass die ausschließlich manuelle Lüftung zu einer stärkeren Anreicherung ausgasender PCB-Belastungen beitragen kann.

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    Was macht PCB im Körper?

    PCB steht für polychlorierte Biphenyle.
    Es handelt sich um eine Gruppe chemisch sehr stabiler Verbindungen, die früher wegen ihrer technischen Eigenschaften in zahlreichen Produkten eingesetzt wurden.

    Gerade diese Stabilität ist heute das Problem.
    PCB werden in der Umwelt und im menschlichen Körper nur sehr langsam abgebaut.
    Viele PCB-Verbindungen sind fettlöslich und können sich deshalb insbesondere im Fettgewebe anreichern.

    Bei belasteten Gebäuden kann PCB über die Raumluft und über belastete Staubpartikel aufgenommen werden.
    Eine einmalige kurze Belastung ist dabei anders zu bewerten als eine langfristige Aufnahme über Monate oder Jahre.

    Zu den gesundheitlichen Wirkungen, die bei PCB wissenschaftlich untersucht und beschrieben worden sind, gehören unter anderem Auswirkungen auf:

    das Nervensystem
    das Immunsystem
    die Schilddrüse
    die Leber
    die Fortpflanzung
    die Haut
    das Herz-Kreislauf-System

    PCB besitzen zudem ein krebserzeugendes Potenzial.

    Wichtig bleibt dabei die Unterscheidung:
    Die Überschreitung eines Vorsorge- oder Richtwertes bedeutet nicht automatisch, dass bei einer bestimmten Person bereits eine konkrete Erkrankung oder gesundheitliche Schädigung eingetreten ist.
    Raumluftwerte dienen vielmehr der Bewertung und Vorsorge.

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    Warum ist PCB bei Kindern besonders relevant?

    Kinder sind gegenüber Umweltbelastungen besonders schutzbedürftig.
    Ihr Körper befindet sich noch in der Entwicklung.
    Das gilt insbesondere für Nervensystem, Immunsystem und Stoffwechsel.

    Gerade deshalb spielen Vorsorgewerte in Schulen eine besondere Rolle.
    Kinder halten sich dort regelmäßig viele Stunden am Tag und über viele Jahre auf.

    Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass aus den an der Goetheschule gemessenen Werten eine konkrete gesundheitliche Schädigung einzelner Schülerinnen oder Schüler abgeleitet werden kann.
    Eine solche Aussage geben die vorhandenen Untersuchungen nicht her.

    Es erklärt aber, warum eine festgestellte PCB-Belastung in einer Grundschule nicht einfach als technisches Detail behandelt werden sollte.

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    Was bedeutet das für eine Kernsanierung?

    Besonders wichtig werden die Untersuchungen bei der Frage, ob die bestehende Schule umfassend saniert werden sollte.

    Eine Kernsanierung bedeutet, dass zahlreiche Bauteile geöffnet oder entfernt werden.
    Bodenaufbauten werden aufgenommen, Decken geöffnet, technische Anlagen erneuert, Leitungen freigelegt und Verkleidungen entfernt.

    Genau dabei können bislang verdeckte PCB-Quellen freigelegt werden.
    Die Gutachter weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Innenentkernung, Modernisierung oder größeren Instandsetzungsarbeiten Stäube entstehen und bislang abgedeckte Schadstoffquellen freigelegt werden können.

    Für entsprechende Arbeiten müssen Gefährdungsbeurteilungen erstellt und Schutzmaßnahmen festgelegt werden.
    Ein Teil der Arbeiten müsste nach Einschätzung der Gutachter ohnehin unter Bedingungen durchgeführt werden, wie sie auch bei einer PCB-Sanierung erforderlich wären.

    Hinzu kommt ein weiterer Punkt:
    Wenn die eigentlichen Primärquellen im Gebäude verbleiben, können sie auch nach einer Modernisierung weiter PCB abgeben.
    Neu eingebaute Materialien können sich dadurch nach Einschätzung der Gutachter im Laufe der Zeit erneut mit PCB anreichern.

    Mit höheren Temperaturen und Hitzeperioden kann dieser Vorgang zusätzlich beschleunigt werden.

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    Was steckt möglicherweise noch im Gebäude?

    Genau hier liegt aus unserer Sicht eines der größten Risiken einer umfassenden Bestandssanierung.

    PCB ist inzwischen bekannt.
    Aber was wissen wir noch nicht?

    Welche weiteren Schadstoffe könnten erst gefunden werden, wenn Decken, Wände oder Bodenaufbauten geöffnet werden?
    Wie sieht der tatsächliche Zustand der Leitungen und technischen Anlagen aus?
    Gibt es verdeckte Feuchtigkeitsschäden?
    Gibt es konstruktive Schäden oder andere Baumängel?
    Gibt es weitere Altlasten aus früheren Bau- oder Sanierungsphasen?

    Die vorliegenden PCB-Gutachten beantworten diese Fragen nicht.
    Es wäre deshalb falsch zu behaupten, solche Schäden seien vorhanden.

    Ebenso wenig kann man derzeit behaupten, dass solche Risiken ausgeschlossen seien.

    Gerade bei einer umfangreichen Sanierung eines älteren Gebäudes besteht das grundsätzliche Risiko, dass der tatsächliche Zustand einzelner Bauteile erst nach deren Öffnung vollständig sichtbar wird.
    Das kann Kosten, Bauzeiten und gegebenenfalls sogar ein ursprünglich geplantes Sanierungskonzept verändern.

    Eine seriöse Sanierungskalkulation darf deshalb nicht nur aus Quadratmeterpreisen für neue Fenster, neue Leitungen, neue Sanitäranlagen, Elektrik oder Innenausbau bestehen.
    Sie braucht auch eine angemessene Risikovorsorge für Schadstoffe und bislang unbekannte Befunde im Bestand.

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    Auch ein Abriss wird durch PCB aufwendiger

    Ein Neubau bedeutet nicht, dass die PCB-Problematik beim Abriss einfach verschwindet.

    PCB-belastete Materialien müssen erkannt, getrennt ausgebaut und fachgerecht entsorgt werden.
    Auch darauf weisen die Gutachter ausdrücklich hin.

    Beim Abbruch ist deshalb mit einem erhöhten Aufwand für die Trennung PCB-haltiger Materialien zu rechnen.
    Die Schadstoffproblematik verursacht damit sowohl bei einer Sanierung als auch bei einem Abriss zusätzliche Kosten.

    Der Unterschied liegt darin, was anschließend entsteht.

    Bei einer Sanierung wird erheblich in einen älteren Baukörper investiert, dessen vollständiger Zustand erst im Laufe der Arbeiten sichtbar wird.
    Bei einem Abriss werden die Schadstoffe kontrolliert entfernt und anschließend entsteht ein vollständig neues Schulgebäude.

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    Sanierung und Neubau müssen vollständig verglichen werden

    Eine Sanierung darf nicht schöngerechnet werden.
    Ein Neubau aber genauso wenig.

    Bei einer Sanierung gehören unter anderem in die Rechnung:

    vollständige weitere Schadstoffdiagnostik
    PCB-Sanierung
    Schutzmaßnahmen
    Entsorgung belasteter Baustoffe
    technische Kernsanierung
    energetische Sanierung
    Brandschutz
    Barrierefreiheit
    Interimslösung für die Schule
    Risikovorsorge für bislang unbekannte Befunde

    Bei einem Neubau gehören unter anderem hinein:

    schadstoffgerechter Rückbau
    Entsorgung
    Neubaukosten
    Außenanlagen
    Ausstattung
    Interimslösung
    Finanzierungskosten

    Erst wenn beide Varianten vollständig und mit denselben Maßstäben betrachtet werden, ist ein belastbarer wirtschaftlicher Vergleich möglich.

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    Unsere Bewertung

    Die vorliegenden Untersuchungen sind kein Anlass für Panik.
    Sie belegen keine akute Situation, aus der sich nach den bisherigen gutachterlichen Bewertungen zwingend eine sofortige Schließung der Schule ergibt.

    Das sollte genauso klar gesagt werden wie die andere Seite:

    Die Goetheschule ist nachweislich mit PCB belastet.

    PCB wurde in mehreren Baustoffen gefunden.
    PCB wurde in der Raumluft nachgewiesen.
    Ein Raum überschreitet den bisherigen Vorsorgewert von 300 ng/m³.
    Mehrere Räume liegen oberhalb des neueren Richtwertes von 80 ng/m³.
    Und die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.

    Die Gutachter selbst empfehlen weitere Messungen und weitere Untersuchungen.

    Genau deshalb geht es aus unserer Sicht nicht darum, einzelne Messwerte zu dramatisieren.
    Es geht um die langfristige Frage, ob es sinnvoll ist, sehr viel öffentliches Geld in die vollständige Sanierung eines alten und nachweislich schadstoffbelasteten Gebäudes zu investieren, dessen tatsächlicher Zustand noch nicht vollständig bekannt ist.

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    Unsere Schlussfolgerung: Neubau

    Für Quickborn Aktuell spricht inzwischen sehr viel dafür, eine klare Entscheidung zu treffen:

    Die alte Goetheschule sollte abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden.

    Nicht, weil das vorhandene Gutachten eine akute Gefährdung behauptet.
    Das tut es nicht.

    Sondern weil die Stadt vor der Entscheidung steht, sehr viel Geld entweder in einen alten, schadstoffbelasteten Baukörper mit weiterhin bestehenden Unwägbarkeiten zu investieren oder nach einem kontrollierten Rückbau ein neues Schulgebäude für die kommenden Jahrzehnte zu errichten.

    Aus unserer Sicht gehört deshalb noch eine zweite Frage dringend auf den Tisch:

    Wie können die Schülerinnen und Schüler möglichst zügig aus dem alten Gebäude herausgebracht werden?

    Wenn eine vernünftige Interimslösung möglich ist, sollte sie ernsthaft geprüft werden.
    Nicht aus Panik.
    Aber auch nicht nach dem Prinzip: Solange niemand eine sofortige Schließung verlangt, bleibt alles möglichst lange, wie es ist.

    Gerade bei einer Grundschule sollte Vorsorge ein besonderes Gewicht haben.

    Die entscheidende Frage lautet deshalb inzwischen nicht nur:

    Was wissen wir heute?

    Sondern auch:

    Was wissen wir noch nicht – und was entdecken wir möglicherweise erst, wenn dieses Gebäude im Zuge einer Kernsanierung tatsächlich geöffnet wird?

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    Quellen und Originalunterlagen

    AB – Dr. A. Berg GmbH, Planungsbüro für Schadstoffsanierung und Brandschutz

    „Vorläufige Bewertung der Gefahrstoffuntersuchung von Materialproben und PCB-Raumluftmessungen“
    IS26.113-1 vom 20.08.2026

    „Bewertung der zusätzlichen PCB-Raumluftmessungen im Hauptgebäude“
    IS26.113-2 vom 21.08.2026

    Auftraggeber: Stadt Quickborn

    Die Originalunterlagen sind öffentlich über FragDenStaat abrufbar:
    https://fragdenstaat.de/a/377410

    Jeder kann die Gutachten dort selbst nachlesen und sich ein eigenes Bild machen.

    Zur gesundheitlichen Bewertung von PCB siehe außerdem die Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes und des Ausschusses für Innenraumrichtwerte zu PCB in der Innenraumluft.

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  • Newsletter Nr. 2

    Liebe Leserinnen und Leser,

    da sind wir wieder. Newsletter Nr. 1 liegt gerade einmal ein paar Tage zurück. Aber Quickborn hält sich offensichtlich nicht an unseren Redaktionskalender. Also gibt es bereits Nachschub.

    Diesmal etwas kürzer, etwas bunter – und trotzdem mit den Themen, bei denen genaueres Hinsehen lohnt.


    📑 Inhalt


    🏙️ Masterplan: Bürgerbeteiligung – aber bitte nicht nachfragen?

    Der Quickborner Masterplan beschäftigt uns weiter.

    Nur sechs Bürger hatten sich intensiv genug mit dem umfangreichen Verfahren beschäftigt, um rund 60 Fragen, Hinweise und Stellungnahmen einzureichen. Zwei von ihnen kamen persönlich in den Stadtentwicklungsausschuss. Sie wollten vor der politischen Entscheidung Nachfragen zu den Antworten der Verwaltung stellen.

    Nach rund drei Stunden Wartezeit kam der Tagesordnungspunkt gegen 21.40 Uhr dran. Die Nachfragen wurden nicht zugelassen. Einer der Bürger durfte etwa 30 Sekunden sprechen, dann wurde er unterbrochen. Im weiteren Verlauf wurde mehrfach das Wort entzogen. Schließlich stand sogar das Hausrecht im Raum.

    Ob dieses Vorgehen mit Gemeindeordnung und Geschäftsordnung vereinbar war, soll nun die Kommunalaufsicht prüfen.

    Die Pointe liefert Quickborn gleich mit: Im September ist ein Workshop zur Bürgerbeteiligung geplant.

    An Anschauungsmaterial dürfte es dort jedenfalls nicht fehlen.

    Mehr Hintergründe auf Quickborn Aktuell

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    🚻 Goetheschule: Aus 275.000 Euro wurden 31.000 Euro – und das ist gut so

    Am Montag konnten wir uns die Arbeiten an den WC-Anlagen der Goetheschule selbst ansehen.

    Das Ergebnis ist deutlich unspektakulärer als die ursprünglichen Planungen – und genau deshalb erfreulich.

    Keine große Sanierung. Keine Eingriffe in die Bausubstanz. Sanitärobjekte wurden ausgetauscht, Oberflächen überarbeitet, Fliesen beschichtet und die Räume frisch gestrichen.

    Kosten: rund 31.000 Euro einschließlich WC-Anhänger.
    Ursprünglich war eine umfassende Sanierung vorgesehen. Nach der Ausschreibung hätte sie mehr als 275.000 Euro gekostet.

    Da die Schule nur noch wenige Jahre in ihrer heutigen Form genutzt werden soll, wäre diese Investition schwer zu begründen gewesen.

    Gut entschieden. Rund eine Viertelmillion Euro nicht ausgegeben.

    Die große Frage nach der Zukunft und den Kosten der Goetheschule bleibt davon getrennt bestehen. Die politische Entscheidung über den weiteren Weg ist noch nicht gefallen.

    Mehr zur Goetheschule auf Quickborn Aktuell

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    🏊 Freibad: 60.000 Besucher – das ist ein Erfolg

    Das Quickborner Freibad hat am 28. August die Marke von 60.000 Besucherinnen und Besuchern überschritten – mehrere Wochen vor Saisonende.

    2025 waren es am Ende rund 55.000, 2024 etwa 45.000.

    Neun Veranstaltungen gab es in diesem Jahr. Allein zum Familientag kamen rund 2.600 Menschen.

    Auch die Saisonkarten liefen gut. Vor Saisonbeginn waren bereits 1.012 Karten verkauft – knapp 40 Prozent mehr als im Vorjahr.

    Das Freibad wird angenommen.

    Die andere Seite gehört aber ebenfalls zur Rechnung: Besucherrekord und Wirtschaftlichkeit sind zwei unterschiedliche Dinge.

    Der Betrieb verursacht ein erhebliches jährliches Defizit. Gleichzeitig ist die Zahl der hauptamtlich Beschäftigten gegenüber früher deutlich gestiegen.

    Schwimmunterricht, DLRG und die Aufgabe, Kindern Schwimmen beizubringen, gab es auch früher.

    Deshalb werden wir Besucherzahlen, Einnahmen, Personal und tatsächliches Defizit getrennt betrachten.

    60.000 Besucher sind ein Erfolg.
    Was jeder Besuch die Allgemeinheit kostet, ist eine andere Frage.

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    🔥 Wärmeplanung: Was kommt auf Hauseigentümer zu?

    Am Mittwoch, 9. September, um 18 Uhr lädt die Stadt zur Informationsveranstaltung über die kommunale Wärmeplanung in die Mensa der Comenius-Schule ein.

    Ganz neu ist das Thema nicht. Bereits im November 2023 kamen knapp 300 Menschen zu einer großen Informationsveranstaltung.

    Für Eigentümer ist vor allem wichtig: Der kommunale Wärmeplan verpflichtet niemanden automatisch, seine Heizung auszutauschen oder sich an ein Wärmenetz anzuschließen.

    Er soll zeigen, welche Wärmeversorgung in welchen Gebieten künftig sinnvoll sein kann.

    Spannend wird deshalb:
    Wo sind Wärmenetze realistisch?
    Wo bleibt die individuelle Heizung?
    Und was kostet das Ganze?

    Passend dazu haben die Stadtwerke Quickborn auf unsere Nachfrage bestätigt, dass es bereits den Tarif Q-Gas Bio 15 gibt.

    Der Tarif enthält 15 Prozent bilanziell zugeordnetes Biomethan. Es handelt sich nicht lediglich um eine CO₂-Kompensation.

    Mehr Hintergründe auf Quickborn Aktuell

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    🪶 Himmelmoor: Es summt, flattert und fliegt

    Jetzt einmal raus aus Ausschüssen und Haushaltsplänen.

    Das Himmelmoor zeigt am Wochenende, dass Quickborn auch andere Themen kann.

    Samstag, 5. September, 20 Uhr:
    Fledermausbeobachtung mit Detektoren.

    Sonntag, 6. September, ab 11 Uhr:
    Libellenführung mit Vortrag und Exkursion.

    Mehr als 30 Libellenarten wurden inzwischen im Himmelmoor nachgewiesen.

    Festes Schuhwerk, Fernglas oder Kamera können nicht schaden.

    Und falls die Libelle keine Lust auf ein Foto hat: Sie hat vermutlich die Datenschutzerklärung gelesen.

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    👟 „Läuft!“ läuft weiter – jetzt mit mehr Platz

    Auch aus der Quickborner Geschäftswelt gibt es eine nette Nachricht.

    Der Kinderschuhladen „läuft!“ ist umgezogen.

    Seit 3. September findet man das Geschäft nicht mehr in der Bahnhofstraße 7, sondern in der Bahnhofstraße 96.

    Der neue Laden bietet mehr Platz und eine größere Auswahl.

    Kein Millionenprojekt, kein Ausschuss und vermutlich auch keine 400-seitige Machbarkeitsstudie.

    Ein Geschäft wächst und bleibt in Quickborn. Schön.

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    🚗 Tempo 50: Nachgefragt, Antwort bekommen

    Für Diskussionen sorgte die neue Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h im Bereich einer Bushaltestelle.

    Die Stadt hat unsere Anfrage inzwischen beantwortet.

    Die Änderung geht auf eine Anregung aus der Einwohnerschaft zurück. Die Begrenzung im Bereich der Bushaltestelle ist nachvollziehbar.

    Interessant ist die bisherige Verkehrsmessung:

    85 Prozent der Verkehrsteilnehmer fuhren dort bereits vorher höchstens rund 60 km/h.

    Das ist ein guter Wert.

    Ob an dieser Stelle tatsächlich eine geschlossene Ortslage vorliegt, kann man diskutieren. Unterm Strich macht Tempo 50 an der Bushaltestelle Sinn.

    Was weniger glücklich lief: die Information der Öffentlichkeit.

    Bevor eine Ortstafel umgesetzt und eine Verkehrsregelung geändert wird, darf man den Bürgern ruhig erklären, warum.

    Dann entstehen viele Diskussionen gar nicht erst.

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    🎉 50. Eulen- und Schützenfest: Back to the Roots

    Vom 11. bis 20. September feiert Quickborn das 50. Eulen- und Schützenfest.

    Inzwischen ist deutlich mehr vom Programm bekannt.

    Los geht es mit Edelg!ft und Maggers United im Festzelt. Es folgen 70er- und 80er-Disco, Schützenumzug, Quickborner Musiktage, Poetry Slam, Kinderprogramm, Laternenumzüge und Feuerwerk.

    Am 19. September steigt der große Jubiläums-Eulenmarkt.

    Und dann kommt sie:

    die 360-Grad-Bühne mit Catwalk vor dem Rathaus.

    Der Gedanke „Back to the Roots“, den niemand so richtig beim Namen nennen möchte, ist beim Jubiläum deutlich zu erkennen: Schützen, Laternen, Budenzauber, Feuerwerk und gemeinsames Feiern rücken wieder stärker in den Mittelpunkt.

    Das gefällt uns.

    Wie sich die neue Bühne macht und ob neben dem Catwalk noch Platz für die Quickborner bleibt, werden wir sehen.

    Für das Jubiläumsfest wünschen wir schon jetzt:

    Viel Spaß, tolle Tage und vor allem richtig gutes Wetter.

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    📌 Quickborn Aktuell

    Das war Newsletter Nr. 2.

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  • Goethe-Schule an die Feldbehnstraße? Eine naheliegende Interimslösung mit weitreichenden Folgen

    Die Freie Gemeinschaftsschule Quickborn könnte nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts während einer Sanierungs- oder Neubauphase rund 260 Kinder der Goethe-Schule aufnehmen. Auf den ersten Blick ist das pragmatisch: Ein vorhandenes Schulgebäude verfügt offenbar über freie Räume, während die Stadt ein Ausweichquartier benötigt.

    Bei genauerem Hinsehen stellen sich jedoch grundsätzliche Fragen: Wie funktionieren zwei Schulen unterschiedlicher Trägerschaft unter einem Dach? Was bedeutet der Umzug für Schulwege und Ganztag? Welche Auswirkungen hat er auf die Freie Gemeinschaftsschule? Und könnte aus einem Interim irgendwann eine dauerhafte Standortentscheidung werden?


    Inhaltsverzeichnis


    1. Die Ausgangslage hat sich verändert

    Das Hamburger Abendblatt berichtet am 3. September, dass die Freie Gemeinschaftsschule bereit sei, Schülerinnen und Schüler der Goethe-Schule während einer möglichen Bauphase am Standort Feldbehnstraße aufzunehmen. Dort seien genügend Räume vorhanden.

    Vize-Bürgermeister Eike Kuhrcke wird mit der Aussage zitiert, die Stadt könne dadurch in Ruhe überlegen, ob die Goethe-Schule neu gebaut oder saniert werden solle.

    Das ist zunächst nachvollziehbar. Bevor für mehrere Jahre Container aufgestellt oder andere Gebäude provisorisch hergerichtet werden, sollte geprüft werden, ob vorhandene Schulräume genutzt werden können.

    Allerdings geht es nicht um einige wenige Klassen. Die Goethe-Schule hat aktuell rund 263 Schülerinnen und Schüler. Damit würde praktisch eine vollständige öffentliche Grundschule in einen bestehenden privaten Schulcampus einziehen.

    Noch im Februar 2025 hatte die Stadt erklärt, eine Sanierung der Goethe-Schule komme nicht infrage. Als Gründe wurden unter anderem der Bauzustand, die Anforderungen des Ganztags und die Kosten genannt. Ein wichtiger praktischer Punkt war zudem, dass der Schulbetrieb während der Bauphase am bisherigen Standort weiterlaufen sollte.

    Inzwischen bezeichnet die Stadt die Zukunft des Gebäudes wieder als offen.

    Eine vollständige Auslagerung würde die Ausgangslage nochmals deutlich verändern: Das Goethe-Gebäude könnte leer untersucht, saniert, umgebaut oder abgerissen werden. Damit entfiele ein wesentliches Hindernis früherer Überlegungen.

    Das macht eine Sanierung nicht automatisch sinnvoll und einen Neubau nicht automatisch überflüssig. Aber die Varianten müssten unter den neuen Bedingungen neu bewertet werden.

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    2. Der Campus Feldbehnstraße ist groß dimensioniert

    Der Campus an der Feldbehnstraße wurde 2017/2018 errichtet. Nach Angaben des Modulbauunternehmens KLEUSBERG umfasst das viergeschossige Gebäude rund 6.200 Quadratmeter Bruttogeschossfläche und besteht aus 135 Modulen.

    Die ursprüngliche Planung war deutlich größer als der heutige Schulbetrieb. Vorgesehen waren Kita, Grundschule, Gemeinschaftsschule und gymnasiale Oberstufe.

    Zum Campus gehören außerdem unter anderem:

    • Unterrichts- und Fachräume
    • Mensa
    • Sporthalle
    • Schulhof
    • Ganztags- und Funktionsflächen

    Bei der Eröffnung wurde eine mögliche Gesamtkapazität von bis zu 640 Schülerinnen und Schülern genannt.

    Diese historische Zahl bedeutet nicht, dass heute ohne Weiteres dieselbe Zahl an Kindern aufgenommen werden kann. Brandschutz, aktuelle Nutzung, Ganztag und Genehmigungen müssen gesondert betrachtet werden.

    Sie zeigt aber: Der Campus wurde ursprünglich für einen erheblich größeren Schulbetrieb ausgelegt.

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    3. Was ist aus der Oberstufe geworden?

    Ein Teil der offenbar vorhandenen Raumreserven dürfte mit der Entwicklung der gymnasialen Oberstufe zusammenhängen.

    Im amtlichen Schulverzeichnis 2023/24 wurde noch eine Oberstufenklasse ausgewiesen. Im Schulverzeichnis 2024/25 erscheinen dagegen nur noch acht Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 10.

    Auch die aktuellen Aufnahmeunterlagen enthalten keine erkennbare Anmeldung zur Oberstufe mehr. In älteren Unterlagen war diese ausdrücklich vorgesehen.

    Die Stadt bezeichnet die Einrichtung weiterhin als „Freie Gemeinschaftsschule Quickborn mit gymnasialer Oberstufe“.

    Öffentlich ist derzeit nicht eindeutig erkennbar, ob die Oberstufe nur ruht oder dauerhaft eingestellt wurde.

    Das ist nicht nur für die aktuelle Raumfrage interessant, sondern auch für die langfristige Entwicklung des privaten Schulstandorts.

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    4. Zwei Schulen unter einem Dach

    Die Goethe-Schule würde nicht in ein leer stehendes ehemaliges Schulgebäude einziehen. Am Standort besteht weiterhin privater Schulbetrieb.

    Die Freie Gemeinschaftsschule ist eine staatlich genehmigte Ersatzschule der ASG. Daneben befindet sich am Campus auch die Freie Grundschule Quickborn. Die Goethe-Schule bleibt dagegen eine öffentliche Schule in Trägerschaft der Stadt Quickborn.

    Damit würden nicht einfach zwei Schülergruppen zusammengeführt. Es wären zwei voneinander unabhängige Schulsysteme unterschiedlicher Trägerschaft in einem Gebäude.

    Zu regeln wären unter anderem:

    • Unterrichtsbereiche und Zugänge
    • Aufsicht und Hausrecht
    • Pausenflächen und Schulhof
    • Mensa und Ganztag
    • Sporthalle und Fachräume
    • Brandschutz und Evakuierung
    • Reinigung und Gebäudebetrieb
    • IT-Infrastruktur
    • Versicherung und Haftung

    Entscheidend dürfte sein, wie klar beide Schulen räumlich und organisatorisch voneinander getrennt werden können.

    Ein eigener Bereich mit eigenen Unterrichtsräumen, Toiletten und Aufenthaltsflächen wäre organisatorisch etwas völlig anderes als eine intensive gemeinsame Nutzung von Fluren, Mensa, Schulhof und Nebenräumen.

    Ob und wie eine solche Trennung vorgesehen ist, ist bislang öffentlich nicht bekannt.

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    5. Auch die ASG-Schule würde sich verändern

    Bei der Diskussion darf nicht nur auf die Goethe-Schule geschaut werden.

    Die Freie Gemeinschaftsschule wirbt mit überschaubaren Strukturen, persönlicher Betreuung und familiärer Atmosphäre. Genau dieses Umfeld ist für viele Eltern ein Grund, sich bewusst für eine Privatschule und die Zahlung von Schulgeld zu entscheiden.

    Der Einzug von zusätzlich rund 260 Grundschulkindern würde den Campus erheblich verändern.

    Aus einem vergleichsweise überschaubaren privaten Schulstandort würde zumindest für mehrere Jahre ein großer gemeinsamer Campus verschiedener Schulen und Schulträger.

    Das muss nicht scheitern. Aber es stellt Fragen:

    • Bleiben die bisherigen Angebote der ASG vollständig erhalten?
    • Reichen Gemeinschafts- und Ganztagsflächen weiterhin aus?
    • Wie verändert sich die Atmosphäre des Campus?
    • Welche Flächen stehen den ASG-Schülerinnen und -Schülern weiterhin exklusiv zur Verfügung?

    Auch die Interessen der heutigen ASG-Schülerinnen und -Schüler und ihrer Eltern gehören deshalb in die Betrachtung.

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    6. Klassenräume allein reichen nicht

    Eine moderne Grundschule mit Ganztag benötigt deutlich mehr als zwölf oder dreizehn freie Klassenräume.

    Benötigt werden zusätzlich unter anderem:

    • Ganztags- und Betreuungsräume
    • Mensa und Essensplätze
    • Gruppen- und Differenzierungsräume
    • Rückzugsmöglichkeiten
    • Personal- und Verwaltungsräume
    • Lager- und Funktionsflächen
    • Sport- und Bewegungsangebote

    Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:

    „Gibt es genügend freie Klassenräume?“

    Sondern:

    „Gibt es genügend geeignete Schulfläche für eine vollständige Grundschule einschließlich Ganztag, ohne den bestehenden privaten Schulbetrieb wesentlich einzuschränken?“

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    7. Der Schulweg verändert sich deutlich

    Die Goethe-Schule ist nach Angaben der Stadt insbesondere für den südlichen Teil Quickborns zuständig.

    Mit einem Umzug an die Feldbehnstraße würde die Schule diesen bisherigen räumlichen Schwerpunkt deutlich verlassen.

    Bei einer kurzen Übergangslösung wäre das möglicherweise überschaubar. Bei drei oder vier Jahren sieht die Sache anders aus.

    Für Kinder, die während dieser Zeit eingeschult werden, könnte die Feldbehnstraße faktisch der Standort ihrer gesamten Grundschulzeit werden.

    Damit werden auch folgende Themen relevant:

    • längere Schulwege
    • Fahrradverkehr
    • Bring- und Holverkehr
    • Schülerbeförderung
    • Verkehrssicherheit rund um den Campus

    Gerade bei Grundschulen spielt Wohnortnähe eine besondere Rolle.

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    8. „Kurze Wege“ und der bisherige politische Kurs

    Die Standortfrage hat in Quickborn eine lange politische Vorgeschichte.

    Die FDP Quickborn setzte sich über viele Jahre für den Erhalt der Goethe-Schule am bisherigen Standort ein. Bereits 2016 trug eine Veröffentlichung die Überschrift:

    „Umzug der Goetheschule wider jegliche Vernunft“

    Auch später blieb der Standorterhalt Teil der politischen Programmatik. Thomas Beckmann warb in seinem Bürgermeisterwahlkampf zudem ausdrücklich für eine „Stadt der kurzen Wege“.

    Ein zeitlich begrenzter Umzug widerspricht dem langfristigen Erhalt des Standorts nicht automatisch.

    Sollte das Interim allerdings mehrere Jahre dauern oder anschließend eine dauerhafte Verlagerung diskutiert werden, bekämen diese früheren Positionen eine neue Bedeutung.

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    9. Was passiert, wenn das Interim funktioniert?

    Das ist möglicherweise die langfristig wichtigste Frage.

    Angenommen, die Goethe-Schule zieht vollständig in die Feldbehnstraße.

    Der Betrieb funktioniert. Die Räume reichen aus. Ganztag und Betreuung lassen sich organisieren.

    Gleichzeitig stellt die Stadt fest, dass sowohl Neubau als auch umfassende Sanierung am bisherigen Standort sehr hohe Investitionen erfordern.

    Dann wird zwangsläufig irgendwann die Frage entstehen:

    Muss die Goethe-Schule überhaupt wieder zurück?

    Dafür gibt es derzeit keinen bekannten Beschluss und keinen belastbaren Hinweis auf eine bereits geplante dauerhafte Verlagerung.

    Trotzdem würde ein erfolgreiches mehrjähriges Interim eine neue Vergleichsgröße schaffen.

    Dann wären mindestens drei Varianten gegenüberzustellen:

    Variante Grundgedanke
    Neubau Goethestraße Moderner Neubau am bisherigen Standort
    Sanierung und Erweiterung Nutzung und Ergänzung des leer gezogenen Bestands
    Andere dauerhafte Standortlösung Nutzung oder Erwerb einer bereits vorhandenen Schulimmobilie

    Welche Variante langfristig sinnvoll ist, lässt sich derzeit nicht seriös beantworten.

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    10. Könnte der ASG-Campus langfristig interessant werden?

    Für Verkaufsabsichten der ASG oder konkrete Gespräche über einen Erwerb des gesamten Campus gibt es derzeit keine öffentlich bekannten Belege.

    Ebenso wenig gibt es einen belastbaren Hinweis darauf, dass die ASG ihre Schulen in Quickborn insgesamt aufgeben will.

    Es wäre deshalb falsch, aus der möglichen Interimslösung bereits einen geplanten Verkauf abzuleiten.

    Sollte die Stadt allerdings über mehrere Jahre einen erheblichen Teil des Gebäudes nutzen und sollte sich dieser Standort als dauerhaft geeignet erweisen, wird sich die Frage nach der langfristigen Perspektive zwangsläufig stellen.

    Dazu gehört auch die Frage, wie sich die ASG selbst entwickeln will:

    • Welche Perspektive hat die Gemeinschaftsschule?
    • Ist die Oberstufe dauerhaft entfallen?
    • Wie entwickeln sich die Schülerzahlen?
    • Welche Flächen benötigt die ASG langfristig selbst?
    • Ist die Nutzung durch die Stadt ausschließlich befristet?

    Quickborn Aktuell hat hierzu eine Presseanfrage an die Zentrale der ASG gerichtet.

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    11. Folgen für die Quickborner Grundschulstruktur

    Eine dauerhafte Verlagerung der Goethe-Schule in Richtung Feldbehnstraße wäre keine bloße Immobilienentscheidung.

    Mit der Grundschule Mühlenberg befindet sich bereits eine große öffentliche Grundschule in vergleichsweise geringer Entfernung.

    Eine dauerhafte Verlagerung würde öffentliche Grundschulkapazitäten räumlich stärker konzentrieren. Gleichzeitig könnte der bisherige Goethe-Standort für den südlichen Teil Quickborns entfallen.

    Eine solche Entscheidung müsste deshalb deutlich weiter gehen als ein Vergleich von Baukosten.

    Zu berücksichtigen wären unter anderem:

    • zukünftige Schülerzahlen
    • Wohnungsbau und Bevölkerungsentwicklung
    • räumliche Verteilung der Grundschulkinder
    • Schulwege
    • Verkehr
    • Ganztagsbedarf
    • Erweiterungsmöglichkeiten
    • Sportkapazitäten
    • langfristige Betriebskosten

    Ein günstigeres Gebäude ist nicht automatisch der bessere Schulstandort. Ein traditioneller Standort ist umgekehrt nicht automatisch die wirtschaftlich beste Lösung.

    Beides muss miteinander verglichen werden.

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    12. Drei Entscheidungen sollten getrennt werden

    Aus unserer Sicht sollten drei Fragen nicht miteinander vermischt werden:

    1. Ist die Feldbehnstraße als Interim für die Goethe-Schule geeignet?

    2. Kann dort ein organisatorisch sauberer Betrieb von Schulen unterschiedlicher Trägerschaft gewährleistet werden?

    3. Welche Lösung ist für die Goethe-Schule langfristig sinnvoll – Neubau, Sanierung oder eine andere Standortvariante?

    Diese Fragen hängen miteinander zusammen. Sie sind aber nicht identisch.

    Eine gute Interimslösung sollte nicht deshalb verworfen werden, weil daraus später weitere Möglichkeiten entstehen könnten.

    Umgekehrt darf aus einem funktionierenden Interim nicht automatisch eine dauerhafte Standortentscheidung werden.

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    13. Was noch geklärt werden muss

    Für eine belastbare Bewertung fehlen bislang wesentliche Informationen.

    • Welche Räume stehen der Goethe-Schule konkret zur Verfügung?
    • Wie sollen die Schulen räumlich getrennt werden?
    • Wie werden Ganztag, Mensa, Sporthalle und Schulhof organisiert?
    • Welche Auswirkungen entstehen für Schulwege und Verkehr?
    • Wie werden Aufsicht, Hausrecht und Haftung geregelt?
    • Für welchen Zeitraum können die Räume verbindlich genutzt werden?
    • Welche Kosten entstehen der Stadt?
    • Welche langfristigen Pläne verfolgt die ASG mit dem Standort?
    • Welche Perspektive hat die Oberstufe?

    Quickborn Aktuell hat deshalb sowohl die zuständige Schulaufsicht als auch die ASG um eine Einordnung gebeten.

    Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lässt sich beurteilen, ob aus einer zunächst überzeugenden Idee tatsächlich eine tragfähige Lösung wird.

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    14. Fazit

    Die Nutzung freier Schulräume an der Feldbehnstraße kann eine vernünftige Interimslösung sein. Der Campus ist groß, verfügt über schulische Infrastruktur und könnte der Stadt möglicherweise erhebliche Kosten für Provisorien ersparen.

    Aber die Frage ist größer als die Zahl freier Klassenräume.

    Eine vollständige öffentliche Grundschule mit rund 263 Kindern würde in einen weiterhin betriebenen privaten Schulcampus einziehen. Das betrifft Schulorganisation, Ganztag, Sport, Aufsicht, Verkehr, Schulwege und das pädagogische Profil der bestehenden Privatschulen.

    Gleichzeitig verändert eine vollständige Auslagerung die Diskussion über die Zukunft der Goethe-Schule selbst.

    Wenn das Gebäude an der Goethestraße leer steht, können Sanierung, Neubau und andere Varianten unter neuen Voraussetzungen bewertet werden.

    Und wenn die Feldbehnstraße über mehrere Jahre funktioniert, wird auch die Frage nach einem dauerhaften Standort irgendwann aufkommen.

    Die Interimslösung könnte Quickborn Zeit verschaffen. Diese Zeit sollte genutzt werden, Neubau, Sanierung und mögliche Alternativen transparent und unter denselben Maßstäben zu vergleichen.

    Denn am Ende geht es nicht nur darum, wo vorübergehend genügend Klassenräume vorhanden sind.

    Es geht darum, wie Quickborn seine Grundschullandschaft für die kommenden Jahrzehnte aufstellen will.

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  • Stadtwerke Quickborn: Q-Gas Bio 15 setzt auf bilanzielles Biomethan

    Stadtwerke Quickborn: Q-Gas Bio 15 setzt auf bilanzielles Biomethan

    Die Stadtwerke Quickborn bieten bereits heute einen Gastarif an, der einen Anteil von Biomethan einbezieht. Das hat das Unternehmen auf Nachfrage von Quickborn Aktuell bestätigt.

    Beim Tarif Q-Gas Bio 15 beträgt der bilanzielle Biomethananteil 15 Prozent. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht lediglich um eine CO₂-Kompensation.

    „Es handelt sich um eine bilanzielle Biomethanlieferung und nicht um eine reine CO₂-Kompensation.“

    Das ist ein wichtiger Unterschied. Beim bilanziellen Verfahren wird die entsprechende Menge Biomethan in das Gasnetz eingespeist und dem jeweiligen Produkt rechnerisch zugeordnet. Da Erdgas und Biomethan innerhalb des Gasnetzes gemeinsam transportiert werden, kommt beim einzelnen Haushalt physikalisch nicht ausschließlich Biomethan aus der Leitung. Entscheidend ist vielmehr, dass die dem Tarif entsprechende Biomethanmenge bilanziell in das System eingebracht und nachgewiesen wird.

    🌱 Nachweise für Kundinnen und Kunden

    Nach Angaben der Stadtwerke Quickborn werden die erforderlichen Nachweise im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung gestellt.

    Damit schaffen die Stadtwerke Transparenz darüber, auf welcher Grundlage der ausgewiesene Biomethananteil des Tarifs beruht.

    Die aktuellen Konditionen und weitere Informationen zu Q-Gas Bio 15 veröffentlicht das Unternehmen auf seiner Internetseite.

    ⚖️ Gesetzliche Anforderungen werden sich weiterentwickeln

    Interessant ist die Antwort der Stadtwerke auch mit Blick auf die zukünftige Entwicklung des Gasmarktes.

    Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wärme- und Gasversorgung werden sich in den kommenden Jahren weiter verändern. Dabei geht es unter anderem um mögliche neue Anforderungen an Gaslieferanten, Nachweissysteme und eine angekündigte Grüngasquote.

    Wie diese Verpflichtungen im Einzelnen ausgestaltet werden, ist derzeit noch nicht abschließend geregelt.

    „Unser Produktportfolio werden wir auch künftig an die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen anpassen.“

    Gleichzeitig weisen die Stadtwerke darauf hin, dass die konkrete Ausgestaltung künftiger Lieferantenpflichten, Nachweissysteme und der angekündigten Grüngasquote noch offen ist.

    Sobald entsprechende Verordnungen oder verbindliche Regelungen vorliegen, wollen die Stadtwerke ihre Kundinnen und Kunden informieren.

    🏠 Bedeutung für Hauseigentümer

    Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist zunächst wichtig: Mit Q-Gas Bio 15 existiert in Quickborn bereits ein Angebot, bei dem ein klar ausgewiesener Anteil von Biomethan Bestandteil der Gaslieferung ist.

    Positiv ist dabei auch die klare Unterscheidung zwischen einer bilanziellen Biomethanlieferung und einer reinen CO₂-Kompensation.

    Gerade vor dem Hintergrund der Diskussion über kommunale Wärmeplanung, zukünftige Heizsysteme und die langfristige Rolle des Gasnetzes ist diese Klarstellung hilfreich.

    Für Hauseigentümer bedeutet das allerdings nicht, dass heute bereits abschließend feststeht, welche Rolle Erdgas, Biomethan oder andere erneuerbare Gase in zehn oder zwanzig Jahren spielen werden. Viele rechtliche, technische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen befinden sich weiterhin in Bewegung.

    📌 Unser Fazit

    Mit Q-Gas Bio 15 bieten die Stadtwerke Quickborn bereits heute einen Tarif mit 15 Prozent bilanziell zugeordnetem Biomethan an.

    Die Stadtwerke stellen klar, dass es sich dabei nicht lediglich um eine CO₂-Kompensation handelt und dass entsprechende Nachweise im Rahmen der geltenden Vorgaben zur Verfügung gestellt werden.

    Gleichzeitig will das Unternehmen sein Produktportfolio an die zukünftigen gesetzlichen Anforderungen anpassen.

    Ein sachlicher und transparenter Umgang mit einem Energiemarkt, der sich in den kommenden Jahren deutlich verändern wird.

    Quickborn Aktuell bleibt dran.

  • 🚻 Goethe-Grundschule: WC-Anlagen werden aufgefrischt – aus Alt wird nicht neu. Und das ist gut so.

    Wir konnten heute die Goethe-Grundschule besichtigen und uns dabei auch ein Bild von den Arbeiten an den WC-Anlagen machen.

    Unser Eindruck vor Ort ist eindeutig: Hier findet keine grundlegende Sanierung statt.

    Die vorhandenen Sanitärobjekte wurden ausgetauscht, die Räume überarbeitet und mit einem frischen, freundlichen Anstrich versehen. Das verbessert den Zustand deutlich. Aus alten WC-Räumen werden dadurch aber keine neuen Sanitäranlagen.

    🔧 Aus knapp 300.000 Euro werden weniger als 35.000 Euro

    Bemerkenswert ist vor allem die Entwicklung der Maßnahme.

    Ursprünglich war für die WC-Anlagen eine umfassendere Sanierung mit Kosten von knapp 300.000 Euro vorgesehen. Die jetzt umgesetzte Lösung liegt nach den uns vorliegenden Informationen bei unter 35.000 Euro.

    Das ist keine kleine Kostenkorrektur. Das ist eine deutliche Änderung der Strategie.

    Und diese Änderung ist nachvollziehbar.

    Denn bei der Goethe-Grundschule steht eine wesentlich größere Entscheidung an: Wird der vorhandene Schulkomplex umfassend saniert oder wird neu gebaut?

    Solange diese Grundsatzentscheidung nicht getroffen ist, macht es wenig Sinn, jetzt mehrere Hunderttausend Euro in eine umfassende Sanierung einzelner Bereiche zu investieren.

    Die jetzt gewählte Lösung erfüllt ihren Zweck: Die Situation für die Schülerinnen und Schüler wird verbessert, ohne einer späteren Entscheidung über die Zukunft der Schule vorzugreifen.

    📣 Eine neue Strategie darf man auch kommunizieren

    Eine Änderung der Planung ist kein Problem. Manchmal ist sie sogar genau richtig.

    Dann sollte man sie allerdings auch der Öffentlichkeit mitteilen.

    Wenn aus einer ursprünglich geplanten Sanierung für knapp 300.000 Euro eine pragmatische Lösung für weniger als 35.000 Euro wird, hätte eine kurze Information ausgereicht:

    Wir verzichten zunächst auf die große Sanierung, verbessern die WC-Anlagen mit begrenztem Aufwand und warten die Entscheidung über Sanierung oder Neubau der Goethe-Grundschule ab.

    Das wäre verständlich gewesen und hätte viele Nachfragen vermieden.

    Auch eine frühere Besichtigung hätte ohne Weiteres Klarheit schaffen können. Warum dies erst jetzt möglich war, bleibt für uns schwer nachvollziehbar.

    🧱 WC-Bereich: keine erkennbaren Eingriffe in die Bausubstanz

    Nach unserer laienhaften Wahrnehmung wurden bei den jetzt sichtbaren Arbeiten in den WC-Bereichen keine wesentlichen Eingriffe in die eigentliche Bausubstanz vorgenommen.

    Die Sanitärobjekte wurden ausgetauscht und die vorhandenen Flächen aufgearbeitet beziehungsweise neu gestaltet.

    Auch unter dem Gesichtspunkt der zuletzt diskutierten möglichen Schadstoffbelastungen machte dieser Bereich auf uns einen unauffälligen und ordentlichen Eindruck.

    Eine fachliche Schadstoffbewertung kann eine Besichtigung durch uns selbstverständlich nicht ersetzen. Für den von uns wahrgenommenen Umfang der Arbeiten an den WC-Anlagen waren jedoch keine problematischen Eingriffe erkennbar.

    🏫 Auch andere Bereiche der Schule werden instand gehalten

    Bei unserem Rundgang konnten wir ebenfalls sehen, dass die Goethe-Grundschule im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten weiter instand gehalten wird.

    So wurde unter anderem ein von einem Wasserschaden betroffener Klassenraum renoviert. Auch im Flurbereich wurden Arbeiten ausgeführt.

    Zu Art und Umfang dieser Arbeiten haben wir bei der Stadt noch einmal nachgefragt.

    📌 Unser Fazit

    Die WC-Anlagen werden sichtbar verbessert.

    Neue Sanitärobjekte, frische Oberflächen und freundlichere Räume sind für die Schülerinnen und Schüler zunächst einmal eine gute Sache.

    Eine umfassende Sanierung ist das nicht – und angesichts der offenen Zukunft der Goethe-Grundschule muss es das derzeit auch nicht sein.

    Der Unterschied zwischen knapp 300.000 Euro und weniger als 35.000 Euro zeigt allerdings auch, wie stark sich die ursprüngliche Planung verändert hat.

    Die entscheidende Frage steht ohnehin noch bevor:

    Sanierung des bestehenden Schulgebäudes oder Neubau?

    Eine geänderte Strategie kann dabei durchaus vernünftig sein. Sie sollte nur rechtzeitig und verständlich erklärt werden.

    Quickborn Aktuell bleibt dran.

  • Kommunale Wärmeplanung in Quickborn: Was Eigentümer jetzt wissen sollten

    Kommunale Wärmeplanung in Quickborn: Was Eigentümer jetzt wissen sollten

    Die Stadt Quickborn lädt am Mittwoch, 9. September 2026, um 18 Uhr zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung in die Mensa der Comenius-Schule ein. Dabei soll über den aktuellen Stand der Planung, mögliche Wärmenetze, dezentrale Lösungen und verschiedene Heiztechnologien informiert werden.

    Ganz neu ist das Thema allerdings nicht: Bereits im November 2023 fand eine große öffentliche Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung mit knapp 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Die jetzige Veranstaltung wird von der Stadt dennoch als „erste öffentliche Informationsveranstaltung“ bezeichnet – möglicherweise beginnt die Zählung mit dem inzwischen konkret laufenden Planungsverfahren einfach noch einmal von vorn.

    Für Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften ist vor allem wichtig: Der kommunale Wärmeplan selbst verpflichtet weder zum Austausch einer Heizung noch automatisch zum Anschluss an ein Wärmenetz. Gleichzeitig hat sich die Rechtslage für neue Heizungen im Sommer 2026 erheblich verändert. In Schleswig-Holstein bestehen zusätzlich eigene Vorgaben, insbesondere bei älteren Gebäuden.

    Quickborn Aktuell hat die Rechtsgrundlagen, Fristen, Chancen und Risiken der Wärmeplanung sowie die Folgen für Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Stadt und Energieversorger ausführlich aufgearbeitet.

    Außerdem haben wir bei den Stadtwerken Quickborn angefragt, ob ein Gastarif mit einem entsprechend anrechenbaren Biogas- beziehungsweise Biomethananteil angeboten wird, mit dem die schleswig-holsteinischen Anforderungen beim Austausch einer älteren Gasheizung erfüllt werden können. Über die Antwort werden wir berichten.

    Ausführliche Informationen findet Ihr unter „Themen – Kommunale Wärmeplanung“:

    Kommunale Wärmeplanung in Quickborn – Hintergründe, Rechtslage und praktische Folgen

  • Bürgerbeteiligung beim Masterplan: Streit um das Fragerecht im Stadtentwicklungsausschuss

    Im Quickborner Stadtentwicklungsausschuss ist es zu einem deutlichen Streit über Bürgerbeteiligung und Fragerechte gekommen. Zwei Einwohner wollten vor der politischen Entscheidung Nachfragen zu den Antworten der Verwaltung auf ihre Stellungnahmen zum Masterplan stellen. Der Ausschussvorsitzende ließ dies nicht zu. Der Vorgang soll nun von der Kommunalaufsicht geprüft werden.

    Die Bürgerbeteiligung zum Quickborner Masterplan ist bislang überschaubar geblieben. Von knapp 23.000 Einwohnern hatten sich sechs Bürger intensiver mit den Planungen beschäftigt und insgesamt rund 60 Fragen, Hinweise und Stellungnahmen eingereicht. Die Verwaltung beantwortete diese schriftlich. Genau diese Antworten lagen anschließend dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vor. Zwei der sechs Bürger waren bei der Sitzung persönlich anwesend. Sie wollten einzelne Antworten hinterfragen, Verständnisfragen stellen und aus ihrer Sicht unvollständige oder falsche Aussagen ansprechen. Eigentlich eine gute Gelegenheit für einen direkten Austausch zwischen Bürgern, Politik und Verwaltung.

    Antrag auf Anhörung abgelehnt

    Zu Beginn beantragten die beiden Bürger eine Anhörung als Betroffene. Der Antrag wurde abgelehnt. Der FDP-Ausschussvorsitzende begründete dies sinngemäß damit, dass bei einer anerkannten Betroffenheit möglicherweise auch andere Fragesteller oder Quickborner als betroffen gelten könnten. Die CDU distanzierte sich später ausdrücklich von dieser Argumentation. Sie erklärte, eine Betroffenheit der Bürger durchaus zu sehen, und ließ dies nach den vorliegenden Informationen auch zu Protokoll nehmen. Eine Anhörung fand dennoch nicht statt.

    Den Bürgern wurde zunächst erklärt, sie könnten ihre Fragen später beim entsprechenden Tagesordnungspunkt stellen. Darauf warteten sie rund drei Stunden. Erst gegen 21.40 Uhr kam der Punkt auf die Tagesordnung. Einer der Bürger begann mit seiner ersten Wortmeldung. Nach etwa 30 Sekunden wurde er vom Vorsitzenden unterbrochen.

    Fragen zu den Verwaltungsantworten nicht zugelassen

    Der Vorsitzende vertrat sinngemäß die Auffassung, Fragen zu Inhalten, die bereits in der Vorlage behandelt worden seien, sollten nicht erneut gestellt werden. Zulässig seien vielmehr neue Fragen, die nicht unmittelbar mit den vorliegenden Antworten verbunden seien. Genau hier entstand der zentrale Konflikt. Denn die Vorlage bestand gerade aus den Antworten der Verwaltung auf die zuvor eingereichten Bürgerfragen. Und genau über diese Antworten sollte der Ausschuss anschließend beraten und entscheiden.

    Die Bürger wollten keine neuen Themen eröffnen. Sie wollten nachfragen. Sie wollten Aussagen präzisieren lassen und Punkte ansprechen, bei denen sie die Antworten der Verwaltung für unvollständig oder sachlich nicht richtig hielten. Aus ihrer Sicht sollte dies geschehen, bevor die Politik die Antworten übernimmt. Diese Nachfragen wurden nicht zugelassen. Damit entstand eine bemerkenswerte Situation: Der Ausschuss beriet über die Antworten auf Bürgerfragen. Die Bürger selbst durften zu diesen Antworten aber keine weiteren Fragen stellen.

    Streit über Geschäftsordnung und Fragerecht

    Die beiden Einwohner verwiesen daraufhin auf ihr Fragerecht nach Gemeindeordnung und Quickborner Geschäftsordnung. Nach der in der Sitzung angesprochenen Regelung können Einwohner Fragen, Vorschläge und Anregungen vortragen. Dafür gelten zeitliche Begrenzungen. Die Bürger wollten dieses Recht ausdrücklich vor der anschließenden Entscheidung nutzen. Der Vorsitzende blieb jedoch bei seiner Auffassung.

    Als Alternative wurde angeboten, die Fragen nach der Sitzung schriftlich bei der Verwaltung einzureichen. Genau das löst den grundsätzlichen Konflikt jedoch nicht. Eine Frage, die erst nach einer politischen Entscheidung beantwortet wird, kann diese Entscheidung nicht mehr beeinflussen. Bürgerbeteiligung bedeutet deshalb mehr als die Möglichkeit, irgendwann eine Antwort zu erhalten. Entscheidend ist auch der Zeitpunkt. Wenn eine Nachfrage für eine anstehende Beratung relevant ist, muss sie vor der Entscheidung zumindest gehört werden können.

    Der Ton wird schärfer

    Im weiteren Verlauf verschärfte sich die Auseinandersetzung. Die Bürger bestanden darauf, ihre Fragen noch vor der Abstimmung stellen zu dürfen. Mehrfach wurde ihnen das Wort entzogen. Schließlich wurde sogar mit dem Hausrecht gedroht. Auch dabei stellt sich eine rechtliche Frage: Welche Befugnisse hat ein Ausschussvorsitzender in einer solchen Situation? Darf er einem Einwohner das Wort allein entziehen oder wäre dafür eine Entscheidung des Ausschusses erforderlich? Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt.

    Wichtig ist deshalb eine saubere Trennung zwischen politischer Bewertung und rechtlicher Beurteilung. Ob tatsächlich gegen die Geschäftsordnung oder kommunalrechtliche Vorschriften verstoßen wurde, muss anhand des konkreten Sitzungsverlaufs und der geltenden Regelungen geprüft werden. Genau dafür ist die Kommunalaufsicht zuständig.

    Welche Rolle spielten Bürgermeister und Verwaltung?

    Der Bürgermeister und mehrere Mitarbeiter der Verwaltung waren während der Sitzung anwesend. Ein Hinweis darauf, dass die Geschäftsordnung möglicherweise Fragen zu konkreten Beratungsgegenständen zulässt, erfolgte nach Darstellung der Beteiligten nicht. Der Bürgermeister verteidigte das Vorgehen vielmehr grundsätzlich und verwies sinngemäß darauf, dass es sich beim Masterplan lediglich um eine grobe Leitlinie handele.

    Das macht kritische Nachfragen allerdings nicht weniger wichtig. Der Masterplan schafft zwar kein unmittelbares Baurecht. Er soll aber die städtebauliche Entwicklung Quickborns für viele Jahre beeinflussen und Grundlage späterer Entscheidungen sein. Hinzu kommt der erhebliche Aufwand des gesamten Verfahrens. Nach bisherigen Berechnungen von Quickborn Aktuell liegt der Gesamtaufwand einschließlich externer Leistungen und gebundener Verwaltungsressourcen in einer Größenordnung von rund 400.000 Euro. Bei einem Projekt dieser Bedeutung und Größenordnung sollte eine kritische Nachfrage nicht als Störung verstanden werden. Sie gehört zum Verfahren.

    Bürgerbeteiligung zeigt sich erst bei kritischen Fragen

    Bürgerbeteiligung besteht nicht darin, Stellungnahmen einzusammeln und anschließend abzuhaken. Entscheidend ist, wie mit ihnen umgegangen wird. Wer Bürger zur Beteiligung auffordert, muss auch damit rechnen, dass Antworten der Verwaltung hinterfragt werden. Nicht jede Kritik ist richtig. Nicht jeder Vorschlag muss übernommen werden. Aber eine ernsthafte Beteiligung setzt voraus, dass Fragen gehört und unterschiedliche Auffassungen ausgetauscht werden können.

    Gerade dieser Fall macht das deutlich. Sechs Bürger von knapp 23.000 Einwohnern haben sich intensiv genug mit dem Masterplan beschäftigt, um rund 60 Fragen und Stellungnahmen einzureichen. Zwei von ihnen verbringen anschließend mehrere Stunden in einer Ausschusssitzung, um ihre Fragen persönlich zu erläutern. Ein solches Engagement sollte Kommunalpolitik eigentlich begrüßen. Es ist schwer nachvollziehbar, wenn ausgerechnet an diesem Punkt der Dialog endet.

    Jetzt soll die Kommunalaufsicht prüfen

    Der Vorgang soll nun der Kommunalaufsicht vorgelegt werden. Dabei geht es um mehrere konkrete Fragen. War die Ablehnung einer Anhörung als Betroffene rechtmäßig? Durften Fragen zu den Verwaltungsantworten ausgeschlossen werden, obwohl diese unmittelbar Gegenstand der politischen Beratung waren? Unter welchen Voraussetzungen darf einem Bürger das Wort entzogen werden? Und welche Verantwortung tragen Bürgermeister und Verwaltung für die Einhaltung der Geschäftsordnung während einer Ausschusssitzung?

    Eine abschließende rechtliche Bewertung steht noch aus. Politisch ist der Vorgang aber bereits jetzt bemerkenswert. Gerade bei einem langfristigen Stadtentwicklungsprozess sollte Bürgerbeteiligung nicht dort enden, wo Fragen unbequem werden. Im Gegenteil. Genau dort zeigt sich, wie ernst Beteiligung tatsächlich genommen wird.

    Passender Zeitpunkt für einen Workshop zur Bürgerbeteiligung

    Eine besondere Pointe bekommt der Vorgang durch einen bereits geplanten Termin. Die Stadt Quickborn veranstaltet im September einen Workshop zur Bürgerbeteiligung. Der Zeitpunkt könnte kaum passender sein. Denn die entscheidende Frage lautet nicht nur, welche Beteiligungsformate eine Stadt anbietet. Entscheidend ist, was passiert, wenn Bürger diese Angebote tatsächlich nutzen, sich intensiv mit einem Thema beschäftigen und anschließend kritisch nachfragen.

    Der Vorgang im Stadtentwicklungsausschuss liefert dafür reichlich Anschauungsmaterial. Gute Bürgerbeteiligung zeigt sich nicht an der Zahl von Workshops, Onlineformularen oder Präsentationen. Sie zeigt sich im Umgang mit Widerspruch. Und in der Bereitschaft, auch unbequeme Fragen vor einer Entscheidung zuzulassen.

  • Newsletter Nr. 1

    28. August 2026 · Rückblick auf die vergangenen vier Wochen

    Liebe Leserinnen und Leser,

    willkommen zum ersten Newsletter von Quickborn Aktuell.

    Wir berichten über das, was Quickborn bewegt: Kommunalpolitik, Verwaltung, Schulen, Wirtschaft, Verkehr, Vereine und Veranstaltungen.

    Wir lesen Vorlagen und Haushaltsunterlagen. Wir fragen bei Behörden und Unternehmen nach. Wir vergleichen Aussagen. Wir rechnen nach.

    Der Newsletter fasst die wichtigsten Themen der vergangenen Wochen zusammen. Mit Fakten, Zahlen und den Hintergründen, die man braucht, um einen Vorgang auch ohne kommunalpolitisches Vorwissen einordnen zu können.


    🏫 Goetheschule: Die Entscheidung ist noch nicht gefallen

    Die Zukunft der Goetheschule ist eines der größten Investitionsprojekte der kommenden Jahre.

    Untersucht werden zwei wesentliche Varianten:

    Transformation des Bestands: rund 25,2 Millionen Euro
    Neubau: rund 28,7 Millionen Euro
    Differenz: rund 3,5 Millionen Euro

    Darauf lässt sich die Diskussion leicht verkürzen: Für 3,5 Millionen Euro mehr gibt es einen Neubau.

    Diese Rechnung trägt nicht.

    Das beauftragte Fachbüro gibt für seine Kostenschätzung eine Schwankungsbreite von plus/minus 40 Prozent an. Bei einer solchen Bandbreite ist eine Differenz von 3,5 Millionen Euro keine belastbare Grundlage für eine Investitionsentscheidung.

    Quickborn Aktuell hat deshalb selbst gerechnet.

    Für einen Neubau ist eine Größenordnung von rund 35 Millionen Euro realistisch. Bei höheren Baupreisen, zusätzlichen Arbeiten und weiteren Kostensteigerungen kann es deutlich teurer werden.

    Zum Schulgebäude kommen weitere Kosten: Abriss, Schadstoffentsorgung, Sporthalle, Außenanlagen, Einrichtung, Ganztagsflächen, Planung und Finanzierung.

    Ein großer Teil der Investition muss über Kredite finanziert werden. Damit entstehen über Jahrzehnte Zinsen. Der Neubau muss außerdem abgeschrieben werden.

    Diese zusätzlichen Belastungen sind im bisherigen städtischen Haushalt nicht abgebildet.

    Die politische Entscheidung ist noch nicht gefallen. Der bisherige Weg führt in Richtung Neubau. Die Varianten sollen erneut beraten werden.

    Vor einer Entscheidung über mehrere Jahrzehnte müssen belastbare Gesamtkosten vorliegen.

    Toiletten: von mehr als 275.000 Euro auf rund 31.000 Euro

    Auch der bestehende Schulstandort kostet weiter Geld.

    Für die Sanitärbereiche war zunächst eine Maßnahme von mehr als 275.000 Euro vorgesehen.

    Diese wurde auf eine kleinere Lösung von rund 31.000 Euro einschließlich WC-Anhänger reduziert.

    Zum Beginn des Schuljahres waren die Arbeiten noch nicht vollständig abgeschlossen.

    Auch Schadstoffe im Gebäude bleiben ein Thema. Die Stadt hat ein weiteres Gutachten beauftragt.


    🛒 EDEKA am Forumsplatz: Die Nachnutzung muss schnell kommen

    Der EDEKA-Markt am Forumsplatz schließt spätestens zum 31. März 2027.

    EDEKA Nordwest nennt wirtschaftliche Rahmenbedingungen und hohen Investitionsbedarf als Gründe für die Beendigung des Mietverhältnisses.

    Für Quickborn ist jetzt die Nachnutzung entscheidend.

    EDEKA bringt täglich Kunden in das Forum. Davon profitieren auch andere Geschäfte. Fällt dieser Frequenzbringer weg, verliert der Standort an Attraktivität.

    Damit bekommt auch eine alte Diskussion neue Bedeutung: Parkplätze sind für innerstädtischen Einzelhandel wichtig.

    Wer Lebensmittel einkauft, kommt nicht ausschließlich mit Fahrrad oder Bus. Gute Erreichbarkeit gehört zu einem funktionierenden Handelsstandort.

    Quickborn Aktuell sieht ein weiteres Risiko.

    Auch Aldi befindet sich im Forum.

    Sinkt die Kundenfrequenz nach der EDEKA-Schließung deutlich, kann auch Aldi den eigenen Standort neu bewerten.

    Es gibt dazu keine Ankündigung von Aldi. Es ist unsere Befürchtung.

    Das mögliche Szenario ist einfach: Man wäre gerne geblieben, aber ohne EDEKA reicht die Kundenfrequenz nicht mehr.

    Hoffen wir, dass es nicht so kommt.

    Die Stadt braucht deshalb schnell eine starke Nachnutzung für die EDEKA-Fläche.


    🔨 Hagebau: Braucht Quickborn keinen Baumarkt mehr?

    Am Halenberg sollen rund 2.000 Quadratmeter zusätzliche Einzelhandelsfläche entstehen.

    Gleichzeitig steht die Zukunft des Hagebaumarktes zur Diskussion.

    Hagebau ist der einzige klassische Baumarkt in Quickborn.

    Wenn die vorhandene Fläche zu klein ist, muss über eine Erweiterung gesprochen werden. Flächen im Umfeld sind vorhanden.

    Stattdessen bringt die Stadt neue Einzelhandelsnutzungen ohne Baumarkt ins Spiel.

    Soll eine Stadt mit rund 22.000 Einwohnern künftig keinen eigenen Baumarkt mehr haben?

    Quickborn wächst. Es gibt zahlreiche Einfamilienhäuser, Handwerksbetriebe und private Bau- und Sanierungsprojekte.

    Ein Baumarkt gehört zur örtlichen Versorgung.

    Zu einer Sicherung oder Erweiterung des Baumarktstandortes äußern sich Stadt und Wirtschaftsförderung bislang nicht.

    Wer neue Einzelhandelsflächen plant, muss gleichzeitig beantworten, was mit dem einzigen Baumarkt der Stadt passiert.


    🏙️ Masterplan Quickborn: Rund 400.000 Euro – war es das Geld wert?

    Seit Mitte 2024 lässt die Stadt einen Masterplan für die weitere Entwicklung Quickborns erarbeiten.

    Die Gesamtkosten liegen nach unseren Unterlagen bei rund 400.000 Euro.

    Der Masterplan soll beantworten, wo gebaut werden soll, wie stark Quickborn wachsen kann, wo nachverdichtet wird, welche Infrastruktur gebraucht wird und wie sich Verkehr und Freiflächen entwickeln.

    Ein zentrales Ergebnis sind die städtebaulichen Leitlinien.

    Sie sollen künftig die Entwicklung der Stadt prägen.

    Das klingt zunächst wichtig.

    Der Inhalt bleibt allgemein.

    Innenentwicklung soll Vorrang haben. Flächen sollen effizient genutzt werden. Grünräume sollen erhalten bleiben. Klimaschutz und Mobilität sollen berücksichtigt werden. Neue Entwicklung soll sich an vorhandener Infrastruktur orientieren.

    Das wusste man auch vorher.

    Die uns bekannten Datengrundlagen sind im Wesentlichen öffentlich zugänglich und leicht zusammenzustellen.

    War der Masterplan rund 400.000 Euro wert oder wurde am Ende vor allem das aufgeschrieben, was ohnehin bekannt oder absehbar war?

    Bürgerbeteiligung: wenig Wirkung

    Der größere Bürgerdialog fand am 22. April 2026 statt.

    Der Masterplan-Prozess lief zu diesem Zeitpunkt bereits fast zwei Jahre.

    Ein konkreter Punkt wurde aus der Beteiligung aufgenommen: Die Verkehrsplanung soll vertieft werden. Ein Verkehrsentwicklungsplan soll folgen.

    Die übrigen uns bekannten Anregungen wurden nicht übernommen.

    Gleichzeitig hat die Stadt sogenannte Innenentwicklungspotenziale kartieren lassen.

    Diese Karten zeigen, wo weitere Bebauung möglich sein könnte.

    Die Karten werden nicht veröffentlicht.

    Die Verwaltung kennt damit die Flächen, die für zusätzliche Entwicklung infrage kommen. Die Bürger kennen sie nicht.

    Nach rund 400.000 Euro muss am Ende mehr stehen als allgemein formulierte Leitlinien.


    🏢 comdirect bleibt in Quickborn

    comdirect bleibt in Quickborn.

    Der Mietvertrag für den Standort wurde verlängert.

    Damit bleibt einer der bekanntesten Unternehmensstandorte der Stadt erhalten.

    Das sichert Arbeitsplätze und Kaufkraft und stärkt den Wirtschaftsstandort.

    Das ist eine gute Nachricht für Quickborn.


    💶 Stadtfinanzen: Wo soll das Geld herkommen?

    Quickborn plant gleichzeitig an vielen Stellen.

    Goetheschule, Straßen, Stadtentwicklung, Verkehr, weitere Infrastruktur und zahlreiche kleinere Projekte kosten Geld.

    Was davon kann sich die Stadt tatsächlich leisten?

    Diese Frage gehört an den Anfang einer Planung. Nicht erst an das Ende.

    Es ist wenig sinnvoll, erhebliche Summen für Planungen in alle Richtungen auszugeben und später festzustellen, dass die Projekte nicht finanziert werden können.

    Die Goetheschule zeigt das Problem deutlich.

    Ein Neubau kann rund 35 Millionen Euro oder mehr kosten.

    Dazu kommen Kreditzinsen, Abschreibungen und laufende Betriebskosten.

    Diese Belastungen stehen bisher nicht im Haushalt.

    Quickborn hat gleichzeitig ein strukturelles Defizit im Ergebnishaushalt.

    Vor neuen Millionenplanungen muss deshalb geklärt werden:

    • Welche Investitionen sind zwingend?
    • Welche können warten?
    • Welche lassen sich finanzieren?
    • Welche Folgekosten entstehen?

    Planen ohne Finanzierungsrahmen ist keine nachhaltige Finanzpolitik.


    🚧 Verkehr: Sperrungen zeigen die Schwächen des Quickborner Straßennetzes

    Baustellen und Sperrungen haben den Verkehr in den vergangenen Wochen erneut belastet.

    Betroffen waren unter anderem der Buchenweg, der Harksheider Weg sowie Bereiche der Hamburger Straße und des Kiefernwegs.

    Hinzu kommen Störungen auf der A7.

    Am 17. August führte ein Lkw-Unfall zu einer Vollsperrung.

    Der Ausweichverkehr war auch in Quickborn deutlich zu spüren.

    Fällt eine Hauptverbindung aus, landet der Verkehr schnell auf wenigen innerstädtischen Straßen.

    Mit dem Ausbau der AKN zur S5 kommen weitere Sperrungen hinzu.

    Quickborn braucht deshalb eine Verkehrsplanung, die nicht nur einzelne Baustellen betrachtet, sondern das gesamte Netz.


    🎉 50. Eulen- und Schützenfest: Back to the Roots

    Im September feiert Quickborn das 50. Eulen- und Schützenfest.

    Ein vollständiges Gesamtprogramm konnten wir bisher noch nicht finden. Bis zum Fest sind aber auch noch knapp zwei Wochen Zeit.

    Viele Punkte stehen bereits fest.

    Der Gedanke „Back to the Roots“, den keiner so recht aussprechen mag, findet tatsächlich statt.

    Schützenumzug, Budenzauber, Musik, Laternenumzüge und Feuerwerk gehören wieder deutlich zum Bild des Festes.

    Das passt zum Jubiläum.

    Neu ist die große 360-Grad-Bühne mit Catwalk vor dem Rathaus.

    Wir sind gespannt, wie das funktioniert.

    Passen bei Bühne und Catwalk noch genügend Zuschauer vor das Rathaus?

    Wir werden es sehen.

    Sobald das vollständige Programm vorliegt, stellen wir es auf Quickborn Aktuell zusammen.

    Für das 50. Eulen- und Schützenfest wünschen wir allen Beteiligten und Gästen schon jetzt viel Spaß, tolle Tage und vor allem super Wetter.


    Quickborn Aktuell

    Das war unser erster Newsletter.

    Wir fassen künftig regelmäßig die wichtigsten Quickborner Themen zusammen – mit Zahlen, Hintergründen und klarer Einordnung.

    Hinweise, Ergänzungen und Themenvorschläge sind willkommen.

    Quickborn Aktuell – Homepage:
    https://quickbornaktuell.de

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    Verantwortlich für die journalistisch-redaktionellen Inhalte:
    Thomas Köppl

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