Hoffentlich klappt das mit den Fördergeldern: Goethe-Neubau weicht grundlegend vom Antrag ab

Quickborn hofft beim Goethe-Neubau weiter auf rund drei Millionen Euro Förderung. Doch beantragt wurde Ende 2025 ein deutlich anderes Projekt.

Drei Millionen Euro sind kein Pappenstiel. Quickborn hofft beim Neubau der Goethe-Schule weiter auf eine Millionenförderung aus dem Ganztagsprogramm. Das Problem: Beantragt wurde Ende 2025 ein anderes Projekt.

Der Förderantrag für die Goethe-Schule stammt aus einer Planung, die inzwischen überholt ist. Ende 2025 beantragte die Stadt rund sechs Millionen Euro für den Ganztagsausbau auf Grundlage einer Erweiterungs- und Sanierungsplanung.

Seit dem 23. September steht dagegen fest: Die Goethe-Schule soll vollständig neu gebaut werden.

Wie viel Förderung bleibt?

Damit stellt sich eine entscheidende Frage: Wie viel Förderung lässt sich aus dem ursprünglichen Antrag noch für den Neubau nutzen?

Nach den inzwischen bekannten Rahmenbedingungen wird offenbar nur noch mit rund drei Millionen Euro aus dem Ganztagsprogramm gerechnet. Auch das wäre eine erhebliche Summe.

Dass Änderungen am Projekt für die Förderung eine Rolle spielen können, war der Verwaltung bereits vor der Neubauentscheidung bewusst. Noch am 7. September fragte die Stadt bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein nach, ob der beantragte Baukörper auf dem Grundstück verschoben und in seiner Ausführung verändert werden könne.

Der ursprüngliche Antrag war sehr konkret

Die Förderbank prüfte einzelne Räume, Nutzungsanteile und Kostenpositionen. Bei Gruppenräumen, Mensa, Küche, Außenanlagen und Ausstattung verlangte sie weitere Nachweise. Entscheidend ist dabei jeweils, welche Flächen tatsächlich dem Ganztag dienen.

Nun wird nicht mehr erweitert und saniert, sondern neu gebaut. Damit können sich Raumprogramm, Flächen, Kosten und die Zuordnung einzelner Bereiche zum Ganztag grundlegend verändern.

Änderungen sind nicht beliebig möglich

Wie sensibel größere Änderungen im Förderverfahren sein können, zeigt ein anderer Vorgang aus demselben Programm. Als Quickborn im Frühjahr prüfen ließ, ob bereits beantragte Fördermittel auf ein zum Kauf angebotenes anderes Schulgebäude übertragen werden könnten, stellte die Förderbank klar: Das wäre ein Neuantrag. Die Antragsfrist war allerdings bereits Ende 2025 abgelaufen.

Der Neubau am bisherigen Standort ist damit nicht automatisch vergleichbar. Klar ist aber: Das Projekt, das Quickborn heute bauen will, unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von dem Projekt, für das Ende 2025 Förderung beantragt wurde.

Fördermillionen bleiben wichtig

Für den Neubau wurden im Sommer rund 26,35 Millionen Euro kalkuliert. Spezialabriss und Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile waren darin noch nicht enthalten. Im Haushaltsentwurf sind inzwischen rund 1,8 Millionen Euro allein für den Abbruch des Bestandsgebäudes vorgesehen.

Umso wichtiger sind die Fördermittel.

Hoffentlich klappt es. Drei Millionen Euro sind kein Pappenstiel. Entscheidend wird sein, ob und in welchem Umfang die Förderbank den ursprünglichen Antrag auch für den nun beschlossenen Neubau akzeptiert.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert